Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurde in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht? 
  2. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der unter 1) aufgeführten Akteneinsichtsersuchen zwischen Einreichung des Ersuchens und Bereitstellung der gewünschten Akten je Fraktion?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Einwendungen sind bei den zuständigen Stellen infolge der Bekanntmachung des geplanten Straßeneinziehungsverfahrens am Sangerhauser Weg im Amtsblatt Berlin aus dem November 2024 eingegangen? 
  2. Wann plant das Bezirksamt, das o.g. Straßeneinziehungsverfahren als Verwaltungsakt abzuschließen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (1894/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Mietkosten, Sicherheitskosten, Portokosten, Werbekosten und weiteren Kosten entstehen dem Bezirksamt Neukölln im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der o. g. Informationsveranstaltung? 
  2. In welchen Straßen wurde die Einladung für die Anwohner im Auftrag des Bezirksamtes bzw. des LAF zugestellt?  

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1894/XXI vom 25.06.2025

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1845/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1845/XXI vom 28.05.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

KA 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.

KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.

KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025.

KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.

KA 446/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.

KA 448/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 29.04.2025.

KA 453/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 06.05.2025.

KA 455/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 27.05.2025.

Zu 2.:

An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI und 1773/XXI, die Ihnen schriftlich und online vorliegen.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Verzögerung der Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG im Fall Sangerhauser Weg

Verzögerung der Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG im Fall Sangerhauser Weg

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1835/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Warum wurde mir trotz meines Antrages auf Akteneinsicht vom 20.09.2024 gemäß §11 Abs. 1 BezVwG bis heute (Stand 12.05.2025) keine Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Akten im Fall „Containerdorf Sangerhauser Weg“ gewährt?
  2. Wann genau beabsichtigt das Bezirksamt, mir die rechtlich vorgeschriebene Akteneinsicht gemäß §11 Abs. 1 BezVwG  zu ermöglichen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1835/XXI vom 28.05.20252

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Hundeführerschein in Neukölln

Hundeführerschein in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1654/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Plant das Bezirksamt wie in Pankow kostenlose Hundetrainings und falls ja, wie?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die kommende Verordnung für den Hundeführerschein, insbesondere auf seine Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1773/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1773/XXI vom 26.03.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Erlauben Sie mir erneut den Hinweis, dass Sie auf der Internetseite der BVV unter „Kleine Anfragen“ einsehen können, welche Kleinen Anfragen erledigt und welche noch offen sind. Auch die jeweilig fragestellende Fraktion kann dort entnommen werden.

Folgende Kleine Anfragen sind noch offen:

KA: 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.

KA: 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA: 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA: 382/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 20.11.2024.

KA: 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.

KA: 408/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 25.02.2025.

KA: 413/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.

KA: 414/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.

KA: 417/XXI der Links-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.

KA: 419/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 21.03.2025.

Zu 2.:

Das Bezirksamt versucht zu jeder Zeit die Anfragen der Bezirksverordneten fristgerecht und so fundiert, wie möglich, zu beantworten. Es gibt jedoch immer mehr Anfragen mit steigender Komplexität. So haben wir immer öfter Kleine Anfragen, die zwar eine Thematik behandeln, aber mitunter auf mehrere Kleine Anfragen ausgeweitet werden, Teil I, Teil II. Laut der Geschäftsordnung der BVV, dürfen pro Kleiner Anfrage bis zu acht Fragen gestellt werden, so steht es in der GO. Kürzlich wurde eine Kleine Anfrage übermittelt, die aus insgesamt sieben Fragen bestand. Allerdings wurde die erste Frage dieser Kleinen Anfrage um Unterfragen von a bis i erweitert. Das sind insgesamt 15 Fragen, von der von den fragestellenden Personen erwartet wird, dass sie zufriedenstellend zu beantwortet werden.

Hinzukommen, wie bereits in der Beantwortung der Mündlichen 1713/XXI dargestellt, die Zuständigkeiten. Bei manchen Fragen obliegt die Zuständigkeit nicht dem Bezirksamt, sondern beispielsweise einer Senatsverwaltung, der BSR oder auch der BVG. Auch hier holen wir die gewünschten Informationen ein, was oft zusätzliche Zeit beansprucht.

Zum Teil müssen dann auch alle bzw. andere Geschäftsbereiche einbezogen und abgefragt werden, was zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt. Ich möchte Ihnen ein weiteres Beispiel nennen, welches den Arbeitsaufwand, der mitunter mit den Kleinen Anfragen einhergeht, vielleicht etwas deutlicher darstellt.

Allein am 18.03.2025 sind vom BVV Büro insgesamt 14 Kleine Anfragen eingegangen. Die Anfragen wurden von folgenden Fraktionen gestellt:

7 von der CDU (45 Fragen insgesamt)

5 von der AfD (insgesamt 37 Fragen)

2 von den Linken (insgesamt 22 Fragen)

Somit kommen wir auf 104 Fragen! In der Beantwortung der wortgleichen Mündlichen Anfrage 1713/XXI aus der letzten BVV-Sitzung wurde von einem Höchstwert von 55 Fragen an einem Tag gesprochen.

Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Anfragen Ressourcen in allen Fachebenen bindet. Gleichzeitig ist die Beantwortung von Anfragen in der Regel nicht Teil der Kernaufgaben der Mitarbeitenden des Bezirksamtes, sondern wird zusätzlich neben den Regelaufgaben geleistet. Es stellt die Kolleginnen und Kollegen zunehmend vor Herausforderungen, wenn die Aufgaben komplexer werden, die Zahl der Mitarbeitenden sich aber nicht erhöht. Die letzte Änderung des BezVG, in der die Fristen für die Beantwortung auf fünf Wochen fixiert wurden, hat offenbar Erwartungen geweckt, die nicht erfüllbar sind. Der Personalaufwand muss stets mitgedacht werden, wenn Gesetze, Verordnungen etc. geändert oder ausgearbeitet werden. Im Lichte dieses Zustandes und des hinzukommenden allgemeinen Personalmangels, weise ich den Vorwurf des Gesetzesbruchs energisch zurück, sondern möchte mich an der Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die nach allen Kräften versuchen einen guten Bürgerservice zu bieten und gleichzeitig das Kontrollrecht der BVV zu erfüllen.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

Rattenplage auf Spielplätzen – Maßnahmen des Bezirksamts

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1765/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Form dokumentiert das Bezirksamt aktuell den Rattenbefall auf öffentlichen Spielplätzen, und welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um diese Erfassung transparenter zu gestalten, insbesondere für Eltern und Anwohner?
  2. Welche zusätzlichen präventiven Maßnahmen (z. B. rattensichere Abfallbehälter, häufigere Reinigungen, Aufklärungskampagnen) wurden in den letzten zwei Jahren ergriffen oder sind in Planung, um die Rattenpopulation auf Spielplätzen nachhaltig zu reduzieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1765/XXI vom 26.03.2025

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Entstandene Kosten durch Absage von Podiumsdiskussionen der „demokratischen“ Direktkandidaten zur Bundestagswahl an öffentlichen Einrichtungen im Bezirk Neukölln 

Entstandene Kosten durch Absage von Podiumsdiskussionen der „demokratischen“ Direktkandidaten zur Bundestagswahl an öffentlichen Einrichtungen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1705/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Maßnahmen der Veranstaltungsorganisation – wie zum Beispiel Erstellung von Plakaten, Einrichten von Online-Fragebögen, Beauftragung eines Sicherheitsdienstes, Bestellung eines Caterings, Versand von Einladungen, Anmietung des Veranstaltungsraumes usf. – sind seitens des Bezirksamtes bzw. der Volkshochschule Neukölln zur Vorbereitung der Veranstaltung „Bundestagswahl 2025: Neuköllner Direktkandidaten stellen sich vor“ unternommen worden?
  2. Welche Kosten sind dem Bezirksamt bzw. der Volkshochschule Neukölln durch die Organisation entstanden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1705/XXI vom 26.02.2025

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1713/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1713/XXI vom 26.02.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Erlauben Sie mir zunächst den Hinweis, dass Sie auf der Internetseite der BVV unter „Kleine Anfragen“ einsehen können, welche Kleinen Anfragen erledigt und welche noch offen sind. Auch die jeweilig fragestellende Fraktion kann dort entnommen werden.

Folgende Kleine Anfragen sind noch offen:

KA: 296/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 12.03.2024. Liegt beim Bezirksbürgermeister

zur Unterschrift.

KA: 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.

KA: 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024

KA: 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024

KA: 377/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.

KA: 382/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 20.11.2024.

KA: 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.

KA: 405/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 19.02.2025.

1KA: 406/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 19.02.2025.

KA: 407/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 25.02.2025.

KA: 408/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 25.02.2025.

Zu 2.:

Das Bezirksamt versucht zu jeder Zeit die Anfragen der Bezirksverordneten fristgerecht und so fundiert, wie möglich, zu beantworten. Wir haben jedoch immer öfter Kleine Anfragen, die zwar eine Thematik behandeln, aber mitunter auf mehrere Kleine Anfragen ausgeweitet werden, Teil I, Teil II etc. Pro Kleiner Anfrage können bis zu acht Fragen gestellt werden. Das sind im Endergebnis mitunter 16 sehr kleinteilige Fragen, die es zufriedenstellend zu beantworten gilt.

Zum Teil müssen dann auch alle bzw. andere Geschäftsbereiche einbezogen und abgefragt werden, was zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt. Ich möchte Ihnen ein weiteres Beispiel nennen, welches den Arbeitsaufwand, der mitunter mit den Kleinen Anfragen einhergeht, vielleicht etwas deutlicher darstellt. Allein am 23.01.2025 sind im BVV Büro insgesamt neun Kleine Anfragen mit insgesamt 59 Fragen (sechs von der AfD, zwei von der Grünen- und eine von der Linksfraktion) eingegangen.

Am 09.09.2024 sind acht Kleine Anfragen mit insgesamt 55 Fragen (fünf von der AfD, drei von der CDU) im BVV Büro eingegangen. Ich weiß, wie lange es dauern kann, die richtige Fragestellung zu formulieren – noch länger dauert es aber, diese zu beantworten. Ein weiterer Faktor sind die Zuständigkeiten. Bei manchen Fragen obliegt die Zuständigkeit nicht dem Bezirksamt, sondern beispielsweise einer Senatsverwaltung, der BSR oder auch der BVG. Wir könnten natürlich auf die Nichtzuständigkeit des Bezirksamtes verweisen, tun wir für gewöhnlich jedoch nicht. Wir holen die gewünschten Informationen dann ein, was auch seine Zeit dauert.

Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Anfragen Ressourcen in allen Fachebenen bindet. Gleichzeitig ist die Beantwortung von Anfragen in der Regel nicht Teil der Kernaufgaben der Mitarbeitenden des Bezirksamtes, sondern wird zusätzlich neben den Regelaufgaben geleistet. Im Lichte des hinzukommenden allgemeinen Personalmangels, weise ich den Vorwurf des Gesetzesbruchs energisch zurück, sondern möchte mich an der Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die nach allen Kräften versuchen einen guten Bürgerservice zu bieten und gleichzeitig das Kontrollrecht der BVV erfüllen.

für den Geschäftsbereich in Vertretung

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Bewertung der Ereignisse an Silvester 2024/2025 durch das Bezirksamt

Bewertung der Ereignisse an Silvester 2024/2025 durch das Bezirksamt

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1654/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welches Resümee zieht das Bezirksamt Neukölln bezüglich der Ereignisse in der vergangenen Silvesternacht bezüglich der Zahl der registrierten Ausschreitungen, Festnahmen, Verletzungen sowie über die Höhe der entstandenen Sachschäden im Bezirk?
  2. Welche Maßnahmen wurden seitens des Bezirksamts im Vorfeld getroffen, um solche Vorfälle zu verhindern und wie bewertet das Bezirksamt deren Wirksamkeit im Nachgang?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1654/XXI vom 22.01.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Über die Anzahl der Ausschreitungen, Festnahmen und Verletzungen in der Silvesternacht kann der Außendienst des Ordnungsamtes keine Angaben machen, da der AOD in der Silvesternacht nicht im Dienst war. Eine Auswertung der Direktion 5 hat das Ordnungsamt nicht erhalten. Allerdings blieben bezirklichen Gebäude leider nicht verschont. Besonders auffällig war hier die Vielzahl defekter Tür- und Fensterscheiben in Folge der stetig zunehmenden Straftaten, nämlich die Feuerwerksraketen und sonstigen Feuerwerksgeschosse zielgerichtet auf Menschen und Scheiben zu richten.

Besonders eklatant betraf es in diesem Jahr den Campus Rütli. Nach Information des FB Hochbau wurden Feuerwerksgeschosse teilweise direkt an die Scheiben geklebt. Die Schäden betragen dort insgesamt ca. 50.000,- €. Weitere betroffene Schulen waren nach den hier vorliegenden Erkenntnissen u.a. die Albert-Einstein-Schule, die Karlsgarten-Schule, die Albert-Schweitzer-Schule und die Rixdorfer-Schule. Auch hier sind insbesondere Fensterscheiben gezielt kaputt geschossen worden. Die jeweiligen Reparaturkosten bewegen sich zwischen 500 € und 1.000 €. Im Stadtratsbüro von Herrn Biedermann ist im Nebenraum eine Silvesterrakete im Bereich der kleinen Küchenzeile eingeschlagen. Beschädigt wurden die Kaffeemaschine und der Wasserkocher, welche neu beschafft werden mussten (Kosten iHv. 125€ für beide Geräte zusammen), sowie die Tischplatte auf der die Geräte stehen. Die Doppelverglasung des beschädigten Fensters wurde bereits erneuert (diese Kosten wurden vom Fachbereich Objektmanagement getragen).

Während es im öffentlichen Straßenraum zu erheblichen Beschädigungen von Parkscheinautomaten gekommen ist (die Schadenshöhe kann noch nicht genau beziffert werden, wird wohl aber im fünfstelligen Bereich liegen), fällt das Fazit mit Blick auf die Grünanlagen und Spielplätze deutlich positiver aus. Für die in bezirklicher Zuständigkeit liegenden Flächen sind im Vergleich zu den Vorjahren weniger Müll und weniger Schäden festzustellen. Ein größerer Schaden in Form eines Brandlochs ist jedoch auf dem Britzer Hafensteg zu verzeichnen, dieser befindet sich allerdings nicht in bezirklicher Zuständigkeit.

Zu 2.:

Auf Grund der Vorkommnisse aus der Silvesternacht 2023/ 2024 wurden die Kontrollmaßnahmen gerade in der Sonnenallee und deren abgehenden Straßenzüge im Vorfeld der Silvesternacht verstärkt.

An den drei Verkaufstagen wurden gemeinsam mit dem zuständigen Polizei-Abschnitt A 54 Kontrollen in Einzelhandelsgeschäften durchgeführt, um unerlaubte Pyro-Gegenstände aus dem Verkehr zu ziehen.

Zudem erfolgten auch Kontrollen Außerhalb von Betrieben z.B. High Deck Siedlung und am / auf dem Hermannplatz. Alle festgestellten Vergehen werden durch das LKA 522 bearbeitet und sind in der digitalen Ansicht im polizeilichen Informationssystem hinterlegt, aber durch andere Dienststellen nicht einsehbar.

Es gilt das gesprochene Wort!

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Brand im Britzer Garten

Brand im Britzer Garten

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1589/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. November 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was ist über den Großbrand im Britzer Garten nach derzeitigem Erkenntnisstand bekannt und wie hoch ist der entstandene Sachschaden?
  2. Wie wird das Bezirksamt die in den Medien zugesagte Hilfe für das Freilandlabor und den Britzer Garten gestalten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1589/XXI vom 13.11.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Da das Bezirksamt Neukölln keine Zuständigkeit hat, habe ich bei Grün Berlin nachgefragt
und folgende Antwort erhalten:
Das ca. 400 Quadratmeter große Umweltbildungszentrum im Britzer Garten wurde durch
einen Brand komplett zerstört.
Insgesamt beträgt der Schaden bei ursprünglichen Baukosten i. H. v. 2 Mio. EUR im Jahr 2015
aktuell 4.456.600,- EUR (brutto).
(Herleitung: Die prozentuale Baukostenindexsteigerung (von 2017 bzw. 2015 bis 2024) betrug
nach Angabe bki im Zeitraum von 02/ 2015 bis 08/ 2024: von 78,3 auf 130,3 (Quelle:
https://bki.de/baupreisindex) plus zusätzliche perspektivische Steigerung (Schätzung von
2024 bis 2027; Bezugsbasis prozentuale Steigerung von 01/ 2021 bis 01/ 2024): von 95,0
auf 128,5 ergibt eine geschätzte Summe von 3.740.000 EUR netto (Ausgangswert: SIWA Mittel
für das UBZ im Jahr 2015 i. H. v. 2 Mio. EUR).

Zu 2.:
Das Bezirksamt befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem Freilandlabor und hat seine
Unterstützung in jeder Hinsicht zugesagt. Die Unterstützung richtet sich dabei natürlich nach
dem jeweiligen Bedarf des Freilandlabors – von Räumlichkeiten über technische Unterstützung
bis hin zur Unterstützung bei Genehmigungsverfahren.


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf

Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1580/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. November 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Über welchen Zeitraum hinweg wurde vom Bezirksamt Neukölln Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf bei der Einschulungsuntersuchung geleistet, wie aus der Antwort auf die KA/362/XXI hervorgeht?
  2. Welche personellen Ressourcen, differenziert nach Fachkräfteanzahl, Vergütungsgruppen und Arbeitszeitvolumen, stellt oder stellte das Bezirksamt Neukölln dem Bezirksamt Reinickendorf für die Einschulungsuntersuchungen zur Verfügung?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1580/XXI vom 13.11.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Mit Schreiben vom 17. Mai 2024 wurde ich seitens des Bezirksstadtrates für Soziales und Ge-
sundheit des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin um Amtshilfe bei der Auswertung der Da-
ten aus den Einschulungsuntersuchungen und der Erstellung eines entsprechenden Berichtes
gebeten, da der Bezirk Reinickendorf sich mit Blick auf die in der Organisationseinheit für
Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes veror-
teten Gesundheitsberichterstattung seit längerem in einer herausfordernden Situation befindet.
Dem Amtshilfeersuchen bin ich nach Rücksprache mit dem Leiter der Planungs- und Koordi-
nierungsstelle sowie der bezirklichen Gesundheitsberichterstatterin mit Schreiben vom 21. Mai 2024 im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Personalressourcen nachgekommen.
Die konkrete Ausgestaltung und der Umfang des Berichts ist hierzu auf den Leitungsebenen
der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (OE QPK) abzustimmen. Vereinbart wurde
die Auswertung und die Erstellung eines Berichts für einen ESU-Jahrgang.

Zur Bereitstellung der ESU-Daten durch das Bezirksamt Reinickendorf und zur Verarbeitung
durch das Bezirksamt Neukölln ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags und die
Festlegung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 und
32 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlich, um ein dem Risiko angemessenes
Schutzniveau schutzwürdiger personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Die hierzu erforderlichen Abstimmungen konnten aufgrund der Komplexität der Thematik und
knapper zeitlicher Ressourcen noch nicht abschließend erfolgen, um den Auftragsverarbei-
tungsvertrag schließen zu können, sodass mit der Amtshilfe noch nicht begonnen werden
konnte.


Zu 2.:
Die Auswertung und Berichterstellung der ESU-Daten wird durch eine wissenschaftliche Mitar-
beiterin der Gesundheitsberichterstattung erfolgen. Angaben zu Eingruppierung und Arbeits-
zeitvolumen in dieser Einzelpersonalangelegenheit erfolgen zum Schutz der personenbezoge-
nen Daten der Beschäftigten nicht. Die Benennung der für die Amtshilfe erforderlichen zeitli-
chen Ressourcen kann aufgrund der noch nicht abschließend erfolgen Abstimmungen auf der
Ebene der Leitungskräfte der Planungs- und Koordinierungsstellen Gesundheit derzeit noch
nicht beziffert werden.
Abschließend möchte ich nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass der Bezirk Neukölln sich
glücklich schätzen kann, eine Gesundheitsberichterstatterin an seiner Seite zu haben, deren
Arbeit sich durch ein höchstes Niveau auszeichnet und über die Bezirksgrenzen hinaus Aner-
kennung findet. Bereits seit mehreren Jahren leistet sie mit ihrer fundierten Beratung einen we-
sentlichen Beitrag bei der Erstellung von Strategien und Konzepten im Rahmen der Gesund-
heitsförderung. Die von ihr erstellten Berichte sind seit Jahren Grundlage für das Bezirksamt
und die BVV, gesundheits- und sozialpolitische Erkenntnisse zu sammeln und Entscheidungen
zu treffen.


Es gilt das gesprochene Wort!


Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg I

Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg I

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1520/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg errichten? 
  2. Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Auftrag des Senats im Sangerhauser Weg betreiben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1520/XXI vom 16.10.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Der Bauträger ist die landeseigene Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die im Auftrag des
Landes Berlin, die Unterkunft errichten wird.


Zu 2.:
Die Beantwortung der Frage obliegt dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der
Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben des LAF aufgeführt. U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zuständig.
Die Ausschreibung zum Betrieb einer Unterkunft erfolgt in der Regel fristgerecht, sobald der genaue Zeitpunkt der Belegung der Unterkunft abzusehen ist.


Es gilt das gesprochene Wort!


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II

    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1529/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wurde zur geplanten Errichtung der Flüchtlingsunterkunft bereits eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag beim Bezirksamt eingereicht? 
    2. Sieht das Bezirksamt Hinderungsgründe für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1529/XXI vom 16.10.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Nein, das Bezirksamt ist aber auch nicht die Genehmigungsbehörde. Zuständig für die Bauantragsbearbeitung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.


    Zu 2.:
    Das Vorhaben befindet sich in der Planungsphase. Es ist die Funktion eines Planungsprozesses,
    eine Vielzahl von Fragestellungen zu klären, Konflikte zu lösen und vermeintliche oder tatsächliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen bevor am Ende ein Antrag gestellt wird über den entschieden werden kann. Stand heute hat das Bezirksamt Fragen, die zu klären sind, aber
    kann keine zwingenden Hinderungsgründe erkennen.


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg III

    Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg III

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1532/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Sind aus Sicht des Bezirksamtes die nachbarschaftlichen Interessen durch die Planung einer Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg gefährdet? 
    2. Welche baurechtlichen Prüfungen in Hinblick auf die Umweltverträglichkeit, den Lärmschutz, den Grünflächenschutz sowie die Schaffung von Ausgleichsflächen für entfallende Bäume und Strauchwerk führte bzw. führt das Bezirksamt im Fall der geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg durch?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1532/XXI vom 16.10.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Genehmigungsgrundlage für die Unterkunft ist § 246 Abs. 12 BauGB. Darin wird geregelt, dass von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden kann, wenn u. a. die nachbarlichen Interessen gewürdigt werden. Genehmigungsbehörde ist die Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung. Dieser obliegt auch die Prüfung und Würdigung der nachbarlichen Interessen. Dem kann der Bezirk nicht vorgreifen und er hat auch keinen Einfluss auf die Prüfung bei der Genehmigungsbehörde.


    Zu 2.:
    Das Bezirksamt führt keine bau- oder planungsrechtlichen Prüfungen durch, da die Zuständigkeit dafür bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt.


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Dramatisch schlechte Hygienebedingungen an Neuköllner Schulen 

    Dramatisch schlechte Hygienebedingungen an Neuköllner Schulen 

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Warum herrschen an Neuköllner Schulen laut Presseberichterstattung „so dramatisch schlechte hygienische Bedingungen“, dass ein gefundener Caterer, der den ursprünglich bereits ausgefallenen Caterer ersetzen sollte, nun an fünf Schulstandorten wieder abgesprungen ist?
    2. Um welche Schulen in Neukölln handelt es sich dabei? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1470/XXI vom 18.09.2024

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    Nachhaltige Beleuchtung

    Nachhaltige Beleuchtung

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Warum sind die im Herbst 2023 angebrachten Lampen in der Hasenheide an dem Durchgangsweg zwischen Columbiadamm und der Straße Haseneide noch immer ohne Leuchtkörper?
    2. Was war der Grund diesen Weg zu beleuchten?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1415/XXI vom 26.06.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Für die Baumaßnahme musste zwischenzeitlich ein Baustopp verhängt werden, weil bei den Grabungsarbeiten die Vorschriften zum Baumschutz (u.a. Handschachtung, das unterirdische „Schießen“ von Leitungen, Mindestabstände zu Bäumen, Abstellung der Maschinen im Traufbereich die zu problematische Bodenverdichtungen führten) durch das beauftragte Unternehmen wiederholt verletzt worden waren. Stattdessen wurde konventionell gebaggert und damit Wurzelschäden riskiert. Wiederholte Aufforderungen zur Einstellung der regelwidrigen Arbeitsweise wurden nicht befolgt. Das beauftragte Tiefbauunternehmen musste letztlich abgelöst werden, weshalb es zu Zeitverlusten gekommen ist. Ob durch die unprofessionelle Arbeitsweise tatsächlich Baumschäden entstanden sind, wurde aus Kosten-Nutzen-Erwägungen (die verfüllten Gräben hätten wieder geöffnet werden müssen) und (im Fall von Bodenverdichtungen) wegen der Schwierigkeit, die Ursache nachzuweisen nicht weiter untersucht.


    Mittlerweile werden die Arbeiten fortgesetzt. Ab morgen beginnen die Montagearbeiten der neuen Leuchten, die Inbetriebnahme ist für Ende Juli vorgesehen. Nach erfolgter Inbetriebnahme der neuen Beleuchtung werden die Stromanschlüsse der alten Beleuchtung außer Betrieb genommen und die alten Maste zurückgebaut.


    Zu 2.:
    Für die öffentliche Beleuchtung ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verantwortlich. Die Stromnetz Berlin GmbH führt in deren Auftrag den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung durch.
    Die Beleuchtung einzelner Wege in der Hasenheide war dringend modernisierungsbedürftig. Der Radweg, bislang nur teilweise beleuchtet, wurde in das Beleuchtungskonzept mit einbezogen, weil er stark frequentiert und ein tendenziell gefährliches Gefälle aufweist.
    Die neue Beleuchtung ist als „mitlaufende Beleuchtung“ konzipiert. Über Sensoren wird die Annäherung von Personen erfasst, die Leuchte in der direkten Umgebung wird auf ein höheres Beleuchtungsniveau angehoben. Sind keine Besucher*innen im Park wird das Licht auf ein sehr
    niedriges Niveau gesenkt. Damit werden Lichtemissionen gemindert und die Fauna geschont.

    Weitere Informationen stehen hier zur Verfügung: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-
    und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/pilotprojekt-hasenheide/


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Sicherheit für die Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

    Sicherheit für die Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

    Fragesteller: Christian Hohmann

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wann wird voraussichtlich mit dem Sicherheitskonzept für das Dienstgebäude für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr im Bezirk Neukölln gerechnet? 
    2. Seit wann wird dieses Sicherheitskonzept erarbeitet?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1414/XXI vom 26.06.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,


    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:


    Ein Dienstgebäude für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr existiert nicht, daher kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. Das Amt für Stadtentwicklung nutzt die Dienstgebäude Rathaus Neukölln und das Haus der Bildung in der Boddinstraße, das Umwelt- und Naturschutzamt sowie Teile des Straßen- und Grünflächenamtes sitzen im Dienstgebäude in der Gradestraße 36. Letzteres hat daneben noch diverse weitere Standorte.
    Für das Dienstgebäude in der Karl-Marx-Straße 83 ist das Sicherheitskonzept in der Erarbeitung, einzelne Maßnahmen aus dem Konzept wurden bereits umgesetzt. Das Konzept wird fortlaufend fortgeschrieben. Ein ganzheitliches „Sicherheitskonzept“ für das Dienstgebäude in der Gradestraße, bei dem es sich um ein Mietobjekt handelt, liegt nicht vor.


    Nennenswerte Vorkommnisse gegenüber den Mitarbeiter*innen sind zum Glück eine Seltenheit. Vorkommnisse werden der Dienststelle umgehend angezeigt und daraus ggf. erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Die vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen enthalten keine Hinweise auf eine besondere Gefährdungslage. Es liegen darüber hinaus auch keine Vorfallsberichte vor, die auf eine veränderte Gefährdungslage schließen lassen. Die Mitarbeiter*innen aller Dienstgebäude werden in den jährlichen Unterweisungen über die Maßnahmen im Gefahrenfall (z.B. Alarmierung, Evakuierung etc.) informiert. Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig überprüft und fortgeschrieben und sind durch die Mitarbeiter*innen jederzeit einsehbar.


    Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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    Verbundeinsatz in der Reuterstraße

    Verbundeinsatz in der Reuterstraße

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Aus welchem Anlass wurde ein Verbundeinsatz am 12.06.2024 in der Filiale der Fast-Food-Kette an der Reuterstraße durchgeführt?
    2. Welche Verstöße wurden im Zuge des Verbundeinsatzes am 12.06.2024 in der Filiale festgestellt und ggf. zur Anzeige gebracht?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1413/XXI vom 26.06.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Am 12.06.2024 fand ein gemeinsamer Einsatz statt, an dem neben dem Finanzamt, dem Zoll,
    der Polizei Berlin auch das Ordnungsamt beteiligt gewesen ist. Im Rahmen der allgemeinen
    Gewerbekontrollen wurden an diesem Tag insgesamt sieben Betriebe überprüft, unter ande-
    rem ein Betrieb in der Reuterstraße.


    Zu 2.:
    Es wurden mindestens vier Ordnungswidrigkeiten festgestellt und zur Anzeige gebracht.
    Konkrete Auskünfte über festgestellte Verstöße werden aus Gründen des Datenschutzes grund-
    sätzlich nicht öffentlich erteilt.


    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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    Es blüht so schön

    Es blüht so schön

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Warum sind der Rathausvorplatz und der Rathausbalkon nicht bepflanzt?
    2. Gibt es weitere Plätze oder Parkanlagen in Neukölln die bis jetzt nicht bepflanzt wurden?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1404/XXI vom 26.06.2024

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    Vom Regen in die Traufe?

    Vom Regen in die Traufe?

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass in dem durch antisemitische Umtriebe diskreditierten Oyoun Cultural Center am 17. Mai die pro-palästinensische Partei MERA25 ein Wahlkampfevent „Frieden, Freiheit, Solidarität“ mit Schwerpunkt zur „Befreiung Palästinas“ veranstaltete?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1355/XXI vom 29.05.2024

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    Antisemitische und israelfeindliche Propaganda an den Neuköllner Schulen

    Antisemitische und israelfeindliche Propaganda an den Neuköllner Schulen

    Fragestellerin: Marlies Becker

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Was unternimmt das Bezirksamt gegen antisemitische und israelfeindliche Propaganda, die bereits mehrfach an den Neuköllner Schulen verteilt wurde? 
    2. Wie positioniert sich das Bezirksamt zu dem Flyer, der an zahlreiche Neuköllner Schulen im Umlauf ist, in dem dazu aufgerufen wurde, am 22. Mai um 11 Uhr an einem „Schulstreik für Palästina“ am Ernst-Abbe-Gymnasium an der Sonnenallee teilzunehmen? 

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1364/XXI vom 29.05.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Obgleich das Bezirksamt als Schulträger grundsätzlich antisemitische Vorgänge an unseren Schulen aufs Schärfste kritisiert, ist es nicht zuständig für innerschulische Angelegenheiten. Da die in Rede stehenden Vorgänge als innerschulische Angelegenheit von der Schule selbst so- wie von der regionalen Schulaufsicht bewertet und Strategien zum Umgang damit entwickelt bzw. angewandt werden, haben wir von dort eine Antwort erbeten. Diese lautet: „Antisemitisches Material in den Schulen wird eingesammelt. Wir werden über einzelne Vorfälle unter- richtet. Die Schulen werden aber nicht geflutet. Das Thema Krieg im Nachen Osten ist selbstverständlich präsent und wird immer wieder behandelt.“

    Zu 2.:

    Der Kommunistische Bund rief am 22.05.2024 zu einer Kundgebung auf der Sonnenallee vor dem Ernst-Abbe-Gymnasium auf. Für den Schulstreik wurde an mehreren Schulen in Neukölln plakatiert. Es lagen Meldungen aus vier Nordneuköllner Schulen vor (Regenbogen-Grund- schule, Peter-Petersen-Schule, Zuckmayer-Schule und dem Ernst-Abbe-Gymnasium). Dem Bezirksamt und der Schulaufsicht Neukölln liegen keine Meldungen vor, dass Schüler:innen der o.g. und anderen Schulen sich an dem Streik beteiligt haben.

    Das Thema Krieg im Nahen Osten ist selbstverständlich präsent und wird weiterhin an den Neuköllner Schulen behandelt.

    Karin Korte, Bezirksstadträtin

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    Verkauf von Lachgas an Minderjährige

    Verkauf von Lachgas an Minderjährige

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Was ist dem BA bekannt über das zunehmende Phänomen des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige durch Spätis bzw. Kioske in Neukölln?
    2. Wie könnte das BA jenseits eines möglichen Verbots auf die Gefahren des Konsums von Lachgas für Minderjährige hinweisen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1362/XXI vom 29.05.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Dem BA ist selbstverständlich der zunehmende Verkauf von Lachgas auch an Minderjährige bekannt.
    Es gibt aber derzeit, keine rechtliche Grundlage um gegen den Verkauf vorzugehen. Momentan kann man das Lachgas ganz legal erwerben, unabhängig vom Alter.

    Zu 2.:

    Wie genau Lachgas wirkt, ist noch nicht vollständig erforscht. Das Gas scheint mehrere Bereiche und Rezeptoren im Gehirn zu beeinflussen. Ein Teil des Rauscheffekts kann auch eine Folge des Sauerstoffmangels sein. Medizinisches Lachgas wird in der Regel in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Sauerstoff verabreicht. Beim Konsum zu Rauschzwecken wird Lachgas aber meist unverdünnt eingeatmet. Der Konsum von Lachgas löst einen nur wenigen Minuten anhaltenden Rausch aus. Konsumierende fühlen sich leicht euphorisch. Lachgas ver- ursacht auch kurzfristige Koordinationsstörungen und damit einhergehend das Risiko zu stürzen. Bei Überdosierungen drohen Bewusstlosigkeit und die Gefahr, an Erbrochenen zu ersticken.

    Die gravierendste Folge sind Nervenschäden. Betroffen sind zumeist das Rückenmark und die peripheren Nerven. Missempfindungen wie Kribbeln in den Händen oder Füßen bis hin zu Taubheitsgefühlen und Gangstörungen können die Folge sein. Grund ist die Inaktivierung von Vitamin B12 durch Lachgas. Das Risiko steigt zwar mit der Häufigkeit des Konsums, auch bei gelegentlichem Konsum wurden allerdings schon Nervenschäden beobachtet.

    Der momentan schnellste und effektivste Weg auf die Gefahren des Gebrauchs von Lachgas hinzuweisen, wäre in den Schulen und Jugendclubs des Bezirks Infoveranstaltungen durchzuführen, oder die Lehrkräfte zu sensibilisieren das Thema im Unterricht zu behandeln.

    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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    Bau Watch Überwachung des Grundstücks der R.-Villa in Alt-Buckow

    Bau Watch Überwachung des Grundstücks der R.-Villa in Alt-Buckow

    Fragesteller: Christian Hohmann

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Aus welchen Gründen wird das ehemalige R.-Grundstück in Alt-Buckow durch eine Sicherheitsfirma mittels „Bau Watch“ Türmen überwacht? 
    2. Aus welchem Haushaltstitel werden die entstehenden Kosten bezahlt?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1303/XXI vom 17.04.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

    für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Am 20. März 2024 erfolgte nach mehrjähriger rechtlicher Auseinandersetzung die Räumung einer Immobilie des Bezirksamtes in Alt-Buckow 37. Dabei wurden keine Bewohnenden mehr angetroffen. Die Gerichtsvollzieherin konnte das Gebäude nach Sicherung durch die Polizei an die anwesenden Vertreter:innen des Bezirksamts übergeben.

    Zur Sicherung der bezirklichen Immobilie sowie des Eigentums Dritter und zur Vermeidung eines Eindringens von unbefugten Personen auf das Grundstück bzw. das Gelände wurden nach der Übergabe der Immobilie zwei Kameratürme auf dem Grundstück installiert. Die Kameratürme ermöglichen eine lückenlose 24/7-Überwachung des Grundstücks. Sollten Personen das Grundstück betreten, werden diese innerhalb weniger Sekunden identifiziert und live durch die Gegenstelle über Lautsprecher angesprochen und zum Verlassen des Grundstücks aufgefordert. Sofern dies nicht ausreicht, wird wiederum die Polizei alarmiert. Nach Ablauf der Frist von 4 Wochen, innerhalb derer das Eigentum Dritter zu sichern ist, wird nunmehr die Immobilie durch das Bezirksamt beräumt. In diesem Zusammenhang werden auch die Kameratürme in den nächsten Tagen abgebaut.

    Zu 2.:

    Die für den Aufbau und Betrieb der Kameratürme angefallenen Kosten werden aus Kap 4510 Titel 51701 (Bewirtschaftungsausgaben Finanzvermögen) bezahlt.

    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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    Asiatische Tigermücke

    Asiatische Tigermücke

    Fragesteller: Jörg Kapitän

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie sieht die bisherige Kooperation zur Eindämmung der Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke zwischen dem federführenden Gesundheitsamt Mitte und dem Gesundheitsamt Neukölln aus?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1305/XXI vom 17.04.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Bisher erfolgte keine Kooperation mit dem Gesundheitsamt Mitte. Das Bezirksamt Mitte übernimmt lediglich für Bürgerinnen und Bürger die Funktion einer zentralen Anlaufstelle. Sie können kostenfrei Mücken an das Gesundheitsamt Mitte schicken, um diese bestimmen zu lassen. Das Ziel ist, eine verbesserte Übersicht über die Mückenpopulation und daraus abzuleitende Maßnahmen zu erlangen. Eine unmittelbare Kooperation des Gesundheitsamtes Neukölln erfolgt jedoch mit dem Gesundheitsamt Treptow-Köpenick. Das Gesundheitsamt Treptow-Köpenick führt in Amtshilfe Bekämpfungsmaßnahmen im Bezirk Neukölln durch.

    Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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    SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

    SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie viele der im Stellenplan des Gesundheitsamtes vorgesehenen Stellen sind derzeit unbesetzt? 
    2. Wie viele Personalabgänge und Neueinstellungen gab es seit Amtsantritt des Stadtrates Rehfeldt?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1297/XXI vom 17.04.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    17 von insgesamt 177 Stellen sind aktuell im Gesundheitsamt Neukölln nicht besetzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So befinden sich zum Beispiel die für eine Stellenausschreibung erforderlichen BAK in der Bearbeitung bzw. Bewertung, es laufen derzeit Bewerbungsverfahren oder abgeschlossenen Besetzungsverfahren befinden sich in der Beteiligung.

    Zwei Beschäftigte sind darüber hinaus vom Dienst freigestellt.

    Zu 2.:

    Es gab in dem in Rede stehenden Zeitraum 11 Abgänge und 14 Zugänge.

    Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

    Es gilt das gesprochene Wort!

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    Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

    Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

    Fragesteller: Julian Potthast

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1257/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Wie will das Bezirksamt künftig mit dem Gedenkstein am Columbiadamm, auch als „Herero-Stein“ bekannt, erinnerungspolitisch umgehen?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1257/XXI vom 20.03.2023

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1.:

    Gemäß dem BVV-Beschluss 0097/XXI – Gedenkensemble auf dem Garnisionsfriedhof Columbiadamm umgestalten – antikoloniale Gedenkkultur etablieren! vom 23. Januar 2023 zum Umgang mit dem sog. Herero-Stein, einem der letzten Kolonialgedenksteine Berlins, hat der Fachbereich Museum, Stadtgeschichte und Erinnerungskultur (MSE) seit der Eröffnung der Ausstellung: „Buried Memories“ am 5. November 2023 ein umfangreiches partizipatives Beteiligungsangebot — Museum im Dialog — gestartet.

    Kern des Programms sind regelmäßige stattfindende kuratierte Führungen des Museumleiters Dr. Matthias Henkel im Tandem mit Historiker*innen und Bildungsreferent*innen des Vereins Berlin Postkolonial oder der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland.

    Daneben gibt es Führungen zum Stein auf dem Columbia-Friedhof sowie weitere thematische Workshops und Diskussionsrunden. Ein Höhepunkt war das erste mit Fachleuten aus der Denkmalpflege, Kunsthistorikern*innen und Museumsexpert*innen besetze Panel am 31.01.24 mit dem Titel „Quo Vadis Hererostein“.

    Zudem haben die Besuchenden der Ausstellung die Möglichkeit, direkt im Museum per Karte ihre Anregungen zum Umgang mit dem Stein abzugeben. Die Wortmeldungen werden gesammelt, ausgewertet und zusammengestellt und fließen in die Abschlussdokumentation der Ausstellung ein.

    Es fanden bisher elf dialogbasierte Führungen, darunter neun Kuratoren-Führungen für interessierte Gruppen, in der Ausstellung statt. Ergänzt wird die Auseinandersetzung in der Ausstellung mit dem regelmäßigen Angebot von Führungen zum sog. Gedenkensemble auf dem Friedhof am Columbiadamm. Bisher gab es drei sehr gut besuchte Führungen, die nächste findet am 7. April statt. Im Rahmen von einem Schüler*Innenaustauschs der Albert-Einstein- Oberschule mit ihrer Partnerschule in Windhuk gab es mehrere rassismuskritische Workshops, in denen sich die Gruppen mit Filmen beschäftigten, ein Musikvideo produzierten und natürlich mit dem Denkmal auseinandersetzen.

    Der Prozess ist auf der Website des Museums transparent nachvollziehbar. Mit dem Ausstellungsende wird der Fachbereichsleiter ein Konzept mit Handlungsempfehlungen zum weiteren Umgang mit dem Gedenkensemble vorlegen.

    Karin Korte, Bezirksstadträtin

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    Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

    Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

    Fragesteller: Christian Hohmann

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1249/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. In welchen Schulen im Bezirk Neukölln ist ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gewährleistet?
    2. Aus welchen Gründen ist ein barrierefreier Zugang in den betroffenen Schulen nicht gewährleistet?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1249/XXI vom 20.03.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

    Zu 1. und 2.:

    Weder beim Fachbereich Objektmanagement noch im Schul- und Sportamt wird eine Liste nicht barrierefreier Schulen vorgehalten, zumal die Barrierefreiheit der einzelnen Schulen aufgrund von Bau- und Sanierungsmaßnahmen auch Änderungen unterworfen sein kann. In der Kürze der für die Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ließ sich leider keine aktuelle Übersicht herstellen.

    Es gilt das gesprochene Wort!

    Karin Korte, Bezirksstadträtin

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    Plakatieren aber richtig!

    Plakatieren aber richtig!

    Fragesteller: Christian Hohmann

    Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1210/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

    1. Welche Plakatformate hat das Bezirksamt als Wahlwerbung für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl für die Parteien genehmigt?

    2. Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt bei Verstößen durch die Verwendung anderer Plakatformate als die genehmigten vor?

    Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1210/XXI vom 21.04.2024

    Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,


    das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


    Zu 1.:
    Beim Anbringen von Wahlplakaten handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung
    nach § 11 BerlStrG. Durch das Straßen- und Grünflächenamt wurden Genehmigungen erteilt
    für das Anbringen von Wahlplakaten bis zu einer Größe DIN A0 (Hochformat, Höhe 1,18 m
    und Breite 0,84 m), sowie für das Aufstellen der sogenannten Wesselmanntafeln (Großflächen-
    tafel, einheitliches Querformat, Höhe 2,52 m und Breite 3,56 m).


    Zu 2.:
    Das Ordnungsamt setzt lediglich um, was die beschlossene Rechtslage ist. Diese folgt in der
    Regel aus dem Bescheid des SGA als Rechtsgrundlage.

    Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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