Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt die im Britzer Garten stattgefundene Informationsveranstaltung vom 19. September zum Thema Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg?
2. Wer war für die Technik vor Ort zuständig und warum hat das Bezirksamt die Funktionsfähigkeit derselben nicht im Vorfeld überprüft?
3. Über welche Kanäle wurden wie viele Bürger zu der Veranstaltung eingeladen, z.B. per Info-Brief oder über die sozialen Medien?
4. Wie wurden aus Sicht des Bezirksamtes die bereitgestellten Angebote wie Flipcharts, Bastelecken und Filzstift-Post-its an den Info-Tischen von den Bürgern angenommen?
5. Zu wann plant das Bezirksamt eine weitere Informationsveranstaltung zu dem Thema?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:ausstehend(Beantwortung vertagt)
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wieso sorgt das Bezirksamt nicht dafür, dass betroffene Anwohner in die Planungen des Senats für diese neue Flüchtlingsunterkunft einbezogen werden?
Inwieweit ist das Bezirksamt in die Planungen für die neue Flüchtlingsunterkunft eingebunden, insbesondere für alternative Standorte wie beispielsweise unbebaute Felder/Brachen im Süden Neuköllns?
Wie soll die ohnehin mangelhafte Parkplatzsituation für Anwohner und Besucher am Sangerhauser Weg, rund um den Britzer Garten sowie die angrenzenden Laubenkolonien vor dem Hintergrund des geplanten Containerdorfs verbessert werden?
Wie will das Bezirksamt gemeinsam mit dem Senat die Integration der neuen Flüchtlinge, insbesondere mit Blick auf die vorschulische und schulische Versorgung, gewährleisten?
Wie will das Bezirksamt die dortigen Laubenkolonien, beispielsweise die zweitgrößte im Berliner Süden, die „Dauerkleingartenanlage Kurt Pöthig“, wirksam schützen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1440/XXI vom 18.09.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1: Neukölln ist der erste Bezirk, der in Kooperation mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, eine Informationsveranstaltung für Anwohnende plant und umsetzt. Das Bezirksamt nimmt die Interessen, Sorgen und Befürchtungen der Anwohnenden ernst. Am 19.09.2024 können sich interessierte Anwohnende über den Planungsstand der Unterkunft informieren und gleichzeitig wichtige Hinweise geben.
Zu 2: Am 26.03.2024 hat der Senat beschlossen, an insgesamt 16 Standorten in ganz Berlin Unterkünfte im Rahmen des Wohncontainer Programms 2.0 einzurichten. Die Unterkunft am Sangerhauser Weg ist eine davon. Die geplante Einrichtung Sangerhauser Weg stellt eine der wenigen Potenzialflächen in Neukölln zur Errichtung von Einrichtungen zur Geflüchtetenunterbringung dar. Planungs- und bauordnungsrechtlich ergeben sich voraussichtlich keine unüberwindbaren Hindernisse im Rahmen der Errichtung. Zum weiteren Vorlauf zum Senatsbeschluss wird auf die Beantwortung der Drs. 1437/XXI verwiesen. Inwieweit der Senat darüber hinaus weitere Flächen in Neukölln für Unterkünfte ausweisen möchte, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 3: Der in der Öffentlichkeit immer wieder postulierte Mangel an Parkplätzen ist nicht belegt. Am Rande des Britzer Garten wurde für die BUGA 1985 ein Parkplatz eingerichtet, der neben Parkmöglichkeiten an anderen Eingängen für Besuchende zur Verfügung steht. Der Parkplatz wird außer an einzelnen Tagen im Jahr auch als Abstellfläche für LKW und Anhänger sowie als Übungsort von Fahrschulen genutzt. Durch den Bau der Wohncontainer wird etwa die Hälfte der Parkplätze am Standort Sangerhauser Weg wegfallen. Die restlichen Parkflächen bleiben erhalten. Besonders für die Pächter:innen der Kleingärten besteht kein erhöhter Bedarf an Parkflächen. In den Kleingartenanlagen bestehen umfassende Parkmöglichkeiten für die Pächter:innen, die noch dazu deutlich näher an den Parzellen liegen als der Parkplatz am Sangerhauser Weg. Das Bezirksamt befindet sich mit den zuständigen Stellen in Abstimmung zur möglichen Ausweisung weiterer Parkflächen, damit an einzelnen Tagen im Jahr Parkflächen bei hoher Auslastung des Britzer Gartens erschlossen werden können. Die Zuwegung in Richtung Britzer Garten bleibt selbstverständlich erhalten. Weitere Details zur Verkehrsführung sind im Laufe der weiteren Planungen zu klären, wobei die Einschätzungen der Anrainer einbezogen werden.
Zu 4: Der Standort der Unterkunft weist in unmittelbarer Umgebung in Neukölln und Tempelhof- Schöneberg derzeit eine angespannte Schulplatz- und Kitasituation auf. Das Bezirksamt wird sicherstellen, dass alle Kinder, die in der Unterkunft wohnen, auch unterrichtet werden – ggf. an weiter entfernten Schulen. Dazu befindet sich Bezirksamt in engen Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Gegenwärtig liegen dem Bezirksamt noch keine Informationen darüber vor, wie viele schulpflichtige Kinder künftig in die geplante Unterkunft einziehen werden. Bei der Suche nach einem Kita-Platz werden Familien bei Bedarf durch die Bezirksämter Neukölln und Tempelhof-Schöneberg beraten. Darüber hinaus setzt sich das Bezirksamt dafür ein, dass die Schaffung von Räumen für Angebote direkt in der geplanten Einrichtung Berücksichtigung finden. Darunter fallen die Anlage von ausreichenden Spielmöglichkeiten für Kinder sowie die Vorhaltung von ausreichend, eventuell Zielgruppen getrennten Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen, die auch für Betreuungs-, Beratungs- und Schulungszwecke (z.B. Deutschkurse) durch soz. Träger oder Initiativen genutzt werden können.
Zu 5: Die anrainenden Kleingartenanlagen sind dauerhaft geschützt. Die Kolonie Friedland 3 ist als Dauerkleingarten im Wege eines Bebauungsplans planungsrechtlich geschützt. Die beiden Kolonien Kurt Pöthig sowie Heimaterde sind über den Flächennutzungsplan geschützt. Der dauerhafte Schutz der Kleingartenanlagen steht nicht zur Debatte.
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Durch welche Maßnahmen plant das Bezirksamt (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Senat und den Berliner Bäderbetrieben), die diesjährige Freibadsaison für die Besucher und Mitarbeiter der Neuköllner Freibäder sicherer zu gestalten?
2. Werden im Umfeld dieser Maßnahmen nach Kenntnis des Bezirksamtes erneut mobile Polizeiwachen vor den Neuköllner Freibädern positioniert und dauerhaft besetzt sein?
3. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die in Frage 1 und 2 genannten Maßnahmen voraussichtlich in diesem Jahr?
4. Kann das Bezirksamt durch die geplanten Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter der Bäderbetriebe und der Badegäste gewährleisten?
5. Wie erklärt sich das Bezirksamt die in den letzten Jahren kontinuierlich steigende Anzahl von Kriminalitätsvorfällen in den Neuköllner Freibädern und der daraufhin erfolgten bundesweiten Negativpresse für den Bezirk Neukölln?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1346/XXI vom 26.06.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
Damit sich in den Bädern alle wohlfühlen, haben die BBB für die Sommersaison 2024 ein umfangreiches Paket an Service- und Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet. Im vergangenen Jahr erfolgreich eingeführte Maßnahmen werden fortgesetzt: Die Ausweispflicht in den Sommerbädern bleibt bestehen, d. h. Badegäste ab 14 Jahren müssen einen Ausweis vorweisen. Der Ausweis muss ein Lichtbild enthalten (z. B. Personalausweis, Pass, Führerschein, Behindertenausweis, Schülerausweis). Auch die Videoüberwachung an den Eingängen von vier Sommerbädern bleibt wie 2023 erhalten. Das betrifft die Sommerbäder Pankow, Kreuzberg, Am Insulaner und Neukölln. Für einen zeitgemäßen Service und ein besseres Einlassmanagement haben die BBB ihren Online-Shop noch einmal deutlich verstärkt. In dieser Saison sind erstmals alle Tickets auch online erhältlich. Damit möglichst viele Badegäste das Angebot nutzen, werden die Tickets im Online-Shop zehn Prozent günstiger angeboten. In fünf Sommerbädern soll in einem Pilotversuch während der Hochsaison der Ticketverkauf (nahezu) vollständig online erfolgen. In den Monaten Juni, Juli und August sind die Kassen in den Sommerbädern Pankow, Neukölln, Humboldthain, Am Insulaner und Kreuzberg dann täglich nur bis 10 Uhr geöffnet. Ab 10 Uhr können Tickets für diese Bäder nur noch online gekauft werden.
Zu 2.:
Die bewährte Kooperation zwischen BBB und Polizei Berlin wird fortgesetzt, mobile Polizeiwachen kommen nach Absprache und Bedarf zum Einsatz.
Zu 3.:
Für Sicherheitsmaßnahmen stehen 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Zu 4.:
Die BBB mussten in der vergangenen Sommersaison rund 150 Hausverbote aussprechen, bei insgesamt rund 1,7 Mio. Besuchen in den Sommerbädern. Jeder Vorfall ist natürlich einer zu viel, aber in Anbetracht der Besucherzahl, handelt es sich um einen minimalen Anteil von 0,009% (gerundet).
Zu 5.:
Ursachen von Gewalt sind komplex. Der Umgang mit Gewaltvorfällen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, denn diese sind weder auf Neukölln noch auf die Sommerbäder Berlins beschränkt.
Abschließend sei dem Fragesteller der Hinweis erlaubt, dass für die Beantwortung das Bezirksamt kaum bis keine Zuständigkeit hat, da die Verwaltung der Berliner Bäder-Betriebe und der Polizei der SenInnSport obliegt und Informationen dort sowie im Internet eingeholt werden können.
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Anwalts-, Gerichts- und sonstige Kosten im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung mit dem Remmo-Clan sind für das Land Berlin und den Bezirk Neukölln entstanden, bevor ein Räumungsbeschluss in letzter Instanz erwirkt werden konnte?
2. Welche Kosten und Arbeitsstunden sind durch das Polizeiaufgebot entstanden, welches am Tag der Räumung aufgeboten wurde?
3. Welche Kosten und Arbeitsstunden sind durch das Aufgebot des Ordnungsamtes entstanden, welches am Tag der Räumung aufgeboten wurde?
4. Welche Kosten sind voraussichtlich innerhalb der Villa mutmaßlich durch Fehlnutzung der ehemaligen Bewohner entstanden?
5. Wer wird für die entstandenen Gesamtkosten haftbar gemacht?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1287/XXI vom 29.05.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD-Fraktion wie folgt:
Zu 1.: Da das Land Berlin gemäß § 2 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes bzw. § 2 Abs. 1 des Gerichtsvollzieherkostengesetzes von Gerichts- bzw. Gerichtsvollzieherkosten befreit ist, sind allein Anwaltskosten in Höhe von bislang insgesamt 4.974,92 EUR entstanden.
Zu 2.: Das Bezirksamt kann hierzu keine Aussage treffen, da die Polizei eine vom BA unabhängige Behörde ist.
Zu 3.: Das Ordnungsamt war am Tag der Räumung nicht eingebunden bzw. zugegen.
Zu 4.: Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Derzeit läuft noch eine Frist, während derer die ehemaligen Bewohner etwaiges Eigentum aus der Villa holen können. Nach Ablauf der Frist wird es eine Begehung mit dem zuständigen Fachamt geben. Erst dann wird es möglich sein, eine valide Summe zu nennen.
Zu 5.: Es werden alle Möglichkeiten, die das Zwangsvollstreckungsrecht eröffnet, zum Kostenregress gegenüber den jeweiligen Verursachern genutzt. Hinsichtlich der Kostenfestsetzungen im Gerichts- und im Vollstreckungsverfahren richten sich diese gemäß § 91 der Zivilprozessordnung gegen die unterlegene Partei.
Es gilt das gesprochene Wort! Martin Hikel, Bezirksbürgermeister
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele Unterbringungsplätze wurden im Jahr 2023 im Bezirk Neukölln für Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär schutzberechtigte, zur Ausreise verpflichtete oder sonstige Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die einer Prüfung durch das BAMF auf Grundlage des Asylgesetzes unterliegen, zur Verfügung gestellt?
2. Wie schlüsseln sich die Anzahl dieser im Bezirk untergebrachten Personengruppen nach der jeweiligen Unterbringungsart in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 z. B. in Hotels, Hostels, Pensionen usw. auf?
3. Gibt es Objekte, die zwangsweise seit dem Jahr 2017 an den Bezirk vermietet wurden oder werden?
4. Wenn ja, welche Art und Anzahl umfassen oder umfassten diese Objekte?
5. Wie hat sich die Anzahl der oben genannten Personengruppen in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk Neukölln entwickelt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1232/XXI vom 17.04.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Die Beantwortung der Fragen obliegt überwiegend dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben des LAF aufgeführt. U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, zuständig.
Für den erfragten, noch ausstehenden Personenkreis, werden die Daten statistisch nicht erhoben.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1141/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Aus welchen Gründen wurden die Honorar- und Werkverträge, die durch das Bezirksamt mit externen Arbeitskräften seit 2019 abgeschlossen wurden, erst zum jetzigen Zeitpunkt einer Prüfung unterzogen?
2. Warum wurden die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften lediglich im Gesundheitsamt geprüft?
3. Wer hat die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften im Gesundheitsamt abgeschlossen?
4. Wann liegen die Ergebnisse des Statusfeststellungsverfahrens der entsprechend geprüften Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften vor und welches Ergebnis haben bzw. hatten diese Verfahren?
5. Welche Stelle zeichnet nach bisher festgestellter Sachlage für den für das Bezirksamt entstandenen Schaden verantwortlich?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1141/XXI vom 21.02.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.: Erst durch einen Finanz-Controlling-Bericht betreffend der Ausgaben des Gesundheitsamtes im Rahmen der Corona-Krise wurden Unstimmigkeiten erkannt. Im Wege eines Controllings wurde erkannt, dass weitere risikobehaftete Honorarverträge im Gesundheitsamt geschlossen wurden. Die vollständige Aufarbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch.
Zu 2.: Im Gesundheitsamt wurden risikobehaftete Honorarverträge festgestellt.
Zu 3.: Fragen zu Einzelpersonalien können im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden nicht beantwortet werden.
Zu 4.: Bislang wurde in 16 von 18 abgeschlossenen Fällen eine abhängige Beschäftigung festge- stellt. Die Statusfeststellungsverfahren werden sukzessive beantragt, da sie sehr zeitaufwendig sind.
Zu 5.: Die Verantwortung trägt das jeweilige Fachamt, welches die Verträge geschlossen hat. Etwa- ige Rückgriffe auf Mitarbeitende des Bezirksamtes werden aktuell geprüft.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (1051/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt im Laufe dieses Jahres unternommen, um Silvesterkrawalle kommendes Silvester in Neukölln im Vorfeld zu verhindern?
2. Bitte benennen Sie die Träger und Hilfsorganisationen, die in die Maßnahmen involviert sind?
3. Gab es Rückmeldungen von den beteiligten Organisationen und Bürgern über die getroffenen Maßnahmen und wenn ja, welche?
4. Bitte erläutern Sie, in welcher Höhe Bezirkshaushaltsmittel für die entsprechenden Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung stehen bzw. standen?
5. Bitte erläutern Sie, ob die Maßnahmen aus dem Bezirkshaushalt 2024/2025 in gleicher Höhe weiter finanziert werden?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1051/XXI vom 13.12.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
Die Folgen der Silvesternacht 2022/2023, die hierzu gehörige mediale Berichterstattung sowie die Vorbereitung der Maßnahmen des Jugendgipfels, haben das Jugendamt Neukölln und seine Arbeit in diesem Jahr neben den für Kinder und Jugendlichen immer noch beträchtlichen Folgen der Pandemie, den Auswirkungen von Krieg, Flucht und Vertreibung sowie den in den letzten Wochen als weiteres Thema aufgekommenen Nahost-Konflikts maßgeblich in-haltlich beeinflusst. Das Jugendamt hat in diesem Jahr weiterhin intensiv mit Jugendlichen in kontinuierlicher Arbeit und Projekten gearbeitet, die viel auf Vertrauen und persönlichen Beziehungen beruhen.
Die Jugendgerichtshilfe hat entsprechend ihrem Beratungs- und Betreuungsauftrag mit denjenigen Jugendlichen gearbeitet, die im Zusammenhang mit Silvester aufgrund von Straftaten angezeigt wurden. Der Regionale Sozialpädagogische Dienst hat alle Familien kontaktiert und ggf. beraten, bei denen die Polizei Straftaten im Zusammenhang mit Silvester bei strafunmündige Kinder festgestellt und an das Jugendamt gemeldet hat.
In der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII sowie der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII wurde intensiv mit den Kindern und Jugendlichen zu ihren Erlebnissen an Silvester, möglichen Motiven von gewaltbereiten Jugendlichen usw. gesprochen und pädagogisch gearbeitet. Das Spektrum war breit und ging von Jugendlichen, die selbst Angst an Silvester hatten, über Jugendliche, die die Gewalt anderer verurteilten, bis zu Jugendlichen, die sich in der Presse massiv stigmatisiert sahen, oder auch zu Jugendlichen, die andere verstehen konnten, die ihren Frust und ihre Wut aufgrund von erlebter Diskriminierung, Stigmatisierung, Orientierung- und Perspektivlosigkeit an Silvester „herausgelassen hatten“. Insbesondere an die letzteren Gruppen wandten sich im Laufe des Jahres die Träger der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII.
In der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VII geht es um Prävention, die sich an spezielle Zielgruppen richtet. Die Angebote der allgemeinen Streetwork-Arbeit richtet sich an Jugendliche in äußerst prekären Lebenssituationen, die in sehr vertrauensvoller Einzel- und Gruppenarbeit niedrigschwellig und vertraulich Unterstützung bei Alltagsfragen sowie der Bewältigung von belastenden Lebenssituationen, wie z.B. Obdachlosigkeit, Sucht oder Delinquenz inkl. Ge-waltbereitschaft, bieten und Jugendliche so stärken sollen. Diese Form der Unterstützung ist regelhaft mit „gezielten Aktionen“ weder wirksam noch ist dies ihr Auftrag. Sie wirkt über die ihr zugrundeliegende Beziehungsarbeit. Die Streetwork-Arbeit der Träger Outreach, Gangway und Madonna waren auch 2023 in vielen Kiezen Neuköllns aktiv.
Die Jugendberufshilfe bzw. das Jugendberatungshaus und insbesondere die aufsuchende Arbeit der Träger (sog. Coachingmittel) konnten viele Jugendliche ohne schulische oder berufliche Perspektive erreichen.
Ebenso wirksam war die Arbeit der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII, die ebenfalls am Thema Gewalt intervenierende und präventive Leistungen erbringt:
Schulsozialarbeit setzt vor allem im Bereich der primären Gewaltprävention an. Diese richtet sich in hohem Maße auf die Stärkung der Persönlichkeit aller Kinder und Jugendlichen und basiert auf der Überzeugung, dass die Förderung der sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler diesen dabei hilft, das soziale Zusammenleben mit anderen ohne Gewalt zu gestalten und damit auch eine insgesamt gewaltärmere Lebenswelt für die gesamte Gemeinschaft zu ermöglichen.
Im Konfliktfall stehen die Fachkräfte der Schulsozialarbeit für Schüler:innen, das pädagogische Personal und die Eltern bzw. Sorgeberechtigten intervenierend und als Vermittler:innen zur Verfügung und unterstützen in Beratungs- und Mediationsgesprächen dabei eigene, friedliche Lösungen für den Konflikt zu finden. In krisenhaften Momenten ist sie Anlaufstelle für alle genannten Zielgruppen und versucht Druck aus der jeweiligen Situation zu nehmen, um einer weiteren Eskalation entgegenzuwirken.
Weiter entwickeln die Schulen i.d.R. gemeinsam mit der Schulsozialarbeit bzw. den Pro-Respect-Coaches Präventions- und Schutzkonzepte für eine gewalt- und diskriminierungsfreie Schule.
Methoden und Programme der Schulsozialarbeit sind unter anderem das „Soziale Lernen“ für Klassen und Gruppen, Mobbingintervention (No-Blame-Approch, Farsta), Angebote der Streitschlichtung (Konfliktlots:innen, Pausenbuddys), einzelfallbezogene Intervention, Mediationsangebote, oder Umsetzung von Präventionsprogrammen (u.a. Anti-Mobbing-Schule, Gemeinsam Klasse sein, Fair-Player).
Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII gehört zum Bereich „Daseinsvorsorge“ und hat den Auftrag jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung; Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit; arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit; internationale Jugendarbeit; Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung. Jugendarbeit ist also ein außerschulischer Bildungsort der Kinder- und Jugendhilfe mit zunehmender Bedeutung für die Biografien von Kindern und Jugendlichen, sie hilft Heranwachsenden, ihre Stärken und Fähigkeiten zu erkennen und zu erproben und vermittelt ihnen Wissen und Kompetenzen. Sie hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung und an der Integration von bildungs- und sozialbenachteiligten Jugendlichen, sie wird von einem Pädagogenteam unterstützt, welches die Kinder und Jugendlichen in ihrem Bildungsprozess fördert und begleitet. Jugendarbeit hat keinen Präventionsauftrag, aber sie wirkt natürlich präventiv.
Über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfolgten in den letzten Monaten die Zusagen für zusätzliche Mittel aus dem Jugendgewaltgipfel. Als wesentlichste Projekte der SenBJF möchte ich benennen:
Neun zusätzliche VZÄ für Jugendsozialarbeit an Schule (an 15 verschiedenen Schulen je-eils Aufstockung der Träger)
Zwei zusätzliche Stellen für das SiBuZ
Ein zusätzliches Streetworkteam in der Köllnischen Heide (outreach gGmbH)
Workshops des Trägers Outreach gGmbH mit der Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Ju-endlichen aus den Bezirken
Zwei zusätzliche Familiengrundschulzentren in Neukölln (tandem BTL und Trialog e.V.)
In Projektverantwortung des Jugendamts erfolgten zusätzliche Mittel für:
Jugendarbeit § 11 SGB VIII zu Ausweitung der Öffnungszeiten und einem erweiterten An-ebot zur Erreichung der Zielgruppe älterer männlicher Jugendlicher ab Oktober 2023 (91.771€): Die Verträge sind hier in Vorbereitung. Die Finanzierung erfolgt in auftragsweiser Bewirtschaftung.
Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII ab Oktober 2023 (225.444 € für 2023): Die Verträge sind gegenwärtig in Bearbeitung, die Finanzierung erfolgt über Basiskorrektur.
Sanierungsmittel ab Oktober 2023 (361.635 für § 11 SGB VIII und 110.872€ für § 16 SGB): Die Kooperationsvereinbarungen sind gegenwärtig in Vorbereitung, die Finanzierung erfolgt über Basiskorrektur.
Zu 2.:
Entsprechend der Idee des Jugendgipfels hat das Jugendamtes Neukölln bestehende Angebote und Projekte verstärkt. In der Weißen Siedlung ist ein Mädchenprojekt gemäß § 13 SGB VIII entstanden, das vom Humanistischen Verband Berlin Brandenburg entwickelt wurde. Insofern sind alle durch das Jugendamt Neukölln finanzierten Träger der Jugend(sozial)arbeit involviert.
Zu 3.:
Für Rückmeldungen zu Effekten ist es noch zu früh, da die meisten Maßnahmen erst seit dem Herbst 2023 umgesetzt werden können.
Zu 4.:
In den Haushaltsjahren 2022 und 2023 waren folgende Ansätze vorhanden:
Die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei Kapitel/Titel 4010-67139 waren jeweils nicht im Ansatz enthalten, wurden jedoch zusätzlich zur Verfügung gestellt und sind in den genannten Beträgen enthalten.
Zu 5.:
Grundsätzlich erscheinen alle Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VII, der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII sowie der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII analog der Ist-Kosten von 2023 gesichert. Damit sind auch die zusätzlichen gesamtstädtischen Mittel inklusive der Jugendgipfelmaßnahmen gesichert.
Für den Bereich der Trägerverträge gemäß § 13 SGB VIII erfolgen derzeit nach interne Abstimmungen zu einem aktuellen Fehlbetrag, der sich aus zusätzlichen Mitteln ergibt, die das Jugendamt in den Vorjahren vom Bezirksamt erhalten hatte, die jetzt aber nicht mehr zur Verfügung stehen (u.a. Ausgleich negative Fortschreibung).
Da der Inflationsausgleich lediglich zwei Prozent beträgt, die Sachkosten aber prognostisch deutlich höher steigen, kann eine Reduzierung der Angebotsstunden im Bereich der Trägerverträge nicht ausgeschlossen werden, was zu diesem Zeitpunkt aber nicht mit Zahlen unterlegt werden kann.
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche islamischen Gruppierungen erteilen wo in Neukölln islamischen Religionsunterricht?
Inwiefern unterhält das Bezirksamt Beziehungen zur Islamischen Föderation Berlin e. V. (IFB)
Wer kontrolliert die Inhalte des islamischen Religionsunterrichts in Neukölln?
Was steht in den verwendeten Lehrmaterialien, insbesondere zum Verhältnis Islam-Christentum und Judentum?
Inwiefern ist das Bezirksamt über die Auswahl der Lehrkräfte für islamischen Religionsunterricht im Neukölln beteiligt bzw. informiert?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1103/XXI vom 24.01.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1., 3., 4. und 5.:
Religions- und Lebenskundeunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes sind in Berlin freiwillige Unterrichtsfächer. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, in denen Religion ein ordentliches Unterrichtsfach ist, können in Berlin die Schülerinnen und Schüler (beziehungsweise deren Eltern) selbst entscheiden, ob oder an welchem Religionsunterricht sie teilnehmen möchten. Anbieter des Religionsunterrichts sind die Religionsgemeinschaften. Anbieter des Lebenskundeunterrichts ist der Humanistische Verband. Zuständig für die Ausgestaltung des Schulunterrichts in Berlin, die Unterrichtsinhalte, die verwendeten Lehrmaterialien und die Einstellung von Lehrkräften ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Insofern kann das Bezirksamt hierzu keine Aussage treffen. Die regionale Außenstelle der Senatsverwaltungantwortete auf Nachfrage, dass wegen der hohen Arbeitsbelastung derzeit keine Anfragen der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet werden können.
Zu 2.:
Das Bezirksamt unterhält keine Beziehungen zur Islamischen Föderation Berlin e. V.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1054/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie beurteilt das Bezirksamt die Steigerung der Landesmittel für Oyoun von 1.015.000 Millionen Euro in 2023 auf 1.058.425 Millionen Euro und weiter auf 1.073.878 Millionen Euro in 2025 vor dem Hintergrund antisemitischer, anti-israelischer und anti-demokratischer Vorwürfe gegen Oyoun?
Welche Mitglieder des Bezirksamts haben seit Bestehen Oyouns an welchen Veranstaltungen dort teilgenommen?
Wie beurteilt das Bezirksamt Oyoun-Podiumsdiskussionen wie „Ausnahmezustand – das neue Normal? Staatliche Repression und Polizeigewalt“ vom 1.11.23, auf denen das Gewaltmonopols des Staates und die demokratische Rechtsordnung angezweifelt werden sowie als Teilnehmer linksradikale und antisemitische Organisationen wie KOP Berlin und Palästina Kampagne teilnehmen?
Wie beurteilt das Bezirksamt das Spannungsfeld zwischen dem Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention und den Projekten Oyouns, wie beispielsweise mit dem Verein Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten e.V., der von Antisemitismus-Vorwürfen betroffen ist?
Sieht das Bezirksamt die öffentliche Ordnung bzw. Sicherheit im Bezirk bedroht, wenn Oyoun umstrittene Kunst-Aktion durchführt, wie beispielsweise mit der Jüdischen Stimme am 4.11.23, bzw. ähnliche Veranstaltungen künftig umgesetzt werden sollten?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1054/XXI vom 15.11.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
Dem Bezirksamt obliegt es nicht, Entscheidungen von Senatsbehörden zur Finanzierung einzelner Träger, deren Standort sich in Neukölln befindet, zu bewerten.
Zu 2.:
Die Mitglieder des Bezirksamtes haben mitgeteilt, dass sie an keiner durch das Kulturzentrum organisierten Veranstaltung teilgenommen haben.
Frau Bezirksstadträtin Korte hat im September 2020 eine Pressekonferenz in den Räumlichkeiten des Oyoun veranstaltet. Mitglieder des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung waren zum Festakt der Benennung der Lucy-Lamek-Straße, der 2021 im Garten des Kulturzentrums Oyoun stattgefunden hat, anwesend. Dabei handelte es sich jeweils um Veranstaltungen des Bezirksamtes.
Zu 3. – 5.:
Das Bezirksamt steht für Meinungsvielfalt in der Kulturarbeit. Dazu zählt auch die queerfeministische, dekolonionale und migrantische Schwerpunktausrichtung, die das Kulturzentrum in seiner eigenen Darstellung ausführt. Die Kultureinrichtung Oyoun erweckt jedoch nicht nur in den Augen des Bezirksamts sondern auch aus Sicht des Antisemitismusbeauftragten des Landes Berlin in den letzten Monaten den Eindruck, eine einseitige und ausgrenzender Rhetorik gegenüber Andersdenkenden zu etablieren. Die politische Ausrichtung der Einrichtung fördert die Spaltung von Menschen, statt einen konstruktiven kritischen Diskurs anzustoßen. Es musste in den letzten Monaten auch beobachtet werden, dass antisemitischen Akteuren im Oyoun immer wieder eine Bühne zur Verfügung stand.
Eine öffentlich geförderte Kultureinrichtung sollte weder antisemitischen Haltungen eine Bühne bieten, noch Andersdenkende von Diskursen ausschließen. Das Bezirksamt wünscht sich daher eine unabhängige Evaluation der Arbeit des Kulturzentrums Oyoun, um die Verwendung öffentlicher Fördermittel im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sicherzustellen.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (0952/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wurde das Bezirksamt Neukölln vom Landesamt für Gesundheit und Ordnung oder von einer anderen Behörde über die asiatische Tigermücke informiert bzw. gewarnt?
Wenn ja, wann geschah dies von wem und in welcher Form?
Sind Maßnahmen oder andere Handlungsempfehlungen gegen die Verbreitung der Tigermücke an die Kleingartenanlagen im Bezirk Neukölln bereits umgesetzt worden oder in Planung?
Wie setzt das Bezirksamt die Bürger in Neukölln über die Gefahrenlage und die Möglichkeit zur Vermeidung der Ausbreitung der asiatischen Tigermücke in Kenntnis, bzw. an wen können sich die Bürger mit eigenem Garten und/oder Gartenteich wenden?
Wie erfolgt seitens des Bezirksamtes die Kontrolle über die Ausbreitung der asiatischen Tigermücke?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0952/XXI vom 20.09.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die erstmalige Information über das Auftreten der Asiatischen Tigermücke erfolgte im Jahr 2021 über das Bezirksamt Treptow-Köpenick. Seitdem gab es regelmäßigen Austausch mit dem Bezirk sowie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Zu 3.:
In Abstimmung mit dem Bezirk Treptow-Köpenick wurde von Seiten des Gesundheitsamtes Informationen über die Tigermücke, die von ihr ausgehenden möglichen Gefahren sowie Bekämpfungswege an Kleingartenanlagen in Neukölln versendet. Zum Teil findet die Informationsverbreitung aktuell noch statt.
Zu 4.:
Nach bezirksübergreifender Einigung übernimmt das Bezirksamt Mitte eine zentrale Anlauffunktion für Fragen und Sichtungsmeldungen zur Tigermücke unter vektormonitoring@ba-mitte.berlin.de. Das Gesundheitsamt hat darüber hinaus auf der eigenen Internetseite Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.
Zu 5.:
Ein Monitoring über die Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke in Berlin und darüber hinaus ist gesamtstädtische bzw. länderübergreifende Aufgabe. Dem Bezirk stehen dafür bisher keine Mittel zur Verfügung.
Die Asiatische Tigermücke ist zwar grundsätzlich in der Lage, verschiedene Krankheiten zu übertragen. Tatsächliche Erkrankungen, die nicht mit einem Auslandsaufenthalt in Verbindung stehen und damit auf eine Übertragung durch die Asiatische Tigermücke schließen lassen, sind jedoch bisher nicht nachgewiesen.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0950/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele Sicherheitsdienstmitarbeiter – aufgeschlüsselt nach den betroffenen Schulen und der jeweiligen Anzahl der Sicherheitsdienstmitarbeiter – wurden bislang an den zwölf als besonders schutzbedürftig geltenden betroffenen Neuköllner Schulen insgesamt beschäftigt?
2. Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle – bitte nach den Jahren, der jeweiligen Schule, der Art und der Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln – wurden dem Bezirksamt im Zeitraum von 2007 bis 2023 gemeldet?
3. Wie oft musste bei den sicherheitsrelevanten Vorfällen – bitte nach den Jahren, der jeweiligen Schule, der Art und der Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln – nach Kenntnis des Bezirksamtes die Polizei hinzugezogen werden?
4. Geht das Bezirksamt davon aus, dass die Streichung des Wachschutzes an den Neuköllner Schulen wie schon im Jahr 2012 rückgängig gemacht werden kann, wenn erneut Drogenabhängige in den Schultoiletten angetroffen werden oder weitere Gefährdungslagen für Schüler und Lehrer entstehen?
5. Wie positioniert sich das Bezirksamt zu den Meldungen durch das Kollegium im Albert-Schweitzer-Gymnasium, dass es schon nach den ersten Tagen seit dem Wegfallen des Wachschutzes dazu gekommen ist, dass schulfremde Personen in die Schule eindringen wollten und der Schulbetrieb in einer sicheren Atmosphäre für die Schüler nicht weiter gewährleistet werden kann?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr.0950/XXI vom 20.09.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ich komme nun zur Auflistung der Schulen mit Wachschutz und deren Anzahl an Sicherheitsmitarbeitern. Zunächst nenne ich jeweils die Schule und Folgend die Anzahl an Sicherheitspersonal:
Zu 2 und 3:
Es wird keine Statistik über sicherheitsrelevante Vorfälle im äußeren Umfeld von Schulen geführt.
Zu 4:
Die Frage, ob die Streichung des Wachschutzes rückgängig gemacht werden kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden, da dies von zusätzlichen finanziellen Mitteln abhängig ist.
Zu 5:
Das Bezirksamt ist sich der Bedeutung und Notwendigkeit des Wachschutzes an Neuköllner Schulen bewusst und hat diesen daher seit 2012 bereitgestellt und als einziger Bezirk finanziert. Nun sind wir mit einer angespannten finanziellen Situation konfrontiert, die uns dazu zwingt, schwierige Entscheidungen zu treffen.
Wir nehmen die Meldungen der Albert-Schweizer-Schule sehr ernst. Wir sind natürlich weiterhin in einem engen Austausch mit allen betroffenen Schulleitungen, um alle bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Lehrer:innen und Schüler:innen zu prüfen.
Karin Korte, Bezirksstadträtin. Es gilt das gesprochene Wort!
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0862/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie hoch waren die zu beziffernden Kosten, die für die Aufräumarbeiten in der Hasenheide nach dem Karneval der Kulturen für das Bezirksamt anfielen? (Bitte aufschlüsseln nach Entsorgungskosten, geleisteten Arbeitsstunden der Bezirksamtsmitarbeiter, geleisteten Arbeitsstunden von MAE-Kräften, sowie Zahlungen an involvierte Dienstleister und weitere Kosten)
Hat sich der Veranstalter an den Kosten beteiligt bzw. beabsichtigt das Bezirksamt die Kosten (anteilig) vom Veranstalter zurückzufordern? (Bitte begründen)
Wurden durch die Übernutzung nach dem Karneval der Kulturen irreparable Schäden an Parkinventar oder Flora und Fauna festgestellt? (Bitte erläutern)
Das Verbot der Maientage in der Hasenheide wurde mit einer erheblichen Belastung für den Volkspark begründet – warum war vor diesem Hintergrund eine Nutzung durch Besucher des Karnevals der Kulturen in der erfolgten Form möglich?
Wie möchte das Bezirksamt künftig die von einem Stadtrat favorisierte „örtliche Eingrenzung“ der Veranstaltung umsetzen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0862/XXI vom 30.08.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
Die Flächenreinigung der Hasenheide und damit verbundene Anfahrten zur BSR an den Tagen 30.05. bis 01.06. kosteten das Bezirksamt 9.204,29€. Neben der beauftragten Firma waren an den Aufräumarbeiten auch Bezirksamtsmitarbeiter*innen beteiligt (ca. 15 Stunden für Fahrten zur BSR), MAE-Kräfte (ca. 80 Stunden) und Parkhausmeister*innen (Stundenzahl nicht abschließend darstellbar, da nicht separat aufgeführt, sondern integriert in die Leistungen aus dem Parkmanagement).
Zu 2.:
Der Veranstalter wurde bislang nicht zur Übernahme von Kosten aufgefordert. Das Bezirksamt sieht hier auch wenig Aussicht auf Erfolg, da sich die Menschen dort privat aufgehalten haben und nicht im Rahmen einer Veranstaltung (welche zu dem Zeitpunkt schon beendet war).
Zu 3.:
Irreparable Schäden konnten nicht festgestellt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Anwesenheit Tausender, teilweise tanzender Menschen die ohnehin vorhandene Boden- verdichtung erheblich verstärkt hat. Dieser Effekt ist nicht messbar, weil nachprüfbare Angaben zur Bodenverdichtung vor dem belastenden Ereignis nicht vorliegen. Bodenverdichtung verringert die Größe und Anzahl luftgefüllter Poren im Boden, beeinträchtigt das Bodenleben und verschlechtert die Wachstumsbedingungen der Vegetation. Weitere Schäden, die ebenfalls nicht bezifferbar, aber faktisch entstanden sind, gehen auf die massive Urinbelastung des Bodens zurück. Auch diese führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Bodens und der Vegetation.
Zu 4.:
Die Maientage haben die Hasenheide, d.h. ihre Funktion als Ort der Erholung, ihre Biotopqualität, den Boden und die Fauna ganz erheblich belastet. Die Nutzung im Rahmen des Karnevals der Kulturen war, im Unterschied zu den Maientagen, nicht geplant oder gar vertraglich abgesichert.
Zu 5.:
Die Frage ist gemeinsam mit den Veranstalter*innen und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erörtern. Das Bezirksamt wird sich zunächst mit den Veranstalter*innen in Verbindung setzen. Denkbar sind z.B. Absperrungen oder auch wechselnde Routen für die Veranstaltung (auch durch andere Innenstadtbezirke).
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0799/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Kontrollen führte das Bezirksamt über seine jeweils zuständigen Fachämter seit 2019 im Café Easy bzw. im Nachfolgebetrieb/ in den Nachfolgebetrieben, Reuterstraße 91, 12053 Berlin wann durch?
Falls es Kontrollen gab, welche Rechtsverstöße oder Verstöße gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Vergehen wurden vom Bezirksamt in o.g. Gewerbebetrieb wann festgestellt?
Welche Erkenntnisse aus dem Polizeieinsatz vom 17.09.2021 wurden mit dem Bezirksamt geteilt?
Welche Schritte hat das Bezirksamt proaktiv unternommen, um Erkenntnisse aus o.g. Polizeieinsatz im Rahmen der Amtshilfe zu erhalten, um möglichen Rechtsverstößen, Verstößen gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen Vergehen nachzugehen?
Wie viele Beschwerden und Hinweise von Bürgern auf mögliche Rechtsverstöße, Verstöße gegen Auflagen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Vergehen haben das Bezirksamt wann über die verschiedenen Beschwerdestellen für Bürger (z.B. Ordnungsamtsapp, Eingaben und weitere) zu o.g. Gewerbebetrieben mit welchem Inhalt erreicht?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0799/XXI vom 24.05.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
An der benannten Anschrift hat das Ordnungsamt Neukölln sowohl im Rahmen der alltäglichen Überprüfungen von Gewerbebetrieben als auch in Verbundeinsätzen seit 2019 eine Vielzahl von Kontrollen durchgeführt. Die Einsätze erfolgten in enger Abstimmung mit der Polizei Berlin und weiteren Sicherheitsbehörden, dabei wurden durch das Ordnungsamt stets die erlangten Erkenntnisse an die entsprechenden Behörden weitergleitet, sofern dies erforderlich war.
Zu 2.:
Allein in den Jahren 2021 und 2022 hat das Ordnungsamt gegen die gewerbetreibende Person unter anderem wegen Verstößen gegen gewerbe-, spiel- und infektionsschutzrechtliche Vorschriften Bußgelder im fünfstelligen Bereich verhängt. Seit Januar 2023 befinden sich außerdem drei beschlagnahmte Geldspielgeräte aus dem Betrieb in Verwahrung. Ein eingeleitetes Verfahren zur Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit (Gewerbeuntersagung) wurde nicht weitergeführt, da die gewerbetreibende Person den Betrieb zwischenzeitlich eigenständig abgemeldet hatte.
Zu 3. und 4.:
Durchschriften von aus Polizeieinsätzen vom 17.09.2021 resultierenden Feststellungs- und Erkenntnisberichten an der oben genannten Adresse wurden dem Ordnungsamt übersandt. Die relevanten Informationen wurden zur Einleitung von Verfahren in eigener Zuständigkeit verwendet. Proaktives Handeln seitens des Bezirksamtes zum Erlangen etwaiger relevanter Erkenntnisse aus dem zitierten Einsatz war somit nicht erforderlich.
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der aus dem Einsatz resultierenden Strafanzeigen obliegen den Strafverfolgungsbehörden.
Zu 5.:
Lediglich im Jahr 2022 ist zu o.g. Betriebsstätte eine Beschwerde über störenden Lärm eingegangen.
Mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen kann ich entgegen Ihrer Fragestellung kein Versagen des Bezirksamtes im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Hinweisen und Erkenntnissen zu oben genanntem Gewerbebetrieb erkennen.
Vielmehr stelle ich immer wieder fest, dass sich das Ordnungsamt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln an der Bekämpfung von erkannten Drogenhandelsschwerpunkten beteiligt und, wo immer erforderlich, im engen Schulterschluss mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet. Für dieses bemerkenswerte und nicht immer leichte Engagement möchte ich den Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle meinen Dank aussprechen.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs. Nr. 0714/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Finden im Jahr 2023 die Neuköllner Maientage wieder statt und wenn ja, wo?
Welche Schritte hat das Bezirksamt seit Mai 2022 wann unternommen, um einen Standort für die Neuköllner Maientage 2023 zu finden?
Wie ist der genaue Sachstand bezüglich der konkreten Planungen mit den zuständigen Senatsverwaltungen, dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, der Tempelhof Projekt GmbH und den anderen Akteuren bzgl. des Standortes Tempelhofer Feld?
Welche anderen möglichen Standorte für das beliebte Volksfest hat das Bezirksamt mit welchem Ergebnis geprüft?
Ist damit zu rechnen, dass die Neuköllner Maientage nach dem sogenannten „klimaresilienten“ Umbau der Hasenheide wieder im Volkspark gefeiert werden können?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs. Nr. 0714/XXI vom 29.03.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
Ich wäre sehr erfreut, wenn ich Ihnen diese Frage beantworten könnte. Nach wie vor bin ich in intensiven Abstimmungen darüber, ob und wann in diesem Jahr die Maientage stattfinden können. Eine endgültige Entscheidung hierzu gibt es noch nicht.
Zu 2.:
Das Bezirksamt hat verschiedene Alternativstandorte geprüft und mit zahlreichen Beteiligten gesprochen. Im Ergebnis wurde klar: Als einziger denkbarer Standort kommt das Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof in Frage. In der Folge erfolgten seit 2022 unzählige Gespräche und Abstimmungen mit zahlreichen Akteuren, um zu prüfen, ob die Maientage auf dem Vorfeld durchgeführt werden können und was hierzu erforderlich ist.
Zu 3.:
Die Gespräche, ob die Maientage im Jahr 2023 auf dem Tempelhofer Feld stattfinden finden können, sind noch nicht abgeschlossen. Zahlreiche Fragestellungen zu Genehmigungen, Auflagen in Bezug auf Umwelt- und Immissionsschutz, zum Sicherheitskonzept oder zur An- und Abreise der Besuchenden sind in den vergangenen Monaten abgestimmt worden und werden weiter abgestimmt. Ob und wann die Maientage tatsächlich auch stattfinden werden, kann ich Ihnen erst mitteilen, wenn diese Gespräche abgeschlossen sind.
Zu 4.:
Ein Volksfest in der Größe der Maientage hat sehr spezifische Anforderungen an den Standort. Dazu gehören neben der eigentlich benötigten Fläche beispielsweise Aspekte wie Strom- und Wasserversorgung, Immissionsschutz und Erreichbarkeit, aber auch etwa Übernachtungsmöglichkeiten für die Schausteller. Angesichts dieser Anforderungen sind alternative Standorte nur schwer zu finden. Das Bezirksamt hat deshalb grundsätzlich alle Möglichkeiten im Bezirk geprüft. Darunter die Sperrung von Straßenzügen (Columbiadamm), größere Privatparkplätze im Eigentum Dritter, Flächen in anderen Bezirken sowie andere Grünflächen wie das Tempelhofer Feld. All diese Vorschläge kamen aus verschiedenen rechtlichen Gründen nicht in Frage.
Zu 5.:
Nein. Die Hasenheide klimaresilient und für die Zukunft aufzustellen bedeutet eben auch, die wertvollen Grünanlagen substanziell zu schützen. Das ist mit einem Volksfest in der Dimension der Maientage nicht möglich.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!
Im Rahmen einer Großen Anfrage (0564/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viel Grundfläche in qm konnte seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln entsiegelt werden? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.
2. Wie viel Grundfläche wurde seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln durch bauliche und sonstige Maßnahmen versiegelt? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.
3. Wie viel Grundfläche in qm wird durch die Baumaßnahmen in den Buckower Feldern, dem RIAS- Gelände und der Mohriner Allee versiegelt?
4. Wie viel Grundfläche wird als Ausgleichsmaßnahme dieser 3 Bauflächen entsiegelt und wo befinden sich die entsprechend entsiegelten Flächen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0564/XXI vom 14.12.2022
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die erfragten Sachverhalte entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes, da hierzu keine entsprechenden Statistiken geführt werden und entsprechend keine Daten dazu vorliegen.
Zu 3. und 4.:
Der Bebauungsplan 8-66 für die „Buckower Felder“ wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-66 beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 47.442 m2 vollversiegelte Fläche (bauliche Anlagen, Straßen) und 12.147 m2 teilversiegelte Fläche (Wege und Zufahrten, die nur in luft- und wasserdurchlässigem Aufbau zulässig sind). Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 30 % des Plangebietes. Entsiegelungsmaßnahmen finden dort nicht statt, da die bisher versiegelten Flächen im Straßenraum weiter versiegelt bleiben und auf den ehemaligen Feldflächen keine versiegelten Flächen vorhanden waren.
Der Bebauungsplan 8-9bab für die Grundstücke Mohriner Allee 119, 123, 127/129A und 133 wurde vom Bezirksamt Neukölln bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-9bab beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 14.956 m2 versiegelte Fläche durch bauliche Anlagen und Erschließungsflächen. Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 49 % des Plangebietes.
Demgegenüber gab es innerhalb des Geltungsbereichs 14.130 m2 versiegelte Flächen durch die dort vorher vorhandenen Gewächshäuser, Lager- und Erschließungsflächen (ca. 46 % der Gesamtfläche). Diese Flächen wurden vollständig entsiegelt. In der Bilanz ergibt sich also eine Neuversiegelung von ca. 3 % der Fläche (ca. 920 m2).
Bezüglich der Planungen für das ehemalige „Rias“-Gelände und die weiteren Grundstücke an der Mohriner Allee können noch keine Angaben zu Neuversiegelungen und Entsiegelungen gemacht werden, da die Bebauungspläne sich noch im Verfahren befinden.
Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0509/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie ist der Umsetzungsstand bei der Parkraumbewirtschaftung der Zone A, Flughafenkiez/Donaustraße?
Wie viele Parkautomaten wurden in diesem Bereich bisher aufgestellt?
Wie viele Tarifbeschäftigte wurden zur Überwachung und Koordination dieses Bereiches bisher eingestellt? Bitte nach Anzahl der Beschäftigten und der jeweiligen Entgeltgruppe aufschlüsseln.
Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Gesamteinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in der Zone A? Bitte nach Einnahmeart und Höhe der Einnahmen seit Einführung dieser Parkraumzone aufschlüsseln.
Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Gesamtausgaben aus der Parkraumbewirtschaftung der Zone A? Bitte nach Ausgabenart und Höhe der entsprechenden Kosten seit Einführung dieser Parkraumzone aufschlüsseln.
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0509/XXI vom 14.12.2022
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
Wie im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau am 12.10.2022 berichtet, laufen derzeit die Vorbereitungen zur zeitgleichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Zonen A, F + G. Nach derzeitigem Stand ist mit der Einführung im Jahr 2023 zu rechnen. Ergänzend zu den Ausführungen im Ausschuss verweist das Bezirksamt auch auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 0315/XXI (Parkraumbewirtschaftung in Neukölln).
Zu 2.:
Wie schon zu 1. berichtet, laufen derzeit die Vorbereitungen zur zeitgleichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2023, so dass bisher noch keine Parkautomaten aufgestellt wurden.
Zu 3.:
Bis zum heutigen Tage wurde kein Tarifbeschäftigter eingestellt.
Zu 4.:
Die Parkraumbewirtschaftung ist nicht eingeführt, somit werden zurzeit auch keine Einnahmen generiert.
Zu 5.:
Da die Parkraumbewirtschaftung noch nicht eingeführt ist, keine.
Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0464/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Gab es im Nachgang zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zur Bezirksverordnetenversammlung am 26. September 2021 eine Auswertung durch das Bezirksamt, die mögliche Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge ausgewertet hat?
Wenn ja, welcher Art war die Auswertung und in welchem Umfang fand diese statt?
Welche Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge in welchem Umfang und welchen Neuköllner Wahllokalen hat das Bezirksamt Neukölln im Bezirk Neukölln im Nachgang zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zur Bezirksverordnetenversammlung am 26. September 2021 in der Nachbereitung festgestellt?
Wie können nach Meinung des Bezirksamtes diese Fehler in einer eventuell kommenden Wahlwiederholung bzw. Neuwahl vermieden werden?
Wie ist der aktuelle Stand der Wahlvorbereitungen des Bezirksamtes für eine eventuell anstehende Wahlwiederholung bzw. Neuwahl?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0464 vom 19.10.2022
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die o.a. Große Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Kreis- bzw. Bezirkswahlleiter stellt die Ergebnisse der Stimmauszählungen der Wahlvorstände aus den jeweiligen Wahlbezirken als Vorschlag für die Ergebnisfeststellung des Kreiswahlausschusses bzw. Bezirkswahlausschusses zusammen. Die jeweiligen Ausschüsse stimmen über das Ergebnis im Bezirk ab, welches im Anschluss an die Landeswahlleiterin übersandt wird.
Alle Vorkommnisse der zusammengelegten Wahlen vom 26.09.2021, welche dem Bezirkswahlamt bekannt sind, wurden den jeweiligen bezirklichen Ausschüssen vorgelegt. Wie Ihnen aus der Berichterstattung im Bezirkswahlausschuss vielleicht noch erinnerlich ist, waren in Neukölln insgesamt 14 Vorkommnisse zu verzeichnen. In 10 Fällen schlossen die Wahllokale nach 18.00 Uhr. Die Schließzeiten bewegten sich zwischen 18.31 und 18.44 Uhr. Ein Wahllokal schloss um 19.20 Uhr. Das Bezirkswahlamt hat bzgl. der in den jeweiligen Ausschüssen benannten Vorkommnisse und die aus den Wahleinsprüchen zugrunde gelegten Informationen die entsprechenden Wahlvorstände um Aufklärung gebeten.
Unabhängig davon kann aus Sicht des Bezirksamtes aus den zu verzeichnenden Vorkommnisse nicht abgeleitet werden, dass die Wahlen in Neukölln nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Denn setzt man die in Rede stehenden 14 Vorkommnisse in das Verhältnis zu 195.615 (bzw. 225.767 BVV) wahlberechtigten Neuköllner:innen, die in 194 Urnenwahllokale ihre Stimmen abgeben konnten, dann relativieren sich diese schon.
Zu 2.:
Über eventuelle Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge, die über die zu 1. Benannten hinausgehen, hat das Bezirkswahlamt keine Kenntnis.
Zu 3.:
Bei den verbundenen Wahlen vom 26.09.2021 kam es vor allem aufgrund der pandemiebedingten Hygieneregeln und der dadurch reduzierten Anzahl an Wahlkabinen in Verbindung mit fünf Stimmzetteln und sechs abzugebenden Stimmen zu Warteschlangen. Nach den bisherigen Erfahrungen werden zukünftig Liegenschaften und Räumlichkeiten mit dem Ziel, diese mit mehr als zwei Wahlkabinen auszustatten, akquiriert.
Es wurde im Land Berlin zum Zweck der Aufarbeitung und Fehleranalyse eine Expertenkommission gegründet. Die daraus beauftragte AG Gute Wahlen erarbeitet derzeit Konzepte, um die Handlungsempfehlungen aus dem Kommissionsbericht berlinweit umzusetzen. Das Bezirkswahlamt Neukölln wirkt in der AG Gute Wahlen ebenfalls mit.
Zu 4.:
Das Bezirkswahlamt Neukölln hatte bereits zur Wahl 2021 mit einigen neuen Konzepten, wie z.B. mit der Beauftragung externer Transportdienstleister und Mitarbeiter für das Warteschlangenmangement, sehr gute Erfahrungen sammeln können, die auch von der Expertenkommission in Ihrem Abschlussbericht empfohlen wird. Zudem wird Neukölln die Erfahrungen aus der AG Gute Wahlen in die Vorbereitung und Durchführung etwaiger Wiederholungswahlen einfließen lassen.
Das Bezirkswahlamt Neukölln wird, im Falle einer kompletten Wiederholungswahl, erneut 194 Urnen- und 152 Briefwahllokale einrichten. Dafür werden wieder rund 3.000 Wahlhelfende, sowie weitere Hilfskräfte zur Unterstützung am Wahlwochenende benötigt.
Derzeit werden die benötigten Räumlichkeiten im Bezirk akquiriert sowie der Personalbedarf sondiert. Sofern die Finanzierungszusage durch SenFin vorliegt, können die benötigten Wahlmaterialien wie z.B. weitere Wahlkabinen für die Wahllokale und Materialien für die Briefwahl bestellt und Personal eingestellt werden. Die Werbung der Wahlhelfenden beginnt, sobald die geänderten Modalitäten durch die Senatsverwaltung bzw. die Landeswahlleitung mitgeteilt werden. Anschließend erfolgt die Einsatzplanung der Wahlhelfenden, dafür muss noch die Neukonfiguration der Fachanwendung Votemanager durch das LABO abgeschlossen werden.
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Große Anfrage wurde beantwortet durchMartin Hikel, Bezirksbürgermeister.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0415/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie rechtfertigt das Bezirksamt die ausgesprochen scharfe Sanktion eines Betretungsverbots, das gegen Amtsarzt Herrn S. nach seiner Freistellung ausgesprochen wurde?
Wie positioniert sich die Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal zu den Anschuldigungen des Amtsarztes Herrn S., demzufolge Frau Blumenthal die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes „durch Führen mit Macht und autoritärem Verhalten psychisch unter Druck gesetzt“, eine „toxische Arbeitsatmosphäre“ geschaffen und den „klaren Tatbestand des Mobbings“ erfüllt haben soll?
Warum wurde die Bezirksverordnetenversammlung als laut Verfassungsordnung des Landes Berlin die Bezirksverwaltungen kontrollierendes Gremium erst nach der Personalentscheidung und lediglich über die Presse informiert?
Warum machte das Bezirksamt und namentlich die zuständige Dezernentin, Mirjam Blumenthal vor der drastischen Personalentscheidung keinen Gebrauch von Vermittlungsangeboten, wie bereits vom Verband der Amtsärzte gerügt wurde?
Wie will die Dezernentin Blumenthal verhindern, dass das Gesundheitsamt gerade bei zu erwartenden steigenden Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter künftig von einem kompetenten Amtsarzt geleitet wird, wo die Suche nach der Besetzung beim letzten Mal bereits zwei Jahre dauerte und das Image der Behörde durch öffentliches Austragen interner Streitigkeiten wie jener um die Begleichung einer Pizzarechnung bereits nachhaltig geschädigt ist?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortet
Die Große Anfrage wurde zunächst vertagt und am 28.09.2022 auf Antrag des Bezirksamts unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Verweis auf Verschwiegenheit über den Inhalt der Antwort durch das Bezirksamt Neukölln beantwortet.
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele Sondergenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG) zur Nutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 für kommerzielle Sportkursanbieter erteilt und wie hoch waren die erhobenen Beträge (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Nach welcher Bemessungsgrundlage werden diese Gebühren berechnet. Bitte den genauen Gebührengrund und die dafür entsprechende Gebühr angeben.
3. Hat das Ordnungsamt in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 Sportgruppen, die öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln genutzt haben, nach ihren Sondergenehmigungen kontrolliert?
4. Wenn vom Ordnungsamt nicht kontrolliert wurde, warum erfolgten keine Kontrollen in dem Zeitraum von 2017-2022? Falls Kontrollen durchgeführt wurden, wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden bei Sportkursen auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen festgestellt, die keine Sondergenehmigung nach dem GrünanlG hatten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Höhe der Ordnungswidrigkeitsgelder)?
5. Falls vom Ordnungsamt nicht kontrolliert wurde, empfindet das Bezirksamt es als Ungerechtigkeit gegenüber Sportkursanbieter, welche ihre Kurse Indoor durchführen, dass diese ihre Räumlichkeiten bezahlen müssen und die Sportkurse in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ohne Sondergenehmigung erfolgen, dieses auch nicht kontrolliert wird und somit zu Lasten der Allgemeinheit geht.
Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0296/XXI vom 22.06.2022
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Keine, das Bezirksamt genehmigt auf Grundlage des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) keine kommerziellen Sportveranstaltungen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Es wurden daher auch keine Gebühren berechnet oder eingenommen.
Für das Landesprogramm „Berlin bewegt sich“ (ein gesamtstädtisches, kostenfreies Bewegungsförderprogramm für alle Berliner*innen), welches in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in öffentlichen Parkanlagen Neuköllns angeboten wird, gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Gebühren werden nicht erhoben.
Auch für das bezirkliche Programm „Fair Play im Park“, mit der die Attraktivität und Aufenthaltsqualität von Grünanlagen erhöht werden soll (u.a. Angebote an Spiel, Sport, Bewegung, Sozialarbeit, Umweltbildung), gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Gebühren werden auch hier nicht erhoben.
Frage 3:
Der Außendienst des Ordnungsamtes hat in den Jahren 2017 bis 2022 Sportgruppen, die öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln genutzt haben, nach ihren Sondergenehmigungen kontrolliert.
Frage 4:
Bei den Kontrollen der Sondernutzungen wurden durch den Außendienst des Ordnungsamtes keine ordnungswidrigen Zustände festgestellt.
Frage 5:
Beantwortung entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 4.
Die Große Anfrage wurde beantwortet durchJochen Biedermann, Bezirksstadtrat.
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Gibt es eine finanzielle oder anderweitige Unterstützung bzw. Förderung seitens des Bezirksamtes für die Veranstaltung „Kultur.Tanken“ am 21.05.2022 auf dem ehemaligen Gelände der ESSO-Tankstelle Sonnenallee / Hobrechtstr.?
2. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltsmitteln werden diese unterstützt oder durch Förderung finanziert?
3. Welche Auflagen wurden dem Veranstalter allgemein zum Durchführen dieser Veranstaltung gemacht (z. B. Catering, Toiletten, etc.) und speziell zur Gebäudesicherung u. a. vor herabfallenden Bauteilen wie Deckenverkleidungen, defekte Werbebeleuchtungen usw. zur Sicherung der vorhandenen elektrischen Anlagen der alten Tankstelle zum Schutz der Besucher vor Kontaminationen mit evtl. vorhandenen Altlasten durch Gefahrstoffe wie Benzin, Diesel, diverse Öle bzw. Schmierstoffe usw. für Bühnenpyrotechnik und oder Rauchverbot?
4. Liegt dem Bezirksamt bzw. der Genehmigungsbehörde für die Veranstaltung „Kultur.Tanken“, für das Gelände „ESSO Tankstelle“ eine vom Veranstalter oder Eigentümer vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung einer zertifizierten Entsorgungsfirma für Gefahrstoffe auf Tankstellen vor, um eine gefahrfreie Veranstaltung für die Besucher durchzuführen oder zu garantieren?
5. Wenn nein, warum nicht?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0293/XXI vom 22.06.2022
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:
Frage 1:
Nein.
Frage 2:
Entfällt.
Frage 3:
Durch das Umwelt- und Naturschutzamt wurde auf Antrag hin und nach erfolgter Prüfung eine Genehmigung nach § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) erteilt. Mit der Genehmigung wurden Nebenbestimmungen festgelegt, um das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen zu begrenzen.
Frage 4:
Nein.
Frage 5:
Das Bezirksamt hatte im Zusammenhang mit der auf einem Privatgelände stattfindenden Veranstaltung im Rahmen seiner Zuständigkeit lediglich die beantragte Genehmigung aufgrund des zu erwartenden Lärms zu prüfen.
Die Große Anfrage wurde beantwortet durchJochen Biedermann, Bezirksstadtrat.
Im Rahmen einer Großen Anfrage richteteJulian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. April 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Die Ausgaben für die sogenannten modularen Ergänzungsbauten (MEB) an Schulen sollen Medienberichtenzufolge im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/23 um 30 Prozent gekürzt werden, die Ausgabenfür die Neubauten um 25 Prozent – seit wann hat das Bezirksamt hiervon Kenntnis?
Insgesamt soll eine Summe von rund 300 Millionen Euro eingespart werden – mit welcher Summe ist derBezirk Neukölln von diesen Einsparungen betroffen?
In einem Artikel der Berliner Morgenpost vom 20. April 2022 berichtet die Neuköllner Bildungsstadträtin Frau Karin Korte, dass in Britz und im Süden Neuköllns einsparungsbedingt „ganze {Bildungs-}Standortegestrichen werden“ sollen – welche Standorte sind damit konkret gemeint?
Sind laufende Bau- und Modernisierungsprojekte der entsprechenden Tranchen im Bezirk Neukölln von diesen Einsparungen betroffen oder betreffen die Einsparungen nur noch nicht begonnene Projekte?(Bitte die betroffenen Projekte sowie Art und Umfang der nicht durchführbaren Maßnahmen aufzählen.)
Angesichts der durch die Inflation stark steigenden Baukosten, einer Verknappung der Mittel im Doppelhaushalt für den Schulbau sowie des anzunehmenden Zuwachses der Schülerzahlen durch Fluchtbewegungen aus der Ukraine – von welcher durchschnittlichen Schülerzahl je Schulklasse geht das Bezirksamt künftig aus?
Quelle: „Schulbauoffensive abgebremst“. In: Berliner Zeitung Nr. 90 vom 20.04.2022, S4.
Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0242/XXI vom 25.05.2022
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Frage 1:
Das Bezirksamt hat von den angeblichen geplanten Kürzungen durch die in der Anfrage angesprochene Berichterstattung erfahren.
Frage 2:
Etwaige Kürzungen im Rahmen der Schulbauoffensive wären im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/23 festzulegen, über den das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber beschließt. Da der Haushalt jedoch noch nicht beschlossen ist, kann diese Frage im Moment nicht beantwortet werden.
Frage 3:
Bei dem erwähnten Zitat handelt es sich um eine verkürzte und deswegen missverständliche Wiedergabe einer Äußerung, mit der ich ursprünglich im Tagesspiegel zitiert worden bin. Ich habe dort deutlich gemacht, dass sich in Neukölln durch die kolportierten Kürzungen die Fertigstellung der dringend benötigten Grundschule am Koppelweg verzögern könnte und dass mir das große Sorgen bereitet. Ich habe gegenüber dem Senat mehrfach betont, dass der Bezirk aus diesem Grund Kürzungen in diesem Bereich nicht akzeptieren kann. Die im Artikel – und dann auch in der Berliner Zeitung – erwähnten angeblich geplanten Streichungen von Grundschulstandorten beruhen auf der Ansicht der Senatsbildungsverwaltung, die argumentiert, dass Standorte in Süd-Neukölln oder Britz nicht benötigt werden, weil in Nord-Neukölln genug Grundschulplätze zur Verfügung stünden. Für mich ist das kein Argument, weil wir im Bereich der Grundschulen kurze Wege benötigen.
Frage 4:
Wie in der Antwort auf Frage 2 erwähnt, ist der Haushalt noch nicht beschlossen, so dass diese Frage im Moment ebenfalls nicht beantwortet werden kann.
Frage 5:
Auch diese Frage kann im Moment nicht seriös beantwortet werden, weil weder der Doppelhaushalt 2022/23 beschlossen ist noch absehbar ist, wie viele Schüler*innen aus der Ukraine künftig dauerhaft an Neuköllner Schulen untergebracht werden müssen.
Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.