Einhaltung der Beantwortungsfristen bei Kleinen Anfragen in der BVV Neukölln

Einhaltung der Beantwortungsfristen bei Kleinen Anfragen in der BVV Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Welche organisatorischen Maßnahmen (z. B. Zuständigkeiten, interne Fristen, Controlling/Fristenmonitoring, Vertretungsregelungen) wurden bisher seitens des Bezirksamts eingeführt, um Fristüberschreitungen zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Akteneinsicht – Bezirksamt im Verzug?

Akteneinsicht – Bezirksamt im Verzug?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurde in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht?
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit dem 25.06.2025 unternommen, um das bezirkliche Management bei der Bearbeitung von Akteneinsichtsgesuchen zu verbessern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2233/XXI vom 28.01.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Es sind im abgefragten Zeitraum 93 Anträge auf Akteneinsicht eingegangen. Eine statistische Erfassung der Fraktionszugehörigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erfolgt nicht.

Zu 2.:

Das Rechtsamt hat für die mit dem Thema befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Leitfaden mit verfahrensgebenden Hinweisen zum Prozedere der Bearbeitung von Akteneinsichten erstellt, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat, für den Leiter des Geschäftsbereichs

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Linksextremismus beim Namen nennen: Gegen die Verharmlosung von Ökoterrorismus und für einen besseren Schutz der Bevölkerung auch in Neukölln 

Linksextremismus beim Namen nennen: Gegen die Verharmlosung von Ökoterrorismus und für einen besseren Schutz der Bevölkerung auch in Neukölln 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den jüngsten linksextremistisch motivierten Brandanschlag auf die Stromversorgung Berlins ausdrücklich. Der Anschlag auf den Berliner Südwesten, der vermeintlich Reiche und Privilegierte treffen sollte, reiht sich ein in eine Kaskade von Vorfällen in Berlin und Brandenburg, bei denen von grünen und linken Ideologien beeinflusste Terroristen den Verlust von Menschenleben billigend in Kauf nehmen, um ihre verqueren Ideen von „Ökozid“, Antikapitalismus und Fortschrittsfeindlichkeit auszuleben. Erst im September vergangenen Jahres hatte es einen ähnlichen Anschlag auf die Stromversorgung im Neuköllner Nachbarbezirk Treptow-Köpenick gegeben, der sich auch auf Teile Neuköllns auswirkte.

Die Sabotageakte gegen kritische Infrastruktur richten sich nicht gegen abstrakte Einrichtungen, sondern wirken sich unmittelbar auf die Bürger aus. Sie treffen Familien, ältere Menschen, Pflegebedürftige, Gewerbetreibende, Schulen, Kitas sowie soziale Einrichtungen, gefährden die öffentliche Sicherheit und beeinträchtigen das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Versorgungssysteme.

Der infolge dieses Anschlags eingetretene Stromausfall, von dem zehntausende Berliner betroffen waren, hat die Verwundbarkeit unserer Stadtgesellschaft und die Dysfunktionalität unserer Krisenvorsorge schonungslos offengelegt. Viele Menschen waren über einen längeren Zeitraum erheblichen Einschränkungen ausgesetzt, darunter Ausfälle von Heizung und digitaler Infrastruktur sowie Beeinträchtigungen medizinischer und sozialer Versorgung. Die Bezirksverordnetenversammlung bekundet den betroffenen Bürgern Berlins ihre Solidarität und ihren Beistand. Sie fordert das Bezirksamt Neukölln auf, den Aufgaben im Rahmen der Katastrophenvorsorge nachzukommen und sich auf entsprechende Ernstlagen vorzubereiten. Der Schutz kritischer Infrastruktur erfordert auch auf bezirklicher Ebene eine erhöhte Aufmerksamkeit und konsequente Vorsorge. Dazu zählen die systematische Erfassung und Bewertung gefährdeter bezirklicher Infrastrukturen, die Erarbeitung, regelmäßige Aktualisierung und Übung von Schutz- und Notfallkonzepten, die Stärkung präventiver Kontrollen im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten, eine transparente Information der Bevölkerung über Risiken und Vorsorgemaßnahmen.

Die Bezirksverordnetenversammlung dankt ausdrücklich den Einsatzkräften des THW, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten sowie allen weiteren beteiligten Kräften für ihren professionellen und engagierten Einsatz. Ihr Handeln hat wesentlich dazu beigetragen, Schaden zu begrenzen und die Versorgung schnellstmöglich zu stabilisieren. Ebenso gilt der Dank den Mitarbeitern des zuständigen Stromnetzbetreibers, die unter hohem Zeitdruck zur Wiederherstellung der Stromversorgung beigetragen haben.

Redebeitrag in der BVV

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
Screenshot Abstimmungsergebnis vom 28.01.2026

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Konsequente Durchsetzung des Gewerbe- und Ordnungsrechts bei wiederholten Verstößen in Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen

Konsequente Durchsetzung des Gewerbe- und Ordnungsrechts bei wiederholten Verstößen in Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass es im Bezirk Neukölln in den vergangenen Jahren wiederholt zu erheblichen Verstößen in Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen gekommen ist, insbesondere im Bereich des Gewerbe-, Bau-, Gesundheits-, Immissions- und Jugendschutzrechts. In mehreren Fällen führten Kontrollen zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Sicherstellungen und vorübergehenden Maßnahmen. Zugleich ist festzustellen, dass bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen eine nachhaltige ordnungsrechtliche Konsequenz nicht immer zeitnah erkennbar ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt, dass das Bezirksamt Neukölln im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz des Landes Berlin sowie als Ordnungsbehörde über wirksame Instrumente verfügt, um bei Unzuverlässigkeit von Gewerbetreibenden konsequent einzuschreiten. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen nach der Gewerbeordnung, dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin sowie der Bauordnung für Berlin.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt Neukölln auf, bei Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen, bei denen wiederholt oder schwerwiegend gegen einschlägige Rechtsvorschriften verstoßen wurde, die vorhandenen ordnungs- und gewerberechtlichen Möglichkeiten konsequent zu prüfen und auszuschöpfen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass festgestellte Verstöße behördenübergreifend zusammengeführt und bei der Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit berücksichtigt werden. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind weitergehende Maßnahmen, einschließlich der Untersagung der Gewerbeausübung oder der Nutzungsuntersagung, in rechtlich gebotener Weise zu ergreifen.

Die Bezirksverordnetenversammlung betont ausdrücklich, dass dieser Beschluss keine Vorverurteilung einzelner Betriebe darstellt und sich ausschließlich auf die konsequente Anwendung geltenden Rechts im Einzelfall richtet. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden im Bezirk zu gewährleisten.

Das Bezirksamt wird gebeten, der Bezirksverordnetenversammlung in geeigneter Form über die bestehenden internen Verfahren zur Bewertung wiederholter Verstöße sowie über die Zusammenarbeit der beteiligten Fachbereiche zu berichten, um Transparenz über die ordnungsgemäße Rechtsdurchsetzung im Bezirk herzustellen.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Gewaltvorfall in Neukölln – Haltung und Handeln des Bezirksamts

Gewaltvorfall in Neukölln – Haltung und Handeln des Bezirksamts

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Angriff auf den Leiter der deutsch-arabischen Schule in Neukölln, Herrn H. A-M., ergriffen, beziehungsweise welche Unterstützung wird aktuell geleistet?

2. Wie bewertet das Bezirksamt den beschriebenen Angriff auf den Schulleiter inhaltlich und sicherheitspolitisch?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2177/XXI vom 10.12.2025

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Vorbereitung des Bezirksamts Neukölln auf den Jahreswechsel 2025/2026

Vorbereitung des Bezirksamts Neukölln auf den Jahreswechsel 2025/2026

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 03. Dezember2025folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Maßnahmen trifft das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeiten, um einen geordneten und sicheren Ablauf der Silvesternacht im Bezirk zu gewährleisten?
  2. Wie erfolgt die Abstimmung des Bezirksamts mit Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt und BSR zur Vorbereitung auf Silvester?
  3. Welche Vorkehrungen plant das Bezirksamt für bekannte Problem- und Einsatzschwerpunkte wie Hermannplatz, Hasenheide oder Sonnenallee?
  4. Wie stellt das Bezirksamt die zeitnahe Wiederherstellung von Sauberkeit und Ordnung im Bezirk nach der Silvesternacht sicher?
  5. Welche Erfahrungen aus den vergangenen Jahren fließen in die aktuelle Einsatz- und Organisationsplanung ein?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Kontrolle von Gewerbebetrieben durch das Ordnungsamt Neukölln

Kontrolle von Gewerbebetrieben durch das Ordnungsamt Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Aufgaben hat der Allgemeine Ordnungsdienst des Bezirksamtes Neukölln im Bereich Gewerbe- und Ordnungsaufsicht?
  2. Wie arbeitet dieser Bereich mit der Polizei und den Finanzbehörden zusammen?
  3. Wie viele Kontrollen von Spätverkaufsstellen hat das Bezirksamt in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils durchgeführt?
  4. Wie viele Kontrollen wurden in denselben Jahren bei Wettbüros, Spielhallen, Pfandleihbetrieben und Prostitutionsstätten durchgeführt?
  5. Mit wie vielen Vollzeitstellen ist der Bereich Gewerbeaufsicht aktuell ausgestattet?
  6. Wie lange dauert im Mittel die Bearbeitung von Hinweisen oder Bürgerbeschwerden zur Gewerbeaufsicht?
  7. Welche Kennzahlen oder Auswertungen liegen dem Bezirksamt zur Wirksamkeit der Gewerbeaufsicht vor?
  8. Welche strukturellen oder personellen Hindernisse erschweren aus Sicht des Bezirksamtes eine wirksame Kontrolle von Gewerbebetrieben?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/583/XXI vom 26.02.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

die Anfrage bezieht sich auf Sachverhalte, die nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen.

Die Überwachung und mithin auch die Kontrolle von Gewerbebetrieben obliegt nach Nummer 23 Absatz 7 der Anlage 1 (ZustKatOrd) zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin der Polizei und unterliegt demzufolge nicht der Zuständigkeit der BVV. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Entfällt (siehe Vorbemerkung). 

Grundsätzlich ist hier dennoch anzumerken, dass der Allgemeine Ordnungsdienst bei Kontrollen im Rahmen der eigenen Zuständigkeit, zum Beispiel in Gaststätten bezüglich der Einhaltung der Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz, die Augen nicht verschließt und ggf. auch Sachverhalte aus dem Wirtschaftsrecht dokumentiert und an die zuständigen Stellen meldet. 

Zu 2.: 

Die Zusammenarbeit mit den genannten Dienststellen kann als gut und vertrauensvoll bewertet werden. 

Zu 3.: 

Umgangssprachlich als „Spätis“ bezeichnete Verkaufsstellen (in der Regel Einzelhandel) werden durch den AOD regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung des Öffnungsverbots an Sonn- und Feiertagen überprüft. Eine dezidierte Statistik wird nicht geführt. 

Zu 4.: 

Siehe Vorwort, keine Zuständigkeit im Sinne der Überwachung von Gewerbebetrieben. 

Zu 5.: 

Siehe Vorwort. Keine. 

Zu 6.: 

Eingehende Beschwerden werden unverzüglich an das in der Regel zuständige Landeskriminalamt weitergleitet. Die weitere Bearbeitung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. 

Zu 7.: 

Siehe Vorwort. Keine. 

Zu 8.: 

Aus Sicht des Bezirksamtes bedarf die Gewerbeüberwachung im Land Berlin einer grundsätzlichen Neuordnung. Gute und umfangreiche Handlungsempfehlungen hat ein kürzlich abgeschlossenes diesbezügliches Projekt der Senatsverwaltung für Wirtschaft erarbeitet. Deren Umsetzung liegt in der Verantwortung des Senats. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Jelbi-Station und nur Kopfsteinpflaster

Jelbi-Station und nur Kopfsteinpflaster

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was glaubt das Bezirksamt, wo E-Roller-Nutzer fahren sollen, wenn die an einer Jelbi-Station vorhandenen Straßen eine Kopfsteinpflasterdecke besitzen?
  2. An welchen Jelbi-Stationen in Neukölln ist dies der Fall?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2122/XXI vom 12.11.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Zunächst geht das Bezirksamt davon aus, dass auch Fahrer*innen von E-Scootern ihre Fahrweise an die jeweiligen Straßenverhältnisse anpassen. Grundsätzlich dient eine Jelbi-Station der multimodalen Verknüpfung und nicht nur der Abstellung von E-Scootern. Jelbi-Stationen sind nach Meinung des Bezirksamtes unabhängig von Fahrbahnbelägen sinnvoll, um wildes Abstellen vermeiden zu können. Die Voraussetzung hierfür ist ein relativ dichtes Netz an Stationen. Ist dieses gegeben – wie im Neuköllner Schillerkiez – können die Sharing-Anbieter dazu verpflichtet werden, dass eine Beendigung der Miete nur noch innerhalb der Jelbi-Punkte möglich ist.

Sie sind damit das derzeit einzige wirksame Mittel den erheblichen Beeinträchtigungen durch wild herumstehende oder –liegende Fahrzeuge insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Eltern mit Kinderwagen wirksam etwas entgegen setzen zu können. Das Bezirksamt begrüßt und unterstützt daher die Ausweitung des Jelbi-Konzepts auf weitere Kieze unabhängig vom Fahrbahnbelag einzelner Straßen. Entsprechende Absprachen haben auch bereits stattgefunden, konnten aber bisher auf Grund der fehlenden landesseitigen Finanzierung nicht realisiert werden.

Zu 2.:

Die folgenden Stationen liegen an Straßen mit Kopfsteinpflasterbelag:

– Weisestraße 52 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Herrfurthstraße möglich)

– Herrfurthplatz 1 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Herrfurthstraße möglich)

– Kienitzer Straße 116

– Kienitzer Straße 91 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Hermannstraße möglich)

– Allerstraße 39 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Oderstraße möglich)

– Allerstraße 15

– Okerstraße 15

– Okerstraße 1 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Hermannstraße möglich)

– Leinestraße 48

– Schillerpromenade 22

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Verringerung des öffentlichen Parkraums im Bezirk Neukölln

Verringerung des öffentlichen Parkraums im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. November 2025folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele öffentliche Kfz-Stellplätze im Bezirk Neukölln sind seit dem Jahr 2018 weggefallen, aufgeschlüsselt nach Jahr und aus welchen konkreten Gründen (z. B. Radwege, Ladezonen, Straßenumbauten usw.)?
  2. Welche Planungen bestehen aktuell im Bezirksamt Neukölln, weitere öffentliche Parkplätze in den kommenden Jahren zu reduzieren oder umzuwandeln, und in welchem Umfang ist dies vorgesehen?
  3. Wie viele neue Stellplätze wurden im gleichen Zeitraum neu geschaffen oder kompensatorisch ersetzt, und in welchen Straßen bzw. Projekten erfolgte dies?
  4. Welche Gesamtauswirkungen auf die Parkplatzsituation für Anwohner, Handwerksbetriebe und Lieferdienste hat das Bezirksamt infolge der bisherigen Maßnahmen festgestellt oder untersucht?
  5. Inwiefern ist sich das Bezirksamt der Tatsache bewusst, dass der fortschreitende Abbau von Parkplätzen zu einer Benachteiligung derjenigen Bürger führt, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, und welche Maßnahmen erwägt das Bezirksamt, um diese Benachteiligung künftig zu vermeiden oder abzumildern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2099/XXI vom 12.11.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Wo im öffentlichen Straßenland geparkt werden darf, richtet sich nach § 12 der StVO. In den wenigsten Fällen handelt es sich dabei um explizit markierte und ausgewiesene Kfz-Stellplätze (z.B. Parkbuchten oder markierte Flächen in ver-kehrsberuhigten Bereichen). 

Zu 2.: 

Es bestehen im Bezirksamt Neukölln eine Reihe von Planungen in unterschiedlichen Konkreti-sierungsstadien für den Umbau von Straßen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben so-wie aktueller Planungsstandards und -vorgaben – etwa zur dezentralen Regenentwässerung, zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Verkehrssicherheit. Daneben werden konti-nuierlich straßenverkehrsbehördliche Anordnungen erlassen, die das Parken an bestimmten Stellen temporär oder dauerhaft unterbinden, etwa für Baustellen, Liefer- und Ladezonen, zur Verbesserung von Sichtbeziehungen oder um Aufstellflächen für die Feuerwehr gewährleisten zu können. Der Wegfall von Möglichkeiten zum Parken ist in keinem Fall Selbstzweck, sondern resultiert aus den skizzierten Rahmenbedingungen, gesetzlichen Vorgaben, dem begrenzten Platz, politischen Beschlüssen der Bezirksverordnungsversammlung oder Abwägungsentschei-dungen der Straßenverkehrsbehörde. Eine Quantifizierung ist nicht möglich. 

Zu 3.: 

Im Rahmen von größeren Neuplanungen in Gebieten mit hohem Parkdruck prüft das Bezirk-samt grundsätzlich auch Möglichkeiten – etwa durch die Veränderung der Parkordnung – zu-sätzliche Stellplätze zu schaffen. Fallen die Gründe weg, die beispielsweise zur Anordnung eines absoluten Halteverbots geführt haben, wird die Anordnung durch die Straßenverkehrs-behörde aufgehoben. Eine Quantifizierung ist nicht möglich.

Zu 4.: 

Die Auswirkungen auf die Parkplatzsituation für Anwohner*innen, Handwerksbetriebe und Lie-ferdienste werden durch das Bezirksamt bei derartigen Maßnahmen grundsätzlich berücksich-tigt und fließen im Rahmen der Abwägung in die jeweiligen Planungen mit ein. Zusätzlich baut das Bezirksamt Lieferzonen aus. Als wirksames Mittel gegen Parkdruck hat sich darüber hinaus die Parkraumbewirtschaftung erwiesen, die es für Anwohner*innen deutlich einfacher macht, einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu finden. Das gleiche gilt auch etwa für Handwer-ker, die in diesen Gebieten tätig sind. 

Zu 5.: 

Von einer Benachteiligung kann nicht gesprochen werden. Der öffentliche Raum ist begrenzt und kann nur einmal verteilt werden. Das Bezirksamt bekennt sich ausdrücklich dazu, den Um-weltverbund zu stärken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nur durch sichere Fußwege, durchgängige Radinfrastruktur und einen leistungsfähigen Öffentlichen Nahverkehr können noch mehr Menschen motiviert werden, auf das eigene Fahrzeug zu verzichten. Das ist nicht nur gut für das Klima und die Verkehrssicherheit, sondern schafft auf unseren Straßen auch Platz für diejenigen, die auf das Auto tatsächlich angewiesen sind. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Das Blumenviertel und sein Grundwasserspiegel

Das Blumenviertel und sein Grundwasserspiegel

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der Stand der Entwicklung nach dem Runden Tisch zur Problematik im Blumenviertel hinsichtlich der Schaffung einer gemeinschaftlichen Brunnenanlage zur Grundwasserregulierung?
  2. Welche der Modellvarianten für verschiedene Szenarien der Grundwasserabsenkung zur Gebäudetrockenhaltung sind für das Blumenviertel umgesetzt worden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2064/XXI vom 15.10.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Das Bezirksamt kann mangels eigener Zuständigkeit keine Antwort zum erfragten Sachverhalt geben. Ich verweise auf die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 10. September 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln nimmt mit Entsetzen zur Kenntnis, dass die Partei Die Linke in Neukölln am 9. August 2025 ein sogenanntes „Sommerfest der Solidarität für Palästina“ veranstaltet hat, das von einer israelfeindlichen Stimmung geprägt war und offene Kooperationen mit islamistischen Gruppen beinhaltete. An der Veranstaltung waren islamistische Organisationen beteiligt, die ideologische sowie personelle Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen wie der Hamas und der PFLP unterhalten, deren erklärtes Ziel die Vernichtung des Staates Israel ist. Solche Kooperationen fördern nicht nur Antisemitismus, sondern untergraben auch die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft und tragen zur Radikalisierung bei.

Besonders skandalös ist die ursprünglich geplante Nutzung eines kirchlichen Veranstaltungsraums wie dem Gelände der Kiezkapelle in Neukölln für dieses Fest. Die Kirche hat den Mietvertrag zu Recht und rechtzeitig gekündigt, nachdem die extremistischen Ausrichtungen der Veranstaltung bekannt wurden, und somit eine klare Haltung gegen die Instrumentalisierung christlicher Räume für islamistische Propaganda gezeigt. Dennoch bleibt es ein unhaltbarer Skandal, dass im Deutschland des Jahres 2025 islamistische Redner und Hamas-Unterstützer überhaupt in Erwägung ziehen können, in christlichen Einrichtungen zu predigen und ihre israelfeindlichen Botschaften zu verbreiten.

Die Veranstaltung fand letztlich unter erheblichen Gegenprotesten statt, bei denen israelische Flaggen gezeigt und gegen die propalästinensische Ausrichtung demonstriert wurde. Trotz der Vorwürfe und der Kündigung des ursprünglichen Ortes hielt Die Linke Neukölln an ihren Plänen fest und suchte lediglich neue Räume, was die Uneinsichtigkeit der Verantwortlichen unterstreicht. Solche Ereignisse gefährden den gesellschaftlichen Frieden in Neukölln, einem Bezirk, der bereits mit Integrationsherausforderungen und Antisemitismus kämpft.

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt diese Vorgänge aufs Schärfste und fordert die Bezirksverordnetenversammlung auf, klare Signale gegen Antisemitismus, Islamismus und die Kooperation linker Parteien mit islamistischen Gruppen zu setzen.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
Abstimmungsergebnis BVV am 10.09.2025 (Screenshot: BVV Neukölln, YouTube)

Social-Media Beitrag

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Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Reuterkiez aufgestellten Poller und die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen unverzüglich zu überprüfen und deren Entfernung in die Wege zu leiten, sofern diese nachweislich Nachteile für Anwohner, Gewerbetreibende sowie Rettungs- und Versorgungsdienste verursachen. Dabei ist sicherzustellen, dass alternative Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gewählt werden, die den Verkehrsfluss gewährleisten, den Zugang für Rettungsdienste und Lieferverkehr nicht behindern und zugleich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wahren. Das Bezirksamt wird beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung hierzu bis Ende des nächsten Quartals einen schriftlichen Bericht über die Auswirkungen der Poller vorzulegen sowie mögliche alternative Maßnahmen darzustellen.

Begründung:


Das Bezirksamt Neukölln ist nach § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) für die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen zuständig, wozu auch die Anordnung und Umsetzung verkehrslenkender Maßnahmen gehören. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Juni 2025 bestätigt, dass die im Reuterkiez errichteten Poller rechtmäßig aufgestellt werden durften und Teil eines Gesamtkonzepts zur Verkehrsberuhigung sind. Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass die Poller dauerhaft zwingend erforderlich oder alternativlos sind, sondern lediglich, dass das Bezirksamt das Recht zur Umsetzung hatte. Es bleibt die Pflicht des Bezirksamtes, regelmäßig zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig, praxistauglich und für die Bürgerinnen und Bürger zumutbar sind.

Die im Reuterkiez installierten Poller haben nachweislich erhebliche Nachteile zur Folge. So erschweren sie den Zugang für Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr, was im Ernstfall zu lebensgefährlichen Verzögerungen führen kann. Darüber hinaus werden Liefer- und Versorgungsdienste sowie Gewerbetreibende behindert, was zu wirtschaftlichen Nachteilen für ansässige Betriebe führt. Viele Anwohner empfinden die Maßnahmen zudem als Ungleichbehandlung, da in vergleichbaren Quartieren keine derart weitreichenden Einschränkungen vorgenommen wurden. Zwar weist das Bezirksamt auf einen Rückgang der Unfallzahlen im Reuterkiez hin, gleichzeitig aber darf die Verkehrssicherheit nicht isoliert betrachtet werden. Die freie Erreichbarkeit für Rettungsdienste, die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit des Kiezes und die Wahrung der Zumutbarkeit für Anwohner müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Daraus ergibt sich, dass eine kritische Neubewertung der Poller-Maßnahmen notwendig ist. Das Bezirksamt ist aufgefordert, im Rahmen seiner Zuständigkeit einen transparenten Bericht über die Auswirkungen vorzulegen und alternative, weniger eingreifende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Ziel muss es sein, Verkehrssicherheit, Erreichbarkeit und Anwohnerschutz in Einklang zu bringen und die Belastungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten.

Ergebnis Drs. Nr. 1982/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Verkehr und Tiefbau)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1957/XXI vom 23.07.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

KA 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024. 

KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024. 

KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024. 

KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024. 

KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025. 

KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025. 

KA 460/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 20.06.2025. 

KA 464/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 26.06.2025. 

KA 471/XXI der SPD-Fraktion. Fälligkeit war der 07.07.2025. 

KA 473/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 07.07.2025. 

KA 474/XXI der Links-Fraktion. Fälligkeit ist der 23.07.2025. 

KA 481/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit ist der 23.07.2025. 

KA 482/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit ist der 23.07.2025.

Zu 2.: 

An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI, 1773/XXI und 1845/XXI, die Ihnen schriftlich und online vorliegen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Juni 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt die Vorgehensweise des Bezirksamtes bei der Organisation der zweiten Informationsveranstaltung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg. Anstatt einen ehrlichen Austausch mit den Bürgern zu suchen, vermittelt das Bezirksamt den Eindruck, es wolle sich und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vor unangenehmen Szenen schützen. Offenbar will man sich der Verantwortung für die falsche Entscheidung für den Standort Sangerhauser Weg nicht stellen. 

Dass die Teilnehmerzahl der Veranstaltung begrenzt wurde und die Bürger die Fragen im Vorfeld anmelden mussten, ist inakzeptabel und begegnet nicht den Erwartungen der Bürgerschaft, der Bürgerinitiative vor Ort sowie den mehr als 1000 Einwohnern, die sich in einem Einwohnerantrag gegen den Standort Sangerhauser Weg aussprechen. 

Anstatt die falsche Politik der Flüchtlingsansiedlung an dem Standort wenigstens zu erklären, wird Bürgerbeteiligung hier nur vorgegaukelt, offenbar, um zu verschleiern, dass die Bebauung längst beschlossene Sache ist. Die Neuköllner haben mehr Transparenz ehrlichere Formen der Beteiligung verdient. 

Begründung:

Die Planungen zur Einrichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände am Sangerhauser Weg werfen berechtigte Fragen auf. Das bisherige Vorgehen der Verwaltung lässt aus Sicht vieler Bürger das nötige Maß an Transparenz und Einbindung vermissen. Die Einladung zur zweiten Informationsveranstaltung am 26. Juni 2025 vermittelt nicht den Eindruck echter Beteiligung, sondern vielmehr das eines verwaltungsseitig strukturierten Ablaufs mit begrenztem Diskussionsraum.

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 300 Personen bei gleichzeitig hohem öffentlichen Interesse in einem dicht besiedelten Wohngebiet wirkt unangemessen. Dass die Teilnehmer nur aus dem unmittelbaren Umkreis eingeladen wurden, geht auch insofern am Bedarf vorbei, als dass der Parkplatz ja gerade auch für Bürger wichtig ist, die eine weitere Anreise zum Britzer Garten haben. Es entsteht das Bild einer Veranstaltung, bei der eher das Konfliktmanagement des Bezirksamtes im Vordergrund steht als der offene Austausch mit der Bevölkerung. 

Die Bürger vor Ort haben ein berechtigtes Interesse daran mitzureden, wenn es um die Zukunft ihres Viertels geht. Wer Vertrauen in politische Prozesse erhalten will, muss dieses Mitspracherecht ernst nehmen. Ein transparentes, frühzeitiges und ergebnisoffenes Verfahren ist deshalb das Mindeste – gerade bei einem Thema von solcher Tragweite.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Einwendungen sind bei den zuständigen Stellen infolge der Bekanntmachung des geplanten Straßeneinziehungsverfahrens am Sangerhauser Weg im Amtsblatt Berlin aus dem November 2024 eingegangen? 
  2. Wann plant das Bezirksamt, das o.g. Straßeneinziehungsverfahren als Verwaltungsakt abzuschließen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1905/XXI vom 25.06.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Rahmen der Ankündigung zur geplanten Einziehung von Teilflächen des Sangerhauser Weges im Amtsblatt gab es keine Einwendungen. 

Zu 2.: 

Das Einziehungsverfahren wird dann weiter betrieben, wenn die Vereinbarung zur Errichtung der Geflüchtetenunterkunft unterschrieben ist und dadurch sichergestellt ist, dass mit dem Bauvorhaben begonnen wird. 

Letzteres ist der Fall, wenn durch die SenStadt die Baugenehmigung erteilt wurde, alle weiteren erforderlichen Genehmigungen vorliegen (u.a. Baumfällungen, Artenschutz) und ein Bauunternehmen vom LAF / BIM für die Errichtung der Unterkünfte vertraglich gebunden wurde. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Hundeführerschein in Neukölln

Hundeführerschein in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Plant das Bezirksamt wie in Pankow kostenlose Hundetrainings und falls ja, wie?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die kommende Verordnung für den Hundeführerschein, insbesondere auf seine Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1851/XXI vom 28.05.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Bezugnehmend auf das Gespräch mit dem Pankower Amtstierarzt ist mitzuteilen, dass das dortige Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt (VetLeb) in das genannte Programm nicht eingebunden ist. Nach aktuellen Kenntnisstand liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welcher Form ein entsprechendes Angebot veröffentlicht wurde.

Zu 2.:

Derzeit liegt ein Prüfauftrag seitens der zuständigen Senatorin vor, in dem untersucht wird, inwieweit unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte, eines zumutbaren Vollzugsaufwandes sowie der tierschutzrechtlichen Erfordernisse eine Überarbeitung der geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen möglich ist. In diesem Zusammenhang fand kürzlich eine erste Facharbeitsgruppe statt, an der unter anderem auch das VetLeb Neukölln beteiligt war. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen weder weiterführende Informationen noch ein Entwurf für eine mögliche Neuregelung vor. Eine belastbare fachliche Bewertung kann daher aktuell nicht vorgenommen werden.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Stand der Entwicklung und Umsetzung der Zero-Waste-Strategie zur Reduzierung des Abfallaufkommens in Neukölln

Stand der Entwicklung und Umsetzung der Zero-Waste-Strategie zur Reduzierung des Abfallaufkommens in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/461/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der Zero-Waste-Strategie in Neukölln seit deren Einführung umgesetzt?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -reduzierung?
  3. Welche finanziellen Mittel wurden seit Beginn der Zero-Waste-Initiative für deren Umsetzung bereitgestellt und verwendet?
  4. Gibt es eine Evaluierung oder Erfolgskontrolle der Zero-Waste-Maßnahmen, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
  5. Wie wird die Bevölkerung in die Zero-Waste-Strategie eingebunden, und welche Beteiligungsformate wurden bisher angeboten?
  6. Welche Kooperationen bestehen mit lokalen Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder anderen Organisationen zur Förderung der Zero-Waste-Ziele?
  7. Wie wird sichergestellt, dass die Zero-Waste-Maßnahmen nicht zu einer Verlagerung von Müllproblemen in angrenzende Bezirke führen?
  8. Welche weiteren Schritte sind geplant, um die Zero-Waste-Strategie in Neukölln nachhaltig und effektiv weiterzuentwickeln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/461/XXI vom 20.06.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

Vorbemerkung: Die gestellten Fragen beziehen sich auf die Berliner Zero Waste Strategie des Abfallwirtschaftskonzepts 2030 (AWK), das auf Landesebene gesteuert wird. Die Einbindung der bezirklichen Ämter konzentriert sich auf wenige ausgewählte Maßnahmen. Konkrete Ziel-setzungen sowie die übergeordnete Maßnahmenplanung liegen in der Zuständigkeit des Senats. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Der Bericht zum Umsetzungsstand AWK 2023 liegt dem Senat vor. Siehe Drucksache S19/2297. 

Zu 2. und 4.: 

Auf Bezirksebene ist die Datengrundlage begrenzt, da Abfall- und Stoffstrombilanzen nicht bezirksscharf erfasst werden. Der dem Senat vorliegende Bericht stellt den aktuellen Stand der Maßnahmen dar. 

Zu 3.: 

Im Rahmen der Strategie stellt der Senat den Bezirken Mittel aus dem Programm „Saubere Stadt“ zur Verfügung. Für 2025 werden dem Bezirksamt Neukölln 521.631,00 € bereitgestellt. Eine vollständige Ausschöpfung der Mittel wird erwartet. 

Zu 5. und 6: 

Die Bevölkerung wird durch Öffentlichkeits- und Projektarbeit aktiv eingebunden. Die Zero-Waste-Beauftragte bietet fachliche und teilweise finanzielle Unterstützung an, die von Organisationen und Unternehmen angenommen wird. Die auf Bezirksebene geförderten Maßnahmen über Saubere Stadt werden demnächst schrittweise auf der Webseite von „Null Müll Neukölln“ vorgestellt. 

Zu 7.: 

Eine Verlagerung von Abfallmengen wird nicht erwartet, da die Strategie des Landes Berlin auf Abfallvermeidung ausgerichtet ist. 

Zu 8.: 

Eine Zero Waste Strategie auf Bezirksebene befindet sich in der Entwicklung, um auf bezirksspezifische Anliegen gezielter einzugehen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Ramadanzwang an Neuköllner Schulen 

Ramadanzwang an Neuköllner Schulen 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Aus welchem Grund wurden Schüler der Carl-Zuckmayer-Schule gezwungen, am muslimischen Fastenbrechen im Rahmen der Ramadan-Zeit teilzunehmen? 
  2. Sind seitens des Bezirksamtes Maßnahmen unternommen worden, den Ramadanzwang an der o.g. bzw. weiteren Schulen im Bezirk zu unterbinden? 
  3. Welche weiteren Fälle von erzwungener Teilnahme an religiösen Feierlichkeiten an Neuköllner Schulen sind dem Bezirksamt bekannt?
  4. Welchen Stellenwert hat die religiös-weltanschauliche Neutralität an Schulen, die sich auch aus dem Berliner Neutralitätsgesetz ableitet, für das Bezirksamt Neukölln?
  5. Welche Konsequenzen hat das Bezirksamt aus der DEVI-Studie aus dem Jahr 2021 gezogen, nach deren Ergebnissen es an Neuköllner Schulen zu zahlreichen Fällen religiösen Mobbings, konfrontativer Religionsbekundungen sowie islamistischer Ideologisierung kam? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1755/XXI vom 28.05.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Es wurden keine Schülerinnen und Schüler gezwungen, am Fastenbrechen teilzunehmen.

Zu 2.:

Entfällt.

Zu 3.:

Es sind keine Fälle bekannt.

Zu 4.:

Das Bezirksamt achtet die religiös-weltanschauliche Neutralität an Schulen, die sich im Übrigen auch bereits aus dem Beutelsbacher Konsens ergibt. Hierbei weise ich auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hin.

Zu 5.:

Auch hier weise ich auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hin. Sofern Fälle religiösen Mobbings, konfrontativer Religionsbekundungen sowie islamistischer Ideologisierung auftreten, werden diese in den regelmäßigen Gesprächen mit der regionalen Schulaufsicht thematisiert. Im Bedarfsfall, wie in den Wochen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, als es an Neuköllner Schulen vielfach zu Solidaritätsbekundungen mit der Hamas kam, unterstützt das Bezirksamt die betroffenen Schulen. So wurde etwa im Oktober 2023 am Ernst-Abbe-Gymnasium kurzfristig ein Wachschutz zur Verfügung gestellt.

Janine Wolter, Bezirksstadträtin

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Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. Februar 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Neukölln missbilligt die Entscheidung der Direktkandidaten der sich selbst „demokratisch“ nennenden Parteien, sich der Diskussion im Wahlkampf zu verweigern. Die Bürger Neuköllns haben ein Recht darauf, sich vor ihrer Wahlentscheidung ein Bild von allen Direktkandidaten in Podiumsdiskussionen machen zu können. Die Absage von Podiumsdiskussionen aus Angst vor den Argumenten des politischen Gegners ist ein Armutszeugnis und zeugt von politischer Inkompetenz.

Dass in einem Wahlkreis unter normalen Umständen Diskussionsveranstaltungen an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Volkshochschulen und Kirchen stattfinden sollten, ist ein Stück gelebte Demokratie. Die Verweigerung der Debatte offenbart ein eigentümliches Demokratieverständnis. Demokratie bedeutet aber gerade, dass verschiedene Standpunkte und Meinungen nebeneinander existieren und der Bürger in Wahlen darüber entscheidet, welche politische Position eine Mehrheit bekommt. Um sich ein ausgewogenes Bild machen zu können, ist die Diskussion und die Darlegung der verschiedenen Standpunkte für eine Demokratie essenziell.  

Begründung: Im Bundestagswahlkampf zum 21. Deutschen Bundestag waren im Bezirk Neukölln mehrere Podiumsdiskussionen mit den Direktkandidaten der Parteien geplant, die eine realistische Chance auf Einzug ins Parlament hatten. Keine dieser Veranstaltungen konnte stattfinden, da linke bis linksextreme Parteien sich der Diskussion verweigerten. Die Veranstalter der jeweiligen Podiumsdiskussionen reagierten enttäuscht – neben personellen Ressourcen ist die Organisation auch mit logistischem und finanziellem Aufwand verbunden. Die Absage ist ein Schlag ins Gesicht der Organisatoren in Schulen, Kirche und Volkshochschule. Neukölln hat eine demokratischere Diskussionskultur verdient. 

Redebeitrag

Ergebnis Drs. Nr. 1697/XXI: in der BVV abgelehnt

Screenshot Livestream

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 1

Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 1

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/411/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23 Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Neukölln die Ergebnisse der T-online-Umfrage vom 27.12.2024, in der Neukölln von knapp 40 Prozent der Teilnehmer als dreckigster Bezirk Berlins eingestuft wurde?
  2. Welche jährlichen Kosten entstehen dem Bezirk Neukölln für Straßenreinigung, Müllbeseitigung und ähnliche Maßnahmen?
  3. Wie haben sich die Kosten dazu in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  4. Welche konkreten Bereiche in Neukölln werden vom Bezirksamt als besonders problematisch im Hinblick auf Verschmutzung eingeschätzt?
  5. Welche Maßnahmen wurden dort ergriffen?
  6. Wie wird die Zusammenarbeit mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) bewertet?
  7. Gibt es spezielle Vereinbarungen oder Projekte mit der BSR, um die Sauberkeit in Neukölln zu verbessern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/411/XXI vom 26.02.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

vorab sei darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Zuständigkeiten sowohl für die ordnungsmäßige Straßenreinigung als auch für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen aus dem öffentlichen Raum nicht (mehr) bei den Bezirksämtern liegen. 

Für die Straßenreinigung in den Straßen der Reinigungsklassen A und B gemäß Straßenreinigungsverzeichnis ist das Land Berlin, mithin die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zuständig, für Straßen der Reinigungsklasse C die Anlieger, für Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs die Eigentümer. 

Seit April 2023 ist zudem die gesetzliche Zuständigkeit für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen aus dem öffentlichen Straßenland von den Bezirken auf die BSR übergegangen. 

Seither hat sich die Rolle der Ordnungsämter auf diesen Themenfeldern dahingehend geändert, dass neben Aufdeckung von Mülldelikten (Groß- bis Kleinstvermüllungen) und der damit verbundenen Sanktionierung der Verursachenden die Rolle vorrangig darin besteht, eingehende Meldungen an die BSR zur weiteren Veranlassung in eigener Zuständigkeit weiterzuleiten. 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Bezirksamt versichert, dass es keine Umfragen von Telekommunikationsanbietern benötigt, um die Lage im Bezirk einzuschätzen. 

Der Sauberkeitszustand des Bezirks stellt für alle Beteiligten ein großes Ärgernis dar, dem mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln begegnet wird. Exemplarisch sei der Einsatz der sog. „SoKo Müll“ des Ordnungsamtes erwähnt. Den dort eingesetzten Kollegen ist es im Jahr 2024 gelungen, 86 Täter und Täterinnen namentlich zu machen und diese somit zur Rechenschaft zu ziehen. Nach einer internen Statistik konnten somit Delikte aufgeklärt werden, die sich auf ein Abfallvolumen von insgesamt ca. 208 m³ beziehen. 

Zu 2.: 

Seit Mai 2023, mit Wechsel der gesetzlichen Zuständigkeit, entstehen dem Ordnungsamt hierfür keine Kosten mehr. 

Zu 3.: 

Für die Beseitigung von Bauschutt, Baumischabfällen, Sonderabfällen sowie zurückgelassenen Bauschuttcontainern entstanden dem Ordnungsamt Kosten i.H.v.: 

2020: ca. 135T € 

2021: ca. 293T € 

2022: ca. 390T € 

2023 (bis 31.03.): ca, 156T € 

Seither Wechsel der gesetzlichen Zuständigkeiten keine weiteren Kosten.

Zu 4.: 

Besonders von Kleinstverschmutzungen (z.B. Zigarettenkippen oder Essensverpackungen) betroffen ist der dicht besiedelte Bereich innerhalb des S-Bahnrings sowie Orte im gesamten Bezirksgebiet, die von überdurchschnittlich vielen Menschen genutzt werden, so z.B. das Umfeld von Bahnhöfen sowie Bereichen mit Einkaufs- und Gastronomieangeboten. 

Bezogen auf illegale Müllablagerungen in großen Mengen (Sperrmüll und/oder Bauschutt) sind vorrangig Orte mit wenig oder keinen direkten Anwohnenden und somit mit fehlender sozialer Kontrolle betroffen. Exemplarische hierfür sind der Mittelbuschweg, das Kiehlufer sowie die Gerlinger Straße. 

Zu 5.: 

Die Einsatzplanung des Ordnungsamtes orientiert sich stets an den aktuell vorliegenden Erkenntnissen. 

Zu 6.: 

Das Ordnungsamt arbeitet eng mit der BSR zusammen, die Kommunikationswege sind durch die Mandantenrolle der BSR bei der Software „Ordnungsamt online“ standardisiert und digitalisiert. 

Bei sämtlichen Sachverhalten von besonderer Bedeutung sind die Kommunikation sowie die Lösungsfindung als vorbildlich zu bewerten. 

Zu 7.: 

Die Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt erfolgt in standardisierten Kommunikationsprozessen effizient. 

Es gibt eine Vereinbarung im Rahmen der BSR-Kieztage zwischen dem Geschäftsbereich des BzBm und der BSR. Die Kieztage bieten eine Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Sperrmüll. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 2

Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 2

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/412/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23 Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Fälle illegaler Müllablagerungen wurden im Jahr 2023 in Neukölln registriert?
  2. Welche Maßnahmen wurden zur Bekämpfung dieses Problems unternommen?
  3. Gibt es Initiativen oder Programme, die Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Reinigung und Pflege öffentlicher Räume in Neukölln einbeziehen?
  4. Liegen dem Bezirksamt Vergleichsdaten zur Sauberkeit in anderen Berliner Bezirken vor?
  5. Wenn Frage 4. ja, wie schneidet Neukölln im direkten Vergleich ab?
  6. Welche kurz- und langfristigen Strategien verfolgt das Bezirksamt, um die Sauberkeit in Neukölln zu verbessern und das Image des Bezirks in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/412/XXI vom 11.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Jahr 2023 hat das Ordnungsamt Neukölln insgesamt 18.141 Fälle der Kategorie illegale Beseitigung von Abfällen registriert, 12.609 davon betrafen illegal im öffentlichen Raum ab-gelegten Sperrmüll.

Zu sämtlichen Themenfeldern in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes sind 2023 31.180 Anliegen (zu vielen Anliegen gehen mehrere Meldungen ein) bearbeitet worden. 

Zu 2.: 

Im Rahmen des Programms „Saubere Stadt“ werden Maßnahmen und Projekte zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen wie Littering, Feinmüll und Sperrmüll finanziert und betreut. Darüber hinaus umfasst die Plattform „Null Müll Neukölln“ mehrere Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen. Beispiele sind Tausch- und Sperrmüllmärkte, Clean-Up-Boxen und die Aktivitäten der Kiezhausmeisterinnen. Ein präventiver Ansatz wird durch die Zero Waste Beauftragte unterstützt, die für die Förderung der Abfallvermeidung zuständig ist. 

Zu 3.: 

Das Programm „Null Müll Neukölln“ unterstützt Kiezputzaktionen durch Ausleihboxen für Reinigungsmaterialien, die vom Träger regelmäßig aufgefüllt werden. Informationen zum Zugang und zur Nutzung dieser Stationen sind auf der Website der Plattform zu finden. 

Zu 4.: 

Sämtliche an die Ordnungsämter gerichteten Meldungen zu Störungen im öffentlichen Raum werden landesweit über die Software „Ordnungsamt online“ erfasst und verwaltet. Möglichkeiten der statistischen Auswertung nach Kategorien bestehen für die einzelnen Bezirke ausschließlich für die Sachverhalte in eigener örtlicher Zuständigkeit. 

Auf https://ordnungsamt.berlin.de/frontend/statistiken stellt das für den Softwarebetrieb von „Ordnungsamt online“ zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten öffentlich einige landesweite statistische Vergleiche zur Verfügung. 

Zu 5.: 

Insgesamt gehen im Ordnungsamt Neukölln im Bezirksvergleich die meisten Meldungen zu Störungen im öffentlichen Raum ein. Eine vergleichende Auswertung nach Kategorien ist nicht möglich (siehe 4.). 

Zu 6.: 

Das Bezirksamt arbeitet stetig sowohl an der Verbesserung der Sauberkeit im Bezirk als auch an einer verbesserten Sichtbarkeit dieser bezirklichen Anstrengungen. Beispielhaft seien hier die Kiez- und Sperrmülltage angeführt, die nun mehrfach im Monat in Kooperation mit der BSR durchgeführt werden. Es gibt aber viele weitere Maßnahmen, wie bspw. die Kiezhausmeister*innen, Clean-Up-Boxen, Mehrwegberatungen uvm. 

Um einerseits tragfähige und nachhaltige Strategien zur Müllvermeidung zu entwickeln und andererseits die entwickelten Maßnahmen auch zielgruppengerecht an die Öffentlichkeit kommunizieren zu können wurde eigens die Plattform „Null Müll Neukölln“ im Herbst 2024 ins Leben gerufen. Die Website ( https://www.berlin.de/null-muell-neukoelln/ ) bietet hierbei einen umfassenden Überblick, welche unterschiedlichen Aktivitäten für welche Zielgruppe realisiert werden und wie die Bevölkerung Neuköllns sich selbst einbringen, Müll vermeiden oder anfallenden Müll besser entsorgen kann.

Langfristig ist zudem angedacht eine Zero-Waste-Strategie zu entwickeln, die es sich zum Ziel setzt, Müll gar nicht erst entstehen zu lassen oder Müll, der unvermeidbar ist, zumindest wieder einem Kreislauf zu zuführen (bspw. Baumaterialien, die nochmal verwendet werden können). 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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„Poller stoppen, Mobilität fördern: Für eine bürgernahe Verkehrspolitik in Neukölln“

„Poller stoppen, Mobilität fördern: Für eine bürgernahe Verkehrspolitik in Neukölln“

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 22. Januar 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Sämtliche Poller, die den Durchgangsverkehr im Bezirk Neukölln blockieren, sind unverzüglich zu entfernen. Die Verkehrspolitik des Bezirks ist grundsätzlich zu überdenken und so auszurichten, dass der motorisierte Individualverkehr nicht weiter eingeschränkt wird. Es ist sicherzustellen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit ungehinderten Zugang zu allen Einsatzorten haben. Dabei soll der Grundsatz „Freie Fahrt für freie Bürger“ als leitendes Prinzip in der Verkehrspolitik etabliert werden, um die Mobilität und Sicherheit der Bürger sowie die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Lebens zu gewährleisten.

Begründung:

Die Forderung nach dem Abbau der Poller und einer Neujustierung der Verkehrspolitik begründet sich durch die zahlreichen Probleme und Gefahren, die durch die bisherige Verkehrsführung entstanden sind. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen bei Rettungseinsätzen aufgrund von Verkehrspollern, die ursprünglich zur Verkehrsberuhigung und zur Umsetzung von Kiezblocks installiert wurden. Ein besonders drastischer Fall ereignete sich am 4. Dezember am Maybachufer in Neukölln, als ein Löscheinsatz der Feuerwehr bei einem Wohnungsbrand durch Poller behindert wurde. Ein Löschfahrzeug konnte wegen einer Pollerreihe nicht bis zum Einsatzort fahren, was zu einem Zeitverlust von zwei Minuten führte. Diese Verzögerung hatte schwerwiegende Konsequenzen: Ein Wohnhaus musste vollständig geräumt werden, und die Wohnungen wurden unbewohnbar. Ein Bewohner wurde verletzt ins Krankenhaus eingeliefert, während acht weitere Personen ambulant behandelt werden mussten.

Die Problematik wird durch unzureichende Wartung der Poller weiter verschärft. Feuerwehrleute berichteten in der Presse, dass viele Poller aufgrund von Witterungseinflüssen oder mangelnder Pflege nicht wie vorgesehen umgelegt werden können. Auch die Kommunikation zwischen dem Bezirk und den Rettungsdiensten ist unzureichend. So wurde die Feuerwehr im Fall des Richardkiezes nicht einmal über die neuen Poller informiert. Diese Kommunikationslücken stellen eine direkte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, da sie Rettungseinsätze weiter erschweren.

Zudem erfolgte die Einrichtung vieler Kiezblocks und Poller ohne ausreichende Bürgerbeteiligung. Ein Beispiel dafür ist der „Kiezblock Rixdorf“, der Anwohner und Gewerbetreibende vor erhebliche Probleme stellt. Lieferanten können die betroffenen Gebiete nicht mehr problemlos erreichen, und Kunden sowie Gäste müssen oft lange Umwege in Kauf nehmen. Solche Maßnahmen führen nicht nur zu wirtschaftlichen Schäden, sondern auch zu erhöhtem Verkehrsaufkommen in den umliegenden Straßen, was die Umweltbelastung steigert.

Die Vision Zero, die darauf abzielt, keine Verkehrstoten mehr zu verzeichnen, wird durch die aktuellen Maßnahmen ad absurdum geführt. Während der Durchgangsverkehr reduziert werden soll, gefährden Poller Menschenleben, indem sie Rettungseinsätze behindern und wertvolle Minuten kosten. Diese Problematik steht exemplarisch für eine Verkehrspolitik, die die Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger ignoriert und zu erheblichen Sicherheitsrisiken führt. Angesichts dieser Umstände ist eine grundlegende Überarbeitung der Verkehrspolitik im Bezirk Neukölln unabdingbar. Der Abbau der Poller und die Rückkehr zu einer Mobilitätspolitik, die Sicherheit und Bewegungsfreiheit gleichermaßen gewährleistet, sind dringend erforderlich. Der Grundsatz „Freie Fahrt für freie Bürger“ soll dabei das zentrale Leitmotiv sein, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und die Sicherheit im Bezirk zu erhöhen.

Ergebnis Drs. Nr. 1640/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • fraktionsloser Verordneter: NEIN
Abstimmungsverhalten in der BVV am 22.01.2025

Redebeitrag

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Bewertung der Ereignisse an Silvester 2024/2025 durch das Bezirksamt

Bewertung der Ereignisse an Silvester 2024/2025 durch das Bezirksamt

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1654/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welches Resümee zieht das Bezirksamt Neukölln bezüglich der Ereignisse in der vergangenen Silvesternacht bezüglich der Zahl der registrierten Ausschreitungen, Festnahmen, Verletzungen sowie über die Höhe der entstandenen Sachschäden im Bezirk?
  2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Bezirksamts im Vorfeld getroffen, um solche Vorfälle zu verhindern und wie bewertet das Bezirksamt deren Wirksamkeit im Nachgang?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1654/XXI vom 22.01.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Über die Anzahl der Ausschreitungen, Festnahmen und Verletzungen in der Silvesternacht kann der Außendienst des Ordnungsamtes keine Angaben machen, da der AOD in der Silvesternacht nicht im Dienst war. Eine Auswertung der Direktion 5 hat das Ordnungsamt nicht erhalten. Allerdings blieben bezirklichen Gebäude leider nicht verschont. Besonders auffällig war hier die Vielzahl defekter Tür- und Fensterscheiben in Folge der stetig zunehmenden Straftaten, nämlich die Feuerwerksraketen und sonstigen Feuerwerksgeschosse zielgerichtet auf Menschen und Scheiben zu richten.

Besonders eklatant betraf es in diesem Jahr den Campus Rütli. Nach Information des FB Hochbau wurden Feuerwerksgeschosse teilweise direkt an die Scheiben geklebt. Die Schäden betragen dort insgesamt ca. 50.000,- €. Weitere betroffene Schulen waren nach den hier vorliegenden Erkenntnissen u.a. die Albert-Einstein-Schule, die Karlsgarten-Schule, die Albert-Schweitzer-Schule und die Rixdorfer-Schule. Auch hier sind insbesondere Fensterscheiben gezielt kaputt geschossen worden. Die jeweiligen Reparaturkosten bewegen sich zwischen 500 € und 1.000 €. Im Stadtratsbüro von Herrn Biedermann ist im Nebenraum eine Silvesterrakete im Bereich der kleinen Küchenzeile eingeschlagen. Beschädigt wurden die Kaffeemaschine und der Wasserkocher, welche neu beschafft werden mussten (Kosten iHv. 125€ für beide Geräte zusammen), sowie die Tischplatte auf der die Geräte stehen. Die Doppelverglasung des beschädigten Fensters wurde bereits erneuert (diese Kosten wurden vom Fachbereich Objektmanagement getragen).

Während es im öffentlichen Straßenraum zu erheblichen Beschädigungen von Parkscheinautomaten gekommen ist (die Schadenshöhe kann noch nicht genau beziffert werden, wird wohl aber im fünfstelligen Bereich liegen), fällt das Fazit mit Blick auf die Grünanlagen und Spielplätze deutlich positiver aus. Für die in bezirklicher Zuständigkeit liegenden Flächen sind im Vergleich zu den Vorjahren weniger Müll und weniger Schäden festzustellen. Ein größerer Schaden in Form eines Brandlochs ist jedoch auf dem Britzer Hafensteg zu verzeichnen, dieser befindet sich allerdings nicht in bezirklicher Zuständigkeit.

Zu 2.:

Auf Grund der Vorkommnisse aus der Silvesternacht 2023/ 2024 wurden die Kontrollmaßnahmen gerade in der Sonnenallee und deren abgehenden Straßenzüge im Vorfeld der Silvesternacht verstärkt.

An den drei Verkaufstagen wurden gemeinsam mit dem zuständigen Polizei-Abschnitt A 54 Kontrollen in Einzelhandelsgeschäften durchgeführt, um unerlaubte Pyro-Gegenstände aus dem Verkehr zu ziehen.

Zudem erfolgten auch Kontrollen Außerhalb von Betrieben z.B. High Deck Siedlung und am / auf dem Hermannplatz. Alle festgestellten Vergehen werden durch das LKA 522 bearbeitet und sind in der digitalen Ansicht im polizeilichen Informationssystem hinterlegt, aber durch andere Dienststellen nicht einsehbar.

Es gilt das gesprochene Wort!

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg III

Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg III

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1532/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind aus Sicht des Bezirksamtes die nachbarschaftlichen Interessen durch die Planung einer Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg gefährdet? 
  2. Welche baurechtlichen Prüfungen in Hinblick auf die Umweltverträglichkeit, den Lärmschutz, den Grünflächenschutz sowie die Schaffung von Ausgleichsflächen für entfallende Bäume und Strauchwerk führte bzw. führt das Bezirksamt im Fall der geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg durch?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1532/XXI vom 16.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Genehmigungsgrundlage für die Unterkunft ist § 246 Abs. 12 BauGB. Darin wird geregelt, dass von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden kann, wenn u. a. die nachbarlichen Interessen gewürdigt werden. Genehmigungsbehörde ist die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung. Dieser obliegt auch die Prüfung und Würdigung der nachbarlichen Interessen. Dem kann der Bezirk nicht vorgreifen und er hat auch keinen Einfluss auf die Prüfung bei der Genehmigungsbehörde.


Zu 2.:
Das Bezirksamt führt keine bau- oder planungsrechtlichen Prüfungen durch, da die Zuständigkeit dafür bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt.


Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Autos in Neukölln

Autos in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/374/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hat sich die Zahl der zugelassenen Autos im Bezirk Neukölln in den Jahren 2019 – 2023 entwickelt?
  2. Welche Pläne gibt es, um die Anzahl der Parkplätze in stark frequentierten Wohngebieten den Erfordernissen anzupassen?
  3. Welche Rolle spielen Elektroladesäulen in der zukünftigen Verkehrsplanung Neuköllns, und gibt es Pläne zur Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten?
  4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, insbesondere an stark befahrenen Straßen?
  5. Gibt es Pläne, weitere autofreie Zonen in bestimmten Gebieten Neuköllns einzurichten, wenn ja welche Gebiete umfassen diese Planungen?
  6. Welche Strategien verfolgt der Bezirk Neukölln, um das Problem der „schrottreifen“ oder langfristig abgestellten Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen zu lösen?
  7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Neukölln, um den Pendlerverkehr mit dem Auto zu verringern und den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu gestalten?
  8. Welche Verkehrssicherheitskampagnen sind im Bezirk Neukölln geplant, um die Autofahrer für rücksichtsvolles Fahren, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas, zu sensibilisieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/374/XXI vom 20.12.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt führt keine Statistiken über die Anzahl der zugelassenen Autos im Bezirk Neukölln. Die Daten werden vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) geführt. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen.

Zu 2.:

Das Bezirksamt weiß um den hohen Parkdruck, der in bestimmten Wohngebieten herrscht. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt die Parkraumbewirtschaftung eingeführt, die bisher drei Zonen umfasst. Zur Verbesserung der Situation für Anwohner*innen plant das Bezirksamt die Einführung von weiteren Parkraumbewirtschaftungszonen. Rückmeldungen zeigen, dass der Parkdruck in der Folge signifikant nachlässt. Zudem werden weitere Lieferzonen für Gewerbetreibende ausgewiesen.

Zu 3.:

Der weitere Ausbau des Angebots an Elektroladesäulen ist aus Sicht des Bezirksamtes zu begrü.en, da damit die Voraussetzungen für einen klimafreundlicheren Verkehr geschaffen werden. Anträge zur Einrichtung von Ladesäulen (Sondernutzung öffentliches Straßenland) werden daher mit hoher Priorität bearbeitet.

Zu 4.:

Die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist für das Bezirksamt ein wichtiger Schwerpunkt, weshalb dieses Thema Priorität hat. An vielen Stellen konnte z.B. durch verbesserte Sichtbeziehungen die Sicherheit in den letzten Jahren durch diverse Maßnahmen bereits erfolgreich erhöht werden. Um die Sicherheit im Bezirk weiter zu verbessern, setzt das Bezirksamt weiterhin eine Reihe von Maßnahmen um. Dazu gehört z.B. die Einrichtung von sogenannten modalen Filtern, um den Durchgangsverkehr in Wohngebieten zu reduzieren und insgesamt für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Für den Fußverkehr werden z.B. Gehwegvorstreckungen geschaffen, die ein einfacheres und sicheres Überqueren von Straßen ermöglichen. Für den Radverkehr werden geschützte Radfahrstreifen und Fahrradstraßen errichtet.

Zu 5.:

In Neukölln gibt es in den Sommermonaten mehrere temporäre Spielstraßen, die von Ehrenamtlichen betreut werden. Das Bezirksamt unterstützt die Durchführung solcher Spielstraßen. Darüber hinaus wird im Rahmen von Verkehrskonzepten und schwerpunktmäßig vor Schulen geprüft, ob hier kleine Abschnitte autofrei umgestaltet werden können.

Zu 6.:

Die Zuständigkeit für die Beseitigung von sogenannten „Schrottfahrzeugen“ liegt im Land Berlin beim Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) im Bezirksamt Lichtenberg. Den bezirklichen Ordnungsämtern sowie der Polizei Berlin obliegt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, sog. Gelbpunktanzeigen zu fertigen, die dann zuständigkeitshalber nach Lichtenberg abgegeben werden. Pro Jahr werden durch den Neuköllner AOD durchschnittlich ca. 800 Vorgänge an RegOrd abgegeben. Sind Stra.enzüge besonders von diesem Phänomen betroffen, bittet das Ordnungsamt Neukölln RegOrd um die Durchführung von Schwerpunktaktionen. Es sei hier der Hinweis erlaubt, dass auch die Kapazitäten von RegOrd äußerst begrenzt sind und Anfragen zu Sondermaßnahmen daher in begrenztem Umfang zu halten sind.

Zu 7.:

Maßgeblich für ein Gelingen der Verkehrswende und dem damit einhergehenden Rückgang des motorisierten Individualverkehrs ist es, die Attraktivität anderer Verkehrsarten gegenüber dem privaten Pkw zu erhöhen. Um Menschen nachhaltig vom Umstieg auf den ÖPNV zu überzeugen, ist es nötig, das Angebot auf bestehenden Linien zu erhöhen, sei es durch eine höhere Taktung der Fahrten oder den Einsatz von größeren und komfortableren Fahrzeugen. Gleichzeitig muss der ÖPNV auch durch Verlässlichkeit und Pünktlichkeit überzeugen. Dies kann gerade im überirdischen Verkehr durch eine Beschneidung der Privilegien des Autoverkehrs erreicht werden. Maßnahmen wären beispielsweise die Einrichtung von Busspuren oder gesonderte Lichtsignalanlagen, die Bussen Vorrang gewähren. Auch die Fahrpreise müssen entsprechend niedrig sein, sodass sich die Nutzung des ÖPNVs auch finanziell gegenüber der Anschaffung eines privaten Pkws lohnt. Zeitgleich kann durch eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung der Pendlerverkehr verringert werden und die begrenzten Stellplätze bleiben den Anwohner*innen vorbehalten.

Zu 8.:

Gesonderte Verkehrssicherheitskampagnen, um Autofahrer*innen insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas für rücksichtsvolles Fahren zu sensibilisieren, sind durch das Bezirksamt nicht in Planung. Dies liegt daran, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt primär für Verkehrssicherheitskampagnen zuständig ist – darunter die laufende Kampagne „GEMEINSAM BESSER ANKOMMEN“, die Rücksichtnahme und Respekt im Straßenverkehr fördern soll.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Genug ist genug: Kein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

Genug ist genug: Kein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. September 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln lehnt die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg ab. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Grünfläche aus, die Infrastruktur in der Umgebung fehlt, der Parkplatz wird von Anwohnern und Besuchern des Britzer Gartens benötigt, die Ansiedlung von 450 Migranten stört die gewachsene Struktur in der Umgebung.  

Berlin und auch der Bezirk Neukölln haben bereits zahlreiche Flüchtlinge unterbringen müssen. Die Kapazitätsgrenzen für die Unterbringung und die Geduld der Bürger sind ausgereizt. Schon jetzt steht angesichts der immer größer werdenden Flüchtlingszahlen eine fehlende Integration und in der Folge eine gesteigerte Kriminalitätsrate zu erwarten. Dieser Gefahr dürfen wir die Bürger unseres Bezirkes nicht aussetzen. 

Im Fall des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg wurden die Anwohner erneut nicht über die Pläne des Senats informiert. Gerade an dieser Stelle, die sich im Grünen zwischen Gartenkolonien, Einfamilienhäusern und einer entsprechend fehlenden Infrastruktur befindet, ist ein Containerdorf für Flüchtlinge kein geeigneter Platz. Im Rahmen eines Bürgerbegehrens werden von zahlreichen Anwohnern klar nachvollziehbare Sicherheitsbedenken sowie der Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen usw.) und der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze in dem Gebiet vorgebracht. Die Argumentationen der Anwohner sind zu respektieren und die Planung des Senats und der Bau des Containerdorfes an dieser Stelle abzulehnen.

Ergebnis Drs. Nr. 1459/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge

Es blüht so schön

Es blüht so schön

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Warum sind der Rathausvorplatz und der Rathausbalkon nicht bepflanzt?
  2. Gibt es weitere Plätze oder Parkanlagen in Neukölln die bis jetzt nicht bepflanzt wurden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1404/XXI vom 26.06.2024

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Solidarität mit Schwarz-Rot-Gold: Das Zeigen der Nationalfarben verdient Anerkennung und Respekt 

Solidarität mit Schwarz-Rot-Gold: Das Zeigen der Nationalfarben verdient Anerkennung und Respekt 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. Mai 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antidemokratischen Vorfälle während der Demonstrationen am diesjährigen Maifeiertag in Neukölln. Sie erklärt sich insbesondere mit dem Anwohner in der Fuldastraße solidarisch, der die Nationalfarben auf seinem Balkon gezeigt hatte und deswegen von Linksradikalen angegriffen und bedroht wurde.

Die Farben unseres Nationalstaates sind Ausweis des langen Kampfes der Deutschen für eine freiheitliche Demokratie in Deutschland. Sie zu achten und zu respektieren ist Aufgabe eines jeden Bürgers. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt Angriffe auf all jene, die sich durch das Zeigen der Nationalfarben zu unserer freiheitlichen Demokratie bekennen. 

Begründung: 

Bei der sogenannten „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ in Neukölln kam es zu hässlichen Szenen aus den Reihen des Schwarzen Blocks, insbesondere gegen einen betagten Anwohner in der Fuldastraße, der dort mit seiner pflegebedürftigen Frau lebt. Der 87-Jährige zeigte auf seinem Balkon die schwarz-rot-goldenen Landesfarben, woraufhin Linksextremisten den Mann als „Nazi“ bezeichneten. Hinzu kam, dass aus den Reihen der Chaoten Böller auf den Balkon des Seniors flogen und er damit unmittelbar einer möglichen Körperverletzung ausgesetzt war. Vor seinem Mietshaus schmierten Extremisten gewaltverherrlichende Parolen wie „Hier wohnt ein Nazi! 1. OG.“ oder „Wir wissen, wo du wohnst“ und „Nazis töten“.

Die Nationalfarben Deutschlands – Schwarz-Rot-Gold – stehen für den langen Kampf des deutschen Volkes für Einigkeit und Recht und Freiheit. Sie sind Symbol der Nationswerdung Deutschlands im 19. Jahrhundert und stehen seither auch in dunkleren Kapiteln der deutschen Geschichte für das freiheitliche, demokratische Deutschland. Dass dem Zeigen der Nationalfarben von Linksextremisten mit Gewalt und Bedrohungen begegnet wird, offenbart deren Verachtung für unser Staatswesen und unsere Demokratie.

Ergebnis Drs. Nr. 1350/XXI: abgelehnt

Abstimmungsergebnis am 29. Mai 2024

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Vom Regen in die Traufe?

Vom Regen in die Traufe?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass in dem durch antisemitische Umtriebe diskreditierten Oyoun Cultural Center am 17. Mai die pro-palästinensische Partei MERA25 ein Wahlkampfevent „Frieden, Freiheit, Solidarität“ mit Schwerpunkt zur „Befreiung Palästinas“ veranstaltete?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1355/XXI vom 29.05.2024

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Asiatische Tigermücke

Asiatische Tigermücke

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie sieht die bisherige Kooperation zur Eindämmung der Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke zwischen dem federführenden Gesundheitsamt Mitte und dem Gesundheitsamt Neukölln aus?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1305/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Bisher erfolgte keine Kooperation mit dem Gesundheitsamt Mitte. Das Bezirksamt Mitte übernimmt lediglich für Bürgerinnen und Bürger die Funktion einer zentralen Anlaufstelle. Sie können kostenfrei Mücken an das Gesundheitsamt Mitte schicken, um diese bestimmen zu lassen. Das Ziel ist, eine verbesserte Übersicht über die Mückenpopulation und daraus abzuleitende Maßnahmen zu erlangen. Eine unmittelbare Kooperation des Gesundheitsamtes Neukölln erfolgt jedoch mit dem Gesundheitsamt Treptow-Köpenick. Das Gesundheitsamt Treptow-Köpenick führt in Amtshilfe Bekämpfungsmaßnahmen im Bezirk Neukölln durch.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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