Eröffnung von kommerziellen Cannabis-Verkaufsstellen, sogenannten Coffeeshops im Bezirk Neukölln

Eröffnung von kommerziellen Cannabis-Verkaufsstellen, sogenannten Coffeeshops im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1636/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hat das Bezirksamt Neukölln einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen gestellt und wenn ja, wann wurde der Antrag gestellt, und wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
  2. Hat das Bezirksamt Neukölln bereits Vereinbarungen über mögliche finanzielle Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs getroffen und falls nein, zu welchem Zeitpunkt sind solche Vereinbarungen geplant?
  3. Welche Schätzungen liegen dem Bezirksamt Neukölln hinsichtlich der Höhe der finanziellen Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs vor?
  4. Hat die S.-Group abseits der Einnahmen aus dem Cannabis-Verkauf in irgendeiner Form Zuwendungen an das Bezirksamt Neukölln oder andere öffentliche Stellen geleistet und wenn ja, um welche Zuwendungen handelt es sich, und in welchem Umfang wurden diese gewährt?
  5. Sind dem Bezirksamt Neukölln, insbesondere dem zuständigen Bezirksstadtrat, die Gründer der S.-Group, Herr F.H. und Herr F.F., persönlich bekannt und falls ja, in welchem Kontext und in welchem Umfang fand ein persönlicher Austausch statt, der nicht unmittelbar mit den Verhandlungen über die Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen zusammenhängt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1636/XXI vom 26.03.2025

Redebeitrag Julian Potthast

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1765/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Form dokumentiert das Bezirksamt aktuell den Rattenbefall auf öffentlichen Spielplätzen, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um diese Erfassung transparenter zu gestalten, insbesondere für Eltern und Anwohner?
  2. Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen (z. B. rattensichere Abfallbehälter, häufigere Reinigungen, Aufklärungskampagnen) wurden in den letzten zwei Jahren ergriffen oder sind in Planung, um die Rattenpopulation auf Spielplätzen nachhaltig zu reduzieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1765/XXI vom 26.03.2025

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Ramadanzwang an Neuköllner Schulen 

Ramadanzwang an Neuköllner Schulen 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Aus welchem Grund wurden Schüler der Carl-Zuckmayer-Schule gezwungen, am muslimischen Fastenbrechen im Rahmen der Ramadan-Zeit teilzunehmen? 
  2. Sind seitens des Bezirksamtes Maßnahmen unternommen worden, den Ramadanzwang an der o.g. bzw. weiteren Schulen im Bezirk zu unterbinden? 
  3. Welche weiteren Fälle von erzwungener Teilnahme an religiösen Feierlichkeiten an Neuköllner Schulen sind dem Bezirksamt bekannt?
  4. Welchen Stellenwert hat die religiös-weltanschauliche Neutralität an Schulen, die sich auch aus dem Berliner Neutralitätsgesetz ableitet, für das Bezirksamt Neukölln?
  5. Welche Konsequenzen hat das Bezirksamt aus der DEVI-Studie aus dem Jahr 2021 gezogen, nach deren Ergebnissen es an Neuköllner Schulen zu zahlreichen Fällen religiösen Mobbings, konfrontativer Religionsbekundungen sowie islamistischer Ideologisierung kam? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einordnung der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln und der Diskussion um das Jahn-Denkmal in der Hasenheide

Einordnung der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln und der Diskussion um das Jahn-Denkmal in der Hasenheide

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Große Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Konzeption der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln vor dem Hintergrund zunehmender Anfeindungen gegen bedeutende Kulturgüter wie das Jahn-Denkmal in der Hasenheide?
  2. Wie will das Bezirksamt nach Ende der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ mit den gewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich des Umgangs mit dem Jahn-Denkmal in der Hasenheide umgehen?
  3. Wie ordnet das Bezirksamt die Absichten bestimmter Gruppen ein, das Jahn-Denkmal abzubauen und damit ein wichtiges Beispiel lokaler, nationaler und internationaler Sport- und Kulturgeschichte zu zerstören?
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt Stimmen für den Erhalt des Jahn-Denkmals von Neuköllnern und aus Sportvereinen?
  5. Unter welchen Umständen wäre das Bezirksamt bereit, das Jahn-Denkmal an seinem Standort zu belassen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Politische Hygiene im Bezirk Neukölln am Beispiel „Omas gegen Rechts“

Politische Hygiene im Bezirk Neukölln am Beispiel „Omas gegen Rechts“

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was ist dem Bezirksamt bekannt über den Verein „Omas gegen Rechts“ und dessen Aktivitäten in Neukölln?
  2. Steht das Bezirksamt in einem Austausch mit dem o. g. Verein?
  3. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen o. g. Verein für oder gegen politische Parteien im Bezirk geworben hat?
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt eine Einstufung des o. g. Vereins als linksradikal bzw. potenziell verfassungsfeindlich?
  5. Welche öffentlichen Fördermittel erhält o. g. Verein aus den Mitteln des Bezirksamts?
  6. Inwiefern beeinflusst der o. g. Verein politische Entscheidungsprozesse im Bezirksamt?
  7. Gibt es Hinweise, dass o. g. Verein gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker im Bezirk Kampagnen führt?
  8. Haben Mitglieder des Bezirksamts persönliche Verbindungen zu o. g. Verein? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/445/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann soll die Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Räumlichkeiten des Simeon-Pflegeheims in Betrieb genommen werden?
  2. Wie viele Personen sollen dort maximal untergebracht werden, und nach welchen Kriterien erfolgt die Belegung?
  3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine einseitige Belegung durch alleinreisende Männer zu verhindern?
  4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten und deren Interessen zu berücksichtigen?
  5. Ist eine dauerhafte Nutzung als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber geplant, oder gibt es alternative Konzepte für das Gebäude?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/445/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die das Bezirksamt nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat zu den Fragen 1,2 und 5 zugeliefert. Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

LAF: Das Objekt ist noch nicht übergeben. Ein Übergabetermin wurde noch nicht finalisiert. Nach der Übergabe werden ungefähr drei Monate gerechnet bevor die Unterkunft in Betrieb genommen werden kann. Es wird aber davon ausgegangen, dass im Sommer 2025 die ersten Menschen einziehen werden. Vorerst wird der Landesbetrieb LFG-B den Betrieb übernehmen. 

Zu 2.: 

LAF: Die Maximalkapazität liegt bei 305. Die Belegung richtet sich nach dem Unterbringungsbedarf. 

Zu 3.: 

Es ist nicht geplant, explizite Zielgruppen dort unterzubringen. 

Zu 4.: 

Die Sicherheit und das Einhalten der Hausordnung in der Unterkunft werden durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt. Jede Unterkunft des LAF verfügt über ein Sicherheitskonzept, das in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und dem zuständigen Polizeiabschnitt entwickelt wird. Dazu zählen unter anderem ein Wachschutz zur Durchsetzung der Hausordnung, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sowie Maßnahmen zur Wahrung eines positiven öffentlichen Ansehens der Einrichtung. 

Gespräche mit der Polizei Berlin haben ergeben, dass es statistisch keinen signifikanten Anstieg an Straftaten in unmittelbarer Nähe von Geflüchteteneinrichtungen gibt. 

Seit Beginn des Jahres steht die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung im Austausch mit diversen Institutionen im umliegenden Sozialraum. In diesem Rahmen wurden Fragen und Anliegen der Anwohner*innen, die an die Stadtteilkoordination bzw. das Quartiersmanagement herangetragen wurden, durch die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung beantwortet. 

Über alle weiteren Schritte zur Eröffnung werden die Stadtteilkoordination Reuterkiez und das Quartiersmanagement Donaustraße-Nord von der Koordinierungsstelle auf dem Laufenden gehalten. 

Zu 5.: 

Das Mietobjekt ist langfristig zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft des LAF für die Unterbringung Geflüchteter geplant. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes eine Änderung ihres Geschlechtseintrags im Bezirk Neukölln beantragt?
  2. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „männlich“ auf „weiblich“ geändert?
  3. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „weiblich“ auf „männlich“ geändert?
  4. Wie viele Personen haben ihren Geschlechtseintrag auf „divers“ geändert?
  5. Wie viele Vornamen hatten die Antragsteller jeweils vor und nach der Änderung eingetragen?
  6. Welche Gebühren fallen bei der Beantragung der Änderung des Geschlechtseintrags an?
  7. Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk Neukölln bislang durch die Bearbeitung der Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz entstanden?
  8. Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen musste das Bezirksamt aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes bereitstellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Jahresbericht zu „rechtsextremen Vorfällen“ – Einseitige politische Agenda?

Jahresbericht zu „rechtsextremen Vorfällen“ – Einseitige politische Agenda?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, das ein Jahresbericht zu rechtsextremen Vorfällen notwendig ist, während linksextreme oder migrantische Gewalt nicht in einem eigenen Bericht erfasst werden?
  2. Wie viele linksextreme Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 im Bezirk Neukölln erfasst?
  3. Wie viele Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 von Asylbewerbern, geduldeten Personen und ausländischen Staatsangehörigen in Neukölln begangen? 
  4. Welche Definition von „rechtsextremen Vorfällen“ wird in dem Jahresbericht verwendet und wie wird diese von anderen Formen politischer Gewalt abgegrenzt?
  5. Wie viele antisemitische und islamistische Vorfälle wurden 2022, 2023 und 2024 in Neukölln erfasst?
  6. Wer entscheidet über die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresberichts zu rechtsextremen Vorfällen, und welche Behörden, wissenschaftlichen Institute oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sind an der Erstellung beteiligt?
  7. Wie wird sichergestellt, dass bei der Erfassung rechtsextremer Vorfälle eine objektive und politisch neutrale Bewertung erfolgt?
  8. Ist geplant, künftig auch über linksextreme Angriffe auf politische Gegner in Neukölln zu berichten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/442/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen ohne vorherige Ausschreibung Mitarbeiter im Bezirksamt eingestellt wurden?
  2. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen Bewerber ohne sachliche Begründung von Verfahren ausgeschlossen, während andere trotz gleicher oder minderer Qualifikation bevorzugt wurden?
  3. Lässt sich das Bezirksamt regelmäßig Zeugnisse von Bewerbern vorlegen, um eine Bestenauslese zu gewährleisten?
  4. Sind dem Bezirksamt Fälle von zu Unrecht gewährter Sabbaticals von Mitarbeitern bekannt?
  5. Sind dem Bezirksamt Fälle in Abteilungen bekannt, in denen es gehäufte Krankheitsfälle ohne Atteste gab?
  6. Sind dem Bezirksamt Fälle von Mitarbeitern bekannt, von Duldungen von Nebentätigkeiten trotz offensichtlicher Interessenkonflikte?
  7. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, von fehlerhaften und bzw. oder überhöhten Prämienzahlungen für Mitarbeiter?
  8. Wie sehen die Compliance-Regeln des Bezirksamts gegenüber seinen Mitarbeitern aus? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/442/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Ja, das ist dem Bezirksamt bekannt. In Einklang mit den rechtlichen Vorschriften des Landes Berlin zur Frage der Notwendigkeit von Stellenausschreiben ist es nach AV Stellenausschreibung möglich, im begrenzten Rahmen auch ohne Ausschreibung Dienstkräfte einzustellen. Dies betrifft insbesondere Vertretungskräfte, beispielsweise für in Elternzeit befindliche Dienstkräfte. 

Zu 2.: 

Nein. Wir arbeiten strikt nach den Regelungen des Art. 33 GG. Bewerbende haben einen Verfahrensanspruch und wir wählen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Person aus, die sich am Ende des Verfahrens als bestgeeignete Person herausstellt. Ein Ausschluss aus dem Verfahren findet nur aus zulässigen Gründen (formale Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen oder aber Nichtberücksichtigung im Rahmen der Bestenauslese) statt. 

Zu 3.: 

Ja. In jeder Stellenausschreibung werden die benötigten Bewerbungsunterlagen (u. a. Arbeitszeugnisse) konkret benannt. 

Zu 4.: 

Nein. 

Zu 5.: 

Es kommt in seltenen Fällen vor, dass Erkrankungen ohne Attest das erwartbare Maß übersteigen, weswegen seitens des Dienstherrn sogenannte Attestauflagen erteilt werden und bei weiteren Erkrankungen vom ersten Tag an ein Attest vorzulegen ist. 

Zu 6.: 

Nein. 

Zu 7.: 

Nein. 

Zu 8.: 

Die Mitarbeitenden des Bezirksamtes Neukölln werden jährlich über das „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Berlin“ informiert. Hierbei werden

 die Ausführungsvorschriften über das Verbot (Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 37/2020, SenFin, Stand September 2020) 

 das Merkblatt über das Verbot (Fin 760 – Merkblatt der SenFin) 

 der BA-Beschluss (Stand August 2015) und 

 ein Power Point-Auszug aus einer Unterweisungsschulung (Stand 2015) 

mit der Bitte um Beachtung allen Beschäftigten zur Kenntnis gegeben. Die Kenntnisnahme ist mit Unterschrift zu bestätigen. 

Bei Neueinstellungen werden diese Compliance-Regeln den zukünftigen Beschäftigten (hier auch der Personenkreis der Auszubildenden) durch den Personalservice bzw. durch den Ausbildungsbereich zur Kenntnis gegeben. 

Um neben der jährlichen Unterweisung das Thema Korruptionsprävention auch darüber hinaus präsent zu halten, wird demnächst eine Informationsseite im Intranet für alle Beschäftigten zur Verfügung stehen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. Februar 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Neukölln missbilligt die Entscheidung der Direktkandidaten der sich selbst „demokratisch“ nennenden Parteien, sich der Diskussion im Wahlkampf zu verweigern. Die Bürger Neuköllns haben ein Recht darauf, sich vor ihrer Wahlentscheidung ein Bild von allen Direktkandidaten in Podiumsdiskussionen machen zu können. Die Absage von Podiumsdiskussionen aus Angst vor den Argumenten des politischen Gegners ist ein Armutszeugnis und zeugt von politischer Inkompetenz.

Dass in einem Wahlkreis unter normalen Umständen Diskussionsveranstaltungen an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Volkshochschulen und Kirchen stattfinden sollten, ist ein Stück gelebte Demokratie. Die Verweigerung der Debatte offenbart ein eigentümliches Demokratieverständnis. Demokratie bedeutet aber gerade, dass verschiedene Standpunkte und Meinungen nebeneinander existieren und der Bürger in Wahlen darüber entscheidet, welche politische Position eine Mehrheit bekommt. Um sich ein ausgewogenes Bild machen zu können, ist die Diskussion und die Darlegung der verschiedenen Standpunkte für eine Demokratie essenziell.  

Begründung: Im Bundestagswahlkampf zum 21. Deutschen Bundestag waren im Bezirk Neukölln mehrere Podiumsdiskussionen mit den Direktkandidaten der Parteien geplant, die eine realistische Chance auf Einzug ins Parlament hatten. Keine dieser Veranstaltungen konnte stattfinden, da linke bis linksextreme Parteien sich der Diskussion verweigerten. Die Veranstalter der jeweiligen Podiumsdiskussionen reagierten enttäuscht – neben personellen Ressourcen ist die Organisation auch mit logistischem und finanziellem Aufwand verbunden. Die Absage ist ein Schlag ins Gesicht der Organisatoren in Schulen, Kirche und Volkshochschule. Neukölln hat eine demokratischere Diskussionskultur verdient. 

Redebeitrag

Ergebnis Drs. Nr. 1697/XXI: in der BVV abgelehnt

Screenshot Livestream

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Entstandene Kosten durch Absage von Podiumsdiskussionen der „demokratischen“ Direktkandidaten zur Bundestagswahl an öffentlichen Einrichtungen im Bezirk Neukölln 

Entstandene Kosten durch Absage von Podiumsdiskussionen der „demokratischen“ Direktkandidaten zur Bundestagswahl an öffentlichen Einrichtungen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1705/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Maßnahmen der Veranstaltungsorganisation – wie zum Beispiel Erstellung von Plakaten, Einrichten von Online-Fragebögen, Beauftragung eines Sicherheitsdienstes, Bestellung eines Caterings, Versand von Einladungen, Anmietung des Veranstaltungsraumes usf. – sind seitens des Bezirksamtes bzw. der Volkshochschule Neukölln zur Vorbereitung der Veranstaltung „Bundestagswahl 2025: Neuköllner Direktkandidaten stellen sich vor“ unternommen worden?
  2. Welche Kosten sind dem Bezirksamt bzw. der Volkshochschule Neukölln durch die Organisation entstanden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1705/XXI vom 26.02.2025

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 „Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?“

 „Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?“

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einsatz und Beschaffung von Rechnern/Computern im Bezirksamt

Einsatz und Beschaffung von Rechnern/Computern im Bezirksamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/421/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Hersteller und Modelle von Rechnern bzw. Computern werden aktuell im Bezirksamt verwendet?
  2. Wie viele Rechner/Computer sind insgesamt im Bezirksamt im Einsatz? (Bitte nach Desktop- und Laptop-Geräten aufschlüsseln.)
  3. Nach welchen Kriterien werden die Geräte für das Bezirksamt beschafft, und wer legt diese Kriterien fest?
  4. Welche Betriebssysteme sind auf den Rechnern/Computern des Bezirksamts installiert?
  5. Wie alt sind die derzeit genutzten Geräte im Durchschnitt, und wie häufig erfolgt eine Erneuerung der Hardware?
  6. Welches Budget steht dem Bezirksamt jährlich für die Beschaffung von IT-Geräten, insbesondere Rechnern/Computern, zur Verfügung?
  7. Werden für bestimmte Aufgaben oder Abteilungen spezielle Rechner mit höherer Leistung benötigt?
  8. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um die Datensicherheit und den Schutz sensibler Informationen auf den genutzten Rechnern zu gewährleisten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/421/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die eingesetzten Rechner und Computer (DesktopPC und Laptops) teilen sich auf die Hersteller Hewlett Packard Enterprise und Dell Technologies auf. Die Beschaffung von Rechnern und Computern (auch im Rahmen der Modernisierung und Ersatz der Hardware) erfolgt auf Basis des ITDZ-Rahmenvertrages durch die IKT-Leitstelle. Hierbei wird eine Homogenisierung der zu beschaffenden unterschiedlichen IKT-Geräte auf den Hersteller Hewlett Packard Enterprise fokussiert. 

Zu 2.: 

Die IKT-Leitstelle hat aktuell im Einsatz: 

Desktop PC Anzahl 1698 

Notebook Anzahl 1654 

Zu 3.: 

Die Beschaffung erfolgt nach den verbindlichen Architekturvorgaben der IKT-Steuerung, welche regelmäßig für die abnahmepflichtigen Behörden des Land Berlin veröffentlicht werden. 

Diese Vorgaben gelten ebenso für IT-Fachverfahren, die neu entwickelt, überarbeitet, angepasst oder in anderer Weise verändert werden (§20 Abs. 3 EGovG Bln). 

Zu 4.: 

Die eingesetzte Gerätetechnik wird mit Microsoft Windows 10 Enterprise betrieben. Aktuell ist die IKT-Leitstelle mit dem Projekt „Migration auf Microsoft Windows 11 Enterprise“ dabei, eine Modernisierung und Homogenisierung Betriebssystemversionen umzusetzen. 

Zu 5.: 

Im Durchschnitt sind die Geräte als Clientsystem 3 Jahre alt, ohne Unterscheidung des Einsatzzwecks. Die IKT-Leitstelle ist aktuell dabei auf Microsoft Windows 11 zu migrieren, falls Geräte nicht mehr migrationstauglich sind, werden diese ausgetauscht. Daher wird durch die Beschaffung neuer tauglicher Geräte der Altersdurchschnitt gesenkt. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt Neukölln von Berlin steht ein Gesamtbudget von 700.000 Euro zur Beschaffung von IT-Hardware (inklusive Rechnern / Computern) zur Verfügung. 

Zu 7.: 

Es werden spezielle Rechner mit höherer Leistung derzeit immer dann auf Anforderung eingesetzt, wenn grafische Anwendungen im Rahmen von Fachverfahren (AutoCad etc.) genutzt werden.

Zu 8.: 

Die eingesetzte Hardware und Software im Bezirksamt Neukölln von Berlin entspricht den Vorgaben der IKT- Architektur für das Land Berlin. Für Alle bereitgestellten BerlinPC und Fachververfahren gibt es im ITDZ Berlin und im Bezirksamt Neukölln einsehbare Konzepte in Bezug auf Infrastruktur und Informationssicherheit, den Datenschutz und die Betriebsführung. Diese basieren auf den Standards des BSI und den für das Land Berlin gültigen Richtlinien zur IKT-Sicherheit. Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Berliner Datenschutzgesetztes (BlnDSG) sowie spezialgesetzlich bestehende Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten werden weiterhin eingehalten und auch durch das Berliner E-Government Gesetz berücksichtigt (§3 EGovG Bln). 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 1

„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/422/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Bedeutung misst das Bezirksamt dem Sonnengarten als inklusiver Freizeit- und Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen bei?
  2. Wie wird dies in den aktuellen Planungen berücksichtigt?
  3. Welche konkreten Schritte hat das Bezirksamt seit dem Eingang des Schreibens des IBBC e.V. unternommen, um den Zugang zum Sonnengarten dauerhaft zu gewährleisten?
  4. In welchem Umfang wurde der IBBC e.V. in die Planungen des Bauvorhabens einbezogen, und welche Ergebnisse sind aus diesen Gesprächen hervorgegangen?
  5. Welche Maßnahmen sind geplant, um die barrierefreie Erreichbarkeit des Sonnengartens für Menschen mit Behinderungen während und nach den Bauarbeiten sicherzustellen?
  6. Wie soll die Nutzung der Behindertenparkplätze in der Nähe des Eingangsbereichs des Sonnengartens während der Bauphase und danach gewährleistet werden?
  7. Welche potenziellen Einschränkungen für den Betrieb und die Nutzung des Sonnengartens hat das Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben identifiziert, und wie wird diesen begegnet?
  8. Wie hat das Bezirksamt die Interessen und Fördermittel, die in den Sonnengarten investiert wurden, bei den Abstimmungen mit LAF, BIM und Grün Berlin berücksichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/422/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Beim Sonnengarten handelt es sich um eine bezirkliche Liegenschaft, die dem Träger IBBC e.V. (Interkulturelles Beratungs- und Begegnungs-Centrum e.V.) zur Verfügung gestellt wird. Hier treffen sich Familien aus Neukölln, die Kinder mit einer Behinderung haben. Die vielfältigen Angebote sind ein wichtiger Baustein für inklusives Miteinander, das es nicht oft in Neukölln gibt. Deshalb ist der Sonnengarten ein auch für den Bezirk Neukölln wichtiges Projekt. 

Zu 2.: 

Die Belange des Sonnengartens und der Zugang zur Einrichtung werden bei den aktuellen Planungen berücksichtigt. 

Zu 3.: 

Die Belange des Sonnengartens, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zur Einrichtung, wurden sowohl bei Vor-Ort-Terminen sowie bei den Abstimmungsrunden durch das Bezirksamt thematisiert. Sowohl bei der geplanten Einziehung von Flächen, bei der Ausweisung von Park-plätzen für Menschen mit Behinderung sowie für einen barrierearmen Zugang zum Sonnen-garten sind die Belange des Trägers IBBC e.V berücksichtigt worden. So soll nach dem aktuellen Planungszustand der Zugang über die Friedland-Promenade sichergestellt bleiben, sowohl für Eltern betroffener Kinder als auch Fahrdienste für die Besuchenden. Dies wurde auch im Verkehrsgutachten berücksichtigt, das die BIM auf Bitte des Bezirks im Vorfeld durchgeführt hat. In direkter Nähe zur Friedland-Promenade werden dazu entsprechende Parkplätze ausgewiesen, um die Wege möglichst kurz zu halten. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger, dessen Belange entsprechend in die Planungen einbezogen werden. Des Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. 

Zu 5.: 

Der Zugang ist auch während der Bauarbeiten sicherzustellen. Entsprechende Maßnahmen sind im Zuge der Baustellenplanung abzustimmen. 

Zu 6.: 

Dazu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 

Zu 7.: 

Keine.

Zu 8.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger, dessen Belange entsprechend in die Planungen einbezogen werden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 2

„Neukölln zuerst!“ – Wann setzt das Bezirksamt die Interessen der Bürger an erste Stelle? – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/423/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche alternativen Planungsansätze wurden geprüft, um den Sonnengarten und seine Umgebung vor Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben zu schützen, und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die soziale und inklusive Funktion des Sonnengartens für die betroffenen Familien und Menschen mit Behinderungen?
  3. Welche Konsequenzen für den Sonnengarten und seine Nutzerinnen und Nutzer sind nach Einschätzung des Bezirksamts zu erwarten, wenn der Zugang zum Garten durch die geplante Bebauung eingeschränkt wird?
  4. Wie ist der aktuelle Stand der Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt, LAF, BIM und Grün Berlin in Bezug auf den Sonnengarten, und welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt?
  5. Welche konkreten zeitlichen und organisatorischen Maßnahmen plant das Bezirksamt, um den Zugang zum Sonnengarten während der gesamten Bauphase sicherzustellen?
  6. Welche Rolle spielt die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung bei der Berücksichtigung der Belange des Sonnengartens, und wie wird dies in die Gesamtplanung integriert?
  7. Wie plant das Bezirksamt, die Öffentlichkeit und insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer des Sonnengartens transparent über die Planungen und Entwicklungen zu informieren?
  8. Welche langfristigen Lösungen sieht das Bezirksamt, um sicherzustellen, dass der Sonnengarten auch in Zukunft uneingeschränkt für seine Zielgruppen zugänglich bleibt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/423/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Es wurde geprüft, ob auf Höhe des Zugangs zum Sonnengarten die geplante Umzäunung des Wohncontainerstandorts mit Durchgängen versehen werden kann, damit die Besuchenden des Sonnengartens möglichst kurze Wege haben. In dem Fall würden die Besuchenden des Sonnengartens über das Gelände der Gemeinschaftsunterkunft geführt. Die regelmäßige Öffnung und Schließung des Zauns an dieser Stelle wäre jedoch mit erheblichen Mehrkosten verbunden, insbesondere für entsprechende Sicherheitsdienste. Daher wird die Möglichkeit derzeit nicht weiterverfolgt. 

Zu 2.: 

Die Belange des Sonnengartens und der Zugang zur Einrichtung werden berücksichtigt und mit den Betroffenen erörtert. Durch die Sicherstellung des ungehinderten Zugangs zur Einrichtung geht das Bezirksamt davon aus, dass die soziale und inklusive Funktion des Sonnengartens nicht beeinträchtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass Auswirkungen auch im Rahmen der Baustellenplanung berücksichtigt und soweit es geht reduziert werden. Begrüßenswert ist dabei, dass die Bauarbeiten überwiegend nicht in den Sommermonaten stattfinden werden. 

Zu 3.: 

Der Zugang wird über die Friedland-Promenade sichergestellt sein. 

Zu 4.: 

Dazu wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 422/XXI verwiesen. 

Zu 5.: 

Details dazu sind im Zuge der Baustellenplanung abzustimmen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. 

Zu 6.: 

Die Koordinierungsstelle Flucht und Zuwanderung nimmt wie alle weiteren betroffenen Arbeitsbereiche des Bezirksamtes an den gemeinsamen Abstimmungsrunden sowie weiteren erforderlichen Abstimmungen auf Bezirks- und Landesebene teil. 

Zu 7.: 

Das Bezirksamt steht im Austausch mit dem Träger. 

Zu 8.: 

Angesichts der hohen Bedeutung des Sonnengartens für die Inklusion und Teilhabe aller Men-schen im Bezirk Neukölln wird sich das Bezirksamt auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Zugänglichkeit zum Sonnengarten und seinen Aktivitäten – der sich im Übrigen auf einer bezirklichen Liegenschaft befindet – sichergestellt wird. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 1

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/424/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch war die Gesamtsumme der Nachzahlungen an die Sozialkassen, die das Bezirksamt im Jahr 2024 aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen leisten musste?
  2. Wie viele Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht betrafen diese Nachzahlungen im Jahr 2024?
  3. In welchen Fachbereichen des Bezirksamts wurden die betroffenen Honorarverträge abgeschlossen?
  4. Welche Ursachen sieht das Bezirksamt für die nachträgliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht?
  5. Wurden die betroffenen Honorarverträge vor Abschluss juristisch geprüft? 
  6. Wenn ja, von welcher Stelle?
  7. Welche internen Prozesse oder Kontrollmechanismen wurden verwendet, um die Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen zu prüfen?
  8. Wie hoch waren die Nachzahlungen an die Sozialkassen aufgrund ähnlicher Feststellungen aufgeschlüsselt nach Jahren in den Jahren 2022 und 2023? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/424/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Gesamtsumme der Nachzahlungen im Jahr 2024 betrug 170.734,77 EUR. 

Zu 2.: 

43 Fälle. 

Zu 3.: 

Im Gesundheitsamt. 

Zu 4.: 

Nach § 7 SGB IV ist eine abhängige Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind danach eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Da in diesen Fällen eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation vorlag, wurden diese Fälle als abhängige Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt. 

Zu 5.: 

Entscheidend für die Feststellung des Erwerbsstatus ist, wie sich die Tätigkeit nach den tatsächlichen Gegebenheiten darstellt (vgl. Antwort 4). Auf eine Prüfung der Verträge kommt es für den Erwerbsstatus letztlich nicht ausschlaggebend an. Den Vertragsschluss und den tatsächlichen Einsatz der Honorarkräfte verantworten die Fachämter. 

Zu 6.: 

Siehe Antwort 5. 

Zu 7.: 

Auf die Prüfung der Verträge selbst kommt es nicht an (vgl. Antwort 4). Wenn die Tätigkeit nach den tatsächlichen Gegebenheiten eine abhängige Beschäftigung darstellt, besteht eine Sozialversicherungspflicht. Werden Personen, die tatsächlich abhängig beschäftigt sind, als Selbstständige eingesetzt, liegt eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. In diesen Fällen müssen nach Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge durch den Auftraggeber nachentrichtet werden. 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abge-schlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 8.: 

Im Jahr 2022 gab es keine Nachzahlungen. Im Jahr 2023 betrugen die Nachzahlungen 2.340,30 EUR. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 2

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/425/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen wurden nach Jahren aufgeschlüsselt in den Jahren 2022 und 2023 registriert? 
  2. Welche externen Stellen oder Behörden waren an der Feststellung der Sozialversicherungspflicht von Honorarverträgen beteiligt?
  3. Gibt es aktuell weitere Verfahren oder Prüfungen, die potenziell weitere Nachzahlungen erwarten lassen?
  4. Wie hoch schätzt das Bezirksamt das finanzielle Risiko für zukünftige Nachzahlungen ein?
  5. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit 2022 ergriffen, um eine nachträgliche Feststellung der Sozialversicherungspflicht bei Honorarverträgen zu vermeiden?
  6. Gibt es personelle Konsequenzen oder disziplinarische Maßnahmen in Zusammenhang mit den verantwortlichen, die die betroffenen Honorarverträge seitens des Bezirksamtes unterzeichnet haben?
  7. Welche Kosten sind dem Bezirksamt externe rechtliche Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Honorarverträgen augeschlüsselt nach Jahren seit 2021 entstanden?
  8. Welche Schulungen oder Weiterbildungen für die Mitarbeiter des Bezirksamts zu diesem Thema gab es in den Jahren 2022 und 2023?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/425/XXI vom 27.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Deutsche Rentenversicherung hat im Jahr 2022 einen bestandskräftigen Bescheid, im Jahr 2023 zwölf bestandskräftige Bescheide mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung erlassen. 

Zu 2.: 

Nach § 7a SGB IV stellt die Deutsche Rentenversicherung den Erwerbsstatus fest. 

Zu 3.: 

Ja. 

Zu 4.: 

Die Höhe wird abhängig vom Prüfergebnis sein. 

Zu 5.: 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 6.: 

Ja, es gibt in diesem Zusammenhang disziplinarische Maßnahmen. 

Zu 7.: 

Keine. 

Zu 8.: 

Keine. Die bestehenden rechtlichen Hinweise für die rechtssichere Ausgestaltung für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags werden als umfänglich und ausreichend eingeschätzt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 3

Nachzahlungen an Sozialkassen aufgrund nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht – Teil 3

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/426/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Honorarverträge hat das Bezirksamt im Bereich Gesundheit und Soziales aktuell abgeschlossen, und in wie vielen Fällen wird eine mögliche Sozialversicherungspflicht derzeit geprüft?
  2. Inwiefern beeinflussen die Nachzahlungen die Haushaltsplanung des Bezirksamts für die kommenden Jahre?
  3. Plant das Bezirksamt eine umfassende Überprüfung aller bestehenden Honorarverträge hinsichtlich ihrer Sozialversicherungspflicht?
  4. Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt, um vergleichbare Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?
  5. Gab es in der Vergangenheit Hinweise von Mitarbeitern oder externen Stellen, die auf mögliche Probleme bei der Gestaltung von Honorarverträgen hingewiesen haben?
  6. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen dem Bezirksamt, wenn weitere Fälle von nachträglich festgestellter Sozialversicherungspflicht auftreten sollten?
  7. Wurden die betroffenen Auftragnehmer über die Nachzahlungen informiert
  8.  Falls ja, wie wurden diese in den Prozess eingebunden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/426/XXI vom 01.04.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Amt für Soziales gab es im Jahr 2024 insgesamt drei Honorarverträge. Für das Jahr 2025 liegen im Amt für Soziales bisher zwei Honorarverträge vor. In keinem Fall wird derzeit eine mögliche Sozialversicherungspflicht geprüft. 

Im Gesundheitsamt wurden in 2025 Honorarverträge für die Umsetzung von zwei Projekten im Integrationsfonds sowie für die Durchführung von Gutachten geschlossen. 

Zu 2.: 

Das Risiko weiterer Nachzahlungen ist bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. 

Zu 3.: 

Für in der Vergangenheit abgeschlossene Honorarverhältnisse, bei denen Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit bestanden, wurde bereits ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durch das Bezirksamt Neukölln beantragt. 

Zu 4.: 

Zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit erfolgten durch das Rechtsamt regelmäßige Hinweise auf diese Problematik. Zudem gibt es einen internen Leitfaden des Rechtsamts, der für alle Mitarbeitende abrufbar ist und im Grundsatz vorsieht, dass keine Honorarverträge abgeschlossen werden sollten. Für den ausnahmsweisen Fall des Abschlusses eines Honorarvertrags sind im Leitfaden Abläufe und Checklisten vorgesehen. Außerdem erfolgte durch den Bezirksbürgermeister Hikel eine Dienstanweisung unter Bezugnahme auf die Hinweise des Rechtsamts. Für alle kritischen Honorarverhältnisse wurde ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. 

Zu 5.: 

Auf die Gestaltung der Verträge kommt es nicht ausschlaggebend an. Hinweise auf die Problematik der Scheinselbstständigkeit sind erfolgt. 

Zu 6.: 

Als Konsequenz der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die Deutsche Rentenversicherung hat das Bezirksamt als Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten. 

Zu 7.: 

Im Rahmen der Statusfeststellungsverfahren werden die Auftragnehmer durch die Deutsche Rentenversicherung am Verfahren beteiligt.

Zu 8.: 

Sie sind Beteiligte des Verwaltungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Einladung islamistischer Redner in bezirkliche Einrichtungen in Neukölln am 02. Februar 2025 

Einladung islamistischer Redner in bezirkliche Einrichtungen in Neukölln am 02. Februar 2025 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kriterien gelten aktuell für die Vergabe von Räumlichkeiten in bezirklichen Einrichtungen an spirituelle Vereine, oder religiöse Organisationen?
  2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um vor der Veranstaltung die Hintergründe der eingeladenen Redner zu prüfen?
  3. Zu welchem Zeitpunkt hatte das Bezirksamt Kenntnis von der Einladung von Herrn M. als Ersatzredner für Herrn P.?
  4. Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Bezirksamt nach der Absage von Herrn P. keine weiteren Schritte gegen den angekündigten Auftritt von Herrn M. unternommen hat?
  5. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt darüber, ob Herr M. trotz offizieller Absage vor Ort in Berlin war oder sich im Umfeld der Veranstaltung aufgehalten hat?
  6. In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel, Gebühren oder sonstige Vergütungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch die A.-Moschee an das Bezirksamt gezahlt?
  7. Welche bezirklichen Einrichtungen in Neukölln wurden in den vergangenen fünf Jahren an Organisationen vermietet oder überlassen, die aufgrund extremistischer religiöser Aktivitäten in den Verfassungsschutzberichten erwähnt werden?
  8. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt, um künftig zu verhindern, dass extremistische oder verfassungsfeindliche religiöse Organisationen öffentliche Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen nutzen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Anwohnerproteste ignoriert? – Bezirksamt muss zur geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg Stellung beziehen!

Anwohnerproteste ignoriert? – Bezirksamt muss zur geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg Stellung beziehen!

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Februar 2025 folgende Große Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie weit ist das Verfahren zum Bau des Containerdorfes am Sangerhauser Weg nach Kenntnis des Bezirksamtes Neukölln? 
  2. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens zum Bau und Betrieb der geplanten Unterkunft am Sangerhauser Weg wie z.B. Beauftragung einer Baufirma oder Abschluss eines Vertrages über den Betrieb der Unterkunft nach Kenntnis des Bezirksamtes? 
  3. Welche bauvorbereitenden Maßnahmen (wie z.B. Vermessung, Erstellung von Gutachten, bauplanerische Erwägungen etc.)  haben nach Kenntnis des Bezirksamtes bereits stattgefunden?
  4. Wann soll die angekündigte, weitere Informationsveranstaltung für die Anwohner stattfinden? 
  5. Wie bewertet das Bezirksamt die zahlreichen sicherheitsrelevanten Bedenken der Anwohner, insbesondere hinsichtlich bereits bestehender Kriminalitätsprobleme in Neukölln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Bauen in Neukölln – Teil 1

Bauen in Neukölln – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/415/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beschwerden von Bürgern über baurechtliche Verstöße (z. B. illegale Bauvorhaben, unzulässige Nutzungsänderungen) hat das Bezirksamt Neukölln in den Jahren 2021, 2022, 2023 registriert. 
  2. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um baurechtliche Kontrollen im Bezirk sicherzustellen?
  3. Wie häufig werden diese Kontrollen bei laufenden Bauvorhaben in der Regel durchgeführt?
  4. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen dem Bezirksamt Neukölln aktuell zur Verfügung, um die Einhaltung des Baurechts im Bezirk zu überprüfen und durchzusetzen?
  5. Wie viele baurechtliche Mängel oder Verstöße wurden im Bezirk Neukölln in denJahren (2021, 2022, 2023) festgestellt?
  6. Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/415/XXI vom 18.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In Neukölln wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 insgesamt 215 Baurechtsverstöße (wie illegale Bauvorhaben, unzulässige Nutzungsänderungen) registriert.

Zu 2.: 

Regelmäßige Kontrollen von Bestandsgebäuden bzw. genehmigten und in Errichtung befindlichen Gebäuden finden in Neukölln ausschließlich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen statt. 

Für genehmigte Bauvorhaben ist der beabsichtigte Baubeginn der zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Spätestens mit dieser Baubeginnanzeige ist eine verantwortliche Bauleitung zu benennen, welche darüber zu wachen hat, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird. Die Bauleitung muss hierfür über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung verfügen. 

Für bestehende Gebäude ist nach Errichtung grundsätzlich die bzw. der Eigentümer*in selbst dafür verantwortlich, dass das Gebäude mindestens im baurechtlich genehmigten Zustand gehalten und die sichere Benutzbarkeit über die gesamte Standdauer gewährleistet wird. 

Die Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) führt zusätzliche, anlassbezogene Kontrollen durch. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise über Anzeigen bekannt wird, dass Baumaßnahmen begonnen oder Nutzungen aufgenommen wurden und der begründete Verdacht besteht, dass dabei Bauvorschriften nicht berücksichtigt wurden. 

Zu 3.: 

Eine quantitative Aussage zur Häufigkeit durchgeführter Kontrollen ist nicht möglich, da bauaufsichtliche Kontrollen, wie in Antwort zu Frage 2 beschrieben, anlassbezogen erfolgen. 

Zu 4.: 

Die Bau- u. Wohnungsaufsicht Neukölln verfügt über insgesamt 29 Vollzeitstellen, wovon 17 dem bautechnischen Bereich (Architekt*innen bzw. Bauingenieur*innen) zuzuordnen sind. 

Drei Stellen sind gegenwärtig (Stand: Februar 2025) unbesetzt. 

Zu 5.: 

In der BWA gehen zahlreiche Anzeigen von Mieter*innen, Bürger*innen, Mietervereinen, Anwält*innen, Bezirksschornsteinfegermeister*innen und anderen Behörden ein, die bau- und wohnungsaufsichtliche Mängel, aber auch Gefahren und Mängel nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz etc. beinhalteten. Baurechtliche Mängel oder Verstöße (im Sinne der Bauordnung für Berlin) wurden in Neukölln wie folgt festgestellt: 

2021: 338 Vorgänge; 2022: 337 Vorgänge; 2023: 326 Vorgänge 

Zu 6.: 

Konsequenz einer Mängelanzeige ist die Überprüfung des geschilderten Sachverhalts, also die Einleitung eines Verwaltungsverfahren in dessen Folge und in Abhängigkeit des jeweiligen Ermittlungsergebnisses ggf. Anordnungen getroffen, Zwangsmittel angedroht und festgesetzt werden können. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Bauen in Neukölln – Teil 2

Bauen in Neukölln – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/416/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Neukölln in den Jahren 2021, 2022, 2023 Baustopps verhängt?

2. Aus welchen Gründen wurden diese Maßnahmen ergriffen?

3. Gibt es in Neukölln eine Schwerpunktprüfung für bestimmte Bauprojekte oder -typen (z. B. Wohnungsbau, Gewerbebauten)?

4. Falls Frage 3. ja, wie werden diese Schwerpunkte festgelegt?

5. Wie gewährleistet das Bezirksamt Neukölln, dass bei Bauprojekten die Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben der Bauordnung Berlin eingehalten wird?

6. Wie wird dies kontrolliert?

7. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden im Zusammenhang mit Baurecht und erkannten Mängeln effizienter und transparenter zu gestalten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/416/XXI vom 18.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: 

In den Jahren 2021, 2022 und 2023 wurden im Bezirk Neukölln 34 Anordnungen zur Einstellung der Bauarbeiten (sogenannte Baustopps) verfügt. 

Zu 2.: 

In den meisten Fällen handelt es sich um Baumaßnahmen, welche begonnen wurden, ohne die erforderliche Baugenehmigung einzuholen oder weil notwendige Unterlagen zum Baubeginn, etwa fehlende Standsicherheits- oder Brandschutznachweise, bzw. die baufreigebenden Berichte der beauftragten Prüfingenieure, fehlten. Auch wesentliche Abweichungen von der Baugenehmigung in der Ausführung des Vorhabens führten zu sogenannten behördlichen Baustopps. 

Zu 3.: 

Nein, die Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) Neukölln führt grundsätzlich nur anlassbezogene Kontrollen durch. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn über Anzeigen bekannt wird, dass Baumaßnahmen begonnen oder Nutzungen aufgenommen wurden und der begründete Verdacht besteht, dass dabei Bauvorschriften nicht berücksichtigt wurden. 

Zu 4.: 

Siehe Antwort zu Frage 3. 

Zu 5.: 

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zum barrierefreien Bauen werden ausschließlich im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für Sonderbauten geprüft. Sonderbauten sind gemäß § 2 Abs. 4 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) z.B. Hochhäuser, größere Verkaufs- u. Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäuser (Aufzählung nur beispielhaft). Wohngebäude, mit Ausnahme von Wohnhochhäusern, gehören nicht zu den Sonderbauten. 

Für Sonderbauvorhaben wird demnach behördlich geprüft, ob die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit eingehalten werden. Sollte das nicht der Fall sein, kann eine Baugenehmigung auch nicht ausgestellt werden. 

Für alle anderen Bauvorhaben, welche dem Sonderbautatbestand nach § 2 Abs. 4 BauO Bln nicht unterliegen, ist die Entwurfsverfasserin bzw. der Entwurfsverfasser (i.d.R. bauvorlageberechtigte Architekt*innen) für die Richtigkeit des Entwurfs verantwortlich. Das heißt, die bzw. der planverfassende Architekt*in zeichnet verantwortlich für die Übereinstimmung seiner Bauvorlageplanung mit den öffentlich-rechtlichen Baubestimmungen. Hier enthalten sind selbstverständlich auch die Vorschriften zum barrierefreien Bauen. 

Zu 6.: 

Regelmäßige bauaufsichtliche Schlussabnahmen vor Aufnahme der Nutzung von Gebäuden sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Bauherrin bzw. der Bauherr hat jedoch die beabsichtigte Nutzungsaufnahme rechtzeitig bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei Bauvorhaben in den Gebäudeklassen 3 und 4 (siehe § 2 Abs. 3 BauO Bln) sind mit Anzeige der Nutzungsaufnahme die Ergebnisse der Überwachungen hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes vorzulegen. Sind die vorgelegten Unterlagen nicht zu beanstanden, steht der beabsichtigten Nutzungsaufnahme aus bauaufsichtlicher Sicht nichts im Wege. 

Zu 7.: 

Der in der Fragestellung implizierte Vorwurf, dass die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden zu Baumängeln nicht ausreichend effizient und intransparent erfolgt, wird durch das Bezirksamt deutlich zurückgewiesen. Als hilfreich würden hingegen eine umfassende Digitalisierung und eine ausreichende Personalausstattung angesehen. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 1

Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten sind durch die Aufstellung und spätere Entfernung des mittleren Pollers in der Braunschweiger Straße entstanden?
  2. Welche Abteilungen oder Akteure waren an der Planung und Umsetzung der Sperrung beteiligt?
  3. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen?
  4. Was waren die Gründe für die ursprünglich geplante Sperrung der Braunschweiger Straße durch den mittleren Poller?
  5. Gab es vor der Aufstellung des Pollers eine Bürgerbeteiligung oder ein öffentliches Konsultationsverfahren?
  6. Wenn Frage 5. ja, welche Ergebnisse haben diese erbracht?
  7. Was waren die konkreten Gründe für die Entfernung des Pollers nach wenigen Monaten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 2

Verkehrspoller in der Braunschweiger Straße – Teil 2

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Auswirkungen hatte die Sperrung der Braunschweiger Straße auf den Verkehr und die angrenzenden Wohngebiete?

2. Wurden mögliche Auswirkungen auf die Sperrung im Vorfeld evaluiert?

3. Gibt es Planungen für zukünftige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder -lenkung in der Braunschweiger Straße?

4. Warum wurde die Öffentlichkeit über die Aufstellung von Pollern, Sperrung und spätere Entfernung nicht oder nur unzureichend informiert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 1

Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 1

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/411/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23 Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Neukölln die Ergebnisse der T-online-Umfrage vom 27.12.2024, in der Neukölln von knapp 40 Prozent der Teilnehmer als dreckigster Bezirk Berlins eingestuft wurde?
  2. Welche jährlichen Kosten entstehen dem Bezirk Neukölln für Straßenreinigung, Müllbeseitigung und ähnliche Maßnahmen?
  3. Wie haben sich die Kosten dazu in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  4. Welche konkreten Bereiche in Neukölln werden vom Bezirksamt als besonders problematisch im Hinblick auf Verschmutzung eingeschätzt?
  5. Welche Maßnahmen wurden dort ergriffen?
  6. Wie wird die Zusammenarbeit mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) bewertet?
  7. Gibt es spezielle Vereinbarungen oder Projekte mit der BSR, um die Sauberkeit in Neukölln zu verbessern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/411/XXI vom 26.02.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

vorab sei darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Zuständigkeiten sowohl für die ordnungsmäßige Straßenreinigung als auch für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen aus dem öffentlichen Raum nicht (mehr) bei den Bezirksämtern liegen. 

Für die Straßenreinigung in den Straßen der Reinigungsklassen A und B gemäß Straßenreinigungsverzeichnis ist das Land Berlin, mithin die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zuständig, für Straßen der Reinigungsklasse C die Anlieger, für Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs die Eigentümer. 

Seit April 2023 ist zudem die gesetzliche Zuständigkeit für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen aus dem öffentlichen Straßenland von den Bezirken auf die BSR übergegangen. 

Seither hat sich die Rolle der Ordnungsämter auf diesen Themenfeldern dahingehend geändert, dass neben Aufdeckung von Mülldelikten (Groß- bis Kleinstvermüllungen) und der damit verbundenen Sanktionierung der Verursachenden die Rolle vorrangig darin besteht, eingehende Meldungen an die BSR zur weiteren Veranlassung in eigener Zuständigkeit weiterzuleiten. 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Bezirksamt versichert, dass es keine Umfragen von Telekommunikationsanbietern benötigt, um die Lage im Bezirk einzuschätzen. 

Der Sauberkeitszustand des Bezirks stellt für alle Beteiligten ein großes Ärgernis dar, dem mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln begegnet wird. Exemplarisch sei der Einsatz der sog. „SoKo Müll“ des Ordnungsamtes erwähnt. Den dort eingesetzten Kollegen ist es im Jahr 2024 gelungen, 86 Täter und Täterinnen namentlich zu machen und diese somit zur Rechenschaft zu ziehen. Nach einer internen Statistik konnten somit Delikte aufgeklärt werden, die sich auf ein Abfallvolumen von insgesamt ca. 208 m³ beziehen. 

Zu 2.: 

Seit Mai 2023, mit Wechsel der gesetzlichen Zuständigkeit, entstehen dem Ordnungsamt hierfür keine Kosten mehr. 

Zu 3.: 

Für die Beseitigung von Bauschutt, Baumischabfällen, Sonderabfällen sowie zurückgelassenen Bauschuttcontainern entstanden dem Ordnungsamt Kosten i.H.v.: 

2020: ca. 135T € 

2021: ca. 293T € 

2022: ca. 390T € 

2023 (bis 31.03.): ca, 156T € 

Seither Wechsel der gesetzlichen Zuständigkeiten keine weiteren Kosten.

Zu 4.: 

Besonders von Kleinstverschmutzungen (z.B. Zigarettenkippen oder Essensverpackungen) betroffen ist der dicht besiedelte Bereich innerhalb des S-Bahnrings sowie Orte im gesamten Bezirksgebiet, die von überdurchschnittlich vielen Menschen genutzt werden, so z.B. das Umfeld von Bahnhöfen sowie Bereichen mit Einkaufs- und Gastronomieangeboten. 

Bezogen auf illegale Müllablagerungen in großen Mengen (Sperrmüll und/oder Bauschutt) sind vorrangig Orte mit wenig oder keinen direkten Anwohnenden und somit mit fehlender sozialer Kontrolle betroffen. Exemplarische hierfür sind der Mittelbuschweg, das Kiehlufer sowie die Gerlinger Straße. 

Zu 5.: 

Die Einsatzplanung des Ordnungsamtes orientiert sich stets an den aktuell vorliegenden Erkenntnissen. 

Zu 6.: 

Das Ordnungsamt arbeitet eng mit der BSR zusammen, die Kommunikationswege sind durch die Mandantenrolle der BSR bei der Software „Ordnungsamt online“ standardisiert und digitalisiert. 

Bei sämtlichen Sachverhalten von besonderer Bedeutung sind die Kommunikation sowie die Lösungsfindung als vorbildlich zu bewerten. 

Zu 7.: 

Die Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt erfolgt in standardisierten Kommunikationsprozessen effizient. 

Es gibt eine Vereinbarung im Rahmen der BSR-Kieztage zwischen dem Geschäftsbereich des BzBm und der BSR. Die Kieztage bieten eine Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Sperrmüll. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 2

Neukölln der schmutzigste Bezirk in Berlin – Teil 2

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/412/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23 Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Fälle illegaler Müllablagerungen wurden im Jahr 2023 in Neukölln registriert?
  2. Welche Maßnahmen wurden zur Bekämpfung dieses Problems unternommen?
  3. Gibt es Initiativen oder Programme, die Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Reinigung und Pflege öffentlicher Räume in Neukölln einbeziehen?
  4. Liegen dem Bezirksamt Vergleichsdaten zur Sauberkeit in anderen Berliner Bezirken vor?
  5. Wenn Frage 4. ja, wie schneidet Neukölln im direkten Vergleich ab?
  6. Welche kurz- und langfristigen Strategien verfolgt das Bezirksamt, um die Sauberkeit in Neukölln zu verbessern und das Image des Bezirks in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/412/XXI vom 11.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Jahr 2023 hat das Ordnungsamt Neukölln insgesamt 18.141 Fälle der Kategorie illegale Beseitigung von Abfällen registriert, 12.609 davon betrafen illegal im öffentlichen Raum ab-gelegten Sperrmüll.

Zu sämtlichen Themenfeldern in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes sind 2023 31.180 Anliegen (zu vielen Anliegen gehen mehrere Meldungen ein) bearbeitet worden. 

Zu 2.: 

Im Rahmen des Programms „Saubere Stadt“ werden Maßnahmen und Projekte zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen wie Littering, Feinmüll und Sperrmüll finanziert und betreut. Darüber hinaus umfasst die Plattform „Null Müll Neukölln“ mehrere Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen. Beispiele sind Tausch- und Sperrmüllmärkte, Clean-Up-Boxen und die Aktivitäten der Kiezhausmeisterinnen. Ein präventiver Ansatz wird durch die Zero Waste Beauftragte unterstützt, die für die Förderung der Abfallvermeidung zuständig ist. 

Zu 3.: 

Das Programm „Null Müll Neukölln“ unterstützt Kiezputzaktionen durch Ausleihboxen für Reinigungsmaterialien, die vom Träger regelmäßig aufgefüllt werden. Informationen zum Zugang und zur Nutzung dieser Stationen sind auf der Website der Plattform zu finden. 

Zu 4.: 

Sämtliche an die Ordnungsämter gerichteten Meldungen zu Störungen im öffentlichen Raum werden landesweit über die Software „Ordnungsamt online“ erfasst und verwaltet. Möglichkeiten der statistischen Auswertung nach Kategorien bestehen für die einzelnen Bezirke ausschließlich für die Sachverhalte in eigener örtlicher Zuständigkeit. 

Auf https://ordnungsamt.berlin.de/frontend/statistiken stellt das für den Softwarebetrieb von „Ordnungsamt online“ zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten öffentlich einige landesweite statistische Vergleiche zur Verfügung. 

Zu 5.: 

Insgesamt gehen im Ordnungsamt Neukölln im Bezirksvergleich die meisten Meldungen zu Störungen im öffentlichen Raum ein. Eine vergleichende Auswertung nach Kategorien ist nicht möglich (siehe 4.). 

Zu 6.: 

Das Bezirksamt arbeitet stetig sowohl an der Verbesserung der Sauberkeit im Bezirk als auch an einer verbesserten Sichtbarkeit dieser bezirklichen Anstrengungen. Beispielhaft seien hier die Kiez- und Sperrmülltage angeführt, die nun mehrfach im Monat in Kooperation mit der BSR durchgeführt werden. Es gibt aber viele weitere Maßnahmen, wie bspw. die Kiezhausmeister*innen, Clean-Up-Boxen, Mehrwegberatungen uvm. 

Um einerseits tragfähige und nachhaltige Strategien zur Müllvermeidung zu entwickeln und andererseits die entwickelten Maßnahmen auch zielgruppengerecht an die Öffentlichkeit kommunizieren zu können wurde eigens die Plattform „Null Müll Neukölln“ im Herbst 2024 ins Leben gerufen. Die Website ( https://www.berlin.de/null-muell-neukoelln/ ) bietet hierbei einen umfassenden Überblick, welche unterschiedlichen Aktivitäten für welche Zielgruppe realisiert werden und wie die Bevölkerung Neuköllns sich selbst einbringen, Müll vermeiden oder anfallenden Müll besser entsorgen kann.

Langfristig ist zudem angedacht eine Zero-Waste-Strategie zu entwickeln, die es sich zum Ziel setzt, Müll gar nicht erst entstehen zu lassen oder Müll, der unvermeidbar ist, zumindest wieder einem Kreislauf zu zuführen (bspw. Baumaterialien, die nochmal verwendet werden können). 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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