Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/639/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. März folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Wann wurde der Antrag auf Durchführung eines Modellprojekts zur Legalisierung von Konsumcannabis durch die zuständige Behörde beschieden?
- Wann ist die Ablehnung dem Antragsteller offiziell zugegangen?
- Aus welchen Gründen wurde der Antrag durch die zuständige Bundesbehörde abgelehnt?
- Aus welchen Gründen wurde die Begründung der Ablehnung dem zuständigen Ausschuss bislang nicht zur Verfügung gestellt?
- In welchem Stadium befindet sich das derzeitige Widerspruchsverfahren?
- Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über vergleichbare Projekte oder Modellvorhaben zum Konsumcannabis in anderen Berliner Bezirken, insbesondere in Friedrichshain-Kreuzberg?
- Welche Unterschiede bestehen aus Sicht des Bezirksamtes zwischen dem Verfahren beziehungsweise der Genehmigungspraxis in Neukölln und möglichen Verfahren in anderen Berliner Bezirken, z. B. Friedrichshain-Kreuzberg?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/639/XXI vom 08.04.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 5.:
Das Bezirksamt ist als Kooperationspartner der Antragstellerinnen nicht verfahrensbeteiligt.
Zu 6.:
Dem Bezirksamt ist bekannt, dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ebenfalls Kooperationspartner im gegenständlichen Forschungsprojekt ist, da – wie dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss sowie der Öffentlichkeit mitgeteilt – gemeinsam eine Kooperation vereinbart wurde.
Zu 7.:
Es gibt in Neukölln keine Genehmigungspraxis, da das Bezirksamt Neukölln keine sachliche Zuständigkeit für die Durchführung des § 2 Absatz 4 KCanG hat.
Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat