Fragesteller: Christian Hohmann
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Januar 2022 folgende kleine Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Trifft es zu, dass Angestellte des Ordnungsamtes Neukölln für gleichwertige Tätigkeit/Arbeit in eine niedrigere Lohngruppe eingruppiert sind als in anderen Bezirken in Berlin?
- Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgt die Eingruppierung für die gleichwertige Tätigkeit/Arbeit in eine niedrigere Tarifgruppe?
- Welche Maßnahmen seitens des Bezirksamtes wurden in den letzten 5 Jahren, seit 2017 bis heute, unternommen oder angestrebt, damit diese Ungleichbehandlung und die damit einhergehende finanzielle Schlechterstellung der Mitarbeiter des Bezirksamtes Neukölln gegenüber den Mitarbeitern der anderen Ordnungsämter des Landes Berlin abgestellt wird?
- Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat das Ordnungsamt Neukölln und wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben die Ordnungsämter der anderen Berliner Bezirke? Bitte anonymisiert aufschlüsseln nach den einzelnen Tarifgruppen
- Von wie vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, welche das Ordnungsamt von 2017 bis heute verlassen haben, ist bekannt, dass diese aufgrund einer besseren Bezahlung in ein anderes Ordnungsamt gewechselt sind?
- Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch finanzielle Anreize, z.B. durch geldwerten Vorteil, die Attraktivität des Ordnungsamtes Neukölln zu steigern und somit einen Weggang der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verhindern?
- Wurde von dem Bezirksamt Neukölln Kontakt zu den anderen Ordnungsämtern von Berlin aufgenommen, um einen evtl. Unterschied der Bezahlung für die gleiche Tätigkeit/Arbeit zu verhindern?
- Wie hoch sind die Einnahmen, sowohl für das Land Berlin als auch für den Bezirk Neukölln, welche durch die Anzeigen des Ordnungsamtes erzielt werden und um wieviel könnten diese höher sein, wenn alle freien Stellen des Ordnungsamtes besetzt wären?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/036/XXI vom 30.03.2022
Frage 1:
Jedes Ordnungsamt ist nach den Bedürfnissen des jeweiligen Bezirks strukturiert. Dabei kann es vorkommen, dass die Bewertung einzelner Stellen voneinander abweichen. So gibt es Ord L-Stellen, die mit A 16 und A 15 bewertet sind, ebenso wie Amtstierarzt-Stellen, die – noch – nach A 16 und andere die – bereits – nach A 15 bewertet sind, als auch AOD L-Stellen, die mit A 13s und A 12 bewertet sind, um nur Beispiele zu benennen.
Auch bei Lebensmittelkontrolleuren und Verwaltungssachbearbeitern im Bereich Tierschutz soll es Unter-schiede geben. Jedoch kann nicht abschließend gesagt werden, ob es sich dabei um gleichwertige Aufgaben handelt oder die jeweiligen Aufgabenkreise höherwertige Aufgaben enthalten. Hier müsste die Struktur insgesamt verglichen werden.
Frage 2:
Diese Frage kann ggf. der jeweilige Bezirk und die Senatsverwaltung für Finanzen beantworten, nicht aber das Ordnungsamt Neukölln.
Frage 3:
Für die Beantwortung dieser Frage ist das Bezirksamt zuständig.
Die Umstrukturierung des Bezirksamtes sowie die geplante Einführung der Parkraumbewirtschaftung wurden genutzt, um mit Unterstützung von BzBm Hikel ebenfalls einzelne Bereiche des Ordnungsamtes umzustrukturieren und Angleichungen vorzubereiten. Die finale Umsetzung hängt derzeit von dem Ende der vorläufigen Haushaltswirtschaft und dem weiteren Zeitplan für die Parkraumbewirtschaftung ab.
Frage 4:
Das Ordnungsamt Neukölln hat insgesamt 117 Stellen, davon wie folgt besetzt: Beamte/Besoldung | Anzahl | Tarifbeschäftigter | Anzahl |
A 15 | 2 | E 15 | — |
A 14 | 1 | E 14 | 1 |
A 13 | 1 | E 13 | — |
A 13 s | — | E 12 | — |
A 12 | 1 | E 11 | 2 |
A 11 | — | E 10 | — |
A 10 | 1 | E 9b | 11 |
A 9s | 1 | E 9a | 59 |
A 8 | 9 | E 8 | — |
— | — | E 7 | — |
— | — | E 6 | 4 |
— | — | E 5 | 5 |
16 | 82 | ||
insgesamt | 98 | derzeit unbesetzt | 19 |
Unbesetzte Stellen sind solche ohne Stelleninhaber oder aber zwar besetzte, aber in Elternzeit, EU-Rente, Sonderurlaub, Beschäftigungsverbot etc. Über andere Bezirksämter kann keine Auskunft gegeben werden.
Frage 5:
Über die Motivation von Mitarbeitenden zu einem Wechsel in andere Bezirke kann keine Aussage getroffen werden.
Frage 6:
Das Ordnungsamt Neukölln ist beim Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) berlinweit einer der oft benannten Wunschbezirke. Auch Auszubildende kehren gern zurück. In allererster Linie ist das Arbeitsklima entscheidend. Dazu zählen als Anreize Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Ziel kann bei der derzeitigen Arbeitsbelastung ausschließlich durch ein Anwachsen von Stellen erreicht werden. In zweiter Linie sind finanzielle Anreize mit Sicherheit ein Aspekt.
Frage 7:
Vom Bezirksamt wurde zur Beantwortung der Frage kein Kontakt zu den anderen Ordnungsämtern aufgenommen. Die Tätigkeiten sind nicht unmittelbar vergleichbar. Die Tarifgruppen und genauen Aufgaben sind ausschlaggebend für die Bezahlung. Selbstverständlich möchte ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten für eine bessere Bezahlung der Mitarbeiter:innen einsetzen.
Frage 8:
Die Frage bezieht sich nicht auf einen bestimmten Zeitraum, was eine Beantwortung verunmöglicht. Eine konkrete Aussage zu den Einnahmen wäre spekulativ. Zwar ist es durchaus möglich, dass die Einnahmen höher wären, eine genaue Summe kann aber nicht prognostiziert werden.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin. Die Antworten zu Frage 7 und 8 wurden im Rahmen der Drucksache 0253/XXI am 04.05.2022 nachgereicht, bezüglich der Antworten zu den Fragen 7 und 8 gilt das gesprochene Wort.