„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 2

„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/423/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche alternativen Planungsansätze wurden geprüft, um den Sonnengarten und seine Umgebung vor Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben zu schützen, und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die soziale und inklusive Funktion des Sonnengartens für die betroffenen Familien und Menschen mit Behinderungen?
  3. Welche Konsequenzen für den Sonnengarten und seine Nutzerinnen und Nutzer sind nach Einschätzung des Bezirksamts zu erwarten, wenn der Zugang zum Garten durch die geplante Bebauung eingeschränkt wird?
  4. Wie ist der aktuelle Stand der Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt, LAF, BIM und Grün Berlin in Bezug auf den Sonnengarten, und welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt?
  5. Welche konkreten zeitlichen und organisatorischen Maßnahmen plant das Bezirksamt, um den Zugang zum Sonnengarten während der gesamten Bauphase sicherzustellen?
  6. Welche Rolle spielt die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung bei der Berücksichtigung der Belange des Sonnengartens, und wie wird dies in die Gesamtplanung integriert?
  7. Wie plant das Bezirksamt, die Öffentlichkeit und insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer des Sonnengartens transparent über die Planungen und Entwicklungen zu informieren?
  8. Welche langfristigen Lösungen sieht das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass der Sonnengarten auch in Zukunft uneingeschränkt für seine Zielgruppen zugänglich bleibt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/423/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Es wurde geprüft, ob auf Höhe des Zugangs zum Sonnengarten die geplante Umzäunung des Wohncontainerstandorts mit Durchgängen versehen werden kann, damit die Besuchenden des Sonnengartens möglichst kurze Wege haben. In dem Fall würden die Besuchenden des Sonnengartens über das Gelände der Gemeinschaftsunterkunft geführt. Die regelmäßige Öffnung und Schließung des Zauns an dieser Stelle wäre jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden, insbesondere für entsprechende Sicherheitsdienste. Daher wird die Möglichkeit derzeit nicht weiterverfolgt. 

Zu 2.: 

Die Belange des Sonnengartens und der Zugang zur Einrichtung werden berücksichtigt und mit den Betroffenen erörtert. Durch die Sicherstellung des ungehinderten Zugangs zur Einrichtung geht das Bezirksamt davon aus, dass die soziale und inklusive Funktion des Sonnengartens nicht beeinträchtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass Auswirkungen auch im Rahmen der Baustellenplanung berücksichtigt und soweit es geht reduziert werden. Begrüßenswert ist dabei, dass die Bauarbeiten überwiegend nicht in den Sommermonaten stattfinden werden. 

Zu 3.: 

Der Zugang wird über die Friedland-Promenade sichergestellt sein. 

Zu 4.: 

Dazu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 422/XXI verwiesen. 

Zu 5.: 

Details dazu sind im Zuge der Baustellenplanung abzustimmen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. 

Zu 6.: 

Die Koordinierungsstelle Flucht und Zuwanderung nimmt wie alle weiteren betroffenen Arbeitsbereiche des Bezirksamtes an den gemeinsamen Abstimmungsrunden sowie weiteren erforderlichen Abstimmungen auf Bezirks- und Landesebene teil. 

Zu 7.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger. 

Zu 8.: 

Angesichts der hohen Bedeutung des Sonnengartens für die Inklusion und Teilhabe aller Men-schen im Bezirk Neukölln wird sich das Bezirksamt auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Zugänglichkeit zum Sonnengarten und seinen Aktivitäten – der sich im Übrigen auf einer bezirklichen Liegenschaft befindet – sichergestellt wird. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 1

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/424/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch war die Gesamtsumme der Nachzahlungen an die Sozialkassen, die das Bezirksamt im Jahr 2024 aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen leisten musste?
  2. Wie viele Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht betrafen diese Nachzahlungen im Jahr 2024?
  3. In welchen Fachbereichen des Bezirksamts wurden die betroffenen Honorarverträge abgeschlossen?
  4. Welche Ursachen sieht das Bezirksamt für die nachträgliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht?
  5. Wurden die betroffenen Honorarverträge vor Abschluss juristisch geprüft? 
  6. Wenn ja, von welcher Stelle?
  7. Welche internen Prozesse oder Kontrollmechanismen wurden verwendet, um die Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen zu prüfen?
  8. Wie hoch waren die Nachzahlungen an die Sozialkassen aufgrund ähnlicher Feststellungen aufgeschlüsselt nach Jahren in den Jahren 2022 und 2023? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/424/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Gesamtsumme der Nachzahlungen im Jahr 2024 betrug 170.734,77 EUR. 

Zu 2.: 

43 Fälle. 

Zu 3.: 

Im Gesundheitsamt. 

Zu 4.: 

Nach § 7 SGB IV ist eine abhängige Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind danach eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Da in diesen Fällen eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation vorlag, wurden diese Fälle als abhängige Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt. 

Zu 5.: 

Entscheidend für die Feststellung des Erwerbsstatus ist, wie sich die Tätigkeit nach den tatsächlichen Gegebenheiten darstellt (vgl. Antwort 4). Auf eine Prüfung der Verträge kommt es für den Erwerbsstatus letztlich nicht ausschlaggebend an. Den Vertragsschluss und den tatsächlichen Einsatz der Honorarkräfte verantworten die Fachämter. 

Zu 6.: 

Siehe Antwort 5. 

Zu 7.: 

Auf die Prüfung der Verträge selbst kommt es nicht an (vgl. Antwort 4). Wenn die Tätigkeit nach den tatsächlichen Gegebenheiten eine abhängige Beschäftigung darstellt, besteht eine Sozialversicherungspflicht. Werden Personen, die tatsächlich abhängig beschäftigt sind, als Selbstständige eingesetzt, liegt eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. In diesen Fällen müssen nach Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge durch den Auftraggeber nachentrichtet werden. 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abge-schlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 8.: 

Im Jahr 2022 gab es keine Nachzahlungen. Im Jahr 2023 betrugen die Nachzahlungen 2.340,30 EUR. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 2

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/425/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen wurden nach Jahren aufgeschlüsselt in den Jahren 2022 und 2023 registriert? 
  2. Welche externen Stellen oder Behörden waren an der Feststellung der Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen beteiligt?
  3. Gibt es aktuell weitere Verfahren oder Prüfungen, die potenziell weitere Nachzahlungen erwarten lassen?
  4. Wie hoch schätzt das Bezirksamt das finanzielle Risiko für zukünftige Nachzahlungen ein?
  5. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit 2022 ergriffen, um eine nachträgliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen zu vermeiden?
  6. Gibt es personelle Konsequenzen oder disziplinarische Maßnahmen in Zusammenhang mit den verantwortlichen, die die betroffenen Honorarverträge seitens des Bezirksamtes unterzeichnet haben?
  7. Welche Kosten sind dem Bezirksamt externe rechtliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Honorarverträgen augeschlüsselt nach Jahren seit 2021 entstanden?
  8. Welche Schulungen oder Weiterbildungen für die Mitarbeiter des Bezirksamts zu diesem Thema gab es in den Jahren 2022 und 2023?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/425/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr 2022 einen bestandskräftigen Bescheid, im Jahr 2023 zwölf bestandskräftige Bescheide mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung erlassen. 

Zu 2.: 

Nach § 7a SGB IV stellt die Deutsche Rentenversicherung den Erwerbsstatus fest. 

Zu 3.: 

Ja. 

Zu 4.: 

Die Höhe wird abhängig vom Prüfergebnis sein. 

Zu 5.: 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 6.: 

Ja, es gibt in diesem Zusammenhang disziplinarische Maßnahmen. 

Zu 7.: 

Keine. 

Zu 8.: 

Keine. Die bestehenden rechtlichen Hinweise für die rechtssichere Ausgestaltung für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags werden als umfänglich und ausreichend eingeschätzt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 3

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 3

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/426/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Honorarverträge hat das Bezirksamt im Bereich Gesundheit und Soziales aktuell abgeschlossen, und in wie vielen Fällen wird eine mögliche Sozialversicherungspflicht derzeit geprüft?
  2. Inwiefern beeinflussen die Nachzahlungen die Haushaltsplanung des Bezirksamts für die kommenden Jahre?
  3. Plant das Bezirksamt eine umfassende Überprüfung aller bestehenden Honorarverträge hinsichtlich ihrer Sozialversicherungspflicht?
  4. Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt, um vergleichbare Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?
  5. Gab es in der Vergangenheit Hinweise von Mitarbeitern oder externen Stellen, die auf mögliche Probleme bei der Gestaltung von Honorarverträgen hingewiesen haben?
  6. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen dem Bezirksamt, wenn weitere Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht auftreten sollten?
  7. Wurden die betroffenen Auftragnehmer über die Nachzahlungen informiert
  8.  Falls ja, wie wurden diese in den Prozess eingebunden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/426/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Amt für Soziales gab es im Jahr 2024 insgesamt drei Honorarverträge. Für das Jahr 2025 liegen im Amt für Soziales bisher zwei Honorarverträge vor. In keinem Fall wird derzeit eine mögliche Sozialversicherungspflicht geprüft. 

Im Gesundheitsamt wurden in 2025 Honorarverträge für die Umsetzung von zwei Projekten im Integrationsfonds sowie für die Durchführung von Gutachten geschlossen. 

Zu 2.: 

Das Risiko weiterer Nachzahlungen ist bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. 

Zu 3.: 

Für in der Vergangenheit abgeschlossene Honorarverhältnisse, bei denen Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit bestanden, wurde bereits ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durch das Bezirksamt Neukölln beantragt. 

Zu 4.: 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 5.: 

Auf die Gestaltung der Verträge kommt es nicht ausschlaggebend an. Hinweise auf die Problematik der Scheinselbstständigkeit sind erfolgt. 

Zu 6.: 

Als Konsequenz der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung hat das Bezirksamt als Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten. 

Zu 7.: 

Im Rahmen der Statusfeststellungsverfahren werden die Auftragnehmer durch die Deutsche Rentenversicherung am Verfahren beteiligt.

Zu 8.: 

Sie sind Beteiligte des Verwaltungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Einladung islamistischer Redner in bezirkliche Einrichtungen in Neukölln am 02. Februar 2025 

Einladung islamistischer Redner in bezirkliche Einrichtungen in Neukölln am 02. Februar 2025 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kriterien gelten aktuell für die Vergabe von Räumlichkeiten in bezirklichen Einrichtungen an spirituelle Vereine, oder religiöse Organisationen?
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um vor der Veranstaltung die Hintergründe der eingeladenen Redner zu prüfen?
  3. Zu welchem Zeitpunkt hatte das Bezirksamt Kenntnis von der Einladung von Herrn M. als Ersatzredner für Herrn P.?
  4. Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Bezirksamt nach der Absage von Herrn P. keine weiteren Schritte gegen den angekündigten Auftritt von Herrn M. unternommen hat?
  5. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt darüber, ob Herr M. trotz offizieller Absage vor Ort in Berlin war oder sich im Umfeld der Veranstaltung aufgehalten hat?
  6. In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel, Gebühren oder sonstige Vergütungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch die A.-Moschee an das Bezirksamt gezahlt?
  7. Welche bezirklichen Einrichtungen in Neukölln wurden in den vergangenen fünf Jahren an Organisationen vermietet oder überlassen, die aufgrund extremistischer religiöser Aktivitäten in den Verfassungsschutzberichten erwähnt werden?
  8. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt, um künftig zu verhindern, dass extremistische oder verfassungsfeindliche religiöse Organisationen öffentliche Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen nutzen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/420/XXI vom 26.02.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Regelungen zur Überlassung von Räumlichkeiten variieren je nach Geschäftsbereich. Die Besprechungsräume im Rathaus werden grundsätzlich nicht an spirituelle Vereine oder religi-öse Organisationen vermietet oder überlassen. 

Zu 2.: 

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Veranstaltung waren dem Bezirksamt die einzelnen Red-nerinnen und Redner nicht bekannt. Nachdem dem Bezirksamt die Einladung vorlag, wurde hinsichtlich des darin namentlich benannten Gastredners, Herrn P., im Vorfeld der Veranstal-tung am 2. Februar im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt eine Internetrecherche auf Grund-lage frei zugänglicher Quellen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Recherche wurde vom Ge-schäftsbereich I an den Geschäftsbereich II weitergeleitet. 

Das Rechtsamt hat die Hintergründe der eingeladenen Redner nicht geprüft. Herr P. war bereits ausgeladen, als sich das Rechtsamt mit dem Vorgang befasst hat. 

Zu 3.: 

Hierüber hatte das Bezirksamt keine Kenntnis. Die Information über die Einladung von Herrn M. als Ersatzredner für Herrn P. wurde dem Bezirksamt durch Presseberichterstattung bekannt. 

Zu 4.: 

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 

Zu 5.: 

Hierzu lagen dem Bezirksamt keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Herkunft der Information, wonach Herr M. vor Ort gewesen sein soll, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. 

Zu 6.: 

Der Veranstalter hat gemäß der geltenden Entgeltordnung des Gemeinschaftshauses Gropi-usstadt die entsprechende Miete an das Bezirksamt entrichtet. 

Zu 7.: 

Eine entsprechende statistische Erfassung erfolgt im Bezirksamt nicht. 

Zu 8.: Derzeit wird im Bezirksamt eine für alle Geschäftsbereiche einheitlich geltende Nutzungs- und Entgeltordnung erarbeitet. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 2. Februar gewonnenen Erkenntnisse werden in diesen Prozess einbezogen. 

Janine Wolter, Bezirksstadträtin 

Dokumente

Bauen in Neukölln – Teil 1

Bauen in Neukölln – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/415/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beschwerden von Bürgern über baurechtliche Verstöße (z. B. illegale Bauvorhaben, unzulässige Nutzungsänderungen) hat das Bezirksamt Neukölln in den Jahren 2021, 2022, 2023 registriert. 
  2. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um baurechtliche Kontrollen im Bezirk sicherzustellen?
  3. Wie häufig werden diese Kontrollen bei laufenden Bauvorhaben in der Regel durchgeführt?
  4. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen dem Bezirksamt Neukölln aktuell zur Verfügung, um die Einhaltung des Baurechts im Bezirk zu überprüfen und durchzusetzen?
  5. Wie viele baurechtliche Mängel oder Verstöße wurden im Bezirk Neukölln in denJahren (2021, 2022, 2023) festgestellt?
  6. Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/415/XXI vom 18.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In Neukölln wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 insgesamt 215 Baurechtsverstöße (wie illegale Bauvorhaben, unzulässige Nutzungsänderungen) registriert.

Zu 2.: 

Regelmäßige Kontrollen von Bestandsgebäuden bzw. genehmigten und in Errichtung befindlichen Gebäuden finden in Neukölln ausschließlich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen statt. 

Für genehmigte Bauvorhaben ist der beabsichtigte Baubeginn der zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Spätestens mit dieser Baubeginnanzeige ist eine verantwortliche Bauleitung zu benennen, welche darüber zu wachen hat, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird. Die Bauleitung muss hierfür über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. 

Für bestehende Gebäude ist nach Errichtung grundsätzlich die bzw. der Eigentümer*in selbst dafür verantwortlich, dass das Gebäude mindestens im baurechtlich genehmigten Zustand gehalten und die sichere Benutzbarkeit über die gesamte Standdauer gewährleistet wird. 

Die Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) führt zusätzliche, anlassbezogene Kontrollen durch. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise über Anzeigen bekannt wird, dass Baumaßnahmen begonnen oder Nutzungen aufgenommen wurden und der begründete Verdacht besteht, dass dabei Bauvorschriften nicht berücksichtigt wurden. 

Zu 3.: 

Eine quantitative Aussage zur Häufigkeit durchgeführter Kontrollen ist nicht möglich, da bauaufsichtliche Kontrollen, wie in Antwort zu Frage 2 beschrieben, anlassbezogen erfolgen. 

Zu 4.: 

Die Bau- u. Wohnungsaufsicht Neukölln verfügt über insgesamt 29 Vollzeitstellen, wovon 17 dem bautechnischen Bereich (Architekt*innen bzw. Bauingenieur*innen) zuzuordnen sind. 

Drei Stellen sind gegenwärtig (Stand: Februar 2025) unbesetzt. 

Zu 5.: 

In der BWA gehen zahlreiche Anzeigen von Mieter*innen, Bürger*innen, Mietervereinen, Anwält*innen, Bezirksschornsteinfegermeister*innen und anderen Behörden ein, die bau- und wohnungsaufsichtliche Mängel, aber auch Gefahren und Mängel nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz etc. beinhalteten. Baurechtliche Mängel oder Verstöße (im Sinne der Bauordnung für Berlin) wurden in Neukölln wie folgt festgestellt: 

2021: 338 Vorgänge; 2022: 337 Vorgänge; 2023: 326 Vorgänge 

Zu 6.: 

Konsequenz einer Mängelanzeige ist die Überprüfung des geschilderten Sachverhalts, also die Einleitung eines Verwaltungsverfahren in dessen Folge und in Abhängigkeit des jeweiligen Ermittlungsergebnisses ggf. Anordnungen getroffen, Zwangsmittel angedroht und festgesetzt werden können. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

Dokumente

Bauen in Neukölln – Teil 2

Bauen in Neukölln – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/416/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Neukölln in den Jahren 2021, 2022, 2023 Baustopps verhängt?

2. Aus welchen Gründen wurden diese Maßnahmen ergriffen?

3. Gibt es in Neukölln eine Schwerpunktprüfung für bestimmte Bauprojekte oder -typen (z. B. Wohnungsbau, Gewerbebauten)?

4. Falls Frage 3. ja, wie werden diese Schwerpunkte festgelegt?

5. Wie gewährleistet das Bezirksamt Neukölln, dass bei Bauprojekten die Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben der Bauordnung Berlin eingehalten wird?

6. Wie wird dies kontrolliert?

7. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden im Zusammenhang mit Baurecht und erkannten Mängeln effizienter und transparenter zu gestalten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/416/XXI vom 18.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

In den Jahren 2021, 2022 und 2023 wurden im Bezirk Neukölln 34 Anordnungen zur Einstellung der Bauarbeiten (sogenannte Baustopps) verfügt. 

Zu 2.: 

In den meisten Fällen handelt es sich um Baumaßnahmen, welche begonnen wurden, ohne die erforderliche Baugenehmigung einzuholen oder weil notwendige Unterlagen zum Baubeginn, etwa fehlende Standsicherheits- oder Brandschutznachweise, bzw. die baufreigebenden Berichte der beauftragten Prüfingenieure, fehlten. Auch wesentliche Abweichungen von der Baugenehmigung in der Ausführung des Vorhabens führten zu sogenannten behördlichen Baustopps. 

Zu 3.: 

Nein, die Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) Neukölln führt grundsätzlich nur anlassbezogene Kontrollen durch. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn über Anzeigen bekannt wird, dass Baumaßnahmen begonnen oder Nutzungen aufgenommen wurden und der begründete Verdacht besteht, dass dabei Bauvorschriften nicht berücksichtigt wurden. 

Zu 4.: 

Siehe Antwort zu Frage 3. 

Zu 5.: 

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zum barrierefreien Bauen werden ausschließlich im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für Sonderbauten geprüft. Sonderbauten sind gemäß § 2 Abs. 4 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) z.B. Hochhäuser, größere Verkaufs- u. Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser (Aufzählung nur beispielhaft). Wohngebäude, mit Ausnahme von Wohnhochhäusern, gehören nicht zu den Sonderbauten. 

Für Sonderbauvorhaben wird demnach behördlich geprüft, ob die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit eingehalten werden. Sollte das nicht der Fall sein, kann eine Baugenehmigung auch nicht ausgestellt werden. 

Für alle anderen Bauvorhaben, welche dem Sonderbautatbestand nach § 2 Abs. 4 BauO Bln nicht unterliegen, ist die Entwurfsverfasserin bzw. der Entwurfsverfasser (i.d.R. bauvorlageberechtigte Architekt*innen) für die Richtigkeit des Entwurfs verantwortlich. Das heißt, die bzw. der planverfassende Architekt*in zeichnet verantwortlich für die Übereinstimmung seiner Bauvorlageplanung mit den öffentlich-rechtlichen Baubestimmungen. Hier enthalten sind selbstverständlich auch die Vorschriften zum barrierefreien Bauen. 

Zu 6.: 

Regelmäßige bauaufsichtliche Schlussabnahmen vor Aufnahme der Nutzung von Gebäuden sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Bauherrin bzw. der Bauherr hat jedoch die beabsichtigte Nutzungsaufnahme rechtzeitig bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei Bauvorhaben in den Gebäudeklassen 3 und 4 (siehe § 2 Abs. 3 BauO Bln) sind mit Anzeige der Nutzungsaufnahme die Ergebnisse der Überwachungen hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes vorzulegen. Sind die vorgelegten Unterlagen nicht zu beanstanden, steht der beabsichtigten Nutzungsaufnahme aus bauaufsichtlicher Sicht nichts im Wege. 

Zu 7.: 

Der in der Fragestellung implizierte Vorwurf, dass die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden zu Baumängeln nicht ausreichend effizient und intransparent erfolgt, wird durch das Bezirksamt deutlich zurückgewiesen. Als hilfreich würden hingegen eine umfassende Digitalisierung und eine ausreichende Personalausstattung angesehen. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

Dokumente

Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 1

Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/413/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten sind durch die Aufstellung und spätere Entfernung des mittleren Pollers in der Braunschweiger Straße entstanden?
  2. Welche Abteilungen oder Akteure waren an der Planung und Umsetzung der Sperrung beteiligt?
  3. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen?
  4. Was waren die Gründe für die ursprünglich geplante Sperrung der Braunschweiger Straße durch den mittleren Poller?
  5. Gab es vor der Aufstellung des Pollers eine Bürgerbeteiligung oder ein öffentliches Konsultationsverfahren?
  6. Wenn Frage 5. ja, welche Ergebnisse haben diese erbracht?
  7. Was waren die konkreten Gründe für die Entfernung des Pollers nach wenigen Monaten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/413/XXI vom 23.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:


Zu 1.:

Die Kosten für die Aufstellung von Pollern in der Fahrbahn liegen durchschnittlich bei ca. 250 Euro pro Stück. Die Entfernung des Pollers in der Braunschweiger Straße kurz vor der Elsterstraße liegt bei ca. 50 Euro pro Stück.

Zu 2.:

Die Planung und Ausführung der Quersperre erfolgte durch den Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, genauer gesagt durch das Straßen- und Grünflächenamt.

Zu 3. und 4.:

Die Quersperre in der Braunschweiger Straße wurde als Ersatz- bzw. Folgemaßnahme einer Diagonalsperre geplant und gebaut. Ursprünglich sollte im Zuge der Hauptradroute entlang der Braunschweiger Straße (Hauptroute gemäß beschlossenem Radverkehrsplan) auf Höhe der Kannerstraße Ecke Unstrutstraße eine Diagonalsperre errichtet werden, um eine Verkehrsberuhigung zu bewirken.

Die Anordnung der Diagonalsperre gemäß den Vorgaben hätte jedoch zur Folge gehabt, dass der Kraftfahrzeugverkehr nur rechts hätte abbiegen können. Die Folgewirkung wäre ein Hineinlenken des Kraftfahrzeugverkehrs in die verkehrsberuhigte Kannerstraße (dort befinden sich ein Hort und eine Schule) bzw. in den Richardkiez. Um diesen negativen Effekte zu vermeiden, wurde als alternative Lösung eine Quersperre auf Höhe der Einmündung Elsterstraße errichtet.

Zu 5. und 6.:

Den Ausgangspunkt für die diversen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Richardkiez bildet das im Jahr 2018 vom Bezirksamt erstellte Verkehrskonzept, bei dem es auch eine mehrstufige Bürger*innenbeteiligung gab. Darauf aufbauend entwickelten engagierte Einwohner*innen den Richardkiezblock, der weitere Sperrungen von Straßenabschnitten vorsah. Eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem Konzept (wie zum Beispiel „Rixdorfer Kissen“, Gehwegvorstreckungen, Querungshilfen, Asphaltierungen) sind in den letzten Jahren umgesetzt worden. Dazu gehören die Quersperre an der Rixdorfer Schnalle, die Beruhigung des Böhmischen Platzes, der Umbau der Kannerstraße und die in 2023 errichtete Quersperre in der Braunschweiger Straße.

Alle Maßnahmen unterstützen die geordnete städtebauliche Entwicklung des Quartiers, indem an diesen Orten der Durchgangsverkehr unterbunden oder erschwert wurde und Aufenthaltsräume neu geschaffen worden sind. Sie haben die Attraktivität des öffentlichen Raumes im Richardkiez erheblich gesteigert.

Zu 7.:

Die vorläufige Entfernung der Poller wurde veranlasst, da die provisorische Umleitungsstrecke der BVG und die notwendige Vollsperrung in der Saalestraße zu einer größeren Verkehrsbelastung im Kiez führten, als zunächst angenommen. Daher wurde in Rücksprache mit der Berliner Feuerwehr die vorübergehende Öffnung der Sperre bis zur Beendigung der Maßnahmen in der Saalestraße veranlasst. In diesem Zusammenhang wurde die Sackgassenregelung in der Braunschweiger Straße mittels Demarkierung vorübergehend außer Kraft gesetzt.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

Dokumente

Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 2

Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/414/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Auswirkungen hatte die Sperrung der Braunschweiger Straße auf den Verkehr und die angrenzenden Wohngebiete?

2. Wurden mögliche Auswirkungen auf die Sperrung im Vorfeld evaluiert?

3. Gibt es Planungen für zukünftige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder -lenkung in der Braunschweiger Straße?

4. Warum wurde die Öffentlichkeit über die Aufstellung von Pollern, Sperrung und spätere Entfernung nicht oder nur unzureichend informiert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/414/XXI vom 23.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Die Auswirkungen der Quersperre führten dazu, dass sich der Durchgangsverkehr durch den Kiez und insbesondere in der gesamten Braunschweiger Straße wie prognostiziert reduziert hat.

Durch diverse Baumaßnahmen wie die Brückenbaumaßnahme der Deutschen Bahn in der Niemetzstraße oder die unvorhersehbare Havarie einer Wasserleitung im Einmündungsbereich Braunschweiger Straße / Sonnenallee kam es zu einer temporären Umverteilung des Verkehrs in die umliegenden Straßen. Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich der Verkehr nach Beendigung der Baumaßnahmen in den umliegenden Straßen (Schudomastraße, Brusendorfer Straße und Mareschstraße) schrittweise wieder normalisieren wird.

Zu 3.:

Die Braunschweiger Straße befindet sich im Ergänzungsnetz des Radverkehrsnetzes. Konkrete Planungen für zukünftige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder –lenkung in der Braunschweiger Straße existieren derzeit nicht.

Zu 4.:

Die mit der Fragestellung verbunden Annahme entspricht nicht den Tatsachen. Im Vorfeld hat es diverse Informationsveranstaltungen bzw. Beteiligungen über die im Kiez geplanten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gegeben. Die Maßnahmen wurden seit 2019 schrittweise umgesetzt.

Die vorläufige Entfernung der Poller wurde veranlasst, da die provisorische Umleitungsstrecke der BVG und die notwendige Vollsperrung in der Saalestraße zu einer größeren Verkehrsbelastung im Kiez führten, als zunächst angenommen. Daher wurde in Rücksprache mit der Berliner Feuerwehr die vorübergehende Öffnung der Sperre bis zur Beendigung der Maßnahmen in der Saalestraße veranlasst. In diesem Zusammenhang wurde die Sackgassenregelung in der Braunschweiger Straße mittels Demarkierung vorübergehend außer Kraft gesetzt.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

Dokumente

Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 1

Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 1

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/411/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23 Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Neukölln die Ergebnisse der T-online-Umfrage vom 27.12.2024, in der Neukölln von knapp 40 Prozent der Teilnehmer als dreckigster Bezirk Berlins eingestuft wurde?
  2. Welche jährlichen Kosten entstehen dem Bezirk Neukölln für Straßenreinigung, Müllbeseitigung und ähnliche Maßnahmen?
  3. Wie haben sich die Kosten dazu in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  4. Welche konkreten Bereiche in Neukölln werden vom Bezirksamt als besonders problematisch im Hinblick auf Verschmutzung eingeschätzt?
  5. Welche Maßnahmen wurden dort ergriffen?
  6. Wie wird die Zusammenarbeit mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) bewertet?
  7. Gibt es spezielle Vereinbarungen oder Projekte mit der BSR, um die Sauberkeit in Neukölln zu verbessern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/411/XXI vom 26.02.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

vorab sei darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Zuständigkeiten sowohl für die ordnungsmäßige Straßenreinigung als auch für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen aus dem öffentlichen Raum nicht (mehr) bei den Bezirksämtern liegen. 

Für die Straßenreinigung in den Straßen der Reinigungsklassen A und B gemäß Straßenreinigungsverzeichnis ist das Land Berlin, mithin die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zuständig, für Straßen der Reinigungsklasse C die Anlieger, für Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs die Eigentümer. 

Seit April 2023 ist zudem die gesetzliche Zuständigkeit für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen aus dem öffentlichen Straßenland von den Bezirken auf die BSR übergegangen. 

Seither hat sich die Rolle der Ordnungsämter auf diesen Themenfeldern dahingehend geändert, dass neben Aufdeckung von Mülldelikten (Groß- bis Kleinstvermüllungen) und der damit verbundenen Sanktionierung der Verursachenden die Rolle vorrangig darin besteht, eingehende Meldungen an die BSR zur weiteren Veranlassung in eigener Zuständigkeit weiterzuleiten. 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Bezirksamt versichert, dass es keine Umfragen von Telekommunikationsanbietern benötigt, um die Lage im Bezirk einzuschätzen. 

Der Sauberkeitszustand des Bezirks stellt für alle Beteiligten ein großes Ärgernis dar, dem mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln begegnet wird. Exemplarisch sei der Einsatz der sog. „SoKo Müll“ des Ordnungsamtes erwähnt. Den dort eingesetzten Kollegen ist es im Jahr 2024 gelungen, 86 Täter und Täterinnen namentlich zu machen und diese somit zur Rechenschaft zu ziehen. Nach einer internen Statistik konnten somit Delikte aufgeklärt werden, die sich auf ein Abfallvolumen von insgesamt ca. 208 m³ beziehen. 

Zu 2.: 

Seit Mai 2023, mit Wechsel der gesetzlichen Zuständigkeit, entstehen dem Ordnungsamt hierfür keine Kosten mehr. 

Zu 3.: 

Für die Beseitigung von Bauschutt, Baumischabfällen, Sonderabfällen sowie zurückgelassenen Bauschuttcontainern entstanden dem Ordnungsamt Kosten i.H.v.: 

2020: ca. 135T € 

2021: ca. 293T € 

2022: ca. 390T € 

2023 (bis 31.03.): ca, 156T € 

Seither Wechsel der gesetzlichen Zuständigkeiten keine weiteren Kosten.

Zu 4.: 

Besonders von Kleinstverschmutzungen (z.B. Zigarettenkippen oder Essensverpackungen) betroffen ist der dicht besiedelte Bereich innerhalb des S-Bahnrings sowie Orte im gesamten Bezirksgebiet, die von überdurchschnittlich vielen Menschen genutzt werden, so z.B. das Umfeld von Bahnhöfen sowie Bereichen mit Einkaufs- und Gastronomieangeboten. 

Bezogen auf illegale Müllablagerungen in großen Mengen (Sperrmüll und/oder Bauschutt) sind vorrangig Orte mit wenig oder keinen direkten Anwohnenden und somit mit fehlender sozialer Kontrolle betroffen. Exemplarische hierfür sind der Mittelbuschweg, das Kiehlufer sowie die Gerlinger Straße. 

Zu 5.: 

Die Einsatzplanung des Ordnungsamtes orientiert sich stets an den aktuell vorliegenden Erkenntnissen. 

Zu 6.: 

Das Ordnungsamt arbeitet eng mit der BSR zusammen, die Kommunikationswege sind durch die Mandantenrolle der BSR bei der Software „Ordnungsamt online“ standardisiert und digitalisiert. 

Bei sämtlichen Sachverhalten von besonderer Bedeutung sind die Kommunikation sowie die Lösungsfindung als vorbildlich zu bewerten. 

Zu 7.: 

Die Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt erfolgt in standardisierten Kommunikationsprozessen effizient. 

Es gibt eine Vereinbarung im Rahmen der BSR-Kieztage zwischen dem Geschäftsbereich des BzBm und der BSR. Die Kieztage bieten eine Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Sperrmüll. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

Dokumente

Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 2

Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 2

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/412/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23 Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Fälle illegaler Müllablagerungen wurden im Jahr 2023 in Neukölln registriert?
  2. Welche Maßnahmen wurden zur Bekämpfung dieses Problems unternommen?
  3. Gibt es Initiativen oder Programme, die Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Reinigung und Pflege öffentlicher Räume in Neukölln einbeziehen?
  4. Liegen dem Bezirksamt Vergleichsdaten zur Sauberkeit in anderen Berliner Bezirken vor?
  5. Wenn Frage 4. ja, wie schneidet Neukölln im direkten Vergleich ab?
  6. Welche kurz- und langfristigen Strategien verfolgt das Bezirksamt, um die Sauberkeit in Neukölln zu verbessern und das Image des Bezirks in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/412/XXI vom 11.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Jahr 2023 hat das Ordnungsamt Neukölln insgesamt 18.141 Fälle der Kategorie illegale Beseitigung von Abfällen registriert, 12.609 davon betrafen illegal im öffentlichen Raum ab-gelegten Sperrmüll.

Zu sämtlichen Themenfeldern in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes sind 2023 31.180 Anliegen (zu vielen Anliegen gehen mehrere Meldungen ein) bearbeitet worden. 

Zu 2.: 

Im Rahmen des Programms „Saubere Stadt“ werden Maßnahmen und Projekte zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen wie Littering, Feinmüll und Sperrmüll finanziert und betreut. Darüber hinaus umfasst die Plattform „Null Müll Neukölln“ mehrere Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen. Beispiele sind Tausch- und Sperrmüllmärkte, Clean-Up-Boxen und die Aktivitäten der Kiezhausmeisterinnen. Ein präventiver Ansatz wird durch die Zero Waste Beauftragte unterstützt, die für die Förderung der Abfallvermeidung zuständig ist. 

Zu 3.: 

Das Programm „Null Müll Neukölln“ unterstützt Kiezputzaktionen durch Ausleihboxen für Reinigungsmaterialien, die vom Träger regelmäßig aufgefüllt werden. Informationen zum Zugang und zur Nutzung dieser Stationen sind auf der Website der Plattform zu finden. 

Zu 4.: 

Sämtliche an die Ordnungsämter gerichteten Meldungen zu Störungen im öffentlichen Raum werden landesweit über die Software „Ordnungsamt online“ erfasst und verwaltet. Möglichkeiten der statistischen Auswertung nach Kategorien bestehen für die einzelnen Bezirke ausschließlich für die Sachverhalte in eigener örtlicher Zuständigkeit. 

Auf https://ordnungsamt.berlin.de/frontend/statistiken stellt das für den Softwarebetrieb von „Ordnungsamt online“ zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten öffentlich einige landesweite statistische Vergleiche zur Verfügung. 

Zu 5.: 

Insgesamt gehen im Ordnungsamt Neukölln im Bezirksvergleich die meisten Meldungen zu Störungen im öffentlichen Raum ein. Eine vergleichende Auswertung nach Kategorien ist nicht möglich (siehe 4.). 

Zu 6.: 

Das Bezirksamt arbeitet stetig sowohl an der Verbesserung der Sauberkeit im Bezirk als auch an einer verbesserten Sichtbarkeit dieser bezirklichen Anstrengungen. Beispielhaft seien hier die Kiez- und Sperrmülltage angeführt, die nun mehrfach im Monat in Kooperation mit der BSR durchgeführt werden. Es gibt aber viele weitere Maßnahmen, wie bspw. die Kiezhausmeister*innen, Clean-Up-Boxen, Mehrwegberatungen uvm. 

Um einerseits tragfähige und nachhaltige Strategien zur Müllvermeidung zu entwickeln und andererseits die entwickelten Maßnahmen auch zielgruppengerecht an die Öffentlichkeit kommunizieren zu können wurde eigens die Plattform „Null Müll Neukölln“ im Herbst 2024 ins Leben gerufen. Die Website ( https://www.berlin.de/null-muell-neukoelln/ ) bietet hierbei einen umfassenden Überblick, welche unterschiedlichen Aktivitäten für welche Zielgruppe realisiert werden und wie die Bevölkerung Neuköllns sich selbst einbringen, Müll vermeiden oder anfallenden Müll besser entsorgen kann.

Langfristig ist zudem angedacht eine Zero-Waste-Strategie zu entwickeln, die es sich zum Ziel setzt, Müll gar nicht erst entstehen zu lassen oder Müll, der unvermeidbar ist, zumindest wieder einem Kreislauf zu zuführen (bspw. Baumaterialien, die nochmal verwendet werden können). 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Eröffnung von Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln

Eröffnung von Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/397/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 2. Dezember 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Aus welchen Gründen favorisiert das Bezirksamt das Unternehmen S.-Group bei der Eröffnung von Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln im Rahmen des Projekts Modellregion Cannabis-Legalisierung?
  2. Welche weiteren Unternehmen haben sich für die Eröffnung von Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln beworben bzw. wurden vom Bezirksamt weitere Firmen proaktiv kontaktiert?
  3. Wie hoch sind die vereinbarten bzw. voraussichtlichen finanziellen Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs an das Bezirksamt Neukölln oder an sonstige öffentliche Stellen?
  4. Welche Gespräche in welchem Umfang und an welcher Örtlichkeit fanden vor dem Vergabeverfahren zwischen dem zuständigen Bezirksstadtrat bzw. Bezirksamtsvertretern und der S.-Group statt?
  5. Inwiefern sind die Firmengründer der S.-Group, Herr F.H. und Herr F.F., dem Bezirksstadtrat persönlich bekannt?
  6. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass die Begleitstudie von der zu untersuchenden Firma selbst finanziert werden soll?
  7. Auf welche Höhe beläuft sich nach Kenntnis des Bezirksamtes die Fördersumme, die seitens der S.-Group zur Erforschung des Projektes Modellregion Cannabis-Legalisierung bereitgestellt wird? 
  8. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass die Regeln für die Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln eingehalten werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/397/XXI vom 13.12.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Überlegungen zur Unterstützung eines Forschungsprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten zu Genußzwecken wurde in zwei Ausschusssitzungen ausführlich, auch unter Beteiligung der beteiligten Forschungseinrichtung und des beteiligten Unternehmens besprochen. Die in der Kleinen Anfrage formulierten Fragen wurden bereits im Ausschuss durch den Fragesteller gestellt und umfänglich beantwortet. Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Belastung der bezirklichen Verwaltung verweise ich vorrangig auf die entsprechenden Ausschussprotokolle.

Zu 1.:

Es gibt keine Favorisierung eines Unternehmens durch das Bezirksamt. Welches Unternehmen zusammen mit welcher Forschungseinrichtung einen Antrag auf Zulassung der Abgabe von Cannabisprodukten zu Genußzwecken im Rahmen eines Forschungsprojektes bei der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden stellt, steht nicht im Einfluss des Bezirksamtes.

Zu 2.:

Keine.

Zu 3.:

Es gibt dazu bisher keine Vereinbarungen.

Zu 4.:

Das beteiligte Unternehmen und die Forschungseinrichtung haben an drei Terminen ihre Vorhaben vorgestellt und um Hinweise des Bezirksamtes gebeten, wie das Ziel des Forschungsprojektes erreicht und ein Nutzen für den Bezirk in der Kenntnislage über den Konsum von Cannabis im Bezirk erzielt werden kann.

Zu 5.:

Beschäftigte des beteiligten Unternehmens und der beteiligten Forschungseinrichtung sind den an den Terminen beteiligten Beschäftigten des Bezirksamtes im Rahmen der unter 4. genannten Termine bekannt geworden.

Zu 6.:

Über die Förderfähigkeit des Projektes entscheidet die Bundesregierung bzw. die von ihr dafür benannten nachgeordneten Stellen auf Grundlage eines zu prüfenden Ethikantrages.

Zu 7.:

Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

Zu 8.:

Das Bezirksamt befindet sich im fortgesetzten Austausch mit den Projektbeteiligten und wird diesen Austausch auch nach Projektstart beibehalten.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

Dokumente

Ausmaß des Drogenkonsums in Neukölln 2024

Ausmaß des Drogenkonsums in Neukölln 2024

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/396/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 03. Dezember 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat das Bezirksamt über das Ausmaß des Drogenkonsums im Bezirk Neukölln, insbesondere in öffentlichen Räumen?
  2. An welchen Orten im Bezirk traten Drogenkonsum und damit verbundene Problematiken in diesem Jahr besonders häufig auf?
  3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt in den letzten drei Jahren ergriffen, um die Problematik des Drogenkonsums im Bezirk zu bekämpfen?
  4. Welche Zusammenarbeit besteht zwischen dem Bezirksamt und der Polizei zur Eindämmung von Drogenhandel und -konsum im Bezirk Neukölln?
  5. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen von Drogenkonsum auf die Sicherheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Neukölln?
  6. Welche Präventionsprogramme oder -maßnahmen bietet das Bezirksamt an, um insbesondere Jugendliche vor Drogenkonsum zu schützen?
  7. Welche Hilfs- und Beratungsangebote stehen drogenabhängigen Personen im Bezirk Neukölln zur Verfügung, und wie werden diese Angebote genutzt?
  8. Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit der bisher umgesetzten Maßnahmen gegen Drogenkonsum im Bezirk Neukölln, und welche weiteren Schritte sind geplant insbesondere im Zusammenhang mit der Teilegalisierung von Cannabis?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/396/XXI vom 10.01.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Die Antworten zu 1. und 2. werden zusammengefasst. 

Bekanntermaßen findet der Drogenkonsum im öffentlichen Raum insbesondere im Norden von Neukölln innerhalb des S-Bahnrings statt. In Teilen weitet sich auch im Süden Neuköllns der Konsum im öffentlichen Raum aus. Grundsätzlich betroffen ist vor allem die nähere Umgebung von S-Bahn- und U-Bahnhöfen, da hier entsprechende Dealer-Tätigkeiten zu verzeichnen sind. 

Die Reduzierung von Brachflächen und leerstehender Immobilien als Rückzugsort für Aufenthalt und zum Konsum führt zu einer Verlagerung des Konsums in den halböffentlichen Raum in Hauseingängen und Treppenhäusern sowie in den öffentlichen Raum, insbesondere in Grün- und Parkanlagen, da hier in Teilen Rückzugsmöglichkeiten bestehen. Darüber hinaus findet Konsum auch immer wieder in Parkhäusern statt, insbesondere bei schlechten Wetterbedingungen und im Herbst und Winter. Der Konsum im öffentlichen Raum verlagert sich immer wieder durch polizeiliche Maßnahmen, die zu einer Verdrängung in andere Bereiche führen. 

Der Konsum im öffentlichen Raum ist weiterhin sehr hoch. Neben dem injektiven und inhalativen Konsum von Opiaten ist eine Steigerung des Konsums von Crack feststellbar. Darauf deuten auch die Zahlen aus dem Drogenkonsumraum „Druckausgleich“ hin. 

Zu 3.: 

Das Bezirksamt hat in den letzten Jahren kontinuierlich in Kooperation mit den Suchthilfeträgern in Neukölln daran gearbeitet und sich intensiv bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dafür eingesetzt, dass die aus dem öffentlichen Drogenkonsum resultierenden Belastungen und die gesundheitliche und soziale Situation von suchtmittelkonsumierenden Menschen verbessert und die Belastungen für Anwohnende reduziert werden kann. 

Die Zuwendungsmittel für die Straßensozialarbeit der Fixpunkt gGmbH konnten trotz der schwierigen Haushaltslagen von 88.000 EURO auf 134.000 EURO in 2024 erhöht werden, um eine zusätzliche Sozialarbeiterpersonalie anzustellen. Damit konnte sowohl die Kontaktaufnahme mit Konsumierenden als auch die Beseitigung von Konsumrückständen ausgeweitet werden. 

In 2022 wurden 5 zusätzliche fest zu installierende Spritzenentsorgungsbehälter angeschafft. Derzeit sind in Neukölln 11 Entsorgungsbehältnisse angebracht, die neben der initialen Einrichtung auch regelmäßig geleert und gewartet werden müssen. 

In 2023 wurde das Peer Projekt mit Fixpunkt gGmbH entwickelt. Als niedrigschwelliges Beschäftigungsangebot für (ehemals) konsumierende oder substituierte Menschen bietet es die Möglichkeit der Tagesstruktur und einer Verdienstmöglichkeit. Mit der Entsorgung von Konsumrückständen tragen die Peers im erheblichen Maße zur Entlastung des öffentlichen Raums bei. Über die Kennzeichnung schützenswerter Bereiche, (z.B. vor Kinder und Jugendeinrich-tungen) in Form von Piktogrammen, wird darauf hingewiesen, dass der Konsum in unmittelbarer Nähe dieser Einrichtungen unerwünscht ist. Derzeit wird das Projekt aus Mitteln des Sicherheitsgipfels und Saubere Stadt finanziert. Eine Fortführung wird angestrebt. Die Beseitigung von potentiell infektiösen Konsumrückständen wie Spritzen oder Nadeln, ins-besondere an Orten, die von vulnerablen Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Jugendlichegenutzt werden, ist ein zentrales Anliegen des Bezirksamts. Daher wurden auch die Mitarbeitenden des Allgemeinen Ordnungsdienstes sowie Streifenwagen der Polizei mit speziellen Sammelbehältnissen ausgestattet. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgabe zusätzlich ihren anspruchsvollen und zahlreichen Aufgaben mit übernehmen. 

In 2023 hat das Bezirksamt zu einer Veranstaltung für Anwohnende des Körnerkiezes eingeladen, um einen Überblick zur Problematik des öffentlichen Drogenkonsums zu geben, um die Anstrengungen der verschiedenen Behörden darzustellen, sowie gemeinsam mit der Landes-suchtbeauftragten mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und Lösungsansätze zu diskutieren. 

Das im Rahmen des NUDRA-Projekts entwickelte Monitoring ist von der Suchthilfekoordination in Zusammenarbeit mit der OE SPK kontinuierlich weiterentwickelt worden und wird regelmäßig aktualisiert. 

In 2022 konnten auf Ersuchen des Bezirksamts die Drogenkonsummobile des Fixpunkts e.V., die in 2021 wegen dringender Bedarfsmeldungen in einen anderen Bezirk abgezogen worden waren, neuerlich am Anita Berber Park eingesetzt werden. Seit Juli 2024 werden die Konsummobile im Rahmen einer Standorterweiterung am Görlitzer Park erprobt. Der Bezirk bemüht sich intensiv, die Aufstellung eines von der Senatsverwaltung Gesundheit vorgesehenen neu anzuschaffenden Konsummobil in Neukölln erreichen zu können. Die Beschaffung des Mobils verzögert sich derzeit aufgrund nur geringer Marktverfügbarkeit. 

Da der Drogenkonsumraum „Druckausgleich“ den wachsenden Anforderungen nicht mehr genügt, unterstützt das Bezirksamt intensiv die Fixpunkt gGmbh bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie, die insbesondere auch die Anforderungen aus dem stetig steigenden Crackkonsum erfüllt.

Das Bezirksamt wirbt hier in jedem Einzelfall einer potentiell geeigneten Immobilie mit einem Schreiben an die Eigentümer beziehungsweise an die mit der Vermietung beauftragten Verwaltungen. 

Die Vernetzung aller relevanten Träger und Akteure im Zusammenhang mit den Problematiken Drogenkonsum im öffentlichen Raum und Obdachlosigkeit wurde in den vergangenen Jahren weiterhin intensiv betrieben. Im Rahmen der Vernetzung erfolgt der erforderliche Erfahrungsaustausch, die Abstimmung erforderlicher Maßnahmen und die Entwicklung notwendiger Handlungsschritte. Mit der Senatsverwaltung für Gesundheit gibt es sowohl auf politischer Ebene als auch auf Ebene der Suchthilfekoordination einen intensiven, auch bezirksübergreifenden Austausch. Hier erfolgt auch die Abstimmung zu bezirksübergreifenden oder von der Senatsverwaltung zu verantwortenden Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Sicherheitsgipfels. 

Zu 4.: Wie bereits mehrfach ausgeführt, liegt die Verantwortlichkeit zur Eindämmung des Drogenhandels ausschließlich in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Polizei und StaatsanwaltschaftNichtdestotrotz gibt es eine enge Zusammenarbeit des Bezirks mit den Polizeibehörden. Insbesondere die Präventionsbeauftragen der jeweiligen Polizeiabschnitte im Bezirk sind im Rahmen der Vernetzung durch die Suchthilfekoordination in die Bewertung der Lagen vor Ort und in die Abstimmung von geeigneten Maßnahmen eingebunden. Dies umfasst auch die Einbindung der Polizei im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention. Bereits mehrfach wurden hierzu gemeinsame Begehungen im Bezirk an belasteten Orten durchgeführt.

Mit dem zuständigen Polizeiabschnitt und unter Beteiligung der Fixpunktprojekte gab und gibt es konstruktive Abstimmungsgespräche und konkrete Absprachen, um negative Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Suchthilfeangebots durch polizeiliche Maßnahmen des Abschnitts oder der Brennpunkteinheiten im Umfeld zu minimieren.

Zu 5.: 

Das Bezirksamt ist sich der Auswirkungen von Drogenkonsum im öffentlichen oder halböffentlichen Raum bewusst. Dies spiegeln auch die eingehenden Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern und Hinweise zu Konsum und Rückständen von Konsumutensilien sowie die damit einhergehenden Belastungen und Sicherheitsbedenken wieder. Das Bezirksamt nimmt diese Hinweise sehr ernst. Subjektiv gefühlte Sicherheitsbedenken stellen ebenso eine Einschränkung der Lebensqualität dar wie Verunreinigungen durch Konsumrückstände oder menschliche Hinterlassenschaften oder die Sichtbarkeit von Konsumvorgängen. Die Sichtbarkeit der Verelendung schwer chronisch kranker und suchtmittelabhängiger Menschen und die oftmals damit einhergehende Hilflosigkeit in Bezug auf den Umgang damit stellen eine besondere Belastung für Anwohnende dar, insbesondere für Kinder und Jugendliche. 

Die Aufklärung von Anwohnenden, die Beratung zu sicherheitsrelevanten Fragestellungen und das Schaffen von Verständnis für die Notlagen von obdachlosen und suchtmittelerkrankten Menschen durch die Projektmitarbeitenden von Fixpunkt oder durch die Polizei ist neben der Verbesserung der Lebenssituation und Lebensqualität der Betroffenen im Rahmen der Suchthilfe ein besonderes Anliegen des Bezirksamts. 

Die zukünftige Sicherstellung der Straßensozialarbeit und des Einsatzes von Peers, die Schaffung von geeigneten Konsummöglichkeiten und die Bereitstellung von Tagesaufenthalten und Übernachtungsmöglichkeiten in Verbindung mit der Bereitstellung niedrigschwelliger Beratungsangebote und überlebenswichtiger Hilfen sind dringliche Aufgaben, die Lebensbedingungen von Konsumierenden und Anwohnenden zu verbessern. Um entsprechende Angebote in hinreichendem Umfang bereit zu stellen, stehen dem Bezirksamt jedoch bisher nicht die notwendigen Ressourcen zur Verfügung. 

Zu 6.: 

Das Jugendamt Neukölln bietet in mehrerlei Hinsicht präventive Angebote und präventiv wirkende Beratungen an: 

a) Im Rahmen der Einzelberatungen des RSD, der Jugendgerichtshilfe, der AG Jugenddeliquenz und der EFB geht es um immer wieder um Jugendliche, die Suchtmittel missbrauchen. Hier geht es darum, in den Beratungsgesprächen mit den betreffenden Jugendlichen und jungen Heranwachsenden sowie ihren Eltern oder ihren sozialen/familiären Umfeld das Verhalten zu reflektieren, auf die Gefahren hinzuweisen und präventiv die Entwicklung einer Suchtabhängigkeit zu verhindern. Sollte diese bereits entstanden sein, erfolgt das Angebot und die Vermittlung entsprechender Unterstützungsmaßnahmen. 

b) Im Rahmen der durch das Jugendamt finanzierten Angebote gemäß § 13 SGB VIII (insb. Streetwork) und § 13a SGB VIII (Schulsozialarbeit) findet ebenfalls bei Bedarf eine einzelfallbezogene Information und Beratung mit präventivem Charakter statt. 

c) Für die Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII gilt: 

d) Die Jugendarbeit beinhaltetet auch das Aufgreifen von Themen rund um Suchtmittelkonsum und Suchtmittelmissbrauch und trägt so in ihrer Wirkung zur Suchtprävention bei. Die Sozialraumkoordinierende der Region SüdOst hat Zeitanteile für die regionsübergreifende qualitätssichernde Arbeit im Zusammenhang mit der Suchtprävention. 

e) Seit dem 01.05.24 gibt es das von ihr initiierte und begleitete Projekt „Früherkennung und Frühintervention – Sucht und Gewalt Neukölln der Fachstelle für Suchtprävention“ in Neukölln, gefördert aus der Landeskommission gegen Gewalt. Im Rahmen dieses Projektes gab es Termine in Jugendeinrichtungen, wo die Mitarbeiter*innen mit Jugendlichen ins Gespräch gekommen sind, Bedarfsabfragen an unterschiedlichen Einrichtungen wie z.B. der Streetwork und dem Jugendberatungshaus sowie zwei Fachkräfte-Schulungen für Mitarbeitende der Neuköllner Jugendhilfelandschaft im Bereich der §§ 11 und 13 SGB VIII. Eine Schulung hatte das Thema „Teillegalisierung Cannabis und was bedeutet das für die Jugendarbeit“ und die andere Schulung beschäftigte sich mit dem Thema „Vapen, Medien und Suchtentstehung“. 

f) Des Weiteren gab es einen von zwei Trägern und der Sozialraumkoordinierenden vorbereiteten und durchgeführten Suchtpräventionsworkshop für Jugendliche. 

g) Für Eltern werden in den Familienzentren und der Schulsozialarbeit Informationsrunden organisiert, wenn dies von den Besuchern und Besucherinnen gewünscht ist. 

Zu 7.: 

Neben der Versorgung mit sauberen Konsumutensilien im Bedarfsfalle, sowie von Sachmitteln im Rahmen des Hitzeschutzes oder der Kältehilfe ist die Kontaktaufnahme mit konsumierenden Menschen vorrangige Aufgabe der Straßensozialarbeit, um sie an allgemeine Beratungs- und Hilfeangebote sowie an Angebote der Suchthilfe zu vermitteln. Hier steht insbesondere die Anbindung an die Kontaktstelle „Druckausgleich“ mit angeschlossenem Konsumraum für den Drogenkonsum im Vordergrund. Im „Druckausgleich“ wird unter anderem zu Fragestellungen bezüglich Jobcenter, Grundsicherung, Wohnungslosigkeit, Notübernachtungen, Substitution, Abstinenzwunsch, Therapiemöglichkeiten, Harmreducction oder Konsumreduktion beraten. Hier bestehen voraussetzungslose Möglichkeiten des Aufenthaltes, der Nahrungsaufnahme, der Inanspruchnahme von Dusch- und Sanitäreinrichtungen, der Kleiderkammer oder der pflegerischen und medizinischen Basisbetreuung durch eine Pflege- und Medizinalfachkraft. 

Die Kontakte der Straßensozialarbeit sind einhergehend mit der Erhöhung der personellen Ressourcen kontinuierlich gestiegen. Abhängig ist die Quote der Kontaktaufnahme auch immer von der Mobilität der Konsumierenden, der Anzahl der aufzusuchenden Räume, der räumlichen Lage der Konsumorte sowie der vorhandenen Sprachkompetenzen. Durch die Besetzung mit einer russischsprachigen Mitarbeiterin in 2023 konnte der Zugang zu der Zielgruppe sehr erleichtert werden. So konnten auch die Beratungen und direkten Begleitung zur Clearingstelle, zu Krankenwohnungen, zur Sozialen Wohnhilfe, Drogenberatungsstelle Confamilia oder zu Substitutionsärzten intensiviert werden. 

Für den „Druckausgleich“ muss festgehalten werden, dass das Angebot von Rauch- und Injektionsplätzen nicht mehr ausreichend ist. Die Nachfrage ist derart gestiegen, dass es hier temporär zu Wartezeiten oder sogar zu Abweisungen zu vorzeitigen Schließungen kommt. Erschwert wird dies durch einen auch krankheitsbedingten Personalmangel. Welche dramatischen Folgen ein Ausfall des „Druckausgleich“ hat, verdeutlicht die aufgrund eines Wasserschadens erforderliche Schließung der Kontaktstelle im Zeitraum von Februar bis Ende Juni 2023, wodurch sich die Zielgruppe im öffentlichen Raum aufhalten musste. 

Neben der fachgerechten Entsorgung potentiell infektiöser Konsumutensilien im fünfstelligen Bereich durch das Peerprojekt zeichnet sich das Projekt auch durch eine Vielzahl von Kontakten mit Anwohnenden und Kinder- und Jugendeinrichtungen aus. 

Zu 8.: 

Die bisher umgesetzten Maßnahmen sind durchgehend als notwendig und positiv zu bewerten. Sie tragen dazu bei, die Lebenssituation drogenkonsumierender Menschen ebenso zu verbessern wie die Rahmenbedingungen für Anwohnende in den belasteten Quartieren. 

Das Bezirksamt ist sich bewusst, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um nachhaltig und dauerhaft Verbesserungen für alle zu erreichen. Dies ist aber bedingt, dass es sich um ein gesamtstädtisches Problem handelt, für das im besonderen Maße die originäre Verantwortlichkeit bei der Senatsverwaltung für Gesundheit liegt. 

Das Bezirksamt setzt sich weiter für die Bereitstellung eines zusätzlichen stationären und mobilen Konsumraumangebots, die Finanzierung einer konsumgeeigneten Toleranzzone sowie die Einrichtung von Hilfen der Notübernachtung und Tagesaufenthaltsmöglichkeiten für konsumierende Menschen ein. 

Ein Zusammenhang mit dem hier dargestellten Konsum illegaler Drogen im öffentlichen Raum und der Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken wird nicht gesehen. 

Im Bereich der Suchthilfe bestehen noch keine Erkenntnisse, inwieweit sich die Teillegalisierung von Cannabis auf den Cannabiskonsum insgesamt beziehungsweise in Neukölln auswirkt. Ebenso liegen keine Erkenntnisse vor, ob die Teillegalisierung zu einem vermehrten Cannabiskonsum im öffentlichen Raum führt, der durch die Regelungen im Konsumcannabisgesetz lokal weitestgehend eingeschränkt ist. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

Dokumente

Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 1

Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Digitalisierung der Verwaltung im Bezirk Neukölln voranzutreiben, und welche Fortschritte wurden erzielt?

2. Inwiefern plant das Bezirksamt, den Zugang zu digitalen Bürgerdiensten weiter zu verbessern, sodass mehr Anträge und Behördengänge online abgewickelt werden können?

3. Welche Investitionen sind in den kommenden Jahren geplant, um die IT-Infrastruktur des Bezirksamts Neukölln zu modernisieren und die digitale Verwaltung zu stärken?

4. Welche Schritte werden unternommen, um die Cybersicherheit und den Datenschutz bei digitalen Verwaltungsprozessen zu gewährleisten?

5. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen und Menschen ohne Zugang zu digitalen Technologien, weiterhin Zugang zu Verwaltungsdiensten haben?

6. Gibt es Pläne, die digitale Bürgerbeteiligung zu fördern, z. B. durch Online-Plattformen oder digitale Bürgerhaushalte, um mehr Transparenz und Mitbestimmung zu ermöglichen?

7. Wie werden Neuköllner Schulen und Bildungseinrichtungen in die Digitalisierung eingebunden, insbesondere in Bezug auf digitale Lernplattformen und IT-Ausstattung?8. Welche Fortschritte wurden bei der Einführung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bezirk Neukölln erzielt, das vorsieht, dass Bürgerdienste auch online angeboten werden müssen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/372/XXI vom 26.02.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

eingangs möchte ich auf die gesamtstädtische Bedeutung der Digitalisierung in der öffentli-chen Verwaltung verweisen. Digitale Prozesse sollen manuelle und papierbasierte Abläufe ersetzen, was Zeit spart und Ressourcen effizienter nutzt. Dies führt zu schnelleren Bearbei-tungszeiten und geringeren Verwaltungskosten. Durch digitale Angebote können Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr auf Dienstleistungen zugreifen, was Wartezeiten und Behörden-gänge reduziert. Sie sind auch in Krisensituationen, wie etwa der COVID-19-Pandemie, es-senziell. Sie ermöglichen es der Verwaltung, weiterhin funktionsfähig zu bleiben und Bürger-dienstleistungen aufrechtzuerhalten, auch wenn physische Präsenz nicht möglich ist. Insbeson-dere mit Blick auf Online-Formulare sind hier eine berlinweite Einheitlichkeit unabdingbar. Es ist Landesaufgabe, hier einheitliche und funktionierende Zugänge anzubieten. Alleingänge einzelner Behörden sind mit Blick auf berlinweit einheitliche Verwaltungsabläufe kontrapro-duktiv. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden alle Geschäftsbereiche abgefragt. Die nachfolgend ausgeführten Antworten enthalten ausschließlich jene Rückmeldungen, zu denen die einzelnen GBs aussagefähig sind – das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das behördliche Postfach zur Kommunikation mit den Familien- und Verwaltungsgerichten ist seit längerem eingerichtet und wird genutzt. Im Strafgericht ist vor Kurzem die technische Vo-raussetzung für die elektronische Kommunikation geschaffen worden. es kommen inzwischen einige Eingänge im BeBPo an, die Sendeclients sind noch nicht eingerichtet. 

In Bezug die Einführung der E-Akte ist der berlineinheitliche Aktenplan der Berliner Jugend-ämtern erstellt und befindet sich in den letzten Abstimmungen. Die Senatsverwaltung für Bil-dung, Jugend und Familien hat die Federführung für die Einführung der E-Akte in allen Fach-verfahren. Hieran wird kontinuierlich gearbeitet. Es finden regelmäßige Treffen der Jugend-amtsleitungen mit der SenBJF hierzu statt. Auch die E-Lotsen der Bezirke sind untereinander vernetzt. 

Die Digitalisierung der finanziellen Leistungen schreitet voran. Der Elterngeldantrag sowie der Antrag auf Unterhaltsvorschuss sind bereits vollständig (mit BUND ID) digitalisiert möglich, allerdings mit der Einschränkung, dass fehlende Unterlagen nicht digitalisiert über BUND ID nachgereicht werden können. Auch können die erstellten Bescheide nicht digitalisiert versen-det werden. Die Anträge auf einen Kita-Gutschein oder einen Bescheid für die Erweiterte För-derung und Betreuung (EFöB) können digital ausgefüllt werden, müssen aber noch in einer Kurzform ausgedruckt, unterschrieben und per Briefpost übersandt werden. Eine Umstellung ist zeitnah in Planung. 

Alle Formulare sind zudem auf der Internetseite des Jugendamts herunterladbar. 

Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit: 

Gesundheitsamt: 

Im Gesundheitsamt wurden bisher Dokumentenscanner und Unterschriftenpads beschafft, um den Verwaltungsprozess zu digitalisieren. Des Weiteren werden immer mehr Verwaltungsvor-gänge durch Fachanwendungen abgedeckt. 

QPK: 

Im Rahmen des Paktes ÖGD konnten Finanzhilfen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Beschaffung von 27 Zoll Monitoren inklusive Zweitmonitoren, Tabletts, Webcams und Headsets genutzt werden. Weiterhin wurde für die Durchführung von Gruppenvideokonferen-zen ein 110 Zoll großes Smart-TV sowie eine Meeting Owl beschafft. 

In der OE QPK besteht ein hohes Digitalisierungspotential, bedingt durch vielfältige Medien-brüche, dem Fehlen von spezieller Fachsoftware zur Gesundheitsberichterstattung oder zur Zuwendungsbearbeitung oder grundlegender Basisdienste. Mit dem länderkoordinierten För-derantrag des Landes Berlin „Digitaler ÖGD 2025 Berlin“ zum PÖGD soll eine nachhaltige Digitalisierung des ÖGD sichergestellt werden. In diesem Rahmen wurden für die OE QPK der zwölf Bezirke in einer Organisationsanalyse priorisierte Prozesse innerhalb der QPKs er-hoben und anhand dessen Digitalisierungspotenziale in Form von Handlungsempfehlungen abgeleitet, die in einem Organisationskonzept zusammengefasst werden. Das Organisations-konzept dient als Ausgangsbasis für weitere Projekte und Maßnahmen, zum Beispiel zur Ein-führung eines Dokumentenmanagementsystems, zur Implementierung einer Kollaborations-plattform für eine digitale Zusammenarbeit mit internen und externen Partnerinnen und Part-nern oder zur Beschaffung eines Umfragetools 

Amt für Soziales: 

Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Soziales arbeiten in verschiedenen berlinweiten Formaten zur Digitalisierung mit. 

Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt, Verkehr: 

Stadtplanung: 

Die Arbeitsgruppe Stapl a (Milieuschutz, Stadterneuerung, Fördergebiete) ist einer von meh-reren Starterbereichen für die Einführung der d-Akte im Bezirk Neukölln. In diesem Zusam-menhang wurde in einem einjährigen Prozess überlegt, wie die Arbeitsabläufe und Ablagen rechts- und revisionssicher in die digitale Akte übertragen werden können (N-Scale). 

Die Arbeit der Arbeitsgruppe Stapl b (Bebauungsplanung) unterliegt rechtlichen und techni-schen Anforderungen, die auch eine stärkere Digitalisierung der Verwaltung beinhaltet, so beispielsweise bei der vom Gesetzgeber geforderten vorrangigen Online-Beteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB), die vollständig umgesetzt wurde. Weitergehende Anforderungen ergeben sich aus der Einführung eines landesweiten Softwareprogramms (DiPlan) zur Bearbeitung von Be-bauungsplanverfahren. Die Federführung obliegt hier der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung, Bauen und Wohnen, die Umsetzung soll ab 2025 erfolgen. 

Die Arbeitsgruppe Stapl c (planungsrechtliche Beratungen und Stellungnahmen) ist vollstän-dig in das bauaufsichtliche elektronische Baugenehmigungsverfahren (eBG) integriert und gibt Stellungnahmen ausschließlich digital ab. 

In der Unteren Denkmalschutzbehörde können seit dem Jahr 2020 Anträge zum Denkmal-schutz für die denkmalrechtliche Genehmigung, die Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz und Denkmalförderung über den Basisdient Digitaler Antrag (eDG) online gestellt werden. Ein digitaler Antragsassistent unterstützt die Antragstellenden. 

Die Arbeitsgruppe Stapl QM (Quartiersmanagement) hat die Phase 1 zur Einführung der dAkte durchlaufen. Dabei wurde der digitale Aktenplan entwickelt sowie die strukturierte Ab-lage, digitale Geschäftsgänge und der digitale Posteingang. Ebenfalls wurden auch schon Schulungsangebote für die einzuführende Software absolviert. Digitales Fachverfahren Eure-kaPlus 2.0: Für die Antragstellung und Abrechnung von Fördermitteln aus dem Städtebauför-derprogramm Sozialer Zusammenhalt steht die online Datenbank EurekaPlus 2.0 zur Verfü-gung. EurekaPlus 2.0 steht seit Anfang 2014 dem Land Berlin als zentrales IT-Begleitsystem zum Management von QM-Projekten zur Verfügung. Das IT-Begleitsystem ist eine Webappli-kation, die einen gesicherten Zugriff der beteiligten Instanzen innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung (Begünstigte, Zwischengeschaltete Stellen, Fachreferate, Verwaltungsbe-hörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde sowie Prüfstellen der beteiligten Verwaltungen und Dienstleister) über das Internet ermöglicht. Die Software bietet für die Anwender eine Web-Oberfläche, die mit gängigen Browsern dargestellt werden kann. Die Datenspeicherung erfolgt in einer Datenbank. 

Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA): 

Einführung der elektronischen Fachanwendung eBG (elektronisches Bau- u. Genehmigungs-verfahren) mit vollelektronischer Bearbeitung aller Aufgaben und Prozesse der Bau- und Woh-nungsaufsicht zur vollständigen Ablösung der traditionellen Papierakte (z.B. elektronischer Bauantrag, elektronische Baugenehmigung). Es handelt sich um ein landesweites Projekt für alle Berliner BWA, Start in Neukölln im Oktober 2014. Das Projekt befindet sich noch immer in Einführung, umgesetzt wurden im Wesentlichen: 

– die digitale Aktenführung eAkte+ (weiterhin parallel zur traditionellen Papierakte), 

– elektronische Beteiligungsprozesse in den Genehmigungsverfahren, 

– die elektronische Bauantragstellung (Online-Einreiche-Assistent) befindet sich in Umset-zung, die elektronische Baugenehmigung und der damit verbundene und begehrte Ab-schied von der traditionellen Aktenführung in Papier ist gleichwohl nicht in Sicht. 

Vermessung und Geoinformation: 

Im Fachbereich Vermessung und Geoinformation wurden Maßnahmen zur Einführung der di-gitalen Akte (D-Akte) eingeleitet. Dazu haben sich D-Akte-Multiplikator*innen zusammenge-setzt und eine Strategie für die Implementierung entwickelt. Ein Vertreter des Fachbereichs hat sich mit anderen Bezirken abgestimmt, um berlinweit einheitliche Standards im Bereich Vermessung und Geoinformation sicherzustellen. 

In den Berliner Vermessungsfachbereichen gibt es berlinweit drei Ansprechpersonen, die sich darauf spezialisiert haben, digitale Formulare für Bürgeranträge zu vereinfachen, verständli-cher zu gestalten und auf dem aktuellen Stand zu halten. Diese Anträge werden regelmäßig in den Dienstbesprechungen der Fachbereichsleitungen behandelt, um sicherzustellen, dass der Zugang zu digitalen Dienstleistungen über den „Basisdienst Digitaler Antrag“ (BDA) kon-tinuierlich verbessert wird. 

Mit der Einführung des digitalen Zwillings in Neukölln (dreidimensionaler Nachbau des Bezirks) wird den Bürger*innen die Möglichkeit geboten, auf die Plattform zuzugreifen und sich digital über Planungen und Entwicklungen im Bezirk zu informieren. Während die Bürger*innen als Beobachtende Einblicke erhalten, können Mitarbeitende des Stadtentwicklungsamts als Be-arbeiter*innen verschiedene Modelle, wie beispielsweise von Architekt*innen, einfügen, um Simulationen durchzuführen, etwa zur Abschattung von Gebäuden. Dieses Projekt fördert so-mit Transparenz und bietet den Bürger*innen eine moderne Form der Teilhabe. 

Verwaltung, Stadtplanerische Koordination und Amtsleitung Stadtentwicklungsamt: 

Die vorhandenen digitalen Fachprogramme werden genutzt und es erfolgt eine sukzessive Umstellung auf eine digitale Ablage bei Einnahmen und Negativzeugnissen. Aufgrund von fehlenden Fortschritten zur Digitalisierung in der Berliner Verwaltung konnten bisher keine sig-nifikanten Maßnahmen ergriffen werden um alle Arbeitsgebiete digital umzustellen. Die Digi-talisierung von Baulasten wurde als Pilotprojekt inzwischen abgeschlossen; an einer digitalen Auskunft zu Baulasteintragungen wird gearbeitet. Die Arbeit der Stabsstelle Stadtplanerische Koordination erfolgt weitestgehend digital. Unterlagen werden nur noch dann in Papierform vorgehalten, wenn es unabdingbar ist (Vergabe- und Vertragsunterlagen). Für den Fall des Rollouts der dAkte ist die Stadtplanerische Koordination einer der Starterbereiche im Bezirk-samt Neukölln. 

Das Stadtentwicklungsamt hat in den letzten Jahren umfassend in die Modernisierung der IT-Ausstattung investiert. Dazu gehören neue PCs, leistungsstarke Server und technische Geräte, um die steigenden Anforderungen an digitale Prozesse zu bewältigen. Das Videokonfe-renztool BigBlueButton steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung und wurde in die tägliche Arbeit integriert. 

Umwelt- und Naturschutzamt: 

Im Umwelt-und Naturschutzamt wurde 2017 das Fachverfahren UNIS-wgs21 eingeführt und dieses wird für die Vorgangsbearbeitung stetig ausgebaut. Durch eine Schnittstelle zum Ser-vicePortal Berlin können unter anderem nachfolgende Anträge digital eingereicht und seitens der Verwaltung mithilfe des Fachverfahrens digital bearbeitet werden: 

– Lärmschutz – Genehmigung oder Ausnahmezulassung beantragen 

– Baumfällung 

Weitere Antragsverfahren sollen folgen. 

Weitere Funktionen des Fachverfahrens sind z.B. Anlagen-und Terminüberwachung von Anla-gen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Heizöltanks. 

Straßen- und Grünflächenamt: 

Sondernutzung: 

Anträge der Leitungsverwaltungen zur technischen Sondernutzung auf der Grundlage § 12 Berliner Straßengesetz gehen über das Infrest-Portal (dort sind alle Leitungsunternehmen und die Bezirksämter angeschlossen) ein, die Bescheide werden per E-Mail aber auch in Papier-form übersandt. 

Friedhofsverwaltung: 

Hier wurde die Friedhofsordnung durch Art. 10 der Verordnung zur Anpassung von Formvor-schriften im Berliner Landesrecht vom 01.09.2020 (GVBl. S. 683) geändert und in einigen Bereichen zur schriftlichen, die elektronische Benachrichtigung hinzugefügt. Die Bereiche be-treffen aber nur einen ganz kleinen Teil der Antragstellungen. Über das Fachverfahren ORLANDO werden u.a. Vordrucke digital versandt. Ebenso besteht die Möglichkeit Mails im Vorgang abzuspeichern. Digitale Bescheide, die ein Verwaltungsakt darstellen, werden nicht versandt, da es zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, ob diese Bescheide ohne Unterschrift vor dem Verwaltungsgericht standhalten. Ebenso ist der elektronische Weg nicht verschlüsselt. 

Straßenverkehrsbehörde: 

Zurzeit sind über das Fachverfahren VMS Meldungen zur Aufstellung von Containern und die damit verbundenen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen im sogenannten vereinfach-ten Verfahren die einzigen Vorgänge, die von der Antragstellung bis zum Bescheid durchgän-gig digital bearbeitet werden, ohne dass eine physische Akte angelegt wird. Ab 01.01.2025 soll durch die Bearbeitung mit dem Fachprogramm VMS stark vereinfacht werden. 

Zu 2.:

Geschäftsbereich Jugend: 

Wie oben beschrieben sollen die Anträge auf finanzielle Leistungen vollständig digitalisiert werden. Andere Anträge insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliede-rungshilfe brauchen dringend eine persönliche Beratung, eine weitergehende Digitalisierung über die E-Akte hinaus ist hier gegenwärtig nicht geplant. 

Im Hinblick auf die diversen Beratungsangebote des Jugendamts gilt: 

Ob das Jugendamt perspektivisch Online Terminvergaben anbietet, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, oftmals braucht es auch hier im Vorfeld eine pädagogische Beratung. Grundsätzlich sind digitale Beratungen über das Videokonferenzprogramm unter Einhaltung der Datenschutzregelungen denkbar und werden in Einzelfällen bereits eingesetzt. Die Performance ist hier allerdings im Jugendamt noch nicht ausreichend stabil für die Ein-führung von Regelangeboten. Für bestimmte Beratungen insbesondere im therapeutischen Setting bräuchte es Spezialprogramme, deren Anschaffung die finanziellen Möglichkeiten des Jugendamts überschreitet. 

Im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (z.B. Kinder- und Jugendclubs und AG Jugenddelinquenz) fehlt ein Messengerdienst, der auf den Diensthandys der Mitarbeitenden die Möglichkeit einräumt, datenschutzkonform mit den Adressat:innen (Kinder, Jugendliche und Familien) zu kommunizieren. Dies würde der Lebensrealität der Klient:innen sehr entsprechen. 

Amt für Soziales: 

Anträge auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und Eingliederungshilfe nach dem SGB IX können seit Anfang Oktober 2024 über den Basisdienst Digitaler Antrag gestellt werden. 

Der Basisdienst Digitaler Antrag bildet den elektronischen Prozess von der Auswahl eines On-line-Services im Service-Portal Berlin über die Antragsstellung, die Antragsübermittlung an die zuständige Behörde bis hin zur Statusinformation über die abschließende Sachbearbei-tung des Antrags ab. Mit der neuen anliegenorientierten und für mobile Endgeräte optimierten Komponente sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stärker zum Einreichen von Online-Anträgen motiviert, sowie Wege- und Wartezeiten für den Antragstellenden minimiert werden. Im Zusammenspiel mit dem Service-Konto Berlin werden antragstellende Personen, ausgehend vom jeweiligen Bedarf, intuitiv und dynamisch durch die Antragsstellung geführt. Zu beachten ist, dass dabei keine vollständige Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistung einhergeht, sondern lediglich ein weiterer digitaler Zugangsweg geschaffen wird. Das Ziel der Verwaltungsdigitalisierung, dabei auch Effizienzgewinne zu erzielen, ist mit diesem Angebot nicht erreicht worden. 

QPK: 

Im Bereich der OE QPK werden keine Leistungen bereitgestellt, die von Bürgern beantragt werden können. Vorgesehen ist aber im Rahmen des PÖGD, einen digitalen und interaktiven Wegweiser bereitzustellen, der eine berlinweite Übersicht über die Leistungsangebote von psychiatrischen Behandlungs- und Versorgungsangeboten und Angebote der Suchthilfe bie-ten und den Zugang zu Informationen für Hilfesuchende erleichtern und verbessern soll. 

Zu 3.: 

Das Bezirksamt Neukölln hat in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Erneuerung der gesamten IT-Infrastruktur durchgeführt. Diese Erneuerungsprozesse werden im ersten Quartal des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Darüber hinaus wird derzeit die Umstel-lung auf das One-Device-Konzept umgesetzt, um die Digitalisierung im Bezirksamt weiter zu fördern. Im Rahmen dieser Modernisierungsmaßnahmen sind Investitionen in Höhe von insge-samt 1,5 Millionen Euro geplant, um die IT-Infrastruktur weiterhin nachhaltig zu stärken und die digitale Verwaltung in Neukölln voranzutreiben. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt Neukölln nimmt die Themen Cybersicherheit und Datenschutz sehr ernst. Es wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der digitalen Verwal-tungsprozesse zu gewährleisten. 

So wurden im Zuge der Digitalisierung und gemäß den IKT-Richtlinien alle USB-Ports gesperrt, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu minimieren. In diesem Zusammenhang werden im ersten Quartal des kommenden Jahres flächendeckend Transfer-PC-Stationen installiert, um den Bedarf an sicheren Datenaustausch über externe Datenträger im Bezirksamt abzusichern. 

Ferner werden regelmäßig externe IT-Sicherheitsscans in Auftrag gegeben, um Schwachstel-len und Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und nachzugehen. 

Des Weiteren steht das Bezirksamt im ständigen Dialog mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin, um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. 

Zu 5.: 

Geschäftsbereich Jugend: 

Das FamilienServiceBüro berät zu allen Anträgen auf finanzielle Leistungen und übt eine Form der Lotsenfunktion für die Angebote der Jugendhilfe aus, Hier werden auch auf längere Sicht persönlich vor Ort ausgefüllte Anträge möglich sein. 

Das FamilienServiceBüro hat zudem für die Senatsverwaltung für Inneres Säulen getestet, in denen Bürger:innen ihre Anträge digital ausfüllen und hochladen können. Sollte es Seitens der Senatsverwaltung hier perspektivisch Möglichkeiten der Aufstellung im Bezirk geben, wäre das FamilienServiceBüro ein denkbarer Standort dafür. 

Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit 

Neben dem Postweg und den Sprechstunden bleibt die telefonische Erreichbarkeit aller Mit-arbeitenden des Geschäftsbereiches für Anfragen oder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sichergestellt. Auf §1a Onlinezugangsgesetz wird verwiesen. 

Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt, Verkehr: 

Neben den digitalen Verteilungs- bzw. Beteiligungswegen werden zu Projekten des GB IV viel-fach auch analoge Informationen angeboten, z.B. durch Auslegung von Bebauungsplänen (gesetzlich vorgegeben), Auslegung von Flyern oder Versand von Postwurfsendungen und Durchführung öffentlicher Informationsveranstaltungen, um Bürger*innen ohne Zugang zu di-gitalen Technologien Zugang zu den Informationen zu ermöglichen. 

Zu 6.: 

Geschäftsbereich Jugend: 

In der Vernetzungsrunde der Jugendarbeit (AG Medien) befassen sich die Mitarbeitenden der kommunale und freien Träger sowie das Medienkompetenzzentrum mit der Entwicklung und Erprobung neuer Formate der digitalen Jugendbeteiligung.

Das Jugendamt nutzt zum Teil bereits Online-Tools im Sinne der Beteiligung, z.B. bei der Auf-stellung von Jugend- oder Familienförderplänen. Die Reichweite ist allerdings noch sehr gering. 

Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt, Verkehr: 

Die Förderung der digitalen Bürgerbeteiligung ist gelebte Verwaltungspraxis und wird über die zentrale Beteiligungsplattform des Landes Berlin (https://mein.berlin.de/) für eine Vielzahl von Projekten des GB IV (z.B. Bebauungsplanverfahren, Verkehrsprojekte) entsprechend genutzt. 

Zu 7.: 

Geschäftsbereich Jugend 

Die Neuköllner Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sind alle mit Computern etc. ausge-stattet und bieten unterschiedliche Angebote zur Medienkompetenzförderung an. 

Das überregional wirkende Medienkompetenzzentrum als Kooperationsmodell zwischen dem Jugendamt Neukölln und dem freien Träger JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis berät Fachkräfte der Jugendhilfe und bietet unter anderem medienpädagogische Workshops, Fortbildungen, Kurse und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und ggf. Eltern in Kooperation mit Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen an. Sie fördern die medienpädagogische Vernetzung im Bezirk und leisten Präventionsarbeit gegen gruppenbe-zogene Menschenfeindlichkeit (Hassrede im Netz, Desinformation, Verschwörungserzählun-gen etc.). Durch die neuköllnweite Vernetzungsrunde („AG Medien“) erfolgt eine bezirksweise Vernetzung und Qualifizierung von Fachkräften der Jugendarbeit zum Thema Medienkompe-tenz. In der Weißen Siedlung wurde eine eigene Lernplattform an der Schnittstelle zwischen Jugendarbeit und Schule entwickelt (Finanziert aus QM/Soziale Stadt, Umgesetzt durch den Träger „Kofferakademie“). Die Lernplattform wird sehr gut von Kindern und Eltern angenommen. 

Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport: 

Die Digitalisierung der Schulen erfolgte in den letzten Jahren hauptsächlich über den Digital-Pakt Schule. Der Bezirk hat hierzu Gesamtmittel in Höhe von 14.713.630,-€ erhalten. Diese Mittel wurden vollständig verausgabt. Zusätzlich hat Neukölln Mittel aus dem Budget anderer Bezirke in Höhe von knapp 500.000 € erhalten, die ihre Mittel nicht in Gänze ausgegeben haben. 

Zu 8.: 

Zunächst erlaube ich mir den Hinweis, dass die Senatskanzlei die Umsetzung des OZG in Berlin koordiniert. 

In Neukölln können beim Bürgeramt viele Angelegenheiten bequem online über das Service-Portal Berlin erledigt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Anmeldung des Wohnsitzes, die Beantragung von Meldebescheinigungen, Führungszeugnissen, Bewohnerparkausweisen so-wie die Kfz-Außerbetriebsetzung. Zudem sind digitale Dienste für Melderegisterauskünfte und -berichtigungen verfügbar. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 2

Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Digitalisierung im sozialen Bereich, z. B. in der Sozialhilfe oder Jugendhilfe, zu unterstützen und den Zugang zu diesen Diensten zu erleichtern?

2. Wie plant der Bezirk Neukölln, den digitalen Service für Unternehmen zu verbessern, um Genehmigungsverfahren und Anträge für Gewerbetreibende zu beschleunigen?

3. Welche Schulungsprogramme werden den Mitarbeiter des Bezirksamts angeboten, um ihre digitalen Kompetenzen zu erweitern und die Umstellung auf digitale Arbeitsweisen zu erleichtern?

4. Welche Fortschritte wurden bei der Einführung digitaler Bürgerbüros oder Self-Service-Terminals in Neukölln gemacht, um Wartezeiten und Bürokratie zu reduzieren?

5. Inwiefern plant das Bezirksamt, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder Automatisierung in Verwaltungsprozessen zu prüfen, um Effizienzgewinne zu erzielen?

6. Wie wird die Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und der Landesregierung koordiniert, um eine einheitliche und interoperable digitale Verwaltungsstruktur in Berlin zu gewährleisten?

7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Breitbandausbau im Bezirk Neukölln voranzutreiben, insbesondere in schlecht versorgten Gebieten, und so die digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu fördern?

8. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung der E-Akte im Bezirksamt Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/373/XXI vom 26.02.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

eingangs möchte ich auf die gesamtstädtische Bedeutung der Digitalisierung in der öffentli-chen Verwaltung verweisen. Digitale Prozesse sollen manuelle und papierbasierte Abläufe ersetzen, was Zeit spart und Ressourcen effizienter nutzt. Dies führt zu schnelleren Bearbei-tungszeiten und geringeren Verwaltungskosten. Durch digitale Angebote können Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr auf Dienstleistungen zugreifen, was Wartezeiten und Behörden-gänge reduziert. Sie sind auch in Krisensituationen, wie etwa der COVID-19-Pandemie, es-senziell. Sie ermöglichen es der Verwaltung, weiterhin funktionsfähig zu bleiben und Bürger-dienstleistungen aufrechtzuerhalten, auch wenn physische Präsenz nicht möglich ist. Insbeson-dere mit Blick auf Online-Formulare sind hier eine berlinweite Einheitlichkeit unabdingbar. Es ist Landesaufgabe, hier einheitliche und funktionierende Zugänge anzubieten. Alleingänge einzelner Behörden sind mit Blick auf berlinweit einheitliche Verwaltungsabläufe kontrapro-duktiv – das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Amt für Soziales: 

Anträge auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und Eingliederungshilfe nach dem SGB IX können seit Anfang Oktober 2024 über den Basisdienst Digitaler Antrag gestellt werden. 

Der Basisdienst Digitaler Antrag bildet den elektronischen Prozess von der Auswahl eines On-line-Services im Service-Portal Berlin über die Antragsstellung, die Antragsübermittlung an die zuständige Behörde bis hin zur Statusinformation über die abschließende Sachbearbei-tung des Antrags ab. Mit der neuen anliegenorientierten und für mobile Endgeräte optimierten Komponente sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stärker zum Einreichen von Online-Anträgen motiviert, sowie Wege- und Wartezeiten für den Antragstellenden minimiert werden. Im Zusammenspiel mit dem Service-Konto Berlin werden antragstellende Personen, ausgehend vom jeweiligen Bedarf, intuitiv und dynamisch durch die Antragsstellung geführt. Zu beachten ist, dass dabei keine vollständige Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistung einhergeht, sondern lediglich ein weiterer digitaler Zugangsweg geschaffen wird. Das Ziel der Verwaltungsdigitalisierung, dabei auch Effizienzgewinne zu erzielen, ist mit diesem Angebot nicht erreicht worden. 

Jugendamt: 

Die Digitalisierung der finanziellen Leistungen schreitet voran: Der Elterngeldantrag sowie der Antrag auf Unterhaltsvorschuss sind bereits vollständig (mit BUND ID) digitalisiert möglich, allerdings mit der Einschränkung, dass fehlende Unterlagen nicht digitalisiert über BUND ID nachgereicht werden können. Auch können die erstellten Bescheide nicht digitalisiert versen-det werden. Die Anträge auf einen Kita-Gutschein oder einen Bescheid für die Erweiterte Förderung und Betreuung (EFöB) können digital ausgefüllt werden, müssen aber noch in einer Kurzform ausgedruckt, unterschrieben und per Briefpost übersandt werden. Eine Umstellung ist zeitnah in Planung. 

Andere Anträge insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe brauchen dringend eine persönliche Beratung, eine weitergehende Digitalisierung über die E-Akte hinaus ist hier gegenwärtig nicht geplant. 

Im Hinblick auf die diversen Beratungsangebote des Jugendamts gilt:

Ob das Jugendamt perspektivisch Online Terminvergaben anbietet, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, oftmals braucht es auch hier im Vorfeld eine pädagogische Beratung. 

Grundsätzlich sind digitale Beratungen über das Videokonferenzprogramm unter Einhaltung der Datenschutzregelungen denkbar und werden in Einzelfällen bereits eingesetzt. Die Per-formance ist hier allerdings im Jugendamt noch nicht ausreichend stabil für die Einführung von Regelangeboten. Für bestimmte Beratungen insbesondere im therapeutischen Setting bräuchte es Spezialprogramme, deren Anschaffung die finanziellen Möglichkeiten des Ju-gendamts überschreitet. 

Im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (z.B. Kinder- und Jugendclubs und AG Jugenddelinquenz) fehlt ein Messengerdienst, der auf den Diensthandys der Mitarbeitenden die Möglichkeit einräumt, datenschutzkonform mit den Adressat:innen (Kinder, Jugendliche und Familien) zu kommunizieren. Dies würde der Lebensrealität der Klient:innen sehr entspre-chen. 

Zu 2.: 

Die digitale Gewerbeanmeldung ist in Berlin und vielen anderen Kommunen über das jewei-lige Service-Portal (z.B. eMeldung Berlin oder den Einheitlichen Ansprechpartner – Berlin.de) möglich. Nach Ausfüllen des Online-Formulars, Hochladen der Dokumente (Ausweis) und Zahlung (ca. 15 €) erhalten Sie den Gewerbeschein digital. 

Zu 3.: 

Alle Mitarbeitenden können die Schulungsangebote der VAK Berlin nutzen. Neben den Fort-bildungsangeboten der VAK zur Erweiterung der digitalen Kompetenzen dienen die regelmä-ßigen Teambesprechungen zur Klärung und Beantwortung etwaiger Fragestellungen den Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern. 

Zu 4.: 

Das FamilienServiceBüro hat für die Senatsverwaltung für Inneres Säulen getestet, in denen Bürger:innen Ihre Anträge digital ausfüllen und hochladen können. Dies wurden von den Bür-ger:innen erst einmal kaum angenommen, da Ihnen das persönliche Gespräch und die Erklä-rung zu den Anträgen wichtig war. 

Sollte es Seitens der Senatsverwaltung perspektivisch Möglichkeiten der Aufstellung im Bezirk geben, wäre das FamilienServiceBüro trotzdem ein denkbarer Standort dafür. 

Zu 5.: 

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird innerhalb der Berliner Ämter diskutiert. Beispiels-weise um das Führen von Protokollen zu vereinfachen und damit auch zu beschleunigen. 

Zu 6.: 

Amt für Soziales: 

Die erfolgreiche Digitalisierung der Berliner Verwaltung ist eines der aktuellen politischen Kernziele. Ziel ist es, die Berliner Verwaltung zu einem digitalen Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiterzuentwickeln. Digitalisierung betrifft als organisationaler Veränderungsprozess dabei alle Behörden des Landes Berlin. Damit die umfassende Digita-lisierung erfolgreich und schnell gelingen kann, benötigt es einen steuernden Rahmen. Das Digitalisierungsmanagement stellt für die operative Digitalisierung der Berliner Behörden die-sen steuernden Rahmen dar. Für das Digitalisierungsmanagement ist in Berlin die Senatskanz-lei zuständig. 

Gesundheitsamt/QPK: 

Im Rahmen des länderkoordinierten Förderantrags des Landes Berlin „Digitaler ÖGD 2025 Berlin“ zum PÖGD wird eine koordinierte Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltungen und den anderen Bezirken sichergestellt. Hierzu dienen die regelmäßig stattfindenden Austausch-formate der betroffenen Senatsverwaltungen, dem ITDZ, den Bezirken sowie den Dienstleis-tern. 

Jugendamt: 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie koordiniert die Vorbereitung für die Einführung der E-Akte in den Fachverfahren (ISBJ) der Berliner Jugendämter und steht hierzu mit den anderen Senatsverwaltungen im Austausch. Für einen Großteil der Aufgaben des Ju-gendamts wird es entsprechend zumindest in diesem Bereich eine einheitliche digitale Ver-waltungsstruktur geben. 

Zu 7.: 

Der Breitbandausbau im Bezirk Neukölln schreitet intensiv voran. Der Fokus liegt klar auf dem Ausbau von Glasfaseranschlüssen. Ziel ist es, den gesamten Bezirk für die digitale Zukunft zu rüsten, wobei Gebiete wie Britz und Neukölln aktuell weiter ausgebaut werden. 

Neben der Deutschen Telekom, die in Berlin großflächig ausbaut, sind Unternehmen wie OXG (oft in Kooperation mit Vodafone) aktiv, um Neukölln, Britz und Buckow mit Glasfaser zu er-schließen. 

Zu 8.: 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien hat die Federführung für die Einfüh-rung der E-Akte in allen Fachverfahren. Hieran wird kontinuierlich gearbeitet. Es finden regel-mäßige Treffen der Jugendamtsleitungen mit der SenBJF hierzu statt. Auch die E-Lotsen der Bezirke sind untereinander vernetzt. 

Das behördliche Postfach zur Kommunikation mit den Familien- und Verwaltungsgerichten ist seit längerem eingerichtet und wird genutzt. Im Strafgericht ist vor Kurzem die technische Voraussetzung für die elektronische Kommunikation geschaffen worden. es kommen inzwischen einige Eingänge im BeBPo an, die Sendeclients sind noch nicht eingerichtet. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Autos in Neukölln

Autos in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/374/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hat sich die Zahl der zugelassenen Autos im Bezirk Neukölln in den Jahren 2019 – 2023 entwickelt?
  2. Welche Pläne gibt es, um die Anzahl der Parkplätze in stark frequentierten Wohngebieten den Erfordernissen anzupassen?
  3. Welche Rolle spielen Elektroladesäulen in der zukünftigen Verkehrsplanung Neuköllns, und gibt es Pläne zur Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten?
  4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, insbesondere an stark befahrenen Straßen?
  5. Gibt es Pläne, weitere autofreie Zonen in bestimmten Gebieten Neuköllns einzurichten, wenn ja welche Gebiete umfassen diese Planungen?
  6. Welche Strategien verfolgt der Bezirk Neukölln, um das Problem der „schrottreifen“ oder langfristig abgestellten Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen zu lösen?
  7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Neukölln, um den Pendlerverkehr mit dem Auto zu verringern und den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu gestalten?
  8. Welche Verkehrssicherheitskampagnen sind im Bezirk Neukölln geplant, um die Autofahrer für rücksichtsvolles Fahren, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas, zu sensibilisieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/374/XXI vom 20.12.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt führt keine Statistiken über die Anzahl der zugelassenen Autos im Bezirk Neukölln. Die Daten werden vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) geführt. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen.

Zu 2.:

Das Bezirksamt weiß um den hohen Parkdruck, der in bestimmten Wohngebieten herrscht. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt die Parkraumbewirtschaftung eingeführt, die bisher drei Zonen umfasst. Zur Verbesserung der Situation für Anwohner*innen plant das Bezirksamt die Einführung von weiteren Parkraumbewirtschaftungszonen. Rückmeldungen zeigen, dass der Parkdruck in der Folge signifikant nachlässt. Zudem werden weitere Lieferzonen für Gewerbetreibende ausgewiesen.

Zu 3.:

Der weitere Ausbau des Angebots an Elektroladesäulen ist aus Sicht des Bezirksamtes zu begrü.en, da damit die Voraussetzungen für einen klimafreundlicheren Verkehr geschaffen werden. Anträge zur Einrichtung von Ladesäulen (Sondernutzung öffentliches Straßenland) werden daher mit hoher Priorität bearbeitet.

Zu 4.:

Die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist für das Bezirksamt ein wichtiger Schwerpunkt, weshalb dieses Thema Priorität hat. An vielen Stellen konnte z.B. durch verbesserte Sichtbeziehungen die Sicherheit in den letzten Jahren durch diverse Maßnahmen bereits erfolgreich erhöht werden. Um die Sicherheit im Bezirk weiter zu verbessern, setzt das Bezirksamt weiterhin eine Reihe von Maßnahmen um. Dazu gehört z.B. die Einrichtung von sogenannten modalen Filtern, um den Durchgangsverkehr in Wohngebieten zu reduzieren und insgesamt für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Für den Fußverkehr werden z.B. Gehwegvorstreckungen geschaffen, die ein einfacheres und sicheres Überqueren von Straßen ermöglichen. Für den Radverkehr werden geschützte Radfahrstreifen und Fahrradstraßen errichtet.

Zu 5.:

In Neukölln gibt es in den Sommermonaten mehrere temporäre Spielstraßen, die von Ehrenamtlichen betreut werden. Das Bezirksamt unterstützt die Durchführung solcher Spielstraßen. Darüber hinaus wird im Rahmen von Verkehrskonzepten und schwerpunktmäßig vor Schulen geprüft, ob hier kleine Abschnitte autofrei umgestaltet werden können.

Zu 6.:

Die Zuständigkeit für die Beseitigung von sogenannten „Schrottfahrzeugen“ liegt im Land Berlin beim Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) im Bezirksamt Lichtenberg. Den bezirklichen Ordnungsämtern sowie der Polizei Berlin obliegt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, sog. Gelbpunktanzeigen zu fertigen, die dann zuständigkeitshalber nach Lichtenberg abgegeben werden. Pro Jahr werden durch den Neuköllner AOD durchschnittlich ca. 800 Vorgänge an RegOrd abgegeben. Sind Stra.enzüge besonders von diesem Phänomen betroffen, bittet das Ordnungsamt Neukölln RegOrd um die Durchführung von Schwerpunktaktionen. Es sei hier der Hinweis erlaubt, dass auch die Kapazitäten von RegOrd äußerst begrenzt sind und Anfragen zu Sondermaßnahmen daher in begrenztem Umfang zu halten sind.

Zu 7.:

Maßgeblich für ein Gelingen der Verkehrswende und dem damit einhergehenden Rückgang des motorisierten Individualverkehrs ist es, die Attraktivität anderer Verkehrsarten gegenüber dem privaten Pkw zu erhöhen. Um Menschen nachhaltig vom Umstieg auf den ÖPNV zu überzeugen, ist es nötig, das Angebot auf bestehenden Linien zu erhöhen, sei es durch eine höhere Taktung der Fahrten oder den Einsatz von größeren und komfortableren Fahrzeugen. Gleichzeitig muss der ÖPNV auch durch Verlässlichkeit und Pünktlichkeit überzeugen. Dies kann gerade im überirdischen Verkehr durch eine Beschneidung der Privilegien des Autoverkehrs erreicht werden. Maßnahmen wären beispielsweise die Einrichtung von Busspuren oder gesonderte Lichtsignalanlagen, die Bussen Vorrang gewähren. Auch die Fahrpreise müssen entsprechend niedrig sein, sodass sich die Nutzung des ÖPNVs auch finanziell gegenüber der Anschaffung eines privaten Pkws lohnt. Zeitgleich kann durch eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung der Pendlerverkehr verringert werden und die begrenzten Stellplätze bleiben den Anwohner*innen vorbehalten.

Zu 8.:

Gesonderte Verkehrssicherheitskampagnen, um Autofahrer*innen insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas für rücksichtsvolles Fahren zu sensibilisieren, sind durch das Bezirksamt nicht in Planung. Dies liegt daran, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt primär für Verkehrssicherheitskampagnen zuständig ist – darunter die laufende Kampagne „GEMEINSAM BESSER ANKOMMEN“, die Rücksichtnahme und Respekt im Straßenverkehr fördern soll.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

Dokumente

Ausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung 

Ausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/360/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch sind die bisherigen Gesamtausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 105 (Reuterkiez), 100 (Flughafen-/Donaukiez) und 106 im Weserkiez?

2. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch die entstandenen Personalkosten?

3. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch Regiekosten?

4. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch laufende Sachkosten?

5. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch den laufenden Geschäftsbedarf und die verfahrensabhängige IuK-Technik?

6. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen, durch Dienstkleidung und Fortbildungskosten?

7. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch die Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten?

8. Wie hoch sind die Ausgaben durch entstandenen Vandalismus in den in Frage 1 genannten Parkzonen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/360/XXI vom 22.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Werten um eine Momentaufnahme handelt. Die Werte sind aufgrund der in der Gesamtbetrachtung sehr kurzen Laufzeit nur bedingt aussagekräftig. Dennoch lassen sich inzwischen erste Prognosen ableiten. 

Sämtliche Beträge beziehen sich auf den Stichtag 25.09.2024 und betreffen ausschließlich Ausgaben aus dem Bezirkshaushalt bzw. dem Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

539.608,91 €. 

Zu 2.: 

345.047,83 €. 

Zu 3.: 

Die tatsächlich angefallenen Regiekosten werden erst zum Jahresende an den Bezirkshaushalt abgeführt. 

Zu 4.: 

40.787,83 €. 

Zu 5.: 

Bei den beiden Kostenarten handelt es sich um Sachkosten. Diese sind somit in der Summe zu Frage 4. berücksichtigt. 

Einzeln ausgewiesen: 

– Laufender Geschäftsbedarf: 15.839,17 € 

– verfahrensunabhängige IuK-Technik: 725,71 € 

Zu 6.: 

Bei den beiden Kostenarten handelt es sich um Sachkosten. Diese sind somit in der Summe zu Frage 4. bereits berücksichtigt. 

Einzeln ausgewiesen: 

– Dienstkleidung: 24.222,95 € 

– Fortbildungskosten 0,00 € (Aus- und Fortbildung bisher kostenneutral an der Verwal-tungsakademie Berlin) 

Zu 7.: 

Bewirtschaftungskosten inklusive Beseitigung von Vandalismusschäden: 

153.773,25 € 

Zu 8.: 

Vandalismusschäden werden nicht durch gesonderte Rechnungen des Dienstleisters abgewickelt. Deren Behebung wird zumeist in der den monatlichen Ersatzteil- und Bewirtschaftungsrechnungen abgerechnet, so dass eine differenziertere Auswertung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

Dokumente

Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung 

Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/363/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch sind die bisherigen Gesamteinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 105 (Reuterkiez), 100 (Flughafen-/ Donaukiez) und 106 im Weserkiez? 

2. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Handypark-Apps? 

3. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Kredit- und Bankkartenzahlung? 

4. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Münzzahlungen? 

5. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Einnahmen aus Geldbußen und Verwarnungsgeldern? 

6. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch sonstige Einnahmen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/363/XXI vom 22.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Werten um eine Momentaufnahme handelt. Die Werte sind aufgrund der in der Gesamtbetrachtung sehr kurzen Laufzeit nur bedingt aussagekräftig. Dennoch lassen sich inzwischen erste Prognosen ableiten. 

Sämtliche Beträge beziehen sich auf den Stichtag 25.09.2024 und betreffen ausschließlich Einnahmen im Bezirkshaushalt bzw. dem Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

1.063.003,18 €. 

Zu 2.: 

415.401,91 €. 

Zu 3.: 

64.947,70 €. 

Zu 4.: 

363.756,47 €. 

Zu 5.: 

218.897,10 € (50% der Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern verbleiben bei der Bußgeldstelle, d.h. dort Einnahmen für den Landeshaushalt in selber Höhe) 

Zu 6.: 

0,00 €. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

Dokumente

Personalressourcen im Gesundheitsamt

Personalressourcen im Gesundheitsamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/362/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele freie Stellen sind derzeit im Gesundheitsamt im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit in Neukölln insgesamt unbesetzt?

2. Welche Art von Stellen, aufgelistet nach Laufbahn und Gehaltsgruppe, sind derzeit im Gesundheitsamt im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit unbesetzt?

3. Seit wann sind die jeweiligen Stellen unbesetzt?

4. Bei welchen der unbesetzten Stellen finden derzeit Einstellungsgespräche statt?

5. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden seit dem Jahr 2020 durch Mitarbeiter bzw. durch das Gesundheitsamt in Neukölln gestellt?

6. Was waren nach Kenntnis des Bezirksamtes die Hauptgründe, die zu den Überlastungsanzeigen im genannten Zeitraum geführt haben?

7. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Gründe, die zu den Überlastungen führten, kurzfristig und/oder dauerhaft abzustellen?

8. Wie häufig und warum kam es aufgrund des Personalmangels im Gesundheitsamt zu Amtshilfeersuchen an Ämter aus anderen Bezirken bzw. an übergeordnete Behörden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/362/XXI vom 14.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Im Gesundheitsamt Neukölln sind aktuell 18 Stellen unbesetzt.


Zu 2.:
Siehe Excel Liste „KA_362“


Zu 3.:
Siehe Excel Liste „KA_362“


Zu 4.:
Siehe Excel Liste „KA_362“


Zu 5.:
Überlastungsanzeigen vor dem 01.07.2023 sind nicht bekannt. Seitdem wurde eine Überlastungsanzeige
gestellt.


Zu 6.:
Aufgrund der Personalsituation verbunden mit Ausfällen durch Krankheitsfälle im Fachbereich
sowie weiteren Sachverhalten war die Person für einen Zeitraum alleine im Dienst.


Zu 7.:
Durch die Rückkehr von erkrankten Beschäftigten kam es zu einer Erleichterung. Ferner
wurde die gezielte Unterstützung durch eine mit den Fachthemen bisher nur in Teilen befassten
Dienstkraft angeboten. Nach Rücksprache mit der Person, hat das zu einer Entlastung
geführt.


Zu 8.:
Aufgrund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Leiters des Bereichs Infektions-
und umweltbezogener Gesundheitsschutz wurde am 23. Februar 2024 ein Amtshilfeersuchen
an alle Bezirke sowie an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt. Weitere
Amtshilfeersuchen infolge von Personalmangel gab es nicht. Das Bezirksamt Neukölln
wird derzeit in Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf bei der Erstellung der Einschulungsuntersuchungen
tätig.

Tabelle/Anhang:


Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

Dokumente

Die Last mit den Altfahrrädern 

Die Last mit den Altfahrrädern 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/359/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele augenscheinlich herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt Neukölln markiert, d.h. mit Aufklebern mit Bitte um Entfernung versehen? 

2. Wie viele herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt im Bezirk Neukölln – ggf. in Zusammenarbeit mit der BSR – im Rahmen der Müllbeseitigung eingezogen?

3. An welchen Örtlichkeiten werden die eingezogenen Fahrräder eingelagert?

4. Nach welchem Zeitraum werden die Fahrräder entsorgt oder anderweitig verwertet?

5. Welche Kosten entstehen durch die Beseitigung der entsprechenden nicht mehr nutzbaren Fahrräder?

6. Auf welchem Wege werden diese Fahrräder entsorgt?

7. Durch welche Maßnahmen, beispielsweise durch Verkauf oder andere Maßnahmen, werden mit noch funktionsfähigen Fahrrädern Erlöse erzielt?

8. Falls zutreffend, welche Erlöse wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 erzielt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/359/XXI vom 22.09.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

Das bloße Anbringen von Entfernungshinweisen wird nicht statistisch erfasst. Bei den genannten Werten handelt es sich daher um qualifizierte Schätzungen. 

2020 – ca. 200 Stück 

2021 – ca. 350 Stück 

2022 – ca. 550 Stück 

2023 – ca. 800 Stück 

Zu 2.: 

2020

AOD: 12 

gemeinsam mit der BSR: 168 

gesamt: 180 

2021

AOD: 145 

gemeinsam mit der BSR: 173 

gesamt: 318 

2022 

AOD: 479 

gemeinsam mit der BSR: 29 

gesamt: 508 

2023 

AOD: 645 

gemeinsam mit der BSR: 104 

gesamt: 749 

Zu 3.: 

Schrottfahrräder werden insbesondere auf: 

– den BSR Recyclinghof Plus – Gradestraße 73, 12347 Berlin 

– das BSR Gelände, Nobelstraße 59 / 61, 12057 Berlin oder 

– den Wirtschaftshof des SGA, Buckower Damm 20, 12349 Berlin 

verbracht. 

Zu 4.: 

Schrottfahrräder werden – im Gegensatz zu behindernd oder gefährdend abgestellten intakten Fahrrädern – grundsätzlich unverzüglich nach der Entfernung aus dem öffentlichen Straßenland dem Recyclingkreislauf zugeführt.

Zu 5.: 

Es entstehen geringe Kosten für Schutzausstattung (z.B. Handschuhe) und Werkzeuge (z.B. Trennschleifer einschl. Verbrauchsmaterialien). Die Entsorgung durch die BSR erfolgt für den Bezirk kostenneutral. 

Zu 6.: 

Siehe Antworten zu 3. und 4. 

Zu 7.: 

2023 wurde eine Versteigerung von den sichergestellten, noch funktionstüchtigen Fahrrädern versucht. Der Erfolg blieb aus – es wurden keine Erlöse erzielt. 

Im Sommer 2024 wurden 11 Fahrräder an gemeinnützige Vereine (u.a. Taschengeldfirma e.V.) gespendet. 

Zu 8.: 

Entfällt. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

Dokumente

Klimasünder „Klimasparbuch Neukölln“?

Klimasünder „Klimasparbuch Neukölln“?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juli 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Auflagenzahl wurde das „Klimasparbuch Neukölln“ gedruckt?
  2. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten (u.a. für Beauftragung, Gestaltung, Druck, Verteilung und weitere Kosten) des „Klimasparbuches Neukölln“?
  3. Wie viel Gramm CO2 und andere Treibhausgase wurden für die Produktion des „Klimasparbuches Neukölln“ ausgestoßen bzw. verursacht?
  4. Wie viel Gramm CO2 und andere Treibhausgase wurden bzw. werden voraussichtlich für die die Verteilung des „Klimasparbuches Neukölln“ ausgestoßen bzw. verursacht? 
  5. An welchen Örtlichkeiten liegen die Exemplare des „Klimasparbuches Neukölln“ aus, bzw. wie werden sie dem interessierten Bürger zur Verfügung gestellt?
  6. Unter welchen Gesichtspunkten wurden der beauftragte Verlag und die Druckerei ausgewählt?
  7. Unter welchen Gesichtspunkten wurden die teilnehmenden Firmen, welche die Gutscheine im „Klima Sparbuch“ zur Verfügung stellen, ausgewählt?
  8. Wie, wann und in welcher Form wird der Nutzen bzw. die Sinnhaftigkeit des „Klimasparbuches“ evaluiert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/355/XXI vom 13.09.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

11.867 gedruckte Exemplare plus E-Paper. 

Zu 2.: 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 20.235,54 €. 

Zu 3. und 4: 

Für die Produktion des Klimasparbuchs (=Druck) wurden 734 kg CO2 ausgestoßen. Das Buch ist mit dem Blauen Engel zertifiziert und ist somit umwelt- und ressourcenschonend gedruckt worden. 

Die für den Druck des KSB Neukölln beauftragte Druckerei »Druckstudio« erfüllt ebenfalls Kriterien der Nachhaltigkeit gemäß Umweltindex für Drucksachen (umdex). 

Der Verlag kompensiert die CO2-Emissionen in Form einer freiwilligen Klimasteuer. Dafür wird ein bäuerlicher Betrieb in Deutschland bei der Anpassung an den Klimawandel und dem Schutz der Biodiversität unterstützt. 

Für die Auslieferung der Klimasparbücher an das Bezirksamt und an die Gutscheinpartner (teilweise mit DHL) wurden rund 20 kg CO2 ausgestoßen. 

Zu 5.: 

Das Klimasparbuch ist kostenlos in vielen öffentlichen Einrichtungen wie bspw. den Bürgerämtern, Bibliotheken, Jugendfreizeiteinrichtungen, Seniorenfreizeitstätten, QM-Büros, kulturelle Einrichtungen (wie z. Bsp. Saalbau, Galerie im Körnerpark, Gemeinschaftshaus, Schloss Britz), der Volkshochschule, den fLotte-Standorten, dem Freilandlabor Britz, den Einrichtungen der Gutscheinpartner, den Pförtnerlogen im Rathaus und dem DG Boddinstr. etc. erhältlich. Jeder Lieferung wurde ein Begleitschreiben beigefügt, dass u.a. das Angebot beinhaltet, bei Bedarf weitere Exemplare erhalten zu können. Gleichermaßen werden die Exemplare als Informationsmaterial im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen der Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz genutzt. 

Zu 6.: 

Der oekom-Verlag hat das Konzept des Klimasparbuches als niedrigschwellige Form der Information zu klimafreundlichem Verhalten mit praktischen Tipps entwickelt. Es enthält Informationen zu lokalen Beratungsangeboten, Tauschbörsen, Repair-Cafés sowie Rabattcoupons für regionale Geschäfte mit nachhaltigem Angebot. Der Verlag hat mit seinem Konzept „Klimasparbuch“ ein Alleinstellungsmerkmal und zeichnet sich durch klimaschonende Produktion, langjährige Erfahrung in Erstellung von kommunalen Ratgebern sowie einem ganzheitlichen Leistungsspektrum (einschließlich Druckerei) aus. 

Zu 7.: 

Grundlage für die Auswahl der Gutscheinpartner war eine Recherche des Verlages in Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeitsbeauftragten und Klimaschutzbeauftragten unter Einbezug eines dafür erstellten Kriterienkatalogs mit Begriffen wie ökologisch, klimafreundlich, regional handelnd, fair gehandelt, ressourcensparend u.ä.. 

Potenzielle Einrichtungen wurden mit einem Anschreiben angefragt, die sich dann freiwillig als Gutscheinpartner zur Verfügung gestellt haben. 

Zu 8.: 

Klimaschutz und die Minderung des CO2-Austoßes ist ein Thema, das uns alle angeht. Hierfür sind große strukturelle Transformationen notwendig. Gleichzeitig spielt das individuelle Verhalten eine wichtige Rolle, etwa im Bereich der Mobilität, des Konsums und des Energieverbrauchs. Die Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist im Rahmen von Veranstaltungen in regelmäßigem Austausch mit Bürger:innen, sie informiert und berät. Das Klimasparbuch dient hierbei u.a. als unterstützendes Informationsmaterial. Es ist mit praktischen Alltagstipps versehen und hat gleichzeitig einen lokalen Bezug, sodass die Tipps einfach umsetzbar sind und dem Geldbeutel zugutekommen. Bereits im Rahmen der letzten Veranstaltungen sind die Klimasparbücher sehr gut nachgefragt worden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Hautpilz aus dem Barbershop: Steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans in Neukölln? 

Hautpilz aus dem Barbershop: Steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans in Neukölln? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/354/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juli 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt eine steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans bekannt?
  2. Wie viele Fälle von Neuinfektionen wurden dem Bezirksamt in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 bekannt?
  3. An welchen Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetrieben sieht das Bezirksamt die Infektionsquelle mit diesem Hautpilz?
  4. In welchem Umfang wurden die entsprechenden Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetriebe durch das Bezirksamt auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 überprüft?
  5. In welchem Umfang werden die Mitarbeiter in den entsprechenden Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetrieben für die notwendigen Kenntnisse über Präventions- und Hygienemaßnahmen geschult?
  6. Wie viele Verstöße welcher Art wurden in den entsprechenden Dienstleistungsbetrieben bei Kontrollen durch das Bezirksamt festgestellt?
  7. Welche Sanktionen wurden bei Verstößen gegen die Auflagen durch das Bezirksamt verhängt?
  8. Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die steigende Inzidenz mit dem Pilz Trichophyton tonsurans zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/354/XXI vom 05.09.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Bezirksamt erhielt durch eine bundesweite und regionale Berichterstattung erstmals am 11.07.2024 erstmals konkrete Hinweise auf eine Zunahme von Trichophyton tonsurans-Infektionen und hat daraufhin umgehend Maßnahmen eingeleitet. Ob es tatsächlich eine ansteigende Zahl von Infektionen gibt, ist, da die Erkrankung nicht meldepflichtig ist, aus den Daten des Bezirksamtes nicht datenbasiert belegbar. Die öffentlich verlauteten Hinweise auf zunehmende Infektionszahlen werden jedoch ernst genommen. Die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt arbeiten einerseits eng mit Betreibern und Betreiberinnen von Barbershops und Friseuren zusammen, um die Ausbreitung des Pilzes einzudämmen, und klären andererseits die allgemeine Bevölkerung bzw. Kunden und Kundinnen der Betriebe über die Ansteckung, Symptome und Vorbeugung von Infektionen auf. Die weitere Entwicklung der Situation wird beobachtet und bei Bedarf werden zusätzliche Schritte eingeleitet. 

Zu 2.: 

Infektionen mit Trichophyton tonsurans sind aktuell nicht meldepflichtig. Daher liegen im Gesundheitsamt die gewünschten Daten nicht vor. 

Zu 3.: 

Die Übertragung des Hautpilzes Trichophyton tonsurans erfolgt in der Regel durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Hautstellen oder kontaminierten Gegenständen und findet dementsprechend besonders in Einrichtungen wie Barbershops, Friseursalons, Schwimmbädern, Fitnessstudios und Sporthallen statt, können darüber hinaus aber an allen Orten, an denen enger Kontakt und die gemeinsame Nutzung von Materialien und Geräten erfolgen, stattfinden. Derzeit sind Infektionen vor allem in Freiseurbetrieben und Barbershops bekannt. 

Die Betreiber dieser Einrichtungen müssen unbedingt strenge Hygienemaßnahmen einhalten und verwendete Geräte und Utensilien regelmäßig reinigen und mit geeigneten Mitteln desinfizieren, um das Infektionsrisiko zu minimieren. 

Es sind insbesondere Rasiermesser, Trimmer, Scheren und Kopfhautmassagen, die ursächlich für die Übertragung des Pilzes sind, daneben können aber auch Kämme und Haarbürsten, Umhänge und Waschbecken sowie Handtücher über direkten und indirekten Kontakt die Über-tragung ermöglichen. 

Die Kundinnen und Kunden sollten unbedingt auf ausreichende Körperhygiene achten und bei Verdacht auf eine Infektion umgehend einen Arzt aufsuchen. Gefährdet sind besonders Kinder, Personen mit einem geschwächten Immunsystem und Sportler. Die Infektionsgefahr kann in den warmen Sommermonaten durch die verstärkte Schweißbildung und den häufigeren Hautkontakt deutlich ansteigen. 

Zu 4.: 

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die Gesundheitsämter nicht verpflichtet, routinemäßige Hygienebegehungen in Dienstleistungsbetrieben wie Barbershops durchzuführen. Etwaige Kontrollbesuche sind statistisch nicht erfasst. Kontrollen erfolgten bisher in der Regel aufgrund konkreter Beschwerden oder begründetem Verdacht und seit der Zunahme der Trichophyton tonsurans-Infektionen vermehrt sowie ohne konkreten Anlass im Rahmen der allgemeinen Überwachung. 

Zu 5.: 

Die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten (Infektionsverhütungs-Verordnung) legt Anforderungen an die Aufbereitung, Desinfektion und Sterilisation für den Geltungsbereich der Verordnung fest, benennt Normadressaten und geeignete Standards (zu beachten sind etwa die aktuelle Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKI und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte). Die Einhaltung der zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben ist vornehmlich Aufgabe der Betriebsstättenleiter. Zusätzlich klären die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes im Rahmen der allgemeinen Überwachung umfangreich über die erforderlichen Präventions- und Hygienemaßnahmen auf. 

Zu 6.: 

2024 wurden anlassbezogene Kontrollen in Dienstleistungsbetrieben durchgeführt. Bei einer Kontrolle im Juli 2024 wurden kleinere Hygienemängel festgestellt, die jedoch umgehend behoben wurden. 

Zu 7.: 

Bislang wurden keine Sanktionen verhängt, weil keine Verstöße bei den durchgeführten Kontrollen festgestellt wurden, deren Sanktionierung durch das Gesundheitsamt verhältnismäßig gewesen wäre. Festgestellte Mängel wurden in jedem Fall umgehend behoben, und die Betreiber und Betreiberinnen wurden bei Bedarf nachweislich von den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes beraten und geschult. 

Zu 8.: 

Neben den o.g. Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung Trichophyton tonsurans laufen zahlreiche Aufklärungskampagnen, die sich an Betreiber und Betreiberinnen sowie Kundinnen und Kunden richten (durch Briefe, Flyer und Informationsblätter). Des Weiteren stellen die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes auch praktische Hilfsmittel zur Verfügung wie Musterhygienepläne und Desinfektionsmittellisten mit fungizider Wirkung. 

Mit Blick auf die umfangreichen Aufgaben des Infektions- und umweltbezogenen Gesundheits-schutzes und mehreren hundert potentiell betroffenen Betrieben in Neukölln liegt der Schwerpunkt vor allem auf der Sensibilisierung der Bevölkerung, der Aufklärung über erforderliche Hygienemaßnahmen und die im Rahmen der verfügbaren Ressourcen mögliche Erhöhung des Kontrolldrucks. Dabei ist dem Bezirksamt bewusst, dass durch eine neue Priorisierung die bereits bisher zu erledigenden Aufgaben, die allesamt von erheblicher Bedeutung für die Bevölkerungsgesundheit sind, weiterhin im erforderlichen Umfang zu erfüllen sind und daher eine alleinige Schwerpunktsetzung auf eine Aufgabe nicht sinnvoll ist. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat (Für den Leiter des Geschäftsbereiches Soziales und Gesundheit) 

Dokumente

Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes in Neukölln

Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/338/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Auswirkungen hat das Bezirksamt bisher generell nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes festgestellt?

2. In welchen Bereichen im Bezirk ist der Konsum von Cannabis verboten?

3. Wie oft werden die entsprechenden Bereiche bisher kontrolliert?

4. Wie viele Verstöße wurden bisher festgestellt?

5. Welche Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen betreibt das Bezirksamt gegen den Konsum von Cannabis bei Minderjährigen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/338/XXI vom 24.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Das am 01.04.2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz (CanG) sieht folgende Regelungen zum Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz und Prävention vor: 

§ 5 Konsumverbot des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) 

(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. 

(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 

1. in Schulen und in deren Sichtweite, 

2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 

3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 

4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 

5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 

6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. 

Außerdem soll mit dem Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen, gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche keine Konsumanreize erhalten. 

Dem Grunde nach ist der Umgang mit Cannabis für Volljährige und Minderjährige verboten (§ 2 KCanG). 

Nach § 3 KCanG gibt es Ausnahmen für Volljährige. Danach ist der Besitz von 25 Gramm außerhalb des Wohnsitzes, 50 Gramm am Wohnsitz, nicht mehr jedoch als insgesamt 50 Gramm erlaubt. Zusätzlich ist der Besitz von 3 Cannabispflanzen erlaubt. 

Anbauvereinigungen bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§11 KCanG). Die Erlaubnis kann versagt, widerrufen und zurückgenommen werden. Weiterhin gibt es einen Abschnitt im Gesetz, der die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen durch die zuständige Behörde regelt. 

Die Umsetzung des Gesetzesvollzugs wird vielmehr den Ländern übertragen (Artikel 1 § 33 Absatz 3 CanG). Danach werden die Landesregierungen ermächtigt, die zuständigen Behörden durch den Erlass von Rechtsverordnungen zu bestimmen. Dies gilt nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung von Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten. 

Eine entsprechende Rechtsverordnung ist vom Berliner Senat bislang noch nicht erlassen worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Zuordnung der sachlichen Zuständigkeit mithin noch nicht geklärt. 

Mit E-Mail vom 28. Juni 2024 wurden die Bezirke lediglich seitens der Staatssekretärin für Gesundheit und Pflege darüber informiert, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege intensiv in Abstimmung mit den anderen inhaltlich betroffenen Senatsver-waltungen an der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes auf Senatsebene arbeitet. Ziel sei es, die Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu wurde am 27. Juni 2024 auf Staatssekretärsebene der Entwurf einer Artikelverordnung beraten. Mit dieser Verordnung sollen die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz im Interesse einer einheitlichen und effektiven Anwendung der Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes auf Bezirksebene festgelegt werden. 

Insbesondere geht es um die Ordnungsaufgaben der Erlaubniserteilung an Anbauvereinigungen und der Überwachung der Anbauvereinigungen. 

Informationen darüber, welches Amt welche Aufgaben wahrnehmen soll, liegen dem Bezirksamt jedoch bisher nicht vor. 

Um eine fristgerechte Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage zu gewährleisten habe ich mich trotz der ausstehenden Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit dazu bereiterklärt, die Federführung für die Beantwortung zu übernehmen. Daraus leitet sich aber aktuell keinesfalls eine Zuständigkeit für die Beantwortung weiterer Anfragen oder zur Übernahme tatsächlicher Aufgaben, die sich aus dem KCanG in diesem Zusammenhang ergeben, ab. 

Die Kleine Anfrage betrifft zum überwiegenden Teil Sachverhalte, die der Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher den ebenfalls involvierten Geschäftsbereich Ordnung sowie den Geschäftsbereich Jugend um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung maßgeblich eingeflossen ist. Seitens des Geschäftsbereiches Ordnung wurde auf die weiterhin ausstehende Regelung auf Senatsebene u.a. im Sinne des Erlasses einer (Zuständigkeits-) Verordnung hingewiesen und Fehlanzeige gemeldet. 

Zu 1.: 

Für den Bereich der Suchthilfekoordination ist festzuhalten, dass bisher keine konkreten Auswirkungen bekannt sind. Es liegen weder sachbezogene Anfragen von Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürgern zum Umgang mit Cannabis oder zur Auslegung des Gesetzes vor, noch wurden Hinweise gegeben oder Beschwerden eingereicht, die auf Verstöße gegen Regelun-gen des Gesetzes deuten würden. 

In den Wohneinrichtungen der Suchthilfeträger wird allerdings seitens der Bewohnerinnen und Bewohner thematisiert, inwieweit in den Einrichtungen selbst oder außerhalb trotz bestehender Abstinenzgebote im Rahmen der Betreuungsvereinbarungen bzw. des Hausrechts der Konsum von Cannabis zu ermöglichen sei. 

Seitens des Jugendamtes wurde mitgeteilt, dass bis dato die Mitarbeitenden des Jugendamts und insbesondere die der Kinder- und Jugendeinrichtungen keine Veränderungen nach dem Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis festgestellt haben. Einem Großteil der jungen Menschen ist klar, dass die neue Cannabisregelung erst für junge Heranwachsende ab 18 Jahren gilt. Es gibt keine Beobachtungen, wonach sich der Konsum bei Minderjährigen verstärkt haben könnte. 

Zu 2.: 

Wie bereits eingangs ausgeführt, regelt § 5 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz) das Konsumverbot. Danach ist generell der Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, verboten. Dies umfasst auch den häuslichen Wohnbereich. 

Im öffentlichen Raum ist der Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätte sowie jeweils in deren Sichtweite verboten. Eine Sichtweite ist nach dieser Vorschrift bei mehr als 100 Meter von dem Eingangs-bereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. Weiterhin ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr sowie innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite verboten. 

Ob die genannten Formulierungen wie „in unmittelbarer Nähe“, „Eingangsbereich“ und „Sichtweite bei mehr als 100 Meter von dem Eingangsbereich“ eine rechtssichere Anwendung der Vorschrift ermöglichen, ist fraglich. Hier bestehen unterschiedliche Auffassungen und es bedarf entsprechender Klarstellungen. Dabei ist in der weiteren Befassung auf den Schutzzweck des Gesetzes abzustellen und mithin ein eher restriktiver Umgang mit dem Konsum von Cannabis sicherzustellen. Bei konsequenter Auslegung des Abstandsgebots ist festzuhalten, dass in großen Teilen des Neuköllner Gebiets der öffentliche Konsum von Cannabis nicht erlaubt ist, unabhängig von der Tatsache, ob sich Minderjährige in unmittelbarer Nähe aufhalten. 

Zu 3.: 

Über etwaige Kontrollen liegen in der Suchthilfekoordination keine Informationen vor. 

Die Frage kann auch vom Jugendamt nicht beantwortet werden. Eine Kontrolle im öffentlichen Raum gehört nicht in den Aufgabenbereich des Jugendamts. 

Zu 4.: 

Über etwaige Verstöße liegen in der Suchthilfekoordination keine Informationen vor. 

Die Frage kann auch vom Jugendamt nicht beantwortet werden. 

Zu 5.: 

Durch das Konsumcannabisgesetz hat sich kein neuer Regelungscharakter für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ergeben. Trotz allem ist es zwingend erforderlich, dass der Kinder- und Jugendschutz durch Stärkung der Prävention und Frühintervention weiter ausge-baut wird. Die Hoffnungen, dass mit dem neuen Gesetz nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länder- und Kommunalebene Mittel zur Prävention in den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen, um frühzeitig über die Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums für Minderjährige und auch für junge Erwachsene aufzuklären, haben sich nicht erfüllt. Für Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Cannabisgesetzes stehen dem Bezirksamt keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Anfrage durch Bezirksstadtrat Rehfeldt bestätigt, dass der Bund hierfür keine Mittel bereitstellen wird und auf die Verantwortung der Länder und Kommunen verwiesen, Bundesgesetze zu vollziehen. Hier gilt es, durch den verstärkten Ausbau der Vernetzung in der Kooperation zwischen Schule, Jugendhilfe und Gesundheit insbesondere die bereits jetzt zur Verfügung stehenden und insbesondere durch und über die Fachstelle für Suchtprävention angebotenen Programme, Präventionsmaterialien, Seminare, Schulungs- und Aufklärungsangebote für Jugendliche, Fachkräfte und Eltern bekannt zu machen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass konkrete Angebote in Bildungs- und Jugendeinrichtungenbreit genutzt und umgesetzt werden sowie in den Familien kritisch und kompetent mit dem Thema Cannabiskonsum umgegangen werden kann. 

Beispielhaft für Angebote der Fachstelle sind hier der Berliner Präventionsparcour Cannabis, der Grüne Koffer, das Programm „Schulen mit Durchblick“ sowie die Angebote von Karuna prevents. Darüber hinaus stehen auch bundesweite Online-Angebote für Fachkräfte und Eltern zur Verfügung. 

Seitens des Jugendamtes wurde im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass für den Bereich der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich folgendes gilt: 

Das Jugendamt hat gemäß § 14 SGB VIII keinen Überwachungsauftrag, sondern die Aufgabe des erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maß-nahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. 

In diesem Sinne erfolgen immer wieder Gespräche mit den Jugendlichen rund um die Gefahren des Rauchens sowie des Suchtmittelkonsums und andere präventive Angebote und im Rahmen der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII, der Jugendsozialarbeit gemäß §13 SGB VIII sowie der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII. 

Mit den Eltern wird dies ggf. im Rahmen der Angebote der Frühen Hilfen, der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII angesprochen. Darüber hinaus sind die Gefahren des Cannabiskonsums anlassbezogen Themen der Beratungen und Unterstützungsleistungen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes. 

Das Thema Suchtprävention in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienförderung wird qualitätssichernd für Neukölln durch die Sozialraumkoordinatorin der Region Süd Ost gesteuert. 

Aktivitäten in dieser Tätigkeit waren u.a. in diesem Jahr: 

Seit dem 01.04.24 erfolgt das Pilotprojekt „Sucht und Gewalt“ der Fachstelle für Suchtprävention gefördert über die Landeskommission gegen Gewalt als niedrigschwelliges Angebot einer Präventionspraxis, u.a. mit Schulungen der Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugend-freizeiteinrichtungen und der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste sowie für Jugendliche und Angebote für Eltern. 

 Das Projekt wurden den Leitungskräften aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Neukölln vorgestellt, es erfolgte eine Sensibilisierung zum Thema Cannabis Gesetz und eine Bedarfsabfrage für Fortbildungsveranstaltungen, ein regelmäßiger Austausch wurde vereinbart 

 Der 1. Workshop fand am 03.07.24 im Jugendzentrum Wutzkyallee mit 19 Teilnehmenden aus kommunalen und freien Träger zum Thema Teillegalisierung Cannabis, Rechte, Pflichten „Was bedeutet das für unsere Arbeit“ 

 Ein weiterer Workshop mit Jugendlichen fand in der Jugendfreizeiteinrichtung „UFO“ mit der Sozialraumkoordinatorin SüdOst statt 

 Die Mitarbeitenden des Projekts haben mehrere Einrichtungen besucht und arbeitet eng auch mit der Jugendberufshilfe zusammen. Mitarbeitenden von auffälligen Jugendlichen werden ggf. gesondert sensibilisiert. 

 Materialien zum Thema wurden in den Einrichtungen verteilt (bestellt über den Träger der Jugendsozialarbeit GangWay und die Fachstelle für Suchtprävention) 

 Auf Landesebene/ SenBJF gibt es Austausch mit der Landessuchtbeauftragten, Trägern und dem GB Gesundheit 

Nach dem Sommer sind weitere Workshops für Jugendliche zum Thema, Aufklärung, Prävention, rechtliche Situation geplant. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

Dokumente

Kontrollen durch das Ordnungsamt

Kontrollen durch das Ordnungsamt

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/337/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Kontrollen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten, wurden durch das Ordnungsamt bisher im Jahr 2024 in Gewerbebetrieben in Neukölln durchgeführt?
  2. In welchen Gewerbebetrieben, aufgezählt nach Monat und Betriebsart, fanden die entsprechenden Kontrollen durch das Ordnungsamt statt?
  3. Welche Verstöße wurden dabei festgestellt, aufgelistet nach Monat und Art der Verstöße?
  4. Wie hoch war die Anzahl der Verstöße, aufgelistet nach der Art der unterschiedlichen Verstöße, die bei den Kontrollen durch das Ordnungsamt festgestellt wurden?
  5. Welche Strafen bzw. Strafanzeigen, aufgelistet nach Monat und Höhe, wurden bisher verhängt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/337/XXI vom 24.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 4: 

Sämtliche Fachbereiche des Ordnungsamtes, d.h. der Allgemeine Ordnungsdienst, die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle, die Zentrale Verfahrensbearbeitung sowie auch insbesondere die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, führen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Kontrollen in Gewerbetrieben aus mannigfaltigen Gründen durch. 

Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen gibt es nicht, zumal die Bezirksämter die Leistungserbringung nicht auf Basis von Kennzahlen erfassen sondern anhand der landesweit einheitlichen Produkte der Kosten- und Leistungsrechnung. Ein Produkt „Kontrolle von Gewerbebetrieben“ existiert nicht. 

Zu 5. 

Für die Verfolgung von Straftaten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, nicht das Ordnungsamt. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

Dokumente

Neukölln und die Parkzonen

Neukölln und die Parkzonen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/329/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Bewohnerparkausweise wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  2. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  3. Wie viele Handwerkerparkausweise wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  4. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  5. Wie viele Betriebsvignetten wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  6. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  7. Welche Gelder wurden durch die Einnahmen der Parkausweise generiert?
  8. Wie viele Ausgaben wurden durch die Genehmigungsverfahren verursacht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/329/XXI vom 17.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Frage 3.: 

Bisher wurden 73 Handwerkerparkausweise beantragt. 

Frage 4.: 

Bisher wurden 32 Handwerkerparkausweise genehmigt (ohne Ablehnungen). 

Frage 5.: 

Bisher wurden 665 Betriebsvignetten beantragt (Zahl der Anträge, teilweise pro Antrag mehrere Vignetten). 

Frage 6.: 

Bisher wurden 399 Betriebsvignetten genehmigt (ohne Ablehnungen). 

Frage 7.: 

08-12/2023 IST-Einnahme auf dem Produkt 78843 -> 5.937,00 Euro 

Hier sind die tatsächlichen IST-Einnahmen dargestellt. Auf dem Produkt R-Ord-Bewohnervig-netten sind dort nur die Gebühreneinnahmen zu diesem Zeitpunkt gebucht. 

01-03/2024 IST-Einnahme auf dem Produkt 78843 -> 87.087,00 Euro 

Frage 8.: 

Die Datengrundlage für die Beantwortung der Frage sind die Produktvergleichsberichte zum Produkt 78843 R-Ord-Bewohnervignetten 12/2023 und 3/2024 

08-12/2023 erweiterte Teilkosten auf dem Produkt 78843 -> 35.489,00 Euro 

In diesen Kosten sind folgende Sachverhalte auf dem Produkt R-Ord-Bewohnervignetten gebucht 

– direkte Personalkosten 

– direkte Sachkosten 

– Kalk. Pensionszuschläge 

– Umlage Infrastrukturkosten 

– Umlage mitverursachte Gemeinkosten 

– Umlage Leitungs-/Managementkosten 

– Umlage Abteilungskosten 

– Umlage Amts-/Referatskosten 

– Umlage nachgeordnete Einrichtungen KoL 

01-03/2024 erweiterte Teilkosten auf dem Produkt 78843 -> 96.828,00 Euro 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Personalausweis zu beantragen?

2. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Wohnung anzumelden?

3. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Reisepass zu beantragen?

4. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Gewerbeanmeldung zu beantragen?

5. Wie lange dauert nach Beantragung die Ausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden im Bezirk Neukölln?

6. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt, um einen Termin im Neuköllner Standesamt zu bekommen?

7. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Bürgeramt derzeit unbesetzt?

8. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Standesamt derzeit unbesetzt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/324/XXI vom 28.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Zu 1.: 

Es gibt nur die Kennzahl „durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin“, die keinen Unterschied zwischen den Dienstleistungen macht. Es kann nur die durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin benannt werden, also wie viele Tage hat ein Kunde im Durch-schnitt auf den in dem entsprechenden Monat stattfindenden Termin gewartet vom Tage des Buchungsdatums bis zum Datum des Termins. 

Das waren im Bürgeramt Neukölln und im berlinweiten Durchschnitt wie folgt: 

Zu 2.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 3.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 4.: 

Einen Termin für eine Gewerbeanmeldung kann nur im Ordnungsamt erfolgen. 

Zu 5.: 

Die Bearbeitung der Geburtenfälle bei Neugeburten beginnt mit dem Empfang der schriftlichen Geburtsanzeigen vom Krankenhaus Neukölln durch die Fachabteilung Geburtenregister. Dabei kommt es darauf an, welche Unterlagen die Kindeseltern bereits im Krankenhaus der Anzeige beilegen konnten und wie konkret Angaben zum Vor- und Familiennamen des Neugeboren angezeigt wurden. Oftmals erhält das Standesamt – Geburtenregister – sogenannte ‚Leeranzeigen‘, ohne Unterlagen und Festlegungen von Vor- und Familiennamen des Kindes. Im Idealfall, d.h. bei Vorliegen aller Unterlagen, kann eine Neugeburt innerhalb von einer Woche beurkundet werden. Ein Großteil der Anzeigen sind jedoch Klärungsfälle. In diesen Fällen ist eine persönliche Vorsprache der Kindeseltern – oftmals auch mit Sprachmittlern im Standesamt unerlässlich. In diesen besonderen Fällen ist mit einer Bearbeitung von derzeit ca. 4-6 Wochen zu rechnen, je nach Fallkonstellation. 

Sterbefälle werden in der Regel innerhalb einer Woche durch das Standesamt – Sterberegister – beurkundet. 

Zu 6.: 

Termine zur Anmeldung einer Eheschließung, Ausstellungen von Ehefähigkeitszeugnissen und Beratungen sind innerhalb von zwei Wochen vereinbar. Eheschließungstermine stehen je nach freien Terminplätzen den Paaren zur Verfügung. 

Persönliche Vorsprachen im Geburtsregister zur Klärung im konkreten Beurkundungsfall, Namenserklärungen oder Anerkennungen von Vaterschaften sind innerhalb von zwei bis drei Wochen vereinbar. 

Die Abgabe von Namenserklärungen (Wiederannahme Geburtsname nach Scheidung, Bestimmungen von Ehenamen), Beurkundungen von Auslandsehen, Fortführungen im Eheregister sind mit vorheriger Terminvereinbarung innerhalb von zwei Wochen möglich. 

In der Urkundenstelle können innerhalb einer Woche Urkunden persönlich abgeholt und bezahlt werden. 

In besonderen Einzelfällen sind auch kurzfristige Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten mit den Fachabteilungen zu erhalten. 

Zu 7.: 

Von den 77 VZÄs waren 14,47 Stellenanteile im April 2024 unbesetzt, davon wurden jedoch bereits sechs Stellen für die Auszubildenden Verwaltungsfachangestellte des Bezirksamtes Neukölln, die im September 2024 auslernen, reserviert. Im Mai 2024 fangen zwei neue Sach-bearbeitende an; zwei Interessenbekundungsverfahren befinden sich aktuell im Beteiligungsverfahren. Leider ist die Fluktuation in den Berliner Bürgerämtern sehr hoch. 

Zu 8.: 

Aktuell sind im Standesamt 6,9 Stellenanteile u.a. durch eine erhöhte Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung unbesetzt. Zum 01.06.2024 wird eine bereits ausgebildete Standesbeamtin in Neukölln ihren Dienst aufnehmen, womit dann nur noch 5,9 Stellenanteile unbesetzt sind. Für 2 Stellen befinden sich die Stellenausschreibungen derzeit in Vorbereitung. Hier ist eine breite Öffnung beabsichtigt, da die Ausbildung im Bereich selbst erfolgen wird. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Brennpunkt Schulen im Bezirk Neukölln

Brennpunkt Schulen im Bezirk Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/323/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Straftaten sind dem Bezirksamt an den Neuköllner Schulen im Jahr 2023 insgesamt bekannt?
  2. Darunter wie viele Beleidigungen und Bedrohungen im Jahr 2023?
  3. Wie viele Rauschgiftdelikte im Jahr 2023?
  4. Wie viele Körperverletzungen im Jahr 2023?
  5. Wie viele Straftaten im Zusammenhang mit Raubstraftaten im Jahr 2023? 
  6. Wie viele Straftaten sind dem Bezirksamt an den Neuköllner Schulen im Jahr 2023 insgesamt im Zusammenhang mit Waffen, gefährlichen Gegenständen usw. bekannt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/323/XXI vom 01.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 bis 6:

Zu den einzelnen Fragestellungen liegen weder dem Bezirksamt noch der regionalen Schul- aufsicht die angefragten Daten vor. Diese werden ausschließlich von Ermittlungs- oder Straf- verfolgungsbehörden erhoben.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

Dokumente

Angriffe auf Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

Angriffe auf Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/322/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Übergriffe (Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe) gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes im Bezirk Neukölln auf seine Mitarbeiter in den Jahren 2021, 2022 und 2023? 
  2. In welchen Ämtern aufgeschlüsselt nach Amt, Anzahl und Jahren kamen die Übergriffe zustande?
  3. Kam es in den entsprechenden Zeiträumen aufgrund der Übergriffe zu Verletzungen von Mitarbeitern des Bezirksamts?
  4. Wie viele Strafanzeigen wurden aufgrund der Übergriffe gegen die Täter aufgeschlüsselt nach den Jahren 2021, 2022 und 2023 gestellt?
  5. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Mitarbeiter vor diesen Übergriffen zu schützen bzw. diese Übergriffe zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/322/XXI vom 28.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Zu 3: 

Ordnungsamt: 

Ja. 

2021: 5 

2022: 0 

2023: 1 

Amt für Bürgerdienste: 

Nein. 

Jugendamt: 

Das Jugendamt führt hierzu keine Statistik. 

Soziales und Gesundheit: 

Es kam zu einer Verletzung. 

Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr 

Ja, bei dem unter 1. und 2. benannten Vorfall im SGA musste infolge des Übergriffs der Dienst abgebrochen werden. 

Zu 4.: 

Das Ordnungsamt, Amt für Soziales, Gesundheitsamt und das Amt für Bürgerdienste bringen jeden bekannt gewordenen Angriff auf Mitarbeitende sowie Sachbeschädigungen an Ausstattungsgegenständen zur Anzeige und stellen zudem über das Rechtsamt Strafantrag. 

Zu 5. 

Ordnungsamt: 

Neben dem durch die Verwaltungsakademie (VAk) angebotenen umfangreichen Aus- und Fortbildungsangebot (Eigensicherung, Deeskalation, Gesprächsführung), absolvieren die Mitarbeitenden des FB Allgemeiner Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes jede zweite Woche verpflichtend ein aus Mitteln des Ordnungsamtes finanziertes zweistündiges Eigensicherungstraining. In diesem wird neben allgemeiner Einsatzlehre und Selbstverteidigung auch das Vermeiden von Konflikten behandelt. Ebenso besteht dort die Möglichkeit Erlebtes auszuwerten. Allen übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes steht die Teilnahme an diesen Veranstaltungen frei. 

Im Ordnungsamt Neukölln sind zusätzlich zu der in der Dienstkleiderordnung der Berliner Ordnungsämter festgelegten Grundausstattung (insbes. RSG, Schlagstock) sämtliche Dienstkräfte des AOD mit stich- und schnitthemmenden Handschuhen (Zertifizierung nach EN 388 mit Schutzklassen 3/5/4/3) ausgestattet. Weiterhin besteht für jede Außendienstkraft des Fachbereichs der Anspruch auf eine Schutzweste (ballistischen Schutzklasse 1 mit Stichschutzeinlage). 

Die Arbeitsplätze im Publikumsbereich des Ordnungsamtes sind mit einem Notrufsystem mit direkter Aufschaltung zur Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin ausgestattet. Die Mitarbeitenden des Außendienstes sind mit BOS-Digitalfunkgeräten ausgerüstet, die ebenfalls über eine Notruffunktion bei gegenwärtigen Gefährdungslagen verfügen. 

Die über das „übliche Maß“ hinausgehenden Maßnahmen und Schutzausrüstungsgegenstände wurden über eine Gefährdungsanalyse/-Beurteilung regelmäßig ermittelt und in der Folge im Rahmen der Erfüllung der Fürsorgepflicht beschafft und zur Verfügung gestellt. Die Gefährdungslage sowie die getroffenen Maßnahmen um dieser zu begegnen werden regelmäßig überprüft. 

Amt für Bürgerdienste: 

Neben Deeskalationstrainings für Mitarbeitende in besonders betroffenen Bereichen beauftragt das Bezirksamt in verschiedenen Einrichtungen und Ämtern Sicherheitsdienste, die teilweise bereits beim Zutritt zum jeweiligen Dienstgebäude eine Zugangsberechtigung überprüfen (z.B. Prüfung einer Terminvereinbarung im Bürgeramt). Die Sicherheitsdienste wirken alleine durch ihre Präsenz bereits deeskalierend; auch greifen Sie im Falle einer bedrohlichen bzw. bedrohlich wirkenden Situation deeskalierend ein. 

Jugendamt: 

 Fortbildungsangebote des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts und Inhouse bzw. mit der Polizei z.B. zu Umgang mit schwierigem Klientel, Deeskalation, Schutz im Internet etc. 

 Regelhaftes Besprechen von Maßnahmen im Team: Absprachen zu Schutzmaßnahmen bei schwierigen Gesprächen oder psychisch auffälligen Klientel: Gespräche und Hausbesuche ggf. zu zweit bzw. nur in der Dienststelle in Anwesenheit weiterer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Information der Leitung (Hausverbot, Einschalten der Polizei), Deeskaltionsstrategien bei sehr lauten und aufgeregten Gesprächen (Sitzordnung, Notfallplan etc.), Umgang in Sozial Media zum eigenen Schutz vor Verfolgung etc.. 

 Nach Bedrohung: Auskunftssperre Einwohnermeldeamt und KFZ Stelle 

 Nach Bedrohung etc.: Angebot Krisengespräche im Fürstenberg-Institut oder Sondersupervision 

 Die jeweiligen Vorfälle werden innerhalb der Fachbereiche vermerkt, an die Leitungskräfte weitergegeben und entsprechende Handlungsmöglichkeiten (beispielsweise „normenverdeutlichende Gespräche“ mit den Täter und Täterinnen durch die Fachkraft oder die Leitungskraft, Verschärfung der Vorsichtsmaßnahmen bei Folgegesprächen, Hausverbot, Gespräche nur nach Termin und in andere Dienststellen, Gespräche nur noch unter Amtshilfe der Polizei, Anzeige etc.) diskutiert und umgesetzt. 

Amt für Soziales: 

Das Bezirksamt stellt einen Wachschutz für das Dienstgebäude Donaustraße zur Verfügung. Des Weiteren gibt es Schulungen, Schulungsangebote und Unterweisungen zum Thema Sicherheit und Selbstschutz für Beschäftigten. 

Gesundheitsamt: 

Das Bezirksamt beschäftigt einen Wachschutz, wovon ein Teil am Standort Blaschkoallee 32, 12359 Berlin eingesetzt ist. Dort befindet sich jedoch nicht ausschließlich das Gesundheitsamt, sondern mehrere Ämter unterschiedlicher Geschäftsbereiche. Im Dienstgebäude Gut-schmidtstr. 29-31 gibt es einen installierten Kolleginnennotruf mit den Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf per Telefon Unterstützung anfordern können. Im Bedarfsfall wird die Polizei hinzugezogen. Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, regelmäßige Fortbildungen zu besuchen. 

Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr 

Der GB SUV weist regelmäßig auf Schulungsangebote zum Thema „Deeskalation“ hin, die individuell durch die Beschäftigten wahrgenommen werden. Zuletzt fand im Oktober 2023 eine InHouse Schulung für 18 Mitarbeitende des SGA zum Thema „Sicheres Handeln im eskalierenden Konflikt“ statt. Ansonsten wird auf das angekündigte Sicherheitskonzept für das Dienstgebäude gewartet. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/210/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind in den letzten fünf Jahren Honorare, Aufwandsentschädigungen, Spesen, Kostenpauschalen oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderationen, Präsentationen, Beratungen, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtrainings, usw.) seitens des Bezirksamtes an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten ergangen? (Bitte erläutern)
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurden die Aufträge bzw. die Leistungen für welchen Leistungszeitraum jeweils erteilt?
  3. Wenn ja, wie ist jeweils die Bezeichnung/Benennung des Auftrags bzw. der Leistung?
  4. Wenn ja, welcher Journalist bzw. welche Journalisten aus welchen Medien bzw. welche freischaffenden Journalisten wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht? (Bitte datenschutzkonform benennen)
  5. Wenn ja, welcher bzw. welche Medien  wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht und in welcher Höhe ist dies erfolgt?
  6. In welchen bezirklichen oder überbezirklichen Medien hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren Anzeigen welcher Art für welches Budget geschaltet? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget) 
  7. Welche Werbeflächen kommerzieller Anbieter hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren für Plakate, Anzeigen oder weitere Werbeformate gebucht? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/210/XXI vom 18.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In den letzten fünf Jahren hat das Bezirksamt Neukölln in zwei Fällen Honorarverträge mit Journalist:innen geschlossen. Dabei handelte es sich in beiden Fällen um Kulturjournalist:innen, die im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin eine Lesung in der Helene- Nathan-Bibliothek moderiert haben. 

Zu 2.: 

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgte jeweils ein Auftrag an Kulturjournalist:innen für die Moderation einer Lesung im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin. 

Zu 4.: 

Zu den zwei in den Antworten zu den Fragen 1-3 benannten Aufträgen wurde jeweils ein Honorarvertrag mit Kulturjournalist:innen geschlossen. In einem Fall (2021) handelt es sich um ein:e festangestellte Kulturjournalist:in. Im zweiten Fall (2022) handelt es sich um ein:e freiberufliche Kulturjournalist:in. 

Zu 5.: 

Keine. 

Zu 6.: 

Die in Auftrag gegebenen Anzeigen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

Nicht aufgeführt sind angefallene Kosten für gesetzliche Informationspflichten gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB. 

Zu 7.: 

Die in Auftrag gegebenen Buchungen von Plakatflächen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente

Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/312/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Amt für Wirtschaftsförderung das Themenmarketing zu den Top 3 Bereichen Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge für den Neuköllner Tourismus?
  2. Wie will das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie gewünschte öffentliche Unterstützung v.a. durch günstigere Mieten (Mietendeckel) und dem Gewerbemietrecht zum Schutz der Mieter ausbauen, um diese Wünsche für Gewerbetreibende in Neukölln zu realisieren?
  3. Inwieweit hat das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie empfohlenen sechs Handlungsempfehlungen umgesetzt bzw. bereitet derzeit eine Umsetzung vor?
  4. Welche Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung für die in der Studie als wichtig betrachtete Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung im lokalen Tourismus bereits ergriffen?
  5. Welche konkreten Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung bisher ergriffen, um die in der Studie als unbedingt erforderlich bezeichneten bezirklichen Leit- und Informationsangebote für den Tourismus weiterzuentwickeln, und zwar sowohl digital als auch analog (Stichwort hier „Infostellen“)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/312/XXI vom 22.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Das bezirksübergreifende Projekt zur Unterstützung der lokalen touristischen Unternehmen in und nach der Coronakrise unter dem Arbeitstitel „Berlin reloaded“ hat eine Analyse der Betroffenheit von lokalen touristischen Unternehmen und ein Set an potenziellen Maßnahmenvorschlägen für die bezirklichen Wirtschaftsförderungen und die Landesebene für die Zeit nach der Coronapandemie vorgelegt. Das durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanzierte einjährige Projekt (12/20-12/21) wurde von acht Wirtschaftsförderungen der Berliner Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg initiiert. 

Es wurde eine berlinweite quantitative Onlinebefragung unter den Unternehmen der Tourismusbranche und benachbarter Branchen durchgeführt. Experteninterviews mit wichtigen Akteuren des Berliner Tourismus sowie die Einbeziehung von Tourismuskonzepten vervollständigten die Einschätzungen. Die Ergebnisse von „Berlin reloaded“ haben zum Landesprogramm „Neustart Wirtschaft“ 2022 für die von der Pandemie besonders betroffenen Branchen beigetragen. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Frage 1 nimmt Bezug auf einen Fragenkomplex, bei dem die Unternehmen anhand eines Tableaus befragt worden sind, welche Themen sie für die (Außen)-Darstellung Neuköllns besonders passend finden. Dieses Tableau stützte sich, da es eine Abfrage über alle 12 Bezirke war, auf das „Themenmarketing“ der Landesebene. 

Für die an der Abstimmung beteiligten Neuköllner Unternehmen sind die benannten Bereiche Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge mit jeweils über 75 % insgesamt sehr wichtig – Gastronomie/Kulinarik 93 %, Orte der Geschichte 84 % und Kiezspaziergänge 95 %. Da durch die Befragungsart ein Bezirksvergleich angestellt worden ist, ließ sich ableiten, dass das Thema „Kiez“ für Neukölln gegenüber den anderen Bezirken (mit 85 %) überproportional oft benannt worden ist. 

Passend zur Gewichtung der Themen wurden gemeinsam mit der Landesebene daher zeitlich folgend Kampagnen wie „Crafted in Berlin“ (Bewerbung zahlreicher Orte, an denen kreativ gearbeitet wird und interessante, authentische – auch kulinarische – Produkte entstehen) und „Going Local“ (Stadt Berlin abseits der bekannten touristischen Pfade in Form von Kiezspaziergängen erkunden) ausgespielt. 

Speziell für den Bezirk wurde durch die Wirtschaftsförderung und –beratung das Projekt „Neuköllner Süden entdecken. Die Hufeisensiedlung“ durchgeführt (Führung und Karte mit QR-Code); finanziert von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Gerade historische Orte gehören nicht nur zum Kern der Identitätsstiftung, sondern haben auch touristische Anziehungskraft. Durch das Projekt und die entstandenen Produkte wurde das Thema Kiezspaziergang und Orte der Geschichte für Neukölln sehr gut verknüpft. 

Zu 2.: 

Das Gewerbemietrecht wird im deutschen Recht nicht gesondert geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Kontext der „Reloaded-Studie“ ist dies daher eine übergreifende Handlungsempfehlung, die auch an den Bundestagsabgeordneten für Neukölln in der aktuellen Wahlperiode herangetragen worden ist. Auf Landesebene besteht hierfür ein Problembewusstsein und wurde in der Vergangenheit durch Initiativen wie den Mieterschutz für Gewerberäume zu erhöhen als Bundesratsinitiative eingebracht. 

Zu 3.: 

Es handelt sich hierbei um übergeordnete Handlungsempfehlungen (Stand Januar 2022), die sich sowohl an die Landes- wie Bezirksebene richten und die Potenziale touristischer Förderung für alle 12 Bezirke aufzeigen. 

Handlungsempfehlung 1: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Ankerpunkte für die Förderung der Tourismusentwicklung in den Bezirken. 

– Von der Neuköllner Wirtschaftsförderung und -beratung wird der Neuköllner Tourismusbeirat koordiniert an dem Akteure aus Politik, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Verwaltung partizipieren. 

Die Wirtschaftsförderung gestaltet das Thema Tourismus durch Maßnahmen aus, die durch den Fördertopf Besonderen touristischen Mittel, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ermöglicht werden. Mittel aus dem Bezirkshaushalt stehen nicht zur Verfügung. Es gibt auch keine eigene Stelle eines Tourismusbeauftragten. 

Handlungsempfehlung 2: 

Die Wirtschaftsförderungen werden in die Lage versetzt, modernen Ansprüchen an die Digitalisierung gerecht zu werden. 

– Die Wirtschaftsförderung Neukölln stellt unter berlin.de in einem eignen Auftritt Informationen zum „Neukölln Tourismus“ https://www.berlin.de/tourismus-neukoelln/ bereit. Außerdem können Beratungstermine für Unternehmen und Gründer über ein Konferenztool angeboten werden. 

– Die Arbeit der Neuköllner Wirtschaftsförderung mit dem Schwerpunkt „Ausbildung und Fachkräfte im Tourismus“ wurde in einer eigenen Podcastfolge von „Berlin reloaded“, welche seit März 2024 auf den gängigen Audiostreamingdiensten abrufbar ist, vorgestellt. 

Handlungsempfehlung 3: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Nukleus für eine erfolgreiche Netzwerkarbeit im Tourismus. 

– Neben dem Format des Neuköllner Tourismusbeirates gibt und gab es projektbezogene For-mate, wie Akteurstreffen zu „Ab in den Neuköllner Süden“ sowie bezirks- und branchenbezogene Austausche und Informationsveranstaltungen zum Standortmarketing und zum Thema Fachkräfte. 

Handlungsempfehlung 4: 

Die Wirtschaftsförderungen nehmen eine wichtige Rolle bei der Wegbereitung und Umsetzung eines nachhaltigen und stadtverträglichen Tourismus auf Bezirksebene ein. 

– Bei den Bezirksprojekten wird darauf geachtet, dass diese nachhaltige und stadtverträgliche Themen adressieren, dies sind auch grundsätzliche Fördervoraussetzungen bei der Antragsstellung für die Fördermittel auf Landesebene, z. B. die Umsetzung von „fair.kiez“ gemeinsam mit Friedrichshain-Kreuzberg (Kiezknigge) oder die Informationen und Aufklärung von Gastronomen in Folge der Lärmmessungen im Schillerkiez. 

Handlungsempfehlung 5: 

Die Wirtschaftsförderungen können die bezirklichen Tourismuskonzepte zur Förderung und Steuerung des lokalen Tourismus einsetzen. 

– Der Bezirk Neukölln hat seit 2019 ein eigenes Tourismuskonzept. Dieses wurde mit lokalen Akteuren erarbeitet und dient zur Orientierung bei Beantragung von Maßnahmen, z. B. bei der Förderung der Sichtbarkeit kulturtouristischer Schwerpunkte, dem Aufzeigen spezieller Ange-bote für Familien (Neuköllner Entdeckerheft), Veröffentlichung einer illustrierten Bezirkskarte mit den touristischen Highlights; Betreuung von touristisch relevanten Projekten von herausgehobener Funktion für den Bezirk am Standort Schloss & Gutshof Britz oder Young Euro Classics in der Gropiusstadt. Bewerbung der Hufeisensiedlung als herausragendes Beispiel für den modernen Wohnungsbau der Weimarer Republik, Profilschärfung des Bezirkes durch die „State of the Art“-Gästebroschüre, Hervorhebung der Kulturwirtschaft und damit verbundenen Anziehungskraft für BesucherInnen im Rahmen von u.a. auch bezirksübergreifenden Projekten wie „Sight.dress – Berlin meets local fashion“. 

Handlungsempfehlung 6: 

Die Wirtschaftsförderungen bieten im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit touristischen Unternehmen Beratung und Unterstützung zu branchenspezifischen Themen und Anliegen an. 

– Hier steht zum einen die Einzelbetreuung im Sinne der Bestandspflege und des Unternehmensservice durch die Wirtschaftsförderung und –beratung im Fokus und zum anderen die Zusammenarbeit mit visitBerlin. Es finden Beratungen für touristische Leistungsträger und In-formationsveranstaltungen zu branchenspezifischen Themen statt, speziell wurde das Format des Tourismushubs auf Berlinebene in Folge des „Reloaded-Projektes“ weiter ausgebaut: https://about.visitberlin.de/TourismusHub 

Zu 4.: 

Hotellerie, Gastronomie und dienstleistungsorientierte touristische Querschnittsbranchen gehören mittlerweile zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in Neukölln. 

Mit einer 2023 entwickelten Kampagne unter dem Motto „Mach was draus“ hat die Wirtschaftsförderung und -beratung im Herbst 2023 in Zusammenarbeit mit Unternehmensvertretern, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und dem Neuköllner Tourismusbeirat Aufmerksamkeit für Ausbildungsmöglichkeiten und Jobs in der Tourismuswirtschaft erzeugt. 

Tourismusorte und Auszubildende wurden auf Plakaten in den Mittelpunkt der Kampagne gerückt und auf Flächen der Kulturplakatierung, Die Draußenwerber und Ströer, dem Berliner Fenster in der U-Bahn Neuköllner gezeigt. Zudem waren über soziale Medien wie Instagram z. B. Leichtathletin Lisa Marie Kwayie und Schauspieler Levy Rico Arcos („Sonne und Beton“) Botschafter:innen und Gesichter der Kampagne. 

Sie alle eint der Neuköllner Spirit „Mach was draus!“, und mit ihrer Unterstützung wurde diese Botschaft bei Neuköllner Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbreitet. Jugendeinrichtun-gen und Schulen wurden mit den Plakaten für Ihre Abteilung Berufsorientierung versorgt. 

Zu 5.: 

Das Thema der Infostelen liegt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und wird derzeit nicht weiterverfolgt, da die Konzentration auf digitale Medien über die Endgeräte der Touristen erfolgen soll (bring your own device). Außerdem sind die Stelen-Systeme sehr störanfällig. Hier wird auf eine landesweite Lösung hingearbeitet, zu der später Schnittstellen hergestellt werden sollen. 

Als Weiteres hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Fachbereich Museum eine Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines hybriden Neuköllner Leit- und Informationssystems für Orte der Erinnerungskultur in Auftrag gegeben. 

Um keine Insellösungen zu schaffen, müssen und sollen digitale Entwicklungen auf Landesebene abgewartet werden, die Lösungen für touristische Points of Interests (POIs) verbinden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

Dokumente