Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am25. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
An welchem Datum hat das Bezirksamt Neukölln Sanierungsmaßnahmen für die Schule am Bienwaldring in Form eines sogenannten Priorisierungssteckbriefes bei der Investitionsplanung angemeldet, um insbesondere die baulichen Maßnahmen Schwimmbadsanierung, Aufzugsanierung sowie Sanierung der Decken und Leitungen zu finanzieren?
Für welche Haushaltsjahre sind– auch unter Einbeziehung der Ergebnisse des Gesprächstermins von Stadträtin Wolter mit der Senatsverwaltung am 12.02.2026 – Mittel in der Investitionsplanung für die Sanierung der Schule am Bienwaldring vorgesehen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2286/XXI vom 25.02.2026
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Kenntnis hat das BA über die Einladungspolitik der vom Bezirk mitfinanzierten Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen?
2. In welchem Umfang werden Vertreter der BVV Neukölln, des BA sowie anderer demokratisch legitimierter Gremien zu Premieren eingeladen?
3. Hat das BA Kenntnis darüber, nach welchen Kriterien die Auswahl der eingeladenen Gäste bei Premieren oder sonstigen offiziellen Veranstaltungen der Neuköllner Oper erfolgt?
4. Gibt es nach Kenntnis des BA interne Leitlinien, Konzepte oder informelle Regelungen zur Einladung von Gästen?
5. Wurde dem BA in der Vergangenheit bekannt, dass einzelne politische Gruppierungen, Mandatsträger oder gesellschaftliche Gruppen von Einladungen ausgeschlossen wurden?
6. Falls Frage 5 bejaht wird: Welche Gründe sind dem BA hierfür bekannt und wie bewertet das BA diese Praxis?
7. Inwiefern sieht das BA bei sich eine Verantwortung, bei öffentlich geförderten Kultureinrichtungen auf eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Einladungspolitik hinzuwirken?
8. Plant das BA Maßnahmen oder Gespräche mit der Neuköllner Oper, um Transparenz und Gleichbehandlung bei Einladungen grundsätzlich sicherzustellen?
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am28. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Warum hat die Bezirksstadträtin Wolter den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur am 6. Januar fälschlicherweise darüber informiert, dass die Dächer auf Neuköllner Turnhallen vom Schnee befreit würden?
Warum wurden schon am 08.01. Turnhallen im Bezirk Neukölln aufgrund von Schneebelastung auf den Dächern gesperrt, obwohl diese angeblich geräumt werden sollten?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2222/XXI vom 28. Januar 2026
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie bewertet das Bezirksamt die bisherige Praxis der Errichtung und des Betriebs von Photovoltaikanlagen auf bezirklichen Liegenschaften vor dem Hintergrund der dauerhaft negativen finanziellen Ergebnisse?
Welche verbindliche Regelungspraxis wendet das Bezirksamt bei der Umsetzung landesrechtlicher Vorgaben zur Solarnutzung auf öffentlichen Gebäuden an?
Welche Wirtschaftlichkeitskriterien legt das Bezirksamt seinen Entscheidungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zugrunde?
Inwiefern hält das Bezirksamt die derzeit verwendeten Pacht- und Stromliefermodelle grundsätzlich für wirtschaftlich geeignet?
Welche konkreten Änderungen plant das Bezirksamt, um zusätzliche Belastungen des Bezirkshaushalts durch Photovoltaikprojekte künftig zu vermeiden?
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche gesetzlichen Verpflichtungen ergeben sich für das Bezirksamt Neukölln als Katastrophenschutzbehörde aus dem Berliner Katastrophenschutzgesetz?
Welche organisatorische Einheit innerhalb des Bezirksamtes Neukölln ist aktuell für die Erfüllung der Aufgaben im Katastrophen- und Krisenschutz verantwortlich?
Welche bezirklichen Katastrophenschutzpläne sind derzeit formell beschlossen und gültig?
Wann wurden die bezirklichen Katastrophenschutzpläne zuletzt überprüft oder fortgeschrieben?
Welche personellen und sachlichen Ressourcen hält das Bezirksamt Neukölln zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben im Katastrophen- und Krisenschutz aktuell vor?
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den jüngsten linksextremistisch motivierten Brandanschlag auf die Stromversorgung Berlins ausdrücklich. Der Anschlag auf den Berliner Südwesten, der vermeintlich Reiche und Privilegierte treffen sollte, reiht sich ein in eine Kaskade von Vorfällen in Berlin und Brandenburg, bei denen von grünen und linken Ideologien beeinflusste Terroristen den Verlust von Menschenleben billigend in Kauf nehmen, um ihre verqueren Ideen von „Ökozid“, Antikapitalismus und Fortschrittsfeindlichkeit auszuleben. Erst im September vergangenen Jahres hatte es einen ähnlichen Anschlag auf die Stromversorgung im Neuköllner Nachbarbezirk Treptow-Köpenick gegeben, der sich auch auf Teile Neuköllns auswirkte.
Die Sabotageakte gegen kritische Infrastruktur richten sich nicht gegen abstrakte Einrichtungen, sondern wirken sich unmittelbar auf die Bürger aus. Sie treffen Familien, ältere Menschen, Pflegebedürftige, Gewerbetreibende, Schulen, Kitas sowie soziale Einrichtungen, gefährden die öffentliche Sicherheit und beeinträchtigen das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Versorgungssysteme.
Der infolge dieses Anschlags eingetretene Stromausfall, von dem zehntausende Berliner betroffen waren, hat die Verwundbarkeit unserer Stadtgesellschaft und die Dysfunktionalität unserer Krisenvorsorge schonungslos offengelegt. Viele Menschen waren über einen längeren Zeitraum erheblichen Einschränkungen ausgesetzt, darunter Ausfälle von Heizung und digitaler Infrastruktur sowie Beeinträchtigungen medizinischer und sozialer Versorgung. Die Bezirksverordnetenversammlung bekundet den betroffenen Bürgern Berlins ihre Solidarität und ihren Beistand. Sie fordert das Bezirksamt Neukölln auf, den Aufgaben im Rahmen der Katastrophenvorsorge nachzukommen und sich auf entsprechende Ernstlagen vorzubereiten. Der Schutz kritischer Infrastruktur erfordert auch auf bezirklicher Ebene eine erhöhte Aufmerksamkeit und konsequente Vorsorge. Dazu zählen die systematische Erfassung und Bewertung gefährdeter bezirklicher Infrastrukturen, die Erarbeitung, regelmäßige Aktualisierung und Übung von Schutz- und Notfallkonzepten, die Stärkung präventiver Kontrollen im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten, eine transparente Information der Bevölkerung über Risiken und Vorsorgemaßnahmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung dankt ausdrücklich den Einsatzkräften des THW, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten sowie allen weiteren beteiligten Kräften für ihren professionellen und engagierten Einsatz. Ihr Handeln hat wesentlich dazu beigetragen, Schaden zu begrenzen und die Versorgung schnellstmöglich zu stabilisieren. Ebenso gilt der Dank den Mitarbeitern des zuständigen Stromnetzbetreibers, die unter hohem Zeitdruck zur Wiederherstellung der Stromversorgung beigetragen haben.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am10. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln haben dem Bezirksamt in den vergangenen fünf Jahren Probleme hinsichtlich Vermüllung oder erhöhter Reinigungsintervalle auf ihren Schulhöfen gemeldet?
2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen, um die Sauberkeit der Schulhöfe sicherzustellen, und inwieweit wurden dabei Formen der pädagogisch begleiteten Schülerbeteiligung geprüft?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2187/XXI vom 10.12.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Weder beim Schul- und Sportamt noch bei der Serviceeinheit Facility Management (SE FM) oder der regionalen Schulaufsicht werden entsprechende Statistiken geführt oder sind dort bekannt.
Zu 2.:
Maßnahmen zur Sicherstellung der Sauberkeit der Schulhöfe erfolgen im Rahmen der normalen Grundstücksbewirtschaftung sämtlicher Gebäude im Eigentum des Bezirks.
Eine gesonderte Regelung für Schulen besteht nicht. Innerschulische Maßnahmen etwa in Form der pädagogisch begleiteten Schülerbeteiligung sind weder der regionalen Schulaufsicht noch dem Bezirksamt bekannt und erfolgen, wenn dann im Rahmen der jeweiligen Eigenverantwortung / Selbstständigkeit der einzelnen Schule.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 01. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Liegt für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 eine gültige Baugenehmigung vor?
Wenn ja, an welchem Datum wurde diese Baugenehmigung erteilt?
Welche maximale Bauhöhe wurde in der Genehmigung für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 zugelassen?
Entspricht der derzeitige Bauzustand der genehmigten Bauhöhe?
Welche vorgeschriebenen Grenzabstände gelten für das Grundstück Grünlingweg 7 gemäß der erteilten Genehmigung?
Wurden diese Grenzabstände nach Kenntnis des Bezirksamtes beim aktuellen Bauzustand vollständig eingehalten?
Welche Baugeschossflächenzahl wurde in der Genehmigung für das Vorhaben am Grünlingweg 7 festgesetzt?
Liegt dem Bezirksamt eine Prüfung oder Feststellung vor, ob die genehmigte Baugeschossflächenzahl derzeit überschritten, eingehalten oder unterschritten wurde?
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/590/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche konkreten Einnahmen erzielt das Bezirksamt Neukölln jährlich durch den Betrieb der bestehenden Photovoltaikanlagen?
Wie hoch sind die jährlich anfallenden Pacht- und Betriebskosten für alle PV-Anlagen im Bezirk Neukölln?
Wie hoch ist der jährliche Saldo aus Gewinnen (Einspeisung/Preisvorteile) und Kosten (Pacht/Betriebsführung) für das Bezirksamt?
Welche Einnahmen sind für die Jahre 2026 und 2027 aus neu in Betrieb zu nehmenden PV-Anlagen zu erwarten?
Welche Kosten entstehen dem Bezirk im gleichen Zeitraum für die neu in Betrieb gehenden Anlagen?
Auf welcher Grundlage trifft das Bezirksamt die Entscheidung, PV-Verträge im Pachtmodell oder Stromliefermodell abzuschließen?
Wer ist im Bezirksamt konkret für die Verhandlung und Unterzeichnung der PV-Verträge zuständig?
Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass PV-Anlagen künftig wirtschaftlich betrieben werden und nicht zu dauerhaften Mehrkosten führen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/590/XXI vom 14.01.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Einnahmen aus dem Betrieb der bestehenden Photovoltaikanlagen beliefen sich im Jahr 2025 auf 17.063,81 €.
Zu 2.:
Im Jahr 2025 beliefen sich die Pachtkosten auf 113.466 €, während die Betriebskosten 75.431 € betrugen. Die Prognosen für das Jahr 2026 zeigen, dass die Pachtkosten 171.832 € und die Betriebskosten voraussichtlich 115.218 € betragen werden. Die Prognosen für das Jahr 2027 zeigen, dass die Pachtkosten 172.206 € und die Betriebskosten voraussichtlich 117.489 € betragen werden.
Zu 3.:
Für das Jahr 2025 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 60.401 € prognostiziert. Für das Jahr 2026 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 78.658 € prognostiziert. Für das Jahr 2027 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 86.053 € prognostiziert.
Zu 4.:
Voraussichtlich wird im Jahr 2026 lediglich eine neue Anlage im Pachtmodell in Betrieb gehen. Daraus werden Einnahmen in Höhe von 4.792 € erzielt. Alle weiteren Anlagen, die 2026 in Betrieb genommen werden, werden im Modell der Stromlieferung betrieben und generieren daher keine zusätzlichen Einnahmen. Für das Jahr 2027 wird durch die Inbetriebnahme weiterer Anlagen als bezirkliches Eigentum ein zusätzlicher Ertrag in Höhe von 18.290 € prognostiziert.
Zu 5.:
Im Jahr 2026 werden voraussichtlich die Stromlieferungsverträge mit den Stadtwerken für elf Liegenschaften abgeschlossen, was zu keinen zusätzlichen Kosten für den Bezirk führt. Ab dem Jahr 2027 ist jedoch mit der Inbetriebnahme von eigenen Photovoltaikanlagen zu rechnen, wobei die zu erwartenden Betriebsführungskosten voraussichtlich in Höhe von 31.570 € liegen werden.
Zu 6.:
Die Entscheidung, ob eine Anlage im Pachtmodell oder im Stromlieferungsmodell betrieben wird, liegt bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Stadtwerke, wobei das Bezirksamt lediglich entscheiden kann, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht.
Zu 7.:
Geschäftsbereich I BzBM.
Zu 8.:
Zukünftig plant das Bezirksamt, keine weiteren Anlagen im Pachtmodell zu betreiben, sondern die Anlagen im Stromlieferungsmodell in eigener Verantwortung zu betreiben oder zu kaufen.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/%89/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Queerbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?
In welcher Form erfolgt die regelmäßige Berichterstattung des Queerbeauftragten gegenüber dem Bezirksamt?
Welche Definition des Begriffs „Queer“ verwendet das Bezirksamt für die fachliche Arbeit des Queerbeauftragten?
Welche Projekte oder Maßnahmen führt der Queerbeauftragte aktuell durch?
Welche lokalen Schwerpunktbereiche der queerbezogenen Arbeit wurden im Bezirk Neukölln identifiziert?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle im Bezirk vor?
Welche Daten liegen dem Bezirksamt zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle vor?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle vor?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/589/XXI vom 12.01.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Laut Stellenbeschreibung der Interessenbekundung für die Stelle des Antisemitismus- und Queerbeauftragten (ASQ-B) ist er als Queerbeauftragter Ansprechperson des Bezirksamts Neukölln für queere Menschen bzw. für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche sowie (andere) queere Menschen, nämlich u.a. zur vertraulichen Erst- und Verweisberatung zu Anlaufstellen, Hilfsmöglichkeiten, Zuständigkeiten innerhalb und außerhalb der Verwaltung, aber auch für Akteurinnen/Akteure, Vereine, Institutionen und Organisationen sowie die weitere Öffentlichkeit. Darüber hinaus steht der ASQ-B als Fachstelle für die Auseinandersetzung mit LSBTIQ*-Feindlichkeit für die fachliche Beratung der politischen Entschei-dungsträger (insbesondere das Bezirksamtskollegium über die Leitung des Geschäftsbereichs I, d.h. den/die BzBm) sowie für die Unterbreitung von Anregungen und Vorschlägen zu Entwürfen von Anordnungen, Beschlussvorlagen und Maßnahmen des Bezirkes zur Verfügung.
Als Arbeitsfelder werden in der Stellenbeschreibung außerdem die Folgenden ausdrücklich genannt:
Konzeptionelle, strategische Arbeit: Insbesondere Politikfeldanalyse, Analyse und Bewertung der Daten von Straftaten und Vorkommnissen, Strategieentwicklung zur Bekämpfung von Homophobie und zur Sichtbarmachung von queerem Leben im Gemeinwesen (gemäß dem Aktionsplan der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“/ISGV), Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorha-ben, Programmen und Maßnahmen mit politischer Relevanz zu den Themenfeldern sowie die Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen der BVV und des Abgeordnetenhauses.
Regionale und überregionale Gremien- und Netzwerkarbeit: Insbesondere Zusammenarbeit und Mitwirkung in Gremien von gesamtstädtischer Bedeutung auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene (Landesantidiskriminierungsstelle, LADG-Ombudsstelle, Register- und Opferberatungsstellen, Forum Regenbogenstadt Berlin, Neuköllner Register, Partner-schaft für Demokratie, Präventionsrat Neukölln, Netzwerk gegen Queerfeindlichkeit in Neukölln usw.).
Veranstaltungen und Aktionen/Kampagnen: Insbesondere Drittmittelakquise, Erstellen von Leitlinien und Maßnahmen für das Bezirksamt, Initiierung von Veranstaltungen, Projekten und Maßnahmen sowie Entwicklung geeigneter Veranstaltungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Zu 2.:
Die regelmäßige Berichterstattung des ASQ-B erfolgt in regelmäßigen Dienstbesprechungen – zusammen mit der Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung – mit der Leitung des Geschäftsbereiches I (BzBm).
Zu 3.:
Der Begriff „queer“ kann sowohl als Ergänzung der Aufzählung sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, die von einer binären heterosexuellen (männlich-weiblichen) Zweigeschlechtlichkeit abweichen (LSBTIQ*: lesbisch, schwul, bisexuell, trans- und intersexuell sowie „queer“, wobei das Sternchen* stellvertretend für weitere mögliche Identitäten steht), als auch als Überbegriff für sexuelle Orientierungen und geschlechtsbezogene Identitäten verstanden werden, die von der cis-geschlechtlichen (cisgender – aus lateinisch cis „diesseits“ und englisch gender: „soziales Geschlecht“) und heterosexuellen Mehrheit verschieden sind. KA/589/XXI
Im ersten Fall benennt „queer“ andere „Andere“, also in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit Verschiedene. Im anderen Fall benennt „queer“ – auch als Selbstbezeichnung vieler LSBTIQ*-Personen – die Gesamtheit der Verschiedenheiten von binärer Heterosexualität und Cisgeschlechtlichkeit.
Sowohl das Akronym „LSBTIQ*“ als auch der Begriff „queer“ umfassen dabei zwei unterschiedliche Identitätsdimensionen bzw. Aspekte geschlechtlicher und sexueller Vielfalt:
„Geschlechtliche Identität betrifft das [soziale] Geschlecht, dem sich eine Person zugehörig fühlt. ‚Trans‘ verweist auf eine Differenz zwischen gegebenem und selbst wahrgenommenem Geschlecht, ‚inter‘ [d.h.: ‚zwischen‘] auf eine diesbezügliche Uneindeutigkeit. Sexuelle Identität [bzw. Orientierung/Ausrichtung] betrifft das Geschlecht bzw. die Geschlechter zu dem/denen eine sexuelle Anziehung besteht. Asexualität – also das Nicht-Vorhandensein einer sexueller Anziehung – ist eine Variante sexueller Identität“ (Sticher/Ohder 2025).
Für die Arbeit des Queerbeauftragten ist insbesondere das Rechtsgut des Schutzes von LSBTIQ*-Personen vor Diskriminierung sowie die Rechtsgüter der Menschenwürde, der Freiheit der Person, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit als Grundrechte von Menschen, deren sexuelle Orientierung oder/und geschlechtliche Identität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit abweicht, maßgeblich. Dabei orientiert sich die Arbeit des ASQ-B nicht zuletzt an den Bezeichnungen, Begriffen und Arbeitsdefinitionen der Ansprechpersonen für LSBTIQ der Zentralstelle für Prävention des Landeskriminalamts der Polizei Berlin und der Ansprechpersonen für LSBTI der Staatsanwaltschaft Berlin.
Die Polizei erfasst Straftaten „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die geschlechtliche Identität“ bzw. (seit 2022) „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die Geschlechtsbezogene Diversität“, die sich (nach dem Tatmotiv) gegen Lesben, Schwule, Bisexu-elle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen richten, als Taten der Hasskriminalität statistisch beim polizeilichen Staatsschutz.
Die Staatsanwaltschaft Berlin verfügt seit 2012 über eine Sonderzuständigkeit für die spezialisierte, konzentrierte und opferorientierte Verfolgung homophober und transphober Hasskriminalität. „Der Begriff der ‚homo- und transphoben Hasskriminalität’ bezieht sich freilich nicht bloß auf Delikte gegen Lesben, Schwule und Transgender – auch wenn schwulenfeindliche Straftaten in Berlin zahlenmäßig den Schwerpunkt ausmachen. Vielmehr ist unter dieser vereinfachenden Sammelbezeichung jede Form von vorurteilsmotivierter Kriminalität zu verstehen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung richtet, also insbesondere aufgrund ihrer Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität, aber auch wegen jeder nicht-heteronormativen Lebensweise (LGBTI, LSBTI oder LSBTTIQ*).“
Für die Arbeit des ASQ-B werden in diesem Sinne in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit verschiedene Menschen als LSBTIQ* (oder LSBTI+) oder als queer bezeichnet.
Zu 4.:
Der Queerbeauftragte unterstützt v.a. Maßnahmen freier Träger durch die Mitwirkung im Präventionsrat Neukölln (Fördermittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt), im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln (Bundesprogramm „Demokratie leben!“) und durch Vergabe Mitteln aus dem Förderprogramm „Queeres Leben in den Bezirken“ der Ansprechperson der Landesregierung Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.
Aus diesen Bundes- und Landesmitteln im Jahr 2025 finanzierte Maßnahmen waren allerdings bei Besetzung der Stelle des ASQ-B bereits beschieden.
Aus den Mitteln des Förderprogramms „Queeres Leben in den Bezirken“ wurden
2024 z.B.
sicherheitsbezogener Maßnahmen in einer Schutzwohnung und
Beschaffung zur Ausstattung für eine queere Medienwerkstatt für Jugendliche in Neukölln
und 2025 z.B.
das „Festival der Liebe“ durch Queer&Friends e.V.,
der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit „IDAHOBIT an der Fritz-Karsen-Schule“ durch Förderverein der F-K-Schule und
„OOPS und Queer – Woche der kulturellen Bildung“ durch WerkStadt Kulturverein Berlin e.V. finanziert.
Zur letztgenannten Maßnahme ist ein Auswertungsgespräch mit dem ASQ-B im ersten Quartal 2026 angedacht.
Zu den wichtigen, durch Mittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanzierten Maßnahmen gehört
die QueerZ – Club. Youth. Festival (im Frühling und Herbst) zum Empowerment von queeren Jugendlichen und Heranwachsenden, deren Herbst-Veranstaltung bis 2024 auch wesentlich vom SchwuZ unterstützt wurde. 2025 fand die Herbst-QueerZ in der JFE Lessinghöhe statt. Diese Kooperationsveranstaltung des Jugendamts Neukölln und des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg auch 2026 zu gewährleisten ist ein wesentliches Ziel sowohl des Jugendamts als auch des Queerbeauftragten von Neukölln.
Ein weiteres wichtiges, durch Mittel Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanziertes Projekt ist beispielsweise die Anlaufstelle gegen Gewalt und Diskriminierung (Kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention) von Yekmal e.V., dessen Fortbestand auch für das Jahr 2026 gesichert werden soll.
Beim Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln ging es 2025 v.a. darum, die Handlungsziele für 2026 festzulegen. Im Ergebnis dieses Prozesses wird das Augenmerk des Queerbeauftragten 2026 darauf liegen, das öffentliche Eintreten des Bündnisses für demokratische Werte, die Ausrichtung auf lokale Herausforderungen und Bedarfslagen sowie auf Zielgruppen mit demokratieskeptischen Einstellungen nach Maßgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik zu vorurteilsmotivierten Straftaten nicht zuletzt auch auf den Schutz der Menschenwürde und Grundrechte von LSBTIQ*-Personen und auf die Prävention von LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität in Milieus und Kiezen zu beziehen, in denen traditional-patriarchalische Vorstellungen über Sexualmoral und Genderrollen vorherrschen. Dabei wären niedrigschwellige Vorhaben von Trägern zu begrüßen, die langfristig und prozessorientiert mit den betreffenden Zielgruppen arbeiten.
Als Ansprechperson bemüht sich der ASQ-B darüber hinaus, z.B. fallbezogen im Zusammenwirken etwa mit dem Schul- und Sportamt, der regionalen Schulaufsicht, der/dem Präventionsbeauftragten des zuständigen Polizeiabschnitts und der Familie Lösungen für einen queerfeindlich drangsalierten Schüler zu finden und/oder für LSBTIQ*-feindlich attackierte queere Lokale und Einrichtungen als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.
Zu 5.:
Aus dem Austausch mit Berliner Sicherheitsbehörden und Betroffenenorganisationen sowie aus dem Abgleich sozialwissenschaftlicher Befunde zu statistischen Korrelationen zwischen einerseits überproportional verbreiteter Neigung zu gruppenbezogenem Menschenhass sowie insbesondere LSBTIQ*-feindlichkeit und andererseits (statistischen) Kategorien wie „Bildungsarmut/niedriger Bildungsstand“, „(relative) Armut bzw. Transferleistungsbezug“, „Erfahrung von Unsicherheit, Kontrollverlust und/oder Entfremdung“ und „dogmatische, rigide und ausgrenzende religiöse Haltungen“ mit Sozialstrukturdaten der Neuköllner Ortsteile und Bezirksregionen ergeben sich im Bezirk Neukölln für die Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit und den Schutz der Grundrechte von LSBTIQ*-Personen lokale Schwerpunktbereiche v.a. nördlichen Ortsteil Neukölln.
Zu 6.:
Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu verallgemeinerbaren Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle bzw. Straftaten im Bezirk vor, die über die vielfach empirisch belegte Erkenntnis hinausgehen, dass die gerichtlich Verurteilten in Deutschland ebenso wie die Täter und (mit Ausnahme der sexuellen und häuslichen Gewalt) Opfer von Gewaltstraftaten ganz überwiegend männlich sowie dass die Tatverdächtigen polizeilich erfasster Gewalttaten in absoluten Zahlen ganz überwiegend Erwachsene sind, jedoch in Relation zum Bevölkerungsanteil der Altersgruppe v.a. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gewaltstraftaten begehen.
Zu 7.:
Zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen mit der Statistik der Polizei Berlin zur Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024 folgende Erkenntnisse vor:
Zu 8.:
Zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/588/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
In welcher Form erfolgt die regelmäßige Berichterstattung des Antisemitismusbeauftragten gegenüber dem Bezirksamt?
Welche fachliche Definition von Antisemitismus verwendet das Bezirksamt für die Arbeit des Antisemitismusbeauftragten?
Welche Projekte oder Maßnahmen führt der Antisemitismusbeauftragte aktuell durch?
Welche lokalen Schwerpunktbereiche im Bezirk Neukölln wurden für die Antisemitismusprävention identifiziert?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Täterprofilen antisemitischer Vorfälle im Bezirk vor?
Welche Daten liegen dem Bezirksamt zur politischen Motivation der Täter antisemitischer Vorfälle vor?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Migrationshintergrund von Tätern antisemitischer Vorfälle vor?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/588/XXI vom 12.01.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die regelmäßige Berichterstattung des Antisemitismus- und Queerbeauftragten (ASQ-B) er-folgt in regelmäßigen Dienstbesprechungen – zusammen mit der Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung – mit der Leitung des Geschäftsbereiches I (BzBm).
Zu 2.:
Antisemitismus bezeichnet alle Formen politisch, sozial, kulturell, rassistisch oder religiös motivierter Feindschaft gegenüber dem Judentum und ihm zugeordneten Personen und Einrichtungen. Salzborn beschreibt den modernen Antisemitismus als antimodernistische, antiuniversalistische und verschwörungsgläubige Weltauffassung, nämlich als einen irrationalen Glauben, der sich „gegen Rationalität, Vernunft und Verstand richtet“.
Für das Berliner Verwaltungshandelns zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus ist nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin „Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen“ und dem Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention als begriffliche Grundlage die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) in ihrer durch die Bundesregierung erweiterten Form maßgeblich. Gemäß der Stellenbeschreibung des Antisemitismus- und Queerbeauftragten des Bezirksamts Neukölln erweiterte IHRA-Arbeitsdefinition auch dessen Arbeitsgrundlage. Die Arbeitsdefinition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
Zu 3.:
Der Antisemitismusbeauftragte des Bezirksamts Neukölln unterstützt v.a. Maßnahmen freier Träger – etwa durch die Mitwirkung im Präventionsrat Neukölln (Fördermittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt) und im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln (Bundesprogramm „Demokratie leben!“).
Aus Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt, die z.T. über den Präventionsrat Neukölln vergeben werden, wird z.B. das Empowermentprojekt für jüdische Familien „Jeladot.im“ gefördert. Ebenso die Anlauf- und Beratungsstelle gegen Gewalt und Diskriminierung des Trägers Yekmal e. V.. Auch das Projekt „Peers gegen Radikalisierung“ von MaDonna Mädchenkult.Ur wird durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt finanziert. Die Weiterführung des Projekts „Shalom Rollberg“ – Friedliches Miteinander und Respekt im Kiez“ ist für den Träger Morus 14 immer wieder eine finanzielle Herausforderung. Solche und ähnliche, niedrigschwellig an bestehenden Regelstrukturen oder Angeboten ansetzende Formate, die – wie „Shalom Rollberg“ – Antisemitismus nicht direkt und konfrontativ, sondern eher „nebenbei“ im Rahmen der Vermittlung etwa ethischer und religionsbezogener Kompetenzen und/oder kreativer oder sportlicher Freizeitangebote thematisieren, zu erhalten, weiterzuentwickeln und für die Zukunft zu sichern, ist ein wesentliches Anliegen des ASQ-B.
Beim Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln ging es 2025 v.a. darum, die Handlungsziele für 2026 festzulegen. Im Ergebnis dieses Prozesses wird das Augenmerk des Antisemitismusbeauftragten 2026 darauf liegen, das öffentliche Eintreten des Bündnisses für demokratische Werte, die Ausrichtung auf lokale Herausforderungen und Bedarfslagen sowie auf Zielgruppen mit demokratieskeptischen Einstellungen nach Maßgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik zu vorurteilsmotivierten Straftaten nicht zuletzt auch auf den Schutz der Menschenwürde und Grundrechte von Personen, die mit dem Judentum und/oder der Verteidigung des Existenzrechts des Staates Israel verbunden sind oder in Verbindung gebracht werden sowie auf die Präventionsarbeit gegen alle Formen des Antisemitismus zu beziehen. Dabei sind Schwerpunkte auf Bezirksregionen zu legen in denen Milieus dominieren, in denen antisemitische und projektiv-wahnhafte Welterklärungs-Erzählungen besonders verbreitet sind, die sich gegen die Werte und Normen der freiheitlichen Demokratie und ihre aufgeklärt-humanistischen Fundamente richten.
Unmittelbar an der Implementierung von Maßnahmen war der ASQ-B seit Antritt der Stelle am 01.07.2025 im Auftrag des Bezirksbürgermeisters beteiligt
– an der Eröffnung und Implementierung der 2. Phase der Kampagne „Fragemauer“ am Rathaus Neukölln (07.10.-09.11.2025) mit ELNET,
– an der Diskussions- und Netzwerkveranstaltung „Vom Alltag zur Zäsur. Antisemitismus und Islamismus in Neukölln nach dem 7. Oktober“ des „Neuköllner Netzwerk gegen Hass“ (Jehi ˈOr JBDA gUG/Solidarisch gegen Hass, Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun, Nachbarschaftsheim Neukölln e.V., Blickwinkel e.V., Naturfreundejugend Berlin, Pek Koach – Jewish-Kurdish Women’s Alliance e.V. und Mahnwache gegen Antisemitismus) am 09.10.2025 im Rahmen der Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus 2025,
– an der Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Besuchs des Bürgermeisters von Neuköllns Partnerstadt Bat Yam und seiner Delegation vom 15. bis 16.10.2025 sowie
– an der Vorbereitung, Organisation und Begleitung der Chanukkah-Feier von Hillel Deutschland – jüdische Bildungsinitiative in Deutschland im Rathaus Neukölln (als Bekenntnis des Bezirks zum jüdischen Leben in Neukölln in Zeiten grassierenden Antisemitismus).
Als Ansprechperson ist der Antisemitismusbeauftragte im Gespräch mit Einrichtungen und Einzelpersonen, die von antisemitisch motivierten Bedrohungen und Angriffen betroffen sind (bspw. Masiyot e.V., Bajszel, Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun, einzelne Bürgerinnen und Bürger). Dabei ist der ASQ-B bemüht, die Betroffenen durch gezielte Vernetzung und konzertierter Kommunikation sowie weitere Maßnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
Zu 4.:
Aus dem Austausch mit Berliner Sicherheitsbehörden, mit jüdischen und antisemitismuskritisch engagierten NGOs und Einzelpersonen sowie dem Abgleich sozialwissenschaftlicher Befundeiv zu statistischen Korrelationenv zwischen einerseits überproportional verbreiteter Neigung zu Antisemitismus sowie projektiv-wahnhaften Weltauffassungen (Verschwörungsmentalitäten) und andererseits (statistischen) Kategorien wie „Bildungsarmut/niedriger Bildungsstand“, „(relative) Armut bzw. Transferleistungsbezug“, „Erfahrung von Unsicherheit, Kontrollverlust und/oder Entfremdung“ und „dogmatische, rigide und ausgrenzende religiöse Haltungen“ mit Sozialstrukturdaten der Neuköllner Ortsteile und Bezirksregionen ergeben sich im Bezirk Neukölln für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus und den Schutz der Grundrechte von Menschen, die dem Judentum und/oder „dem Zionismus“ zugeordnet werden lokale Schwerpunktbereiche v.a. nördlichen Ortsteil Neukölln.
Zu 5.:
Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu verallgemeinerbaren Täterprofilen antisemitischer Vorfälle im Bezirk vor, die über die vielfach empirisch belegte Erkenntnis hinausgehen, dass die gerichtlich Verurteilten in Deutschland ebenso wie die Täter und (mit Ausnahme der sexuellen und häuslichen Gewalt) Opfer von Gewaltstraftaten ganz überwiegend männlich sowie dass die Tatverdächtigen polizeilich erfasster Gewalttaten in absoluten Zahlen ganz überwiegend Erwachsene sind, jedoch in Relation zum Bevölkerungsanteil der Altersgruppe v.a. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gewaltstraftaten begehen.
Zu 6.:
Zur politischen Motivation der Täter bei antisemitischen Vorfällen (Straftaten) liegen mit der Statistik der Polizei Berlin zur Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024 folgende Erkenntnisse vor:
Zu 7.:
Zum Migrationshintergrund von Tätern antisemitisch motivierter Straftaten liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Förderungen hat der Verein Al-Huleh e. V. seit 2018 vom Bezirksamt Neukölln erhalten?
Für welche konkreten Projekte wurden diese Mittel eingesetzt?
Wie prüft das Bezirksamt die zweckentsprechende Verwendung dieser Förderungen?
Mit welchen Einrichtungen, Schulen oder Vereinen kooperiert der Verein derzeit in Neukölln?
Welche Kenntnisse liegen dem Bezirksamt über eventuelle Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Al-Huleh e. V. vor?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt aus dem Landesamt oder Bundesamt für Verfassungsschutz zu diesem Verein vor?
Bestehen nach Kenntnis des Bezirksamtes Verbindungen des Vereins zu Organisationen außerhalb Deutschlands?
Plant das Bezirksamt, die Förderung oder Zusammenarbeit mit Al-Huleh e. V. fortzuführen oder zu überprüfen, und nach welchen Kriterien erfolgt diese Entscheidung?
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und an welcher geeigneten Stelle im Anita-Berber-Park die Aufstellung einer Büste oder Gedenkstelle zu Ehren von Anita Berber möglich ist. Dabei sollen insbesondere die kulturgeschichtliche Bedeutung der Namensgeberin, der derzeitige Zustand des Parks sowie die gestalterische Einbindung in das Parkkonzept berücksichtigt werden. Das Bezirksamt wird gebeten, hierfür einen Vorschlag mit Kostenschätzung und möglicher Finanzierung (z. B. über Kultur- oder Fördermittel wie Lotto, Patenschaften oder Spenden) zu erarbeiten und der BVV zu berichten.
Begründung:
Der Anita-Berber-Park befindet sich derzeit in einem Zustand, der vielfach als sanierungsbedürftig wahrgenommen wird. Neben den notwendigen gartenbaulichen und sozialen Maßnahmen wäre eine kulturelle und identitätsstiftende Aufwertung des Parks ein wichtiger Beitrag, um ihn stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.
Anita Berber (1899–1928) war eine der herausragenden Künstlerinnen des Berlins der 1920er-Jahre – Tänzerin, Schauspielerin und Symbol einer freien, modernen Stadtkultur. Ihr Grab auf dem ehemaligen Friedhofsgelände wurde eingeebnet; ein sichtbares Gedenken an die Namensgeberin fehlt heute.
Die Errichtung einer Büste oder Gedenkstelle – eingebettet in eine gärtnerisch gestaltete Fläche – würde sowohl die historisch-kulturelle Bedeutung des Parks unterstreichen als auch zu seiner Aufwertung und besseren Identifikation beitragen. Ein solcher Erinnerungsort könnte zudem ein positiver Impuls für die Nachbarschaft sein und das Image des Parks nachhaltig verbessern.
Das Projekt könnte mit kulturellen Einrichtungen, dem Fachbereich Museum und Geschichte (Museum Neukölln), lokalen Initiativen und ggf. Kunsthochschulen gemeinsam entwickelt werden. Dadurch ließe sich eine kostengünstige, künstlerisch hochwertige und bürgernahe Umsetzung erreichen.
Ergebnis Drs. Nr. 2079/XXI: im Ausschuss abgelehnt
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Auf welche Weise sorgt sich das BA um den Gartenkulturweg in Neukölln?
Inwieweit kümmert sich das BA um beschädigte Schilder entlang der Neuköllner Routen wie beispielsweise am Neuköllner Schifffahrtskanal?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2056/XXI vom 15.10.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Gartenkulturpfad Neukölln wurde auf Initiative des Kulturnetzwerks Neukölln e. V. und des Fördervereins der August-Heyn-Gartenarbeitsschule Neukölln e. V. entwickelt. Ziel des Projekts war es, die gärtnerischen und landschaftlichen Besonderheiten des Bezirks sichtbar zu machen.
Das Bezirksamt Neukölln war bei der Umsetzung unterstützend eingebunden, insbesondere im Rahmen der Abstimmung mit den zuständigen bezirklichen Stellen sowie durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Bezirk.
Eine eigenständige Trägerschaft oder laufende Zuständigkeit des Bezirksamts bestand dabei nicht.
Die fünf Routen des Gartenkulturpfads wurden im Jahr 2009 mit Hinweisschildern ausgestattet. Seitdem liegt die inhaltliche und organisatorische Verantwortung für das Projekt beim Kulturnetzwerk Neukölln e. V. als freiem, vom Bezirksamt unabhängigen Träger.
Zu 2.:
Für das Aufstellen von Schildern, die keine amtlichen Straßenverkehrszeichen sind, wird keine offizielle straßenverkehrsrechtliche Genehmigung durch das Bezirksamt erteilt.
In solchen Fällen erfolgt lediglich eine Zustimmung im Rahmen einer formlosen Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich des Straßen- und Grünflächenamtes, um sicherzustellen, dass keine öffentlichen Belange (z. B. Verkehrssicherheit, Grünflächenschutz) beeinträchtigt werden.
Da das Kulturnetzwerk Neukölln e. V. die Schilder im Rahmen des Projekts eigenständig aufgestellt hat, liegt die Verantwortung für deren Instandhaltung und Pflege auch bei diesem Träger. Das Bezirksamt ist nicht für die Unterhaltung oder Erneuerung der Beschilderung zuständig und verfügt daher auch über keine entsprechenden Haushaltsmittel oder personellen Ressour-cen.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt (BA) wird aufgefordert, der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen halbjährlichen Bericht über die Fortschritte des Rattenbefalls im Bezirk vorzulegen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Begründung: Das BA betont in seiner Antwort auf die KA/492/XXI der AfD-Fraktion die Bedeutung der Bekämpfung der Rattenplage in Neukölln für die allgemeine Gesundheit. Es schreibt, dass daher präventive Maßnahmen einzuleiten seien, um einer Übertragung von Infektionserkrankungen wie Hantavirusinfektion, Leptospirose, Toxoplasmose, Cholera, Salmonellen, aber auch von Tierseuchen, wie Schweine- und Geflügelpest auf den Menschen vorzubeugen. Weiter führt das BA aus, dass Hinweisschilder gegen das Füttern von Ratten notwendig seien, um aufzuklären, die Gesundheit zu schützen, Rattenplagen zu verhindern und das Verhalten der Bevölkerung zu lenken. Sie seien ein einfacher, aber wirksamer Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum.
Das BA sieht die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Bekämpfung der Rattenplage als besonders wichtig an: „Der Bezirk investiert viel in Schädlingsbekämpfung. Diese Maßnahmen funktionieren aber nur, wenn die Bevölkerung mitmacht. Hinweisschilder fordern zum verantwortungsvollen Verhalten auf und unterstützen so öffentliche Maßnahmen.“ Und weiter: „Durch die gezielte Sensibilisierung der Bevölkerung durch präventive und repressive Maßnahmen ist zudem eine grundsätzliche Verhaltensveränderung – auch über den Hermannplatz hinaus – denkbar.“ Das BA sieht allerdings die Schwierigkeit, dass ein Zeitpunkt für das Eintreten von positiven Ergebnissen aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen nicht punktuell festgelegt werden könne. Hier soll der Antrag das BA unterstützen, dass es im halbjährlichen Rhythmus über die Fortschritte der Bekämpfungsmaßnahmen die BVV und die Öffentlichkeit informiert.
Ergebnis Drs. Nr. 2041/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(Ausschuss Gesundheit)
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken“ auf jährlich 153.000 Euro festzusetzen und bittet das Bezirksamt, eine entsprechende Anpassung der Mietverträge mit den Nutzern der Stellplätze vorzunehmen.
Begründung
Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Einnahmequellen voll auszuschöpfen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2026 und 2027 lediglich Ansätze von jeweils 51.000 Euro vorgesehen sind, obwohl bereits 2024 Einnahmen in Höhe von 60.000 Euro erzielt wurden. Der angesetzte Betrag bildet die tatsächlichen Möglichkeiten nicht ab und führt dazu, dass erhebliche Mehreinnahmen ungenutzt bleiben.
Das Parken auf Dienstgrundstücken ist derzeit deutlich zu günstig und spiegelt nicht den tatsächlichen Marktwert wider. Eine Anpassung ist sachgerecht und notwendig, um Einnahmeverluste zu verhindern und gleichzeitig ein marktgerechtes Entgelt für die Nutzung von Stellflächen durchzusetzen. Durch die Erhöhung des Ansatzes auf 153.000 Euro werden die realistisch erzielbaren Einnahmen im Haushalt abgebildet und dringend benötigte zusätzliche Mittel generiert, die zur Stabilisierung der Haushaltslage beitragen.
Die Festsetzung auf 153.000 Euro schafft eine solide Grundlage, verhindert eine systematische Unterfinanzierung und setzt ein klares Zeichen, dass der Bezirk alle Einnahmepositionen konsequent und verantwortungsvoll ausschöpft.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass sich das Bezirksamt – behelfsweise über die zuständigen Stellen – für eine Mieterhöhung in der Liegenschaft in der Mainzer Straße 26a einsetzt und in der Folge den im Kapitel 3306 veranschlagten Einnahmeansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Träger „Yekmal e.V.“ von bisher 0,00 Euro auf die ortsübliche Jahresmiete in Höhe von 7650,00 Euro angehoben wird.
Begründung: Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen auf ihre Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein Träger wie „Yekmal e.V.“ für die Nutzung bezirklicher Räumlichkeiten von Mietzahlungen vollständig freigestellt wird, während die ortsübliche Jahresmiete mit 7.650,00 Euro beziffert ist.
Eine solche Handhabung führt zu Einnahmeausfällen im Bezirkshaushalt und bewirkt eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen, Initiativen oder Organisationen, die marktübliche oder zumindest kostendeckende Entgelte für die Nutzung öffentlicher Liegenschaften zu entrichten haben. Die unentgeltliche Überlassung stellt angesichts der angespannten Haushaltslage keine vertretbare Lösung dar.
Es ist ein Gebot der haushaltspolitischen Fairness, dass auch Yekmal e.V. die ortsübliche Miete entrichtet. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass öffentliche Ressourcen gerecht und transparent verteilt werden und keine einzelnen Träger einseitig auf Kosten der Allgemeinheit bevorzugt werden. Die antragstellende Fraktion bezweifelt zudem die Gemeinnützigkeit einer Meldestelle für politisch missliebige Meinungen.
Die Erhebung der ortsüblichen Miete trägt unmittelbar zur Konsolidierung des Bezirkshaushalts bei, reduziert nicht gerechtfertigte Subventionierungen und setzt ein klares Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit bezirkseigenem Vermögen.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass sich das Bezirksamt – behelfsweise über die zuständigen Stellen – für eine Mieterhöhung in der Liegenschaft in der Gutschmidtstraße 39 einsetzt und in der Folge den im Kapitel 3306 veranschlagten Einnahmeansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Träger ‚SJD – Die Falken‘ von bisher 0,00 Euro auf die ortsübliche Jahresmiete in Höhe von 32.760,00 Euro angehoben wird.
Begründung: Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist daher verpflichtet, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen auf ihre Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb ein Träger wie „SJD – Die Falken“ für die Nutzung bezirklicher Räumlichkeiten von Mietzahlungen vollständig freigestellt wird, während die ortsübliche Jahresmiete mit 32.760,00 Euro beziffert ist. Die antragstellende Fraktion bezweifelt den gemeinnützigen Zweck der derzeitigen Nutzer.
Ein solches Vorgehen stellt nicht nur eine erhebliche Belastung des Bezirkshaushalts dar, sondern auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen, Initiativen oder Organisationen, die in marktübliche oder zumindest kostendeckende Entgelte für die Nutzung von Liegenschaften entrichten müssen. Es ist ein Gebot der haushaltspolitischen Fairness, dass auch SJD „Die Falken“ die ortsübliche Miete entrichten. Nur so kann gewährleistet werden, dass öffentliche Ressourcen gerecht und transparent verteilt werden und keine einzelnen Träger auf Kosten der Allgemeinheit bevorzugt werden.
Die Erhebung der ortsüblichen Miete trägt unmittelbar zur Konsolidierung des Bezirkshaushalts bei, reduziert ungerechtfertigte Subventionierungen und setzt ein klares Signal für wirtschaftliches Handeln im Umgang mit bezirkseigenem Vermögen.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel 52601 „Gerichts- und ähnliche Kosten“ um jährlich 20.000 Euro zu kürzen.
Begründung: Der Bezirk Neukölln befindet sich weiterhin in einer äußerst angespannten Haushaltslage. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, sämtliche Ausgabenansätze kritisch zu überprüfen und auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken. Dies betrifft auch die Ansätze im Titel 52601 „Gerichts- und ähnliche Kosten“.
Es ist unbestritten, dass bestimmte Rechtsstreitigkeiten oder zwingend entstehende Gebührenlasten nicht vermieden werden können. Gleichwohl ist zu konstatieren, dass der Aufwuchs der vorgesehenen Mittel weiterhin über das Maß hinausgeht, das durch eine strikte Haushaltsführung und einen vorausschauenden Umgang mit Rechtsfragen gerechtfertigt erscheint. Eine vorausschauende Verwaltungspraxis, die Konflikte frühzeitig durch klare Regelungen, eindeutige Bescheide und rechtssichere Entscheidungen vermeidet, trägt erheblich dazu bei, kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu reduzieren.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Verwaltung über umfangreiche interne und externe Rechtsberatungsmöglichkeiten verfügt, die im Vorfeld genutzt werden können, um unnötige Prozesse und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Die Ausgaben in diesem Titel erweckten daher den Eindruck mangelnder Anstrengungen, alternative und kostensparende Wege zur Konfliktlösung zu beschreiten.
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, in Zeiten angespannter Haushaltslagen mit besonderer Sorgfalt auf die Reduzierung vermeidbarer Kosten zu achten. Eine Kürzung um 20.000 Euro setzt ein klares Signal, dass der Bezirk diese Verpflichtung ernst nimmt und die Verwaltung anhält, Rechtsstreitigkeiten durch umsichtiges Handeln und sorgfältige Abwägungen zu vermeiden.
Die gesetzlich zwingenden Ausgaben bleiben durch diese Maßnahme unberührt, da die Verpflichtung zur Begleichung unabwendbarer Gerichtskosten selbstverständlich weiterhin besteht. Mit der Kürzung wird lediglich der Anreiz geschaffen, mögliche Einsparpotenziale auch in diesem Bereich konsequent zu nutzen und die Verwaltung zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit den Haushaltsmitteln zu veranlassen.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der im Wirtschaftsplan 2026 im Titel „Regiekosten“ vorgesehene Ansatz wird um 500.000 € abgesenkt. Die freiwerdenden Mittel sind als Gewinnabführung dem Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zuzuführen. In der Folge wird auf die Baumaßnahme zur Ertüchtigung der Juliusstraße verzichtet.
Begründung
Die antragstellende Fraktion bezweifelt den Nutzen des weiteren Ausbaus der Parkraumbewirtschaftung. Die Bereitstellung von weiteren Dienst- und Aufenthaltsräumen für die PRK-Kräfte ist somit nicht notwendig. Eine Absenkung des Ansatzes um 500.000 € ist möglich, ohne die Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen, wenn auf die Einstellung weiterer Mitarbeiter verzichtet wird. Gleichzeitig wird der Bezirkshaushalt durch die Gewinnabführung gestärkt und erhält dringend benötigte Mittel zur Deckung der allgemeinen Ausgaben.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der im Haushaltsplanentwurf 2027 im Titel „Zuführung an die Rücklage für Erweiterungsinvestitionen“ (Erweiterungsinvestitionen für die Einführung weiterer Parkzonen) vorgesehene Ansatz wird um 200.000 € abgesenkt. Stattdessen sollen diese Mittel in Kapitel 3400 in Titel 12109 als Gewinn an den Bezirkshaushalt abgeführt werden.
Begründung
Die geplante Ausweitung von Parkzonen in Neukölln stößt auf breite Ablehnung in der Bevölkerung. Bürger empfinden die Parkraumbewirtschaftung nicht als Service, sondern als Belastung und zusätzliche Abgabe. Auch die wirtschaftliche Seite spricht gegen eine Ausweitung: Die Einrichtung neuer Parkzonen verursacht hohe Investitionskosten, die sich durch Gebühreneinnahmen in absehbarer Zeit nicht amortisieren.
Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bezirks ist es nicht zu vertreten, dass Gelder in dieser Größenordnung angespart und zweckgebunden werden, während an anderer Stelle Mittel für dringend notwendige Aufgaben fehlen. Die Rücklagenbildung in Höhe von über 200.000 € für 2027 stellt faktisch eine Vorfinanzierung eines Projekts dar, das weder auf Akzeptanz in der Bürgerschaft stößt noch finanziell sinnvoll ist.
Die Absenkung des Ansatzes um 200.000 € ist daher geboten, um den Bezirkshaushalt zu entlasten und einer unnötigen Belastung der Bürger entgegenzuwirken.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Ansatz für „Unterhaltung der Grünanlagen“ jährlich um jeweils 235.000 Euro zu erhöhen.
Begründung
Im Haushaltsplanentwurf sind für die Jahre 2026 und 2027 lediglich 2.542.000 Euro bzw. 2.769.000 Euro vorgesehen, während im Jahr 2025 ein Ansatz von 3.045.000 Euro bereitgestellt wurde. Eine Absenkung der Mittel ist angesichts der stetig wachsenden Anforderungen nicht vertretbar.
Die bezirklichen Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze sowie Straßen- und Anlagenbäume sind für Lebensqualität, Naherholung und Stadtklima unverzichtbar. Ihre Pflege und Unterhaltung erfordern sowohl Ausstattung, Geräte, Gehölze und Pflanzen als auch den Einsatz externer Fachfirmen für Grünpflege, Baumschnitt und Instandsetzung. Hinzu kommen notwendige Reparaturen und Erneuerungen von Bänken, Wegen, Spielgeräten und Rasenflächen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht. Unterlassene Pflege oder mangelhafte Baumsicherheit bergen erhebliche Gefahren für die Bevölkerung und führen zu hohen Folgekosten durch Schadensfälle. Nur durch eine angemessene Mittelausstattung kann der Bezirk seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und zugleich die Funktionsfähigkeit der Grünanlagen dauerhaft sichern.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Wegfall des Titels „Veranstaltungen“ zurückzunehmen und für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 5.000 Euro bereitzustellen und für die Meisterehrung im Sport vorzusehen.
Begründung
Im Kapitel 3715, Titel 54053 „Veranstaltungen“ ist im Haushaltsplanentwurf ein Wegfall vorgesehen. Damit würden insbesondere traditionsreiche Formate wie die Neuköllner Meisterehrung nicht mehr durchgeführt werden können.
Diese Veranstaltungen haben jedoch eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung. Sie würdigen herausragende Leistungen, stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern die Identifikation der Bürger mit ihrem Bezirk. Ein ersatzloser Wegfall würde ein negatives Signal an Vereine, Ehrenamtliche und engagierte Persönlichkeiten senden, die wesentlich zum sozialen Zusammenhalt beitragen.
Mit einer Fortführung des Titels in reduzierter Höhe von jeweils 5.000 Euro für die Jahre 2026 und 2027 wird gewährleistet, dass die Neuköllner Meisterehrung und ähnliche Veranstaltungen stattfinden können. Damit bleibt der Bezirk in der Lage, sportliche Erfolge sowie ehrenamtliches Engagement angemessen zu würdigen, ohne den Haushalt spürbar zu belasten.
Die vorgesehenen Mittel sind überschaubar, leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Aufrechterhaltung einer lebendigen Anerkennungskultur im Bezirk Neukölln.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ jährlich auf jeweils 152.000 Euro festzusetzen, um die Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht mit den sogenannten Schwimmbussen weiterhin sicherzustellen.
Begründung
Im Haushaltsplanentwurf sind für die Jahre 2026 und 2027 lediglich 5.000 Euro vorgesehen, während im Jahr 2025 ein Ansatz von 157.000 Euro bereitgestellt wurde. Mit dieser drastischen Absenkung würde die Busbeförderung zum Schwimmunterricht für die Grundstufen der Schulen faktisch wegfallen.
Ein solcher Rückbau ist nicht hinnehmbar. Der Schwimmunterricht ist ein verpflichtender Bestandteil des schulischen Lehrplans und kann in vielen Schulen aufgrund fehlender eigener Schwimmstätten nur durch externe Bäder gewährleistet werden. Ohne eine organisierte Schülerbeförderung wäre die Durchführung des Unterrichts in der vorgesehenen Form nicht möglich. Gerade für die jüngeren Jahrgänge, die auf eine sichere Begleitung angewiesen sind, würde der Wegfall der Busbeförderung eine erhebliche Benachteiligung darstellen.
Darüber hinaus betrifft die Schülerbeförderung auch den Fall bauseits bedingter Schließungen von Schulsporthallen. In solchen Fällen müssen kurzfristig alternative Sportstätten erreicht werden können, was ohne gesicherte Transportmöglichkeiten nicht umsetzbar wäre.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz für Aufwendungen für freie Mitarbeiter, die als Lehrer im Bereich der Musikschule tätig sind, jährlich um jeweils 110.000 Euro zu erhöhen.
Begründung
Im Kapitel 3620, Titel 42701 sind für die Jahre 2026 und 2027 derzeit Ansätze in Höhe von jeweils 2.380.000 Euro bzw. 2.418.000 vorgesehen. Diese Mittel reichen angesichts der bestehenden Nachfrage sowie der steigenden Kosten für qualifizierte freie Mitarbeiter nicht aus, um den Bedarf im Bezirk Neukölln angemessen zu decken.
Der Instrumental- und Vokalunterricht stellt ein zentrales Angebot der musikalischen Bildung dar und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Er fördert Konzentrationsfähigkeit, Teamgeist und Disziplin und eröffnet Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft Zugang zu kultureller Bildung.
Darüber hinaus erfordert die Qualitätssicherung im Unterricht den Einsatz qualifizierter Fachkräfte, deren Vergütung angesichts steigender Lebenshaltungskosten konkurrenzfähig ausgestaltet werden muss. Nur so lässt sich verhindern, dass qualifizierte Mitarbeiter in andere Bezirke oder in die private Musikschullandschaft abwandern.
Mit einer Erhöhung um jährlich 110.000 Euro wird die Grundlage geschaffen, zusätzliche Unterrichtskapazitäten zu finanzieren, die Qualität des Angebots dauerhaft zu sichern und mehr Kindern und Jugendlichen den Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen. Damit trägt der Bezirk nicht nur zur kulturellen Förderung bei, sondern investiert auch nachhaltig in die Bildung und Entwicklung der jungen Generation.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz für Dolmetschertätigkeiten jährlich um jeweils 101.000 Euro zu reduzieren.
Begründung
Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Ausgabenpositionen kritisch zu prüfen. Dies betrifft auch die Mittel für Dolmetscherleistungen im Bereich der Familienberatung. Unbestritten ist, dass Dolmetschereinsätze dort, wo sie zur Wahrnehmung von Rechtsansprüchen oder zur Sicherstellung des Kinderschutzes zwingend erforderlich sind, gewährleistet bleiben müssen. Der vorgesehene Aufwuchs der Haushaltsmittel erscheint jedoch nicht verhältnismäßig. Hinzu kommt, dass durch den verstärkten Einsatz technischer Hilfsmittel – etwa digitaler Übersetzungsdienste und KI-gestützter Anwendungen – der Bedarf an kostenintensiven Präsenzdolmetschern voraussichtlich sinkt. Diese technischen Lösungen bieten in vielen Alltagssituationen eine praktikable und kostengünstigere Alternative.
Gerade in der aktuellen Haushaltslage ist der Bezirk gehalten, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konsequent zu beachten. Dolmetscherleistungen müssen daher auf die gesetzlich verpflichtenden Fälle konzentriert werden. Eine pauschale Ausweitung der Mittel ist nicht gerechtfertigt.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Ansatz im Titel 68414 „Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe“ in Höhe von jährlich jeweils 10.500 Euro vollständig zu streichen. In der Konsequenz wird auf die Einnahmen in Titel 23190 veranschlagten zweckgebundenen Einnahmen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Höhe von jeweils 140.000 Euro verzichtet. Die Förderung des Projektes Demokratienetzwerk Neukölln entfällt entsprechend.
Begründung
Im Titel 68414 sind für die Jahre 2026 und 2027 Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe in Höhe von jeweils bis zu 10.500 Euro aus bezirklichen Eigenmitteln eingeplant, um Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einzuwerben und deren Finanzierung im Titel 23190 abgebildet ist.
Die Aufnahme solcher zweckgebundenen Bundesmittel in den Bezirkshaushalt führt zu einer inhaltlichen und finanziellen Bindung an Programme, die nicht zum Kernbereich der bezirklichen Pflichtaufgaben gehören. Die antragstellende Fraktion bezweifelt den generellen Nutzen des Bundesprogramms „Demokratie leben“.
Durch den Verzicht auf die Zuschüsse im Titel 68414 sowie die Streichung der entsprechenden Einnahmen im Titel 23190 wird der Bezirkshaushalt von ideologisch geprägten Projekten entlastet, der Verwaltungsaufwand reduziert und die Eigenständigkeit des Bezirks gestärkt. Die verfügbaren Haushaltsmittel können damit gezielt für originäre, unverzichtbare Aufgaben des Bezirks eingesetzt werden.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Mittel für Dienstleistungen in Titel 54010 jährlich um jeweils 20.000 Euro zu reduzieren. Die Kürzung bezieht sich auf die vorgesehenen Ansätze für den Beauftragten für Integration und Gleichstellung, die laut Planungen des Bezirksamtes aus diesen Titeln Veranstaltungen finanzieren sollen.
Begründung
Die vorgesehenen Mittel für den Beauftragten für Integration und Gleichstellung stellen eine fortgesetzte Ausweitung der Verwaltung dar, die weder in ihrer Wirksamkeit noch in ihrer Notwendigkeit belegt ist. Integration und Gleichstellung sind staatliche Kernaufgaben, die bereits umfassend durch die Landes- und Bundesebene abgedeckt werden. Zusätzliche Strukturen auf Bezirksebene führen zu Doppelungen und Kostensteigerungen, ohne dass ein nachweisbarer Nutzen für die Bürger entsteht. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Vielzahl dringender Pflichtaufgaben, etwa im Bereich der Infrastruktur, der Schulen oder der Grünflächenpflege, ist es nicht vertretbar, zusätzliche Ressourcen für Posten bereitzuhalten, deren Effekt im Wesentlichen symbolischer Natur ist. Durch die Kürzung der Mittel um jährlich 20.000 Euro werden Haushaltsmittel freigesetzt, die besser in Aufgaben mit unmittelbarem und praktischem Nutzen für die Allgemeinheit eingesetzt werden können.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ in Höhe von jeweils 34.000 Euro jeweils um jährlich 15.000 Euro zu kürzen, soweit hierfür keine rechtlich zwingenden Verpflichtungen bestehen. In der Folge möge der Bezirksbürgermeister auf seine Dienstlimousine verzichten.
Begründung
Im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ sind derzeit Leasingkosten für das Fahrzeug des Bezirksbürgermeisters sowie für ein weiteres Fahrzeug für Materialtransporte veranschlagt. Hinzu kommen Kosten für Instandsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit der Rückgabe der Fahrzeuge. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es nicht vertretbar, für den Bezirksbürgermeister ein eigenes Leasingfahrzeug auf Kosten des Bezirks vorzuhalten, sofern hierfür keine gesetzliche oder zwingende Verpflichtung besteht. Für dienstliche Fahrten können öffentliche Verkehrsmittel oder kostengünstige Carsharing- bzw. Mietwagenangebote genutzt werden. Die Kürzung der Mittel, soweit rechtlich möglich, führt zu einer unmittelbaren Entlastung des Haushalts und setzt ein Signal für sparsamen Mitteleinsatz.
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die aus dem Alternativen Haushalt der AfD-Fraktion übrigbleibenden Mittel i.H.v. 307.000 bzw. 7910 Euro in 2026 und 2027 für die Belegung der Pauschalen Minderausgabe zur berücksichtigen.
Begründung
Die antragstellende Fraktion bezweifelt die Tragfähigkeit des vorgelegten Haushaltsplanes und möchte mit der Reduzierung der Ansätze für die Pauschale Minderausgabe kommende Haushaltssperren abwenden. Zudem kann der Spielraum mögliche Realisierungsrisiken etwa bei Vertragsanpassungen bei den von der antragstellenden Fraktion vorgeschlagenen haushalterischen Maßnahmen abfedern.