Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Welche Kriterien gelten aktuell für die Vergabe von Räumlichkeiten in bezirklichen Einrichtungen an spirituelle Vereine, oder religiöse Organisationen?
- Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um vor der Veranstaltung die Hintergründe der eingeladenen Redner zu prüfen?
- Zu welchem Zeitpunkt hatte das Bezirksamt Kenntnis von der Einladung von Herrn M. als Ersatzredner für Herrn P.?
- Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Bezirksamt nach der Absage von Herrn P. keine weiteren Schritte gegen den angekündigten Auftritt von Herrn M. unternommen hat?
- Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt darüber, ob Herr M. trotz offizieller Absage vor Ort in Berlin war oder sich im Umfeld der Veranstaltung aufgehalten hat?
- In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel, Gebühren oder sonstige Vergütungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch die A.-Moschee an das Bezirksamt gezahlt?
- Welche bezirklichen Einrichtungen in Neukölln wurden in den vergangenen fünf Jahren an Organisationen vermietet oder überlassen, die aufgrund extremistischer religiöser Aktivitäten in den Verfassungsschutzberichten erwähnt werden?
- Welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt, um künftig zu verhindern, dass extremistische oder verfassungsfeindliche religiöse Organisationen öffentliche Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen nutzen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/420/XXI vom 26.02.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Regelungen zur Überlassung von Räumlichkeiten variieren je nach Geschäftsbereich. Die Besprechungsräume im Rathaus werden grundsätzlich nicht an spirituelle Vereine oder religi-öse Organisationen vermietet oder überlassen.
Zu 2.:
Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Veranstaltung waren dem Bezirksamt die einzelnen Red-nerinnen und Redner nicht bekannt. Nachdem dem Bezirksamt die Einladung vorlag, wurde hinsichtlich des darin namentlich benannten Gastredners, Herrn P., im Vorfeld der Veranstal-tung am 2. Februar im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt eine Internetrecherche auf Grund-lage frei zugänglicher Quellen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Recherche wurde vom Ge-schäftsbereich I an den Geschäftsbereich II weitergeleitet.
Das Rechtsamt hat die Hintergründe der eingeladenen Redner nicht geprüft. Herr P. war bereits ausgeladen, als sich das Rechtsamt mit dem Vorgang befasst hat.
Zu 3.:
Hierüber hatte das Bezirksamt keine Kenntnis. Die Information über die Einladung von Herrn M. als Ersatzredner für Herrn P. wurde dem Bezirksamt durch Presseberichterstattung bekannt.
Zu 4.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Zu 5.:
Hierzu lagen dem Bezirksamt keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Herkunft der Information, wonach Herr M. vor Ort gewesen sein soll, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 6.:
Der Veranstalter hat gemäß der geltenden Entgeltordnung des Gemeinschaftshauses Gropi-usstadt die entsprechende Miete an das Bezirksamt entrichtet.
Zu 7.:
Eine entsprechende statistische Erfassung erfolgt im Bezirksamt nicht.
Zu 8.: Derzeit wird im Bezirksamt eine für alle Geschäftsbereiche einheitlich geltende Nutzungs- und Entgeltordnung erarbeitet. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 2. Februar gewonnenen Erkenntnisse werden in diesen Prozess einbezogen.
Janine Wolter, Bezirksstadträtin