Zahlenlücken und Steuerungsdefizite: Welche verlässliche Datengrundlage hat das Gesundheitsamt Neukölln zu sexuell übertragbaren Infektionen?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/653/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. April 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten meldepflichtigen sexuell übertragbaren Infektionen werden im Gesundheitsamt Neukölln aktuell statistisch erfasst?
  2. Welche nicht meldepflichtigen sexuell übertragbaren Infektionen werden im Gesundheitsamt Neukölln aktuell nicht systematisch erfasst?
  3. Welche konkreten Daten liegen dem Gesundheitsamt Neukölln zur Verbreitung meldepflichtiger sexuell übertragbarer Infektionen im Bezirk für das Jahr 2025 vor?
  4. Welche konkreten Daten liegen dem Gesundheitsamt Neukölln zur Verbreitung nicht meldepflichtiger sexuell übertragbarer Infektionen im Bezirk nicht vor?
  5. Wie bewertet das Gesundheitsamt Neukölln die Aussagekraft der vorhandenen Datenlage für eine realistische Einschätzung der Infektionslage im Bezirk?
  6. Welche konkreten Defizite bestehen nach Einschätzung des Gesundheitsamts Neukölln bei der Datenerhebung im Bereich sexuell übertragbarer Infektionen?
  7. Welche Maßnahmen hat das Gesundheitsamt Neukölln seit dem Jahr 2023 ergriffen, um die Datengrundlage zu verbessern?
  8. Welche konkreten zusätzlichen Datenerhebungen wären nach Einschätzung des Gesundheitsamts Neukölln erforderlich, um eine belastbare Lageeinschätzung zu ermöglichen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/653/XXI vom 22.04.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 8.: 

Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden von der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung und ihren nachgeordneten Einrichtungen, den zwölf Gesundheitsämtern sowie den gesonderten Organisationseinheiten für Qualitätsentwicklung, Planung und Organisation der Bezirksämter wahrgenommen. Zum Berliner ÖGD gehören auch bezirksübergreifend arbeitende Zentren mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Ihre Angebote können von allen Berlinerinnen und Berlinern unabhängig von ihrem Wohnort in Anspruch genommen werden. Die Schwerpunkte, Aufgaben und Standorte der Zentren sind in der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) festgelegt. 

Gemäß § 1 GDZustVO werden die Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes und die Auf-gaben der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten sowie Aids unter der Bezeichnung „Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung“ für alle Bezirke wahrgenommen von den Bezirken: 

1. Charlottenburg-Wilmersdorf, 

2. Friedrichshain-Kreuzberg, 

3. Marzahn-Hellersdorf, 

4. Mitte an den vom Bezirk festgelegten Standorten: 

 Mitte (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids) und 

 Tempelhof-Schöneberg (außer Aufgaben der Beratung in sozialmedizinischen Fragen), 

5. Steglitz-Zehlendorf (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids). 

Aufgrund der dargestellten Regionalisierung dieser Aufgabe in den Zentren für sexuelle Gesundheit besteht für das Gesundheitsamt Neukölln keine Zuständigkeit mit Blick auf die Fragestellungen. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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