Fragesteller: Christian Hohmann
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/176/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Innerhalb welchen Zeitraums wird ein erkrankter Stadtrat oder eine erkrankte Stadträtin aus Fürsorgegründen zu einem Gespräch durch den Dienstherrn eingeladen?
2. Ist dies bei einem erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin bereits umgesetzt worden?
3. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
4. Ab welcher Erkrankungsdauer werden Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Stadtrates oder einer Stadträtin ergriffen?
5. Wie sehen diese Maßnahmen aus? Bitte chronologisch auflisten.
6. Wurde, wird oder werden entsprechende Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit für einen erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin im Bezirk Neukölln umgesetzt?
7. Wenn ja, welche? Wenn nein, bitte um eine Begründung, warum nicht?
8. Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene bzw. fachspezifische Ärzte kommen für die Untersuchung/Überprüfung der Dienstfähigkeit im Bezirk Neukölln in Frage und werden beauftragt?