Jahresbericht zu „rechtsextremen Vorfällen“ – Einseitige politische Agenda?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, das ein Jahresbericht zu rechtsextremen Vorfällen notwendig ist, während linksextreme oder migrantische Gewalt nicht in einem eigenen Bericht erfasst werden?
  2. Wie viele linksextreme Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 im Bezirk Neukölln erfasst?
  3. Wie viele Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 von Asylbewerbern, geduldeten Personen und ausländischen Staatsangehörigen in Neukölln begangen? 
  4. Welche Definition von „rechtsextremen Vorfällen“ wird in dem Jahresbericht verwendet und wie wird diese von anderen Formen politischer Gewalt abgegrenzt?
  5. Wie viele antisemitische und islamistische Vorfälle wurden 2022, 2023 und 2024 in Neukölln erfasst?
  6. Wer entscheidet über die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresberichts zu rechtsextremen Vorfällen, und welche Behörden, wissenschaftlichen Institute oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sind an der Erstellung beteiligt?
  7. Wie wird sichergestellt, dass bei der Erfassung rechtsextremer Vorfälle eine objektive und politisch neutrale Bewertung erfolgt?
  8. Ist geplant, künftig auch über linksextreme Angriffe auf politische Gegner in Neukölln zu berichten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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