Einladung islamistischer Redner in bezirkliche Einrichtungen in Neukölln am 02. Februar 2025 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kriterien gelten aktuell für die Vergabe von Räumlichkeiten in bezirklichen Einrichtungen an spirituelle Vereine, oder religiöse Organisationen?
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um vor der Veranstaltung die Hintergründe der eingeladenen Redner zu prüfen?
  3. Zu welchem Zeitpunkt hatte das Bezirksamt Kenntnis von der Einladung von Herrn M. als Ersatzredner für Herrn P.?
  4. Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Bezirksamt nach der Absage von Herrn P. keine weiteren Schritte gegen den angekündigten Auftritt von Herrn M. unternommen hat?
  5. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt darüber, ob Herr M. trotz offizieller Absage vor Ort in Berlin war oder sich im Umfeld der Veranstaltung aufgehalten hat?
  6. In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel, Gebühren oder sonstige Vergütungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch die A.-Moschee an das Bezirksamt gezahlt?
  7. Welche bezirklichen Einrichtungen in Neukölln wurden in den vergangenen fünf Jahren an Organisationen vermietet oder überlassen, die aufgrund extremistischer religiöser Aktivitäten in den Verfassungsschutzberichten erwähnt werden?
  8. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt, um künftig zu verhindern, dass extremistische oder verfassungsfeindliche religiöse Organisationen öffentliche Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen nutzen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/420/XXI vom 26.02.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Regelungen zur Überlassung von Räumlichkeiten variieren je nach Geschäftsbereich. Die Besprechungsräume im Rathaus werden grundsätzlich nicht an spirituelle Vereine oder religi-öse Organisationen vermietet oder überlassen. 

Zu 2.: 

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Veranstaltung waren dem Bezirksamt die einzelnen Red-nerinnen und Redner nicht bekannt. Nachdem dem Bezirksamt die Einladung vorlag, wurde hinsichtlich des darin namentlich benannten Gastredners, Herrn P., im Vorfeld der Veranstal-tung am 2. Februar im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt eine Internetrecherche auf Grund-lage frei zugänglicher Quellen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Recherche wurde vom Ge-schäftsbereich I an den Geschäftsbereich II weitergeleitet. 

Das Rechtsamt hat die Hintergründe der eingeladenen Redner nicht geprüft. Herr P. war bereits ausgeladen, als sich das Rechtsamt mit dem Vorgang befasst hat. 

Zu 3.: 

Hierüber hatte das Bezirksamt keine Kenntnis. Die Information über die Einladung von Herrn M. als Ersatzredner für Herrn P. wurde dem Bezirksamt durch Presseberichterstattung bekannt. 

Zu 4.: 

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 

Zu 5.: 

Hierzu lagen dem Bezirksamt keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Herkunft der Information, wonach Herr M. vor Ort gewesen sein soll, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. 

Zu 6.: 

Der Veranstalter hat gemäß der geltenden Entgeltordnung des Gemeinschaftshauses Gropi-usstadt die entsprechende Miete an das Bezirksamt entrichtet. 

Zu 7.: 

Eine entsprechende statistische Erfassung erfolgt im Bezirksamt nicht. 

Zu 8.: Derzeit wird im Bezirksamt eine für alle Geschäftsbereiche einheitlich geltende Nutzungs- und Entgeltordnung erarbeitet. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 2. Februar gewonnenen Erkenntnisse werden in diesen Prozess einbezogen. 

Janine Wolter, Bezirksstadträtin 

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