Umweltverschmutzung durch die Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/168/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In welchen Gebieten in Neukölln wurde durch das Bezirksamt das Aufhängen von Plakaten der Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral genehmigt? 

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Plakate durch die Initiative zum Volksentscheid Berlin 2030 aufgehängt wurden? 

3. Für welchen Zeitraum galt bzw. gilt die Genehmigung zur Anbringung der Plakate? 

4. Gab es seitens der Bevölkerung Beschwerden über unsachgemäß aufgehängte Plakate der o.g. Initiative? 

5. Wie viele Plakate der o.g. Initiative hat das Ordnungsamt wegen Verstößen gegen die Auflagen entfernt? 

6. Wurden durch das Ordnungsamt Bußgelder verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/168/XXI vom 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Das Aufhängen der Plakate der Initiative „Klimaneustart Berlin“ wurden im gesamten bezirklichen Gebiet genehmigt. Jedoch sind innerhalb der bezirklichen Ebene einige Straßen, Plätze und Bereiche auf Grundlage des §11 BerlStrG von der Wahlwerbung ausgenommen. Die Regelungen entsprechen denen zur Anbringung von Wahlwerbung durch Parteien vor Wahlen. 

Zu 2. 

Insgesamt wurden für den Volksentscheid „Berlin 2030“ 1.000 Mastenhänger beantragt und auch genehmigt. Darüber hinaus wurde für 38 Standorte im Bezirk das Aufstellen von insgesamt 50 sogenannten Wesselmännern (3,60m x 2,90 m große Sondergroßflächen) beantragt. Genehmigt wurden davon 49 an 37 Standorten (ein beantragter Standort befand sich auf dem Gebiet des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg). 

Zu 3. 

Bei vorzeitigen Wahlen, Nachwahlen und Wiederholungswahlen beträgt der Zeitraum nach §11 (2a) S. 1 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sechs Wochen vor bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag. In diesem Fall wurde ein Zeitraum vom 05.02.2023 bis 02.04.2023 genehmigt. 

Zu 4. 

Bisher ist beim Ordnungsamt wegen eines Plakates der Initiative „Klimaneustart Berlin“ eine Beschwerde eingegangen (Stand 02.02.2023). 

Zu 5. 

Wegen Verstößen gegen die Bestimmungen der Sondernutzungserlaubnis wurden Stand heute bisher 10 Plakate durch das Ordnungsamt abgenommen. 

Zu 6. 

Ein Bußgeldverfahren hat es in diesem Zusammenhang bisher nicht gegeben. Wie bei erlaubter Plakatierung üblich, werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im gesamten Zeitraum der Plakatierung durchgeführt. Über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird nach Ablauf dieses Zeitraumes entschieden (Opportunitätsprinzip). Sollte es bei den bisherigen Verstößen bleiben, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Diverse „Neuköllner*innen“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/167/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Neuköllner Bürger haben seit Einführung des sogenannten dritten Geschlechts Ende 2018 in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 im Melderegister eine Änderung ihres Geschlechtes auf „divers“ vornehmen lassen (Bitte nach Anzahl der Bürger in den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 

2. Wie viele Bürger davon jeweils von männlich auf „divers“? 

3. Wie viele Bürger davon jeweils von weiblich auf „divers“? 

4. Wie viele „divers“-Einträge gab in den in Frage 1 aufgezählten Jahren jeweils für Neugeborene? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/167/XXI vom 31.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu den Fragen 1-4.: 

Das Bürgeramt meldet für alle Fragen aus dieser Kleinen Anfrage Fehlanzeige, da die Berliner Bürgerämter keine Auswertungsfunktion im Melderegister haben. Hierfür ist das Landes-amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Trinkwassernotbrunnen / Straßenbrunnen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/159/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele öffentliche Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser im Katastrophenfall gibt es aktuell im Bezirk Neukölln? 

2. Wie viele öffentliche Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind davon derzeit funktionsfähig? 

3. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind das pro 10.000 Einwohner im Bezirk Neukölln? 

4. Wie viele der vorhandenen Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen im Bezirk Neukölln funktionieren auch nach einem länger andauernden Stromausfall unabhängig vom Stromnetz, beispielsweise durch Handbetrieb? 

5. Wie viele neue Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind im Rahmen des Katastrophenschutzes in den Jahren 2023 und 2024 geplant? 

6. Wie viel kostet der Bau eines Trinkwassernotbrunnens/Straßenbrunnens? 

7. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen wurden seit dem Jahr 2012 im Bezirk Neukölln gebaut? 

8. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen wurden seit dem Jahr 2012 im Bezirk Neukölln stillgelegt bzw. abgebaut? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/159/XXI vom 24.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Im Bezirk Neukölln gibt es im öffentlichen Straßenland zum gegenwärtigen Zeitpunkt 217 Brunnen. Davon sind 173 landeseigene Brunnen und 44 Brunnen in der Verantwortung des Bundes (Bundesamt für Bevölkerungsschutz), für deren Betrieb und Unterhaltung insgesamt der Bezirk zuständig ist. Die Mehrzahl der Brunnen verfügt dabei über keine Trinkwasserqualität. 

Zu 2. 

Davon sind aktuell 156 Brunnen wasserführend (113 Landesbrunnen und 43 Bundesbrunnen). Zum Vergleich: im Jahr 2019 waren nur 78 Brunnen im Bezirk wasserführend (62 Landesbrun-nen und 16 Bundesbrunnen). 

Im Jahr 2019 wurde daher für die Landesbrunnen eine Maßnahme in das Investitionsprogramm aufgenommen, um die nicht funktionsfähigen Brunnen (kein Wasser oder technisch überaltert, so dass die Instandsetzung auf Grund fehlender Ersatzteile nicht mehr möglich ist) wieder in Betrieb nehmen zu können bzw. defekte Brunnen wieder instand zu setzen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Versorgung im Katastrophenfall mit Trink- und Brauchwasser.

Mittel für die Instandsetzung der Bundesbrunnen werden durch die zuständige Senatsverwaltung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz beantragt und genehmigt. 

Die bezirkliche Investitionsmaßnahme wurde im Jahr 2020 begonnen, die Fertigstellung ist für 2023 vorgesehen. Es ist vorgesehen, in diesem Jahr aus Investitions- sowie bezirkseigenen Unterhaltungsmitteln noch etwa 30 Landesbrunnen instand zu setzen bzw. zu reparieren. 

Es muss insgesamt auch berücksichtigt werden, dass trotz der hohen Zahl wieder funktionstüchtig gemachter Brunnen immer wieder auch Brunnen kaputtgehen. So wurden z.B. im Jahr 2020 insgesamt 43 Brunnen wieder funktionstüchtig gemacht, in etwa gleichen Umfang sind aber auch Defekte an anderen Brunnen hinzugekommen. Die hinlänglich bekannten Krisen, Lieferschwierigkeiten, Materialengpässe, stark steigende Kosten sowie der Mangel an Fachfirmen erschweren gleichwohl die weitere positive Entwicklung in Neukölln. 

Zu 3. 

Je 10.000 Einwohner*innen stehen bei etwa 330.000 Einwohner*innen im Bezirk mathematisch demnach rund 6,6 Brunnen (rund 4,7 bei den aktuell funktionierenden Brunnen) zur Verfügung. 

Zu 4. 

Alle vorhandenen Trinkwassernotbrunnen / Straßenbrunnen in Neukölln lassen sich im Handbetrieb bedienen. 

Zu 5. 

Die Zuständigkeit ist mit der Änderung der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (ZustKat AZG zu § 4 Abs. 1 Satz 1 – Nr. 10 Abs. 11) seit dem 01.07.22 an die Hauptverwaltung übertragen worden. 

Für eine Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 6. 

Für einen Brunnenneubau inklusive Neubohrung sind je nach Tiefe des Brunnens und des Grundwasserleiters (Gesteinskörper mit Hohlräumen, der zur Leitung von Grundwasser geeignet ist) im Mittel etwa 55.000 € einzuplanen. 

Zu 7. 

Seit 2012 sind in Neukölln vier vorhandene Brunnenstandorte (versiegte Brunnen) neu überbohrt und gebaut worden. 

Zu 8. 

Seit 2012 sind acht Standorte stillgelegt bzw. abgebaut worden. Von den vorhandenen 217 Brunnenstandorten sind damit insgesamt aktuell 21 Brunnen (alle versandet) neu zu bohren. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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IGES Studie zur ambulanten ärztlichen Versorgung in den Berliner Bezirken Lichtenberg und Neukölln – Was hat sich seit 2017 getan? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/158/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wurden im Bezirk Neukölln nach Empfehlung der im Auftrag der Bezirksämter Lichtenberg und Neukölln durchgeführten Studie Portalpraxen eröffnet, um eine adäquate und zeitnahe Versorgung ambulant behandelbarer Patienten sicherzustellen? 

2. Durch welche konkreten Maßnahmen wurden die Ärzteniederlassungen durch das Bezirksamt bisher gefördert? 

3. Wie hoch ist die Anzahl der Hausärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

4. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Hausärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

5. Wie hoch ist die Anzahl der Kinderärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

6. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Kinderärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

7. Wie hoch ist die Anzahl der Gynäkologen je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

8. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Gynäkologen im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/158/XXI vom 16.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In sprechstundenfreien Zeiten bieten die Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung ambulante ärztliche Versorgung. Versicherte können sich in Notfällen an diese Praxen wenden und damit auch die Rettungsstellen der Krankenhäuser entlasten. Die KV Berlin betreibt KV-Notdienstpraxen für Erwachsene sowie KV-Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche. 

In Neukölln werden 2 KV-Notdienstpraxen betrieben. Die Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche befindet sich am Vivantes Klinikum Neukölln im Mutter-Kind-Zentrum und wurde im Juli 2020 eröffnet. Geöffnet ist sie jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr. 

Die Notdienstpraxis für Erwachsene wird am Vivantes Klinikum Neukölln seit November 2020 betrieben. Die Öffnungszeiten sind Freitag von 15 – 21 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 9-21 Uhr. 

Die Patientinnen und Patienten werden an einem gemeinsamen Tresen von KV Berlin und Vivantes von medizinischem Fachpersonal ersteingeschätzt. Dadurch erfolgt die Zuordnung einer Behandlung in der KV-Notdienstpraxis oder in der Rettungsstelle bzw. Kinderrettungsstelle. 

Zu 2.: 

Die Sicherstellung und Verbesserung im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung ist dauerhaftes Anliegen des Bezirksamtes. Wie schon mehrfach zuvor dargestellt, hat das Bezirksamt jedoch keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Versorgungssituation im Bezirk, da die Verantwortlichkeiten hier auf Ebene des Bundes, der Krankenkassen und der Kassenärztlicher Vereinigung liegen.

So stehen für eine gezielte Anwerbung weder die hierfür erforderlichen Instrumente zur Verfügung, noch bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen die gestalterische Möglichkeit einer erfolgversprechenden und zielführenden Anwerbung. Das Bezirksamt unterstützt aber alle Anstrengungen, die einer ausgeglichenen Versorgungslage dienen. 

In Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung waren unter anderem 

 die Förderung der Ärzteniederlassung in Neukölln, 

 die Notwendigkeit eines Monitorings über das Leistungsspektrum der Facharztgruppen für eine verbesserte Bedarfsplanung, 

 die weitergehende Beteiligung der Bezirke am Homogenisierungsprozess der Versorgungssteuerung und 

 der Einbindung am gemeinsamen Landesgremium nach §90 a SGB V 

zur Verbesserung der Versorgung thematisiert worden. Die seit 2017 anerkannten zusätzliche Bedarfe sind eine direkte Folge dieser Verhandlungen. 

Vorbemerkung zu den Fragen 3 – 8: 

Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen 3 – 8 erfolgt auf Datenbasis der ambulanten Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung – Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI) des Gemeinsamen Landesgremiums mit Datenstand 01.01.2022 sowie 01.07.2022. 

Die Arztzahlen sind zu den jeweiligen Stichtagen auf Vollzeitstellen umgerechnet. 

Die Bevölkerungszahl für Neukölln lag zum 01.01.2022 bei 327.100 und zum 01.07.2022 bei 329.037 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren betrug 53.332 zum 01.01.2022 be-ziehungsweise 53.977 zum 01.07.2022. 

Die Anzahl der Frauen in der Bevölkerung lag zum 01.01.2022 bei 164.014 Einwohnerinnen beziehungsweise bei 165.145 Einwohnerinnen zum 01.07.2022. 

Zu 3.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Hausärztinnen und -ärzte 68,3 Vollzeitäquivalen-ten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum 01.01.2022. Mit Stand 01.07.2022 verringerte sich die Anzahl auf 67,3 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Zu 4.: 

Der Versorgungsgrad betrug 110,0 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 203,2 Arztstellen gegenüber einem Ist von 223,50 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 107,7 % bei einem Soll von 205,6 Arztstellen gegenüber einem Ist von 221,50. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der ärztlichen Versorgung durch die jeweilige Arztgruppe den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 5.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Kinderärztinnen und -ärzte 55,8 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner unter 18 Jahren. Mit Stand 01.07.2022 erhöhte sich die Anzahl auf 57,4 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter 18 Jahren. 

Zu 6.: Der Versorgungsgrad betrug 103,3 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 28,8 Arztstellen gegenüber einem Ist von 29,75 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 105,0 % bei einem Soll von 29,5 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,00. 

Laut der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 7.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Gynäkologinnen und Gynäkologen 21,5 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen. Mit Stand 01.07.2022 blieb die Anzahl mit 21,6 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen praktisch gleich. 

Zu 8.: 

Der Versorgungsgrad betrug 74,4 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 47,4 Arztstellen gegenüber einem Ist von 35,25 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 74,9 % bei einem Soll von 47,7 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,75. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Unterversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 50 % unterschreitet. Eine Unterversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

In Vertretung: Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Radikalisierungsprävention im Bezirk Neukölln  

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/155/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Projekte werden im Rahmen der Radikalisierungsprävention vom Bezirksamt Neukölln derzeit gefördert (Bitte eine Auflistung der jeweiligen Projekte sowie deren Zielsetzung und Angebote)? 
  2. In welcher Höhe wurden die unter Frage 1. genannten Projekte in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 finanziell gefördert (Bitte die jeweiligen Projekte mit der entsprechenden Höhe der finanziellen Förderung nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 
  3. Wurden die vom Bezirksamt geförderten Projekte mit dem Schwerpunkt Radikalisierungsprävention neben den finanziellen Hilfen mit weiteren Maßnahmen unterstützt (Wenn ja, bitte die jeweiligen Maßnahmen aufzählen)? 
  4. Welche der vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des Linksextremismus (Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  5. Welche der derzeit vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich oder ausschließlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des religiös begründeten Extremismus im Phänomenbereich des Islamismus? 
  6. Ist das Bezirksamt von sich aus tätig geworden, um Gelder für Neuköllner Projekte zur Radikalisierungsprävention vom Land Berlin einzuwerben Wenn ja, bitte eine Aufzählung, wann in welcher Form und für welche Projekte und wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  7. Ist das Bezirksamt nach dem Aufruf der Berliner Landeskoordinierungsstelle vom 28.10.2022 tätig geworden und hat Kontakt mit zur Förderung geeigneter Organisationen mit der Schwerpunktarbeit Radikalisierungsprävention aufgenommen (Wenn ja, bitte eine Auflistung mit welchen Organisationen. Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/155/XXI vom 12.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

1.1. Neukölln hat seit mehreren Jahren eine „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD), diese wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. Ziel der Partnerschaft ist Demokratieförderung, damit wirkt sie zumindest mittelbar auch präventiv gegen jede Form des Extremismus. 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen Homo- und Transfeindlichkeit! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen religiös und politisch motivierte Gewalt! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln fördert Projekte für ein demokratisches Miteinander und Respekt für Vielfalt! 

Eine dezidierte Beschreibung der PfD und der im Rahmen der PfD durchgeführten Einzelprojekte ist auf der Website www.demokratischevielfaltneukoelln.de nachzulesen. 

1.2. Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez, finanziert von der Landeskommission gegen Gewalt. Beinhaltet mobile, niedrigschwellige Angebote im öffentlichen Raum im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungs-prävention. Enge Kooperation mit Polizei, AG Kinder- und Jugendkriminalität und Gewerbetreibenden. 

Zu 2.: 

2.1. Partnerschaft für Demokratie: 

2016: 85.000 € 

2017: 105.000 € 

2018: 120.000 € 

2019: 110.000 € 

2020: 142.889 € 

2021: 218.609 € 

2.2. Fair bleiben: Das Projekt gab es vor 2022 noch nicht. 

Zu 3.: 

3.1. Partnerschaft für Demokratie: Für die Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie stellt das Jugendamt ein halbes VZÄ zur Verfügung. Zudem wird die Partnerschaft wird durch einen Begleitausschuss und ein Ämternetzwerk unterstützt. 

3.2. Fair bleiben: Fachliche Begleitung durch den Projektverantwortlichen Sozialraumkoordinator. 

Zu 4.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Das gleiche gilt für das Projekt Fair bleiben. 

Zu 5.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Im Rahmen des Aktionsfonds der PfD hat es in der Vergangenheit immer auch wieder Projekte gegeben, die die Bearbeitung religiös begründeten Extremismus im Fokus hatten: 

2021 – „Bestandsaufnahme und Konzeptgestaltung für eine Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundungen in Berlin-Neukölln“ durch Devi e.V. inklusive der Organisation zweier Fachveranstaltungen zur Thematik „konfrontative Religionsbekundungen“. 

2020 – „Islam und Schule“ Ibn Rushd-Goethe Mosche. Workshopreihe für die Zielgruppe der Multiplikator:innen zu Handlungsoptionen, wenn Grundwerte wie Religionsfreiheit, Gleichstellung der Geschlechter in Konflikt geraten. 

2018 – „Nahost in Neukölln? Demokratisches Engagement statt Gewalt“ – Projekt des Kindertreffs Delbrücke zur Geschichte des Nahostkonflikts mit Referenten mit jüdischen sowie muslimischen Hintergrund inklusive einer Bildungsfahrt mit Schwerpunkt Biografiearbeit. 

2017 – „Schritt für Schritt – Demokratie in Neukölln“, ein digitales Stadterkundungsspiel zu den Themenfelder Vielfalt, Toleranz, Religion und Engagement für demokratisches Zusammenleben in Neukölln von kijufi (Landesverband Kinder- und Jugendfilm Berlin e.V.). 

2016 – „Islam triff Demokratie – in Neukölln wird diskutiert“ der DITIB-Sehitlik Gemeinde. Workshopreihe für Schüler:innen an fünf Neuköllner Schulen.

Auch das Projekt „Fair bleiben“ war nicht auf einen Phänomenbereich beschränkt. Hier wurde intensiv zu Themen wie Verschwörungsmythen, Antisemitismus, Homophobie und Antiziganismus gearbeitet. 

Zu 6.: 

Ja, seitens des Jugendamtes werden regelhaft Anträge auf Projektmittel der Landeskommission gegen Gewalt gestellt. In den vergangenen Jahren waren dies: 

2022 

Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez. Träger: Madonna Mädchenkult. Ur. Summe: 60.000 Euro. Mobile, niedrigschwellige Angebote im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

2021 

Etablierung von Beratungsstrukturen für Jugendliche in Neukölln. Flexible und mobile Beratungsangebote für Heranwachsende in Neukölln, um über Erfahrungen von Diskriminierung, Ausgrenzung, Mobbing und Gewalt zu sprechen. Dadurch sollte auch Radikalisierung vorgebeugt werden. Träger: Cultures Interactive. Summe: 60.000 Euro. 

Kicken und Checken. Hinausreichende, sportorientierte Präventionsarbeit. Träger: outreach gGmbH. Summe: 20.000 Euro. U. a. Respekt Cup, niedrigschwellige Arbeit zu Themen wie Trans*- und Homophobie, Antisemitismus. 

Mentoring-Projekt im YO! 22, Träger: outreach gGmbH, im Fokus waren förderbedürftige, z. T. delinquente und gewaltaffine Jugendliche. Ein Ziel war hierbei Radikalisierungsprävention. 

2020 

Fair Play Teams – Mobil für ein tolerantes Miteinander im Flughafenkiez unterwegs! MaDonna Mädchenkult. Ur, 90.000 Euro, Streetwork-Angebot mit Fokus: Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

Zudem wurde von 2019 bis 2022 das Netzwerkfondsprojekt Junge, Junge* – Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit in Neukölln etablieren! durchgeführt. Träger: Cultures Interactive. Fördersumme: 480.000 Euro. Schwerpunkt: Die Etablierung geschlechterreflektierter Jungen*arbeit in Neukölln. Durch die präventive Arbeit und die Schaffung nachhaltiger Strukturen wurden neue Wege in der Gewalt- und Radikalisierungsprävention erprobt. Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 

Zu 7.: 

Ja, das Jugendamt hat bei den Trägern IBIM und UFUQ angefragt, ob Interesse an einer Antragstellung besteht. 

In Vertretung: Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 1)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/151/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Tierschutzorganisationen sind im Bezirk Neukölln angesiedelt (Bitte aufzählen)? 
  2. Wie werden die Tierschutzorganisationen auf den Bezirksseiten beworben? 
  3. Welche Leistungen und/oder Fördermittel bietet das Bezirksamt den in Neukölln ansässigen Tierschutzorganisationen als Unterstützung an? 
  4. Welche Igelvereine und Igelauffangstationen gibt es im Bezirk Neukölln und wie hoch sind ihre Aufnahmekapazitäten? 
  5. Welche anderen Maßnahmen zieht das Bezirksamt in Erwägung, um in Not geratenen Igeln zu helfen, durch den Winter zu kommen (Falls Frage 3 negativ)? 
  6. Wie viele Zoos und gewerbliche Zurschaustellung von Tieren sind im Bezirk Neukölln angemeldet? 
  7. Wie oft fanden in den letzten 2 Jahren in diesen Einrichtungen Kontrollen statt (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 
  8. Gibt es Gewerbebetriebe mit landwirtschaftlichen Nutztieren im Bezirk Neukölln (Bitte aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/151/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

VetLeb führt keine Übersicht zu allen Tierschutzorganisationen im Bezirk, da hierfür keine Gesetzesgrundlage besteht. 

Zu 2.: 

Im Bereich VetLeb liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 

Zu 3.: 

Für die Unterstützung von Tierschutzorganisationen durch Fördermittel durch die bezirklichen Veterinärämter besteht kein gesetzlicher Auftrag. 

Zu 4.: 

Im Bereich VetLeb liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 

Zu 5.: 

Keine Maßnahmen durch VetLeb vorgesehen. 

Zu 6.: 

Zwei. 

Zu 7.: 

Es wurden zwei Kontrollen durchgeführt. 

Zu 8.: 

Ein Betrieb (Milchhof Mendler) 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 2)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/152/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gibt es Labore, in denen im Bezirk Neukölln Tierversuche durchgeführt werden? 
  2. Falls ja, mit welchen Tieren wird dort geforscht? 
  3. Zu welchem Zweck wird in diesen Tierversuchslaboren geforscht? 
  4. Wie oft wurden die Tierversuchslabore in den letzten 2 Jahren kontrolliert? 
  5. Gab es bei den Kontrollen der Tierversuchslabore Beanstandungen (Bitte nach den Jahren und der Art der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  6. Wie viele Versuchstiere gibt es im Bezirk Neukölln? 
  7. Gab es unter den Versuchstieren im Bezirk Neukölln in den letzten 2 Jahren Todesfälle? 
  8. Falls ja, wie viel Tiere sind in den letzten 2 Jahren verendet (Bitte nach den Jahren und der Tierart aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/152/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. – 8.: 

Tierversuche fallen nicht in die Zuständigkeit der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelämter. Daher Fehlanzeige. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 3)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/153/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Gewerbe mit Tiertransporten in Verbindung wirtschaftlicher Tätigkeit sind im Bezirk Neukölln angemeldet (Bitte eine Aufzählung der Gewerbetreibenden)? 
  2. Wie oft wurde in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 in diesen Gewerbebetrieben Kontrollen durchgeführt (Bitte nach den Jahren der Anzahl der Kontrollen und der Art der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  3. Gibt es im Bezirk Neukölln angemeldete Tötungsstationen von Nutztieren (Wenn ja, bitte die Tötungsstationen auflisten)? 
  4. Wie oft wurden im Jahr im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 die Tötungsstationen von Nutztieren kontrolliert (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 
  5. Wie oft wurden im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 die Tötungsstationen nach Kontrollen beanstandet (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  6. Welche Art der Beanstandungen wurden im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 bei Kontrollen von Tötungsstationen festgestellt (Bitte nach den Jahren und den Arten der Beanstandun-gen aufschlüsseln)? 
  7. Nach welchen Kriterien werden die Tötungsstationen von Nutztieren kontrolliert? 
  8. Welche Leistungen bietet das Bezirksamt finanziell in Not geratenen Tierhaltern an, damit diese nicht gezwungen sind, ihre Tiere ins Tierheim zu geben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/153/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Drei Betriebe (Gerhard Richter, Jörg Sommerer, Bernd-Uwe Nallaweg). 

Zu 2.: 

2018: 0 

2019: 4 (drei im Zuge der Zulassungserteilung/-verlängerung und eine anlassbezogene, alle ohne Beanstandung) 

2020: 0 

2021: 0 

Zu 3. – 7.: 

Keine, daher Fehlanzeige für die Fragen 4.bis 7. 

Zu 8.: 

Kein gesetzlicher Auftrag der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 4)

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/154/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Anzeigen wurden im Bezirk Neukölln in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 wegen gesetzlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der aufgenommenen Anzeigen aufschlüsseln)? 
  2. Wie viele juristische Verfahren in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 wurden wegen gesetzlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eröffnet (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der juristischen Verfahren aufschlüsseln)? 
  3. Wie viele Tiere mussten in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln aufgrund von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Obhut genommen werden (Bitte eine Auflistung nach den jeweiligen Jahren, der Anzahl und der Art der Tiere)? 
  4. Wie viele Fälle von illegalem Tierhandel gab es 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln (Bitte eine tabellarische Auflistung nach den jeweiligen Jahren und den jeweiligen Tierarten)? 
  5. Wie viele Anzeigen aufgrund von illegalem Tierhandel wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln erstattet (Bitte eine tabellarische Auflistung nach den jeweiligen Jahren und der jeweiligen Tierart die betroffen war)? 
  6. Wie und auf welchem Wege wurden Tiere aus illegalem Tierhandel angeboten? 
  7. Was weiß das Bezirksamt Neukölln über Verkaufswege und übliche Verkaufspraktiken im illegalen Tierhandel? 
  8. Was tut das Bezirksamt, um den illegalen Tierhandel zu stoppen oder schon im Vorfeld zu verhindern? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/154/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

2018 – Tierschutzanzeigen: 212 

2019 – Tierschutzanzeigen: 175 

2020 – Tierschutzanzeigen: 156 

2021 – Tierschutzanzeigen: 246 

Zu 2.: 

2018: 7 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 8 Verwaltungsverfahren 

2019: 13 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 28 Verwaltungsverfahren 

2020: 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 11 Verwaltungsverfahren 

2021: 20 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 33 Verwaltungsverfahren 

Zu 3.: 

2021: 40 Tiere 

2022: 33 Tiere 

Für die Jahre 2021/2022 ist keine Aussage zu Einziehungen möglich. 

Für die Unterstützung von Tierschutzorganisationen durch Fördermittel durch die bezirklichen Veterinärämter besteht kein gesetzlicher Auftrag. 

Zu 4. und 5.: 

Aufgrund fehlender Möglichkeiten zur statistischen Auswertung nach den angefragten Parametern können hierzu keine Angaben gemacht werden. 

Zu 6.: 

Allgemein werden Tiere u.a. grenzüberschreitend nach Berlin verbracht, teils an Weiterverkäufer abgegeben und über alle denkbaren Kanäle zum Verkauf angeboten. Sehr häufig geschieht dies über Internetportale, teilweise Angebote in Kiosken oder auf der Straße. 

Zu 7.: 

VetLeb ermittelt bei allen eingehenden Hinweisen anlassbezogen und vernetzt sich dabei mit anderen Überwachungsbehörden. Weiter erfolgt die Sensibilisierung der Bevölkerung. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Vivantes Klinikum Neukölln im Krisenfall 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/131/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen hat das Vivantes Klinikum Neukölln als Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen ergriffen? 

2. In welchem Jahr wurden diese Vorbereitungsplanungen für Krisenfälle erstellt und wann wurden diese zuletzt aktualisiert? 

3. Welche Arten von Großschadenslagen und Katastrophen wurden bei der Planung berücksichtigt (Bitte eine Aufzählung der Ereignisse und die entsprechenden Maßnahmen dazu erläutern)? 

4. Über welchen Zeitraum kann der Krankenhausbetrieb bei einem Blackout aufrechterhalten werden? 

5. Was ist nach diesem Zeitraum vorgesehen? 

6. Kann im Rahmen eines bundesweiten Katastrophenfalls zusätzliches medizinisches Personal und Material herangezogen werden? Wenn ja, woher und im welchen Umfang? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/131/XXI vom 22.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für alle Krankenhäuser von Vivantes wurde, wie in den einschlägigen Rechtsvorschriften gefordert, ein entsprechender Alarm- und Einsatzplan zur Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen erstellt. Diese werden regelmäßig fortgeschrieben. In diesen Plänen sind alle notwendigen Maßnahmen und Abläufe beschrieben, um insbesondere Großschadensereignisse adäquat bewältigen zu können. Dazu zählen die Festlegung von Alarmierungs- und Meldewegen, die Etablierung einer Einsatzleitung, sowie Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung durch Einrichtung zusätzlicher Behandlungsbereiche und die Alarmierung von zusätzlichem Personal. Es wurden ebenso Vorbereitungen für die Bewältigung von Schadensereignissen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahrstoffen getroffen. 

Die Alarm- und Einsatzpläne der Berliner Kliniken werden zudem regelmäßig durch die Senatsgesundheitsverwaltung abgefordert und in speziellen, regelmäßig stattfindenden Katastrophenschutzübungen erprobt und ausgewertet, um mögliche Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. 

Zu 2.: 

Die Planungen reichen bis ins Jahr 2006 zurück und wurden zuletzt 2021 angepasst. 

Zu 3.: 

Im Alarm- und Einsatzplan werden sowohl interne, als auch externe Schadensereignisse berücksichtigt. Dazu zählen: 

  • Flugunfall
  • Unfälle bei Groß- bzw. Massenveranstaltungen 
  • Schadensfälle im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten
  • Schadstoffausbreitungen 
  • Anschläge/Explosionen 
  • Störungen/Ausfall von Verkehrseinrichtungen
  • Strahlengefahren
  • Biologische Gefahren
  • Seuchen
  • Extreme Wetterlagen
  • Brand/Explosion
  • Freisetzen oder Eindringen von Gefahrstoffen
  • Störung bzw. Ausfall kritischer Infrastruktur (z.B. Strom-, Gas- oder Wasserversorgung, Informations- und Kommunikationstechnik) 
  • Einsturz von Gebäuden/Gebäudeteilen
  • Bombenfund 
  • Bedrohungslage (z.B. Bombendrohung, Geiselnahme, Amoklage) 

Je nach Ereignis wird im Krankenhaus eine besondere Führungsorganisation, die sogenannte Klinikeinsatzleitung (KEL) etabliert, die dann die notwendigen Maßnahmen zur Schadensbewältigung einleitet. Insbesondere bei externen Ereignissen wird durch eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten, durch Bereitstellung von zusätzlichem Material und Aktivierung von Mitarbeiter*innen aus dem Frei, dem zu erwartenden Patientenanfall Rechnung getragen. Im Falle einer Havarie oder eines Ausfalls kritischer Infrastruktur kann diese bei Bedarf eine (teilweise) Räumung bzw. Evakuierung veranlassen und organisieren, um eine adäquate Patientenversorgung weiterhin jederzeit zu gewährleisten. 

Zu 4.: 

Für jedes Krankenhaus in Deutschland ist eine Notstromversorgung für einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben, welches durch ein entsprechendes Notstromaggregat gewährleistet wird. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift ist für alle Krankenhausstandorte von Vivantes gewährleistet bzw. geht in einigen Fällen sogar deutlich darüber hinaus. 

Zu 5.: 

Die Notstromversorgung wird über entsprechende Dieselaggregate sichergestellt, die jederzeit zusätzlich von extern betankt werden und somit grundsätzlich weiterlaufen können, bis die allgemeine Stromversorgung wieder zur Verfügung steht. 

Zu 6.: 

Wird ein Katastrophenfall ausgerufen, übernehmen Landes- und Bundesbehörden die weitere Organisation. Grundsätzlich wäre im Rahmen der Amtshilfe beispielsweise eine Unterstützung durch die Bundeswehr oder das Technischen Hilfswerks denkbar, jedoch liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der einzelnen Krankenhäuser. Daher können hierzu keine konkreteren Angaben gemacht werden. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Überlastung der Suppenküchen, Tafelstationen und Hilfevereine für Bedürftige in Neukölln 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/129/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele eingetragene Vereine (e.V.) kümmern sich um die Versorgung der armen- und armutsgefährdeten Menschen im Bezirk Neukölln (Bitte eine Aufzählung der Vereine, des jeweiligen Tätigkeitsbereiches sowie der Form der Hilfeleistung)? 

2. Wie werden die entsprechenden Vereine durch das Bezirksamt unterstützt (Wenn ja, bitte nach Verein und Höhe der finanziellen Förderung in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 und den sonstigen Maßnahmen der Unterstützung aufschlüsseln)? 

3. Wie viele dieser Vereine haben sich im Jahr 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem Unterstützungsersuchen an das Bezirksamt gewandt (Bitte nach den Jahren, den Namen der Vereine und Art des Unterstützungsersuchens aufschlüsseln)? 

4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Suppenküchen, Tafelstation und Hilfevereine für Bedürftige durch die steigende Anzahl von armen und armutsgefährdeten Menschen ihren Aufgaben nicht mehr angemessen nachkommen können? 

5. Wird im Zusammenhang mit der steigenden Zahl von armen- und armutsgefährdeten Bürgern in Neukölln die finanzielle und sonstige Hilfeleistung für die entsprechenden Vereine angepasst? Wenn ja, in welcher Form und in welcher finanziellen Höhe für die Jahre 2022, 2023, 2024, 2025, 2026? Wenn nein, warum nicht? 

6. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass für die armen- und armutsgefährdeten Bürger unseres Bezirkes genug getan wird? Wenn ja, mit welcher konkreten Begründung? Wenn nein, warum nicht? 

7. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die Verbesserung der Situation der armen- und armutsgefährdeten Bürger, absoluten Vorrang vor der Förderung von weiteren Genderprojekten im Bezirk Neukölln haben muss und wenn nicht, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/129/XXI vom 01.11.2022

Sehr geehrte Frau Becker, 

Ihre Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 

Zu 1.: 

Mangels Anzeigepflicht wird eine solche Statistik durch das Bezirksamt Neukölln nicht geführt. Aussagen können lediglich zu den vom Bezirk finanzierten Projekten getroffen werden. Es existiert als e.V. der CariSATT-Laden des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V., sowie die Tee- und Wärmestube als Projekt der Diakonie Eingliederungshilfe Simeon gGmbH. 

Zu 2.: 

Folgende Zuwendungen sind für die beiden o.g. Projekte verausgabt worden: 

Tee- und Wärmestube 

2017 115.000,00 Euro 

2018 129.272,00 Euro 

2020 142.686,00 Euro 

2021 165.000,00 Euro 

2022 195.000,00 Euro 

Caritas: hier CariSATT-Laden 

2019 21.580,00 Euro 

2020 18.770,00 Euro 

2021 19.020,00 Euro 

2022 19.370,00 Euro 

Bei den Ausgaben hier handelt es sich um die monatlichen Mietkosten. 

Zu 3.: 

Aus den Jahren 2017-2022 sind keine Unterstützungsanträge der oben genannten eingetragenen Vereine im Amt für Soziales bekannt geworden. 

Zu 4.: 

Dem Bezirksamt sind entsprechende Hinweise bekannt. 

Zu 5.: 

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Mittel für die Tee-und Wärmestube für die Jahre 2022 und 2023 um je 30.000 aufgestockt werden. Für die Jahre 2024-2026 ist noch keine Planung erfolgt und somit kann hier für die Zukunft keine Aussage getroffen werden. 

Zu 6.: 

Soweit sich die Frage auf Leistungshöhen der Regelsysteme der sozialen Sicherung bezieht, besteht keine Zuständigkeit des Bezirksamtes Neukölln für eine Anpassung von Regelsätzen, Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft oder anderer gesetzlich geregelter Rahmenbedingungen. Für eine angemessene Begegnung des tatsächlichen Bedarfs der von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffenen Menschen in Neukölln fehlen sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen. 

Zu 7.: 

Mangels hinreichender Bestimmtheit des Begriffs „Genderprojekte“ kann ein „absoluter Vorrang“ anderer Aufgabengebiete nicht beurteilt werden. Grundsätzlich ist die Sicherung der existenziellen Lebensgrundlagen jedoch Kernaufgabe staatlichen Handelns, das sich nicht nur in materieller Absicherung erschöpft, sondern auch gesellschaftliche Fragestellungen umfassen kann. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

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Falsche Testergebnisse, Hygienemängel, Abrechnungsbetrug: Hat das Bezirksamt Neukölln alle Corona-Testzentren kontrolliert? 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/128/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Corona-Testzentren im Bezirk Neukölln wurden im Jahr 2021 und 2022 wegen falsch durchgeführter Corona-Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen kontrolliert (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 

2. Wie viele Corona-Testzentren wurden mehrfach kontrolliert (Bitte nach den Jahren 2021, 2022, der Anzahl der jeweiligen Testzentren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 

3. Wie viele Verstöße in Corona-Testzentren wurden im Bezirk Neukölln festgestellt (Bitte nach den Jahren 2021, 2022 und der Art sowie der Anzahl der Verstöße aufschlüsseln)? 

4. Wie wurden die ermittelten Verstöße konkret geahndet (Bitte die Art der Anzeigen und sonstiger behördlicher Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Corona-Testzentren wurden in den Jahren 2021 und 2022 wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten behördlich geschlossen (Bitte nach Anzahl der Testzentren und den Jahren aufschlüsseln)? 

6. Gegen wie viele Betreiber von Corona-Testzentren wird oder wurde seit 2021 wegen falsch durchgeführten Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen ermittelt (Bitte nach Anzahl der Ermittlungsverfahren, dem jeweiligen Jahr und dem voraussichtlich entstandenen Schaden aufschlüsseln)? 

7. Welche Maßnahmen außer den Kontrollen durch das Ordnungsamt und der Polizei werden ergriffen, um einen angemessenen Hygienestandard und die Einhaltung der sonstigen rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten? 

8. Haben sich die Anforderungen für die Eröffnung eines Corona-Testzentrums seit dem Jahr 2021 verschärft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/128/XXI vom 01.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Jahr 2021 wurden ca. 101 Teststellen wegen der angegebenen Sachverhalte kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 50 Teststellen kontrolliert. Genauere Angaben lassen sich hierzu nicht machen, da der Senat ebenfalls, unabhängig von uns, Teststellen-Kontrollen durchführt. 

Zu 2.: 

Für das Jahr 2021 kann dies nicht beantwortet werden, da für dieses Jahr keine Statistik für mehrfach kontrollierte Testzentren geführt wurde und der Senat ebenfalls Testzentren kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 20 Teststellen mehrfach kontrolliert. 

Zu 3.: 

Die Frage lässt sich aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes in diesem Bereich in den Jahren 2021 und 2022 nicht beantworten. 

Zu 4.: 

Die festgestellten Verstöße und Mängel werden aufgelistet und die Teststelle wird aufgefordert, diese zu beseitigen. Bei volleren Mängellisten wird (sofern die Teststelle vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde und nicht vom Senat) die Teststelle vorrübergehend geschlossen, bis die Mängel beseitigt sind.

Bei groben Fehlern und Verstößen kann die Teststelle auch vollständig geschlossen werden (wenn Sie vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde). Anzeigen und andere gerichtliche Maßnahmen laufen nicht über uns, sondern über den Senat. 

Zu 5.: 

Im Jahr 2021 wurden ca. 90 Teststellen durch das Gesundheitsamt geschlossen. Im Jahr 2022 waren es ca. 3. Hier ist anzumerken, dass in unserer Statistik nicht aufgeführt ist, ob ein Testzentrum nur vorrübergehend geschlossen war. Außerdem kann das Gesundheitsamt nur die Teststellen schließen, die es auch zugelassen hat. Die Schließung von Testzentren, welche vom Senat zugelassen wurden, erfolgt nach wie vor über den Senat. 

Zu 6.: 

Wir als Gesundheitsamt kontrollieren nur die Hygiene, Zulassungen und Abrechnungsunterlagen der von uns zugelassenen Testzentren. Die Ermittlungsverfahren werden von uns nicht durchgeführt oder anberaumt, sondern an den Senat weitergegeben. Zu der Anzahl der zur Ermittlung weitergegebenen Prozesse führen wir keine gesonderte Statistik. 

Zu 7.: 

Es finden anlassbezogene Begehungen statt. Außerdem wird ein Zulassungsantrag einer Prüfung unterzogen. Im Ernstfall wird (sofern diese Teststelle vom Gesundheitsamt zugelassen wurde) diese vom Gesundheitsamt geschlossen. 

Zu 8.: 

Ja. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen hat das Gesundheitsamt ein eigenes Bewertungssystem für die Teststellen-Eröffnung entwickelt. Dieses ist transparent in die Bereiche „Technische Maßnahmen“, „Organisatorische Maßnahmen“ und „Persönliche Maßnahmen“ gegliedert. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Offene und abgeschlossene Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen in Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/127/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele der insgesamt 7546 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln (laut Medienbericht vom 23.08.2022, externer Link) beziehen sich auf das Nichttragen einer FFP2-Maske? 

2. Wurde in den Bußgeldverfahren wegen Nichttragens einer FFP2-Maske zwischen Personen unterschieden, die lediglich eine OP- oder Alltagsmaske trugen (statt der vorgeschriebenen FFP2-Maske) und Personen, die bei einer Kontrolle gar keine Maske trugen? Wenn ja, wie viele Verfahren wurden jeweils wegen Tragens einer „falschen“ Maske eingeleitet, wie viele Verfahren wegen des vollständigen Fehlens einer Maske? 

3. Wie viele der eingeleiteten Bußgeldverfahren im Bezirk Neukölln beziehen sich auf die Tatvorwürfe „Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund“ und „Ansammlung von Personen“, bzw. welches war der häufigste Sanktionsgrund? 

4. Wie viele Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln sind bislang nicht abschließend bearbeitet und somit noch ergebnisoffen? 

5. Wie hoch sind die Einnahmen durch Bußgelder in Bezug auf alle sanktionierten Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln insgesamt? 

6. In wie vielen Fällen haben Bürger der Bußgeldforderung widersprochen und in wie vielen Fällen wurde die Forderung nach Widerspruch fallengelassen? 

7. Wie hoch ist die Nichtzahler-Quote bei bereits vollständig bearbeiteten Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/127/XXI vom 12.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Ordnungsamt Neukölln hat bis Ende August 2022 insgesamt 9262 Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen geführt. 

Insgesamt beruhten 3111 Verfahren auf dem Tatvorwurf des Nichttragens einer (geeigneten bzw. der erforderlichen) Mund-Nasen-Bedeckung. Wie viele dieser Verfahren spezifisch auf dem Nichttragen einer FFP2-Maske beruhten ist nicht automatisiert auswertbar und wäre somit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln. 

Zu 2.: 

Siehe Antwort zu Frage 1. 

Zu 3.: 

Auf den Tatvorwurf „Verlassen der Wohnung“ (bzw. „Aufenthalt im öffentlichen Raum“) bezogen sich 325 eingeleitete Bußgeldverfahren, auf den Tatvorwurf „Ansammlung von Personen“ (bzw. „private Zusammenkunft“, „Kontaktbeschränkungen“) 1975. Hierbei ist zu beachten, dass im Falle tateinheitlicher Begehung mehrerer verschiedener Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen jeweils nur ein Tatvorwurf gezählt wurde. 

Häufigster Sanktionsgrund bzgl. Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen war das Nicht-tragen einer, bzw. der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung in insgesamt 3111 Verfahren. Es gilt das oben Gesagte hinsichtlich der Zählung bezüglich tateinheitlicher Verstöße. 

Zu 4.: 

Alle Verfahren aufgrund Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen wurden fristgerecht eingeleitet, es kam zu keinen Verjährungen. 

955 Verfahren sind mit Stand Ende August 2022 noch nicht endgültig abgeschlossen, dies beinhaltet auch Verfahren in denen die Bußgeldfestsetzung rechtskräftig, die Forderungen jedoch noch nicht vollständig beglichen sind. 

Eine Feststellung des genauen Verfahrensstandes aller 955 Verfahren wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. 

Zu 5.: 

Es wurden seit 2020 409.223,91 € in Bezug auf Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen eingenommen

Zu 6.: 

In 401 Fällen haben Betroffene Einspruch gegen Bußgeldbescheide eingelegt, die zu Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen ergangen sind. Eine Feststellung, in wie vielen dieser Verfahren es zu einer Einstellung nach Einspruchseinlegung wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. 

Zu 7.: 

Bei 845 Verfahren sind bisher keinerlei Zahlungen eingegangen. Hier kann allerdings nicht unterschieden werden, welche Vorgänge sich vielleicht im Zwischenverfahren befinden, gemäß § 18 OWiG gestundet sind oder bei welchen die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Bleiben Zahlungspflichtige säumig, werden entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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Stand der Dinge: Maientage 2023

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0423/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Schritte wurden seitens des Bezirksamtes in den letzten drei Monaten unternommen, um einen Standort für die Maientage 2023 zu finden?

2. Gibt es nach heutigem Stand einen Standort für die Maientage 2023 und falls ja, wo?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0423/XXI vom 31.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: 

Frage 1:

Das Bezirksamt hat sich – wie bekannt – Anfang des Jahres an die Regierende Bürgermeisterin und die zuständigen Senatsverwaltungen gewandt. Infolgedessen hat es Gespräche zwischen dem Bezirksbürgermeister und den Senatoren für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie der Regierenden Bürgermeisterin gegeben.

Im Juni folgte ein Gespräch mit der Tempelhof Projekt GmbH über die Nutzung des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Die südliche Umfahrung am Platz der Luftbrücke musste nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg als Option für einen Ersatzstandort ausscheiden. Die Fragen nach dem Lärmschutz stellen sich dort noch drängender als in der Hasenheide.

In der Folge fokussiert sich die Diskussion auf das Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof – wie auch vom Antrag 0179/XXI gefordert. Im Juli wurden dem Bezirk grundsätzliche Bedingungen für eine Nutzung des Vorfeldes genannt sowie ein Zeitraum (allerdings nicht im Mai) vorläufig aus der Vermarktung genommen. Beides habe ich auch dem bisherigen Ausrichter der Maientage mitgeteilt. Seitdem steht das Bezirksamt im Austausch mit der Tempelhof Projekt GmbH, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Ich war letzte Woche zu einem Termin mit Vertreter*innen von Tempelhof Projekt und mehreren Senatsverwaltungen vor Ort auf dem Gelände, das Thema Maientage soll auch in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats der Tempelhof Projekt GmbH thematisiert werden. 

Frage 2:

Sehr gern würde ich einen Alternativstandort verkünden können. Stand heute gibt es aber lediglich intensive Bemühungen, einen Ersatzstandort zu sichern. Die Fragen, die rund um eine Nutzung des Vorfeldes für die Maientage zu klären sind, sind leider alles andere als trivial. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Sicherheitssituation im Columbiabad (Sommerbad Neukölln) 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/117/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Strafanzeigen hat die Polizei in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 bis dato im Sommerbad Neukölln (im Folgenden Columbiabad) aufgenommen? (Bitte nach Delikt und Jahr aufschlüsseln) 

2. Welche Kosten wurden durch die Beschäftigung von Sicherheitsdiensten im Columbiabad in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 verursacht? 

3. Wie häufig wurden wie viele Sicherheitskräfte im Rahmen des Programms „Cool am Pool“ oder anderweitige Sicherheitsdienste in das Columbiabad in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 bis dato entsandt? (Bitte nach Jahr und Anzahl der Einsätze aufschlüsseln) 

4. Wie häufig wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 bis dato Sicherheitsdienste in anderen Neuköllner Schwimmbädern eingesetzt? (Bitte Bad benennen) 

5. Wie viele Polizeikräfte werden durch die Mobile Polizeiwache vor dem Columbiabad derzeit dauerhaft gebunden? 

6. Für welchen Zeitraum wird die mobile Polizeiwache vor dem Columbiabad aufrechterhalten? (Beginn und (voraussichtliches) Ende der Maßnahme) 

7. Welche konkreten Verbesserungen für die Sicherheitslage im Columbiabad wurden aus Sicht des Bezirksamts aufgrund des Projektes „Cool am Pool“ sowie der mobilen Polizei-wache bislang erreicht? 

8. Welche konkreten Schritte plant das Bezirksamt, um die Sicherheitssituation in den Neuköllner Bädern künftig (wieder) zu gewährleisten? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/117/XXI vom 27.09.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Bezirksamt liegen keine diesbezüglichen Statistiken vor. 

Zu 2.: 

Das Columbiabad wird durch die Berliner Bäder Betriebe bewirtschaftet, das dementsprechend auch den Sicherheitsdienst beauftragt. Im Bezirksamt liegen keine diesbezüglichen Statistiken vor. 

Zu 3.: 

Siehe Antwort zu Frage 2. 

Zu 4.: 

Das Columbiabad wird wie die anderen öffentlichen Neuköllner Bäder durch die Berliner Bäder Betriebe bewirtschaftet. Es wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen. 

Zu 5.: 

Im Bezirksamt liegen keine diesbezüglichen Statistiken vor. 

Zu 6.: 

Diese Frage kann durch das Bezirksamt nicht beantwortet werden. Die Zuständigkeit für die Polizei liegt bei der Senatsverwaltung für Inneres. 

Zu 7.: 

Bei „Bleib cool am Pool“ handelt es sich um ein gewaltpräventives Konfliktlotsenprojekt. Die Tätigkeit der Konfliktlotsinnen und -Lotsen ist deeskalierend und integrativ. Die Konfliktlotsenteams aus unterschiedlichen Ethnien, unterschiedlicher Religionszugehörigkeit, von unterschiedlichem Alter und Geschlecht wirken durch ihr bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement als Vorbilder für ihre eigene Community und andere gesellschaftliche Gruppierungen. Das Vorhaben wird unterstützt von den Berliner Bäder-Betrieben, der Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Das Bezirksamt begrüßt das Projekt ebenso wie die mobile Polizeiwache als Beitrag für mehr Sicherheit im Columbiabad. 

Zu 8.: 

Siehe die Antworten auf die Fragen 4 und 7. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Schulplatznot in Berlin Neukölln 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Drucksache KA/097/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Erstklässler mit dem Wohnsitz in Neukölln haben für das kommende Schuljahr keinen Schulplatz im eigenen Wohnbezirk bekommen? 

2. Wie viele Erstklässler mit dem Wohnsitz in Neukölln haben für das kommende Schuljahr keinen Schulplatz an ihrer Wunschschule im eigenen Wohnbezirk bekommen? 

3. Wie viele Grundschüler können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an ihre Wunschschule der Sekundarstufe I wechseln? 

4. Wie viele Grundschüler mit dem Wohnsitz in Neukölln konnten noch keiner Schule der Sekundarstufe I im Wohnbezirk zugewiesen werden? 

5. Wie viele Schüler der Sekundarstufe I können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an ihre Wunschschule der Sekundarstufe II wechseln? 

6. Wie viele Schüler der Sekundarstufe I im Bezirk Neukölln können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an eine Schule der Sekundarstufe II im Wohnbezirk wechseln? 

7. Wie viele Schulplätze fehlen in diesem Zusammenhang in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II im Bezirk Neukölln voraussichtlich für das Schuljahr 2023? 

8. Was Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt gegen die ausufernde Schulplatznot im Bezirk Neukölln zu ergreifen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/097/XXI vom 17.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Alle Schulanfänger*innen mit Wohnsitz in Neukölln, die sich für einen Schulplatz in Neukölln beworben haben, haben einen Schulplatz in Neukölln erhalten.

Frage 2:

Diese Zahl wird statistisch nicht erfasst. An 13 Neuköllner Schulen mussten Auswahlverfahren wegen Übernachfrage durchgeführt werden. Dabei konnten 283 Schüler*innen nicht ihren Wunschschulplatz erhalten.

Frage 3:

Von den 1.974 Schüler*innen, die sich um einen Schulplatz an einer Neuköllner Schule beworben haben, bekamen 165 Schüler*innen keinen Platz an ihrer Wunschschule. Ihnen wurde ein Angebot für einen Schulplatz in einer anderen Sekundarschule I gemacht.

Frage 4:

Es wurde allen Neuköllner Schüler*innen ein Angebot für einen Schulplatz im Bezirk Neukölln gemacht.

Frage 5:

Hierzu kann der Schulträger keine Aussage treffen. Die Fragen kann nur die regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantworten.

Frage 6:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Frage 7:

In diesem Schuljahr konnten alle Neuköllner Schüler*innen, die in Neukölln einen Schulplatz erhalten wollten, in der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II mit einem Schulplatz versorgt werden. Aussagen für das Schuljahr 2023/2024 können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden, da dies auch vom Anmeldeverhalten der Eltern abhängig ist.

Frage 8:

Das Bezirksamt stellt fest, dass es derzeit im Bezirk keine ausufernde Schulplatznot gibt. Hinsichtlich von kapazitätssteigernden Maßnahmen sind folgende Baumaßnahmen geplant:


Bei den Neuköllner Grundschulen:
 Schliemann Schule (08G11), Zugang von 1,5 Zügen durch Bau eines Modularen Ergänzungsbaus
in Holzbauweise (HoMEB) zum Schuljahr 2024/25
 Oskar-Heinroth Schule (08G27), Zugang von 1 Zug durch Bau eines HoMEB zum Schuljahr
2024/25
 Christoph-Ruden-Schule (08G26), Zugang von 1 Zug durch Bau eines HoMEB zum Schuljahr
2023/24
 Neubau der Grundschule am Koppelweg (08G38), Zugang von 3 Zügen durch Neubau
zum Schuljahr 2025/26


Bei den Neuköllner Sekundarschulen:
 Clay-Schule (08K05), Zugang von 2 Zügen durch den Neubau des Ersatzgebäudes zum
Schuljahr 2023/24
Bei den Neuköllner Gymnasien:
 Albert-Einstein-Gymnasium (08Y03), Zugang von 1 Zug durch Bau von zwei HoMEB zum
Schuljahr 2024/25
Bei den Sonderpädagogischen Förderzentren:
 Schilling Schule (08S08), Bau von 2 Modularen Ergänzungsbauten für den Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“ (GE MEB), Umstrukturierung der Schulplätze im Bezirk, Kapazitätssteigerung
nicht benennbar, da abhängig von dem Grad der Behinderungen

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Invasive Tier- und Pflanzenarten (Neobiota und Neophyten) in Berlin-Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Drucksache KA/096/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche invasiven Tierarten sind im Bezirk Neukölln derzeit festgestellt worden? Bitte auflisten. 

2. Welche invasiven Pflanzenarten sind im Bezirk Neukölln derzeit festgestellt worden? Bitte auflisten. 

3. Wie erlangen die zuständigen Stellen von den invasiven Arten Kenntnis? 

4. Welche Maßnahmen werden gegen die Vermehrung der invasiven Tierarten im Bezirk Neukölln umgesetzt? Bitte auflisten welche Maßnahme gegen welche Tierart. 

5. Welche Maßnahmen werden gegen die Vermehrung der invasiven Pflanzenarten werden im Bezirk Neukölln umgesetzt? Bitte auflisten welche Maßnahme gegen welche Pflanzenart. 

6. Unterstützt das Bezirksamt noch in diesem Jahr die Stiftung-Naturschutz Berlin bei der Aktualisierung des Begleitheftes zur Berliner Amphibienkartierung und weiteren faunistischen Erhebungen im Berliner Raum (die letzte Kartierung erfolgte im Jahr 2018)? 

7. Sind im Bezirk Neukölln vom Berliner Senat beauftragte ehrenamtliche oder angestellte Stadtjäger tätig? 

8. Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/096/XXI vom 12.07.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:  

Fragen 1 und 2:

Entsprechend der Liste der Europäischen Union sind in Neukölln folgende invasive Tierarten derzeit festgestellt: 

– Waschbär 

– Amerikanischer Sumpfkrebs 

– Gelb-/Rotwangen-Schmuckschildkröten 

– Sonnenbarsch 

Entsprechend der Liste der Europäischen Union sind in Neukölln folgende invasive Pflanzenarten derzeit festgestellt: 

– Götterbaum 

– Riesenbärenklau 

Weitere Informationen stehen auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zur Verfügung: https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/invasive-arten/

Nicht auf der Liste der Europäischen Union steht der Japanische Staudenkröterich, welcher ebenfalls als invasiv eingestuft wird. 

Frage 3:

Kenntnis erlangt wird durch eigene Beobachtungen, durch Hinweise der „Stadtnatur-Ranger“ oder auch durch Hinweise aus der Bevölkerung

Frage 4:

Folgende Maßnahmen werden von Bezirksseite umgesetzt: 

Waschbär: 

o Bei Meldung von aufgenommenen Jungtieren – Verhinderung des Wieder-Aussetzens 

o Bürgerinformation zur Gestaltung von Haus/Garten bei Waschbärproblemen (Verringerung von Rückzugsorten und Nahrungsquellen) 

Schmuckschildkröten: 

o Verhinderung des Wieder-Aussetzens gefangener Exemplare bei Meldung 

o mit Stand Juni 2022 sind in Berlin keine geglückten natürlichen Vermehrungen bekannt 

Amerikanische Sumpfkrebse: 

o regelmäßiges Abfischen der bekannten Gewässer mit Sumpfkrebsvorkommen (Ausschreibung durch SenUMVK) 

o im Britzer Garten (Kopfweidenpfuhl) fand im Jahr 2020 eine Trockenlegung und Kalkung statt (initiiert durch SenUMVK) 

Frage 5:

Bei der Grünflächenpflege wird grundsätzlich darauf geachtet, diese Arten zu identifizieren und sodann verstärkt zu entnehmen.

Frage 6:

Die Stiftung Naturschutz Berlin hat das Bezirksamt bisher nicht nach einer Unterstützung für die Aktualisierung der genannten Broschüre angefragt. Es finden jedoch aktuell eine Amphibienkartierung durch die „Stadtnatur-Ranger“ und einen vom Umwelt- und Naturschutzamt beauftragten Kartierer statt. 

Fragen 7 und 8: 

Nein, die Anforderung erfolgt im Bedarfsfall durch die für das Jagdwesen zuständige SenUMVK. Beide Fragen sollten daher dort gestellt werden. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Altersarmut in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Neuköllner Bürger waren in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 armutsgefährdet? 

2. Wie viele Neuköllner Bürger waren in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 von Altersarmut betroffen? 

3. Von welcher Dunkelziffer von verdeckter Altersarmut geht das Bezirksamt im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2017 aus?

4. Welche Planungsräume in Neukölln sind derzeit von überdurchschnittlicher Altersarmut betroffen?

5. Ältere Personen, die mit ihren Einkünften nur wenig über den Bemessungsgrenzen für die Grundsicherung im Alter liegen, haben keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter, sind aber ebenso von den negativen Auswirkungen der Altersarmut betroffen. Welche Angebote zur Verbesserung der Situation für die betroffenen Menschen bietet das Bezirksamt an?


Literaturverzeichnis

Bezirksamt Neukölln von Berlin Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit, Gesundheits- und Sozialberichterstattung https://www.berlin.de/ba-neukoelln/_assets/dokumente/abteilung-gesundheit/neukoelln-im-besten-alter-ue50-bis-80plus_deckblatt-ueberarbeitet_20-01.pdf

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/093/XXI vom 27.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleinen Anfrage wie folgt: 

Frage 1 

Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.

Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Sozialtransfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Als armutsgefährdet gilt eine Person, die mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen muss. Diese Einkommensgrenze wird als Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet. Es handelt sich um eine relative Einkommensarmut.1

Im Gegensatz zum absoluten Armutsbegriff entstehen durch eine relative Armut keine existenzbedrohenden Risiken mit direkt bedrohlichen Folgen für die grundrechtliche geschützten Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit. Vielmehr ist das soziokulturelle Existenzminimum und damit die gesellschaftliche Teilhabe und die Chancengerechtigkeit unter Umständen eingeschränkt. 

Entsprechend der im Regionalen Sozialbericht 20192 zur Verfügung stehenden Daten, die auch Eingang in den aktuellen (Datenstand: 2019) Gesundheits- und Sozialstrukturatlas 20223 gefunden haben (siehe Tabelle 1) stellt sich die Entwicklung der Anzahl der armutsgefährdeten Neuköllner Bürgerinnen und Bürger wie folgt dar: 

201720182019
86.299 (26,2%) 90.635 (27,4%) 96.336 (29,2%) 
Anzahl der armutsgefährdeten Neuköllner Bürger sowie Armutsgefährdungsquoten der Neuköllner Bevölkerung 2017 bis 2019 („Tabelle 1“)

Für umfangreiche Ausführungen im Rahmen der Fragestellung verweise ich auf die Homepage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Dort finden Sie unter dem Link zusammenfassende Übersichten der wichtigsten Eckdaten zu Ausmaß und Struktur des jeweils aktuellen Standes des Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII, SGB IX, AsylbLG und dem LPflGG im Land Berlin. Weitergehende Daten zum Thema sind im Sozialinformationssystem unter https://piveau-hub-ui-gsi.apps.osc.fokus.fraunhofer.de/home?lang=de abrufbar. 

1 https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Armutsgefaehrdung-Definition.html, abgerufen am 27.05.2022 

2 https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen#sonderveroeffentlichungen, abgerufen am 27.05.2022 

3 https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/gesundheit-und-sozialstruktur/, abgerufen am 27.05.2022  

In der Beurteilung der Entwicklung der Armutsgefährdung ist zu berücksichtigen, dass sie nur bedingt Aussagen zum tatsächlichen Lebensstandard der betroffenen Personen zulässt. So kann die Anzahl der formal armutsgefährdeten Personen allein durch einen Anstieg des Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung zunehmen, ohne dass dadurch eine faktische Ver-änderung der Lebensumstände der nunmehr erstmalig betroffenen Personen verbunden ist.

Auf der anderen Seite kann ein Rückgang des Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung die Armutsgefährdungsquote verringern, ohne eine tatsächliche Verbesserung der Situation der betroffenen Personen zu bewirken. Hinzu kommt eine regionale Komponente. So kann jemand, der im Bundesland Hessen als armutsgefährdet gilt, mit gleichem Einkommen in Berlin nicht mehr in diese Kategorie fallen. Dieser Effekt wird durch den Bezug auf das bedarfsgewichtete mittlere Einkommen aber bei der Beschreibung des Indikators Armutsgefährdungsquote berücksichtigt. Für die Beurteilung der tatsächlichen Lage ist daher immer ein tiefer gehender Blick erforderlich. 

Frage 2 

Laut des Regionalen Sozialberichts des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg betrug das Armutsrisiko im Rentenalter ab 65 Jahren in Berlin im Jahr 2018 11,9 %.

Der Bericht des Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2019 gibt an, dass mit Datenstand vom 31.12.2018 insgesamt 20.218 Neuköllner von Altersarmut betroffenen waren (siehe hierzu auch Abbildung 1 zur Verteilung auf die Planungsräume unter Frage 4).

Personen im Rentenalter gelten als arm, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen – hier: Rente – oder Vermögen nicht abdecken können und staatliche Transferleistungen erhalten. Diese relative Einkommensarmut wird als Altersarmut bezeichnet.6

Auch hier ist zu berücksichtigen, dass allein der Bezug staatlicher Transferleistungen, die ja gerade zur sozialen Sicherung vorgesehen sind, nicht allein auf unzumutbare Lebensverhältnisse hindeutet, wie es der Begriff „Armut“ im allgemeinen Sprachgebrauch andeutet. Der Anteil an Personen, die nach diesem Verständnis arm sind, kann beispielsweise schon durch die Anhebung der Leistungshöhen und einer damit verbundenen Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises steigen, obwohl jeder der Betroffenen tatsächlich ein höheres Einkommen durch (ergänzende) Transferleistungen und damit ein höheres Niveau der sozialen Absicherung erzielt.

Auch an dieser Stelle verweise ich für umfangreiche Ausführungen im Rahmen der Fragestellung auf die Homepage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie das Sozialinformationssystem (vgl. Antwort zu Frage 1). 

4 https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen#sonderveroeffentlichungen, abgerufen am 27.05.2022 

5 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/2019/tabellen02.shtml, abgerufen am 27.05.2022 

6 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/indikatorenblaetter/ab2019.shtml. abgerufen am 27.05.2022  

Frage 3 

Über die Größenordnung derjenigen Personen, die aufgrund ihres niedrigen Alterseinkommens zwar einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, diesen aber nicht wahrnehmen („Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme“), gibt es keine aktuellen und verlässlichen Informationen.7 

Frage 4 

Der Kontextindikator Altersarmut ist im aktuellen Bericht des Monitoring Soziale Stadtentwicklung von 2021 noch nicht berücksichtigt. Alle nach dem aktuellsten Datenstand (20188) überdurchschnittlich von Altersarmut betroffenen 14 Neuköllner Planungsräume liegen im Norden Neuköllns (siehe Tabelle 2 sowie Abbildung 1). 

Planungsräume Neuköllns mit überdurchschnittlicher und stark überdurch-schnittlicher Altersarmut (Kontext-Indikator Altersarmut – Anteilswerte – auf Ebene der Planungsräume; Stand: 31.12.2018) („Tabelle 2“)

7 https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/289542/empfaengerzahlen-und-strukturen-und-dunkelziffer-der-nicht-inan-spruchnahme/#node-content-title-2, abgerufen am 27.05.2022 

8 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/2019/tabellen02.shtml, abgerufen am 27.05.2022  

Abbildung 1: Altersarmut 2018 in Neukölln nach Planungsräumen (Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2019) 

Frage 5 

Personen, deren Einkommen über der Einkommensgrenze liegt und somit nicht im Leistungsbezug stehen, sind im Amt für Soziales regelmäßig nicht bekannt und können somit auch nicht gezielt für etwaige Hilfeleistungen angesprochen werden. Zur Vermeidung von Schulden durch nicht gedeckte Mietzahlungen gibt es zudem in der Sozialen Wohnhilfe des Amtes für Soziales Neukölln ein Mietschuldenpräventionsteam.

Dieses Team befasst sich mit Hilfen zur Sicherung von Wohnraum und der Verhinderung von Mietschulden. Auch die Schuldner- und Insolvenzberatung sowie die unabhängigen Sozialberatungen des DRK und des Nachbarschaftsheims Neukölln e.V. erhalten Zuwendungen bzw. Mittel im Rahmen der Auftragswirtschaft vom Bezirksamt Neukölln. Neben der allgemeinen sozialen Beratung, beraten die unabhängigen Sozialberatungen auch sozialen und finanziellen Notlagen, zu Leistungen verschiedener Stiftungen und unterstützen bei der Beantragung von Sozialleistungen.

Gegebenenfalls wird hier auch an Fachberatungsstellen vermittelt (z.B. Schuldnerberatung, Rechtsberatung usw.). Des Weiteren informieren, beraten und unterstützen die drei Neuköllner Pflegestützpunkte kompetent, kostenfrei und individuell zu zahlreichen Themen rund um Pflege und Alter. Aufgabe des Seniorenservice im Amt für Soziales ist es mit Blick auf die ge-sellschaftliche Teilhabe den Seniorinnen und Senioren unter anderem den Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da Altersarmut aufgrund ausbleibender sozialer Kontakte auch zu Einsamkeit führen kann. 

Um dem entgegenzuwirken werden unter anderem die Angebote zur Freizeitgestaltung in den Seniorenfreizeitstätten zu rund 90 % kostenlos vorgehalten. Lediglich für einige wenige Kursen ist ein geringer Beitrag zu zahlen (1,00 oder 2,00 €). Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, in einigen Seniorenfreizeiteinrichtungen zu einem geringen Preis ein Frühstück, ein Mittagessen oder auch ein Kaffeegedeck mit Kuchen zu erhalten.

Für verschiedene Kultureinrichtungen bzw. Theater werden für Seniorinnen und Senioren darüber hinaus vergünstigte Eintrittskarten vorgehalten. Auch an den durch den Seniorenservice organisierten Veranstaltungen – wie zum Beispiel Faschingsfeiern oder das Oktoberfest – ist für die Teilnahme lediglich ein geringer Eintrittspreis zu entrichten. Bei Tagesfahrten erhalten nicht nur Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter sondern auch Wohngeldempfängerinnen bzw. Wohngeldempfänger ermäßigte Karten im Seniorenservice (z. B. 10,00 statt 35,00 €), die dann durch das Bezirksamt bezuschusst werden.

An dieser Stelle sei auch auf die beiden Weihnachtsfeiern hingewiesen, die jedes Jahr von den Kolleginnen und Kollegen im Se-niorenservice insbesondere für den in Rede stehenden Personenkreis organisiert und kostenlos angeboten werden. Ein kleines Showprogramm rundet dabei regelmäßig den Nachmittag bei Kaffee und Kuchen ab. In den vergangenen zwei Jahren ließ es die pandemische Lage leider nicht zu, dass die Weihnachtsfeiern in Präsenz durchgeführt werden konnten. Ersatzweise wurden Weihnachtstüten mit kleinen Präsenten ausgegeben.

Sollten die ehrenamtlichen Mitglieder im Gratulationsdienst Kenntnis von finanziellen Notlagen erlangen, stellen die Kolleginnen und Kollegen im Seniorenservice die Verbindungen zu den im Rahmen der Beantwortung bereits aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsangeboten her, um die Situationen zu verbessern. Auch im monatlich erscheinenden Veranstaltungskalender des Seniorenservice wird regelmäßig auf Träger mit besonderen Angeboten sowie auf neue Hilfsangebote im Sinne der Fragestellung hingewiesen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

Soziale Lagen in Neukölln – Veröffentlichung von Berichten durch das Bezirksamt

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. April 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die gesundheitliche Lage von Menschen mit Migrationshintergrund veröffentlicht?

2. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die aktuelle Situation hinsichtlich des Drogen- und Suchtmittelkonsums im Bezirk Neukölln (Drogen- und Suchtbericht) veröffentlicht?

3. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die soziale Lage der Einwohner Neuköllns (Sozialbericht) veröffentlicht?

4. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die gesundheitlichen Problemlagen der Bürger in Neukölln (Gesundheitsbericht) veröffentlicht?

5. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die Situation von Menschen in Neukölln, die älter als 50 Jahre sind, veröffentlicht (Neukölln im besten Alter)?

6. Wann wird durch das Bezirksamt die nächste vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile veröffentlicht?

7. Wann werden durch das Bezirksamt die Kurzprofile der Bezirksregionen im Bezirk Neukölln: 01 Schillerpromenade, 02 Neuköllner Mitte, 03 Reuterstraße, 04 Rixdorf, 05 Köllnische Heide, 06 Britz, 07 Buckow, 08 Gropiusstadt, 09 Buckow-Nord, 10 Rudow, aktualisiert und veröffentlicht?

8. Wie kann das Bezirksamt aufgrund der gegebenen veralteten und daher nicht mehr aktuellen Datenlage der oben angegebenen Berichte auf die aktuell vorhandenen Bedürfnisse der Neuköllner Bürger angemessen reagieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/078/XXI vom 08.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Fragen 1-5:

Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet, da die Antworten miteinander verknüpft sind und die Planung der Berichterstattung einer inneren Logik folgt. Aus dem Jahr 2016 liegt sowohl ein Sozial- als auch ein Gesundheitsbericht vor. 2017 wurde ein Drogen- und Suchtbericht veröffentlicht, 2018 ein Bericht zur gesundheitlichen Lage von Menschen mit Migrationshintergrund. Im Jahr 2020 wurde ein Bericht mit Fokus auf die gesundheitliche Lage von Neuköllnerinnen und Neuköllnern, die älter als 50 Jahre sind, erstellt. Des Weiteren konnten die Einschulungsuntersuchungen aus den Jahren 2016 bis 2018 ausgewertet werden. Abgesehen von den jährlich anstehenden Einschulungsuntersuchungsberichten wird für die umfangreicheren Berichte ein regelmäßiger Veröffentlichungsturnus von 5 Jahren angestrebt.

Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie bindet seit März 2020 durch die Abordnung von QPK-Mitarbeiter*innen in den Neuköllner Pandemiestab die zur regelmäßigen Berichterstattung notwendigen Ressourcen in nicht unerheblichem Maße, was zu einer Verzögerung der Berichterstellung führt. Des Weiteren sind die für eine integrierte Berichterstattung nach §§ 5 und 6 Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) notwendigen Daten – ebenfalls aufgrund der COVID-19-Pandemie – nur zeitverzögert abrufbar. Sowohl das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg als auch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung arbeiten kontinuierlich daran, die entstandenen Datenlücken zu schließen.

Die während der Pandemie im Neuköllner Pandemiestab gesammelten Daten werden darüber hinaus aber die Hauptgrundlage für die kurz- und mittelfristig geplanten Berichte sein. Zunächst ist ein Sozialbericht geplant, der neben der Darstellung von sozioökonomischen Kontexten auf Basis der Analyse der sozialen Lage der Einwohner Neuköllns auch als Grundlage für alle weiteren Berichte dienen wird. Es folgt ein Gesundheitsbericht mit einem Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendgesundheit in der Zeit der Pandemie. Sobald die Daten von der Senatsverwaltung veröffentlicht worden sind, werden die Einschulungsuntersuchungen aus dem Jahr 2019 ausgewertet.

Des Weiteren ist ein Bericht zur Lage der älteren Bevölkerung im Bezirk mit Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der hochaltrigen Neuköllner Bevölkerung geplant, zu dem auch eine Umfrage durchgeführt wird. Diesem wird ein Psychiatriebericht folgen, der sich neben der gemeindepsychiatrischen Versorgung auch der Drogenund Suchtproblematik annehmen wird. Die Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund werden in allen Berichten berücksichtigt. Die Veröffentlichung eines eigenständigen Berichts zur gesundheitlichen Lage von Menschen mit Migrationshintergrund ist bereits angedacht.

Frage 6:

Das Bezirksamt Neukölln veröffentlicht keine Bezirksprofile. Es werden Bezirksregionenprofile (BZRP) angefertigt, welche dann als Instrument den Fachplanungen zur Verfügung gestellt werden und somit ausschließlich dem internen Gebrauch zugeschrieben sind. Das BZRP für die Bezirksregion Schillerpromenade (081001) wird voraussichtlich im 3. Quartal beschlossen.

Frage 7:

Sogenannte „Kurzprofile“ wurden bisher durch die Abt. JugGes angefertigt. Im Zuge der Implementierung der OE SPK wird dies allerdings nicht mehr fortgeführt. Die OE SPK plant, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen, eine andere Form der Veröffentlichung von Daten auf Bezirks- und Bezirksregionenebene.

Frage 8:

Im Rahmen der verfügbaren Informationen wird v.a. die Auswertung der während der COVID-19-Pandemie in Neukölln gesammelten Daten eine aktuelle Einschätzung der Situation ermöglichen. Generell ist aber davon auszugehen, dass sich im Laufe von wenigen Jahren allenfalls Tendenzen in der Entwicklung verändern. Die grundsätzliche Situation des Bezirks mit dem Datenstand von 2019 ist im aktuellen Gesundheits- und Sozialstrukturatlas Berlin 2022 der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung abgebildet. 1 Der aktuelle Zustand im Bezirk lässt sich durch den direkten Bürgerkontakt in den Bereichen erfassen; bei der Planung von Maßnahmen kann auf allgemeine Datenquellen des ÖGD, wie z.B. der Krankenhausstatistik, zurückgegriffen werden.

https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/gesundheit-und-sozialstruktur/

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Lastenfahrräder des Bezirksamts Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. März 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Lastenfahrräder stellt das Bezirksamt Neukölln den Bürgern mittlerweile zum Ausleihen zur Verfügung? (Vgl. https://www.schoen-wie-wir.de/machen/kiezhausmeister/lastenfahrraeder-weitere-infos)
  2. Wie viele weitere Lastenfahrräder sollen in den kommenden Jahren angeschafft werden?
  3. Wie oft wurden die Lastenfahrräder seit Anschaffung bis dato ausgeliehen? Bitte die Anzahl der Ausleihvorgänge nennen.
  4. Wie hoch ist die prozentuale Auslastung des Verleihs der Lastenfahrräder monatlich im Durchschnitt?
  5. Wie hoch waren die Anschaffungskosten für das Bezirksamt pro Lastenfahrrad?
  6. Wie hoch waren die Anschaffungskosten für die durch das Bezirksamt zur Verfügung gestellten Lastenfahrräder insgesamt?
  7. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die Instandhaltung und die sonstigen Kosten (z.B. Personalkosten), welche durch die Bereitstellung und Unterhaltung der Lastenfahrräder entstehen? Bitte nach Kostenart und Höhe der Kosten aufschlüsseln.
  8. Hat sich die wild abgestellte Sperrmüllmenge im Bezirk Neukölln durch die Maßnahme des Lastenradverleihes seit Anschaffung der Lastenfahrräder signifikant verringert?

Quellen: 

https://www.morgenpost.de/bezirke/neukoelln/article233007597/Probleme-mit-illegalem-Sperrmuell-in-Neukoelln-immer-schlimmer.html

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/061/XXI vom 13.06.2022

Sehr geehrter Herr Potthast, 

Ihre Kleine Anfrage zu „Lastenfahrräder des Bezirksamtes Neukölln“ beantworte ich wie folgt:

Vorab weise ich auf den Umstand hin, dass die bis zum 31.12.2021 im Rahmen der Bewegung Schön wie wir“ (Projektbaustein Kiezhausmeister) verliehenen Lastenräder im zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen. In wie weit und wann diese Räder künftig zur Verfügung stehen wird gerade geprüft. 

Frage 1:

Zum Zeitpunkt der Fragestellung stehen zehn Lastenräder im Rahmen des Projektes „Junge fLotte kommunal – kostenfreier Verleih von Lastenrädern in Kinder- und Jugendeinrichtungen im Bezirk Neukölln von Berlin“ zur Ausleihe zur Verfügung. 

Frage 2:

Dazu kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Konkrete Planungen in dieser Hinsicht bestehen aktuell noch nicht. Zumal diese auch in Abhängigkeit von einer Bedarfsermittlung und zur Verfügung stehenden Mitteln zu betrachten sind. 

Frage 3:

In dem Zeitraum 05-12/2021 wurden insgesamt 291 Buchungen durchgeführt. 

Frage 4:

Aufgrund vom Anschaffungsprozess (einschließlich Lieferschwierigkeiten) und Standortklärungen gingen die ersten fünf Räder im Mai 2021 in den Verleih, weitere Räder folgten dann im Dezember. Dennoch wurde in 2021 eine durchschnittliche Ausleihquote in Höhe von 45% erreicht. Diese Quote setzt sich aus der Summe der im Zeitraum Mai bis Dezember tatsäch-lich gebuchten Ausleihtage für die jeweils zur Verfügung stehenden Lastenräder zur Summe aller zur Verfügung stehenden Buchungstage im selben Zeitraum ins Verhältnis zusammen. 

Frage 5:

Die in Punkt 1 angeführten Räder kosteten je Stück 2.280,00 €. Diese wurden im Rahmen des Förderprogramms BEK 2030 angeschafft, wobei die Projektkosten zu 80% über das För-derprogramm und 20% aus Mitteln des Bezirks bestritten werden. Demnach hat der Bezirk je Rad 456,00 € aufgebracht

Frage 6:

Mit Hinweis auf Punkt 5 b: 4.560 € 

Frage 7:

In Beantwortung der Kosten wird darauf verwiesen, dass es sich hierbei um ein Projekt handelt, dass diverse Kostenpositionen für Betrieb und Instandhaltung beinhaltet und in Folge der Förderquote der Bezirkshaushalt nicht in vollem Umfang, sondern nur zu 20% belastet wird. 

In den Projektkosten sind enthalten (auf den Monat runter gerechnet): 

Personalkosten: 19 € / Stunde 

  • Da der Bedarf variiert, wurde hier ein Durchschnitt auf Basis der Zahlen für das Jahr 2021 errechnet: 855,00 € 
  • Unterhalt: rund 96,00 € 
  • Versicherung: 115,80 € 

Frage 8:

Die erfragte kausale Zusammensetzung lässt sich nicht sinnvoll beantworten und verkennt die Komplexität der Aktion „Schön wie wir“ sowie der Müllabfallaktionen. Die Maßnahme ist Teil eines Gesamtpakets, des auf Vermeidung von illegaler Speermüllablagerung und Nachhaltigkeit durch verschiedene Aktionsformen abzielt. Mit dem kostenlosen Radverleih ist nicht nur beabsichtigt, illegale Sperrmüllablagerungen zu reduzieren, sondern auch für mehr alternative Mobilität zu sorgen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

Bildungserfolg in Neukölln sowie Maßnahmen des Bezirksamtes zur Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viel Prozent der Neuköllner Schulabbrecher waren in den Schuljahren 2017/18, 2018/19, 2019/20 und 2020/21 jeweils männlichen bzw. weiblichen Geschlechts?
  2. Wie viel Prozent der Neuköllner Abiturienten in den Abschlussjahrgängen 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 waren männlichen bzw. weiblichen Geschlechts?
  3. Wie viel Prozent der Jahrgangswiederholer waren in den Schuljahren 2017/18, 2018/19, 2019/20 und 2020/21 jeweils männlichen bzw. weiblichen Geschlechts?
  4. Wie viel Prozent der in den Jahrgängen 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 in Neukölln begonnenen Berufsausbildungen wurden von Männern bzw. von Frauen begonnen? 
  5. Wie viel Prozent der in den Jahrgängen 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 in Neukölln abgeschlossenen Berufsausbildungen wurden von Männern bzw. von Frauen abgeschlossen?
  6. Wie viele Projekte führte das Bezirksamt in dem Zeitraum von 2017 bis 2021 zur Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch, die sich speziell an Mädchen und Jungen bzw. junge Frauen und junge Männer richten? (Bitte einzeln nach Geschlecht und Förderzeitraum aufschlüsseln). 
  7. Wie hoch waren die Sach- und Personalmittel für Projekte für die Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich speziell an Mädchen und Jungen bzw. junge Frauen und junge Männer richten? (Bitte einzeln nach Geschlecht und Förderzeitraum aufschlüsseln). 
  8. Wie bewertet das Bezirksamt seine geschlechtsspezifische Jugendförderarbeit insgesamt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/048/XXI vom 04.04.2022

Zu den Fragen 1 bis 3 verfügt das Bezirksamt über keine eigenen Statistiken. Die Beantwortung erfolgte mit freundlicher Unterstützung der für Schule zuständigen Senatsverwaltung. 

Fragen 1 und 2 (Antwort siehe Anlage 1 zum Download):

Frage 3:

Zeitreihe Schuljahr 2017/18 bis 2020/21. Wiederholende nach Geschlecht an öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln:

Zu den Fragen 4 und 5 verfügt das Bezirksamt über keine eigenen Statistiken. Die Beantwortung erfolgte mit freundlicher Unterstützung der Agentur für Arbeit.

Frage 4: 

Laut Statistik Service der Agentur für Arbeit werden die Erhebungen jeweils zum Ende des Schuljahres bzw. zu Beginn der Ausbildungen erhoben. Die Angaben beziehen sich also jeweils auf August bzw. September eines Jahres. 

Im Jahr 09/2017 bis 08/2018 begannen insg. 2.336 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis.

Davon waren:

1206 männlich – das entspricht 51,63% 

1130 weiblich – das entspricht 48,37% 

Im Jahre 09/2018 bis 08/2019 waren es insg. 2370 Jugendliche.

Davon waren: 

1258 männlich – das entspricht 53,08% 

1112 weiblich – das entspricht 46,91% 

Von September 2019 bis August 2020 begannen insg. 2097 Jugendliche eine Ausbildung.

Davon waren: 

1160 männlich – das entspricht 55,31% 

937 weiblich – das entspricht 44,68% 

Im Jahre 09/20 bis 08/2021 begannen insg. 2082 Jugendliche eine Ausbildung.

Hiervon waren: 

1122 männlich – das entspricht 53,89% 

960 weiblich – das entspricht 46,10% 

Frage 5: 

Laut Statistik Service der Agentur für Arbeit differenzieren diese Erhebungen nicht zwischen erfolgreich abgeschlossenen und/oder abgebrochenen Ausbildungsverhältnissen. Es liegt lediglich eine statistische Aussage über die Beendigungen der Ausbildungsverhältnisse gesamt vor. Auch hier beziehen sich die Angaben jeweils auf August bzw. September eines Jahres. Im Jahre 09/2017 bis 08/2018 schlossen insgesamt 2241 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.

Davon waren: 

1159 männlich – das entspricht 51,71% 

1082 weiblich – das entspricht 48,29% 

09/2018 bis 08/2019 schlossen 2296 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.

Davon waren: 

1202 männlich – das entspricht 52,35% 

1094 weiblich – das entspricht 47,65% 

09/2019 bis 08/2020 schlossen 2108 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.

Davon waren: 

1114 männlich – das entspricht 52,84% 

994 weiblich – das entspricht 47,16% 

09/2020 bis 08/2021 schlossen 2149 Neuköllner Jugendliche ein Ausbildungsverhältnis ab.

Davon waren: 

1151 männlich – das entspricht 53,56% 

998 weiblich – das entspricht 46,44% 

Frage 6: 

Projekte werden hier verstanden als ganzjährige, kontinuierliche, in der Regel standortgebundene Angebote.
Jahr 
Anzahl Projekte – Mädchen Anzahl Projekte -Jungen 
2017 
2018 
2019 
2020 
2021 

Frage 7: 

Im Folgenden zunächst die durch den Bezirk finanzierten Angebote. Die Sachmittel enthalten u.a. pädagogische Sachmittel, Instandhaltung, Reinigung, Versicherung. Zur besseren Transparenz wurde die Miete gesondert dargestellt. Die Gesamtkosten der Kommunalen Mädcheneinrichtung sind die erweiterten Teilkosten.

2017
Projekt 
Träger Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel Mietkosten 
MaDonna Mädchentreff MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 95.205€ 76.420€ 6.785 € 12.000 € 
Mädchen-stadtteilladen Reachina Outreach  gGmbH Mädchen/ Junge Frauen 73.599 € 57.987,91 € 8.611,09 € 7.000 € 
Schilleria MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 93.400 € 71.824 € 5.476 € 16.100 € 
Berliner Jungs Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Män-ner 27.000,00 € 24.809,94 € 290,06 € 1.900,00 € 
KiezSport Mädchen GSJ Mädchen 40.000,00 € 37.600,00 € 2.400,00 € 
Szenenwechsel Bezirksamt Neukölln (2) Mädchen/ Junge Frauen 387.772,53 € 167.652,68 15.136,79 (in erw TK) 
2019
Projekt 
Träger Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel Mietkosten 
MaDonna Mädchentreff MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 122.256 € 99.085 € 12.171 € 11.000 € 
Mädchen-stadtteilladen Reachina Outreach gGmbH Mädchen/ Junge Frauen 76.902€ 64.083,28 € 4.818,72 € 8.000 € 
Schilleria MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 114.936,94 € 79.268,94 € 5.668€ 30.000 € 
Berliner Jungs Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Män-ner 37.615,73 € 35675,73 € 1.940 € 
Szenenwechsel Bezirksamt Neukölln Mädchen/ Junge Frauen 459.753,07 € 162.965,49 € 48.799,74 € (in erw.TK)  
2020
Projekt 
Träger Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel Mietkosten 
MaDonna Mädchentreff MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 127.690,08 € 103.104,08 € 13.586,00 € 11.000 € 
Mädchen-stadtteilladen Reachina Outreach  gGmbH Mädchen/ Junge Frauen 90.563,56 € 76.854,68 € 5.288,88 € 8.420 € 
Schilleria MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 122.987,00 € 80.169,90 € 7.817,10 € 35.000,00 € 
Berliner Jungs Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Män-ner 51.615,73 € 45.251,13 € 4.348,60 € 2.016,00 € 
Schilleria Girlstalk (3 Monate) MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 3.000,00 € 1.885,00 € 1.115,00 € 
Let The Girls Rule Group-iusstadt (2 Monate) MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 6.000,00 € 5.325,00 € 
Szenenwechsel Bezirksamt Neukölln Mädchen/ Junge Frauen 533.379,27 € 231.267,25 € 24.484,07 € (in erw.TK) 
2021
Projekt 
Träger Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel Mietkosten 
MaDonna Mädchentreff MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 129.176,20 € 106.807,20 € 11.369,00 € 11.000,00 € 
Mädchenstadtteilladen Reachina Outreach gGmbH Mädchen/ Junge Frauen 91.643,32 € 80.705,13 € 2.518,19 € 8.420,00 € 
Schilleria MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 124.037,00 € 85.957,00 € 7.080,00 € 31.000,00 € 
Schilleria 2 – Mädchenladen in der Gropiusstadt MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 30.000,00 € 24.200,00 € 5.800,00 € 
Berliner Jungs Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Män-ner 14.627,20 € 11.015,40 € 3.611,80 €  
Curriculares Angebot zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Jungen Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Män-ner 19.000,00 € 18.080,17 € 919,83 €  
Geschlechterreflektierte Jugen*arbeit im Flughafenkiez (Mädchentag/Jungentag) Outreach gGmbH Jungen/ junge Män-ner 25.000 € 21.749,50 € 3.250,50€  
Szenenwechsel Bezirksamt Neukölln Mädchen/ Junge Frauen 567.890,36 € 269.428,92 € 27.397,02 € (in erw.TK)  

Folgende Projekte wurden im Bezirk unter Beteiligung/Verwaltung das Jugendamt mit externen Mitteln finanziert:

a) Mädcheneinrichtung Wilde Hütte, Träger GsJ 

Die Mädcheneinrichtung wird aus Mitteln der Senatsverwaltung gefördert. Der Bezirk stellt das Haus zur Verfügung. Auch innerhalb des gefragten Zeitraumes 2017-2021.

b) Gewaltprävention – Mittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt 

2021
Projekt 
Träger Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel 
MaDonna Mädchentreff MaDonna Mädchenkult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 129.176,20 € 106.807,20 € 11.369,00 € 
Mädchenstadtteilladen Reachina Outreach gGmbH Mädchen/ Junge Frauen 91.643,32 € 80.705,13 € 2.518,19 € 
Schilleria MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 124.037,00 € 85.957,00 € 7.080,00 € 
Schilleria 2 – Mädchenladen in der Gropiusstadt MaDonna Mädchen-kult.Ur e.V. Mädchen/ Junge Frauen 30.000,00 € 24.200,00 €  
Berliner Jungs Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Männer 14.627,20 € 11.015,40 €  
Curriculares Angebot zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Jungen Hilfe für Jungs e.V. Jungen/ junge Männer 19.000,00 € 18.080,17 €  
Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit im Flughafenkiez (Mädchentag/Jungentag) Outreach gGmbH Jungen/ junge Männer 25.000 € 21.749,50 €  
Szenenwechsel Bezirksamt Neukölln Mädchen/ Junge Frauen 567.890,36 € 269.428,92 € 27.397,02 €  
„Empowerment von Mädchen* und jungen Frauen* gegen Gewalt“ 2021 Mädchen/ Junge Frauen 30.000 € 30.000 € 

c) Netzwerkfond 

Projekt Jahr Zielgruppe Gesamt Personal Sachmittel 
„Junge, Junge* – Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit in Neukölln etablieren“. 2019 – 2022 Jungen/ junge Männer 480.000 €  Jahresscheiben:
2019 – 80.000,00
2020 – 160.000,00
2021 – 160.000
2022 – 80.000,00 
245.880 € 234.120 € 

d) Weitere Projekte, die im Bezirk stattfinden und die Zielgruppe Mädchen/ junge Frauen haben, aber nicht durch den Bezirk direkt gefördert werden: 

– Box Girls Berlin e.V. (u.a. Initiator des Mädchensportfestes) 

– „Gesund in Berlin“ sowie MINTA – Gesund in Neukölln 

Daneben finden in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen Neuköllns zielgruppenspezifische Mädchen- und Jungenangebote statt (bspw. Mädchen/Jungentage, Aktionen, Workshops, Ausflüge etc), die jedoch in unterschiedlichem Umfang als Teil der vertraglich zu erbringenden Leistungen vereinbart wurden. Die genaue Kostendifferenzierung ist hier nicht abbildbar. 

Frage 8: 

Die Angebote für Jungen und Mädchen sind im Bezirk gut und vielfältig aufgestellt und dennoch insgesamt ausbaubar. Es wird grundsätzlich für unabdingbar erforderlich gehalten, geschlechterspezifische Bedarfe aufzugreifen, insbesondere um die eigene Geschlechterrolle entwickeln zu können. 

Der offene Bereich der Jugendeinrichtungen wird insbesondere in der Altersgruppe 15+ eher von Jungen besucht. Auch deshalb werden die mädchenspezifischen Angebote in der Jugendarbeit stetig quantitativ und qualitativ weiterentwickelt, um auch die Mädchen zu erreichen. 

Die Angebotsvielfalt in der Kinder– und Jugendarbeit werden u.a. im Beteiligungsprozess mit Kindern und Jugendlichen entwickelt. Vor allem das Bedürfnis z.B. nach Rückzugsorten für Mädchen, einem Jungenraum oder -tag, sowie zeitliche begrenzte Angebote wie geschlechterspezifische Reisen, Ausflüge, interessenbezogene Angebote werden von den Fachkräften aufgenommen und nach Möglichkeit umgesetzt.

Fachlich wird die geschlechterspezifische Jugendarbeit im Bezirk Neukölln von der AG Mädchen und der AG Jungen begleitet, reflektiert und stetig weiterentwickelt. Die bezirkliche Teilnahme an öffentlichen Aktionen werden insbesondere durch diese FachAGs organisiert, z.B. One Billion Rising, Internationaler Mädchentag etc., sowie die Organisation im Verbund von Aktionstagen (bspw. Mädchensportfest). 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Gewalt an öffentlichen Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Polizeieinsätze an den öffentlichen Neuköllner Schulen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 sind dem Bezirksamt bekannt? Bitte nach Schule, Jahr und Anzahl aufschlüsseln.
  2. Aufgrund welcher Delikte erfolgten diese Polizeieinsätze? Bitte die Art der Delikte in Prozent aufschlüsseln.
  3. An wie vielen öffentlichen Neuköllner Schulen wurde bzw. wird ein Sicherheitsdienst beauftragt, an den jeweiligen Standorten für Sicherheit zu sorgen? Bitte die betreffenden Schulen angeben.
  4. Welche Kosten entstanden durch diese beauftragten Sicherheitsdienste in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021? Bitte die Kosten nach Jahreszahl und Standort aufschlüsseln.
  5. Welche weiteren Präventionsmaßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Gewalt an öffentlichen Neuköllner Schulen einzudämmen?
  6. Welche Kosten verursachten diese Präventionsmaßnahmen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021? Bitte nach Maßnahme sowie dem finanziellen und personellen Aufwand aufschlüsseln. 
  7. Plant das Bezirksamt in der laufenden Legislatur weitere Maßnahmen, um die öffentlichen Neuköllner Schulen für die Schüler und Schülerinnen sicherer und attraktiver zu gestalten?
  8. Wenn ja, welche personellen und finanziellen Ressourcen plant das Bezirksamt im laufenden Haushaltsjahr für diese Maßnahmen zu investieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/049/XXI vom 30.03.2022

Frage 1: 

Dem Bezirksamt liegt hierzu keine Statistik vor. 

Frage 2: 

Siehe Antwort zu Frage 1. 

Frage 3: 

Insgesamt ist an elf Schulstandorten ein Sicherheitsdienst mit der Zugangskontrolle zu den Schulen beauftragt: 

Hermann-Boddin-Schule 

Ernst-Abbe-Schule 

Otto-Hahn-Schule 

Kepler-Schule 

Gemeinschaftsschule auf dem Campus Efeuweg 

Walter-Gropius-Schule 

Heinrich-Mann-Schule 

Clay-Schule 

Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli 

Zuckmayer-Schule 

Albert-Schweitzer-Schule 

Frage 5: 

Für die Stellung eines Sicherheitsdienstes wurden in der Vergangenheit folgende Kosten aufgewendet, wobei die monatliche Abrechnung auf alle unter Frage 3 genannten Schulstandorte zusammengefasst erfolgte: 

2018: 278.508,32 € 

2019: 405.701,59 € 

2020: 472.675,40 € 

2021: 495.674,21 €

Frage 5: 

Das Bezirksamt, vertreten durch die beiden Geschäftsbereiche Bildung, Kultur und Sport sowie Jugend und Gesundheit, und die regionale Schulaufsicht arbeiten innerhalb der Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit eng zusammen, damit Neu-köllner Schulen allen Kindern und Jugendlichen eine gleichermaßen qualitativ hochwertige Bildung, Schutz vor Diskriminierung, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit beim gemeinsamen Lernen gewährleisten. Neuköllner Schulen sollen kind- und jugendgerechte Lebensorte sein, geschützte Räume bieten und Orte der Kulturaneignung und Wertevermittlung sein. Dazu kooperieren Schulen in vielfältiger Weise mit der Jugendhilfe, der Gesundheit sowie weiteren Kooperationspartnern und sind im Sozialraum vernetzt.

Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die in emotionalen und / oder sozialen Bereichen auffälliges Verhalten zeigen, entwickeln die Fachkräfte gemeinsam individuelle und strukturelle Präventions- und Handlungsmöglichkeiten und stellen geeignete Hilfen zur Verfügung. Ein wichtiges Ziel der Rahmenkonzeption ist es, die Anzahl von Mobbing- und Gewaltvorfällen an Neuköllner Schulen und in ihrem Umfeld durch das abgestimmte Zusammenarbeiten von Schule, Jugend und Gesundheit zu reduzieren. Dazu kommen die an 19 Neuköllner Schulen vorhandenen Schulstationen und die an den Schulen eingesetzten Schulsozialarbeiter:innen, die einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von schulischer Gewalt leisten. Zudem wird auf die Veröffentlichung der Landeskommission gegen Gewalt mit dem Abschlussbericht der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention, Heft 2: „Gewaltprävention an Schulen“ (Berliner Forum Ge-waltprävention – Heft 64) von 2018 verwiesen. 

Frage 6:

Der personelle und sächliche Aufwand für die Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit lässt sich nicht exakt beziffern. Die Mittel für die Schulstationen (Zuschüsse an freie Träger) beliefen sich 2018 auf € 1.436.000, 2019 auf € 1.425.000, 2020 auf € 1.578.000 und 2021 auf € 1.473.000 Euro. 

Frage 7:

Nein. Die in den Antworten auf die Fragen 3 bis 5 beschriebenen Maßnahmen werden fortgeführt. Die entsprechenden Mittel sind im Rahmen des Haushaltes für 2022/23 eingeplant. Die im Rahmen des Haushaltes für 2022/23 eingeplanten Mittel für Schulstationen belaufen sich auf jährlich € 1.718.000. Der personelle und sächliche Aufwand für die Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit lässt sich, wie in der Antwort auf Frage 6 ausgeführt, nicht exakt beziffern. 

Frage 8:

Siehe Antwort zu Frage 7. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

 

Ordnungsamt Neukölln: Gleiche Arbeit, gleicher Lohn?!

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Januar 2022 folgende kleine Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Trifft es zu, dass Angestellte des Ordnungsamtes Neukölln für gleichwertige Tätigkeit/Arbeit in eine niedrigere Lohngruppe eingruppiert sind als in anderen Bezirken in Berlin?
  2. Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgt die Eingruppierung für die gleichwertige Tätigkeit/Arbeit in eine niedrigere Tarifgruppe?
  3. Welche Maßnahmen seitens des Bezirksamtes wurden in den letzten 5 Jahren, seit 2017 bis heute, unternommen oder angestrebt, damit diese Ungleichbehandlung und die damit einhergehende finanzielle Schlechterstellung der Mitarbeiter des Bezirksamtes Neukölln gegenüber den Mitarbeitern der anderen Ordnungsämter des Landes Berlin abgestellt wird? 
  4. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat das Ordnungsamt Neukölln und wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben die Ordnungsämter der anderen Berliner Bezirke? Bitte anonymisiert aufschlüsseln nach den einzelnen Tarifgruppen
  5. Von wie vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, welche das Ordnungsamt von 2017 bis heute verlassen haben, ist bekannt, dass diese aufgrund einer besseren Bezahlung in ein anderes Ordnungsamt gewechselt sind? 
  6. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch finanzielle Anreize, z.B. durch geldwerten Vorteil, die Attraktivität des Ordnungsamtes Neukölln zu steigern und somit einen Weggang der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verhindern?
  7. Wurde von dem Bezirksamt Neukölln Kontakt zu den anderen Ordnungsämtern von Berlin aufgenommen, um einen evtl. Unterschied der Bezahlung für die gleiche Tätigkeit/Arbeit zu verhindern?
  8. Wie hoch sind die Einnahmen, sowohl für das Land Berlin als auch für den Bezirk Neukölln, welche durch die Anzeigen des Ordnungsamtes erzielt werden und um wieviel könnten diese höher sein, wenn alle freien Stellen des Ordnungsamtes besetzt wären?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/036/XXI vom 30.03.2022

Frage 1: 

Jedes Ordnungsamt ist nach den Bedürfnissen des jeweiligen Bezirks strukturiert. Dabei kann es vorkommen, dass die Bewertung einzelner Stellen voneinander abweichen. So gibt es Ord L-Stellen, die mit A 16 und A 15 bewertet sind, ebenso wie Amtstierarzt-Stellen, die – noch – nach A 16 und andere die – bereits – nach A 15 bewertet sind, als auch AOD L-Stellen, die mit A 13s und A 12 bewertet sind, um nur Beispiele zu benennen.

Auch bei Lebensmittelkontrolleuren und Verwaltungssachbearbeitern im Bereich Tierschutz soll es Unter-schiede geben. Jedoch kann nicht abschließend gesagt werden, ob es sich dabei um gleichwertige Aufgaben handelt oder die jeweiligen Aufgabenkreise höherwertige Aufgaben enthalten. Hier müsste die Struktur insgesamt verglichen werden. 

Frage 2: 

Diese Frage kann ggf. der jeweilige Bezirk und die Senatsverwaltung für Finanzen beantworten, nicht aber das Ordnungsamt Neukölln. 

Frage 3: 

Für die Beantwortung dieser Frage ist das Bezirksamt zuständig. 

Die Umstrukturierung des Bezirksamtes sowie die geplante Einführung der Parkraumbewirtschaftung wurden genutzt, um mit Unterstützung von BzBm Hikel ebenfalls einzelne Bereiche des Ordnungsamtes umzustrukturieren und Angleichungen vorzubereiten. Die finale Umsetzung hängt derzeit von dem Ende der vorläufigen Haushaltswirtschaft und dem weiteren Zeitplan für die Parkraumbewirtschaftung ab. 

Frage 4: 

Das Ordnungsamt Neukölln hat insgesamt 117 Stellen, davon wie folgt besetzt: Beamte/Besoldung Anzahl Tarifbeschäftigter Anzahl 
A 15 E 15 — 
A 14 E 14 
A 13 E 13 — 
A 13 s — E 12 — 
A 12 E 11 
A 11 — E 10 — 
A 10 E 9b 11 
A 9s E 9a 59 
A 8 E 8 — 
— — E 7 — 
— — E 6 
— — E 5 
16 82 
insgesamt 98 derzeit unbesetzt 19 

Unbesetzte Stellen sind solche ohne Stelleninhaber oder aber zwar besetzte, aber in Elternzeit, EU-Rente, Sonderurlaub, Beschäftigungsverbot etc. Über andere Bezirksämter kann keine Auskunft gegeben werden. 

Frage 5: 

Über die Motivation von Mitarbeitenden zu einem Wechsel in andere Bezirke kann keine Aussage getroffen werden. 

Frage 6: 

Das Ordnungsamt Neukölln ist beim Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) berlinweit einer der oft benannten Wunschbezirke. Auch Auszubildende kehren gern zurück. In allererster Linie ist das Arbeitsklima entscheidend. Dazu zählen als Anreize Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Ziel kann bei der derzeitigen Arbeitsbelastung ausschließlich durch ein Anwachsen von Stellen erreicht werden. In zweiter Linie sind finanzielle Anreize mit Sicherheit ein Aspekt. 

Frage 7:

Vom Bezirksamt wurde zur Beantwortung der Frage kein Kontakt zu den anderen Ordnungsämtern aufgenommen. Die Tätigkeiten sind nicht unmittelbar vergleichbar. Die Tarifgruppen und genauen Aufgaben sind ausschlaggebend für die Bezahlung. Selbstverständlich möchte ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten für eine bessere Bezahlung der Mitarbeiter:innen einsetzen.

Frage 8:

Die Frage bezieht sich nicht auf einen bestimmten Zeitraum, was eine Beantwortung verunmöglicht. Eine konkrete Aussage zu den Einnahmen wäre spekulativ. Zwar ist es durchaus möglich, dass die Einnahmen höher wären, eine genaue Summe kann aber nicht prognostiziert werden.

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin. Die Antworten zu Frage 7 und 8 wurden im Rahmen der Drucksache 0253/XXI am 04.05.2022 nachgereicht, bezüglich der Antworten zu den Fragen 7 und 8 gilt das gesprochene Wort.

Suizid(-versuche) in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele vollendete Suizide gab es in Neukölln in den Jahren 2018-2021? (Bitte nach Monat und Jahr aufschlüsseln)
  2. Wie viele Suizidversuche gab es in Neukölln in den Jahren 2018-2021? (Bitte nach Monat und Jahr aufschlüsseln? 
  3. Wie viele der vollendeten und versuchten Suizide wurden in o.g. Zeitraum von Männern und wie viele von Frauen begangen bzw. versucht? (Bitte nach Versuch bzw. vollendetem Suizid und Geschlecht aufschlüsseln)
  4. Wie viele der vollendeten und versuchten Suizide wurden in o.g. Zeitraum von Minderjährigen begangen bzw. versucht? (Bitte nach Versuch bzw. vollführtem Suizid aufschlüsseln) 
  5. Welche Schritte unternimmt der Bezirk konkret in der Suizidprävention?
  6. Ist aus Sicht des Bezirksamtes während der Corona-Krise ausreichend in der Suizidprävention unternommen worden? (Bitte begründen) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/038/XXI vom 21.02.2022

Frage 1-4:

Zahlen zu Suiziden oder Suizidversuchen auf bezirklicher Ebene zwischen 2018 und 2021 liegen dem Bezirksamt nicht vor. 2020 starben in Deutschland laut amtlicher Todesursachenstatistik 9.206 Personen durch Suizid. Diese Zahl lag um 1,8 % höher als im Vorjahr (2019: 9.041 Fälle). 2019 lag in Deutschland die Zahl der Sterbefälle durch Suizid je 100.000 Einwohner, die sogenannte altersstandardisierte Sterberate, bei 10,6 Fällen. In Berlin lag dieser Wert etwas niedriger, bei 10,4 suizidbedingten Sterbefällen je 100.000 Einwohner.

Männer haben dabei generell höhere Suizidraten als Frauen, Frauen jedoch höhere Suizidversuchsraten. Obwohl im Bereich der Suizidprävention in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht werden konnten (zum Vergleich: 1980 erfolgten in Deutschland über 18.000 Suizide, 1998 noch über 11.000 Suizide), erfordern die mit der Pandemie einhergehenden großen psychischen Belastungen der Bevölkerung und deren zu erwartende langfristige Folgen erhöhte Aufmerksamkeit. 

Frage 5:

Die mit Abstand häufigste Ursache für Suizide und Suizidversuche ist eine Depression. Weitere bedeutende Risikofaktoren sind Suchterkrankungen und schizophrene Erkrankungen. Für eine erfolgreiche Suizidprävention ist somit die effektive Beratung, Behandlung und Versorgung von psychisch kranken und suchtkranken Menschen entscheidend. Hierfür verfügt der Bezirk Neukölln über ein gemeindenahes, differenziertes Versorgungssystem. Für Menschen in akuten psychischen Krisen ist der Berliner Krisendienst für Neukölln 24 Stunden am Tag erreichbar. Der Krisendienst berät und vermittelt Menschen in Notlagen in enger Kooperation mit den Einrichtungen der regionalen Versorgungsstruktur in Neukölln.

Die bezirklichen Fachdienste Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJpD), die Erziehungs- und Familienberatung (EFB) sowie der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) bieten niedrigschwellige, kostenlose und auf Wunsch anonyme Beratung für Betroffene, Angehörige und Bekannte von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in krisenhaften Situationen an. Der Bezirk unterstützt Menschen in psychischen Krisen weiterhin mit zwei zuwendungsfinanzierten Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, einer zuwendungsfinanzierten Suchtberatungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- und Drogenproblemen, sowie zwei zuwendungsfinanzierten Zuverdienstprojekten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, dafür eines speziell ausgerichtet auf die Betreuung von jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren. 

Das Bezirksamt fördert weiterhin die Arbeit des Selbsthilfe- und Stadtteilzentrums Neukölln, das an verschiedenen Standorten im Bezirk die Arbeit zahlreicher Selbsthilfegruppen und -initiativen gerade auch im Bereich der seelischen Gesundheit unterstützt. Dieses Hilfeangebot steht grundsätzlich allen Menschen im Bezirk offen. Beratungen zu kassenfinanzierten Behandlungsmöglichkeiten psychischer Erkrankungen gehören bei all dem Genannten dazu. Bei Bedarf vermitteln die Einrichtungen auch in stationäre oder teilstationäre Behandlungsangebote. Hierfür bestehen enge Kontakte zur Neuköllner Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, deren Fachkräfte für Menschen in Krisensituationen und mit suizidalen Gedanken besonders sensibilisiert sind.

Darüber hinaus vermittelt das bezirkliche Steuerungsgremium Psychiatrie und Suchthilfe Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen bei Bedarf in ambulante Angebote der Eingliederungshilfe, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, sie zu einer möglichst eigenständigen Alltagsbewältigung zu befähigen und dem Entstehen oder Verschlimmern von psychischen Krisen – insbesondere auch suizidalen Krisen – vorzubeugen. In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind die Fachkräfte entsprechend sensibilisiert. 

Frage 6:

Ja. Das Bezirksamt, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kooperationspartner im Bereich der psychosozialen Versorgung haben während der Pandemie unter äußerst schwierigen Arbeitsbedingungen alle Möglichkeiten genutzt, um die Beratung und Betreuung von Menschen in psychischen Krisen im Rahmen der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Im Bereich der niedrigschwelligen Beratungsangebote hielten die Dienste und Einrichtungen zu jeder Zeit ein an das Pandemiegeschehen und die technischen Möglichkeiten kontinuierlich angepasstes Beratungsangebot vor.

Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen wurden im Bezirksamt Neuanträge und Anträge auf Maßnahmenverlängerungen so schnell wie möglich und wenn vertretbar auch ohne persönliche Vorsprache bewilligt, um Menschen in psychischen Krisen zeitnah in geeignete Hilfeangebote zu vermitteln und Betreuungsabbrüche während der Pandemie zu verhindern. Die Leistungserbringer der bezirklichen psychosozialen Versorgung haben während der Pandemie ihr Betreuungsangebot stets so weit wie möglich aufrechterhalten und in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt unter Anpassung an das Infektionsgeschehen fortwährend modifiziert, um bei den von ihnen betreuten Menschen sozialer Isolation und der Entstehung psychischer Krisen vorzubeugen. 

Durch die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und den Leistungserbringern der psychosozialen Versorgung konnten auf diesem Weg während der Pandemie zahlreiche psychische Krisen verhindert oder abgemildert werden. Gleichwohl gibt es aus Sicht des Bezirksamtes Handlungsbedarf, um Menschen in schweren psychischen Krisen im Bezirk zukünftig besser unterstützen zu können. Erstens müssen weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor unternommen werden. Besonders in der Pflege, aber auch in den Berufsgruppen der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen herrscht seit Jahren ein Fachkräftemangel.

Die resultierende Überlastung des Personals muss nicht nur mit Blick auf die seelische Gesundheit der Fachkräfte, sondern auch zur Sicherstellung der Versorgungsqualität im stationären und ambulanten Bereich reduziert werden. Das Bezirksamt wird sich daher weiter für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor einsetzen. Zweitens muss die Versorgung mit Psychotherapeuten im Bezirk verbessert werden. In diesem Bereich gibt es lange Wartezeiten. Neukölln gehört zu den Bezirken mit der geringsten Dichte an niedergelassenen Psychotherapeuten. 2020 lag Neukölln mit 1.439,8 Einwohnern je ambulantem Psychotherapeuten deutlich über dem Berliner Durchschnittswert und berlinweit unter den Bezirken auf Platz 9.

Als kritisch ist insbesondere die Betreuung durch muttersprachliche Psychotherapeuten zu bezeichnen. Der ohnehin erschwerte Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem für die migrantische Bevölkerung wird durch das fehlende Angebot von muttersprachlichen Psychotherapeuten noch erschwert. Über die Zulassung von Ärzten und Psychotherapeuten entscheidet die Kassenärztliche Vereinigung. Das Bezirksamt wird sich weiterhin für eine bedarfsgerechte Versorgung mit ambulanten psychotherapeutischen Angeboten im Bezirk einsetzen. Drittens muss die Information und Beratung der Bevölkerung zum Thema seelische Gesundheit zukünftig einen noch höheren Stellenwert erhalten.

Die Pandemie hat gezeigt, dass nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen durch die bestehenden Angebote der gesundheitlichen Aufklärung erreichbar sind. Ein Ausbau niedrigschwelliger, zielgruppengerechter und sozialraumorientierter Beratungs- und Informationsangebote zum Thema seelische Gesundheit ist daher erforderlich. Wichtige Partner sind hierbei die bezirklichen Stadtteil- und Selbsthilfezentren, die bestehenden über das Psychiatrieentwicklungsprogramm finanzierten Einrichtungen im Bereich der psychosozialen Versorgung, sowie berlinweite Kooperationsnetzwerke, darunter insbesondere das Netzwerk Suizidprävention. 

Das Bezirksamt wird sich daher weiter für einen Ausbau niedrigschwelliger Informations- und Beratungsangebote im Bezirk sowie für die Weiterentwicklung und bedarfsgerechte Finanzierung des Psychiatrieentwicklungsprogramms einsetzen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Dokumente

Intensivbetten und Personalsituation im Vivantes-Klinikum Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Intensivbetten werden nach Abschluss der Bauarbeiten im Vivantes-Klinikum Neukölln verfügbar sein (Low care und High care)?
  2. Wie viele im Vivantes-Klinikum Neukölln ausgeschriebene Personalstellen bei den Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten sind unbesetzt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  3. In welchem Umfang haben Pflegepersonal, Ärzte und Therapeuten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln gekündigt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  4. In welchem Umfang wurde Pflegepersonal inklusive Ärzte und Therapeuten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln eingestellt? Bitte nach Berufsgruppen und Anzahl aufschlüsseln.
  5. In welchem finanziellen Umfang wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Vivantes-Klinikum Neukölln auf Personalleasing in den oben genannten Berufsgruppen zurückgegriffen? 
  6. Wie hoch war der prozentuale Anteil an Leasingkräften in den Jahren 2019, 2020 und 2021?
  7. Wie viele Operationen mussten im Vivantes-Klinikum Neukölln in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Krise verschoben werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/037/XXI vom 09.03.2022

Frage 1-7:

Eine Beantwortung kann sich lediglich auf Informationen erstrecken, die hier vorliegen bzw. mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können. Im Übrigen wird explizit darauf verwiesen, dass das Bezirksamt gegenüber Vivantes keinen Anspruch auf Auskunft hat und weitere Informationen mit Blick auf den Datenschutz bzw. auf Geschäftsgeheimnis nicht erteilt werden. 

Zur vorliegenden Kleinen Anfragen kann folgendes berichtet werden: 

Das Vivantes Klinikum Neukölln sieht sich als integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Bezirk Neukölln und im Land Berlin, aufgrund der speziellen Fachrichtungen des Klinikums natürlich auch über die Landesgrenzen hinaus. Im Rahmen der Pandemie hat die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH einen zentralen Beitrag geleistet, Patient:innen mit und ohne COVID-Infektion zu versorgen. Die hochqualifizierten Fachkräfte des Klinikums Neukölln stehen dazu jederzeit zur Verfügung. Um die Versorgung der Patient:innen sicher zu stellen, mussten immer wieder Kapazitäten und Strukturen des Klinikums an die aktuellen Anforderungen und Bedarfe angepasst werden. Operationen und Eingriffe wurden wie an allen Kliniken der Bundesrepublik teilweise verschoben oder gänzlich abgesagt. Der Mangel an qualifiziertem Personal im Gesundheitswesen lässt offene Stellen häufig länger vakant sein, als von Seiten des Klinikums erwünscht. Um solche Situationen zu überbrücken, wird auf Leasing-Personal zugegriffen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Beauftragte des Bezirksamts: „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beauftragtenstellen gibt es im Bezirksamt und welchen Personal- und Sachmittelumfang wendet das Bezirksamt dafür insgesamt auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  2. Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  3. Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  5. Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ nach?
  6. Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“?
  7. Aus welchem Grund führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?
  8. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/005/XXI vom 22.12.2021

Frage 1:

Das Bezirksamt hat ausweislich seiner Geschäftsverteilung vier Beauftragte, bei denen es sich um physische Stellen (i.d.R. in Vollzeit) handelt. Grundsätzlich stehen diesen Beauftragten jährlich Sachmittel im Umfang von 7.500 Euro für die Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung. Hinzu kommt die Stelle der Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Beauftragten für Gender Mainstreaming sowie für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ie jeweilige Bezirksstadträtin wahrgenommen.

Frage 2:

Als Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit versteht das Bezirksamt feindselige, abwertende und ausgrenzende Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund einer ihnen zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.

Frage 3:

Die Aufgaben der Beauftragten für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit werden durch die zuständige Bezirksstadträtin wahrgenommen.

Frage 4:

Gesonderte Sachmittel werden derzeit nicht im Haushaltsplan nachgewiesen.

Frage 5:

Die Aufgaben werden sich an den Bedarf ausrichten. Es ist im ersten Schritt geplant sich in Form von Runden Tischen mit den verschiedenen Formen der gruppenbezogenen Menschlichkeit in Neukölln auseinanderzusetzen.

Frage 6:

Die Wirkungsmessung wird sich anhand der Umsetzung der Zielsetzungen messen lassen.

Frage 7:

S. Antwort zu Frage 3.

Frage 8:

S. Antwort zu Frage 3.

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Beauftragte des Bezirksamts: „Beauftragte für Gender Mainstreaming“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Geschlechter gibt es aus Sicht des Bezirksamtes?
  2. Was ist aus Sicht des Bezirksamtes „Gender Mainstreaming“?
  3. Wie hoch sind die Personalmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ und auf wie viele Planstellen teilen sich diese auf? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die Sachmittel für den oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  5. Welchen konkreten Aufgaben geht der oder die „Beauftragte für Gender Mainstreaming“ nach?
  6. Wie erfolgt die Wirkungsmessung der Leistungen des oder der „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  7. Wie unterscheidet sich der Aufgabenbereich der oder des „Beauftragte für Gleichstellung“ vom Aufgabenbereich „Beauftragte für Gender Mainstreaming“?
  8. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes denkbar, dass ein Mann auf dieser Stelle eingesetzt wird, und falls ja, warum führt das Bezirksamt in Drucksache 0013/XXI nur die weibliche Form bzw. die Mehrzahl „Beauftragte“, nicht aber die männliche Form „Beauftragter“ an?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/008/XXI vom 22.12.2021

Frage 1: 

Drei. 

Frage 2: 

Gender Mainstreaming ist eine präventive Handlungsstrategie der Gleichstellungspolitik. 

Frage 3 und 4: 

Gender Mainstreaming ist eine Querschnittsaufgabe, die vom gesamten Bezirksamt wahrgenommen wird und in allen Arbeitsbereichen Anwendung finden soll. Die Aufgaben einer Beauftragten für Gender Mainstreaming werden von der Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport in Ergänzung ihrer anderen Aufgaben wahrgenommen. Insofern gibt es weder Personal- noch Sachmittel. 

Frage 5: 

Aufgabe der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist die Prüfung der Anwendung der Grundsätze des Gender Mainstreaming in der Arbeit des Bezirksamts (siehe 2.) 

Frage 6.: 

Siehe die Antworten auf die Fragen 3 und 4. 

Frage 7: 

Die Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung wurde im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung im Jahr 2003 gestartet. Seitdem ist Gender Mainstreaming inte-grierter Bestandteil aller Verwaltungsbereiche, das im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden soll. Die Arbeit der Beauftragten für Gender Mainstreaming ist daher ihrem Wesen nach eher nach innen, also auf die Verwaltung, ausgerichtet. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt als Ansprechpartnerin für die Neuköllner Bürger:innen für die Umset-zung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Bezirk eher nach außen. 

Frage 8: 

Ja. In DS 0013/XXI wird lediglich die weibliche Form verwendet, weil es sich bei der Beauftragten für Gender Mainstreaming um eine Frau handelt. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Aufgaben des Bezirksamts: Stabsstelle für Dialog und Zukunft Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Zuzüge aus Südosteuropa gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes in Neukölln in den letzten 10 Jahren (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
  2. Was sind die Hauptherkunftsländer der Zuzügler aus Südosteuropa in o.g. Zeitraum?
  3. Wie viele Planstellen sind für die Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa vorgesehen und wie hoch sind die Personalmittel dafür? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren)
  4. Wie hoch sind die zur Verfügung stehenden Sachmittel für die mit dieser Aufgabenstellung betrauten Mitarbeiter?
  5. Welche konkreten Aufgaben setzen die Mitarbeiter, die mit dieser Aufgabenstellung betraut sind, um?
  6. Gibt es im Bezirksamt auch Stabstellen mit ähnlichen Aufgabenstellungen für Zuzüge aus anderen Regionen der Welt? Falls nein, warum nicht?
  7. Warum erachtet das Bezirksamt es als notwendig, die Stabstelle für Dialog und Zukunft mit der Aufgabenstellung Zuzüge aus Südosteuropa zu betreiben?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/007/XXI vom 22.12.2021

Frage 1: 

Eine derartige Aufschlüsselung kann nicht erfolgen, da sich dies der Kenntnis des Bezirksamts entzieht. Zum einen wird der Terminus „Südosteuropa“ weder in der geographischen noch in der politischen Forschung einheitlich verwendet. Politisch umfasst dieser je nach Definition eine unterschiedliche Anzahl von Staaten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Der angefragte Personenkreis ist demnach nicht klar definiert. Darüber hinaus, lässt eine Betrachtung der Zusammensetzung der Neuköllner Bevölkerung entsprechend der prozentualen Verteilung der vertretenen Staatsbürgerschaften, grundsätzlich keinen direkten Rückschluss auf „Zuzüge“ aus einem bestimmten Herkunftsland zu. Personen, auch mit einer anderen als der deutschen Staatsbürgerschaft, können nicht nur direkt aus dem Herkunftsland, sondern auch aus anderen Kommunen Deutschlands nach Neukölln zuziehen. Eine gesonderte Statistik der Zuzüge aufgeschlüsselt nach Herkunftskommune und Jahr wird vom Bezirksamt nicht geführt. 

Frage 2: 

Wie dargelegt wurde, kann die gestellte Frage nicht sachlich korrekt beantwortet werden. 

Frage 3: 

Im Bezirksamt Neukölln existieren keine Planstellen für das von Ihnen benannte Aufgabengebiet. In der Vergangenheit hat das Bezirksamt Neukölln von Berlin in Zusammenarbeit mit freien Trägern ein mit EU Mitteln finanziertes Projekt namens Europäische Familienintegration in Neukölln Plus (EU FIT IN Plus) umgesetzt, das hauptsächlich, aber nicht nur neuzugezogene Familien aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien bei ihrem Ankommen im Bezirk unterstützt hat. Hierbei ging es darum, das EU-Freizügigkeitsrecht vor Ort flankierend, um eine soziale Komponente zu ergänzen. Das Projekt hatte die Ziele, die Integration dieser Zielgruppe insbesondere im Bereich Frühförderung sowie in den Nachbarschaften zu erleichtern. Für die Koordination dieses Projektes konnte das Bezirksamt erfolgreich eine drittmittelfinanzierte Stelle einwerben, die im Bereich der Europabeauftragten angesiedelt war. Diese Stelle war auf die Dauer der Projektlaufzeit, also vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2020, befristet. 

Frage 4: 

Siehe 3., es stehen keine Sachmittel für diese konkrete Aufgabenstellung zur Verfügung. 

Frage 5: 

Es gibt im Bezirksamt Neukölln keine Mitarbeitenden, die mit dieser konkreten Aufgabe betraut sind. Es gibt als zentrales Kompetenzzentrum entsprechend den Anforderungen des Partizipations- und Migrationsgesetzes im Land Berlin, das Integrationsbüro. Dieses bearbeitet die Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte, setzt sich für deren gleichberechtigte Partizipation sowie die Stärkung einer integrationsförderlichen Infrastruktur für alle Menschen im Bezirk ein. Die Europabeauftragte, angesiedelt in der Stabsstelle für Dialog und Zukunft, bearbeitet im Rahmen ihrer beratenden Funktion für das Bezirksamt auch Fragestellungen der europäischen Binnenmigration sowie zur sozialen Säule der EU. Alle Stellen im Bezirksamt Neukölln sind den gesetzlichen Grundsätzen der Antidiskriminierung, sowie der Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmenden verpflichtet und wirken aktiv daran mit, das EU-Freizügigkeitsrecht vor Ort sozial auszugestalten. 

Frage 6: 

Es gibt im Bezirksamt Neukölln keine derartig lautende Stabsstelle. Der Titel der Stabsstelle im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters lautet Stabsstelle für Dialog und Zukunft. Dort zusammengefasst sind die Europabeauftragte, die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, der Klimaschutzbeauftragte im Team der Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie den Engagementbeauftragte im Team der Koordinierungsstelle für Beteiligung und Engagement. Die Kompetenz für das Thema Migration und Partizipation von Menschen mit einer Migrationsgeschichte im Bezirk Neukölln liegt dagegen beim Integrationsbüro, das ebenfalls im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters angesiedelt ist. 

Frage 7: 

Wie dargelegt wurde, gibt es keine mit einer derartigen Aufgabenstellung betraute Stabsstelle. Die Aufgaben der Stabsstelle für Dialog und Zukunft wurden unter der Antwort zu Frage 6 dargestellt. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

Auslastung und Struktur der Bürgerämter in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Termine bewältigten die Neuköllner Bürgerämter in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  2. Wie viele Bürger aus Neukölln benötigten in den letzten fünf Jahren einen Termin? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  3. Wie ermittelt das Bezirksamt den Bedarf an Terminen auf Bürgerämtern auch unter Berücksichtigung von Bedarfen aus anderen Bezirken?
  4. Wie viele Planstellen umfassen die Neuköllner Bürgerämter und wie viele dieser Planstellen sind davon konkret mit der Bürgerbetreuung (Terminabwicklung) befasst? (Bitte nach Aufgabenbereich aufschlüsseln)
  5. Sind die Planstellen derzeit voll besetzt? Falls nein, warum nicht?
  6. Plant das Bezirksamt, die Anzahl der Planstellen in den Neuköllner Bürgerämtern zu erhöhen?
  7. Wie viele Überstunden sind in den vergangenen fünf Jahren in den Neuköllner Bürgerämtern angefallen? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)
  8. Wie hoch war der durchschnittliche Prozentsatz der Mitarbeiter im Krankenstand in den Neuköllner Bürgerämtern in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/006/XXI vom 22.12.2021

Frage 1:

Für das aktuelle Kalenderjahr 2021 ist der Abfragestatus bis 30.11.2021. Damit wäre die Hochrechnung bis Jahresende ca. 183.000 an Kunden. 

Kunden:

  • 2017: 267.430 (21948)
  • 2018: 280.144 (25355)
  • 2019: 276.258 (41286)
  • 2020: 169.731 (25958
  • 2021: 168.341 (23923) (bis 30.11.)

Termine:

  • 2017: 129.123 (19654)
  • 2018: 131.263 (23063)
  • 2019: 136.708 (39323)
  • 2020: 107.739 (25054)
  • 2021: 106.465 (23669) (bis 30.11.)

Dienstleistungen:

  • 2017: 289.592
  • 2018: 306.189
  • 2019: 301.405
  • 2020: 187.636
  • 2021: 180.061 (bis 30.11.)

Frage 2: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es keine statistischen Erkenntnisse darüber gibt und die Berliner Bürgerämter in Allzuständigkeit arbeiten. 

Frage 3: 

Es gibt keine Ermittlung.

Frage 4: 

Das Bürgeramt hat 69 Vollzeitäquivalente (VZÄ) inklusive Führungskräfte. Von den 60 sachbearbeitenden VZÄs wird eine VZÄ für die Kassentätigkeit und Ausgabe der Dokumente in der Blaschkoallee 32 und eine VZÄ für die Bedienung des Second Level der 115 genutzt. Alle restlichen 58 VZÄs werden somit während der Öffnungszeiten im Front-Office eingesetzt. Ab September wurden 2 Beschäftigungspositionen (BPos) bis 31.12.2021 zusätzlich vom BA Neukölln mit Mitteln von SenFin eingerichtet und besetzt. 

Seit 1.10.2020 wird eine BPos von SenInnDs für die Ertüchtigung des Melderegisters zur Verfügung gestellt. Die 6 BPos, die von SenInnDS ab 1.3. bzw. 1.4.2021 als Task Force zur Verfügung gestellt wurden, werden aus freien Stellenanteilen des BA Neukölln finanziert. 

Frage 5: 

Die Besetzung der Führungskräfte ist zu 100 % ausgelastet, aber bei den SBs sind Stellenanteile aufgrund von Teilzeit, Elternzeiten, Erkrankung ohne Lohnfortzahlung und der erheblichen Fluktuation vorhanden. Zurzeit sind 9 VZÄs im Besetzungsverfahren, wo von vermutlich noch bis Ende des Jahres sechs vertraglich abgeschlossen werden. Zudem kommen im 1. Halbjahr 2022 fünf Kolleginnen zurück aus den Elternzeiten und zwei SBs sind im Pandemiestab eingesetzt. Deshalb werden von den 69 VZÄs zurzeit nur 55,68 besetzt gewertet. 

Frage 6: 

Für die anstehenden Haushaltsjahre 2022/23 ist nur die Erweiterung von 2 VZÄs aufgrund der Parkraumbewirtschaftung geplant. 

Frage 7: 

Überstunden wurden in den letzten 5 Jahren nicht angeordnet. 

Frage 8: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Daten nur für das gesamte Amt existieren, nicht jedoch für einzelne Fachbereiche. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.