Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln erinnert anlässlich des 65. Jahrestages des Mauerbaus am 13. August 1961 an die Opfer der deutschen Teilung und des SED-Unrechts. Neukölln war von der Berliner Mauer unmittelbar betroffen. Entlang der Grenze zu Treptow wurden Straßen und Nachbarschaften durchschnitten, Verkehrswege unterbrochen und Menschen voneinander getrennt. Der Grenzabschnitt zwischen Neukölln und Treptow war dabei der längste zwischen zwei Berliner Bezirken.
Besonders die Heidelberger Straße steht für die Geschichte von Teilung, Flucht und Widerstand. Von Neukölln aus wurden dort mehrere Fluchttunnel gegraben. Der West-Berliner Fluchthelfer Heinz Jercha wurde 1962 bei einer solchen Fluchthilfe von Mitarbeitern der DDR-Staatssicherheit angeschossen und starb nach seiner Rückkehr auf die Neuköllner Seite an seinen Verletzungen. Auch an der Grenze zwischen Neukölln und Treptow kamen Menschen ums Leben. Dazu gehörten die Kinder Jörg Hartmann und Lothar Schleusener, die 1966 an der Kiefholzstraße von DDR-Grenzposten erschossen wurden.
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln gedenkt der Opfer der Berliner Mauer und würdigt den Mut der Menschen, die anderen bei der Flucht in die Freiheit halfen. Sie bekennt sich dazu, die Erinnerung an die deutsche Teilung, an das SED-Unrecht und an die Schicksale an der Neuköllner Mauergrenze wachzuhalten. Der 65. Jahrestag des Mauerbaus mahnt dazu, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und die Einheit Deutschlands nicht als selbstverständlich anzusehen.
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. September 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie bewertet das Bezirksamt die Entwicklung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Neukölln während der XXI. Wahlperiode?
2. Wie bewertet das Bezirksamt den Kampf gegen Verschmutzung sowie generell den Zustand des öffentlichen Raums in Neukölln während der XXI. Wahlperiode?
3. Wie bewertet das Bezirksamt die Entwicklung der Herausforderungen in den Bereichen Migration und Integration in Neukölln während der XXI. Wahlperiode?
4. Wie bewertet das Bezirksamt die Entwicklung der Situation an den Neuköllner Schulen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe während der XXI. Wahlperiode?
5. Wie bewertet das Bezirksamt zum Ende der XXI. Wahlperiode die Leistungsfähigkeit der Bezirksverwaltung?
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am02. September 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Sind nach aktuellem Stand alle Wahllokale und Wahlvorstände in Neukölln für den 20. September 2026 personell und organisatorisch vollständig vorbereitet?
Wie wird die ausreichende Versorgung von Wahllokalen mit Stimmzetteln sichergestellt?
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 02. September 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie hat sich die Zahl der angebotenen Bürgeramtstermine an den Neuköllner Standorten seit der Schließung des Bürgeramts Sonnenallee zum 1. August 2026 entwickelt?
Konnte die durch die Schließung weggefallene Terminkapazität vollständig durch zusätzliche Kapazitäten an den verbliebenen Neuköllner Bürgerämtern ausgeglichen werden?
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am02. September 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele vorfristig angebrachte Wahlplakate aufgeschlüsselt nach Parteien hat das Ordnungsamt im Zuge der Berlinwahlen durch Anzeige oder durch eigene Begehung im Außendienst festgestellt?
Welche Ordnungsmaßnahmen wie schriftliche Verwarnungen, Bußgelder, Abhängen o.ä. hat das Ordnungsamt aufgrund vorfristig aufgehängter Wahlplakate ergriffen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2537/XXI vom 02.09.2026
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am20. Mai 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Themen standen bei der Informationsveranstaltung an der Rixdorfer Schule im Mittelpunkt?
Welche konkreten Ergebnisse gab es bei der Veranstaltung?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2443/XXI vom 20.05.2026
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am20. Mai 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie lange wird die Beseitigung des Wasserrohrbruchs auf Höhe Minzeweg 72, der derzeit eine vollständige Durchfahrt der Straße verhindert, voraussichtlich noch andauern?
Wie lange bleibt die Baustelle auf Höhe Minzeweg 70 bestehen, die aktuell die Fahrspur vollständig sperrt und lediglich eine schmale Umfahrung über den Bürgersteig ermöglicht?
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
In welchen konkreten Bereichen setzt das Bezirksamt Neukölln derzeit Systeme mit Künstlicher Intelligenz ein?
Welche personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit KI-Anwendungen im Bezirksamt verarbeitet?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um den Datenschutz beim Einsatz von KI zu gewährleisten?
Welche externen Dienstleister oder Softwareanbieter werden für KI-Anwendungen im Bezirksamt eingesetzt?
Welche Kosten sind dem Bezirksamt durch den Einsatz von KI-Systemen bislang entstanden?
In welchen Verwaltungsprozessen soll KI künftig eingesetzt werden?
Welche Risiken oder Fehlentscheidungen durch KI-Systeme wurden bislang festgestellt?
Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Entscheidungen gegenüber Bürgern weiterhin nachvollziehbar und überprüfbar bleiben, wenn KI eingesetzt wird?
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
An welchen öffentlichen Gebäuden, Dienststellen, Schulen, Einrichtungen oder sonstigen Liegenschaften des Bezirks Neukölln wurden seit dem 1. Januar 2022 Fahnen oder Flaggen gehisst, die weder Hoheitszeichen des Bundes, des Landes Berlin noch des Bezirks Neukölln sind?
Um welche Fahnen oder Flaggen handelte es sich hierbei im Einzelnen, einschließlich ausländischer Nationalflaggen, Verbandsflaggen, politischer Aktionsflaggen, weltanschaulich geprägter Symbolflaggen oder sonstiger themenbezogener Fahnen?
Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage, Verwaltungsvorschrift, Senatsvorgabe, Bezirksamtsentscheidung oder sonstigen Ermächtigung beruhte jeweils das Hissen dieser Fahnen oder Flaggen?
Wer traf jeweils die Entscheidung über Auswahl, Anlass, Zeitraum und Ort der Beflaggung, und wurden hierzu Beschlüsse des Bezirksamtes oder Einzelentscheidungen von Amtsträgern gefasst?
Wie bewertet das Bezirksamt das Hissen politisch, weltanschaulich oder gesellschaftspolitisch aufgeladener Symbolflaggen an öffentlichen Gebäuden im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene staatliche Neutralitätspflicht, das Sachlichkeitsgebot sowie die Pflicht zu unparteiischer Amtsführung?
Welche Prüfungen nimmt das Bezirksamt vor, um sicherzustellen, dass durch das Hissen bestimmter Fahnen oder Flaggen keine einseitige politische Stellungnahme des Bezirksamtes erfolgt und keine Bürger mit abweichender Auffassung ausgeschlossen oder diskriminiert werden?
Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk seit dem 1. Januar 2022 durch Anschaffung, Ersatzbeschaffung, Lagerung, Pflege, technische Vorrichtungen, Personalaufwand sowie sonstige im Zusammenhang mit der Beflaggung entstandene Aufwendungen entstanden?
Gibt es eine rechtssichere und transparente Beflaggungsrichtlinie für bezirkliche Gebäude, die Hoheitszeichen, Gedenktage, zulässige Ausnahmen, Entscheidungszuständigkeiten sowie die Wahrung der Neutralitätspflicht verbindlich regelt?
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, anlässlich des 65. Jahrestages des Mauerbaus am 13. August 2026 eine würdige Gedenkveranstaltung zu organisieren und dabei eine Zusammenarbeit mit dem benachbarten Bezirk Treptow-Köpenick zu prüfen.
Begründung:
Der Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 stellte einen tiefen Einschnitt in die deutsche Geschichte dar und führte auch im Bereich der heutigen Bezirke Neukölln und Treptow-Köpenick zur Teilung von Stadtteilen, Lebenswegen und Familien. Ein gemeinsames Gedenken der benachbarten Bezirke kann dazu beitragen, die historische Bedeutung dieses Ereignisses sichtbar zu machen und die Erinnerung an die Folgen der Teilung wachzuhalten.
Die Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Bezirke.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln stellt fest, dass es in den vergangenen Monaten im Bezirk Neukölln wiederholt zu Schusswaffenvorfällen im öffentlichen Raum gekommen ist, darunter Angriffe auf Personen und gastronomische Einrichtungen, die auch Unbeteiligte gefährden und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen. Parallel dazu zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik für Berlin einen deutlichen Anstieg von Straftaten unter Einsatz von Schusswaffen. Ein Teil dieser Gewalt steht im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, einschließlich Strukturen der sogenannten Clan-Kriminalität. Die Entwicklung verdeutlicht, dass Neukölln zunehmend von gewalttätigen Auseinandersetzungen betroffen ist und eine konsequente Reaktion erforderlich ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert den Senat von Berlin auf, die polizeiliche Präsenz im Bezirk Neukölln, insbesondere an bekannten Brennpunkten sowie in den Abend- und Nachtstunden, deutlich zu erhöhen, die Bekämpfung organisierter Kriminalität und gewaltbereiter Gruppen, einschließlich clanbezogener Strukturen konsequent zu intensivieren, sowie wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schießereien im öffentlichen Raum zu verhindern.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/653/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. April 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche konkreten meldepflichtigen sexuell übertragbaren Infektionen werden im Gesundheitsamt Neukölln aktuell statistisch erfasst?
Welche nicht meldepflichtigen sexuell übertragbaren Infektionen werden im Gesundheitsamt Neukölln aktuell nicht systematisch erfasst?
Welche konkreten Daten liegen dem Gesundheitsamt Neukölln zur Verbreitung meldepflichtiger sexuell übertragbarer Infektionen im Bezirk für das Jahr 2025 vor?
Welche konkreten Daten liegen dem Gesundheitsamt Neukölln zur Verbreitung nicht meldepflichtiger sexuell übertragbarer Infektionen im Bezirk nicht vor?
Wie bewertet das Gesundheitsamt Neukölln die Aussagekraft der vorhandenen Datenlage für eine realistische Einschätzung der Infektionslage im Bezirk?
Welche konkreten Defizite bestehen nach Einschätzung des Gesundheitsamts Neukölln bei der Datenerhebung im Bereich sexuell übertragbarer Infektionen?
Welche Maßnahmen hat das Gesundheitsamt Neukölln seit dem Jahr 2023 ergriffen, um die Datengrundlage zu verbessern?
Welche konkreten zusätzlichen Datenerhebungen wären nach Einschätzung des Gesundheitsamts Neukölln erforderlich, um eine belastbare Lageeinschätzung zu ermöglichen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/653/XXI vom 22.04.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 8.:
Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden von der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung und ihren nachgeordneten Einrichtungen, den zwölf Gesundheitsämtern sowie den gesonderten Organisationseinheiten für Qualitätsentwicklung, Planung und Organisation der Bezirksämter wahrgenommen. Zum Berliner ÖGD gehören auch bezirksübergreifend arbeitende Zentren mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Ihre Angebote können von allen Berlinerinnen und Berlinern unabhängig von ihrem Wohnort in Anspruch genommen werden. Die Schwerpunkte, Aufgaben und Standorte der Zentren sind in der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) festgelegt.
Gemäß § 1 GDZustVO werden die Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes und die Auf-gaben der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten sowie Aids unter der Bezeichnung „Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung“ für alle Bezirke wahrgenommen von den Bezirken:
1. Charlottenburg-Wilmersdorf,
2. Friedrichshain-Kreuzberg,
3. Marzahn-Hellersdorf,
4. Mitte an den vom Bezirk festgelegten Standorten:
Mitte (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids) und
Tempelhof-Schöneberg (außer Aufgaben der Beratung in sozialmedizinischen Fragen),
5. Steglitz-Zehlendorf (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids).
Aufgrund der dargestellten Regionalisierung dieser Aufgabe in den Zentren für sexuelle Gesundheit besteht für das Gesundheitsamt Neukölln keine Zuständigkeit mit Blick auf die Fragestellungen.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/652/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. April 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdungen mit Bezug zu sexualisierter Gewalt wurden im Jugendamt Neukölln in den Jahren 2023, 2024, 2025 und im laufenden Jahr 2026 registriert?
In wie vielen dieser Fälle wurde durch das Jugendamt Neukölln eine Kindeswohlgefährdung festgestellt?
Welche Maßnahmen wurden durch das Jugendamt Neukölln in diesen Fällen jeweils eingeleitet?
Wie viele Stellen sind im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Neukölln aktuell vorgesehen?
Wie hoch ist die durchschnittliche Fallzahl je Vollzeitstelle im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Neukölln?
Welche vom Bezirksamt Neukölln finanzierten oder durchgeführten Präventionsangebote zur Verhinderung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige bestehen aktuell im Bezirk?
Welche Beratungsangebote des Jugendamtes Neukölln stehen betroffenen Kindern, Jugendlichen und Familien aktuell zur Verfügung?
Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt Neukölln seit 2024 zur Verbesserung des Kinderschutzes im Bezirk umgesetzt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/652/XXI vom 28.05.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 2.:
Siehe oben.
Zu 3.:
Die fallspezifischen Maßnahmen der jeweiligen Fälle können anhand der Datenübersicht im Fachverfahren nicht abgebildet werden. Grundsätzlich gibt es, wie auch bei anderen Gefährdungslagen, verschiedene Möglichkeiten, die nach kollegialer Beratung und in Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt vorgesehener Fachkonferenz sowie nach Beratung der Kolleg*innen von Fachberatungsstellen wie folgt aussehen können:
Einbezug weiterer medizinischer Stellen (Kinderschutzambulanzen, Kinder- und Jugendge-sundheitsdienste, Kinder- und Jugendpsychiatrie etc.)
Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII
Erstellung eines individuellen Hilfe- und Schutzkonzeptes zur Gefahrenabwehr und Sicher-stellung des Kindeswohls
Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär) gemäß § 27 SGB VIII – § 34 SGB VIII
Hilfen zur Eingliederungshilfe für den Personenkreis gemäß § 35a SGB VIII (ambulant, teil-stationär, stationär)
Anrufung des FamG gemäß § 8a SGB VIII i.V.m. § 1666 BGB
Anbindung an Fachberatungsstellen
Zu 4.:
93 inklusive aller Leitungsstellen und –anteile, dabei hier nur RSD ohne Spezialdienste
Zu 5.:
69 mit Stand 31.05.2025
Zu 6.:
Neuköllnspezifisch hat das Jugendamt einen Leistungsvertrag mit dem Träger HILFE FÜR JUNGS e.V. für präventive Angebote gemäß § 11 SGB VIII.
Zu 7.:
Das Jugendamt Neukölln nutzt und verweist auf die Angebote des Netzwerk Kinderschutz in Berlin wie beispielsweise die Kinderschutzambulanzen, das Childhood Haus Berlin sowie Fachberatungsstellen wie Wildwasser e.V., Kind im Zentrum e.V., das Kinderschutzzentrum, Strohhalm e.V., die „berliner jungs“ sowie die Fachberatungs- und Koordinierungsstelle bei Handel mit und Ausbeutung von Minderjährigen.
Zu 8.:
Regelmäßige kollegiale Beratungen, Fallteams, Reflecting Teams in den jeweiligen Teams
bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt Fachkonferenzen entsprechend Handlungsemp-fehlung/AV Kinderschutz Jug/Ges
Inhouse-Schulungen zu häuslicher Gewalt, Istanbul Konvention
Fallbesprechungen mit Kinderschutzkoordination; Teilnahme dieser am Qualifizierungs-lehrgang Fallanalysen
Neuköllner Falllabore als Instrument zur Qualitäts(weiter-)entwicklung im Kinderschutz
Interdisziplinäre Kinderschutzfachrunde
regelmäßige thematisch aufbereitete Netzwerktreffen Neuköllner IseFs (insofern erfahrene Fachkräfte) mit der Kinderschutzkoordination
Jour fixe Kinderschutz in Rotation mit KJGD und Vivantes Klinik Neukölln
Kooperations- AG zwischen Regionen und dem Kinderschutzteam sowie Weiterentwicklung Kinderschutzkonzept Kinderschutzteam
Inhouse-Schulungen mit spezialisierten Fachberatungsstellen für 2026 geplant (häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Ausbeutung von und Handel mit Minderjährigen)
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. April 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Aus welchem Grund hat das Bezirksamt – wie dem HVKN am 24.03.2026 per Mail mitgeteilt wurde – jeweils die vier Projekte ausgewählt, deren Finanzierung aus Mitteln des sogenannten Sondervermögens des Bundes geprüft werden soll?
Welche Ergebnisse hat die rechtliche Überprüfung der Umsetzbarkeit bislang bei den jeweiligen Projekten ergeben?
Aus welchen Gründen erfüllen die vorgeschlagenen Projekte nach Auffassung des Bezirksamts die Ziele des sogenannten Sondervermögens?
Welche konkrete Rendite – z. B. wirtschaftlich, sozial, umweltpolitisch, monetär o. ä. – erwartet das Bezirksamt von den einzelnen Projekten in welcher messbaren Größenordnung?
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am25. März 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
In welcher Form wird jede einzelne Kontrolle von Spätverkaufsstellen durch den Allgemeinen Ordnungsdienst hinsichtlich des Sonn- und Feiertagsöffnungsverbots dokumentiert?
Aus welchem Grund erstellt das Bezirksamt daraus keine statistische Auswertung über Anzahl und Ergebnisse dieser Kontrollen?
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am25. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
In welcher Form hat das Bezirksamt oder dessen Mitglieder auf den damaligen vermeintlichen Mordversuch auf den Leiter der deutsch-arabischen Schule Herrn Al-M., öffentlich reagiert, z. B. über die sozialen Medien, in Pressemitteilungen, in Interviews oder in anderen Veröffentlichungen?
Wurden diese Veröffentlichungen im Rahmen des offenbar nur erfundenen Mordversuchs korrigiert?
Antragsteller:Jörg Kapitän, stellv.Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, in welchen Straßen oder Bereichen des Bezirks Neukölln sich ordnungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Gewerbebetrieben besonders häufen, und dort verstärkte Schwerpunktkontrollen durch den Allgemeinen Ordnungsdienst im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeiten (z. B. Jugendschutz, Nichtraucherschutz, Ladenöffnungsgesetz, Nutzung öffentlicher Flächen) durchzuführen.
Der BVV ist über die Ergebnisse der Prüfung sowie über mögliche Schwerpunktbereiche zu berichten.
Begründung
Mehrere Berliner Ordnungsämter haben darauf hingewiesen, dass die Gewerbeüberwachung in der Stadt seit Jahren strukturelle Probleme hat. Nach Medienberichten fehlt es an Personal und klaren Zuständigkeiten, sodass Kontrollen teilweise nur eingeschränkt stattfinden. In diesem Zusammenhang wurde auch davor gewarnt, dass sich in einzelnen Bereichen Strukturen entwickeln könnten, in denen gesetzliche Vorgaben kaum noch durchgesetzt werden.
Gerade in einem Bezirk wie Neukölln mit einer hohen Dichte an Gastronomiebetrieben, Spätverkaufsstellen, Wettbüros und anderen Gewerben ist eine sichtbare ordnungsrechtliche Präsenz wichtig. Wenn sich in bestimmten Straßen oder Bereichen Beschwerden oder ordnungsrechtliche Probleme häufen, sollten die vorhandenen Kontrollmöglichkeiten gezielt genutzt werden. Schwerpunktkontrollen im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeiten können dazu beitragen, bestehende Regeln konsequenter durchzusetzen und Missstände frühzeitig zu erkennen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV Neukölln ist zutiefst erschüttert über die Berichte zu mutmaßlichen Vergewaltigungen einer 16-jährigen Jugendlichen im Neuköllner Jugendzentrum Wutzkyallee. Besonders alarmierend ist, dass nach Medienberichten Hinweise auf die Tat offenbar bereits seit längerer Zeit bekannt gewesen sein sollen, ohne dass unverzüglich die Polizei eingeschaltet wurde.
Sollte sich bestätigen, dass Verantwortliche in der Einrichtung oder im Jugendamt Hinweise auf eine schwere Sexualstraftat gegen eine Minderjährige nicht sofort an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet haben, wäre dies ein gravierendes Behördenversagen und ein schwerer Schlag gegen das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Schutzstrukturen für Kinder und Jugendliche. Jugendeinrichtungen dürfen keine Räume sein, in denen Straftaten geschehen, relativiert, intern „geklärt“ oder aus Angst vor den Tätern und daraus resultierender Imageschäden verschwiegen werden. Verhältnisse wie es sie in der britischen Stadt Rotherham jahrelang durch eine migrantisch-islamistische Sex-Bande gegen Minderjährige gegeben hat, müssen uns Warnung und Mahnung sein. Wer Hinweise auf sexuelle Gewalt gegen Minderjährige nicht unverzüglich zur Anzeige bringt, nimmt in Kauf, dass Täter geschützt und Opfer im Stich gelassen werden. Die Vorgänge in der Jugendeinrichtung Wutzkyallee müssen daher nicht allein strafrechtlich, sondern auch politisch durch das Bezirksamt aufgeklärt werden.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/639/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. März folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wann wurde der Antrag auf Durchführung eines Modellprojekts zur Legalisierung von Konsumcannabis durch die zuständige Behörde beschieden?
Wann ist die Ablehnung dem Antragsteller offiziell zugegangen?
Aus welchen Gründen wurde der Antrag durch die zuständige Bundesbehörde abgelehnt?
Aus welchen Gründen wurde die Begründung der Ablehnung dem zuständigen Ausschuss bislang nicht zur Verfügung gestellt?
In welchem Stadium befindet sich das derzeitige Widerspruchsverfahren?
Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über vergleichbare Projekte oder Modellvorhaben zum Konsumcannabis in anderen Berliner Bezirken, insbesondere in Friedrichshain-Kreuzberg?
Welche Unterschiede bestehen aus Sicht des Bezirksamtes zwischen dem Verfahren beziehungsweise der Genehmigungspraxis in Neukölln und möglichen Verfahren in anderen Berliner Bezirken, z. B. Friedrichshain-Kreuzberg?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/639/XXI vom 08.04.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 5.:
Das Bezirksamt ist als Kooperationspartner der Antragstellerinnen nicht verfahrensbeteiligt.
Zu 6.:
Dem Bezirksamt ist bekannt, dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ebenfalls Kooperationspartner im gegenständlichen Forschungsprojekt ist, da – wie dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss sowie der Öffentlichkeit mitgeteilt – gemeinsam eine Kooperation vereinbart wurde.
Zu 7.:
Es gibt in Neukölln keine Genehmigungspraxis, da das Bezirksamt Neukölln keine sachliche Zuständigkeit für die Durchführung des § 2 Absatz 4 KCanG hat.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele frostbedingte Schlaglöcher wurden seit dem 1.1.2025 auf Straßen in bezirklicher Zuständigkeit (Bezirksstraßen, Anlieger- und Erschließungsstraßen) im Bezirk Neukölln erfasst?
Nach welchem Verfahren erfasst das Bezirksamt frostbedingte Fahrbahnschäden auf den in bezirklicher Straßenbaulast stehenden Straßen (z. B. turnusmäßige Kontrollen, Meldungen über das Anliegermanagement-System, Außendienstbegehungen)?
Wie viele entsprechende Schadensmeldungen sind im genannten Zeitraum beim Bezirksamt eingegangen?
Wie lange dauerte die Beseitigung frostbedingter und anderer Schlaglöcher auf bezirklichen Straßen durchschnittlich vom Eingang der Meldung bis zur Instandsetzung?
Welche Instandsetzungsmaßnahmen wurden auf bezirklichen Straßen angewandt (z. B. provisorische Kaltasphalt-Reparaturen, dauerhafte Deckensanierung)?
Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk Neukölln im Winter 2025 und 2026 durch die Beseitigung frostbedingter Schäden auf bezirklichen Straßen entstanden?
Welche bezirklichen Straßen mussten aufgrund frostbedingter Schäden zeitweise gesperrt oder in ihrer Nutzung eingeschränkt werden?
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am25. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
An welchem Datum hat das Bezirksamt Neukölln Sanierungsmaßnahmen für die Schule am Bienwaldring in Form eines sogenannten Priorisierungssteckbriefes bei der Investitionsplanung angemeldet, um insbesondere die baulichen Maßnahmen Schwimmbadsanierung, Aufzugsanierung sowie Sanierung der Decken und Leitungen zu finanzieren?
Für welche Haushaltsjahre sind– auch unter Einbeziehung der Ergebnisse des Gesprächstermins von Stadträtin Wolter mit der Senatsverwaltung am 12.02.2026 – Mittel in der Investitionsplanung für die Sanierung der Schule am Bienwaldring vorgesehen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2286/XXI vom 25.02.2026
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
In welchem bezirklichen Gremium wurde der Beschluss zur Teilnahme am Programm „Demokratie leben“ für die Programmjahre 2025 bzw. 2026 gefasst?
Wann wurde der unter 1) aufgeführte jeweilige Beschluss für die genannten Programmjahre mittels Protokollauszug oder eidesstaatlicher Versicherung des federführenden Amtes an die Regiestelle im BAFzA gemeldet?
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am23. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet?
Welche organisatorischen Maßnahmen (z. B. Zuständigkeiten, interne Fristen, Controlling/Fristenmonitoring, Vertretungsregelungen) wurden bisher seitens des Bezirksamts eingeführt, um Fristüberschreitungen zu vermeiden?
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/616/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele bauaufsichtliche Vorgänge mit Bezug auf Grundstücke im umgangssprachlich als „Blumenviertel“ bezeichneten Bereich wurden in den Jahren 2021 bis 2025 jeweils eingeleitet (bitte jahresweise aufschlüsseln)?
In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Baueinstellungsverfügung erlassen?
In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen?
In wie vielen dieser Verfahren wurde eine Rückbauverfügung erlassen?
In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet?
In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt?
Wie viele der eingeleiteten Verfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen?
Wie viele Vollzeitäquivalente stehen dem zuständigen Fachbereich aktuell für bauaufsichtliche Maßnahmen im Ortsteil Rudow bzw. in ganz Neukölln zur Verfügung?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/616/XXI vom 27.05.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Als Grundlage für die Daten wurden die „Planungsräume der Bezirksregion Rudow“ des Bezirksamtes Neukölln herangezogen:
Es sind keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Dementsprechend wurden auch keine Bußgelder verhängt.
Zu 7.:
Siehe Tabelle zu den Fragen 1 bis 4.
Zu 8.:
Der Verwaltungsbezirk Neukölln unterteilt sich in 13 Bauaufsichtsbezirke. Der Stellenplan sieht für jeden Bauaufsichtsbezirk eine technische Vollzeitstelle vor. Zwei Stellen sind gegenwärtig unbesetzt. Diese befinden sich jedoch in Ausschreibung. Ein Bauaufsichtsbezirk ist in Teilzeit (0,72 Stellenanteile) besetzt.
Die Zuständigkeiten in einem Bauaufsichtsbezirk sind sehr umfangreich und gehen weit über ordnungsbehördliche Aufgaben hinaus. Der Arbeitsbereich eines Bauaufsichtsbezirks umfasst im Wesentlichen:
– Bearbeitung aller Verfahren des allgemeinen Hoch- und Sonderbaus
– Überprüfung von bautechnischen Nachweisen
– Bauüberwachung
– Bearbeitung von Vorgängen zur Beseitigung bauordnungswidriger Zustände
– Erteilung von Auskünften
– Bearbeitung von Beschwerden
– Bearbeitung von Widersprüchen
– Mitarbeit bei planungsrechtlichen Beurteilungen
– Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
– Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen
Schätzungsweise können damit bestenfalls 0,2 Stellenanteile pro Bauaufsichtsbezirk für ordnungsbehördliche Tätigkeiten eingesetzt werden.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/614/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Februar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Kenntnis hat das BA über die Einladungspolitik der vom Bezirk mitfinanzierten Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen?
2. In welchem Umfang werden Vertreter der BVV Neukölln, des BA sowie anderer demokratisch legitimierter Gremien zu Premieren eingeladen?
3. Hat das BA Kenntnis darüber, nach welchen Kriterien die Auswahl der eingeladenen Gäste bei Premieren oder sonstigen offiziellen Veranstaltungen der Neuköllner Oper erfolgt?
4. Gibt es nach Kenntnis des BA interne Leitlinien, Konzepte oder informelle Regelungen zur Einladung von Gästen?
5. Wurde dem BA in der Vergangenheit bekannt, dass einzelne politische Gruppierungen, Mandatsträger oder gesellschaftliche Gruppen von Einladungen ausgeschlossen wurden?
6. Falls Frage 5 bejaht wird: Welche Gründe sind dem BA hierfür bekannt und wie bewertet das BA diese Praxis?
7. Inwiefern sieht das BA bei sich eine Verantwortung, bei öffentlich geförderten Kultureinrichtungen auf eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Einladungspolitik hinzuwirken?
8. Plant das BA Maßnahmen oder Gespräche mit der Neuköllner Oper, um Transparenz und Gleichbehandlung bei Einladungen grundsätzlich sicherzustellen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/614/XXI vom 26.03.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das BA hat keine Kenntnisse über die Einladungspolitik der Neuköllner Oper bei Premieren und offiziellen Veranstaltungen. Die Neuköllner Oper ist ein eingetragener Verein und dem Bezirksamt in Hinblick auf die Einladungspolitik nicht rechenschaftspflichtig.
Zu 2.:
Es ist dem Bezirksamt nicht bekannt, in welchem Umfang Vertreter der BVV Neukölln, des BA sowie anderer demokratisch legitimierter Gremien zu Premieren eingeladen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der Saal lediglich über ca. 200 Sitzplätze verfügt.
Zu 3.:
Das BA hat keine Kenntnis darüber, nach welchen Kriterien die Auswahl der eingeladenen Gäste bei Premieren oder sonstigen offiziellen Veranstaltungen der Neuköllner Oper erfolgt.
Zur Erläuterung: Veranstaltungshäuser laden zu Premieren Multiplikator*innen ein, mit dem Ziel, das Haus bei den folgenden Veranstaltungen möglichst auslasten zu können.
Zu 4.:
Es gibt keine Kenntnisse, ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.
Zu 5.:
Dem Bezirksamt ist nichts dergleichen bekannt.
Zu 6.:
Entfällt.
Zu 7.:
Die Einladungspolitik obliegt den Kultureinrichtungen.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am28. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurde in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht?
Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit dem 25.06.2025 unternommen, um das bezirkliche Management bei der Bearbeitung von Akteneinsichtsgesuchen zu verbessern?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 2233/XXI vom 28.01.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Es sind im abgefragten Zeitraum 93 Anträge auf Akteneinsicht eingegangen. Eine statistische Erfassung der Fraktionszugehörigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erfolgt nicht.
Zu 2.:
Das Rechtsamt hat für die mit dem Thema befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Leitfaden mit verfahrensgebenden Hinweisen zum Prozedere der Bearbeitung von Akteneinsichten erstellt, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat, für den Leiter des Geschäftsbereichs
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet?
Welche organisatorischen Maßnahmen (z. B. Zuständigkeiten, interne Fristen, Controlling/Fristenmonitoring, Vertretungsregelungen) wurden bisher seitens des Bezirksamts eingeführt, um Fristüberschreitungen zu vermeiden?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 2236/XXI vom 28.01.2026
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am28. Januar 2026 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Warum hat die Bezirksstadträtin Wolter den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur am 6. Januar fälschlicherweise darüber informiert, dass die Dächer auf Neuköllner Turnhallen vom Schnee befreit würden?
Warum wurden schon am 08.01. Turnhallen im Bezirk Neukölln aufgrund von Schneebelastung auf den Dächern gesperrt, obwohl diese angeblich geräumt werden sollten?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 2222/XXI vom 28. Januar 2026