Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Juni 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt die Vorgehensweise des Bezirksamtes bei der Organisation der zweiten Informationsveranstaltung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg. Anstatt einen ehrlichen Austausch mit den Bürgern zu suchen, vermittelt das Bezirksamt den Eindruck, es wolle sich und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vor unangenehmen Szenen schützen. Offenbar will man sich der Verantwortung für die falsche Entscheidung für den Standort Sangerhauser Weg nicht stellen. 

Dass die Teilnehmerzahl der Veranstaltung begrenzt wurde und die Bürger die Fragen im Vorfeld anmelden mussten, ist inakzeptabel und begegnet nicht den Erwartungen der Bürgerschaft, der Bürgerinitiative vor Ort sowie den mehr als 1000 Einwohnern, die sich in einem Einwohnerantrag gegen den Standort Sangerhauser Weg aussprechen. 

Anstatt die falsche Politik der Flüchtlingsansiedlung an dem Standort wenigstens zu erklären, wird Bürgerbeteiligung hier nur vorgegaukelt, offenbar, um zu verschleiern, dass die Bebauung längst beschlossene Sache ist. Die Neuköllner haben mehr Transparenz ehrlichere Formen der Beteiligung verdient. 

Begründung:

Die Planungen zur Einrichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände am Sangerhauser Weg werfen berechtigte Fragen auf. Das bisherige Vorgehen der Verwaltung lässt aus Sicht vieler Bürger das nötige Maß an Transparenz und Einbindung vermissen. Die Einladung zur zweiten Informationsveranstaltung am 26. Juni 2025 vermittelt nicht den Eindruck echter Beteiligung, sondern vielmehr das eines verwaltungsseitig strukturierten Ablaufs mit begrenztem Diskussionsraum.

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 300 Personen bei gleichzeitig hohem öffentlichen Interesse in einem dicht besiedelten Wohngebiet wirkt unangemessen. Dass die Teilnehmer nur aus dem unmittelbaren Umkreis eingeladen wurden, geht auch insofern am Bedarf vorbei, als dass der Parkplatz ja gerade auch für Bürger wichtig ist, die eine weitere Anreise zum Britzer Garten haben. Es entsteht das Bild einer Veranstaltung, bei der eher das Konfliktmanagement des Bezirksamtes im Vordergrund steht als der offene Austausch mit der Bevölkerung. 

Die Bürger vor Ort haben ein berechtigtes Interesse daran mitzureden, wenn es um die Zukunft ihres Viertels geht. Wer Vertrauen in politische Prozesse erhalten will, muss dieses Mitspracherecht ernst nehmen. Ein transparentes, frühzeitiges und ergebnisoffenes Verfahren ist deshalb das Mindeste – gerade bei einem Thema von solcher Tragweite.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Gesamtkosten (inkl. Personalaufwand, technischer Umsetzung und externer Unterstützung) sind dem Bezirksamt bzw. der zuständigen Stelle auf Landesebene im Zusammenhang mit der Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Erhebung zum Migrationshintergrund unter den Mitarbeitern des Bezirksamtes nach dem Partizipationsgesetz 2024 entstanden, dessen Ergebnis den Bezirksverordneten am 05.06.2025 zugeleitet wurde?
  2. Ist angesichts der äußerst geringen Rücklaufquote von nur 26,1 % geplant, künftig auf derartige Erhebungen zu verzichten oder sie zumindest zu überarbeiten, um Aufwand, Kosten und Nutzen in ein verhältnismäßigeres Verhältnis zu bringen?
  3. Welchen konkreten Mehrwert sieht das Bezirksamt für die alltägliche Verwaltungsarbeit und die Bürger in Neukölln durch diese Erhebung, insbesondere im Hinblick auf Servicequalität, Personalgewinnung und Effizienzsteigerung?
  4. Führt die Unterrepräsentation der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund im Bezirksamt Neukölln im Vergleich zur Gesamtbevölkerung des Bezirkes dazu, dass bei künftigen Einstellungen Menschen mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt werden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (1894/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Mietkosten, Sicherheitskosten, Portokosten, Werbekosten und weiteren Kosten entstehen dem Bezirksamt Neukölln im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der o. g. Informationsveranstaltung? 
  2. In welchen Straßen wurde die Einladung für die Anwohner im Auftrag des Bezirksamtes bzw. des LAF zugestellt?  

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1894/XXI vom 25.06.2025

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Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen bzw. nach erfolgter rechtlicher Prüfung in Eigenregie dafür zu sorgen, dass das tägliche Zähneputzen in allen Gruppen sämtlicher Kindertageseinrichtungen im Bezirk Neukölln verbindlich vorgeschrieben und umgesetzt wird. 

Dabei ist sicherzustellen, dass das tägliche Zähneputzen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren in allen Kita-Gruppen verpflichtender Bestandteil der pädagogischen Praxis wird, dass diese Maßnahme als verbindliche Regelung in das Berliner Bildungsprogramm aufgenommen wird, dass der Zahnärztliche Dienst Neukölln sowie die Landesarbeitsgemeinschaft zur Verhütung von Zahnerkrankungen e. V. (LAG Berlin) in Beratung und Kontrolle eingebunden werden und dass die Erzieher entsprechende Fortbildungen und Materialien zur praktischen Umsetzung erhalten.

Begründung:

Der aktuelle Gesundheitsbericht „Mundgesundheit bei Kindern in Neukölln 2015–2023“ belegt, dass in rund 40 % der Kindertageseinrichtungen im Bezirk derzeit kein tägliches Zähneputzen in allen Gruppen erfolgt. Damit wird ein erheblicher Teil der Kinder nicht regelmäßig an eigenverantwortliche Zahnpflege herangeführt. Gerade für Kinder aus belasteten Familienverhältnissen, in denen Zahnpflege im Elternhaus keine Rolle spielt, ist das Zähneputzen in der Kita oft die einzige tägliche Zahnhygienemaßnahme. Der Bericht weist explizit auf diese Problematik hin und unterstreicht die präventive Bedeutung gemeinsamer Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen. Die bestehende Empfehlung im Berliner Bildungsprogramm ist rechtlich nicht bindend und hat sich als unzureichend erwiesen.

Ein verbindlicher Rahmen ist daher erforderlich, um gesundheitliche Chancengleichheit sicherzustellen. Auch die Mundgesundheitsziele 2030 auf Bundesebene fordern eine flächendeckende Gruppenprophylaxe in Kitas und Grundschulen. Die rechtliche Grundlage bildet § 21 SGB V, der Gruppenprophylaxe als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Eine verpflichtende Umsetzung in allen Kitas würde nicht nur dem gesundheitlichen Wohl der Kinder dienen, sondern auch langfristig das Gesundheitssystem entlasten. Die Maßnahme ist verhältnismäßig, praxistauglich und sozialpolitisch geboten. Eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Bezirk entsteht nicht unmittelbar, da Materialien und Schulungen über bestehende Programme der LAG oder der gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden können.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Abwanderung von Einwohnern aus Neukölln ins Ausland

Abwanderung von Einwohnern aus Neukölln ins Ausland

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Personen haben sich in den Jahren 2015 bis 2024 jährlich mit dem Ziel „Ausland“ aus Neukölln abgemeldet?
  2. Wie viele dieser Personen waren deutsche Staatsangehörige?
  3. Welche Altersgruppen waren jeweils am stärksten vertreten?
  4. Über welche Art von Bildungsabschluss verfügten die abgemeldeten Personen nach Kenntnis des Bezirksamtes?
  5. Wie viele Personen zogen in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils neu nach Neukölln zu?
  6. Wie viele Personen verließen im gleichen Zeitraum den Bezirk insgesamt (inkl. Inland und Ausland)?
  7. Wie viele Zugezogene besaßen eine deutsche bzw. ausländische Staatsangehörigkeit?
  8. Wie viele An- und Abmeldungen wurden im Bürgeramt Neukölln in den Jahren 2015–2024 jeweils insgesamt bearbeitet?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Verzögerung der Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG im Fall Sangerhauser Weg

    Verzögerung der Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG im Fall Sangerhauser Weg

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1835/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Warum wurde mir trotz meines Antrages auf Akteneinsicht vom 20.09.2024 gemäß §11 Abs. 1 BezVwG bis heute (Stand 12.05.2025) keine Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Akten im Fall „Containerdorf Sangerhauser Weg“ gewährt?
    2. Wann genau beabsichtigt das Bezirksamt, mir die rechtlich vorgeschriebene Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG  zu ermöglichen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1835/XXI vom 28.05.20252

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    Angriffe und Übergriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Neukölln

    Angriffe und Übergriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele Übergriffe bzw. Angriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung wurden seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
    2. Wie verteilen sich diese Übergriffe auf körperliche Angriffe, Bedrohungen, Beleidigungen oder sonstige Angriffe (bitte jeweils nach Art und Häufigkeit aufschlüsseln)?
    3. Wie viele krankheitsbedingte Ausfalltage wurden aufgrund der genannten Übergriffe jährlich registriert?
    4. Wie viele Strafanzeigen wurden aufgrund dieser Vorfälle seit Einführung der Parkraumüberwachung gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
    5. Welche präventiven oder schützenden Maßnahmen wurden vom Bezirksamt seit Einführung der Parkraumüberwachung getroffen, um Mitarbeiter vor Übergriffen zu schützen?
    6. Wie viele Mitarbeiter der Parkraumüberwachung haben seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung einen Wechsel in andere Bezirke beantragt?
    7. Wie viele Mitarbeiter haben seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln gekündigt?
    8. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit der Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Zukunft zu verbessern?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    „Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

    „Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

    Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

    Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

    Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 24 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) in Verbindung mit § 21 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) nachdrücklich für die Einführung einer gezielten Videoüberwachung an besonders stark betroffenen Standorten („Müll-Hotspots“) im Bezirk Neukölln einzusetzen. Ziel der Videoüberwachung ist die effektive Prävention, Abschreckung sowie die vereinfachte Identifikation und Ahndung der Täter, die illegale Müll- und Sperrmüllablagerungen im öffentlichen Raum vornehmen. Dabei soll das Bezirksamt zunächst eine detaillierte Liste besonders betroffener Orte erarbeiten, um auf dieser Grundlage eine rechtlich zulässige und zielgerichtete Videoüberwachung durchsetzen zu können.

    Begründung:

    Die illegale Müllentsorgung im Bezirk Neukölln nimmt seit Jahren dramatisch zu. Besonders neuralgische Punkte wie das Umfeld von Recyclinghöfen, Parks, öffentliche Plätze und bestimmte Straßenecken werden ständig illegal vermüllt und beeinträchtigen dadurch nicht nur massiv die Lebensqualität, sondern verursachen jährlich immense Kosten für den Bezirk. Bisherige Maßnahmen wie Aufklärung oder vereinzelte Kontrollen zeigen keine ausreichende Wirkung, da die Täter meist unerkannt bleiben und der Überwachungsdruck fehlt.

    Die Einführung einer Videoüberwachung an stark betroffenen Müllablagerungs-Hotspots ist durch das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) und das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) ausdrücklich möglich, sofern sie verhältnismäßig und zielgerichtet erfolgt. Gemäß § 24 BlnDSG und § 21 ASOG Berlin dürfen öffentliche Plätze dann videoüberwacht werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, dass an diesen Orten vermehrt Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden und andere Maßnahmen nicht ausreichen.Diese Voraussetzungen sind im Falle der regelmäßig stark vermüllten Standorte eindeutig gegeben. Durch die gezielte Videoüberwachung dieser Hotspots wäre das Bezirksamt in der Lage, Täter schnell und sicher zu identifizieren, Bußgelder konsequent zu verhängen und somit eine spürbare abschreckende Wirkung zu erzeugen. Ähnliche Maßnahmen haben sich in anderen Großstädten bereits bewährt und signifikant zur Verringerung illegaler Müllablagerungen beigetragen. Die Einführung einer solchen Maßnahme ist daher sowohl rechtlich möglich als auch notwendig und geboten, um die Situation langfristig zu verbessern und für ein sauberes und lebenswertes Neukölln zu sorgen.

    Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

    Abstimmungsverhalten der Fraktionen

    • CDU: 
    • SPD: 
    • Grüne: 
    • Linke: 
    • AfD:

    Dokumente

    Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

    Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

    Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

    Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

    Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, konsequent auf die unverzügliche Beseitigung von Farbschmierereien und Graffiti an Gebäuden, Fassaden und Objekten hinzuwirken, soweit diese von öffentlichen Verkehrswegen oder allgemein zugänglichen Plätzen aus sichtbar sind. Die Beseitigung soll gemäß § 9 Abs. 3 der Berliner Bauordnung erfolgen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für den verstärkten Einsatz von Duldungsanordnungen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bauordnung einzusetzen, um die zeitnahe Beseitigung von Verunstaltungen sicherzustellen. Weiterhin soll sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einsetzen, dass das Strafmaß für solche Sachbeschädigungen deutlich erhöht wird, um eine nachhaltige abschreckende Wirkung zu erzielen.

    Begründung: 

    Farbschmierereien und Graffiti prägen zunehmend das Erscheinungsbild vieler Straßen und Plätze im Bezirk Neukölln. Die kontinuierliche Zunahme dieser Schmierereien beeinträchtigt nicht nur massiv das Stadtbild, sondern führt auch zu einer erheblichen Abwertung ganzer Quartiere. Graffiti und illegale Farbschmierereien sind nicht bloß optische Beeinträchtigungen, sondern stellen eine Straftat in Form von Sachbeschädigung dar. Die bestehenden Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Verunstaltungen erfolgen häufig nur unregelmäßig oder mit großem zeitlichen Verzug, wodurch ein Eindruck der Verwahrlosung und Vernachlässigung entsteht. Nach § 9 Abs. 3 Berliner Bauordnung haben die Eigentümer oder Verantwortlichen dafür Sorge zu tragen, dass Verunstaltungen zeitnah beseitigt werden. In der Praxis wird diese Vorschrift jedoch zu selten konsequent umgesetzt. Um die Situation nachhaltig zu verbessern, sind eine verstärkte Anwendung gesetzlicher Mittel wie Duldungsanordnungen sowie eine Anhebung des Strafmaßes zwingend erforderlich. Nur durch eine konsequente Verfolgung und rasche Entfernung der Schmierereien kann das Stadtbild wieder attraktiv gestaltet, das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt und die Lebensqualität im öffentlichen Raum deutlich verbessert werden.

    Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

    Abstimmungsverhalten der Fraktionen

    • CDU: 
    • SPD: 
    • Grüne: 
    • Linke: 
    • AfD:

    Dokumente

    Berliner Sauberkeitsoffensive – Null Toleranz gegenüber Müll, Verschmutzung und Vandalismus in Neukölln

    Berliner Sauberkeitsoffensive – Null Toleranz gegenüber Müll, Verschmutzung und Vandalismus in Neukölln

    Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

    Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

    Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Strategie zur konsequenten Bekämpfung von illegaler Müllentsorgung, Verschmutzung und Vandalismus einzusetzen. Darüber hinaus sollen spezialisierte mobile Teams eingerichtet werden, deren Aufgabe es ist, illegale Müllablagerungen umgehend zu beseitigen und Täter zu identifizieren. Die Bußgelder für illegale Müllablagerungen sowie Sachbeschädigungen durch Graffiti und Vandalismus sollen deutlich erhöht werden. Ergänzend dazu sollen berlinweit weitere Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt werden, um das Bürgerverhalten im Umgang mit dem öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessern.

    Begründung: Die illegale Müllentsorgung sowie der Vandalismus haben in Neukölln Ausmaße angenommen, die nicht länger hinnehmbar sind. Zahlreiche Straßenzüge, öffentliche Plätze und Grünanlagen leiden unter zunehmender Vermüllung und mutwilliger Zerstörung, was das Stadtbild massiv beeinträchtigt, hohe Reinigungskosten verursacht und die Lebensqualität sowie das Sicherheitsgefühl der Einwohner erheblich vermindert. Die bisherigen Maßnahmen auf bezirklicher Ebene reichen nicht aus, um diesen negativen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten. Deshalb ist eine stadtweite, koordinierte Vorgehensweise erforderlich, die verbindliche Vorgaben schafft und eine gemeinsame Linie aller Bezirke gewährleistet. Erfahrungen aus anderen Städten Deutschlands zeigen, dass der Einsatz spezialisierter Teams und konsequente Ahndung durch erhöhte Bußgelder effektiv sind und nachhaltige Erfolge erzielen. Nur durch gemeinsames und konsequentes Handeln lässt sich eine nachhaltige Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum erreichen.

    Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

    Abstimmungsverhalten der Fraktionen

    • CDU: 
    • SPD: 
    • Grüne: 
    • Linke: 
    • AfD:

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    Illegale Müllablagerungen im Umfeld von BSR-Recyclinghöfen in Neukölln

    Illegale Müllablagerungen im Umfeld von BSR-Recyclinghöfen in Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele Fälle illegaler Müll- oder Sperrmüllablagerungen wurden im Umfeld der BSR-Recyclinghöfe im Bezirk Neukölln in den Jahren 2023, 2024 und bisher im Jahr 2025 jeweils registriert?
    2. Welches Müllvolumen (in Kubikmetern oder Tonnen) umfassten die illegalen Ablagerungen jeweils in den genannten Jahren?
    3. Wie sieht der Prozess zur Beseitigung der illegalen Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe konkret aus (Ablauf, Zuständigkeiten, beteiligte Institutionen)?
    4. Welche Gesamtkosten entstanden dem Bezirk Neukölln in den vergangenen drei Jahren jeweils durch die Beseitigung illegaler Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe?
    5. Wie viele Bußgeldverfahren wurden in den Jahren 2023, 2024 und bisher 2025 im Zusammenhang mit illegaler Müllablagerung vor den Recyclinghöfen im Bezirk Neukölln eingeleitet und wie viele Bußgelder wurden tatsächlich verhängt?
    6. Welche Maßnahmen zur Prävention und Täterabschreckung hat das Bezirksamt Neukölln bisher konkret getroffen, um illegale Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe zu verhindern?
    7. Plant das Bezirksamt Neukölln die Einführung oder Intensivierung gezielter Videoüberwachung an bekannten Ablagerungsorten, um illegale Müllablagerungen künftig effektiver verhindern und ahnden zu können?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

    Dokumente

    Situation der Neuköllner Schwimmbäder

    Situation der Neuköllner Schwimmbäder

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/459/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie beurteilt das Bezirksamt die ab Mai geltenden Preiserhöhungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) für die Bäder in Neukölln?
    2. Wie beurteilt das Bezirksamt die von den BBB eingeführte Kategorie an Bädern mit sogenannten „Highlights“, die höhere Eintrittspreise rechtfertigen sollen, für die Situation der Neuköllner Bäder?
    3. Welche Maßnahmen verfolgt das Bezirksamt, um die Attraktivität der Neuköllner Bäder zu steigern?
    4. Sind die vom Vorstand der BBB angekündigten Scanner für mehr Sicherheit in den Bädern für die Neuköllner Bäder eingerichtet und zu welchen Kosten?
    5. In welchen Neuköllner Bädern sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf und worin genau? (Bitte auflisten)
    6. Welche Sicherheitsmaßnahmen (außer Scannern) zu welchen Kosten sieht das Bezirksamt für die diesjährige Freibadsaison in Neukölln vor?
    7. Wie hoch ist die festgelegte Wassertemperatur in den Neuköllner Freibädern?
    8. Wie steht das Bezirksamt zur Forderung von Seniorengruppen, die Wassertemperatur in den Freibädern bei mindestens 20 Grad zu halten? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/459/XXI vom 20.06.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1. – 8. 

    Das Bezirksamt erkennt die Wichtigkeit der Berliner Bäder für die Neuköllnerinnen und Neuköllner an. Da es sich bei den Berliner Bäderbetrieben um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, steht es dem Bezirksamt nicht zu, Aussagen über Preiserhöhung, Sicherheitsbelange und Attraktivitätssteigerung zu treffen. Diesbezüglich weise ich auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hin. 

    Für alle Anfragen darüber hinaus wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Berliner Bäder Betriebe: https://www.berlinerbaeder.de/kontakt/ 

    Janine Wolter, Bezirksstadträtin 

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    Eröffnung von kommerziellen Cannabis-Verkaufsstellen, sogenannten Coffeeshops im Bezirk Neukölln

    Eröffnung von kommerziellen Cannabis-Verkaufsstellen, sogenannten Coffeeshops im Bezirk Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1636/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Hat das Bezirksamt Neukölln einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen gestellt und wenn ja, wann wurde der Antrag gestellt, und wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
    2. Hat das Bezirksamt Neukölln bereits Vereinbarungen über mögliche finanzielle Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs getroffen und falls nein, zu welchem Zeitpunkt sind solche Vereinbarungen geplant?
    3. Welche Schätzungen liegen dem Bezirksamt Neukölln hinsichtlich der Höhe der finanziellen Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs vor?
    4. Hat die S.-Group abseits der Einnahmen aus dem Cannabis-Verkauf in irgendeiner Form Zuwendungen an das Bezirksamt Neukölln oder andere öffentliche Stellen geleistet und wenn ja, um welche Zuwendungen handelt es sich, und in welchem Umfang wurden diese gewährt?
    5. Sind dem Bezirksamt Neukölln, insbesondere dem zuständigen Bezirksstadtrat, die Gründer der S.-Group, Herr F.H. und Herr F.F., persönlich bekannt und falls ja, in welchem Kontext und in welchem Umfang fand ein persönlicher Austausch statt, der nicht unmittelbar mit den Verhandlungen über die Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen zusammenhängt?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1636/XXI vom 26.03.2025

    Redebeitrag Julian Potthast

    Dokumente

    Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

    Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1765/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. In welcher Form dokumentiert das Bezirksamt aktuell den Rattenbefall auf öffentlichen Spielplätzen, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um diese Erfassung transparenter zu gestalten, insbesondere für Eltern und Anwohner?
    2. Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen (z. B. rattensichere Abfallbehälter, häufigere Reinigungen, Aufklärungskampagnen) wurden in den letzten zwei Jahren ergriffen oder sind in Planung, um die Rattenpopulation auf Spielplätzen nachhaltig zu reduzieren?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1765/XXI vom 26.03.2025

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    Einordnung der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln und der Diskussion um das Jahn-Denkmal in der Hasenheide

    Einordnung der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln und der Diskussion um das Jahn-Denkmal in der Hasenheide

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Große Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Konzeption der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln vor dem Hintergrund zunehmender Anfeindungen gegen bedeutende Kulturgüter wie das Jahn-Denkmal in der Hasenheide?
    2. Wie will das Bezirksamt nach Ende der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ mit den gewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich des Umgangs mit dem Jahn-Denkmal in der Hasenheide umgehen?
    3. Wie ordnet das Bezirksamt die Absichten bestimmter Gruppen ein, das Jahn-Denkmal abzubauen und damit ein wichtiges Beispiel lokaler, nationaler und internationaler Sport- und Kulturgeschichte zu zerstören?
    4. Wie beurteilt das Bezirksamt Stimmen für den Erhalt des Jahn-Denkmals von Neuköllnern und aus Sportvereinen?
    5. Unter welchen Umständen wäre das Bezirksamt bereit, das Jahn-Denkmal an seinem Standort zu belassen? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

    Dokumente

    Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

    Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/445/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wann soll die Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Räumlichkeiten des Simeon-Pflegeheims in Betrieb genommen werden?
    2. Wie viele Personen sollen dort maximal untergebracht werden, und nach welchen Kriterien erfolgt die Belegung?
    3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine einseitige Belegung durch alleinreisende Männer zu verhindern?
    4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten und deren Interessen zu berücksichtigen?
    5. Ist eine dauerhafte Nutzung als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber geplant, oder gibt es alternative Konzepte für das Gebäude?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/445/XXI vom 27.03.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die das Bezirksamt nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat zu den Fragen 1,2 und 5 zugeliefert. Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

    Zu 1.: 

    LAF: Das Objekt ist noch nicht übergeben. Ein Übergabetermin wurde noch nicht finalisiert. Nach der Übergabe werden ungefähr drei Monate gerechnet bevor die Unterkunft in Betrieb genommen werden kann. Es wird aber davon ausgegangen, dass im Sommer 2025 die ersten Menschen einziehen werden. Vorerst wird der Landesbetrieb LFG-B den Betrieb übernehmen. 

    Zu 2.: 

    LAF: Die Maximalkapazität liegt bei 305. Die Belegung richtet sich nach dem Unterbringungsbedarf. 

    Zu 3.: 

    Es ist nicht geplant, explizite Zielgruppen dort unterzubringen. 

    Zu 4.: 

    Die Sicherheit und das Einhalten der Hausordnung in der Unterkunft werden durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt. Jede Unterkunft des LAF verfügt über ein Sicherheitskonzept, das in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und dem zuständigen Polizeiabschnitt entwickelt wird. Dazu zählen unter anderem ein Wachschutz zur Durchsetzung der Hausordnung, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sowie Maßnahmen zur Wahrung eines positiven öffentlichen Ansehens der Einrichtung. 

    Gespräche mit der Polizei Berlin haben ergeben, dass es statistisch keinen signifikanten Anstieg an Straftaten in unmittelbarer Nähe von Geflüchteteneinrichtungen gibt. 

    Seit Beginn des Jahres steht die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung im Austausch mit diversen Institutionen im umliegenden Sozialraum. In diesem Rahmen wurden Fragen und Anliegen der Anwohner*innen, die an die Stadtteilkoordination bzw. das Quartiersmanagement herangetragen wurden, durch die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung beantwortet. 

    Über alle weiteren Schritte zur Eröffnung werden die Stadtteilkoordination Reuterkiez und das Quartiersmanagement Donaustraße-Nord von der Koordinierungsstelle auf dem Laufenden gehalten. 

    Zu 5.: 

    Das Mietobjekt ist langfristig zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft des LAF für die Unterbringung Geflüchteter geplant. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

    Dokumente

    Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

    Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/444/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes eine Änderung ihres Geschlechtseintrags im Bezirk Neukölln beantragt?
    2. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „männlich“ auf „weiblich“ geändert?
    3. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „weiblich“ auf „männlich“ geändert?
    4. Wie viele Personen haben ihren Geschlechtseintrag auf „divers“ geändert?
    5. Wie viele Vornamen hatten die Antragsteller jeweils vor und nach der Änderung eingetragen?
    6. Welche Gebühren fallen bei der Beantragung der Änderung des Geschlechtseintrags an?
    7. Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk Neukölln bislang durch die Bearbeitung der Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz entstanden?
    8. Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen musste das Bezirksamt aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes bereitstellen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/444/XXI vom 15.04.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

    Vorbemerkung: Alle nachfolgenden Zahlen wurden zum Stichtag 19.03.2025 erhoben.

    Zu 1.: 

    Insgesamt waren es 233 Personen. 

    Zu 2.: 

    In 56 Fällen erfolgte die Änderung auf „weiblich“. 

    Zu 3.: 

    In 71 Fällen erfolgte die Änderung auf „männlich“. 

    Zu 4.: 

    In 37 Fällen erfolgte die Änderung auf „divers“. Die restlichen 69 Personen müssten demnach das Geschlecht „leer“ gestellt haben. 

    Zu 5.: 

    Darüber wird keine Statistik geführt. 

    Zu 6.: 

    Es wird eine Gebühr i.H.v. 15,- € erhoben. 

    Zu 7.: 

    Hierüber ist keine Angabe möglich, da die Kolleginnen und Kollegen nicht ausschließlich Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) bearbeiten. Auch über die KLR sind diese Daten nicht abrufbar, da das Produkt „Besondere Beurkundungen“ und „Fortführung der Per-sonenstandsregister“ auch andere Dienstleistungen, wie z.B. Aufnahme oder Eintragung ins Register anderer Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen sowie Urkundenausstellungen beinhaltet. 

    Zu 8.: 

    Die Aufgaben wurden von einer langjährigen Dienstkraft des Standesamtes Neukölln übernommen, was zur Folge hatte, dass einerseits das Eheschließungsangebot etwas eingeschränkt werden musste und im Bereich der Erstbeurkundung „Geburt“ die Aufgabenverteilung etwas umorganisiert werden musste. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

    Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/442/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen ohne vorherige Ausschreibung Mitarbeiter im Bezirksamt eingestellt wurden?
    2. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen Bewerber ohne sachliche Begründung von Verfahren ausgeschlossen, während andere trotz gleicher oder minderer Qualifikation bevorzugt wurden?
    3. Lässt sich das Bezirksamt regelmäßig Zeugnisse von Bewerbern vorlegen, um eine Bestenauslese zu gewährleisten?
    4. Sind dem Bezirksamt Fälle von zu Unrecht gewährter Sabbaticals von Mitarbeitern bekannt?
    5. Sind dem Bezirksamt Fälle in Abteilungen bekannt, in denen es gehäufte Krankheitsfälle ohne Atteste gab?
    6. Sind dem Bezirksamt Fälle von Mitarbeitern bekannt, von Duldungen von Nebentätigkeiten trotz offensichtlicher Interessenkonflikte?
    7. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, von fehlerhaften und bzw. oder überhöhten Prämienzahlungen für Mitarbeiter?
    8. Wie sehen die Compliance-Regeln des Bezirksamts gegenüber seinen Mitarbeitern aus? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/442/XXI vom 01.04.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Ja, das ist dem Bezirksamt bekannt. In Einklang mit den rechtlichen Vorschriften des Landes Berlin zur Frage der Notwendigkeit von Stellenausschreiben ist es nach AV Stellenausschreibung möglich, im begrenzten Rahmen auch ohne Ausschreibung Dienstkräfte einzustellen. Dies betrifft insbesondere Vertretungskräfte, beispielsweise für in Elternzeit befindliche Dienstkräfte. 

    Zu 2.: 

    Nein. Wir arbeiten strikt nach den Regelungen des Art. 33 GG. Bewerbende haben einen Verfahrensanspruch und wir wählen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Person aus, die sich am Ende des Verfahrens als bestgeeignete Person herausstellt. Ein Ausschluss aus dem Verfahren findet nur aus zulässigen Gründen (formale Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen oder aber Nichtberücksichtigung im Rahmen der Bestenauslese) statt. 

    Zu 3.: 

    Ja. In jeder Stellenausschreibung werden die benötigten Bewerbungsunterlagen (u. a. Arbeitszeugnisse) konkret benannt. 

    Zu 4.: 

    Nein. 

    Zu 5.: 

    Es kommt in seltenen Fällen vor, dass Erkrankungen ohne Attest das erwartbare Maß übersteigen, weswegen seitens des Dienstherrn sogenannte Attestauflagen erteilt werden und bei weiteren Erkrankungen vom ersten Tag an ein Attest vorzulegen ist. 

    Zu 6.: 

    Nein. 

    Zu 7.: 

    Nein. 

    Zu 8.: 

    Die Mitarbeitenden des Bezirksamtes Neukölln werden jährlich über das „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Berlin“ informiert. Hierbei werden

     die Ausführungsvorschriften über das Verbot (Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 37/2020, SenFin, Stand September 2020) 

     das Merkblatt über das Verbot (Fin 760 – Merkblatt der SenFin) 

     der BA-Beschluss (Stand August 2015) und 

     ein Power Point-Auszug aus einer Unterweisungsschulung (Stand 2015) 

    mit der Bitte um Beachtung allen Beschäftigten zur Kenntnis gegeben. Die Kenntnisnahme ist mit Unterschrift zu bestätigen. 

    Bei Neueinstellungen werden diese Compliance-Regeln den zukünftigen Beschäftigten (hier auch der Personenkreis der Auszubildenden) durch den Personalservice bzw. durch den Ausbildungsbereich zur Kenntnis gegeben. 

    Um neben der jährlichen Unterweisung das Thema Korruptionsprävention auch darüber hinaus präsent zu halten, wird demnächst eine Informationsseite im Intranet für alle Beschäftigten zur Verfügung stehen. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

    Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

    Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

    Datum: 26. Februar 2025

    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

    Die BVV Neukölln missbilligt die Entscheidung der Direktkandidaten der sich selbst „demokratisch“ nennenden Parteien, sich der Diskussion im Wahlkampf zu verweigern. Die Bürger Neuköllns haben ein Recht darauf, sich vor ihrer Wahlentscheidung ein Bild von allen Direktkandidaten in Podiumsdiskussionen machen zu können. Die Absage von Podiumsdiskussionen aus Angst vor den Argumenten des politischen Gegners ist ein Armutszeugnis und zeugt von politischer Inkompetenz.

    Dass in einem Wahlkreis unter normalen Umständen Diskussionsveranstaltungen an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Volkshochschulen und Kirchen stattfinden sollten, ist ein Stück gelebte Demokratie. Die Verweigerung der Debatte offenbart ein eigentümliches Demokratieverständnis. Demokratie bedeutet aber gerade, dass verschiedene Standpunkte und Meinungen nebeneinander existieren und der Bürger in Wahlen darüber entscheidet, welche politische Position eine Mehrheit bekommt. Um sich ein ausgewogenes Bild machen zu können, ist die Diskussion und die Darlegung der verschiedenen Standpunkte für eine Demokratie essenziell.  

    Begründung: Im Bundestagswahlkampf zum 21. Deutschen Bundestag waren im Bezirk Neukölln mehrere Podiumsdiskussionen mit den Direktkandidaten der Parteien geplant, die eine realistische Chance auf Einzug ins Parlament hatten. Keine dieser Veranstaltungen konnte stattfinden, da linke bis linksextreme Parteien sich der Diskussion verweigerten. Die Veranstalter der jeweiligen Podiumsdiskussionen reagierten enttäuscht – neben personellen Ressourcen ist die Organisation auch mit logistischem und finanziellem Aufwand verbunden. Die Absage ist ein Schlag ins Gesicht der Organisatoren in Schulen, Kirche und Volkshochschule. Neukölln hat eine demokratischere Diskussionskultur verdient. 

    Redebeitrag

    Ergebnis Drs. Nr. 1697/XXI: in der BVV abgelehnt

    Screenshot Livestream

    Abstimmungsverhalten der Fraktionen

    • CDU: NEIN
    • SPD: NEIN
    • Grüne: NEIN
    • Linke: NEIN
    • AfD: JA

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    Entstandene Kosten durch Absage von Podiumsdiskussionen der „demokratischen“ Direktkandidaten zur Bundestagswahl an öffentlichen Einrichtungen im Bezirk Neukölln 

    Entstandene Kosten durch Absage von Podiumsdiskussionen der „demokratischen“ Direktkandidaten zur Bundestagswahl an öffentlichen Einrichtungen im Bezirk Neukölln 

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1705/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Maßnahmen der Veranstaltungsorganisation – wie zum Beispiel Erstellung von Plakaten, Einrichten von Online-Fragebögen, Beauftragung eines Sicherheitsdienstes, Bestellung eines Caterings, Versand von Einladungen, Anmietung des Veranstaltungsraumes usf. – sind seitens des Bezirksamtes bzw. der Volkshochschule Neukölln zur Vorbereitung der Veranstaltung „Bundestagswahl 2025: Neuköllner Direktkandidaten stellen sich vor“ unternommen worden?
    2. Welche Kosten sind dem Bezirksamt bzw. der Volkshochschule Neukölln durch die Organisation entstanden? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1705/XXI vom 26.02.2025

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    Einsatz und Beschaffung von Rechnern/Computern im Bezirksamt

    Einsatz und Beschaffung von Rechnern/Computern im Bezirksamt

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/421/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Hersteller und Modelle von Rechnern bzw. Computern werden aktuell im Bezirksamt verwendet?
    2. Wie viele Rechner/Computer sind insgesamt im Bezirksamt im Einsatz? (Bitte nach Desktop- und Laptop-Geräten aufschlüsseln.)
    3. Nach welchen Kriterien werden die Geräte für das Bezirksamt beschafft, und wer legt diese Kriterien fest?
    4. Welche Betriebssysteme sind auf den Rechnern/Computern des Bezirksamts installiert?
    5. Wie alt sind die derzeit genutzten Geräte im Durchschnitt, und wie häufig erfolgt eine Erneuerung der Hardware?
    6. Welches Budget steht dem Bezirksamt jährlich für die Beschaffung von IT-Geräten, insbesondere Rechnern/Computern, zur Verfügung?
    7. Werden für bestimmte Aufgaben oder Abteilungen spezielle Rechner mit höherer Leistung benötigt?
    8. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um die Datensicherheit und den Schutz sensibler Informationen auf den genutzten Rechnern zu gewährleisten?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/421/XXI vom 01.04.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Die eingesetzten Rechner und Computer (DesktopPC und Laptops) teilen sich auf die Hersteller Hewlett Packard Enterprise und Dell Technologies auf. Die Beschaffung von Rechnern und Computern (auch im Rahmen der Modernisierung und Ersatz der Hardware) erfolgt auf Basis des ITDZ-Rahmenvertrages durch die IKT-Leitstelle. Hierbei wird eine Homogenisierung der zu beschaffenden unterschiedlichen IKT-Geräte auf den Hersteller Hewlett Packard Enterprise fokussiert. 

    Zu 2.: 

    Die IKT-Leitstelle hat aktuell im Einsatz: 

    Desktop PC Anzahl 1698 

    Notebook Anzahl 1654 

    Zu 3.: 

    Die Beschaffung erfolgt nach den verbindlichen Architekturvorgaben der IKT-Steuerung, welche regelmäßig für die abnahmepflichtigen Behörden des Land Berlin veröffentlicht werden. 

    Diese Vorgaben gelten ebenso für IT-Fachverfahren, die neu entwickelt, überarbeitet, angepasst oder in anderer Weise verändert werden (§20 Abs. 3 EGovG Bln). 

    Zu 4.: 

    Die eingesetzte Gerätetechnik wird mit Microsoft Windows 10 Enterprise betrieben. Aktuell ist die IKT-Leitstelle mit dem Projekt „Migration auf Microsoft Windows 11 Enterprise“ dabei, eine Modernisierung und Homogenisierung Betriebssystemversionen umzusetzen. 

    Zu 5.: 

    Im Durchschnitt sind die Geräte als Clientsystem 3 Jahre alt, ohne Unterscheidung des Einsatzzwecks. Die IKT-Leitstelle ist aktuell dabei auf Microsoft Windows 11 zu migrieren, falls Geräte nicht mehr migrationstauglich sind, werden diese ausgetauscht. Daher wird durch die Beschaffung neuer tauglicher Geräte der Altersdurchschnitt gesenkt. 

    Zu 6.: 

    Dem Bezirksamt Neukölln von Berlin steht ein Gesamtbudget von 700.000 Euro zur Beschaffung von IT-Hardware (inklusive Rechnern / Computern) zur Verfügung. 

    Zu 7.: 

    Es werden spezielle Rechner mit höherer Leistung derzeit immer dann auf Anforderung eingesetzt, wenn grafische Anwendungen im Rahmen von Fachverfahren (AutoCad etc.) genutzt werden.

    Zu 8.: 

    Die eingesetzte Hardware und Software im Bezirksamt Neukölln von Berlin entspricht den Vorgaben der IKT- Architektur für das Land Berlin. Für Alle bereitgestellten BerlinPC und Fachververfahren gibt es im ITDZ Berlin und im Bezirksamt Neukölln einsehbare Konzepte in Bezug auf Infrastruktur und Informationssicherheit, den Datenschutz und die Betriebsführung. Diese basieren auf den Standards des BSI und den für das Land Berlin gültigen Richtlinien zur IKT-Sicherheit. Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Berliner Datenschutzgesetztes (BlnDSG) sowie spezialgesetzlich bestehende Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten werden weiterhin eingehalten und auch durch das Berliner E-Government Gesetz berücksichtigt (§3 EGovG Bln). 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    „Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 1

    „Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 1

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/422/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Bedeutung misst das Bezirksamt dem Sonnengarten als inklusiver Freizeit- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen bei?
    2. Wie wird dies in den aktuellen Planungen berücksichtigt?
    3. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt seit dem Eingang des Schreibens des IBBC e.V. unternommen, um den Zugang zum Sonnengarten dauerhaft zu gewährleisten?
    4. In welchem Umfang wurde der IBBC e.V. in die Planungen des Bauvorhabens einbezogen, und welche Ergebnisse sind aus diesen Gesprächen hervorgegangen?
    5. Welche Maßnahmen sind geplant, um die barrierefreie Erreichbarkeit des Sonnengartens für Menschen mit Behinderungen während und nach den Bauarbeiten sicherzustellen?
    6. Wie soll die Nutzung der Behindertenparkplätze in der Nähe des Eingangsbereichs des Sonnengartens während der Bauphase und danach gewährleistet werden?
    7. Welche potenziellen Einschränkungen für den Betrieb und die Nutzung des Sonnengartens hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben identifiziert, und wie wird diesen begegnet?
    8. Wie hat das Bezirksamt die Interessen und Fördermittel, die in den Sonnengarten investiert wurden, bei den Abstimmungen mit LAF, BIM und Grün Berlin berücksichtigt?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/422/XXI vom 27.03.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Beim Sonnengarten handelt es sich um eine bezirkliche Liegenschaft, die dem Träger IBBC e.V. (Interkulturelles Beratungs- und Begegnungs-Centrum e.V.) zur Verfügung gestellt wird. Hier treffen sich Familien aus Neukölln, die Kinder mit einer Behinderung haben. Die vielfältigen Angebote sind ein wichtiger Baustein für inklusives Miteinander, das es nicht oft in Neukölln gibt. Deshalb ist der Sonnengarten ein auch für den Bezirk Neukölln wichtiges Projekt. 

    Zu 2.: 

    Die Belange des Sonnengartens und der Zugang zur Einrichtung werden bei den aktuellen Planungen berücksichtigt. 

    Zu 3.: 

    Die Belange des Sonnengartens, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zur Einrichtung, wurden sowohl bei Vor-Ort-Terminen sowie bei den Abstimmungsrunden durch das Bezirksamt thematisiert. Sowohl bei der geplanten Einziehung von Flächen, bei der Ausweisung von Park-plätzen für Menschen mit Behinderung sowie für einen barrierearmen Zugang zum Sonnen-garten sind die Belange des Trägers IBBC e.V berücksichtigt worden. So soll nach dem aktuellen Planungszustand der Zugang über die Friedland-Promenade sichergestellt bleiben, sowohl für Eltern betroffener Kinder als auch Fahrdienste für die Besuchenden. Dies wurde auch im Verkehrsgutachten berücksichtigt, das die BIM auf Bitte des Bezirks im Vorfeld durchgeführt hat. In direkter Nähe zur Friedland-Promenade werden dazu entsprechende Parkplätze ausgewiesen, um die Wege möglichst kurz zu halten. 

    Zu 4.: 

    Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger, dessen Belange entsprechend in die Planungen einbezogen werden. Des Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. 

    Zu 5.: 

    Der Zugang ist auch während der Bauarbeiten sicherzustellen. Entsprechende Maßnahmen sind im Zuge der Baustellenplanung abzustimmen. 

    Zu 6.: 

    Dazu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 

    Zu 7.: 

    Keine.

    Zu 8.: 

    Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger, dessen Belange entsprechend in die Planungen einbezogen werden. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    „Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 2

    „Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 2

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/423/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche alternativen Planungsansätze wurden geprüft, um den Sonnengarten und seine Umgebung vor Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben zu schützen, und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
    2. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die soziale und inklusive Funktion des Sonnengartens für die betroffenen Familien und Menschen mit Behinderungen?
    3. Welche Konsequenzen für den Sonnengarten und seine Nutzerinnen und Nutzer sind nach Einschätzung des Bezirksamts zu erwarten, wenn der Zugang zum Garten durch die geplante Bebauung eingeschränkt wird?
    4. Wie ist der aktuelle Stand der Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt, LAF, BIM und Grün Berlin in Bezug auf den Sonnengarten, und welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt?
    5. Welche konkreten zeitlichen und organisatorischen Maßnahmen plant das Bezirksamt, um den Zugang zum Sonnengarten während der gesamten Bauphase sicherzustellen?
    6. Welche Rolle spielt die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung bei der Berücksichtigung der Belange des Sonnengartens, und wie wird dies in die Gesamtplanung integriert?
    7. Wie plant das Bezirksamt, die Öffentlichkeit und insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer des Sonnengartens transparent über die Planungen und Entwicklungen zu informieren?
    8. Welche langfristigen Lösungen sieht das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass der Sonnengarten auch in Zukunft uneingeschränkt für seine Zielgruppen zugänglich bleibt?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/423/XXI vom 27.03.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Es wurde geprüft, ob auf Höhe des Zugangs zum Sonnengarten die geplante Umzäunung des Wohncontainerstandorts mit Durchgängen versehen werden kann, damit die Besuchenden des Sonnengartens möglichst kurze Wege haben. In dem Fall würden die Besuchenden des Sonnengartens über das Gelände der Gemeinschaftsunterkunft geführt. Die regelmäßige Öffnung und Schließung des Zauns an dieser Stelle wäre jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden, insbesondere für entsprechende Sicherheitsdienste. Daher wird die Möglichkeit derzeit nicht weiterverfolgt. 

    Zu 2.: 

    Die Belange des Sonnengartens und der Zugang zur Einrichtung werden berücksichtigt und mit den Betroffenen erörtert. Durch die Sicherstellung des ungehinderten Zugangs zur Einrichtung geht das Bezirksamt davon aus, dass die soziale und inklusive Funktion des Sonnengartens nicht beeinträchtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass Auswirkungen auch im Rahmen der Baustellenplanung berücksichtigt und soweit es geht reduziert werden. Begrüßenswert ist dabei, dass die Bauarbeiten überwiegend nicht in den Sommermonaten stattfinden werden. 

    Zu 3.: 

    Der Zugang wird über die Friedland-Promenade sichergestellt sein. 

    Zu 4.: 

    Dazu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 422/XXI verwiesen. 

    Zu 5.: 

    Details dazu sind im Zuge der Baustellenplanung abzustimmen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. 

    Zu 6.: 

    Die Koordinierungsstelle Flucht und Zuwanderung nimmt wie alle weiteren betroffenen Arbeitsbereiche des Bezirksamtes an den gemeinsamen Abstimmungsrunden sowie weiteren erforderlichen Abstimmungen auf Bezirks- und Landesebene teil. 

    Zu 7.: 

    Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger. 

    Zu 8.: 

    Angesichts der hohen Bedeutung des Sonnengartens für die Inklusion und Teilhabe aller Men-schen im Bezirk Neukölln wird sich das Bezirksamt auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Zugänglichkeit zum Sonnengarten und seinen Aktivitäten – der sich im Übrigen auf einer bezirklichen Liegenschaft befindet – sichergestellt wird. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 1

    Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 1

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/424/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie hoch war die Gesamtsumme der Nachzahlungen an die Sozialkassen, die das Bezirksamt im Jahr 2024 aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen leisten musste?
    2. Wie viele Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht betrafen diese Nachzahlungen im Jahr 2024?
    3. In welchen Fachbereichen des Bezirksamts wurden die betroffenen Honorarverträge abgeschlossen?
    4. Welche Ursachen sieht das Bezirksamt für die nachträgliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht?
    5. Wurden die betroffenen Honorarverträge vor Abschluss juristisch geprüft? 
    6. Wenn ja, von welcher Stelle?
    7. Welche internen Prozesse oder Kontrollmechanismen wurden verwendet, um die Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen zu prüfen?
    8. Wie hoch waren die Nachzahlungen an die Sozialkassen aufgrund ähnlicher Feststellungen aufgeschlüsselt nach Jahren in den Jahren 2022 und 2023? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/424/XXI vom 27.03.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Die Gesamtsumme der Nachzahlungen im Jahr 2024 betrug 170.734,77 EUR. 

    Zu 2.: 

    43 Fälle. 

    Zu 3.: 

    Im Gesundheitsamt. 

    Zu 4.: 

    Nach § 7 SGB IV ist eine abhängige Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind danach eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Da in diesen Fällen eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation vorlag, wurden diese Fälle als abhängige Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt. 

    Zu 5.: 

    Entscheidend für die Feststellung des Erwerbsstatus ist, wie sich die Tätigkeit nach den tatsächlichen Gegebenheiten darstellt (vgl. Antwort 4). Auf eine Prüfung der Verträge kommt es für den Erwerbsstatus letztlich nicht ausschlaggebend an. Den Vertragsschluss und den tatsächlichen Einsatz der Honorarkräfte verantworten die Fachämter. 

    Zu 6.: 

    Siehe Antwort 5. 

    Zu 7.: 

    Auf die Prüfung der Verträge selbst kommt es nicht an (vgl. Antwort 4). Wenn die Tätigkeit nach den tatsächlichen Gegebenheiten eine abhängige Beschäftigung darstellt, besteht eine Sozialversicherungspflicht. Werden Personen, die tatsächlich abhängig beschäftigt sind, als Selbstständige eingesetzt, liegt eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. In diesen Fällen müssen nach Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge durch den Auftraggeber nachentrichtet werden. 

    Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abge-schlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

    Zu 8.: 

    Im Jahr 2022 gab es keine Nachzahlungen. Im Jahr 2023 betrugen die Nachzahlungen 2.340,30 EUR. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 2

    Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 2

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/425/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen wurden nach Jahren aufgeschlüsselt in den Jahren 2022 und 2023 registriert? 
    2. Welche externen Stellen oder Behörden waren an der Feststellung der Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen beteiligt?
    3. Gibt es aktuell weitere Verfahren oder Prüfungen, die potenziell weitere Nachzahlungen erwarten lassen?
    4. Wie hoch schätzt das Bezirksamt das finanzielle Risiko für zukünftige Nachzahlungen ein?
    5. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit 2022 ergriffen, um eine nachträgliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen zu vermeiden?
    6. Gibt es personelle Konsequenzen oder disziplinarische Maßnahmen in Zusammenhang mit den verantwortlichen, die die betroffenen Honorarverträge seitens des Bezirksamtes unterzeichnet haben?
    7. Welche Kosten sind dem Bezirksamt externe rechtliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Honorarverträgen augeschlüsselt nach Jahren seit 2021 entstanden?
    8. Welche Schulungen oder Weiterbildungen für die Mitarbeiter des Bezirksamts zu diesem Thema gab es in den Jahren 2022 und 2023?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/425/XXI vom 27.03.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr 2022 einen bestandskräftigen Bescheid, im Jahr 2023 zwölf bestandskräftige Bescheide mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung erlassen. 

    Zu 2.: 

    Nach § 7a SGB IV stellt die Deutsche Rentenversicherung den Erwerbsstatus fest. 

    Zu 3.: 

    Ja. 

    Zu 4.: 

    Die Höhe wird abhängig vom Prüfergebnis sein. 

    Zu 5.: 

    Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

    Zu 6.: 

    Ja, es gibt in diesem Zusammenhang disziplinarische Maßnahmen. 

    Zu 7.: 

    Keine. 

    Zu 8.: 

    Keine. Die bestehenden rechtlichen Hinweise für die rechtssichere Ausgestaltung für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags werden als umfänglich und ausreichend eingeschätzt. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 3

    Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 3

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/426/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele Honorarverträge hat das Bezirksamt im Bereich Gesundheit und Soziales aktuell abgeschlossen, und in wie vielen Fällen wird eine mögliche Sozialversicherungspflicht derzeit geprüft?
    2. Inwiefern beeinflussen die Nachzahlungen die Haushaltsplanung des Bezirksamts für die kommenden Jahre?
    3. Plant das Bezirksamt eine umfassende Überprüfung aller bestehenden Honorarverträge hinsichtlich ihrer Sozialversicherungspflicht?
    4. Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt, um vergleichbare Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?
    5. Gab es in der Vergangenheit Hinweise von Mitarbeitern oder externen Stellen, die auf mögliche Probleme bei der Gestaltung von Honorarverträgen hingewiesen haben?
    6. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen dem Bezirksamt, wenn weitere Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht auftreten sollten?
    7. Wurden die betroffenen Auftragnehmer über die Nachzahlungen informiert
    8.  Falls ja, wie wurden diese in den Prozess eingebunden?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/426/XXI vom 01.04.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Im Amt für Soziales gab es im Jahr 2024 insgesamt drei Honorarverträge. Für das Jahr 2025 liegen im Amt für Soziales bisher zwei Honorarverträge vor. In keinem Fall wird derzeit eine mögliche Sozialversicherungspflicht geprüft. 

    Im Gesundheitsamt wurden in 2025 Honorarverträge für die Umsetzung von zwei Projekten im Integrationsfonds sowie für die Durchführung von Gutachten geschlossen. 

    Zu 2.: 

    Das Risiko weiterer Nachzahlungen ist bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. 

    Zu 3.: 

    Für in der Vergangenheit abgeschlossene Honorarverhältnisse, bei denen Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit bestanden, wurde bereits ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durch das Bezirksamt Neukölln beantragt. 

    Zu 4.: 

    Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

    Zu 5.: 

    Auf die Gestaltung der Verträge kommt es nicht ausschlaggebend an. Hinweise auf die Problematik der Scheinselbstständigkeit sind erfolgt. 

    Zu 6.: 

    Als Konsequenz der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung hat das Bezirksamt als Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten. 

    Zu 7.: 

    Im Rahmen der Statusfeststellungsverfahren werden die Auftragnehmer durch die Deutsche Rentenversicherung am Verfahren beteiligt.

    Zu 8.: 

    Sie sind Beteiligte des Verwaltungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    Einladung islamistischer Redner in bezirkliche Einrichtungen in Neukölln am 02. Februar 2025 

    Einladung islamistischer Redner in bezirkliche Einrichtungen in Neukölln am 02. Februar 2025 

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Kriterien gelten aktuell für die Vergabe von Räumlichkeiten in bezirklichen Einrichtungen an spirituelle Vereine, oder religiöse Organisationen?
    2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um vor der Veranstaltung die Hintergründe der eingeladenen Redner zu prüfen?
    3. Zu welchem Zeitpunkt hatte das Bezirksamt Kenntnis von der Einladung von Herrn M. als Ersatzredner für Herrn P.?
    4. Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Bezirksamt nach der Absage von Herrn P. keine weiteren Schritte gegen den angekündigten Auftritt von Herrn M. unternommen hat?
    5. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt darüber, ob Herr M. trotz offizieller Absage vor Ort in Berlin war oder sich im Umfeld der Veranstaltung aufgehalten hat?
    6. In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel, Gebühren oder sonstige Vergütungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch die A.-Moschee an das Bezirksamt gezahlt?
    7. Welche bezirklichen Einrichtungen in Neukölln wurden in den vergangenen fünf Jahren an Organisationen vermietet oder überlassen, die aufgrund extremistischer religiöser Aktivitäten in den Verfassungsschutzberichten erwähnt werden?
    8. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt, um künftig zu verhindern, dass extremistische oder verfassungsfeindliche religiöse Organisationen öffentliche Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen nutzen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Anwohnerproteste ignoriert? – Bezirksamt muss zur geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg Stellung beziehen!

    Anwohnerproteste ignoriert? – Bezirksamt muss zur geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg Stellung beziehen!

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1695/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Große Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie weit ist das Verfahren zum Bau des Containerdorfes am Sangerhauser Weg nach Kenntnis des Bezirksamtes Neukölln? 
    2. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens zum Bau und Betrieb der geplanten Unterkunft am Sangerhauser Weg wie z.B. Beauftragung einer Baufirma oder Abschluss eines Vertrages über den Betrieb der Unterkunft nach Kenntnis des Bezirksamtes? 
    3. Welche bauvorbereitenden Maßnahmen (wie z.B. Vermessung, Erstellung von Gutachten, bauplanerische Erwägungen etc.)  haben nach Kenntnis des Bezirksamtes bereits stattgefunden?
    4. Wann soll die angekündigte, weitere Informationsveranstaltung für die Anwohner stattfinden? 
    5. Wie bewertet das Bezirksamt die zahlreichen sicherheitsrelevanten Bedenken der Anwohner, insbesondere hinsichtlich bereits bestehender Kriminalitätsprobleme in Neukölln?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1695/XXI vom 14.05.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

    erlauben Sie mir vorab, die irreführende Überschrift zu kommentieren. Wie die BVV zweifellos bestätigen kann, sind zu keinem anderen Thema in den vergangenen Sitzungen so umfassend Fragen beantwortet worden wie zu dem vom LAF geplanten Wohncontainer-Standort Sangerhauser Weg. Das Bezirksamt nimmt dazu nahezu täglich Stellung und wird das auch weiterhin tun – und auch gerne erneut im Rahmen dieser Großen Anfrage.

    Für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

    Zu 1.:

    Eine behördeninterne Abstimmungsrunde erfolgte auf Einladung des Bezirksbürgermeisters zuletzt im Dezember 2024. Nach dem dort besprochenen Stand sollen die Bauarbeiten voraussichtlich am 1. September 2025 beginnen.

    Zu 2.:

    Dem Bezirksamt liegen hierzu keine detaillierten Kenntnisse vor, da das Bezirksamt nicht Bauherrin ist. Mit der BIM ist der Beginn der Bauarbeiten zum 1. September 2025 abgestimmt. Ab diesem Zeitpunkt wird auch ein Teil des Parkplatzes am Sangerhauser Weg nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine Baugenehmigung wird bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingereicht und dort geprüft. Es ist seitens des LAF beabsichtigt, die Unterkunft in der ersten Jahreshälfte 2026 in Betrieb zu nehmen. Aktuelle Informationen werden darüber hinaus stets auf der Homepage des Bezirksamtes unter www.berlin.de/ba-neukoelln/sangerhauser-weg zur Verfügung gestellt.

    Zu 3.:

    Dem Bezirksamt liegen dazu keine detaillierten Kenntnisse vor, da das Bezirksamt nicht Bauherrin ist. Nach Kenntnis des Bezirksamtes wurden eine faunistische Untersuchung sowie Bodenuntersuchungen durchgeführt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung erfolgten Ende 2024 Baugrunduntersuchungen. Auch ein Verkehrsgutachten wurde nach Aufforderung des Bezirksamtes durch die BIM erstellt. Sollten im Zuge der Prüfung der Baugenehmigung weitere Gutachten erforderlich werden, werden diese durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingefordert.

    Zu 4.:

    Es ist geplant, im ersten Halbjahr 2025 eine Informationsveranstaltung für Anwohnende durchzuführen.

    Zu 5.:

    Das Bezirksamt nimmt auch weiterhin die Bedenken der Anwohnenden sehr ernst. Ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik liegt Neukölln im Bezirksvergleich seit 10 Jahren unverändert an vierter Stelle hinter den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf, sowohl in relativen als auch absoluten Zahlen. Dabei finden naturgemäß in den dicht besiedelten innerstädtischen Bezirksregionen mehr Delikte statt als in den außenliegenden Bezirksregionen. Gerade in der Bezirksregion Buckow finden im Bezirksvergleich am wenigsten Delikte statt; die Bezirksregion Buckow befindet sich hinsichtlich der relativen Kriminalität berlinweit im untersten Fünftel.

    Ungeachtet dieser statistischen Kennzahlen ist seitens der Polizei Berlin im Umfeld von Gemeinschaftsunterkünften keine Häufung von Straftaten oder anderen Kriminalitätskonflikten festzustellen, lediglich Konflikte innerhalb der Unterkunft selbst führen gelegentlich zu höheren Zahlen. Das spiegelt auch die Erkenntnisse des Bezirksamts wider.

    Das Bezirksamt nimmt vor diesem Hintergrund die Ängste der Anwohnenden ernst, geht jedoch nicht von einer Bedrohung der derzeitigen Sicherheitslage durch die Gemeinschaftsunterkunft am Sangerhauser Weg aus. Insbesondere das Sicherheitskonzept der Unterkunft selbst sowie die begleitenden Angebote zur Teilhabe sollen dazu beitragen, dass sich die Bewohnenden in ihrem neuen Kiez gut zurechtfinden und integrieren können.

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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    Bauen in Neukölln – Teil 1

    Bauen in Neukölln – Teil 1

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/415/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele Beschwerden von Bürgern über baurechtliche Verstöße (z. B. illegale Bauvorhaben, unzulässige Nutzungsänderungen) hat das Bezirksamt Neukölln in den Jahren 2021, 2022, 2023 registriert. 
    2. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um baurechtliche Kontrollen im Bezirk sicherzustellen?
    3. Wie häufig werden diese Kontrollen bei laufenden Bauvorhaben in der Regel durchgeführt?
    4. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen dem Bezirksamt Neukölln aktuell zur Verfügung, um die Einhaltung des Baurechts im Bezirk zu überprüfen und durchzusetzen?
    5. Wie viele baurechtliche Mängel oder Verstöße wurden im Bezirk Neukölln in denJahren (2021, 2022, 2023) festgestellt?
    6. Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/415/XXI vom 18.03.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    In Neukölln wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 insgesamt 215 Baurechtsverstöße (wie illegale Bauvorhaben, unzulässige Nutzungsänderungen) registriert.

    Zu 2.: 

    Regelmäßige Kontrollen von Bestandsgebäuden bzw. genehmigten und in Errichtung befindlichen Gebäuden finden in Neukölln ausschließlich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen statt. 

    Für genehmigte Bauvorhaben ist der beabsichtigte Baubeginn der zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Spätestens mit dieser Baubeginnanzeige ist eine verantwortliche Bauleitung zu benennen, welche darüber zu wachen hat, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird. Die Bauleitung muss hierfür über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. 

    Für bestehende Gebäude ist nach Errichtung grundsätzlich die bzw. der Eigentümer*in selbst dafür verantwortlich, dass das Gebäude mindestens im baurechtlich genehmigten Zustand gehalten und die sichere Benutzbarkeit über die gesamte Standdauer gewährleistet wird. 

    Die Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) führt zusätzliche, anlassbezogene Kontrollen durch. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise über Anzeigen bekannt wird, dass Baumaßnahmen begonnen oder Nutzungen aufgenommen wurden und der begründete Verdacht besteht, dass dabei Bauvorschriften nicht berücksichtigt wurden. 

    Zu 3.: 

    Eine quantitative Aussage zur Häufigkeit durchgeführter Kontrollen ist nicht möglich, da bauaufsichtliche Kontrollen, wie in Antwort zu Frage 2 beschrieben, anlassbezogen erfolgen. 

    Zu 4.: 

    Die Bau- u. Wohnungsaufsicht Neukölln verfügt über insgesamt 29 Vollzeitstellen, wovon 17 dem bautechnischen Bereich (Architekt*innen bzw. Bauingenieur*innen) zuzuordnen sind. 

    Drei Stellen sind gegenwärtig (Stand: Februar 2025) unbesetzt. 

    Zu 5.: 

    In der BWA gehen zahlreiche Anzeigen von Mieter*innen, Bürger*innen, Mietervereinen, Anwält*innen, Bezirksschornsteinfegermeister*innen und anderen Behörden ein, die bau- und wohnungsaufsichtliche Mängel, aber auch Gefahren und Mängel nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz etc. beinhalteten. Baurechtliche Mängel oder Verstöße (im Sinne der Bauordnung für Berlin) wurden in Neukölln wie folgt festgestellt: 

    2021: 338 Vorgänge; 2022: 337 Vorgänge; 2023: 326 Vorgänge 

    Zu 6.: 

    Konsequenz einer Mängelanzeige ist die Überprüfung des geschilderten Sachverhalts, also die Einleitung eines Verwaltungsverfahren in dessen Folge und in Abhängigkeit des jeweiligen Ermittlungsergebnisses ggf. Anordnungen getroffen, Zwangsmittel angedroht und festgesetzt werden können. 

    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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    Bauen in Neukölln – Teil 2

    Bauen in Neukölln – Teil 2

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/416/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Neukölln in den Jahren 2021, 2022, 2023 Baustopps verhängt?

    2. Aus welchen Gründen wurden diese Maßnahmen ergriffen?

    3. Gibt es in Neukölln eine Schwerpunktprüfung für bestimmte Bauprojekte oder -typen (z. B. Wohnungsbau, Gewerbebauten)?

    4. Falls Frage 3. ja, wie werden diese Schwerpunkte festgelegt?

    5. Wie gewährleistet das Bezirksamt Neukölln, dass bei Bauprojekten die Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben der Bauordnung Berlin eingehalten wird?

    6. Wie wird dies kontrolliert?

    7. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden im Zusammenhang mit Baurecht und erkannten Mängeln effizienter und transparenter zu gestalten?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/416/XXI vom 18.03.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

    Zu 1.: 

    In den Jahren 2021, 2022 und 2023 wurden im Bezirk Neukölln 34 Anordnungen zur Einstellung der Bauarbeiten (sogenannte Baustopps) verfügt. 

    Zu 2.: 

    In den meisten Fällen handelt es sich um Baumaßnahmen, welche begonnen wurden, ohne die erforderliche Baugenehmigung einzuholen oder weil notwendige Unterlagen zum Baubeginn, etwa fehlende Standsicherheits- oder Brandschutznachweise, bzw. die baufreigebenden Berichte der beauftragten Prüfingenieure, fehlten. Auch wesentliche Abweichungen von der Baugenehmigung in der Ausführung des Vorhabens führten zu sogenannten behördlichen Baustopps. 

    Zu 3.: 

    Nein, die Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) Neukölln führt grundsätzlich nur anlassbezogene Kontrollen durch. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn über Anzeigen bekannt wird, dass Baumaßnahmen begonnen oder Nutzungen aufgenommen wurden und der begründete Verdacht besteht, dass dabei Bauvorschriften nicht berücksichtigt wurden. 

    Zu 4.: 

    Siehe Antwort zu Frage 3. 

    Zu 5.: 

    Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zum barrierefreien Bauen werden ausschließlich im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für Sonderbauten geprüft. Sonderbauten sind gemäß § 2 Abs. 4 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) z.B. Hochhäuser, größere Verkaufs- u. Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser (Aufzählung nur beispielhaft). Wohngebäude, mit Ausnahme von Wohnhochhäusern, gehören nicht zu den Sonderbauten. 

    Für Sonderbauvorhaben wird demnach behördlich geprüft, ob die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit eingehalten werden. Sollte das nicht der Fall sein, kann eine Baugenehmigung auch nicht ausgestellt werden. 

    Für alle anderen Bauvorhaben, welche dem Sonderbautatbestand nach § 2 Abs. 4 BauO Bln nicht unterliegen, ist die Entwurfsverfasserin bzw. der Entwurfsverfasser (i.d.R. bauvorlageberechtigte Architekt*innen) für die Richtigkeit des Entwurfs verantwortlich. Das heißt, die bzw. der planverfassende Architekt*in zeichnet verantwortlich für die Übereinstimmung seiner Bauvorlageplanung mit den öffentlich-rechtlichen Baubestimmungen. Hier enthalten sind selbstverständlich auch die Vorschriften zum barrierefreien Bauen. 

    Zu 6.: 

    Regelmäßige bauaufsichtliche Schlussabnahmen vor Aufnahme der Nutzung von Gebäuden sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Bauherrin bzw. der Bauherr hat jedoch die beabsichtigte Nutzungsaufnahme rechtzeitig bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei Bauvorhaben in den Gebäudeklassen 3 und 4 (siehe § 2 Abs. 3 BauO Bln) sind mit Anzeige der Nutzungsaufnahme die Ergebnisse der Überwachungen hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes vorzulegen. Sind die vorgelegten Unterlagen nicht zu beanstanden, steht der beabsichtigten Nutzungsaufnahme aus bauaufsichtlicher Sicht nichts im Wege. 

    Zu 7.: 

    Der in der Fragestellung implizierte Vorwurf, dass die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden zu Baumängeln nicht ausreichend effizient und intransparent erfolgt, wird durch das Bezirksamt deutlich zurückgewiesen. Als hilfreich würden hingegen eine umfassende Digitalisierung und eine ausreichende Personalausstattung angesehen. 

    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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