Durchsetzung der Bauordnung im Bereich „Blumenviertel“ (Ortsteil Rudow)

Durchsetzung der Bauordnung im Bereich „Blumenviertel“ (Ortsteil Rudow)

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele bauaufsichtliche Vorgänge mit Bezug auf Grundstücke im umgangssprachlich als „Blumenviertel“ bezeichneten Bereich wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils eingeleitet (bitte jahresweise aufschlüsseln)?
  2. In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Baueinstellungsverfügung erlassen?
  3. In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen?
  4. In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Rückbauverfügung erlassen?
  5. In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet?
  6. In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt?
  7. Wie viele der eingeleiteten Verfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen?
  8. Wie viele Vollzeitäquivalente stehen dem zuständigen Fachbereich aktuell für bauaufsichtliche Maßnahmen im Ortsteil Rudow bzw. in ganz Neukölln zur Verfügung?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einladungspolitik der Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen

Einladungspolitik der Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Kenntnis hat das BA über die Einladungspolitik der vom Bezirk mitfinanzierten Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen?

2. In welchem Umfang werden Vertreter der BVV Neukölln, des BA sowie anderer demokratisch legitimierter Gremien zu Premieren eingeladen?

3. Hat das BA Kenntnis darüber, nach welchen Kriterien die Auswahl der eingeladenen Gäste bei Premieren oder sonstigen offiziellen Veranstaltungen der Neuköllner Oper erfolgt?

4. Gibt es nach Kenntnis des BA interne Leitlinien, Konzepte oder informelle Regelungen zur Einladung von Gästen?

5. Wurde dem BA in der Vergangenheit bekannt, dass einzelne politische Gruppierungen, Mandatsträger oder gesellschaftliche Gruppen von Einladungen ausgeschlossen wurden?

6. Falls Frage 5 bejaht wird: Welche Gründe sind dem BA hierfür bekannt und wie bewertet das BA diese Praxis?

7. Inwiefern sieht das BA bei sich eine Verantwortung, bei öffentlich geförderten Kultureinrichtungen auf eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Einladungspolitik hinzuwirken?

8. Plant das BA Maßnahmen oder Gespräche mit der Neuköllner Oper, um Transparenz und Gleichbehandlung bei Einladungen grundsätzlich sicherzustellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Baurechtliche Situation am Grundstück Grünlingweg 7

Baurechtliche Situation am Grundstück Grünlingweg 7

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 01. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Liegt für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 eine gültige Baugenehmigung vor?
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurde diese Baugenehmigung erteilt?
  3. Welche maximale Bauhöhe wurde in der Genehmigung für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 zugelassen?
  4. Entspricht der derzeitige Bauzustand der genehmigten Bauhöhe?
  5. Welche vorgeschriebenen Grenzabstände gelten für das Grundstück Grünlingweg 7 gemäß der erteilten Genehmigung?
  6. Wurden diese Grenzabstände nach Kenntnis des Bezirksamtes beim aktuellen Bauzustand vollständig eingehalten?
  7. Welche Baugeschossflächenzahl wurde in der Genehmigung für das Vorhaben am Grünlingweg 7 festgesetzt?
  8. Liegt dem Bezirksamt eine Prüfung oder Feststellung vor, ob die genehmigte Baugeschossflächenzahl derzeit überschritten, eingehalten oder unterschritten wurde?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikverträge des Bezirksamtes Neukölln

Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikverträge des Bezirksamtes Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/590/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Einnahmen erzielt das Bezirksamt Neukölln jährlich durch den Betrieb der bestehenden Photovoltaikanlagen?
  1. Wie hoch sind die jährlich anfallenden Pacht- und Betriebskosten für alle PV-Anlagen im Bezirk Neukölln?
  2. Wie hoch ist der jährliche Saldo aus Gewinnen (Einspeisung/Preisvorteile) und Kosten (Pacht/Betriebsführung) für das Bezirksamt?
  3. Welche Einnahmen sind für die Jahre 2026 und 2027 aus neu in Betrieb zu nehmenden PV-Anlagen zu erwarten?
  4. Welche Kosten entstehen dem Bezirk im gleichen Zeitraum für die neu in Betrieb gehenden Anlagen?
  5. Auf welcher Grundlage trifft das Bezirksamt die Entscheidung, PV-Verträge im Pachtmodell oder Stromliefermodell abzuschließen?
  6. Wer ist im Bezirksamt konkret für die Verhandlung und Unterzeichnung der PV-Verträge zuständig?
  7. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass PV-Anlagen künftig wirtschaftlich betrieben werden und nicht zu dauerhaften Mehrkosten führen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/590/XXI vom 14.01.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

Die Einnahmen aus dem Betrieb der bestehenden Photovoltaikanlagen beliefen sich im Jahr 2025 auf 17.063,81 €. 

Zu 2.: 

Im Jahr 2025 beliefen sich die Pachtkosten auf 113.466 €, während die Betriebskosten 75.431 € betrugen. Die Prognosen für das Jahr 2026 zeigen, dass die Pachtkosten 171.832 € und die Betriebskosten voraussichtlich 115.218 € betragen werden. Die Prognosen für das Jahr 2027 zeigen, dass die Pachtkosten 172.206 € und die Betriebskosten voraussichtlich 117.489 € betragen werden. 

Zu 3.: 

Für das Jahr 2025 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 60.401 € prognostiziert. Für das Jahr 2026 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 78.658 € prognostiziert. Für das Jahr 2027 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 86.053 € prognostiziert. 

Zu 4.: 

Voraussichtlich wird im Jahr 2026 lediglich eine neue Anlage im Pachtmodell in Betrieb gehen. Daraus werden Einnahmen in Höhe von 4.792 € erzielt. Alle weiteren Anlagen, die 2026 in Betrieb genommen werden, werden im Modell der Stromlieferung betrieben und generieren daher keine zusätzlichen Einnahmen. Für das Jahr 2027 wird durch die Inbetriebnahme weiterer Anlagen als bezirkliches Eigentum ein zusätzlicher Ertrag in Höhe von 18.290 € prognostiziert. 

Zu 5.: 

Im Jahr 2026 werden voraussichtlich die Stromlieferungsverträge mit den Stadtwerken für elf Liegenschaften abgeschlossen, was zu keinen zusätzlichen Kosten für den Bezirk führt. Ab dem Jahr 2027 ist jedoch mit der Inbetriebnahme von eigenen Photovoltaikanlagen zu rechnen, wobei die zu erwartenden Betriebsführungskosten voraussichtlich in Höhe von 31.570 € liegen werden. 

Zu 6.: 

Die Entscheidung, ob eine Anlage im Pachtmodell oder im Stromlieferungsmodell betrieben wird, liegt bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Stadtwerke, wobei das Bezirksamt lediglich entscheiden kann, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. 

Zu 7.: 

Geschäftsbereich I BzBM. 

Zu 8.: 

Zukünftig plant das Bezirksamt, keine weiteren Anlagen im Pachtmodell zu betreiben, sondern die Anlagen im Stromlieferungsmodell in eigener Verantwortung zu betreiben oder zu kaufen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Tätigkeitsprofil, Begriffsklärung und Schwerpunktarbeit des Queerbeauftragten in Neukölln

Tätigkeitsprofil, Begriffsklärung und Schwerpunktarbeit des Queerbeauftragten in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/%89/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Queerbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?
  2. In welcher Form erfolgt die regelmäßige Berichterstattung des Queerbeauftragten gegenüber dem Bezirksamt?
  3. Welche Definition des Begriffs „Queer“ verwendet das Bezirksamt für die fachliche Arbeit des Queerbeauftragten?
  4. Welche Projekte oder Maßnahmen führt der Queerbeauftragte aktuell durch?
  5. Welche lokalen Schwerpunktbereiche der queerbezogenen Arbeit wurden im Bezirk Neukölln identifiziert?
  6. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle im Bezirk vor?
  7. Welche Daten liegen dem Bezirksamt zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle vor?
  8. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/589/XXI vom 12.01.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Laut Stellenbeschreibung der Interessenbekundung für die Stelle des Antisemitismus- und Queerbeauftragten (ASQ-B) ist er als Queerbeauftragter Ansprechperson des Bezirksamts Neukölln für queere Menschen bzw. für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche sowie (andere) queere Menschen, nämlich u.a. zur vertraulichen Erst- und Verweisberatung zu Anlaufstellen, Hilfsmöglichkeiten, Zuständigkeiten innerhalb und außerhalb der Verwaltung, aber auch für Akteurinnen/Akteure, Vereine, Institutionen und Organisationen sowie die weitere Öffentlichkeit. Darüber hinaus steht der ASQ-B als Fachstelle für die Auseinandersetzung mit LSBTIQ*-Feindlichkeit für die fachliche Beratung der politischen Entschei-dungsträger (insbesondere das Bezirksamtskollegium über die Leitung des Geschäftsbereichs I, d.h. den/die BzBm) sowie für die Unterbreitung von Anregungen und Vorschlägen zu Entwürfen von Anordnungen, Beschlussvorlagen und Maßnahmen des Bezirkes zur Verfügung. 

Als Arbeitsfelder werden in der Stellenbeschreibung außerdem die Folgenden ausdrücklich genannt: 

 Konzeptionelle, strategische Arbeit: Insbesondere Politikfeldanalyse, Analyse und Bewertung der Daten von Straftaten und Vorkommnissen, Strategieentwicklung zur Bekämpfung von Homophobie und zur Sichtbarmachung von queerem Leben im Gemeinwesen (gemäß dem Aktionsplan der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“/ISGV), Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorha-ben, Programmen und Maßnahmen mit politischer Relevanz zu den Themenfeldern sowie die Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen der BVV und des Abgeordnetenhauses. 

 Regionale und überregionale Gremien- und Netzwerkarbeit: Insbesondere Zusammenarbeit und Mitwirkung in Gremien von gesamtstädtischer Bedeutung auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene (Landesantidiskriminierungsstelle, LADG-Ombudsstelle, Register- und Opferberatungsstellen, Forum Regenbogenstadt Berlin, Neuköllner Register, Partner-schaft für Demokratie, Präventionsrat Neukölln, Netzwerk gegen Queerfeindlichkeit in Neukölln usw.). 

 Veranstaltungen und Aktionen/Kampagnen: Insbesondere Drittmittelakquise, Erstellen von Leitlinien und Maßnahmen für das Bezirksamt, Initiierung von Veranstaltungen, Projekten und Maßnahmen sowie Entwicklung geeigneter Veranstaltungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. 

Zu 2.: 

Die regelmäßige Berichterstattung des ASQ-B erfolgt in regelmäßigen Dienstbesprechungen – zusammen mit der Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung – mit der Leitung des Geschäftsbereiches I (BzBm). 

Zu 3.: 

Der Begriff „queer“ kann sowohl als Ergänzung der Aufzählung sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, die von einer binären heterosexuellen (männlich-weiblichen) Zweigeschlechtlichkeit abweichen (LSBTIQ*: lesbisch, schwul, bisexuell, trans- und intersexuell sowie „queer“, wobei das Sternchen* stellvertretend für weitere mögliche Identitäten steht), als auch als Überbegriff für sexuelle Orientierungen und geschlechtsbezogene Identitäten verstanden werden, die von der cis-geschlechtlichen (cisgender – aus lateinisch cis „diesseits“ und englisch gender: „soziales Geschlecht“) und heterosexuellen Mehrheit verschieden sind. KA/589/XXI 

Im ersten Fall benennt „queer“ andere „Andere“, also in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit Verschiedene. Im anderen Fall benennt „queer“ – auch als Selbstbezeichnung vieler LSBTIQ*-Personen – die Gesamtheit der Verschiedenheiten von binärer Heterosexualität und Cisgeschlechtlichkeit. 

Sowohl das Akronym „LSBTIQ*“ als auch der Begriff „queer“ umfassen dabei zwei unterschiedliche Identitätsdimensionen bzw. Aspekte geschlechtlicher und sexueller Vielfalt: 

„Geschlechtliche Identität betrifft das [soziale] Geschlecht, dem sich eine Person zugehörig fühlt. ‚Trans‘ verweist auf eine Differenz zwischen gegebenem und selbst wahrgenommenem Geschlecht, ‚inter‘ [d.h.: ‚zwischen‘] auf eine diesbezügliche Uneindeutigkeit. Sexuelle Identität [bzw. Orientierung/Ausrichtung] betrifft das Geschlecht bzw. die Geschlechter zu dem/denen eine sexuelle Anziehung besteht. Asexualität – also das Nicht-Vorhandensein einer sexueller Anziehung – ist eine Variante sexueller Identität“ (Sticher/Ohder 2025).

Für die Arbeit des Queerbeauftragten ist insbesondere das Rechtsgut des Schutzes von LSBTIQ*-Personen vor Diskriminierung sowie die Rechtsgüter der Menschenwürde, der Freiheit der Person, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit als Grundrechte von Menschen, deren sexuelle Orientierung oder/und geschlechtliche Identität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit abweicht, maßgeblich. Dabei orientiert sich die Arbeit des ASQ-B nicht zuletzt an den Bezeichnungen, Begriffen und Arbeitsdefinitionen der Ansprechpersonen für LSBTIQ der Zentralstelle für Prävention des Landeskriminalamts der Polizei Berlin und der Ansprechpersonen für LSBTI der Staatsanwaltschaft Berlin. 

Die Polizei erfasst Straftaten „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die geschlechtliche Identität“ bzw. (seit 2022) „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die Geschlechtsbezogene Diversität“, die sich (nach dem Tatmotiv) gegen Lesben, Schwule, Bisexu-elle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen richten, als Taten der Hasskriminalität statistisch beim polizeilichen Staatsschutz. 

Die Staatsanwaltschaft Berlin verfügt seit 2012 über eine Sonderzuständigkeit für die spezialisierte, konzentrierte und opferorientierte Verfolgung homophober und transphober Hasskriminalität. „Der Begriff der ‚homo- und transphoben Hasskriminalität’ bezieht sich freilich nicht bloß auf Delikte gegen Lesben, Schwule und Transgender – auch wenn schwulenfeindliche Straftaten in Berlin zahlenmäßig den Schwerpunkt ausmachen. Vielmehr ist unter dieser vereinfachenden Sammelbezeichung jede Form von vorurteilsmotivierter Kriminalität zu verstehen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung richtet, also insbesondere aufgrund ihrer Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität, aber auch wegen jeder nicht-heteronormativen Lebensweise (LGBTI, LSBTI oder LSBTTIQ*).“

Für die Arbeit des ASQ-B werden in diesem Sinne in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit verschiedene Menschen als LSBTIQ* (oder LSBTI+) oder als queer bezeichnet. 

Zu 4.: 

Der Queerbeauftragte unterstützt v.a. Maßnahmen freier Träger durch die Mitwirkung im Präventionsrat Neukölln (Fördermittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt), im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln (Bundesprogramm „Demokratie leben!“) und durch Vergabe Mitteln aus dem Förderprogramm „Queeres Leben in den Bezirken“ der Ansprechperson der Landesregierung Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Aus diesen Bundes- und Landesmitteln im Jahr 2025 finanzierte Maßnahmen waren allerdings bei Besetzung der Stelle des ASQ-B bereits beschieden. 

Aus den Mitteln des Förderprogramms „Queeres Leben in den Bezirken“ wurden 

2024 z.B. 

 sicherheitsbezogener Maßnahmen in einer Schutzwohnung und 

 Beschaffung zur Ausstattung für eine queere Medienwerkstatt für Jugendliche in Neukölln 

und 2025 z.B. 

 das „Festival der Liebe“ durch Queer&Friends e.V., 

 der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit „IDAHOBIT an der Fritz-Karsen-Schule“ durch Förderverein der F-K-Schule und 

 „OOPS und Queer – Woche der kulturellen Bildung“ durch WerkStadt Kulturverein Berlin e.V. finanziert. 

Zur letztgenannten Maßnahme ist ein Auswertungsgespräch mit dem ASQ-B im ersten Quartal 2026 angedacht. 

Zu den wichtigen, durch Mittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanzierten Maßnahmen gehört 

 die QueerZ – Club. Youth. Festival (im Frühling und Herbst) zum Empowerment von queeren Jugendlichen und Heranwachsenden, deren Herbst-Veranstaltung bis 2024 auch wesentlich vom SchwuZ unterstützt wurde. 2025 fand die Herbst-QueerZ in der JFE Lessinghöhe statt. Diese Kooperationsveranstaltung des Jugendamts Neukölln und des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg auch 2026 zu gewährleisten ist ein wesentliches Ziel sowohl des Jugendamts als auch des Queerbeauftragten von Neukölln. 

 Ein weiteres wichtiges, durch Mittel Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanziertes Projekt ist beispielsweise die Anlaufstelle gegen Gewalt und Diskriminierung (Kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention) von Yekmal e.V., dessen Fortbestand auch für das Jahr 2026 gesichert werden soll. 

Beim Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln ging es 2025 v.a. darum, die Handlungsziele für 2026 festzulegen. Im Ergebnis dieses Prozesses wird das Augenmerk des Queerbeauftragten 2026 darauf liegen, das öffentliche Eintreten des Bündnisses für demokratische Werte, die Ausrichtung auf lokale Herausforderungen und Bedarfslagen sowie auf Zielgruppen mit demokratieskeptischen Einstellungen nach Maßgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik zu vorurteilsmotivierten Straftaten nicht zuletzt auch auf den Schutz der Menschenwürde und Grundrechte von LSBTIQ*-Personen und auf die Prävention von LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität in Milieus und Kiezen zu beziehen, in denen traditional-patriarchalische Vorstellungen über Sexualmoral und Genderrollen vorherrschen. Dabei wären niedrigschwellige Vorhaben von Trägern zu begrüßen, die langfristig und prozessorientiert mit den betreffenden Zielgruppen arbeiten. 

Als Ansprechperson bemüht sich der ASQ-B darüber hinaus, z.B. fallbezogen im Zusammenwirken etwa mit dem Schul- und Sportamt, der regionalen Schulaufsicht, der/dem Präventionsbeauftragten des zuständigen Polizeiabschnitts und der Familie Lösungen für einen queerfeindlich drangsalierten Schüler zu finden und/oder für LSBTIQ*-feindlich attackierte queere Lokale und Einrichtungen als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.

Zu 5.: 

Aus dem Austausch mit Berliner Sicherheitsbehörden und Betroffenenorganisationen sowie aus dem Abgleich sozialwissenschaftlicher Befunde zu statistischen Korrelationen zwischen einerseits überproportional verbreiteter Neigung zu gruppenbezogenem Menschenhass sowie insbesondere LSBTIQ*-feindlichkeit und andererseits (statistischen) Kategorien wie „Bildungsarmut/niedriger Bildungsstand“, „(relative) Armut bzw. Transferleistungsbezug“, „Erfahrung von Unsicherheit, Kontrollverlust und/oder Entfremdung“ und „dogmatische, rigide und ausgrenzende religiöse Haltungen“ mit Sozialstrukturdaten der Neuköllner Ortsteile und Bezirksregionen ergeben sich im Bezirk Neukölln für die Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit und den Schutz der Grundrechte von LSBTIQ*-Personen lokale Schwerpunktbereiche v.a. nördlichen Ortsteil Neukölln. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu verallgemeinerbaren Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle bzw. Straftaten im Bezirk vor, die über die vielfach empirisch belegte Erkenntnis hinausgehen, dass die gerichtlich Verurteilten in Deutschland ebenso wie die Täter und (mit Ausnahme der sexuellen und häuslichen Gewalt) Opfer von Gewaltstraftaten ganz überwiegend männlich sowie dass die Tatverdächtigen polizeilich erfasster Gewalttaten in absoluten Zahlen ganz überwiegend Erwachsene sind, jedoch in Relation zum Bevölkerungsanteil der Altersgruppe v.a. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gewaltstraftaten begehen. 

Zu 7.: 

Zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen mit der Statistik der Polizei Berlin zur Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024 folgende Erkenntnisse vor: 

Zu 8.: 

Zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Antisemitismusbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?

Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Antisemitismusbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/588/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Form erfolgt die regelmäßige Berichterstattung des Antisemitismusbeauftragten gegenüber dem Bezirksamt?
  2. Welche fachliche Definition von Antisemitismus verwendet das Bezirksamt für die Arbeit des Antisemitismusbeauftragten?
  3. Welche Projekte oder Maßnahmen führt der Antisemitismusbeauftragte aktuell durch?
  4. Welche lokalen Schwerpunktbereiche im Bezirk Neukölln wurden für die Antisemitismusprävention identifiziert?
  5. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Täterprofilen antisemitischer Vorfälle im Bezirk vor?
  6. Welche Daten liegen dem Bezirksamt zur politischen Motivation der Täter antisemitischer Vorfälle vor?
  7. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Migrationshintergrund von Tätern antisemitischer Vorfälle vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/588/XXI vom 12.01.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

Die regelmäßige Berichterstattung des Antisemitismus- und Queerbeauftragten (ASQ-B) er-folgt in regelmäßigen Dienstbesprechungen – zusammen mit der Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung – mit der Leitung des Geschäftsbereiches I (BzBm). 

Zu 2.: 

Antisemitismus bezeichnet alle Formen politisch, sozial, kulturell, rassistisch oder religiös motivierter Feindschaft gegenüber dem Judentum und ihm zugeordneten Personen und Einrichtungen. Salzborn beschreibt den modernen Antisemitismus als antimodernistische, antiuniversalistische und verschwörungsgläubige Weltauffassung, nämlich als einen irrationalen Glauben, der sich „gegen Rationalität, Vernunft und Verstand richtet“. 

Für das Berliner Verwaltungshandelns zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus ist nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin „Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen“ und dem Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention als begriffliche Grundlage die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) in ihrer durch die Bundesregierung erweiterten Form maßgeblich. Gemäß der Stellenbeschreibung des Antisemitismus- und Queerbeauftragten des Bezirksamts Neukölln erweiterte IHRA-Arbeitsdefinition auch dessen Arbeitsgrundlage. Die Arbeitsdefinition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“ 

Zu 3.: 

Der Antisemitismusbeauftragte des Bezirksamts Neukölln unterstützt v.a. Maßnahmen freier Träger – etwa durch die Mitwirkung im Präventionsrat Neukölln (Fördermittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt) und im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln (Bundesprogramm „Demokratie leben!“). 

Aus Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt, die z.T. über den Präventionsrat Neukölln vergeben werden, wird z.B. das Empowermentprojekt für jüdische Familien „Jeladot.im“ gefördert. Ebenso die Anlauf- und Beratungsstelle gegen Gewalt und Diskriminierung des Trägers Yekmal e. V.. Auch das Projekt „Peers gegen Radikalisierung“ von MaDonna Mädchenkult.Ur wird durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt finanziert. Die Weiterführung des Projekts „Shalom Rollberg“ – Friedliches Miteinander und Respekt im Kiez“ ist für den Träger Morus 14 immer wieder eine finanzielle Herausforderung. Solche und ähnliche, niedrigschwellig an bestehenden Regelstrukturen oder Angeboten ansetzende Formate, die – wie „Shalom Rollberg“ – Antisemitismus nicht direkt und konfrontativ, sondern eher „nebenbei“ im Rahmen der Vermittlung etwa ethischer und religionsbezogener Kompetenzen und/oder kreativer oder sportlicher Freizeitangebote thematisieren, zu erhalten, weiterzuentwickeln und für die Zukunft zu sichern, ist ein wesentliches Anliegen des ASQ-B.

Beim Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln ging es 2025 v.a. darum, die Handlungsziele für 2026 festzulegen. Im Ergebnis dieses Prozesses wird das Augenmerk des Antisemitismusbeauftragten 2026 darauf liegen, das öffentliche Eintreten des Bündnisses für demokratische Werte, die Ausrichtung auf lokale Herausforderungen und Bedarfslagen sowie auf Zielgruppen mit demokratieskeptischen Einstellungen nach Maßgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik zu vorurteilsmotivierten Straftaten nicht zuletzt auch auf den Schutz der Menschenwürde und Grundrechte von Personen, die mit dem Judentum und/oder der Verteidigung des Existenzrechts des Staates Israel verbunden sind oder in Verbindung gebracht werden sowie auf die Präventionsarbeit gegen alle Formen des Antisemitismus zu beziehen. Dabei sind Schwerpunkte auf Bezirksregionen zu legen in denen Milieus dominieren, in denen antisemitische und projektiv-wahnhafte Welterklärungs-Erzählungen besonders verbreitet sind, die sich gegen die Werte und Normen der freiheitlichen Demokratie und ihre aufgeklärt-humanistischen Fundamente richten. 

Unmittelbar an der Implementierung von Maßnahmen war der ASQ-B seit Antritt der Stelle am 01.07.2025 im Auftrag des Bezirksbürgermeisters beteiligt 

– an der Eröffnung und Implementierung der 2. Phase der Kampagne „Fragemauer“ am Rathaus Neukölln (07.10.-09.11.2025) mit ELNET, 

– an der Diskussions- und Netzwerkveranstaltung „Vom Alltag zur Zäsur. Antisemitismus und Islamismus in Neukölln nach dem 7. Oktober“ des „Neuköllner Netzwerk gegen Hass“ (Jehi ˈOr JBDA gUG/Solidarisch gegen Hass, Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun, Nachbarschaftsheim Neukölln e.V., Blickwinkel e.V., Naturfreundejugend Berlin, Pek Koach – Jewish-Kurdish Women’s Alliance e.V. und Mahnwache gegen Antisemitismus) am 09.10.2025 im Rahmen der Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus 2025, 

– an der Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Besuchs des Bürgermeisters von Neuköllns Partnerstadt Bat Yam und seiner Delegation vom 15. bis 16.10.2025 sowie 

– an der Vorbereitung, Organisation und Begleitung der Chanukkah-Feier von Hillel Deutschland – jüdische Bildungsinitiative in Deutschland im Rathaus Neukölln (als Bekenntnis des Bezirks zum jüdischen Leben in Neukölln in Zeiten grassierenden Antisemitismus). 

Als Ansprechperson ist der Antisemitismusbeauftragte im Gespräch mit Einrichtungen und Einzelpersonen, die von antisemitisch motivierten Bedrohungen und Angriffen betroffen sind (bspw. Masiyot e.V., Bajszel, Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun, einzelne Bürgerinnen und Bürger). Dabei ist der ASQ-B bemüht, die Betroffenen durch gezielte Vernetzung und konzertierter Kommunikation sowie weitere Maßnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. 

Zu 4.: 

Aus dem Austausch mit Berliner Sicherheitsbehörden, mit jüdischen und antisemitismuskritisch engagierten NGOs und Einzelpersonen sowie dem Abgleich sozialwissenschaftlicher Befundeiv zu statistischen Korrelationenv zwischen einerseits überproportional verbreiteter Neigung zu Antisemitismus sowie projektiv-wahnhaften Weltauffassungen (Verschwörungsmentalitäten) und andererseits (statistischen) Kategorien wie „Bildungsarmut/niedriger Bildungsstand“, „(relative) Armut bzw. Transferleistungsbezug“, „Erfahrung von Unsicherheit, Kontrollverlust und/oder Entfremdung“ und „dogmatische, rigide und ausgrenzende religiöse Haltungen“ mit Sozialstrukturdaten der Neuköllner Ortsteile und Bezirksregionen ergeben sich im Bezirk Neukölln für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus und den Schutz der Grundrechte von Menschen, die dem Judentum und/oder „dem Zionismus“ zugeordnet werden lokale Schwerpunktbereiche v.a. nördlichen Ortsteil Neukölln. 

Zu 5.: 

Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu verallgemeinerbaren Täterprofilen antisemitischer Vorfälle im Bezirk vor, die über die vielfach empirisch belegte Erkenntnis hinausgehen, dass die gerichtlich Verurteilten in Deutschland ebenso wie die Täter und (mit Ausnahme der sexuellen und häuslichen Gewalt) Opfer von Gewaltstraftaten ganz überwiegend männlich sowie dass die Tatverdächtigen polizeilich erfasster Gewalttaten in absoluten Zahlen ganz überwiegend Erwachsene sind, jedoch in Relation zum Bevölkerungsanteil der Altersgruppe v.a. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gewaltstraftaten begehen. 

Zu 6.: 

Zur politischen Motivation der Täter bei antisemitischen Vorfällen (Straftaten) liegen mit der Statistik der Polizei Berlin zur Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024 folgende Erkenntnisse vor: 

Zu 7.: 

Zum Migrationshintergrund von Tätern antisemitisch motivierter Straftaten liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Tätigkeiten des Vereins Al-Huleh e. V. in Neukölln

Tätigkeiten des Vereins Al-Huleh e. V. in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Förderungen hat der Verein Al-Huleh e. V. seit 2018 vom Bezirksamt Neukölln erhalten?
  2. Für welche konkreten Projekte wurden diese Mittel eingesetzt?
  3. Wie prüft das Bezirksamt die zweckentsprechende Verwendung dieser Förderungen?
  4. Mit welchen Einrichtungen, Schulen oder Vereinen kooperiert der Verein derzeit in Neukölln?
  5. Welche Kenntnisse liegen dem Bezirksamt über eventuelle Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Al-Huleh e. V. vor?
  6. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt aus dem Landesamt oder Bundesamt für Verfassungsschutz zu diesem Verein vor?
  7. Bestehen nach Kenntnis des Bezirksamtes Verbindungen des Vereins zu Organisationen außerhalb Deutschlands?
  8. Plant das Bezirksamt, die Förderung oder Zusammenarbeit mit Al-Huleh e. V. fortzuführen oder zu überprüfen, und nach welchen Kriterien erfolgt diese Entscheidung?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Kontrolle von Gewerbebetrieben durch das Ordnungsamt Neukölln

Kontrolle von Gewerbebetrieben durch das Ordnungsamt Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Aufgaben hat der Allgemeine Ordnungsdienst des Bezirksamtes Neukölln im Bereich Gewerbe- und Ordnungsaufsicht?
  2. Wie arbeitet dieser Bereich mit der Polizei und den Finanzbehörden zusammen?
  3. Wie viele Kontrollen von Spätverkaufsstellen hat das Bezirksamt in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils durchgeführt?
  4. Wie viele Kontrollen wurden in denselben Jahren bei Wettbüros, Spielhallen, Pfandleihbetrieben und Prostitutionsstätten durchgeführt?
  5. Mit wie vielen Vollzeitstellen ist der Bereich Gewerbeaufsicht aktuell ausgestattet?
  6. Wie lange dauert im Mittel die Bearbeitung von Hinweisen oder Bürgerbeschwerden zur Gewerbeaufsicht?
  7. Welche Kennzahlen oder Auswertungen liegen dem Bezirksamt zur Wirksamkeit der Gewerbeaufsicht vor?
  8. Welche strukturellen oder personellen Hindernisse erschweren aus Sicht des Bezirksamtes eine wirksame Kontrolle von Gewerbebetrieben?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/583/XXI vom 26.02.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

die Anfrage bezieht sich auf Sachverhalte, die nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen.

Die Überwachung und mithin auch die Kontrolle von Gewerbebetrieben obliegt nach Nummer 23 Absatz 7 der Anlage 1 (ZustKatOrd) zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin der Polizei und unterliegt demzufolge nicht der Zuständigkeit der BVV. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Entfällt (siehe Vorbemerkung). 

Grundsätzlich ist hier dennoch anzumerken, dass der Allgemeine Ordnungsdienst bei Kontrollen im Rahmen der eigenen Zuständigkeit, zum Beispiel in Gaststätten bezüglich der Einhaltung der Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz, die Augen nicht verschließt und ggf. auch Sachverhalte aus dem Wirtschaftsrecht dokumentiert und an die zuständigen Stellen meldet. 

Zu 2.: 

Die Zusammenarbeit mit den genannten Dienststellen kann als gut und vertrauensvoll bewertet werden. 

Zu 3.: 

Umgangssprachlich als „Spätis“ bezeichnete Verkaufsstellen (in der Regel Einzelhandel) werden durch den AOD regelmäßig hinsichtlich der Einhaltung des Öffnungsverbots an Sonn- und Feiertagen überprüft. Eine dezidierte Statistik wird nicht geführt. 

Zu 4.: 

Siehe Vorwort, keine Zuständigkeit im Sinne der Überwachung von Gewerbebetrieben. 

Zu 5.: 

Siehe Vorwort. Keine. 

Zu 6.: 

Eingehende Beschwerden werden unverzüglich an das in der Regel zuständige Landeskriminalamt weitergleitet. Die weitere Bearbeitung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. 

Zu 7.: 

Siehe Vorwort. Keine. 

Zu 8.: 

Aus Sicht des Bezirksamtes bedarf die Gewerbeüberwachung im Land Berlin einer grundsätzlichen Neuordnung. Gute und umfangreiche Handlungsempfehlungen hat ein kürzlich abgeschlossenes diesbezügliches Projekt der Senatsverwaltung für Wirtschaft erarbeitet. Deren Umsetzung liegt in der Verantwortung des Senats. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Einhaltung der Bauordnung im Blumenviertel

Einhaltung der Bauordnung im Blumenviertel

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/570/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 07. Oktober2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ordnet das BA die Situation hinsichtlich der Bauordnung im Blumenviertel ein?
  2. Wie viele Verstöße gegen die Bauordnung sind dem Bauamt im Blumenviertel in den letzten fünf Jahren bekannt?
  3. Wie viele Bußgelder hat das BA wegen Verstößen gegen die Bauordnung im Blumenviertel in welchen Höhen verhängt?
  4. Welche Art von Verstößen hat das Bauamt im Blumenviertel in den letzten fünf Jahren festgestellt?
  5. Wie bzw. mit welcher Methode überwacht das Bauamt die Bauordnung im Blumenviertel?
  6. In welcher Regelmäßigkeit unternimmt das Bauamt Begehungen zur Einhaltung der Bauordnung im Blumenviertel?
  7. In welcher Anzahl sind dem Bauamt nicht genehmigte Umwidmungen und bauliche Maßnahmen im Blumenviertel bekannt von: Garagen zu Wohnräumen, Bau von Tiefgaragen, die zu statischen Problemen führen, Erweiterungsbauten, die Nachbargrundstücke beeinträchtigen und beheizten Aufenthaltsräumen an der Grenze zu Nachbargrundstücken, die die Brandschutzbestimmungen unterlaufen?
  8. Mit welchen Maßnahmen will das BA o.g. Verstöße bzw. generell Verstöße gegen die Bauordnung im Blumenviertel abstellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/570/XXI vom 15.01.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das öffentliche Baurecht und damit die Bauordnung für Berlin sind natürlich auch im sogenannten Blumenviertel im Ortsteil Rudow einzuhalten. Die Frage ist sehr allgemein gestellt und kann daher nicht gezielt beantwortet werden. Anhand der Antworten zu nachfolgenden Fragen kann gleichwohl festgestellt werden, dass das Blumenviertel bei der Einhaltung von Bauvorschriften keine Wohngegend ist, welche in der Anzahl angezeigter bzw. ordnungsbehördlich verfolgter Baurechtsverstöße über dem Neuköllner Durchschnitt liegt. 

Zu 2.: 

Das „Blumenviertel“ ist kein amtlicher Stadt- oder Ortsteil Neuköllns. Eine offizielle, fest definierte regionale Abgrenzung gibt es daher nicht. Die Bezeichnung „Blumenviertel“ ist vielmehr eine umgangssprachliche oder stadtteilkulturelle Bezeichnung. 

Eine auf das „Blumenviertel“ räumlich begrenzte Erhebung von hier erfassten Baurechtsverstößen über die elektronische Fachanwendung (eBG) ist nicht möglich, da es über keine geeigneten Suchparameter verfügt. Es werden auch keine anderen speziellen Erhebungen oder Statistiken geführt. Eine umfassende manuelle Auswertung ist daher weder in der zur Verfügung stehenden Zeit noch mit vertretbarem Personalaufwand leistbar. In den letzten 5 Jahren wurden ca. 25 Vorgänge mit bauaufsichtlichen Einschreiten in Rudower Straßenzügen bearbeitet, welche eine Blumenbezeichnung im Straßennamen tragen. 

Zu 3.: 

Es wurden keine Bußgelder verhängt. 

Zu 4.: 

Es wurden die folgenden ordnungsbehördlichen Vorgänge angelegt: 

– Errichtung eines Wintergartens ohne Baugenehmigung an einem bestehenden Wohngebäude, 

– Rückbau ungenehmigter baulicher Anlagen wegen der von der Baugenehmigung abweichenden Ausführung, 

– Bauen ohne Baugenehmigung, 

– Nachbarbeschwerde – Terrassenbau an der Grundstücksgrenze, 

– ungenehmigte Nutzungsänderung eines Wohngebäudes zu einer gewerblichen Nutzung, 

– abweichende Bauausführung vom Stand der Genehmigung, 

– Errichtung einer Sauna an der Grundstücksgrenze, 

– Bauen ohne Baugenehmigung, hier: Terrassenüberdachung, 

– Carport an der Grundstücksgrenze, 

– Entwässerung des Regenwassers auf das Nachbargrundstück, 

– ungenehmigte Wohnnutzung im Kellergeschoss 

Je nach Ermittlungsstand und –ergebnis des einzelnen Vorgangs sind u.a. die folgenden Verstöße festgestellt worden: 

– Bauen / Nutzungsänderung ohne Baugenehmigung, 

– Errichtung / Änderung einer baulichen Anlage in von der Baugenehmigung abweichenden Ausführung, 

– Verstöße gegen das Abstandsflächenrecht gemäß § 6 BauO Bln 

Zu 5.: 

Das sogenannte Blumenviertel wird bauaufsichtlich nicht anders behandelt als das übrige Neukölln. Die Wohngebäude im Blumenviertel stellen üblicherweise keine Sonderbauten nach § 2 BauO Bln dar und sind baurechtlich hauptsächlich in die Gebäudeklasse (GKl) 1, wenige Ausnahmen auch in die Gkl. 2 einzuordnen. Seit Inkrafttreten der BauO 2005 hat der Gesetzgeber für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung solcher Gebäude keine bauaufsichtliche Schlussabnahme nach Fertigstellung mehr vorgesehen. Mit dieser Liberalisierung des Baurechts ist diese Aufgabe am Bau beteiligten Fachleuten übertragen worden. Mit Wegfall dieser bezirklichen Aufgabe wurden entsprechend Personalstellen in den Bauaufsichten abgebaut. Für den Zustand seines Gebäudes ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Eine regelmäßige bzw. wiederkehrende behördliche Überwachung besteht nicht. 

Da personelle Kapazitäten in der Bauaufsicht Neukölln grundsätzlich nur für die gesetzlichen Pflichtaufgaben vorgehalten werden können, können auch keine regelmäßigen Kontrollen des baulichen Bestandes in Neukölln stattfinden. Die Bauaufsicht kann grundsätzlich nur dann tätig werden, wenn ihr Baurechtsverstöße, bspw. durch Anzeigen von Nachbarn, Polizei, Feuerwehr, OA oder dergleichen bekannt werden. Wegen der Menge der Anzeigen muss jedoch bei der behördlichen Verfolgung je nach Schwere der Verstöße priorisiert vorgegangen werden. Wegen der begrenzten personellen Ressourcen werden weniger schwere Baurechtsverletzungen hintenangestellt. 

Zu 6.: 

Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 

Zu 7.: 

Zur Beantwortung wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen. 

Zu 8.: 

Das Bezirksamt geht mit den zur Verfügung stehenden rechtstaatlichen Mitteln gegen Baurechtsverstöße vor. Wie bereits beschrieben, sind hier jedoch die begrenzten personellen Ressourcen zu berücksichtigen. Bei der Abarbeitung wird nach Schwere der Verstöße priorisiert. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Grundschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  2. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Oberschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  3. Wie haben sich die Schülerzahlen an den privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  4. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die öffentlichen Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  5. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die privaten Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  6. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Grundschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  7. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Oberschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  8. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Senioren haben sich seit Einführung des Hitze-Registers in Neukölln registriert?
  2. Welche konkreten Leistungen umfasst die Unterstützung im Rahmen des Hitze-Registers außer der telefonischen oder persönlichen Information?
  3. Wie viele Helfer stehen für die Durchführung der Maßnahmen wie Einkaufen, Begleitung beim Gassigehen oder persönliche Besuche zur Verfügung?
  4. Welche Kosten sind dem Bezirksamt bisher durch die Einrichtung und den Betrieb des Hitze-Registers entstanden?
  5. Aus welchen Mitteln wird das Projekt finanziert und welche jährlichen Gesamtkosten sind vorgesehen?
  6. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um Senioren über die Möglichkeit der Registrierung zu informieren?
  7. Welche Gründe sieht das Bezirksamt für die bisher sehr geringe Zahl von Registrierungen?
  8. Welche Schritte plant das Bezirksamt, um die Reichweite des Hitze-Registers zu erhöhen und mehr Senioren zur Teilnahme zu bewegen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an die Kanzlei Dombat & Partner geleistet?
  2. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an Dr. Frank Lansnicker, Zietenstraße 25a, 10783 Berlin geleistet?
  3. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an weitere externe Rechtsanwaltskanzleien geleistet, und wie heißen diese Kanzleien?
  4. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2023?
  5. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2024?
  6. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im laufenden Haushaltsjahr 2025 bis zum aktuellen Stichtag?
  7. Welche Entwicklungstendenzen erkennt das Bezirksamt bei den Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren seit 2023?
  8. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Kosten für externe Rechtsberatung und personalrechtliche Gerichtsverfahren künftig zu reduzieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/493/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt Neukölln bekannt, dass die BNIG gGmbH als Kita-Träger in der Harzer Straße 51 tätig wird?
  2. Hat das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeit für Jugendhilfe und Kitabetreuung eine Prüfung des BNIG gGmbH als Träger vor der Genehmigung der geplanten Kita vorgenommen?
  3. Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über personelle Verbindungen zwischen der BNIG gGmbH und der schiitischen Gemeinde „Torath“ in der Harzer Straße 51 vor?
  4. Hat die Torath-Gemeinde im Zusammenhang mit der Kita oder dem Grundstück Harzer Straße 51 jemals Anträge auf Nutzungsänderung, Baugenehmigung oder ähnliche Verfahren beim Bezirksamt gestellt?
  5. Wurden durch das Bezirksamt im Rahmen des Bauvorhabens Harzer Straße 51 Auflagen oder Prüfungen in Bezug auf Trägerschaft, pädagogisches Konzept oder Verfassungstreue durchgeführt?
  6. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es Kontakte, Kooperationen oder finanzielle Verflechtungen zwischen der BNIG gGmbH und dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gab oder gibt?
  7. Welche rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten hat das Bezirksamt Neukölln, bei berechtigten Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kita-Trägers tätig zu werden oder eine Betriebserlaubnis zu verweigern?
  8. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt Neukölln künftig, um extremistische Strukturen frühzeitig bei der Trägerprüfung von Kindertagesstätten zu erkennen und zu unterbinden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/493/XXI vom 30.09.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher,sehr geehrte Damen und Herren,sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Mit dem Zuwendungsbescheid der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 20.10.2020 erhielt das Jugendamt Neukölln offiziell Kenntnis von der BNIG gGmbH als Kita-Träger für das Projekt in der Harzer Straße 51.

Zu 2.:

Eine Prüfung durch das Jugendamt Neukölln ist nicht erfolgt. Sowohl die zweckgebundene Zuwendung für die Projektförderung als auch die konkrete Prüfung der Geeignetheit des freien Trägers als Kita-Betreiber liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Zu 3.:

Hierzu liegen uns bisher keine Erkenntnisse vor.

Zu 4.:

Nein.

Zu 5.:

Nein, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich allein nach den dafür geltenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Die in der Fragestellung angeführten Aspekte sind nicht Bestandteil dieser Vorschriften.

Zu 6.:

Hierzu liegen uns bisher keine Erkenntnisse vor.

Zu 7.:

Das Jugendamt Neukölln hat keine rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Befugnisse für die An- bzw. Aberkennung von Kita-Betriebserlaubnissen. Die Zuständigkeit liegt bei der Kitaaufsicht der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie.

Zu 8.:

Die Prüfung und Anerkennung von Kita-Trägern obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Insofern hat das Jugendamt auch weiterhin nur die Möglichkeit, Auffälligkeiten nach Kenntniserhalt an die Aufsichtsbehörde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu melden.

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin

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Situation der Rattenplagen im Bezirk

Situation der Rattenplagen im Bezirk

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/492/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das BA die Situation von Rattenbefall am Hermannplatz vor allem vor dem Hintergrund der Gesundheit von Anwohnern und Passanten?
  2. Wieso hat das BA erst kürzlich Maßnahmen gegen den Rattenbefall eingeleitet, obwohl der Befall seit Langem bekannt ist?
  3. Wieso hat das BA Schilder mit dem Hinweis, keine Ratten zu füttern, in Englisch aufgestellt, wo doch die Amtssprache in Deutschland Deutsch ist? 
  4. Wie erklärt das BA, dass überhaupt Hinweisschilder „keine Ratten zu füttern“ aufgestellt werden mussten?
  5. Aus welchen Gründen füttern Menschen am Hermannplatz Ratten aus Sicht des BA?
  6. Ab wann ist mit ersten Ergebnissen der eingeleiteten Maßnahmen zu rechnen?
  7. Was beabsichtigt das BA gegen einen weiteren Ort von Rattenbefall – rund um den U-Bahnhof Britz-Süd – zu unternehmen?
  8. Gibt es seitens des BA eine Strategie, künftig öffentliche Orte im Bezirk vor Rattenbefall zu schützen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/492/XXI vom 15.09.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Ratten sind Gesundheitsschädlinge, über die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können oder die über ihren Kot und Urin Lebensmittel unbrauchbar machen. Die nicht nur in Neukölln, sondern in ganz Berlin und allen Großstädten Europas verbreiteten Wander-ratten sind Überträger diverser viraler sowie bakterieller Infektionen, darunter Hantavirusinfektion, Leptospirose, Toxoplasmose, Cholera, Salmonellen aber auch von Tierseuchen, wie Schweine- und Geflügelpest. Das Risiko einer direkten Übertragung auf den Menschen oder indirekt über Lebensmittel steigt mit der Größe der Rattenpopulation in Verbindung mit den Umgebungs- und Umweltbedingungen. Daher sind präventive Maßnahmen einzuleiten, um einer Übertragung o.g. Infektionserkrankungen auf den Menschen vorzubeugen. 

Zu 2.: 

Der Bezirk Neukölln führt schon seit einiger Zeit am Hermannplatz Maßnahmen zur Rattenbekämpfung durch. Insofern trifft die Grundannahme der Frage, wie bereits im Gesundheitsausschuss am 15. Juli 2025 berichtet, nicht zu. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Verbreitung (hierzu zählen auch bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen) und auch zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. Letztere umfasst u.a. Bekämpfungsmaßnahmen durch das gezielte Ausbringen von Rodentiziden um der wachsenden Population entgegenzuwirken. Der Erfolg eingeleiteter Maßnahmen hängt dabei maßgeblich auch von der Unterstützung der Bevölkerung ab. Neben der Zerstörung und Manipulation von Köderboxen konterkariert das Ausbringen von potenziellen Nahrungsquellen die bezirklichen eingeleiteten Maßnahmen. Insbesondere auf dem Hermannplatz wurde das Nahrungsangebot durch fahrlässig ausgebrachte oder mutwillig verteilte Lebensmittel- und Futterquellen für die Ratten zu groß, sodass das Bezirksamt sich dazu entschieden hat, eine Allgemeinverfügung für den Platz zu erlassen. Die Anordnungen sollen das Nahrungsangebot für Ratten erheblich reduzieren und so die Rattenpopulation und die damit einhergehenden Gesundheitsgefahren auf dem Hermannplatz zusammen mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen bekämpfen. 

Zu 3.: 

Wie treffend festgestellt, werden die Maßnahmen von der Plakatkampagne „Füttere keine Ratten“ begleitet. Diese machen die Passanten auf Deutsch, Englisch und Türkisch darauf aufmerksam, dass das offene Füttern von Vögeln, das Wegwerfen von Lebensmitteln in die Umgebung oder eine unbedachte Müllentsorgung den Anstieg der Rattenpopulation begünstigt. Die Plakatmotive sind dem Bezirk von der Kampagne für ein nachhaltiges Ratten-Management (KaRMa) des Umweltbundesamtes zur Verfügung gestellt worden. 

Mehrsprachige Plakate machen eine Aufklärungskampagne zugänglicher und wirksamer. Sie stellen sicher, dass wichtige Informationen möglichst viele Menschen erreichen – unabhängig von ihrer Herkunft oder Sprachkompetenz. Sie helfen, Sprachbarrieren zu überwinden und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit eines regelkonformen Verhaltens. Adressatengerechte Kommunikation erhöht die Wirkung der Kampagne. Wenn mehr Menschen die Inhalte verstehen, steigt deren Reichweite und Effektivität. Missverständnisse werden reduziert und die gewünschte Verhaltensänderung wird wahrscheinlicher.

Im Zusammenhang mit der seit dem 1. Juli 2025 geltenden Allgemeinverfügung ist die Verwendung mehrsprachiger Plakate besonders bedeutend, weil eine Allgemeinverfügung ein konkretgenereller Verwaltungsakt ist, der für eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten gilt. Wenn die adressierten Personen die Inhalte aufgrund sprachlicher Barrieren nicht verstehen, kann das zu unbeabsichtigten Verstößen führen. Mehrsprachige Plakate können helfen, solche Situationen zu vermeiden. 

Besonders bei Allgemeinverfügungen im Bereich Gesundheitsschutz, Sicherheit oder Ordnung ist es entscheidend, dass alle Menschen die Maßnahmen verstehen, um sich selbst und andere zu schützen. 

Zu 4.: 

Hinweisschilder gegen das Füttern von Ratten sind notwendig, um aufzuklären, die Gesundheit zu schützen, Rattenplagen zu verhindern und das Verhalten der Bevölkerung zu lenken. Sie sind ein einfacher aber wirksamer Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum. 

Viele Menschen füttern Ratten unbewusst, etwa durch achtlos weggeworfene Essensreste, offenes Liegenlassen von Müll, oder das Füttern von Vögeln mit ungeeignetem Futter. Über den reinen Verstoß der unerlaubten Müllentsorgung hinaus sind sie sich oft nicht bewusst, welche konkreten Gefahren damit einhergehen. Hinweisschilder klären auf, dass solche Handlungen Ratten anlocken und damit zu Gesundheitsgefahren führen können. Sie dienen also der Prävention und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und können bei der Eindämmung von Rattenpopulationen unterstützen. 

Der Bezirk investiert viel in Schädlingsbekämpfung. Diese Maßnahmen funktionieren aber nur, wenn die Bevölkerung mitmacht. Hinweisschilder fordern zum verantwortungsvollen Verhalten auf und unterstützen so öffentliche Maßnahmen. 

Zu 5.: 

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor. 

Zu 6.: 

Ein Zeitpunkt für das Eintreten von positiven Ergebnissen aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen kann nicht punktuell festgelegt werden. Vielmehr muss angenommen werden, dass das Zusammenwirken vorbeugender (dazu zählt auch die Allgemeinverfügung) und die Rattenpopulation reduzierender Maßnahmen zu einem Absinken der Gesamtpopulation der Ratten am Herrmannplatz führen wird. Durch die gezielte Sensibilisierung der Bevölkerung durch präventive und repressive Maßnahmen ist zudem eine grundsätzliche Verhaltensveränderung – auch über den Hermannplatz hinaus – denkbar. 

Zu 7.: 

Insofern weitere Orte in örtlicher Zuständigkeit des Bezirksamtes Neukölln durch einen massiven Befall mit Gesundheitsschädlingen betroffen sind, können wie in Frage 2 beschriebene Maßnahmen angeordnet werden.

Des Weiteren teilte der GB SUV mit, dass der Rattenbefall rund um den U-Bhf. Britz bekannt ist und regelmäßig die Bekämpfung eingeleitet wird. Diese erfolgt punktuell, kurzfristig und immer anlassbezogen. Es werden dazu zertifizierte Fachfirmen beauftragt, die im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Bekämpfung übernehmen. 

Zu 8.: 

Für die Umsetzung eines strategischen Handlungskonzeptes zur Eindämmung der Rattenpopulation bedarf es einer engen Abstimmung und Zusammenarbeit verschiedener Fachressorts, Behörden und relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure. Es erfordert klare Zuständigkeiten, abgestimmte Handlungsstrategien, wissenschaftliche Grundlagen sowie eine kontinuierliche Kommunikation und Koordination auf gesamtstädtischer Ebene. Es handelt sich also um eine gesamtstädtische Aufgabe und kann nicht allein durch einen Bezirk umgesetzt werden. 

Gleichwohl arbeitet das Bezirksamt daran, für den Bezirk eine Verbesserung der in Rede stehenden Problemlage zu erreichen. Hier wären z.B. die Kampagne Null Müll Neukölln zu nennen oder die verstärkte Übernahme der Reinigung der geschützten Grünanlagen durch die BSR. Eine ressortübergreifende Abstimmung zu den Themen findet in Neukölln im Rahmen der AG Sozialraumorientierung statt. Hier treffen sich alle Fachämter des Bezirksamtes und besprechen die Risiken, Herausforderungen aber auch Stärken der jeweiligen Bezirksregionen. 

Die Ursachen für erschwerte Rattenbekämpfung sind vielfältig. Neben der alltäglichen Unachtsamkeit sowie gezielter Missachtung des öffentlichen Raums als Lebensraum für alle Menschen dieser Stadt, ist auch das Füttern von Ratten und Tauben ein Risiko, das – beispielsweise mit der zum 1. Juli 2025 erlassenen Allgemeinverfügung zur Reduzierung der Rattenpopulation auf dem Hermannplatz – gezielt einzudämmen ist. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurden in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht?
  2. Wie lang war die jeweilige Bearbeitungsdauer der unter 1. aufgeführten Akteneinsichtsersuchen zwischen Einreichung des Ersuchens und Bereitstellung der gewünschten Akten je Fraktion?
  3. Warum wird im Bezirksbürgermeisterbüro keine systematische Übersicht über die einreichenden Fraktionen bei Akteneinsichtsersuchen geführt?
  4. Welche rechtlichen oder organisatorischen Gründe sprechen dagegen, zukünftig eine Fraktionszuordnung bei Akteneinsichtsersuchen zu dokumentieren?
  5. Wo und in welcher Form werden bei der Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen Eingangsdaten, Bearbeitungsstatus und Abschlussdatum dokumentiert?
  6. Wurde in den letzten zwei Jahren intern geprüft, wie die Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen beschleunigt oder effizienter gestaltet werden könnte?
  7. Welche organisatorischen oder technischen Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um künftig eine übersichtliche Statistik über Anzahl, Herkunft (Fraktion) und Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen zu führen, ohne aufwendige manuelle Archivarbeit?
  8. Teilt das Bezirksamt die Auffassung der Fragestellung, dass die transparente Dokumentation und Auswertung von Akteneinsichtsersuchen ein legitimes parlamentarisches Interesse darstellt und der Kontrolle der Verwaltung dient?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Auswirkungen des Betriebs von Cannabis-Anbauvereinigungen und -ausgabestellen in unmittelbarer Nähe zu Neukölln – Kontrolle, Sicherheit und Jugendschutz gewährleisten

Auswirkungen des Betriebs von Cannabis-Anbauvereinigungen und -ausgabestellen in unmittelbarer Nähe zu Neukölln – Kontrolle, Sicherheit und Jugendschutz gewährleisten

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, wie viele Cannabis-Anbauvereinigungen mit genehmigtem oder beantragtem Ausgabebetrieb sich aktuell im Umkreis von fünf Kilometern zur Bezirksgrenze Neuköllns befinden?
  2. Wurde das Bezirksamt über die Genehmigung und den Betriebsstart der Ausgabestelle in Berlin-Tempelhof – nahe Tempelhofer Hafen – durch das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales informiert?
  3. Welche konkreten Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Grenzbereich zu Neukölln hält das Bezirksamt im Hinblick auf den Betrieb solcher Einrichtungen für erforderlich?
  4. Sieht das Bezirksamt eine Gefahr darin, dass durch die unmittelbare Nähe zu Neukölln ein sogenannter „Cannabis-Tourismus“ in Richtung dieser Ausgabestelle entstehen könnte, insbesondere bei jungen Konsumenten?
  5. Inwiefern plant oder unterstützt das Bezirksamt eigene Maßnahmen zur Aufklärung über Risiken des Cannabiskonsums in Schulen, Jugendzentren oder anderen pädagogischen Einrichtungen im betroffenen Grenzgebiet?
  6. Gibt es ein Monitoring des Bezirksamtes zu Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf das Konsumverhalten, insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden in Neukölln?
  7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, sich aktiv in die Bewertung, Kontrolle oder Einflussnahme auf angrenzende Ausgabestellen einzubringen – beispielsweise im Rahmen von interbezirklicher Zusammenarbeit?
  8. Hält das Bezirksamt eine Beteiligung der Bezirke an der Genehmigungspraxis für Anbau- oder Abgabestellen im Nahbereich für notwendig und sinnvoll?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Kosten und politischer Umgang im Zusammenhang mit der ersten Informationsveranstaltung des Bezirksamts zum Bauvorhaben am Sangerhauser Weg im Britzer Garten

Kosten und politischer Umgang im Zusammenhang mit der ersten Informationsveranstaltung des Bezirksamts zum Bauvorhaben am Sangerhauser Weg im Britzer Garten

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/489/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Kosten sind dem Bezirksamt durch die Vorbereitung und Durchführung der Informationsveranstaltung am 19. September 2024 im Britzer Garten entstanden, gegliedert nach den Positionen Technik, Personal, Miete, Sicherheitsdienst, Moderation, Druckerzeugnisse und sonstiger Aufwendungen?
  2. Zu welchen Kosten wurden für die Informationsveranstaltung am 19. September 2024 im Britzer Garten externe Berater, Kommunikationsagenturen oder Moderatoren beauftragt?
  3. In welchem Rahmen wurden Mitarbeiter des Bezirksamts im Vorfeld für den Umgang mit kritischen Bürgerfragen oder Protestverhalten geschult oder sensibilisiert?
  4. Zu welchem Zweck haben Mitglieder des Bezirksamts im Vorfeld oder Nachgang der Veranstaltung die Broschüre „Umgang mit rechten Personen auf Veranstaltungen“ der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus erhalten?
  5. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben die genannte Broschüre erhalten und welche konkreten Inhalte wurden als handlungsleitend übernommen?
  6. Welche Schlussfolgerungen und „Gewinne“ im Sinne einer verbesserten Gesprächs- oder Konfliktkultur zieht das Bezirksamt aus der Lektüre der Broschüre und deren Anwendung auf öffentliche Veranstaltungen?
  7. Sind für zukünftige Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben am Sangerhauser Weg oder anderer Veranstaltungen vergleichbare Schulungen oder politisch gefärbte Handreichungen geplant oder beabsichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/489/XXI vom 15.09.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem Bezirksamt sind im Zusammenhang mit genannten Veranstaltung im September 2024 lediglich für den Druck von 500 Informationsblättern (DIN A4) Sachkosten in etwa zweistelliger Höhe entstanden. Der Druck erfolgte in der hausinternen Vervielfältigungsstelle des Rathauses und wurde nicht individuell verbucht, weshalb eine detaillierte Abrechnung zu den exakten Kosten nicht möglich ist. Weitere Sachkosten sind dem Bezirksamt nicht entstanden. 

Zu 2.: 

Kosten für externe Berater:innen, Kommunikationsagenturen oder Moderator:innen sind nicht angefallen. 

Zu 3.: 

Im Zuge der Vorbereitung der Veranstaltung wurden Mitarbeitende des Bezirksamtes auf die Publikation „Wichtiger denn je: Wir lassen uns das Wort nicht nehmen! Empfehlungen für die Durchführung störungsfreier Veranstaltungen“ der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) hingewiesen. Dies erfolgte am Rande einer Besprechung im Rathaus Neukölln, bei der insbesondere die erwarteten fachlichen Fragen zur geplanten Unterkunft am Sangerhauser Weg erörtert wurden. 

Zu 4.: 

Eine entsprechende Publikation wurde nicht an Mitglieder des Bezirksamtes verschickt. 

Zu 5.: 

Siehe Antwort zu Frage 4. 

Zu 6.: 

Siehe Antwort zu Frage 4. 

Zu 7.: 

Soweit bei Veranstaltungen des Bezirksamtes Störungen durch Dritte zu erwarten sind, weil sich dies etwa aus Aufrufen im Vorfeld ergibt, wird das Bezirksamt auf geeignete Handreichungen und im Bedarfsfall auch Schulungen zurückgreifen. Ziel ist, jegliche Informationsveranstaltungen in einem angemessenen Rahmen durchführen zu können, damit alle interessierten Neuköllnerinnen und Neuköllner die Möglichkeit einer angemessenen Teilnahme haben. Dazu gehört insbesondere, verschiedene Sichtweisen zu Wort kommen zu lassen und möglichst viele Fragen zu beantworten. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/485/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Gesamtkosten (inkl. Personalaufwand, technischer Umsetzung und externer Unterstützung) sind dem Bezirksamt bzw. der zuständigen Stelle auf Landesebene im Zusammenhang mit der Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Erhebung zum Migrationshintergrund unter den Mitarbeitern des Bezirksamtes nach dem Partizipationsgesetz 2024 entstanden, dessen Ergebnis den Bezirksverordneten am 05.06.2025 zugeleitet wurde?
  2. Ist angesichts der äußerst geringen Rücklaufquote von nur 26,1 % geplant, künftig auf derartige Erhebungen zu verzichten oder sie zumindest zu überarbeiten, um Aufwand, Kosten und Nutzen in ein verhältnismäßigeres Verhältnis zu bringen?
  3. Welchen konkreten Mehrwert sieht das Bezirksamt für die alltägliche Verwaltungsarbeit und die Bürger in Neukölln durch diese Erhebung, insbesondere im Hinblick auf Servicequalität, Personalgewinnung und Effizienzsteigerung?
  4. Führt die Unterrepräsentation der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund im Bezirksamt Neukölln im Vergleich zur Gesamtbevölkerung des Bezirkes dazu, dass bei künftigen Einstellungen Menschen mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt werden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/485/XXI vom 09.07.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden, da die Umfrage von der Senatsverwaltung durchgeführt wurde. 

Zu 2.: 

Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden, da die Umfrage von der Senatsverwaltung durchgeführt wurde. 

Zu 3.: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da ein Migrationshintergrund nicht nachgewiesen wird. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt stellt Personen nach Artikel 33 Grundgesetz ein. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Abwanderung von Einwohnern aus Neukölln ins Ausland

Abwanderung von Einwohnern aus Neukölln ins Ausland

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/475/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Personen haben sich in den Jahren 2015 bis 2024 jährlich mit dem Ziel „Ausland“ aus Neukölln abgemeldet?
  2. Wie viele dieser Personen waren deutsche Staatsangehörige?
  3. Welche Altersgruppen waren jeweils am stärksten vertreten?
  4. Über welche Art von Bildungsabschluss verfügten die abgemeldeten Personen nach Kenntnis des Bezirksamtes?
  5. Wie viele Personen zogen in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils neu nach Neukölln zu?
  6. Wie viele Personen verließen im gleichen Zeitraum den Bezirk insgesamt (inkl. Inland und Ausland)?
  7. Wie viele Zugezogene besaßen eine deutsche bzw. ausländische Staatsangehörigkeit?
  8. Wie viele An- und Abmeldungen wurden im Bürgeramt Neukölln in den Jahren 2015–2024 jeweils insgesamt bearbeitet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/475/XXI vom 09.07.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

alle Fragen können leider seitens des Bezirksamtes bzw. Bürgeramt nicht beantwortet werden, da der Bezirk keine Möglichkeit hat dies anhand der Fachanwendung auszuwerten. Es werden darüber auch keine anderen Statistiken geführt. Auch das Labo kann nur aus den aktuellen Meldedaten auswerten. Ggf. kann das Landesamt für Einwanderung oder das AfS BBB hier weiterhelfen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Angriffe und Übergriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Neukölln

Angriffe und Übergriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/464/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Übergriffe bzw. Angriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung wurden seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  2. Wie verteilen sich diese Übergriffe auf körperliche Angriffe, Bedrohungen, Beleidigungen oder sonstige Angriffe (bitte jeweils nach Art und Häufigkeit aufschlüsseln)?
  3. Wie viele krankheitsbedingte Ausfalltage wurden aufgrund der genannten Übergriffe jährlich registriert?
  4. Wie viele Strafanzeigen wurden aufgrund dieser Vorfälle seit Einführung der Parkraumüberwachung gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  5. Welche präventiven oder schützenden Maßnahmen wurden vom Bezirksamt seit Einführung der Parkraumüberwachung getroffen, um Mitarbeiter vor Übergriffen zu schützen?
  6. Wie viele Mitarbeiter der Parkraumüberwachung haben seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung einen Wechsel in andere Bezirke beantragt?
  7. Wie viele Mitarbeiter haben seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln gekündigt?
  8. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit der Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Zukunft zu verbessern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA464/XXI vom 06.10.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für das Jahr 2024 wurden insgesamt 4 Übergriffe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parkraumüberwachung schriftlich festgehalten. Für das laufende Jahr 2025 wurde mit Stand vom 19.09.2025 insgesamt einen Übergriff schriftlich festgehalten. 

Zu 2.: 

Im Jahr 2024 wurden zwei körperliche (physische) Angriffe und zwei verbale Angriffe festgehalten. In 2025 ist es Stand jetzt ein verbaler Angriff. 

Zu 3.: 

Eine entsprechende Auswertung ist seitens des Ordnungsamtes nicht möglich. 

Zu 4.: 

2024: 4 

2025: 1 

Zu 5.: 

Das Bezirksamt schützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 

  • mit wöchentlichen Angeboten von Einsatztrainingsprogrammen. 
  • täglichen Sensibilisierungen. 
  • mit Einzel- und Gruppengesprächen. 
  • Wissenstransfer in den Dienstgruppen. 

Grundsätzlich sollen keine Einzelstreifen existieren. Streifen werden auf mindestens zwei Mitarbeitern gebildet. 

Zu 6.: 

Anträge auf Versetzung in andere Bezirke sind nicht bekannt, dennoch haben sich einige Mitarbeiter erfolgreich beworben. 

Zu 7.: 

Keiner. 

Zu 8.: 

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist ein stetiger Prozess, der landesweit betrieben wird. Die Amtsleitungen der Berliner Ordnungsämter setzen sich dafür ein, die Dienstkräfte der Parkraumbewirtschaftung mit Reizstoffsprühgeräten auszustatten. Hierzu ist jedoch eine Änderung der einschlägigen Rechtsverordnung erforderlich. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Stand der Entwicklung und Umsetzung der Zero-Waste-Strategie zur Reduzierung des Abfallaufkommens in Neukölln

Stand der Entwicklung und Umsetzung der Zero-Waste-Strategie zur Reduzierung des Abfallaufkommens in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/461/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der Zero-Waste-Strategie in Neukölln seit deren Einführung umgesetzt?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -reduzierung?
  3. Welche finanziellen Mittel wurden seit Beginn der Zero-Waste-Initiative für deren Umsetzung bereitgestellt und verwendet?
  4. Gibt es eine Evaluierung oder Erfolgskontrolle der Zero-Waste-Maßnahmen, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
  5. Wie wird die Bevölkerung in die Zero-Waste-Strategie eingebunden, und welche Beteiligungsformate wurden bisher angeboten?
  6. Welche Kooperationen bestehen mit lokalen Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder anderen Organisationen zur Förderung der Zero-Waste-Ziele?
  7. Wie wird sichergestellt, dass die Zero-Waste-Maßnahmen nicht zu einer Verlagerung von Müllproblemen in angrenzende Bezirke führen?
  8. Welche weiteren Schritte sind geplant, um die Zero-Waste-Strategie in Neukölln nachhaltig und effektiv weiterzuentwickeln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/461/XXI vom 20.06.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

Vorbemerkung: Die gestellten Fragen beziehen sich auf die Berliner Zero Waste Strategie des Abfallwirtschaftskonzepts 2030 (AWK), das auf Landesebene gesteuert wird. Die Einbindung der bezirklichen Ämter konzentriert sich auf wenige ausgewählte Maßnahmen. Konkrete Ziel-setzungen sowie die übergeordnete Maßnahmenplanung liegen in der Zuständigkeit des Senats. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Der Bericht zum Umsetzungsstand AWK 2023 liegt dem Senat vor. Siehe Drucksache S19/2297. 

Zu 2. und 4.: 

Auf Bezirksebene ist die Datengrundlage begrenzt, da Abfall- und Stoffstrombilanzen nicht bezirksscharf erfasst werden. Der dem Senat vorliegende Bericht stellt den aktuellen Stand der Maßnahmen dar. 

Zu 3.: 

Im Rahmen der Strategie stellt der Senat den Bezirken Mittel aus dem Programm „Saubere Stadt“ zur Verfügung. Für 2025 werden dem Bezirksamt Neukölln 521.631,00 € bereitgestellt. Eine vollständige Ausschöpfung der Mittel wird erwartet. 

Zu 5. und 6: 

Die Bevölkerung wird durch Öffentlichkeits- und Projektarbeit aktiv eingebunden. Die Zero-Waste-Beauftragte bietet fachliche und teilweise finanzielle Unterstützung an, die von Organisationen und Unternehmen angenommen wird. Die auf Bezirksebene geförderten Maßnahmen über Saubere Stadt werden demnächst schrittweise auf der Webseite von „Null Müll Neukölln“ vorgestellt. 

Zu 7.: 

Eine Verlagerung von Abfallmengen wird nicht erwartet, da die Strategie des Landes Berlin auf Abfallvermeidung ausgerichtet ist. 

Zu 8.: 

Eine Zero Waste Strategie auf Bezirksebene befindet sich in der Entwicklung, um auf bezirksspezifische Anliegen gezielter einzugehen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Illegale Müllablagerungen im Umfeld von BSR-Recyclinghöfen in Neukölln

Illegale Müllablagerungen im Umfeld von BSR-Recyclinghöfen in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/460/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Fälle illegaler Müll- oder Sperrmüllablagerungen wurden im Umfeld der BSR-Recyclinghöfe im Bezirk Neukölln in den Jahren 2023, 2024 und bisher im Jahr 2025 jeweils registriert?
  2. Welches Müllvolumen (in Kubikmetern oder Tonnen) umfassten die illegalen Ablagerungen jeweils in den genannten Jahren?
  3. Wie sieht der Prozess zur Beseitigung der illegalen Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe konkret aus (Ablauf, Zuständigkeiten, beteiligte Institutionen)?
  4. Welche Gesamtkosten entstanden dem Bezirk Neukölln in den vergangenen drei Jahren jeweils durch die Beseitigung illegaler Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe?
  5. Wie viele Bußgeldverfahren wurden in den Jahren 2023, 2024 und bisher 2025 im Zusammenhang mit illegaler Müllablagerung vor den Recyclinghöfen im Bezirk Neukölln eingeleitet und wie viele Bußgelder wurden tatsächlich verhängt?
  6. Welche Maßnahmen zur Prävention und Täterabschreckung hat das Bezirksamt Neukölln bisher konkret getroffen, um illegale Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe zu verhindern?
  7. Plant das Bezirksamt Neukölln die Einführung oder Intensivierung gezielter Videoüberwachung an bekannten Ablagerungsorten, um illegale Müllablagerungen künftig effektiver verhindern und ahnden zu können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/460/XXI vom 21.10.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Bezirk Neukölln existiert lediglich der BSR Recyclinghof in der Gradestraße. Seit 2023 wurden in dessen Umfeld 759 illegale Müllablagerungen registriert, 46 davon in der Cafeastraße. 

Zu 2.: 

Hierzu liegen dem Ordnungsamt keine Daten der BSR vor. 

Zu 3.: 

Im Ordnungsamt eingehende Beschwerden und Meldungen zu Müllablagerungen werden zuständigkeitshalber über das Fachverfahren „Ordnungsamt Online“ zur weiteren Veranlassung digital an die BSR weitergeleitet. Die Verantwortung liegt ab diesem Moment bei der BSR, die Mandant im Fachverfahren ist. 

Zu 4.: 

Dem Bezirk sind in den vergangenen drei Jahren keine Kosten entstanden, da die Zuständigkeit bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben liegt. Die Kosten werden werden nicht durch die Bezirksämter getragen. 

Zu 5.: 

2024: 4 Anzeigen mit einem Gesamtvolumen von ca. 11 m³ 

2025: 2 Anzeigen mit einem Gesamtvolumen von 9,2 m³ 

Eine Auswertung zu den Bußgeldhöhen ist aus technischen Gründen (derzeit) nicht möglich. 

Zu 6.: 

Das Bezirksamt Neukölln hat in den vergangenen Jahren (2022-2024) mehrere konkrete Maßnahmen zur Prävention und Abschreckung gegen illegale Müllablagerungen im Umfeld des Recyclinghofes umgesetzt. 

Unter anderem: 

1. Informationskampagnen 

 Verteilung von Informationsflyern zur Aufklärung von richtiger korrekter Müllentsorgung und möglichen Bußgeldern bei illegalen Ablagerungen 

KA/460/XXI 

 Präventions-/Aufklärungsarbeiten in Zusammenarbeit mit Schulen, Quartiersmanagement und lokalen Initiativen. 

2. Medienpräsenz 

 Mehrfache Berichtserstattung im Fernsehen, Radio und auf Social Media. 

 Beteiligung bei stadtweiten Kampagnen 

3. Überwachung und Abschreckung 

 Verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt, auch im Umfeld des Recyclinghofes. 

Zu 7.: 

Das ASOG Berlin bietet hierfür keine Rechtsgrundlage. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Situation der Neuköllner Schwimmbäder

Situation der Neuköllner Schwimmbäder

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/459/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die ab Mai geltenden Preiserhöhungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) für die Bäder in Neukölln?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die von den BBB eingeführte Kategorie an Bädern mit sogenannten „Highlights“, die höhere Eintrittspreise rechtfertigen sollen, für die Situation der Neuköllner Bäder?
  3. Welche Maßnahmen verfolgt das Bezirksamt, um die Attraktivität der Neuköllner Bäder zu steigern?
  4. Sind die vom Vorstand der BBB angekündigten Scanner für mehr Sicherheit in den Bädern für die Neuköllner Bäder eingerichtet und zu welchen Kosten?
  5. In welchen Neuköllner Bädern sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf und worin genau? (Bitte auflisten)
  6. Welche Sicherheitsmaßnahmen (außer Scannern) zu welchen Kosten sieht das Bezirksamt für die diesjährige Freibadsaison in Neukölln vor?
  7. Wie hoch ist die festgelegte Wassertemperatur in den Neuköllner Freibädern?
  8. Wie steht das Bezirksamt zur Forderung von Seniorengruppen, die Wassertemperatur in den Freibädern bei mindestens 20 Grad zu halten? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/459/XXI vom 20.06.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. – 8. 

Das Bezirksamt erkennt die Wichtigkeit der Berliner Bäder für die Neuköllnerinnen und Neuköllner an. Da es sich bei den Berliner Bäderbetrieben um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, steht es dem Bezirksamt nicht zu, Aussagen über Preiserhöhung, Sicherheitsbelange und Attraktivitätssteigerung zu treffen. Diesbezüglich weise ich auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hin. 

Für alle Anfragen darüber hinaus wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Berliner Bäder Betriebe: https://www.berlinerbaeder.de/kontakt/ 

Janine Wolter, Bezirksstadträtin 

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Politische Hygiene im Bezirk Neukölln am Beispiel „Omas gegen Rechts“

Politische Hygiene im Bezirk Neukölln am Beispiel „Omas gegen Rechts“

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/446/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was ist dem Bezirksamt bekannt über den Verein „Omas gegen Rechts“ und dessen Aktivitäten in Neukölln?
  2. Steht das Bezirksamt in einem Austausch mit dem o. g. Verein?
  3. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen o. g. Verein für oder gegen politische Parteien im Bezirk geworben hat?
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt eine Einstufung des o. g. Vereins als linksradikal bzw. potenziell verfassungsfeindlich?
  5. Welche öffentlichen Fördermittel erhält o. g. Verein aus den Mitteln des Bezirksamts?
  6. Inwiefern beeinflusst der o. g. Verein politische Entscheidungsprozesse im Bezirksamt?
  7. Gibt es Hinweise, dass o. g. Verein gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker im Bezirk Kampagnen führt?
  8. Haben Mitglieder des Bezirksamts persönliche Verbindungen zu o. g. Verein? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/446/XXI vom 20.06.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

Ausweislich der Homepage der „Omas gegen Rechts“ Berlin-Brandenburg handelt es sich bei der Initiative um eine zivilgesellschaftliche Gruppe von Frauen, die sich gegen Rechtsextremismus in der Gesellschaft stellen. Die „Omas gegen Rechts“ stehen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, für die Vielfalt der Kulturen, für ein respektvolles Miteinander und für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt. Gleichzeitig sprechen sich die „Omas ge-gen Rechts“ gegen Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Verschwörungstheorien aus und lehnen Hass, Hetze und Gewalt ab. 

Diese Ziele teilt das Bezirksamt Neukölln. Sie entsprechen den Grundsätzen des Grundgeset-zes der Bundesrepublik Deutschland, in dem unser Rechtsstaat und der Schutz der Menschenwürde festgeschrieben sind. Gerade die Vielfalt, die unseren Bezirk Neukölln ausmacht, setzt gegenseitigen Respekt und ein friedliches Miteinander voraus. Zivilgesellschaftliche Initiativen tragen grundsätzlich in sehr hohem Maß zu diesem friedlichen Miteinander bei. 

Zu 2.: 

Nein. 

Zu 3.: 

Nein. 

Zu 4.: 

Die Überwachung oder Bewertung von Vereinsaktivitäten in Bezug auf ihre Verfassungstreue obliegt nicht dem Bezirksamt Neukölln. 

Zu 5.: 

Keine. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt liegen keinerlei Anhaltspunkte hierzu vor. 

Zu 7.: 

Dem Bezirksamt liegen keinerlei Anhaltspunkte hierzu vor. 

Zu 8.: 

Nein. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/445/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann soll die Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Räumlichkeiten des Simeon-Pflegeheims in Betrieb genommen werden?
  2. Wie viele Personen sollen dort maximal untergebracht werden, und nach welchen Kriterien erfolgt die Belegung?
  3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine einseitige Belegung durch alleinreisende Männer zu verhindern?
  4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten und deren Interessen zu berücksichtigen?
  5. Ist eine dauerhafte Nutzung als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber geplant, oder gibt es alternative Konzepte für das Gebäude?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/445/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die das Bezirksamt nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat zu den Fragen 1,2 und 5 zugeliefert. Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

LAF: Das Objekt ist noch nicht übergeben. Ein Übergabetermin wurde noch nicht finalisiert. Nach der Übergabe werden ungefähr drei Monate gerechnet bevor die Unterkunft in Betrieb genommen werden kann. Es wird aber davon ausgegangen, dass im Sommer 2025 die ersten Menschen einziehen werden. Vorerst wird der Landesbetrieb LFG-B den Betrieb übernehmen. 

Zu 2.: 

LAF: Die Maximalkapazität liegt bei 305. Die Belegung richtet sich nach dem Unterbringungsbedarf. 

Zu 3.: 

Es ist nicht geplant, explizite Zielgruppen dort unterzubringen. 

Zu 4.: 

Die Sicherheit und das Einhalten der Hausordnung in der Unterkunft werden durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt. Jede Unterkunft des LAF verfügt über ein Sicherheitskonzept, das in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und dem zuständigen Polizeiabschnitt entwickelt wird. Dazu zählen unter anderem ein Wachschutz zur Durchsetzung der Hausordnung, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sowie Maßnahmen zur Wahrung eines positiven öffentlichen Ansehens der Einrichtung. 

Gespräche mit der Polizei Berlin haben ergeben, dass es statistisch keinen signifikanten Anstieg an Straftaten in unmittelbarer Nähe von Geflüchteteneinrichtungen gibt. 

Seit Beginn des Jahres steht die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung im Austausch mit diversen Institutionen im umliegenden Sozialraum. In diesem Rahmen wurden Fragen und Anliegen der Anwohner*innen, die an die Stadtteilkoordination bzw. das Quartiersmanagement herangetragen wurden, durch die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung beantwortet. 

Über alle weiteren Schritte zur Eröffnung werden die Stadtteilkoordination Reuterkiez und das Quartiersmanagement Donaustraße-Nord von der Koordinierungsstelle auf dem Laufenden gehalten. 

Zu 5.: 

Das Mietobjekt ist langfristig zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft des LAF für die Unterbringung Geflüchteter geplant. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/444/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes eine Änderung ihres Geschlechtseintrags im Bezirk Neukölln beantragt?
  2. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „männlich“ auf „weiblich“ geändert?
  3. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „weiblich“ auf „männlich“ geändert?
  4. Wie viele Personen haben ihren Geschlechtseintrag auf „divers“ geändert?
  5. Wie viele Vornamen hatten die Antragsteller jeweils vor und nach der Änderung eingetragen?
  6. Welche Gebühren fallen bei der Beantragung der Änderung des Geschlechtseintrags an?
  7. Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk Neukölln bislang durch die Bearbeitung der Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz entstanden?
  8. Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen musste das Bezirksamt aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes bereitstellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/444/XXI vom 15.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Alle nachfolgenden Zahlen wurden zum Stichtag 19.03.2025 erhoben.

Zu 1.: 

Insgesamt waren es 233 Personen. 

Zu 2.: 

In 56 Fällen erfolgte die Änderung auf „weiblich“. 

Zu 3.: 

In 71 Fällen erfolgte die Änderung auf „männlich“. 

Zu 4.: 

In 37 Fällen erfolgte die Änderung auf „divers“. Die restlichen 69 Personen müssten demnach das Geschlecht „leer“ gestellt haben. 

Zu 5.: 

Darüber wird keine Statistik geführt. 

Zu 6.: 

Es wird eine Gebühr i.H.v. 15,- € erhoben. 

Zu 7.: 

Hierüber ist keine Angabe möglich, da die Kolleginnen und Kollegen nicht ausschließlich Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) bearbeiten. Auch über die KLR sind diese Daten nicht abrufbar, da das Produkt „Besondere Beurkundungen“ und „Fortführung der Per-sonenstandsregister“ auch andere Dienstleistungen, wie z.B. Aufnahme oder Eintragung ins Register anderer Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen sowie Urkundenausstellungen beinhaltet. 

Zu 8.: 

Die Aufgaben wurden von einer langjährigen Dienstkraft des Standesamtes Neukölln übernommen, was zur Folge hatte, dass einerseits das Eheschließungsangebot etwas eingeschränkt werden musste und im Bereich der Erstbeurkundung „Geburt“ die Aufgabenverteilung etwas umorganisiert werden musste. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Jahresbericht zu „rechtsextremen Vorfällen“ – Einseitige politische Agenda?

Jahresbericht zu „rechtsextremen Vorfällen“ – Einseitige politische Agenda?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/443/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, das ein Jahresbericht zu rechtsextremen Vorfällen notwendig ist, während linksextreme oder migrantische Gewalt nicht in einem eigenen Bericht erfasst werden?
  2. Wie viele linksextreme Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 im Bezirk Neukölln erfasst?
  3. Wie viele Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 von Asylbewerbern, geduldeten Personen und ausländischen Staatsangehörigen in Neukölln begangen? 
  4. Welche Definition von „rechtsextremen Vorfällen“ wird in dem Jahresbericht verwendet und wie wird diese von anderen Formen politischer Gewalt abgegrenzt?
  5. Wie viele antisemitische und islamistische Vorfälle wurden 2022, 2023 und 2024 in Neukölln erfasst?
  6. Wer entscheidet über die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresberichts zu rechtsextremen Vorfällen, und welche Behörden, wissenschaftlichen Institute oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sind an der Erstellung beteiligt?
  7. Wie wird sichergestellt, dass bei der Erfassung rechtsextremer Vorfälle eine objektive und politisch neutrale Bewertung erfolgt?
  8. Ist geplant, künftig auch über linksextreme Angriffe auf politische Gegner in Neukölln zu berichten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/443/XXI vom 12.05.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die BVV Neukölln hat im Jahr 2017 einen Antrag beschlossen, in welchem ein jährlicher Bericht zu rechtsextremen Aktivitäten in Neukölln gewünscht wird. Auf dieser Grundlage wurde der Bericht erstellt.


Zu 2. und 3.:
Das Bezirksamt selbst erfasst keine Gewaltdelikte.


Zu 4.:
Der Bericht zu rechtsextremen Vorfällen in Neukölln gibt Zahlen der Polizei sowie von Meldestellen bzw. Opferberatungsstellen wieder. Diese verwenden jeweils ihre eigenen Definitionen.


Zu 5.:
Das Bezirksamt selbst erfasst keine entsprechenden Vorfälle.


Zu 6.:
Die inhaltliche Ausgestaltung wird durch die Beauftragte für Strategien gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verantwortet. Polizei, Verfassungsschutz, Melde – bzw. Opferberatungsstellen sowie zivilgesellschaftliche Akteure haben jeweils auf Anfrage Beiträge zur Verfügung gestellt bzw. standen als Interviewpartner zur Verfügung. Es sind Beiträge von folgenden Institutionen bzw. Initiativen enthalten:


Polizei Berlin
Berliner Verfassungsschutz
Register Neukölln
ReachOut
Recherche – und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS Berlin)
Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR)
Bündnis Neukölln
Hufeisern gegen Rechts
Rudow empört sich. Gemeinsam für Respekt und Vielfalt
VVN-VdA e.V. – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Verband der Antifaschistinnen
und Antifaschisten
Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş
Bürgerinitiative BASTA
und engagierte Einzelpersonen
sowie ein Interview mit einem Kriminologen (HWR Berlin)


Zu 7.:
Die Kriterien der Erfassung legen die jeweiligen Organisationen selbst fest (siehe Antwort auf Frage 4). Zusammenfassende Bewertungen sind auf Grundlage dieser Erkenntnisse erfolgt.


Zu 8.
Nein. Es liegt auch kein entsprechender BVV-Beschluss vor.


Sarah Nagel, Bezirksstadträtin

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Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/442/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen ohne vorherige Ausschreibung Mitarbeiter im Bezirksamt eingestellt wurden?
  2. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen Bewerber ohne sachliche Begründung von Verfahren ausgeschlossen, während andere trotz gleicher oder minderer Qualifikation bevorzugt wurden?
  3. Lässt sich das Bezirksamt regelmäßig Zeugnisse von Bewerbern vorlegen, um eine Bestenauslese zu gewährleisten?
  4. Sind dem Bezirksamt Fälle von zu Unrecht gewährter Sabbaticals von Mitarbeitern bekannt?
  5. Sind dem Bezirksamt Fälle in Abteilungen bekannt, in denen es gehäufte Krankheitsfälle ohne Atteste gab?
  6. Sind dem Bezirksamt Fälle von Mitarbeitern bekannt, von Duldungen von Nebentätigkeiten trotz offensichtlicher Interessenkonflikte?
  7. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, von fehlerhaften und bzw. oder überhöhten Prämienzahlungen für Mitarbeiter?
  8. Wie sehen die Compliance-Regeln des Bezirksamts gegenüber seinen Mitarbeitern aus? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/442/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Ja, das ist dem Bezirksamt bekannt. In Einklang mit den rechtlichen Vorschriften des Landes Berlin zur Frage der Notwendigkeit von Stellenausschreiben ist es nach AV Stellenausschreibung möglich, im begrenzten Rahmen auch ohne Ausschreibung Dienstkräfte einzustellen. Dies betrifft insbesondere Vertretungskräfte, beispielsweise für in Elternzeit befindliche Dienstkräfte. 

Zu 2.: 

Nein. Wir arbeiten strikt nach den Regelungen des Art. 33 GG. Bewerbende haben einen Verfahrensanspruch und wir wählen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Person aus, die sich am Ende des Verfahrens als bestgeeignete Person herausstellt. Ein Ausschluss aus dem Verfahren findet nur aus zulässigen Gründen (formale Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen oder aber Nichtberücksichtigung im Rahmen der Bestenauslese) statt. 

Zu 3.: 

Ja. In jeder Stellenausschreibung werden die benötigten Bewerbungsunterlagen (u. a. Arbeitszeugnisse) konkret benannt. 

Zu 4.: 

Nein. 

Zu 5.: 

Es kommt in seltenen Fällen vor, dass Erkrankungen ohne Attest das erwartbare Maß übersteigen, weswegen seitens des Dienstherrn sogenannte Attestauflagen erteilt werden und bei weiteren Erkrankungen vom ersten Tag an ein Attest vorzulegen ist. 

Zu 6.: 

Nein. 

Zu 7.: 

Nein. 

Zu 8.: 

Die Mitarbeitenden des Bezirksamtes Neukölln werden jährlich über das „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Berlin“ informiert. Hierbei werden

 die Ausführungsvorschriften über das Verbot (Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 37/2020, SenFin, Stand September 2020) 

 das Merkblatt über das Verbot (Fin 760 – Merkblatt der SenFin) 

 der BA-Beschluss (Stand August 2015) und 

 ein Power Point-Auszug aus einer Unterweisungsschulung (Stand 2015) 

mit der Bitte um Beachtung allen Beschäftigten zur Kenntnis gegeben. Die Kenntnisnahme ist mit Unterschrift zu bestätigen. 

Bei Neueinstellungen werden diese Compliance-Regeln den zukünftigen Beschäftigten (hier auch der Personenkreis der Auszubildenden) durch den Personalservice bzw. durch den Ausbildungsbereich zur Kenntnis gegeben. 

Um neben der jährlichen Unterweisung das Thema Korruptionsprävention auch darüber hinaus präsent zu halten, wird demnächst eine Informationsseite im Intranet für alle Beschäftigten zur Verfügung stehen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Einsatz und Beschaffung von Rechnern/Computern im Bezirksamt

Einsatz und Beschaffung von Rechnern/Computern im Bezirksamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/421/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Hersteller und Modelle von Rechnern bzw. Computern werden aktuell im Bezirksamt verwendet?
  2. Wie viele Rechner/Computer sind insgesamt im Bezirksamt im Einsatz? (Bitte nach Desktop- und Laptop-Geräten aufschlüsseln.)
  3. Nach welchen Kriterien werden die Geräte für das Bezirksamt beschafft, und wer legt diese Kriterien fest?
  4. Welche Betriebssysteme sind auf den Rechnern/Computern des Bezirksamts installiert?
  5. Wie alt sind die derzeit genutzten Geräte im Durchschnitt, und wie häufig erfolgt eine Erneuerung der Hardware?
  6. Welches Budget steht dem Bezirksamt jährlich für die Beschaffung von IT-Geräten, insbesondere Rechnern/Computern, zur Verfügung?
  7. Werden für bestimmte Aufgaben oder Abteilungen spezielle Rechner mit höherer Leistung benötigt?
  8. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um die Datensicherheit und den Schutz sensibler Informationen auf den genutzten Rechnern zu gewährleisten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/421/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die eingesetzten Rechner und Computer (DesktopPC und Laptops) teilen sich auf die Hersteller Hewlett Packard Enterprise und Dell Technologies auf. Die Beschaffung von Rechnern und Computern (auch im Rahmen der Modernisierung und Ersatz der Hardware) erfolgt auf Basis des ITDZ-Rahmenvertrages durch die IKT-Leitstelle. Hierbei wird eine Homogenisierung der zu beschaffenden unterschiedlichen IKT-Geräte auf den Hersteller Hewlett Packard Enterprise fokussiert. 

Zu 2.: 

Die IKT-Leitstelle hat aktuell im Einsatz: 

Desktop PC Anzahl 1698 

Notebook Anzahl 1654 

Zu 3.: 

Die Beschaffung erfolgt nach den verbindlichen Architekturvorgaben der IKT-Steuerung, welche regelmäßig für die abnahmepflichtigen Behörden des Land Berlin veröffentlicht werden. 

Diese Vorgaben gelten ebenso für IT-Fachverfahren, die neu entwickelt, überarbeitet, angepasst oder in anderer Weise verändert werden (§20 Abs. 3 EGovG Bln). 

Zu 4.: 

Die eingesetzte Gerätetechnik wird mit Microsoft Windows 10 Enterprise betrieben. Aktuell ist die IKT-Leitstelle mit dem Projekt „Migration auf Microsoft Windows 11 Enterprise“ dabei, eine Modernisierung und Homogenisierung Betriebssystemversionen umzusetzen. 

Zu 5.: 

Im Durchschnitt sind die Geräte als Clientsystem 3 Jahre alt, ohne Unterscheidung des Einsatzzwecks. Die IKT-Leitstelle ist aktuell dabei auf Microsoft Windows 11 zu migrieren, falls Geräte nicht mehr migrationstauglich sind, werden diese ausgetauscht. Daher wird durch die Beschaffung neuer tauglicher Geräte der Altersdurchschnitt gesenkt. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt Neukölln von Berlin steht ein Gesamtbudget von 700.000 Euro zur Beschaffung von IT-Hardware (inklusive Rechnern / Computern) zur Verfügung. 

Zu 7.: 

Es werden spezielle Rechner mit höherer Leistung derzeit immer dann auf Anforderung eingesetzt, wenn grafische Anwendungen im Rahmen von Fachverfahren (AutoCad etc.) genutzt werden.

Zu 8.: 

Die eingesetzte Hardware und Software im Bezirksamt Neukölln von Berlin entspricht den Vorgaben der IKT- Architektur für das Land Berlin. Für Alle bereitgestellten BerlinPC und Fachververfahren gibt es im ITDZ Berlin und im Bezirksamt Neukölln einsehbare Konzepte in Bezug auf Infrastruktur und Informationssicherheit, den Datenschutz und die Betriebsführung. Diese basieren auf den Standards des BSI und den für das Land Berlin gültigen Richtlinien zur IKT-Sicherheit. Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Berliner Datenschutzgesetztes (BlnDSG) sowie spezialgesetzlich bestehende Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten werden weiterhin eingehalten und auch durch das Berliner E-Government Gesetz berücksichtigt (§3 EGovG Bln). 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 1

„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/422/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Bedeutung misst das Bezirksamt dem Sonnengarten als inklusiver Freizeit- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen bei?
  2. Wie wird dies in den aktuellen Planungen berücksichtigt?
  3. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt seit dem Eingang des Schreibens des IBBC e.V. unternommen, um den Zugang zum Sonnengarten dauerhaft zu gewährleisten?
  4. In welchem Umfang wurde der IBBC e.V. in die Planungen des Bauvorhabens einbezogen, und welche Ergebnisse sind aus diesen Gesprächen hervorgegangen?
  5. Welche Maßnahmen sind geplant, um die barrierefreie Erreichbarkeit des Sonnengartens für Menschen mit Behinderungen während und nach den Bauarbeiten sicherzustellen?
  6. Wie soll die Nutzung der Behindertenparkplätze in der Nähe des Eingangsbereichs des Sonnengartens während der Bauphase und danach gewährleistet werden?
  7. Welche potenziellen Einschränkungen für den Betrieb und die Nutzung des Sonnengartens hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben identifiziert, und wie wird diesen begegnet?
  8. Wie hat das Bezirksamt die Interessen und Fördermittel, die in den Sonnengarten investiert wurden, bei den Abstimmungen mit LAF, BIM und Grün Berlin berücksichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/422/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Beim Sonnengarten handelt es sich um eine bezirkliche Liegenschaft, die dem Träger IBBC e.V. (Interkulturelles Beratungs- und Begegnungs-Centrum e.V.) zur Verfügung gestellt wird. Hier treffen sich Familien aus Neukölln, die Kinder mit einer Behinderung haben. Die vielfältigen Angebote sind ein wichtiger Baustein für inklusives Miteinander, das es nicht oft in Neukölln gibt. Deshalb ist der Sonnengarten ein auch für den Bezirk Neukölln wichtiges Projekt. 

Zu 2.: 

Die Belange des Sonnengartens und der Zugang zur Einrichtung werden bei den aktuellen Planungen berücksichtigt. 

Zu 3.: 

Die Belange des Sonnengartens, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zur Einrichtung, wurden sowohl bei Vor-Ort-Terminen sowie bei den Abstimmungsrunden durch das Bezirksamt thematisiert. Sowohl bei der geplanten Einziehung von Flächen, bei der Ausweisung von Park-plätzen für Menschen mit Behinderung sowie für einen barrierearmen Zugang zum Sonnen-garten sind die Belange des Trägers IBBC e.V berücksichtigt worden. So soll nach dem aktuellen Planungszustand der Zugang über die Friedland-Promenade sichergestellt bleiben, sowohl für Eltern betroffener Kinder als auch Fahrdienste für die Besuchenden. Dies wurde auch im Verkehrsgutachten berücksichtigt, das die BIM auf Bitte des Bezirks im Vorfeld durchgeführt hat. In direkter Nähe zur Friedland-Promenade werden dazu entsprechende Parkplätze ausgewiesen, um die Wege möglichst kurz zu halten. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger, dessen Belange entsprechend in die Planungen einbezogen werden. Des Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. 

Zu 5.: 

Der Zugang ist auch während der Bauarbeiten sicherzustellen. Entsprechende Maßnahmen sind im Zuge der Baustellenplanung abzustimmen. 

Zu 6.: 

Dazu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 

Zu 7.: 

Keine.

Zu 8.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger, dessen Belange entsprechend in die Planungen einbezogen werden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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