Fragesteller: Christian Hohmann
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/128/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele Corona-Testzentren im Bezirk Neukölln wurden im Jahr 2021 und 2022 wegen falsch durchgeführter Corona-Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen kontrolliert (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)?
2. Wie viele Corona-Testzentren wurden mehrfach kontrolliert (Bitte nach den Jahren 2021, 2022, der Anzahl der jeweiligen Testzentren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)?
3. Wie viele Verstöße in Corona-Testzentren wurden im Bezirk Neukölln festgestellt (Bitte nach den Jahren 2021, 2022 und der Art sowie der Anzahl der Verstöße aufschlüsseln)?
4. Wie wurden die ermittelten Verstöße konkret geahndet (Bitte die Art der Anzeigen und sonstiger behördlicher Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 aufschlüsseln)?
5. Wie viele Corona-Testzentren wurden in den Jahren 2021 und 2022 wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten behördlich geschlossen (Bitte nach Anzahl der Testzentren und den Jahren aufschlüsseln)?
6. Gegen wie viele Betreiber von Corona-Testzentren wird oder wurde seit 2021 wegen falsch durchgeführten Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen ermittelt (Bitte nach Anzahl der Ermittlungsverfahren, dem jeweiligen Jahr und dem voraussichtlich entstandenen Schaden aufschlüsseln)?
7. Welche Maßnahmen außer den Kontrollen durch das Ordnungsamt und der Polizei werden ergriffen, um einen angemessenen Hygienestandard und die Einhaltung der sonstigen rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten?
8. Haben sich die Anforderungen für die Eröffnung eines Corona-Testzentrums seit dem Jahr 2021 verschärft?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/128/XXI vom 01.11.2022
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Jahr 2021 wurden ca. 101 Teststellen wegen der angegebenen Sachverhalte kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 50 Teststellen kontrolliert. Genauere Angaben lassen sich hierzu nicht machen, da der Senat ebenfalls, unabhängig von uns, Teststellen-Kontrollen durchführt.
Zu 2.:
Für das Jahr 2021 kann dies nicht beantwortet werden, da für dieses Jahr keine Statistik für mehrfach kontrollierte Testzentren geführt wurde und der Senat ebenfalls Testzentren kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 20 Teststellen mehrfach kontrolliert.
Zu 3.:
Die Frage lässt sich aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes in diesem Bereich in den Jahren 2021 und 2022 nicht beantworten.
Zu 4.:
Die festgestellten Verstöße und Mängel werden aufgelistet und die Teststelle wird aufgefordert, diese zu beseitigen. Bei volleren Mängellisten wird (sofern die Teststelle vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde und nicht vom Senat) die Teststelle vorrübergehend geschlossen, bis die Mängel beseitigt sind.
Bei groben Fehlern und Verstößen kann die Teststelle auch vollständig geschlossen werden (wenn Sie vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde). Anzeigen und andere gerichtliche Maßnahmen laufen nicht über uns, sondern über den Senat.
Zu 5.:
Im Jahr 2021 wurden ca. 90 Teststellen durch das Gesundheitsamt geschlossen. Im Jahr 2022 waren es ca. 3. Hier ist anzumerken, dass in unserer Statistik nicht aufgeführt ist, ob ein Testzentrum nur vorrübergehend geschlossen war. Außerdem kann das Gesundheitsamt nur die Teststellen schließen, die es auch zugelassen hat. Die Schließung von Testzentren, welche vom Senat zugelassen wurden, erfolgt nach wie vor über den Senat.
Zu 6.:
Wir als Gesundheitsamt kontrollieren nur die Hygiene, Zulassungen und Abrechnungsunterlagen der von uns zugelassenen Testzentren. Die Ermittlungsverfahren werden von uns nicht durchgeführt oder anberaumt, sondern an den Senat weitergegeben. Zu der Anzahl der zur Ermittlung weitergegebenen Prozesse führen wir keine gesonderte Statistik.
Zu 7.:
Es finden anlassbezogene Begehungen statt. Außerdem wird ein Zulassungsantrag einer Prüfung unterzogen. Im Ernstfall wird (sofern diese Teststelle vom Gesundheitsamt zugelassen wurde) diese vom Gesundheitsamt geschlossen.
Zu 8.:
Ja. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen hat das Gesundheitsamt ein eigenes Bewertungssystem für die Teststellen-Eröffnung entwickelt. Dieses ist transparent in die Bereiche „Technische Maßnahmen“, „Organisatorische Maßnahmen“ und „Persönliche Maßnahmen“ gegliedert.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.