Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1773/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1773/XXI vom 26.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Erlauben Sie mir erneut den Hinweis, dass Sie auf der Internetseite der BVV unter „Kleine Anfragen“ einsehen können, welche Kleinen Anfragen erledigt und welche noch offen sind. Auch die jeweilig fragestellende Fraktion kann dort entnommen werden.

Folgende Kleine Anfragen sind noch offen:

KA: 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.

KA: 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA: 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA: 382/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 20.11.2024.

KA: 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.

KA: 408/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 25.02.2025.

KA: 413/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.

KA: 414/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.

KA: 417/XXI der Links-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.

KA: 419/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 21.03.2025.

Zu 2.:

Das Bezirksamt versucht zu jeder Zeit die Anfragen der Bezirksverordneten fristgerecht und so fundiert, wie möglich, zu beantworten. Es gibt jedoch immer mehr Anfragen mit steigender Komplexität. So haben wir immer öfter Kleine Anfragen, die zwar eine Thematik behandeln, aber mitunter auf mehrere Kleine Anfragen ausgeweitet werden, Teil I, Teil II. Laut der Geschäftsordnung der BVV, dürfen pro Kleiner Anfrage bis zu acht Fragen gestellt werden, so steht es in der GO. Kürzlich wurde eine Kleine Anfrage übermittelt, die aus insgesamt sieben Fragen bestand. Allerdings wurde die erste Frage dieser Kleinen Anfrage um Unterfragen von a bis i erweitert. Das sind insgesamt 15 Fragen, von der von den fragestellenden Personen erwartet wird, dass sie zufriedenstellend zu beantwortet werden.

Hinzukommen, wie bereits in der Beantwortung der Mündlichen 1713/XXI dargestellt, die Zuständigkeiten. Bei manchen Fragen obliegt die Zuständigkeit nicht dem Bezirksamt, sondern beispielsweise einer Senatsverwaltung, der BSR oder auch der BVG. Auch hier holen wir die gewünschten Informationen ein, was oft zusätzliche Zeit beansprucht.

Zum Teil müssen dann auch alle bzw. andere Geschäftsbereiche einbezogen und abgefragt werden, was zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt. Ich möchte Ihnen ein weiteres Beispiel nennen, welches den Arbeitsaufwand, der mitunter mit den Kleinen Anfragen einhergeht, vielleicht etwas deutlicher darstellt.

Allein am 18.03.2025 sind vom BVV Büro insgesamt 14 Kleine Anfragen eingegangen. Die Anfragen wurden von folgenden Fraktionen gestellt:

7 von der CDU (45 Fragen insgesamt)

5 von der AfD (insgesamt 37 Fragen)

2 von den Linken (insgesamt 22 Fragen)

Somit kommen wir auf 104 Fragen! In der Beantwortung der wortgleichen Mündlichen Anfrage 1713/XXI aus der letzten BVV-Sitzung wurde von einem Höchstwert von 55 Fragen an einem Tag gesprochen.

Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Anfragen Ressourcen in allen Fachebenen bindet. Gleichzeitig ist die Beantwortung von Anfragen in der Regel nicht Teil der Kernaufgaben der Mitarbeitenden des Bezirksamtes, sondern wird zusätzlich neben den Regelaufgaben geleistet. Es stellt die Kolleginnen und Kollegen zunehmend vor Herausforderungen, wenn die Aufgaben komplexer werden, die Zahl der Mitarbeitenden sich aber nicht erhöht. Die letzte Änderung des BezVG, in der die Fristen für die Beantwortung auf fünf Wochen fixiert wurden, hat offenbar Erwartungen geweckt, die nicht erfüllbar sind. Der Personalaufwand muss stets mitgedacht werden, wenn Gesetze, Verordnungen etc. geändert oder ausgearbeitet werden. Im Lichte dieses Zustandes und des hinzukommenden allgemeinen Personalmangels, weise ich den Vorwurf des Gesetzesbruchs energisch zurück, sondern möchte mich an der Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die nach allen Kräften versuchen einen guten Bürgerservice zu bieten und gleichzeitig das Kontrollrecht der BVV zu erfüllen.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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