Trinkwassernotbrunnen / Straßenbrunnen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/159/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele öffentliche Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser im Katastrophenfall gibt es aktuell im Bezirk Neukölln? 

2. Wie viele öffentliche Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind davon derzeit funktionsfähig? 

3. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind das pro 10.000 Einwohner im Bezirk Neukölln? 

4. Wie viele der vorhandenen Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen im Bezirk Neukölln funktionieren auch nach einem länger andauernden Stromausfall unabhängig vom Stromnetz, beispielsweise durch Handbetrieb? 

5. Wie viele neue Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind im Rahmen des Katastrophenschutzes in den Jahren 2023 und 2024 geplant? 

6. Wie viel kostet der Bau eines Trinkwassernotbrunnens/Straßenbrunnens? 

7. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen wurden seit dem Jahr 2012 im Bezirk Neukölln gebaut? 

8. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen wurden seit dem Jahr 2012 im Bezirk Neukölln stillgelegt bzw. abgebaut? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/159/XXI vom 24.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Im Bezirk Neukölln gibt es im öffentlichen Straßenland zum gegenwärtigen Zeitpunkt 217 Brunnen. Davon sind 173 landeseigene Brunnen und 44 Brunnen in der Verantwortung des Bundes (Bundesamt für Bevölkerungsschutz), für deren Betrieb und Unterhaltung insgesamt der Bezirk zuständig ist. Die Mehrzahl der Brunnen verfügt dabei über keine Trinkwasserqualität. 

Zu 2. 

Davon sind aktuell 156 Brunnen wasserführend (113 Landesbrunnen und 43 Bundesbrunnen). Zum Vergleich: im Jahr 2019 waren nur 78 Brunnen im Bezirk wasserführend (62 Landesbrun-nen und 16 Bundesbrunnen). 

Im Jahr 2019 wurde daher für die Landesbrunnen eine Maßnahme in das Investitionsprogramm aufgenommen, um die nicht funktionsfähigen Brunnen (kein Wasser oder technisch überaltert, so dass die Instandsetzung auf Grund fehlender Ersatzteile nicht mehr möglich ist) wieder in Betrieb nehmen zu können bzw. defekte Brunnen wieder instand zu setzen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Versorgung im Katastrophenfall mit Trink- und Brauchwasser.

Mittel für die Instandsetzung der Bundesbrunnen werden durch die zuständige Senatsverwaltung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz beantragt und genehmigt. 

Die bezirkliche Investitionsmaßnahme wurde im Jahr 2020 begonnen, die Fertigstellung ist für 2023 vorgesehen. Es ist vorgesehen, in diesem Jahr aus Investitions- sowie bezirkseigenen Unterhaltungsmitteln noch etwa 30 Landesbrunnen instand zu setzen bzw. zu reparieren. 

Es muss insgesamt auch berücksichtigt werden, dass trotz der hohen Zahl wieder funktionstüchtig gemachter Brunnen immer wieder auch Brunnen kaputtgehen. So wurden z.B. im Jahr 2020 insgesamt 43 Brunnen wieder funktionstüchtig gemacht, in etwa gleichen Umfang sind aber auch Defekte an anderen Brunnen hinzugekommen. Die hinlänglich bekannten Krisen, Lieferschwierigkeiten, Materialengpässe, stark steigende Kosten sowie der Mangel an Fachfirmen erschweren gleichwohl die weitere positive Entwicklung in Neukölln. 

Zu 3. 

Je 10.000 Einwohner*innen stehen bei etwa 330.000 Einwohner*innen im Bezirk mathematisch demnach rund 6,6 Brunnen (rund 4,7 bei den aktuell funktionierenden Brunnen) zur Verfügung. 

Zu 4. 

Alle vorhandenen Trinkwassernotbrunnen / Straßenbrunnen in Neukölln lassen sich im Handbetrieb bedienen. 

Zu 5. 

Die Zuständigkeit ist mit der Änderung der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (ZustKat AZG zu § 4 Abs. 1 Satz 1 – Nr. 10 Abs. 11) seit dem 01.07.22 an die Hauptverwaltung übertragen worden. 

Für eine Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 6. 

Für einen Brunnenneubau inklusive Neubohrung sind je nach Tiefe des Brunnens und des Grundwasserleiters (Gesteinskörper mit Hohlräumen, der zur Leitung von Grundwasser geeignet ist) im Mittel etwa 55.000 € einzuplanen. 

Zu 7. 

Seit 2012 sind in Neukölln vier vorhandene Brunnenstandorte (versiegte Brunnen) neu überbohrt und gebaut worden. 

Zu 8. 

Seit 2012 sind acht Standorte stillgelegt bzw. abgebaut worden. Von den vorhandenen 217 Brunnenstandorten sind damit insgesamt aktuell 21 Brunnen (alle versandet) neu zu bohren. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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