Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/%89/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Queerbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?
- In welcher Form erfolgt die regelmäßige Berichterstattung des Queerbeauftragten gegenüber dem Bezirksamt?
- Welche Definition des Begriffs „Queer“ verwendet das Bezirksamt für die fachliche Arbeit des Queerbeauftragten?
- Welche Projekte oder Maßnahmen führt der Queerbeauftragte aktuell durch?
- Welche lokalen Schwerpunktbereiche der queerbezogenen Arbeit wurden im Bezirk Neukölln identifiziert?
- Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle im Bezirk vor?
- Welche Daten liegen dem Bezirksamt zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle vor?
- Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle vor?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/589/XXI vom 12.01.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Laut Stellenbeschreibung der Interessenbekundung für die Stelle des Antisemitismus- und Queerbeauftragten (ASQ-B) ist er als Queerbeauftragter Ansprechperson des Bezirksamts Neukölln für queere Menschen bzw. für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche sowie (andere) queere Menschen, nämlich u.a. zur vertraulichen Erst- und Verweisberatung zu Anlaufstellen, Hilfsmöglichkeiten, Zuständigkeiten innerhalb und außerhalb der Verwaltung, aber auch für Akteurinnen/Akteure, Vereine, Institutionen und Organisationen sowie die weitere Öffentlichkeit. Darüber hinaus steht der ASQ-B als Fachstelle für die Auseinandersetzung mit LSBTIQ*-Feindlichkeit für die fachliche Beratung der politischen Entschei-dungsträger (insbesondere das Bezirksamtskollegium über die Leitung des Geschäftsbereichs I, d.h. den/die BzBm) sowie für die Unterbreitung von Anregungen und Vorschlägen zu Entwürfen von Anordnungen, Beschlussvorlagen und Maßnahmen des Bezirkes zur Verfügung.
Als Arbeitsfelder werden in der Stellenbeschreibung außerdem die Folgenden ausdrücklich genannt:
Konzeptionelle, strategische Arbeit: Insbesondere Politikfeldanalyse, Analyse und Bewertung der Daten von Straftaten und Vorkommnissen, Strategieentwicklung zur Bekämpfung von Homophobie und zur Sichtbarmachung von queerem Leben im Gemeinwesen (gemäß dem Aktionsplan der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“/ISGV), Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorha-ben, Programmen und Maßnahmen mit politischer Relevanz zu den Themenfeldern sowie die Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen der BVV und des Abgeordnetenhauses.
Regionale und überregionale Gremien- und Netzwerkarbeit: Insbesondere Zusammenarbeit und Mitwirkung in Gremien von gesamtstädtischer Bedeutung auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene (Landesantidiskriminierungsstelle, LADG-Ombudsstelle, Register- und Opferberatungsstellen, Forum Regenbogenstadt Berlin, Neuköllner Register, Partner-schaft für Demokratie, Präventionsrat Neukölln, Netzwerk gegen Queerfeindlichkeit in Neukölln usw.).
Veranstaltungen und Aktionen/Kampagnen: Insbesondere Drittmittelakquise, Erstellen von Leitlinien und Maßnahmen für das Bezirksamt, Initiierung von Veranstaltungen, Projekten und Maßnahmen sowie Entwicklung geeigneter Veranstaltungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Zu 2.:
Die regelmäßige Berichterstattung des ASQ-B erfolgt in regelmäßigen Dienstbesprechungen – zusammen mit der Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung – mit der Leitung des Geschäftsbereiches I (BzBm).
Zu 3.:
Der Begriff „queer“ kann sowohl als Ergänzung der Aufzählung sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, die von einer binären heterosexuellen (männlich-weiblichen) Zweigeschlechtlichkeit abweichen (LSBTIQ*: lesbisch, schwul, bisexuell, trans- und intersexuell sowie „queer“, wobei das Sternchen* stellvertretend für weitere mögliche Identitäten steht), als auch als Überbegriff für sexuelle Orientierungen und geschlechtsbezogene Identitäten verstanden werden, die von der cis-geschlechtlichen (cisgender – aus lateinisch cis „diesseits“ und englisch gender: „soziales Geschlecht“) und heterosexuellen Mehrheit verschieden sind. KA/589/XXI
Im ersten Fall benennt „queer“ andere „Andere“, also in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit Verschiedene. Im anderen Fall benennt „queer“ – auch als Selbstbezeichnung vieler LSBTIQ*-Personen – die Gesamtheit der Verschiedenheiten von binärer Heterosexualität und Cisgeschlechtlichkeit.
Sowohl das Akronym „LSBTIQ*“ als auch der Begriff „queer“ umfassen dabei zwei unterschiedliche Identitätsdimensionen bzw. Aspekte geschlechtlicher und sexueller Vielfalt:
„Geschlechtliche Identität betrifft das [soziale] Geschlecht, dem sich eine Person zugehörig fühlt. ‚Trans‘ verweist auf eine Differenz zwischen gegebenem und selbst wahrgenommenem Geschlecht, ‚inter‘ [d.h.: ‚zwischen‘] auf eine diesbezügliche Uneindeutigkeit. Sexuelle Identität [bzw. Orientierung/Ausrichtung] betrifft das Geschlecht bzw. die Geschlechter zu dem/denen eine sexuelle Anziehung besteht. Asexualität – also das Nicht-Vorhandensein einer sexueller Anziehung – ist eine Variante sexueller Identität“ (Sticher/Ohder 2025).
Für die Arbeit des Queerbeauftragten ist insbesondere das Rechtsgut des Schutzes von LSBTIQ*-Personen vor Diskriminierung sowie die Rechtsgüter der Menschenwürde, der Freiheit der Person, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit als Grundrechte von Menschen, deren sexuelle Orientierung oder/und geschlechtliche Identität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit abweicht, maßgeblich. Dabei orientiert sich die Arbeit des ASQ-B nicht zuletzt an den Bezeichnungen, Begriffen und Arbeitsdefinitionen der Ansprechpersonen für LSBTIQ der Zentralstelle für Prävention des Landeskriminalamts der Polizei Berlin und der Ansprechpersonen für LSBTI der Staatsanwaltschaft Berlin.
Die Polizei erfasst Straftaten „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die geschlechtliche Identität“ bzw. (seit 2022) „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die Geschlechtsbezogene Diversität“, die sich (nach dem Tatmotiv) gegen Lesben, Schwule, Bisexu-elle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen richten, als Taten der Hasskriminalität statistisch beim polizeilichen Staatsschutz.
Die Staatsanwaltschaft Berlin verfügt seit 2012 über eine Sonderzuständigkeit für die spezialisierte, konzentrierte und opferorientierte Verfolgung homophober und transphober Hasskriminalität. „Der Begriff der ‚homo- und transphoben Hasskriminalität’ bezieht sich freilich nicht bloß auf Delikte gegen Lesben, Schwule und Transgender – auch wenn schwulenfeindliche Straftaten in Berlin zahlenmäßig den Schwerpunkt ausmachen. Vielmehr ist unter dieser vereinfachenden Sammelbezeichung jede Form von vorurteilsmotivierter Kriminalität zu verstehen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung richtet, also insbesondere aufgrund ihrer Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität, aber auch wegen jeder nicht-heteronormativen Lebensweise (LGBTI, LSBTI oder LSBTTIQ*).“
Für die Arbeit des ASQ-B werden in diesem Sinne in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit verschiedene Menschen als LSBTIQ* (oder LSBTI+) oder als queer bezeichnet.
Zu 4.:
Der Queerbeauftragte unterstützt v.a. Maßnahmen freier Träger durch die Mitwirkung im Präventionsrat Neukölln (Fördermittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt), im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln (Bundesprogramm „Demokratie leben!“) und durch Vergabe Mitteln aus dem Förderprogramm „Queeres Leben in den Bezirken“ der Ansprechperson der Landesregierung Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.
Aus diesen Bundes- und Landesmitteln im Jahr 2025 finanzierte Maßnahmen waren allerdings bei Besetzung der Stelle des ASQ-B bereits beschieden.
Aus den Mitteln des Förderprogramms „Queeres Leben in den Bezirken“ wurden
2024 z.B.
sicherheitsbezogener Maßnahmen in einer Schutzwohnung und
Beschaffung zur Ausstattung für eine queere Medienwerkstatt für Jugendliche in Neukölln
und 2025 z.B.
das „Festival der Liebe“ durch Queer&Friends e.V.,
der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit „IDAHOBIT an der Fritz-Karsen-Schule“ durch Förderverein der F-K-Schule und
„OOPS und Queer – Woche der kulturellen Bildung“ durch WerkStadt Kulturverein Berlin e.V. finanziert.
Zur letztgenannten Maßnahme ist ein Auswertungsgespräch mit dem ASQ-B im ersten Quartal 2026 angedacht.
Zu den wichtigen, durch Mittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanzierten Maßnahmen gehört
die QueerZ – Club. Youth. Festival (im Frühling und Herbst) zum Empowerment von queeren Jugendlichen und Heranwachsenden, deren Herbst-Veranstaltung bis 2024 auch wesentlich vom SchwuZ unterstützt wurde. 2025 fand die Herbst-QueerZ in der JFE Lessinghöhe statt. Diese Kooperationsveranstaltung des Jugendamts Neukölln und des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg auch 2026 zu gewährleisten ist ein wesentliches Ziel sowohl des Jugendamts als auch des Queerbeauftragten von Neukölln.
Ein weiteres wichtiges, durch Mittel Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanziertes Projekt ist beispielsweise die Anlaufstelle gegen Gewalt und Diskriminierung (Kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention) von Yekmal e.V., dessen Fortbestand auch für das Jahr 2026 gesichert werden soll.
Beim Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln ging es 2025 v.a. darum, die Handlungsziele für 2026 festzulegen. Im Ergebnis dieses Prozesses wird das Augenmerk des Queerbeauftragten 2026 darauf liegen, das öffentliche Eintreten des Bündnisses für demokratische Werte, die Ausrichtung auf lokale Herausforderungen und Bedarfslagen sowie auf Zielgruppen mit demokratieskeptischen Einstellungen nach Maßgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik zu vorurteilsmotivierten Straftaten nicht zuletzt auch auf den Schutz der Menschenwürde und Grundrechte von LSBTIQ*-Personen und auf die Prävention von LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität in Milieus und Kiezen zu beziehen, in denen traditional-patriarchalische Vorstellungen über Sexualmoral und Genderrollen vorherrschen. Dabei wären niedrigschwellige Vorhaben von Trägern zu begrüßen, die langfristig und prozessorientiert mit den betreffenden Zielgruppen arbeiten.
Als Ansprechperson bemüht sich der ASQ-B darüber hinaus, z.B. fallbezogen im Zusammenwirken etwa mit dem Schul- und Sportamt, der regionalen Schulaufsicht, der/dem Präventionsbeauftragten des zuständigen Polizeiabschnitts und der Familie Lösungen für einen queerfeindlich drangsalierten Schüler zu finden und/oder für LSBTIQ*-feindlich attackierte queere Lokale und Einrichtungen als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.
Zu 5.:
Aus dem Austausch mit Berliner Sicherheitsbehörden und Betroffenenorganisationen sowie aus dem Abgleich sozialwissenschaftlicher Befunde zu statistischen Korrelationen zwischen einerseits überproportional verbreiteter Neigung zu gruppenbezogenem Menschenhass sowie insbesondere LSBTIQ*-feindlichkeit und andererseits (statistischen) Kategorien wie „Bildungsarmut/niedriger Bildungsstand“, „(relative) Armut bzw. Transferleistungsbezug“, „Erfahrung von Unsicherheit, Kontrollverlust und/oder Entfremdung“ und „dogmatische, rigide und ausgrenzende religiöse Haltungen“ mit Sozialstrukturdaten der Neuköllner Ortsteile und Bezirksregionen ergeben sich im Bezirk Neukölln für die Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit und den Schutz der Grundrechte von LSBTIQ*-Personen lokale Schwerpunktbereiche v.a. nördlichen Ortsteil Neukölln.
Zu 6.:
Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu verallgemeinerbaren Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle bzw. Straftaten im Bezirk vor, die über die vielfach empirisch belegte Erkenntnis hinausgehen, dass die gerichtlich Verurteilten in Deutschland ebenso wie die Täter und (mit Ausnahme der sexuellen und häuslichen Gewalt) Opfer von Gewaltstraftaten ganz überwiegend männlich sowie dass die Tatverdächtigen polizeilich erfasster Gewalttaten in absoluten Zahlen ganz überwiegend Erwachsene sind, jedoch in Relation zum Bevölkerungsanteil der Altersgruppe v.a. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gewaltstraftaten begehen.
Zu 7.:
Zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen mit der Statistik der Polizei Berlin zur Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024 folgende Erkenntnisse vor:


Zu 8.:
Zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister