Wiedereinführung eines regelmäßigen Schüler-Hofdienstes an öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln

Wiedereinführung eines regelmäßigen Schüler-Hofdienstes an öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln haben dem Bezirksamt in den vergangenen fünf Jahren Probleme hinsichtlich Vermüllung oder erhöhter Reinigungsintervalle auf ihren Schulhöfen gemeldet?

2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen, um die Sauberkeit der Schulhöfe sicherzustellen, und inwieweit wurden dabei Formen der pädagogisch begleiteten Schülerbeteiligung geprüft?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Baurechtliche Situation am Grundstück Grünlingweg 7

Baurechtliche Situation am Grundstück Grünlingweg 7

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 01. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Liegt für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 eine gültige Baugenehmigung vor?
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurde diese Baugenehmigung erteilt?
  3. Welche maximale Bauhöhe wurde in der Genehmigung für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 zugelassen?
  4. Entspricht der derzeitige Bauzustand der genehmigten Bauhöhe?
  5. Welche vorgeschriebenen Grenzabstände gelten für das Grundstück Grünlingweg 7 gemäß der erteilten Genehmigung?
  6. Wurden diese Grenzabstände nach Kenntnis des Bezirksamtes beim aktuellen Bauzustand vollständig eingehalten?
  7. Welche Baugeschossflächenzahl wurde in der Genehmigung für das Vorhaben am Grünlingweg 7 festgesetzt?
  8. Liegt dem Bezirksamt eine Prüfung oder Feststellung vor, ob die genehmigte Baugeschossflächenzahl derzeit überschritten, eingehalten oder unterschritten wurde?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikverträge des Bezirksamtes Neukölln

Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikverträge des Bezirksamtes Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 01. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Einnahmen erzielt das Bezirksamt Neukölln jährlich durch den Betrieb der bestehenden Photovoltaikanlagen?
  1. Wie hoch sind die jährlich anfallenden Pacht- und Betriebskosten für alle PV-Anlagen im Bezirk Neukölln?
  2. Wie hoch ist der jährliche Saldo aus Gewinnen (Einspeisung/Preisvorteile) und Kosten (Pacht/Betriebsführung) für das Bezirksamt?
  3. Welche Einnahmen sind für die Jahre 2026 und 2027 aus neu in Betrieb zu nehmenden PV-Anlagen zu erwarten?
  4. Welche Kosten entstehen dem Bezirk im gleichen Zeitraum für die neu in Betrieb gehenden Anlagen?
  5. Auf welcher Grundlage trifft das Bezirksamt die Entscheidung, PV-Verträge im Pachtmodell oder Stromliefermodell abzuschließen?
  6. Wer ist im Bezirksamt konkret für die Verhandlung und Unterzeichnung der PV-Verträge zuständig?
  7. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass PV-Anlagen künftig wirtschaftlich betrieben werden und nicht zu dauerhaften Mehrkosten führen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Tätigkeitsprofil, Begriffsklärung und Schwerpunktarbeit des Queerbeauftragten in Neukölln

Tätigkeitsprofil, Begriffsklärung und Schwerpunktarbeit des Queerbeauftragten in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/%89/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Queerbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?
  2. In welcher Form erfolgt die regelmäßige Berichterstattung des Queerbeauftragten gegenüber dem Bezirksamt?
  3. Welche Definition des Begriffs „Queer“ verwendet das Bezirksamt für die fachliche Arbeit des Queerbeauftragten?
  4. Welche Projekte oder Maßnahmen führt der Queerbeauftragte aktuell durch?
  5. Welche lokalen Schwerpunktbereiche der queerbezogenen Arbeit wurden im Bezirk Neukölln identifiziert?
  6. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle im Bezirk vor?
  7. Welche Daten liegen dem Bezirksamt zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle vor?
  8. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/589/XXI vom 12.01.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Laut Stellenbeschreibung der Interessenbekundung für die Stelle des Antisemitismus- und Queerbeauftragten (ASQ-B) ist er als Queerbeauftragter Ansprechperson des Bezirksamts Neukölln für queere Menschen bzw. für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche sowie (andere) queere Menschen, nämlich u.a. zur vertraulichen Erst- und Verweisberatung zu Anlaufstellen, Hilfsmöglichkeiten, Zuständigkeiten innerhalb und außerhalb der Verwaltung, aber auch für Akteurinnen/Akteure, Vereine, Institutionen und Organisationen sowie die weitere Öffentlichkeit. Darüber hinaus steht der ASQ-B als Fachstelle für die Auseinandersetzung mit LSBTIQ*-Feindlichkeit für die fachliche Beratung der politischen Entschei-dungsträger (insbesondere das Bezirksamtskollegium über die Leitung des Geschäftsbereichs I, d.h. den/die BzBm) sowie für die Unterbreitung von Anregungen und Vorschlägen zu Entwürfen von Anordnungen, Beschlussvorlagen und Maßnahmen des Bezirkes zur Verfügung. 

Als Arbeitsfelder werden in der Stellenbeschreibung außerdem die Folgenden ausdrücklich genannt: 

 Konzeptionelle, strategische Arbeit: Insbesondere Politikfeldanalyse, Analyse und Bewertung der Daten von Straftaten und Vorkommnissen, Strategieentwicklung zur Bekämpfung von Homophobie und zur Sichtbarmachung von queerem Leben im Gemeinwesen (gemäß dem Aktionsplan der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“/ISGV), Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorha-ben, Programmen und Maßnahmen mit politischer Relevanz zu den Themenfeldern sowie die Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen der BVV und des Abgeordnetenhauses. 

 Regionale und überregionale Gremien- und Netzwerkarbeit: Insbesondere Zusammenarbeit und Mitwirkung in Gremien von gesamtstädtischer Bedeutung auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene (Landesantidiskriminierungsstelle, LADG-Ombudsstelle, Register- und Opferberatungsstellen, Forum Regenbogenstadt Berlin, Neuköllner Register, Partner-schaft für Demokratie, Präventionsrat Neukölln, Netzwerk gegen Queerfeindlichkeit in Neukölln usw.). 

 Veranstaltungen und Aktionen/Kampagnen: Insbesondere Drittmittelakquise, Erstellen von Leitlinien und Maßnahmen für das Bezirksamt, Initiierung von Veranstaltungen, Projekten und Maßnahmen sowie Entwicklung geeigneter Veranstaltungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. 

Zu 2.: 

Die regelmäßige Berichterstattung des ASQ-B erfolgt in regelmäßigen Dienstbesprechungen – zusammen mit der Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung – mit der Leitung des Geschäftsbereiches I (BzBm). 

Zu 3.: 

Der Begriff „queer“ kann sowohl als Ergänzung der Aufzählung sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, die von einer binären heterosexuellen (männlich-weiblichen) Zweigeschlechtlichkeit abweichen (LSBTIQ*: lesbisch, schwul, bisexuell, trans- und intersexuell sowie „queer“, wobei das Sternchen* stellvertretend für weitere mögliche Identitäten steht), als auch als Überbegriff für sexuelle Orientierungen und geschlechtsbezogene Identitäten verstanden werden, die von der cis-geschlechtlichen (cisgender – aus lateinisch cis „diesseits“ und englisch gender: „soziales Geschlecht“) und heterosexuellen Mehrheit verschieden sind. KA/589/XXI 

Im ersten Fall benennt „queer“ andere „Andere“, also in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit Verschiedene. Im anderen Fall benennt „queer“ – auch als Selbstbezeichnung vieler LSBTIQ*-Personen – die Gesamtheit der Verschiedenheiten von binärer Heterosexualität und Cisgeschlechtlichkeit. 

Sowohl das Akronym „LSBTIQ*“ als auch der Begriff „queer“ umfassen dabei zwei unterschiedliche Identitätsdimensionen bzw. Aspekte geschlechtlicher und sexueller Vielfalt: 

„Geschlechtliche Identität betrifft das [soziale] Geschlecht, dem sich eine Person zugehörig fühlt. ‚Trans‘ verweist auf eine Differenz zwischen gegebenem und selbst wahrgenommenem Geschlecht, ‚inter‘ [d.h.: ‚zwischen‘] auf eine diesbezügliche Uneindeutigkeit. Sexuelle Identität [bzw. Orientierung/Ausrichtung] betrifft das Geschlecht bzw. die Geschlechter zu dem/denen eine sexuelle Anziehung besteht. Asexualität – also das Nicht-Vorhandensein einer sexueller Anziehung – ist eine Variante sexueller Identität“ (Sticher/Ohder 2025).

Für die Arbeit des Queerbeauftragten ist insbesondere das Rechtsgut des Schutzes von LSBTIQ*-Personen vor Diskriminierung sowie die Rechtsgüter der Menschenwürde, der Freiheit der Person, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit als Grundrechte von Menschen, deren sexuelle Orientierung oder/und geschlechtliche Identität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit abweicht, maßgeblich. Dabei orientiert sich die Arbeit des ASQ-B nicht zuletzt an den Bezeichnungen, Begriffen und Arbeitsdefinitionen der Ansprechpersonen für LSBTIQ der Zentralstelle für Prävention des Landeskriminalamts der Polizei Berlin und der Ansprechpersonen für LSBTI der Staatsanwaltschaft Berlin. 

Die Polizei erfasst Straftaten „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die geschlechtliche Identität“ bzw. (seit 2022) „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die Geschlechtsbezogene Diversität“, die sich (nach dem Tatmotiv) gegen Lesben, Schwule, Bisexu-elle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen richten, als Taten der Hasskriminalität statistisch beim polizeilichen Staatsschutz. 

Die Staatsanwaltschaft Berlin verfügt seit 2012 über eine Sonderzuständigkeit für die spezialisierte, konzentrierte und opferorientierte Verfolgung homophober und transphober Hasskriminalität. „Der Begriff der ‚homo- und transphoben Hasskriminalität’ bezieht sich freilich nicht bloß auf Delikte gegen Lesben, Schwule und Transgender – auch wenn schwulenfeindliche Straftaten in Berlin zahlenmäßig den Schwerpunkt ausmachen. Vielmehr ist unter dieser vereinfachenden Sammelbezeichung jede Form von vorurteilsmotivierter Kriminalität zu verstehen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung richtet, also insbesondere aufgrund ihrer Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität, aber auch wegen jeder nicht-heteronormativen Lebensweise (LGBTI, LSBTI oder LSBTTIQ*).“

Für die Arbeit des ASQ-B werden in diesem Sinne in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit verschiedene Menschen als LSBTIQ* (oder LSBTI+) oder als queer bezeichnet. 

Zu 4.: 

Der Queerbeauftragte unterstützt v.a. Maßnahmen freier Träger durch die Mitwirkung im Präventionsrat Neukölln (Fördermittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt), im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln (Bundesprogramm „Demokratie leben!“) und durch Vergabe Mitteln aus dem Förderprogramm „Queeres Leben in den Bezirken“ der Ansprechperson der Landesregierung Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Aus diesen Bundes- und Landesmitteln im Jahr 2025 finanzierte Maßnahmen waren allerdings bei Besetzung der Stelle des ASQ-B bereits beschieden. 

Aus den Mitteln des Förderprogramms „Queeres Leben in den Bezirken“ wurden 

2024 z.B. 

 sicherheitsbezogener Maßnahmen in einer Schutzwohnung und 

 Beschaffung zur Ausstattung für eine queere Medienwerkstatt für Jugendliche in Neukölln 

und 2025 z.B. 

 das „Festival der Liebe“ durch Queer&Friends e.V., 

 der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit „IDAHOBIT an der Fritz-Karsen-Schule“ durch Förderverein der F-K-Schule und 

 „OOPS und Queer – Woche der kulturellen Bildung“ durch WerkStadt Kulturverein Berlin e.V. finanziert. 

Zur letztgenannten Maßnahme ist ein Auswertungsgespräch mit dem ASQ-B im ersten Quartal 2026 angedacht. 

Zu den wichtigen, durch Mittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanzierten Maßnahmen gehört 

 die QueerZ – Club. Youth. Festival (im Frühling und Herbst) zum Empowerment von queeren Jugendlichen und Heranwachsenden, deren Herbst-Veranstaltung bis 2024 auch wesentlich vom SchwuZ unterstützt wurde. 2025 fand die Herbst-QueerZ in der JFE Lessinghöhe statt. Diese Kooperationsveranstaltung des Jugendamts Neukölln und des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg auch 2026 zu gewährleisten ist ein wesentliches Ziel sowohl des Jugendamts als auch des Queerbeauftragten von Neukölln. 

 Ein weiteres wichtiges, durch Mittel Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanziertes Projekt ist beispielsweise die Anlaufstelle gegen Gewalt und Diskriminierung (Kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention) von Yekmal e.V., dessen Fortbestand auch für das Jahr 2026 gesichert werden soll. 

Beim Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln ging es 2025 v.a. darum, die Handlungsziele für 2026 festzulegen. Im Ergebnis dieses Prozesses wird das Augenmerk des Queerbeauftragten 2026 darauf liegen, das öffentliche Eintreten des Bündnisses für demokratische Werte, die Ausrichtung auf lokale Herausforderungen und Bedarfslagen sowie auf Zielgruppen mit demokratieskeptischen Einstellungen nach Maßgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik zu vorurteilsmotivierten Straftaten nicht zuletzt auch auf den Schutz der Menschenwürde und Grundrechte von LSBTIQ*-Personen und auf die Prävention von LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität in Milieus und Kiezen zu beziehen, in denen traditional-patriarchalische Vorstellungen über Sexualmoral und Genderrollen vorherrschen. Dabei wären niedrigschwellige Vorhaben von Trägern zu begrüßen, die langfristig und prozessorientiert mit den betreffenden Zielgruppen arbeiten. 

Als Ansprechperson bemüht sich der ASQ-B darüber hinaus, z.B. fallbezogen im Zusammenwirken etwa mit dem Schul- und Sportamt, der regionalen Schulaufsicht, der/dem Präventionsbeauftragten des zuständigen Polizeiabschnitts und der Familie Lösungen für einen queerfeindlich drangsalierten Schüler zu finden und/oder für LSBTIQ*-feindlich attackierte queere Lokale und Einrichtungen als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.

Zu 5.: 

Aus dem Austausch mit Berliner Sicherheitsbehörden und Betroffenenorganisationen sowie aus dem Abgleich sozialwissenschaftlicher Befunde zu statistischen Korrelationen zwischen einerseits überproportional verbreiteter Neigung zu gruppenbezogenem Menschenhass sowie insbesondere LSBTIQ*-feindlichkeit und andererseits (statistischen) Kategorien wie „Bildungsarmut/niedriger Bildungsstand“, „(relative) Armut bzw. Transferleistungsbezug“, „Erfahrung von Unsicherheit, Kontrollverlust und/oder Entfremdung“ und „dogmatische, rigide und ausgrenzende religiöse Haltungen“ mit Sozialstrukturdaten der Neuköllner Ortsteile und Bezirksregionen ergeben sich im Bezirk Neukölln für die Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit und den Schutz der Grundrechte von LSBTIQ*-Personen lokale Schwerpunktbereiche v.a. nördlichen Ortsteil Neukölln. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu verallgemeinerbaren Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle bzw. Straftaten im Bezirk vor, die über die vielfach empirisch belegte Erkenntnis hinausgehen, dass die gerichtlich Verurteilten in Deutschland ebenso wie die Täter und (mit Ausnahme der sexuellen und häuslichen Gewalt) Opfer von Gewaltstraftaten ganz überwiegend männlich sowie dass die Tatverdächtigen polizeilich erfasster Gewalttaten in absoluten Zahlen ganz überwiegend Erwachsene sind, jedoch in Relation zum Bevölkerungsanteil der Altersgruppe v.a. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gewaltstraftaten begehen. 

Zu 7.: 

Zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen mit der Statistik der Polizei Berlin zur Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024 folgende Erkenntnisse vor: 

Zu 8.: 

Zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Antisemitismusbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?

Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Antisemitismusbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/588/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Form erfolgt die regelmäßige Berichterstattung des Antisemitismusbeauftragten gegenüber dem Bezirksamt?
  2. Welche fachliche Definition von Antisemitismus verwendet das Bezirksamt für die Arbeit des Antisemitismusbeauftragten?
  3. Welche Projekte oder Maßnahmen führt der Antisemitismusbeauftragte aktuell durch?
  4. Welche lokalen Schwerpunktbereiche im Bezirk Neukölln wurden für die Antisemitismusprävention identifiziert?
  5. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Täterprofilen antisemitischer Vorfälle im Bezirk vor?
  6. Welche Daten liegen dem Bezirksamt zur politischen Motivation der Täter antisemitischer Vorfälle vor?
  7. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Migrationshintergrund von Tätern antisemitischer Vorfälle vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/588/XXI vom 12.01.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

Die regelmäßige Berichterstattung des Antisemitismus- und Queerbeauftragten (ASQ-B) er-folgt in regelmäßigen Dienstbesprechungen – zusammen mit der Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung – mit der Leitung des Geschäftsbereiches I (BzBm). 

Zu 2.: 

Antisemitismus bezeichnet alle Formen politisch, sozial, kulturell, rassistisch oder religiös motivierter Feindschaft gegenüber dem Judentum und ihm zugeordneten Personen und Einrichtungen. Salzborn beschreibt den modernen Antisemitismus als antimodernistische, antiuniversalistische und verschwörungsgläubige Weltauffassung, nämlich als einen irrationalen Glauben, der sich „gegen Rationalität, Vernunft und Verstand richtet“. 

Für das Berliner Verwaltungshandelns zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus ist nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin „Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen“ und dem Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention als begriffliche Grundlage die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) in ihrer durch die Bundesregierung erweiterten Form maßgeblich. Gemäß der Stellenbeschreibung des Antisemitismus- und Queerbeauftragten des Bezirksamts Neukölln erweiterte IHRA-Arbeitsdefinition auch dessen Arbeitsgrundlage. Die Arbeitsdefinition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“ 

Zu 3.: 

Der Antisemitismusbeauftragte des Bezirksamts Neukölln unterstützt v.a. Maßnahmen freier Träger – etwa durch die Mitwirkung im Präventionsrat Neukölln (Fördermittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt) und im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln (Bundesprogramm „Demokratie leben!“). 

Aus Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt, die z.T. über den Präventionsrat Neukölln vergeben werden, wird z.B. das Empowermentprojekt für jüdische Familien „Jeladot.im“ gefördert. Ebenso die Anlauf- und Beratungsstelle gegen Gewalt und Diskriminierung des Trägers Yekmal e. V.. Auch das Projekt „Peers gegen Radikalisierung“ von MaDonna Mädchenkult.Ur wird durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt finanziert. Die Weiterführung des Projekts „Shalom Rollberg“ – Friedliches Miteinander und Respekt im Kiez“ ist für den Träger Morus 14 immer wieder eine finanzielle Herausforderung. Solche und ähnliche, niedrigschwellig an bestehenden Regelstrukturen oder Angeboten ansetzende Formate, die – wie „Shalom Rollberg“ – Antisemitismus nicht direkt und konfrontativ, sondern eher „nebenbei“ im Rahmen der Vermittlung etwa ethischer und religionsbezogener Kompetenzen und/oder kreativer oder sportlicher Freizeitangebote thematisieren, zu erhalten, weiterzuentwickeln und für die Zukunft zu sichern, ist ein wesentliches Anliegen des ASQ-B.

Beim Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln ging es 2025 v.a. darum, die Handlungsziele für 2026 festzulegen. Im Ergebnis dieses Prozesses wird das Augenmerk des Antisemitismusbeauftragten 2026 darauf liegen, das öffentliche Eintreten des Bündnisses für demokratische Werte, die Ausrichtung auf lokale Herausforderungen und Bedarfslagen sowie auf Zielgruppen mit demokratieskeptischen Einstellungen nach Maßgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik zu vorurteilsmotivierten Straftaten nicht zuletzt auch auf den Schutz der Menschenwürde und Grundrechte von Personen, die mit dem Judentum und/oder der Verteidigung des Existenzrechts des Staates Israel verbunden sind oder in Verbindung gebracht werden sowie auf die Präventionsarbeit gegen alle Formen des Antisemitismus zu beziehen. Dabei sind Schwerpunkte auf Bezirksregionen zu legen in denen Milieus dominieren, in denen antisemitische und projektiv-wahnhafte Welterklärungs-Erzählungen besonders verbreitet sind, die sich gegen die Werte und Normen der freiheitlichen Demokratie und ihre aufgeklärt-humanistischen Fundamente richten. 

Unmittelbar an der Implementierung von Maßnahmen war der ASQ-B seit Antritt der Stelle am 01.07.2025 im Auftrag des Bezirksbürgermeisters beteiligt 

– an der Eröffnung und Implementierung der 2. Phase der Kampagne „Fragemauer“ am Rathaus Neukölln (07.10.-09.11.2025) mit ELNET, 

– an der Diskussions- und Netzwerkveranstaltung „Vom Alltag zur Zäsur. Antisemitismus und Islamismus in Neukölln nach dem 7. Oktober“ des „Neuköllner Netzwerk gegen Hass“ (Jehi ˈOr JBDA gUG/Solidarisch gegen Hass, Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun, Nachbarschaftsheim Neukölln e.V., Blickwinkel e.V., Naturfreundejugend Berlin, Pek Koach – Jewish-Kurdish Women’s Alliance e.V. und Mahnwache gegen Antisemitismus) am 09.10.2025 im Rahmen der Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus 2025, 

– an der Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Besuchs des Bürgermeisters von Neuköllns Partnerstadt Bat Yam und seiner Delegation vom 15. bis 16.10.2025 sowie 

– an der Vorbereitung, Organisation und Begleitung der Chanukkah-Feier von Hillel Deutschland – jüdische Bildungsinitiative in Deutschland im Rathaus Neukölln (als Bekenntnis des Bezirks zum jüdischen Leben in Neukölln in Zeiten grassierenden Antisemitismus). 

Als Ansprechperson ist der Antisemitismusbeauftragte im Gespräch mit Einrichtungen und Einzelpersonen, die von antisemitisch motivierten Bedrohungen und Angriffen betroffen sind (bspw. Masiyot e.V., Bajszel, Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun, einzelne Bürgerinnen und Bürger). Dabei ist der ASQ-B bemüht, die Betroffenen durch gezielte Vernetzung und konzertierter Kommunikation sowie weitere Maßnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. 

Zu 4.: 

Aus dem Austausch mit Berliner Sicherheitsbehörden, mit jüdischen und antisemitismuskritisch engagierten NGOs und Einzelpersonen sowie dem Abgleich sozialwissenschaftlicher Befundeiv zu statistischen Korrelationenv zwischen einerseits überproportional verbreiteter Neigung zu Antisemitismus sowie projektiv-wahnhaften Weltauffassungen (Verschwörungsmentalitäten) und andererseits (statistischen) Kategorien wie „Bildungsarmut/niedriger Bildungsstand“, „(relative) Armut bzw. Transferleistungsbezug“, „Erfahrung von Unsicherheit, Kontrollverlust und/oder Entfremdung“ und „dogmatische, rigide und ausgrenzende religiöse Haltungen“ mit Sozialstrukturdaten der Neuköllner Ortsteile und Bezirksregionen ergeben sich im Bezirk Neukölln für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus und den Schutz der Grundrechte von Menschen, die dem Judentum und/oder „dem Zionismus“ zugeordnet werden lokale Schwerpunktbereiche v.a. nördlichen Ortsteil Neukölln. 

Zu 5.: 

Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu verallgemeinerbaren Täterprofilen antisemitischer Vorfälle im Bezirk vor, die über die vielfach empirisch belegte Erkenntnis hinausgehen, dass die gerichtlich Verurteilten in Deutschland ebenso wie die Täter und (mit Ausnahme der sexuellen und häuslichen Gewalt) Opfer von Gewaltstraftaten ganz überwiegend männlich sowie dass die Tatverdächtigen polizeilich erfasster Gewalttaten in absoluten Zahlen ganz überwiegend Erwachsene sind, jedoch in Relation zum Bevölkerungsanteil der Altersgruppe v.a. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gewaltstraftaten begehen. 

Zu 6.: 

Zur politischen Motivation der Täter bei antisemitischen Vorfällen (Straftaten) liegen mit der Statistik der Polizei Berlin zur Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024 folgende Erkenntnisse vor: 

Zu 7.: 

Zum Migrationshintergrund von Tätern antisemitisch motivierter Straftaten liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Tätigkeiten des Vereins Al-Huleh e. V. in Neukölln

Tätigkeiten des Vereins Al-Huleh e. V. in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Förderungen hat der Verein Al-Huleh e. V. seit 2018 vom Bezirksamt Neukölln erhalten?
  2. Für welche konkreten Projekte wurden diese Mittel eingesetzt?
  3. Wie prüft das Bezirksamt die zweckentsprechende Verwendung dieser Förderungen?
  4. Mit welchen Einrichtungen, Schulen oder Vereinen kooperiert der Verein derzeit in Neukölln?
  5. Welche Kenntnisse liegen dem Bezirksamt über eventuelle Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Al-Huleh e. V. vor?
  6. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt aus dem Landesamt oder Bundesamt für Verfassungsschutz zu diesem Verein vor?
  7. Bestehen nach Kenntnis des Bezirksamtes Verbindungen des Vereins zu Organisationen außerhalb Deutschlands?
  8. Plant das Bezirksamt, die Förderung oder Zusammenarbeit mit Al-Huleh e. V. fortzuführen oder zu überprüfen, und nach welchen Kriterien erfolgt diese Entscheidung?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Anita-Berber-Park aufwerten – Würdiges Gedenken für die Namensgeberin

Anita-Berber-Park aufwerten – Würdiges Gedenken für die Namensgeberin

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Datum: 04.11.2025

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und an welcher geeigneten Stelle im Anita-Berber-Park die Aufstellung einer Büste oder Gedenkstelle zu Ehren von Anita Berber möglich ist. Dabei sollen insbesondere die kulturgeschichtliche Bedeutung der Namensgeberin, der derzeitige Zustand des Parks sowie die gestalterische Einbindung in das Parkkonzept berücksichtigt werden. Das Bezirksamt wird gebeten, hierfür einen Vorschlag mit Kostenschätzung und möglicher Finanzierung (z. B. über Kultur- oder Fördermittel wie Lotto, Patenschaften oder Spenden) zu erarbeiten und der BVV zu berichten.

Begründung:

Der Anita-Berber-Park befindet sich derzeit in einem Zustand, der vielfach als sanierungsbedürftig wahrgenommen wird. Neben den notwendigen gartenbaulichen und sozialen Maßnahmen wäre eine kulturelle und identitätsstiftende Aufwertung des Parks ein wichtiger Beitrag, um ihn stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.

Anita Berber (1899–1928) war eine der herausragenden Künstlerinnen des Berlins der 1920er-Jahre – Tänzerin, Schauspielerin und Symbol einer freien, modernen Stadtkultur. Ihr Grab auf dem ehemaligen Friedhofsgelände wurde eingeebnet; ein sichtbares Gedenken an die Namensgeberin fehlt heute.

Die Errichtung einer Büste oder Gedenkstelle – eingebettet in eine gärtnerisch gestaltete Fläche – würde sowohl die historisch-kulturelle Bedeutung des Parks unterstreichen als auch zu seiner Aufwertung und besseren Identifikation beitragen. Ein solcher Erinnerungsort könnte zudem ein positiver Impuls für die Nachbarschaft sein und das Image des Parks nachhaltig verbessern. 

Das Projekt könnte mit kulturellen Einrichtungen, dem Fachbereich Museum und Geschichte (Museum Neukölln), lokalen Initiativen und ggf. Kunsthochschulen gemeinsam entwickelt werden. Dadurch ließe sich eine kostengünstige, künstlerisch hochwertige und bürgernahe Umsetzung erreichen.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BiSchuKu)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Abstimmung BVV)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Gartenkulturweg in Neukölln

Gartenkulturweg in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Auf welche Weise sorgt sich das BA um den Gartenkulturweg in Neukölln?
  2. Inwieweit kümmert sich das BA um beschädigte Schilder entlang der Neuköllner Routen wie beispielsweise am Neuköllner Schifffahrtskanal?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Kampf der Rattenplage: Regelmäßiger Bericht des Bezirksamts

Kampf der Rattenplage: Regelmäßiger Bericht des Bezirksamts

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt (BA) wird aufgefordert, der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen halbjährlichen Bericht über die Fortschritte des Rattenbefalls im Bezirk vorzulegen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen. 

Begründung: Das BA betont in seiner Antwort auf die KA/492/XXI der AfD-Fraktion die Bedeutung der Bekämpfung der Rattenplage in Neukölln für die allgemeine Gesundheit. Es schreibt, dass daher präventive Maßnahmen einzuleiten seien, um einer Übertragung von Infektionserkrankungen wie Hantavirusinfektion, Leptospirose, Toxoplasmose, Cholera, Salmonellen, aber auch von Tierseuchen, wie Schweine- und Geflügelpest auf den Menschen vorzubeugen. Weiter führt das BA aus, dass Hinweisschilder gegen das Füttern von Ratten notwendig seien, um aufzuklären, die Gesundheit zu schützen, Rattenplagen zu verhindern und das Verhalten der Bevölkerung zu lenken. Sie seien ein einfacher, aber wirksamer Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum. 

Das BA sieht die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Bekämpfung der Rattenplage als besonders wichtig an: „Der Bezirk investiert viel in Schädlingsbekämpfung. Diese Maßnahmen funktionieren aber nur, wenn die Bevölkerung mitmacht. Hinweisschilder fordern zum verantwortungsvollen Verhalten auf und unterstützen so öffentliche Maßnahmen.“ Und weiter: „Durch die gezielte Sensibilisierung der Bevölkerung durch präventive und repressive Maßnahmen ist zudem eine grundsätzliche Verhaltensveränderung – auch über den Hermannplatz hinaus – denkbar.“ Das BA sieht allerdings die Schwierigkeit, dass ein Zeitpunkt für das Eintreten von positiven Ergebnissen aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen nicht punktuell festgelegt werden könne. Hier soll der Antrag das BA unterstützen, dass es im halbjährlichen Rhythmus über die Fortschritte der Bekämpfungsmaßnahmen die BVV und die Öffentlichkeit informiert.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 12406 – Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken

Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 12406 – Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken“ auf jährlich 153.000 Euro festzusetzen und bittet das Bezirksamt, eine entsprechende Anpassung der Mietverträge mit den Nutzern der Stellplätze vorzunehmen.

Begründung

Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Einnahmequellen voll auszuschöpfen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2026 und 2027 lediglich Ansätze von jeweils 51.000 Euro vorgesehen sind, obwohl bereits 2024 Einnahmen in Höhe von 60.000 Euro erzielt wurden. Der angesetzte Betrag bildet die tatsächlichen Möglichkeiten nicht ab und führt dazu, dass erhebliche Mehreinnahmen ungenutzt bleiben.

Das Parken auf Dienstgrundstücken ist derzeit deutlich zu günstig und spiegelt nicht den tatsächlichen Marktwert wider. Eine Anpassung ist sachgerecht und notwendig, um Einnahmeverluste zu verhindern und gleichzeitig ein marktgerechtes Entgelt für die Nutzung von Stellflächen durchzusetzen. Durch die Erhöhung des Ansatzes auf 153.000 Euro werden die realistisch erzielbaren Einnahmen im Haushalt abgebildet und dringend benötigte zusätzliche Mittel generiert, die zur Stabilisierung der Haushaltslage beitragen.

Die Festsetzung auf 153.000 Euro schafft eine solide Grundlage, verhindert eine systematische Unterfinanzierung und setzt ein klares Zeichen, dass der Bezirk alle Einnahmepositionen konsequent und verantwortungsvoll ausschöpft.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Meldestellen von der Mietfreiheit befreien

Meldestellen von der Mietfreiheit befreien

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass sich das Bezirksamt – behelfsweise über die zuständigen Stellen – für eine Mieterhöhung in der Liegenschaft in der Mainzer Straße 26a einsetzt und in der Folge den im Kapitel 3306 veranschlagten Einnahmeansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Träger „Yekmal e.V.“  von bisher 0,00 Euro auf die ortsübliche Jahresmiete in Höhe von 7650,00 Euro angehoben wird. 

Begründung:
Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen auf ihre Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein Träger wie „Yekmal e.V.“ für die Nutzung bezirklicher Räumlichkeiten von Mietzahlungen vollständig freigestellt wird, während die ortsübliche Jahresmiete mit 7.650,00 Euro beziffert ist.

Eine solche Handhabung führt zu Einnahmeausfällen im Bezirkshaushalt und bewirkt eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen, Initiativen oder Organisationen, die marktübliche oder zumindest kostendeckende Entgelte für die Nutzung öffentlicher Liegenschaften zu entrichten haben. Die unentgeltliche Überlassung stellt angesichts der angespannten Haushaltslage keine vertretbare Lösung dar.

Es ist ein Gebot der haushaltspolitischen Fairness, dass auch Yekmal e.V. die ortsübliche Miete entrichtet. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass öffentliche Ressourcen gerecht und transparent verteilt werden und keine einzelnen Träger einseitig auf Kosten der Allgemeinheit bevorzugt werden. Die antragstellende Fraktion bezweifelt zudem die Gemeinnützigkeit einer Meldestelle für politisch missliebige Meinungen. 

Die Erhebung der ortsüblichen Miete trägt unmittelbar zur Konsolidierung des Bezirkshaushalts bei, reduziert nicht gerechtfertigte Subventionierungen und setzt ein klares Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit bezirkseigenem Vermögen.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Jungsozialisten an die Marktwirtschaft heranführen 

Jungsozialisten an die Marktwirtschaft heranführen 

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass sich das Bezirksamt – behelfsweise über die zuständigen Stellen – für eine Mieterhöhung in der Liegenschaft in der Gutschmidtstraße 39 einsetzt und in der Folge den im Kapitel 3306 veranschlagten Einnahmeansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Träger ‚SJD – Die Falken‘ von bisher 0,00 Euro auf die ortsübliche Jahresmiete in Höhe von 32.760,00 Euro angehoben wird.

Begründung:
Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist daher verpflichtet, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen auf ihre Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb ein Träger wie „SJD – Die Falken“ für die Nutzung bezirklicher Räumlichkeiten von Mietzahlungen vollständig freigestellt wird, während die ortsübliche Jahresmiete mit 32.760,00 Euro beziffert ist. Die antragstellende Fraktion bezweifelt den gemeinnützigen Zweck der derzeitigen Nutzer. 

Ein solches Vorgehen stellt nicht nur eine erhebliche Belastung des Bezirkshaushalts dar, sondern auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen, Initiativen oder Organisationen, die in marktübliche oder zumindest kostendeckende Entgelte für die Nutzung von Liegenschaften entrichten müssen. Es ist ein Gebot der haushaltspolitischen Fairness, dass auch SJD „Die Falken“ die ortsübliche Miete entrichten. Nur so kann gewährleistet werden, dass öffentliche Ressourcen gerecht und transparent verteilt werden und keine einzelnen Träger auf Kosten der Allgemeinheit bevorzugt werden.

Die Erhebung der ortsüblichen Miete trägt unmittelbar zur Konsolidierung des Bezirkshaushalts bei, reduziert ungerechtfertigte Subventionierungen und setzt ein klares Signal für wirtschaftliches Handeln im Umgang mit bezirkseigenem Vermögen.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3303, Titel 52601 – Dienstleistungen

Haushaltsplan Kapitel 3303, Titel 52601 – Dienstleistungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel 52601 „Gerichts- und ähnliche Kosten“ um jährlich 20.000 Euro zu kürzen.

Begründung:
Der Bezirk Neukölln befindet sich weiterhin in einer äußerst angespannten Haushaltslage. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, sämtliche Ausgabenansätze kritisch zu überprüfen und auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken. Dies betrifft auch die Ansätze im Titel 52601 „Gerichts- und ähnliche Kosten“.

Es ist unbestritten, dass bestimmte Rechtsstreitigkeiten oder zwingend entstehende Gebührenlasten nicht vermieden werden können. Gleichwohl ist zu konstatieren, dass der Aufwuchs der vorgesehenen Mittel weiterhin über das Maß hinausgeht, das durch eine strikte Haushaltsführung und einen vorausschauenden Umgang mit Rechtsfragen gerechtfertigt erscheint. Eine vorausschauende Verwaltungspraxis, die Konflikte frühzeitig durch klare Regelungen, eindeutige Bescheide und rechtssichere Entscheidungen vermeidet, trägt erheblich dazu bei, kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu reduzieren.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Verwaltung über umfangreiche interne und externe Rechtsberatungsmöglichkeiten verfügt, die im Vorfeld genutzt werden können, um unnötige Prozesse und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Die Ausgaben in diesem Titel erweckten daher den Eindruck mangelnder Anstrengungen, alternative und kostensparende Wege zur Konfliktlösung zu beschreiten.

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, in Zeiten angespannter Haushaltslagen mit besonderer Sorgfalt auf die Reduzierung vermeidbarer Kosten zu achten. Eine Kürzung um 20.000 Euro setzt ein klares Signal, dass der Bezirk diese Verpflichtung ernst nimmt und die Verwaltung anhält, Rechtsstreitigkeiten durch umsichtiges Handeln und sorgfältige Abwägungen zu vermeiden.

Die gesetzlich zwingenden Ausgaben bleiben durch diese Maßnahme unberührt, da die Verpflichtung zur Begleichung unabwendbarer Gerichtskosten selbstverständlich weiterhin besteht. Mit der Kürzung wird lediglich der Anreiz geschaffen, mögliche Einsparpotenziale auch in diesem Bereich konsequent zu nutzen und die Verwaltung zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit den Haushaltsmitteln zu veranlassen.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Anlage PRB 9550  2.2 Regiekosten

Anlage PRB 9550  2.2 Regiekosten

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der im Wirtschaftsplan 2026 im Titel „Regiekosten“ vorgesehene Ansatz wird um 500.000 € abgesenkt. Die freiwerdenden Mittel sind als Gewinnabführung dem Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zuzuführen. In der Folge wird auf die Baumaßnahme zur Ertüchtigung der Juliusstraße verzichtet.

Begründung

Die antragstellende Fraktion bezweifelt den Nutzen des weiteren Ausbaus der Parkraumbewirtschaftung. Die Bereitstellung von weiteren Dienst- und Aufenthaltsräumen für die PRK-Kräfte ist somit nicht notwendig.  Eine Absenkung des Ansatzes um 500.000 € ist möglich, ohne die Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen, wenn auf die Einstellung weiterer Mitarbeiter verzichtet wird. Gleichzeitig wird der Bezirkshaushalt durch die Gewinnabführung gestärkt und erhält dringend benötigte Mittel zur Deckung der allgemeinen Ausgaben.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Anlage PRB 2.5.1 Zuführung an die Rücklage für Erweiterungsinvestitionen

Anlage PRB 2.5.1 Zuführung an die Rücklage für Erweiterungsinvestitionen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der im Haushaltsplanentwurf 2027 im Titel „Zuführung an die Rücklage für Erweiterungsinvestitionen“ (Erweiterungsinvestitionen für die Einführung weiterer Parkzonen) vorgesehene Ansatz wird um 200.000 € abgesenkt. Stattdessen sollen diese Mittel in Kapitel 3400 in Titel 12109 als Gewinn an den Bezirkshaushalt abgeführt werden.

Begründung


Die geplante Ausweitung von Parkzonen in Neukölln stößt auf breite Ablehnung in der Bevölkerung. Bürger empfinden die Parkraumbewirtschaftung nicht als Service, sondern als Belastung und zusätzliche Abgabe. Auch die wirtschaftliche Seite spricht gegen eine Ausweitung: Die Einrichtung neuer Parkzonen verursacht hohe Investitionskosten, die sich durch Gebühreneinnahmen in absehbarer Zeit nicht amortisieren.

Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bezirks ist es nicht zu vertreten, dass Gelder in dieser Größenordnung angespart und zweckgebunden werden, während an anderer Stelle Mittel für dringend notwendige Aufgaben fehlen. Die Rücklagenbildung in Höhe von über 200.000 € für 2027 stellt faktisch eine Vorfinanzierung eines Projekts dar, das weder auf Akzeptanz in der Bürgerschaft stößt noch finanziell sinnvoll ist.

Die Absenkung des Ansatzes um 200.000 € ist daher geboten, um den Bezirkshaushalt zu entlasten und einer unnötigen Belastung der Bürger entgegenzuwirken.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3810, Titel 52110 – Unterhaltung der Grünanlagen

Haushaltsplan Kapitel 3810, Titel 52110 – Unterhaltung der Grünanlagen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Ansatz für „Unterhaltung der Grünanlagen“ jährlich um jeweils 235.000 Euro zu erhöhen.

Begründung

Im Haushaltsplanentwurf sind für die Jahre 2026 und 2027 lediglich 2.542.000 Euro bzw. 2.769.000 Euro vorgesehen, während im Jahr 2025 ein Ansatz von 3.045.000 Euro bereitgestellt wurde. Eine Absenkung der Mittel ist angesichts der stetig wachsenden Anforderungen nicht vertretbar.

Die bezirklichen Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze sowie Straßen- und Anlagenbäume sind für Lebensqualität, Naherholung und Stadtklima unverzichtbar. Ihre Pflege und Unterhaltung erfordern sowohl Ausstattung, Geräte, Gehölze und Pflanzen als auch den Einsatz externer Fachfirmen für Grünpflege, Baumschnitt und Instandsetzung. Hinzu kommen notwendige Reparaturen und Erneuerungen von Bänken, Wegen, Spielgeräten und Rasenflächen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht. Unterlassene Pflege oder mangelhafte Baumsicherheit bergen erhebliche Gefahren für die Bevölkerung und führen zu hohen Folgekosten durch Schadensfälle. Nur durch eine angemessene Mittelausstattung kann der Bezirk seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und zugleich die Funktionsfähigkeit der Grünanlagen dauerhaft sichern.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3715, Titel 54053 – Veranstaltungen

Haushaltsplan Kapitel 3715, Titel 54053 – Veranstaltungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Wegfall des Titels „Veranstaltungen“ zurückzunehmen und für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 5.000 Euro bereitzustellen und für die Meisterehrung im Sport vorzusehen. 

Begründung


Im Kapitel 3715, Titel 54053 „Veranstaltungen“ ist im Haushaltsplanentwurf ein Wegfall vorgesehen. Damit würden insbesondere traditionsreiche Formate wie die Neuköllner Meisterehrung nicht mehr durchgeführt werden können.

Diese Veranstaltungen haben jedoch eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung. Sie würdigen herausragende Leistungen, stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern die Identifikation der Bürger mit ihrem Bezirk. Ein ersatzloser Wegfall würde ein negatives Signal an Vereine, Ehrenamtliche und engagierte Persönlichkeiten senden, die wesentlich zum sozialen Zusammenhalt beitragen.

Mit einer Fortführung des Titels in reduzierter Höhe von jeweils 5.000 Euro für die Jahre 2026 und 2027 wird gewährleistet, dass die Neuköllner Meisterehrung und ähnliche Veranstaltungen stattfinden können. Damit bleibt der Bezirk in der Lage, sportliche Erfolge sowie ehrenamtliches Engagement angemessen zu würdigen, ohne den Haushalt spürbar zu belasten.

Die vorgesehenen Mittel sind überschaubar, leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Aufrechterhaltung einer lebendigen Anerkennungskultur im Bezirk Neukölln.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3700, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Haushaltsplan Kapitel 3700, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ jährlich auf jeweils 152.000 Euro festzusetzen, um die Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht mit den sogenannten Schwimmbussen weiterhin sicherzustellen.

Begründung


Im Haushaltsplanentwurf sind für die Jahre 2026 und 2027 lediglich 5.000 Euro vorgesehen, während im Jahr 2025 ein Ansatz von 157.000 Euro bereitgestellt wurde. Mit dieser drastischen Absenkung würde die Busbeförderung zum Schwimmunterricht für die Grundstufen der Schulen faktisch wegfallen. 

Ein solcher Rückbau ist nicht hinnehmbar. Der Schwimmunterricht ist ein verpflichtender Bestandteil des schulischen Lehrplans und kann in vielen Schulen aufgrund fehlender eigener Schwimmstätten nur durch externe Bäder gewährleistet werden. Ohne eine organisierte Schülerbeförderung wäre die Durchführung des Unterrichts in der vorgesehenen Form nicht möglich. Gerade für die jüngeren Jahrgänge, die auf eine sichere Begleitung angewiesen sind, würde der Wegfall der Busbeförderung eine erhebliche Benachteiligung darstellen.

Darüber hinaus betrifft die Schülerbeförderung auch den Fall bauseits bedingter Schließungen von Schulsporthallen. In solchen Fällen müssen kurzfristig alternative Sportstätten erreicht werden können, was ohne gesicherte Transportmöglichkeiten nicht umsetzbar wäre.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3620, Titel 42701 – Aufwendungen für freie Mitarbeiter 

Haushaltsplan Kapitel 3620, Titel 42701 – Aufwendungen für freie Mitarbeiter 

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz für Aufwendungen für freie Mitarbeiter, die als Lehrer im Bereich der Musikschule tätig sind, jährlich um jeweils 110.000 Euro zu erhöhen.

Begründung


Im Kapitel 3620, Titel 42701 sind für die Jahre 2026 und 2027 derzeit Ansätze in Höhe von jeweils 2.380.000 Euro bzw. 2.418.000 vorgesehen. Diese Mittel reichen angesichts der bestehenden Nachfrage sowie der steigenden Kosten für qualifizierte freie Mitarbeiter nicht aus, um den Bedarf im Bezirk Neukölln angemessen zu decken. 

Der Instrumental- und Vokalunterricht stellt ein zentrales Angebot der musikalischen Bildung dar und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Er fördert Konzentrationsfähigkeit, Teamgeist und Disziplin und eröffnet Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft Zugang zu kultureller Bildung.

Darüber hinaus erfordert die Qualitätssicherung im Unterricht den Einsatz qualifizierter Fachkräfte, deren Vergütung angesichts steigender Lebenshaltungskosten konkurrenzfähig ausgestaltet werden muss. Nur so lässt sich verhindern, dass qualifizierte Mitarbeiter in andere Bezirke oder in die private Musikschullandschaft abwandern.

Mit einer Erhöhung um jährlich 110.000 Euro wird die Grundlage geschaffen, zusätzliche Unterrichtskapazitäten zu finanzieren, die Qualität des Angebots dauerhaft zu sichern und mehr Kindern und Jugendlichen den Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen. Damit trägt der Bezirk nicht nur zur kulturellen Förderung bei, sondern investiert auch nachhaltig in die Bildung und Entwicklung der jungen Generation.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 4000, Titel 54010 – Dienstleistungen

Haushaltsplan Kapitel 4000, Titel 54010 – Dienstleistungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz für Dolmetschertätigkeiten jährlich um jeweils 101.000 Euro zu reduzieren.

Begründung

Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Ausgabenpositionen kritisch zu prüfen. Dies betrifft auch die Mittel für Dolmetscherleistungen im Bereich der Familienberatung. Unbestritten ist, dass Dolmetschereinsätze dort, wo sie zur Wahrnehmung von Rechtsansprüchen oder zur Sicherstellung des Kinderschutzes zwingend erforderlich sind, gewährleistet bleiben müssen. Der vorgesehene Aufwuchs der Haushaltsmittel erscheint jedoch nicht verhältnismäßig. Hinzu kommt, dass durch den verstärkten Einsatz technischer Hilfsmittel – etwa digitaler Übersetzungsdienste und KI-gestützter Anwendungen – der Bedarf an kostenintensiven Präsenzdolmetschern voraussichtlich sinkt. Diese technischen Lösungen bieten in vielen Alltagssituationen eine praktikable und kostengünstigere Alternative.

Gerade in der aktuellen Haushaltslage ist der Bezirk gehalten, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konsequent zu beachten. Dolmetscherleistungen müssen daher auf die gesetzlich verpflichtenden Fälle konzentriert werden. Eine pauschale Ausweitung der Mittel ist nicht gerechtfertigt.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 4010, Titel 68414 – Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe undKapitel 4010, Titel 23190 – Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke

Haushaltsplan Kapitel 4010, Titel 68414 – Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe undKapitel 4010, Titel 23190 – Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Ansatz im Titel 68414 „Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe“ in Höhe von jährlich jeweils 10.500 Euro vollständig zu streichen. In der Konsequenz wird auf die Einnahmen in Titel 23190 veranschlagten zweckgebundenen Einnahmen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Höhe von jeweils 140.000 Euro verzichtet. Die Förderung des Projektes Demokratienetzwerk Neukölln entfällt entsprechend. 

Begründung

Im Titel 68414 sind für die Jahre 2026 und 2027 Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe in Höhe von jeweils bis zu 10.500 Euro aus bezirklichen Eigenmitteln eingeplant, um Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einzuwerben und deren Finanzierung im Titel 23190 abgebildet ist.

Die Aufnahme solcher zweckgebundenen Bundesmittel in den Bezirkshaushalt führt zu einer inhaltlichen und finanziellen Bindung an Programme, die nicht zum Kernbereich der bezirklichen Pflichtaufgaben gehören. Die antragstellende Fraktion bezweifelt den generellen Nutzen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. 

Durch den Verzicht auf die Zuschüsse im Titel 68414 sowie die Streichung der entsprechenden Einnahmen im Titel 23190 wird der Bezirkshaushalt von ideologisch geprägten Projekten entlastet, der Verwaltungsaufwand reduziert und die Eigenständigkeit des Bezirks gestärkt. Die verfügbaren Haushaltsmittel können damit gezielt für originäre, unverzichtbare Aufgaben des Bezirks eingesetzt werden.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3300, Titel 54010  – Dienstleistungen

Haushaltsplan Kapitel 3300, Titel 54010  – Dienstleistungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Mittel für Dienstleistungen in Titel 54010 jährlich um jeweils 20.000 Euro zu reduzieren. Die Kürzung bezieht sich auf die vorgesehenen Ansätze für den Beauftragten für Integration und Gleichstellung, die laut Planungen des Bezirksamtes aus diesen Titeln Veranstaltungen finanzieren sollen. 

Begründung

Die vorgesehenen Mittel für den Beauftragten für Integration und Gleichstellung stellen eine fortgesetzte Ausweitung der Verwaltung dar, die weder in ihrer Wirksamkeit noch in ihrer Notwendigkeit belegt ist. Integration und Gleichstellung sind staatliche Kernaufgaben, die bereits umfassend durch die Landes- und Bundesebene abgedeckt werden. Zusätzliche Strukturen auf Bezirksebene führen zu Doppelungen und Kostensteigerungen, ohne dass ein nachweisbarer Nutzen für die Bürger entsteht. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Vielzahl dringender Pflichtaufgaben, etwa im Bereich der Infrastruktur, der Schulen oder der Grünflächenpflege, ist es nicht vertretbar, zusätzliche Ressourcen für Posten bereitzuhalten, deren Effekt im Wesentlichen symbolischer Natur ist. Durch die Kürzung der Mittel um jährlich 20.000 Euro werden Haushaltsmittel freigesetzt, die besser in Aufgaben mit unmittelbarem und praktischem Nutzen für die Allgemeinheit eingesetzt werden können.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ in Höhe von jeweils 34.000 Euro jeweils um jährlich 15.000 Euro zu kürzen, soweit hierfür keine rechtlich zwingenden Verpflichtungen bestehen. In der Folge möge der Bezirksbürgermeister auf seine Dienstlimousine verzichten. 

Begründung

Im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ sind derzeit Leasingkosten für das Fahrzeug des Bezirksbürgermeisters sowie für ein weiteres Fahrzeug für Materialtransporte veranschlagt. Hinzu kommen Kosten für Instandsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit der Rückgabe der Fahrzeuge.
Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es nicht vertretbar, für den Bezirksbürgermeister ein eigenes Leasingfahrzeug auf Kosten des Bezirks vorzuhalten, sofern hierfür keine gesetzliche oder zwingende Verpflichtung besteht. Für dienstliche Fahrten können öffentliche Verkehrsmittel oder kostengünstige Carsharing- bzw. Mietwagenangebote genutzt werden. Die Kürzung der Mittel, soweit rechtlich möglich, führt zu einer unmittelbaren Entlastung des Haushalts und setzt ein Signal für sparsamen Mitteleinsatz.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Kapitel 4500 Titel 97203 Belegung der PMA 

Kapitel 4500 Titel 97203 Belegung der PMA 

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die aus dem Alternativen Haushalt der AfD-Fraktion übrigbleibenden Mittel i.H.v. 307.000 bzw. 7910 Euro in 2026 und 2027 für die Belegung der Pauschalen Minderausgabe zur berücksichtigen. 

Begründung

Die antragstellende Fraktion bezweifelt die Tragfähigkeit des vorgelegten Haushaltsplanes und möchte mit der Reduzierung der Ansätze für die Pauschale Minderausgabe kommende Haushaltssperren abwenden. Zudem kann der Spielraum mögliche Realisierungsrisiken etwa bei Vertragsanpassungen bei den von der antragstellenden Fraktion vorgeschlagenen haushalterischen Maßnahmen abfedern.  

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 10. September 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln nimmt mit Entsetzen zur Kenntnis, dass die Partei Die Linke in Neukölln am 9. August 2025 ein sogenanntes „Sommerfest der Solidarität für Palästina“ veranstaltet hat, das von einer israelfeindlichen Stimmung geprägt war und offene Kooperationen mit islamistischen Gruppen beinhaltete. An der Veranstaltung waren islamistische Organisationen beteiligt, die ideologische sowie personelle Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen wie der Hamas und der PFLP unterhalten, deren erklärtes Ziel die Vernichtung des Staates Israel ist. Solche Kooperationen fördern nicht nur Antisemitismus, sondern untergraben auch die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft und tragen zur Radikalisierung bei.

Besonders skandalös ist die ursprünglich geplante Nutzung eines kirchlichen Veranstaltungsraums wie dem Gelände der Kiezkapelle in Neukölln für dieses Fest. Die Kirche hat den Mietvertrag zu Recht und rechtzeitig gekündigt, nachdem die extremistischen Ausrichtungen der Veranstaltung bekannt wurden, und somit eine klare Haltung gegen die Instrumentalisierung christlicher Räume für islamistische Propaganda gezeigt. Dennoch bleibt es ein unhaltbarer Skandal, dass im Deutschland des Jahres 2025 islamistische Redner und Hamas-Unterstützer überhaupt in Erwägung ziehen können, in christlichen Einrichtungen zu predigen und ihre israelfeindlichen Botschaften zu verbreiten.

Die Veranstaltung fand letztlich unter erheblichen Gegenprotesten statt, bei denen israelische Flaggen gezeigt und gegen die propalästinensische Ausrichtung demonstriert wurde. Trotz der Vorwürfe und der Kündigung des ursprünglichen Ortes hielt Die Linke Neukölln an ihren Plänen fest und suchte lediglich neue Räume, was die Uneinsichtigkeit der Verantwortlichen unterstreicht. Solche Ereignisse gefährden den gesellschaftlichen Frieden in Neukölln, einem Bezirk, der bereits mit Integrationsherausforderungen und Antisemitismus kämpft.

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt diese Vorgänge aufs Schärfste und fordert die Bezirksverordnetenversammlung auf, klare Signale gegen Antisemitismus, Islamismus und die Kooperation linker Parteien mit islamistischen Gruppen zu setzen.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
Abstimmungsergebnis BVV am 10.09.2025 (Screenshot: BVV Neukölln, YouTube)

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Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Zuge der geplanten Umstellung der Straßenbeleuchtung im Vogelviertel sowie in weiteren betroffenen Quartieren des Bezirks die historischen Gasaufsetzleuchten vom Typ BAMAG U7 in ihrer traditionellen äußeren Erscheinungsform erhalten bleiben. Die Umrüstung auf LED-Technologie soll ausschließlich in einer Weise erfolgen, die die charakteristische Gestalt dieser Leuchten bewahrt. Neue, von der historischen Form abweichende LED-Leuchten sollen im Vogelviertel nicht zur Anwendung kommen.

Begründung:


Die BAMAG U7 Gasaufsetzleuchten stellen seit Jahrzehnten ein stadtbildprägendes Element der Berliner Straßenarchitektur dar. Sie verleihen den Straßen einen unverwechselbaren Charakter und sind Teil des kulturellen Erbes Berlins. Nach dem Handbuch „Stadtbild Berlin – Lichtkonzept“ der Senatsverwaltung wird die öffentliche Beleuchtung ausdrücklich nicht nur als Instrument der Verkehrssicherheit, sondern auch als ein wesentliches Mittel zur Prägung des Stadtbildes verstanden. Dort heißt es, dass historische Leuchtenformen „unverwechselbare Identitäten und spezifische Qualitäten“ für das Stadtbild schaffen.

Die Umrüstung auf LED-Technologie ist technisch möglich, ohne die äußere Form der BAMAG U7 zu verändern. In mehreren Berliner Projekten wurden solche Lösungen bereits umgesetzt. Ein Austausch gegen sachlich-nüchterne, neuzeitliche LED-Leuchten ohne Bezug zur historischen Form würde hingegen das gewachsene Stadtbild erheblich beeinträchtigen und dem Anspruch der Bürger auf Bewahrung der historischen Identität ihrer Wohnumgebung widersprechen.

Das Bezirksamt wird daher gebeten, bei allen Umrüstungen im Vogelviertel und vergleichbaren Kiezen verbindlich sicherzustellen, dass die klassische Form der BAMAG U7 erhalten bleibt und ausschließlich LED-Nachrüstungen innerhalb der historischen Gehäuse erfolgen. Nur so kann die notwendige Modernisierung mit Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit verbunden werden, ohne dass das traditionsreiche Berliner Stadtbild beschädigt wird.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Grundschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  2. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Oberschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  3. Wie haben sich die Schülerzahlen an den privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  4. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die öffentlichen Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  5. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die privaten Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  6. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Grundschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  7. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Oberschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  8. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Senioren haben sich seit Einführung des Hitze-Registers in Neukölln registriert?
  2. Welche konkreten Leistungen umfasst die Unterstützung im Rahmen des Hitze-Registers außer der telefonischen oder persönlichen Information?
  3. Wie viele Helfer stehen für die Durchführung der Maßnahmen wie Einkaufen, Begleitung beim Gassigehen oder persönliche Besuche zur Verfügung?
  4. Welche Kosten sind dem Bezirksamt bisher durch die Einrichtung und den Betrieb des Hitze-Registers entstanden?
  5. Aus welchen Mitteln wird das Projekt finanziert und welche jährlichen Gesamtkosten sind vorgesehen?
  6. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um Senioren über die Möglichkeit der Registrierung zu informieren?
  7. Welche Gründe sieht das Bezirksamt für die bisher sehr geringe Zahl von Registrierungen?
  8. Welche Schritte plant das Bezirksamt, um die Reichweite des Hitze-Registers zu erhöhen und mehr Senioren zur Teilnahme zu bewegen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an die Kanzlei Dombat & Partner geleistet?
  2. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an Dr. Frank Lansnicker, Zietenstraße 25a, 10783 Berlin geleistet?
  3. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an weitere externe Rechtsanwaltskanzleien geleistet, und wie heißen diese Kanzleien?
  4. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2023?
  5. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2024?
  6. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im laufenden Haushaltsjahr 2025 bis zum aktuellen Stichtag?
  7. Welche Entwicklungstendenzen erkennt das Bezirksamt bei den Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren seit 2023?
  8. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Kosten für externe Rechtsberatung und personalrechtliche Gerichtsverfahren künftig zu reduzieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Kulturzentrum Oyoun

Kulturzentrum Oyoun

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1947/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hält es das BA für angebracht, dass immer noch ein offizielles Hinweisschild am Hermannplatz/Ecke Hasenheide auf Oyoun hinweist?
  2. Sollte aus Sicht des BA das Angebot von Oyoun an anderer Stelle in Neukölln und mit welchen Mitteln fortgesetzt werden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1947/XXI vom 23.07.2025

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