Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1529/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wurde zur geplanten Errichtung der Flüchtlingsunterkunft bereits eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag beim Bezirksamt eingereicht? 
  2. Sieht das Bezirksamt Hinderungsgründe für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1529/XXI vom 16.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Nein, das Bezirksamt ist aber auch nicht die Genehmigungsbehörde. Zuständig für die Bauantragsbearbeitung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.


Zu 2.:
Das Vorhaben befindet sich in der Planungsphase. Es ist die Funktion eines Planungsprozesses,
eine Vielzahl von Fragestellungen zu klären, Konflikte zu lösen und vermeintliche oder tatsächliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen bevor am Ende ein Antrag gestellt wird über den entschieden werden kann. Stand heute hat das Bezirksamt Fragen, die zu klären sind, aber
kann keine zwingenden Hinderungsgründe erkennen.


Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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