Verwahrlosung im Körnerpark beenden

Verwahrlosung im Körnerpark beenden

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragstellerin: Marlies Becker. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, Schmierereien im Körnerpark zu entfernen und grundsätzlich der Parkpflege mehr Aufmerksamkeit zu widmen.  

Begründung:

Der Körnerpark ist ein gärtnerisches Kleinod im Bezirk, das besondere Pflege und Aufmerksamkeit verdient. Das ist umso wichtiger, wenn man auf die Geschichte der Sanierungen blickt, zu denen das Bezirksamt auf seiner Webseite ausführt: „1977 wurden nach jahrelanger Diskussion die erforderlichen Mittel zur Rekonstruktion des Parks bereitgestellt. Die Rekonstruktion der Baulichkeiten (Orangerie, Kaskade, Umfassungsmauern) wurde vom Landeskonservator fachlich begleitet.“

Immer wieder kommt es im Park zu Vandalismus. So schwimmt beispielsweise regelmäßig in den Wasserbassins hineingeworfener Müll, was Natur und Ästhetik der Anlage empfindlich stört. Besonders ärgerlich sind die Schmierereien, wie kürzlich die Hass-Propaganda gegen Israel an der obersten Kaskade des Brunnens. Derzeit gibt es am Eingang Schierker Straße an einer der dortigen Arkadenwände großflächige Graffiti-Schmierereien, die gegen den Denkmalschutz verstoßen. Daher wird das Bezirksamt aufgefordert, die Schmierereien im Körnerpark schnellstmöglich zu entfernen und mit geeigneten Mitteln (wie z. B. Anti-Graffiti-Maßnahmen) dafür zu sorgen, dass künftig an den Gebäuden im Park keine Schmierereien anhaften können.    

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Kampf der Rattenplage: Regelmäßiger Bericht des Bezirksamts

Kampf der Rattenplage: Regelmäßiger Bericht des Bezirksamts

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt (BA) wird aufgefordert, der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen halbjährlichen Bericht über die Fortschritte des Rattenbefalls im Bezirk vorzulegen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen. 

Begründung: Das BA betont in seiner Antwort auf die KA/492/XXI der AfD-Fraktion die Bedeutung der Bekämpfung der Rattenplage in Neukölln für die allgemeine Gesundheit. Es schreibt, dass daher präventive Maßnahmen einzuleiten seien, um einer Übertragung von Infektionserkrankungen wie Hantavirusinfektion, Leptospirose, Toxoplasmose, Cholera, Salmonellen, aber auch von Tierseuchen, wie Schweine- und Geflügelpest auf den Menschen vorzubeugen. Weiter führt das BA aus, dass Hinweisschilder gegen das Füttern von Ratten notwendig seien, um aufzuklären, die Gesundheit zu schützen, Rattenplagen zu verhindern und das Verhalten der Bevölkerung zu lenken. Sie seien ein einfacher, aber wirksamer Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum. 

Das BA sieht die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Bekämpfung der Rattenplage als besonders wichtig an: „Der Bezirk investiert viel in Schädlingsbekämpfung. Diese Maßnahmen funktionieren aber nur, wenn die Bevölkerung mitmacht. Hinweisschilder fordern zum verantwortungsvollen Verhalten auf und unterstützen so öffentliche Maßnahmen.“ Und weiter: „Durch die gezielte Sensibilisierung der Bevölkerung durch präventive und repressive Maßnahmen ist zudem eine grundsätzliche Verhaltensveränderung – auch über den Hermannplatz hinaus – denkbar.“ Das BA sieht allerdings die Schwierigkeit, dass ein Zeitpunkt für das Eintreten von positiven Ergebnissen aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen nicht punktuell festgelegt werden könne. Hier soll der Antrag das BA unterstützen, dass es im halbjährlichen Rhythmus über die Fortschritte der Bekämpfungsmaßnahmen die BVV und die Öffentlichkeit informiert.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 12406 – Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken

Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 12406 – Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken“ auf jährlich 153.000 Euro festzusetzen und bittet das Bezirksamt, eine entsprechende Anpassung der Mietverträge mit den Nutzern der Stellplätze vorzunehmen.

Begründung

Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Einnahmequellen voll auszuschöpfen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2026 und 2027 lediglich Ansätze von jeweils 51.000 Euro vorgesehen sind, obwohl bereits 2024 Einnahmen in Höhe von 60.000 Euro erzielt wurden. Der angesetzte Betrag bildet die tatsächlichen Möglichkeiten nicht ab und führt dazu, dass erhebliche Mehreinnahmen ungenutzt bleiben.

Das Parken auf Dienstgrundstücken ist derzeit deutlich zu günstig und spiegelt nicht den tatsächlichen Marktwert wider. Eine Anpassung ist sachgerecht und notwendig, um Einnahmeverluste zu verhindern und gleichzeitig ein marktgerechtes Entgelt für die Nutzung von Stellflächen durchzusetzen. Durch die Erhöhung des Ansatzes auf 153.000 Euro werden die realistisch erzielbaren Einnahmen im Haushalt abgebildet und dringend benötigte zusätzliche Mittel generiert, die zur Stabilisierung der Haushaltslage beitragen.

Die Festsetzung auf 153.000 Euro schafft eine solide Grundlage, verhindert eine systematische Unterfinanzierung und setzt ein klares Zeichen, dass der Bezirk alle Einnahmepositionen konsequent und verantwortungsvoll ausschöpft.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Meldestellen von der Mietfreiheit befreien

Meldestellen von der Mietfreiheit befreien

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass sich das Bezirksamt – behelfsweise über die zuständigen Stellen – für eine Mieterhöhung in der Liegenschaft in der Mainzer Straße 26a einsetzt und in der Folge den im Kapitel 3306 veranschlagten Einnahmeansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Träger „Yekmal e.V.“  von bisher 0,00 Euro auf die ortsübliche Jahresmiete in Höhe von 7650,00 Euro angehoben wird. 

Begründung:
Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen auf ihre Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein Träger wie „Yekmal e.V.“ für die Nutzung bezirklicher Räumlichkeiten von Mietzahlungen vollständig freigestellt wird, während die ortsübliche Jahresmiete mit 7.650,00 Euro beziffert ist.

Eine solche Handhabung führt zu Einnahmeausfällen im Bezirkshaushalt und bewirkt eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen, Initiativen oder Organisationen, die marktübliche oder zumindest kostendeckende Entgelte für die Nutzung öffentlicher Liegenschaften zu entrichten haben. Die unentgeltliche Überlassung stellt angesichts der angespannten Haushaltslage keine vertretbare Lösung dar.

Es ist ein Gebot der haushaltspolitischen Fairness, dass auch Yekmal e.V. die ortsübliche Miete entrichtet. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass öffentliche Ressourcen gerecht und transparent verteilt werden und keine einzelnen Träger einseitig auf Kosten der Allgemeinheit bevorzugt werden. Die antragstellende Fraktion bezweifelt zudem die Gemeinnützigkeit einer Meldestelle für politisch missliebige Meinungen. 

Die Erhebung der ortsüblichen Miete trägt unmittelbar zur Konsolidierung des Bezirkshaushalts bei, reduziert nicht gerechtfertigte Subventionierungen und setzt ein klares Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit bezirkseigenem Vermögen.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Jungsozialisten an die Marktwirtschaft heranführen 

Jungsozialisten an die Marktwirtschaft heranführen 

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, dass sich das Bezirksamt – behelfsweise über die zuständigen Stellen – für eine Mieterhöhung in der Liegenschaft in der Gutschmidtstraße 39 einsetzt und in der Folge den im Kapitel 3306 veranschlagten Einnahmeansatz für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Träger ‚SJD – Die Falken‘ von bisher 0,00 Euro auf die ortsübliche Jahresmiete in Höhe von 32.760,00 Euro angehoben wird.

Begründung:
Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage und ist daher verpflichtet, sämtliche Einnahme- und Ausgabepositionen auf ihre Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb ein Träger wie „SJD – Die Falken“ für die Nutzung bezirklicher Räumlichkeiten von Mietzahlungen vollständig freigestellt wird, während die ortsübliche Jahresmiete mit 32.760,00 Euro beziffert ist. Die antragstellende Fraktion bezweifelt den gemeinnützigen Zweck der derzeitigen Nutzer. 

Ein solches Vorgehen stellt nicht nur eine erhebliche Belastung des Bezirkshaushalts dar, sondern auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vereinen, Initiativen oder Organisationen, die in marktübliche oder zumindest kostendeckende Entgelte für die Nutzung von Liegenschaften entrichten müssen. Es ist ein Gebot der haushaltspolitischen Fairness, dass auch SJD „Die Falken“ die ortsübliche Miete entrichten. Nur so kann gewährleistet werden, dass öffentliche Ressourcen gerecht und transparent verteilt werden und keine einzelnen Träger auf Kosten der Allgemeinheit bevorzugt werden.

Die Erhebung der ortsüblichen Miete trägt unmittelbar zur Konsolidierung des Bezirkshaushalts bei, reduziert ungerechtfertigte Subventionierungen und setzt ein klares Signal für wirtschaftliches Handeln im Umgang mit bezirkseigenem Vermögen.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3303, Titel 52601 – Dienstleistungen

Haushaltsplan Kapitel 3303, Titel 52601 – Dienstleistungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel 52601 „Gerichts- und ähnliche Kosten“ um jährlich 20.000 Euro zu kürzen.

Begründung:
Der Bezirk Neukölln befindet sich weiterhin in einer äußerst angespannten Haushaltslage. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, sämtliche Ausgabenansätze kritisch zu überprüfen und auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken. Dies betrifft auch die Ansätze im Titel 52601 „Gerichts- und ähnliche Kosten“.

Es ist unbestritten, dass bestimmte Rechtsstreitigkeiten oder zwingend entstehende Gebührenlasten nicht vermieden werden können. Gleichwohl ist zu konstatieren, dass der Aufwuchs der vorgesehenen Mittel weiterhin über das Maß hinausgeht, das durch eine strikte Haushaltsführung und einen vorausschauenden Umgang mit Rechtsfragen gerechtfertigt erscheint. Eine vorausschauende Verwaltungspraxis, die Konflikte frühzeitig durch klare Regelungen, eindeutige Bescheide und rechtssichere Entscheidungen vermeidet, trägt erheblich dazu bei, kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu reduzieren.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Verwaltung über umfangreiche interne und externe Rechtsberatungsmöglichkeiten verfügt, die im Vorfeld genutzt werden können, um unnötige Prozesse und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Die Ausgaben in diesem Titel erweckten daher den Eindruck mangelnder Anstrengungen, alternative und kostensparende Wege zur Konfliktlösung zu beschreiten.

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet es, in Zeiten angespannter Haushaltslagen mit besonderer Sorgfalt auf die Reduzierung vermeidbarer Kosten zu achten. Eine Kürzung um 20.000 Euro setzt ein klares Signal, dass der Bezirk diese Verpflichtung ernst nimmt und die Verwaltung anhält, Rechtsstreitigkeiten durch umsichtiges Handeln und sorgfältige Abwägungen zu vermeiden.

Die gesetzlich zwingenden Ausgaben bleiben durch diese Maßnahme unberührt, da die Verpflichtung zur Begleichung unabwendbarer Gerichtskosten selbstverständlich weiterhin besteht. Mit der Kürzung wird lediglich der Anreiz geschaffen, mögliche Einsparpotenziale auch in diesem Bereich konsequent zu nutzen und die Verwaltung zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit den Haushaltsmitteln zu veranlassen.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Anlage PRB 9550  2.2 Regiekosten

Anlage PRB 9550  2.2 Regiekosten

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der im Wirtschaftsplan 2026 im Titel „Regiekosten“ vorgesehene Ansatz wird um 500.000 € abgesenkt. Die freiwerdenden Mittel sind als Gewinnabführung dem Bezirkshaushalt (Kapitel 3400, Titel 12109) zuzuführen. In der Folge wird auf die Baumaßnahme zur Ertüchtigung der Juliusstraße verzichtet.

Begründung

Die antragstellende Fraktion bezweifelt den Nutzen des weiteren Ausbaus der Parkraumbewirtschaftung. Die Bereitstellung von weiteren Dienst- und Aufenthaltsräumen für die PRK-Kräfte ist somit nicht notwendig.  Eine Absenkung des Ansatzes um 500.000 € ist möglich, ohne die Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen, wenn auf die Einstellung weiterer Mitarbeiter verzichtet wird. Gleichzeitig wird der Bezirkshaushalt durch die Gewinnabführung gestärkt und erhält dringend benötigte Mittel zur Deckung der allgemeinen Ausgaben.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Anlage PRB 2.5.1 Zuführung an die Rücklage für Erweiterungsinvestitionen

Anlage PRB 2.5.1 Zuführung an die Rücklage für Erweiterungsinvestitionen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der im Haushaltsplanentwurf 2027 im Titel „Zuführung an die Rücklage für Erweiterungsinvestitionen“ (Erweiterungsinvestitionen für die Einführung weiterer Parkzonen) vorgesehene Ansatz wird um 200.000 € abgesenkt. Stattdessen sollen diese Mittel in Kapitel 3400 in Titel 12109 als Gewinn an den Bezirkshaushalt abgeführt werden.

Begründung


Die geplante Ausweitung von Parkzonen in Neukölln stößt auf breite Ablehnung in der Bevölkerung. Bürger empfinden die Parkraumbewirtschaftung nicht als Service, sondern als Belastung und zusätzliche Abgabe. Auch die wirtschaftliche Seite spricht gegen eine Ausweitung: Die Einrichtung neuer Parkzonen verursacht hohe Investitionskosten, die sich durch Gebühreneinnahmen in absehbarer Zeit nicht amortisieren.

Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bezirks ist es nicht zu vertreten, dass Gelder in dieser Größenordnung angespart und zweckgebunden werden, während an anderer Stelle Mittel für dringend notwendige Aufgaben fehlen. Die Rücklagenbildung in Höhe von über 200.000 € für 2027 stellt faktisch eine Vorfinanzierung eines Projekts dar, das weder auf Akzeptanz in der Bürgerschaft stößt noch finanziell sinnvoll ist.

Die Absenkung des Ansatzes um 200.000 € ist daher geboten, um den Bezirkshaushalt zu entlasten und einer unnötigen Belastung der Bürger entgegenzuwirken.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3810, Titel 52110 – Unterhaltung der Grünanlagen

Haushaltsplan Kapitel 3810, Titel 52110 – Unterhaltung der Grünanlagen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Ansatz für „Unterhaltung der Grünanlagen“ jährlich um jeweils 235.000 Euro zu erhöhen.

Begründung

Im Haushaltsplanentwurf sind für die Jahre 2026 und 2027 lediglich 2.542.000 Euro bzw. 2.769.000 Euro vorgesehen, während im Jahr 2025 ein Ansatz von 3.045.000 Euro bereitgestellt wurde. Eine Absenkung der Mittel ist angesichts der stetig wachsenden Anforderungen nicht vertretbar.

Die bezirklichen Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze sowie Straßen- und Anlagenbäume sind für Lebensqualität, Naherholung und Stadtklima unverzichtbar. Ihre Pflege und Unterhaltung erfordern sowohl Ausstattung, Geräte, Gehölze und Pflanzen als auch den Einsatz externer Fachfirmen für Grünpflege, Baumschnitt und Instandsetzung. Hinzu kommen notwendige Reparaturen und Erneuerungen von Bänken, Wegen, Spielgeräten und Rasenflächen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht. Unterlassene Pflege oder mangelhafte Baumsicherheit bergen erhebliche Gefahren für die Bevölkerung und führen zu hohen Folgekosten durch Schadensfälle. Nur durch eine angemessene Mittelausstattung kann der Bezirk seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und zugleich die Funktionsfähigkeit der Grünanlagen dauerhaft sichern.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3715, Titel 54053 – Veranstaltungen

Haushaltsplan Kapitel 3715, Titel 54053 – Veranstaltungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Wegfall des Titels „Veranstaltungen“ zurückzunehmen und für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 5.000 Euro bereitzustellen und für die Meisterehrung im Sport vorzusehen. 

Begründung


Im Kapitel 3715, Titel 54053 „Veranstaltungen“ ist im Haushaltsplanentwurf ein Wegfall vorgesehen. Damit würden insbesondere traditionsreiche Formate wie die Neuköllner Meisterehrung nicht mehr durchgeführt werden können.

Diese Veranstaltungen haben jedoch eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung. Sie würdigen herausragende Leistungen, stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern die Identifikation der Bürger mit ihrem Bezirk. Ein ersatzloser Wegfall würde ein negatives Signal an Vereine, Ehrenamtliche und engagierte Persönlichkeiten senden, die wesentlich zum sozialen Zusammenhalt beitragen.

Mit einer Fortführung des Titels in reduzierter Höhe von jeweils 5.000 Euro für die Jahre 2026 und 2027 wird gewährleistet, dass die Neuköllner Meisterehrung und ähnliche Veranstaltungen stattfinden können. Damit bleibt der Bezirk in der Lage, sportliche Erfolge sowie ehrenamtliches Engagement angemessen zu würdigen, ohne den Haushalt spürbar zu belasten.

Die vorgesehenen Mittel sind überschaubar, leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Aufrechterhaltung einer lebendigen Anerkennungskultur im Bezirk Neukölln.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3700, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Haushaltsplan Kapitel 3700, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ jährlich auf jeweils 152.000 Euro festzusetzen, um die Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht mit den sogenannten Schwimmbussen weiterhin sicherzustellen.

Begründung


Im Haushaltsplanentwurf sind für die Jahre 2026 und 2027 lediglich 5.000 Euro vorgesehen, während im Jahr 2025 ein Ansatz von 157.000 Euro bereitgestellt wurde. Mit dieser drastischen Absenkung würde die Busbeförderung zum Schwimmunterricht für die Grundstufen der Schulen faktisch wegfallen. 

Ein solcher Rückbau ist nicht hinnehmbar. Der Schwimmunterricht ist ein verpflichtender Bestandteil des schulischen Lehrplans und kann in vielen Schulen aufgrund fehlender eigener Schwimmstätten nur durch externe Bäder gewährleistet werden. Ohne eine organisierte Schülerbeförderung wäre die Durchführung des Unterrichts in der vorgesehenen Form nicht möglich. Gerade für die jüngeren Jahrgänge, die auf eine sichere Begleitung angewiesen sind, würde der Wegfall der Busbeförderung eine erhebliche Benachteiligung darstellen.

Darüber hinaus betrifft die Schülerbeförderung auch den Fall bauseits bedingter Schließungen von Schulsporthallen. In solchen Fällen müssen kurzfristig alternative Sportstätten erreicht werden können, was ohne gesicherte Transportmöglichkeiten nicht umsetzbar wäre.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3620, Titel 42701 – Aufwendungen für freie Mitarbeiter 

Haushaltsplan Kapitel 3620, Titel 42701 – Aufwendungen für freie Mitarbeiter 

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz für Aufwendungen für freie Mitarbeiter, die als Lehrer im Bereich der Musikschule tätig sind, jährlich um jeweils 110.000 Euro zu erhöhen.

Begründung


Im Kapitel 3620, Titel 42701 sind für die Jahre 2026 und 2027 derzeit Ansätze in Höhe von jeweils 2.380.000 Euro bzw. 2.418.000 vorgesehen. Diese Mittel reichen angesichts der bestehenden Nachfrage sowie der steigenden Kosten für qualifizierte freie Mitarbeiter nicht aus, um den Bedarf im Bezirk Neukölln angemessen zu decken. 

Der Instrumental- und Vokalunterricht stellt ein zentrales Angebot der musikalischen Bildung dar und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Er fördert Konzentrationsfähigkeit, Teamgeist und Disziplin und eröffnet Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft Zugang zu kultureller Bildung.

Darüber hinaus erfordert die Qualitätssicherung im Unterricht den Einsatz qualifizierter Fachkräfte, deren Vergütung angesichts steigender Lebenshaltungskosten konkurrenzfähig ausgestaltet werden muss. Nur so lässt sich verhindern, dass qualifizierte Mitarbeiter in andere Bezirke oder in die private Musikschullandschaft abwandern.

Mit einer Erhöhung um jährlich 110.000 Euro wird die Grundlage geschaffen, zusätzliche Unterrichtskapazitäten zu finanzieren, die Qualität des Angebots dauerhaft zu sichern und mehr Kindern und Jugendlichen den Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen. Damit trägt der Bezirk nicht nur zur kulturellen Förderung bei, sondern investiert auch nachhaltig in die Bildung und Entwicklung der jungen Generation.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 4000, Titel 54010 – Dienstleistungen

Haushaltsplan Kapitel 4000, Titel 54010 – Dienstleistungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz für Dolmetschertätigkeiten jährlich um jeweils 101.000 Euro zu reduzieren.

Begründung

Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Ausgabenpositionen kritisch zu prüfen. Dies betrifft auch die Mittel für Dolmetscherleistungen im Bereich der Familienberatung. Unbestritten ist, dass Dolmetschereinsätze dort, wo sie zur Wahrnehmung von Rechtsansprüchen oder zur Sicherstellung des Kinderschutzes zwingend erforderlich sind, gewährleistet bleiben müssen. Der vorgesehene Aufwuchs der Haushaltsmittel erscheint jedoch nicht verhältnismäßig. Hinzu kommt, dass durch den verstärkten Einsatz technischer Hilfsmittel – etwa digitaler Übersetzungsdienste und KI-gestützter Anwendungen – der Bedarf an kostenintensiven Präsenzdolmetschern voraussichtlich sinkt. Diese technischen Lösungen bieten in vielen Alltagssituationen eine praktikable und kostengünstigere Alternative.

Gerade in der aktuellen Haushaltslage ist der Bezirk gehalten, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konsequent zu beachten. Dolmetscherleistungen müssen daher auf die gesetzlich verpflichtenden Fälle konzentriert werden. Eine pauschale Ausweitung der Mittel ist nicht gerechtfertigt.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 4010, Titel 68414 – Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe undKapitel 4010, Titel 23190 – Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke

Haushaltsplan Kapitel 4010, Titel 68414 – Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe undKapitel 4010, Titel 23190 – Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Ansatz im Titel 68414 „Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe“ in Höhe von jährlich jeweils 10.500 Euro vollständig zu streichen. In der Konsequenz wird auf die Einnahmen in Titel 23190 veranschlagten zweckgebundenen Einnahmen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Höhe von jeweils 140.000 Euro verzichtet. Die Förderung des Projektes Demokratienetzwerk Neukölln entfällt entsprechend. 

Begründung

Im Titel 68414 sind für die Jahre 2026 und 2027 Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe in Höhe von jeweils bis zu 10.500 Euro aus bezirklichen Eigenmitteln eingeplant, um Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einzuwerben und deren Finanzierung im Titel 23190 abgebildet ist.

Die Aufnahme solcher zweckgebundenen Bundesmittel in den Bezirkshaushalt führt zu einer inhaltlichen und finanziellen Bindung an Programme, die nicht zum Kernbereich der bezirklichen Pflichtaufgaben gehören. Die antragstellende Fraktion bezweifelt den generellen Nutzen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. 

Durch den Verzicht auf die Zuschüsse im Titel 68414 sowie die Streichung der entsprechenden Einnahmen im Titel 23190 wird der Bezirkshaushalt von ideologisch geprägten Projekten entlastet, der Verwaltungsaufwand reduziert und die Eigenständigkeit des Bezirks gestärkt. Die verfügbaren Haushaltsmittel können damit gezielt für originäre, unverzichtbare Aufgaben des Bezirks eingesetzt werden.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Haushaltsplan Kapitel 3300, Titel 54010  – Dienstleistungen

Haushaltsplan Kapitel 3300, Titel 54010  – Dienstleistungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Mittel für Dienstleistungen in Titel 54010 jährlich um jeweils 20.000 Euro zu reduzieren. Die Kürzung bezieht sich auf die vorgesehenen Ansätze für den Beauftragten für Integration und Gleichstellung, die laut Planungen des Bezirksamtes aus diesen Titeln Veranstaltungen finanzieren sollen. 

Begründung

Die vorgesehenen Mittel für den Beauftragten für Integration und Gleichstellung stellen eine fortgesetzte Ausweitung der Verwaltung dar, die weder in ihrer Wirksamkeit noch in ihrer Notwendigkeit belegt ist. Integration und Gleichstellung sind staatliche Kernaufgaben, die bereits umfassend durch die Landes- und Bundesebene abgedeckt werden. Zusätzliche Strukturen auf Bezirksebene führen zu Doppelungen und Kostensteigerungen, ohne dass ein nachweisbarer Nutzen für die Bürger entsteht. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Vielzahl dringender Pflichtaufgaben, etwa im Bereich der Infrastruktur, der Schulen oder der Grünflächenpflege, ist es nicht vertretbar, zusätzliche Ressourcen für Posten bereitzuhalten, deren Effekt im Wesentlichen symbolischer Natur ist. Durch die Kürzung der Mittel um jährlich 20.000 Euro werden Haushaltsmittel freigesetzt, die besser in Aufgaben mit unmittelbarem und praktischem Nutzen für die Allgemeinheit eingesetzt werden können.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ in Höhe von jeweils 34.000 Euro jeweils um jährlich 15.000 Euro zu kürzen, soweit hierfür keine rechtlich zwingenden Verpflichtungen bestehen. In der Folge möge der Bezirksbürgermeister auf seine Dienstlimousine verzichten. 

Begründung

Im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ sind derzeit Leasingkosten für das Fahrzeug des Bezirksbürgermeisters sowie für ein weiteres Fahrzeug für Materialtransporte veranschlagt. Hinzu kommen Kosten für Instandsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit der Rückgabe der Fahrzeuge.
Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es nicht vertretbar, für den Bezirksbürgermeister ein eigenes Leasingfahrzeug auf Kosten des Bezirks vorzuhalten, sofern hierfür keine gesetzliche oder zwingende Verpflichtung besteht. Für dienstliche Fahrten können öffentliche Verkehrsmittel oder kostengünstige Carsharing- bzw. Mietwagenangebote genutzt werden. Die Kürzung der Mittel, soweit rechtlich möglich, führt zu einer unmittelbaren Entlastung des Haushalts und setzt ein Signal für sparsamen Mitteleinsatz.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Kapitel 4500 Titel 97203 Belegung der PMA 

Kapitel 4500 Titel 97203 Belegung der PMA 

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die aus dem Alternativen Haushalt der AfD-Fraktion übrigbleibenden Mittel i.H.v. 307.000 bzw. 7910 Euro in 2026 und 2027 für die Belegung der Pauschalen Minderausgabe zur berücksichtigen. 

Begründung

Die antragstellende Fraktion bezweifelt die Tragfähigkeit des vorgelegten Haushaltsplanes und möchte mit der Reduzierung der Ansätze für die Pauschale Minderausgabe kommende Haushaltssperren abwenden. Zudem kann der Spielraum mögliche Realisierungsrisiken etwa bei Vertragsanpassungen bei den von der antragstellenden Fraktion vorgeschlagenen haushalterischen Maßnahmen abfedern.  

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 10. September 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln nimmt mit Entsetzen zur Kenntnis, dass die Partei Die Linke in Neukölln am 9. August 2025 ein sogenanntes „Sommerfest der Solidarität für Palästina“ veranstaltet hat, das von einer israelfeindlichen Stimmung geprägt war und offene Kooperationen mit islamistischen Gruppen beinhaltete. An der Veranstaltung waren islamistische Organisationen beteiligt, die ideologische sowie personelle Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen wie der Hamas und der PFLP unterhalten, deren erklärtes Ziel die Vernichtung des Staates Israel ist. Solche Kooperationen fördern nicht nur Antisemitismus, sondern untergraben auch die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft und tragen zur Radikalisierung bei.

Besonders skandalös ist die ursprünglich geplante Nutzung eines kirchlichen Veranstaltungsraums wie dem Gelände der Kiezkapelle in Neukölln für dieses Fest. Die Kirche hat den Mietvertrag zu Recht und rechtzeitig gekündigt, nachdem die extremistischen Ausrichtungen der Veranstaltung bekannt wurden, und somit eine klare Haltung gegen die Instrumentalisierung christlicher Räume für islamistische Propaganda gezeigt. Dennoch bleibt es ein unhaltbarer Skandal, dass im Deutschland des Jahres 2025 islamistische Redner und Hamas-Unterstützer überhaupt in Erwägung ziehen können, in christlichen Einrichtungen zu predigen und ihre israelfeindlichen Botschaften zu verbreiten.

Die Veranstaltung fand letztlich unter erheblichen Gegenprotesten statt, bei denen israelische Flaggen gezeigt und gegen die propalästinensische Ausrichtung demonstriert wurde. Trotz der Vorwürfe und der Kündigung des ursprünglichen Ortes hielt Die Linke Neukölln an ihren Plänen fest und suchte lediglich neue Räume, was die Uneinsichtigkeit der Verantwortlichen unterstreicht. Solche Ereignisse gefährden den gesellschaftlichen Frieden in Neukölln, einem Bezirk, der bereits mit Integrationsherausforderungen und Antisemitismus kämpft.

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt diese Vorgänge aufs Schärfste und fordert die Bezirksverordnetenversammlung auf, klare Signale gegen Antisemitismus, Islamismus und die Kooperation linker Parteien mit islamistischen Gruppen zu setzen.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
Abstimmungsergebnis BVV am 10.09.2025 (Screenshot: BVV Neukölln, YouTube)

Social-Media Beitrag

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Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Reuterkiez aufgestellten Poller und die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen unverzüglich zu überprüfen und deren Entfernung in die Wege zu leiten, sofern diese nachweislich Nachteile für Anwohner, Gewerbetreibende sowie Rettungs- und Versorgungsdienste verursachen. Dabei ist sicherzustellen, dass alternative Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gewählt werden, die den Verkehrsfluss gewährleisten, den Zugang für Rettungsdienste und Lieferverkehr nicht behindern und zugleich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wahren. Das Bezirksamt wird beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung hierzu bis Ende des nächsten Quartals einen schriftlichen Bericht über die Auswirkungen der Poller vorzulegen sowie mögliche alternative Maßnahmen darzustellen.

Begründung:


Das Bezirksamt Neukölln ist nach § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) für die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen zuständig, wozu auch die Anordnung und Umsetzung verkehrslenkender Maßnahmen gehören. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Juni 2025 bestätigt, dass die im Reuterkiez errichteten Poller rechtmäßig aufgestellt werden durften und Teil eines Gesamtkonzepts zur Verkehrsberuhigung sind. Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass die Poller dauerhaft zwingend erforderlich oder alternativlos sind, sondern lediglich, dass das Bezirksamt das Recht zur Umsetzung hatte. Es bleibt die Pflicht des Bezirksamtes, regelmäßig zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig, praxistauglich und für die Bürgerinnen und Bürger zumutbar sind.

Die im Reuterkiez installierten Poller haben nachweislich erhebliche Nachteile zur Folge. So erschweren sie den Zugang für Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr, was im Ernstfall zu lebensgefährlichen Verzögerungen führen kann. Darüber hinaus werden Liefer- und Versorgungsdienste sowie Gewerbetreibende behindert, was zu wirtschaftlichen Nachteilen für ansässige Betriebe führt. Viele Anwohner empfinden die Maßnahmen zudem als Ungleichbehandlung, da in vergleichbaren Quartieren keine derart weitreichenden Einschränkungen vorgenommen wurden. Zwar weist das Bezirksamt auf einen Rückgang der Unfallzahlen im Reuterkiez hin, gleichzeitig aber darf die Verkehrssicherheit nicht isoliert betrachtet werden. Die freie Erreichbarkeit für Rettungsdienste, die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit des Kiezes und die Wahrung der Zumutbarkeit für Anwohner müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Daraus ergibt sich, dass eine kritische Neubewertung der Poller-Maßnahmen notwendig ist. Das Bezirksamt ist aufgefordert, im Rahmen seiner Zuständigkeit einen transparenten Bericht über die Auswirkungen vorzulegen und alternative, weniger eingreifende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Ziel muss es sein, Verkehrssicherheit, Erreichbarkeit und Anwohnerschutz in Einklang zu bringen und die Belastungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Zuge der geplanten Umstellung der Straßenbeleuchtung im Vogelviertel sowie in weiteren betroffenen Quartieren des Bezirks die historischen Gasaufsetzleuchten vom Typ BAMAG U7 in ihrer traditionellen äußeren Erscheinungsform erhalten bleiben. Die Umrüstung auf LED-Technologie soll ausschließlich in einer Weise erfolgen, die die charakteristische Gestalt dieser Leuchten bewahrt. Neue, von der historischen Form abweichende LED-Leuchten sollen im Vogelviertel nicht zur Anwendung kommen.

Begründung:


Die BAMAG U7 Gasaufsetzleuchten stellen seit Jahrzehnten ein stadtbildprägendes Element der Berliner Straßenarchitektur dar. Sie verleihen den Straßen einen unverwechselbaren Charakter und sind Teil des kulturellen Erbes Berlins. Nach dem Handbuch „Stadtbild Berlin – Lichtkonzept“ der Senatsverwaltung wird die öffentliche Beleuchtung ausdrücklich nicht nur als Instrument der Verkehrssicherheit, sondern auch als ein wesentliches Mittel zur Prägung des Stadtbildes verstanden. Dort heißt es, dass historische Leuchtenformen „unverwechselbare Identitäten und spezifische Qualitäten“ für das Stadtbild schaffen.

Die Umrüstung auf LED-Technologie ist technisch möglich, ohne die äußere Form der BAMAG U7 zu verändern. In mehreren Berliner Projekten wurden solche Lösungen bereits umgesetzt. Ein Austausch gegen sachlich-nüchterne, neuzeitliche LED-Leuchten ohne Bezug zur historischen Form würde hingegen das gewachsene Stadtbild erheblich beeinträchtigen und dem Anspruch der Bürger auf Bewahrung der historischen Identität ihrer Wohnumgebung widersprechen.

Das Bezirksamt wird daher gebeten, bei allen Umrüstungen im Vogelviertel und vergleichbaren Kiezen verbindlich sicherzustellen, dass die klassische Form der BAMAG U7 erhalten bleibt und ausschließlich LED-Nachrüstungen innerhalb der historischen Gehäuse erfolgen. Nur so kann die notwendige Modernisierung mit Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit verbunden werden, ohne dass das traditionsreiche Berliner Stadtbild beschädigt wird.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend eine umfassende Prüfung der BNIG GmbH als Träger der im Bau befindlichen Kindertagesstätte in der Harzer Straße 51 vorzunehmen oder behelfsweise die auf Landesebene zuständigen Behörden um Prüfung zu bitten. Insbesondere ist zu ermitteln, ob personelle, strukturelle oder ideologische Verbindungen zwischen der BNIG gGmbH und der islamistischen „Torath“-Gemeinde bestehen, die am selben Standort aktiv ist. Sollten sich solche Verbindungen bestätigen, ist seitens des Bezirksamtes gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung zu intervenieren mit dem Ziel, die Fördermittelvergabe in Höhe von 4,2 Millionen Euro zu überprüfen und ggf. auszusetzen. Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, künftig bei der Prüfung von Trägern von Kindertagesstätten verstärkt den Fokus auf Verfassungstreue, ideologische Hintergründe und mögliche islamistische Einflüsse zu legen und bei begründetem Verdacht die zuständigen Sicherheitsbehörden einzubinden.

Begründung:


Wie aus Presseberichten (u.  a. „Welt“ und RBB, 2025) hervorgeht, wird der Bau einer Kindertagesstätte mit 188 Plätzen in der Harzer Straße 51 in Neukölln mit 4,2 Millionen Euro durch den Berliner Senat gefördert. Träger ist die gemeinnützige BNIG gGmbH. Recherchen zufolge bestehen enge personelle Verflechtungen zwischen der Geschäftsführung der BNIG gGmbH und der schiitisch-islamistischen „Torath“-Gemeinde, die sich offen als Vertretung des irakischen Großajatollahs Ali al-Sistani in Deutschland versteht. Dieser hat mehrfach Positionen vertreten, die mit unseren Werten unvereinbar sind, u.  a. die Billigung von Zwangsehen und Kinderverheiratung.

Der Geschäftsführer der BNIG war zudem Vorsitzender der „Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands“ (IGS), die vom inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gegründet wurde – einem anerkannten Außenposten des iranischen Mullah-Regimes. Die ideologische Nähe zu islamistischen, teils verfassungsfeindlichen Positionen ist damit dokumentiert. Dennoch wurde dem Verein die Trägerschaft für eine Kindertagesstätte zugesprochen – ohne dass offenbar eine Sicherheits- oder Verfassungsschutzprüfung stattgefunden hat.

Gemäß § 43 Abs. 2 SGB VIII darf eine Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte nur erteilt werden, wenn der Träger „die Gewähr für die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung“ bietet. Auch aus § 72a SGB VIII ergibt sich die Pflicht zur Überprüfung von Personen in der Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich ihrer Eignung und Gefährdungseinschätzung.

Angesichts dieser Umstände ist es unverantwortlich, wenn islamistisch beeinflusste Strukturen Zugang zu staatlich geförderter frühkindlicher Bildung erhalten. Der Bezirk trägt eine Mitverantwortung für die Umsetzung der Jugendhilfe und darf sich nicht hinter der Senatsverwaltung verstecken. Die Prüfung der Trägerstruktur liegt im Interesse der betroffenen Kinder, Eltern sowie des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine frühzeitige Aufklärung ist geboten.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Juni 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt die Vorgehensweise des Bezirksamtes bei der Organisation der zweiten Informationsveranstaltung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg. Anstatt einen ehrlichen Austausch mit den Bürgern zu suchen, vermittelt das Bezirksamt den Eindruck, es wolle sich und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vor unangenehmen Szenen schützen. Offenbar will man sich der Verantwortung für die falsche Entscheidung für den Standort Sangerhauser Weg nicht stellen. 

Dass die Teilnehmerzahl der Veranstaltung begrenzt wurde und die Bürger die Fragen im Vorfeld anmelden mussten, ist inakzeptabel und begegnet nicht den Erwartungen der Bürgerschaft, der Bürgerinitiative vor Ort sowie den mehr als 1000 Einwohnern, die sich in einem Einwohnerantrag gegen den Standort Sangerhauser Weg aussprechen. 

Anstatt die falsche Politik der Flüchtlingsansiedlung an dem Standort wenigstens zu erklären, wird Bürgerbeteiligung hier nur vorgegaukelt, offenbar, um zu verschleiern, dass die Bebauung längst beschlossene Sache ist. Die Neuköllner haben mehr Transparenz ehrlichere Formen der Beteiligung verdient. 

Begründung:

Die Planungen zur Einrichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände am Sangerhauser Weg werfen berechtigte Fragen auf. Das bisherige Vorgehen der Verwaltung lässt aus Sicht vieler Bürger das nötige Maß an Transparenz und Einbindung vermissen. Die Einladung zur zweiten Informationsveranstaltung am 26. Juni 2025 vermittelt nicht den Eindruck echter Beteiligung, sondern vielmehr das eines verwaltungsseitig strukturierten Ablaufs mit begrenztem Diskussionsraum.

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 300 Personen bei gleichzeitig hohem öffentlichen Interesse in einem dicht besiedelten Wohngebiet wirkt unangemessen. Dass die Teilnehmer nur aus dem unmittelbaren Umkreis eingeladen wurden, geht auch insofern am Bedarf vorbei, als dass der Parkplatz ja gerade auch für Bürger wichtig ist, die eine weitere Anreise zum Britzer Garten haben. Es entsteht das Bild einer Veranstaltung, bei der eher das Konfliktmanagement des Bezirksamtes im Vordergrund steht als der offene Austausch mit der Bevölkerung. 

Die Bürger vor Ort haben ein berechtigtes Interesse daran mitzureden, wenn es um die Zukunft ihres Viertels geht. Wer Vertrauen in politische Prozesse erhalten will, muss dieses Mitspracherecht ernst nehmen. Ein transparentes, frühzeitiges und ergebnisoffenes Verfahren ist deshalb das Mindeste – gerade bei einem Thema von solcher Tragweite.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen bzw. nach erfolgter rechtlicher Prüfung in Eigenregie dafür zu sorgen, dass das tägliche Zähneputzen in allen Gruppen sämtlicher Kindertageseinrichtungen im Bezirk Neukölln verbindlich vorgeschrieben und umgesetzt wird. 

Dabei ist sicherzustellen, dass das tägliche Zähneputzen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren in allen Kita-Gruppen verpflichtender Bestandteil der pädagogischen Praxis wird, dass diese Maßnahme als verbindliche Regelung in das Berliner Bildungsprogramm aufgenommen wird, dass der Zahnärztliche Dienst Neukölln sowie die Landesarbeitsgemeinschaft zur Verhütung von Zahnerkrankungen e. V. (LAG Berlin) in Beratung und Kontrolle eingebunden werden und dass die Erzieher entsprechende Fortbildungen und Materialien zur praktischen Umsetzung erhalten.

Begründung:

Der aktuelle Gesundheitsbericht „Mundgesundheit bei Kindern in Neukölln 2015–2023“ belegt, dass in rund 40 % der Kindertageseinrichtungen im Bezirk derzeit kein tägliches Zähneputzen in allen Gruppen erfolgt. Damit wird ein erheblicher Teil der Kinder nicht regelmäßig an eigenverantwortliche Zahnpflege herangeführt. Gerade für Kinder aus belasteten Familienverhältnissen, in denen Zahnpflege im Elternhaus keine Rolle spielt, ist das Zähneputzen in der Kita oft die einzige tägliche Zahnhygienemaßnahme. Der Bericht weist explizit auf diese Problematik hin und unterstreicht die präventive Bedeutung gemeinsamer Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen. Die bestehende Empfehlung im Berliner Bildungsprogramm ist rechtlich nicht bindend und hat sich als unzureichend erwiesen.

Ein verbindlicher Rahmen ist daher erforderlich, um gesundheitliche Chancengleichheit sicherzustellen. Auch die Mundgesundheitsziele 2030 auf Bundesebene fordern eine flächendeckende Gruppenprophylaxe in Kitas und Grundschulen. Die rechtliche Grundlage bildet § 21 SGB V, der Gruppenprophylaxe als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Eine verpflichtende Umsetzung in allen Kitas würde nicht nur dem gesundheitlichen Wohl der Kinder dienen, sondern auch langfristig das Gesundheitssystem entlasten. Die Maßnahme ist verhältnismäßig, praxistauglich und sozialpolitisch geboten. Eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Bezirk entsteht nicht unmittelbar, da Materialien und Schulungen über bestehende Programme der LAG oder der gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden können.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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„Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

„Videoüberwachung gegen illegale Müllablagerungen – Schluss mit Vermüllung in Neukölln!“

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 24 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) in Verbindung mit § 21 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) nachdrücklich für die Einführung einer gezielten Videoüberwachung an besonders stark betroffenen Standorten („Müll-Hotspots“) im Bezirk Neukölln einzusetzen. Ziel der Videoüberwachung ist die effektive Prävention, Abschreckung sowie die vereinfachte Identifikation und Ahndung der Täter, die illegale Müll- und Sperrmüllablagerungen im öffentlichen Raum vornehmen. Dabei soll das Bezirksamt zunächst eine detaillierte Liste besonders betroffener Orte erarbeiten, um auf dieser Grundlage eine rechtlich zulässige und zielgerichtete Videoüberwachung durchsetzen zu können.

Begründung:

Die illegale Müllentsorgung im Bezirk Neukölln nimmt seit Jahren dramatisch zu. Besonders neuralgische Punkte wie das Umfeld von Recyclinghöfen, Parks, öffentliche Plätze und bestimmte Straßenecken werden ständig illegal vermüllt und beeinträchtigen dadurch nicht nur massiv die Lebensqualität, sondern verursachen jährlich immense Kosten für den Bezirk. Bisherige Maßnahmen wie Aufklärung oder vereinzelte Kontrollen zeigen keine ausreichende Wirkung, da die Täter meist unerkannt bleiben und der Überwachungsdruck fehlt.

Die Einführung einer Videoüberwachung an stark betroffenen Müllablagerungs-Hotspots ist durch das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) und das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin) ausdrücklich möglich, sofern sie verhältnismäßig und zielgerichtet erfolgt. Gemäß § 24 BlnDSG und § 21 ASOG Berlin dürfen öffentliche Plätze dann videoüberwacht werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, dass an diesen Orten vermehrt Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden und andere Maßnahmen nicht ausreichen.Diese Voraussetzungen sind im Falle der regelmäßig stark vermüllten Standorte eindeutig gegeben. Durch die gezielte Videoüberwachung dieser Hotspots wäre das Bezirksamt in der Lage, Täter schnell und sicher zu identifizieren, Bußgelder konsequent zu verhängen und somit eine spürbare abschreckende Wirkung zu erzeugen. Ähnliche Maßnahmen haben sich in anderen Großstädten bereits bewährt und signifikant zur Verringerung illegaler Müllablagerungen beigetragen. Die Einführung einer solchen Maßnahme ist daher sowohl rechtlich möglich als auch notwendig und geboten, um die Situation langfristig zu verbessern und für ein sauberes und lebenswertes Neukölln zu sorgen.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

Null-Toleranz-Strategie gegen Farbschmierereien im Bezirk Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, konsequent auf die unverzügliche Beseitigung von Farbschmierereien und Graffiti an Gebäuden, Fassaden und Objekten hinzuwirken, soweit diese von öffentlichen Verkehrswegen oder allgemein zugänglichen Plätzen aus sichtbar sind. Die Beseitigung soll gemäß § 9 Abs. 3 der Berliner Bauordnung erfolgen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für den verstärkten Einsatz von Duldungsanordnungen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bauordnung einzusetzen, um die zeitnahe Beseitigung von Verunstaltungen sicherzustellen. Weiterhin soll sich das Bezirksamt bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einsetzen, dass das Strafmaß für solche Sachbeschädigungen deutlich erhöht wird, um eine nachhaltige abschreckende Wirkung zu erzielen.

Begründung: 

Farbschmierereien und Graffiti prägen zunehmend das Erscheinungsbild vieler Straßen und Plätze im Bezirk Neukölln. Die kontinuierliche Zunahme dieser Schmierereien beeinträchtigt nicht nur massiv das Stadtbild, sondern führt auch zu einer erheblichen Abwertung ganzer Quartiere. Graffiti und illegale Farbschmierereien sind nicht bloß optische Beeinträchtigungen, sondern stellen eine Straftat in Form von Sachbeschädigung dar. Die bestehenden Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Verunstaltungen erfolgen häufig nur unregelmäßig oder mit großem zeitlichen Verzug, wodurch ein Eindruck der Verwahrlosung und Vernachlässigung entsteht. Nach § 9 Abs. 3 Berliner Bauordnung haben die Eigentümer oder Verantwortlichen dafür Sorge zu tragen, dass Verunstaltungen zeitnah beseitigt werden. In der Praxis wird diese Vorschrift jedoch zu selten konsequent umgesetzt. Um die Situation nachhaltig zu verbessern, sind eine verstärkte Anwendung gesetzlicher Mittel wie Duldungsanordnungen sowie eine Anhebung des Strafmaßes zwingend erforderlich. Nur durch eine konsequente Verfolgung und rasche Entfernung der Schmierereien kann das Stadtbild wieder attraktiv gestaltet, das Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt und die Lebensqualität im öffentlichen Raum deutlich verbessert werden.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Berliner Sauberkeitsoffensive – Null Toleranz gegenüber Müll, Verschmutzung und Vandalismus in Neukölln

Berliner Sauberkeitsoffensive – Null Toleranz gegenüber Müll, Verschmutzung und Vandalismus in Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Strategie zur konsequenten Bekämpfung von illegaler Müllentsorgung, Verschmutzung und Vandalismus einzusetzen. Darüber hinaus sollen spezialisierte mobile Teams eingerichtet werden, deren Aufgabe es ist, illegale Müllablagerungen umgehend zu beseitigen und Täter zu identifizieren. Die Bußgelder für illegale Müllablagerungen sowie Sachbeschädigungen durch Graffiti und Vandalismus sollen deutlich erhöht werden. Ergänzend dazu sollen berlinweit weitere Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt werden, um das Bürgerverhalten im Umgang mit dem öffentlichen Raum nachhaltig zu verbessern.

Begründung: Die illegale Müllentsorgung sowie der Vandalismus haben in Neukölln Ausmaße angenommen, die nicht länger hinnehmbar sind. Zahlreiche Straßenzüge, öffentliche Plätze und Grünanlagen leiden unter zunehmender Vermüllung und mutwilliger Zerstörung, was das Stadtbild massiv beeinträchtigt, hohe Reinigungskosten verursacht und die Lebensqualität sowie das Sicherheitsgefühl der Einwohner erheblich vermindert. Die bisherigen Maßnahmen auf bezirklicher Ebene reichen nicht aus, um diesen negativen Entwicklungen wirksam entgegenzutreten. Deshalb ist eine stadtweite, koordinierte Vorgehensweise erforderlich, die verbindliche Vorgaben schafft und eine gemeinsame Linie aller Bezirke gewährleistet. Erfahrungen aus anderen Städten Deutschlands zeigen, dass der Einsatz spezialisierter Teams und konsequente Ahndung durch erhöhte Bußgelder effektiv sind und nachhaltige Erfolge erzielen. Nur durch gemeinsames und konsequentes Handeln lässt sich eine nachhaltige Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum erreichen.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

Demokratie leben in Neukölln: Für eine demokratische Diskussionskultur im Wahlkampf 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 26. Februar 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV Neukölln missbilligt die Entscheidung der Direktkandidaten der sich selbst „demokratisch“ nennenden Parteien, sich der Diskussion im Wahlkampf zu verweigern. Die Bürger Neuköllns haben ein Recht darauf, sich vor ihrer Wahlentscheidung ein Bild von allen Direktkandidaten in Podiumsdiskussionen machen zu können. Die Absage von Podiumsdiskussionen aus Angst vor den Argumenten des politischen Gegners ist ein Armutszeugnis und zeugt von politischer Inkompetenz.

Dass in einem Wahlkreis unter normalen Umständen Diskussionsveranstaltungen an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Volkshochschulen und Kirchen stattfinden sollten, ist ein Stück gelebte Demokratie. Die Verweigerung der Debatte offenbart ein eigentümliches Demokratieverständnis. Demokratie bedeutet aber gerade, dass verschiedene Standpunkte und Meinungen nebeneinander existieren und der Bürger in Wahlen darüber entscheidet, welche politische Position eine Mehrheit bekommt. Um sich ein ausgewogenes Bild machen zu können, ist die Diskussion und die Darlegung der verschiedenen Standpunkte für eine Demokratie essenziell.  

Begründung: Im Bundestagswahlkampf zum 21. Deutschen Bundestag waren im Bezirk Neukölln mehrere Podiumsdiskussionen mit den Direktkandidaten der Parteien geplant, die eine realistische Chance auf Einzug ins Parlament hatten. Keine dieser Veranstaltungen konnte stattfinden, da linke bis linksextreme Parteien sich der Diskussion verweigerten. Die Veranstalter der jeweiligen Podiumsdiskussionen reagierten enttäuscht – neben personellen Ressourcen ist die Organisation auch mit logistischem und finanziellem Aufwand verbunden. Die Absage ist ein Schlag ins Gesicht der Organisatoren in Schulen, Kirche und Volkshochschule. Neukölln hat eine demokratischere Diskussionskultur verdient. 

Redebeitrag

Ergebnis Drs. Nr. 1697/XXI: in der BVV abgelehnt

Screenshot Livestream

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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„Poller stoppen, Mobilität fördern: Für eine bürgernahe Verkehrspolitik in Neukölln“

„Poller stoppen, Mobilität fördern: Für eine bürgernahe Verkehrspolitik in Neukölln“

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 22. Januar 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Sämtliche Poller, die den Durchgangsverkehr im Bezirk Neukölln blockieren, sind unverzüglich zu entfernen. Die Verkehrspolitik des Bezirks ist grundsätzlich zu überdenken und so auszurichten, dass der motorisierte Individualverkehr nicht weiter eingeschränkt wird. Es ist sicherzustellen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit ungehinderten Zugang zu allen Einsatzorten haben. Dabei soll der Grundsatz „Freie Fahrt für freie Bürger“ als leitendes Prinzip in der Verkehrspolitik etabliert werden, um die Mobilität und Sicherheit der Bürger sowie die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Lebens zu gewährleisten.

Begründung:

Die Forderung nach dem Abbau der Poller und einer Neujustierung der Verkehrspolitik begründet sich durch die zahlreichen Probleme und Gefahren, die durch die bisherige Verkehrsführung entstanden sind. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen bei Rettungseinsätzen aufgrund von Verkehrspollern, die ursprünglich zur Verkehrsberuhigung und zur Umsetzung von Kiezblocks installiert wurden. Ein besonders drastischer Fall ereignete sich am 4. Dezember am Maybachufer in Neukölln, als ein Löscheinsatz der Feuerwehr bei einem Wohnungsbrand durch Poller behindert wurde. Ein Löschfahrzeug konnte wegen einer Pollerreihe nicht bis zum Einsatzort fahren, was zu einem Zeitverlust von zwei Minuten führte. Diese Verzögerung hatte schwerwiegende Konsequenzen: Ein Wohnhaus musste vollständig geräumt werden, und die Wohnungen wurden unbewohnbar. Ein Bewohner wurde verletzt ins Krankenhaus eingeliefert, während acht weitere Personen ambulant behandelt werden mussten.

Die Problematik wird durch unzureichende Wartung der Poller weiter verschärft. Feuerwehrleute berichteten in der Presse, dass viele Poller aufgrund von Witterungseinflüssen oder mangelnder Pflege nicht wie vorgesehen umgelegt werden können. Auch die Kommunikation zwischen dem Bezirk und den Rettungsdiensten ist unzureichend. So wurde die Feuerwehr im Fall des Richardkiezes nicht einmal über die neuen Poller informiert. Diese Kommunikationslücken stellen eine direkte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, da sie Rettungseinsätze weiter erschweren.

Zudem erfolgte die Einrichtung vieler Kiezblocks und Poller ohne ausreichende Bürgerbeteiligung. Ein Beispiel dafür ist der „Kiezblock Rixdorf“, der Anwohner und Gewerbetreibende vor erhebliche Probleme stellt. Lieferanten können die betroffenen Gebiete nicht mehr problemlos erreichen, und Kunden sowie Gäste müssen oft lange Umwege in Kauf nehmen. Solche Maßnahmen führen nicht nur zu wirtschaftlichen Schäden, sondern auch zu erhöhtem Verkehrsaufkommen in den umliegenden Straßen, was die Umweltbelastung steigert.

Die Vision Zero, die darauf abzielt, keine Verkehrstoten mehr zu verzeichnen, wird durch die aktuellen Maßnahmen ad absurdum geführt. Während der Durchgangsverkehr reduziert werden soll, gefährden Poller Menschenleben, indem sie Rettungseinsätze behindern und wertvolle Minuten kosten. Diese Problematik steht exemplarisch für eine Verkehrspolitik, die die Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger ignoriert und zu erheblichen Sicherheitsrisiken führt. Angesichts dieser Umstände ist eine grundlegende Überarbeitung der Verkehrspolitik im Bezirk Neukölln unabdingbar. Der Abbau der Poller und die Rückkehr zu einer Mobilitätspolitik, die Sicherheit und Bewegungsfreiheit gleichermaßen gewährleistet, sind dringend erforderlich. Der Grundsatz „Freie Fahrt für freie Bürger“ soll dabei das zentrale Leitmotiv sein, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und die Sicherheit im Bezirk zu erhöhen.

Ergebnis Drs. Nr. 1640/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • fraktionsloser Verordneter: NEIN
Abstimmungsverhalten in der BVV am 22.01.2025

Redebeitrag

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Genug ist genug: Kein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

Genug ist genug: Kein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. September 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln lehnt die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg ab. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Grünfläche aus, die Infrastruktur in der Umgebung fehlt, der Parkplatz wird von Anwohnern und Besuchern des Britzer Gartens benötigt, die Ansiedlung von 450 Migranten stört die gewachsene Struktur in der Umgebung.  

Berlin und auch der Bezirk Neukölln haben bereits zahlreiche Flüchtlinge unterbringen müssen. Die Kapazitätsgrenzen für die Unterbringung und die Geduld der Bürger sind ausgereizt. Schon jetzt steht angesichts der immer größer werdenden Flüchtlingszahlen eine fehlende Integration und in der Folge eine gesteigerte Kriminalitätsrate zu erwarten. Dieser Gefahr dürfen wir die Bürger unseres Bezirkes nicht aussetzen. 

Im Fall des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg wurden die Anwohner erneut nicht über die Pläne des Senats informiert. Gerade an dieser Stelle, die sich im Grünen zwischen Gartenkolonien, Einfamilienhäusern und einer entsprechend fehlenden Infrastruktur befindet, ist ein Containerdorf für Flüchtlinge kein geeigneter Platz. Im Rahmen eines Bürgerbegehrens werden von zahlreichen Anwohnern klar nachvollziehbare Sicherheitsbedenken sowie der Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen usw.) und der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze in dem Gebiet vorgebracht. Die Argumentationen der Anwohner sind zu respektieren und die Planung des Senats und der Bau des Containerdorfes an dieser Stelle abzulehnen.

Ergebnis Drs. Nr. 1459/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Dokumente

Redebeiträge

Neukölln sagt NEIN zu Flüchtlingen im Sangerhauser Weg

Neukölln sagt NEIN zu Flüchtlingen im Sangerhauser Weg

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. September 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln möge sich bei der zuständigen Senatsbehörde dafür einsetzen, den Bau des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg zu verhindern. Zudem ist zu prüfen, inwiefern eine Änderung des Flächennutzungsplans überhaupt rechtens ist, sowie eine notwendige Umweltprüfung in die Wege zu leiten.

Begründung:

Der Bezirk Neukölln hat in den letzten Jahren eine erhebliche Zahl an Flüchtlingen in Unterkünften in der Haarlemer Straße, Karl-Marx-Straße, Kiefholzstraße sowie Töpchiner Weg untergebracht. In der Liegenschaft Haarlemer Straße erfolgte ab Dezember 2022 eine Erweiterung der Kapazitäten. Laut Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beherbergt der Bezirk Neukölln derzeit 1704 Flüchtlinge (Stand 7.7.2024). 

Nun sollen im Sangerhauser Weg durch ein Containerdorf weitere 450 Plätze entstehen. Dieses Vorhaben überfordert den Bezirk in mehrerlei Hinsicht: Die Geduld der Bürger ist erschöpft, die Kosten ufern weiter aus und die geforderte Integration bleibt auf der Strecke mit schwerwiegenden Folgen für die Sicherheit der Neuköllner durch steigende Kriminalität. Da in Neukölln ohnehin bereits große Integrationsprobleme der in den letzten Jahren angekommenen Zuwanderer bestehen, ist eine weitere Ansiedlung von Flüchtlingen grundsätzlich falsch. 

Hinzu kommt, dass der Bezirk sich weigert, die Anwohner im Sangerhauser Weg umfassend über die Pläne des Senats zu informieren. Der geplante Standort ist völlig ungeeignet für eine neue Flüchtlingsunterkunft. Er befindet sich nahe des beliebten Naherholungsgebietes Britzer Garten und Kleingartenkolonien, die auf den einzigen Parkplatz, der für die neue Unterkunft weichen soll, angewiesen sind. Die Gegend ist zudem von Familien mit Kindern geprägt, die einer möglichen Gefährdung durch diese Unterkunft nicht ausgesetzt werden dürfen. Anwohner haben bereits reagiert und im Rahmen eines Bürgerbegehrens ihre Bedenken auf den Punkt gebracht: Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (wie z.B. Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen) sowie der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze. Die Sorgen der Anwohner muss das Bezirksamt respektieren und dafür sorgen, dass der Senat den Bau des Containerdorfes im Sangerhauser Weg unterlässt.

Ergebnis Drs. Nr. 1456/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge