Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Pressemitteilung der Fraktion zur Ignoranz des Wählerwillens in Neukölln und Verurteilung der antisemitischen Demonstrationen

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 26. April 2023

Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 26. April 2023

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Pressemitteilung der AfD-Fraktion

Entschließung der AfD-Fraktion

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksbürgermeister Martin Hikel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0704/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0708/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Falko Liecke ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0709/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Sarah Nagel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0710/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021.

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.

Ergebnis Drs. Nr. 0711/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung VI

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0712/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksbürgermeister Martin Hikel ab. 

Begründung: 

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0693/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0694/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Falko Liecke ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0695/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Sarah Nagel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0696/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor. 

Ergebnis Drs. Nr. 0697/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Berichterstattung über die Anträge zur Abwahl und Neubesetzung des Bezirksamts nach Wahlwiederholung

Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 15. März 2023

+++ Rücktrittsforderung. Los geht es mit fünf Dringlichkeitsanträgen der AfD, welche die Abwahl aller Bezirksamtsmitglieder fordert. Zwar wären die Bezirksstadträte und der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. „Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist“, heißt es in ihrem Antrag.“
Quelle: Auszug aus Tagesspiegel Newsletter für Neukölln vom 15. März 2023

Wählerwille in Neukölln umsetzen: Bezirksamt neu aufstellen und Lohnfortzahlung für abgewählte Stadträte verhindern

Berlin-Neukölln, 14. März 2023

Nach der Wahlwiederholung vom 12. Februar ergeben sich neue Mehrheitsverhältnisse im AGH und in den Bezirken. Das muss aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln Konsequenzen auch für die Zusammensetzung des Neuköllner Bezirksamtes haben. 

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln:  

„Nach dem vom links-grünen Senat verschuldeten Wahldesaster von 2021 haben die Berliner bei der Wahlwiederholung der Partei Franziska Giffeys die Rote Karte gezeigt. Auch in Neukölln hat die SPD ein historisch schlechtes Ergebnis erzielt. Als AfD-Fraktion sind wir der festen Meinung, dass dies Folgen für die Bezirksstadträte und auch den Bezirksbürgermeister haben muss. Zwar sind sie gemäß Geschäftsordnung und aktuellem Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach unserer Auffassung liegt somit ein gewichtiger Grund für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor. 

Erschwerend kommt hinzu, dass Stadträte nach der vom AGH geplanten Gesetzesänderung weiterhin ihre vollen Bezüge erhalten sollen, obwohl sie nicht durch den Wählerwillen legitimiert sind. Es wäre blanker Hohn, wenn diese Bezirksstadträte fürs Nichtstun weiterhin in den Genuss ihrer ohnehin hohen Besoldung von derzeit 9142 Euro brutto pro Monat kämen. Kommt die Gesetzesänderung wie geplant, kann nur eine Abwahl der sich unrechtmäßig im Amt befindlichen Stadträte die Fortzahlung der Bezüge verhindern. Wir haben daher als AfD-Fraktion Anträge zur Abwahl und Neubesetzung in die Neuköllner BVV eingebracht.“

Links zu den Anträgen

Wieder Wahlchaos im Bezirksamt Neukölln?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0657/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 14. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurden die Einladungen zur öffentlichen Sitzung des Bezirkswahlausschusses auf dem Postweg versendet?
  2. Wie bezieht das Bezirksamt dazu Stellung, das die Einladungen nicht rechtzeitig zugestellt wurden, dadurch nur zwei wahlberechtigte Mitglieder der Fraktionen anwesend waren und die Presse von einem erneuten Wahlchaos im Bezirksamt Neukölln berichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0657/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Da Sie anscheinend nicht müde werden, ohne Grund ein Wahlchaos in Neukölln herbeireden zu müssen, darf ich erneut darauf hinweisen, dass bei den verbundenen Wahlen am 26.09.2021 in Neukölln insgesamt nur 14 Vorkommnisse zu verzeichnen waren.

Hierbei handelte es sich in zehn Fällen um eine Schließung der Wahllokale nach 18:30 Uhr, da sich Wähler:innen rechtzeitig vor dem Ablauf der Wahlzeit in der Warteschlange angestellt haben. Aus den 14 Einzelvorkommnissen kann weder ein Wahlchaos abgeleitet werden noch davon ausgegangen werden, dass die Wahlen in Neukölln nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Zur Erinnerung: 195.615 (bzw. 225.767 BVV) wahlberechtigte Neuköllner:innen konnten in 194 Urnenwahllokalen ihre Stimmen abgeben. Dies vorausgeschickt, gehe ich nun auf Ihre Fragestellung ein. Das Bezirkswahlamt hat die Einladungen für den am 30.11.2022 stattfindenden Bezirkswahlausschuss gesammelt am 24.11.2022 vor der regulären Postabholung durch die PIN AG in der bezirklichen Poststelle abgegeben und zeitgleich die Ankündigung der Sitzung durch Aushang an den Eingängen des Rathaus Neukölln veröffentlicht.

Der Versand der Einladungen erfolgte somit ordnungsgemäß und rechtzeitig. Auf die Dauer der Zustellung hat das Bezirksamt bekanntlich keinen Einfluss.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

Dokumente

Demokratie schützen – Ordnungsgemäße und rechtsstaatliche Organisation und Durchführung von Wahlen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0464/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gab es im Nachgang zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zur Bezirksverordnetenversammlung am 26. September 2021 eine Auswertung durch das Bezirksamt, die mögliche Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge ausgewertet hat?
  2. Wenn ja, welcher Art war die Auswertung und in welchem Umfang fand diese statt?
  3. Welche Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge in welchem Umfang und welchen Neuköllner Wahllokalen hat das Bezirksamt Neukölln im Bezirk Neukölln im Nachgang zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zur Bezirksverordnetenversammlung am 26. September 2021 in der Nachbereitung festgestellt?
  4. Wie können nach Meinung des Bezirksamtes diese Fehler in einer eventuell kommenden Wahlwiederholung bzw. Neuwahl vermieden werden?
  5. Wie ist der aktuelle Stand der Wahlvorbereitungen des Bezirksamtes für eine eventuell anstehende Wahlwiederholung bzw. Neuwahl?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0464 vom 19.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die o.a. Große Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Der Kreis- bzw. Bezirkswahlleiter stellt die Ergebnisse der Stimmauszählungen der Wahlvorstände aus den jeweiligen Wahlbezirken als Vorschlag für die Ergebnisfeststellung des Kreiswahlausschusses bzw. Bezirkswahlausschusses zusammen. Die jeweiligen Ausschüsse stimmen über das Ergebnis im Bezirk ab, welches im Anschluss an die Landeswahlleiterin übersandt wird.

Alle Vorkommnisse der zusammengelegten Wahlen vom 26.09.2021, welche dem Bezirkswahlamt bekannt sind, wurden den jeweiligen bezirklichen Ausschüssen vorgelegt. Wie Ihnen aus der Berichterstattung im Bezirkswahlausschuss vielleicht noch erinnerlich ist, waren in Neukölln insgesamt 14 Vorkommnisse zu verzeichnen. In 10 Fällen schlossen die Wahllokale nach 18.00 Uhr. Die Schließzeiten bewegten sich zwischen 18.31 und 18.44 Uhr. Ein Wahllokal schloss um 19.20 Uhr. Das Bezirkswahlamt hat bzgl. der in den jeweiligen Ausschüssen benannten Vorkommnisse und die aus den Wahleinsprüchen zugrunde gelegten Informationen die entsprechenden Wahlvorstände um Aufklärung gebeten.

Unabhängig davon kann aus Sicht des Bezirksamtes aus den zu verzeichnenden Vorkommnisse nicht abgeleitet werden, dass die Wahlen in Neukölln nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Denn setzt man die in Rede stehenden 14 Vorkommnisse in das Verhältnis zu 195.615 (bzw. 225.767 BVV) wahlberechtigten Neuköllner:innen, die in 194 Urnenwahllokale ihre Stimmen abgeben konnten, dann relativieren sich diese schon.

Zu 2.:

Über eventuelle Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge, die über die zu 1. Benannten hinausgehen, hat das Bezirkswahlamt keine Kenntnis.

Zu 3.:

Bei den verbundenen Wahlen vom 26.09.2021 kam es vor allem aufgrund der pandemiebedingten Hygieneregeln und der dadurch reduzierten Anzahl an Wahlkabinen in Verbindung mit fünf Stimmzetteln und sechs abzugebenden Stimmen zu Warteschlangen. Nach den bisherigen Erfahrungen werden zukünftig Liegenschaften und Räumlichkeiten mit dem Ziel, diese mit mehr als zwei Wahlkabinen auszustatten, akquiriert.

Es wurde im Land Berlin zum Zweck der Aufarbeitung und Fehleranalyse eine Expertenkommission gegründet. Die daraus beauftragte AG Gute Wahlen erarbeitet derzeit Konzepte, um die Handlungsempfehlungen aus dem Kommissionsbericht berlinweit umzusetzen. Das Bezirkswahlamt Neukölln wirkt in der AG Gute Wahlen ebenfalls mit.

Zu 4.:

Das Bezirkswahlamt Neukölln hatte bereits zur Wahl 2021 mit einigen neuen Konzepten, wie z.B. mit der Beauftragung externer Transportdienstleister und Mitarbeiter für das Warteschlangenmangement, sehr gute Erfahrungen sammeln können, die auch von der Expertenkommission in Ihrem Abschlussbericht empfohlen wird. Zudem wird Neukölln die Erfahrungen aus der AG Gute Wahlen in die Vorbereitung und Durchführung etwaiger Wiederholungswahlen einfließen lassen.

Das Bezirkswahlamt Neukölln wird, im Falle einer kompletten Wiederholungswahl, erneut 194 Urnen- und 152 Briefwahllokale einrichten. Dafür werden wieder rund 3.000 Wahlhelfende, sowie weitere Hilfskräfte zur Unterstützung am Wahlwochenende benötigt.

Derzeit werden die benötigten Räumlichkeiten im Bezirk akquiriert sowie der Personalbedarf sondiert. Sofern die Finanzierungszusage durch SenFin vorliegt, können die benötigten Wahlmaterialien wie z.B. weitere Wahlkabinen für die Wahllokale und Materialien für die Briefwahl bestellt und Personal eingestellt werden. Die Werbung der Wahlhelfenden beginnt, sobald die geänderten Modalitäten durch die Senatsverwaltung bzw. die Landeswahlleitung mitgeteilt werden. Anschließend erfolgt die Einsatzplanung der Wahlhelfenden, dafür muss noch die Neukonfiguration der Fachanwendung Votemanager durch das LABO abgeschlossen werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

Dokumente