Brand im Britzer Garten

Brand im Britzer Garten

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1589/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. November 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was ist über den Großbrand im Britzer Garten nach derzeitigem Erkenntnisstand bekannt und wie hoch ist der entstandene Sachschaden?
  2. Wie wird das Bezirksamt die in den Medien zugesagte Hilfe für das Freilandlabor und den Britzer Garten gestalten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1589/XXI vom 13.11.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Da das Bezirksamt Neukölln keine Zuständigkeit hat, habe ich bei Grün Berlin nachgefragt
und folgende Antwort erhalten:
Das ca. 400 Quadratmeter große Umweltbildungszentrum im Britzer Garten wurde durch
einen Brand komplett zerstört.
Insgesamt beträgt der Schaden bei ursprünglichen Baukosten i. H. v. 2 Mio. EUR im Jahr 2015
aktuell 4.456.600,- EUR (brutto).
(Herleitung: Die prozentuale Baukostenindexsteigerung (von 2017 bzw. 2015 bis 2024) betrug
nach Angabe bki im Zeitraum von 02/ 2015 bis 08/ 2024: von 78,3 auf 130,3 (Quelle:
https://bki.de/baupreisindex) plus zusätzliche perspektivische Steigerung (Schätzung von
2024 bis 2027; Bezugsbasis prozentuale Steigerung von 01/ 2021 bis 01/ 2024): von 95,0
auf 128,5 ergibt eine geschätzte Summe von 3.740.000 EUR netto (Ausgangswert: SIWA Mittel
für das UBZ im Jahr 2015 i. H. v. 2 Mio. EUR).

Zu 2.:
Das Bezirksamt befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem Freilandlabor und hat seine
Unterstützung in jeder Hinsicht zugesagt. Die Unterstützung richtet sich dabei natürlich nach
dem jeweiligen Bedarf des Freilandlabors – von Räumlichkeiten über technische Unterstützung
bis hin zur Unterstützung bei Genehmigungsverfahren.


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf

Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1580/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. November 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Über welchen Zeitraum hinweg wurde vom Bezirksamt Neukölln Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf bei der Einschulungsuntersuchung geleistet, wie aus der Antwort auf die KA/362/XXI hervorgeht?
  2. Welche personellen Ressourcen, differenziert nach Fachkräfteanzahl, Vergütungsgruppen und Arbeitszeitvolumen, stellt oder stellte das Bezirksamt Neukölln dem Bezirksamt Reinickendorf für die Einschulungsuntersuchungen zur Verfügung?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1580/XXI vom 13.11.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Mit Schreiben vom 17. Mai 2024 wurde ich seitens des Bezirksstadtrates für Soziales und Ge-
sundheit des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin um Amtshilfe bei der Auswertung der Da-
ten aus den Einschulungsuntersuchungen und der Erstellung eines entsprechenden Berichtes
gebeten, da der Bezirk Reinickendorf sich mit Blick auf die in der Organisationseinheit für
Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes veror-
teten Gesundheitsberichterstattung seit längerem in einer herausfordernden Situation befindet.
Dem Amtshilfeersuchen bin ich nach Rücksprache mit dem Leiter der Planungs- und Koordi-
nierungsstelle sowie der bezirklichen Gesundheitsberichterstatterin mit Schreiben vom 21. Mai 2024 im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Personalressourcen nachgekommen.
Die konkrete Ausgestaltung und der Umfang des Berichts ist hierzu auf den Leitungsebenen
der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (OE QPK) abzustimmen. Vereinbart wurde
die Auswertung und die Erstellung eines Berichts für einen ESU-Jahrgang.

Zur Bereitstellung der ESU-Daten durch das Bezirksamt Reinickendorf und zur Verarbeitung
durch das Bezirksamt Neukölln ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags und die
Festlegung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 und
32 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlich, um ein dem Risiko angemessenes
Schutzniveau schutzwürdiger personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Die hierzu erforderlichen Abstimmungen konnten aufgrund der Komplexität der Thematik und
knapper zeitlicher Ressourcen noch nicht abschließend erfolgen, um den Auftragsverarbei-
tungsvertrag schließen zu können, sodass mit der Amtshilfe noch nicht begonnen werden
konnte.


Zu 2.:
Die Auswertung und Berichterstellung der ESU-Daten wird durch eine wissenschaftliche Mitar-
beiterin der Gesundheitsberichterstattung erfolgen. Angaben zu Eingruppierung und Arbeits-
zeitvolumen in dieser Einzelpersonalangelegenheit erfolgen zum Schutz der personenbezoge-
nen Daten der Beschäftigten nicht. Die Benennung der für die Amtshilfe erforderlichen zeitli-
chen Ressourcen kann aufgrund der noch nicht abschließend erfolgen Abstimmungen auf der
Ebene der Leitungskräfte der Planungs- und Koordinierungsstellen Gesundheit derzeit noch
nicht beziffert werden.
Abschließend möchte ich nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass der Bezirk Neukölln sich
glücklich schätzen kann, eine Gesundheitsberichterstatterin an seiner Seite zu haben, deren
Arbeit sich durch ein höchstes Niveau auszeichnet und über die Bezirksgrenzen hinaus Aner-
kennung findet. Bereits seit mehreren Jahren leistet sie mit ihrer fundierten Beratung einen we-
sentlichen Beitrag bei der Erstellung von Strategien und Konzepten im Rahmen der Gesund-
heitsförderung. Die von ihr erstellten Berichte sind seit Jahren Grundlage für das Bezirksamt
und die BVV, gesundheits- und sozialpolitische Erkenntnisse zu sammeln und Entscheidungen
zu treffen.


Es gilt das gesprochene Wort!


Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg I

Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg I

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1520/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg errichten? 
  2. Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Auftrag des Senats im Sangerhauser Weg betreiben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1520/XXI vom 16.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Der Bauträger ist die landeseigene Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die im Auftrag des
Landes Berlin, die Unterkunft errichten wird.


Zu 2.:
Die Beantwortung der Frage obliegt dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der
Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben des LAF aufgeführt. U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zuständig.
Die Ausschreibung zum Betrieb einer Unterkunft erfolgt in der Regel fristgerecht, sobald der genaue Zeitpunkt der Belegung der Unterkunft abzusehen ist.


Es gilt das gesprochene Wort!


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II

    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1529/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wurde zur geplanten Errichtung der Flüchtlingsunterkunft bereits eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag beim Bezirksamt eingereicht? 
    2. Sieht das Bezirksamt Hinderungsgründe für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1529/XXI vom 16.10.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Nein, das Bezirksamt ist aber auch nicht die Genehmigungsbehörde. Zuständig für die Bauantragsbearbeitung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.


    Zu 2.:
    Das Vorhaben befindet sich in der Planungsphase. Es ist die Funktion eines Planungsprozesses,
    eine Vielzahl von Fragestellungen zu klären, Konflikte zu lösen und vermeintliche oder tatsächliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen bevor am Ende ein Antrag gestellt wird über den entschieden werden kann. Stand heute hat das Bezirksamt Fragen, die zu klären sind, aber
    kann keine zwingenden Hinderungsgründe erkennen.


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg III

    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg III

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1532/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Sind aus Sicht des Bezirksamtes die nachbarschaftlichen Interessen durch die Planung einer Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg gefährdet? 
    2. Welche baurechtlichen Prüfungen in Hinblick auf die Umweltverträglichkeit, den Lärmschutz, den Grünflächenschutz sowie die Schaffung von Ausgleichsflächen für entfallende Bäume und Strauchwerk führte bzw. führt das Bezirksamt im Fall der geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg durch?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1532/XXI vom 16.10.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Genehmigungsgrundlage für die Unterkunft ist § 246 Abs. 12 BauGB. Darin wird geregelt, dass von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden kann, wenn u. a. die nachbarlichen Interessen gewürdigt werden. Genehmigungsbehörde ist die Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung. Dieser obliegt auch die Prüfung und Würdigung der nachbarlichen Interessen. Dem kann der Bezirk nicht vorgreifen und er hat auch keinen Einfluss auf die Prüfung bei der Genehmigungsbehörde.


    Zu 2.:
    Das Bezirksamt führt keine bau- oder planungsrechtlichen Prüfungen durch, da die Zuständigkeit dafür bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt.


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Dramatisch schlechte Hygienebedingungen an Neuköllner Schulen 

    Dramatisch schlechte Hygienebedingungen an Neuköllner Schulen 

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Warum herrschen an Neuköllner Schulen laut Presseberichterstattung „so dramatisch schlechte hygienische Bedingungen“, dass ein gefundener Caterer, der den ursprünglich bereits ausgefallenen Caterer ersetzen sollte, nun an fünf Schulstandorten wieder abgesprungen ist?
    2. Um welche Schulen in Neukölln handelt es sich dabei? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1470/XXI vom 18.09.2024

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    Nachhaltige Beleuchtung

    Nachhaltige Beleuchtung

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Warum sind die im Herbst 2023 angebrachten Lampen in der Hasenheide an dem Durchgangsweg zwischen Columbiadamm und der Straße Haseneide noch immer ohne Leuchtkörper?
    2. Was war der Grund diesen Weg zu beleuchten?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1415/XXI vom 26.06.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Für die Baumaßnahme musste zwischenzeitlich ein Baustopp verhängt werden, weil bei den Grabungsarbeiten die Vorschriften zum Baumschutz (u.a. Handschachtung, das unterirdische „Schießen“ von Leitungen, Mindestabstände zu Bäumen, Abstellung der Maschinen im Traufbereich die zu problematische Bodenverdichtungen führten) durch das beauftragte Unternehmen wiederholt verletzt worden waren. Stattdessen wurde konventionell gebaggert und damit Wurzelschäden riskiert. Wiederholte Aufforderungen zur Einstellung der regelwidrigen Arbeitsweise wurden nicht befolgt. Das beauftragte Tiefbauunternehmen musste letztlich abgelöst werden, weshalb es zu Zeitverlusten gekommen ist. Ob durch die unprofessionelle Arbeitsweise tatsächlich Baumschäden entstanden sind, wurde aus Kosten-Nutzen-Erwägungen (die verfüllten Gräben hätten wieder geöffnet werden müssen) und (im Fall von Bodenverdichtungen) wegen der Schwierigkeit, die Ursache nachzuweisen nicht weiter untersucht.


    Mittlerweile werden die Arbeiten fortgesetzt. Ab morgen beginnen die Montagearbeiten der neuen Leuchten, die Inbetriebnahme ist für Ende Juli vorgesehen. Nach erfolgter Inbetriebnahme der neuen Beleuchtung werden die Stromanschlüsse der alten Beleuchtung außer Betrieb genommen und die alten Maste zurückgebaut.


    Zu 2.:
    Für die öffentliche Beleuchtung ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verantwortlich. Die Stromnetz Berlin GmbH führt in deren Auftrag den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung durch.
    Die Beleuchtung einzelner Wege in der Hasenheide war dringend modernisierungsbedürftig. Der Radweg, bislang nur teilweise beleuchtet, wurde in das Beleuchtungskonzept mit einbezogen, weil er stark frequentiert und ein tendenziell gefährliches Gefälle aufweist.
    Die neue Beleuchtung ist als „mitlaufende Beleuchtung“ konzipiert. Über Sensoren wird die Annäherung von Personen erfasst, die Leuchte in der direkten Umgebung wird auf ein höheres Beleuchtungsniveau angehoben. Sind keine Besucher*innen im Park wird das Licht auf ein sehr
    niedriges Niveau gesenkt. Damit werden Lichtemissionen gemindert und die Fauna geschont.

    Weitere Informationen stehen hier zur Verfügung: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-
    und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/pilotprojekt-hasenheide/


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Sicherheit für die Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

    Sicherheit für die Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

    Fragesteller: Christian Hohmann

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wann wird voraussichtlich mit dem Sicherheitskonzept für das Dienstgebäude für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr im Bezirk Neukölln gerechnet? 
    2. Seit wann wird dieses Sicherheitskonzept erarbeitet?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1414/XXI vom 26.06.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:


    Ein Dienstgebäude für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr existiert nicht, daher kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. Das Amt für Stadtentwicklung nutzt die Dienstgebäude Rathaus Neukölln und das Haus der Bildung in der Boddinstraße, das Umwelt- und Naturschutzamt sowie Teile des Straßen- und Grünflächenamtes sitzen im Dienstgebäude in der Gradestraße 36. Letzteres hat daneben noch diverse weitere Standorte.
    Für das Dienstgebäude in der Karl-Marx-Straße 83 ist das Sicherheitskonzept in der Erarbeitung, einzelne Maßnahmen aus dem Konzept wurden bereits umgesetzt. Das Konzept wird fortlaufend fortgeschrieben. Ein ganzheitliches „Sicherheitskonzept“ für das Dienstgebäude in der Gradestraße, bei dem es sich um ein Mietobjekt handelt, liegt nicht vor.


    Nennenswerte Vorkommnisse gegenüber den Mitarbeiter*innen sind zum Glück eine Seltenheit. Vorkommnisse werden der Dienststelle umgehend angezeigt und daraus ggf. erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Die vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen enthalten keine Hinweise auf eine besondere Gefährdungslage. Es liegen darüber hinaus auch keine Vorfallsberichte vor, die auf eine veränderte Gefährdungslage schließen lassen. Die Mitarbeiter*innen aller Dienstgebäude werden in den jährlichen Unterweisungen über die Maßnahmen im Gefahrenfall (z.B. Alarmierung, Evakuierung etc.) informiert. Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig überprüft und fortgeschrieben und sind durch die Mitarbeiter*innen jederzeit einsehbar.


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Verbundeinsatz in der Reuterstraße

    Verbundeinsatz in der Reuterstraße

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Aus welchem Anlass wurde ein Verbundeinsatz am 12.06.2024 in der Filiale der Fast-Food-Kette an der Reuterstraße durchgeführt?
    2. Welche Verstöße wurden im Zuge des Verbundeinsatzes am 12.06.2024 in der Filiale festgestellt und ggf. zur Anzeige gebracht?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1413/XXI vom 26.06.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Am 12.06.2024 fand ein gemeinsamer Einsatz statt, an dem neben dem Finanzamt, dem Zoll,
    der Polizei Berlin auch das Ordnungsamt beteiligt gewesen ist. Im Rahmen der allgemeinen
    Gewerbekontrollen wurden an diesem Tag insgesamt sieben Betriebe überprüft, unter ande-
    rem ein Betrieb in der Reuterstraße.


    Zu 2.:
    Es wurden mindestens vier Ordnungswidrigkeiten festgestellt und zur Anzeige gebracht.
    Konkrete Auskünfte über festgestellte Verstöße werden aus Gründen des Datenschutzes grund-
    sätzlich nicht öffentlich erteilt.


    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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    Es blüht so schön

    Es blüht so schön

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Warum sind der Rathausvorplatz und der Rathausbalkon nicht bepflanzt?
    2. Gibt es weitere Plätze oder Parkanlagen in Neukölln die bis jetzt nicht bepflanzt wurden?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1404/XXI vom 26.06.2024

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    Vom Regen in die Traufe?

    Vom Regen in die Traufe?

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass in dem durch antisemitische Umtriebe diskreditierten Oyoun Cultural Center am 17. Mai die pro-palästinensische Partei MERA25 ein Wahlkampfevent „Frieden, Freiheit, Solidarität“ mit Schwerpunkt zur „Befreiung Palästinas“ veranstaltete?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1355/XXI vom 29.05.2024

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    Antisemitische und israelfeindliche Propaganda an den Neuköllner Schulen

    Antisemitische und israelfeindliche Propaganda an den Neuköllner Schulen

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Was unternimmt das Bezirksamt gegen antisemitische und israelfeindliche Propaganda, die bereits mehrfach an den Neuköllner Schulen verteilt wurde? 
    2. Wie positioniert sich das Bezirksamt zu dem Flyer, der an zahlreiche Neuköllner Schulen im Umlauf ist, in dem dazu aufgerufen wurde, am 22. Mai um 11 Uhr an einem „Schulstreik für Palästina“ am Ernst-Abbe-Gymnasium an der Sonnenallee teilzunehmen? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1364/XXI vom 29.05.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Obgleich das Bezirksamt als Schulträger grundsätzlich antisemitische Vorgänge an unseren Schulen aufs Schärfste kritisiert, ist es nicht zuständig für innerschulische Angelegenheiten. Da die in Rede stehenden Vorgänge als innerschulische Angelegenheit von der Schule selbst so- wie von der regionalen Schulaufsicht bewertet und Strategien zum Umgang damit entwickelt bzw. angewandt werden, haben wir von dort eine Antwort erbeten. Diese lautet: „Antisemitisches Material in den Schulen wird eingesammelt. Wir werden über einzelne Vorfälle unter- richtet. Die Schulen werden aber nicht geflutet. Das Thema Krieg im Nachen Osten ist selbstverständlich präsent und wird immer wieder behandelt.“

    Zu 2.:

    Der Kommunistische Bund rief am 22.05.2024 zu einer Kundgebung auf der Sonnenallee vor dem Ernst-Abbe-Gymnasium auf. Für den Schulstreik wurde an mehreren Schulen in Neukölln plakatiert. Es lagen Meldungen aus vier Nordneuköllner Schulen vor (Regenbogen-Grund- schule, Peter-Petersen-Schule, Zuckmayer-Schule und dem Ernst-Abbe-Gymnasium). Dem Bezirksamt und der Schulaufsicht Neukölln liegen keine Meldungen vor, dass Schüler:innen der o.g. und anderen Schulen sich an dem Streik beteiligt haben.

    Das Thema Krieg im Nahen Osten ist selbstverständlich präsent und wird weiterhin an den Neuköllner Schulen behandelt.

    Karin Korte, Bezirksstadträtin

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    Verkauf von Lachgas an Minderjährige

    Verkauf von Lachgas an Minderjährige

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Was ist dem BA bekannt über das zunehmende Phänomen des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige durch Spätis bzw. Kioske in Neukölln?
    2. Wie könnte das BA jenseits eines möglichen Verbots auf die Gefahren des Konsums von Lachgas für Minderjährige hinweisen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1362/XXI vom 29.05.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Dem BA ist selbstverständlich der zunehmende Verkauf von Lachgas auch an Minderjährige bekannt.
    Es gibt aber derzeit, keine rechtliche Grundlage um gegen den Verkauf vorzugehen. Momentan kann man das Lachgas ganz legal erwerben, unabhängig vom Alter.

    Zu 2.:

    Wie genau Lachgas wirkt, ist noch nicht vollständig erforscht. Das Gas scheint mehrere Bereiche und Rezeptoren im Gehirn zu beeinflussen. Ein Teil des Rauscheffekts kann auch eine Folge des Sauerstoffmangels sein. Medizinisches Lachgas wird in der Regel in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Sauerstoff verabreicht. Beim Konsum zu Rauschzwecken wird Lachgas aber meist unverdünnt eingeatmet. Der Konsum von Lachgas löst einen nur wenigen Minuten anhaltenden Rausch aus. Konsumierende fühlen sich leicht euphorisch. Lachgas ver- ursacht auch kurzfristige Koordinationsstörungen und damit einhergehend das Risiko zu stürzen. Bei Überdosierungen drohen Bewusstlosigkeit und die Gefahr, an Erbrochenen zu ersticken.

    Die gravierendste Folge sind Nervenschäden. Betroffen sind zumeist das Rückenmark und die peripheren Nerven. Missempfindungen wie Kribbeln in den Händen oder Füßen bis hin zu Taubheitsgefühlen und Gangstörungen können die Folge sein. Grund ist die Inaktivierung von Vitamin B12 durch Lachgas. Das Risiko steigt zwar mit der Häufigkeit des Konsums, auch bei gelegentlichem Konsum wurden allerdings schon Nervenschäden beobachtet.

    Der momentan schnellste und effektivste Weg auf die Gefahren des Gebrauchs von Lachgas hinzuweisen, wäre in den Schulen und Jugendclubs des Bezirks Infoveranstaltungen durchzuführen, oder die Lehrkräfte zu sensibilisieren das Thema im Unterricht zu behandeln.

    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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    Bau Watch Überwachung des Grundstücks der R.-Villa in Alt-Buckow

    Bau Watch Überwachung des Grundstücks der R.-Villa in Alt-Buckow

    Fragesteller: Christian Hohmann

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Aus welchen Gründen wird das ehemalige R.-Grundstück in Alt-Buckow durch eine Sicherheitsfirma mittels „Bau Watch“ Türmen überwacht? 
    2. Aus welchem Haushaltstitel werden die entstehenden Kosten bezahlt?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1303/XXI vom 17.04.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Am 20. März 2024 erfolgte nach mehrjähriger rechtlicher Auseinandersetzung die Räumung einer Immobilie des Bezirksamtes in Alt-Buckow 37. Dabei wurden keine Bewohnenden mehr angetroffen. Die Gerichtsvollzieherin konnte das Gebäude nach Sicherung durch die Polizei an die anwesenden Vertreter:innen des Bezirksamts übergeben.

    Zur Sicherung der bezirklichen Immobilie sowie des Eigentums Dritter und zur Vermeidung eines Eindringens von unbefugten Personen auf das Grundstück bzw. das Gelände wurden nach der Übergabe der Immobilie zwei Kameratürme auf dem Grundstück installiert. Die Kameratürme ermöglichen eine lückenlose 24/7-Überwachung des Grundstücks. Sollten Personen das Grundstück betreten, werden diese innerhalb weniger Sekunden identifiziert und live durch die Gegenstelle über Lautsprecher angesprochen und zum Verlassen des Grundstücks aufgefordert. Sofern dies nicht ausreicht, wird wiederum die Polizei alarmiert. Nach Ablauf der Frist von 4 Wochen, innerhalb derer das Eigentum Dritter zu sichern ist, wird nunmehr die Immobilie durch das Bezirksamt beräumt. In diesem Zusammenhang werden auch die Kameratürme in den nächsten Tagen abgebaut.

    Zu 2.:

    Die für den Aufbau und Betrieb der Kameratürme angefallenen Kosten werden aus Kap 4510 Titel 51701 (Bewirtschaftungsausgaben Finanzvermögen) bezahlt.

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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    Asiatische Tigermücke

    Asiatische Tigermücke

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie sieht die bisherige Kooperation zur Eindämmung der Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke zwischen dem federführenden Gesundheitsamt Mitte und dem Gesundheitsamt Neukölln aus?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1305/XXI vom 17.04.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Bisher erfolgte keine Kooperation mit dem Gesundheitsamt Mitte. Das Bezirksamt Mitte übernimmt lediglich für Bürgerinnen und Bürger die Funktion einer zentralen Anlaufstelle. Sie können kostenfrei Mücken an das Gesundheitsamt Mitte schicken, um diese bestimmen zu lassen. Das Ziel ist, eine verbesserte Übersicht über die Mückenpopulation und daraus abzuleitende Maßnahmen zu erlangen. Eine unmittelbare Kooperation des Gesundheitsamtes Neukölln erfolgt jedoch mit dem Gesundheitsamt Treptow-Köpenick. Das Gesundheitsamt Treptow-Köpenick führt in Amtshilfe Bekämpfungsmaßnahmen im Bezirk Neukölln durch.

    Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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    SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

    SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele der im Stellenplan des Gesundheitsamtes vorgesehenen Stellen sind derzeit unbesetzt? 
    2. Wie viele Personalabgänge und Neueinstellungen gab es seit Amtsantritt des Stadtrates Rehfeldt?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1297/XXI vom 17.04.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    17 von insgesamt 177 Stellen sind aktuell im Gesundheitsamt Neukölln nicht besetzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So befinden sich zum Beispiel die für eine Stellenausschreibung erforderlichen BAK in der Bearbeitung bzw. Bewertung, es laufen derzeit Bewerbungsverfahren oder abgeschlossenen Besetzungsverfahren befinden sich in der Beteiligung.

    Zwei Beschäftigte sind darüber hinaus vom Dienst freigestellt.

    Zu 2.:

    Es gab in dem in Rede stehenden Zeitraum 11 Abgänge und 14 Zugänge.

    Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

    Es gilt das gesprochene Wort!

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    Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

    Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1257/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie will das Bezirksamt künftig mit dem Gedenkstein am Columbiadamm, auch als „Herero-Stein“ bekannt, erinnerungspolitisch umgehen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1257/XXI vom 20.03.2023

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Gemäß dem BVV-Beschluss 0097/XXI – Gedenkensemble auf dem Garnisionsfriedhof Columbiadamm umgestalten – antikoloniale Gedenkkultur etablieren! vom 23. Januar 2023 zum Umgang mit dem sog. Herero-Stein, einem der letzten Kolonialgedenksteine Berlins, hat der Fachbereich Museum, Stadtgeschichte und Erinnerungskultur (MSE) seit der Eröffnung der Ausstellung: „Buried Memories“ am 5. November 2023 ein umfangreiches partizipatives Beteiligungsangebot — Museum im Dialog — gestartet.

    Kern des Programms sind regelmäßige stattfindende kuratierte Führungen des Museumleiters Dr. Matthias Henkel im Tandem mit Historiker*innen und Bildungsreferent*innen des Vereins Berlin Postkolonial oder der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland.

    Daneben gibt es Führungen zum Stein auf dem Columbia-Friedhof sowie weitere thematische Workshops und Diskussionsrunden. Ein Höhepunkt war das erste mit Fachleuten aus der Denkmalpflege, Kunsthistorikern*innen und Museumsexpert*innen besetze Panel am 31.01.24 mit dem Titel „Quo Vadis Hererostein“.

    Zudem haben die Besuchenden der Ausstellung die Möglichkeit, direkt im Museum per Karte ihre Anregungen zum Umgang mit dem Stein abzugeben. Die Wortmeldungen werden gesammelt, ausgewertet und zusammengestellt und fließen in die Abschlussdokumentation der Ausstellung ein.

    Es fanden bisher elf dialogbasierte Führungen, darunter neun Kuratoren-Führungen für interessierte Gruppen, in der Ausstellung statt. Ergänzt wird die Auseinandersetzung in der Ausstellung mit dem regelmäßigen Angebot von Führungen zum sog. Gedenkensemble auf dem Friedhof am Columbiadamm. Bisher gab es drei sehr gut besuchte Führungen, die nächste findet am 7. April statt. Im Rahmen von einem Schüler*Innenaustauschs der Albert-Einstein- Oberschule mit ihrer Partnerschule in Windhuk gab es mehrere rassismuskritische Workshops, in denen sich die Gruppen mit Filmen beschäftigten, ein Musikvideo produzierten und natürlich mit dem Denkmal auseinandersetzen.

    Der Prozess ist auf der Website des Museums transparent nachvollziehbar. Mit dem Ausstellungsende wird der Fachbereichsleiter ein Konzept mit Handlungsempfehlungen zum weiteren Umgang mit dem Gedenkensemble vorlegen.

    Karin Korte, Bezirksstadträtin

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    Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

    Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

    Fragesteller: Christian Hohmann

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1249/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. In welchen Schulen im Bezirk Neukölln ist ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gewährleistet?
    2. Aus welchen Gründen ist ein barrierefreier Zugang in den betroffenen Schulen nicht gewährleistet?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1249/XXI vom 20.03.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1. und 2.:

    Weder beim Fachbereich Objektmanagement noch im Schul- und Sportamt wird eine Liste nicht barrierefreier Schulen vorgehalten, zumal die Barrierefreiheit der einzelnen Schulen aufgrund von Bau- und Sanierungsmaßnahmen auch Änderungen unterworfen sein kann. In der Kürze der für die Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ließ sich leider keine aktuelle Übersicht herstellen.

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Karin Korte, Bezirksstadträtin

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    Plakatieren aber richtig!

    Plakatieren aber richtig!

    Fragesteller: Christian Hohmann

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1210/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Plakatformate hat das Bezirksamt als Wahlwerbung für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl für die Parteien genehmigt?

    2. Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt bei Verstößen durch die Verwendung anderer Plakatformate als die genehmigten vor?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1210/XXI vom 21.04.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,


    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Beim Anbringen von Wahlplakaten handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung
    nach § 11 BerlStrG. Durch das Straßen- und Grünflächenamt wurden Genehmigungen erteilt
    für das Anbringen von Wahlplakaten bis zu einer Größe DIN A0 (Hochformat, Höhe 1,18 m
    und Breite 0,84 m), sowie für das Aufstellen der sogenannten Wesselmanntafeln (Großflächen-
    tafel, einheitliches Querformat, Höhe 2,52 m und Breite 3,56 m).


    Zu 2.:
    Das Ordnungsamt setzt lediglich um, was die beschlossene Rechtslage ist. Diese folgt in der
    Regel aus dem Bescheid des SGA als Rechtsgrundlage.

    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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    Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

    Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1203/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele der im Bezirkshaushaltsplan 2024/25 vorgesehenen Stellen zur Überwachung der neu eingeführten Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln (vgl. Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung) konnten bisher erfolgreich besetzt werden? 

    2. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes möglich, die seit Anfang Februar eingeführten Zonen der Parkraumbewirtschaftung mit den unter der Beantwortung der Frage 1. genannten Personalressourcen sinnvoll zu kontrollieren?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1203/XXI vom 21.02.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Für die Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung konnten
    zum 01. Februar 2024 sieben neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sog. Parkraumüberwa-
    chungskräfte (PRK) begrüßt werden. Hinzu kommen zum 15. März 2024 ein sowie zum 01. April
    2024 zwei weitere PRK. Zudem hat bereits zum 01. Januar 2024 eine Mitarbeitende als Koor-
    dinatorin (Dienstgruppenleitung) den Dienst in Neukölln angetreten.


    Dem Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung nach sind für die Zonen 100 und
    105 zusammen bis zu 24,7 PRK sowie zwei Koordinatorenstellen vorgesehen und entsprechend
    im Wirtschaftsplan eingestellt.
    Durch aktuell geführte Ausschreibungsverfahren wird angestrebt, die restlichen Stellen
    schnellstmöglich zu besetzen. Die Parkraumbewirtschaftung wurde und wird in vielen Stadtbe-
    zirken in der jüngeren Vergangenheit sowie auch gegenwärtig – verbunden mit einem entspre-
    chenden Personalbedarf – erheblich ausgeweitet. Dies führt neben einer damit einhergehen-
    den Konkurrenzsituation um für die Tätigkeit geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem
    Engpass an Schulungsplätzen in der obligatorischen Grundqualifizierung an der Verwaltungs-
    akademie Berlin.


    Zu 2.:
    Ja. Auch wenn das Gutachten eine größere Kontrolldichte durch Einsatz von mehr Kontroll-
    kräften als sinnvoll bescheinigt, erhöhen sichtbare Kontrollmaßnahmen auch in einem gerin-
    geren Umfang die Bereitschaft deutlich, Parkscheine zu lösen oder sich bei sog. Handyparken
    einzuloggen.


    Es gilt das gesprochene Wort!


    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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    Redebeiträge

    Illegaler Hundewelpenhandel in Neukölln

    Illegaler Hundewelpenhandel in Neukölln

    Fragesteller: Christian Hohmann

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1160/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Sind dem Bezirksamt Fälle von illegalem Hundewelpenhandel im öffentlichen Raum in Neukölln bekannt, insbesondere durch Bettler, wie es Vorfälle am Alexanderplatz oder Kurfürstendamm zeigen?
    2. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um den illegalen Handel mit Hundewelpen im Bezirk zu verhindern?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1160/XXI vom 24.01.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Dem VetLeb ist im Jahr 2023 ein Fall von öffentlichem Welpenhandel im hiesigen Bezirk zur Kenntnis gelangt. Der Verkauf eines Pudelwelpen wurde von unbekannten Personen im Körnerpark durchgeführt. 

    Zu 2.: 

    Das VetLeb informiert den örtlich zuständigen Polizeiabschnitt sowie den AOD über Fälle von illegalem Welpenhandel im öffentlichen Raum, um an diesen Orten vermehrte Kontrollen durchführen zu können. Darüber hinaus arbeitet das VetLeb mit anderen Landes- und Bundesbehörden eng zusammen. Anhaltspunkte aus der Bevölkerung wird stets nachgegangen. Jedoch bestehen hinsichtlich der technischen (insb. in Bezug auf den Onlinehandel entsprechende Beweissicherungssoftware) und personeller Ausstattung des amtstierärztlichen Dienstes, einschließlich der Fachverwaltung, erhebliche Defizite. 

    Der Personalmangel verhindert aktuell auch proaktive und tiefgründige Recherchen, die aber gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Nachfrage fachlich notwendig wären. Ebenso verhält es sich mit informativen Sensibilisierungsmaßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit) und Beratungsangeboten, die zu unserem Bedauern aufgrund vorrangiger, akuter Fälle nicht umgesetzt werden können. 

    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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    Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

    Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. An welche Schulen im Bezirk Neukölln wurde der Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft, ihre Kinder/Jugendlichen zu ermahnen, Sicherheits- und Rettungskräfte nicht mit Pyrotechnik anzugreifen, verschickt? 

    2. Wo liegen aus Sicht des Bezirksamts die Ursachen, dass ein solcher Brief der Berliner Polizei nötig war?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1150/XXI vom 24.01.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

    Zu 1. und 2.: 

    Das Bezirksamt hat zur Beantwortung der Anfrage zuständigkeitshalber die regionale Schulaufsicht als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) um Zuarbeit gebeten. Ein Brandbrief der Polizei an Schulen im Bezirk ist dort nicht bekannt. Daher kann die Frage, an welche Schulen ein solcher Brief verschickt wurde, nicht beantwortet werden.

    Durch Medienberichte ist dem Bezirksamt ein Elternbrief der Berliner Polizei bekannt geworden, den diese im Vorfeld zum Jahreswechsel 2023/24 verschickt hat. Das Bezirksamt wertet dieses Schreiben nicht als Brandbrief. Es enthält u.a. Informationen zur Verwendung von Feuerwerk und zu den damit verbundenen Gefahren. Zudem enthält das Schreiben den Hinweis, dass auch die Mitarbeitenden der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Ordnungsamtes mit Respekt und Toleranz behandelt werden und unverletzt ins Neue Jahr starten möchten. Angesichts der Silvesterkrawalle 2022/23 hält das Bezirksamt die Versendung eines solchen Schreibens durch die Berliner Polizei für angemessen. 

    Es gilt das gesprochene Wort! 

    Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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    Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

    Dauerbaustelle und (k)ein Ende in Sicht

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1122/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) wie geplant im Mai 2024 abgeschlossen sein?
    2. Ab wann können die Fußgänger mit der Aufhebung der Baustellenabsperrungen rechnen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1122/XXI vom 13.12.2023

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.: Wie das Bezirksamt bereits im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau am 19.10.2023 berichtet hat (und bei der Sie ja auch anwesend waren), wird der laufende Umbau der Karl-Marx-Straße im 3. Bauabschnitt mit allen Leistungen voraussichtlich erst zum 4. Quartal 2025 komplett fertig gestellt werden können.

    Diese Prognose ist das Ergebnis der erforderlichen Anpassung des Bauablaufs an die sich bauzeitlich geänderten Rahmenbedingungen des Projekts. Die Prognose beruht

    • –  auf dem bauzeitbegleitend erstellten, an die neuen Rahmenbedingungen angepassten Verkehrsführungskonzept,
    • –  auf der darauf aufbauenden Verkehrsführungsplanung sowie
    • –  auf dem daran angepassten Bauablauf.
    • Allgemeine Ursachen für die zeitlichen Abweichungen bei der bauzeitbegleitenden Planung der Bauphasen:
    • –  Es mussten zunächst Annahmen ausgehend von den Leistungen für das SGA und die BVG getroffen werden, die dann um die Annahmen für die Leistungen Dritter zu ergänzen waren.
    • –  Eine vollständige Beurteilung und Abstimmung des Bauablaufs war erst mit Abschluss der Überarbeitung der letzten Bauphase möglich.

    Zu 2.: Die letzten Baustellenabsperrungen können erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten entfernt werden, d.h. voraussichtlich im Laufe des 4. Quartals 2025. In Abhängigkeit des weiteren Baufortschritts können bereits davor sukzessiv zunehmend mehr Gehwegflächen und Querungsstellen zur Nutzung freigegeben werden.

    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

    Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1114/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften wurden seit Januar 2020 bis dato seitens des Bezirksamtes in welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) geschlossen? 
    2. Wie viele dieser Verträge aus jeweils welchem Amt wurden seitens des Bezirksamtes im Nachgang auf mögliche Verstöße gegen die gesetzlich bestehende Sozialversicherungspflicht bzw. auf Scheinselbstständigkeit hin überprüft und in der Folge zur Anzeige gebracht? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1114/XXI vom 13.12.2023

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: Die Ermittlung der Anzahl von derartigen Verträgen war in der Kürze der Bearbeitungszeit, die für eine mündliche Anfrage vorgegeben, für das gesamte Bezirksamt leider nicht vollständig möglich. Das Bezirksamt wird aber in der Beantwortung der Drucksache 1053/XXI im weiteren Verlauf der Sitzung dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte. 

    Zu 2: 

    Das Bezirksamt hat sich schon seit geraumer Zeit grundsätzlich darauf verständigt, keine Honorarverträge mit wenigen Ausnahmen zum Beispiel für den Geschäftsbereich Jugend abzuschließen, so dass der Abschluss von Verträgen, die Nachforderungen der Sozialversicherung nach sich ziehen könnten, von vornherein ausgeschlossen wird. 

    Das Rechtsamt erarbeitet einen Leitfaden zu Honorarverträgen, der sodann an alle Amtsleitungen weitergegeben wird. 

    Zur Verhinderung weiterer kritischer Honorarverträge wurde darüber hinaus beispielsweise im Jugendamt ein Leitfaden erarbeitet oder für das Gesundheitsamt hat der Bezirksbürgermeister, zum Zeitpunkt seiner kommissarischen Leitung, am 31.01.2023 eine Dienstanweisung mit Informationen zur sog. Scheinselbstständigkeit und mit verbindlich festgelegten Abläufen bei ausnahmsweisem Abschluss von Honorarverträgen ausgesprochen. 

    Für das Gesundheitsamt wurden alle bis dahin abgeschlossenen 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. 

    Weitere Überprüfungen waren aufgrund der getroffenen Regelungen bisher nicht notwendig. 

    Es gilt das gesprochene Wort! 

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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    Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

    Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1072/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Aus welchen Gründen – z.B. Fehlnutzung, Überbelegung, bauliche Mängel oder weitere – ist der Schimmelbefall in der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße nach Kenntnis des Bezirksamtes entstanden?

    2. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um eine gesundheitliche Belastung der Bewohner, darunter zahlreiche Minderjährige, künftig zu vermeiden?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1072/XXI vom 15.11.2023

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Das Bezirksamt ist weder für den Betrieb noch die Behebung baulicher Mängel von Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlinge zuständig. Insofern können hier keine gesicherten Erkenntnisse aus eigener Zuständigkeit vorgetragen werden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bestand in den Häusern 1 und 2 der Einrichtung in der Haarlemer Straße 89 – 91 jedoch nach Wasserschäden der Verdacht auf Schimmelpilzbefall.

    Zu 2.:

    Aufgrund eines Schimmelgutachtens aus dem Jahr 2017 wurde die Einrichtung seinerzeit geschlossen.

    Zur Klärung der Frage, ob die angrenzenden Flächen zum ständigen Aufenthalt weiterhin nutzbar sind, wurden Kontrollmessungen in den Fluren und vor den Sanitärräumen durchgeführt. Vor einer geplanten Nutzungsaufnahme wurden zuletzt im Oktober 2022 und im Februar 2023 entsprechende Proben für einen Bericht zur orientierenden Untersuchung auf mikrobiell belastete Innenraumluft seitens der KSG Sicherheit und Gesundheitsschutz GmbH bzw. einem durch sie beauftragten Unternehmen entnommen.

    Die Ergebnisse der im Gesundheitsamt seit Juli 2023 vorliegenden Berichte, wurden auch unter Berücksichtigung des Gutachtens aus 2017 seitens des ärztlichen Verantwortlichen für den Bereich Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt dahingehend bewertet, dass für die Einrichtung im Juli 2023 ein Aufnahmestopp verhängt wurde. Unter der Ansicht der Begutachtungen 2022/23, wäre nach amtsärztlichen Maßstäben einer Bewohnung der Einrichtung (ohne eine (Total-)Sanierung) nicht stattgegeben worden bzw. es hätte entsprechende Auflagen gegeben, da auch ausweislich der neuen Berichte die älteren Mängel aus 2017 nicht ausgeräumt wurden.

    Formal wäre hier dem Grunde nach eine Schließung erforderlich gewesen. Es wurde sich jedoch nach eingehender Prüfung für das verhält- nismäßig mildere Mittel eines Aufnahmestopps, des Auszugs von vulnerablen Gruppen und der Erteilung von weiteren Auflagen gegenüber dem LAF entschieden.

    Dessen ungeachtet hat das LAF entschieden, die Unterkunft zur Vermeidung ansonsten drohender Obdachlosigkeit erneut zu nutzen. Das Bezirksamt hat die für das LAF zuständige Senatsverwaltung aufgefordert, die von ihr zu treffenden Maßnahmen für eine Sanierung bzw. den Freizug der Einrichtung zu erläutern, um eine durch den Schimmelbefall bestehende Gesundheitsgefährdung abzuwenden.

    Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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    Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

    Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1061/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele schulpflichtige Kinder von (anerkannten) Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen gibt es zur Zeit in Neukölln?
    2. Inwieweit werden diese Schüler auch muttersprachlich unterrichtet?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1061/XXI vom 15.11.2023

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Das Bezirksamt ist verpflichtet, allen in Neukölln gemeldeten schulpflichtigen Kindern einen Schulplatz zuzuweisen. Das gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin. Entsprechend spielen weder der Aufenthaltsstatus noch andere Regelungen, die unter das Landesantidiskriminierungsgesetz fallen, bei der Zuweisung eines Schulplatzes eine Rolle. Schulpflichtige Kinder erhalten in Neukölln einen Schulplatz – egal woher sie kommen.

    Zu 2.:

    Wie bereits mehrfach ausgeführt, findet an mehreren Neuköllner Schulen muttersprachlicher Ergänzungsunterricht statt. Auch die Teilnahme an diesem Unterricht ist allerdings selbstverständlich unabhängig von der Herkunft des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin.

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Karin Korte, Bezirksstadträtin

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    Tankstelle an der Sonnenallee/Ecke Hobrechtstraße

    Tankstelle an der Sonnenallee/Ecke Hobrechtstraße

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1020/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Ergebnisse haben sich aus den Gesprächen des Bezirksamtes mit dem Eigentümer des Grundstücks zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ergeben?

    2. Wann ist der voraussichtliche Baubeginn?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1020/XXI vom 18.10.2023

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

    Zu 1.: 

    Wie bereits im Stadtentwicklungsausschuss am 18.04.2023 berichtet, hat das Bezirksamt einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der Verpflichtungen zur Errichtung einer ca. 84 m2 großen förderfähigen Mietwohnung nach den Wohnungsbauförderbestimmungen des Landes Berlin sowie die Vermietung einer ca. 260 m2 großen Gewerbefläche im Erdgeschoss für „kiezbezogene Nutzungen“ enthält. 

    Mögliche Nutzungen könnten sein: Beratungsstelle, Hausaufgabenbetreuung, Eltern-Baby-Treff, Offene Kinder- und Jugendeinrichtung, Kindertagesstätte, Sozialberatung, Sprachschule, etc. Der Vorhabenträger wird die Gewerbefläche einem geeigneten und anerkannten Träger zu einem marktüblichen Mietzins für soziale Einrichtungen überlassen. 

    Zu 2.: 

    Der geänderte Bauantrag wurde noch nicht eingereicht. Dies wurde für Ende Oktober angekündigt. Wann der Baubeginn geplant ist, ist daher gegenwärtig nicht bekannt. 

    Es gilt das gesprochene Wort! 

    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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    Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

    Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0983/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Bitte erläutern Sie unter Nennung der Rechtsgrundlage, warum für den Stadtrat für Stadtentwicklung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Gehaltszahlungen in Höhe der Besoldungsgruppe B5 vorgesehen sind, obwohl der derzeitige Stelleninhaber seit 2023 nicht mehr stellvertretender Bezirksbürgermeister ist? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0983/XXI vom 27.09.2023

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


    Das Abgeordnetenhaus hat am 23.03.2023 ein Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des
    Abgeordnetenhauses vom 12.02.2023 beschlossen.
    Nach § 7 dieses Gesetzes erhalten ausgeschiedene Bezirksbürgermeister:innen, die infolge der
    Wiederholungswahl Mitglied des Bezirksamtes geblieben sind, eine Ausgleichszulage zwischen
    alter und neuer Besoldung. Diese Regelung gilt auch für stellvertretende Bezirksbürgermeister:innen.


    Mithin erhält der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr bis zum Ende der
    Wahlperiode eine Ausgleichszulage zwischen Besoldungsgruppe B4 und Besoldungsgruppe B5.


    Es gilt das gesprochene Wort!

    Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Gerrit Kringel, Stv. Bezirksbürgermeister

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    Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

    Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0963/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Kosten sind dem Steuerzahler nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die Beauftragung einer externen Kanzlei in den presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten gegen den Verlag G.B. GmbH & Co. KG entstanden, die im Zuge der Berichterstattung der Wochenzeitung DIE ZEIT über das Neuköllner Gesundheitsamt angestrengt wurden?
    2. Welchen Stundensatz rechnet die mit den unter 1) genannten Rechtsstreitigkeiten beauftragte Kanzlei nach Kenntnis des Bezirksamtes ab?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0963/XXI vom 20.09.2023

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

    ich erlaube mir vorab darauf hinzuweisen, dass – im Gegensatz zur Suggestion in Ihrer Überschrift – die Rechtsstreitigkeiten einzig und alleine wegen falscher Behauptungen in der ZEIT und auf Zeit Online erforderlich wurden.

    Für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Die ZEIT sowie Zeit Online haben im Zusammenhang mit dem schrecklichen Messerangriff vom 3. Mai 2023 auf zwei Kinder an der Evangelischen Schule Neukölln geschrieben, der Mann sei dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) bekannt gewesen. Das ist jedoch nicht der Fall.

    Im Gegensatz zu vielen anderen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt Neukölln hat der Autor des Artikels, Herr Jan Schweitzer, diese Information nicht beim Bezirksamt Neukölln überprüfen lassen, sondern ungeprüft veröffentlicht. Damit wurde ein kausaler Zusammenhang zwischen der zweifelsohne schwierigen Situation im SpD und dem Messerangriff konstruiert, der inakzeptabel ist und einen erheblichen Schaden für das Bezirksamt und die Mitarbeitenden des Bezirksamtes bedeutet.

    Auf einen entsprechenden Hinweis der Pressestelle des Bezirksamtes mit der Bitte um eine Korrektur und Gegendarstellung reagierte der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und unmittelbar mit einem Anwaltsschreiben. Daraufhin beschloss das Bezirksamt die Beauftragung einer externen Kanzlei zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzung beantragte das Bezirksamt vor dem Landgericht Hamburg u.a. die Veröffentlichung einer Gegendarstellung zur Falschbehauptung. Das Landgericht bestätigte den Anspruch des Bezirksamtes in seinem Beschluss Az.: 324 O 203/23 vom 9. Juni 2023.

    Am 12. Juni 2023 legten die Anwälte der ZEIT (Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und Zeit Online GmbH) Widerspruch gegen diesen Beschluss ein. Das Landgericht Hamburg bestätigte seine einstweilige Verfügung. Nachdem die ZEIT dem gerichtlichen Beschluss zum Abdruck der Gegendarstellung nicht nachkam, beantragte das Bezirksamt die Verhängung eines Zwangsgeldes.

    Das Hanseatische Oberlandesgericht wies den Antrag der ZEIT, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen, am 21. Juli 2023 zurück, „weil die Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“ (Az.: 7 U 26/23). Schließlich beantragte die ZEIT beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, um den zeitnahen Abdruck der Gegendarstellung zu verhindern. Dieser Antrag wurde durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes am 31. Juli 2023 einstimmig abgelehnt (1 BvR 1451/23). Daraufhin erfolgte im August 2023 der Abdruck der Gegendarstellung des Bezirksamtes.

    Dem Bezirksamt sind im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Rechtskanzlei Kosten über 6.140.40 Euro entstanden. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 1.171,60 Euro im Rahmen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses durch das Landgericht Hamburg.

    Zu 2.:

    Vereinbarungen zu Honorarkosten fallen grundsätzlich unter das Geschäftsgeheimnis.

    Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort!

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    Der Regierende Bürgermeister Wegner und Innensenatorin Spranger wollen den Freibad-Sommer mit harten Maßnahmen retten

    Der Regierende Bürgermeister Wegner und Innensenatorin Spranger wollen den Freibad-Sommer mit harten Maßnahmen retten

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0927/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wann wurden bzw. wann werden nach Kenntnisstand des Bezirksamtes Neukölln die am 13.07.2023 vom Berliner Senat angekündigten Maßnahmen zum Schutz der Freibäder im Bezirk Neukölln umgesetzt?
    2. Welche Maßnahmen sollen im Detail umgesetzt werden?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0927/XXI vom 30.08.2023

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Die Neuköllner Freibäder fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Die Anfragen zu 1. und 2. sind durch die Berliner Bäderbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, zu beantworten.

    Auf unsere Nachfrage hin, wurden die Anfragen von der Pressestelle der Berliner Bäderbetriebe folgendermaßen beantwortet:

    Zu 1.:

    Seit dem 15. Juli 2023 gilt für alle Sommerbäder und das Strandbad Wannsee: Einlass nur bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.

    Im Sommerbad Neukölln ist außerdem seit dem 4. August 2023 eine Videoüberwachung des Eingangsbereiches des Bades in Betrieb. Die Bilder werden nach 72 Stunden automatisch überschrieben, wenn nicht zuvor die Polizei Berlin die Bilder zu Ermittlungszwecken angefordert hat.

    Die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsdienstleister wurde deutlich erhöht. Auch die Präsenz der Polizei Berlin (z. B. durch Mobile Wachen) ist deutlich ausgeweitet worden.

    Darüber hinaus hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, in der neben den Berliner Bäder-Betrieben auch die Senatsverwaltung für Inneres Sport, die Polizei Berlin und Träger der Jugendsozialarbeit vertreten sind. Diese AG wird laufend die eingeleiteten Maßnahmen evaluieren und evtl. weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.

    Zu 2.:

    Von weiteren detaillierten Maßnahmen, die in der oben genannten Arbeitsgruppe bearbeitet werden, haben wir zurzeit keine Kenntnisse.

    Karin Korte, Bezirksstadträtin

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