Beauftragte des Bezirksamts: „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beauftragtenstellen gibt es im Bezirksamt und welchen Personal- und Sachmittelumfang wendet das Bezirksamt dafür insgesamt auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  2. Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  3. Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  5. Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ nach?
  6. Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  7. Aus welchem Grund führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?
  8. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/005/XXI vom 22.12.2021

Frage 1:

Das Bezirksamt hat ausweislich seiner Geschäftsverteilung vier Beauftragte, bei denen es sich um physische Stellen (i.d.R. in Vollzeit) handelt. Grundsätzlich stehen diesen Beauftragten jährlich Sachmittel im Umfang von 7.500 Euro für die Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung. Hinzu kommt die Stelle der Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Beauftragten für Gender Mainstreaming sowie für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ie jeweilige Bezirksstadträtin wahrgenommen.

Frage 2:

Als Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit versteht das Bezirksamt feindselige, abwertende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund einer ihnen zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.

Frage 3:

Die Aufgaben der Beauftragten für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden durch die zuständige Bezirksstadträtin wahrgenommen.

Frage 4:

Gesonderte Sachmittel werden derzeit nicht im Haushaltsplan nachgewiesen.

Frage 5:

Die Aufgaben werden sich an den Bedarf ausrichten. Es ist im ersten Schritt geplant sich in Form von Runden Tischen mit den verschiedenen Formen der gruppenbezogenen Menschlichkeit in Neukölln auseinanderzusetzen.

Frage 6:

Die Wirkungsmessung wird sich anhand der Umsetzung der Zielsetzungen messen lassen.

Frage 7:

S. Antwort zu Frage 3.

Frage 8:

S. Antwort zu Frage 3.

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.