Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Juni 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt die Vorgehensweise des Bezirksamtes bei der Organisation der zweiten Informationsveranstaltung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg. Anstatt einen ehrlichen Austausch mit den Bürgern zu suchen, vermittelt das Bezirksamt den Eindruck, es wolle sich und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vor unangenehmen Szenen schützen. Offenbar will man sich der Verantwortung für die falsche Entscheidung für den Standort Sangerhauser Weg nicht stellen. 

Dass die Teilnehmerzahl der Veranstaltung begrenzt wurde und die Bürger die Fragen im Vorfeld anmelden mussten, ist inakzeptabel und begegnet nicht den Erwartungen der Bürgerschaft, der Bürgerinitiative vor Ort sowie den mehr als 1000 Einwohnern, die sich in einem Einwohnerantrag gegen den Standort Sangerhauser Weg aussprechen. 

Anstatt die falsche Politik der Flüchtlingsansiedlung an dem Standort wenigstens zu erklären, wird Bürgerbeteiligung hier nur vorgegaukelt, offenbar, um zu verschleiern, dass die Bebauung längst beschlossene Sache ist. Die Neuköllner haben mehr Transparenz ehrlichere Formen der Beteiligung verdient. 

Begründung:

Die Planungen zur Einrichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände am Sangerhauser Weg werfen berechtigte Fragen auf. Das bisherige Vorgehen der Verwaltung lässt aus Sicht vieler Bürger das nötige Maß an Transparenz und Einbindung vermissen. Die Einladung zur zweiten Informationsveranstaltung am 26. Juni 2025 vermittelt nicht den Eindruck echter Beteiligung, sondern vielmehr das eines verwaltungsseitig strukturierten Ablaufs mit begrenztem Diskussionsraum.

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 300 Personen bei gleichzeitig hohem öffentlichen Interesse in einem dicht besiedelten Wohngebiet wirkt unangemessen. Dass die Teilnehmer nur aus dem unmittelbaren Umkreis eingeladen wurden, geht auch insofern am Bedarf vorbei, als dass der Parkplatz ja gerade auch für Bürger wichtig ist, die eine weitere Anreise zum Britzer Garten haben. Es entsteht das Bild einer Veranstaltung, bei der eher das Konfliktmanagement des Bezirksamtes im Vordergrund steht als der offene Austausch mit der Bevölkerung. 

Die Bürger vor Ort haben ein berechtigtes Interesse daran mitzureden, wenn es um die Zukunft ihres Viertels geht. Wer Vertrauen in politische Prozesse erhalten will, muss dieses Mitspracherecht ernst nehmen. Ein transparentes, frühzeitiges und ergebnisoffenes Verfahren ist deshalb das Mindeste – gerade bei einem Thema von solcher Tragweite.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Gesamtkosten (inkl. Personalaufwand, technischer Umsetzung und externer Unterstützung) sind dem Bezirksamt bzw. der zuständigen Stelle auf Landesebene im Zusammenhang mit der Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Erhebung zum Migrationshintergrund unter den Mitarbeitern des Bezirksamtes nach dem Partizipationsgesetz 2024 entstanden, dessen Ergebnis den Bezirksverordneten am 05.06.2025 zugeleitet wurde?
  2. Ist angesichts der äußerst geringen Rücklaufquote von nur 26,1 % geplant, künftig auf derartige Erhebungen zu verzichten oder sie zumindest zu überarbeiten, um Aufwand, Kosten und Nutzen in ein verhältnismäßigeres Verhältnis zu bringen?
  3. Welchen konkreten Mehrwert sieht das Bezirksamt für die alltägliche Verwaltungsarbeit und die Bürger in Neukölln durch diese Erhebung, insbesondere im Hinblick auf Servicequalität, Personalgewinnung und Effizienzsteigerung?
  4. Führt die Unterrepräsentation der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund im Bezirksamt Neukölln im Vergleich zur Gesamtbevölkerung des Bezirkes dazu, dass bei künftigen Einstellungen Menschen mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt werden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurde in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht? 
  2. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der unter 1) aufgeführten Akteneinsichtsersuchen zwischen Einreichung des Ersuchens und Bereitstellung der gewünschten Akten je Fraktion?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Einwendungen sind bei den zuständigen Stellen infolge der Bekanntmachung des geplanten Straßeneinziehungsverfahrens am Sangerhauser Weg im Amtsblatt Berlin aus dem November 2024 eingegangen? 
  2. Wann plant das Bezirksamt, das o.g. Straßeneinziehungsverfahren als Verwaltungsakt abzuschließen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (1894/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Mietkosten, Sicherheitskosten, Portokosten, Werbekosten und weiteren Kosten entstehen dem Bezirksamt Neukölln im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der o. g. Informationsveranstaltung? 
  2. In welchen Straßen wurde die Einladung für die Anwohner im Auftrag des Bezirksamtes bzw. des LAF zugestellt?  

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1894/XXI vom 25.06.2025

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Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen bzw. nach erfolgter rechtlicher Prüfung in Eigenregie dafür zu sorgen, dass das tägliche Zähneputzen in allen Gruppen sämtlicher Kindertageseinrichtungen im Bezirk Neukölln verbindlich vorgeschrieben und umgesetzt wird. 

Dabei ist sicherzustellen, dass das tägliche Zähneputzen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren in allen Kita-Gruppen verpflichtender Bestandteil der pädagogischen Praxis wird, dass diese Maßnahme als verbindliche Regelung in das Berliner Bildungsprogramm aufgenommen wird, dass der Zahnärztliche Dienst Neukölln sowie die Landesarbeitsgemeinschaft zur Verhütung von Zahnerkrankungen e. V. (LAG Berlin) in Beratung und Kontrolle eingebunden werden und dass die Erzieher entsprechende Fortbildungen und Materialien zur praktischen Umsetzung erhalten.

Begründung:

Der aktuelle Gesundheitsbericht „Mundgesundheit bei Kindern in Neukölln 2015–2023“ belegt, dass in rund 40 % der Kindertageseinrichtungen im Bezirk derzeit kein tägliches Zähneputzen in allen Gruppen erfolgt. Damit wird ein erheblicher Teil der Kinder nicht regelmäßig an eigenverantwortliche Zahnpflege herangeführt. Gerade für Kinder aus belasteten Familienverhältnissen, in denen Zahnpflege im Elternhaus keine Rolle spielt, ist das Zähneputzen in der Kita oft die einzige tägliche Zahnhygienemaßnahme. Der Bericht weist explizit auf diese Problematik hin und unterstreicht die präventive Bedeutung gemeinsamer Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen. Die bestehende Empfehlung im Berliner Bildungsprogramm ist rechtlich nicht bindend und hat sich als unzureichend erwiesen.

Ein verbindlicher Rahmen ist daher erforderlich, um gesundheitliche Chancengleichheit sicherzustellen. Auch die Mundgesundheitsziele 2030 auf Bundesebene fordern eine flächendeckende Gruppenprophylaxe in Kitas und Grundschulen. Die rechtliche Grundlage bildet § 21 SGB V, der Gruppenprophylaxe als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Eine verpflichtende Umsetzung in allen Kitas würde nicht nur dem gesundheitlichen Wohl der Kinder dienen, sondern auch langfristig das Gesundheitssystem entlasten. Die Maßnahme ist verhältnismäßig, praxistauglich und sozialpolitisch geboten. Eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Bezirk entsteht nicht unmittelbar, da Materialien und Schulungen über bestehende Programme der LAG oder der gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden können.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Abwanderung von Einwohnern aus Neukölln ins Ausland

Abwanderung von Einwohnern aus Neukölln ins Ausland

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Personen haben sich in den Jahren 2015 bis 2024 jährlich mit dem Ziel „Ausland“ aus Neukölln abgemeldet?
  2. Wie viele dieser Personen waren deutsche Staatsangehörige?
  3. Welche Altersgruppen waren jeweils am stärksten vertreten?
  4. Über welche Art von Bildungsabschluss verfügten die abgemeldeten Personen nach Kenntnis des Bezirksamtes?
  5. Wie viele Personen zogen in den Jahren 2015 bis 2024 jeweils neu nach Neukölln zu?
  6. Wie viele Personen verließen im gleichen Zeitraum den Bezirk insgesamt (inkl. Inland und Ausland)?
  7. Wie viele Zugezogene besaßen eine deutsche bzw. ausländische Staatsangehörigkeit?
  8. Wie viele An- und Abmeldungen wurden im Bürgeramt Neukölln in den Jahren 2015–2024 jeweils insgesamt bearbeitet?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

    Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1845/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
    2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1845/XXI vom 28.05.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    KA 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.

    KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

    KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

    KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.

    KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025.

    KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.

    KA 446/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.

    KA 448/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 29.04.2025.

    KA 453/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 06.05.2025.

    KA 455/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 27.05.2025.

    Zu 2.:

    An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI und 1773/XXI, die Ihnen schriftlich und online vorliegen.

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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    Verzögerung der Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG im Fall Sangerhauser Weg

    Verzögerung der Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG im Fall Sangerhauser Weg

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1835/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Warum wurde mir trotz meines Antrages auf Akteneinsicht vom 20.09.2024 gemäß §11 Abs. 1 BezVwG bis heute (Stand 12.05.2025) keine Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Akten im Fall „Containerdorf Sangerhauser Weg“ gewährt?
    2. Wann genau beabsichtigt das Bezirksamt, mir die rechtlich vorgeschriebene Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG  zu ermöglichen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1835/XXI vom 28.05.20252

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    Hundeführerschein in Neukölln

    Hundeführerschein in Neukölln

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1654/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Plant das Bezirksamt wie in Pankow kostenlose Hundetrainings und falls ja, wie?
    2. Wie beurteilt das Bezirksamt die kommende Verordnung für den Hundeführerschein, insbesondere auf seine Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Angriffe und Übergriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Neukölln

    Angriffe und Übergriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele Übergriffe bzw. Angriffe auf Mitarbeiter der Parkraumüberwachung wurden seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
    2. Wie verteilen sich diese Übergriffe auf körperliche Angriffe, Bedrohungen, Beleidigungen oder sonstige Angriffe (bitte jeweils nach Art und Häufigkeit aufschlüsseln)?
    3. Wie viele krankheitsbedingte Ausfalltage wurden aufgrund der genannten Übergriffe jährlich registriert?
    4. Wie viele Strafanzeigen wurden aufgrund dieser Vorfälle seit Einführung der Parkraumüberwachung gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
    5. Welche präventiven oder schützenden Maßnahmen wurden vom Bezirksamt seit Einführung der Parkraumüberwachung getroffen, um Mitarbeiter vor Übergriffen zu schützen?
    6. Wie viele Mitarbeiter der Parkraumüberwachung haben seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung einen Wechsel in andere Bezirke beantragt?
    7. Wie viele Mitarbeiter haben seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln gekündigt?
    8. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit der Mitarbeiter der Parkraumüberwachung in Zukunft zu verbessern?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Linksextreme schreiben über Rechtsextremismus!

    Linksextreme schreiben über Rechtsextremismus!

    Berlin-Neukölln, 14. Mai 2025

    Sondersitzung der BVV Neukölln zum so genannten „Rechtsextremismusbericht“

    Dazu kommentiert Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion in der BVV Neukölln:

    „Das Bezirksamt Neukölln hat sich mit seinem Bericht über angebliche rechtsextremistische Umtriebe in Neukölln in die eigenen Nesseln gesetzt. Hierbei zeichnet sich vor allem die federführende Linken-Bezirksstadträtin Sarah Nagel erneut durch Inkompetenz und Kompetenzüberschreitung aus. Das Herumlavieren von Nagel, wie der Bericht zustande kam, zeigt, dass es ihr und dem Bezirksamt nicht um Tatsachen geht. Es geht den Linksextremen im Bezirksamt und der BVV um Propaganda für deren Vorfeldorganisationen, wie zum Beispiel „Bündnis Neukölln“.

    Dazu zählen Linke, Grüne, SPD und nicht zuletzt die Interventionistische Linke. Besonders brisant: Diese Interventionisten sieht der Verfassungsschutz (VS) als Linksextremisten! Dass ausgerechnet die Linken, die den VS abschaffen wollen und regelmäßig Hass über die Polizei ausschütten, sich den Mitteln des Inlandsgeheimdienstes bedienen, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Der Bericht steht auch rechtlich auf tönernen Füßen, da Analysen über Extremismus streng genommen nur vom VS verfasst werden dürfen. Hinzu kommt, dass der Bericht methodisch schwach ist und ganze Stadtteile wie Britz und Rudow als rechtsextrem verunglimpft. Die Wahrheit dahinter: Dort wählen viele Bürger die AfD, was dem links-grünen Block ein Dorn im Auge ist.

    Eine weitere Wahrheit ist: Das Bezirksamt verstößt mit diesem Machwerk gegen seine Neutralitätspflicht und das Mäßigungsgebot. Kurzum: Der Bericht ist eine Bankrotterklärung für Bürgermeister Martin Hikel und seine überforderte Jugendstadträtin Sarah Nagel, die er wegen erwiesener Unfähigkeit entlassen sollte.

    „Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

    „Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

    Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

    Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

    Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 24 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) in Verbindung mit § 21 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) nachdrücklich für die Einführung einer gezielten Videoüberwachung an besonders stark betroffenen Standorten („Müll-Hotspots“) im Bezirk Neukölln einzusetzen. Ziel der Videoüberwachung ist die effektive Prävention, Abschreckung sowie die vereinfachte Identifikation und Ahndung der Täter, die illegale Müll- und Sperrmüllablagerungen im öffentlichen Raum vornehmen. Dabei soll das Bezirksamt zunächst eine detaillierte Liste besonders betroffener Orte erarbeiten, um auf dieser Grundlage eine rechtlich zulässige und zielgerichtete Videoüberwachung durchsetzen zu können.

    Begründung:

    Die illegale Müllentsorgung im Bezirk Neukölln nimmt seit Jahren dramatisch zu. Besonders neuralgische Punkte wie das Umfeld von Recyclinghöfen, Parks, öffentliche Plätze und bestimmte Straßenecken werden ständig illegal vermüllt und beeinträchtigen dadurch nicht nur massiv die Lebensqualität, sondern verursachen jährlich immense Kosten für den Bezirk. Bisherige Maßnahmen wie Aufklärung oder vereinzelte Kontrollen zeigen keine ausreichende Wirkung, da die Täter meist unerkannt bleiben und der Überwachungsdruck fehlt.

    Die Einführung einer Videoüberwachung an stark betroffenen Müllablagerungs-Hotspots ist durch das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) und das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) ausdrücklich möglich, sofern sie verhältnismäßig und zielgerichtet erfolgt. Gemäß § 24 BlnDSG und § 21 ASOG Berlin dürfen öffentliche Plätze dann videoüberwacht werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, dass an diesen Orten vermehrt Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden und andere Maßnahmen nicht ausreichen.Diese Voraussetzungen sind im Falle der regelmäßig stark vermüllten Standorte eindeutig gegeben. Durch die gezielte Videoüberwachung dieser Hotspots wäre das Bezirksamt in der Lage, Täter schnell und sicher zu identifizieren, Bußgelder konsequent zu verhängen und somit eine spürbare abschreckende Wirkung zu erzeugen. Ähnliche Maßnahmen haben sich in anderen Großstädten bereits bewährt und signifikant zur Verringerung illegaler Müllablagerungen beigetragen. Die Einführung einer solchen Maßnahme ist daher sowohl rechtlich möglich als auch notwendig und geboten, um die Situation langfristig zu verbessern und für ein sauberes und lebenswertes Neukölln zu sorgen.

    Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

    Abstimmungsverhalten der Fraktionen

    • CDU: 
    • SPD: 
    • Grüne: 
    • Linke: 
    • AfD:

    Dokumente

    Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

    Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

    Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

    Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

    Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, konsequent auf die unverzügliche Beseitigung von Farbschmierereien und Graffiti an Gebäuden, Fassaden und Objekten hinzuwirken, soweit diese von öffentlichen Verkehrswegen oder allgemein zugänglichen Plätzen aus sichtbar sind. Die Beseitigung soll gemäß § 9 Abs. 3 der Berliner Bauordnung erfolgen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für den verstärkten Einsatz von Duldungsanordnungen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bauordnung einzusetzen, um die zeitnahe Beseitigung von Verunstaltungen sicherzustellen. Weiterhin soll sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einsetzen, dass das Strafmaß für solche Sachbeschädigungen deutlich erhöht wird, um eine nachhaltige abschreckende Wirkung zu erzielen.

    Begründung: 

    Farbschmierereien und Graffiti prägen zunehmend das Erscheinungsbild vieler Straßen und Plätze im Bezirk Neukölln. Die kontinuierliche Zunahme dieser Schmierereien beeinträchtigt nicht nur massiv das Stadtbild, sondern führt auch zu einer erheblichen Abwertung ganzer Quartiere. Graffiti und illegale Farbschmierereien sind nicht bloß optische Beeinträchtigungen, sondern stellen eine Straftat in Form von Sachbeschädigung dar. Die bestehenden Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Verunstaltungen erfolgen häufig nur unregelmäßig oder mit großem zeitlichen Verzug, wodurch ein Eindruck der Verwahrlosung und Vernachlässigung entsteht. Nach § 9 Abs. 3 Berliner Bauordnung haben die Eigentümer oder Verantwortlichen dafür Sorge zu tragen, dass Verunstaltungen zeitnah beseitigt werden. In der Praxis wird diese Vorschrift jedoch zu selten konsequent umgesetzt. Um die Situation nachhaltig zu verbessern, sind eine verstärkte Anwendung gesetzlicher Mittel wie Duldungsanordnungen sowie eine Anhebung des Strafmaßes zwingend erforderlich. Nur durch eine konsequente Verfolgung und rasche Entfernung der Schmierereien kann das Stadtbild wieder attraktiv gestaltet, das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt und die Lebensqualität im öffentlichen Raum deutlich verbessert werden.

    Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

    Abstimmungsverhalten der Fraktionen

    • CDU: 
    • SPD: 
    • Grüne: 
    • Linke: 
    • AfD:

    Dokumente

    Berliner Sauberkeitsoffensive – Null Toleranz gegenüber Müll, Verschmutzung und Vandalismus in Neukölln

    Berliner Sauberkeitsoffensive – Null Toleranz gegenüber Müll, Verschmutzung und Vandalismus in Neukölln

    Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

    Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

    Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Strategie zur konsequenten Bekämpfung von illegaler Müllentsorgung, Verschmutzung und Vandalismus einzusetzen. Darüber hinaus sollen spezialisierte mobile Teams eingerichtet werden, deren Aufgabe es ist, illegale Müllablagerungen umgehend zu beseitigen und Täter zu identifizieren. Die Bußgelder für illegale Müllablagerungen sowie Sachbeschädigungen durch Graffiti und Vandalismus sollen deutlich erhöht werden. Ergänzend dazu sollen berlinweit weitere Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt werden, um das Bürgerverhalten im Umgang mit dem öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessern.

    Begründung: Die illegale Müllentsorgung sowie der Vandalismus haben in Neukölln Ausmaße angenommen, die nicht länger hinnehmbar sind. Zahlreiche Straßenzüge, öffentliche Plätze und Grünanlagen leiden unter zunehmender Vermüllung und mutwilliger Zerstörung, was das Stadtbild massiv beeinträchtigt, hohe Reinigungskosten verursacht und die Lebensqualität sowie das Sicherheitsgefühl der Einwohner erheblich vermindert. Die bisherigen Maßnahmen auf bezirklicher Ebene reichen nicht aus, um diesen negativen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten. Deshalb ist eine stadtweite, koordinierte Vorgehensweise erforderlich, die verbindliche Vorgaben schafft und eine gemeinsame Linie aller Bezirke gewährleistet. Erfahrungen aus anderen Städten Deutschlands zeigen, dass der Einsatz spezialisierter Teams und konsequente Ahndung durch erhöhte Bußgelder effektiv sind und nachhaltige Erfolge erzielen. Nur durch gemeinsames und konsequentes Handeln lässt sich eine nachhaltige Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum erreichen.

    Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

    Abstimmungsverhalten der Fraktionen

    • CDU: 
    • SPD: 
    • Grüne: 
    • Linke: 
    • AfD:

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    Stand der Entwicklung und Umsetzung der Zero-Waste-Strategie zur Reduzierung des Abfallaufkommens in Neukölln

    Stand der Entwicklung und Umsetzung der Zero-Waste-Strategie zur Reduzierung des Abfallaufkommens in Neukölln

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/461/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der Zero-Waste-Strategie in Neukölln seit deren Einführung umgesetzt?
    2. Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -reduzierung?
    3. Welche finanziellen Mittel wurden seit Beginn der Zero-Waste-Initiative für deren Umsetzung bereitgestellt und verwendet?
    4. Gibt es eine Evaluierung oder Erfolgskontrolle der Zero-Waste-Maßnahmen, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?
    5. Wie wird die Bevölkerung in die Zero-Waste-Strategie eingebunden, und welche Beteiligungsformate wurden bisher angeboten?
    6. Welche Kooperationen bestehen mit lokalen Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder anderen Organisationen zur Förderung der Zero-Waste-Ziele?
    7. Wie wird sichergestellt, dass die Zero-Waste-Maßnahmen nicht zu einer Verlagerung von Müllproblemen in angrenzende Bezirke führen?
    8. Welche weiteren Schritte sind geplant, um die Zero-Waste-Strategie in Neukölln nachhaltig und effektiv weiterzuentwickeln?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/461/XXI vom 20.06.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

    Vorbemerkung: Die gestellten Fragen beziehen sich auf die Berliner Zero Waste Strategie des Abfallwirtschaftskonzepts 2030 (AWK), das auf Landesebene gesteuert wird. Die Einbindung der bezirklichen Ämter konzentriert sich auf wenige ausgewählte Maßnahmen. Konkrete Ziel-setzungen sowie die übergeordnete Maßnahmenplanung liegen in der Zuständigkeit des Senats. 

    Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Der Bericht zum Umsetzungsstand AWK 2023 liegt dem Senat vor. Siehe Drucksache S19/2297. 

    Zu 2. und 4.: 

    Auf Bezirksebene ist die Datengrundlage begrenzt, da Abfall- und Stoffstrombilanzen nicht bezirksscharf erfasst werden. Der dem Senat vorliegende Bericht stellt den aktuellen Stand der Maßnahmen dar. 

    Zu 3.: 

    Im Rahmen der Strategie stellt der Senat den Bezirken Mittel aus dem Programm „Saubere Stadt“ zur Verfügung. Für 2025 werden dem Bezirksamt Neukölln 521.631,00 € bereitgestellt. Eine vollständige Ausschöpfung der Mittel wird erwartet. 

    Zu 5. und 6: 

    Die Bevölkerung wird durch Öffentlichkeits- und Projektarbeit aktiv eingebunden. Die Zero-Waste-Beauftragte bietet fachliche und teilweise finanzielle Unterstützung an, die von Organisationen und Unternehmen angenommen wird. Die auf Bezirksebene geförderten Maßnahmen über Saubere Stadt werden demnächst schrittweise auf der Webseite von „Null Müll Neukölln“ vorgestellt. 

    Zu 7.: 

    Eine Verlagerung von Abfallmengen wird nicht erwartet, da die Strategie des Landes Berlin auf Abfallvermeidung ausgerichtet ist. 

    Zu 8.: 

    Eine Zero Waste Strategie auf Bezirksebene befindet sich in der Entwicklung, um auf bezirksspezifische Anliegen gezielter einzugehen. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    Illegale Müllablagerungen im Umfeld von BSR-Recyclinghöfen in Neukölln

    Illegale Müllablagerungen im Umfeld von BSR-Recyclinghöfen in Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele Fälle illegaler Müll- oder Sperrmüllablagerungen wurden im Umfeld der BSR-Recyclinghöfe im Bezirk Neukölln in den Jahren 2023, 2024 und bisher im Jahr 2025 jeweils registriert?
    2. Welches Müllvolumen (in Kubikmetern oder Tonnen) umfassten die illegalen Ablagerungen jeweils in den genannten Jahren?
    3. Wie sieht der Prozess zur Beseitigung der illegalen Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe konkret aus (Ablauf, Zuständigkeiten, beteiligte Institutionen)?
    4. Welche Gesamtkosten entstanden dem Bezirk Neukölln in den vergangenen drei Jahren jeweils durch die Beseitigung illegaler Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe?
    5. Wie viele Bußgeldverfahren wurden in den Jahren 2023, 2024 und bisher 2025 im Zusammenhang mit illegaler Müllablagerung vor den Recyclinghöfen im Bezirk Neukölln eingeleitet und wie viele Bußgelder wurden tatsächlich verhängt?
    6. Welche Maßnahmen zur Prävention und Täterabschreckung hat das Bezirksamt Neukölln bisher konkret getroffen, um illegale Müllablagerungen im Umfeld der Recyclinghöfe zu verhindern?
    7. Plant das Bezirksamt Neukölln die Einführung oder Intensivierung gezielter Videoüberwachung an bekannten Ablagerungsorten, um illegale Müllablagerungen künftig effektiver verhindern und ahnden zu können?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Situation der Neuköllner Schwimmbäder

    Situation der Neuköllner Schwimmbäder

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/459/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie beurteilt das Bezirksamt die ab Mai geltenden Preiserhöhungen der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) für die Bäder in Neukölln?
    2. Wie beurteilt das Bezirksamt die von den BBB eingeführte Kategorie an Bädern mit sogenannten „Highlights“, die höhere Eintrittspreise rechtfertigen sollen, für die Situation der Neuköllner Bäder?
    3. Welche Maßnahmen verfolgt das Bezirksamt, um die Attraktivität der Neuköllner Bäder zu steigern?
    4. Sind die vom Vorstand der BBB angekündigten Scanner für mehr Sicherheit in den Bädern für die Neuköllner Bäder eingerichtet und zu welchen Kosten?
    5. In welchen Neuköllner Bädern sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf und worin genau? (Bitte auflisten)
    6. Welche Sicherheitsmaßnahmen (außer Scannern) zu welchen Kosten sieht das Bezirksamt für die diesjährige Freibadsaison in Neukölln vor?
    7. Wie hoch ist die festgelegte Wassertemperatur in den Neuköllner Freibädern?
    8. Wie steht das Bezirksamt zur Forderung von Seniorengruppen, die Wassertemperatur in den Freibädern bei mindestens 20 Grad zu halten? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/459/XXI vom 20.06.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1. – 8. 

    Das Bezirksamt erkennt die Wichtigkeit der Berliner Bäder für die Neuköllnerinnen und Neuköllner an. Da es sich bei den Berliner Bäderbetrieben um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, steht es dem Bezirksamt nicht zu, Aussagen über Preiserhöhung, Sicherheitsbelange und Attraktivitätssteigerung zu treffen. Diesbezüglich weise ich auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport hin. 

    Für alle Anfragen darüber hinaus wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Berliner Bäder Betriebe: https://www.berlinerbaeder.de/kontakt/ 

    Janine Wolter, Bezirksstadträtin 

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    Eröffnung von kommerziellen Cannabis-Verkaufsstellen, sogenannten Coffeeshops im Bezirk Neukölln

    Eröffnung von kommerziellen Cannabis-Verkaufsstellen, sogenannten Coffeeshops im Bezirk Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1636/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Hat das Bezirksamt Neukölln einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen gestellt und wenn ja, wann wurde der Antrag gestellt, und wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
    2. Hat das Bezirksamt Neukölln bereits Vereinbarungen über mögliche finanzielle Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs getroffen und falls nein, zu welchem Zeitpunkt sind solche Vereinbarungen geplant?
    3. Welche Schätzungen liegen dem Bezirksamt Neukölln hinsichtlich der Höhe der finanziellen Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs vor?
    4. Hat die S.-Group abseits der Einnahmen aus dem Cannabis-Verkauf in irgendeiner Form Zuwendungen an das Bezirksamt Neukölln oder andere öffentliche Stellen geleistet und wenn ja, um welche Zuwendungen handelt es sich, und in welchem Umfang wurden diese gewährt?
    5. Sind dem Bezirksamt Neukölln, insbesondere dem zuständigen Bezirksstadtrat, die Gründer der S.-Group, Herr F.H. und Herr F.F., persönlich bekannt und falls ja, in welchem Kontext und in welchem Umfang fand ein persönlicher Austausch statt, der nicht unmittelbar mit den Verhandlungen über die Genehmigung von Cannabis-Verkaufsstellen zusammenhängt?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1636/XXI vom 26.03.2025

    Redebeitrag Julian Potthast

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    Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

    Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1773/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
    2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1773/XXI vom 26.03.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Erlauben Sie mir erneut den Hinweis, dass Sie auf der Internetseite der BVV unter „Kleine Anfragen“ einsehen können, welche Kleinen Anfragen erledigt und welche noch offen sind. Auch die jeweilig fragestellende Fraktion kann dort entnommen werden.

    Folgende Kleine Anfragen sind noch offen:

    KA: 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.

    KA: 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

    KA: 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

    KA: 382/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 20.11.2024.

    KA: 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.

    KA: 408/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 25.02.2025.

    KA: 413/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.

    KA: 414/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.

    KA: 417/XXI der Links-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.

    KA: 419/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 21.03.2025.

    Zu 2.:

    Das Bezirksamt versucht zu jeder Zeit die Anfragen der Bezirksverordneten fristgerecht und so fundiert, wie möglich, zu beantworten. Es gibt jedoch immer mehr Anfragen mit steigender Komplexität. So haben wir immer öfter Kleine Anfragen, die zwar eine Thematik behandeln, aber mitunter auf mehrere Kleine Anfragen ausgeweitet werden, Teil I, Teil II. Laut der Geschäftsordnung der BVV, dürfen pro Kleiner Anfrage bis zu acht Fragen gestellt werden, so steht es in der GO. Kürzlich wurde eine Kleine Anfrage übermittelt, die aus insgesamt sieben Fragen bestand. Allerdings wurde die erste Frage dieser Kleinen Anfrage um Unterfragen von a bis i erweitert. Das sind insgesamt 15 Fragen, von der von den fragestellenden Personen erwartet wird, dass sie zufriedenstellend zu beantwortet werden.

    Hinzukommen, wie bereits in der Beantwortung der Mündlichen 1713/XXI dargestellt, die Zuständigkeiten. Bei manchen Fragen obliegt die Zuständigkeit nicht dem Bezirksamt, sondern beispielsweise einer Senatsverwaltung, der BSR oder auch der BVG. Auch hier holen wir die gewünschten Informationen ein, was oft zusätzliche Zeit beansprucht.

    Zum Teil müssen dann auch alle bzw. andere Geschäftsbereiche einbezogen und abgefragt werden, was zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt. Ich möchte Ihnen ein weiteres Beispiel nennen, welches den Arbeitsaufwand, der mitunter mit den Kleinen Anfragen einhergeht, vielleicht etwas deutlicher darstellt.

    Allein am 18.03.2025 sind vom BVV Büro insgesamt 14 Kleine Anfragen eingegangen. Die Anfragen wurden von folgenden Fraktionen gestellt:

    7 von der CDU (45 Fragen insgesamt)

    5 von der AfD (insgesamt 37 Fragen)

    2 von den Linken (insgesamt 22 Fragen)

    Somit kommen wir auf 104 Fragen! In der Beantwortung der wortgleichen Mündlichen Anfrage 1713/XXI aus der letzten BVV-Sitzung wurde von einem Höchstwert von 55 Fragen an einem Tag gesprochen.

    Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Anfragen Ressourcen in allen Fachebenen bindet. Gleichzeitig ist die Beantwortung von Anfragen in der Regel nicht Teil der Kernaufgaben der Mitarbeitenden des Bezirksamtes, sondern wird zusätzlich neben den Regelaufgaben geleistet. Es stellt die Kolleginnen und Kollegen zunehmend vor Herausforderungen, wenn die Aufgaben komplexer werden, die Zahl der Mitarbeitenden sich aber nicht erhöht. Die letzte Änderung des BezVG, in der die Fristen für die Beantwortung auf fünf Wochen fixiert wurden, hat offenbar Erwartungen geweckt, die nicht erfüllbar sind. Der Personalaufwand muss stets mitgedacht werden, wenn Gesetze, Verordnungen etc. geändert oder ausgearbeitet werden. Im Lichte dieses Zustandes und des hinzukommenden allgemeinen Personalmangels, weise ich den Vorwurf des Gesetzesbruchs energisch zurück, sondern möchte mich an der Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die nach allen Kräften versuchen einen guten Bürgerservice zu bieten und gleichzeitig das Kontrollrecht der BVV zu erfüllen.

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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    Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

    Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1765/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. In welcher Form dokumentiert das Bezirksamt aktuell den Rattenbefall auf öffentlichen Spielplätzen, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um diese Erfassung transparenter zu gestalten, insbesondere für Eltern und Anwohner?
    2. Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen (z. B. rattensichere Abfallbehälter, häufigere Reinigungen, Aufklärungskampagnen) wurden in den letzten zwei Jahren ergriffen oder sind in Planung, um die Rattenpopulation auf Spielplätzen nachhaltig zu reduzieren?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1765/XXI vom 26.03.2025

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    Ramadanzwang an Neuköllner Schulen 

    Ramadanzwang an Neuköllner Schulen 

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Aus welchem Grund wurden Schüler der Carl-Zuckmayer-Schule gezwungen, am muslimischen Fastenbrechen im Rahmen der Ramadan-Zeit teilzunehmen? 
    2. Sind seitens des Bezirksamtes Maßnahmen unternommen worden, den Ramadanzwang an der o.g. bzw. weiteren Schulen im Bezirk zu unterbinden? 
    3. Welche weiteren Fälle von erzwungener Teilnahme an religiösen Feierlichkeiten an Neuköllner Schulen sind dem Bezirksamt bekannt?
    4. Welchen Stellenwert hat die religiös-weltanschauliche Neutralität an Schulen, die sich auch aus dem Berliner Neutralitätsgesetz ableitet, für das Bezirksamt Neukölln?
    5. Welche Konsequenzen hat das Bezirksamt aus der DEVI-Studie aus dem Jahr 2021 gezogen, nach deren Ergebnissen es an Neuköllner Schulen zu zahlreichen Fällen religiösen Mobbings, konfrontativer Religionsbekundungen sowie islamistischer Ideologisierung kam? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Einordnung der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln und der Diskussion um das Jahn-Denkmal in der Hasenheide

    Einordnung der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln und der Diskussion um das Jahn-Denkmal in der Hasenheide

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Große Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Konzeption der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ im Museum Neukölln vor dem Hintergrund zunehmender Anfeindungen gegen bedeutende Kulturgüter wie das Jahn-Denkmal in der Hasenheide?
    2. Wie will das Bezirksamt nach Ende der Ausstellung „Denk Mal Jahn“ mit den gewonnenen Erkenntnissen hinsichtlich des Umgangs mit dem Jahn-Denkmal in der Hasenheide umgehen?
    3. Wie ordnet das Bezirksamt die Absichten bestimmter Gruppen ein, das Jahn-Denkmal abzubauen und damit ein wichtiges Beispiel lokaler, nationaler und internationaler Sport- und Kulturgeschichte zu zerstören?
    4. Wie beurteilt das Bezirksamt Stimmen für den Erhalt des Jahn-Denkmals von Neuköllnern und aus Sportvereinen?
    5. Unter welchen Umständen wäre das Bezirksamt bereit, das Jahn-Denkmal an seinem Standort zu belassen? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Politische Hygiene im Bezirk Neukölln am Beispiel „Omas gegen Rechts“

    Politische Hygiene im Bezirk Neukölln am Beispiel „Omas gegen Rechts“

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/446/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Was ist dem Bezirksamt bekannt über den Verein „Omas gegen Rechts“ und dessen Aktivitäten in Neukölln?
    2. Steht das Bezirksamt in einem Austausch mit dem o. g. Verein?
    3. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen o. g. Verein für oder gegen politische Parteien im Bezirk geworben hat?
    4. Wie beurteilt das Bezirksamt eine Einstufung des o. g. Vereins als linksradikal bzw. potenziell verfassungsfeindlich?
    5. Welche öffentlichen Fördermittel erhält o. g. Verein aus den Mitteln des Bezirksamts?
    6. Inwiefern beeinflusst der o. g. Verein politische Entscheidungsprozesse im Bezirksamt?
    7. Gibt es Hinweise, dass o. g. Verein gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker im Bezirk Kampagnen führt?
    8. Haben Mitglieder des Bezirksamts persönliche Verbindungen zu o. g. Verein? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/446/XXI vom 20.06.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

    Zu 1.: 

    Ausweislich der Homepage der „Omas gegen Rechts“ Berlin-Brandenburg handelt es sich bei der Initiative um eine zivilgesellschaftliche Gruppe von Frauen, die sich gegen Rechtsextremismus in der Gesellschaft stellen. Die „Omas gegen Rechts“ stehen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, für die Vielfalt der Kulturen, für ein respektvolles Miteinander und für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt. Gleichzeitig sprechen sich die „Omas ge-gen Rechts“ gegen Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Verschwörungstheorien aus und lehnen Hass, Hetze und Gewalt ab. 

    Diese Ziele teilt das Bezirksamt Neukölln. Sie entsprechen den Grundsätzen des Grundgeset-zes der Bundesrepublik Deutschland, in dem unser Rechtsstaat und der Schutz der Menschenwürde festgeschrieben sind. Gerade die Vielfalt, die unseren Bezirk Neukölln ausmacht, setzt gegenseitigen Respekt und ein friedliches Miteinander voraus. Zivilgesellschaftliche Initiativen tragen grundsätzlich in sehr hohem Maß zu diesem friedlichen Miteinander bei. 

    Zu 2.: 

    Nein. 

    Zu 3.: 

    Nein. 

    Zu 4.: 

    Die Überwachung oder Bewertung von Vereinsaktivitäten in Bezug auf ihre Verfassungstreue obliegt nicht dem Bezirksamt Neukölln. 

    Zu 5.: 

    Keine. 

    Zu 6.: 

    Dem Bezirksamt liegen keinerlei Anhaltspunkte hierzu vor. 

    Zu 7.: 

    Dem Bezirksamt liegen keinerlei Anhaltspunkte hierzu vor. 

    Zu 8.: 

    Nein. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

    Nutzung des ehemaligen Simeon-Pflegeheims als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/445/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wann soll die Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Räumlichkeiten des Simeon-Pflegeheims in Betrieb genommen werden?
    2. Wie viele Personen sollen dort maximal untergebracht werden, und nach welchen Kriterien erfolgt die Belegung?
    3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine einseitige Belegung durch alleinreisende Männer zu verhindern?
    4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten und deren Interessen zu berücksichtigen?
    5. Ist eine dauerhafte Nutzung als Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber geplant, oder gibt es alternative Konzepte für das Gebäude?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/445/XXI vom 27.03.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die das Bezirksamt nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat zu den Fragen 1,2 und 5 zugeliefert. Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

    Zu 1.: 

    LAF: Das Objekt ist noch nicht übergeben. Ein Übergabetermin wurde noch nicht finalisiert. Nach der Übergabe werden ungefähr drei Monate gerechnet bevor die Unterkunft in Betrieb genommen werden kann. Es wird aber davon ausgegangen, dass im Sommer 2025 die ersten Menschen einziehen werden. Vorerst wird der Landesbetrieb LFG-B den Betrieb übernehmen. 

    Zu 2.: 

    LAF: Die Maximalkapazität liegt bei 305. Die Belegung richtet sich nach dem Unterbringungsbedarf. 

    Zu 3.: 

    Es ist nicht geplant, explizite Zielgruppen dort unterzubringen. 

    Zu 4.: 

    Die Sicherheit und das Einhalten der Hausordnung in der Unterkunft werden durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt. Jede Unterkunft des LAF verfügt über ein Sicherheitskonzept, das in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und dem zuständigen Polizeiabschnitt entwickelt wird. Dazu zählen unter anderem ein Wachschutz zur Durchsetzung der Hausordnung, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sowie Maßnahmen zur Wahrung eines positiven öffentlichen Ansehens der Einrichtung. 

    Gespräche mit der Polizei Berlin haben ergeben, dass es statistisch keinen signifikanten Anstieg an Straftaten in unmittelbarer Nähe von Geflüchteteneinrichtungen gibt. 

    Seit Beginn des Jahres steht die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung im Austausch mit diversen Institutionen im umliegenden Sozialraum. In diesem Rahmen wurden Fragen und Anliegen der Anwohner*innen, die an die Stadtteilkoordination bzw. das Quartiersmanagement herangetragen wurden, durch die Koordinierungsstelle für Flucht und Zuwanderung beantwortet. 

    Über alle weiteren Schritte zur Eröffnung werden die Stadtteilkoordination Reuterkiez und das Quartiersmanagement Donaustraße-Nord von der Koordinierungsstelle auf dem Laufenden gehalten. 

    Zu 5.: 

    Das Mietobjekt ist langfristig zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft des LAF für die Unterbringung Geflüchteter geplant. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

    Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bezirk Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/444/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele Personen haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes eine Änderung ihres Geschlechtseintrags im Bezirk Neukölln beantragt?
    2. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „männlich“ auf „weiblich“ geändert?
    3. In wie vielen Fällen wurde der Geschlechtseintrag von „weiblich“ auf „männlich“ geändert?
    4. Wie viele Personen haben ihren Geschlechtseintrag auf „divers“ geändert?
    5. Wie viele Vornamen hatten die Antragsteller jeweils vor und nach der Änderung eingetragen?
    6. Welche Gebühren fallen bei der Beantragung der Änderung des Geschlechtseintrags an?
    7. Welche Gesamtkosten sind dem Bezirk Neukölln bislang durch die Bearbeitung der Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz entstanden?
    8. Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen musste das Bezirksamt aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes bereitstellen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/444/XXI vom 15.04.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

    Vorbemerkung: Alle nachfolgenden Zahlen wurden zum Stichtag 19.03.2025 erhoben.

    Zu 1.: 

    Insgesamt waren es 233 Personen. 

    Zu 2.: 

    In 56 Fällen erfolgte die Änderung auf „weiblich“. 

    Zu 3.: 

    In 71 Fällen erfolgte die Änderung auf „männlich“. 

    Zu 4.: 

    In 37 Fällen erfolgte die Änderung auf „divers“. Die restlichen 69 Personen müssten demnach das Geschlecht „leer“ gestellt haben. 

    Zu 5.: 

    Darüber wird keine Statistik geführt. 

    Zu 6.: 

    Es wird eine Gebühr i.H.v. 15,- € erhoben. 

    Zu 7.: 

    Hierüber ist keine Angabe möglich, da die Kolleginnen und Kollegen nicht ausschließlich Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) bearbeiten. Auch über die KLR sind diese Daten nicht abrufbar, da das Produkt „Besondere Beurkundungen“ und „Fortführung der Per-sonenstandsregister“ auch andere Dienstleistungen, wie z.B. Aufnahme oder Eintragung ins Register anderer Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen sowie Urkundenausstellungen beinhaltet. 

    Zu 8.: 

    Die Aufgaben wurden von einer langjährigen Dienstkraft des Standesamtes Neukölln übernommen, was zur Folge hatte, dass einerseits das Eheschließungsangebot etwas eingeschränkt werden musste und im Bereich der Erstbeurkundung „Geburt“ die Aufgabenverteilung etwas umorganisiert werden musste. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    Jahresbericht zu „rechtsextremen Vorfällen“ – Einseitige politische Agenda?

    Jahresbericht zu „rechtsextremen Vorfällen“ – Einseitige politische Agenda?

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/443/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, das ein Jahresbericht zu rechtsextremen Vorfällen notwendig ist, während linksextreme oder migrantische Gewalt nicht in einem eigenen Bericht erfasst werden?
    2. Wie viele linksextreme Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 im Bezirk Neukölln erfasst?
    3. Wie viele Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 von Asylbewerbern, geduldeten Personen und ausländischen Staatsangehörigen in Neukölln begangen? 
    4. Welche Definition von „rechtsextremen Vorfällen“ wird in dem Jahresbericht verwendet und wie wird diese von anderen Formen politischer Gewalt abgegrenzt?
    5. Wie viele antisemitische und islamistische Vorfälle wurden 2022, 2023 und 2024 in Neukölln erfasst?
    6. Wer entscheidet über die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresberichts zu rechtsextremen Vorfällen, und welche Behörden, wissenschaftlichen Institute oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sind an der Erstellung beteiligt?
    7. Wie wird sichergestellt, dass bei der Erfassung rechtsextremer Vorfälle eine objektive und politisch neutrale Bewertung erfolgt?
    8. Ist geplant, künftig auch über linksextreme Angriffe auf politische Gegner in Neukölln zu berichten?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/443/XXI vom 12.05.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:
    Die BVV Neukölln hat im Jahr 2017 einen Antrag beschlossen, in welchem ein jährlicher Bericht zu rechtsextremen Aktivitäten in Neukölln gewünscht wird. Auf dieser Grundlage wurde der Bericht erstellt.


    Zu 2. und 3.:
    Das Bezirksamt selbst erfasst keine Gewaltdelikte.


    Zu 4.:
    Der Bericht zu rechtsextremen Vorfällen in Neukölln gibt Zahlen der Polizei sowie von Meldestellen bzw. Opferberatungsstellen wieder. Diese verwenden jeweils ihre eigenen Definitionen.


    Zu 5.:
    Das Bezirksamt selbst erfasst keine entsprechenden Vorfälle.


    Zu 6.:
    Die inhaltliche Ausgestaltung wird durch die Beauftragte für Strategien gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verantwortet. Polizei, Verfassungsschutz, Melde – bzw. Opferberatungsstellen sowie zivilgesellschaftliche Akteure haben jeweils auf Anfrage Beiträge zur Verfügung gestellt bzw. standen als Interviewpartner zur Verfügung. Es sind Beiträge von folgenden Institutionen bzw. Initiativen enthalten:


    Polizei Berlin
    Berliner Verfassungsschutz
    Register Neukölln
    ReachOut
    Recherche – und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS Berlin)
    Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR)
    Bündnis Neukölln
    Hufeisern gegen Rechts
    Rudow empört sich. Gemeinsam für Respekt und Vielfalt
    VVN-VdA e.V. – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Verband der Antifaschistinnen
    und Antifaschisten
    Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş
    Bürgerinitiative BASTA
    und engagierte Einzelpersonen
    sowie ein Interview mit einem Kriminologen (HWR Berlin)


    Zu 7.:
    Die Kriterien der Erfassung legen die jeweiligen Organisationen selbst fest (siehe Antwort auf Frage 4). Zusammenfassende Bewertungen sind auf Grundlage dieser Erkenntnisse erfolgt.


    Zu 8.
    Nein. Es liegt auch kein entsprechender BVV-Beschluss vor.


    Sarah Nagel, Bezirksstadträtin

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    Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

    Ethische Standards bei Einstellungsverfahren und gegenüber Mitarbeitern des Bezirksamts Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/442/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen ohne vorherige Ausschreibung Mitarbeiter im Bezirksamt eingestellt wurden?
    2. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen Bewerber ohne sachliche Begründung von Verfahren ausgeschlossen, während andere trotz gleicher oder minderer Qualifikation bevorzugt wurden?
    3. Lässt sich das Bezirksamt regelmäßig Zeugnisse von Bewerbern vorlegen, um eine Bestenauslese zu gewährleisten?
    4. Sind dem Bezirksamt Fälle von zu Unrecht gewährter Sabbaticals von Mitarbeitern bekannt?
    5. Sind dem Bezirksamt Fälle in Abteilungen bekannt, in denen es gehäufte Krankheitsfälle ohne Atteste gab?
    6. Sind dem Bezirksamt Fälle von Mitarbeitern bekannt, von Duldungen von Nebentätigkeiten trotz offensichtlicher Interessenkonflikte?
    7. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, von fehlerhaften und bzw. oder überhöhten Prämienzahlungen für Mitarbeiter?
    8. Wie sehen die Compliance-Regeln des Bezirksamts gegenüber seinen Mitarbeitern aus? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/442/XXI vom 01.04.2025

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Ja, das ist dem Bezirksamt bekannt. In Einklang mit den rechtlichen Vorschriften des Landes Berlin zur Frage der Notwendigkeit von Stellenausschreiben ist es nach AV Stellenausschreibung möglich, im begrenzten Rahmen auch ohne Ausschreibung Dienstkräfte einzustellen. Dies betrifft insbesondere Vertretungskräfte, beispielsweise für in Elternzeit befindliche Dienstkräfte. 

    Zu 2.: 

    Nein. Wir arbeiten strikt nach den Regelungen des Art. 33 GG. Bewerbende haben einen Verfahrensanspruch und wir wählen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Person aus, die sich am Ende des Verfahrens als bestgeeignete Person herausstellt. Ein Ausschluss aus dem Verfahren findet nur aus zulässigen Gründen (formale Voraussetzungen nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen oder aber Nichtberücksichtigung im Rahmen der Bestenauslese) statt. 

    Zu 3.: 

    Ja. In jeder Stellenausschreibung werden die benötigten Bewerbungsunterlagen (u. a. Arbeitszeugnisse) konkret benannt. 

    Zu 4.: 

    Nein. 

    Zu 5.: 

    Es kommt in seltenen Fällen vor, dass Erkrankungen ohne Attest das erwartbare Maß übersteigen, weswegen seitens des Dienstherrn sogenannte Attestauflagen erteilt werden und bei weiteren Erkrankungen vom ersten Tag an ein Attest vorzulegen ist. 

    Zu 6.: 

    Nein. 

    Zu 7.: 

    Nein. 

    Zu 8.: 

    Die Mitarbeitenden des Bezirksamtes Neukölln werden jährlich über das „Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Berlin“ informiert. Hierbei werden

     die Ausführungsvorschriften über das Verbot (Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 37/2020, SenFin, Stand September 2020) 

     das Merkblatt über das Verbot (Fin 760 – Merkblatt der SenFin) 

     der BA-Beschluss (Stand August 2015) und 

     ein Power Point-Auszug aus einer Unterweisungsschulung (Stand 2015) 

    mit der Bitte um Beachtung allen Beschäftigten zur Kenntnis gegeben. Die Kenntnisnahme ist mit Unterschrift zu bestätigen. 

    Bei Neueinstellungen werden diese Compliance-Regeln den zukünftigen Beschäftigten (hier auch der Personenkreis der Auszubildenden) durch den Personalservice bzw. durch den Ausbildungsbereich zur Kenntnis gegeben. 

    Um neben der jährlichen Unterweisung das Thema Korruptionsprävention auch darüber hinaus präsent zu halten, wird demnächst eine Informationsseite im Intranet für alle Beschäftigten zur Verfügung stehen. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

    Dokumente