Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Auf welche Weise sorgt sich das BA um den Gartenkulturweg in Neukölln?
- Inwieweit kümmert sich das BA um beschädigte Schilder entlang der Neuköllner Routen wie beispielsweise am Neuköllner Schifffahrtskanal?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2056/XXI vom 15.10.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Gartenkulturpfad Neukölln wurde auf Initiative des Kulturnetzwerks Neukölln e. V. und des Fördervereins der August-Heyn-Gartenarbeitsschule Neukölln e. V. entwickelt. Ziel des Projekts war es, die gärtnerischen und landschaftlichen Besonderheiten des Bezirks sichtbar zu machen.
Das Bezirksamt Neukölln war bei der Umsetzung unterstützend eingebunden, insbesondere im Rahmen der Abstimmung mit den zuständigen bezirklichen Stellen sowie durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Bezirk.
Eine eigenständige Trägerschaft oder laufende Zuständigkeit des Bezirksamts bestand dabei nicht.
Die fünf Routen des Gartenkulturpfads wurden im Jahr 2009 mit Hinweisschildern ausgestattet. Seitdem liegt die inhaltliche und organisatorische Verantwortung für das Projekt beim Kulturnetzwerk Neukölln e. V. als freiem, vom Bezirksamt unabhängigen Träger.
Zu 2.:
Für das Aufstellen von Schildern, die keine amtlichen Straßenverkehrszeichen sind, wird keine offizielle straßenverkehrsrechtliche Genehmigung durch das Bezirksamt erteilt.
In solchen Fällen erfolgt lediglich eine Zustimmung im Rahmen einer formlosen Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich des Straßen- und Grünflächenamtes, um sicherzustellen, dass keine öffentlichen Belange (z. B. Verkehrssicherheit, Grünflächenschutz) beeinträchtigt werden.
Da das Kulturnetzwerk Neukölln e. V. die Schilder im Rahmen des Projekts eigenständig aufgestellt hat, liegt die Verantwortung für deren Instandhaltung und Pflege auch bei diesem Träger. Das Bezirksamt ist nicht für die Unterhaltung oder Erneuerung der Beschilderung zuständig und verfügt daher auch über keine entsprechenden Haushaltsmittel oder personellen Ressour-cen.
Es gilt das gesprochene Wort!
Janine Wolter, Bezirksstadträtin