Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/131/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Maßnahmen hat das Vivantes Klinikum Neukölln als Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen ergriffen?
2. In welchem Jahr wurden diese Vorbereitungsplanungen für Krisenfälle erstellt und wann wurden diese zuletzt aktualisiert?
3. Welche Arten von Großschadenslagen und Katastrophen wurden bei der Planung berücksichtigt (Bitte eine Aufzählung der Ereignisse und die entsprechenden Maßnahmen dazu erläutern)?
4. Über welchen Zeitraum kann der Krankenhausbetrieb bei einem Blackout aufrechterhalten werden?
5. Was ist nach diesem Zeitraum vorgesehen?
6. Kann im Rahmen eines bundesweiten Katastrophenfalls zusätzliches medizinisches Personal und Material herangezogen werden? Wenn ja, woher und im welchen Umfang?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/131/XXI vom 22.11.2022
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für alle Krankenhäuser von Vivantes wurde, wie in den einschlägigen Rechtsvorschriften gefordert, ein entsprechender Alarm- und Einsatzplan zur Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen erstellt. Diese werden regelmäßig fortgeschrieben. In diesen Plänen sind alle notwendigen Maßnahmen und Abläufe beschrieben, um insbesondere Großschadensereignisse adäquat bewältigen zu können. Dazu zählen die Festlegung von Alarmierungs- und Meldewegen, die Etablierung einer Einsatzleitung, sowie Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung durch Einrichtung zusätzlicher Behandlungsbereiche und die Alarmierung von zusätzlichem Personal. Es wurden ebenso Vorbereitungen für die Bewältigung von Schadensereignissen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahrstoffen getroffen.
Die Alarm- und Einsatzpläne der Berliner Kliniken werden zudem regelmäßig durch die Senatsgesundheitsverwaltung abgefordert und in speziellen, regelmäßig stattfindenden Katastrophenschutzübungen erprobt und ausgewertet, um mögliche Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.
Zu 2.:
Die Planungen reichen bis ins Jahr 2006 zurück und wurden zuletzt 2021 angepasst.
Zu 3.:
Im Alarm- und Einsatzplan werden sowohl interne, als auch externe Schadensereignisse berücksichtigt. Dazu zählen:
- Flugunfall
- Unfälle bei Groß- bzw. Massenveranstaltungen
- Schadensfälle im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten
- Schadstoffausbreitungen
- Anschläge/Explosionen
- Störungen/Ausfall von Verkehrseinrichtungen
- Strahlengefahren
- Biologische Gefahren
- Seuchen
- Extreme Wetterlagen
- Brand/Explosion
- Freisetzen oder Eindringen von Gefahrstoffen
- Störung bzw. Ausfall kritischer Infrastruktur (z.B. Strom-, Gas- oder Wasserversorgung, Informations- und Kommunikationstechnik)
- Einsturz von Gebäuden/Gebäudeteilen
- Bombenfund
- Bedrohungslage (z.B. Bombendrohung, Geiselnahme, Amoklage)
Je nach Ereignis wird im Krankenhaus eine besondere Führungsorganisation, die sogenannte Klinikeinsatzleitung (KEL) etabliert, die dann die notwendigen Maßnahmen zur Schadensbewältigung einleitet. Insbesondere bei externen Ereignissen wird durch eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten, durch Bereitstellung von zusätzlichem Material und Aktivierung von Mitarbeiter*innen aus dem Frei, dem zu erwartenden Patientenanfall Rechnung getragen. Im Falle einer Havarie oder eines Ausfalls kritischer Infrastruktur kann diese bei Bedarf eine (teilweise) Räumung bzw. Evakuierung veranlassen und organisieren, um eine adäquate Patientenversorgung weiterhin jederzeit zu gewährleisten.
Zu 4.:
Für jedes Krankenhaus in Deutschland ist eine Notstromversorgung für einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben, welches durch ein entsprechendes Notstromaggregat gewährleistet wird. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift ist für alle Krankenhausstandorte von Vivantes gewährleistet bzw. geht in einigen Fällen sogar deutlich darüber hinaus.
Zu 5.:
Die Notstromversorgung wird über entsprechende Dieselaggregate sichergestellt, die jederzeit zusätzlich von extern betankt werden und somit grundsätzlich weiterlaufen können, bis die allgemeine Stromversorgung wieder zur Verfügung steht.
Zu 6.:
Wird ein Katastrophenfall ausgerufen, übernehmen Landes- und Bundesbehörden die weitere Organisation. Grundsätzlich wäre im Rahmen der Amtshilfe beispielsweise eine Unterstützung durch die Bundeswehr oder das Technischen Hilfswerks denkbar, jedoch liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der einzelnen Krankenhäuser. Daher können hierzu keine konkreteren Angaben gemacht werden.
Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.