Überlastung der Suppenküchen, Tafelstationen und Hilfevereine für Bedürftige in Neukölln 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/129/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele eingetragene Vereine (e.V.) kümmern sich um die Versorgung der armen- und armutsgefährdeten Menschen im Bezirk Neukölln (Bitte eine Aufzählung der Vereine, des jeweiligen Tätigkeitsbereiches sowie der Form der Hilfeleistung)? 

2. Wie werden die entsprechenden Vereine durch das Bezirksamt unterstützt (Wenn ja, bitte nach Verein und Höhe der finanziellen Förderung in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 und den sonstigen Maßnahmen der Unterstützung aufschlüsseln)? 

3. Wie viele dieser Vereine haben sich im Jahr 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem Unterstützungsersuchen an das Bezirksamt gewandt (Bitte nach den Jahren, den Namen der Vereine und Art des Unterstützungsersuchens aufschlüsseln)? 

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Suppenküchen, Tafelstation und Hilfevereine für Bedürftige durch die steigende Anzahl von armen und armutsgefährdeten Menschen ihren Aufgaben nicht mehr angemessen nachkommen können? 

5. Wird im Zusammenhang mit der steigenden Zahl von armen- und armutsgefährdeten Bürgern in Neukölln die finanzielle und sonstige Hilfeleistung für die entsprechenden Vereine angepasst? Wenn ja, in welcher Form und in welcher finanziellen Höhe für die Jahre 2022, 2023, 2024, 2025, 2026? Wenn nein, warum nicht? 

6. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass für die armen- und armutsgefährdeten Bürger unseres Bezirkes genug getan wird? Wenn ja, mit welcher konkreten Begründung? Wenn nein, warum nicht? 

7. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die Verbesserung der Situation der armen- und armutsgefährdeten Bürger, absoluten Vorrang vor der Förderung von weiteren Genderprojekten im Bezirk Neukölln haben muss und wenn nicht, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/129/XXI vom 01.11.2022

Sehr geehrte Frau Becker, 

Ihre Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 

Zu 1.: 

Mangels Anzeigepflicht wird eine solche Statistik durch das Bezirksamt Neukölln nicht geführt. Aussagen können lediglich zu den vom Bezirk finanzierten Projekten getroffen werden. Es existiert als e.V. der CariSATT-Laden des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V., sowie die Tee- und Wärmestube als Projekt der Diakonie Eingliederungshilfe Simeon gGmbH. 

Zu 2.: 

Folgende Zuwendungen sind für die beiden o.g. Projekte verausgabt worden: 

Tee- und Wärmestube 

2017 115.000,00 Euro 

2018 129.272,00 Euro 

2020 142.686,00 Euro 

2021 165.000,00 Euro 

2022 195.000,00 Euro 

Caritas: hier CariSATT-Laden 

2019 21.580,00 Euro 

2020 18.770,00 Euro 

2021 19.020,00 Euro 

2022 19.370,00 Euro 

Bei den Ausgaben hier handelt es sich um die monatlichen Mietkosten. 

Zu 3.: 

Aus den Jahren 2017-2022 sind keine Unterstützungsanträge der oben genannten eingetragenen Vereine im Amt für Soziales bekannt geworden. 

Zu 4.: 

Dem Bezirksamt sind entsprechende Hinweise bekannt. 

Zu 5.: 

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Mittel für die Tee-und Wärmestube für die Jahre 2022 und 2023 um je 30.000 aufgestockt werden. Für die Jahre 2024-2026 ist noch keine Planung erfolgt und somit kann hier für die Zukunft keine Aussage getroffen werden. 

Zu 6.: 

Soweit sich die Frage auf Leistungshöhen der Regelsysteme der sozialen Sicherung bezieht, besteht keine Zuständigkeit des Bezirksamtes Neukölln für eine Anpassung von Regelsätzen, Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft oder anderer gesetzlich geregelter Rahmenbedingungen. Für eine angemessene Begegnung des tatsächlichen Bedarfs der von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffenen Menschen in Neukölln fehlen sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen. 

Zu 7.: 

Mangels hinreichender Bestimmtheit des Begriffs „Genderprojekte“ kann ein „absoluter Vorrang“ anderer Aufgabengebiete nicht beurteilt werden. Grundsätzlich ist die Sicherung der existenziellen Lebensgrundlagen jedoch Kernaufgabe staatlichen Handelns, das sich nicht nur in materieller Absicherung erschöpft, sondern auch gesellschaftliche Fragestellungen umfassen kann. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

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