Jugendgewalt in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/251/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Maßnahmen des ersten und zweiten Gipfels gegen Jugendgewalt konnten im Bezirk Neukölln bisher umgesetzt werden?
  2. Welche präventiven Projekte hat das Bezirksamt in Neukölln bereits vor den Gipfeln gegen Jugendgewalt umgesetzt?
  3. Welche Bezirkshaushaltsmittel standen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt in den Jahren 2022/2023 zur Verfügung?
  4. Welche Landeshaushaltsmittel standen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt in den Jahren 2022/2023 zur Verfügung?
  5. Welche Bezirkshaushaltsmittel stehen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt 2024/2025 zur Verfügung?
  6. Welche Mittel aus dem Landeshaushalt stehen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt 2024/2025 (voraussichtlich) zur Verfügung?
  7. Bitte erläutern Sie, inwiefern das Bezirksamt durch die getroffenen Maßnahmen mit einer Eindämmung der Jugendgewalt in den kommenden Jahren rechnet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/251/XXI vom 04.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für 2023 sind die Zusagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die Maßnahmen der Bezirke gemäß § 11 und § 13 SGB VIII sowie die Sanierungsmittel für die Jugendarbeit und Familienförderung im Zeitraum von Ende August bis September eingegangen, sodass diese ab Oktober 2023 starten konnten. Dieser Prozess zur Erstellung der entsprechenden Verträge ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere im Bereich Sanierung kann nicht abgeschätzt werden, wie viele geplante Maßnahmen tatsächlich noch bis zum 15.12.2023 umgesetzt werden können. 

Ein Großteil der Maßnahmen der Senatsverwaltung sind ebenfalls umgesetzt worden. Für 2024 erfolgen die Zusagen der zuständigen Senatsverwaltung erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen und voraussichtlich nicht vor Dezember 2023. 

Eine Übersicht der entsprechenden Maßnahmen, die den aktuellen Kenntnisstand des Jugendamtes enthält, ist dieser Beantwortung als Anlage beigefügt. 

Zu 2.: 

Die Prävention von Gewalt kann nicht losgelöst als „Einzelmaßnahme“ des Jugendamts betrachtet werden. Ihre Ursachen sind hochkomplex und individuell sehr unterschiedlich. Die psychosozial hochbelasteten Lebenslagen vieler Kinder, Jugendlichen und Familien in Neukölln (Armutslage, Chancen- und Perspektivlosigkeit, Wohnsituation, Ausgrenzung und Diskriminierungserfahrungen, Situation der Geflüchteten uvm.) kann aggressives oder regelwidriges Verhalten von Jugendlichen unter Umständen begünstigen. 

Nach Analyse des Jugendamtes hat sich einiges aus den hochbelasteten Lebenslagen vieler Kinder, Jugendlichen und Familien in Neukölln in den Silvesterunruhen 2022 ausgedrückt. Dies gilt für viele Kieze in Nord Neukölln und der Gropiusstadt. 

Wir werten es als positiven Effekt der Arbeit des Jugendamts, dass es mit sehr wenigen Ausnahmen zu keiner Beteiligung uns bekannter Kinder und Jugendlichen an Ausschreitungen oder Straftaten gekommen ist. Dies gilt beispielsweise für den Bereich der Einzelfallberatungen (Erziehung- und Familienberatungsstelle, Regionale Sozialpädagogische Dienste und Jugendgerichtshilfe) sowie des Team Jugenddelinquenz. 

Neukölln fördert diverse Angebote, die direkt präventiv wirken sollen: Alle Einzelfallberatungen sowie Leistungen der Jugendhilfe gemäß der §§ 13 und 13a SGB VIII sowie langfristig gesehen des § 16 SGB VIII (Familienförderung) gehören dazu. 

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII zählen formal nicht zu den „Präventionsmaßnahmen“, in ihren Effekten wirken sie aber durchaus präventiv. Diese Angebote sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Sie umfasst offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote, zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören u.a. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Sport und Spiel, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung.

Das Jugendamt Neukölln betreibt 15 eigene Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und finanziert Angebote freier Träger in einem Umfang von ca. 3,5 Millionen € jährlich. Damit werden die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Berliner Jugendförderung- und Beteiligungsgesetz sowie den damit einhergehenden Vorgaben zum Umfang der vorzuhaltenden Angebote deutlich unterschritten. In vielen Sozialräumen ist Neukölln unterversorgt. 

Klassisch wird Gewaltprävention im Bereich der Jugendsozialarbeit gemäß §§ 13 und 13a SGB VIII durchgeführt. Die entsprechenden Träger bieten Angebote zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder Überwindung individueller Benachteiligung. Wir fördern über Leistungsverträge insbesondere die Schulsozialarbeit, das Jugendberatungshaus am Übergang Schule und Beruf sowie aufsuchende Angebote (Streetwork). Alle Projekte sollen niedrigschwellig Jugendliche erreichen und im Rahmen der Beziehungs- und lebensweltorientierten Beratungsarbeit Chancen und Möglichkeiten aufzeigen und diese in ihrer Lebensplanung begleiten. 

Hervorzuheben sind neben der Schulsozialarbeit und der Jugendberufshilfe insbesondere der geschlechterreflektierte Ansatz vieler Angebote in Neukölln, der nach Ansicht des Jugendamtes mittelbar gewaltpräventiv wirkt. 

Als Angebote des § 13 SGB VIII in kommunaler Durchführung können benannt werden: 

 Aufsuchende Beratung der Mitarbeitenden der AG Kinder- und Jugendkriminalität (vier Mitarbeitenden des Jugendamts) 

 Aufsuchende und beratende Tätigkeit des Schuldistanzteams (4 Mitarbeitende des Jugendamts, finanziert aus Flexibudgetmitteln) 

Angebote freier Träger: 

 Jugendberatungshaus mit aufsuchender Arbeit aus dem Kontext der Jugendberufshilfe (Coachingmittel; 3 Verträge im Umfang von ca. 748.000.- €) 

 Streetwork bzw. mobile aufsuchende Jugendsozialarbeit (5 Verträge im Umfang von ca. 714.000.- €) 

 Schulsozialarbeit (19 Verträge im Umfang von ca. 1.748.000.- €) 

Ebenfalls präventiv wirken die Angebote der Familienförderung. Das Jugendamt finanziert hier 19 Projekte mit einem Umfang von ca. 1.429.000.- €, hinzu kommen vier Projekt aus Mitteln des Flexibudgets. 

Zu 3.: 

Neben den Personalmitteln waren in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 folgende Ansätze vorhanden: 

Die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei 4010-67139 waren jeweils nicht im Ansatz enthalten, wurden jedoch zusätzlich zur Verfügung gestellt und sind in den o. a. Beträgen enthalten. 

Zu 4.: 

Aus Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt standen wurden im Jahr 2023 folgende Projekte finanziert: 

 Aktivierende Befragung in der High-Deck-Siedlung (Camino) in Höhe von 50.000.- € 

 QUEERSCHUTZ Now (BLSB e. V.) in Höhe von 20.000.- € 

 Präventionsprojekt zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Neukölln (BSLS e. V.) in Höhe von 30.00.- € 

 Workshops zur Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (JFF) in Höhe von 50.000.- € 

Im Rahmen einer Sonderförderung wurden zudem folgende Projekte finanziert: 

 Youth Time (outreach gGmbH) in Höhe von 20.000.- € 

 Mädchen*räume in der High-Deck-Siedlung (HVD) in Höhe von 50.000.- € 

 Temporäre Lerngruppe Plus an der Hermann-von-Helmholtz-Schule in Höhe von 30.000.- € 

Zu 5.: 

In den Haushaltsjahren 2024 und 2025 sind folgende Ansätze vorhanden: 

Ob die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei 4010-67139 im Ansatz enthalten sind, wird gegenwärtig seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geprüft. 

Zu 6.: 

Hierzu wird es erst nach Beschluss des Doppelhaushalts 2024/25 eine verbindliche Mitteilung geben. Daher kann dazu Stand jetzt keine abschließende Antwort erfolgen. 

Zu 7.: 

Das Phänomen der Jugendgewalt ist hochkomplex und von vielen individuellen (psychosozialen Belastungssituationen) sowie gesellschaftlichen Faktoren abhängig. 

Die Wirksamkeit der Jugendhilfe lässt sich insbesondere in der Betrachtung von individuellen Fallverläufen, aber auch aus unterschiedlichen Studien nachweisen. Jugendhilfe allein kann aber nicht grundlegend hoch belastende Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien wie z.B. Armut, Bildungsbenachteiligung, Ausgrenzung und Diskriminierung, Traumatisierung etc. verändern und hat auch noch lange nicht die finanziellen und personellen Ressourcen, um alle Bedarfe zu decken bzw. alle Zielgruppen zu erreichen. Hinzu kommt, dass viele Angebote der Jugendhilfe nur wirksam sind, wenn sie mit einem längerfristigen Beziehungsangebot einhergehen. 

Das Jugendamt ist von der Wirksamkeit seiner Maßnahmen überzeugt und verspricht sich Effekte durch die getroffenen Maßnahmen, sie werden aber möglicherweise erst in den nächsten Jahren erkennbar sein und sicher nur ihre volle Wirksamkeit entfalten, wenn sie auch nachhaltig finanziert sind. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

Dokumente