Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- An welchen öffentlichen Gebäuden, Dienststellen, Schulen, Einrichtungen oder sonstigen Liegenschaften des Bezirks Neukölln wurden seit dem 1. Januar 2022 Fahnen oder Flaggen gehisst, die weder Hoheitszeichen des Bundes, des Landes Berlin noch des Bezirks Neukölln sind?
- Um welche Fahnen oder Flaggen handelte es sich hierbei im Einzelnen, einschließlich ausländischer Nationalflaggen, Verbandsflaggen, politischer Aktionsflaggen, weltanschaulich geprägter Symbolflaggen oder sonstiger themenbezogener Fahnen?
- Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage, Verwaltungsvorschrift, Senatsvorgabe, Bezirksamtsentscheidung oder sonstigen Ermächtigung beruhte jeweils das Hissen dieser Fahnen oder Flaggen?
- Wer traf jeweils die Entscheidung über Auswahl, Anlass, Zeitraum und Ort der Beflaggung, und wurden hierzu Beschlüsse des Bezirksamtes oder Einzelentscheidungen von Amtsträgern gefasst?
- Wie bewertet das Bezirksamt das Hissen politisch, weltanschaulich oder gesellschaftspolitisch aufgeladener Symbolflaggen an öffentlichen Gebäuden im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene staatliche Neutralitätspflicht, das Sachlichkeitsgebot sowie die Pflicht zu unparteiischer Amtsführung?
- Welche Prüfungen nimmt das Bezirksamt vor, um sicherzustellen, dass durch das Hissen bestimmter Fahnen oder Flaggen keine einseitige politische Stellungnahme des Bezirksamtes erfolgt und keine Bürger mit abweichender Auffassung ausgeschlossen oder diskriminiert werden?
- Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk seit dem 1. Januar 2022 durch Anschaffung, Ersatzbeschaffung, Lagerung, Pflege, technische Vorrichtungen, Personalaufwand sowie sonstige im Zusammenhang mit der Beflaggung entstandene Aufwendungen entstanden?
- Gibt es eine rechtssichere und transparente Beflaggungsrichtlinie für bezirkliche Gebäude, die Hoheitszeichen, Gedenktage, zulässige Ausnahmen, Entscheidungszuständigkeiten sowie die Wahrung der Neutralitätspflicht verbindlich regelt?