Weinanbaugebiet Britz

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/300/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt grundsätzlich die Situation des Weinanbaugebiets Britz, das an die Agrarbörse Deutschland Ost e. V. verpachtet ist?

2. Wie hoch beläuft sich die Pacht pro Jahr?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt, sich gemeinsam mit dem Pächter für eine stärkere Wahrnehmung der Weine aus Britz in Berlin bzw. darüber hinaus einzusetzen?

4. Gibt es Planungen seitens des Bezirks weitere Anbauflächen für Wein in Neukölln auszuweisen?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage steht der Weinanbau im Bezirk, nachdem der frühere Bezirksbürgermeister Buschkowsky 2015 den Weinanbau in Neukölln untersagt hatte?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/300/XXI vom 04.04.2024

Sehr geehrter Herr Potthast, 

gerne beantworte ich Ihre kleine Anfrage: 

Zu 1.: 

Aufgrund der Neuregelung in § 8 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts konnte dem Bezirksamt Neukölln von Berlin aus der regionalen Reserve des Landes Berlin Pflanzungsrechte zum Anbau von Rebpflanzen im Jahr 2015 erteilt werden. 

Da mit Gewährung dieser Pflanzungsrechte Wein entsprechend der europarechtlichen Vorgaben angebaut und hergestellt werden darf, steht das Weinanbaugebiet unter einer Marktüberwachung durch öffentlich-rechtliche Stellen im Land Berlin. Dies stellt eine besondere Herausforderung an den Betreiber (Pächter) einerseits als auch an den Bezirk als Rechteinhaber. In Anbetracht der sehr komplexen EU-, bundes- und landesrechtlichen Regelungen wird auf die Beantwortung zu Ziffer 4 verwiesen. 

Zu 2.: 

Die Pacht orientiert sich an Pachten für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau und beträgt jährlich 446,38 €. 

Zu 3.: 

Derzeit sind keine Planungen vorgesehen. 

Zu 4.: 

Zum 01. Januar 2016 wurde die europaweite Einführung eines neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzen in Ablösung des Pflanzungsrechtesystems beschlossen. Mit dieser Neuerung im Weinrecht konnten nunmehr auch Flächen außerhalb bestehender Anbaugebiete (Qualitäts- und Landweingebiete) z.B. für Flächen in Berlin erteilt werden. Voraussetzung für eine solche Genehmigung ist u.a. die Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde möglich. 

Im Vorgriff auf die Neuerungen im Weinrecht hat aufgrund der Abtretung von Weinrechten durch das Bundesland Hessen an das Land Berlin der Senat von Berlin die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 3. November 2015 (GVBl. S. 391) erlassen. Hierdurch wurde eine regionale Reserve von Pflanzungsrechten in Berlin geschaffen, aus der das Bezirksamt Neukölln von Berlin die Gewährung von Pflanzungsrechten bzw. das Recht zur Anpflanzung von Rebstöcken auf einer Fläche von 4.000 m² zur Herstellung und Vermarktung von Wein durch die damalige Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erteilt wurde. 

Zu 5.: 

Eine Versagung des Weinanbaus durch den früheren Bezirksbürgermeister Buschkowsky hat es im Jahr 2015 nicht gegeben. 

Es wird auf Frage 4 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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