Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt
Datum: 14. Dezember 2022
Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die geplante Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln zu stoppen und so die Bürger finanziell zu entlasten.
Begründung:
Bürger, die auf die Parkplätze innerhalb der Parkraumbewirtschaftung angewiesen sind, werden laut Schätzungen des Wirtschaftsplans im Bezirk Neukölln bis Ende 2023 mit 2.608.000 Euro zusätzlich finanziell belastet.
Die Kosten für die Bürger setzen sich aus den Einnahmen aus Parkscheinautomaten, Einnahmen aus dem Handyparken, Einnahmen aus Geldbußen und Verwarnungsgeldern aus der Parkraumbewirtschaftung zusammen.
Die zusätzlichen Kosten für die Bewohner unseres Bezirkes sind in Zeiten der Krise und den damit einhergehenden finanziellen Mehrbelastungen der Menschen unserer Stadt sozial ungerecht. Autofahren wird so zum Luxus für wenige.
Der Wirtschaftsplan der Parkraumüberwachung des Bezirks Neukölln sieht Ausgaben in derselben Höhe wie die Einnahmen vor, um die Parkraumbewirtschaftung finanzieren zu können. Die Berechnungsgrundlage ist reine Schätzung und die Kosten für die Parkraumbewirtschaftung können die Einnahmen auch übertreffen. Ein Mehrwert für die Bürger, z.B. durch Mehreinnahmen, die der Bezirkskasse zugutekommen, ist bei der Finanzplanung nicht erkennbar, es sei denn, die Parkgebühren werden in den kommenden Jahren drastisch erhöht.
Erfahrungen aus anderen Berliner Bezirken zeigen, dass durch die Einführung von kostenpflichtigen Parkrumzonen insgesamt keine Entspannung der Parksituation entsteht. Das Problem der begrenzten Parkplätze wird lediglich räumlich verschoben.
Die Anzahl der vorhandenen Autos, welche in Berlin und auch im Bezirk Neukölln parken müssen, ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Autofahrer, die auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind und nicht in der jeweiligen Parkzone wohnen, müssen auf Dauer in Bereiche ausweichen, in denen das Parken kostenlos ist. In den dortigen Örtlichkeiten entsteht dann wiederum derselbe Parkplatzmangel.
Auch die Anwohner, welche einen Bewohnerparkausweis besitzen, erwerben damit keinen Anspruch auf einen Parkplatz in dem entsprechenden Bereich und müssen sich dem Parkplatzmangel weiter stellen. Bereits jetzt kann das Bezirksamt die im Haushaltsplan 2022/23 geplante Einführung der Parkraumbewirtschaftung nicht umsetzen. Der im Haushaltsplan beschlossene Zeitplan wurde längst überschritten.
Da das Bezirksamt ohnehin bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln überfordert zu sein scheint, kann man die Einführung auch getrost sein lassen. Durch die Parkraumbewirtschaftung wird lediglich ein Mehraufwand an Bürokratie ohne einen erkennbaren Nutzen für die Bürger geschaffen. Im Gegenteil: Durch die Parkgebühren werden vor allem Geringverdiener in überhohem Maße belastet, die künftig auf ihr Auto werden verzichten müssen.
Ergebnis Drs. Nr. 0613/XXI: im Ausschuss abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)
- SPD: NEIN
- Grüne: NEIN
- CDU: ENTHALTUNG
- Linke: NEIN
- AfD: JA
- FDP: NEIN
Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt am 09. Januar 2023 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 16. März 2023 (am 25. Januar 2023 zunächst vertagt) in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.
Ergebnis Drs. Nr. 0613/XXI: in der BVV abgelehnt
- CDU: ENTHALTUNG
- SPD: JA
- Grüne: JA
- Linke: JA
- AfD: NEIN