Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Das Blumenviertel und sein Grundwasserspiegel

Das Blumenviertel und sein Grundwasserspiegel

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der Stand der Entwicklung nach dem Runden Tisch zur Problematik im Blumenviertel hinsichtlich der Schaffung einer gemeinschaftlichen Brunnenanlage zur Grundwasserregulierung?
  2. Welche der Modellvarianten für verschiedene Szenarien der Grundwasserabsenkung zur Gebäudetrockenhaltung sind für das Blumenviertel umgesetzt worden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Gartenkulturweg in Neukölln

Gartenkulturweg in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Auf welche Weise sorgt sich das BA um den Gartenkulturweg in Neukölln?
  2. Inwieweit kümmert sich das BA um beschädigte Schilder entlang der Neuköllner Routen wie beispielsweise am Neuköllner Schifffahrtskanal?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Verwahrlosung im Körnerpark beenden

Verwahrlosung im Körnerpark beenden

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragstellerin: Marlies Becker. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, Schmierereien im Körnerpark zu entfernen und grundsätzlich der Parkpflege mehr Aufmerksamkeit zu widmen.  

Begründung:

Der Körnerpark ist ein gärtnerisches Kleinod im Bezirk, das besondere Pflege und Aufmerksamkeit verdient. Das ist umso wichtiger, wenn man auf die Geschichte der Sanierungen blickt, zu denen das Bezirksamt auf seiner Webseite ausführt: „1977 wurden nach jahrelanger Diskussion die erforderlichen Mittel zur Rekonstruktion des Parks bereitgestellt. Die Rekonstruktion der Baulichkeiten (Orangerie, Kaskade, Umfassungsmauern) wurde vom Landeskonservator fachlich begleitet.“

Immer wieder kommt es im Park zu Vandalismus. So schwimmt beispielsweise regelmäßig in den Wasserbassins hineingeworfener Müll, was Natur und Ästhetik der Anlage empfindlich stört. Besonders ärgerlich sind die Schmierereien, wie kürzlich die Hass-Propaganda gegen Israel an der obersten Kaskade des Brunnens. Derzeit gibt es am Eingang Schierker Straße an einer der dortigen Arkadenwände großflächige Graffiti-Schmierereien, die gegen den Denkmalschutz verstoßen. Daher wird das Bezirksamt aufgefordert, die Schmierereien im Körnerpark schnellstmöglich zu entfernen und mit geeigneten Mitteln (wie z. B. Anti-Graffiti-Maßnahmen) dafür zu sorgen, dass künftig an den Gebäuden im Park keine Schmierereien anhaften können.    

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Kampf der Rattenplage: Regelmäßiger Bericht des Bezirksamts

Kampf der Rattenplage: Regelmäßiger Bericht des Bezirksamts

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt (BA) wird aufgefordert, der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen halbjährlichen Bericht über die Fortschritte des Rattenbefalls im Bezirk vorzulegen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen. 

Begründung: Das BA betont in seiner Antwort auf die KA/492/XXI der AfD-Fraktion die Bedeutung der Bekämpfung der Rattenplage in Neukölln für die allgemeine Gesundheit. Es schreibt, dass daher präventive Maßnahmen einzuleiten seien, um einer Übertragung von Infektionserkrankungen wie Hantavirusinfektion, Leptospirose, Toxoplasmose, Cholera, Salmonellen, aber auch von Tierseuchen, wie Schweine- und Geflügelpest auf den Menschen vorzubeugen. Weiter führt das BA aus, dass Hinweisschilder gegen das Füttern von Ratten notwendig seien, um aufzuklären, die Gesundheit zu schützen, Rattenplagen zu verhindern und das Verhalten der Bevölkerung zu lenken. Sie seien ein einfacher, aber wirksamer Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum. 

Das BA sieht die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Bekämpfung der Rattenplage als besonders wichtig an: „Der Bezirk investiert viel in Schädlingsbekämpfung. Diese Maßnahmen funktionieren aber nur, wenn die Bevölkerung mitmacht. Hinweisschilder fordern zum verantwortungsvollen Verhalten auf und unterstützen so öffentliche Maßnahmen.“ Und weiter: „Durch die gezielte Sensibilisierung der Bevölkerung durch präventive und repressive Maßnahmen ist zudem eine grundsätzliche Verhaltensveränderung – auch über den Hermannplatz hinaus – denkbar.“ Das BA sieht allerdings die Schwierigkeit, dass ein Zeitpunkt für das Eintreten von positiven Ergebnissen aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen nicht punktuell festgelegt werden könne. Hier soll der Antrag das BA unterstützen, dass es im halbjährlichen Rhythmus über die Fortschritte der Bekämpfungsmaßnahmen die BVV und die Öffentlichkeit informiert.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Einhaltung der Bauordnung im Blumenviertel

Einhaltung der Bauordnung im Blumenviertel

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 07. Oktober 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ordnet das BA die Situation hinsichtlich der Bauordnung im Blumenviertel ein?
  2. Wie viele Verstöße gegen die Bauordnung sind dem Bauamt im Blumenviertel in den letzten fünf Jahren bekannt?
  3. Wie viele Bußgelder hat das BA wegen Verstößen gegen die Bauordnung im Blumenviertel in welchen Höhen verhängt?
  4. Welche Art von Verstößen hat das Bauamt im Blumenviertel in den letzten fünf Jahren festgestellt?
  5. Wie bzw. mit welcher Methode überwacht das Bauamt die Bauordnung im Blumenviertel?
  6. In welcher Regelmäßigkeit unternimmt das Bauamt Begehungen zur Einhaltung der Bauordnung im Blumenviertel?
  7. In welcher Anzahl sind dem Bauamt nicht genehmigte Umwidmungen und bauliche Maßnahmen im Blumenviertel bekannt von: Garagen zu Wohnräumen, Bau von Tiefgaragen, die zu statischen Problemen führen, Erweiterungsbauten, die Nachbargrundstücke beeinträchtigen und beheizten Aufenthaltsräumen an der Grenze zu Nachbargrundstücken, die die Brandschutzbestimmungen unterlaufen?
  8. Mit welchen Maßnahmen will das BA o.g. Verstöße bzw. generell Verstöße gegen die Bauordnung im Blumenviertel abstellen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Neukölln verdient Besseres: AfD-Fraktion legt alternativen Haushalt vor!

Neukölln verdient Besseres: AfD-Fraktion legt alternativen Haushalt vor!

Berlin-Neukölln, 29. September 2025

Der Bezirkshaushaltsplan 2026/27 ist ein Trauerspiel!

Zu wenig Zukunft und zu viel Ideologie. Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln:

„Der Haushaltsplan für die nächsten zwei Jahre lässt Neukölln in der Sackgasse, in der es seit dem Amtsantritt von SPD-Bürgermeister Martin Hikel steckt. Das von der CDU tolerierte rot-grüne Minderheitenbündnis setzt seine linke Klientelpolitik fort und verhindert Neuköllns Entwicklung zu einem Bezirk der Chancen für Leistungsbereite. Als AfD-Fraktion in der BVV Neukölln legen wir den Bürgern alternative Vorschläge vor. Einsparungen wollen wir bei den zahlreichen ideologischen Ausgaben wie „Demokratie leben in Neukölln“ mit gut 10.000 Euro jährlich oder bei unnötigen Veranstaltungen von Integrations- und Gleichstellungsbeauftragten vornehmen. Die SPD-nahe Jugendorganisation „SJD – Die Falken“, die derzeit mietfrei wohnt, sollte ihrem solidarischen Anspruch gerecht werden und endlich – wie andere auch – die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Liegenschaft in der Gutschmidtstraße zahlen, um die öffentliche Hand zu entlasten. Weitere Einsparungen entlasten den Bezirk in unserem alternativen Haushalt auch bei den ausufernden Kosten für Dolmetschereinsätze für Empfänger von Sozialleistungen in Neukölln, für die der vom Bezirksamt vorgelegte Haushalt einen Aufwuchs von etwa 100.000 Euro im Jahr vorsieht. Hier zeigt sich, dass Rot-Grün und CDU Steuergeld für integrationsunwillige Ausländer verschwenden, die auch nach Jahren kein Deutsch sprechen. Einen besonders großen Batzen wollen wir bei der Parkraumbewirtschaftung einsparen: 700.000 Euro plant das Bezirksamt in den kommenden Jahren in den Ausbau der Parkraumbewirtschaftung zu investieren, obwohl sie bereits jetzt in der Bevölkerung auf breite Ablehnung stößt. Mit unserem Alternativhaushalt ergeben sich für 2026 Einsparungen in Höhe von gut 800.000 Euro und 2027 von 500.000 Euro. Wir wollen mehr Geld investieren für eine bessere Bezahlung der Lehrer in den Musikschulen sowie für eine bessere Pflege der Grünflächen im Bezirk. Zudem müssen die Schwimmbusse erhalten werden, die derzeit Grundschüler nutzen, um von der Schule zum Schwimmunterricht zu gelangen. Damit die Neuköllner Finanzen nicht wie in den vergangenen Jahren ständig in eine Haushaltssperre abrutschen, wollen wir außerdem einen Einsparungsbetrag von gut 300.000 Euro in die Pauschale Minderausgabe überführen, um einen ausreichend großen Puffer für die laufende Haushaltswirtschaft bereit zu halten. Als AfD-Fraktion legen wir einen seriösen Haushalt vor, der den realen Problemen Neuköllns gerecht wird: mehr Mittel für Schulen, Bildung und Naherholungsgebiete und ein Ende der kostspieligen Ideologiepolitik von Rot-Grün und Schwarz.“

Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 12406 – Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken

Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 12406 – Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken“ auf jährlich 153.000 Euro festzusetzen und bittet das Bezirksamt, eine entsprechende Anpassung der Mietverträge mit den Nutzern der Stellplätze vorzunehmen.

Begründung

Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Einnahmequellen voll auszuschöpfen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2026 und 2027 lediglich Ansätze von jeweils 51.000 Euro vorgesehen sind, obwohl bereits 2024 Einnahmen in Höhe von 60.000 Euro erzielt wurden. Der angesetzte Betrag bildet die tatsächlichen Möglichkeiten nicht ab und führt dazu, dass erhebliche Mehreinnahmen ungenutzt bleiben.

Das Parken auf Dienstgrundstücken ist derzeit deutlich zu günstig und spiegelt nicht den tatsächlichen Marktwert wider. Eine Anpassung ist sachgerecht und notwendig, um Einnahmeverluste zu verhindern und gleichzeitig ein marktgerechtes Entgelt für die Nutzung von Stellflächen durchzusetzen. Durch die Erhöhung des Ansatzes auf 153.000 Euro werden die realistisch erzielbaren Einnahmen im Haushalt abgebildet und dringend benötigte zusätzliche Mittel generiert, die zur Stabilisierung der Haushaltslage beitragen.

Die Festsetzung auf 153.000 Euro schafft eine solide Grundlage, verhindert eine systematische Unterfinanzierung und setzt ein klares Zeichen, dass der Bezirk alle Einnahmepositionen konsequent und verantwortungsvoll ausschöpft.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Meldestellen von der Mietfreiheit befreien

Meldestellen von der Mietfreiheit befreien

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass sich das Bezirksamt – behelfsweise über die zuständigen Stellen – für eine Mieterhöhung in der Liegenschaft in der Mainzer Straße 26a einsetzt und in der Folge den im Kapitel 3306 veranschlagten Einnahmeansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Träger „Yekmal e.V.“  von bisher 0,00 Euro auf die ortsübliche Jahresmiete in Höhe von 7650,00 Euro angehoben wird. 

Begründung:
Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen auf ihre Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein Träger wie „Yekmal e.V.“ für die Nutzung bezirklicher Räumlichkeiten von Mietzahlungen vollständig freigestellt wird, während die ortsübliche Jahresmiete mit 7.650,00 Euro beziffert ist.

Eine solche Handhabung führt zu Einnahmeausfällen im Bezirkshaushalt und bewirkt eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen, Initiativen oder Organisationen, die marktübliche oder zumindest kostendeckende Entgelte für die Nutzung öffentlicher Liegenschaften zu entrichten haben. Die unentgeltliche Überlassung stellt angesichts der angespannten Haushaltslage keine vertretbare Lösung dar.

Es ist ein Gebot der haushaltspolitischen Fairness, dass auch Yekmal e.V. die ortsübliche Miete entrichtet. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass öffentliche Ressourcen gerecht und transparent verteilt werden und keine einzelnen Träger einseitig auf Kosten der Allgemeinheit bevorzugt werden. Die antragstellende Fraktion bezweifelt zudem die Gemeinnützigkeit einer Meldestelle für politisch missliebige Meinungen. 

Die Erhebung der ortsüblichen Miete trägt unmittelbar zur Konsolidierung des Bezirkshaushalts bei, reduziert nicht gerechtfertigte Subventionierungen und setzt ein klares Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit bezirkseigenem Vermögen.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Jungsozialisten an die Marktwirtschaft heranführen 

Jungsozialisten an die Marktwirtschaft heranführen 

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass sich das Bezirksamt – behelfsweise über die zuständigen Stellen – für eine Mieterhöhung in der Liegenschaft in der Gutschmidtstraße 39 einsetzt und in der Folge den im Kapitel 3306 veranschlagten Einnahmeansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Träger ‚SJD – Die Falken‘ von bisher 0,00 Euro auf die ortsübliche Jahresmiete in Höhe von 32.760,00 Euro angehoben wird.

Begründung:
Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist daher verpflichtet, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen auf ihre Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb ein Träger wie „SJD – Die Falken“ für die Nutzung bezirklicher Räumlichkeiten von Mietzahlungen vollständig freigestellt wird, während die ortsübliche Jahresmiete mit 32.760,00 Euro beziffert ist. Die antragstellende Fraktion bezweifelt den gemeinnützigen Zweck der derzeitigen Nutzer. 

Ein solches Vorgehen stellt nicht nur eine erhebliche Belastung des Bezirkshaushalts dar, sondern auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen, Initiativen oder Organisationen, die in marktübliche oder zumindest kostendeckende Entgelte für die Nutzung von Liegenschaften entrichten müssen. Es ist ein Gebot der haushaltspolitischen Fairness, dass auch SJD „Die Falken“ die ortsübliche Miete entrichten. Nur so kann gewährleistet werden, dass öffentliche Ressourcen gerecht und transparent verteilt werden und keine einzelnen Träger auf Kosten der Allgemeinheit bevorzugt werden.

Die Erhebung der ortsüblichen Miete trägt unmittelbar zur Konsolidierung des Bezirkshaushalts bei, reduziert ungerechtfertigte Subventionierungen und setzt ein klares Signal für wirtschaftliches Handeln im Umgang mit bezirkseigenem Vermögen.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Haushaltsplan Kapitel 3303, Titel 52601 – Dienstleistungen

Haushaltsplan Kapitel 3303, Titel 52601 – Dienstleistungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel 52601 „Gerichts- und ähnliche Kosten“ um jährlich 20.000 Euro zu kürzen.

Begründung:
Der Bezirk Neukölln befindet sich weiterhin in einer äußerst angespannten Haushaltslage. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, sämtliche Ausgabenansätze kritisch zu überprüfen und auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken. Dies betrifft auch die Ansätze im Titel 52601 „Gerichts- und ähnliche Kosten“.

Es ist unbestritten, dass bestimmte Rechtsstreitigkeiten oder zwingend entstehende Gebührenlasten nicht vermieden werden können. Gleichwohl ist zu konstatieren, dass der Aufwuchs der vorgesehenen Mittel weiterhin über das Maß hinausgeht, das durch eine strikte Haushaltsführung und einen vorausschauenden Umgang mit Rechtsfragen gerechtfertigt erscheint. Eine vorausschauende Verwaltungspraxis, die Konflikte frühzeitig durch klare Regelungen, eindeutige Bescheide und rechtssichere Entscheidungen vermeidet, trägt erheblich dazu bei, kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu reduzieren.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Verwaltung über umfangreiche interne und externe Rechtsberatungsmöglichkeiten verfügt, die im Vorfeld genutzt werden können, um unnötige Prozesse und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Die Ausgaben in diesem Titel erweckten daher den Eindruck mangelnder Anstrengungen, alternative und kostensparende Wege zur Konfliktlösung zu beschreiten.

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, in Zeiten angespannter Haushaltslagen mit besonderer Sorgfalt auf die Reduzierung vermeidbarer Kosten zu achten. Eine Kürzung um 20.000 Euro setzt ein klares Signal, dass der Bezirk diese Verpflichtung ernst nimmt und die Verwaltung anhält, Rechtsstreitigkeiten durch umsichtiges Handeln und sorgfältige Abwägungen zu vermeiden.

Die gesetzlich zwingenden Ausgaben bleiben durch diese Maßnahme unberührt, da die Verpflichtung zur Begleichung unabwendbarer Gerichtskosten selbstverständlich weiterhin besteht. Mit der Kürzung wird lediglich der Anreiz geschaffen, mögliche Einsparpotenziale auch in diesem Bereich konsequent zu nutzen und die Verwaltung zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit den Haushaltsmitteln zu veranlassen.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Anlage PRB 9550  2.2 Regiekosten

Anlage PRB 9550  2.2 Regiekosten

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der im Wirtschaftsplan 2026 im Titel „Regiekosten“ vorgesehene Ansatz wird um 500.000 € abgesenkt. Die freiwerdenden Mittel sind als Gewinnabführung dem Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zuzuführen. In der Folge wird auf die Baumaßnahme zur Ertüchtigung der Juliusstraße verzichtet.

Begründung

Die antragstellende Fraktion bezweifelt den Nutzen des weiteren Ausbaus der Parkraumbewirtschaftung. Die Bereitstellung von weiteren Dienst- und Aufenthaltsräumen für die PRK-Kräfte ist somit nicht notwendig.  Eine Absenkung des Ansatzes um 500.000 € ist möglich, ohne die Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen, wenn auf die Einstellung weiterer Mitarbeiter verzichtet wird. Gleichzeitig wird der Bezirkshaushalt durch die Gewinnabführung gestärkt und erhält dringend benötigte Mittel zur Deckung der allgemeinen Ausgaben.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Anlage PRB 2.5.1 Zuführung an die Rücklage für Erweiterungsinvestitionen

Anlage PRB 2.5.1 Zuführung an die Rücklage für Erweiterungsinvestitionen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der im Haushaltsplanentwurf 2027 im Titel „Zuführung an die Rücklage für Erweiterungsinvestitionen“ (Erweiterungsinvestitionen für die Einführung weiterer Parkzonen) vorgesehene Ansatz wird um 200.000 € abgesenkt. Stattdessen sollen diese Mittel in Kapitel 3400 in Titel 12109 als Gewinn an den Bezirkshaushalt abgeführt werden.

Begründung


Die geplante Ausweitung von Parkzonen in Neukölln stößt auf breite Ablehnung in der Bevölkerung. Bürger empfinden die Parkraumbewirtschaftung nicht als Service, sondern als Belastung und zusätzliche Abgabe. Auch die wirtschaftliche Seite spricht gegen eine Ausweitung: Die Einrichtung neuer Parkzonen verursacht hohe Investitionskosten, die sich durch Gebühreneinnahmen in absehbarer Zeit nicht amortisieren.

Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bezirks ist es nicht zu vertreten, dass Gelder in dieser Größenordnung angespart und zweckgebunden werden, während an anderer Stelle Mittel für dringend notwendige Aufgaben fehlen. Die Rücklagenbildung in Höhe von über 200.000 € für 2027 stellt faktisch eine Vorfinanzierung eines Projekts dar, das weder auf Akzeptanz in der Bürgerschaft stößt noch finanziell sinnvoll ist.

Die Absenkung des Ansatzes um 200.000 € ist daher geboten, um den Bezirkshaushalt zu entlasten und einer unnötigen Belastung der Bürger entgegenzuwirken.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3810, Titel 52110 – Unterhaltung der Grünanlagen

Haushaltsplan Kapitel 3810, Titel 52110 – Unterhaltung der Grünanlagen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Ansatz für „Unterhaltung der Grünanlagen“ jährlich um jeweils 235.000 Euro zu erhöhen.

Begründung

Im Haushaltsplanentwurf sind für die Jahre 2026 und 2027 lediglich 2.542.000 Euro bzw. 2.769.000 Euro vorgesehen, während im Jahr 2025 ein Ansatz von 3.045.000 Euro bereitgestellt wurde. Eine Absenkung der Mittel ist angesichts der stetig wachsenden Anforderungen nicht vertretbar.

Die bezirklichen Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze sowie Straßen- und Anlagenbäume sind für Lebensqualität, Naherholung und Stadtklima unverzichtbar. Ihre Pflege und Unterhaltung erfordern sowohl Ausstattung, Geräte, Gehölze und Pflanzen als auch den Einsatz externer Fachfirmen für Grünpflege, Baumschnitt und Instandsetzung. Hinzu kommen notwendige Reparaturen und Erneuerungen von Bänken, Wegen, Spielgeräten und Rasenflächen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht. Unterlassene Pflege oder mangelhafte Baumsicherheit bergen erhebliche Gefahren für die Bevölkerung und führen zu hohen Folgekosten durch Schadensfälle. Nur durch eine angemessene Mittelausstattung kann der Bezirk seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und zugleich die Funktionsfähigkeit der Grünanlagen dauerhaft sichern.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3715, Titel 54053 – Veranstaltungen

Haushaltsplan Kapitel 3715, Titel 54053 – Veranstaltungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Wegfall des Titels „Veranstaltungen“ zurückzunehmen und für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 5.000 Euro bereitzustellen und für die Meisterehrung im Sport vorzusehen. 

Begründung


Im Kapitel 3715, Titel 54053 „Veranstaltungen“ ist im Haushaltsplanentwurf ein Wegfall vorgesehen. Damit würden insbesondere traditionsreiche Formate wie die Neuköllner Meisterehrung nicht mehr durchgeführt werden können.

Diese Veranstaltungen haben jedoch eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung. Sie würdigen herausragende Leistungen, stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern die Identifikation der Bürger mit ihrem Bezirk. Ein ersatzloser Wegfall würde ein negatives Signal an Vereine, Ehrenamtliche und engagierte Persönlichkeiten senden, die wesentlich zum sozialen Zusammenhalt beitragen.

Mit einer Fortführung des Titels in reduzierter Höhe von jeweils 5.000 Euro für die Jahre 2026 und 2027 wird gewährleistet, dass die Neuköllner Meisterehrung und ähnliche Veranstaltungen stattfinden können. Damit bleibt der Bezirk in der Lage, sportliche Erfolge sowie ehrenamtliches Engagement angemessen zu würdigen, ohne den Haushalt spürbar zu belasten.

Die vorgesehenen Mittel sind überschaubar, leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Aufrechterhaltung einer lebendigen Anerkennungskultur im Bezirk Neukölln.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3700, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Haushaltsplan Kapitel 3700, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ jährlich auf jeweils 152.000 Euro festzusetzen, um die Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht mit den sogenannten Schwimmbussen weiterhin sicherzustellen.

Begründung


Im Haushaltsplanentwurf sind für die Jahre 2026 und 2027 lediglich 5.000 Euro vorgesehen, während im Jahr 2025 ein Ansatz von 157.000 Euro bereitgestellt wurde. Mit dieser drastischen Absenkung würde die Busbeförderung zum Schwimmunterricht für die Grundstufen der Schulen faktisch wegfallen. 

Ein solcher Rückbau ist nicht hinnehmbar. Der Schwimmunterricht ist ein verpflichtender Bestandteil des schulischen Lehrplans und kann in vielen Schulen aufgrund fehlender eigener Schwimmstätten nur durch externe Bäder gewährleistet werden. Ohne eine organisierte Schülerbeförderung wäre die Durchführung des Unterrichts in der vorgesehenen Form nicht möglich. Gerade für die jüngeren Jahrgänge, die auf eine sichere Begleitung angewiesen sind, würde der Wegfall der Busbeförderung eine erhebliche Benachteiligung darstellen.

Darüber hinaus betrifft die Schülerbeförderung auch den Fall bauseits bedingter Schließungen von Schulsporthallen. In solchen Fällen müssen kurzfristig alternative Sportstätten erreicht werden können, was ohne gesicherte Transportmöglichkeiten nicht umsetzbar wäre.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Haushaltsplan Kapitel 3620, Titel 42701 – Aufwendungen für freie Mitarbeiter 

Haushaltsplan Kapitel 3620, Titel 42701 – Aufwendungen für freie Mitarbeiter 

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz für Aufwendungen für freie Mitarbeiter, die als Lehrer im Bereich der Musikschule tätig sind, jährlich um jeweils 110.000 Euro zu erhöhen.

Begründung


Im Kapitel 3620, Titel 42701 sind für die Jahre 2026 und 2027 derzeit Ansätze in Höhe von jeweils 2.380.000 Euro bzw. 2.418.000 vorgesehen. Diese Mittel reichen angesichts der bestehenden Nachfrage sowie der steigenden Kosten für qualifizierte freie Mitarbeiter nicht aus, um den Bedarf im Bezirk Neukölln angemessen zu decken. 

Der Instrumental- und Vokalunterricht stellt ein zentrales Angebot der musikalischen Bildung dar und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Er fördert Konzentrationsfähigkeit, Teamgeist und Disziplin und eröffnet Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft Zugang zu kultureller Bildung.

Darüber hinaus erfordert die Qualitätssicherung im Unterricht den Einsatz qualifizierter Fachkräfte, deren Vergütung angesichts steigender Lebenshaltungskosten konkurrenzfähig ausgestaltet werden muss. Nur so lässt sich verhindern, dass qualifizierte Mitarbeiter in andere Bezirke oder in die private Musikschullandschaft abwandern.

Mit einer Erhöhung um jährlich 110.000 Euro wird die Grundlage geschaffen, zusätzliche Unterrichtskapazitäten zu finanzieren, die Qualität des Angebots dauerhaft zu sichern und mehr Kindern und Jugendlichen den Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen. Damit trägt der Bezirk nicht nur zur kulturellen Förderung bei, sondern investiert auch nachhaltig in die Bildung und Entwicklung der jungen Generation.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 4000, Titel 54010 – Dienstleistungen

Haushaltsplan Kapitel 4000, Titel 54010 – Dienstleistungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz für Dolmetschertätigkeiten jährlich um jeweils 101.000 Euro zu reduzieren.

Begründung

Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Ausgabenpositionen kritisch zu prüfen. Dies betrifft auch die Mittel für Dolmetscherleistungen im Bereich der Familienberatung. Unbestritten ist, dass Dolmetschereinsätze dort, wo sie zur Wahrnehmung von Rechtsansprüchen oder zur Sicherstellung des Kinderschutzes zwingend erforderlich sind, gewährleistet bleiben müssen. Der vorgesehene Aufwuchs der Haushaltsmittel erscheint jedoch nicht verhältnismäßig. Hinzu kommt, dass durch den verstärkten Einsatz technischer Hilfsmittel – etwa digitaler Übersetzungsdienste und KI-gestützter Anwendungen – der Bedarf an kostenintensiven Präsenzdolmetschern voraussichtlich sinkt. Diese technischen Lösungen bieten in vielen Alltagssituationen eine praktikable und kostengünstigere Alternative.

Gerade in der aktuellen Haushaltslage ist der Bezirk gehalten, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konsequent zu beachten. Dolmetscherleistungen müssen daher auf die gesetzlich verpflichtenden Fälle konzentriert werden. Eine pauschale Ausweitung der Mittel ist nicht gerechtfertigt.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 4010, Titel 68414 – Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe undKapitel 4010, Titel 23190 – Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke

Haushaltsplan Kapitel 4010, Titel 68414 – Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe undKapitel 4010, Titel 23190 – Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Ansatz im Titel 68414 „Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe“ in Höhe von jährlich jeweils 10.500 Euro vollständig zu streichen. In der Konsequenz wird auf die Einnahmen in Titel 23190 veranschlagten zweckgebundenen Einnahmen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Höhe von jeweils 140.000 Euro verzichtet. Die Förderung des Projektes Demokratienetzwerk Neukölln entfällt entsprechend. 

Begründung

Im Titel 68414 sind für die Jahre 2026 und 2027 Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe in Höhe von jeweils bis zu 10.500 Euro aus bezirklichen Eigenmitteln eingeplant, um Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einzuwerben und deren Finanzierung im Titel 23190 abgebildet ist.

Die Aufnahme solcher zweckgebundenen Bundesmittel in den Bezirkshaushalt führt zu einer inhaltlichen und finanziellen Bindung an Programme, die nicht zum Kernbereich der bezirklichen Pflichtaufgaben gehören. Die antragstellende Fraktion bezweifelt den generellen Nutzen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. 

Durch den Verzicht auf die Zuschüsse im Titel 68414 sowie die Streichung der entsprechenden Einnahmen im Titel 23190 wird der Bezirkshaushalt von ideologisch geprägten Projekten entlastet, der Verwaltungsaufwand reduziert und die Eigenständigkeit des Bezirks gestärkt. Die verfügbaren Haushaltsmittel können damit gezielt für originäre, unverzichtbare Aufgaben des Bezirks eingesetzt werden.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3300, Titel 54010  – Dienstleistungen

Haushaltsplan Kapitel 3300, Titel 54010  – Dienstleistungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Mittel für Dienstleistungen in Titel 54010 jährlich um jeweils 20.000 Euro zu reduzieren. Die Kürzung bezieht sich auf die vorgesehenen Ansätze für den Beauftragten für Integration und Gleichstellung, die laut Planungen des Bezirksamtes aus diesen Titeln Veranstaltungen finanzieren sollen. 

Begründung

Die vorgesehenen Mittel für den Beauftragten für Integration und Gleichstellung stellen eine fortgesetzte Ausweitung der Verwaltung dar, die weder in ihrer Wirksamkeit noch in ihrer Notwendigkeit belegt ist. Integration und Gleichstellung sind staatliche Kernaufgaben, die bereits umfassend durch die Landes- und Bundesebene abgedeckt werden. Zusätzliche Strukturen auf Bezirksebene führen zu Doppelungen und Kostensteigerungen, ohne dass ein nachweisbarer Nutzen für die Bürger entsteht. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Vielzahl dringender Pflichtaufgaben, etwa im Bereich der Infrastruktur, der Schulen oder der Grünflächenpflege, ist es nicht vertretbar, zusätzliche Ressourcen für Posten bereitzuhalten, deren Effekt im Wesentlichen symbolischer Natur ist. Durch die Kürzung der Mittel um jährlich 20.000 Euro werden Haushaltsmittel freigesetzt, die besser in Aufgaben mit unmittelbarem und praktischem Nutzen für die Allgemeinheit eingesetzt werden können.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ in Höhe von jeweils 34.000 Euro jeweils um jährlich 15.000 Euro zu kürzen, soweit hierfür keine rechtlich zwingenden Verpflichtungen bestehen. In der Folge möge der Bezirksbürgermeister auf seine Dienstlimousine verzichten. 

Begründung

Im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ sind derzeit Leasingkosten für das Fahrzeug des Bezirksbürgermeisters sowie für ein weiteres Fahrzeug für Materialtransporte veranschlagt. Hinzu kommen Kosten für Instandsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit der Rückgabe der Fahrzeuge.
Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es nicht vertretbar, für den Bezirksbürgermeister ein eigenes Leasingfahrzeug auf Kosten des Bezirks vorzuhalten, sofern hierfür keine gesetzliche oder zwingende Verpflichtung besteht. Für dienstliche Fahrten können öffentliche Verkehrsmittel oder kostengünstige Carsharing- bzw. Mietwagenangebote genutzt werden. Die Kürzung der Mittel, soweit rechtlich möglich, führt zu einer unmittelbaren Entlastung des Haushalts und setzt ein Signal für sparsamen Mitteleinsatz.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Kapitel 4500 Titel 97203 Belegung der PMA 

Kapitel 4500 Titel 97203 Belegung der PMA 

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die aus dem Alternativen Haushalt der AfD-Fraktion übrigbleibenden Mittel i.H.v. 307.000 bzw. 7910 Euro in 2026 und 2027 für die Belegung der Pauschalen Minderausgabe zur berücksichtigen. 

Begründung

Die antragstellende Fraktion bezweifelt die Tragfähigkeit des vorgelegten Haushaltsplanes und möchte mit der Reduzierung der Ansätze für die Pauschale Minderausgabe kommende Haushaltssperren abwenden. Zudem kann der Spielraum mögliche Realisierungsrisiken etwa bei Vertragsanpassungen bei den von der antragstellenden Fraktion vorgeschlagenen haushalterischen Maßnahmen abfedern.  

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 10. September 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln nimmt mit Entsetzen zur Kenntnis, dass die Partei Die Linke in Neukölln am 9. August 2025 ein sogenanntes „Sommerfest der Solidarität für Palästina“ veranstaltet hat, das von einer israelfeindlichen Stimmung geprägt war und offene Kooperationen mit islamistischen Gruppen beinhaltete. An der Veranstaltung waren islamistische Organisationen beteiligt, die ideologische sowie personelle Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen wie der Hamas und der PFLP unterhalten, deren erklärtes Ziel die Vernichtung des Staates Israel ist. Solche Kooperationen fördern nicht nur Antisemitismus, sondern untergraben auch die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft und tragen zur Radikalisierung bei.

Besonders skandalös ist die ursprünglich geplante Nutzung eines kirchlichen Veranstaltungsraums wie dem Gelände der Kiezkapelle in Neukölln für dieses Fest. Die Kirche hat den Mietvertrag zu Recht und rechtzeitig gekündigt, nachdem die extremistischen Ausrichtungen der Veranstaltung bekannt wurden, und somit eine klare Haltung gegen die Instrumentalisierung christlicher Räume für islamistische Propaganda gezeigt. Dennoch bleibt es ein unhaltbarer Skandal, dass im Deutschland des Jahres 2025 islamistische Redner und Hamas-Unterstützer überhaupt in Erwägung ziehen können, in christlichen Einrichtungen zu predigen und ihre israelfeindlichen Botschaften zu verbreiten.

Die Veranstaltung fand letztlich unter erheblichen Gegenprotesten statt, bei denen israelische Flaggen gezeigt und gegen die propalästinensische Ausrichtung demonstriert wurde. Trotz der Vorwürfe und der Kündigung des ursprünglichen Ortes hielt Die Linke Neukölln an ihren Plänen fest und suchte lediglich neue Räume, was die Uneinsichtigkeit der Verantwortlichen unterstreicht. Solche Ereignisse gefährden den gesellschaftlichen Frieden in Neukölln, einem Bezirk, der bereits mit Integrationsherausforderungen und Antisemitismus kämpft.

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt diese Vorgänge aufs Schärfste und fordert die Bezirksverordnetenversammlung auf, klare Signale gegen Antisemitismus, Islamismus und die Kooperation linker Parteien mit islamistischen Gruppen zu setzen.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
Abstimmungsergebnis BVV am 10.09.2025 (Screenshot: BVV Neukölln, YouTube)

Social-Media Beitrag

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BVV am 10.09.2025: Julian Potthast über den CDU-Antrag zur geplanten Bespitzelung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

BVV am 10.09.2025: Julian Potthast über den CDU-Antrag zur geplanten Bespitzelung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

Social-Media Beitrag

Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Reuterkiez aufgestellten Poller und die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen unverzüglich zu überprüfen und deren Entfernung in die Wege zu leiten, sofern diese nachweislich Nachteile für Anwohner, Gewerbetreibende sowie Rettungs- und Versorgungsdienste verursachen. Dabei ist sicherzustellen, dass alternative Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gewählt werden, die den Verkehrsfluss gewährleisten, den Zugang für Rettungsdienste und Lieferverkehr nicht behindern und zugleich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wahren. Das Bezirksamt wird beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung hierzu bis Ende des nächsten Quartals einen schriftlichen Bericht über die Auswirkungen der Poller vorzulegen sowie mögliche alternative Maßnahmen darzustellen.

Begründung:


Das Bezirksamt Neukölln ist nach § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) für die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen zuständig, wozu auch die Anordnung und Umsetzung verkehrslenkender Maßnahmen gehören. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Juni 2025 bestätigt, dass die im Reuterkiez errichteten Poller rechtmäßig aufgestellt werden durften und Teil eines Gesamtkonzepts zur Verkehrsberuhigung sind. Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass die Poller dauerhaft zwingend erforderlich oder alternativlos sind, sondern lediglich, dass das Bezirksamt das Recht zur Umsetzung hatte. Es bleibt die Pflicht des Bezirksamtes, regelmäßig zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig, praxistauglich und für die Bürgerinnen und Bürger zumutbar sind.

Die im Reuterkiez installierten Poller haben nachweislich erhebliche Nachteile zur Folge. So erschweren sie den Zugang für Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr, was im Ernstfall zu lebensgefährlichen Verzögerungen führen kann. Darüber hinaus werden Liefer- und Versorgungsdienste sowie Gewerbetreibende behindert, was zu wirtschaftlichen Nachteilen für ansässige Betriebe führt. Viele Anwohner empfinden die Maßnahmen zudem als Ungleichbehandlung, da in vergleichbaren Quartieren keine derart weitreichenden Einschränkungen vorgenommen wurden. Zwar weist das Bezirksamt auf einen Rückgang der Unfallzahlen im Reuterkiez hin, gleichzeitig aber darf die Verkehrssicherheit nicht isoliert betrachtet werden. Die freie Erreichbarkeit für Rettungsdienste, die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit des Kiezes und die Wahrung der Zumutbarkeit für Anwohner müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Daraus ergibt sich, dass eine kritische Neubewertung der Poller-Maßnahmen notwendig ist. Das Bezirksamt ist aufgefordert, im Rahmen seiner Zuständigkeit einen transparenten Bericht über die Auswirkungen vorzulegen und alternative, weniger eingreifende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Ziel muss es sein, Verkehrssicherheit, Erreichbarkeit und Anwohnerschutz in Einklang zu bringen und die Belastungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Zuge der geplanten Umstellung der Straßenbeleuchtung im Vogelviertel sowie in weiteren betroffenen Quartieren des Bezirks die historischen Gasaufsetzleuchten vom Typ BAMAG U7 in ihrer traditionellen äußeren Erscheinungsform erhalten bleiben. Die Umrüstung auf LED-Technologie soll ausschließlich in einer Weise erfolgen, die die charakteristische Gestalt dieser Leuchten bewahrt. Neue, von der historischen Form abweichende LED-Leuchten sollen im Vogelviertel nicht zur Anwendung kommen.

Begründung:


Die BAMAG U7 Gasaufsetzleuchten stellen seit Jahrzehnten ein stadtbildprägendes Element der Berliner Straßenarchitektur dar. Sie verleihen den Straßen einen unverwechselbaren Charakter und sind Teil des kulturellen Erbes Berlins. Nach dem Handbuch „Stadtbild Berlin – Lichtkonzept“ der Senatsverwaltung wird die öffentliche Beleuchtung ausdrücklich nicht nur als Instrument der Verkehrssicherheit, sondern auch als ein wesentliches Mittel zur Prägung des Stadtbildes verstanden. Dort heißt es, dass historische Leuchtenformen „unverwechselbare Identitäten und spezifische Qualitäten“ für das Stadtbild schaffen.

Die Umrüstung auf LED-Technologie ist technisch möglich, ohne die äußere Form der BAMAG U7 zu verändern. In mehreren Berliner Projekten wurden solche Lösungen bereits umgesetzt. Ein Austausch gegen sachlich-nüchterne, neuzeitliche LED-Leuchten ohne Bezug zur historischen Form würde hingegen das gewachsene Stadtbild erheblich beeinträchtigen und dem Anspruch der Bürger auf Bewahrung der historischen Identität ihrer Wohnumgebung widersprechen.

Das Bezirksamt wird daher gebeten, bei allen Umrüstungen im Vogelviertel und vergleichbaren Kiezen verbindlich sicherzustellen, dass die klassische Form der BAMAG U7 erhalten bleibt und ausschließlich LED-Nachrüstungen innerhalb der historischen Gehäuse erfolgen. Nur so kann die notwendige Modernisierung mit Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit verbunden werden, ohne dass das traditionsreiche Berliner Stadtbild beschädigt wird.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Grundschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  2. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Oberschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  3. Wie haben sich die Schülerzahlen an den privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  4. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die öffentlichen Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  5. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die privaten Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  6. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Grundschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  7. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Oberschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  8. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Senioren haben sich seit Einführung des Hitze-Registers in Neukölln registriert?
  2. Welche konkreten Leistungen umfasst die Unterstützung im Rahmen des Hitze-Registers außer der telefonischen oder persönlichen Information?
  3. Wie viele Helfer stehen für die Durchführung der Maßnahmen wie Einkaufen, Begleitung beim Gassigehen oder persönliche Besuche zur Verfügung?
  4. Welche Kosten sind dem Bezirksamt bisher durch die Einrichtung und den Betrieb des Hitze-Registers entstanden?
  5. Aus welchen Mitteln wird das Projekt finanziert und welche jährlichen Gesamtkosten sind vorgesehen?
  6. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um Senioren über die Möglichkeit der Registrierung zu informieren?
  7. Welche Gründe sieht das Bezirksamt für die bisher sehr geringe Zahl von Registrierungen?
  8. Welche Schritte plant das Bezirksamt, um die Reichweite des Hitze-Registers zu erhöhen und mehr Senioren zur Teilnahme zu bewegen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an die Kanzlei Dombat & Partner geleistet?
  2. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an Dr. Frank Lansnicker, Zietenstraße 25a, 10783 Berlin geleistet?
  3. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an weitere externe Rechtsanwaltskanzleien geleistet, und wie heißen diese Kanzleien?
  4. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2023?
  5. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2024?
  6. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im laufenden Haushaltsjahr 2025 bis zum aktuellen Stichtag?
  7. Welche Entwicklungstendenzen erkennt das Bezirksamt bei den Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren seit 2023?
  8. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Kosten für externe Rechtsberatung und personalrechtliche Gerichtsverfahren künftig zu reduzieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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