Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg III

Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg III

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1532/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind aus Sicht des Bezirksamtes die nachbarschaftlichen Interessen durch die Planung einer Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg gefährdet? 
  2. Welche baurechtlichen Prüfungen in Hinblick auf die Umweltverträglichkeit, den Lärmschutz, den Grünflächenschutz sowie die Schaffung von Ausgleichsflächen für entfallende Bäume und Strauchwerk führte bzw. führt das Bezirksamt im Fall der geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg durch?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1532/XXI vom 16.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Genehmigungsgrundlage für die Unterkunft ist § 246 Abs. 12 BauGB. Darin wird geregelt, dass von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden kann, wenn u. a. die nachbarlichen Interessen gewürdigt werden. Genehmigungsbehörde ist die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung. Dieser obliegt auch die Prüfung und Würdigung der nachbarlichen Interessen. Dem kann der Bezirk nicht vorgreifen und er hat auch keinen Einfluss auf die Prüfung bei der Genehmigungsbehörde.


Zu 2.:
Das Bezirksamt führt keine bau- oder planungsrechtlichen Prüfungen durch, da die Zuständigkeit dafür bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt.


Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Autos in Neukölln

Autos in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hat sich die Zahl der zugelassenen Autos im Bezirk Neukölln in den Jahren 2019 – 2023 entwickelt?
  2. Welche Pläne gibt es, um die Anzahl der Parkplätze in stark frequentierten Wohngebieten den Erfordernissen anzupassen?
  3. Welche Rolle spielen Elektroladesäulen in der zukünftigen Verkehrsplanung Neuköllns, und gibt es Pläne zur Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten?
  4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, insbesondere an stark befahrenen Straßen?
  5. Gibt es Pläne, weitere autofreie Zonen in bestimmten Gebieten Neuköllns einzurichten, wenn ja welche Gebiete umfassen diese Planungen?
  6. Welche Strategien verfolgt der Bezirk Neukölln, um das Problem der „schrottreifen“ oder langfristig abgestellten Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen zu lösen?
  7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Neukölln, um den Pendlerverkehr mit dem Auto zu verringern und den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu gestalten?
  8. Welche Verkehrssicherheitskampagnen sind im Bezirk Neukölln geplant, um die Autofahrer für rücksichtsvolles Fahren, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas, zu sensibilisieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Genug ist genug: Kein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

Genug ist genug: Kein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. September 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln lehnt die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg ab. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Grünfläche aus, die Infrastruktur in der Umgebung fehlt, der Parkplatz wird von Anwohnern und Besuchern des Britzer Gartens benötigt, die Ansiedlung von 450 Migranten stört die gewachsene Struktur in der Umgebung.  

Berlin und auch der Bezirk Neukölln haben bereits zahlreiche Flüchtlinge unterbringen müssen. Die Kapazitätsgrenzen für die Unterbringung und die Geduld der Bürger sind ausgereizt. Schon jetzt steht angesichts der immer größer werdenden Flüchtlingszahlen eine fehlende Integration und in der Folge eine gesteigerte Kriminalitätsrate zu erwarten. Dieser Gefahr dürfen wir die Bürger unseres Bezirkes nicht aussetzen. 

Im Fall des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg wurden die Anwohner erneut nicht über die Pläne des Senats informiert. Gerade an dieser Stelle, die sich im Grünen zwischen Gartenkolonien, Einfamilienhäusern und einer entsprechend fehlenden Infrastruktur befindet, ist ein Containerdorf für Flüchtlinge kein geeigneter Platz. Im Rahmen eines Bürgerbegehrens werden von zahlreichen Anwohnern klar nachvollziehbare Sicherheitsbedenken sowie der Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen usw.) und der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze in dem Gebiet vorgebracht. Die Argumentationen der Anwohner sind zu respektieren und die Planung des Senats und der Bau des Containerdorfes an dieser Stelle abzulehnen.

Ergebnis Drs. Nr. 1459/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge

Neukölln und der Parkplatzmangel

Neukölln und der Parkplatzmangel

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 18. September 2024

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Abschnitte mit befestigten Mittelstreifen auf der Karl-Marx-Straße als Parkplätze nutzbar gemacht werden können. 

Begründung:

Neukölln leidet wie das gesamte Berlin unter akutem Parkplatzmangel. Aufgrund der weiter ansteigenden Zunahme des Autoverkehrs sind alle Initiativen auszuschöpfen, um neue Parkmöglichkeiten für die Bürger zu schaffen. Teile des Mittelstreifens auf der Karl-Marx-Straße werden von Autofahrern bereits regelmäßig unrechtmäßig zum Parken genutzt, da auch aufgrund der anliegenden Baustellen keinerlei Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Insofern ist zu prüfen, ob an diesen Stellen weitere offizielle Parkmöglichkeiten geschaffen werden können.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Es blüht so schön

Es blüht so schön

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Warum sind der Rathausvorplatz und der Rathausbalkon nicht bepflanzt?
  2. Gibt es weitere Plätze oder Parkanlagen in Neukölln die bis jetzt nicht bepflanzt wurden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1404/XXI vom 26.06.2024

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Solidarität mit Schwarz-Rot-Gold: Das Zeigen der Nationalfarben verdient Anerkennung und Respekt 

Solidarität mit Schwarz-Rot-Gold: Das Zeigen der Nationalfarben verdient Anerkennung und Respekt 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. Mai 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antidemokratischen Vorfälle während der Demonstrationen am diesjährigen Maifeiertag in Neukölln. Sie erklärt sich insbesondere mit dem Anwohner in der Fuldastraße solidarisch, der die Nationalfarben auf seinem Balkon gezeigt hatte und deswegen von Linksradikalen angegriffen und bedroht wurde.

Die Farben unseres Nationalstaates sind Ausweis des langen Kampfes der Deutschen für eine freiheitliche Demokratie in Deutschland. Sie zu achten und zu respektieren ist Aufgabe eines jeden Bürgers. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt Angriffe auf all jene, die sich durch das Zeigen der Nationalfarben zu unserer freiheitlichen Demokratie bekennen. 

Begründung: 

Bei der sogenannten „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ in Neukölln kam es zu hässlichen Szenen aus den Reihen des Schwarzen Blocks, insbesondere gegen einen betagten Anwohner in der Fuldastraße, der dort mit seiner pflegebedürftigen Frau lebt. Der 87-Jährige zeigte auf seinem Balkon die schwarz-rot-goldenen Landesfarben, woraufhin Linksextremisten den Mann als „Nazi“ bezeichneten. Hinzu kam, dass aus den Reihen der Chaoten Böller auf den Balkon des Seniors flogen und er damit unmittelbar einer möglichen Körperverletzung ausgesetzt war. Vor seinem Mietshaus schmierten Extremisten gewaltverherrlichende Parolen wie „Hier wohnt ein Nazi! 1. OG.“ oder „Wir wissen, wo du wohnst“ und „Nazis töten“.

Die Nationalfarben Deutschlands – Schwarz-Rot-Gold – stehen für den langen Kampf des deutschen Volkes für Einigkeit und Recht und Freiheit. Sie sind Symbol der Nationswerdung Deutschlands im 19. Jahrhundert und stehen seither auch in dunkleren Kapiteln der deutschen Geschichte für das freiheitliche, demokratische Deutschland. Dass dem Zeigen der Nationalfarben von Linksextremisten mit Gewalt und Bedrohungen begegnet wird, offenbart deren Verachtung für unser Staatswesen und unsere Demokratie.

Ergebnis Drs. Nr. 1350/XXI: abgelehnt

Abstimmungsergebnis am 29. Mai 2024

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Vom Regen in die Traufe?

Vom Regen in die Traufe?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass in dem durch antisemitische Umtriebe diskreditierten Oyoun Cultural Center am 17. Mai die pro-palästinensische Partei MERA25 ein Wahlkampfevent „Frieden, Freiheit, Solidarität“ mit Schwerpunkt zur „Befreiung Palästinas“ veranstaltete?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1355/XXI vom 29.05.2024

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Asiatische Tigermücke

Asiatische Tigermücke

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie sieht die bisherige Kooperation zur Eindämmung der Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke zwischen dem federführenden Gesundheitsamt Mitte und dem Gesundheitsamt Neukölln aus?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1305/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Bisher erfolgte keine Kooperation mit dem Gesundheitsamt Mitte. Das Bezirksamt Mitte übernimmt lediglich für Bürgerinnen und Bürger die Funktion einer zentralen Anlaufstelle. Sie können kostenfrei Mücken an das Gesundheitsamt Mitte schicken, um diese bestimmen zu lassen. Das Ziel ist, eine verbesserte Übersicht über die Mückenpopulation und daraus abzuleitende Maßnahmen zu erlangen. Eine unmittelbare Kooperation des Gesundheitsamtes Neukölln erfolgt jedoch mit dem Gesundheitsamt Treptow-Köpenick. Das Gesundheitsamt Treptow-Köpenick führt in Amtshilfe Bekämpfungsmaßnahmen im Bezirk Neukölln durch.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Entstandene Kosten infolge der Räumung der „Remmo Villa“ in Alt-Buckow

Entstandene Kosten infolge der Räumung der „Remmo Villa“ in Alt-Buckow

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Anwalts-, Gerichts- und sonstige Kosten im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung mit dem Remmo-Clan sind für das Land Berlin und den Bezirk Neukölln entstanden, bevor ein Räumungsbeschluss in letzter Instanz erwirkt werden konnte?

2. Welche Kosten und Arbeitsstunden sind durch das Polizeiaufgebot entstanden, welches am Tag der Räumung aufgeboten wurde?

3. Welche Kosten und Arbeitsstunden sind durch das Aufgebot des Ordnungsamtes entstanden, welches am Tag der Räumung aufgeboten wurde?

4. Welche Kosten sind voraussichtlich innerhalb der Villa mutmaßlich durch Fehlnutzung der ehemaligen Bewohner entstanden?

5. Wer wird für die entstandenen Gesamtkosten haftbar gemacht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1287/XXI vom 29.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,


für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD-Fraktion wie folgt:


Zu 1.:
Da das Land Berlin gemäß § 2 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes bzw. § 2 Abs. 1 des
Gerichtsvollzieherkostengesetzes von Gerichts- bzw. Gerichtsvollzieherkosten befreit ist, sind
allein Anwaltskosten in Höhe von bislang insgesamt 4.974,92 EUR entstanden.


Zu 2.:
Das Bezirksamt kann hierzu keine Aussage treffen, da die Polizei eine vom BA unabhängige
Behörde ist.


Zu 3.:
Das Ordnungsamt war am Tag der Räumung nicht eingebunden bzw. zugegen.


Zu 4.:
Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Derzeit läuft noch
eine Frist, während derer die ehemaligen Bewohner etwaiges Eigentum aus der Villa holen
können. Nach Ablauf der Frist wird es eine Begehung mit dem zuständigen Fachamt geben.
Erst dann wird es möglich sein, eine valide Summe zu nennen.


Zu 5.:
Es werden alle Möglichkeiten, die das Zwangsvollstreckungsrecht eröffnet, zum Kostenregress
gegenüber den jeweiligen Verursachern genutzt. Hinsichtlich der Kostenfestsetzungen im
Gerichts- und im Vollstreckungsverfahren richten sich diese gemäß § 91 der
Zivilprozessordnung gegen die unterlegene Partei.


Es gilt das gesprochene Wort!
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 20. März 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Störaktionen während ihrer Sitzung vom 21. Februar 2024.  

Während der letzten Sitzung der BVV Neukölln ist es zu Störaktionen durch pro-palästinensische Besucher auf der Zuschauertribüne gekommen. Zentraler Auslöser für die Störungen war eine Entschließung der Fraktion Die Linke, die im Nahost-Konflikt einseitig Partei ergriff und von den übrigen Fraktionen in der BVV abgelehnt wurde. Ein weiterer Anlass für Störungen durch Zuschauer war die Abstimmung über einen Antrag zur Verwendung einer Broschüre für Schulen, die sich mit der Gründung des Staates Israel beschäftigt. Die BVV muss ein Ort des sachlichen Austauschs von Argumenten bleiben und darf nicht durch Störaktionen an ihrer Arbeit gehindert werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung bedankt sich bei den Sicherheitskräften im Rathaus, die die Störer des Hauses verwiesen hatten und die Rückkehr zu einer ordentlichen Sitzung ermöglichten.

Ergebnis Drs. Nr. 1237/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Social-Media Beiträge

Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 24. Januar 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert die sofortige Räumung des von der KulturNeudenken UG – Oyoun – genutzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße.

Nach den antisemitischen Vorfällen bei Veranstaltungen des Kulturzentrums Oyoun im vergangenen Jahr hat der Berliner Senat ein Ende der Förderung von Oyoun angekündigt. Damit einhergehend sollte der Betreiber des Kulturzentrums, die KulturNeudenken UG, bis Ende 2023 das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen. Dieser Aufforderung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH ist der Betreiber bisher nicht nachgekommen und versucht eine Übergabe weiter in die Länge zu ziehen. Oyoun gibt selbst zu, dass durch die Streichung der Fördermittel das Haus nicht mehr instand gehalten und abgesichert werden könne. Damit ist ein kritischer Zustand eingetreten, den das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Senat rasch beenden muss. Die KulturNeudenken UG verhält sich letztlich wie Hausbesetzer, was sich der Bezirk nicht gefallen lassen darf. 

Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen zu lassen.

Ergebnis Drs. Nr. 1138/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge

Aufhebung der Baustellenabsperrung vor der Seniorenwohnanlage Rollbergstraße 22

Aufhebung der Baustellenabsperrung vor der Seniorenwohnanlage Rollbergstraße 22

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. Januar 2024

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, vor der Seniorenwohnanlage „MoRo Seniorenwohnanlagen e.V.“ in der Rollbergstraße 22 die Baustellenabsperrung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Begründung:

Laut der Geschäftsführerin der Seniorenanlage stellt die Baustellenabsperrung, die bis mindestens 19.12.2024 aufgrund von Baumaßnahmen für eine Geschäftsstelle des BUND bestehen bleiben soll, eine Gefährdung für Rettungseinsätze für die 118 Senioren in der Anlage dar. Laut Geschäftsführung muss im Durchschnitt viermal pro Woche der Rettungswagen gerufen werden, dessen Besatzung sich zeitraubend mit dem Öffnen der Absperrung beschäftigen muss.

Das ist nicht hinnehmbar, da es bei den Einsätzen um altersbedingte Komplikationen wie Herz-Kreislauf-Notfälle und Schlaganfälle geht, bei denen jede Sekunde zählt. Eine Gefährdung durch die gegenüber der Seniorenanlage liegenden Baustelle geht für Passanten, Rad- und Autofahrer nicht aus, da diese durch einen Metallzaun gesichert ist. Ein weiteres Argument des Bezirksamts, dass durch die Bauabsperrung Autofahrer vom Zuparken der Rettungsgasse abgehalten werden sollen, ist nicht stichhaltig.

Zum einen behindert die Baustellenabsperrung Rettungsfahrzeuge unnötig und zum anderen kann über temporäre Parkverbotsschilde für Pkw Abhilfe geschaffen werden. Das Bezirksamt muss mit der sofortigen Aufhebung der Baustellenabsperrung die Rettung von Menschenleben durch Einsatzkräfte sicherstellen. 

Ergebnis Drs. Nr. 1132/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss VuT)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Antrag wurde im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde im Rahmen der Konsensliste entschieden:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1122/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) wie geplant im Mai 2024 abgeschlossen sein?
  2. Ab wann können die Fußgänger mit der Aufhebung der Baustellenabsperrungen rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1122/XXI vom 13.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Wie das Bezirksamt bereits im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau am 19.10.2023 berichtet hat (und bei der Sie ja auch anwesend waren), wird der laufende Umbau der Karl-Marx-Straße im 3. Bauabschnitt mit allen Leistungen voraussichtlich erst zum 4. Quartal 2025 komplett fertig gestellt werden können.

Diese Prognose ist das Ergebnis der erforderlichen Anpassung des Bauablaufs an die sich bauzeitlich geänderten Rahmenbedingungen des Projekts. Die Prognose beruht

  • –  auf dem bauzeitbegleitend erstellten, an die neuen Rahmenbedingungen angepassten Verkehrsführungskonzept,
  • –  auf der darauf aufbauenden Verkehrsführungsplanung sowie
  • –  auf dem daran angepassten Bauablauf.
  • Allgemeine Ursachen für die zeitlichen Abweichungen bei der bauzeitbegleitenden Planung der Bauphasen:
  • –  Es mussten zunächst Annahmen ausgehend von den Leistungen für das SGA und die BVG getroffen werden, die dann um die Annahmen für die Leistungen Dritter zu ergänzen waren.
  • –  Eine vollständige Beurteilung und Abstimmung des Bauablaufs war erst mit Abschluss der Überarbeitung der letzten Bauphase möglich.

Zu 2.: Die letzten Baustellenabsperrungen können erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten entfernt werden, d.h. voraussichtlich im Laufe des 4. Quartals 2025. In Abhängigkeit des weiteren Baufortschritts können bereits davor sukzessiv zunehmend mehr Gehwegflächen und Querungsstellen zur Nutzung freigegeben werden.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1061/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele schulpflichtige Kinder von (anerkannten) Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen gibt es zur Zeit in Neukölln?
  2. Inwieweit werden diese Schüler auch muttersprachlich unterrichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1061/XXI vom 15.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt ist verpflichtet, allen in Neukölln gemeldeten schulpflichtigen Kindern einen Schulplatz zuzuweisen. Das gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin. Entsprechend spielen weder der Aufenthaltsstatus noch andere Regelungen, die unter das Landesantidiskriminierungsgesetz fallen, bei der Zuweisung eines Schulplatzes eine Rolle. Schulpflichtige Kinder erhalten in Neukölln einen Schulplatz – egal woher sie kommen.

Zu 2.:

Wie bereits mehrfach ausgeführt, findet an mehreren Neuköllner Schulen muttersprachlicher Ergänzungsunterricht statt. Auch die Teilnahme an diesem Unterricht ist allerdings selbstverständlich unabhängig von der Herkunft des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den radikalislamischen Terror der Hamas und den Angriff auf Israel und seine Zivilbevölkerung auf das Schärfste.

Die in der Folge ausgebrochenen antisemitischen Ausschreitungen in Neukölln und Berichte über aggressive Bedrohungen von Journalisten in der Sonnenallee sind zutiefst verstörend. Dass Vertreter des antisemitischen Netzwerkes „Samidoun“ aus Freude über getötete Israelis Süßigkeiten auf der Sonnenallee verteilen, ist eine Schande für unseren Bezirk. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und unmittelbar ausgewiesen werden, sofern sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Immer wieder ist Neukölln Schauplatz offen zur Schau gestellten Judenhasses und Feindlichkeit gegenüber dem Staat Israel, der einzigen Demokratie im Nahen Osten. Dass 90 Jahre nach dem Holocaust Judenverachtung auf Berliner Straßen zur Schau gestellt wird, ist inakzeptabel. Zur Wahrheit gehört, dass diese Form des Antisemitismus in den letzten Jahren und teilweise Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert ist. Antisemitismus jeglicher Couleur hat in Deutschland keinen Platz. 

Ergebnis Drs. Nr. 1013/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Der Regierende Bürgermeister Wegner und Innensenatorin Spranger wollen den Freibad-Sommer mit harten Maßnahmen retten

Der Regierende Bürgermeister Wegner und Innensenatorin Spranger wollen den Freibad-Sommer mit harten Maßnahmen retten

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0927/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurden bzw. wann werden nach Kenntnisstand des Bezirksamtes Neukölln die am 13.07.2023 vom Berliner Senat angekündigten Maßnahmen zum Schutz der Freibäder im Bezirk Neukölln umgesetzt?
  2. Welche Maßnahmen sollen im Detail umgesetzt werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0927/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Die Neuköllner Freibäder fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Die Anfragen zu 1. und 2. sind durch die Berliner Bäderbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, zu beantworten.

Auf unsere Nachfrage hin, wurden die Anfragen von der Pressestelle der Berliner Bäderbetriebe folgendermaßen beantwortet:

Zu 1.:

Seit dem 15. Juli 2023 gilt für alle Sommerbäder und das Strandbad Wannsee: Einlass nur bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.

Im Sommerbad Neukölln ist außerdem seit dem 4. August 2023 eine Videoüberwachung des Eingangsbereiches des Bades in Betrieb. Die Bilder werden nach 72 Stunden automatisch überschrieben, wenn nicht zuvor die Polizei Berlin die Bilder zu Ermittlungszwecken angefordert hat.

Die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsdienstleister wurde deutlich erhöht. Auch die Präsenz der Polizei Berlin (z. B. durch Mobile Wachen) ist deutlich ausgeweitet worden.

Darüber hinaus hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, in der neben den Berliner Bäder-Betrieben auch die Senatsverwaltung für Inneres Sport, die Polizei Berlin und Träger der Jugendsozialarbeit vertreten sind. Diese AG wird laufend die eingeleiteten Maßnahmen evaluieren und evtl. weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.

Zu 2.:

Von weiteren detaillierten Maßnahmen, die in der oben genannten Arbeitsgruppe bearbeitet werden, haben wir zurzeit keine Kenntnisse.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Corona-Sanktionen durch das Bezirksamt 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/238/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden durch das Ordnungsamt im Bezirk Neukölln festgestellt und angezeigt (Bitte nach den Jahren 2020, 2021, 2022 sowie den Anlässen der Ordnungsmaßnahmen aufschlüsseln)? 

2. In welcher Höhe wurden durch das Ordnungsamt Ordnungsgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 verhängt (Bitte nach den Jahren und der Höhe der Ordnungsgelder aufschlüsseln)? 

3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden durch das Bezirksamt bei den Mitarbeitern des Bezirksamtes festgestellt (Bitte nach den Jahren 2020, 2021, 2022 und den Anlässen der Ordnungswidrigkeiten aufschlüsseln)? 

4. Wie viele Ordnungsmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegen Mitarbeiter des Bezirksamtes verhängt (Bitte nach den Jahren 2020, 2021, 2022 und den Gründen der Ordnungsmaßnahmen aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Ordnungsmaßnahmen gab es gegen Mitarbeiter des Bezirksamtes wegen eines fehlenden Corona-Impfnachweises oder Nachweis des Genesenenstatus (Bitte nach den Jahren 2020, 2021 und 2022 aufschlüsseln)? 

6. Wie viele Entlassungen gab es bei Mitarbeitern des Bezirksamtes wegen Verstoßes gegen Corona-Maßnahmen (Bitte nach den Jahren 2020, 2021 und 2022 aufschlüsseln)? 

7. In welchem Zeitraum wurden bedingt durch die Corona-Auflagen die Mitarbeiter des Bezirksamtes ins Home-Office beordert? 

8. Wie viele Mitarbeiter des Bezirksamtes sind wegen einer Corona-Infektion arbeitsunfähig geschrieben worden (Bitte nach Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2020, 2021 und 2022 sowie der Dauer der Arbeitsunfähigkeit aufschlüsseln)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/238/XXI vom 25.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Durch die zentrale Verfahrensbearbeitung im Ordnungsamt Neukölln, wurden in den Jahren: 

– 2020: 2372 

– 2021: 6225 

– 2022: 989 

Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. 

Eine Aufschlüsselung nach Anlässen ist, insbesondere mit Verweis auf die sich während der Pandemie fast wöchentliche wechselnden Rechtslage und sich hierdurch verändernder Tatbestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. 

Zu 2.: 

In den Jahren 2020-2022 wurden Bußgelder in folgender Höhe festgesetzt: 

– 2020: 45.620 € 

– 2021: 101.670 € 

– 2022: 117.925 € 

Eine Aufschlüsselung nach Anlässen ist, insbesondere mit Verweis auf die während der Pandemie fast wöchentliche Rechtslage und sich hierdurch verändernder Tatbestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. 

Zu 3. Bis 5.: 

Derartige Auswertungen sind für das Ordnungsamt weder möglich noch wären diese im Kontext des Datenschutzes rechtmäßig. 

Die Betroffenen im Ordnungswidrigkeitsverfahren werden grundsätzlich als natürliche Personen geführt – unabhängig von ihren jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen. 

Zu 6.: 

Keine. 

Zu 7.: 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Neukölln wurden zu keinem Zeitpunkt der Corona-Pandemie ins Homeoffice „beordert“. Von Beginn an gab es Empfehlungen der Dienststellenleitung soweit es organisatorisch und technisch machbar war, das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen. Mit der Erweiterung der technischen Möglichkeiten konnte das mobile Arbeiten sukzessive ausgeweitet werden, jedoch stets unter der Prämisse, dass es dienstlich vertretbar sein musste und letztlich die Umsetzung von den Gegebenheiten vor Ort abhängig war und ist. Insofern kann man es als einen „positiven Effekt“ der Pandemie bewerten, vermehrt das Angebot des Homeoffice zu nutzen, was bis heute anhält. 

Zu 8.: 

Eine Auswertung der krankheitsbedingten Abwesenheiten ist der Verwaltung nicht möglich, da dies sowohl mittels Dienstvereinbarung auf Senatsebene, als auch technisch im IPV-Abrechnungssystem ausgeschlossen und damit unzulässig ist. 

Gerrit Kringel, stellv. Bezirksbürgermeister 

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Vergabe-Verfahren für Sporthallen, Sportplätze, Eisflächen, Schwimmbäder und -hallen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/220/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Sportstätten (Sporthallen, Sportplätze, Eisflächen usw.) stehen Sportvereinen und Schulen im Bezirk Neukölln derzeit zur Verfügung?
  2. Wie hoch ist die derzeitige prozentuale Auslastung der genannten Sportanlagen im Bezirk Neukölln durch Sportvereine, Schulen usw.? Bitte nach den einzelnen Sportanlagen im Bezirk und der jeweiligen Auslastung in Prozent aufschlüsseln.
  3. Haben im Jahr 2022 und 2023 alle antragstellenden Sportvereine Nutzungszeiten für eine entsprechende Sportfläche erhalten bzw. weitererhalten?
  4. Falls Nein, welche Sportvereine konnten nicht berücksichtigt werden? Bitte um Aufzählung der Sportvereine mit dem jeweiligen Datum der Antragstellung und den von den Sportvereinen beantragten Terminen und Sportflächen.
  5. Aus welchen Gründen konnten die Sportvereine nicht berücksichtigt werden? Bitte eine Begründung der Ablehnung des jeweiligen Sportvereinens mit der entsprechenden Sportfläche.
  6. Nach welchen Richtlinien bzw. Antragsverfahren ist die Vergabe von Nutzungszeiten von Sportflächen im Bezirk Neukölln geregelt?
  7. Gibt es Sportvereine, die bevorzugt Nutzungszeiten durch das Bezirksamt erhalten? Wenn ja, bitte erläutern, warum. 
  8. Ist das Bezirksamt grundsätzlich bereit, mit dem Verordneten des Sportausschusses der Fraktionen die Einhaltung der genehmigten Nutzungszeiten in den jeweiligen Sportstätten zu überprüfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/220/XXI vom 27.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für den Schul- und Vereinssport werden durch das Schul- und Sportamt 81 Sporthallen, 25 Spielfelder auf ungedeckten Sportanlagen und 2 Eisflächen in Neukölln vergeben. 

Zu 2.: 

In Neukölln werden alle zur Verfügung stehenden Sportstätten für die jeweils möglichen Sportarten und den daraus resultierenden Nutzungszeiten §14 Sportförderungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sport-Anlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) an die Vereine vergeben.

Die Halbjahrestrainingspläne und die Anzahl und Anträge der Vereine werden der Neuköllner Sport-AG zur Beteiligung und Zustimmung vorgelegt. Nach schriftlicher Zustimmung der Sport-AG werden die dann amtlichen Trainingspläne an die Vereine versandt. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Vereine die ihnen zugewiesenen Zeiten nutzen. Die Neuköllner Sportstätten werden stichprobenartig und bei Verdachtsmeldungen anderer Nutzer*innen durch Mitarbeiter*innen des Schul- und Sportamtes begangen. 

Zu 3.: 

Ja. 

Zu 4.: 

Entfällt. 

Zu 5.: 

Entfällt. 

Zu 6.: 

Die Vergabe ist gemäß §14 Sportförderungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sport-Anlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) geregelt. 

Zu 7.: 

Nein. 

Zu 8.: 

Sollte das Thema durch den Sportausschuss aufgerufen werden, wird sich das Bezirksamt entsprechend dazu verhalten. 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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SOS Seepferdchen – Kinder, die nicht schwimmen können

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 20. Juni 2023

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich kurzfristig bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, in den Schwimmbädern des Bezirkes zusätzlich weitere fachlich begleitete Schwimmkurse für Kinder einzurichten, die u. a. aufgrund der Corona-Maßnahmen den in der Schule vorgesehenen Schwimmunterricht nicht wahrnehmen konnten. Dabei sollte den Kindern der Erwerb des Seepferdchen-Schwimmabzeichens und des Freischwimmers (Bronze) ermöglicht werden. Hierzu sollten alle in Frage kommenden Schwimmvereine mit eingebunden werden und je nach Bedarf durch das Bezirksamt unterstützt werden. 

Begründung:

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Bildung hat sich die Nichtschwimmerquote (Stand 2022) in den dritten Klassen der Hauptstadt nach der Lockdownkrise von vormals 16 Prozent auf 36 Prozent erhöht. Das bedeutet in Zahlen, dass ca. 20.000 Berliner Grundschüler nicht schwimmen können. Die privaten Schwimmkurse sind in den meisten Fällen ausgebucht. Eine Nachfrage bei den Berliner Bäder Betrieben ergab, dass die Nachfrage an Schwimmkursen das Angebot bei Weitem übertrifft und vielen Kindern weiterhin kein Platz in Schwimmkursen angeboten werden kann. Die DLRG spricht von einer Warteliste bezüglich der Schwimmkurse für Kinder von über einem Jahr. Gerade Kinder, die nicht schwimmen können, sind beim Baden an Gewässern stark gefährdet. In Berlin sind 2022 insgesamt 18 Menschen ertrunken – und damit zehn mehr als im Vorjahr. Das Bezirksamt muss dem Trend der steigenden Zahl von Nichtschwimmern mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen gegensteuern.

Ergebnis Drs. Nr. 0842/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Sport)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Fehlbesetzung im Gesundheitsamt? 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0815/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurde Bzbm Hikel erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet? 
  2. Zu welchem Zeitpunkt wurden die zuständigen Gesundheitsstadträte Falko Liecke und Mirjam Blumenthal erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0815/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Das Bezirksamt weist den von Ihnen erhobenen Vorwurf „schwerer Dienstpflichtverletzungen“ durch einen Mitarbeiter ausdrücklich zurück. Die von Ihnen genannte Berichterstattung in der Zeitung „B.Z.“ vom 11. Mai 2023 bezieht sich auf schwerwiegende anonyme Vorwürfe, die auf die Diskreditierung dieses Arztes und des gesamten Gesundheitsamtes abzielen. Ich bitte Sie, sich diese falschen Vorwürfe nicht zu eigen zu machen. Ich verweise dazu auch auf meine veröffentlichte Stellungnahme vom 12. Mai 2023.

Zu 1.:

Ich habe erst im Zuge der von Ihnen genannten Berichterstattung über diese anonymen schweren Vorwürfe erfahren, die mir zuvor unbekannt waren.

Zu 2.:

Befragungen sowie eine Untersuchung der Umstände zu den erhobenen Vorwürfen haben ergeben, dass weder der ehemalige Bezirksstadtrat Falko Liecke noch die ehemalige Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal über diese Vorwürfe Kenntnis hatten.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Verurteilung der antisemitischen und israelfeindlichen Demonstrationen palästinensischer Gruppen vom 10. April 2023 in Neukölln 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. April 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen und israelfeindlichen Parolen, die während einer Demonstration palästinensischer Gruppen um das Osterwochenende in Neukölln skandiert wurden, aufs Schärfste.

Erneut hat in Neukölln bei einer Demonstration palästinensisch-arabischer Gruppen ein Mob gegen Israel als Staat und gegen jüdische Mitbürger in Berlin gehetzt. Wie bereits im Mai 2021 skandierten die Demonstranten Parolen wie „Tod den Juden“ sowie „Tod Israel“. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben und der Staatsschutz muss mit Hochdruck gegen die Täter ermitteln.

Die BVV Neukölln darf diese Vorgänge nicht kommentarlos stehen lassen und muss sich pro Israel und für die Sicherheit unserer jüdischen Mitbürger aussprechen sowie endlich die Voraussetzungen schaffen, um den mittlerweile in Neukölln fast zur Normalität gewordenen arabisch-muslimischen Antisemitismus zu verhindern.  

Durch die Politik der schrankenlosen Migration nach Deutschland, die insbesondere Berlin und besonders Neukölln schwer belastet, kommt es fortwährend zu einem importierten Judenhass und öffentlichen Hassbekundungen gegen Israel. Anstatt Schutzsuchenden Asyl zu gewähren, importiert die deutsche Migrationspolitik die Konflikte der Herkunftsländer, so dass die diese auf deutschem Boden ausgetragen werden. 

Der offen bekundete Hass auf Israel, der von hier lebenden Arabern und muslimischen Gruppen ausgeht, ist kein Einzelfall und reiht sich in eine unrühmliche Kette von Vorfällen ein, die auch in der BVV vermehrt Thema waren. Anstatt aber die richtigen Konsequenzen zu ziehen und eine migrationspolitische Kehrtwende einzuleiten, verharren die Regierenden im Bezirk, im Land und im Bund bei ihrer falschen Politik der offenen Tür

Die BVV Neukölln appelliert an das Bezirksamt sowie den Berliner Senat, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Vorfälle dieser Art zu verhindern. 

Ergebnis Drs. Nr. 0758/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Straßenlaternen doppelt gemoppelt

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/189/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen sind an der Sonnenallee Ecke Erkstraße nach Bauarbeiten zwei Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung in nur ca. einem Meter Abstand aufgestellt?

2. Wann wird einer der beiden Lichtmasten abgebaut?

3. Auf welche Höhe belaufen sich die Anschaffungskosten für einen neuen Lichtmast?

4. Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten, um den neuen Lichtmast an diesem Standort aufzustellen?

5. Auf welche Höhe würden sich die Kosten belaufen, um einen gebrauchten Lichtmast an diesem Standort um einen Meter zu versetzen, ggf. instand zu setzen und neu aufzustellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/189/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage zusammenfassend wie folgt: 

Die erfragten Sachverhalte entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Für die öffentliche Beleuchtung in Berlin ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) verantwortlich. Weitere Informationen sind hier zu finden: https://www.ber-lin.de/sen/uvk/verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/

Für eine Beantwortung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Hilflos im Berliner Schilderwald 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/188/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Verkehrszeichen (nach StVO) gab es im Jahr 2019 im Bezirk Neukölln?
  2. Wie viele Verkehrszeichen gibt es derzeit im Bezirk Neukölln?
  3. Wie viele Verkehrszeichen wurden durch die Einrichtung der neuen Tempo-30-Zonen und im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung in den letzten drei Jahren im Bezirk neu angebracht?
  4. Wie viele Verkehrszeichen werden durch die Einrichtung der neuen Tempo-30-Zonen und der Parkraumbewirtschaftung bis zum Jahr 2025 im Bezirk Neukölln voraussichtlich benötigt?
  5. Wie viele Verkehrszeichen werden bis zum Jahr 2025 voraussichtlich insgesamt benötigt?
  6. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für ein Verkehrszeichen (mindestens, höchstens, durchschnittlich)? 
  7. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten für die Erhaltung und Instandsetzung der Verkehrszeichen in den Jahren 2019, 2020, 2021? Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/188/XXI vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2. 

Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt hierzu keine Statistiken. Eine Beantwortung der beiden Fragen ist daher nicht möglich. 

Zu 3. 

Neue Tempo-30-Zonen wurden in den letzten drei Jahren nicht eingerichtet. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung wurden bislang keine Schilder aufgestellt. 

Zu 4. 

Hinsichtlich der Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Bei der Parkraumbewirtschaftung wird für alle acht derzeit geplanten Parkzonen mit der Aufstellung von etwa 500 Schildern gerechnet. 

Zu 5. 

Da eine Notwendigkeit von unterschiedlichsten Faktoren abhängig ist, lässt sich die Frage weder valide beantworten noch entsprechend schätzen. 

Zu 6. 

Die Kosten der Schilder variieren von Verkehrszeichen zu Verkehrszeichen und belaufen sich pro Stück zwischen 10,00 Euro bis 66,00 Euro (Mittelwert liegt bei ca. 25,00 Euro je Schild). 

Zu 7. 

Das SGA führt hierzu keine Statistiken. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Entschließung: Verurteilung der bürgerkriegsähnlichen Zustände an Silvester 2022

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Januar 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Ausschreitungen, Randale und Gewalt zum Jahreswechsel 2022/23 in Neukölln und ganz Berlin auf das Schärfste

Insbesondere die Brutalität gegen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ist nicht einfach hinzunehmen. Wieder einmal haben die katastrophalen Zustände bei der Inneren Sicherheit dazu geführt, dass Neukölln deutschlandweit als Negativbeispiel für fehlende öffentliche Ordnung, einen nicht funktionierenden Staat und als „No-Go-Area“ dasteht. 

Die Berliner Feuerwehr musste in der Silvesternacht erneut vorbeugend den Ausnahmezustand ausrufen, um auch die Freiwilligen Wehren in den Dienst zu versetzen. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten bezeichnen Silvester 2022 als „sehr schlimm“. Die Berliner Feuerwehr zeigte sich in einem ersten Fazit fassungslos und traurig. Nicht allein Böller wurden gegen die Ordnungskräfte eingesetzt, sondern es wurde mit Waffen gegen Rettungs- und Feuerwehrwagen geschossen.

Von den 38 tätlichen Übergriffen fanden etwas über die Hälfte in Neukölln und insbesondere in der Gropiusstadt statt. Bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten wie so oft an Silvester in der Sonnenallee. Hier musste beispielsweise die Feuerwehr einen Reisebus löschen, den Unbekannte in Brand gesetzt hatten. Polizei und Feuerwehr sprechen zudem von gezielten Gewaltaktionen vermummter Gruppen und „Gruppen junger Männer“. Silvester 2022 hat die Probleme in Neukölln schonungslos offengelegt: zunehmende Verrohung, rechtsfreie Räume und die Ablehnung des Gewaltmonopols des Staates

Die BVV Neukölln verurteilt die Ausschreitungen und appelliert an das Bezirksamt, den Senat und die Bundespolitik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Ausschreitungen dieser Art und Schwere zu verhindern

Ergebnis Drs. Nr. 0674/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

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Redebeiträge

Ausschnitt des Redebeitrags des Fraktionsvorsitzenden Julian Potthast, 25.01.2023

Ausschnitt des Redebeitrags des Bezirksverordneten Christian Hohmann, 25.01.2023

Sozialpsychiatrischer Dienst in Neukölln eingestellt: AfD-Fraktion wiederholt Forderung nach Transparenz und Aufklärung

Die Vorgänge in und um das Neuköllner Gesundheitsamt nehmen immer größere Ausmaße an. Besonders dramatisch: Längst ist klar, die Leidtragenden sind nicht etwa nur die Mitarbeiter der Behörde. Es sind insbesondere auch die Bürger Neuköllns, die die Missstände im von Mirjam Blumenthal (SPD) geführten Amt ausbaden müssen – ob sie wollen oder nicht. Neuer Höhepunkt der Skandale: Die Versorgung der Neuköllner im Rahmen des sozialpsychiatrischen Notdienstes ist vollständig zum Erliegen gekommen.

Auf AfD-Nachfrage hin musste Stadträtin Blumenthal unlängst einräumen: Der sozialpsychiatrische Dienst Neuköllns ist nicht mehr erreichbar. 7 Mitarbeiter hätten zwischenzeitlich den Dienst quittiert, nur eine Bandansage erinnert noch an längst vergangene Zeiten, in denen Bürger in akuten Krisensituationen Hilfe und Unterstützung erhielten. Medien sprechen von einer Massenflucht der Mitarbeiter (externer Link) im Gesundheitsamt, von einem toxischem Arbeitsumfeld und untragbaren Zuständen.

SPD-Stadträtin bietet Neuköllns Bürgern in Krisensituationen Fax-Service

Immerhin sei der sozialpsychiatrische Dienst neben der Bandansage noch per Fax (!) erreichbar, erklärte die SPD-Gesundheitsstadträtin im Rahmen der Bezirksverordnetenversammlung am 28. September. Kompetente, unbürokratische und vor allem schnelle Hilfe in psychischen Notsituationen sieht anders aus! Es war die AfD-Fraktion, die bereits seit Anfang August regelmäßig Transparenz, Aufklärung und Konsequenzen forderte, doch mittlerweile gingen Wochen und Monate ins Land und passiert ist nichts – außer der Versuch, die Vorgänge zu vertuschen und eine öffentliche Aufarbeitung zu verhindern. Unsere Große Anfrage, die Licht ins Dunkel hätte bringen können, wurde nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Die Antworten auf unsere Fragen zu Themen, die ganz Neukölln direkt betreffen, unterliegen der Geheimhaltung – zumindest nach Auffassung des Bezirksamts.

Eine Krise jagt die andere: Zunahme depressiver Erkrankungen in der Bevölkerung

Nicht nur zeigen die dramatischen Zustände in Neuköllns Gesundheitsamt ein unbeschreibliches Versagen des SPD-geführten Ressorts. Viel entscheidender ist, dass in allgemein schwierigen Zeiten die psychologische Notversorgung im Rahmen des Krisendienstes nicht mehr gewährleistet ist. Zunächst waren es insbesondere die erlassenen Corona-Maßnahmen, die durch soziale Isolation und Verlust von Struktur im Alltag zu einer rapiden Zunahme von depressiven Erkrankungen (externer Link) führten. Nun sind es der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und die Inflation, die jedem Bürger schlaflose Nächte bereiten. Die dunkle Jahreszeit hat begonnen, Winterdepressionen nehmen zu und die SPD-Gesundheitsstadträtin Blumenthal hat nicht mehr als einen Fax-Service zu bieten. 2 lange Monate vergingen, doch passiert ist nichts.

AfD-Fraktion fordert Aufklärung und Transparenz in jeder Hinsicht

Wir als AfD-Fraktion forderten von Anfang an Transparenz, Aufklärung und (personelle) Konsequenzen. Wir bekräftigen nochmals unseren Standpunkt, dass die psychologische Notversorgung im Rahmen des Krisendienstes und des sozialpsychiatrischen Dienstes in Neukölln immer, aber insbesondere im Herbst und Winter funktionieren muss. Wir fordern eine rasche Aufarbeitung der Vorgänge unter Einbezug der Öffentlichkeit und eine personelle Neuaufstellung des Gesundheitsamts unter Einbezug der notwendigen fachlichen Kompetenzen der Bewerber. Und wir fordern Mirjam Blumenthal auf, ihr Schweigen zu brechen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und Konsequenzen zu ziehen. Das schließt ausdrücklich auch den Rücktritt der Gesundheitsstadträtin mit ein.

Dauerbaustelle am U-Bahnhof Rathaus-Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0471/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wann sind die Bauarbeiten am U-Bahnhof Rathaus Neukölln voraussichtlich abgeschlossen, so dass die Fahrbahn und die Bürgersteige wieder uneingeschränkt genutzt werden können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0471 vom 28.09.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Nach dem aktuellen Bauzeitenplan BZP SOLL-22 (Stand 29.06.2022) wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) im Mai 2024 abgeschlossen sein.

Aufgrund der schwierigen technischen Randbedingungen im Zusammenhang mit der Tunnel-Sanierung (hier sind in erster Linie die zeitaufwendigen Leitungsumverlegungen und die Entsorgung der belasteten Abbruchmaterialien zu nennen) und der Vorgabe von SenUMVK, den Kraftfahrzeugverkehr in beiden Richtungen aufrecht zu erhalten, ist der Bauabschnitt zwischen Erkstraße und Flughafenstraße/Fuldastraße in diverse Teilstücke aufzuteilen. Die damit verbundenen Provisorien und Zwischenlösungen beanspruchen infolgedessen sehr viel Zeit.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

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Vorbereitende Maßnahmen U-Bahn Verlängerung Linie U8

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0441/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Inwieweit wurde beim Bau der Stadtautobahn unter dem Britzer Damm, eine Verlängerung der U 8 in Richtung Buckow berücksichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0441/XXI vom 31.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: 

Der von Ihnen erfragte Sachverhalt entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich ggf. bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen (hier: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – SenUMVK), über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Blauer Bote Neukölln, Sommerausgabe 2022: Aus der Fraktion

Die Sommerausgabe 2022 unseres Blauen Boten, Ausgabe Neukölln („Aus der Fraktion“) bieten wir Ihnen hier zum kostenlosen Download im PDF-Format an.

Die Steuerlast mit den Lastenfahrrädern

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0385/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Stehen die vom Bezirksamt angeschafften 10 Lastenräder, 4 Fahrrad-Lastenanhänger und 1 Rikscha den Bürgern aktuell wieder zur Ausleihung zur Verfügung?

2. Falls nein, empfindet das Bezirksamt Neukölln die Ausgabe von über 20.000 Euro (vgl.: KA/061/XXI) aus Steuermitteln im Hinblick auf die lediglich 291 getätigten Buchungen und eine bisherige Verfügbarkeit der Lastenfahrräder über den Zeitraum von nur 7 Monaten nicht als eine erhebliche Verschwendung von Steuer- und Fördermitteln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0385/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Da Sie sich auf die KA/061/XXI beziehen, geht das Bezirksamt davon aus, dass Sie die bis zum 31.12.2021 im Rahmen der Bewegung „Schön wie wir“ (Projektbaustein Kiezhausmeister) verliehenen Lastenfahrräder meinen. Es handelt sich aber – anders als mit der Fragstellung ausgeführt – nur um 5 Lastenfahrräder.

Das aus dem Programm „Saubere Stadt“ finanzierte Projekt ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Wegen der Neuauflage war eine Neuauflage nicht möglich.

Frage 2:

Nein.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

Ausbau des Radverkehrs auf Kosten der Sicherheit

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 14.06.2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, das Radwegenetz nur an den Straßen auszubauen, an denen für die Radfahrenden die benötigten Sicherheitsabstände von 80 – 100 cm zu parkenden Autos eingehalten werden können.

Begründung: Jeden Tag verunglückt im Schnitt ein Radfahrer in Berlin durch eine geöffnete Autotür. Neben den körperlichen Verletzungen leiden Betroffene oft auch an psychischen Folgen. 6,5 Prozent aller Fahrradunfälle in Berlin sind demnach sogenannte Dooring-Crashs, in denen das Opfer von rechts getroffen wird.

Oft bleiben bei den betroffenen Radfahrern gesundheitliche Folgen aufgrund der Verletzungen und/oder ein langer Rechtsstreit über die Schuldfrage. Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, für die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer Sorge zu tragen. Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Doch es gibt noch eine zweite Seite: Radfahrer müssen ihrerseits einen Abstand zu den parkenden Autos einhalten, und zwar zwischen 80 und 100 Zentimeter, sonst gelten sie vor Gericht als mitschuldig am Unfall. Berlin baut das Radwegenetz aus, doch nach Meinungen von Verkehrsexperten können Sicherheitsabstände dabei nicht immer eingehalten werden. Unfallforscher Siegfried Brockmann sagt, der notwendige Abstand sei auf vielen Berliner Straßen ein Ding der Unmöglichkeit, weil die Straßen zu eng sind. Was der Gesetzgeber einfordert, lasse sich in der Realität für Verkehrsteilnehmer oft nicht umsetzen.

Auch Verkehrsexperte Dirk von Schneidemesser vom Verein Changing Cities meint, der Ausbau des Radverkehrs ginge leider immer noch zu oft auf Kosten der Sicherheit. „Die Politiker und die Politikerinnen rufen schon seit Jahrzehnten zu mehr Radfahren auf, aber die lassen die Bürgerinnen und Bürger alleine damit, die Infrastruktur bietet es nicht, dass wir dann sicher und bequem unterwegs sein können“, sagt er.

Ergebnis Drs. Nr. 0342/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0342/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 29. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 31. August 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA