Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 1

Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Digitalisierung der Verwaltung im Bezirk Neukölln voranzutreiben, und welche Fortschritte wurden erzielt?

2. Inwiefern plant das Bezirksamt, den Zugang zu digitalen Bürgerdiensten weiter zu verbessern, sodass mehr Anträge und Behördengänge online abgewickelt werden können?

3. Welche Investitionen sind in den kommenden Jahren geplant, um die IT-Infrastruktur des Bezirksamts Neukölln zu modernisieren und die digitale Verwaltung zu stärken?

4. Welche Schritte werden unternommen, um die Cybersicherheit und den Datenschutz bei digitalen Verwaltungsprozessen zu gewährleisten?

5. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen und Menschen ohne Zugang zu digitalen Technologien, weiterhin Zugang zu Verwaltungsdiensten haben?

6. Gibt es Pläne, die digitale Bürgerbeteiligung zu fördern, z. B. durch Online-Plattformen oder digitale Bürgerhaushalte, um mehr Transparenz und Mitbestimmung zu ermöglichen?

7. Wie werden Neuköllner Schulen und Bildungseinrichtungen in die Digitalisierung eingebunden, insbesondere in Bezug auf digitale Lernplattformen und IT-Ausstattung?8. Welche Fortschritte wurden bei der Einführung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bezirk Neukölln erzielt, das vorsieht, dass Bürgerdienste auch online angeboten werden müssen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 2

Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Digitalisierung im sozialen Bereich, z. B. in der Sozialhilfe oder Jugendhilfe, zu unterstützen und den Zugang zu diesen Diensten zu erleichtern?

2. Wie plant der Bezirk Neukölln, den digitalen Service für Unternehmen zu verbessern, um Genehmigungsverfahren und Anträge für Gewerbetreibende zu beschleunigen?

3. Welche Schulungsprogramme werden den Mitarbeiter des Bezirksamts angeboten, um ihre digitalen Kompetenzen zu erweitern und die Umstellung auf digitale Arbeitsweisen zu erleichtern?

4. Welche Fortschritte wurden bei der Einführung digitaler Bürgerbüros oder Self-Service-Terminals in Neukölln gemacht, um Wartezeiten und Bürokratie zu reduzieren?

5. Inwiefern plant das Bezirksamt, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder Automatisierung in Verwaltungsprozessen zu prüfen, um Effizienzgewinne zu erzielen?

6. Wie wird die Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und der Landesregierung koordiniert, um eine einheitliche und interoperable digitale Verwaltungsstruktur in Berlin zu gewährleisten?

7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Breitbandausbau im Bezirk Neukölln voranzutreiben, insbesondere in schlecht versorgten Gebieten, und so die digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu fördern?

8. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung der E-Akte im Bezirksamt Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Autos in Neukölln

Autos in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hat sich die Zahl der zugelassenen Autos im Bezirk Neukölln in den Jahren 2019 – 2023 entwickelt?
  2. Welche Pläne gibt es, um die Anzahl der Parkplätze in stark frequentierten Wohngebieten den Erfordernissen anzupassen?
  3. Welche Rolle spielen Elektroladesäulen in der zukünftigen Verkehrsplanung Neuköllns, und gibt es Pläne zur Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten?
  4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, insbesondere an stark befahrenen Straßen?
  5. Gibt es Pläne, weitere autofreie Zonen in bestimmten Gebieten Neuköllns einzurichten, wenn ja welche Gebiete umfassen diese Planungen?
  6. Welche Strategien verfolgt der Bezirk Neukölln, um das Problem der „schrottreifen“ oder langfristig abgestellten Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen zu lösen?
  7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Neukölln, um den Pendlerverkehr mit dem Auto zu verringern und den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu gestalten?
  8. Welche Verkehrssicherheitskampagnen sind im Bezirk Neukölln geplant, um die Autofahrer für rücksichtsvolles Fahren, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas, zu sensibilisieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Ausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung 

Ausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/360/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch sind die bisherigen Gesamtausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 105 (Reuterkiez), 100 (Flughafen-/Donaukiez) und 106 im Weserkiez?

2. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch die entstandenen Personalkosten?

3. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch Regiekosten?

4. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch laufende Sachkosten?

5. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch den laufenden Geschäftsbedarf und die verfahrensabhängige IuK-Technik?

6. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen, durch Dienstkleidung und Fortbildungskosten?

7. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch die Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten?

8. Wie hoch sind die Ausgaben durch entstandenen Vandalismus in den in Frage 1 genannten Parkzonen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/360/XXI vom 22.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Werten um eine Momentaufnahme handelt. Die Werte sind aufgrund der in der Gesamtbetrachtung sehr kurzen Laufzeit nur bedingt aussagekräftig. Dennoch lassen sich inzwischen erste Prognosen ableiten. 

Sämtliche Beträge beziehen sich auf den Stichtag 25.09.2024 und betreffen ausschließlich Ausgaben aus dem Bezirkshaushalt bzw. dem Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

539.608,91 €. 

Zu 2.: 

345.047,83 €. 

Zu 3.: 

Die tatsächlich angefallenen Regiekosten werden erst zum Jahresende an den Bezirkshaushalt abgeführt. 

Zu 4.: 

40.787,83 €. 

Zu 5.: 

Bei den beiden Kostenarten handelt es sich um Sachkosten. Diese sind somit in der Summe zu Frage 4. berücksichtigt. 

Einzeln ausgewiesen: 

– Laufender Geschäftsbedarf: 15.839,17 € 

– verfahrensunabhängige IuK-Technik: 725,71 € 

Zu 6.: 

Bei den beiden Kostenarten handelt es sich um Sachkosten. Diese sind somit in der Summe zu Frage 4. bereits berücksichtigt. 

Einzeln ausgewiesen: 

– Dienstkleidung: 24.222,95 € 

– Fortbildungskosten 0,00 € (Aus- und Fortbildung bisher kostenneutral an der Verwal-tungsakademie Berlin) 

Zu 7.: 

Bewirtschaftungskosten inklusive Beseitigung von Vandalismusschäden: 

153.773,25 € 

Zu 8.: 

Vandalismusschäden werden nicht durch gesonderte Rechnungen des Dienstleisters abgewickelt. Deren Behebung wird zumeist in der den monatlichen Ersatzteil- und Bewirtschaftungsrechnungen abgerechnet, so dass eine differenziertere Auswertung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung 

Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/363/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch sind die bisherigen Gesamteinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 105 (Reuterkiez), 100 (Flughafen-/ Donaukiez) und 106 im Weserkiez? 

2. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Handypark-Apps? 

3. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Kredit- und Bankkartenzahlung? 

4. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Münzzahlungen? 

5. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Einnahmen aus Geldbußen und Verwarnungsgeldern? 

6. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch sonstige Einnahmen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/363/XXI vom 22.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Werten um eine Momentaufnahme handelt. Die Werte sind aufgrund der in der Gesamtbetrachtung sehr kurzen Laufzeit nur bedingt aussagekräftig. Dennoch lassen sich inzwischen erste Prognosen ableiten. 

Sämtliche Beträge beziehen sich auf den Stichtag 25.09.2024 und betreffen ausschließlich Einnahmen im Bezirkshaushalt bzw. dem Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

1.063.003,18 €. 

Zu 2.: 

415.401,91 €. 

Zu 3.: 

64.947,70 €. 

Zu 4.: 

363.756,47 €. 

Zu 5.: 

218.897,10 € (50% der Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern verbleiben bei der Bußgeldstelle, d.h. dort Einnahmen für den Landeshaushalt in selber Höhe) 

Zu 6.: 

0,00 €. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Personalressourcen im Gesundheitsamt

Personalressourcen im Gesundheitsamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/362/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele freie Stellen sind derzeit im Gesundheitsamt im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit in Neukölln insgesamt unbesetzt?

2. Welche Art von Stellen, aufgelistet nach Laufbahn und Gehaltsgruppe, sind derzeit im Gesundheitsamt im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit unbesetzt?

3. Seit wann sind die jeweiligen Stellen unbesetzt?

4. Bei welchen der unbesetzten Stellen finden derzeit Einstellungsgespräche statt?

5. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden seit dem Jahr 2020 durch Mitarbeiter bzw. durch das Gesundheitsamt in Neukölln gestellt?

6. Was waren nach Kenntnis des Bezirksamtes die Hauptgründe, die zu den Überlastungsanzeigen im genannten Zeitraum geführt haben?

7. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Gründe, die zu den Überlastungen führten, kurzfristig und/oder dauerhaft abzustellen?

8. Wie häufig und warum kam es aufgrund des Personalmangels im Gesundheitsamt zu Amtshilfeersuchen an Ämter aus anderen Bezirken bzw. an übergeordnete Behörden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/362/XXI vom 14.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Im Gesundheitsamt Neukölln sind aktuell 18 Stellen unbesetzt.


Zu 2.:
Siehe Excel Liste „KA_362“


Zu 3.:
Siehe Excel Liste „KA_362“


Zu 4.:
Siehe Excel Liste „KA_362“


Zu 5.:
Überlastungsanzeigen vor dem 01.07.2023 sind nicht bekannt. Seitdem wurde eine Überlastungsanzeige
gestellt.


Zu 6.:
Aufgrund der Personalsituation verbunden mit Ausfällen durch Krankheitsfälle im Fachbereich
sowie weiteren Sachverhalten war die Person für einen Zeitraum alleine im Dienst.


Zu 7.:
Durch die Rückkehr von erkrankten Beschäftigten kam es zu einer Erleichterung. Ferner
wurde die gezielte Unterstützung durch eine mit den Fachthemen bisher nur in Teilen befassten
Dienstkraft angeboten. Nach Rücksprache mit der Person, hat das zu einer Entlastung
geführt.


Zu 8.:
Aufgrund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Leiters des Bereichs Infektions-
und umweltbezogener Gesundheitsschutz wurde am 23. Februar 2024 ein Amtshilfeersuchen
an alle Bezirke sowie an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt. Weitere
Amtshilfeersuchen infolge von Personalmangel gab es nicht. Das Bezirksamt Neukölln
wird derzeit in Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf bei der Erstellung der Einschulungsuntersuchungen
tätig.

Tabelle/Anhang:


Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Die Last mit den Altfahrrädern 

Die Last mit den Altfahrrädern 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele augenscheinlich herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt Neukölln markiert, d.h. mit Aufklebern mit Bitte um Entfernung versehen? 

2. Wie viele herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt im Bezirk Neukölln – ggf. in Zusammenarbeit mit der BSR – im Rahmen der Müllbeseitigung eingezogen?

3. An welchen Örtlichkeiten werden die eingezogenen Fahrräder eingelagert?

4. Nach welchem Zeitraum werden die Fahrräder entsorgt oder anderweitig verwertet?

5. Welche Kosten entstehen durch die Beseitigung der entsprechenden nicht mehr nutzbaren Fahrräder?

6. Auf welchem Wege werden diese Fahrräder entsorgt?

7. Durch welche Maßnahmen, beispielsweise durch Verkauf oder andere Maßnahmen, werden mit noch funktionsfähigen Fahrrädern Erlöse erzielt?

8. Falls zutreffend, welche Erlöse wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 erzielt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Klimasünder „Klimasparbuch Neukölln“?

Klimasünder „Klimasparbuch Neukölln“?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juli 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Auflagenzahl wurde das „Klimasparbuch Neukölln“ gedruckt?
  2. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten (u.a. für Beauftragung, Gestaltung, Druck, Verteilung und weitere Kosten) des „Klimasparbuches Neukölln“?
  3. Wie viel Gramm CO2 und andere Treibhausgase wurden für die Produktion des „Klimasparbuches Neukölln“ ausgestoßen bzw. verursacht?
  4. Wie viel Gramm CO2 und andere Treibhausgase wurden bzw. werden voraussichtlich für die die Verteilung des „Klimasparbuches Neukölln“ ausgestoßen bzw. verursacht? 
  5. An welchen Örtlichkeiten liegen die Exemplare des „Klimasparbuches Neukölln“ aus, bzw. wie werden sie dem interessierten Bürger zur Verfügung gestellt?
  6. Unter welchen Gesichtspunkten wurden der beauftragte Verlag und die Druckerei ausgewählt?
  7. Unter welchen Gesichtspunkten wurden die teilnehmenden Firmen, welche die Gutscheine im „Klima Sparbuch“ zur Verfügung stellen, ausgewählt?
  8. Wie, wann und in welcher Form wird der Nutzen bzw. die Sinnhaftigkeit des „Klimasparbuches“ evaluiert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/355/XXI vom 13.09.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

11.867 gedruckte Exemplare plus E-Paper. 

Zu 2.: 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 20.235,54 €. 

Zu 3. und 4: 

Für die Produktion des Klimasparbuchs (=Druck) wurden 734 kg CO2 ausgestoßen. Das Buch ist mit dem Blauen Engel zertifiziert und ist somit umwelt- und ressourcenschonend gedruckt worden. 

Die für den Druck des KSB Neukölln beauftragte Druckerei »Druckstudio« erfüllt ebenfalls Kriterien der Nachhaltigkeit gemäß Umweltindex für Drucksachen (umdex). 

Der Verlag kompensiert die CO2-Emissionen in Form einer freiwilligen Klimasteuer. Dafür wird ein bäuerlicher Betrieb in Deutschland bei der Anpassung an den Klimawandel und dem Schutz der Biodiversität unterstützt. 

Für die Auslieferung der Klimasparbücher an das Bezirksamt und an die Gutscheinpartner (teilweise mit DHL) wurden rund 20 kg CO2 ausgestoßen. 

Zu 5.: 

Das Klimasparbuch ist kostenlos in vielen öffentlichen Einrichtungen wie bspw. den Bürgerämtern, Bibliotheken, Jugendfreizeiteinrichtungen, Seniorenfreizeitstätten, QM-Büros, kulturelle Einrichtungen (wie z. Bsp. Saalbau, Galerie im Körnerpark, Gemeinschaftshaus, Schloss Britz), der Volkshochschule, den fLotte-Standorten, dem Freilandlabor Britz, den Einrichtungen der Gutscheinpartner, den Pförtnerlogen im Rathaus und dem DG Boddinstr. etc. erhältlich. Jeder Lieferung wurde ein Begleitschreiben beigefügt, dass u.a. das Angebot beinhaltet, bei Bedarf weitere Exemplare erhalten zu können. Gleichermaßen werden die Exemplare als Informationsmaterial im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen der Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz genutzt. 

Zu 6.: 

Der oekom-Verlag hat das Konzept des Klimasparbuches als niedrigschwellige Form der Information zu klimafreundlichem Verhalten mit praktischen Tipps entwickelt. Es enthält Informationen zu lokalen Beratungsangeboten, Tauschbörsen, Repair-Cafés sowie Rabattcoupons für regionale Geschäfte mit nachhaltigem Angebot. Der Verlag hat mit seinem Konzept „Klimasparbuch“ ein Alleinstellungsmerkmal und zeichnet sich durch klimaschonende Produktion, langjährige Erfahrung in Erstellung von kommunalen Ratgebern sowie einem ganzheitlichen Leistungsspektrum (einschließlich Druckerei) aus. 

Zu 7.: 

Grundlage für die Auswahl der Gutscheinpartner war eine Recherche des Verlages in Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeitsbeauftragten und Klimaschutzbeauftragten unter Einbezug eines dafür erstellten Kriterienkatalogs mit Begriffen wie ökologisch, klimafreundlich, regional handelnd, fair gehandelt, ressourcensparend u.ä.. 

Potenzielle Einrichtungen wurden mit einem Anschreiben angefragt, die sich dann freiwillig als Gutscheinpartner zur Verfügung gestellt haben. 

Zu 8.: 

Klimaschutz und die Minderung des CO2-Austoßes ist ein Thema, das uns alle angeht. Hierfür sind große strukturelle Transformationen notwendig. Gleichzeitig spielt das individuelle Verhalten eine wichtige Rolle, etwa im Bereich der Mobilität, des Konsums und des Energieverbrauchs. Die Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist im Rahmen von Veranstaltungen in regelmäßigem Austausch mit Bürger:innen, sie informiert und berät. Das Klimasparbuch dient hierbei u.a. als unterstützendes Informationsmaterial. Es ist mit praktischen Alltagstipps versehen und hat gleichzeitig einen lokalen Bezug, sodass die Tipps einfach umsetzbar sind und dem Geldbeutel zugutekommen. Bereits im Rahmen der letzten Veranstaltungen sind die Klimasparbücher sehr gut nachgefragt worden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Hautpilz aus dem Barbershop: Steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans in Neukölln? 

Hautpilz aus dem Barbershop: Steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans in Neukölln? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/354/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juli 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt eine steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans bekannt?
  2. Wie viele Fälle von Neuinfektionen wurden dem Bezirksamt in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 bekannt?
  3. An welchen Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetrieben sieht das Bezirksamt die Infektionsquelle mit diesem Hautpilz?
  4. In welchem Umfang wurden die entsprechenden Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetriebe durch das Bezirksamt auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 überprüft?
  5. In welchem Umfang werden die Mitarbeiter in den entsprechenden Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetrieben für die notwendigen Kenntnisse über Präventions- und Hygienemaßnahmen geschult?
  6. Wie viele Verstöße welcher Art wurden in den entsprechenden Dienstleistungsbetrieben bei Kontrollen durch das Bezirksamt festgestellt?
  7. Welche Sanktionen wurden bei Verstößen gegen die Auflagen durch das Bezirksamt verhängt?
  8. Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die steigende Inzidenz mit dem Pilz Trichophyton tonsurans zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/354/XXI vom 05.09.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Bezirksamt erhielt durch eine bundesweite und regionale Berichterstattung erstmals am 11.07.2024 erstmals konkrete Hinweise auf eine Zunahme von Trichophyton tonsurans-Infektionen und hat daraufhin umgehend Maßnahmen eingeleitet. Ob es tatsächlich eine ansteigende Zahl von Infektionen gibt, ist, da die Erkrankung nicht meldepflichtig ist, aus den Daten des Bezirksamtes nicht datenbasiert belegbar. Die öffentlich verlauteten Hinweise auf zunehmende Infektionszahlen werden jedoch ernst genommen. Die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt arbeiten einerseits eng mit Betreibern und Betreiberinnen von Barbershops und Friseuren zusammen, um die Ausbreitung des Pilzes einzudämmen, und klären andererseits die allgemeine Bevölkerung bzw. Kunden und Kundinnen der Betriebe über die Ansteckung, Symptome und Vorbeugung von Infektionen auf. Die weitere Entwicklung der Situation wird beobachtet und bei Bedarf werden zusätzliche Schritte eingeleitet. 

Zu 2.: 

Infektionen mit Trichophyton tonsurans sind aktuell nicht meldepflichtig. Daher liegen im Gesundheitsamt die gewünschten Daten nicht vor. 

Zu 3.: 

Die Übertragung des Hautpilzes Trichophyton tonsurans erfolgt in der Regel durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Hautstellen oder kontaminierten Gegenständen und findet dementsprechend besonders in Einrichtungen wie Barbershops, Friseursalons, Schwimmbädern, Fitnessstudios und Sporthallen statt, können darüber hinaus aber an allen Orten, an denen enger Kontakt und die gemeinsame Nutzung von Materialien und Geräten erfolgen, stattfinden. Derzeit sind Infektionen vor allem in Freiseurbetrieben und Barbershops bekannt. 

Die Betreiber dieser Einrichtungen müssen unbedingt strenge Hygienemaßnahmen einhalten und verwendete Geräte und Utensilien regelmäßig reinigen und mit geeigneten Mitteln desinfizieren, um das Infektionsrisiko zu minimieren. 

Es sind insbesondere Rasiermesser, Trimmer, Scheren und Kopfhautmassagen, die ursächlich für die Übertragung des Pilzes sind, daneben können aber auch Kämme und Haarbürsten, Umhänge und Waschbecken sowie Handtücher über direkten und indirekten Kontakt die Über-tragung ermöglichen. 

Die Kundinnen und Kunden sollten unbedingt auf ausreichende Körperhygiene achten und bei Verdacht auf eine Infektion umgehend einen Arzt aufsuchen. Gefährdet sind besonders Kinder, Personen mit einem geschwächten Immunsystem und Sportler. Die Infektionsgefahr kann in den warmen Sommermonaten durch die verstärkte Schweißbildung und den häufigeren Hautkontakt deutlich ansteigen. 

Zu 4.: 

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die Gesundheitsämter nicht verpflichtet, routinemäßige Hygienebegehungen in Dienstleistungsbetrieben wie Barbershops durchzuführen. Etwaige Kontrollbesuche sind statistisch nicht erfasst. Kontrollen erfolgten bisher in der Regel aufgrund konkreter Beschwerden oder begründetem Verdacht und seit der Zunahme der Trichophyton tonsurans-Infektionen vermehrt sowie ohne konkreten Anlass im Rahmen der allgemeinen Überwachung. 

Zu 5.: 

Die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten (Infektionsverhütungs-Verordnung) legt Anforderungen an die Aufbereitung, Desinfektion und Sterilisation für den Geltungsbereich der Verordnung fest, benennt Normadressaten und geeignete Standards (zu beachten sind etwa die aktuelle Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKI und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte). Die Einhaltung der zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben ist vornehmlich Aufgabe der Betriebsstättenleiter. Zusätzlich klären die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes im Rahmen der allgemeinen Überwachung umfangreich über die erforderlichen Präventions- und Hygienemaßnahmen auf. 

Zu 6.: 

2024 wurden anlassbezogene Kontrollen in Dienstleistungsbetrieben durchgeführt. Bei einer Kontrolle im Juli 2024 wurden kleinere Hygienemängel festgestellt, die jedoch umgehend behoben wurden. 

Zu 7.: 

Bislang wurden keine Sanktionen verhängt, weil keine Verstöße bei den durchgeführten Kontrollen festgestellt wurden, deren Sanktionierung durch das Gesundheitsamt verhältnismäßig gewesen wäre. Festgestellte Mängel wurden in jedem Fall umgehend behoben, und die Betreiber und Betreiberinnen wurden bei Bedarf nachweislich von den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes beraten und geschult. 

Zu 8.: 

Neben den o.g. Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung Trichophyton tonsurans laufen zahlreiche Aufklärungskampagnen, die sich an Betreiber und Betreiberinnen sowie Kundinnen und Kunden richten (durch Briefe, Flyer und Informationsblätter). Des Weiteren stellen die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes auch praktische Hilfsmittel zur Verfügung wie Musterhygienepläne und Desinfektionsmittellisten mit fungizider Wirkung. 

Mit Blick auf die umfangreichen Aufgaben des Infektions- und umweltbezogenen Gesundheits-schutzes und mehreren hundert potentiell betroffenen Betrieben in Neukölln liegt der Schwerpunkt vor allem auf der Sensibilisierung der Bevölkerung, der Aufklärung über erforderliche Hygienemaßnahmen und die im Rahmen der verfügbaren Ressourcen mögliche Erhöhung des Kontrolldrucks. Dabei ist dem Bezirksamt bewusst, dass durch eine neue Priorisierung die bereits bisher zu erledigenden Aufgaben, die allesamt von erheblicher Bedeutung für die Bevölkerungsgesundheit sind, weiterhin im erforderlichen Umfang zu erfüllen sind und daher eine alleinige Schwerpunktsetzung auf eine Aufgabe nicht sinnvoll ist. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat (Für den Leiter des Geschäftsbereiches Soziales und Gesundheit) 

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Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes in Neukölln

Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/338/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Auswirkungen hat das Bezirksamt bisher generell nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes festgestellt?

2. In welchen Bereichen im Bezirk ist der Konsum von Cannabis verboten?

3. Wie oft werden die entsprechenden Bereiche bisher kontrolliert?

4. Wie viele Verstöße wurden bisher festgestellt?

5. Welche Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen betreibt das Bezirksamt gegen den Konsum von Cannabis bei Minderjährigen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/338/XXI vom 24.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Das am 01.04.2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz (CanG) sieht folgende Regelungen zum Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz und Prävention vor: 

§ 5 Konsumverbot des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) 

(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. 

(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 

1. in Schulen und in deren Sichtweite, 

2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 

3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 

4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 

5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 

6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. 

Außerdem soll mit dem Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen, gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche keine Konsumanreize erhalten. 

Dem Grunde nach ist der Umgang mit Cannabis für Volljährige und Minderjährige verboten (§ 2 KCanG). 

Nach § 3 KCanG gibt es Ausnahmen für Volljährige. Danach ist der Besitz von 25 Gramm außerhalb des Wohnsitzes, 50 Gramm am Wohnsitz, nicht mehr jedoch als insgesamt 50 Gramm erlaubt. Zusätzlich ist der Besitz von 3 Cannabispflanzen erlaubt. 

Anbauvereinigungen bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§11 KCanG). Die Erlaubnis kann versagt, widerrufen und zurückgenommen werden. Weiterhin gibt es einen Abschnitt im Gesetz, der die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen durch die zuständige Behörde regelt. 

Die Umsetzung des Gesetzesvollzugs wird vielmehr den Ländern übertragen (Artikel 1 § 33 Absatz 3 CanG). Danach werden die Landesregierungen ermächtigt, die zuständigen Behörden durch den Erlass von Rechtsverordnungen zu bestimmen. Dies gilt nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung von Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten. 

Eine entsprechende Rechtsverordnung ist vom Berliner Senat bislang noch nicht erlassen worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Zuordnung der sachlichen Zuständigkeit mithin noch nicht geklärt. 

Mit E-Mail vom 28. Juni 2024 wurden die Bezirke lediglich seitens der Staatssekretärin für Gesundheit und Pflege darüber informiert, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege intensiv in Abstimmung mit den anderen inhaltlich betroffenen Senatsver-waltungen an der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes auf Senatsebene arbeitet. Ziel sei es, die Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu wurde am 27. Juni 2024 auf Staatssekretärsebene der Entwurf einer Artikelverordnung beraten. Mit dieser Verordnung sollen die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz im Interesse einer einheitlichen und effektiven Anwendung der Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes auf Bezirksebene festgelegt werden. 

Insbesondere geht es um die Ordnungsaufgaben der Erlaubniserteilung an Anbauvereinigungen und der Überwachung der Anbauvereinigungen. 

Informationen darüber, welches Amt welche Aufgaben wahrnehmen soll, liegen dem Bezirksamt jedoch bisher nicht vor. 

Um eine fristgerechte Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage zu gewährleisten habe ich mich trotz der ausstehenden Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit dazu bereiterklärt, die Federführung für die Beantwortung zu übernehmen. Daraus leitet sich aber aktuell keinesfalls eine Zuständigkeit für die Beantwortung weiterer Anfragen oder zur Übernahme tatsächlicher Aufgaben, die sich aus dem KCanG in diesem Zusammenhang ergeben, ab. 

Die Kleine Anfrage betrifft zum überwiegenden Teil Sachverhalte, die der Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher den ebenfalls involvierten Geschäftsbereich Ordnung sowie den Geschäftsbereich Jugend um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung maßgeblich eingeflossen ist. Seitens des Geschäftsbereiches Ordnung wurde auf die weiterhin ausstehende Regelung auf Senatsebene u.a. im Sinne des Erlasses einer (Zuständigkeits-) Verordnung hingewiesen und Fehlanzeige gemeldet. 

Zu 1.: 

Für den Bereich der Suchthilfekoordination ist festzuhalten, dass bisher keine konkreten Auswirkungen bekannt sind. Es liegen weder sachbezogene Anfragen von Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürgern zum Umgang mit Cannabis oder zur Auslegung des Gesetzes vor, noch wurden Hinweise gegeben oder Beschwerden eingereicht, die auf Verstöße gegen Regelun-gen des Gesetzes deuten würden. 

In den Wohneinrichtungen der Suchthilfeträger wird allerdings seitens der Bewohnerinnen und Bewohner thematisiert, inwieweit in den Einrichtungen selbst oder außerhalb trotz bestehender Abstinenzgebote im Rahmen der Betreuungsvereinbarungen bzw. des Hausrechts der Konsum von Cannabis zu ermöglichen sei. 

Seitens des Jugendamtes wurde mitgeteilt, dass bis dato die Mitarbeitenden des Jugendamts und insbesondere die der Kinder- und Jugendeinrichtungen keine Veränderungen nach dem Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis festgestellt haben. Einem Großteil der jungen Menschen ist klar, dass die neue Cannabisregelung erst für junge Heranwachsende ab 18 Jahren gilt. Es gibt keine Beobachtungen, wonach sich der Konsum bei Minderjährigen verstärkt haben könnte. 

Zu 2.: 

Wie bereits eingangs ausgeführt, regelt § 5 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz) das Konsumverbot. Danach ist generell der Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, verboten. Dies umfasst auch den häuslichen Wohnbereich. 

Im öffentlichen Raum ist der Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätte sowie jeweils in deren Sichtweite verboten. Eine Sichtweite ist nach dieser Vorschrift bei mehr als 100 Meter von dem Eingangs-bereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. Weiterhin ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr sowie innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite verboten. 

Ob die genannten Formulierungen wie „in unmittelbarer Nähe“, „Eingangsbereich“ und „Sichtweite bei mehr als 100 Meter von dem Eingangsbereich“ eine rechtssichere Anwendung der Vorschrift ermöglichen, ist fraglich. Hier bestehen unterschiedliche Auffassungen und es bedarf entsprechender Klarstellungen. Dabei ist in der weiteren Befassung auf den Schutzzweck des Gesetzes abzustellen und mithin ein eher restriktiver Umgang mit dem Konsum von Cannabis sicherzustellen. Bei konsequenter Auslegung des Abstandsgebots ist festzuhalten, dass in großen Teilen des Neuköllner Gebiets der öffentliche Konsum von Cannabis nicht erlaubt ist, unabhängig von der Tatsache, ob sich Minderjährige in unmittelbarer Nähe aufhalten. 

Zu 3.: 

Über etwaige Kontrollen liegen in der Suchthilfekoordination keine Informationen vor. 

Die Frage kann auch vom Jugendamt nicht beantwortet werden. Eine Kontrolle im öffentlichen Raum gehört nicht in den Aufgabenbereich des Jugendamts. 

Zu 4.: 

Über etwaige Verstöße liegen in der Suchthilfekoordination keine Informationen vor. 

Die Frage kann auch vom Jugendamt nicht beantwortet werden. 

Zu 5.: 

Durch das Konsumcannabisgesetz hat sich kein neuer Regelungscharakter für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ergeben. Trotz allem ist es zwingend erforderlich, dass der Kinder- und Jugendschutz durch Stärkung der Prävention und Frühintervention weiter ausge-baut wird. Die Hoffnungen, dass mit dem neuen Gesetz nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länder- und Kommunalebene Mittel zur Prävention in den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen, um frühzeitig über die Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums für Minderjährige und auch für junge Erwachsene aufzuklären, haben sich nicht erfüllt. Für Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Cannabisgesetzes stehen dem Bezirksamt keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Anfrage durch Bezirksstadtrat Rehfeldt bestätigt, dass der Bund hierfür keine Mittel bereitstellen wird und auf die Verantwortung der Länder und Kommunen verwiesen, Bundesgesetze zu vollziehen. Hier gilt es, durch den verstärkten Ausbau der Vernetzung in der Kooperation zwischen Schule, Jugendhilfe und Gesundheit insbesondere die bereits jetzt zur Verfügung stehenden und insbesondere durch und über die Fachstelle für Suchtprävention angebotenen Programme, Präventionsmaterialien, Seminare, Schulungs- und Aufklärungsangebote für Jugendliche, Fachkräfte und Eltern bekannt zu machen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass konkrete Angebote in Bildungs- und Jugendeinrichtungenbreit genutzt und umgesetzt werden sowie in den Familien kritisch und kompetent mit dem Thema Cannabiskonsum umgegangen werden kann. 

Beispielhaft für Angebote der Fachstelle sind hier der Berliner Präventionsparcour Cannabis, der Grüne Koffer, das Programm „Schulen mit Durchblick“ sowie die Angebote von Karuna prevents. Darüber hinaus stehen auch bundesweite Online-Angebote für Fachkräfte und Eltern zur Verfügung. 

Seitens des Jugendamtes wurde im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass für den Bereich der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich folgendes gilt: 

Das Jugendamt hat gemäß § 14 SGB VIII keinen Überwachungsauftrag, sondern die Aufgabe des erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maß-nahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. 

In diesem Sinne erfolgen immer wieder Gespräche mit den Jugendlichen rund um die Gefahren des Rauchens sowie des Suchtmittelkonsums und andere präventive Angebote und im Rahmen der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII, der Jugendsozialarbeit gemäß §13 SGB VIII sowie der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII. 

Mit den Eltern wird dies ggf. im Rahmen der Angebote der Frühen Hilfen, der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII angesprochen. Darüber hinaus sind die Gefahren des Cannabiskonsums anlassbezogen Themen der Beratungen und Unterstützungsleistungen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes. 

Das Thema Suchtprävention in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienförderung wird qualitätssichernd für Neukölln durch die Sozialraumkoordinatorin der Region Süd Ost gesteuert. 

Aktivitäten in dieser Tätigkeit waren u.a. in diesem Jahr: 

Seit dem 01.04.24 erfolgt das Pilotprojekt „Sucht und Gewalt“ der Fachstelle für Suchtprävention gefördert über die Landeskommission gegen Gewalt als niedrigschwelliges Angebot einer Präventionspraxis, u.a. mit Schulungen der Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugend-freizeiteinrichtungen und der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste sowie für Jugendliche und Angebote für Eltern. 

 Das Projekt wurden den Leitungskräften aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Neukölln vorgestellt, es erfolgte eine Sensibilisierung zum Thema Cannabis Gesetz und eine Bedarfsabfrage für Fortbildungsveranstaltungen, ein regelmäßiger Austausch wurde vereinbart 

 Der 1. Workshop fand am 03.07.24 im Jugendzentrum Wutzkyallee mit 19 Teilnehmenden aus kommunalen und freien Träger zum Thema Teillegalisierung Cannabis, Rechte, Pflichten „Was bedeutet das für unsere Arbeit“ 

 Ein weiterer Workshop mit Jugendlichen fand in der Jugendfreizeiteinrichtung „UFO“ mit der Sozialraumkoordinatorin SüdOst statt 

 Die Mitarbeitenden des Projekts haben mehrere Einrichtungen besucht und arbeitet eng auch mit der Jugendberufshilfe zusammen. Mitarbeitenden von auffälligen Jugendlichen werden ggf. gesondert sensibilisiert. 

 Materialien zum Thema wurden in den Einrichtungen verteilt (bestellt über den Träger der Jugendsozialarbeit GangWay und die Fachstelle für Suchtprävention) 

 Auf Landesebene/ SenBJF gibt es Austausch mit der Landessuchtbeauftragten, Trägern und dem GB Gesundheit 

Nach dem Sommer sind weitere Workshops für Jugendliche zum Thema, Aufklärung, Prävention, rechtliche Situation geplant. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Kontrollen durch das Ordnungsamt

Kontrollen durch das Ordnungsamt

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/337/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Kontrollen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten, wurden durch das Ordnungsamt bisher im Jahr 2024 in Gewerbebetrieben in Neukölln durchgeführt?
  2. In welchen Gewerbebetrieben, aufgezählt nach Monat und Betriebsart, fanden die entsprechenden Kontrollen durch das Ordnungsamt statt?
  3. Welche Verstöße wurden dabei festgestellt, aufgelistet nach Monat und Art der Verstöße?
  4. Wie hoch war die Anzahl der Verstöße, aufgelistet nach der Art der unterschiedlichen Verstöße, die bei den Kontrollen durch das Ordnungsamt festgestellt wurden?
  5. Welche Strafen bzw. Strafanzeigen, aufgelistet nach Monat und Höhe, wurden bisher verhängt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/337/XXI vom 24.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 4: 

Sämtliche Fachbereiche des Ordnungsamtes, d.h. der Allgemeine Ordnungsdienst, die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle, die Zentrale Verfahrensbearbeitung sowie auch insbesondere die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, führen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Kontrollen in Gewerbetrieben aus mannigfaltigen Gründen durch. 

Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen gibt es nicht, zumal die Bezirksämter die Leistungserbringung nicht auf Basis von Kennzahlen erfassen sondern anhand der landesweit einheitlichen Produkte der Kosten- und Leistungsrechnung. Ein Produkt „Kontrolle von Gewerbebetrieben“ existiert nicht. 

Zu 5. 

Für die Verfolgung von Straftaten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, nicht das Ordnungsamt. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Neukölln und die Parkzonen

Neukölln und die Parkzonen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/329/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Bewohnerparkausweise wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  2. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  3. Wie viele Handwerkerparkausweise wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  4. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  5. Wie viele Betriebsvignetten wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  6. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  7. Welche Gelder wurden durch die Einnahmen der Parkausweise generiert?
  8. Wie viele Ausgaben wurden durch die Genehmigungsverfahren verursacht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/329/XXI vom 17.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Frage 3.: 

Bisher wurden 73 Handwerkerparkausweise beantragt. 

Frage 4.: 

Bisher wurden 32 Handwerkerparkausweise genehmigt (ohne Ablehnungen). 

Frage 5.: 

Bisher wurden 665 Betriebsvignetten beantragt (Zahl der Anträge, teilweise pro Antrag mehrere Vignetten). 

Frage 6.: 

Bisher wurden 399 Betriebsvignetten genehmigt (ohne Ablehnungen). 

Frage 7.: 

08-12/2023 IST-Einnahme auf dem Produkt 78843 -> 5.937,00 Euro 

Hier sind die tatsächlichen IST-Einnahmen dargestellt. Auf dem Produkt R-Ord-Bewohnervig-netten sind dort nur die Gebühreneinnahmen zu diesem Zeitpunkt gebucht. 

01-03/2024 IST-Einnahme auf dem Produkt 78843 -> 87.087,00 Euro 

Frage 8.: 

Die Datengrundlage für die Beantwortung der Frage sind die Produktvergleichsberichte zum Produkt 78843 R-Ord-Bewohnervignetten 12/2023 und 3/2024 

08-12/2023 erweiterte Teilkosten auf dem Produkt 78843 -> 35.489,00 Euro 

In diesen Kosten sind folgende Sachverhalte auf dem Produkt R-Ord-Bewohnervignetten gebucht 

– direkte Personalkosten 

– direkte Sachkosten 

– Kalk. Pensionszuschläge 

– Umlage Infrastrukturkosten 

– Umlage mitverursachte Gemeinkosten 

– Umlage Leitungs-/Managementkosten 

– Umlage Abteilungskosten 

– Umlage Amts-/Referatskosten 

– Umlage nachgeordnete Einrichtungen KoL 

01-03/2024 erweiterte Teilkosten auf dem Produkt 78843 -> 96.828,00 Euro 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Personalausweis zu beantragen?

2. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Wohnung anzumelden?

3. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Reisepass zu beantragen?

4. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Gewerbeanmeldung zu beantragen?

5. Wie lange dauert nach Beantragung die Ausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden im Bezirk Neukölln?

6. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt, um einen Termin im Neuköllner Standesamt zu bekommen?

7. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Bürgeramt derzeit unbesetzt?

8. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Standesamt derzeit unbesetzt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/324/XXI vom 28.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Zu 1.: 

Es gibt nur die Kennzahl „durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin“, die keinen Unterschied zwischen den Dienstleistungen macht. Es kann nur die durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin benannt werden, also wie viele Tage hat ein Kunde im Durch-schnitt auf den in dem entsprechenden Monat stattfindenden Termin gewartet vom Tage des Buchungsdatums bis zum Datum des Termins. 

Das waren im Bürgeramt Neukölln und im berlinweiten Durchschnitt wie folgt: 

Zu 2.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 3.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 4.: 

Einen Termin für eine Gewerbeanmeldung kann nur im Ordnungsamt erfolgen. 

Zu 5.: 

Die Bearbeitung der Geburtenfälle bei Neugeburten beginnt mit dem Empfang der schriftlichen Geburtsanzeigen vom Krankenhaus Neukölln durch die Fachabteilung Geburtenregister. Dabei kommt es darauf an, welche Unterlagen die Kindeseltern bereits im Krankenhaus der Anzeige beilegen konnten und wie konkret Angaben zum Vor- und Familiennamen des Neugeboren angezeigt wurden. Oftmals erhält das Standesamt – Geburtenregister – sogenannte ‚Leeranzeigen‘, ohne Unterlagen und Festlegungen von Vor- und Familiennamen des Kindes. Im Idealfall, d.h. bei Vorliegen aller Unterlagen, kann eine Neugeburt innerhalb von einer Woche beurkundet werden. Ein Großteil der Anzeigen sind jedoch Klärungsfälle. In diesen Fällen ist eine persönliche Vorsprache der Kindeseltern – oftmals auch mit Sprachmittlern im Standesamt unerlässlich. In diesen besonderen Fällen ist mit einer Bearbeitung von derzeit ca. 4-6 Wochen zu rechnen, je nach Fallkonstellation. 

Sterbefälle werden in der Regel innerhalb einer Woche durch das Standesamt – Sterberegister – beurkundet. 

Zu 6.: 

Termine zur Anmeldung einer Eheschließung, Ausstellungen von Ehefähigkeitszeugnissen und Beratungen sind innerhalb von zwei Wochen vereinbar. Eheschließungstermine stehen je nach freien Terminplätzen den Paaren zur Verfügung. 

Persönliche Vorsprachen im Geburtsregister zur Klärung im konkreten Beurkundungsfall, Namenserklärungen oder Anerkennungen von Vaterschaften sind innerhalb von zwei bis drei Wochen vereinbar. 

Die Abgabe von Namenserklärungen (Wiederannahme Geburtsname nach Scheidung, Bestimmungen von Ehenamen), Beurkundungen von Auslandsehen, Fortführungen im Eheregister sind mit vorheriger Terminvereinbarung innerhalb von zwei Wochen möglich. 

In der Urkundenstelle können innerhalb einer Woche Urkunden persönlich abgeholt und bezahlt werden. 

In besonderen Einzelfällen sind auch kurzfristige Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten mit den Fachabteilungen zu erhalten. 

Zu 7.: 

Von den 77 VZÄs waren 14,47 Stellenanteile im April 2024 unbesetzt, davon wurden jedoch bereits sechs Stellen für die Auszubildenden Verwaltungsfachangestellte des Bezirksamtes Neukölln, die im September 2024 auslernen, reserviert. Im Mai 2024 fangen zwei neue Sach-bearbeitende an; zwei Interessenbekundungsverfahren befinden sich aktuell im Beteiligungsverfahren. Leider ist die Fluktuation in den Berliner Bürgerämtern sehr hoch. 

Zu 8.: 

Aktuell sind im Standesamt 6,9 Stellenanteile u.a. durch eine erhöhte Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung unbesetzt. Zum 01.06.2024 wird eine bereits ausgebildete Standesbeamtin in Neukölln ihren Dienst aufnehmen, womit dann nur noch 5,9 Stellenanteile unbesetzt sind. Für 2 Stellen befinden sich die Stellenausschreibungen derzeit in Vorbereitung. Hier ist eine breite Öffnung beabsichtigt, da die Ausbildung im Bereich selbst erfolgen wird. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Brennpunkt Schulen im Bezirk Neukölln

Brennpunkt Schulen im Bezirk Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/323/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Straftaten sind dem Bezirksamt an den Neuköllner Schulen im Jahr 2023 insgesamt bekannt?
  2. Darunter wie viele Beleidigungen und Bedrohungen im Jahr 2023?
  3. Wie viele Rauschgiftdelikte im Jahr 2023?
  4. Wie viele Körperverletzungen im Jahr 2023?
  5. Wie viele Straftaten im Zusammenhang mit Raubstraftaten im Jahr 2023? 
  6. Wie viele Straftaten sind dem Bezirksamt an den Neuköllner Schulen im Jahr 2023 insgesamt im Zusammenhang mit Waffen, gefährlichen Gegenständen usw. bekannt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/323/XXI vom 01.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 bis 6:

Zu den einzelnen Fragestellungen liegen weder dem Bezirksamt noch der regionalen Schul- aufsicht die angefragten Daten vor. Diese werden ausschließlich von Ermittlungs- oder Straf- verfolgungsbehörden erhoben.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Angriffe auf Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

Angriffe auf Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/322/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Übergriffe (Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe) gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes im Bezirk Neukölln auf seine Mitarbeiter in den Jahren 2021, 2022 und 2023? 
  2. In welchen Ämtern aufgeschlüsselt nach Amt, Anzahl und Jahren kamen die Übergriffe zustande?
  3. Kam es in den entsprechenden Zeiträumen aufgrund der Übergriffe zu Verletzungen von Mitarbeitern des Bezirksamts?
  4. Wie viele Strafanzeigen wurden aufgrund der Übergriffe gegen die Täter aufgeschlüsselt nach den Jahren 2021, 2022 und 2023 gestellt?
  5. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Mitarbeiter vor diesen Übergriffen zu schützen bzw. diese Übergriffe zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/322/XXI vom 28.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Zu 3: 

Ordnungsamt: 

Ja. 

2021: 5 

2022: 0 

2023: 1 

Amt für Bürgerdienste: 

Nein. 

Jugendamt: 

Das Jugendamt führt hierzu keine Statistik. 

Soziales und Gesundheit: 

Es kam zu einer Verletzung. 

Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr 

Ja, bei dem unter 1. und 2. benannten Vorfall im SGA musste infolge des Übergriffs der Dienst abgebrochen werden. 

Zu 4.: 

Das Ordnungsamt, Amt für Soziales, Gesundheitsamt und das Amt für Bürgerdienste bringen jeden bekannt gewordenen Angriff auf Mitarbeitende sowie Sachbeschädigungen an Ausstattungsgegenständen zur Anzeige und stellen zudem über das Rechtsamt Strafantrag. 

Zu 5. 

Ordnungsamt: 

Neben dem durch die Verwaltungsakademie (VAk) angebotenen umfangreichen Aus- und Fortbildungsangebot (Eigensicherung, Deeskalation, Gesprächsführung), absolvieren die Mitarbeitenden des FB Allgemeiner Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes jede zweite Woche verpflichtend ein aus Mitteln des Ordnungsamtes finanziertes zweistündiges Eigensicherungstraining. In diesem wird neben allgemeiner Einsatzlehre und Selbstverteidigung auch das Vermeiden von Konflikten behandelt. Ebenso besteht dort die Möglichkeit Erlebtes auszuwerten. Allen übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes steht die Teilnahme an diesen Veranstaltungen frei. 

Im Ordnungsamt Neukölln sind zusätzlich zu der in der Dienstkleiderordnung der Berliner Ordnungsämter festgelegten Grundausstattung (insbes. RSG, Schlagstock) sämtliche Dienstkräfte des AOD mit stich- und schnitthemmenden Handschuhen (Zertifizierung nach EN 388 mit Schutzklassen 3/5/4/3) ausgestattet. Weiterhin besteht für jede Außendienstkraft des Fachbereichs der Anspruch auf eine Schutzweste (ballistischen Schutzklasse 1 mit Stichschutzeinlage). 

Die Arbeitsplätze im Publikumsbereich des Ordnungsamtes sind mit einem Notrufsystem mit direkter Aufschaltung zur Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin ausgestattet. Die Mitarbeitenden des Außendienstes sind mit BOS-Digitalfunkgeräten ausgerüstet, die ebenfalls über eine Notruffunktion bei gegenwärtigen Gefährdungslagen verfügen. 

Die über das „übliche Maß“ hinausgehenden Maßnahmen und Schutzausrüstungsgegenstände wurden über eine Gefährdungsanalyse/-Beurteilung regelmäßig ermittelt und in der Folge im Rahmen der Erfüllung der Fürsorgepflicht beschafft und zur Verfügung gestellt. Die Gefährdungslage sowie die getroffenen Maßnahmen um dieser zu begegnen werden regelmäßig überprüft. 

Amt für Bürgerdienste: 

Neben Deeskalationstrainings für Mitarbeitende in besonders betroffenen Bereichen beauftragt das Bezirksamt in verschiedenen Einrichtungen und Ämtern Sicherheitsdienste, die teilweise bereits beim Zutritt zum jeweiligen Dienstgebäude eine Zugangsberechtigung überprüfen (z.B. Prüfung einer Terminvereinbarung im Bürgeramt). Die Sicherheitsdienste wirken alleine durch ihre Präsenz bereits deeskalierend; auch greifen Sie im Falle einer bedrohlichen bzw. bedrohlich wirkenden Situation deeskalierend ein. 

Jugendamt: 

 Fortbildungsangebote des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts und Inhouse bzw. mit der Polizei z.B. zu Umgang mit schwierigem Klientel, Deeskalation, Schutz im Internet etc. 

 Regelhaftes Besprechen von Maßnahmen im Team: Absprachen zu Schutzmaßnahmen bei schwierigen Gesprächen oder psychisch auffälligen Klientel: Gespräche und Hausbesuche ggf. zu zweit bzw. nur in der Dienststelle in Anwesenheit weiterer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Information der Leitung (Hausverbot, Einschalten der Polizei), Deeskaltionsstrategien bei sehr lauten und aufgeregten Gesprächen (Sitzordnung, Notfallplan etc.), Umgang in Sozial Media zum eigenen Schutz vor Verfolgung etc.. 

 Nach Bedrohung: Auskunftssperre Einwohnermeldeamt und KFZ Stelle 

 Nach Bedrohung etc.: Angebot Krisengespräche im Fürstenberg-Institut oder Sondersupervision 

 Die jeweiligen Vorfälle werden innerhalb der Fachbereiche vermerkt, an die Leitungskräfte weitergegeben und entsprechende Handlungsmöglichkeiten (beispielsweise „normenverdeutlichende Gespräche“ mit den Täter und Täterinnen durch die Fachkraft oder die Leitungskraft, Verschärfung der Vorsichtsmaßnahmen bei Folgegesprächen, Hausverbot, Gespräche nur nach Termin und in andere Dienststellen, Gespräche nur noch unter Amtshilfe der Polizei, Anzeige etc.) diskutiert und umgesetzt. 

Amt für Soziales: 

Das Bezirksamt stellt einen Wachschutz für das Dienstgebäude Donaustraße zur Verfügung. Des Weiteren gibt es Schulungen, Schulungsangebote und Unterweisungen zum Thema Sicherheit und Selbstschutz für Beschäftigten. 

Gesundheitsamt: 

Das Bezirksamt beschäftigt einen Wachschutz, wovon ein Teil am Standort Blaschkoallee 32, 12359 Berlin eingesetzt ist. Dort befindet sich jedoch nicht ausschließlich das Gesundheitsamt, sondern mehrere Ämter unterschiedlicher Geschäftsbereiche. Im Dienstgebäude Gut-schmidtstr. 29-31 gibt es einen installierten Kolleginnennotruf mit den Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf per Telefon Unterstützung anfordern können. Im Bedarfsfall wird die Polizei hinzugezogen. Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, regelmäßige Fortbildungen zu besuchen. 

Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr 

Der GB SUV weist regelmäßig auf Schulungsangebote zum Thema „Deeskalation“ hin, die individuell durch die Beschäftigten wahrgenommen werden. Zuletzt fand im Oktober 2023 eine InHouse Schulung für 18 Mitarbeitende des SGA zum Thema „Sicheres Handeln im eskalierenden Konflikt“ statt. Ansonsten wird auf das angekündigte Sicherheitskonzept für das Dienstgebäude gewartet. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/210/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind in den letzten fünf Jahren Honorare, Aufwandsentschädigungen, Spesen, Kostenpauschalen oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderationen, Präsentationen, Beratungen, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtrainings, usw.) seitens des Bezirksamtes an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten ergangen? (Bitte erläutern)
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurden die Aufträge bzw. die Leistungen für welchen Leistungszeitraum jeweils erteilt?
  3. Wenn ja, wie ist jeweils die Bezeichnung/Benennung des Auftrags bzw. der Leistung?
  4. Wenn ja, welcher Journalist bzw. welche Journalisten aus welchen Medien bzw. welche freischaffenden Journalisten wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht? (Bitte datenschutzkonform benennen)
  5. Wenn ja, welcher bzw. welche Medien  wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht und in welcher Höhe ist dies erfolgt?
  6. In welchen bezirklichen oder überbezirklichen Medien hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren Anzeigen welcher Art für welches Budget geschaltet? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget) 
  7. Welche Werbeflächen kommerzieller Anbieter hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren für Plakate, Anzeigen oder weitere Werbeformate gebucht? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/210/XXI vom 18.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In den letzten fünf Jahren hat das Bezirksamt Neukölln in zwei Fällen Honorarverträge mit Journalist:innen geschlossen. Dabei handelte es sich in beiden Fällen um Kulturjournalist:innen, die im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin eine Lesung in der Helene- Nathan-Bibliothek moderiert haben. 

Zu 2.: 

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgte jeweils ein Auftrag an Kulturjournalist:innen für die Moderation einer Lesung im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin. 

Zu 4.: 

Zu den zwei in den Antworten zu den Fragen 1-3 benannten Aufträgen wurde jeweils ein Honorarvertrag mit Kulturjournalist:innen geschlossen. In einem Fall (2021) handelt es sich um ein:e festangestellte Kulturjournalist:in. Im zweiten Fall (2022) handelt es sich um ein:e freiberufliche Kulturjournalist:in. 

Zu 5.: 

Keine. 

Zu 6.: 

Die in Auftrag gegebenen Anzeigen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

Nicht aufgeführt sind angefallene Kosten für gesetzliche Informationspflichten gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB. 

Zu 7.: 

Die in Auftrag gegebenen Buchungen von Plakatflächen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/312/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Amt für Wirtschaftsförderung das Themenmarketing zu den Top 3 Bereichen Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge für den Neuköllner Tourismus?
  2. Wie will das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie gewünschte öffentliche Unterstützung v.a. durch günstigere Mieten (Mietendeckel) und dem Gewerbemietrecht zum Schutz der Mieter ausbauen, um diese Wünsche für Gewerbetreibende in Neukölln zu realisieren?
  3. Inwieweit hat das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie empfohlenen sechs Handlungsempfehlungen umgesetzt bzw. bereitet derzeit eine Umsetzung vor?
  4. Welche Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung für die in der Studie als wichtig betrachtete Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung im lokalen Tourismus bereits ergriffen?
  5. Welche konkreten Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung bisher ergriffen, um die in der Studie als unbedingt erforderlich bezeichneten bezirklichen Leit- und Informationsangebote für den Tourismus weiterzuentwickeln, und zwar sowohl digital als auch analog (Stichwort hier „Infostellen“)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/312/XXI vom 22.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Das bezirksübergreifende Projekt zur Unterstützung der lokalen touristischen Unternehmen in und nach der Coronakrise unter dem Arbeitstitel „Berlin reloaded“ hat eine Analyse der Betroffenheit von lokalen touristischen Unternehmen und ein Set an potenziellen Maßnahmenvorschlägen für die bezirklichen Wirtschaftsförderungen und die Landesebene für die Zeit nach der Coronapandemie vorgelegt. Das durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanzierte einjährige Projekt (12/20-12/21) wurde von acht Wirtschaftsförderungen der Berliner Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg initiiert. 

Es wurde eine berlinweite quantitative Onlinebefragung unter den Unternehmen der Tourismusbranche und benachbarter Branchen durchgeführt. Experteninterviews mit wichtigen Akteuren des Berliner Tourismus sowie die Einbeziehung von Tourismuskonzepten vervollständigten die Einschätzungen. Die Ergebnisse von „Berlin reloaded“ haben zum Landesprogramm „Neustart Wirtschaft“ 2022 für die von der Pandemie besonders betroffenen Branchen beigetragen. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Frage 1 nimmt Bezug auf einen Fragenkomplex, bei dem die Unternehmen anhand eines Tableaus befragt worden sind, welche Themen sie für die (Außen)-Darstellung Neuköllns besonders passend finden. Dieses Tableau stützte sich, da es eine Abfrage über alle 12 Bezirke war, auf das „Themenmarketing“ der Landesebene. 

Für die an der Abstimmung beteiligten Neuköllner Unternehmen sind die benannten Bereiche Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge mit jeweils über 75 % insgesamt sehr wichtig – Gastronomie/Kulinarik 93 %, Orte der Geschichte 84 % und Kiezspaziergänge 95 %. Da durch die Befragungsart ein Bezirksvergleich angestellt worden ist, ließ sich ableiten, dass das Thema „Kiez“ für Neukölln gegenüber den anderen Bezirken (mit 85 %) überproportional oft benannt worden ist. 

Passend zur Gewichtung der Themen wurden gemeinsam mit der Landesebene daher zeitlich folgend Kampagnen wie „Crafted in Berlin“ (Bewerbung zahlreicher Orte, an denen kreativ gearbeitet wird und interessante, authentische – auch kulinarische – Produkte entstehen) und „Going Local“ (Stadt Berlin abseits der bekannten touristischen Pfade in Form von Kiezspaziergängen erkunden) ausgespielt. 

Speziell für den Bezirk wurde durch die Wirtschaftsförderung und –beratung das Projekt „Neuköllner Süden entdecken. Die Hufeisensiedlung“ durchgeführt (Führung und Karte mit QR-Code); finanziert von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Gerade historische Orte gehören nicht nur zum Kern der Identitätsstiftung, sondern haben auch touristische Anziehungskraft. Durch das Projekt und die entstandenen Produkte wurde das Thema Kiezspaziergang und Orte der Geschichte für Neukölln sehr gut verknüpft. 

Zu 2.: 

Das Gewerbemietrecht wird im deutschen Recht nicht gesondert geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Kontext der „Reloaded-Studie“ ist dies daher eine übergreifende Handlungsempfehlung, die auch an den Bundestagsabgeordneten für Neukölln in der aktuellen Wahlperiode herangetragen worden ist. Auf Landesebene besteht hierfür ein Problembewusstsein und wurde in der Vergangenheit durch Initiativen wie den Mieterschutz für Gewerberäume zu erhöhen als Bundesratsinitiative eingebracht. 

Zu 3.: 

Es handelt sich hierbei um übergeordnete Handlungsempfehlungen (Stand Januar 2022), die sich sowohl an die Landes- wie Bezirksebene richten und die Potenziale touristischer Förderung für alle 12 Bezirke aufzeigen. 

Handlungsempfehlung 1: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Ankerpunkte für die Förderung der Tourismusentwicklung in den Bezirken. 

– Von der Neuköllner Wirtschaftsförderung und -beratung wird der Neuköllner Tourismusbeirat koordiniert an dem Akteure aus Politik, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Verwaltung partizipieren. 

Die Wirtschaftsförderung gestaltet das Thema Tourismus durch Maßnahmen aus, die durch den Fördertopf Besonderen touristischen Mittel, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ermöglicht werden. Mittel aus dem Bezirkshaushalt stehen nicht zur Verfügung. Es gibt auch keine eigene Stelle eines Tourismusbeauftragten. 

Handlungsempfehlung 2: 

Die Wirtschaftsförderungen werden in die Lage versetzt, modernen Ansprüchen an die Digitalisierung gerecht zu werden. 

– Die Wirtschaftsförderung Neukölln stellt unter berlin.de in einem eignen Auftritt Informationen zum „Neukölln Tourismus“ https://www.berlin.de/tourismus-neukoelln/ bereit. Außerdem können Beratungstermine für Unternehmen und Gründer über ein Konferenztool angeboten werden. 

– Die Arbeit der Neuköllner Wirtschaftsförderung mit dem Schwerpunkt „Ausbildung und Fachkräfte im Tourismus“ wurde in einer eigenen Podcastfolge von „Berlin reloaded“, welche seit März 2024 auf den gängigen Audiostreamingdiensten abrufbar ist, vorgestellt. 

Handlungsempfehlung 3: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Nukleus für eine erfolgreiche Netzwerkarbeit im Tourismus. 

– Neben dem Format des Neuköllner Tourismusbeirates gibt und gab es projektbezogene For-mate, wie Akteurstreffen zu „Ab in den Neuköllner Süden“ sowie bezirks- und branchenbezogene Austausche und Informationsveranstaltungen zum Standortmarketing und zum Thema Fachkräfte. 

Handlungsempfehlung 4: 

Die Wirtschaftsförderungen nehmen eine wichtige Rolle bei der Wegbereitung und Umsetzung eines nachhaltigen und stadtverträglichen Tourismus auf Bezirksebene ein. 

– Bei den Bezirksprojekten wird darauf geachtet, dass diese nachhaltige und stadtverträgliche Themen adressieren, dies sind auch grundsätzliche Fördervoraussetzungen bei der Antragsstellung für die Fördermittel auf Landesebene, z. B. die Umsetzung von „fair.kiez“ gemeinsam mit Friedrichshain-Kreuzberg (Kiezknigge) oder die Informationen und Aufklärung von Gastronomen in Folge der Lärmmessungen im Schillerkiez. 

Handlungsempfehlung 5: 

Die Wirtschaftsförderungen können die bezirklichen Tourismuskonzepte zur Förderung und Steuerung des lokalen Tourismus einsetzen. 

– Der Bezirk Neukölln hat seit 2019 ein eigenes Tourismuskonzept. Dieses wurde mit lokalen Akteuren erarbeitet und dient zur Orientierung bei Beantragung von Maßnahmen, z. B. bei der Förderung der Sichtbarkeit kulturtouristischer Schwerpunkte, dem Aufzeigen spezieller Ange-bote für Familien (Neuköllner Entdeckerheft), Veröffentlichung einer illustrierten Bezirkskarte mit den touristischen Highlights; Betreuung von touristisch relevanten Projekten von herausgehobener Funktion für den Bezirk am Standort Schloss & Gutshof Britz oder Young Euro Classics in der Gropiusstadt. Bewerbung der Hufeisensiedlung als herausragendes Beispiel für den modernen Wohnungsbau der Weimarer Republik, Profilschärfung des Bezirkes durch die „State of the Art“-Gästebroschüre, Hervorhebung der Kulturwirtschaft und damit verbundenen Anziehungskraft für BesucherInnen im Rahmen von u.a. auch bezirksübergreifenden Projekten wie „Sight.dress – Berlin meets local fashion“. 

Handlungsempfehlung 6: 

Die Wirtschaftsförderungen bieten im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit touristischen Unternehmen Beratung und Unterstützung zu branchenspezifischen Themen und Anliegen an. 

– Hier steht zum einen die Einzelbetreuung im Sinne der Bestandspflege und des Unternehmensservice durch die Wirtschaftsförderung und –beratung im Fokus und zum anderen die Zusammenarbeit mit visitBerlin. Es finden Beratungen für touristische Leistungsträger und In-formationsveranstaltungen zu branchenspezifischen Themen statt, speziell wurde das Format des Tourismushubs auf Berlinebene in Folge des „Reloaded-Projektes“ weiter ausgebaut: https://about.visitberlin.de/TourismusHub 

Zu 4.: 

Hotellerie, Gastronomie und dienstleistungsorientierte touristische Querschnittsbranchen gehören mittlerweile zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in Neukölln. 

Mit einer 2023 entwickelten Kampagne unter dem Motto „Mach was draus“ hat die Wirtschaftsförderung und -beratung im Herbst 2023 in Zusammenarbeit mit Unternehmensvertretern, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und dem Neuköllner Tourismusbeirat Aufmerksamkeit für Ausbildungsmöglichkeiten und Jobs in der Tourismuswirtschaft erzeugt. 

Tourismusorte und Auszubildende wurden auf Plakaten in den Mittelpunkt der Kampagne gerückt und auf Flächen der Kulturplakatierung, Die Draußenwerber und Ströer, dem Berliner Fenster in der U-Bahn Neuköllner gezeigt. Zudem waren über soziale Medien wie Instagram z. B. Leichtathletin Lisa Marie Kwayie und Schauspieler Levy Rico Arcos („Sonne und Beton“) Botschafter:innen und Gesichter der Kampagne. 

Sie alle eint der Neuköllner Spirit „Mach was draus!“, und mit ihrer Unterstützung wurde diese Botschaft bei Neuköllner Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbreitet. Jugendeinrichtun-gen und Schulen wurden mit den Plakaten für Ihre Abteilung Berufsorientierung versorgt. 

Zu 5.: 

Das Thema der Infostelen liegt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und wird derzeit nicht weiterverfolgt, da die Konzentration auf digitale Medien über die Endgeräte der Touristen erfolgen soll (bring your own device). Außerdem sind die Stelen-Systeme sehr störanfällig. Hier wird auf eine landesweite Lösung hingearbeitet, zu der später Schnittstellen hergestellt werden sollen. 

Als Weiteres hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Fachbereich Museum eine Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines hybriden Neuköllner Leit- und Informationssystems für Orte der Erinnerungskultur in Auftrag gegeben. 

Um keine Insellösungen zu schaffen, müssen und sollen digitale Entwicklungen auf Landesebene abgewartet werden, die Lösungen für touristische Points of Interests (POIs) verbinden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Weinanbaugebiet Britz

Weinanbaugebiet Britz

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/300/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt grundsätzlich die Situation des Weinanbaugebiets Britz, das an die Agrarbörse Deutschland Ost e. V. verpachtet ist?

2. Wie hoch beläuft sich die Pacht pro Jahr?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt, sich gemeinsam mit dem Pächter für eine stärkere Wahrnehmung der Weine aus Britz in Berlin bzw. darüber hinaus einzusetzen?

4. Gibt es Planungen seitens des Bezirks weitere Anbauflächen für Wein in Neukölln auszuweisen?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage steht der Weinanbau im Bezirk, nachdem der frühere Bezirksbürgermeister Buschkowsky 2015 den Weinanbau in Neukölln untersagt hatte?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/300/XXI vom 04.04.2024

Sehr geehrter Herr Potthast, 

gerne beantworte ich Ihre kleine Anfrage: 

Zu 1.: 

Aufgrund der Neuregelung in § 8 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts konnte dem Bezirksamt Neukölln von Berlin aus der regionalen Reserve des Landes Berlin Pflanzungsrechte zum Anbau von Rebpflanzen im Jahr 2015 erteilt werden. 

Da mit Gewährung dieser Pflanzungsrechte Wein entsprechend der europarechtlichen Vorgaben angebaut und hergestellt werden darf, steht das Weinanbaugebiet unter einer Marktüberwachung durch öffentlich-rechtliche Stellen im Land Berlin. Dies stellt eine besondere Herausforderung an den Betreiber (Pächter) einerseits als auch an den Bezirk als Rechteinhaber. In Anbetracht der sehr komplexen EU-, bundes- und landesrechtlichen Regelungen wird auf die Beantwortung zu Ziffer 4 verwiesen. 

Zu 2.: 

Die Pacht orientiert sich an Pachten für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau und beträgt jährlich 446,38 €. 

Zu 3.: 

Derzeit sind keine Planungen vorgesehen. 

Zu 4.: 

Zum 01. Januar 2016 wurde die europaweite Einführung eines neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzen in Ablösung des Pflanzungsrechtesystems beschlossen. Mit dieser Neuerung im Weinrecht konnten nunmehr auch Flächen außerhalb bestehender Anbaugebiete (Qualitäts- und Landweingebiete) z.B. für Flächen in Berlin erteilt werden. Voraussetzung für eine solche Genehmigung ist u.a. die Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde möglich. 

Im Vorgriff auf die Neuerungen im Weinrecht hat aufgrund der Abtretung von Weinrechten durch das Bundesland Hessen an das Land Berlin der Senat von Berlin die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 3. November 2015 (GVBl. S. 391) erlassen. Hierdurch wurde eine regionale Reserve von Pflanzungsrechten in Berlin geschaffen, aus der das Bezirksamt Neukölln von Berlin die Gewährung von Pflanzungsrechten bzw. das Recht zur Anpflanzung von Rebstöcken auf einer Fläche von 4.000 m² zur Herstellung und Vermarktung von Wein durch die damalige Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erteilt wurde. 

Zu 5.: 

Eine Versagung des Weinanbaus durch den früheren Bezirksbürgermeister Buschkowsky hat es im Jahr 2015 nicht gegeben. 

Es wird auf Frage 4 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Kriminalitätsschwerpunkt Neukölln

Kriminalitätsschwerpunkt Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/299/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele sogenannte Clan-Familien mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen sind dem Bezirksamt im Bezirk Neukölln bekannt?

2. Wie viele Mitglieder aus diesen Familien, die dem organisierten Verbrechen zugeordnet werden, sind dem Bezirksamt bzw. der Polizei insgesamt bekannt?

3. Wo befinden sich die Schwerpunkte, an denen illegaler Betäubungsmittelhandel im Bezirk Neukölln stattfindet?

4. In welchen Arealen im Bezirk Neukölln wurden in den letzten Jahren vermehrt Straftaten festgestellt?

5. Welche Areale werden im Bezirk Neukölln als sogenannte kriminalitätsbelastete Orte (kbO) eingestuft?

6. Wie positioniert sich das Bezirksamt dazu, die kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) an Stellen, an denen es möglich ist, mit Kameras auszustatten und eine Live-Überwachung einzurichten, um der Polizei die Ermittlungsarbeit zu erleichtern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/299/XXI vom 29.04.2024

Sehr geehrter Herr Hohmann, 

nachstehend beantworte ich Ihre kleine Anfrage: 

Zu 1.) und 2.) 

Das Bezirksamt geht nach den ihm vorliegenden Informationen davon aus, dass derzeit Mitglieder mit Bezug zur Clankriminalität aus zwölf verschiedenen Familien Aktivitäten in Neukölln entfalten. Das Bezirksamt hat keine Informationen über Mitglieder aus Familien, die dem organisierten Verbrechen zugeordnet werden, außer die Informationen sind presseöffentlich bekannt geworden. 

Zu 3.) 

Der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln findet insbesondere im Norden des Bezirks großflächig statt und belastet die Anwohnerinnen und Anwohner vor allem durch zahlreiche Konsumhinterlassenschaften im öffentlichen Raum, weil die erworbenen Betäubungsmittel meist direkt konsumiert werden. Hier liegen die Schwerpunkte fast immer rund um die Verkehrsknotenpunkte des ÖPNV. 

Zu 4.) 

Die Auswertung der festgestellten Anzahl von Straftaten obliegt der Polizei Berlin. Dem Bezirk Neukölln stehen die öffentlich zugänglichen Daten aus dem Kriminalitätsatlas Berlin zur Verfügung. 

Dem ist zu entnehmen, dass sich die Anzahl der festgestellten Straftaten 2023 wie folgt darstellt:

Im Vergleich der erhobenen Daten seit 2014 lässt sich feststellen, dass die Anzahl der festgestellten Straftaten in den einzelnen LOR auf einem verhältnismäßig gleichbleibenden Niveau bewegen. 

Zu 5.) 

In Neukölln sind die Bereiche Hermannplatz/Donaukiez und Hermannstraße/Bahnhof Neukölln als Kriminalitätsbelastete Orte ausgewiesen. 

Zu 6.) 

Das Bezirksamt begrüßt alle Maßnahmen, die der Polizei Berlin dabei helfen, Straftaten zu verhindern bzw. aufzuklären und sich im rechtlich vorgegebenen Rahmen umsetzen lassen. 

Martin Hikel 

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Vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile und die sozioökonomische Lage in Neukölln

Vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile und die sozioökonomische Lage in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/298/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Schulabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

2. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Ausbildungsabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

3. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Erwerbstätigenquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?

4. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Armutsquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?

5. Wie hoch war die Gesamtsterblichkeit je 100.000 Einwohner altersstandardisiert in der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

6. Wie hoch war die vorzeitige Sterblichkeit von 0-64 Jahren in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

7. Wie hoch war die Alterssterblichkeit von 65 Jahren und älter in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

8. Welchen Bezirksrang nimmt der Bezirk Neukölln in den Fragen 1-7 in Berlin aufgeschlüsselt nach den einzelnen Fragen ein?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/298/XXI vom 13.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Bevölkerung ohne allgemeinen Schulabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 9,8 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.1. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung. 

Zu 2.: 

Bevölkerung ohne beruflichen Bildungsabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer/beruflicher Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 28,8 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.2. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung. 

Zu 3.: 

Erwerbstätigenquote (15- bis 64-jährige Erwerbstätige an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 65,4 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 12 (niedrigster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.3. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren bis unter 64 Jahren zur Verfügung. 

Zu 4.: 

Armutsgefährdungsquote (Anteil der Bevölkerung mit einem bedarfsgewichteten Einkommen unterhalb der landesspezifischen Armutsgefährdungsschwelle an der Gesamtbevölkerung in %) 2022: 29,4 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Regionaler Sozialbericht Berlin und Brandenburg 2022, Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Auf Ebene der Bezirke ist nur der Indikator der Armutsgefährdung verfügbar. Die Daten stehen in den Bezirken nur für die Gesamtbevölkerung und nicht für einzelne Alters-gruppen zur Verfügung. 

Zu 5.: 

Gesamtsterblichkeit (Todesfälle je 100.000 Einwohner:innen / altersstandardisiert nach der alten Eurobevölkerung) 2020: 596,0 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Bezirksregionenprofil Neukölln 2022, Todesursachenstatistik bezogen auf die Einwohnerregisterstatistik. Daten für 2022, die eine Altersstandardisierung zulassen, stehen den Bezirken nicht zur Verfügung. 

Zu 6.: 

Vorzeitige Sterblichkeit (Todesfälle 0 – 64 Jahre) 2022: 524 

Vorzeitige Sterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 16,2 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 5. Vier Bezirke haben eine höhere vorzeitige Sterblichkeit in %. 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Die vorzeitige Sterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet. Darüber hinaus ist die Beantragung von Mitteln für eine wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens vorgesehen. 

Zu 7.: 

Alterssterblichkeit (Todesfälle 65 Jahre und älter) 2022: 2.716 

Alterssterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 83,8 % Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 7. 6 Bezirke haben eine höhere Alterssterblichkeit in %. 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Alterssterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet. 

Zu 8.: 

Siehe Frage 1 bis 7. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Beherbergung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Beherbergung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beherbergungsplätze wurden im Jahr 2023 im Bezirk Neukölln für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt?
  2. Wie schlüsseln sich die Anzahl der im Bezirk untergebrachten Flüchtlinge nach der jeweiligen Unterbringungsart in den Jahren 2017-2023 auf (z. B. Hotels, Hostels, Pensionen)? Bitte nach Jahren und den entsprechenden Unterbringungsarten aufschlüsseln.
  3. Gibt es Objekte, die zwangsweise seit 2017 an den Bezirk vermietet wurden oder werden?
  4. Wenn ja, welche Art und Anzahl umfassen oder umfassten diese Objekte?
  5. Wie hat sich die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk entwickelt? (Bitte nach der Anzahl und den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
  6. Wie haben sich die Kosten für die untergebrachten Flüchtlinge in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk entwickelt? (Bitte nach den Kosten und den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
  7. Welche Kostenarten für die Flüchtlinge werden durch das Land Berlin getragen?
  8. Welche Kostenarten für die Flüchtlinge werden durch den Bezirk Neukölln getragen? Bitte nach den verschiedenen Kostenarten mit den entsprechenden Ausgaben aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/290/XXI vom 27.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Mit Blick auf die Unterbringung bzw. wie in der Überschrift der Kleinen Anfrage genannt „Beherbergung“ von Geflüchteten im Bezirk Neukölln weise ich darauf hin, dass nicht der Bezirk, sondern das LAF für die Unterbringung von Geflüchteten mithin auch für die Belegung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete verantwortlich ist. Die damit verbundenen Aufgaben verteilen sich im LAF auf die Abteilungen II (Verwaltung von Unterkünften) und Zentraler Service – ZS (Vergabe). Dazu gehören unter anderem auch die Übernahme und Überprüfung des fertigen Objekts, die Ausstattung und Belegung neuer Unterkünfte, die Sachbearbeitung im laufenden Betrieb und die Überprüfung der mit den Betreibern vertraglich vereinbarten Leistungen. 

Der Fragesteller zielt auf den Personenkreis „Geflüchtete“ ab. In den Bezirken erhalten grundsätzlich nur Personen Leistungen nach dem AsylbLG, die zur Ausreise verpflichtet sind, diese aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bislang nicht vollzogen werden kann. 

Die Antwort auf alle Fragen lautet daher „Fehlanzeige“ da der Personenkreis, für den das Amt für Soziales zuständig ist, keine Personen mit dem in Rede stehenden Status sind. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Antimuslimischer Rassismus

Antimuslimischer Rassismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/278/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gibt es eine wissenschaftlich gesicherte Definition des Begriffs antimuslimischer Rassismus?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines antimuslimischen Rassismus? 
  3. Welche Gruppen oder Initiativen gibt es in Neukölln, die sich mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
  4. Inwiefern unterstützt das Bezirksamt finanziell bzw. ideell Projekte, die sich in Neukölln mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
  5. Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Phänomen des antimuslimischen Rassismus in Neukölln mit den nicht-muslimischen Neuköllnern zu lösen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/278/XXI vom 02.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Es gibt in der Wissenschaft sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Begriff. 

Zu 2.: 

Neukölln nutzt den Begriff Muslimfeindlichkeit und orientiert sich hier an gemeldeten Fallzahlen. 

Zu 3.: 

Muslimfeindlichkeit gehört zu jeder Antidiskriminierunsgarbeit die sich mit Gruppenbezogener Menschenfeindichkeit auseinandersetzt. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt unterstützt keine Projekte, die ausschließlich zum Thema Muslimfeindlichkeit arbeiten. In der gängigen Präventionsarbeit wird auch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit thematisiert, dies erfolgt bedarfsorientiert und ganzheitlich. Dabei werden alle betroffenen Gruppen berücksichtigt. 

Zu 5.: 

Neukölln unterscheidet nicht zwischen muslimischen und nicht-muslimsichen Neuköllnern. Fälle von Muslimfeindlichkeit, die uns gemeldet werden, werden individuell bearbeitet. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Antisemitismus an Neuköllner Schulen

Antisemitismus an Neuköllner Schulen

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 04. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Von welchen antisemitischen Vorfällen an Neuköllner Schulen hat das Bezirksamt Kenntnis?
  2. Inwiefern hat sich die Qualität antisemitischer Vorfälle an Neuköllner Schulen seit Oktober 2023 verändert ?
  3. Welche Schulformen sind von Antisemitismus überwiegend betroffen?
  4. Welche Schülergruppen bzw. Herkunftsgruppen fallen bezüglich Antisemitismus an Schulen in Neukölln auf?
  5. Welche Maßnahmen sind seitens von Antisemitismus betroffener Schulen gegen diesbezüglich aufgefallener Schüler ergriffen worden?
  6. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt, um wirksam Antisemitismus an Neuköllner Schulen zu bekämpfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/277/XXI vom 15.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 6.: 

Das Bezirksamt steht in regelmäßigem Austausch mit der regionalen Schulaufsicht Neukölln als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) zu allen Themen, die die inneren Schulangelegenheiten an Neuköllner Schulen befassen. Dieser regelmäßige Austausch wird anlass- und themenbezogen intensiviert. So etwa nach dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, als Bezirksstadträtin Korte am darauffolgenden Schultag gemeinsam mit dem Leiter der regionalen Schulaufsicht das Ernst-Abbe-Gymnasium besuchte, an dem es zu einem Gewaltvorfall gekommen war. 

Allerdings wird das Bezirksamt nicht regelhaft über Entwicklungen der innerschulischen Angelegenheiten an Neuköllner Schulen unterrichtet, da diese in der alleinigen Zuständigkeit der SenBJF liegen. Insofern sind die Fragen an die SenBJF zu richten. 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Islamischer Antisemitismus

Islamischer Antisemitismus

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/275/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie definiert das Bezirksamt den Begriff bzw. das Phänomen des islamischen Antisemitismus?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines islamischen Antisemitismus? 
  3. Welche Gruppen, Initiativen gibt es in Neukölln, die sich gegen islamischen Antisemitismus engagieren?
  4. Inwiefern sieht das Bezirksamt einen Zusammenhang mit islamischen Antisemitismus und den Bevölkerungsgruppen in Neukölln, die dem islamischen Glauben anhängen? 
  5. Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Problem des islamischen Antisemitismus in Neukölln zu bekämpfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/275/XXI vom 10.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Islamischer Antisemitismus bezieht sich weder generell auf den Islam, noch pauschal auf Muslime. Er bezeichnet eine spezifische Ausprägung von Judenhass, die besondere Kennzeichen aufweist und deshalb auch gezielt innerhalb bestimmter muslimsicher Communities zu bekämpfen ist. 

Zu 2.: 

Dazu gibt es bisher leider keine Studien. Die Vorfälle nach dem 07.Oktober haben allerdings klar gezeigt, dass es einen weit verbreiteten Antisemitismus gibt, insbesondere israelbezogenen Antisemitismus. 

Zu 3.: 

Träger, die konkret zu islamischem Antisemitismus arbeiten sind uns in Neukölln nicht bekannt. Vielmehr ist diese Arbeit oft ein Teilaspekt allgemeiner Antidiskriminierungsarbeit 

Zu 4.: 

Islamischer Antisemitismus steht oft in kausalem Zusammenhang zu einem reaktionären Islamverständnis. 

Zu 5.: 

Das Bezirksamt wünscht sich einen Ausbau und eine Erweiterung der Präventionsarbeit. Gleichzeitig fordert das Bezirksamt eine umfangreiche, unabhängige Studie zum Problem. 

Das Empowerment von jüdischen Vereinen und Gemeinden, ist dem Bezirksamt ebenfalls ein Anliegen. Das alljährliche Chanukka Fest dient hierbei auch zur Etablierung jüdischen Lebens und zur Vernetzung von jüdischen und muslimischen Menschen für ein friedliches Miteinander in Neukölln. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Verstieß das Gesundheitsamt bei Honorarverträgen gegen die Sozialversicherungspflicht? 

Verstieß das Gesundheitsamt bei Honorarverträgen gegen die Sozialversicherungspflicht? 

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/276/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) wurden wie viele Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen? 
  2. Wie viele der unter 1) genannten Honorarverträge aus welchen Ämtern wurden auf einen Verstoß gegen die Sozialversicherungspflicht hin überprüft und in der Folge an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet? 
  3. Mit welchem Ziel wurden eindeutig Selbstständige der Deutschen Rentenversicherung gemeldet? 
  4. In welchem Umfang fand nach Kenntnis des Bezirksamtes eine Berücksichtigung der pandemischen Lage seitens der Deutschen Rentenversicherung bei der Prüfung der angezeigten Honorarverträge statt? 
  5. Gegen wie viele Bescheide der Deutschen Rentenversicherung, die einen Verstoß gegen die gesetzliche Sozialversicherungspflicht bei o.g. Honorarverträgen feststellten, hat das Bezirksamt mit welcher Begründung nachträglich Einspruch eingelegt?
  6. Warum wurden ausschließlich Honorarverträge aus dem Gesundheitsamt an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet?  
  7. Gibt es seitens des Bezirksamtes standardisierte und ggf. vom Rechtsamt überprüfte Honorarvereinbarungen, wie z.B. Musterverträge, die für die in der Antwort zu 1) genannten Verträge genutzt wurden?  
  8. Hatte das Bezirksamt und namentlich die zuständige Dezernentin Kenntnis vom Abschluss der Honorarvereinbarungen und hat diese autorisiert? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/276/XXI vom 12.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Frage 1: 

Stadtentwicklungsamt: 

Es wurde 1 Honorarvertrag abgeschlossen. 

Service Einheit Facility Management 

Fehlanzeige.

Umwelt- und Naturschutzamt: 

Fehlanzeige. 

Straßen- und Grünflächenamt: 

Fehlanzeige. 

Amt für Soziales: 

Es wurden 20 Honorarverträge abgeschlossen. 

Gesundheitsamt: 

Es wurden 61 Honorarverträge abgeschlossen. 

Schul- und Sportamt: 

Es wurden 54 Honorarverträge abgeschlossen. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Bei den Fachbereichen Bibliotheken, Kultur und Musikschule bestehen Honorarverträge für projektbezogene Aufgaben oder die Durchführung von Workshops. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Integration in den Dienstbetrieb. Eine Scheinselbstständigkeit kann ausgeschlossen werden. Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen. 

Eine statistische Erfassung der Honorarverträge in den verschiedenen Fachbereichen existiert nicht. 

Jugendamt: 

Es wurden 4.357 Honorarverträge abgeschlossen, die sich wie folgt verteilen: 

2020: 1098 

2021: 1216 

2022: 926 

2023: 1117 

Die im Jugendamt geschlossenen Honorarverträge betreffen überwiegend die 17 Einrichtun-gen der kommunalen Jugendarbeit bzw. Familienförderung. Ein partizipativ entwickeltes und an den Interessen der Kinder und Jugendlichen/Eltern anknüpfendes Angebot kann nicht von hauptamtlichen Mitarbeiter:innen allein gestaltet werden. Es bedarf unterschiedlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch Persönlichkeitsmerkmalen, um die Angebote divers und den Bedarfen entsprechend anzubieten. Aus diesem Grund arbeiten berlinweit alle Kinder- und Jugendeinrichtungen (kommunal und freie Träger) mit Honorarkräften. Dies spiegelt sich auch in den Ausführungsvorschriften für Honorare im Geschäftsbereich der Kinder- und Jugendhilfe der SenBJF (AV Hon-KJH) und den pauschalisierten Honorarsätzen wieder. 

Amt für Bürgerdienste: 

Fehlanzeige. 

Rechtsamt: 

Fehlanzeige. 

Ordnungsamt: 

Im Ordnungsamt wurden zwei Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen. 

Frage 2: 

Jugendamt: 

Proaktiv hat das Jugendamt keine entsprechenden Meldungen an die DRV vorgenommen, da es keine entsprechenden Verdachtsfälle gegeben hat. Das Jugendamt ist bemüht, die jeweils geltenden Regelungen insbesondere zu Scheinselbstständigkeit beim Abschluss von Honorarverträgen einzuhalten. Hierzu wurden die Arbeitsanweisung Honorare und die Vertragsformulare zuletzt in 2023 noch einmal überarbeitet, angepasst und eine Checkliste entwickelt. Die Mitarbeitenden des Jugendamts, die Honorarverträge aushandeln, werden zu Beginn der Tätigkeit und alle zwei bis drei Jahre intern geschult. Insofern ist ein sehr sorgfältiger Umgang zu den jeweils geltenden Regelungen beim Abschluss von Honorarversträgen sichergestellt. 

Amt für Soziales: 

Die Vertragnehmenden im Amt für Soziales werden im Vertrag über Rechte und Pflichten, auch in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung, aufgeklärt. Anlässe für Prüfungen aufgrund von Verstößen wurden nicht festgestellt. 

Gesundheitsamt: 

Für das Gesundheitsamt wurden alle 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. 

Frage 3: 

Es wurden keine eindeutig Selbstständigen der Deutschen Rentenversicherung gemeldet. 

Frage 4: 

Das Bezirksamt hat dazu keine Kenntnis. 

Jugendamt: 

Es gab keine entsprechenden Fälle im Jugendamt Neukölln, die von der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurden. Jugendamtsintern wurden alle pandemiebezogenen Ausgaben revisioniert und im Verwaltungsvorgehen als der Lage angemessen eingeschätzt. 

Frage 5 : 

Jugendamt: 

Bezogen auf Honorarverträge des Jugendamtes wurde in einem Fall Einspruch eingelegt. 

Der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung, dass nach Gesamtwürdigung aller zur Beurteilung der Tätigkeit relevanten Tatsachen die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen, konnte das Bezirksamt nicht folgen. Das Bezirksamt hat insbesondere Einspruch eingelegt, da eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation als nicht gegeben angesehen wurde. 

Gesundheitsamt: 

Das Bezirksamt hat gegen zwei Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch eingelegt. 

Frage 6: 

Im Bereich Gesundheitsamt wurden vermehrt kritische Honorarverträge bekannt. Dies war in den anderen Ämtern nicht der Fall. 

Jugendamt: 

Es bestanden keine Verträge mit entsprechenden Verdachtsmomenten. 

Frage 7: 

Dem Rechtsamt wurden in der Vergangenheit Muster-Honorarverträge zur Prüfung übersandt. Im Zuge dessen hat das Rechtsamt regelmäßig darauf hingewiesen, dass der Abschluss von Honorarverträgen grundsätzlich kritisch ist. Überdies ist für die rechtliche Einstufung als scheinselbstständig nicht der Vertrag, sondern der tatsächliche Einsatz von Auftragnehmenden entscheidend. Das Rechtsamt hat keine Kenntnis darüber, ob die zur Prüfung übersandten und geprüften Verträge in allen Fällen auch durch die zuständigen Verwaltungseinheiten übernommen wurden. 

Jugendamt: 

Das Jugendamt nutzt einen für den Geschäftsbereich standardisierten Mustervertrag, der mit dem Rechtsamt abgestimmt ist. Dieser wurde in 2023 noch einmal modifiziert. 

Schul- und Sportamt: 

Im Schul- und Sportamt werden standardisierte Honorarvereinbarungen verwendet. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen. 

Frage 8: 

Das Bezirksamt kann die Frage nur für aktuell gewählte Dezernent:innen beantworten. 

Stadtentwicklungsamt: 

Ja 

Amt für Soziales und Gesundheitsamt: 

Seit Amtsantritt am 24. Mai 2023 hat der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit Kenntnis von ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Honorarverträgen in seinem Geschäftsbereich. Selbst autorisiert hat er drei Honorarverträge in 2023. 

Schul- und Sportamt: 

Ja. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin. 

Jugendamt: 

Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Bezirksspaziergang in Berlin-Neukölln im Juni 2023 mit Seiner Exzellenz des Botschafters der palästinensischen Mission in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Laith Arafeh 

Bezirksspaziergang in Berlin-Neukölln im Juni 2023 mit Seiner Exzellenz des Botschafters der palästinensischen Mission in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Laith Arafeh 

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/267/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 7. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Inwieweit war das Bezirksamt in die Vorbereitungen des Besuchs bzw. des Spaziergangs des Botschafters Arafeh involviert?

2. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben den Botschafter begleitet?

3. Welche Mitglieder aus den Fraktionen in der BVV Neukölln haben sich anlässlich des Bezirksspaziergangs mit dem Botschafter ausgetauscht?

4. Inwiefern sind dem Bezirk Kosten in welcher Höhe aus dem Besuch des Botschafters entstanden?

5. Mit welchen Personen aus palästinensischen bzw. arabischen Gruppen im Bezirk hat sich der Botschafter während seines Besuchs ausgetauscht?

6. Welche Botschaften hat Botschafter Arafeh an die palästinensischen bzw. arabischen Gruppen im Bezirk gesendet? 

7. Was für ein Fazit zieht das Bezirksamt nach dem Besuch des Botschafters?8. Gab es durch Vertreter des Bezirksamts bzw. durch Vertreter aus Fraktionen in der BVV Neukölln Aufforderungen an den Botschafter, eindeutige Bekenntnisse zur Demokratie und zum Rechtsstaat an die palästinensischen bzw. arabischen Gruppen in Neukölln zu senden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Neukölln bereit für das nächste Silvester?

Neukölln bereit für das nächste Silvester?

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/263/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 06. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Pyrotechnikverbotszonen sind im Bezirk Neukölln für den Jahreswechsel 2023/24 geplant?
  2. Wie wird die Umsetzung der Pyrotechnikverbotszonen im Bezirk Neukölln, z.B. durch öffentliche Kommunikation, sichergestellt?
  3. Wie viele polizeiliche Einsatzkräftestunden sind für Silvester 2023/24 (31.12.23, 18.00 Uhr bis 01.01.24, 6.00 Uhr) vorgesehen?
  4. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei werden in diesem Zeitraum im Einsatz sein?
  5. Wie viele Einsatzstunden sind für die Einsatzkräfte der Feuerwehr einschließlich der freiwilligen Feuerwehr für Silvester 2023/24 (31.12.23, 18.00 Uhr bis 01.01.24, 6.00 Uhr) vorgesehen?
  6. Wie viele Einsatzkräfte der Feuerwehr einschließlich der freiwilligen Feuerwehr werden in diesem Zeitraum im Einsatz sein?
  7. Wie viele Kontrollen der Verkaufsstellen von Pyrotechnik werden im Vorfeld von Silvester im Bezirk Neukölln voraussichtlich durchgeführt?
  8. Welche weiteren Maßnahmen möchte das Bezirksamt unternehmen, um Ausschreitungen wie zum Jahreswechsel 2022/2023 für den kommenden Jahreswechsel zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/263/XXI vom 04.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Die Einrichtung von Pyrotechnikverbotszonen an einzelnen eng begrenzten Bereichen auf polizeirechtlicher Grundlage befindet sich derzeit noch in der Prüfung.

Frage 2:

Die Bekanntgabe etwaiger Pyrotechnikverbotszonen würde auf den üblichen Wegen erfolgen.

Frage 3:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 4:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 5:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 6:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 7:

Der Außendienst des Ordnungsamt Neukölln wird mit drei Streifen über den Tag verteilt an allen drei Verkaufstagen Kontrollen sowohl in den typischen Supermarktketten auch als in Kleinverkaufsstellen sog. „Spätis“ durchführen. Weiterhin gehen wir gleichzeitig natürlich evtl. Beschwerdelagen diesbezüglich seitens der Bürger nach.

Da sich der zeitliche Aufwand je nach gelagerter Menge bzw. Größe der Verkaufsstelle richtet, ist eine genaue Angabe zur Anzahl der Kontrollstätten nicht möglich. Im Jahr 2022 wurden durch unsere Kräfte insg. 72 Verkaufsstellen im Vorfeld von Silvester im Bezirk Neukölln kontrolliert. Die Anzahl der kontrollierten Verkaufsstellen wird in diesem Jahr voraussichtlich ähnlich sein.

Frage 8:

Das Bezirksamt hat in diesem Jahr einen Schwerpunkt der Jugendarbeit auf die präventive Ansprache von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Parallel führt die Polizei in den Neuköllner Schulen und Jugendeinrichtungen Kurse durch, in denen auf die großen Gefahren von sogenannten „Schreckschusswaffen“, illegalem Feuerwerk und die strafrechtlichen Folgen bei Benutzung derselben hingewiesen wird.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Zwangs- und Frühverheiratung im Bezirk Neukölln

Zwangs- und Frühverheiratung im Bezirk Neukölln

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/254/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Zwangs- und Frühverheiratungen sind dem Bezirksamt in den Jahren 2018 – 2023 bekannt geworden?
  2. Von welcher Dunkelziffer geht das Bezirksamt in den genannten Jahren aus? 
  3. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt gegen Zwangs- und Frühverheiratungen?
  4. Welche Gelder in welcher Höhe stehen bzw. standen dem Bezirksamt jährlich in den in 1. genannten Jahren für die entsprechenden Maßnahmen zur Verfügung?
  5. Wie viele Zwangs- und Frühverheiratungen konnten durch die erfolgten Maßnahmen in den Jahren 2028 – 2023 erfolgreich verhindert werden?
  6. Gibt es eine jahresaktuelle, öffentlich zugängliche Studie zu diesem Thema?
  7. Inwiefern findet mit anderen Bezirken bzw. der Landesebene eine Vernetzung und eine systematische Auswertung der Daten statt? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/254/XXI vom 06.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem Bezirksamt stehen keine Mittel für eine Evaluierung zur Verfügung. Viele der Betroffenen, insbesondere Minderjährige, trauen sich nicht, Hilfe zu suchen bzw. zeigen den Straftatbe-stand nicht an, umso wichtiger ist die Präventionsarbeit im Bezirk. Der Schwerpunkt des Bezirksamtes liegt in der Präventionsarbeit, um im Vorfeld Zwangs- und Frühverheiratungen verhindern zu können. 

Aus der bundesweiten polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle von Zwangsheirat in Deutschland ergeben sich folgende Zahlen: 

2018 75 Fälle, 2019 74 Fälle, 2020 77 Fälle, 2021 73 Fälle, 2022 67 Fälle 

Zu 2.: 

Die Dunkelziffer ist kaum bezifferbar und dürfte nach Einschätzung (und Hinweisen der Gleichstellungsbeauftragten, des Jugendamtes sowie der Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Schulen und Beratungsstellen) noch immer recht hoch sein. Zumal davon auszugehen ist, dass über 50 % der Zwangsverheiratungen im Herkunftsland stattfinden. 

Zu 3.: 

Das Bezirksamt Neukölln hatte bereits schon sehr früh die Brisanz des Themas Zwangsheirat/ Ehrenmorde/Verschleppung erkannt. 2005 startete eine breit gefächerte Kampagne gegen Zwangsheirat, die sich mit diversen Veranstaltungen, Plakaten und Flyern (mehrsprachig) an die Neuköllner Öffentlichkeit und Schulen wandte. Aus dieser Kampagne ging auch im selben Jahr die Homepage “www.Zwangsheirat.de“ hervor, die im Jahr 2009 durch Finanzierung des Bundesministeriums von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes übernommen wurde. Das Bezirksamt unterstützte die Initiierung des Heroes-Projektes von Strohalm e.V. in Neukölln. Seither werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. 

– Herausgabe des Flyers „Selbstbestimmt Leben ohne Zwang und Gewalt – gegen Kinderehen, Zwangsheirat, Verschleppung mit Nennung der Ansprechpartner*innen in Neukölln (Kinderschutzteam, Gleichstellungsbeauftragte sowie der Neuköllner Mädcheneinrichtun-gen und Projekten) 

– Jährlicher Aufruf an Neuköllner Schulen, Schulsozialarbeiter*innen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Träger der ambulanten Hilfen zur Erziehung „Zwangs-/Frühverheira-tung und Verschleppung während der Sommerferien 

– Initiierung eines Runden Tisches zu den Themen Häusliche Gewalt und Zwangsheirat (hier sind u. a. Fachbereiche des Geschäftsbereiches Jugend, Gleichstellungsbeauftragte, Polizei, Jobcenter/Agentur, AK Mädchenarbeit in Neukölln, Fachberatungsstellen/-projekte vertreten) 

– In den bezirklichen Fachgremien des GB Jugend und der Gleichstellungsbeauftragten (z.B. AG 78, RSD, AK Mädchenarbeit, Runder Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und Mädchen…) ist die Möglichkeit einer Fallbesprechung fest etabliert und die Ansprechpartner*innen zum Thema sind bekannt. 

– Schulungen für Stadtteilmütter, Mitarbeitenden des Bezirksamtes, des Jobcenters und Institutionen zum Thema häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung durch die Gleichstellungsbeauftragte, der Opferschutzbeauftragte und Koordinierende für häusliche Gewalt der Berliner Polizei und Fachberatungsstellen 

– Jährliche Fahnenhissung zum Gedenktag „Hatun-Sürücü“ 

– Um Betroffenen helfen zu können, hat die Gleichstellungsbeauftragte ein sehr gut funktionierendes Hilfestrukturnetzwerk mit Behörden, Institutionen und Projekten auf bundes-, landes- und bezirklicher Ebene aufgebaut. 

– Mitarbeitende des RSDs sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten Aufklärung und Informationen (beispielsweise zu Kinder- und Frauenrechten, Hinterfragen von traditionellen Rollenbildern, Erziehungsvorstellungen und Lebensentwürfen in den Familien), das Vorleben alternativer Lebensentwürfe, Empowerment und letztlich auch Beratungs- und Schutzangebote für Betroffene sowie Aufklärung für die Eltern. 

– Öffentlichkeitsarbeit: Aufgrund der sehr guten Vernetzungsarbeit werden durch die Gleichstellungsbeauftragte jährlich Veranstaltungen zu den Themen Zwangsheirat, Ehrenmord und Verschleppung mit unterschiedlichen Formaten und Kooperationen angeboten: 2018 – 2023 

 Theaterstück „Arabqueen – oder das andere Leben“, Kooperation Heimathafen Neukölln 

 Filmvorführung „Die Fremde 

 Fachtag Gesetz und Praxis – Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, Kooperation GB Jugend und AK Mädchenarbeit in Neukölln 

 Postkarte Verdacht auf Zwangsverheiratung in den Sommerferien? Schnell handeln!, Kooperation GB Jugend 

 Vortrag Frühehen und Zwangsheirat in Deutschland, Kooperation Terre des Femmes 

 Austausch mit einer Delegation vom Deutschland- und Europapolitischen Bildungswerk 

 Filmvorführung mit Podiumsdiskussion „Nur eine Frau“, Kooperation mit der Produzentin des Films und Vorstand von Vincentino e.V. Sandra Maischberger 

 Notfallbogen: Zwangsverheiratung in den Ferien – Wie können Sie als Lehrkraft/Schulsozialarbeiter*inn helfen; Ergänzung zum Anschreiben „Zwangs-/Früh-verheiratung und Verschleppung während der Sommerferien, Kooperation Terre des Femmes 

 Thematisierung in der Ausstellung „#Der Schönste Tag – Hochzeit in Neukölln“ vom Museum Neukölln 

 Durchführung des Schultheaterprojektes „Mein Herz gehört mir – gegen Zwangsverheiratung und Frühehen“ an Neuköllner Schulen, Kooperation Terre des Femmes 

 Aufführung des Schultheaterstücks „Mein Herz gehört mir – Gegen Zwangsverheiratung und Frühehen“ mit anschließender Podiumsdiskussion, Kooperation Terre des Femmes 

 Präventionswochen vor den großen Ferien an Neuköllner Schulen zum Thema Verschleppung, Zwangsheirat, Kooperation Terre des Femmes und Polizei 

Zu 4.: 

Keine. Die Veranstaltungen werden zum größten Teil aus dem Etat der Gleichstellungsbeauftragten oder aufgrund der guten Kooperation von Institutionen, Projekten und Vereinen finanziert oder aber auch aus dem GB Jugend 

Zu 5.: 

Da die Fälle nicht erfasst werden, kann auch nicht nachgewiesen werden, wieviel Zwangsverheiratungen verhindert werden konnten. In den meisten Fällen möchten Betroffene dazu keine Angaben machen bzw. geben keine Rückmeldungen. 

Zu 6.: 

Nein. Eine repräsentative Studie wurde zuletzt 2011 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt. 

Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zwangsverheiratung-in-deutsch-land-anzahl-und-analyse-von-beratungsfaellen-80740 

Zu 7.: 

In Berlin Dank der Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung führt in Kooperation mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg – Koordinatorin des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung zuletzt für das Jahr 2017 eine Befragung zum Ausmaß von Zwangsverheiratungen in Berlin durch. Demnach sind in 2017 insgesamt 570 Fälle von (versuchter oder erfolgter) Zwangsverheiratung bekannt geworden (2013 waren es 460 Fälle). Die Ergebnisse der diesjährigen Befragung werden Ende 2023 veröffentlicht. 

Link: 2017: file:///C:/Temp/zwangsverheiratung-evaluierung-2018.pdf 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Leonardo-da-Vinci-Gymnasium in Buckow

Leonardo-da-Vinci-Gymnasium in Buckow

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/253/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Kann der Umzug des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums in den Neubau wie ursprünglich geplant im Jahr 2024 erfolgen?

2. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten des Neubaus bis zur Fertigstellung?

3. Wie hoch war die ursprünglich vorgesehene Summe für den Neubau des Gymnasiums? 

4. Sind dem Bezirksamt derzeitig Baumängel am Neubau bekannt?

5. Wenn ja welcher Art?

6. Sind dem Bezirksamt Fehlplanungen im Neubau bekannt?

7. Wenn ja welcher Art?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/253/XXI vom 16.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Der Umzug des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums in den Neubau wird nach derzeitiger Planung im Sommer 2024 erfolgen.

Frage 2:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach derzeitigem Stand rd. 53,07 Mio €. Eine weitere Kostensteigerung kann aufgrund verschiedener möglicher Unwägbarkeiten (so sind z.B. noch nicht alle Ausschreibungen erfolgt) nicht ausgeschlossen werden.

Frage 3:

Der ursprünglich vorgesehene Betrag für die Gesamtkosten war gemäß Bauplanungsunterlage mit 30,25 Mio € veranschlagt.

Frage 4:

Dem Bezirksamt sind Mängel auf der Baustelle bekannt.

Frage 5:

Aufgrund der Bauunterbrechung durch die Kündigung des Architekten und damit verbundener noch nicht abgeschlossener Planung gab es im Bereich der Dachverglasungen Wassereinbrüche in das Gebäude. Die Ursachen wurden ermittelt, die Schäden sind behoben. Weitere technische Probleme im Zusammenhang mit dem Planerwechsel und der Bauunterbrechung sind erkannt und werden bis zur Fertigstellung vollständig behoben.

Frage 6:

Dem Bezirksamt sind Mängel in der Planung bekannt. Diese resultieren z.T. aus der nicht abgeschlossenen Ausführungsplanung des gekündigten Architekten.

Frage 7:

Die Auflistung der Planungsmängel ist erfolgt und wurde Bestandteil der Klage gegen der Planer hsa. Mit dem neu gebundenen Planungsbüro werden diese Planungsmängel aufgearbeitet und bis zur Fertigstellung vollständig behoben. Aufgrund des laufenden Verfahrens sind nähere Informationen an dieser Stelle nicht möglich.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Lehrermangel an Neuköllner Schulen

Lehrermangel an Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/252/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Unterrichtsstunden sind in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen ausgefallen?

2. Wie viele Stellen für Lehrkräfte waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen unbesetzt? 

3. Wie hoch ist die Anzahl der dauerhaft (länger als 3 Monate) krankengemeldeten Lehrkräfte an den Neuköllner Schulen?

4. Wie viele Stellen für pädagogische Fachkräfte waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen unbesetzt? 

5. Wie hoch ist die Anzahl der dauerhaft (länger als 3 Monate) krankengemeldeten pädagogischen Fachkräfte an den Neuköllner Schulen?

6. Wie gedenkt die Bezirksstadträtin, die Anzahl der Schüler in den Neuköllner Klassen gering zu halten, wenn offensichtlich ein Mangel an qualifiziertem Lehrerpersonal vorherrscht und ein geregelter Unterricht oft nicht stattfinden kann?

7. Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen das Bezirksamt bisher unternommen hat, um den Mangel an Lehrkräften an den Neuköllner Schulen zu verringern?

8. Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen das Bezirksamt bisher unternommen hat, um den Mangel an pädagogischen Fachkräften an den Neuköllner Schulen zu verringern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/252/XXI vom 21.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 5. sowie 7. und 8.: 

Die Zuständigkeit für das Lehrpersonal liegt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Dem Bezirksamt liegen keine Informationen zu den in Frage 1 bis 5 erfragten Daten vor. Es obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, für eine adäquate Ausstattung mit Lehrkräften zu sorgen. 

Zu 6.: 

Der von der Fragestellerin angenommene Mangel an qualifiziertem Lehrpersonal kann vom Bezirksamt nicht bestätigt werden. Vielmehr ist das Bezirksamt der Auffassung, dass Schulleitungen und Kollegien tagtäglich dafür sorgen, dass trotz verschiedener Herausforderungen an Neuköllner Schulen ein geregelter Schulunterricht stattfinden kann. 

Das Bezirksamt ist weiterhin bestrebt, die Klassenfrequenzen niedrig zu halten. Die Herausforderung liegt hier weniger in einem Lehrkräftemangel, sondern in stetig steigenden Schüler*innenzahlen. Diese führt trotz zahlreicher abgeschlossener, laufender und geplanter Maßmaßnahmen zur Erweiterung und Neubau von Neuköllner Schulen dazu, dass der Raummangel an Neuköllner Schulen zunimmt. Das Bezirksamt hält dennoch an seinem Ziel möglichst niedriger Klassenfrequenzen fest, um Lehrkräfte zu entlasten und eine möglichst individuelle Förderung der Schüler*innen zu ermöglichen. 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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