Beauftragte des Bezirksamts: „Beauftragte für Gender Mainstreaming“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Geschlechter gibt es aus Sicht des Bezirksamtes?
  2. Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gender Mainstreaming“?
  3. Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  5. Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ nach?
  6. Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  7. Wie unterscheidet sich der Aufgabenbereich der oder des „Beauftragte für Gleichstellung“ vom Aufgabenbereich „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  8. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird, und falls ja, warum führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/008/XXI vom 22.12.2021

Frage 1: 

Drei. 

Frage 2: 

Gender Mainstreaming ist eine präventive Handlungsstrategie der Gleichstellungspolitik. 

Frage 3 und 4: 

Gender Mainstreaming ist eine Querschnittsaufgabe, die vom gesamten Bezirksamt wahrgenommen wird und in allen Arbeitsbereichen Anwendung finden soll. Die Aufgaben einer Beauftragten für Gender Mainstreaming werden von der Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport in Ergänzung ihrer anderen Aufgaben wahrgenommen. Insofern gibt es weder Personal- noch Sachmittel. 

Frage 5: 

Aufgabe der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist die Prüfung der Anwendung der Grundsätze des Gender Mainstreaming in der Arbeit des Bezirksamts (siehe 2.) 

Frage 6.: 

Siehe die Antworten auf die Fragen 3 und 4. 

Frage 7: 

Die Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung wurde im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung im Jahr 2003 gestartet. Seitdem ist Gender Mainstreaming inte-grierter Bestandteil aller Verwaltungsbereiche, das im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden soll. Die Arbeit der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist daher ihrem Wesen nach eher nach innen, also auf die Verwaltung, ausgerichtet. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt als Ansprechpartnerin für die Neuköllner Bürger:innen für die Umset-zung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bezirk eher nach außen. 

Frage 8: 

Ja. In DS 0013/XXI wird lediglich die weibliche Form verwendet, weil es sich bei der Beauftragten für Gender Mainstreaming um eine Frau handelt. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.