Durchsetzung der Bauordnung im Bereich „Blumenviertel“ (Ortsteil Rudow)

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/616/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele bauaufsichtliche Vorgänge mit Bezug auf Grundstücke im umgangssprachlich als „Blumenviertel“ bezeichneten Bereich wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils eingeleitet (bitte jahresweise aufschlüsseln)?
  2. In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Baueinstellungsverfügung erlassen?
  3. In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen?
  4. In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Rückbauverfügung erlassen?
  5. In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet?
  6. In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt?
  7. Wie viele der eingeleiteten Verfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen?
  8. Wie viele Vollzeitäquivalente stehen dem zuständigen Fachbereich aktuell für bauaufsichtliche Maßnahmen im Ortsteil Rudow bzw. in ganz Neukölln zur Verfügung?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/616/XXI vom 27.05.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Vorbemerkung: 

Als Grundlage für die Daten wurden die „Planungsräume der Bezirksregion Rudow“ des Bezirksamtes Neukölln herangezogen: 

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/sozialraumorientierte-planungs-koordination/lebensweltlich-orientierte-raeume-lor/artikel.1255373.php

Zu 5. und 6.: 

Es sind keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Dementsprechend wurden auch keine Bußgelder verhängt. 

Zu 7.: 

Siehe Tabelle zu den Fragen 1 bis 4. 

Zu 8.: 

Der Verwaltungsbezirk Neukölln unterteilt sich in 13 Bauaufsichtsbezirke. Der Stellenplan sieht für jeden Bauaufsichtsbezirk eine technische Vollzeitstelle vor. Zwei Stellen sind gegenwärtig unbesetzt. Diese befinden sich jedoch in Ausschreibung. Ein Bauaufsichtsbezirk ist in Teilzeit (0,72 Stellenanteile) besetzt. 

Die Zuständigkeiten in einem Bauaufsichtsbezirk sind sehr umfangreich und gehen weit über ordnungsbehördliche Aufgaben hinaus. Der Arbeitsbereich eines Bauaufsichtsbezirks umfasst im Wesentlichen: 

– Bearbeitung aller Verfahren des allgemeinen Hoch- und Sonderbaus 

– Überprüfung von bautechnischen Nachweisen 

– Bauüberwachung 

– Bearbeitung von Vorgängen zur Beseitigung bauordnungswidriger Zustände 

– Erteilung von Auskünften 

– Bearbeitung von Beschwerden 

– Bearbeitung von Widersprüchen 

– Mitarbeit bei planungsrechtlichen Beurteilungen 

– Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen 

– Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen 

Schätzungsweise können damit bestenfalls 0,2 Stellenanteile pro Bauaufsichtsbezirk für ordnungsbehördliche Tätigkeiten eingesetzt werden. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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