Suizid(-versuche) in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele vollendete Suizide gab es in Neukölln in den Jahren 2018-2021? (Bitte nach Monat und Jahr aufschlüsseln)
  2. Wie viele Suizidversuche gab es in Neukölln in den Jahren 2018-2021? (Bitte nach Monat und Jahr aufschlüsseln? 
  3. Wie viele der vollendeten und versuchten Suizide wurden in o.g. Zeitraum von Männern und wie viele von Frauen begangen bzw. versucht? (Bitte nach Versuch bzw. vollendetem Suizid und Geschlecht aufschlüsseln)
  4. Wie viele der vollendeten und versuchten Suizide wurden in o.g. Zeitraum von Minderjährigen begangen bzw. versucht? (Bitte nach Versuch bzw. vollführtem Suizid aufschlüsseln) 
  5. Welche Schritte unternimmt der Bezirk konkret in der Suizidprävention?
  6. Ist aus Sicht des Bezirksamtes während der Corona-Krise ausreichend in der Suizidprävention unternommen worden? (Bitte begründen) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/038/XXI vom 21.02.2022

Frage 1-4:

Zahlen zu Suiziden oder Suizidversuchen auf bezirklicher Ebene zwischen 2018 und 2021 liegen dem Bezirksamt nicht vor. 2020 starben in Deutschland laut amtlicher Todesursachenstatistik 9.206 Personen durch Suizid. Diese Zahl lag um 1,8 % höher als im Vorjahr (2019: 9.041 Fälle). 2019 lag in Deutschland die Zahl der Sterbefälle durch Suizid je 100.000 Einwohner, die sogenannte altersstandardisierte Sterberate, bei 10,6 Fällen. In Berlin lag dieser Wert etwas niedriger, bei 10,4 suizidbedingten Sterbefällen je 100.000 Einwohner.

Männer haben dabei generell höhere Suizidraten als Frauen, Frauen jedoch höhere Suizidversuchsraten. Obwohl im Bereich der Suizidprävention in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht werden konnten (zum Vergleich: 1980 erfolgten in Deutschland über 18.000 Suizide, 1998 noch über 11.000 Suizide), erfordern die mit der Pandemie einhergehenden großen psychischen Belastungen der Bevölkerung und deren zu erwartende langfristige Folgen erhöhte Aufmerksamkeit. 

Frage 5:

Die mit Abstand häufigste Ursache für Suizide und Suizidversuche ist eine Depression. Weitere bedeutende Risikofaktoren sind Suchterkrankungen und schizophrene Erkrankungen. Für eine erfolgreiche Suizidprävention ist somit die effektive Beratung, Behandlung und Versorgung von psychisch kranken und suchtkranken Menschen entscheidend. Hierfür verfügt der Bezirk Neukölln über ein gemeindenahes, differenziertes Versorgungssystem. Für Menschen in akuten psychischen Krisen ist der Berliner Krisendienst für Neukölln 24 Stunden am Tag erreichbar. Der Krisendienst berät und vermittelt Menschen in Notlagen in enger Kooperation mit den Einrichtungen der regionalen Versorgungsstruktur in Neukölln.

Die bezirklichen Fachdienste Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJpD), die Erziehungs- und Familienberatung (EFB) sowie der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) bieten niedrigschwellige, kostenlose und auf Wunsch anonyme Beratung für Betroffene, Angehörige und Bekannte von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in krisenhaften Situationen an. Der Bezirk unterstützt Menschen in psychischen Krisen weiterhin mit zwei zuwendungsfinanzierten Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, einer zuwendungsfinanzierten Suchtberatungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- und Drogenproblemen, sowie zwei zuwendungsfinanzierten Zuverdienstprojekten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, dafür eines speziell ausgerichtet auf die Betreuung von jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren. 

Das Bezirksamt fördert weiterhin die Arbeit des Selbsthilfe- und Stadtteilzentrums Neukölln, das an verschiedenen Standorten im Bezirk die Arbeit zahlreicher Selbsthilfegruppen und -initiativen gerade auch im Bereich der seelischen Gesundheit unterstützt. Dieses Hilfeangebot steht grundsätzlich allen Menschen im Bezirk offen. Beratungen zu kassenfinanzierten Behandlungsmöglichkeiten psychischer Erkrankungen gehören bei all dem Genannten dazu. Bei Bedarf vermitteln die Einrichtungen auch in stationäre oder teilstationäre Behandlungsangebote. Hierfür bestehen enge Kontakte zur Neuköllner Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, deren Fachkräfte für Menschen in Krisensituationen und mit suizidalen Gedanken besonders sensibilisiert sind.

Darüber hinaus vermittelt das bezirkliche Steuerungsgremium Psychiatrie und Suchthilfe Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen bei Bedarf in ambulante Angebote der Eingliederungshilfe, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, sie zu einer möglichst eigenständigen Alltagsbewältigung zu befähigen und dem Entstehen oder Verschlimmern von psychischen Krisen – insbesondere auch suizidalen Krisen – vorzubeugen. In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind die Fachkräfte entsprechend sensibilisiert. 

Frage 6:

Ja. Das Bezirksamt, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kooperationspartner im Bereich der psychosozialen Versorgung haben während der Pandemie unter äußerst schwierigen Arbeitsbedingungen alle Möglichkeiten genutzt, um die Beratung und Betreuung von Menschen in psychischen Krisen im Rahmen der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Im Bereich der niedrigschwelligen Beratungsangebote hielten die Dienste und Einrichtungen zu jeder Zeit ein an das Pandemiegeschehen und die technischen Möglichkeiten kontinuierlich angepasstes Beratungsangebot vor.

Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen wurden im Bezirksamt Neuanträge und Anträge auf Maßnahmenverlängerungen so schnell wie möglich und wenn vertretbar auch ohne persönliche Vorsprache bewilligt, um Menschen in psychischen Krisen zeitnah in geeignete Hilfeangebote zu vermitteln und Betreuungsabbrüche während der Pandemie zu verhindern. Die Leistungserbringer der bezirklichen psychosozialen Versorgung haben während der Pandemie ihr Betreuungsangebot stets so weit wie möglich aufrechterhalten und in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt unter Anpassung an das Infektionsgeschehen fortwährend modifiziert, um bei den von ihnen betreuten Menschen sozialer Isolation und der Entstehung psychischer Krisen vorzubeugen. 

Durch die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und den Leistungserbringern der psychosozialen Versorgung konnten auf diesem Weg während der Pandemie zahlreiche psychische Krisen verhindert oder abgemildert werden. Gleichwohl gibt es aus Sicht des Bezirksamtes Handlungsbedarf, um Menschen in schweren psychischen Krisen im Bezirk zukünftig besser unterstützen zu können. Erstens müssen weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor unternommen werden. Besonders in der Pflege, aber auch in den Berufsgruppen der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen herrscht seit Jahren ein Fachkräftemangel.

Die resultierende Überlastung des Personals muss nicht nur mit Blick auf die seelische Gesundheit der Fachkräfte, sondern auch zur Sicherstellung der Versorgungsqualität im stationären und ambulanten Bereich reduziert werden. Das Bezirksamt wird sich daher weiter für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor einsetzen. Zweitens muss die Versorgung mit Psychotherapeuten im Bezirk verbessert werden. In diesem Bereich gibt es lange Wartezeiten. Neukölln gehört zu den Bezirken mit der geringsten Dichte an niedergelassenen Psychotherapeuten. 2020 lag Neukölln mit 1.439,8 Einwohnern je ambulantem Psychotherapeuten deutlich über dem Berliner Durchschnittswert und berlinweit unter den Bezirken auf Platz 9.

Als kritisch ist insbesondere die Betreuung durch muttersprachliche Psychotherapeuten zu bezeichnen. Der ohnehin erschwerte Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem für die migrantische Bevölkerung wird durch das fehlende Angebot von muttersprachlichen Psychotherapeuten noch erschwert. Über die Zulassung von Ärzten und Psychotherapeuten entscheidet die Kassenärztliche Vereinigung. Das Bezirksamt wird sich weiterhin für eine bedarfsgerechte Versorgung mit ambulanten psychotherapeutischen Angeboten im Bezirk einsetzen. Drittens muss die Information und Beratung der Bevölkerung zum Thema seelische Gesundheit zukünftig einen noch höheren Stellenwert erhalten.

Die Pandemie hat gezeigt, dass nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen durch die bestehenden Angebote der gesundheitlichen Aufklärung erreichbar sind. Ein Ausbau niedrigschwelliger, zielgruppengerechter und sozialraumorientierter Beratungs- und Informationsangebote zum Thema seelische Gesundheit ist daher erforderlich. Wichtige Partner sind hierbei die bezirklichen Stadtteil- und Selbsthilfezentren, die bestehenden über das Psychiatrieentwicklungsprogramm finanzierten Einrichtungen im Bereich der psychosozialen Versorgung, sowie berlinweite Kooperationsnetzwerke, darunter insbesondere das Netzwerk Suizidprävention. 

Das Bezirksamt wird sich daher weiter für einen Ausbau niedrigschwelliger Informations- und Beratungsangebote im Bezirk sowie für die Weiterentwicklung und bedarfsgerechte Finanzierung des Psychiatrieentwicklungsprogramms einsetzen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Dokumente

Intensivbetten und Personalsituation im Vivantes-Klinikum Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Intensivbetten werden nach Abschluss der Bauarbeiten im Vivantes-Klinikum Neukölln verfügbar sein (Low care und High care)?
  2. Wie viele im Vivantes-Klinikum Neukölln ausgeschriebene Personalstellen bei den Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten sind unbesetzt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  3. In welchem Umfang haben Pflegepersonal, Ärzte und Therapeuten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln gekündigt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  4. In welchem Umfang wurde Pflegepersonal inklusive Ärzte und Therapeuten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln eingestellt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  5. In welchem finanziellen Umfang wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln auf Personalleasing in den oben genannten Berufsgruppen zurückgegriffen? 
  6. Wie hoch war der prozentuale Anteil an Leasingkräften in den Jahren 2019, 2020 und 2021?
  7. Wie viele Operationen mussten im Vivantes-Klinikum Neukölln in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Krise verschoben werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/037/XXI vom 09.03.2022

Frage 1-7:

Eine Beantwortung kann sich lediglich auf Informationen erstrecken, die hier vorliegen bzw. mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können. Im Übrigen wird explizit darauf verwiesen, dass das Bezirksamt gegenüber Vivantes keinen Anspruch auf Auskunft hat und weitere Informationen mit Blick auf den Datenschutz bzw. auf Geschäftsgeheimnis nicht erteilt werden. 

Zur vorliegenden Kleinen Anfragen kann folgendes berichtet werden: 

Das Vivantes Klinikum Neukölln sieht sich als integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Bezirk Neukölln und im Land Berlin, aufgrund der speziellen Fachrichtungen des Klinikums natürlich auch über die Landesgrenzen hinaus. Im Rahmen der Pandemie hat die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH einen zentralen Beitrag geleistet, Patient:innen mit und ohne COVID-Infektion zu versorgen. Die hochqualifizierten Fachkräfte des Klinikums Neukölln stehen dazu jederzeit zur Verfügung. Um die Versorgung der Patient:innen sicher zu stellen, mussten immer wieder Kapazitäten und Strukturen des Klinikums an die aktuellen Anforderungen und Bedarfe angepasst werden. Operationen und Eingriffe wurden wie an allen Kliniken der Bundesrepublik teilweise verschoben oder gänzlich abgesagt. Der Mangel an qualifiziertem Personal im Gesundheitswesen lässt offene Stellen häufig länger vakant sein, als von Seiten des Klinikums erwünscht. Um solche Situationen zu überbrücken, wird auf Leasing-Personal zugegriffen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Beauftragte des Bezirksamts: „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beauftragtenstellen gibt es im Bezirksamt und welchen Personal- und Sachmittelumfang wendet das Bezirksamt dafür insgesamt auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  2. Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  3. Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  5. Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ nach?
  6. Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  7. Aus welchem Grund führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?
  8. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/005/XXI vom 22.12.2021

Frage 1:

Das Bezirksamt hat ausweislich seiner Geschäftsverteilung vier Beauftragte, bei denen es sich um physische Stellen (i.d.R. in Vollzeit) handelt. Grundsätzlich stehen diesen Beauftragten jährlich Sachmittel im Umfang von 7.500 Euro für die Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung. Hinzu kommt die Stelle der Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Beauftragten für Gender Mainstreaming sowie für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ie jeweilige Bezirksstadträtin wahrgenommen.

Frage 2:

Als Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit versteht das Bezirksamt feindselige, abwertende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund einer ihnen zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.

Frage 3:

Die Aufgaben der Beauftragten für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden durch die zuständige Bezirksstadträtin wahrgenommen.

Frage 4:

Gesonderte Sachmittel werden derzeit nicht im Haushaltsplan nachgewiesen.

Frage 5:

Die Aufgaben werden sich an den Bedarf ausrichten. Es ist im ersten Schritt geplant sich in Form von Runden Tischen mit den verschiedenen Formen der gruppenbezogenen Menschlichkeit in Neukölln auseinanderzusetzen.

Frage 6:

Die Wirkungsmessung wird sich anhand der Umsetzung der Zielsetzungen messen lassen.

Frage 7:

S. Antwort zu Frage 3.

Frage 8:

S. Antwort zu Frage 3.

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Aufgaben des Bezirksamts: Stabsstelle für Dialog und Zukunft Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Zuzüge aus Südosteuropa gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes in Neukölln in den letzten 10 Jahren (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
  2. Was sind die Hauptherkunftsländer der Zuzügler aus Südosteuropa in o.g. Zeitraum?
  3. Wie viele Planstellen sind für die Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa vorgesehen und wie hoch sind die Personalmittel dafür? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die zur Verfügung stehenden Sachmittel für die mit dieser Aufgabenstellung betrauten Mitarbeiter?
  5. Welche konkreten Aufgaben setzen die Mitarbeiter, die mit dieser Aufgabenstellung betraut sind, um?
  6. Gibt es im Bezirksamt auch Stabstellen mit ähnlichen Aufgabenstellungen für Zuzüge aus anderen Regionen der Welt? Falls nein, warum nicht?
  7. Warum erachtet das Bezirksamt es als notwendig, die Stabstelle für Dialog und Zukunft mit der Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa zu betreiben?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/007/XXI vom 22.12.2021

Frage 1: 

Eine derartige Aufschlüsselung kann nicht erfolgen, da sich dies der Kenntnis des Bezirksamts entzieht. Zum einen wird der Terminus „Südosteuropa“ weder in der geographischen noch in der politischen Forschung einheitlich verwendet. Politisch umfasst dieser je nach Definition eine unterschiedliche Anzahl von Staaten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Der angefragte Personenkreis ist demnach nicht klar definiert. Darüber hinaus, lässt eine Betrachtung der Zusammensetzung der Neuköllner Bevölkerung entsprechend der prozentualen Verteilung der vertretenen Staatsbürgerschaften, grundsätzlich keinen direkten Rückschluss auf „Zuzüge“ aus einem bestimmten Herkunftsland zu. Personen, auch mit einer anderen als der deutschen Staatsbürgerschaft, können nicht nur direkt aus dem Herkunftsland, sondern auch aus anderen Kommunen Deutschlands nach Neukölln zuziehen. Eine gesonderte Statistik der Zuzüge aufgeschlüsselt nach Herkunftskommune und Jahr wird vom Bezirksamt nicht geführt. 

Frage 2: 

Wie dargelegt wurde, kann die gestellte Frage nicht sachlich korrekt beantwortet werden. 

Frage 3: 

Im Bezirksamt Neukölln existieren keine Planstellen für das von Ihnen benannte Aufgabengebiet. In der Vergangenheit hat das Bezirksamt Neukölln von Berlin in Zusammenarbeit mit freien Trägern ein mit EU Mitteln finanziertes Projekt namens Europäische Familienintegration in Neukölln Plus (EU FIT IN Plus) umgesetzt, das hauptsächlich, aber nicht nur neuzugezogene Familien aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien bei ihrem Ankommen im Bezirk unterstützt hat. Hierbei ging es darum, das EU-Freizügigkeitsrecht vor Ort flankierend, um eine soziale Komponente zu ergänzen. Das Projekt hatte die Ziele, die Integration dieser Zielgruppe insbesondere im Bereich Frühförderung sowie in den Nachbarschaften zu erleichtern. Für die Koordination dieses Projektes konnte das Bezirksamt erfolgreich eine drittmittelfinanzierte Stelle einwerben, die im Bereich der Europabeauftragten angesiedelt war. Diese Stelle war auf die Dauer der Projektlaufzeit, also vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020, befristet. 

Frage 4: 

Siehe 3., es stehen keine Sachmittel für diese konkrete Aufgabenstellung zur Verfügung. 

Frage 5: 

Es gibt im Bezirksamt Neukölln keine Mitarbeitenden, die mit dieser konkreten Aufgabe betraut sind. Es gibt als zentrales Kompetenzzentrum entsprechend den Anforderungen des Partizipations- und Migrationsgesetzes im Land Berlin, das Integrationsbüro. Dieses bearbeitet die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte, setzt sich für deren gleichberechtigte Partizipation sowie die Stärkung einer integrationsförderlichen Infrastruktur für alle Menschen im Bezirk ein. Die Europabeauftragte, angesiedelt in der Stabsstelle für Dialog und Zukunft, bearbeitet im Rahmen ihrer beratenden Funktion für das Bezirksamt auch Fragestellungen der europäischen Binnenmigration sowie zur sozialen Säule der EU. Alle Stellen im Bezirksamt Neukölln sind den gesetzlichen Grundsätzen der Antidiskriminierung, sowie der Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmenden verpflichtet und wirken aktiv daran mit, das EU-Freizügigkeitsrecht vor Ort sozial auszugestalten. 

Frage 6: 

Es gibt im Bezirksamt Neukölln keine derartig lautende Stabsstelle. Der Titel der Stabsstelle im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters lautet Stabsstelle für Dialog und Zukunft. Dort zusammengefasst sind die Europabeauftragte, die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, der Klimaschutzbeauftragte im Team der Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie den Engagementbeauftragte im Team der Koordinierungsstelle für Beteiligung und Engagement. Die Kompetenz für das Thema Migration und Partizipation von Menschen mit einer Migrationsgeschichte im Bezirk Neukölln liegt dagegen beim Integrationsbüro, das ebenfalls im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters angesiedelt ist. 

Frage 7: 

Wie dargelegt wurde, gibt es keine mit einer derartigen Aufgabenstellung betraute Stabsstelle. Die Aufgaben der Stabsstelle für Dialog und Zukunft wurden unter der Antwort zu Frage 6 dargestellt. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

Beauftragte des Bezirksamts: „Beauftragte für Gender Mainstreaming“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Geschlechter gibt es aus Sicht des Bezirksamtes?
  2. Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gender Mainstreaming“?
  3. Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  5. Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ nach?
  6. Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  7. Wie unterscheidet sich der Aufgabenbereich der oder des „Beauftragte für Gleichstellung“ vom Aufgabenbereich „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  8. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird, und falls ja, warum führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/008/XXI vom 22.12.2021

Frage 1: 

Drei. 

Frage 2: 

Gender Mainstreaming ist eine präventive Handlungsstrategie der Gleichstellungspolitik. 

Frage 3 und 4: 

Gender Mainstreaming ist eine Querschnittsaufgabe, die vom gesamten Bezirksamt wahrgenommen wird und in allen Arbeitsbereichen Anwendung finden soll. Die Aufgaben einer Beauftragten für Gender Mainstreaming werden von der Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport in Ergänzung ihrer anderen Aufgaben wahrgenommen. Insofern gibt es weder Personal- noch Sachmittel. 

Frage 5: 

Aufgabe der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist die Prüfung der Anwendung der Grundsätze des Gender Mainstreaming in der Arbeit des Bezirksamts (siehe 2.) 

Frage 6.: 

Siehe die Antworten auf die Fragen 3 und 4. 

Frage 7: 

Die Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung wurde im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung im Jahr 2003 gestartet. Seitdem ist Gender Mainstreaming inte-grierter Bestandteil aller Verwaltungsbereiche, das im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden soll. Die Arbeit der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist daher ihrem Wesen nach eher nach innen, also auf die Verwaltung, ausgerichtet. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt als Ansprechpartnerin für die Neuköllner Bürger:innen für die Umset-zung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bezirk eher nach außen. 

Frage 8: 

Ja. In DS 0013/XXI wird lediglich die weibliche Form verwendet, weil es sich bei der Beauftragten für Gender Mainstreaming um eine Frau handelt. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Auslastung und Struktur der Bürgerämter in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Termine bewältigten die Neuköllner Bürgerämter in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  2. Wie viele Bürger aus Neukölln benötigten in den letzten fünf Jahren einen Termin? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  3. Wie ermittelt das Bezirksamt den Bedarf an Terminen auf Bürgerämtern auch unter Berücksichtigung von Bedarfen aus anderen Bezirken?
  4. Wie viele Planstellen umfassen die Neuköllner Bürgerämter und wie viele dieser Planstellen sind davon konkret mit der Bürgerbetreuung (Terminabwicklung) befasst? (Bitte nach Aufgabenbereich aufschlüsseln)
  5. Sind die Planstellen derzeit voll besetzt? Falls nein, warum nicht?
  6. Plant das Bezirksamt, die Anzahl der Planstellen in den Neuköllner Bürgerämtern zu erhöhen?
  7. Wie viele Überstunden sind in den vergangenen fünf Jahren in den Neuköllner Bürgerämtern angefallen? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  8. Wie hoch war der durchschnittliche Prozentsatz der Mitarbeiter im Krankenstand in den Neuköllner Bürgerämtern in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/006/XXI vom 22.12.2021

Frage 1:

Für das aktuelle Kalenderjahr 2021 ist der Abfragestatus bis 30.11.2021. Damit wäre die Hochrechnung bis Jahresende ca. 183.000 an Kunden. 

Kunden:

  • 2017: 267.430 (21948)
  • 2018: 280.144 (25355)
  • 2019: 276.258 (41286)
  • 2020: 169.731 (25958
  • 2021: 168.341 (23923) (bis 30.11.)

Termine:

  • 2017: 129.123 (19654)
  • 2018: 131.263 (23063)
  • 2019: 136.708 (39323)
  • 2020: 107.739 (25054)
  • 2021: 106.465 (23669) (bis 30.11.)

Dienstleistungen:

  • 2017: 289.592
  • 2018: 306.189
  • 2019: 301.405
  • 2020: 187.636
  • 2021: 180.061 (bis 30.11.)

Frage 2: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es keine statistischen Erkenntnisse darüber gibt und die Berliner Bürgerämter in Allzuständigkeit arbeiten. 

Frage 3: 

Es gibt keine Ermittlung.

Frage 4: 

Das Bürgeramt hat 69 Vollzeitäquivalente (VZÄ) inklusive Führungskräfte. Von den 60 sachbearbeitenden VZÄs wird eine VZÄ für die Kassentätigkeit und Ausgabe der Dokumente in der Blaschkoallee 32 und eine VZÄ für die Bedienung des Second Level der 115 genutzt. Alle restlichen 58 VZÄs werden somit während der Öffnungszeiten im Front-Office eingesetzt. Ab September wurden 2 Beschäftigungspositionen (BPos) bis 31.12.2021 zusätzlich vom BA Neukölln mit Mitteln von SenFin eingerichtet und besetzt. 

Seit 1.10.2020 wird eine BPos von SenInnDs für die Ertüchtigung des Melderegisters zur Verfügung gestellt. Die 6 BPos, die von SenInnDS ab 1.3. bzw. 1.4.2021 als Task Force zur Verfügung gestellt wurden, werden aus freien Stellenanteilen des BA Neukölln finanziert. 

Frage 5: 

Die Besetzung der Führungskräfte ist zu 100 % ausgelastet, aber bei den SBs sind Stellenanteile aufgrund von Teilzeit, Elternzeiten, Erkrankung ohne Lohnfortzahlung und der erheblichen Fluktuation vorhanden. Zurzeit sind 9 VZÄs im Besetzungsverfahren, wo von vermutlich noch bis Ende des Jahres sechs vertraglich abgeschlossen werden. Zudem kommen im 1. Halbjahr 2022 fünf Kolleginnen zurück aus den Elternzeiten und zwei SBs sind im Pandemiestab eingesetzt. Deshalb werden von den 69 VZÄs zurzeit nur 55,68 besetzt gewertet. 

Frage 6: 

Für die anstehenden Haushaltsjahre 2022/23 ist nur die Erweiterung von 2 VZÄs aufgrund der Parkraumbewirtschaftung geplant. 

Frage 7: 

Überstunden wurden in den letzten 5 Jahren nicht angeordnet. 

Frage 8: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Daten nur für das gesamte Amt existieren, nicht jedoch für einzelne Fachbereiche. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.