Verzögerung der Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG im Fall Sangerhauser Weg

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1835/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Warum wurde mir trotz meines Antrages auf Akteneinsicht vom 20.09.2024 gemäß §11 Abs. 1 BezVwG bis heute (Stand 12.05.2025) keine Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Akten im Fall „Containerdorf Sangerhauser Weg“ gewährt?
  2. Wann genau beabsichtigt das Bezirksamt, mir die rechtlich vorgeschriebene Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG  zu ermöglichen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1835/XXI vom 28.05.20252

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