Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 10. September 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln nimmt mit Entsetzen zur Kenntnis, dass die Partei Die Linke in Neukölln am 9. August 2025 ein sogenanntes „Sommerfest der Solidarität für Palästina“ veranstaltet hat, das von einer israelfeindlichen Stimmung geprägt war und offene Kooperationen mit islamistischen Gruppen beinhaltete. An der Veranstaltung waren islamistische Organisationen beteiligt, die ideologische sowie personelle Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen wie der Hamas und der PFLP unterhalten, deren erklärtes Ziel die Vernichtung des Staates Israel ist. Solche Kooperationen fördern nicht nur Antisemitismus, sondern untergraben auch die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft und tragen zur Radikalisierung bei.

Besonders skandalös ist die ursprünglich geplante Nutzung eines kirchlichen Veranstaltungsraums wie dem Gelände der Kiezkapelle in Neukölln für dieses Fest. Die Kirche hat den Mietvertrag zu Recht und rechtzeitig gekündigt, nachdem die extremistischen Ausrichtungen der Veranstaltung bekannt wurden, und somit eine klare Haltung gegen die Instrumentalisierung christlicher Räume für islamistische Propaganda gezeigt. Dennoch bleibt es ein unhaltbarer Skandal, dass im Deutschland des Jahres 2025 islamistische Redner und Hamas-Unterstützer überhaupt in Erwägung ziehen können, in christlichen Einrichtungen zu predigen und ihre israelfeindlichen Botschaften zu verbreiten.

Die Veranstaltung fand letztlich unter erheblichen Gegenprotesten statt, bei denen israelische Flaggen gezeigt und gegen die propalästinensische Ausrichtung demonstriert wurde. Trotz der Vorwürfe und der Kündigung des ursprünglichen Ortes hielt Die Linke Neukölln an ihren Plänen fest und suchte lediglich neue Räume, was die Uneinsichtigkeit der Verantwortlichen unterstreicht. Solche Ereignisse gefährden den gesellschaftlichen Frieden in Neukölln, einem Bezirk, der bereits mit Integrationsherausforderungen und Antisemitismus kämpft.

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt diese Vorgänge aufs Schärfste und fordert die Bezirksverordnetenversammlung auf, klare Signale gegen Antisemitismus, Islamismus und die Kooperation linker Parteien mit islamistischen Gruppen zu setzen.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
Abstimmungsergebnis BVV am 10.09.2025 (Screenshot: BVV Neukölln, YouTube)

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BVV am 10.09.2025: Julian Potthast über den CDU-Antrag zur geplanten Bespitzelung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

BVV am 10.09.2025: Julian Potthast über den CDU-Antrag zur geplanten Bespitzelung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

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Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Reuterkiez aufgestellten Poller und die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen unverzüglich zu überprüfen und deren Entfernung in die Wege zu leiten, sofern diese nachweislich Nachteile für Anwohner, Gewerbetreibende sowie Rettungs- und Versorgungsdienste verursachen. Dabei ist sicherzustellen, dass alternative Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gewählt werden, die den Verkehrsfluss gewährleisten, den Zugang für Rettungsdienste und Lieferverkehr nicht behindern und zugleich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wahren. Das Bezirksamt wird beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung hierzu bis Ende des nächsten Quartals einen schriftlichen Bericht über die Auswirkungen der Poller vorzulegen sowie mögliche alternative Maßnahmen darzustellen.

Begründung:


Das Bezirksamt Neukölln ist nach § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) für die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen zuständig, wozu auch die Anordnung und Umsetzung verkehrslenkender Maßnahmen gehören. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Juni 2025 bestätigt, dass die im Reuterkiez errichteten Poller rechtmäßig aufgestellt werden durften und Teil eines Gesamtkonzepts zur Verkehrsberuhigung sind. Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass die Poller dauerhaft zwingend erforderlich oder alternativlos sind, sondern lediglich, dass das Bezirksamt das Recht zur Umsetzung hatte. Es bleibt die Pflicht des Bezirksamtes, regelmäßig zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig, praxistauglich und für die Bürgerinnen und Bürger zumutbar sind.

Die im Reuterkiez installierten Poller haben nachweislich erhebliche Nachteile zur Folge. So erschweren sie den Zugang für Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr, was im Ernstfall zu lebensgefährlichen Verzögerungen führen kann. Darüber hinaus werden Liefer- und Versorgungsdienste sowie Gewerbetreibende behindert, was zu wirtschaftlichen Nachteilen für ansässige Betriebe führt. Viele Anwohner empfinden die Maßnahmen zudem als Ungleichbehandlung, da in vergleichbaren Quartieren keine derart weitreichenden Einschränkungen vorgenommen wurden. Zwar weist das Bezirksamt auf einen Rückgang der Unfallzahlen im Reuterkiez hin, gleichzeitig aber darf die Verkehrssicherheit nicht isoliert betrachtet werden. Die freie Erreichbarkeit für Rettungsdienste, die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit des Kiezes und die Wahrung der Zumutbarkeit für Anwohner müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Daraus ergibt sich, dass eine kritische Neubewertung der Poller-Maßnahmen notwendig ist. Das Bezirksamt ist aufgefordert, im Rahmen seiner Zuständigkeit einen transparenten Bericht über die Auswirkungen vorzulegen und alternative, weniger eingreifende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Ziel muss es sein, Verkehrssicherheit, Erreichbarkeit und Anwohnerschutz in Einklang zu bringen und die Belastungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Zuge der geplanten Umstellung der Straßenbeleuchtung im Vogelviertel sowie in weiteren betroffenen Quartieren des Bezirks die historischen Gasaufsetzleuchten vom Typ BAMAG U7 in ihrer traditionellen äußeren Erscheinungsform erhalten bleiben. Die Umrüstung auf LED-Technologie soll ausschließlich in einer Weise erfolgen, die die charakteristische Gestalt dieser Leuchten bewahrt. Neue, von der historischen Form abweichende LED-Leuchten sollen im Vogelviertel nicht zur Anwendung kommen.

Begründung:


Die BAMAG U7 Gasaufsetzleuchten stellen seit Jahrzehnten ein stadtbildprägendes Element der Berliner Straßenarchitektur dar. Sie verleihen den Straßen einen unverwechselbaren Charakter und sind Teil des kulturellen Erbes Berlins. Nach dem Handbuch „Stadtbild Berlin – Lichtkonzept“ der Senatsverwaltung wird die öffentliche Beleuchtung ausdrücklich nicht nur als Instrument der Verkehrssicherheit, sondern auch als ein wesentliches Mittel zur Prägung des Stadtbildes verstanden. Dort heißt es, dass historische Leuchtenformen „unverwechselbare Identitäten und spezifische Qualitäten“ für das Stadtbild schaffen.

Die Umrüstung auf LED-Technologie ist technisch möglich, ohne die äußere Form der BAMAG U7 zu verändern. In mehreren Berliner Projekten wurden solche Lösungen bereits umgesetzt. Ein Austausch gegen sachlich-nüchterne, neuzeitliche LED-Leuchten ohne Bezug zur historischen Form würde hingegen das gewachsene Stadtbild erheblich beeinträchtigen und dem Anspruch der Bürger auf Bewahrung der historischen Identität ihrer Wohnumgebung widersprechen.

Das Bezirksamt wird daher gebeten, bei allen Umrüstungen im Vogelviertel und vergleichbaren Kiezen verbindlich sicherzustellen, dass die klassische Form der BAMAG U7 erhalten bleibt und ausschließlich LED-Nachrüstungen innerhalb der historischen Gehäuse erfolgen. Nur so kann die notwendige Modernisierung mit Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit verbunden werden, ohne dass das traditionsreiche Berliner Stadtbild beschädigt wird.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Grundschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  2. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Oberschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  3. Wie haben sich die Schülerzahlen an den privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  4. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die öffentlichen Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  5. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die privaten Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  6. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Grundschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  7. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Oberschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  8. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Senioren haben sich seit Einführung des Hitze-Registers in Neukölln registriert?
  2. Welche konkreten Leistungen umfasst die Unterstützung im Rahmen des Hitze-Registers außer der telefonischen oder persönlichen Information?
  3. Wie viele Helfer stehen für die Durchführung der Maßnahmen wie Einkaufen, Begleitung beim Gassigehen oder persönliche Besuche zur Verfügung?
  4. Welche Kosten sind dem Bezirksamt bisher durch die Einrichtung und den Betrieb des Hitze-Registers entstanden?
  5. Aus welchen Mitteln wird das Projekt finanziert und welche jährlichen Gesamtkosten sind vorgesehen?
  6. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um Senioren über die Möglichkeit der Registrierung zu informieren?
  7. Welche Gründe sieht das Bezirksamt für die bisher sehr geringe Zahl von Registrierungen?
  8. Welche Schritte plant das Bezirksamt, um die Reichweite des Hitze-Registers zu erhöhen und mehr Senioren zur Teilnahme zu bewegen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an die Kanzlei Dombat & Partner geleistet?
  2. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an Dr. Frank Lansnicker, Zietenstraße 25a, 10783 Berlin geleistet?
  3. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an weitere externe Rechtsanwaltskanzleien geleistet, und wie heißen diese Kanzleien?
  4. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2023?
  5. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2024?
  6. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im laufenden Haushaltsjahr 2025 bis zum aktuellen Stichtag?
  7. Welche Entwicklungstendenzen erkennt das Bezirksamt bei den Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren seit 2023?
  8. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Kosten für externe Rechtsberatung und personalrechtliche Gerichtsverfahren künftig zu reduzieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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BVV am 23.07.2025: Julian Potthast über den Einwohnerantrag zur Nicht-Bebauung des Parkplatzes am Sangerhauser Weg

BVV am 23.07.2025: Julian Potthast über den Einwohnerantrag zur Nicht-Bebauung des Parkplatzes am Sangerhauser Weg

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Kulturzentrum Oyoun

Kulturzentrum Oyoun

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1947/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hält es das BA für angebracht, dass immer noch ein offizielles Hinweisschild am Hermannplatz/Ecke Hasenheide auf Oyoun hinweist?
  2. Sollte aus Sicht des BA das Angebot von Oyoun an anderer Stelle in Neukölln und mit welchen Mitteln fortgesetzt werden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1947/XXI vom 23.07.2025

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend eine umfassende Prüfung der BNIG GmbH als Träger der im Bau befindlichen Kindertagesstätte in der Harzer Straße 51 vorzunehmen oder behelfsweise die auf Landesebene zuständigen Behörden um Prüfung zu bitten. Insbesondere ist zu ermitteln, ob personelle, strukturelle oder ideologische Verbindungen zwischen der BNIG gGmbH und der islamistischen „Torath“-Gemeinde bestehen, die am selben Standort aktiv ist. Sollten sich solche Verbindungen bestätigen, ist seitens des Bezirksamtes gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung zu intervenieren mit dem Ziel, die Fördermittelvergabe in Höhe von 4,2 Millionen Euro zu überprüfen und ggf. auszusetzen. Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, künftig bei der Prüfung von Trägern von Kindertagesstätten verstärkt den Fokus auf Verfassungstreue, ideologische Hintergründe und mögliche islamistische Einflüsse zu legen und bei begründetem Verdacht die zuständigen Sicherheitsbehörden einzubinden.

Begründung:


Wie aus Presseberichten (u.  a. „Welt“ und RBB, 2025) hervorgeht, wird der Bau einer Kindertagesstätte mit 188 Plätzen in der Harzer Straße 51 in Neukölln mit 4,2 Millionen Euro durch den Berliner Senat gefördert. Träger ist die gemeinnützige BNIG gGmbH. Recherchen zufolge bestehen enge personelle Verflechtungen zwischen der Geschäftsführung der BNIG gGmbH und der schiitisch-islamistischen „Torath“-Gemeinde, die sich offen als Vertretung des irakischen Großajatollahs Ali al-Sistani in Deutschland versteht. Dieser hat mehrfach Positionen vertreten, die mit unseren Werten unvereinbar sind, u.  a. die Billigung von Zwangsehen und Kinderverheiratung.

Der Geschäftsführer der BNIG war zudem Vorsitzender der „Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands“ (IGS), die vom inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gegründet wurde – einem anerkannten Außenposten des iranischen Mullah-Regimes. Die ideologische Nähe zu islamistischen, teils verfassungsfeindlichen Positionen ist damit dokumentiert. Dennoch wurde dem Verein die Trägerschaft für eine Kindertagesstätte zugesprochen – ohne dass offenbar eine Sicherheits- oder Verfassungsschutzprüfung stattgefunden hat.

Gemäß § 43 Abs. 2 SGB VIII darf eine Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte nur erteilt werden, wenn der Träger „die Gewähr für die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung“ bietet. Auch aus § 72a SGB VIII ergibt sich die Pflicht zur Überprüfung von Personen in der Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich ihrer Eignung und Gefährdungseinschätzung.

Angesichts dieser Umstände ist es unverantwortlich, wenn islamistisch beeinflusste Strukturen Zugang zu staatlich geförderter frühkindlicher Bildung erhalten. Der Bezirk trägt eine Mitverantwortung für die Umsetzung der Jugendhilfe und darf sich nicht hinter der Senatsverwaltung verstecken. Die Prüfung der Trägerstruktur liegt im Interesse der betroffenen Kinder, Eltern sowie des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine frühzeitige Aufklärung ist geboten.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt Neukölln bekannt, dass die BNIG gGmbH als Kita-Träger in der Harzer Straße 51 tätig wird?
  2. Hat das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeit für Jugendhilfe und Kitabetreuung eine Prüfung des BNIG gGmbH als Träger vor der Genehmigung der geplanten Kita vorgenommen?
  3. Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über personelle Verbindungen zwischen der BNIG gGmbH und der schiitischen Gemeinde „Torath“ in der Harzer Straße 51 vor?
  4. Hat die Torath-Gemeinde im Zusammenhang mit der Kita oder dem Grundstück Harzer Straße 51 jemals Anträge auf Nutzungsänderung, Baugenehmigung oder ähnliche Verfahren beim Bezirksamt gestellt?
  5. Wurden durch das Bezirksamt im Rahmen des Bauvorhabens Harzer Straße 51 Auflagen oder Prüfungen in Bezug auf Trägerschaft, pädagogisches Konzept oder Verfassungstreue durchgeführt?
  6. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es Kontakte, Kooperationen oder finanzielle Verflechtungen zwischen der BNIG gGmbH und dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gab oder gibt?
  7. Welche rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten hat das Bezirksamt Neukölln, bei berechtigten Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kita-Trägers tätig zu werden oder eine Betriebserlaubnis zu verweigern?
  8. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt Neukölln künftig, um extremistische Strukturen frühzeitig bei der Trägerprüfung von Kindertagesstätten zu erkennen und zu unterbinden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Situation der Rattenplagen im Bezirk

Situation der Rattenplagen im Bezirk

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das BA die Situation von Rattenbefall am Hermannplatz vor allem vor dem Hintergrund der Gesundheit von Anwohnern und Passanten?
  2. Wieso hat das BA erst kürzlich Maßnahmen gegen den Rattenbefall eingeleitet, obwohl der Befall seit Langem bekannt ist?
  3. Wieso hat das BA Schilder mit dem Hinweis, keine Ratten zu füttern, in Englisch aufgestellt, wo doch die Amtssprache in Deutschland Deutsch ist? 
  4. Wie erklärt das BA, dass überhaupt Hinweisschilder „keine Ratten zu füttern“ aufgestellt werden mussten?
  5. Aus welchen Gründen füttern Menschen am Hermannplatz Ratten aus Sicht des BA?
  6. Ab wann ist mit ersten Ergebnissen der eingeleiteten Maßnahmen zu rechnen?
  7. Was beabsichtigt das BA gegen einen weiteren Ort von Rattenbefall – rund um den U-Bahnhof Britz-Süd – zu unternehmen?
  8. Gibt es seitens des BA eine Strategie, künftig öffentliche Orte im Bezirk vor Rattenbefall zu schützen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurden in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht?
  2. Wie lang war die jeweilige Bearbeitungsdauer der unter 1. aufgeführten Akteneinsichtsersuchen zwischen Einreichung des Ersuchens und Bereitstellung der gewünschten Akten je Fraktion?
  3. Warum wird im Bezirksbürgermeisterbüro keine systematische Übersicht über die einreichenden Fraktionen bei Akteneinsichtsersuchen geführt?
  4. Welche rechtlichen oder organisatorischen Gründe sprechen dagegen, zukünftig eine Fraktionszuordnung bei Akteneinsichtsersuchen zu dokumentieren?
  5. Wo und in welcher Form werden bei der Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen Eingangsdaten, Bearbeitungsstatus und Abschlussdatum dokumentiert?
  6. Wurde in den letzten zwei Jahren intern geprüft, wie die Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen beschleunigt oder effizienter gestaltet werden könnte?
  7. Welche organisatorischen oder technischen Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um künftig eine übersichtliche Statistik über Anzahl, Herkunft (Fraktion) und Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen zu führen, ohne aufwendige manuelle Archivarbeit?
  8. Teilt das Bezirksamt die Auffassung der Fragestellung, dass die transparente Dokumentation und Auswertung von Akteneinsichtsersuchen ein legitimes parlamentarisches Interesse darstellt und der Kontrolle der Verwaltung dient?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Auswirkungen des Betriebs von Cannabis-Anbauvereinigungen und -ausgabestellen in unmittelbarer Nähe zu Neukölln – Kontrolle, Sicherheit und Jugendschutz gewährleisten

Auswirkungen des Betriebs von Cannabis-Anbauvereinigungen und -ausgabestellen in unmittelbarer Nähe zu Neukölln – Kontrolle, Sicherheit und Jugendschutz gewährleisten

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, wie viele Cannabis-Anbauvereinigungen mit genehmigtem oder beantragtem Ausgabebetrieb sich aktuell im Umkreis von fünf Kilometern zur Bezirksgrenze Neuköllns befinden?
  2. Wurde das Bezirksamt über die Genehmigung und den Betriebsstart der Ausgabestelle in Berlin-Tempelhof – nahe Tempelhofer Hafen – durch das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales informiert?
  3. Welche konkreten Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Grenzbereich zu Neukölln hält das Bezirksamt im Hinblick auf den Betrieb solcher Einrichtungen für erforderlich?
  4. Sieht das Bezirksamt eine Gefahr darin, dass durch die unmittelbare Nähe zu Neukölln ein sogenannter „Cannabis-Tourismus“ in Richtung dieser Ausgabestelle entstehen könnte, insbesondere bei jungen Konsumenten?
  5. Inwiefern plant oder unterstützt das Bezirksamt eigene Maßnahmen zur Aufklärung über Risiken des Cannabiskonsums in Schulen, Jugendzentren oder anderen pädagogischen Einrichtungen im betroffenen Grenzgebiet?
  6. Gibt es ein Monitoring des Bezirksamtes zu Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf das Konsumverhalten, insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden in Neukölln?
  7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, sich aktiv in die Bewertung, Kontrolle oder Einflussnahme auf angrenzende Ausgabestellen einzubringen – beispielsweise im Rahmen von interbezirklicher Zusammenarbeit?
  8. Hält das Bezirksamt eine Beteiligung der Bezirke an der Genehmigungspraxis für Anbau- oder Abgabestellen im Nahbereich für notwendig und sinnvoll?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Kosten und politischer Umgang im Zusammenhang mit der ersten Informationsveranstaltung des Bezirksamts zum Bauvorhaben am Sangerhauser Weg im Britzer Garten

Kosten und politischer Umgang im Zusammenhang mit der ersten Informationsveranstaltung des Bezirksamts zum Bauvorhaben am Sangerhauser Weg im Britzer Garten

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Kosten sind dem Bezirksamt durch die Vorbereitung und Durchführung der Informationsveranstaltung am 19. September 2024 im Britzer Garten entstanden, gegliedert nach den Positionen Technik, Personal, Miete, Sicherheitsdienst, Moderation, Druckerzeugnisse und sonstiger Aufwendungen?
  2. Zu welchen Kosten wurden für die Informationsveranstaltung am 19. September 2024 im Britzer Garten externe Berater, Kommunikationsagenturen oder Moderatoren beauftragt?
  3. In welchem Rahmen wurden Mitarbeiter des Bezirksamts im Vorfeld für den Umgang mit kritischen Bürgerfragen oder Protestverhalten geschult oder sensibilisiert?
  4. Zu welchem Zweck haben Mitglieder des Bezirksamts im Vorfeld oder Nachgang der Veranstaltung die Broschüre „Umgang mit rechten Personen auf Veranstaltungen“ der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus erhalten?
  5. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben die genannte Broschüre erhalten und welche konkreten Inhalte wurden als handlungsleitend übernommen?
  6. Welche Schlussfolgerungen und „Gewinne“ im Sinne einer verbesserten Gesprächs- oder Konfliktkultur zieht das Bezirksamt aus der Lektüre der Broschüre und deren Anwendung auf öffentliche Veranstaltungen?
  7. Sind für zukünftige Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben am Sangerhauser Weg oder anderer Veranstaltungen vergleichbare Schulungen oder politisch gefärbte Handreichungen geplant oder beabsichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Juni 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt die Vorgehensweise des Bezirksamtes bei der Organisation der zweiten Informationsveranstaltung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg. Anstatt einen ehrlichen Austausch mit den Bürgern zu suchen, vermittelt das Bezirksamt den Eindruck, es wolle sich und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vor unangenehmen Szenen schützen. Offenbar will man sich der Verantwortung für die falsche Entscheidung für den Standort Sangerhauser Weg nicht stellen. 

Dass die Teilnehmerzahl der Veranstaltung begrenzt wurde und die Bürger die Fragen im Vorfeld anmelden mussten, ist inakzeptabel und begegnet nicht den Erwartungen der Bürgerschaft, der Bürgerinitiative vor Ort sowie den mehr als 1000 Einwohnern, die sich in einem Einwohnerantrag gegen den Standort Sangerhauser Weg aussprechen. 

Anstatt die falsche Politik der Flüchtlingsansiedlung an dem Standort wenigstens zu erklären, wird Bürgerbeteiligung hier nur vorgegaukelt, offenbar, um zu verschleiern, dass die Bebauung längst beschlossene Sache ist. Die Neuköllner haben mehr Transparenz ehrlichere Formen der Beteiligung verdient. 

Begründung:

Die Planungen zur Einrichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände am Sangerhauser Weg werfen berechtigte Fragen auf. Das bisherige Vorgehen der Verwaltung lässt aus Sicht vieler Bürger das nötige Maß an Transparenz und Einbindung vermissen. Die Einladung zur zweiten Informationsveranstaltung am 26. Juni 2025 vermittelt nicht den Eindruck echter Beteiligung, sondern vielmehr das eines verwaltungsseitig strukturierten Ablaufs mit begrenztem Diskussionsraum.

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 300 Personen bei gleichzeitig hohem öffentlichen Interesse in einem dicht besiedelten Wohngebiet wirkt unangemessen. Dass die Teilnehmer nur aus dem unmittelbaren Umkreis eingeladen wurden, geht auch insofern am Bedarf vorbei, als dass der Parkplatz ja gerade auch für Bürger wichtig ist, die eine weitere Anreise zum Britzer Garten haben. Es entsteht das Bild einer Veranstaltung, bei der eher das Konfliktmanagement des Bezirksamtes im Vordergrund steht als der offene Austausch mit der Bevölkerung. 

Die Bürger vor Ort haben ein berechtigtes Interesse daran mitzureden, wenn es um die Zukunft ihres Viertels geht. Wer Vertrauen in politische Prozesse erhalten will, muss dieses Mitspracherecht ernst nehmen. Ein transparentes, frühzeitiges und ergebnisoffenes Verfahren ist deshalb das Mindeste – gerade bei einem Thema von solcher Tragweite.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/485/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Gesamtkosten (inkl. Personalaufwand, technischer Umsetzung und externer Unterstützung) sind dem Bezirksamt bzw. der zuständigen Stelle auf Landesebene im Zusammenhang mit der Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Erhebung zum Migrationshintergrund unter den Mitarbeitern des Bezirksamtes nach dem Partizipationsgesetz 2024 entstanden, dessen Ergebnis den Bezirksverordneten am 05.06.2025 zugeleitet wurde?
  2. Ist angesichts der äußerst geringen Rücklaufquote von nur 26,1 % geplant, künftig auf derartige Erhebungen zu verzichten oder sie zumindest zu überarbeiten, um Aufwand, Kosten und Nutzen in ein verhältnismäßigeres Verhältnis zu bringen?
  3. Welchen konkreten Mehrwert sieht das Bezirksamt für die alltägliche Verwaltungsarbeit und die Bürger in Neukölln durch diese Erhebung, insbesondere im Hinblick auf Servicequalität, Personalgewinnung und Effizienzsteigerung?
  4. Führt die Unterrepräsentation der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund im Bezirksamt Neukölln im Vergleich zur Gesamtbevölkerung des Bezirkes dazu, dass bei künftigen Einstellungen Menschen mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt werden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/485/XXI vom 09.07.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden, da die Umfrage von der Senatsverwaltung durchgeführt wurde. 

Zu 2.: 

Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden, da die Umfrage von der Senatsverwaltung durchgeführt wurde. 

Zu 3.: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da ein Migrationshintergrund nicht nachgewiesen wird. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt stellt Personen nach Artikel 33 Grundgesetz ein. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurde in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht? 
  2. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der unter 1) aufgeführten Akteneinsichtsersuchen zwischen Einreichung des Ersuchens und Bereitstellung der gewünschten Akten je Fraktion?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Einwendungen sind bei den zuständigen Stellen infolge der Bekanntmachung des geplanten Straßeneinziehungsverfahrens am Sangerhauser Weg im Amtsblatt Berlin aus dem November 2024 eingegangen? 
  2. Wann plant das Bezirksamt, das o.g. Straßeneinziehungsverfahren als Verwaltungsakt abzuschließen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (1894/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Mietkosten, Sicherheitskosten, Portokosten, Werbekosten und weiteren Kosten entstehen dem Bezirksamt Neukölln im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der o. g. Informationsveranstaltung? 
  2. In welchen Straßen wurde die Einladung für die Anwohner im Auftrag des Bezirksamtes bzw. des LAF zugestellt?  

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1894/XXI vom 25.06.2025

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Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen bzw. nach erfolgter rechtlicher Prüfung in Eigenregie dafür zu sorgen, dass das tägliche Zähneputzen in allen Gruppen sämtlicher Kindertageseinrichtungen im Bezirk Neukölln verbindlich vorgeschrieben und umgesetzt wird. 

Dabei ist sicherzustellen, dass das tägliche Zähneputzen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren in allen Kita-Gruppen verpflichtender Bestandteil der pädagogischen Praxis wird, dass diese Maßnahme als verbindliche Regelung in das Berliner Bildungsprogramm aufgenommen wird, dass der Zahnärztliche Dienst Neukölln sowie die Landesarbeitsgemeinschaft zur Verhütung von Zahnerkrankungen e. V. (LAG Berlin) in Beratung und Kontrolle eingebunden werden und dass die Erzieher entsprechende Fortbildungen und Materialien zur praktischen Umsetzung erhalten.

Begründung:

Der aktuelle Gesundheitsbericht „Mundgesundheit bei Kindern in Neukölln 2015–2023“ belegt, dass in rund 40 % der Kindertageseinrichtungen im Bezirk derzeit kein tägliches Zähneputzen in allen Gruppen erfolgt. Damit wird ein erheblicher Teil der Kinder nicht regelmäßig an eigenverantwortliche Zahnpflege herangeführt. Gerade für Kinder aus belasteten Familienverhältnissen, in denen Zahnpflege im Elternhaus keine Rolle spielt, ist das Zähneputzen in der Kita oft die einzige tägliche Zahnhygienemaßnahme. Der Bericht weist explizit auf diese Problematik hin und unterstreicht die präventive Bedeutung gemeinsamer Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen. Die bestehende Empfehlung im Berliner Bildungsprogramm ist rechtlich nicht bindend und hat sich als unzureichend erwiesen.

Ein verbindlicher Rahmen ist daher erforderlich, um gesundheitliche Chancengleichheit sicherzustellen. Auch die Mundgesundheitsziele 2030 auf Bundesebene fordern eine flächendeckende Gruppenprophylaxe in Kitas und Grundschulen. Die rechtliche Grundlage bildet § 21 SGB V, der Gruppenprophylaxe als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Eine verpflichtende Umsetzung in allen Kitas würde nicht nur dem gesundheitlichen Wohl der Kinder dienen, sondern auch langfristig das Gesundheitssystem entlasten. Die Maßnahme ist verhältnismäßig, praxistauglich und sozialpolitisch geboten. Eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Bezirk entsteht nicht unmittelbar, da Materialien und Schulungen über bestehende Programme der LAG oder der gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden können.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Abwanderung von Einwohnern aus Neukölln ins Ausland

Abwanderung von Einwohnern aus Neukölln ins Ausland

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/475/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Personen haben sich in den Jahren 2015 bis 2024 jährlich mit dem Ziel „Ausland“ aus Neukölln abgemeldet?
  2. Wie viele dieser Personen waren deutsche Staatsangehörige?
  3. Welche Altersgruppen waren jeweils am stärksten vertreten?
  4. Über welche Art von Bildungsabschluss verfügten die abgemeldeten Personen nach Kenntnis des Bezirksamtes?
  5. Wie viele Personen zogen in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils neu nach Neukölln zu?
  6. Wie viele Personen verließen im gleichen Zeitraum den Bezirk insgesamt (inkl. Inland und Ausland)?
  7. Wie viele Zugezogene besaßen eine deutsche bzw. ausländische Staatsangehörigkeit?
  8. Wie viele An- und Abmeldungen wurden im Bürgeramt Neukölln in den Jahren 2015–2024 jeweils insgesamt bearbeitet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/475/XXI vom 09.07.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

alle Fragen können leider seitens des Bezirksamtes bzw. Bürgeramt nicht beantwortet werden, da der Bezirk keine Möglichkeit hat dies anhand der Fachanwendung auszuwerten. Es werden darüber auch keine anderen Statistiken geführt. Auch das Labo kann nur aus den aktuellen Meldedaten auswerten. Ggf. kann das Landesamt für Einwanderung oder das AfS BBB hier weiterhelfen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1845/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1845/XXI vom 28.05.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

KA 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.

KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.

KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025.

KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.

KA 446/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.

KA 448/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 29.04.2025.

KA 453/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 06.05.2025.

KA 455/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 27.05.2025.

Zu 2.:

An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI und 1773/XXI, die Ihnen schriftlich und online vorliegen.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Verzögerung der Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG im Fall Sangerhauser Weg

Verzögerung der Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG im Fall Sangerhauser Weg

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1835/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Warum wurde mir trotz meines Antrages auf Akteneinsicht vom 20.09.2024 gemäß §11 Abs. 1 BezVwG bis heute (Stand 12.05.2025) keine Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Akten im Fall „Containerdorf Sangerhauser Weg“ gewährt?
  2. Wann genau beabsichtigt das Bezirksamt, mir die rechtlich vorgeschriebene Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG  zu ermöglichen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1835/XXI vom 28.05.20252

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Hundeführerschein in Neukölln

Hundeführerschein in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1654/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Plant das Bezirksamt wie in Pankow kostenlose Hundetrainings und falls ja, wie?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die kommende Verordnung für den Hundeführerschein, insbesondere auf seine Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Angriffe und Übergriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Neukölln

Angriffe und Übergriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Übergriffe bzw. Angriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung wurden seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  2. Wie verteilen sich diese Übergriffe auf körperliche Angriffe, Bedrohungen, Beleidigungen oder sonstige Angriffe (bitte jeweils nach Art und Häufigkeit aufschlüsseln)?
  3. Wie viele krankheitsbedingte Ausfalltage wurden aufgrund der genannten Übergriffe jährlich registriert?
  4. Wie viele Strafanzeigen wurden aufgrund dieser Vorfälle seit Einführung der Parkraumüberwachung gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  5. Welche präventiven oder schützenden Maßnahmen wurden vom Bezirksamt seit Einführung der Parkraumüberwachung getroffen, um Mitarbeiter vor Übergriffen zu schützen?
  6. Wie viele Mitarbeiter der Parkraumüberwachung haben seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung einen Wechsel in andere Bezirke beantragt?
  7. Wie viele Mitarbeiter haben seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln gekündigt?
  8. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit der Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Zukunft zu verbessern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Linksextreme schreiben über Rechtsextremismus!

Linksextreme schreiben über Rechtsextremismus!

Berlin-Neukölln, 14. Mai 2025

Sondersitzung der BVV Neukölln zum so genannten „Rechtsextremismusbericht“

Dazu kommentiert Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion in der BVV Neukölln:

„Das Bezirksamt Neukölln hat sich mit seinem Bericht über angebliche rechtsextremistische Umtriebe in Neukölln in die eigenen Nesseln gesetzt. Hierbei zeichnet sich vor allem die federführende Linken-Bezirksstadträtin Sarah Nagel erneut durch Inkompetenz und Kompetenzüberschreitung aus. Das Herumlavieren von Nagel, wie der Bericht zustande kam, zeigt, dass es ihr und dem Bezirksamt nicht um Tatsachen geht. Es geht den Linksextremen im Bezirksamt und der BVV um Propaganda für deren Vorfeldorganisationen, wie zum Beispiel „Bündnis Neukölln“.

Dazu zählen Linke, Grüne, SPD und nicht zuletzt die Interventionistische Linke. Besonders brisant: Diese Interventionisten sieht der Verfassungsschutz (VS) als Linksextremisten! Dass ausgerechnet die Linken, die den VS abschaffen wollen und regelmäßig Hass über die Polizei ausschütten, sich den Mitteln des Inlandsgeheimdienstes bedienen, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Der Bericht steht auch rechtlich auf tönernen Füßen, da Analysen über Extremismus streng genommen nur vom VS verfasst werden dürfen. Hinzu kommt, dass der Bericht methodisch schwach ist und ganze Stadtteile wie Britz und Rudow als rechtsextrem verunglimpft. Die Wahrheit dahinter: Dort wählen viele Bürger die AfD, was dem links-grünen Block ein Dorn im Auge ist.

Eine weitere Wahrheit ist: Das Bezirksamt verstößt mit diesem Machwerk gegen seine Neutralitätspflicht und das Mäßigungsgebot. Kurzum: Der Bericht ist eine Bankrotterklärung für Bürgermeister Martin Hikel und seine überforderte Jugendstadträtin Sarah Nagel, die er wegen erwiesener Unfähigkeit entlassen sollte.

„Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

„Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 24 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) in Verbindung mit § 21 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) nachdrücklich für die Einführung einer gezielten Videoüberwachung an besonders stark betroffenen Standorten („Müll-Hotspots“) im Bezirk Neukölln einzusetzen. Ziel der Videoüberwachung ist die effektive Prävention, Abschreckung sowie die vereinfachte Identifikation und Ahndung der Täter, die illegale Müll- und Sperrmüllablagerungen im öffentlichen Raum vornehmen. Dabei soll das Bezirksamt zunächst eine detaillierte Liste besonders betroffener Orte erarbeiten, um auf dieser Grundlage eine rechtlich zulässige und zielgerichtete Videoüberwachung durchsetzen zu können.

Begründung:

Die illegale Müllentsorgung im Bezirk Neukölln nimmt seit Jahren dramatisch zu. Besonders neuralgische Punkte wie das Umfeld von Recyclinghöfen, Parks, öffentliche Plätze und bestimmte Straßenecken werden ständig illegal vermüllt und beeinträchtigen dadurch nicht nur massiv die Lebensqualität, sondern verursachen jährlich immense Kosten für den Bezirk. Bisherige Maßnahmen wie Aufklärung oder vereinzelte Kontrollen zeigen keine ausreichende Wirkung, da die Täter meist unerkannt bleiben und der Überwachungsdruck fehlt.

Die Einführung einer Videoüberwachung an stark betroffenen Müllablagerungs-Hotspots ist durch das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) und das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) ausdrücklich möglich, sofern sie verhältnismäßig und zielgerichtet erfolgt. Gemäß § 24 BlnDSG und § 21 ASOG Berlin dürfen öffentliche Plätze dann videoüberwacht werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, dass an diesen Orten vermehrt Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden und andere Maßnahmen nicht ausreichen.Diese Voraussetzungen sind im Falle der regelmäßig stark vermüllten Standorte eindeutig gegeben. Durch die gezielte Videoüberwachung dieser Hotspots wäre das Bezirksamt in der Lage, Täter schnell und sicher zu identifizieren, Bußgelder konsequent zu verhängen und somit eine spürbare abschreckende Wirkung zu erzeugen. Ähnliche Maßnahmen haben sich in anderen Großstädten bereits bewährt und signifikant zur Verringerung illegaler Müllablagerungen beigetragen. Die Einführung einer solchen Maßnahme ist daher sowohl rechtlich möglich als auch notwendig und geboten, um die Situation langfristig zu verbessern und für ein sauberes und lebenswertes Neukölln zu sorgen.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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