Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/199/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Werden im Berliner Register die Meldungen von Diskriminierung und „extrem rechter“ Aktivitäten auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft? Wenn ja, wie und in welcher Form. Wenn Nein, warum nicht?
2. Warum werden nur die Meldungen von „extrem rechten“ Aktivitäten berücksichtigt, jedoch nicht die von „extrem linken“ Aktivitäten bzw. die weiterer radikalisierter Gruppen?
3. Beabsichtigt das Bezirksamt zukünftig auch einen Überblick über die Anzahl und den Umfang von „extrem linken“ Aktivitäten und solche weiterer radikalisierter Gruppen zu erlangen? Wenn ja, wie?
4. Liegen dem Bezirksamt überhaupt Meldungen bezüglich linksextremistischer Straftaten oder der von anderen ideologisch geprägten Gruppen und deren Täter im Bezirk Neukölln vor?
5. Wie positioniert sich das Bezirksamt zur Auswertung des Registers in Neukölln über die Vorfälle im Jahr 2022, in dem sich laut Bericht die „LGBTIQ*“-Feindlichkeit prozentual verdoppelt hat?
6. Ist dem Bezirksamt etwas über das Täterprofil der „LGBTIQ*“-feindlichen Täter bekannt?
7. Mit welcher Summe wurde der Verein Yekmal e.V. durch das Bezirksamt im Jahr 2020, 2021 und 2022 unterstützt?
8. In welcher finanziellen Höhe wurde das Berliner Register bzw. das Register Neukölln durch das Bezirksamt im Jahr 2020, 2021 und 2022 unterstützt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/199/XXI vom 05.10.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nach Auskunft der Berliner Register fließen in die Dokumentation Vorfälle ein, die Bürger:innen im Alltag beobachten oder selbst erleben. Bei den Vorfällen handelt es sich um Aktivitäten der extremen Rechten, um rassistische Vorfälle im Alltag und Diskriminierung an verschiedenen Orten. Im Gegensatz zur Kriminalitätsstatistik der Polizei, beziehen die Register auch Vorfälle in die Dokumentation ein, die keine Straftaten sind oder die nicht angezeigt wurden.
Dazu gehören Gewalttaten, Beleidigungen und Bedrohungen, Brandstiftungen, Sachbeschädigungen, Veranstaltungen, Aufkleber, Sprühereien oder diskriminierende Sprüche. Die Berliner Register werden durch das Land Berlin gefördert, so dass das Bezirksamt Neukölln keine weitergehenden Informationen zu den fördervertraglichen Rahmenbedingungen und den konkreten Verfahrensweisen vorliegen. Im Gegensatz zu zwei anderen Bezirksämtern stehen dem Bezirksamt Neukölln nicht ausreichend Mittel zur Förderung der bestehenden oder weitergehender Aktivitäten des Registers Neukölln zur Verfügung.
Zu 2.:
S. Antwort zu Frage 1.
Zu 3.:
S. Antwort zu Frage 1.
Zu 4.:
Entsprechende Meldungen sind der Kriminalitätsstatistik der Polizei Berlin zu entnehmen. Das Bezirksamt wird in Einzelfällen durch die Polizei Berlin über Straftaten mit Bezug zu Einrichtungen des Bezirksamtes oder aufgrund übergeordneter Bedeutung informiert.
Zu 5.:
Dem Bericht des Neuköllner Registers zufolge hat sich der Anteil von Vorfällen im Zusammenhang mit LGBTIQ*-Feindlichkeit an allen Vorfällen von 5% im Jahr 2021 auf 11% im Jahr 2022 mehr als verdoppelt. Alleine 13 der 21 dokumentierten Angriffe sind auf das Motiv LGBTIQ*-Feindlichkeit zurückzuführen.
Das Bezirksamt beobachtet diesen Anstieg mit großer Sorge. Ziel des Bezirksamtes ist, dass alle Menschen in Neukölln sicher leben können – ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Identität. Neben bestehenden Angeboten für queere Menschen wie etwa den queeren Jugendtreff Q*ube hat das Bezirksamt deshalb u.a. das Projekt „Queerschutz Now“ gefördert, in dessen Rahmen Selbstverteidigungskurse für queere Menschen angeboten wurden. Auch die geplante Etablierung einer LSBTIQ*-Beauftragte:n im Bezirksamt dient diesem Ziel.
Zu 6.:
Dem Bezirksamt liegen dazu keine Daten vor.
Zu 7.:
Als anerkannter Träger der Jugendhilfe erhielt Yekmal e.V. Zuwendungen durch das Bezirksamt wie folgt:
Zu 8.:
Die Förderung des Berliner Registers bzw. des Registers Neukölln erfolgt durch das Land Berlin. Eine Förderung durch das Bezirksamt Neukölln besteht nicht.
In Vertretung
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat