Fragestellerin: Marlies Becker
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, das ein Jahresbericht zu rechtsextremen Vorfällen notwendig ist, während linksextreme oder migrantische Gewalt nicht in einem eigenen Bericht erfasst werden?
- Wie viele linksextreme Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 im Bezirk Neukölln erfasst?
- Wie viele Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 von Asylbewerbern, geduldeten Personen und ausländischen Staatsangehörigen in Neukölln begangen?
- Welche Definition von „rechtsextremen Vorfällen“ wird in dem Jahresbericht verwendet und wie wird diese von anderen Formen politischer Gewalt abgegrenzt?
- Wie viele antisemitische und islamistische Vorfälle wurden 2022, 2023 und 2024 in Neukölln erfasst?
- Wer entscheidet über die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresberichts zu rechtsextremen Vorfällen, und welche Behörden, wissenschaftlichen Institute oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sind an der Erstellung beteiligt?
- Wie wird sichergestellt, dass bei der Erfassung rechtsextremer Vorfälle eine objektive und politisch neutrale Bewertung erfolgt?
- Ist geplant, künftig auch über linksextreme Angriffe auf politische Gegner in Neukölln zu berichten?