Akteneinsicht – Bezirksamt im Verzug?

Akteneinsicht – Bezirksamt im Verzug?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurde in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht?
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit dem 25.06.2025 unternommen, um das bezirkliche Management bei der Bearbeitung von Akteneinsichtsgesuchen zu verbessern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einhaltung der Beantwortungsfristen bei Kleinen Anfragen in der BVV Neukölln

Einhaltung der Beantwortungsfristen bei Kleinen Anfragen in der BVV Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Welche organisatorischen Maßnahmen (z. B. Zuständigkeiten, interne Fristen, Controlling/Fristenmonitoring, Vertretungsregelungen) wurden bisher seitens des Bezirksamts eingeführt, um Fristüberschreitungen zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Schneelast legt Schul- und Vereinssport lahm – marode Turnhallen in Neukölln als Dauerproblem

Schneelast legt Schul- und Vereinssport lahm – marode Turnhallen in Neukölln als Dauerproblem

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Warum hat die Bezirksstadträtin Wolter den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur am 6. Januar fälschlicherweise darüber informiert, dass die Dächer auf Neuköllner Turnhallen vom Schnee befreit würden?
  2. Warum wurden schon am 08.01. Turnhallen im Bezirk Neukölln aufgrund von Schneebelastung auf den Dächern gesperrt, obwohl diese angeblich geräumt werden sollten? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2222/XXI vom 28. Januar 2026

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Photovoltaik auf bezirklichen Liegenschaften – Wirtschaftlichkeit und Verwaltungspraxis

Photovoltaik auf bezirklichen Liegenschaften – Wirtschaftlichkeit und Verwaltungspraxis

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die bisherige Praxis der Errichtung und des Betriebs von Photovoltaikanlagen auf bezirklichen Liegenschaften vor dem Hintergrund der dauerhaft negativen finanziellen Ergebnisse?
  2. Welche verbindliche Regelungspraxis wendet das Bezirksamt bei der Umsetzung landesrechtlicher Vorgaben zur Solarnutzung auf öffentlichen Gebäuden an?
  3. Welche Wirtschaftlichkeitskriterien legt das Bezirksamt seinen Entscheidungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zugrunde?
  4. Inwiefern hält das Bezirksamt die derzeit verwendeten Pacht- und Stromliefermodelle grundsätzlich für wirtschaftlich geeignet?
  5. Welche konkreten Änderungen plant das Bezirksamt, um zusätzliche Belastungen des Bezirkshaushalts durch Photovoltaikprojekte künftig zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Neukölln im Katastrophen- und Krisenschutz

Neukölln im Katastrophen- und Krisenschutz

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche gesetzlichen Verpflichtungen ergeben sich für das Bezirksamt Neukölln als Katastrophenschutzbehörde aus dem Berliner Katastrophenschutzgesetz?
  2. Welche organisatorische Einheit innerhalb des Bezirksamtes Neukölln ist aktuell für die Erfüllung der Aufgaben im Katastrophen- und Krisenschutz verantwortlich?
  3. Welche bezirklichen Katastrophenschutzpläne sind derzeit formell beschlossen und gültig?
  4. Wann wurden die bezirklichen Katastrophenschutzpläne zuletzt überprüft oder fortgeschrieben?
  5. Welche personellen und sachlichen Ressourcen hält das Bezirksamt Neukölln zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben im Katastrophen- und Krisenschutz aktuell vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Linksextremismus beim Namen nennen: Gegen die Verharmlosung von Ökoterrorismus und für einen besseren Schutz der Bevölkerung auch in Neukölln 

Linksextremismus beim Namen nennen: Gegen die Verharmlosung von Ökoterrorismus und für einen besseren Schutz der Bevölkerung auch in Neukölln 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den jüngsten linksextremistisch motivierten Brandanschlag auf die Stromversorgung Berlins ausdrücklich. Der Anschlag auf den Berliner Südwesten, der vermeintlich Reiche und Privilegierte treffen sollte, reiht sich ein in eine Kaskade von Vorfällen in Berlin und Brandenburg, bei denen von grünen und linken Ideologien beeinflusste Terroristen den Verlust von Menschenleben billigend in Kauf nehmen, um ihre verqueren Ideen von „Ökozid“, Antikapitalismus und Fortschrittsfeindlichkeit auszuleben. Erst im September vergangenen Jahres hatte es einen ähnlichen Anschlag auf die Stromversorgung im Neuköllner Nachbarbezirk Treptow-Köpenick gegeben, der sich auch auf Teile Neuköllns auswirkte.

Die Sabotageakte gegen kritische Infrastruktur richten sich nicht gegen abstrakte Einrichtungen, sondern wirken sich unmittelbar auf die Bürger aus. Sie treffen Familien, ältere Menschen, Pflegebedürftige, Gewerbetreibende, Schulen, Kitas sowie soziale Einrichtungen, gefährden die öffentliche Sicherheit und beeinträchtigen das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Versorgungssysteme.

Der infolge dieses Anschlags eingetretene Stromausfall, von dem zehntausende Berliner betroffen waren, hat die Verwundbarkeit unserer Stadtgesellschaft und die Dysfunktionalität unserer Krisenvorsorge schonungslos offengelegt. Viele Menschen waren über einen längeren Zeitraum erheblichen Einschränkungen ausgesetzt, darunter Ausfälle von Heizung und digitaler Infrastruktur sowie Beeinträchtigungen medizinischer und sozialer Versorgung. Die Bezirksverordnetenversammlung bekundet den betroffenen Bürgern Berlins ihre Solidarität und ihren Beistand. Sie fordert das Bezirksamt Neukölln auf, den Aufgaben im Rahmen der Katastrophenvorsorge nachzukommen und sich auf entsprechende Ernstlagen vorzubereiten. Der Schutz kritischer Infrastruktur erfordert auch auf bezirklicher Ebene eine erhöhte Aufmerksamkeit und konsequente Vorsorge. Dazu zählen die systematische Erfassung und Bewertung gefährdeter bezirklicher Infrastrukturen, die Erarbeitung, regelmäßige Aktualisierung und Übung von Schutz- und Notfallkonzepten, die Stärkung präventiver Kontrollen im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten, eine transparente Information der Bevölkerung über Risiken und Vorsorgemaßnahmen.

Die Bezirksverordnetenversammlung dankt ausdrücklich den Einsatzkräften des THW, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten sowie allen weiteren beteiligten Kräften für ihren professionellen und engagierten Einsatz. Ihr Handeln hat wesentlich dazu beigetragen, Schaden zu begrenzen und die Versorgung schnellstmöglich zu stabilisieren. Ebenso gilt der Dank den Mitarbeitern des zuständigen Stromnetzbetreibers, die unter hohem Zeitdruck zur Wiederherstellung der Stromversorgung beigetragen haben.

Redebeitrag in der BVV

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
Screenshot Abstimmungsergebnis vom 28.01.2026

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Konsequente Durchsetzung des Gewerbe- und Ordnungsrechts bei wiederholten Verstößen in Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen

Konsequente Durchsetzung des Gewerbe- und Ordnungsrechts bei wiederholten Verstößen in Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass es im Bezirk Neukölln in den vergangenen Jahren wiederholt zu erheblichen Verstößen in Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen gekommen ist, insbesondere im Bereich des Gewerbe-, Bau-, Gesundheits-, Immissions- und Jugendschutzrechts. In mehreren Fällen führten Kontrollen zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Sicherstellungen und vorübergehenden Maßnahmen. Zugleich ist festzustellen, dass bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen eine nachhaltige ordnungsrechtliche Konsequenz nicht immer zeitnah erkennbar ist.

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt, dass das Bezirksamt Neukölln im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz des Landes Berlin sowie als Ordnungsbehörde über wirksame Instrumente verfügt, um bei Unzuverlässigkeit von Gewerbetreibenden konsequent einzuschreiten. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen nach der Gewerbeordnung, dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin sowie der Bauordnung für Berlin.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt Neukölln auf, bei Shisha-Bars und Spätverkaufsstellen, bei denen wiederholt oder schwerwiegend gegen einschlägige Rechtsvorschriften verstoßen wurde, die vorhandenen ordnungs- und gewerberechtlichen Möglichkeiten konsequent zu prüfen und auszuschöpfen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass festgestellte Verstöße behördenübergreifend zusammengeführt und bei der Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit berücksichtigt werden. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind weitergehende Maßnahmen, einschließlich der Untersagung der Gewerbeausübung oder der Nutzungsuntersagung, in rechtlich gebotener Weise zu ergreifen.

Die Bezirksverordnetenversammlung betont ausdrücklich, dass dieser Beschluss keine Vorverurteilung einzelner Betriebe darstellt und sich ausschließlich auf die konsequente Anwendung geltenden Rechts im Einzelfall richtet. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden im Bezirk zu gewährleisten.

Das Bezirksamt wird gebeten, der Bezirksverordnetenversammlung in geeigneter Form über die bestehenden internen Verfahren zur Bewertung wiederholter Verstöße sowie über die Zusammenarbeit der beteiligten Fachbereiche zu berichten, um Transparenz über die ordnungsgemäße Rechtsdurchsetzung im Bezirk herzustellen.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Ausnahmezustand bei „Traditioneller Silvesterrandale“ in Neukölln

Ausnahmezustand bei „Traditioneller Silvesterrandale“ in Neukölln

Berlin-Neukölln, 01.01.2026

Zu den Ereignissen in der Neujahrsnacht kommentiert der Fraktionsvorsitzende der AfD in der BVV Neukölln, Julian Potthast:

„Die Befürchtungen hinsichtlich Brutalität gegen Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte haben sich leider bestätigt. Obwohl sich die Berliner Feuerwehr mit rund
2000 Einsatzkräften für den Jahreswechsel wappnete, sieht die Bilanz wie im Vorjahr
erschreckend aus: Wieder haben Chaoten gezielt schwere pyrotechnische Geschosse auf Feuerwehr und Rettungswagen abgefeuert, so besonders drastisch am Hermannplatz.

Silvester 2025 hat die Probleme in Neukölln erneut schonungslos offengelegt: weitere Verrohung, rechtsfreie Räume und die Ablehnung des Gewaltmonopols des Staates. Vor allem in Neukölln gibt es eine unrühmliche Tradition unter migrantischen Gruppen: Zum Jahreswechsel leben sie hemmungslos ihren Hass auf den deutschen Staat aus. Das sollte auch den letzten Gutgläubigen die Augen öffnen.

Wir danken sehr herzlich allen Ordnungs- und Rettungskräften, die in der Silvesternacht ihren Dienst leisteten und den Gewaltexzessen trotzten.”

Wiedereinführung eines regelmäßigen Schüler-Hofdienstes an öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln

Wiedereinführung eines regelmäßigen Schüler-Hofdienstes an öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln haben dem Bezirksamt in den vergangenen fünf Jahren Probleme hinsichtlich Vermüllung oder erhöhter Reinigungsintervalle auf ihren Schulhöfen gemeldet?

2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen, um die Sauberkeit der Schulhöfe sicherzustellen, und inwieweit wurden dabei Formen der pädagogisch begleiteten Schülerbeteiligung geprüft?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2187/XXI vom 10.12.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Weder beim Schul- und Sportamt noch bei der Serviceeinheit Facility Management (SE FM) oder der regionalen Schulaufsicht werden entsprechende Statistiken geführt oder sind dort bekannt. 

Zu 2.: 

Maßnahmen zur Sicherstellung der Sauberkeit der Schulhöfe erfolgen im Rahmen der normalen Grundstücksbewirtschaftung sämtlicher Gebäude im Eigentum des Bezirks. 

Eine gesonderte Regelung für Schulen besteht nicht. Innerschulische Maßnahmen etwa in Form der pädagogisch begleiteten Schülerbeteiligung sind weder der regionalen Schulaufsicht noch dem Bezirksamt bekannt und erfolgen, wenn dann im Rahmen der jeweiligen Eigenverantwortung / Selbstständigkeit der einzelnen Schule. 

Janine Wolter, Bezirksstadträtin 

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Gewaltvorfall in Neukölln – Haltung und Handeln des Bezirksamts

Gewaltvorfall in Neukölln – Haltung und Handeln des Bezirksamts

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Angriff auf den Leiter der deutsch-arabischen Schule in Neukölln, Herrn H. A-M., ergriffen, beziehungsweise welche Unterstützung wird aktuell geleistet?

2. Wie bewertet das Bezirksamt den beschriebenen Angriff auf den Schulleiter inhaltlich und sicherheitspolitisch?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2177/XXI vom 10.12.2025

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Vorbereitung des Bezirksamts Neukölln auf den Jahreswechsel 2025/2026

Vorbereitung des Bezirksamts Neukölln auf den Jahreswechsel 2025/2026

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 03. Dezember2025folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Maßnahmen trifft das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeiten, um einen geordneten und sicheren Ablauf der Silvesternacht im Bezirk zu gewährleisten?
  2. Wie erfolgt die Abstimmung des Bezirksamts mit Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt und BSR zur Vorbereitung auf Silvester?
  3. Welche Vorkehrungen plant das Bezirksamt für bekannte Problem- und Einsatzschwerpunkte wie Hermannplatz, Hasenheide oder Sonnenallee?
  4. Wie stellt das Bezirksamt die zeitnahe Wiederherstellung von Sauberkeit und Ordnung im Bezirk nach der Silvesternacht sicher?
  5. Welche Erfahrungen aus den vergangenen Jahren fließen in die aktuelle Einsatz- und Organisationsplanung ein?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Baurechtliche Situation am Grundstück Grünlingweg 7

Baurechtliche Situation am Grundstück Grünlingweg 7

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 01. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Liegt für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 eine gültige Baugenehmigung vor?
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurde diese Baugenehmigung erteilt?
  3. Welche maximale Bauhöhe wurde in der Genehmigung für das Bauvorhaben am Grünlingweg 7 zugelassen?
  4. Entspricht der derzeitige Bauzustand der genehmigten Bauhöhe?
  5. Welche vorgeschriebenen Grenzabstände gelten für das Grundstück Grünlingweg 7 gemäß der erteilten Genehmigung?
  6. Wurden diese Grenzabstände nach Kenntnis des Bezirksamtes beim aktuellen Bauzustand vollständig eingehalten?
  7. Welche Baugeschossflächenzahl wurde in der Genehmigung für das Vorhaben am Grünlingweg 7 festgesetzt?
  8. Liegt dem Bezirksamt eine Prüfung oder Feststellung vor, ob die genehmigte Baugeschossflächenzahl derzeit überschritten, eingehalten oder unterschritten wurde?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikverträge des Bezirksamtes Neukölln

Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikverträge des Bezirksamtes Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/590/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Einnahmen erzielt das Bezirksamt Neukölln jährlich durch den Betrieb der bestehenden Photovoltaikanlagen?
  1. Wie hoch sind die jährlich anfallenden Pacht- und Betriebskosten für alle PV-Anlagen im Bezirk Neukölln?
  2. Wie hoch ist der jährliche Saldo aus Gewinnen (Einspeisung/Preisvorteile) und Kosten (Pacht/Betriebsführung) für das Bezirksamt?
  3. Welche Einnahmen sind für die Jahre 2026 und 2027 aus neu in Betrieb zu nehmenden PV-Anlagen zu erwarten?
  4. Welche Kosten entstehen dem Bezirk im gleichen Zeitraum für die neu in Betrieb gehenden Anlagen?
  5. Auf welcher Grundlage trifft das Bezirksamt die Entscheidung, PV-Verträge im Pachtmodell oder Stromliefermodell abzuschließen?
  6. Wer ist im Bezirksamt konkret für die Verhandlung und Unterzeichnung der PV-Verträge zuständig?
  7. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass PV-Anlagen künftig wirtschaftlich betrieben werden und nicht zu dauerhaften Mehrkosten führen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/590/XXI vom 14.01.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

Die Einnahmen aus dem Betrieb der bestehenden Photovoltaikanlagen beliefen sich im Jahr 2025 auf 17.063,81 €. 

Zu 2.: 

Im Jahr 2025 beliefen sich die Pachtkosten auf 113.466 €, während die Betriebskosten 75.431 € betrugen. Die Prognosen für das Jahr 2026 zeigen, dass die Pachtkosten 171.832 € und die Betriebskosten voraussichtlich 115.218 € betragen werden. Die Prognosen für das Jahr 2027 zeigen, dass die Pachtkosten 172.206 € und die Betriebskosten voraussichtlich 117.489 € betragen werden. 

Zu 3.: 

Für das Jahr 2025 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 60.401 € prognostiziert. Für das Jahr 2026 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 78.658 € prognostiziert. Für das Jahr 2027 wird ein voraussichtlicher Saldo von minus 86.053 € prognostiziert. 

Zu 4.: 

Voraussichtlich wird im Jahr 2026 lediglich eine neue Anlage im Pachtmodell in Betrieb gehen. Daraus werden Einnahmen in Höhe von 4.792 € erzielt. Alle weiteren Anlagen, die 2026 in Betrieb genommen werden, werden im Modell der Stromlieferung betrieben und generieren daher keine zusätzlichen Einnahmen. Für das Jahr 2027 wird durch die Inbetriebnahme weiterer Anlagen als bezirkliches Eigentum ein zusätzlicher Ertrag in Höhe von 18.290 € prognostiziert. 

Zu 5.: 

Im Jahr 2026 werden voraussichtlich die Stromlieferungsverträge mit den Stadtwerken für elf Liegenschaften abgeschlossen, was zu keinen zusätzlichen Kosten für den Bezirk führt. Ab dem Jahr 2027 ist jedoch mit der Inbetriebnahme von eigenen Photovoltaikanlagen zu rechnen, wobei die zu erwartenden Betriebsführungskosten voraussichtlich in Höhe von 31.570 € liegen werden. 

Zu 6.: 

Die Entscheidung, ob eine Anlage im Pachtmodell oder im Stromlieferungsmodell betrieben wird, liegt bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Stadtwerke, wobei das Bezirksamt lediglich entscheiden kann, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. 

Zu 7.: 

Geschäftsbereich I BzBM. 

Zu 8.: 

Zukünftig plant das Bezirksamt, keine weiteren Anlagen im Pachtmodell zu betreiben, sondern die Anlagen im Stromlieferungsmodell in eigener Verantwortung zu betreiben oder zu kaufen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Tätigkeitsprofil, Begriffsklärung und Schwerpunktarbeit des Queerbeauftragten in Neukölln

Tätigkeitsprofil, Begriffsklärung und Schwerpunktarbeit des Queerbeauftragten in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/%89/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Queerbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?
  2. In welcher Form erfolgt die regelmäßige Berichterstattung des Queerbeauftragten gegenüber dem Bezirksamt?
  3. Welche Definition des Begriffs „Queer“ verwendet das Bezirksamt für die fachliche Arbeit des Queerbeauftragten?
  4. Welche Projekte oder Maßnahmen führt der Queerbeauftragte aktuell durch?
  5. Welche lokalen Schwerpunktbereiche der queerbezogenen Arbeit wurden im Bezirk Neukölln identifiziert?
  6. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle im Bezirk vor?
  7. Welche Daten liegen dem Bezirksamt zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle vor?
  8. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/589/XXI vom 12.01.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Laut Stellenbeschreibung der Interessenbekundung für die Stelle des Antisemitismus- und Queerbeauftragten (ASQ-B) ist er als Queerbeauftragter Ansprechperson des Bezirksamts Neukölln für queere Menschen bzw. für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche sowie (andere) queere Menschen, nämlich u.a. zur vertraulichen Erst- und Verweisberatung zu Anlaufstellen, Hilfsmöglichkeiten, Zuständigkeiten innerhalb und außerhalb der Verwaltung, aber auch für Akteurinnen/Akteure, Vereine, Institutionen und Organisationen sowie die weitere Öffentlichkeit. Darüber hinaus steht der ASQ-B als Fachstelle für die Auseinandersetzung mit LSBTIQ*-Feindlichkeit für die fachliche Beratung der politischen Entschei-dungsträger (insbesondere das Bezirksamtskollegium über die Leitung des Geschäftsbereichs I, d.h. den/die BzBm) sowie für die Unterbreitung von Anregungen und Vorschlägen zu Entwürfen von Anordnungen, Beschlussvorlagen und Maßnahmen des Bezirkes zur Verfügung. 

Als Arbeitsfelder werden in der Stellenbeschreibung außerdem die Folgenden ausdrücklich genannt: 

 Konzeptionelle, strategische Arbeit: Insbesondere Politikfeldanalyse, Analyse und Bewertung der Daten von Straftaten und Vorkommnissen, Strategieentwicklung zur Bekämpfung von Homophobie und zur Sichtbarmachung von queerem Leben im Gemeinwesen (gemäß dem Aktionsplan der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“/ISGV), Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorha-ben, Programmen und Maßnahmen mit politischer Relevanz zu den Themenfeldern sowie die Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen der BVV und des Abgeordnetenhauses. 

 Regionale und überregionale Gremien- und Netzwerkarbeit: Insbesondere Zusammenarbeit und Mitwirkung in Gremien von gesamtstädtischer Bedeutung auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene (Landesantidiskriminierungsstelle, LADG-Ombudsstelle, Register- und Opferberatungsstellen, Forum Regenbogenstadt Berlin, Neuköllner Register, Partner-schaft für Demokratie, Präventionsrat Neukölln, Netzwerk gegen Queerfeindlichkeit in Neukölln usw.). 

 Veranstaltungen und Aktionen/Kampagnen: Insbesondere Drittmittelakquise, Erstellen von Leitlinien und Maßnahmen für das Bezirksamt, Initiierung von Veranstaltungen, Projekten und Maßnahmen sowie Entwicklung geeigneter Veranstaltungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. 

Zu 2.: 

Die regelmäßige Berichterstattung des ASQ-B erfolgt in regelmäßigen Dienstbesprechungen – zusammen mit der Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung – mit der Leitung des Geschäftsbereiches I (BzBm). 

Zu 3.: 

Der Begriff „queer“ kann sowohl als Ergänzung der Aufzählung sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, die von einer binären heterosexuellen (männlich-weiblichen) Zweigeschlechtlichkeit abweichen (LSBTIQ*: lesbisch, schwul, bisexuell, trans- und intersexuell sowie „queer“, wobei das Sternchen* stellvertretend für weitere mögliche Identitäten steht), als auch als Überbegriff für sexuelle Orientierungen und geschlechtsbezogene Identitäten verstanden werden, die von der cis-geschlechtlichen (cisgender – aus lateinisch cis „diesseits“ und englisch gender: „soziales Geschlecht“) und heterosexuellen Mehrheit verschieden sind. KA/589/XXI 

Im ersten Fall benennt „queer“ andere „Andere“, also in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit Verschiedene. Im anderen Fall benennt „queer“ – auch als Selbstbezeichnung vieler LSBTIQ*-Personen – die Gesamtheit der Verschiedenheiten von binärer Heterosexualität und Cisgeschlechtlichkeit. 

Sowohl das Akronym „LSBTIQ*“ als auch der Begriff „queer“ umfassen dabei zwei unterschiedliche Identitätsdimensionen bzw. Aspekte geschlechtlicher und sexueller Vielfalt: 

„Geschlechtliche Identität betrifft das [soziale] Geschlecht, dem sich eine Person zugehörig fühlt. ‚Trans‘ verweist auf eine Differenz zwischen gegebenem und selbst wahrgenommenem Geschlecht, ‚inter‘ [d.h.: ‚zwischen‘] auf eine diesbezügliche Uneindeutigkeit. Sexuelle Identität [bzw. Orientierung/Ausrichtung] betrifft das Geschlecht bzw. die Geschlechter zu dem/denen eine sexuelle Anziehung besteht. Asexualität – also das Nicht-Vorhandensein einer sexueller Anziehung – ist eine Variante sexueller Identität“ (Sticher/Ohder 2025).

Für die Arbeit des Queerbeauftragten ist insbesondere das Rechtsgut des Schutzes von LSBTIQ*-Personen vor Diskriminierung sowie die Rechtsgüter der Menschenwürde, der Freiheit der Person, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit als Grundrechte von Menschen, deren sexuelle Orientierung oder/und geschlechtliche Identität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit abweicht, maßgeblich. Dabei orientiert sich die Arbeit des ASQ-B nicht zuletzt an den Bezeichnungen, Begriffen und Arbeitsdefinitionen der Ansprechpersonen für LSBTIQ der Zentralstelle für Prävention des Landeskriminalamts der Polizei Berlin und der Ansprechpersonen für LSBTI der Staatsanwaltschaft Berlin. 

Die Polizei erfasst Straftaten „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die geschlechtliche Identität“ bzw. (seit 2022) „gegen die sexuelle Orientierung“ und „gegen die Geschlechtsbezogene Diversität“, die sich (nach dem Tatmotiv) gegen Lesben, Schwule, Bisexu-elle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen richten, als Taten der Hasskriminalität statistisch beim polizeilichen Staatsschutz. 

Die Staatsanwaltschaft Berlin verfügt seit 2012 über eine Sonderzuständigkeit für die spezialisierte, konzentrierte und opferorientierte Verfolgung homophober und transphober Hasskriminalität. „Der Begriff der ‚homo- und transphoben Hasskriminalität’ bezieht sich freilich nicht bloß auf Delikte gegen Lesben, Schwule und Transgender – auch wenn schwulenfeindliche Straftaten in Berlin zahlenmäßig den Schwerpunkt ausmachen. Vielmehr ist unter dieser vereinfachenden Sammelbezeichung jede Form von vorurteilsmotivierter Kriminalität zu verstehen, die sich gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung richtet, also insbesondere aufgrund ihrer Homo-, Bi-, Trans- und Intersexualität, aber auch wegen jeder nicht-heteronormativen Lebensweise (LGBTI, LSBTI oder LSBTTIQ*).“

Für die Arbeit des ASQ-B werden in diesem Sinne in ihrer sexuellen Orientierung oder/und Genderidentität von einer binären heterosexuellen Zweigeschlechtlichkeit verschiedene Menschen als LSBTIQ* (oder LSBTI+) oder als queer bezeichnet. 

Zu 4.: 

Der Queerbeauftragte unterstützt v.a. Maßnahmen freier Träger durch die Mitwirkung im Präventionsrat Neukölln (Fördermittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt), im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln (Bundesprogramm „Demokratie leben!“) und durch Vergabe Mitteln aus dem Förderprogramm „Queeres Leben in den Bezirken“ der Ansprechperson der Landesregierung Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Aus diesen Bundes- und Landesmitteln im Jahr 2025 finanzierte Maßnahmen waren allerdings bei Besetzung der Stelle des ASQ-B bereits beschieden. 

Aus den Mitteln des Förderprogramms „Queeres Leben in den Bezirken“ wurden 

2024 z.B. 

 sicherheitsbezogener Maßnahmen in einer Schutzwohnung und 

 Beschaffung zur Ausstattung für eine queere Medienwerkstatt für Jugendliche in Neukölln 

und 2025 z.B. 

 das „Festival der Liebe“ durch Queer&Friends e.V., 

 der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit „IDAHOBIT an der Fritz-Karsen-Schule“ durch Förderverein der F-K-Schule und 

 „OOPS und Queer – Woche der kulturellen Bildung“ durch WerkStadt Kulturverein Berlin e.V. finanziert. 

Zur letztgenannten Maßnahme ist ein Auswertungsgespräch mit dem ASQ-B im ersten Quartal 2026 angedacht. 

Zu den wichtigen, durch Mittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanzierten Maßnahmen gehört 

 die QueerZ – Club. Youth. Festival (im Frühling und Herbst) zum Empowerment von queeren Jugendlichen und Heranwachsenden, deren Herbst-Veranstaltung bis 2024 auch wesentlich vom SchwuZ unterstützt wurde. 2025 fand die Herbst-QueerZ in der JFE Lessinghöhe statt. Diese Kooperationsveranstaltung des Jugendamts Neukölln und des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg auch 2026 zu gewährleisten ist ein wesentliches Ziel sowohl des Jugendamts als auch des Queerbeauftragten von Neukölln. 

 Ein weiteres wichtiges, durch Mittel Landeskommission Berlin gegen Gewalt über den Präventionsrat Neukölln finanziertes Projekt ist beispielsweise die Anlaufstelle gegen Gewalt und Diskriminierung (Kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention) von Yekmal e.V., dessen Fortbestand auch für das Jahr 2026 gesichert werden soll. 

Beim Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln ging es 2025 v.a. darum, die Handlungsziele für 2026 festzulegen. Im Ergebnis dieses Prozesses wird das Augenmerk des Queerbeauftragten 2026 darauf liegen, das öffentliche Eintreten des Bündnisses für demokratische Werte, die Ausrichtung auf lokale Herausforderungen und Bedarfslagen sowie auf Zielgruppen mit demokratieskeptischen Einstellungen nach Maßgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik zu vorurteilsmotivierten Straftaten nicht zuletzt auch auf den Schutz der Menschenwürde und Grundrechte von LSBTIQ*-Personen und auf die Prävention von LSBTIQ*-feindlicher Hasskriminalität in Milieus und Kiezen zu beziehen, in denen traditional-patriarchalische Vorstellungen über Sexualmoral und Genderrollen vorherrschen. Dabei wären niedrigschwellige Vorhaben von Trägern zu begrüßen, die langfristig und prozessorientiert mit den betreffenden Zielgruppen arbeiten. 

Als Ansprechperson bemüht sich der ASQ-B darüber hinaus, z.B. fallbezogen im Zusammenwirken etwa mit dem Schul- und Sportamt, der regionalen Schulaufsicht, der/dem Präventionsbeauftragten des zuständigen Polizeiabschnitts und der Familie Lösungen für einen queerfeindlich drangsalierten Schüler zu finden und/oder für LSBTIQ*-feindlich attackierte queere Lokale und Einrichtungen als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.

Zu 5.: 

Aus dem Austausch mit Berliner Sicherheitsbehörden und Betroffenenorganisationen sowie aus dem Abgleich sozialwissenschaftlicher Befunde zu statistischen Korrelationen zwischen einerseits überproportional verbreiteter Neigung zu gruppenbezogenem Menschenhass sowie insbesondere LSBTIQ*-feindlichkeit und andererseits (statistischen) Kategorien wie „Bildungsarmut/niedriger Bildungsstand“, „(relative) Armut bzw. Transferleistungsbezug“, „Erfahrung von Unsicherheit, Kontrollverlust und/oder Entfremdung“ und „dogmatische, rigide und ausgrenzende religiöse Haltungen“ mit Sozialstrukturdaten der Neuköllner Ortsteile und Bezirksregionen ergeben sich im Bezirk Neukölln für die Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit und den Schutz der Grundrechte von LSBTIQ*-Personen lokale Schwerpunktbereiche v.a. nördlichen Ortsteil Neukölln. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu verallgemeinerbaren Täterprofilen queerfeindlicher Vorfälle bzw. Straftaten im Bezirk vor, die über die vielfach empirisch belegte Erkenntnis hinausgehen, dass die gerichtlich Verurteilten in Deutschland ebenso wie die Täter und (mit Ausnahme der sexuellen und häuslichen Gewalt) Opfer von Gewaltstraftaten ganz überwiegend männlich sowie dass die Tatverdächtigen polizeilich erfasster Gewalttaten in absoluten Zahlen ganz überwiegend Erwachsene sind, jedoch in Relation zum Bevölkerungsanteil der Altersgruppe v.a. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gewaltstraftaten begehen. 

Zu 7.: 

Zur politischen Motivation der Täter queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen mit der Statistik der Polizei Berlin zur Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024 folgende Erkenntnisse vor: 

Zu 8.: 

Zum Migrationshintergrund von Tätern queerfeindlicher Vorfälle (Straftaten) liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Antisemitismusbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?

Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Antisemitismusbeauftragte des Bezirksamtes Neukölln?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/588/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. Dezember 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Form erfolgt die regelmäßige Berichterstattung des Antisemitismusbeauftragten gegenüber dem Bezirksamt?
  2. Welche fachliche Definition von Antisemitismus verwendet das Bezirksamt für die Arbeit des Antisemitismusbeauftragten?
  3. Welche Projekte oder Maßnahmen führt der Antisemitismusbeauftragte aktuell durch?
  4. Welche lokalen Schwerpunktbereiche im Bezirk Neukölln wurden für die Antisemitismusprävention identifiziert?
  5. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Täterprofilen antisemitischer Vorfälle im Bezirk vor?
  6. Welche Daten liegen dem Bezirksamt zur politischen Motivation der Täter antisemitischer Vorfälle vor?
  7. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Migrationshintergrund von Tätern antisemitischer Vorfälle vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/588/XXI vom 12.01.2026

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

Die regelmäßige Berichterstattung des Antisemitismus- und Queerbeauftragten (ASQ-B) er-folgt in regelmäßigen Dienstbesprechungen – zusammen mit der Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten und der Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung – mit der Leitung des Geschäftsbereiches I (BzBm). 

Zu 2.: 

Antisemitismus bezeichnet alle Formen politisch, sozial, kulturell, rassistisch oder religiös motivierter Feindschaft gegenüber dem Judentum und ihm zugeordneten Personen und Einrichtungen. Salzborn beschreibt den modernen Antisemitismus als antimodernistische, antiuniversalistische und verschwörungsgläubige Weltauffassung, nämlich als einen irrationalen Glauben, der sich „gegen Rationalität, Vernunft und Verstand richtet“. 

Für das Berliner Verwaltungshandelns zur Auseinandersetzung mit Antisemitismus ist nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin „Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen“ und dem Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention als begriffliche Grundlage die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) in ihrer durch die Bundesregierung erweiterten Form maßgeblich. Gemäß der Stellenbeschreibung des Antisemitismus- und Queerbeauftragten des Bezirksamts Neukölln erweiterte IHRA-Arbeitsdefinition auch dessen Arbeitsgrundlage. Die Arbeitsdefinition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“ 

Zu 3.: 

Der Antisemitismusbeauftragte des Bezirksamts Neukölln unterstützt v.a. Maßnahmen freier Träger – etwa durch die Mitwirkung im Präventionsrat Neukölln (Fördermittel der Landeskommission Berlin gegen Gewalt) und im Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln (Bundesprogramm „Demokratie leben!“). 

Aus Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt, die z.T. über den Präventionsrat Neukölln vergeben werden, wird z.B. das Empowermentprojekt für jüdische Familien „Jeladot.im“ gefördert. Ebenso die Anlauf- und Beratungsstelle gegen Gewalt und Diskriminierung des Trägers Yekmal e. V.. Auch das Projekt „Peers gegen Radikalisierung“ von MaDonna Mädchenkult.Ur wird durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt finanziert. Die Weiterführung des Projekts „Shalom Rollberg“ – Friedliches Miteinander und Respekt im Kiez“ ist für den Träger Morus 14 immer wieder eine finanzielle Herausforderung. Solche und ähnliche, niedrigschwellig an bestehenden Regelstrukturen oder Angeboten ansetzende Formate, die – wie „Shalom Rollberg“ – Antisemitismus nicht direkt und konfrontativ, sondern eher „nebenbei“ im Rahmen der Vermittlung etwa ethischer und religionsbezogener Kompetenzen und/oder kreativer oder sportlicher Freizeitangebote thematisieren, zu erhalten, weiterzuentwickeln und für die Zukunft zu sichern, ist ein wesentliches Anliegen des ASQ-B.

Beim Bündnis der Partnerschaft für Demokratie Neukölln ging es 2025 v.a. darum, die Handlungsziele für 2026 festzulegen. Im Ergebnis dieses Prozesses wird das Augenmerk des Antisemitismusbeauftragten 2026 darauf liegen, das öffentliche Eintreten des Bündnisses für demokratische Werte, die Ausrichtung auf lokale Herausforderungen und Bedarfslagen sowie auf Zielgruppen mit demokratieskeptischen Einstellungen nach Maßgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik zu vorurteilsmotivierten Straftaten nicht zuletzt auch auf den Schutz der Menschenwürde und Grundrechte von Personen, die mit dem Judentum und/oder der Verteidigung des Existenzrechts des Staates Israel verbunden sind oder in Verbindung gebracht werden sowie auf die Präventionsarbeit gegen alle Formen des Antisemitismus zu beziehen. Dabei sind Schwerpunkte auf Bezirksregionen zu legen in denen Milieus dominieren, in denen antisemitische und projektiv-wahnhafte Welterklärungs-Erzählungen besonders verbreitet sind, die sich gegen die Werte und Normen der freiheitlichen Demokratie und ihre aufgeklärt-humanistischen Fundamente richten. 

Unmittelbar an der Implementierung von Maßnahmen war der ASQ-B seit Antritt der Stelle am 01.07.2025 im Auftrag des Bezirksbürgermeisters beteiligt 

– an der Eröffnung und Implementierung der 2. Phase der Kampagne „Fragemauer“ am Rathaus Neukölln (07.10.-09.11.2025) mit ELNET, 

– an der Diskussions- und Netzwerkveranstaltung „Vom Alltag zur Zäsur. Antisemitismus und Islamismus in Neukölln nach dem 7. Oktober“ des „Neuköllner Netzwerk gegen Hass“ (Jehi ˈOr JBDA gUG/Solidarisch gegen Hass, Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun, Nachbarschaftsheim Neukölln e.V., Blickwinkel e.V., Naturfreundejugend Berlin, Pek Koach – Jewish-Kurdish Women’s Alliance e.V. und Mahnwache gegen Antisemitismus) am 09.10.2025 im Rahmen der Bildungs- und Aktionswochen gegen Antisemitismus 2025, 

– an der Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Besuchs des Bürgermeisters von Neuköllns Partnerstadt Bat Yam und seiner Delegation vom 15. bis 16.10.2025 sowie 

– an der Vorbereitung, Organisation und Begleitung der Chanukkah-Feier von Hillel Deutschland – jüdische Bildungsinitiative in Deutschland im Rathaus Neukölln (als Bekenntnis des Bezirks zum jüdischen Leben in Neukölln in Zeiten grassierenden Antisemitismus). 

Als Ansprechperson ist der Antisemitismusbeauftragte im Gespräch mit Einrichtungen und Einzelpersonen, die von antisemitisch motivierten Bedrohungen und Angriffen betroffen sind (bspw. Masiyot e.V., Bajszel, Deutsch-Arabische Schule Ibn Khaldun, einzelne Bürgerinnen und Bürger). Dabei ist der ASQ-B bemüht, die Betroffenen durch gezielte Vernetzung und konzertierter Kommunikation sowie weitere Maßnahmen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. 

Zu 4.: 

Aus dem Austausch mit Berliner Sicherheitsbehörden, mit jüdischen und antisemitismuskritisch engagierten NGOs und Einzelpersonen sowie dem Abgleich sozialwissenschaftlicher Befundeiv zu statistischen Korrelationenv zwischen einerseits überproportional verbreiteter Neigung zu Antisemitismus sowie projektiv-wahnhaften Weltauffassungen (Verschwörungsmentalitäten) und andererseits (statistischen) Kategorien wie „Bildungsarmut/niedriger Bildungsstand“, „(relative) Armut bzw. Transferleistungsbezug“, „Erfahrung von Unsicherheit, Kontrollverlust und/oder Entfremdung“ und „dogmatische, rigide und ausgrenzende religiöse Haltungen“ mit Sozialstrukturdaten der Neuköllner Ortsteile und Bezirksregionen ergeben sich im Bezirk Neukölln für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus und den Schutz der Grundrechte von Menschen, die dem Judentum und/oder „dem Zionismus“ zugeordnet werden lokale Schwerpunktbereiche v.a. nördlichen Ortsteil Neukölln. 

Zu 5.: 

Dem Bezirksamt liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu verallgemeinerbaren Täterprofilen antisemitischer Vorfälle im Bezirk vor, die über die vielfach empirisch belegte Erkenntnis hinausgehen, dass die gerichtlich Verurteilten in Deutschland ebenso wie die Täter und (mit Ausnahme der sexuellen und häuslichen Gewalt) Opfer von Gewaltstraftaten ganz überwiegend männlich sowie dass die Tatverdächtigen polizeilich erfasster Gewalttaten in absoluten Zahlen ganz überwiegend Erwachsene sind, jedoch in Relation zum Bevölkerungsanteil der Altersgruppe v.a. Jugendliche ab 16 Jahren sowie Heranwachsende und junge Erwachsene unter 25 Jahren Gewaltstraftaten begehen. 

Zu 6.: 

Zur politischen Motivation der Täter bei antisemitischen Vorfällen (Straftaten) liegen mit der Statistik der Polizei Berlin zur Politisch motivierte Kriminalität in Berlin 2024 folgende Erkenntnisse vor: 

Zu 7.: 

Zum Migrationshintergrund von Tätern antisemitisch motivierter Straftaten liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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BVV – Was ist das eigentlich? Einladung zur Informationsveranstaltung

BVV – Was ist das eigentlich? Einladung zur Informationsveranstaltung

Auch kommunalpolitisch gewinnt die AfD zunehmend an Einfluss, wie wir zuletzt an dem verhinderten Flüchtlingsheim im Sangerhauser Weg hier in Neukölln erleben durften. 

Die Stärkung der kommunalen Strukturen ist der AfD-Fraktion Neukölln ein wichtiges Anliegen. Daher organisiert die Fraktion eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger, die mehr über die Arbeit in einem kommunalen Parlament wie der Bezirksverordnetenversammlung erfahren möchten. Wie funktioniert die Kontrolle des Bezirksamtes über parlamentarische Initiativen? Welche Möglichkeiten habe ich, als Bürger Einfluss auf die Kommunalpolitik in Neukölln zu nehmen? 

BVV – Was ist das eigentlich? 

Samstag, 13. Dezember 2025, 12:00 – 15:00 Uhr 

Ort wird nach Anmeldung bekanntgegeben 

Programm: 

Begrüßung und Eröffnung    

Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln 

Grußwort 

Robert Eschricht, MdA, Sprecher des Bezirksverbandes der AfD-Neukölln 

Grußwort

Jörg Kapitän, stv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln

Vortrag: „BVV – Was ist das eigentlich?“

Julian Potthast 

Arbeit in Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen der Kommunalpolitik 

Verabschiedung

Eine Anmeldung an julian.potthast@afdfraktion-neukoelln.de wird bis zum 10.12.2025 erbeten. Der Veranstaltungsort wird nach Anmeldung bekanntgegeben. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Klarer AfD-Erfolg: Flüchtlingsbau Sangerhauser Weg abgeblasen!

Klarer AfD-Erfolg: Flüchtlingsbau Sangerhauser Weg abgeblasen!

Berlin-Neukölln, 15. November 2025

Die AfD-Fraktion in der BVV Neukölln begrüßt die Entscheidung, den geplanten Flüchtlingsbau am Sangerhauser Weg aufzugeben. 

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion in der BVV Neukölln:

„Unsere Fraktion in der BVV war die einzige, die von Anfang an den Planungen für eine Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg die Rote Karte gezeigt hat. Mit unserer Plakataktion und dem Antrag „NEIN zum Containerdorf am Britzer Garten“ haben wir den Nerv vieler Anwohner getroffen. Damit sind wir einer Fehlentwicklung entgegengetreten, die den sozialen Frieden im Viertel ernsthaft gefährdet hätte. Vor allem durch unseren anhaltenden Druck sind CDU und SPD eingeknickt und auf den AfD-Zug aufgesprungen. 

Die Gegend am Britzer Garten kämpft bereits mit einer angespannten Infrastruktur, überlasteten Schulen und fehlenden Freizeitflächen. Eine weitere Belastung durch eine große Flüchtlingsunterkunft hätte die ohnehin bestehenden Probleme massiv verschärft. Stattdessen braucht der Bezirk dringend Investitionen in Wohnraum für Neuköllner vor Ort und in Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit.

Die AfD-Fraktion Neukölln fordert den Senat und das Bezirksamt auf, aus dieser Entscheidung Konsequenzen zu ziehen: Der soziale Zusammenhalt im Bezirk darf nicht erneut durch eine einseitige Migrationspolitik aufs Spiel gesetzt werden.

Die AfD bleibt die verlässliche Stimme für eine verantwortungsvolle, maßvolle und an den Interessen der Bürger orientierte Politik in Neukölln. AfD-Politik wirkt!“

Tätigkeiten des Vereins Al-Huleh e. V. in Neukölln

Tätigkeiten des Vereins Al-Huleh e. V. in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Förderungen hat der Verein Al-Huleh e. V. seit 2018 vom Bezirksamt Neukölln erhalten?
  2. Für welche konkreten Projekte wurden diese Mittel eingesetzt?
  3. Wie prüft das Bezirksamt die zweckentsprechende Verwendung dieser Förderungen?
  4. Mit welchen Einrichtungen, Schulen oder Vereinen kooperiert der Verein derzeit in Neukölln?
  5. Welche Kenntnisse liegen dem Bezirksamt über eventuelle Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Al-Huleh e. V. vor?
  6. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt aus dem Landesamt oder Bundesamt für Verfassungsschutz zu diesem Verein vor?
  7. Bestehen nach Kenntnis des Bezirksamtes Verbindungen des Vereins zu Organisationen außerhalb Deutschlands?
  8. Plant das Bezirksamt, die Förderung oder Zusammenarbeit mit Al-Huleh e. V. fortzuführen oder zu überprüfen, und nach welchen Kriterien erfolgt diese Entscheidung?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Kontrolle von Gewerbebetrieben durch das Ordnungsamt Neukölln

Kontrolle von Gewerbebetrieben durch das Ordnungsamt Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Aufgaben hat der Allgemeine Ordnungsdienst des Bezirksamtes Neukölln im Bereich Gewerbe- und Ordnungsaufsicht?
  2. Wie arbeitet dieser Bereich mit der Polizei und den Finanzbehörden zusammen?
  3. Wie viele Kontrollen von Spätverkaufsstellen hat das Bezirksamt in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils durchgeführt?
  4. Wie viele Kontrollen wurden in denselben Jahren bei Wettbüros, Spielhallen, Pfandleihbetrieben und Prostitutionsstätten durchgeführt?
  5. Mit wie vielen Vollzeitstellen ist der Bereich Gewerbeaufsicht aktuell ausgestattet?
  6. Wie lange dauert im Mittel die Bearbeitung von Hinweisen oder Bürgerbeschwerden zur Gewerbeaufsicht?
  7. Welche Kennzahlen oder Auswertungen liegen dem Bezirksamt zur Wirksamkeit der Gewerbeaufsicht vor?
  8. Welche strukturellen oder personellen Hindernisse erschweren aus Sicht des Bezirksamtes eine wirksame Kontrolle von Gewerbebetrieben?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Jelbi-Station und nur Kopfsteinpflaster

Jelbi-Station und nur Kopfsteinpflaster

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was glaubt das Bezirksamt, wo E-Roller-Nutzer fahren sollen, wenn die an einer Jelbi-Station vorhandenen Straßen eine Kopfsteinpflasterdecke besitzen?
  2. An welchen Jelbi-Stationen in Neukölln ist dies der Fall?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2122/XXI vom 12.11.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Zunächst geht das Bezirksamt davon aus, dass auch Fahrer*innen von E-Scootern ihre Fahrweise an die jeweiligen Straßenverhältnisse anpassen. Grundsätzlich dient eine Jelbi-Station der multimodalen Verknüpfung und nicht nur der Abstellung von E-Scootern. Jelbi-Stationen sind nach Meinung des Bezirksamtes unabhängig von Fahrbahnbelägen sinnvoll, um wildes Abstellen vermeiden zu können. Die Voraussetzung hierfür ist ein relativ dichtes Netz an Stationen. Ist dieses gegeben – wie im Neuköllner Schillerkiez – können die Sharing-Anbieter dazu verpflichtet werden, dass eine Beendigung der Miete nur noch innerhalb der Jelbi-Punkte möglich ist.

Sie sind damit das derzeit einzige wirksame Mittel den erheblichen Beeinträchtigungen durch wild herumstehende oder –liegende Fahrzeuge insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Eltern mit Kinderwagen wirksam etwas entgegen setzen zu können. Das Bezirksamt begrüßt und unterstützt daher die Ausweitung des Jelbi-Konzepts auf weitere Kieze unabhängig vom Fahrbahnbelag einzelner Straßen. Entsprechende Absprachen haben auch bereits stattgefunden, konnten aber bisher auf Grund der fehlenden landesseitigen Finanzierung nicht realisiert werden.

Zu 2.:

Die folgenden Stationen liegen an Straßen mit Kopfsteinpflasterbelag:

– Weisestraße 52 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Herrfurthstraße möglich)

– Herrfurthplatz 1 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Herrfurthstraße möglich)

– Kienitzer Straße 116

– Kienitzer Straße 91 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Hermannstraße möglich)

– Allerstraße 39 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Oderstraße möglich)

– Allerstraße 15

– Okerstraße 15

– Okerstraße 1 (Anfahrt über kopfsteinpflasterfreie Hermannstraße möglich)

– Leinestraße 48

– Schillerpromenade 22

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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„Heimliche Tests“ bei der Anmeldung von Erstklässlern an Neuköllner Grundschulen

„Heimliche Tests“ bei der Anmeldung von Erstklässlern an Neuköllner Grundschulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. November 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Sind dem BA solche Tests, über die in Berliner Medien wie beispielsweise im Tagesspiegel Checkpoint am 29.10.25 berichtet wurde, an welchen Neuköllner Grundschulen bekannt?

2. Wie beurteilt das BA solche Eingangsprüfungen an Grundschulen mit Blick auf mögliche Förderbedarfe?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2110/XXI vom 12.11.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Es sind dem Bezirksamt Neukölln keine Auswahltests für die Grundschule bekannt. Zuständig für die Einschulung ist die jeweilige Einzugsgebietsgrundschule. Dennoch haben Schulen die Möglichkeit, zum Zeitpunkt der Anmeldung kleinere Tests durchzuführen, um den Entwicklungsstand der Kinder zu erfassen. Diese Tests dienen der Orientierung und der frühzeitigen Identifikation von Entwicklungsbedarfen, wobei die Schulen sich bewusst sind, dass zwischen Anmeldung und Einschulung eine lange Zeitspanne liegt, in der Kinder große Entwicklungsschritte machen können. Daher sind diese Tests nur vorläufige Einschätzungen. Sie können jedoch helfen, gezielte Beratungsgespräche mit den Eltern zu führen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung stellt die Einschulungsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) dar.

Die Durchführung dieser Eingangsprüfungen an Grundschulen ist eine freiwillige Maßnahme, die vor allem der frühzeitigen Erfassung von Förderbedarfen dient. Sie ermöglicht es den Schulen, gezielt Fördermaßnahmen zu planen, auch wenn endgültige Aussagen zu den Förderbedarfen aufgrund der Entwicklungsdynamik der Kinder erst später möglich sind. Eine Ausnahme stellt die Aufnahme in eine Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) dar. Hier müssen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden: „Die SESB nimmt im Rahmen der Einschulung ausschließlich Kinder auf, die Deutsch oder die jeweilige nichtdeutsche Sprache altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen sowie bilinguale Kinder, die die Voraussetzungen für die Mindesteignung erfüllen. Beide Sprachen sind gleichberechtigte Partnersprachen. Die erforderlichen sprachlichen Kompetenzen sind in einer von der Schulaufsichtsbehörde einheitlich genehmigten Überprüfung nachzuweisen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Überprüfung festgestellten Sprachkenntnisse. Die Überprüfung der muttersprachlichen Kenntnisse erfolgt durch die SESB.“ (§ 3 Abs 4 VO-SbP).

Es gilt das gesprochene Wort!

Janine Wolter, Bezirksstadträtin

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Anita-Berber-Park aufwerten – Würdiges Gedenken für die Namensgeberin

Anita-Berber-Park aufwerten – Würdiges Gedenken für die Namensgeberin

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Datum: 04.11.2025

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und an welcher geeigneten Stelle im Anita-Berber-Park die Aufstellung einer Büste oder Gedenkstelle zu Ehren von Anita Berber möglich ist. Dabei sollen insbesondere die kulturgeschichtliche Bedeutung der Namensgeberin, der derzeitige Zustand des Parks sowie die gestalterische Einbindung in das Parkkonzept berücksichtigt werden. Das Bezirksamt wird gebeten, hierfür einen Vorschlag mit Kostenschätzung und möglicher Finanzierung (z. B. über Kultur- oder Fördermittel wie Lotto, Patenschaften oder Spenden) zu erarbeiten und der BVV zu berichten.

Begründung:

Der Anita-Berber-Park befindet sich derzeit in einem Zustand, der vielfach als sanierungsbedürftig wahrgenommen wird. Neben den notwendigen gartenbaulichen und sozialen Maßnahmen wäre eine kulturelle und identitätsstiftende Aufwertung des Parks ein wichtiger Beitrag, um ihn stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.

Anita Berber (1899–1928) war eine der herausragenden Künstlerinnen des Berlins der 1920er-Jahre – Tänzerin, Schauspielerin und Symbol einer freien, modernen Stadtkultur. Ihr Grab auf dem ehemaligen Friedhofsgelände wurde eingeebnet; ein sichtbares Gedenken an die Namensgeberin fehlt heute.

Die Errichtung einer Büste oder Gedenkstelle – eingebettet in eine gärtnerisch gestaltete Fläche – würde sowohl die historisch-kulturelle Bedeutung des Parks unterstreichen als auch zu seiner Aufwertung und besseren Identifikation beitragen. Ein solcher Erinnerungsort könnte zudem ein positiver Impuls für die Nachbarschaft sein und das Image des Parks nachhaltig verbessern. 

Das Projekt könnte mit kulturellen Einrichtungen, dem Fachbereich Museum und Geschichte (Museum Neukölln), lokalen Initiativen und ggf. Kunsthochschulen gemeinsam entwickelt werden. Dadurch ließe sich eine kostengünstige, künstlerisch hochwertige und bürgernahe Umsetzung erreichen.

Ergebnis Drs. Nr. 2079/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Verringerung des öffentlichen Parkraums im Bezirk Neukölln

Verringerung des öffentlichen Parkraums im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. November 2025folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele öffentliche Kfz-Stellplätze im Bezirk Neukölln sind seit dem Jahr 2018 weggefallen, aufgeschlüsselt nach Jahr und aus welchen konkreten Gründen (z. B. Radwege, Ladezonen, Straßenumbauten usw.)?
  2. Welche Planungen bestehen aktuell im Bezirksamt Neukölln, weitere öffentliche Parkplätze in den kommenden Jahren zu reduzieren oder umzuwandeln, und in welchem Umfang ist dies vorgesehen?
  3. Wie viele neue Stellplätze wurden im gleichen Zeitraum neu geschaffen oder kompensatorisch ersetzt, und in welchen Straßen bzw. Projekten erfolgte dies?
  4. Welche Gesamtauswirkungen auf die Parkplatzsituation für Anwohner, Handwerksbetriebe und Lieferdienste hat das Bezirksamt infolge der bisherigen Maßnahmen festgestellt oder untersucht?
  5. Inwiefern ist sich das Bezirksamt der Tatsache bewusst, dass der fortschreitende Abbau von Parkplätzen zu einer Benachteiligung derjenigen Bürger führt, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, und welche Maßnahmen erwägt das Bezirksamt, um diese Benachteiligung künftig zu vermeiden oder abzumildern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2099/XXI vom 12.11.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Wo im öffentlichen Straßenland geparkt werden darf, richtet sich nach § 12 der StVO. In den wenigsten Fällen handelt es sich dabei um explizit markierte und ausgewiesene Kfz-Stellplätze (z.B. Parkbuchten oder markierte Flächen in ver-kehrsberuhigten Bereichen). 

Zu 2.: 

Es bestehen im Bezirksamt Neukölln eine Reihe von Planungen in unterschiedlichen Konkreti-sierungsstadien für den Umbau von Straßen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben so-wie aktueller Planungsstandards und -vorgaben – etwa zur dezentralen Regenentwässerung, zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Verkehrssicherheit. Daneben werden konti-nuierlich straßenverkehrsbehördliche Anordnungen erlassen, die das Parken an bestimmten Stellen temporär oder dauerhaft unterbinden, etwa für Baustellen, Liefer- und Ladezonen, zur Verbesserung von Sichtbeziehungen oder um Aufstellflächen für die Feuerwehr gewährleisten zu können. Der Wegfall von Möglichkeiten zum Parken ist in keinem Fall Selbstzweck, sondern resultiert aus den skizzierten Rahmenbedingungen, gesetzlichen Vorgaben, dem begrenzten Platz, politischen Beschlüssen der Bezirksverordnungsversammlung oder Abwägungsentschei-dungen der Straßenverkehrsbehörde. Eine Quantifizierung ist nicht möglich. 

Zu 3.: 

Im Rahmen von größeren Neuplanungen in Gebieten mit hohem Parkdruck prüft das Bezirk-samt grundsätzlich auch Möglichkeiten – etwa durch die Veränderung der Parkordnung – zu-sätzliche Stellplätze zu schaffen. Fallen die Gründe weg, die beispielsweise zur Anordnung eines absoluten Halteverbots geführt haben, wird die Anordnung durch die Straßenverkehrs-behörde aufgehoben. Eine Quantifizierung ist nicht möglich.

Zu 4.: 

Die Auswirkungen auf die Parkplatzsituation für Anwohner*innen, Handwerksbetriebe und Lie-ferdienste werden durch das Bezirksamt bei derartigen Maßnahmen grundsätzlich berücksich-tigt und fließen im Rahmen der Abwägung in die jeweiligen Planungen mit ein. Zusätzlich baut das Bezirksamt Lieferzonen aus. Als wirksames Mittel gegen Parkdruck hat sich darüber hinaus die Parkraumbewirtschaftung erwiesen, die es für Anwohner*innen deutlich einfacher macht, einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu finden. Das gleiche gilt auch etwa für Handwer-ker, die in diesen Gebieten tätig sind. 

Zu 5.: 

Von einer Benachteiligung kann nicht gesprochen werden. Der öffentliche Raum ist begrenzt und kann nur einmal verteilt werden. Das Bezirksamt bekennt sich ausdrücklich dazu, den Um-weltverbund zu stärken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nur durch sichere Fußwege, durchgängige Radinfrastruktur und einen leistungsfähigen Öffentlichen Nahverkehr können noch mehr Menschen motiviert werden, auf das eigene Fahrzeug zu verzichten. Das ist nicht nur gut für das Klima und die Verkehrssicherheit, sondern schafft auf unseren Straßen auch Platz für diejenigen, die auf das Auto tatsächlich angewiesen sind. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2067/XXI vom 15.10.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.

KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025.

KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.

KA 460/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 20.06.2025.

KA 473/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 07.07.2025.

KA 486/XXI der SPD-Fraktion. Fälligkeit war der 01.08.2025.

KA 490/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 13.08.2025.

KA 491/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 13.08.2025.

KA 504/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 13.08.2025.

KA 557/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 09.10.2025.

KA 558/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 09.10.2025.

KA 560/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 09.10.2025.

Zu 2.:

An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI, 1773/XXI, 1845/XXI sowie 1957/XXI die Ihnen schriftlich und online vorliegen.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Das Blumenviertel und sein Grundwasserspiegel

Das Blumenviertel und sein Grundwasserspiegel

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der Stand der Entwicklung nach dem Runden Tisch zur Problematik im Blumenviertel hinsichtlich der Schaffung einer gemeinschaftlichen Brunnenanlage zur Grundwasserregulierung?
  2. Welche der Modellvarianten für verschiedene Szenarien der Grundwasserabsenkung zur Gebäudetrockenhaltung sind für das Blumenviertel umgesetzt worden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2064/XXI vom 15.10.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Das Bezirksamt kann mangels eigener Zuständigkeit keine Antwort zum erfragten Sachverhalt geben. Ich verweise auf die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Gartenkulturweg in Neukölln

Gartenkulturweg in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Auf welche Weise sorgt sich das BA um den Gartenkulturweg in Neukölln?
  2. Inwieweit kümmert sich das BA um beschädigte Schilder entlang der Neuköllner Routen wie beispielsweise am Neuköllner Schifffahrtskanal?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 2056/XXI vom 15.10.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Der Gartenkulturpfad Neukölln wurde auf Initiative des Kulturnetzwerks Neukölln e. V. und des Fördervereins der August-Heyn-Gartenarbeitsschule Neukölln e. V. entwickelt. Ziel des Projekts war es, die gärtnerischen und landschaftlichen Besonderheiten des Bezirks sichtbar zu machen. 

Das Bezirksamt Neukölln war bei der Umsetzung unterstützend eingebunden, insbesondere im Rahmen der Abstimmung mit den zuständigen bezirklichen Stellen sowie durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Bezirk. 

Eine eigenständige Trägerschaft oder laufende Zuständigkeit des Bezirksamts bestand dabei nicht. 

Die fünf Routen des Gartenkulturpfads wurden im Jahr 2009 mit Hinweisschildern ausgestattet. Seitdem liegt die inhaltliche und organisatorische Verantwortung für das Projekt beim Kulturnetzwerk Neukölln e. V. als freiem, vom Bezirksamt unabhängigen Träger. 

Zu 2.: 

Für das Aufstellen von Schildern, die keine amtlichen Straßenverkehrszeichen sind, wird keine offizielle straßenverkehrsrechtliche Genehmigung durch das Bezirksamt erteilt.

In solchen Fällen erfolgt lediglich eine Zustimmung im Rahmen einer formlosen Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich des Straßen- und Grünflächenamtes, um sicherzustellen, dass keine öffentlichen Belange (z. B. Verkehrssicherheit, Grünflächenschutz) beeinträchtigt werden. 

Da das Kulturnetzwerk Neukölln e. V. die Schilder im Rahmen des Projekts eigenständig aufgestellt hat, liegt die Verantwortung für deren Instandhaltung und Pflege auch bei diesem Träger. Das Bezirksamt ist nicht für die Unterhaltung oder Erneuerung der Beschilderung zuständig und verfügt daher auch über keine entsprechenden Haushaltsmittel oder personellen Ressour-cen. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Janine Wolter, Bezirksstadträtin 

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Verwahrlosung im Körnerpark beenden

Verwahrlosung im Körnerpark beenden

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Antragstellerin: Marlies Becker. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, Schmierereien im Körnerpark zu entfernen und grundsätzlich der Parkpflege mehr Aufmerksamkeit zu widmen.  

Begründung:

Der Körnerpark ist ein gärtnerisches Kleinod im Bezirk, das besondere Pflege und Aufmerksamkeit verdient. Das ist umso wichtiger, wenn man auf die Geschichte der Sanierungen blickt, zu denen das Bezirksamt auf seiner Webseite ausführt: „1977 wurden nach jahrelanger Diskussion die erforderlichen Mittel zur Rekonstruktion des Parks bereitgestellt. Die Rekonstruktion der Baulichkeiten (Orangerie, Kaskade, Umfassungsmauern) wurde vom Landeskonservator fachlich begleitet.“

Immer wieder kommt es im Park zu Vandalismus. So schwimmt beispielsweise regelmäßig in den Wasserbassins hineingeworfener Müll, was Natur und Ästhetik der Anlage empfindlich stört. Besonders ärgerlich sind die Schmierereien, wie kürzlich die Hass-Propaganda gegen Israel an der obersten Kaskade des Brunnens. Derzeit gibt es am Eingang Schierker Straße an einer der dortigen Arkadenwände großflächige Graffiti-Schmierereien, die gegen den Denkmalschutz verstoßen. Daher wird das Bezirksamt aufgefordert, die Schmierereien im Körnerpark schnellstmöglich zu entfernen und mit geeigneten Mitteln (wie z. B. Anti-Graffiti-Maßnahmen) dafür zu sorgen, dass künftig an den Gebäuden im Park keine Schmierereien anhaften können.    

Ergebnis Drs. Nr. 2035/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GUNK)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Kampf der Rattenplage: Regelmäßiger Bericht des Bezirksamts

Kampf der Rattenplage: Regelmäßiger Bericht des Bezirksamts

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt (BA) wird aufgefordert, der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen halbjährlichen Bericht über die Fortschritte des Rattenbefalls im Bezirk vorzulegen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen. 

Begründung: Das BA betont in seiner Antwort auf die KA/492/XXI der AfD-Fraktion die Bedeutung der Bekämpfung der Rattenplage in Neukölln für die allgemeine Gesundheit. Es schreibt, dass daher präventive Maßnahmen einzuleiten seien, um einer Übertragung von Infektionserkrankungen wie Hantavirusinfektion, Leptospirose, Toxoplasmose, Cholera, Salmonellen, aber auch von Tierseuchen, wie Schweine- und Geflügelpest auf den Menschen vorzubeugen. Weiter führt das BA aus, dass Hinweisschilder gegen das Füttern von Ratten notwendig seien, um aufzuklären, die Gesundheit zu schützen, Rattenplagen zu verhindern und das Verhalten der Bevölkerung zu lenken. Sie seien ein einfacher, aber wirksamer Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum. 

Das BA sieht die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Bekämpfung der Rattenplage als besonders wichtig an: „Der Bezirk investiert viel in Schädlingsbekämpfung. Diese Maßnahmen funktionieren aber nur, wenn die Bevölkerung mitmacht. Hinweisschilder fordern zum verantwortungsvollen Verhalten auf und unterstützen so öffentliche Maßnahmen.“ Und weiter: „Durch die gezielte Sensibilisierung der Bevölkerung durch präventive und repressive Maßnahmen ist zudem eine grundsätzliche Verhaltensveränderung – auch über den Hermannplatz hinaus – denkbar.“ Das BA sieht allerdings die Schwierigkeit, dass ein Zeitpunkt für das Eintreten von positiven Ergebnissen aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen nicht punktuell festgelegt werden könne. Hier soll der Antrag das BA unterstützen, dass es im halbjährlichen Rhythmus über die Fortschritte der Bekämpfungsmaßnahmen die BVV und die Öffentlichkeit informiert.

Ergebnis Drs. Nr. 2041/XXI: in der BVV abgelehnt (Konsensliste)

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Gesundheit)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN 
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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