Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/493/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt Neukölln bekannt, dass die BNIG gGmbH als Kita-Träger in der Harzer Straße 51 tätig wird?
  2. Hat das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeit für Jugendhilfe und Kitabetreuung eine Prüfung des BNIG gGmbH als Träger vor der Genehmigung der geplanten Kita vorgenommen?
  3. Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über personelle Verbindungen zwischen der BNIG gGmbH und der schiitischen Gemeinde „Torath“ in der Harzer Straße 51 vor?
  4. Hat die Torath-Gemeinde im Zusammenhang mit der Kita oder dem Grundstück Harzer Straße 51 jemals Anträge auf Nutzungsänderung, Baugenehmigung oder ähnliche Verfahren beim Bezirksamt gestellt?
  5. Wurden durch das Bezirksamt im Rahmen des Bauvorhabens Harzer Straße 51 Auflagen oder Prüfungen in Bezug auf Trägerschaft, pädagogisches Konzept oder Verfassungstreue durchgeführt?
  6. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es Kontakte, Kooperationen oder finanzielle Verflechtungen zwischen der BNIG gGmbH und dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gab oder gibt?
  7. Welche rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten hat das Bezirksamt Neukölln, bei berechtigten Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kita-Trägers tätig zu werden oder eine Betriebserlaubnis zu verweigern?
  8. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt Neukölln künftig, um extremistische Strukturen frühzeitig bei der Trägerprüfung von Kindertagesstätten zu erkennen und zu unterbinden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/493/XXI vom 30.09.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher,sehr geehrte Damen und Herren,sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Mit dem Zuwendungsbescheid der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 20.10.2020 erhielt das Jugendamt Neukölln offiziell Kenntnis von der BNIG gGmbH als Kita-Träger für das Projekt in der Harzer Straße 51.

Zu 2.:

Eine Prüfung durch das Jugendamt Neukölln ist nicht erfolgt. Sowohl die zweckgebundene Zuwendung für die Projektförderung als auch die konkrete Prüfung der Geeignetheit des freien Trägers als Kita-Betreiber liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Zu 3.:

Hierzu liegen uns bisher keine Erkenntnisse vor.

Zu 4.:

Nein.

Zu 5.:

Nein, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich allein nach den dafür geltenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Die in der Fragestellung angeführten Aspekte sind nicht Bestandteil dieser Vorschriften.

Zu 6.:

Hierzu liegen uns bisher keine Erkenntnisse vor.

Zu 7.:

Das Jugendamt Neukölln hat keine rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Befugnisse für die An- bzw. Aberkennung von Kita-Betriebserlaubnissen. Die Zuständigkeit liegt bei der Kitaaufsicht der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie.

Zu 8.:

Die Prüfung und Anerkennung von Kita-Trägern obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Insofern hat das Jugendamt auch weiterhin nur die Möglichkeit, Auffälligkeiten nach Kenntniserhalt an die Aufsichtsbehörde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu melden.

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin

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