Projekt Konsumcannabis – Ablehnung des Antrags und Informationslage

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/639/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. März folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurde der Antrag auf Durchführung eines Modellprojekts zur Legalisierung von Konsumcannabis durch die zuständige Behörde beschieden?
  2. Wann ist die Ablehnung dem Antragsteller offiziell zugegangen?
  3. Aus welchen Gründen wurde der Antrag durch die zuständige Bundesbehörde abgelehnt?
  4. Aus welchen Gründen wurde die Begründung der Ablehnung dem zuständigen Ausschuss bislang nicht zur Verfügung gestellt?
  5. In welchem Stadium befindet sich das derzeitige Widerspruchsverfahren?
  6. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über vergleichbare Projekte oder Modellvorhaben zum Konsumcannabis in anderen Berliner Bezirken, insbesondere in Friedrichshain-Kreuzberg?
  7. Welche Unterschiede bestehen aus Sicht des Bezirksamtes zwischen dem Verfahren beziehungsweise der Genehmigungspraxis in Neukölln und möglichen Verfahren in anderen Berliner Bezirken, z. B. Friedrichshain-Kreuzberg?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/639/XXI vom 08.04.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 5.: 

Das Bezirksamt ist als Kooperationspartner der Antragstellerinnen nicht verfahrensbeteiligt. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ebenfalls Kooperationspartner im gegenständlichen Forschungsprojekt ist, da – wie dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss sowie der Öffentlichkeit mitgeteilt – gemeinsam eine Kooperation vereinbart wurde. 

Zu 7.: 

Es gibt in Neukölln keine Genehmigungspraxis, da das Bezirksamt Neukölln keine sachliche Zuständigkeit für die Durchführung des § 2 Absatz 4 KCanG hat. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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