Nutzung von öffentlichen Grünanlagen durch kommerzielle Sportkursanbieter

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Sondergenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG) zur Nutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 für kommerzielle Sportkursanbieter erteilt und wie hoch waren die erhobenen Beträge (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2. Nach welcher Bemessungsgrundlage werden diese Gebühren berechnet. Bitte den genauen Gebührengrund und die dafür entsprechende Gebühr angeben.

3. Hat das Ordnungsamt in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 Sportgruppen, die öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln genutzt haben, nach ihren Sondergenehmigungen kontrolliert? 

4. Wenn vom Ordnungsamt nicht kontrolliert wurde, warum erfolgten keine Kontrollen in dem Zeitraum von 2017-2022? Falls Kontrollen durchgeführt wurden, wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden bei Sportkursen auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen festgestellt, die keine Sondergenehmigung nach dem GrünanlG hatten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Höhe der Ordnungswidrigkeitsgelder)?

5. Falls vom Ordnungsamt nicht kontrolliert wurde, empfindet das Bezirksamt es als Ungerechtigkeit gegenüber Sportkursanbieter, welche ihre Kurse Indoor durchführen, dass diese ihre Räumlichkeiten bezahlen müssen und die Sportkurse in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ohne Sondergenehmigung erfolgen, dieses auch nicht kontrolliert wird und somit zu Lasten der Allgemeinheit geht.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0296/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Keine, das Bezirksamt genehmigt auf Grundlage des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) keine kommerziellen Sportveranstaltungen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Es wurden daher auch keine Gebühren berechnet oder eingenommen.

Für das Landesprogramm „Berlin bewegt sich“ (ein gesamtstädtisches, kostenfreies Bewegungsförderprogramm für alle Berliner*innen), welches in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in öffentlichen Parkanlagen Neuköllns angeboten wird, gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Gebühren werden nicht erhoben. 

Auch für das bezirkliche Programm „Fair Play im Park“, mit der die Attraktivität und Aufenthaltsqualität von Grünanlagen erhöht werden soll (u.a. Angebote an Spiel, Sport, Bewegung, Sozialarbeit, Umweltbildung), gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Gebühren werden auch hier nicht erhoben.

Frage 3:

Der Außendienst des Ordnungsamtes hat in den Jahren 2017 bis 2022 Sportgruppen, die öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln genutzt haben, nach ihren Sondergenehmigungen kontrolliert.

Frage 4:

Bei den Kontrollen der Sondernutzungen wurden durch den Außendienst des Ordnungsamtes keine ordnungswidrigen Zustände festgestellt.

Frage 5:

Beantwortung entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 4.

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.