Brand im Britzer Garten

Brand im Britzer Garten

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1589/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. November 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was ist über den Großbrand im Britzer Garten nach derzeitigem Erkenntnisstand bekannt und wie hoch ist der entstandene Sachschaden?
  2. Wie wird das Bezirksamt die in den Medien zugesagte Hilfe für das Freilandlabor und den Britzer Garten gestalten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1589/XXI vom 13.11.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Da das Bezirksamt Neukölln keine Zuständigkeit hat, habe ich bei Grün Berlin nachgefragt
und folgende Antwort erhalten:
Das ca. 400 Quadratmeter große Umweltbildungszentrum im Britzer Garten wurde durch
einen Brand komplett zerstört.
Insgesamt beträgt der Schaden bei ursprünglichen Baukosten i. H. v. 2 Mio. EUR im Jahr 2015
aktuell 4.456.600,- EUR (brutto).
(Herleitung: Die prozentuale Baukostenindexsteigerung (von 2017 bzw. 2015 bis 2024) betrug
nach Angabe bki im Zeitraum von 02/ 2015 bis 08/ 2024: von 78,3 auf 130,3 (Quelle:
https://bki.de/baupreisindex) plus zusätzliche perspektivische Steigerung (Schätzung von
2024 bis 2027; Bezugsbasis prozentuale Steigerung von 01/ 2021 bis 01/ 2024): von 95,0
auf 128,5 ergibt eine geschätzte Summe von 3.740.000 EUR netto (Ausgangswert: SIWA Mittel
für das UBZ im Jahr 2015 i. H. v. 2 Mio. EUR).

Zu 2.:
Das Bezirksamt befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem Freilandlabor und hat seine
Unterstützung in jeder Hinsicht zugesagt. Die Unterstützung richtet sich dabei natürlich nach
dem jeweiligen Bedarf des Freilandlabors – von Räumlichkeiten über technische Unterstützung
bis hin zur Unterstützung bei Genehmigungsverfahren.


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf

Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1580/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. November 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Über welchen Zeitraum hinweg wurde vom Bezirksamt Neukölln Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf bei der Einschulungsuntersuchung geleistet, wie aus der Antwort auf die KA/362/XXI hervorgeht?
  2. Welche personellen Ressourcen, differenziert nach Fachkräfteanzahl, Vergütungsgruppen und Arbeitszeitvolumen, stellt oder stellte das Bezirksamt Neukölln dem Bezirksamt Reinickendorf für die Einschulungsuntersuchungen zur Verfügung?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1580/XXI vom 13.11.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Mit Schreiben vom 17. Mai 2024 wurde ich seitens des Bezirksstadtrates für Soziales und Ge-
sundheit des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin um Amtshilfe bei der Auswertung der Da-
ten aus den Einschulungsuntersuchungen und der Erstellung eines entsprechenden Berichtes
gebeten, da der Bezirk Reinickendorf sich mit Blick auf die in der Organisationseinheit für
Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes veror-
teten Gesundheitsberichterstattung seit längerem in einer herausfordernden Situation befindet.
Dem Amtshilfeersuchen bin ich nach Rücksprache mit dem Leiter der Planungs- und Koordi-
nierungsstelle sowie der bezirklichen Gesundheitsberichterstatterin mit Schreiben vom 21. Mai 2024 im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Personalressourcen nachgekommen.
Die konkrete Ausgestaltung und der Umfang des Berichts ist hierzu auf den Leitungsebenen
der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (OE QPK) abzustimmen. Vereinbart wurde
die Auswertung und die Erstellung eines Berichts für einen ESU-Jahrgang.

Zur Bereitstellung der ESU-Daten durch das Bezirksamt Reinickendorf und zur Verarbeitung
durch das Bezirksamt Neukölln ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags und die
Festlegung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 und
32 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlich, um ein dem Risiko angemessenes
Schutzniveau schutzwürdiger personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Die hierzu erforderlichen Abstimmungen konnten aufgrund der Komplexität der Thematik und
knapper zeitlicher Ressourcen noch nicht abschließend erfolgen, um den Auftragsverarbei-
tungsvertrag schließen zu können, sodass mit der Amtshilfe noch nicht begonnen werden
konnte.


Zu 2.:
Die Auswertung und Berichterstellung der ESU-Daten wird durch eine wissenschaftliche Mitar-
beiterin der Gesundheitsberichterstattung erfolgen. Angaben zu Eingruppierung und Arbeits-
zeitvolumen in dieser Einzelpersonalangelegenheit erfolgen zum Schutz der personenbezoge-
nen Daten der Beschäftigten nicht. Die Benennung der für die Amtshilfe erforderlichen zeitli-
chen Ressourcen kann aufgrund der noch nicht abschließend erfolgen Abstimmungen auf der
Ebene der Leitungskräfte der Planungs- und Koordinierungsstellen Gesundheit derzeit noch
nicht beziffert werden.
Abschließend möchte ich nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass der Bezirk Neukölln sich
glücklich schätzen kann, eine Gesundheitsberichterstatterin an seiner Seite zu haben, deren
Arbeit sich durch ein höchstes Niveau auszeichnet und über die Bezirksgrenzen hinaus Aner-
kennung findet. Bereits seit mehreren Jahren leistet sie mit ihrer fundierten Beratung einen we-
sentlichen Beitrag bei der Erstellung von Strategien und Konzepten im Rahmen der Gesund-
heitsförderung. Die von ihr erstellten Berichte sind seit Jahren Grundlage für das Bezirksamt
und die BVV, gesundheits- und sozialpolitische Erkenntnisse zu sammeln und Entscheidungen
zu treffen.


Es gilt das gesprochene Wort!


Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Express.at: Wegen geplantem Migranten-Containerdorf – Massiver Protest gegen SPD-Bürgermeister

Express.at: Wegen geplantem Migranten-Containerdorf – Massiver Protest gegen SPD-Bürgermeister

Medium: Express.at am 23.09.2024

Auszug: Gegenüber NIUS kommentierte der AfD-Fraktionsvorsitzende, Julian Potthast, das Projekt so: „Die Ansiedlung von Migranten im Sangerhauser Weg ist grundsätzlich falsch. Der Standort ist ungeeignet, es fehlt an Infrastruktur, an Anbindung an den ÖPNV, an Kita- und Schulplätzen. Der Parkplatz wird von Besuchern und Anwohnern benötigt, um das Naherholungsgebiet Britzer Garten zu erreichen. Als AfD-Fraktion fordern wir den sofortigen Stopp der Planungen.“

Link zum Artikel

Schuld war nur die Technik? Desaster Info-Veranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg

Schuld war nur die Technik? Desaster Info-Veranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die im Britzer Garten stattgefundene Informationsveranstaltung vom 19. September zum Thema Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg?

2. Wer war für die Technik vor Ort zuständig und warum hat das Bezirksamt die Funktionsfähigkeit derselben nicht im Vorfeld überprüft?

3. Über welche Kanäle wurden wie viele Bürger zu der Veranstaltung eingeladen, z.B. per Info-Brief oder über die sozialen Medien? 

4. Wie wurden aus Sicht des Bezirksamtes die bereitgestellten Angebote wie Flipcharts, Bastelecken und Filzstift-Post-its an den Info-Tischen von den Bürgern angenommen?

5. Zu wann plant das Bezirksamt eine weitere Informationsveranstaltung zu dem Thema?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend (Beantwortung vertagt)

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Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg I

Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg I

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1520/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg errichten? 
  2. Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Auftrag des Senats im Sangerhauser Weg betreiben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1520/XXI vom 16.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Der Bauträger ist die landeseigene Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die im Auftrag des
Landes Berlin, die Unterkunft errichten wird.


Zu 2.:
Die Beantwortung der Frage obliegt dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der
Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben des LAF aufgeführt. U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zuständig.
Die Ausschreibung zum Betrieb einer Unterkunft erfolgt in der Regel fristgerecht, sobald der genaue Zeitpunkt der Belegung der Unterkunft abzusehen ist.


Es gilt das gesprochene Wort!


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II

    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1529/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wurde zur geplanten Errichtung der Flüchtlingsunterkunft bereits eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag beim Bezirksamt eingereicht? 
    2. Sieht das Bezirksamt Hinderungsgründe für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1529/XXI vom 16.10.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Nein, das Bezirksamt ist aber auch nicht die Genehmigungsbehörde. Zuständig für die Bauantragsbearbeitung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.


    Zu 2.:
    Das Vorhaben befindet sich in der Planungsphase. Es ist die Funktion eines Planungsprozesses,
    eine Vielzahl von Fragestellungen zu klären, Konflikte zu lösen und vermeintliche oder tatsächliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen bevor am Ende ein Antrag gestellt wird über den entschieden werden kann. Stand heute hat das Bezirksamt Fragen, die zu klären sind, aber
    kann keine zwingenden Hinderungsgründe erkennen.


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg III

    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg III

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1532/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Sind aus Sicht des Bezirksamtes die nachbarschaftlichen Interessen durch die Planung einer Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg gefährdet? 
    2. Welche baurechtlichen Prüfungen in Hinblick auf die Umweltverträglichkeit, den Lärmschutz, den Grünflächenschutz sowie die Schaffung von Ausgleichsflächen für entfallende Bäume und Strauchwerk führte bzw. führt das Bezirksamt im Fall der geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg durch?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1532/XXI vom 16.10.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Genehmigungsgrundlage für die Unterkunft ist § 246 Abs. 12 BauGB. Darin wird geregelt, dass von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden kann, wenn u. a. die nachbarlichen Interessen gewürdigt werden. Genehmigungsbehörde ist die Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung. Dieser obliegt auch die Prüfung und Würdigung der nachbarlichen Interessen. Dem kann der Bezirk nicht vorgreifen und er hat auch keinen Einfluss auf die Prüfung bei der Genehmigungsbehörde.


    Zu 2.:
    Das Bezirksamt führt keine bau- oder planungsrechtlichen Prüfungen durch, da die Zuständigkeit dafür bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt.


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 1

    Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 1

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Digitalisierung der Verwaltung im Bezirk Neukölln voranzutreiben, und welche Fortschritte wurden erzielt?

    2. Inwiefern plant das Bezirksamt, den Zugang zu digitalen Bürgerdiensten weiter zu verbessern, sodass mehr Anträge und Behördengänge online abgewickelt werden können?

    3. Welche Investitionen sind in den kommenden Jahren geplant, um die IT-Infrastruktur des Bezirksamts Neukölln zu modernisieren und die digitale Verwaltung zu stärken?

    4. Welche Schritte werden unternommen, um die Cybersicherheit und den Datenschutz bei digitalen Verwaltungsprozessen zu gewährleisten?

    5. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen und Menschen ohne Zugang zu digitalen Technologien, weiterhin Zugang zu Verwaltungsdiensten haben?

    6. Gibt es Pläne, die digitale Bürgerbeteiligung zu fördern, z. B. durch Online-Plattformen oder digitale Bürgerhaushalte, um mehr Transparenz und Mitbestimmung zu ermöglichen?

    7. Wie werden Neuköllner Schulen und Bildungseinrichtungen in die Digitalisierung eingebunden, insbesondere in Bezug auf digitale Lernplattformen und IT-Ausstattung?8. Welche Fortschritte wurden bei der Einführung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bezirk Neukölln erzielt, das vorsieht, dass Bürgerdienste auch online angeboten werden müssen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 2

    Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 2

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Digitalisierung im sozialen Bereich, z. B. in der Sozialhilfe oder Jugendhilfe, zu unterstützen und den Zugang zu diesen Diensten zu erleichtern?

    2. Wie plant der Bezirk Neukölln, den digitalen Service für Unternehmen zu verbessern, um Genehmigungsverfahren und Anträge für Gewerbetreibende zu beschleunigen?

    3. Welche Schulungsprogramme werden den Mitarbeiter des Bezirksamts angeboten, um ihre digitalen Kompetenzen zu erweitern und die Umstellung auf digitale Arbeitsweisen zu erleichtern?

    4. Welche Fortschritte wurden bei der Einführung digitaler Bürgerbüros oder Self-Service-Terminals in Neukölln gemacht, um Wartezeiten und Bürokratie zu reduzieren?

    5. Inwiefern plant das Bezirksamt, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder Automatisierung in Verwaltungsprozessen zu prüfen, um Effizienzgewinne zu erzielen?

    6. Wie wird die Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und der Landesregierung koordiniert, um eine einheitliche und interoperable digitale Verwaltungsstruktur in Berlin zu gewährleisten?

    7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Breitbandausbau im Bezirk Neukölln voranzutreiben, insbesondere in schlecht versorgten Gebieten, und so die digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu fördern?

    8. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung der E-Akte im Bezirksamt Neukölln? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Autos in Neukölln

    Autos in Neukölln

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie hat sich die Zahl der zugelassenen Autos im Bezirk Neukölln in den Jahren 2019 – 2023 entwickelt?
    2. Welche Pläne gibt es, um die Anzahl der Parkplätze in stark frequentierten Wohngebieten den Erfordernissen anzupassen?
    3. Welche Rolle spielen Elektroladesäulen in der zukünftigen Verkehrsplanung Neuköllns, und gibt es Pläne zur Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten?
    4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, insbesondere an stark befahrenen Straßen?
    5. Gibt es Pläne, weitere autofreie Zonen in bestimmten Gebieten Neuköllns einzurichten, wenn ja welche Gebiete umfassen diese Planungen?
    6. Welche Strategien verfolgt der Bezirk Neukölln, um das Problem der „schrottreifen“ oder langfristig abgestellten Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen zu lösen?
    7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Neukölln, um den Pendlerverkehr mit dem Auto zu verringern und den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu gestalten?
    8. Welche Verkehrssicherheitskampagnen sind im Bezirk Neukölln geplant, um die Autofahrer für rücksichtsvolles Fahren, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas, zu sensibilisieren?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Genug ist genug: Kein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

    Genug ist genug: Kein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

    Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

    Datum: 18. September 2024

    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

    Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln lehnt die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg ab. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Grünfläche aus, die Infrastruktur in der Umgebung fehlt, der Parkplatz wird von Anwohnern und Besuchern des Britzer Gartens benötigt, die Ansiedlung von 450 Migranten stört die gewachsene Struktur in der Umgebung.  

    Berlin und auch der Bezirk Neukölln haben bereits zahlreiche Flüchtlinge unterbringen müssen. Die Kapazitätsgrenzen für die Unterbringung und die Geduld der Bürger sind ausgereizt. Schon jetzt steht angesichts der immer größer werdenden Flüchtlingszahlen eine fehlende Integration und in der Folge eine gesteigerte Kriminalitätsrate zu erwarten. Dieser Gefahr dürfen wir die Bürger unseres Bezirkes nicht aussetzen. 

    Im Fall des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg wurden die Anwohner erneut nicht über die Pläne des Senats informiert. Gerade an dieser Stelle, die sich im Grünen zwischen Gartenkolonien, Einfamilienhäusern und einer entsprechend fehlenden Infrastruktur befindet, ist ein Containerdorf für Flüchtlinge kein geeigneter Platz. Im Rahmen eines Bürgerbegehrens werden von zahlreichen Anwohnern klar nachvollziehbare Sicherheitsbedenken sowie der Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen usw.) und der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze in dem Gebiet vorgebracht. Die Argumentationen der Anwohner sind zu respektieren und die Planung des Senats und der Bau des Containerdorfes an dieser Stelle abzulehnen.

    Ergebnis Drs. Nr. 1459/XXI: in der BVV abgelehnt

    Abstimmungsverhalten der Fraktionen

    • CDU: NEIN
    • SPD: NEIN
    • Grüne: NEIN
    • Linke: NEIN
    • AfD: JA

    Dokumente

    Redebeiträge

    Neukölln sagt NEIN zu Flüchtlingen im Sangerhauser Weg

    Neukölln sagt NEIN zu Flüchtlingen im Sangerhauser Weg

    Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

    Datum: 18. September 2024

    Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

    Das Bezirksamt Neukölln möge sich bei der zuständigen Senatsbehörde dafür einsetzen, den Bau des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg zu verhindern. Zudem ist zu prüfen, inwiefern eine Änderung des Flächennutzungsplans überhaupt rechtens ist, sowie eine notwendige Umweltprüfung in die Wege zu leiten.

    Begründung:

    Der Bezirk Neukölln hat in den letzten Jahren eine erhebliche Zahl an Flüchtlingen in Unterkünften in der Haarlemer Straße, Karl-Marx-Straße, Kiefholzstraße sowie Töpchiner Weg untergebracht. In der Liegenschaft Haarlemer Straße erfolgte ab Dezember 2022 eine Erweiterung der Kapazitäten. Laut Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beherbergt der Bezirk Neukölln derzeit 1704 Flüchtlinge (Stand 7.7.2024). 

    Nun sollen im Sangerhauser Weg durch ein Containerdorf weitere 450 Plätze entstehen. Dieses Vorhaben überfordert den Bezirk in mehrerlei Hinsicht: Die Geduld der Bürger ist erschöpft, die Kosten ufern weiter aus und die geforderte Integration bleibt auf der Strecke mit schwerwiegenden Folgen für die Sicherheit der Neuköllner durch steigende Kriminalität. Da in Neukölln ohnehin bereits große Integrationsprobleme der in den letzten Jahren angekommenen Zuwanderer bestehen, ist eine weitere Ansiedlung von Flüchtlingen grundsätzlich falsch. 

    Hinzu kommt, dass der Bezirk sich weigert, die Anwohner im Sangerhauser Weg umfassend über die Pläne des Senats zu informieren. Der geplante Standort ist völlig ungeeignet für eine neue Flüchtlingsunterkunft. Er befindet sich nahe des beliebten Naherholungsgebietes Britzer Garten und Kleingartenkolonien, die auf den einzigen Parkplatz, der für die neue Unterkunft weichen soll, angewiesen sind. Die Gegend ist zudem von Familien mit Kindern geprägt, die einer möglichen Gefährdung durch diese Unterkunft nicht ausgesetzt werden dürfen. Anwohner haben bereits reagiert und im Rahmen eines Bürgerbegehrens ihre Bedenken auf den Punkt gebracht: Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (wie z.B. Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen) sowie der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze. Die Sorgen der Anwohner muss das Bezirksamt respektieren und dafür sorgen, dass der Senat den Bau des Containerdorfes im Sangerhauser Weg unterlässt.

    Ergebnis Drs. Nr. 1456/XXI: in der BVV abgelehnt

    Abstimmungsverhalten der Fraktionen

    • CDU: NEIN
    • SPD: NEIN
    • Grüne: NEIN
    • Linke: NEIN
    • AfD: JA

    Dokumente

    Redebeiträge

    Dramatisch schlechte Hygienebedingungen an Neuköllner Schulen 

    Dramatisch schlechte Hygienebedingungen an Neuköllner Schulen 

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Warum herrschen an Neuköllner Schulen laut Presseberichterstattung „so dramatisch schlechte hygienische Bedingungen“, dass ein gefundener Caterer, der den ursprünglich bereits ausgefallenen Caterer ersetzen sollte, nun an fünf Schulstandorten wieder abgesprungen ist?
    2. Um welche Schulen in Neukölln handelt es sich dabei? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1470/XXI vom 18.09.2024

    Dokumente

    Planungen für ein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

    Planungen für ein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wieso sorgt das Bezirksamt nicht dafür, dass betroffene Anwohner in die Planungen des Senats für diese neue Flüchtlingsunterkunft einbezogen werden?
    2. Inwieweit ist das Bezirksamt in die Planungen für die neue Flüchtlingsunterkunft eingebunden, insbesondere für alternative Standorte wie beispielsweise unbebaute Felder/Brachen im Süden Neuköllns?
    3. Wie soll die ohnehin mangelhafte Parkplatzsituation für Anwohner und Besucher am Sangerhauser Weg, rund um den Britzer Garten sowie die angrenzenden Laubenkolonien vor dem Hintergrund des geplanten Containerdorfs verbessert werden? 
    4. Wie will das Bezirksamt gemeinsam mit dem Senat die Integration der neuen Flüchtlinge, insbesondere mit Blick auf die vorschulische und schulische Versorgung, gewährleisten?
    5. Wie will das Bezirksamt die dortigen Laubenkolonien, beispielsweise die zweitgrößte im Berliner Süden, die „Dauerkleingartenanlage Kurt Pöthig“, wirksam schützen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1440/XXI vom 18.09.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


    für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

    Zu 1:
    Neukölln ist der erste Bezirk, der in Kooperation mit dem Landesamt für
    Flüchtlingsangelegenheiten, eine Informationsveranstaltung für Anwohnende plant und
    umsetzt. Das Bezirksamt nimmt die Interessen, Sorgen und Befürchtungen der Anwohnenden
    ernst. Am 19.09.2024 können sich interessierte Anwohnende über den Planungsstand der
    Unterkunft informieren und gleichzeitig wichtige Hinweise geben.


    Zu 2:
    Am 26.03.2024 hat der Senat beschlossen, an insgesamt 16 Standorten in ganz Berlin
    Unterkünfte im Rahmen des Wohncontainer Programms 2.0 einzurichten. Die Unterkunft am
    Sangerhauser Weg ist eine davon. Die geplante Einrichtung Sangerhauser Weg stellt eine der
    wenigen Potenzialflächen in Neukölln zur Errichtung von Einrichtungen zur
    Geflüchtetenunterbringung dar. Planungs- und bauordnungsrechtlich ergeben sich
    voraussichtlich keine unüberwindbaren Hindernisse im Rahmen der Errichtung. Zum weiteren
    Vorlauf zum Senatsbeschluss wird auf die Beantwortung der Drs. 1437/XXI verwiesen.
    Inwieweit der Senat darüber hinaus weitere Flächen in Neukölln für Unterkünfte ausweisen
    möchte, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.


    Zu 3:
    Der in der Öffentlichkeit immer wieder postulierte Mangel an Parkplätzen ist nicht belegt. Am
    Rande des Britzer Garten wurde für die BUGA 1985 ein Parkplatz eingerichtet, der neben
    Parkmöglichkeiten an anderen Eingängen für Besuchende zur Verfügung steht. Der Parkplatz
    wird außer an einzelnen Tagen im Jahr auch als Abstellfläche für LKW und Anhänger sowie als
    Übungsort von Fahrschulen genutzt. Durch den Bau der Wohncontainer wird etwa die Hälfte
    der Parkplätze am Standort Sangerhauser Weg wegfallen. Die restlichen Parkflächen bleiben
    erhalten. Besonders für die Pächter:innen der Kleingärten besteht kein erhöhter Bedarf an
    Parkflächen. In den Kleingartenanlagen bestehen umfassende Parkmöglichkeiten für die
    Pächter:innen, die noch dazu deutlich näher an den Parzellen liegen als der Parkplatz am
    Sangerhauser Weg. Das Bezirksamt befindet sich mit den zuständigen Stellen in Abstimmung
    zur möglichen Ausweisung weiterer Parkflächen, damit an einzelnen Tagen im Jahr
    Parkflächen bei hoher Auslastung des Britzer Gartens erschlossen werden können. Die
    Zuwegung in Richtung Britzer Garten bleibt selbstverständlich erhalten. Weitere Details zur
    Verkehrsführung sind im Laufe der weiteren Planungen zu klären, wobei die Einschätzungen
    der Anrainer einbezogen werden.


    Zu 4:
    Der Standort der Unterkunft weist in unmittelbarer Umgebung in Neukölln und Tempelhof-
    Schöneberg derzeit eine angespannte Schulplatz- und Kitasituation auf. Das Bezirksamt wird
    sicherstellen, dass alle Kinder, die in der Unterkunft wohnen, auch unterrichtet werden – ggf.
    an weiter entfernten Schulen. Dazu befindet sich Bezirksamt in engen Abstimmungen mit der
    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Gegenwärtig liegen dem Bezirksamt noch
    keine Informationen darüber vor, wie viele schulpflichtige Kinder künftig in die geplante
    Unterkunft einziehen werden. Bei der Suche nach einem Kita-Platz werden Familien bei Bedarf
    durch die Bezirksämter Neukölln und Tempelhof-Schöneberg beraten. Darüber hinaus setzt
    sich das Bezirksamt dafür ein, dass die Schaffung von Räumen für Angebote direkt in der
    geplanten Einrichtung Berücksichtigung finden. Darunter fallen die Anlage von ausreichenden
    Spielmöglichkeiten für Kinder sowie die Vorhaltung von ausreichend, eventuell Zielgruppen
    getrennten Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen, die auch für Betreuungs-, Beratungs- und
    Schulungszwecke (z.B. Deutschkurse) durch soz. Träger oder Initiativen genutzt werden
    können.


    Zu 5:
    Die anrainenden Kleingartenanlagen sind dauerhaft geschützt. Die Kolonie Friedland 3 ist als
    Dauerkleingarten im Wege eines Bebauungsplans planungsrechtlich geschützt. Die beiden
    Kolonien Kurt Pöthig sowie Heimaterde sind über den Flächennutzungsplan geschützt. Der
    dauerhafte Schutz der Kleingartenanlagen steht nicht zur Debatte.


    Es gilt das gesprochene Wort!


    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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    Ausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung 

    Ausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung 

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/360/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie hoch sind die bisherigen Gesamtausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 105 (Reuterkiez), 100 (Flughafen-/Donaukiez) und 106 im Weserkiez?

    2. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch die entstandenen Personalkosten?

    3. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch Regiekosten?

    4. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch laufende Sachkosten?

    5. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch den laufenden Geschäftsbedarf und die verfahrensabhängige IuK-Technik?

    6. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen, durch Dienstkleidung und Fortbildungskosten?

    7. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch die Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten?

    8. Wie hoch sind die Ausgaben durch entstandenen Vandalismus in den in Frage 1 genannten Parkzonen? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/360/XXI vom 22.10.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Werten um eine Momentaufnahme handelt. Die Werte sind aufgrund der in der Gesamtbetrachtung sehr kurzen Laufzeit nur bedingt aussagekräftig. Dennoch lassen sich inzwischen erste Prognosen ableiten. 

    Sämtliche Beträge beziehen sich auf den Stichtag 25.09.2024 und betreffen ausschließlich Ausgaben aus dem Bezirkshaushalt bzw. dem Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. 

    Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    539.608,91 €. 

    Zu 2.: 

    345.047,83 €. 

    Zu 3.: 

    Die tatsächlich angefallenen Regiekosten werden erst zum Jahresende an den Bezirkshaushalt abgeführt. 

    Zu 4.: 

    40.787,83 €. 

    Zu 5.: 

    Bei den beiden Kostenarten handelt es sich um Sachkosten. Diese sind somit in der Summe zu Frage 4. berücksichtigt. 

    Einzeln ausgewiesen: 

    – Laufender Geschäftsbedarf: 15.839,17 € 

    – verfahrensunabhängige IuK-Technik: 725,71 € 

    Zu 6.: 

    Bei den beiden Kostenarten handelt es sich um Sachkosten. Diese sind somit in der Summe zu Frage 4. bereits berücksichtigt. 

    Einzeln ausgewiesen: 

    – Dienstkleidung: 24.222,95 € 

    – Fortbildungskosten 0,00 € (Aus- und Fortbildung bisher kostenneutral an der Verwal-tungsakademie Berlin) 

    Zu 7.: 

    Bewirtschaftungskosten inklusive Beseitigung von Vandalismusschäden: 

    153.773,25 € 

    Zu 8.: 

    Vandalismusschäden werden nicht durch gesonderte Rechnungen des Dienstleisters abgewickelt. Deren Behebung wird zumeist in der den monatlichen Ersatzteil- und Bewirtschaftungsrechnungen abgerechnet, so dass eine differenziertere Auswertung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. 

    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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    Neukölln und der Parkplatzmangel

    Neukölln und der Parkplatzmangel

    Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

    Datum: 18. September 2024

    Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

    Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Abschnitte mit befestigten Mittelstreifen auf der Karl-Marx-Straße als Parkplätze nutzbar gemacht werden können. 

    Begründung:

    Neukölln leidet wie das gesamte Berlin unter akutem Parkplatzmangel. Aufgrund der weiter ansteigenden Zunahme des Autoverkehrs sind alle Initiativen auszuschöpfen, um neue Parkmöglichkeiten für die Bürger zu schaffen. Teile des Mittelstreifens auf der Karl-Marx-Straße werden von Autofahrern bereits regelmäßig unrechtmäßig zum Parken genutzt, da auch aufgrund der anliegenden Baustellen keinerlei Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Insofern ist zu prüfen, ob an diesen Stellen weitere offizielle Parkmöglichkeiten geschaffen werden können.

    Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

    Abstimmungsverhalten der Fraktionen

    • CDU:
    • SPD: 
    • Grüne: 
    • Linke: 
    • AfD:

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    Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung 

    Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung 

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/363/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie hoch sind die bisherigen Gesamteinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 105 (Reuterkiez), 100 (Flughafen-/ Donaukiez) und 106 im Weserkiez? 

    2. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Handypark-Apps? 

    3. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Kredit- und Bankkartenzahlung? 

    4. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Münzzahlungen? 

    5. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Einnahmen aus Geldbußen und Verwarnungsgeldern? 

    6. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch sonstige Einnahmen? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/363/XXI vom 22.10.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Werten um eine Momentaufnahme handelt. Die Werte sind aufgrund der in der Gesamtbetrachtung sehr kurzen Laufzeit nur bedingt aussagekräftig. Dennoch lassen sich inzwischen erste Prognosen ableiten. 

    Sämtliche Beträge beziehen sich auf den Stichtag 25.09.2024 und betreffen ausschließlich Einnahmen im Bezirkshaushalt bzw. dem Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung. 

    Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    1.063.003,18 €. 

    Zu 2.: 

    415.401,91 €. 

    Zu 3.: 

    64.947,70 €. 

    Zu 4.: 

    363.756,47 €. 

    Zu 5.: 

    218.897,10 € (50% der Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern verbleiben bei der Bußgeldstelle, d.h. dort Einnahmen für den Landeshaushalt in selber Höhe) 

    Zu 6.: 

    0,00 €. 

    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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    Personalressourcen im Gesundheitsamt

    Personalressourcen im Gesundheitsamt

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/362/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele freie Stellen sind derzeit im Gesundheitsamt im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit in Neukölln insgesamt unbesetzt?

    2. Welche Art von Stellen, aufgelistet nach Laufbahn und Gehaltsgruppe, sind derzeit im Gesundheitsamt im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit unbesetzt?

    3. Seit wann sind die jeweiligen Stellen unbesetzt?

    4. Bei welchen der unbesetzten Stellen finden derzeit Einstellungsgespräche statt?

    5. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden seit dem Jahr 2020 durch Mitarbeiter bzw. durch das Gesundheitsamt in Neukölln gestellt?

    6. Was waren nach Kenntnis des Bezirksamtes die Hauptgründe, die zu den Überlastungsanzeigen im genannten Zeitraum geführt haben?

    7. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Gründe, die zu den Überlastungen führten, kurzfristig und/oder dauerhaft abzustellen?

    8. Wie häufig und warum kam es aufgrund des Personalmangels im Gesundheitsamt zu Amtshilfeersuchen an Ämter aus anderen Bezirken bzw. an übergeordnete Behörden?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/362/XXI vom 14.10.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:
    Im Gesundheitsamt Neukölln sind aktuell 18 Stellen unbesetzt.


    Zu 2.:
    Siehe Excel Liste „KA_362“


    Zu 3.:
    Siehe Excel Liste „KA_362“


    Zu 4.:
    Siehe Excel Liste „KA_362“


    Zu 5.:
    Überlastungsanzeigen vor dem 01.07.2023 sind nicht bekannt. Seitdem wurde eine Überlastungsanzeige
    gestellt.


    Zu 6.:
    Aufgrund der Personalsituation verbunden mit Ausfällen durch Krankheitsfälle im Fachbereich
    sowie weiteren Sachverhalten war die Person für einen Zeitraum alleine im Dienst.


    Zu 7.:
    Durch die Rückkehr von erkrankten Beschäftigten kam es zu einer Erleichterung. Ferner
    wurde die gezielte Unterstützung durch eine mit den Fachthemen bisher nur in Teilen befassten
    Dienstkraft angeboten. Nach Rücksprache mit der Person, hat das zu einer Entlastung
    geführt.


    Zu 8.:
    Aufgrund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Leiters des Bereichs Infektions-
    und umweltbezogener Gesundheitsschutz wurde am 23. Februar 2024 ein Amtshilfeersuchen
    an alle Bezirke sowie an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt. Weitere
    Amtshilfeersuchen infolge von Personalmangel gab es nicht. Das Bezirksamt Neukölln
    wird derzeit in Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf bei der Erstellung der Einschulungsuntersuchungen
    tätig.

    Tabelle/Anhang:


    Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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    Die Last mit den Altfahrrädern 

    Die Last mit den Altfahrrädern 

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele augenscheinlich herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt Neukölln markiert, d.h. mit Aufklebern mit Bitte um Entfernung versehen? 

    2. Wie viele herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt im Bezirk Neukölln – ggf. in Zusammenarbeit mit der BSR – im Rahmen der Müllbeseitigung eingezogen?

    3. An welchen Örtlichkeiten werden die eingezogenen Fahrräder eingelagert?

    4. Nach welchem Zeitraum werden die Fahrräder entsorgt oder anderweitig verwertet?

    5. Welche Kosten entstehen durch die Beseitigung der entsprechenden nicht mehr nutzbaren Fahrräder?

    6. Auf welchem Wege werden diese Fahrräder entsorgt?

    7. Durch welche Maßnahmen, beispielsweise durch Verkauf oder andere Maßnahmen, werden mit noch funktionsfähigen Fahrrädern Erlöse erzielt?

    8. Falls zutreffend, welche Erlöse wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 erzielt?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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    Klimasünder „Klimasparbuch Neukölln“?

    Klimasünder „Klimasparbuch Neukölln“?

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juli 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. In welcher Auflagenzahl wurde das „Klimasparbuch Neukölln“ gedruckt?
    2. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten (u.a. für Beauftragung, Gestaltung, Druck, Verteilung und weitere Kosten) des „Klimasparbuches Neukölln“?
    3. Wie viel Gramm CO2 und andere Treibhausgase wurden für die Produktion des „Klimasparbuches Neukölln“ ausgestoßen bzw. verursacht?
    4. Wie viel Gramm CO2 und andere Treibhausgase wurden bzw. werden voraussichtlich für die die Verteilung des „Klimasparbuches Neukölln“ ausgestoßen bzw. verursacht? 
    5. An welchen Örtlichkeiten liegen die Exemplare des „Klimasparbuches Neukölln“ aus, bzw. wie werden sie dem interessierten Bürger zur Verfügung gestellt?
    6. Unter welchen Gesichtspunkten wurden der beauftragte Verlag und die Druckerei ausgewählt?
    7. Unter welchen Gesichtspunkten wurden die teilnehmenden Firmen, welche die Gutscheine im „Klima Sparbuch“ zur Verfügung stellen, ausgewählt?
    8. Wie, wann und in welcher Form wird der Nutzen bzw. die Sinnhaftigkeit des „Klimasparbuches“ evaluiert?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/355/XXI vom 13.09.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    11.867 gedruckte Exemplare plus E-Paper. 

    Zu 2.: 

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf 20.235,54 €. 

    Zu 3. und 4: 

    Für die Produktion des Klimasparbuchs (=Druck) wurden 734 kg CO2 ausgestoßen. Das Buch ist mit dem Blauen Engel zertifiziert und ist somit umwelt- und ressourcenschonend gedruckt worden. 

    Die für den Druck des KSB Neukölln beauftragte Druckerei »Druckstudio« erfüllt ebenfalls Kriterien der Nachhaltigkeit gemäß Umweltindex für Drucksachen (umdex). 

    Der Verlag kompensiert die CO2-Emissionen in Form einer freiwilligen Klimasteuer. Dafür wird ein bäuerlicher Betrieb in Deutschland bei der Anpassung an den Klimawandel und dem Schutz der Biodiversität unterstützt. 

    Für die Auslieferung der Klimasparbücher an das Bezirksamt und an die Gutscheinpartner (teilweise mit DHL) wurden rund 20 kg CO2 ausgestoßen. 

    Zu 5.: 

    Das Klimasparbuch ist kostenlos in vielen öffentlichen Einrichtungen wie bspw. den Bürgerämtern, Bibliotheken, Jugendfreizeiteinrichtungen, Seniorenfreizeitstätten, QM-Büros, kulturelle Einrichtungen (wie z. Bsp. Saalbau, Galerie im Körnerpark, Gemeinschaftshaus, Schloss Britz), der Volkshochschule, den fLotte-Standorten, dem Freilandlabor Britz, den Einrichtungen der Gutscheinpartner, den Pförtnerlogen im Rathaus und dem DG Boddinstr. etc. erhältlich. Jeder Lieferung wurde ein Begleitschreiben beigefügt, dass u.a. das Angebot beinhaltet, bei Bedarf weitere Exemplare erhalten zu können. Gleichermaßen werden die Exemplare als Informationsmaterial im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen der Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz genutzt. 

    Zu 6.: 

    Der oekom-Verlag hat das Konzept des Klimasparbuches als niedrigschwellige Form der Information zu klimafreundlichem Verhalten mit praktischen Tipps entwickelt. Es enthält Informationen zu lokalen Beratungsangeboten, Tauschbörsen, Repair-Cafés sowie Rabattcoupons für regionale Geschäfte mit nachhaltigem Angebot. Der Verlag hat mit seinem Konzept „Klimasparbuch“ ein Alleinstellungsmerkmal und zeichnet sich durch klimaschonende Produktion, langjährige Erfahrung in Erstellung von kommunalen Ratgebern sowie einem ganzheitlichen Leistungsspektrum (einschließlich Druckerei) aus. 

    Zu 7.: 

    Grundlage für die Auswahl der Gutscheinpartner war eine Recherche des Verlages in Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeitsbeauftragten und Klimaschutzbeauftragten unter Einbezug eines dafür erstellten Kriterienkatalogs mit Begriffen wie ökologisch, klimafreundlich, regional handelnd, fair gehandelt, ressourcensparend u.ä.. 

    Potenzielle Einrichtungen wurden mit einem Anschreiben angefragt, die sich dann freiwillig als Gutscheinpartner zur Verfügung gestellt haben. 

    Zu 8.: 

    Klimaschutz und die Minderung des CO2-Austoßes ist ein Thema, das uns alle angeht. Hierfür sind große strukturelle Transformationen notwendig. Gleichzeitig spielt das individuelle Verhalten eine wichtige Rolle, etwa im Bereich der Mobilität, des Konsums und des Energieverbrauchs. Die Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist im Rahmen von Veranstaltungen in regelmäßigem Austausch mit Bürger:innen, sie informiert und berät. Das Klimasparbuch dient hierbei u.a. als unterstützendes Informationsmaterial. Es ist mit praktischen Alltagstipps versehen und hat gleichzeitig einen lokalen Bezug, sodass die Tipps einfach umsetzbar sind und dem Geldbeutel zugutekommen. Bereits im Rahmen der letzten Veranstaltungen sind die Klimasparbücher sehr gut nachgefragt worden. 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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    Hautpilz aus dem Barbershop: Steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans in Neukölln? 

    Hautpilz aus dem Barbershop: Steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans in Neukölln? 

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/354/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juli 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Seit wann ist dem Bezirksamt eine steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans bekannt?
    2. Wie viele Fälle von Neuinfektionen wurden dem Bezirksamt in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 bekannt?
    3. An welchen Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetrieben sieht das Bezirksamt die Infektionsquelle mit diesem Hautpilz?
    4. In welchem Umfang wurden die entsprechenden Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetriebe durch das Bezirksamt auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 überprüft?
    5. In welchem Umfang werden die Mitarbeiter in den entsprechenden Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetrieben für die notwendigen Kenntnisse über Präventions- und Hygienemaßnahmen geschult?
    6. Wie viele Verstöße welcher Art wurden in den entsprechenden Dienstleistungsbetrieben bei Kontrollen durch das Bezirksamt festgestellt?
    7. Welche Sanktionen wurden bei Verstößen gegen die Auflagen durch das Bezirksamt verhängt?
    8. Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die steigende Inzidenz mit dem Pilz Trichophyton tonsurans zu verhindern?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/354/XXI vom 05.09.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Das Bezirksamt erhielt durch eine bundesweite und regionale Berichterstattung erstmals am 11.07.2024 erstmals konkrete Hinweise auf eine Zunahme von Trichophyton tonsurans-Infektionen und hat daraufhin umgehend Maßnahmen eingeleitet. Ob es tatsächlich eine ansteigende Zahl von Infektionen gibt, ist, da die Erkrankung nicht meldepflichtig ist, aus den Daten des Bezirksamtes nicht datenbasiert belegbar. Die öffentlich verlauteten Hinweise auf zunehmende Infektionszahlen werden jedoch ernst genommen. Die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt arbeiten einerseits eng mit Betreibern und Betreiberinnen von Barbershops und Friseuren zusammen, um die Ausbreitung des Pilzes einzudämmen, und klären andererseits die allgemeine Bevölkerung bzw. Kunden und Kundinnen der Betriebe über die Ansteckung, Symptome und Vorbeugung von Infektionen auf. Die weitere Entwicklung der Situation wird beobachtet und bei Bedarf werden zusätzliche Schritte eingeleitet. 

    Zu 2.: 

    Infektionen mit Trichophyton tonsurans sind aktuell nicht meldepflichtig. Daher liegen im Gesundheitsamt die gewünschten Daten nicht vor. 

    Zu 3.: 

    Die Übertragung des Hautpilzes Trichophyton tonsurans erfolgt in der Regel durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Hautstellen oder kontaminierten Gegenständen und findet dementsprechend besonders in Einrichtungen wie Barbershops, Friseursalons, Schwimmbädern, Fitnessstudios und Sporthallen statt, können darüber hinaus aber an allen Orten, an denen enger Kontakt und die gemeinsame Nutzung von Materialien und Geräten erfolgen, stattfinden. Derzeit sind Infektionen vor allem in Freiseurbetrieben und Barbershops bekannt. 

    Die Betreiber dieser Einrichtungen müssen unbedingt strenge Hygienemaßnahmen einhalten und verwendete Geräte und Utensilien regelmäßig reinigen und mit geeigneten Mitteln desinfizieren, um das Infektionsrisiko zu minimieren. 

    Es sind insbesondere Rasiermesser, Trimmer, Scheren und Kopfhautmassagen, die ursächlich für die Übertragung des Pilzes sind, daneben können aber auch Kämme und Haarbürsten, Umhänge und Waschbecken sowie Handtücher über direkten und indirekten Kontakt die Über-tragung ermöglichen. 

    Die Kundinnen und Kunden sollten unbedingt auf ausreichende Körperhygiene achten und bei Verdacht auf eine Infektion umgehend einen Arzt aufsuchen. Gefährdet sind besonders Kinder, Personen mit einem geschwächten Immunsystem und Sportler. Die Infektionsgefahr kann in den warmen Sommermonaten durch die verstärkte Schweißbildung und den häufigeren Hautkontakt deutlich ansteigen. 

    Zu 4.: 

    Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die Gesundheitsämter nicht verpflichtet, routinemäßige Hygienebegehungen in Dienstleistungsbetrieben wie Barbershops durchzuführen. Etwaige Kontrollbesuche sind statistisch nicht erfasst. Kontrollen erfolgten bisher in der Regel aufgrund konkreter Beschwerden oder begründetem Verdacht und seit der Zunahme der Trichophyton tonsurans-Infektionen vermehrt sowie ohne konkreten Anlass im Rahmen der allgemeinen Überwachung. 

    Zu 5.: 

    Die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten (Infektionsverhütungs-Verordnung) legt Anforderungen an die Aufbereitung, Desinfektion und Sterilisation für den Geltungsbereich der Verordnung fest, benennt Normadressaten und geeignete Standards (zu beachten sind etwa die aktuelle Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKI und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte). Die Einhaltung der zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben ist vornehmlich Aufgabe der Betriebsstättenleiter. Zusätzlich klären die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes im Rahmen der allgemeinen Überwachung umfangreich über die erforderlichen Präventions- und Hygienemaßnahmen auf. 

    Zu 6.: 

    2024 wurden anlassbezogene Kontrollen in Dienstleistungsbetrieben durchgeführt. Bei einer Kontrolle im Juli 2024 wurden kleinere Hygienemängel festgestellt, die jedoch umgehend behoben wurden. 

    Zu 7.: 

    Bislang wurden keine Sanktionen verhängt, weil keine Verstöße bei den durchgeführten Kontrollen festgestellt wurden, deren Sanktionierung durch das Gesundheitsamt verhältnismäßig gewesen wäre. Festgestellte Mängel wurden in jedem Fall umgehend behoben, und die Betreiber und Betreiberinnen wurden bei Bedarf nachweislich von den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes beraten und geschult. 

    Zu 8.: 

    Neben den o.g. Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung Trichophyton tonsurans laufen zahlreiche Aufklärungskampagnen, die sich an Betreiber und Betreiberinnen sowie Kundinnen und Kunden richten (durch Briefe, Flyer und Informationsblätter). Des Weiteren stellen die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes auch praktische Hilfsmittel zur Verfügung wie Musterhygienepläne und Desinfektionsmittellisten mit fungizider Wirkung. 

    Mit Blick auf die umfangreichen Aufgaben des Infektions- und umweltbezogenen Gesundheits-schutzes und mehreren hundert potentiell betroffenen Betrieben in Neukölln liegt der Schwerpunkt vor allem auf der Sensibilisierung der Bevölkerung, der Aufklärung über erforderliche Hygienemaßnahmen und die im Rahmen der verfügbaren Ressourcen mögliche Erhöhung des Kontrolldrucks. Dabei ist dem Bezirksamt bewusst, dass durch eine neue Priorisierung die bereits bisher zu erledigenden Aufgaben, die allesamt von erheblicher Bedeutung für die Bevölkerungsgesundheit sind, weiterhin im erforderlichen Umfang zu erfüllen sind und daher eine alleinige Schwerpunktsetzung auf eine Aufgabe nicht sinnvoll ist. 

    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat (Für den Leiter des Geschäftsbereiches Soziales und Gesundheit) 

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    Nachhaltige Beleuchtung

    Nachhaltige Beleuchtung

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Warum sind die im Herbst 2023 angebrachten Lampen in der Hasenheide an dem Durchgangsweg zwischen Columbiadamm und der Straße Haseneide noch immer ohne Leuchtkörper?
    2. Was war der Grund diesen Weg zu beleuchten?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1415/XXI vom 26.06.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Für die Baumaßnahme musste zwischenzeitlich ein Baustopp verhängt werden, weil bei den Grabungsarbeiten die Vorschriften zum Baumschutz (u.a. Handschachtung, das unterirdische „Schießen“ von Leitungen, Mindestabstände zu Bäumen, Abstellung der Maschinen im Traufbereich die zu problematische Bodenverdichtungen führten) durch das beauftragte Unternehmen wiederholt verletzt worden waren. Stattdessen wurde konventionell gebaggert und damit Wurzelschäden riskiert. Wiederholte Aufforderungen zur Einstellung der regelwidrigen Arbeitsweise wurden nicht befolgt. Das beauftragte Tiefbauunternehmen musste letztlich abgelöst werden, weshalb es zu Zeitverlusten gekommen ist. Ob durch die unprofessionelle Arbeitsweise tatsächlich Baumschäden entstanden sind, wurde aus Kosten-Nutzen-Erwägungen (die verfüllten Gräben hätten wieder geöffnet werden müssen) und (im Fall von Bodenverdichtungen) wegen der Schwierigkeit, die Ursache nachzuweisen nicht weiter untersucht.


    Mittlerweile werden die Arbeiten fortgesetzt. Ab morgen beginnen die Montagearbeiten der neuen Leuchten, die Inbetriebnahme ist für Ende Juli vorgesehen. Nach erfolgter Inbetriebnahme der neuen Beleuchtung werden die Stromanschlüsse der alten Beleuchtung außer Betrieb genommen und die alten Maste zurückgebaut.


    Zu 2.:
    Für die öffentliche Beleuchtung ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verantwortlich. Die Stromnetz Berlin GmbH führt in deren Auftrag den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung durch.
    Die Beleuchtung einzelner Wege in der Hasenheide war dringend modernisierungsbedürftig. Der Radweg, bislang nur teilweise beleuchtet, wurde in das Beleuchtungskonzept mit einbezogen, weil er stark frequentiert und ein tendenziell gefährliches Gefälle aufweist.
    Die neue Beleuchtung ist als „mitlaufende Beleuchtung“ konzipiert. Über Sensoren wird die Annäherung von Personen erfasst, die Leuchte in der direkten Umgebung wird auf ein höheres Beleuchtungsniveau angehoben. Sind keine Besucher*innen im Park wird das Licht auf ein sehr
    niedriges Niveau gesenkt. Damit werden Lichtemissionen gemindert und die Fauna geschont.

    Weitere Informationen stehen hier zur Verfügung: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-
    und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/pilotprojekt-hasenheide/


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Sicherheit für die Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

    Sicherheit für die Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

    Fragesteller: Christian Hohmann

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wann wird voraussichtlich mit dem Sicherheitskonzept für das Dienstgebäude für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr im Bezirk Neukölln gerechnet? 
    2. Seit wann wird dieses Sicherheitskonzept erarbeitet?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1414/XXI vom 26.06.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:


    Ein Dienstgebäude für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr existiert nicht, daher kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. Das Amt für Stadtentwicklung nutzt die Dienstgebäude Rathaus Neukölln und das Haus der Bildung in der Boddinstraße, das Umwelt- und Naturschutzamt sowie Teile des Straßen- und Grünflächenamtes sitzen im Dienstgebäude in der Gradestraße 36. Letzteres hat daneben noch diverse weitere Standorte.
    Für das Dienstgebäude in der Karl-Marx-Straße 83 ist das Sicherheitskonzept in der Erarbeitung, einzelne Maßnahmen aus dem Konzept wurden bereits umgesetzt. Das Konzept wird fortlaufend fortgeschrieben. Ein ganzheitliches „Sicherheitskonzept“ für das Dienstgebäude in der Gradestraße, bei dem es sich um ein Mietobjekt handelt, liegt nicht vor.


    Nennenswerte Vorkommnisse gegenüber den Mitarbeiter*innen sind zum Glück eine Seltenheit. Vorkommnisse werden der Dienststelle umgehend angezeigt und daraus ggf. erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Die vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen enthalten keine Hinweise auf eine besondere Gefährdungslage. Es liegen darüber hinaus auch keine Vorfallsberichte vor, die auf eine veränderte Gefährdungslage schließen lassen. Die Mitarbeiter*innen aller Dienstgebäude werden in den jährlichen Unterweisungen über die Maßnahmen im Gefahrenfall (z.B. Alarmierung, Evakuierung etc.) informiert. Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig überprüft und fortgeschrieben und sind durch die Mitarbeiter*innen jederzeit einsehbar.


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Verbundeinsatz in der Reuterstraße

    Verbundeinsatz in der Reuterstraße

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Aus welchem Anlass wurde ein Verbundeinsatz am 12.06.2024 in der Filiale der Fast-Food-Kette an der Reuterstraße durchgeführt?
    2. Welche Verstöße wurden im Zuge des Verbundeinsatzes am 12.06.2024 in der Filiale festgestellt und ggf. zur Anzeige gebracht?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1413/XXI vom 26.06.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Am 12.06.2024 fand ein gemeinsamer Einsatz statt, an dem neben dem Finanzamt, dem Zoll,
    der Polizei Berlin auch das Ordnungsamt beteiligt gewesen ist. Im Rahmen der allgemeinen
    Gewerbekontrollen wurden an diesem Tag insgesamt sieben Betriebe überprüft, unter ande-
    rem ein Betrieb in der Reuterstraße.


    Zu 2.:
    Es wurden mindestens vier Ordnungswidrigkeiten festgestellt und zur Anzeige gebracht.
    Konkrete Auskünfte über festgestellte Verstöße werden aus Gründen des Datenschutzes grund-
    sätzlich nicht öffentlich erteilt.


    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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    Es blüht so schön

    Es blüht so schön

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Warum sind der Rathausvorplatz und der Rathausbalkon nicht bepflanzt?
    2. Gibt es weitere Plätze oder Parkanlagen in Neukölln die bis jetzt nicht bepflanzt wurden?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1404/XXI vom 26.06.2024

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    Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes in Neukölln

    Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes in Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/338/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Auswirkungen hat das Bezirksamt bisher generell nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes festgestellt?

    2. In welchen Bereichen im Bezirk ist der Konsum von Cannabis verboten?

    3. Wie oft werden die entsprechenden Bereiche bisher kontrolliert?

    4. Wie viele Verstöße wurden bisher festgestellt?

    5. Welche Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen betreibt das Bezirksamt gegen den Konsum von Cannabis bei Minderjährigen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/338/XXI vom 24.07.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

    Das am 01.04.2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz (CanG) sieht folgende Regelungen zum Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz und Prävention vor: 

    § 5 Konsumverbot des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) 

    (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. 

    (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 

    1. in Schulen und in deren Sichtweite, 

    2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 

    3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 

    4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 

    5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 

    6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. 

    Außerdem soll mit dem Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen, gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche keine Konsumanreize erhalten. 

    Dem Grunde nach ist der Umgang mit Cannabis für Volljährige und Minderjährige verboten (§ 2 KCanG). 

    Nach § 3 KCanG gibt es Ausnahmen für Volljährige. Danach ist der Besitz von 25 Gramm außerhalb des Wohnsitzes, 50 Gramm am Wohnsitz, nicht mehr jedoch als insgesamt 50 Gramm erlaubt. Zusätzlich ist der Besitz von 3 Cannabispflanzen erlaubt. 

    Anbauvereinigungen bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§11 KCanG). Die Erlaubnis kann versagt, widerrufen und zurückgenommen werden. Weiterhin gibt es einen Abschnitt im Gesetz, der die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen durch die zuständige Behörde regelt. 

    Die Umsetzung des Gesetzesvollzugs wird vielmehr den Ländern übertragen (Artikel 1 § 33 Absatz 3 CanG). Danach werden die Landesregierungen ermächtigt, die zuständigen Behörden durch den Erlass von Rechtsverordnungen zu bestimmen. Dies gilt nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Überwachung der Einhaltung von Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten. 

    Eine entsprechende Rechtsverordnung ist vom Berliner Senat bislang noch nicht erlassen worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Zuordnung der sachlichen Zuständigkeit mithin noch nicht geklärt. 

    Mit E-Mail vom 28. Juni 2024 wurden die Bezirke lediglich seitens der Staatssekretärin für Gesundheit und Pflege darüber informiert, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege intensiv in Abstimmung mit den anderen inhaltlich betroffenen Senatsver-waltungen an der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes auf Senatsebene arbeitet. Ziel sei es, die Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu wurde am 27. Juni 2024 auf Staatssekretärsebene der Entwurf einer Artikelverordnung beraten. Mit dieser Verordnung sollen die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz im Interesse einer einheitlichen und effektiven Anwendung der Vorschriften des Konsumcannabisgesetzes auf Bezirksebene festgelegt werden. 

    Insbesondere geht es um die Ordnungsaufgaben der Erlaubniserteilung an Anbauvereinigungen und der Überwachung der Anbauvereinigungen. 

    Informationen darüber, welches Amt welche Aufgaben wahrnehmen soll, liegen dem Bezirksamt jedoch bisher nicht vor. 

    Um eine fristgerechte Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage zu gewährleisten habe ich mich trotz der ausstehenden Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit dazu bereiterklärt, die Federführung für die Beantwortung zu übernehmen. Daraus leitet sich aber aktuell keinesfalls eine Zuständigkeit für die Beantwortung weiterer Anfragen oder zur Übernahme tatsächlicher Aufgaben, die sich aus dem KCanG in diesem Zusammenhang ergeben, ab. 

    Die Kleine Anfrage betrifft zum überwiegenden Teil Sachverhalte, die der Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher den ebenfalls involvierten Geschäftsbereich Ordnung sowie den Geschäftsbereich Jugend um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung maßgeblich eingeflossen ist. Seitens des Geschäftsbereiches Ordnung wurde auf die weiterhin ausstehende Regelung auf Senatsebene u.a. im Sinne des Erlasses einer (Zuständigkeits-) Verordnung hingewiesen und Fehlanzeige gemeldet. 

    Zu 1.: 

    Für den Bereich der Suchthilfekoordination ist festzuhalten, dass bisher keine konkreten Auswirkungen bekannt sind. Es liegen weder sachbezogene Anfragen von Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürgern zum Umgang mit Cannabis oder zur Auslegung des Gesetzes vor, noch wurden Hinweise gegeben oder Beschwerden eingereicht, die auf Verstöße gegen Regelun-gen des Gesetzes deuten würden. 

    In den Wohneinrichtungen der Suchthilfeträger wird allerdings seitens der Bewohnerinnen und Bewohner thematisiert, inwieweit in den Einrichtungen selbst oder außerhalb trotz bestehender Abstinenzgebote im Rahmen der Betreuungsvereinbarungen bzw. des Hausrechts der Konsum von Cannabis zu ermöglichen sei. 

    Seitens des Jugendamtes wurde mitgeteilt, dass bis dato die Mitarbeitenden des Jugendamts und insbesondere die der Kinder- und Jugendeinrichtungen keine Veränderungen nach dem Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis festgestellt haben. Einem Großteil der jungen Menschen ist klar, dass die neue Cannabisregelung erst für junge Heranwachsende ab 18 Jahren gilt. Es gibt keine Beobachtungen, wonach sich der Konsum bei Minderjährigen verstärkt haben könnte. 

    Zu 2.: 

    Wie bereits eingangs ausgeführt, regelt § 5 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz) das Konsumverbot. Danach ist generell der Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, verboten. Dies umfasst auch den häuslichen Wohnbereich. 

    Im öffentlichen Raum ist der Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätte sowie jeweils in deren Sichtweite verboten. Eine Sichtweite ist nach dieser Vorschrift bei mehr als 100 Meter von dem Eingangs-bereich der genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. Weiterhin ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr sowie innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite verboten. 

    Ob die genannten Formulierungen wie „in unmittelbarer Nähe“, „Eingangsbereich“ und „Sichtweite bei mehr als 100 Meter von dem Eingangsbereich“ eine rechtssichere Anwendung der Vorschrift ermöglichen, ist fraglich. Hier bestehen unterschiedliche Auffassungen und es bedarf entsprechender Klarstellungen. Dabei ist in der weiteren Befassung auf den Schutzzweck des Gesetzes abzustellen und mithin ein eher restriktiver Umgang mit dem Konsum von Cannabis sicherzustellen. Bei konsequenter Auslegung des Abstandsgebots ist festzuhalten, dass in großen Teilen des Neuköllner Gebiets der öffentliche Konsum von Cannabis nicht erlaubt ist, unabhängig von der Tatsache, ob sich Minderjährige in unmittelbarer Nähe aufhalten. 

    Zu 3.: 

    Über etwaige Kontrollen liegen in der Suchthilfekoordination keine Informationen vor. 

    Die Frage kann auch vom Jugendamt nicht beantwortet werden. Eine Kontrolle im öffentlichen Raum gehört nicht in den Aufgabenbereich des Jugendamts. 

    Zu 4.: 

    Über etwaige Verstöße liegen in der Suchthilfekoordination keine Informationen vor. 

    Die Frage kann auch vom Jugendamt nicht beantwortet werden. 

    Zu 5.: 

    Durch das Konsumcannabisgesetz hat sich kein neuer Regelungscharakter für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ergeben. Trotz allem ist es zwingend erforderlich, dass der Kinder- und Jugendschutz durch Stärkung der Prävention und Frühintervention weiter ausge-baut wird. Die Hoffnungen, dass mit dem neuen Gesetz nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länder- und Kommunalebene Mittel zur Prävention in den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen, um frühzeitig über die Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums für Minderjährige und auch für junge Erwachsene aufzuklären, haben sich nicht erfüllt. Für Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Cannabisgesetzes stehen dem Bezirksamt keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

    Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Anfrage durch Bezirksstadtrat Rehfeldt bestätigt, dass der Bund hierfür keine Mittel bereitstellen wird und auf die Verantwortung der Länder und Kommunen verwiesen, Bundesgesetze zu vollziehen. Hier gilt es, durch den verstärkten Ausbau der Vernetzung in der Kooperation zwischen Schule, Jugendhilfe und Gesundheit insbesondere die bereits jetzt zur Verfügung stehenden und insbesondere durch und über die Fachstelle für Suchtprävention angebotenen Programme, Präventionsmaterialien, Seminare, Schulungs- und Aufklärungsangebote für Jugendliche, Fachkräfte und Eltern bekannt zu machen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass konkrete Angebote in Bildungs- und Jugendeinrichtungenbreit genutzt und umgesetzt werden sowie in den Familien kritisch und kompetent mit dem Thema Cannabiskonsum umgegangen werden kann. 

    Beispielhaft für Angebote der Fachstelle sind hier der Berliner Präventionsparcour Cannabis, der Grüne Koffer, das Programm „Schulen mit Durchblick“ sowie die Angebote von Karuna prevents. Darüber hinaus stehen auch bundesweite Online-Angebote für Fachkräfte und Eltern zur Verfügung. 

    Seitens des Jugendamtes wurde im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass für den Bereich der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich folgendes gilt: 

    Das Jugendamt hat gemäß § 14 SGB VIII keinen Überwachungsauftrag, sondern die Aufgabe des erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. Die Maß-nahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. 

    In diesem Sinne erfolgen immer wieder Gespräche mit den Jugendlichen rund um die Gefahren des Rauchens sowie des Suchtmittelkonsums und andere präventive Angebote und im Rahmen der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII, der Jugendsozialarbeit gemäß §13 SGB VIII sowie der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII. 

    Mit den Eltern wird dies ggf. im Rahmen der Angebote der Frühen Hilfen, der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII angesprochen. Darüber hinaus sind die Gefahren des Cannabiskonsums anlassbezogen Themen der Beratungen und Unterstützungsleistungen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes. 

    Das Thema Suchtprävention in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienförderung wird qualitätssichernd für Neukölln durch die Sozialraumkoordinatorin der Region Süd Ost gesteuert. 

    Aktivitäten in dieser Tätigkeit waren u.a. in diesem Jahr: 

    Seit dem 01.04.24 erfolgt das Pilotprojekt „Sucht und Gewalt“ der Fachstelle für Suchtprävention gefördert über die Landeskommission gegen Gewalt als niedrigschwelliges Angebot einer Präventionspraxis, u.a. mit Schulungen der Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugend-freizeiteinrichtungen und der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste sowie für Jugendliche und Angebote für Eltern. 

     Das Projekt wurden den Leitungskräften aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Neukölln vorgestellt, es erfolgte eine Sensibilisierung zum Thema Cannabis Gesetz und eine Bedarfsabfrage für Fortbildungsveranstaltungen, ein regelmäßiger Austausch wurde vereinbart 

     Der 1. Workshop fand am 03.07.24 im Jugendzentrum Wutzkyallee mit 19 Teilnehmenden aus kommunalen und freien Träger zum Thema Teillegalisierung Cannabis, Rechte, Pflichten „Was bedeutet das für unsere Arbeit“ 

     Ein weiterer Workshop mit Jugendlichen fand in der Jugendfreizeiteinrichtung „UFO“ mit der Sozialraumkoordinatorin SüdOst statt 

     Die Mitarbeitenden des Projekts haben mehrere Einrichtungen besucht und arbeitet eng auch mit der Jugendberufshilfe zusammen. Mitarbeitenden von auffälligen Jugendlichen werden ggf. gesondert sensibilisiert. 

     Materialien zum Thema wurden in den Einrichtungen verteilt (bestellt über den Träger der Jugendsozialarbeit GangWay und die Fachstelle für Suchtprävention) 

     Auf Landesebene/ SenBJF gibt es Austausch mit der Landessuchtbeauftragten, Trägern und dem GB Gesundheit 

    Nach dem Sommer sind weitere Workshops für Jugendliche zum Thema, Aufklärung, Prävention, rechtliche Situation geplant. 

    Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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