Bauliche Mängel an der Lisa-Tetzner-Schule

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0918/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welchen Sanierungsbedarf welchen Umfangs gibt es aus Sicht des Bezirksamtes an der Lisa-Tetzner-Schule in Buckow?

2. Seit wann weiß das Bezirksamt von dem Sanierungsbedarf und wann ist mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0918/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Mit der Statuserhebung der Sanierungsbedarfe im Jahr 2016 und deren Fortschreibung ins Jahr 2023 hinein beträgt der aktuell erfasste Sanierungsstau ca. 20 Mio. €.
Es ist von einer Grundsanierung des Gebäudes und der Sporthalle auszugehen. Dazu zählen u.a. die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Renovierung der gesamten Innenräume, die Sanierung der Sanitärräume, die Schaffung der Barrierefreiheit, die Erneuerung der technischen Anlagen und deren Infrastruktur (z.B. Heizung, Elektroverteilung, Nachrichtentechnik).

Zu 2.:

Das Fachbereich Hochbau führt jährliche Begehungen zur Begutachtung der Bausubstanz zur Überprüfung der Standsicherheit, zur Fortschreibung des Sanierungsstaus und Aufstellung seiner Jahresplanung durch. Im Zuge der laufenden Unterhaltung werden unterjährig auch Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. In diesem Jahr wurden beispielhaft die Dächer Instandgesetzt und die Fenster überholt. Für eine vollumfängliche Sanierung bedarf es jedoch der notwendigen finanziellen Mittel über die Investitionsplanung des Landes und eines Ersatzstandortes. Ein erster Ansatz für die Sanierung befindet sich hier jedoch erst im Haushaltsjahr 2032.
Um den Schulbetrieb sicherzustellen, werden deshalb weitere kleinteilige Sanierungen in den folgenden Jahren notwendig werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Fristversäumnis und Verstoß gegen die Geschäftsordnung durch das Bezirksamt

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0874/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Kann das Bezirksamt zukünftig sicherstellen, das Kleine Anfragen nach § 29 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung spätestens nach fünf Wochen beantwortet werden?
  2. Aus welchen Gründen unterblieb bisher die schriftliche Begründung bei Nichteinhaltung der Beantwortungsfrist von Kleinen Anfragen, wie in § 29 Abs. 2 Satz 5 der Geschäftsordnung festgelegt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0874/XXI vom 28.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Das Bezirksamt Neukölln ist an die Regelungen des § 11 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetzes gebunden und beantwortet Kleine Anfragen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist. Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass diese Fristen nicht eingehalten werden können, bittet das Bezirksamt dies zu entschuldigen. Dies resultiert zumeist aus der erheblichen Arbeitsbelastung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit der letzten Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wurde die Frist zur Beantwortung festgelegt und eine Verlängerung dieser Frist ausgeschlossen. Diese Stärkung der Position unserer demokratisch gewählten Bezirksverordneten begrüßt das Bezirksamt ausdrücklich, sie ist jedoch erfolgt, ohne dass in der Verwaltung ein dafür notwendiger und auskömmlicher Personalaufwuchs einherging. Gleichzeitig wurde das Abgeordnetenhaus professionalisiert und die seitdem merklich erhöhte Anzahl der zu beantwortenden Anfragen aus dem Parlament beanspruchen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungen zeitlich sehr stark, ebenfalls ohne dass es dafür einen personellen Aufwuchs in den Bezirken gab.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Fehlbesetzung im Gesundheitsamt? 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0815/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurde Bzbm Hikel erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet? 
  2. Zu welchem Zeitpunkt wurden die zuständigen Gesundheitsstadträte Falko Liecke und Mirjam Blumenthal erstmals über die schweren Dienstpflichtverletzungen eines Mitarbeiters im sozialpsychiatrischen Dienst in Kenntnis gesetzt, von denen u.a. die BZ am 11.05.2023 berichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0815/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Das Bezirksamt weist den von Ihnen erhobenen Vorwurf „schwerer Dienstpflichtverletzungen“ durch einen Mitarbeiter ausdrücklich zurück. Die von Ihnen genannte Berichterstattung in der Zeitung „B.Z.“ vom 11. Mai 2023 bezieht sich auf schwerwiegende anonyme Vorwürfe, die auf die Diskreditierung dieses Arztes und des gesamten Gesundheitsamtes abzielen. Ich bitte Sie, sich diese falschen Vorwürfe nicht zu eigen zu machen. Ich verweise dazu auch auf meine veröffentlichte Stellungnahme vom 12. Mai 2023.

Zu 1.:

Ich habe erst im Zuge der von Ihnen genannten Berichterstattung über diese anonymen schweren Vorwürfe erfahren, die mir zuvor unbekannt waren.

Zu 2.:

Befragungen sowie eine Untersuchung der Umstände zu den erhobenen Vorwürfen haben ergeben, dass weder der ehemalige Bezirksstadtrat Falko Liecke noch die ehemalige Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal über diese Vorwürfe Kenntnis hatten.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Drogenschwerpunkt Reuterkiez/Sasarsteig 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0810/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit Drogenkonsum hat das Bezirksamt über die verschiedenen Beschwerdestellen für Bürger (z.B. Ordnungsamtsapp, Eingaben, Beschwerdeschreiben usw.) seit 2019 wann mit welchem Inhalt für den Reuterkiez und den Sasarsteig erhalten? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln) 
  2. Falls es Beschwerden gab, welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um die genannten Beschwerden zu beheben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0810/XXI vom 24.05.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Ordnungsamt Neukölln musste im Anliegenmanagementsystem seit 2019 insgesamt 58 Beschwerden für den Reuterkiez wegen Drogenkonsumutensilien im öffentlichen Raum verzeichnen. Zum Sasarsteig gab es im Zeitraum keine Beschwerden.

Zu 2.:

Ich leite damit ein, dass die orginäre Zuständigkeit für die Drogen- und Suchtpolitik in der Stadt bei der Landessuchtbeauftragten Berlin verortet ist. Selbstverständlich verschließt sich das Bezirksamt nicht vor dieser seit Jahren auf sehr hohem Niveau vorliegenden Problematik, deren Auswirkungen mittlerweile nahezu den gesamten Bezirk betreffen.

Die Suchthilfekoordination des Bezirksamtes beschäftigt sich fast ausschließlich mit den Auswirkungen von Konsum illegaler Betäubungsmittel und deren Auswirkungen, obwohl die eigentliche Aufgabestellung sich auf den Missbrauch von Alkohol und Medikamente bezieht. Am morgigen Donnerstag findet zum Beispiel eine Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner vom Körnerkiez statt, der gleichermaßen von der Drogenproblematik belastet ist.

Der Träger Fixpunkt übernimmt im Auftrag des Bezirks neben dem Betrieb eines Konsummobil und der aufsuchenden niedrigschwelligen Sozialarbeit für suchtabhängige, zumeist gleichzeitig obdachlose Menschen, auch den Betrieb des Konsumraums in der Karl-Marx-Straße, der zu meinem großen Bedauern seit einiger Zeit aufgrund baulicher Mängel in den Mieträumen nicht in Betrieb sein kann. Die finanzielle und personelle Ausstattung des Trägers aus Mitteln des Senats ist stark verbesserungswürdig.

Das Ordnungsamt geht allen Bürgerhinweisen auf herumliegende Konsumutensilien mit hoher Priorität nach und beseitigt diese im Rahmen der Gefahrenabwehr, ebenso reinigt das Grünflächenamt unter Hinzuziehung von Trägern die Spielplätze in hoher Frequenz, teils in den frühen Morgenstunden, insbesondere solche, die sich in der Nähe von Kindertagesstätten befinden, um die spielenden Kinder vor Schaden zu bewahren.

Und auch die Polizei nimmt die Bekämpfung des Drogenhandels mit hoher Priorität wahr. Insbesondere im Norden des Bezirks finden zahllose Einsätze an den bekannten Handelsschwerpunkten statt, aber auch intensive Ermittlungen teils über lange Zeiträume sind an der Tagesordnung, um die Strukturen des Handels mit Drogen zu zerschlagen.

Der Kampf gegen den Gebrauch von Drogen ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt im Bezirk, und das Bezirksamt wird sich wie in der Vergangenheit geschehen auch weiterhin vehement bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass für die Bekämpfung des Problems endlich auskömmliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, insbesondere um den suchtkranken Menschen Hilfe in Form von Sozialarbeit, aber auch durch sichere und hygienische Konsummöglichkeiten zur Verfügung stellen zu können.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Kontrollen im Zuge des Böllerverkaufs vor Silvester

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0771/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Gewerbekontrollen wurden im Bezirk Neukölln im Vorfeld von Silvester 2022/2023 in Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk durchgeführt?
  2. Welche Verstöße wurden hierbei festgestellt? Bitte eine Nennung der Anzahl und der Art der Verstöße in den Verkaufsstellen.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0771/XXI vom 26.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Zeitraum 29.12.2022 bis 31.12.2022 hat der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Neukölln 73 Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk auf Einhaltung des Sprengstoffgesetzes überprüft. 

Zu 2.: 

Dabei wurden insgesamt drei Verstöße gegen die Aufsichts- und Lagerungsvorschriften festgestellt und zur Anzeige gebracht. 

Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden in diesem Zusammenhang: 

– ein Betrieb amtlich geschlossen und versiegelt 

– in einem Betrieb zum Verkauf angebotene Feuerwerkskörper sichergestellt 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tankstelle an der Sonnenallee / Ecke Hobrechtstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0728/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. März 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der momentane Stand bezüglich der Erteilung einer Baugenehmigung für dieses Grundstück? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0728/XXI vom 29.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher / sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Das Bezirksamt befindet sich in Gesprächen mit dem Eigentümer zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Erteilung einer Baugenehmigung getroffen werden. Eine erteilte Baugenehmigung berechtigt zum Baubeginn innerhalb von zwei Jahren (Verlängerung möglich).

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort.

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Neuköllner Stadträtin lässt Mitarbeiter nicht an Clan-Razzia teilnehmen 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0658/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 14. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie positioniert sich das Bezirksamt dazu, dass ein Bezirksstadtrat seinen Mitarbeitern die Teilnahme an Verbundeinsätzen untersagt und so ggf. die Feststellung von Gewerbeverstößen oder sogar Straftaten verhindert?
  2. Wenn eine Gewerbekontrolle von Shisha-Bars und Spätis als stigmatisierend angesehen wird, trifft dies auf alle Geschäfte von Personen zu, die einen Migrationshintergrund haben und sollten in diesen Geschäftsbereichen daher die Kontrollen ebenfalls unterbleiben?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0658/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt legt in Hinblick auf die Überschrift Ihrer Anfrage zunächst zum wiederholten Male Wert auf die Feststellung, dass es nicht an Razzien, sondern an Verbundeinsätzen teilnimmt. Unabhängig davon widerspricht die in Rede stehende Anweisung der Dezernentin des Geschäftsbereiches Ordnungsamt der grundsätzlichen Haltung des Bezirksamtes, eine gute und unterstützende Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen des Landes Berlins und des Bundes zu pflegen.

Diese Zusammenarbeit ist darüber hinaus integraler Bestandteil des vom Bezirksamt mit angeregten und vom Land Berlin umgesetzten 5-Punkte-Plans zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität in Berlin. Das Bezirksamtskollegium befindet sich zum weiteren Vorgehen im Austausch.

Zu 2.:

Frau Bezirksstadträtin Nagel hat mir zu dieser Teilfrage die folgende Antwort zukommen lassen. Der Stadträtin für Ordnung ist an sorgfältigen, respektvollen und flächendeckenden Kontrollen aller kontrollpflichtigen Gewerbe in Neukölln gelegen. Weder die Kontrolle von Spätis und Shisha-Bars noch von anderem Gewerbe stand je infrage oder wurde verhindert.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Wieder Wahlchaos im Bezirksamt Neukölln?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0657/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 14. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurden die Einladungen zur öffentlichen Sitzung des Bezirkswahlausschusses auf dem Postweg versendet?
  2. Wie bezieht das Bezirksamt dazu Stellung, das die Einladungen nicht rechtzeitig zugestellt wurden, dadurch nur zwei wahlberechtigte Mitglieder der Fraktionen anwesend waren und die Presse von einem erneuten Wahlchaos im Bezirksamt Neukölln berichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0657/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Da Sie anscheinend nicht müde werden, ohne Grund ein Wahlchaos in Neukölln herbeireden zu müssen, darf ich erneut darauf hinweisen, dass bei den verbundenen Wahlen am 26.09.2021 in Neukölln insgesamt nur 14 Vorkommnisse zu verzeichnen waren.

Hierbei handelte es sich in zehn Fällen um eine Schließung der Wahllokale nach 18:30 Uhr, da sich Wähler:innen rechtzeitig vor dem Ablauf der Wahlzeit in der Warteschlange angestellt haben. Aus den 14 Einzelvorkommnissen kann weder ein Wahlchaos abgeleitet werden noch davon ausgegangen werden, dass die Wahlen in Neukölln nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Zur Erinnerung: 195.615 (bzw. 225.767 BVV) wahlberechtigte Neuköllner:innen konnten in 194 Urnenwahllokalen ihre Stimmen abgeben. Dies vorausgeschickt, gehe ich nun auf Ihre Fragestellung ein. Das Bezirkswahlamt hat die Einladungen für den am 30.11.2022 stattfindenden Bezirkswahlausschuss gesammelt am 24.11.2022 vor der regulären Postabholung durch die PIN AG in der bezirklichen Poststelle abgegeben und zeitgleich die Ankündigung der Sitzung durch Aushang an den Eingängen des Rathaus Neukölln veröffentlicht.

Der Versand der Einladungen erfolgte somit ordnungsgemäß und rechtzeitig. Auf die Dauer der Zustellung hat das Bezirksamt bekanntlich keinen Einfluss.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Sachbeschädigung an Kulturgütern durch Klimaterroristen in Berliner Museen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0577/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen unternimmt das Museum Neukölln – Schloss und Gutshof Britz zum Schutz der Exponate vor Sachbeschädigung durch radikalisierte Klimaextremisten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0577/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Die Strategie der „Letzten Generation“ beruht auf der Produktion von maximaler Aufmerksamkeit. Deswegen sind hauptsächlich Kunstwerke von großer Bekanntheit Ziel der Aktivist*innen dieser Bewegung. Der regionale Kontext der Sammlung – deren Gefährdung eben nicht die maximale mediale Aufmerksamkeit bringen würde – ist der beste Schutz gegen solche Angriffe. Dazu kommt ein geschultes und aufmerksames Aufsichtspersonal.
Die Stiftung Schloss Britz erklärt zudem, dass große Taschen nicht in die Ausstellungsflächen mitgenommen werden dürfen. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Material zur Beschädigung von Kunstwerken in größeren Mengen mitgeführt wird.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

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Amt für Soziales in Neukölln dauerhaft überlastet!

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0587/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um das Neuköllner Sozialamt zeitnah angemessen auszustatten, die Mitarbeiter zu entlasten und den antragstellenden Bürgern damit eine schnelle Hilfe zukommen zu lassen?
  2. Warum sind im Bezirk Neukölln keine kurzfristigen Maßnahmen ergriffen worden (so wie beispielsweise in Friedrichshain-Kreuzberg), um die Leistungsfähigkeit des Amtes für Soziales zu erhöhen und damit den Normalbetrieb aufrecht zu erhalten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0587/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:

Wie Sie völlig zutreffend mit Ihrer Fragestellung feststellen, ist das Amt für Soziales in Neukölln nicht angemessen ausgestattet. Daher werde ich nicht müde, die Problematik der ständig zunehmenden Aufgaben ohne auch nur annähernd angemessenen Ressourcenzuwachs, im Bezirksamt, gegenüber der Senatsverwaltung und auch der Öffentlichkeit zum Thema zu machen.

Den von mehreren Bezirken zusammengetragenen vorliegenden Bedarf habe ich an die zuständige Senatsverwaltung kommuniziert und um dringende Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen gebeten. Vorschläge, die eine strukturelle Lösung versprechen, liegen bisher jedoch leider nicht vor. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich an dieser Stelle Wiederholungen vorbeugen möchte und hinsichtlich der weiteren Maßnahmen, die innerhalb des Amtes für Soziales in den vergangenen Monaten bereits getroffen wurden auf die umfangreiche Beantwortung der Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ hinweise.

Hier wurde bereits ausführlich darüber informiert, dass selbstverständlich regelmäßig Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung unbefristeter und befristeter offener Stellen durchgeführt werden, die Arbeitsbereiche der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege aufgrund der fachlichen und inhaltlichen Nähe zusammengelegt wurden, eine vorübergehende Einschränkung der Sprechzeiten zur Aufarbeitung von Rückständen stattfindet, die Kolleginnen und Kollegen durch kurzfristig gewonnene Trainees und Auszubildende sowie befristetet Beschäftigungspositionen, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt wurden bzw. werden und derzeit ein Konzept zu einem „Ausbildungsstarken-Sozialamt“ entwickelt wird.

Ich sage es aber noch einmal ganz deutlich: Eine strukturelle Verbesserung der Situation ist nur mit zusätzlichen Personalressourcen möglich. Für Neukölln sehe ich einen Bedarf von 41 zusätzlichen Stellen. Die Stellen, die der Senat den Bezirken bisher in einem Umfang von 400 VzÄ zur Verfügung gestellt hat, sind vollständig für andere Bedarfe, insbesondere politische Schwerpunkte der Regierungskoalition verwendet worden. Null Stellen wurden den Sozialämtern und damit dem Funktionieren der sozialen Sicherung in dieser Stadt zugebilligt.

Ich halte das für katastrophal! Ich freue mich daher, wenn die gesamte Bezirksverordnetenversammlung das Anliegen, die Leistungserbringung im Amt für Soziales strukturell zu stärken teilt und ihre innerparteilichen Einflussmöglichkeiten auf den noch amtierenden rot-grün-roten Senat nutzt, hier eine nachhaltige Verbesserung herbeizuführen. Denn seien Sie versichert, der Anspruch meiner Kolleginnen und Kollegen ist es, den Anliegen und Bedarfen der Neuköllnerinnen und Neuköllner zeitnah und angemessen gerecht zu werden und nicht nur im Akkord abzuarbeiten.

Zu 2.:

Ihre Annahme, es seien keine kurzfristigen Maßnahmen innerhalb des Amtes für Soziales getroffen worden, um die Leistungsfähigkeit des Amtes zu erhöhen, irritiert mich vor dem Hintergrund der umfangreichen Informationen, die Sie nicht zuletzt im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage zur Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ erhalten haben.

Offen gestanden empfinde ich diese Form der Fragestellung als wenig wertschätzend den Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die nicht zuletzt aufgrund der Vorgänge in der Ukraine seit Ende Februar 2022 gezwungen gewesen sind, innerhalb kurzer Zeit neue und belastbare Bearbeitungsmechanismen zu erarbeiten und zu etablieren. Mit Beginn der Vorsprachen von aus Ukraine geflüchteten Menschen wurde im Amt für Soziales ein Lagestab eingerichtet, in dem sich anfangs täglich alle Führungskräfte zur aktuellen Situation austauschten, regelmäßig organisatorische Anpassungen verabredet und die ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen wurden, um den vorsprechenden Menschen die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen.

Des Weiteren wurden im Amt für Soziales im rotierenden Wechsel nicht nur etablierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus dem gesamten Amt für Soziales eingesetzt, um die Hilfesuchenden aus der Ukraine angemessen betreuen und den regulären Dienstbetrieb inklusive Sachbearbeitung sicherstellen zu können. Die Kolleginnen und Kollegen wurden und werden dabei durch Trainees und Auszubildende, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt, die kurzfristig gewonnen werden konnten und die in wechselnder Anwesenheit die Arbeit vor Ort unterstützen.

Unterstützung erhielten bzw. erhalten die Kolleginnen und Kollegen auch durch 11 befristete Beschäftigungspositionen, die für die Bearbeitung der Vorgänge mit Ukraine-Bezug eingesetzt sind. Aber noch einmal: Das derzeit vorhandene Personal im Amt für Soziales reicht strukturell nicht aus, um die Kernaufgaben plus die Situation infolge der durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegungen und ständig neue Aufgaben, wie die Versendung von Berechtigungsnachweisen nach Wegfall des Berlinpasses, bewältigen zu können.

Daher ist es umso gravierender, dass erst im Rahmen der heutigen AG Ressourcensteuerung über eine Verlängerung von Beschäftigungspositionen gesprochen wurde, wobei es hier nicht allein um die Positionen für das Amt für Soziales ging, sondern für das gesamte Bezirksamt. Über die Verteilung muss nun zunächst im Bezirksamt entschieden werden. Hoffentlich kam diese Einsicht nicht zu spät, denn einige gut eingearbeitete Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits aufgrund der unsicheren Situation aktiv wegbeworben.

Wieviel Zeit die Auswahl und Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch nimmt, brauche ich Ihnen sicher nicht zu erläutern. Wertvolle Zeit, die zur Bearbeitung von dringenden Anliegen der Neuköllnerinnen und Neuköllner fehlen würde.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

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Polizei- und Feuerwehreinsätze im Bezirk Neukölln am Halloween-Abend

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (0594/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In wie vielen Fällen kam es in diesem Jahr im Zusammenhang mit Halloween zu Polizei- und Feuerwehreinsätzen im Bezirk Neukölln?

2. Gab es bei diesen Einsätzen Personen- oder Sachschäden, bzw. Angriffe auf Einsatzkräfte?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0594/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassen wie folgt: 

Das Bezirksamt muss abermals darum bitten, sich den Aufgabenkatalog des Bezirksamtes zu vergegenwärtigen. Wie Sie sicherlich wissen, gehören Polizei- und Feuerwehreinsätze nicht dazu. Dementsprechend entziehen sich die erbetenen Auskünfte der Kenntnis des Bezirksamtes. 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Drucksachen aus vorangegangenen Legislaturperioden

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0528/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Drucksachen aus vorangegangenen Legislaturperioden sowie der aktuellen Legislaturperiode warten noch auf ihren Schlussbericht durch das Bezirksamt? Bitte nach Legislaturperiode und der Anzahl der jeweiligen noch offenen Schlussberichte aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0528/XXI vom 19.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Die erbetenen Auskünfte decken sich in etwa mit denen der Großen Anfrage Drs. Nr. 0510/XXI. Insoweit wird auf deren Beantwortung verwiesen. Im Übrigen erlaubt sich das Bezirksamt in Hin-blick auf die Überschrift Ihrer Mündlichen Anfrage den Hinweis, dass die Bezirksverordnetenversammlungen bekanntlich keinen Legislaturperioden, sondern Wahlperioden unterliegen.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Dauerbaustelle am U-Bahnhof Rathaus-Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0471/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wann sind die Bauarbeiten am U-Bahnhof Rathaus Neukölln voraussichtlich abgeschlossen, so dass die Fahrbahn und die Bürgersteige wieder uneingeschränkt genutzt werden können?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0471 vom 28.09.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Nach dem aktuellen Bauzeitenplan BZP SOLL-22 (Stand 29.06.2022) wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) im Mai 2024 abgeschlossen sein.

Aufgrund der schwierigen technischen Randbedingungen im Zusammenhang mit der Tunnel-Sanierung (hier sind in erster Linie die zeitaufwendigen Leitungsumverlegungen und die Entsorgung der belasteten Abbruchmaterialien zu nennen) und der Vorgabe von SenUMVK, den Kraftfahrzeugverkehr in beiden Richtungen aufrecht zu erhalten, ist der Bauabschnitt zwischen Erkstraße und Flughafenstraße/Fuldastraße in diverse Teilstücke aufzuteilen. Die damit verbundenen Provisorien und Zwischenlösungen beanspruchen infolgedessen sehr viel Zeit.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

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Vorbereitende Maßnahmen U-Bahn Verlängerung Linie U8

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0441/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Inwieweit wurde beim Bau der Stadtautobahn unter dem Britzer Damm, eine Verlängerung der U 8 in Richtung Buckow berücksichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0441/XXI vom 31.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: 

Der von Ihnen erfragte Sachverhalt entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich ggf. bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen (hier: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – SenUMVK), über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Pizzagate im Gesundheitsamt Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0433/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Verstöße gegen seine Amtspflichten werden dem Amtsarzt Herrn Dr. S. vorgeworfen, die eine sofortige Freistellung rechtfertigen?
  2. Wurde die Personalvertretung des Bezirksamtes vor o.g. Personalentscheidung konsultiert und wenn ja, wie hat diese sich positioniert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortet

Die Mündliche Anfrage wurde auf Antrag des Bezirksamts unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Verweis auf Verschwiegenheit über den Inhalt der Antwort durch das Bezirksamt Neukölln beantwortet (§ 37 V a der GO).

Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0377/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Betätigungsverbote wurden durch das Gesundheitsamt gegen Mitarbeiter aus dem Gesundheitssektor seit Inkrafttreten der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereits ausgesprochen?

2. Besteht aus Sicht des Gesundheitsamts in Neukölln de facto eine einrichtungsbezogene Impfpflicht oder ist diese aufgrund eines Vollstreckungsdefizits freiwillig?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0377/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:

keine

Frage 2:

Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt seit dem 15. März 2022 eine Corona-Impfpflicht. Das hat der Bundesgesetzgeber am 10. Dezember 2021 beschlossen, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen. Bis zu diesem Datum müssen die Betroffenen ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Berlin setzt das Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit selbstverständlich um. Aus Kapazitätsgründen wurden die Meldungen noch nicht abschließend bearbeitet. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist darüber bereits, durch die Dezernentin, informiert worden.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Die Steuerlast mit den Lastenfahrrädern

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0385/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Stehen die vom Bezirksamt angeschafften 10 Lastenräder, 4 Fahrrad-Lastenanhänger und 1 Rikscha den Bürgern aktuell wieder zur Ausleihung zur Verfügung?

2. Falls nein, empfindet das Bezirksamt Neukölln die Ausgabe von über 20.000 Euro (vgl.: KA/061/XXI) aus Steuermitteln im Hinblick auf die lediglich 291 getätigten Buchungen und eine bisherige Verfügbarkeit der Lastenfahrräder über den Zeitraum von nur 7 Monaten nicht als eine erhebliche Verschwendung von Steuer- und Fördermitteln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0385/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Da Sie sich auf die KA/061/XXI beziehen, geht das Bezirksamt davon aus, dass Sie die bis zum 31.12.2021 im Rahmen der Bewegung „Schön wie wir“ (Projektbaustein Kiezhausmeister) verliehenen Lastenfahrräder meinen. Es handelt sich aber – anders als mit der Fragstellung ausgeführt – nur um 5 Lastenfahrräder.

Das aus dem Programm „Saubere Stadt“ finanzierte Projekt ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Wegen der Neuauflage war eine Neuauflage nicht möglich.

Frage 2:

Nein.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

Digitalisierung an Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. März 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hat der Bezirk Neukölln mittlerweile einen Zeit-Maßnahmen-Plan für den Ausbau der schulischen Netzwerke im Rahmen der finanziellen Mittel des Digitalpakt-Schule?
  2. Wenn ja, in welcher Höhe wurden die finanziellen Mittel im Rahmen des Digitalpakt-Schule im Bezirk Neukölln bisher ausgeschöpft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0206/XXI vom 23.03.2022

Frage 1: 

Die Festlegung eines Zeit-Maßnahme-Planes für den Ausbau der schulischen Netzwerke ist zur Zeit noch nicht möglich. Dieser Prozess ist aktuell abhängig von den neuen, noch ausstehen-den Rahmenverträgen des IT Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) hinsichtlich der Infrastruktur zur Inhouse-Verkabelung und zum WLAN zur Ausstattung der Klassenzimmer. Ein Zuschlag sollte Mitte März 2022 vorliegen, hat sich allerdings bislang verzögert. Eine Information hierzu von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird in der Bezirksstadträte-sitzung am 25.03.2022 erwartet. Ich werde dazu in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur am 05.04.2022 berichten. 

Frage 2: 

Dem Bezirk Neukölln stehen aus dem Digitalpakt Schule insgesamt 14.713.630 € zur Verfügung. Davon wurden mit Stand Februar 2022 8.915.725 € für Maßnahmen an Neuköllner Schulen bewilligt. 

Es gilt das gesprochene Wort! Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Interkulturelles Aufklärungsteam (IKAT)

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Bürger im Bezirk Neukölln konnten im Jahr 2021 durch das interkulturelle Aufklärungsteam (IKAT) zum Thema Corona-Prävention und über die geltenden Infektionsschutzbestimmungen sowie über das Angebot des CAZ (Corona-Abstrich-Zentrum) informiert werden?
  2. Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen im Jahr 2021 (Sach- und Personalmittel) des Bezirksamtes, die benötigt wurden, um die Arbeit des interkulturellen Aufklärungsteams (IKAT) im Bezirk Neukölln zu gewährleisten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0156/XXI vom 23.02.2022

Frage 1:

Ziele des Projektes im Jahr 2021 waren die niedrigschwellige und mehrsprachige Informationsvermittlung in Zusammenhang mit der Corona-Prävention sowie die sprachmittelnde Begleitung der im Zuge der Pandemiebekämpfung notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsamtes Neukölln. Zur Zieleerreichung nutzte das mehrsprachige Aufklärungsteam unterschiedliche Formate zur Beratung der Neuköllner:innen. Dies waren beispielsweise:

  • – persönliche Beratungen an unterschiedlichen öffentlichen Orten begleitend zu den mobilenhausärztlichen Beratungsstunden des Gesundheitsamtes,
  • – Beratungen am Rande der Cluster-Abstreichungen des Gesundheitsamtes,
  • – sog. Pop-Up Beratungen an öffentlichen und vielbesuchten Orten im Bezirk sowie
  • – Gruppenberatungen in diversen Einrichtungen wie Nachbarschaftstreffs, Familienzentren etc.

Persönlich umfänglich beraten wurden in dieser Form mindestens 10.200 Personen. In der dynamischen Arbeit an öffentlichen Orten ließ sich nicht jeder Kontakt dokumentieren, so dass die tatsächliche Zahl der erreichten Personen deutlich höher liegt, beispielsweise beim Verteilen der Informationsflyer. Darüber hinaus wurden zahlreiche Menschen indirekt durch den wöchentlichen mehrsprachigen Newsletter des IKAT erreicht. Dieser richtet sich in erster Linie an Multiplikator:innen, Einrichtungen und Behörden. Über Neukölln hinaus nutzten auch landesweite Akteure die vom IKAT bereitgestellten Informationen regelmäßig um ihre Zielgruppen zu informieren (bspw. das LAF). Der Verteiler umfasste Ende 2021 mehr als 300 derartiger Kontakte.

Frage 2:

Das Projekt wurde im Rahmen einer Zuwendung durch das Bezirksamt Neukölln gefördert. Die Fördersumme betrug im Jahr 2021 insgesamt 235.657,15 €, wovon gem. Finanzplan des Projektes 171.239,78 € auf Personalmittel und 64.417,37 € auf Sachmittel und indirekte Projektkosten entfielen.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

Intensivbettenabbau in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. November 2021 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchem Umfang wurden in den letzten 2 Jahren im Neuköllner Klinikum Intensivbettenkapazitäten ab- oder aufgebaut?
  2. Sollten Intensivbettenkapazitäten abgebaut worden sein, wie viele davon wurden auf Grund von Personalmangel abgebaut?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0045/XXI vom 24.11.2021

Frage 1:

Die Zahl der betriebsfähigen Betten unterliegt zahlreichen Schwankungen. Wie bekannt, ist der Zustand des Klinikums als sanierungsbedürftig zu bezeichnen. Das Klinikum Neukölln betreibt aktuell drei Stationen mit Beatmungsbetten, sowie drei weitere Stationen mit Überwachungsbetten. Personelle Schwankungen sowie Vorgaben z.B. im Rahmen der PPUGV (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) und in Folge des TV-E (Tarifvertrag Entlastung) ermöglichen uns heute den Betrieb von 30 Beatmungsbetten für die Akutversorgung. Weitere Beatmungsbetten befinden sich im Weaningbereich (engl. für Entwöhnung). Das bedeutet, Patienten lernen wieder atmen und werden von der Beatmung entwöhnt, Sowie 38 Überwachungsbetten mit Monitoring. Durch den Fassadenanschluss zum Nordkopf sind aktuell weitere 10 Beatmungsbetten nicht verfügbar.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.