Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt die Vorgehensweise des Bezirksamtes bei der Organisation der zweiten Informationsveranstaltung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg. Anstatt einen ehrlichen Austausch mit den Bürgern zu suchen, vermittelt das Bezirksamt den Eindruck, es wolle sich und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vor unangenehmen Szenen schützen. Offenbar will man sich der Verantwortung für die falsche Entscheidung für den Standort Sangerhauser Weg nicht stellen.
Dass die Teilnehmerzahl der Veranstaltung begrenzt wurde und die Bürger die Fragen im Vorfeld anmelden mussten, ist inakzeptabel und begegnet nicht den Erwartungen der Bürgerschaft, der Bürgerinitiative vor Ort sowie den mehr als 1000 Einwohnern, die sich in einem Einwohnerantrag gegen den Standort Sangerhauser Weg aussprechen.
Anstatt die falsche Politik der Flüchtlingsansiedlung an dem Standort wenigstens zu erklären, wird Bürgerbeteiligung hier nur vorgegaukelt, offenbar, um zu verschleiern, dass die Bebauung längst beschlossene Sache ist. Die Neuköllner haben mehr Transparenz ehrlichere Formen der Beteiligung verdient.
Begründung:
Die Planungen zur Einrichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände am Sangerhauser Weg werfen berechtigte Fragen auf. Das bisherige Vorgehen der Verwaltung lässt aus Sicht vieler Bürger das nötige Maß an Transparenz und Einbindung vermissen. Die Einladung zur zweiten Informationsveranstaltung am 26. Juni 2025 vermittelt nicht den Eindruck echter Beteiligung, sondern vielmehr das eines verwaltungsseitig strukturierten Ablaufs mit begrenztem Diskussionsraum.
Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 300 Personen bei gleichzeitig hohem öffentlichen Interesse in einem dicht besiedelten Wohngebiet wirkt unangemessen. Dass die Teilnehmer nur aus dem unmittelbaren Umkreis eingeladen wurden, geht auch insofern am Bedarf vorbei, als dass der Parkplatz ja gerade auch für Bürger wichtig ist, die eine weitere Anreise zum Britzer Garten haben. Es entsteht das Bild einer Veranstaltung, bei der eher das Konfliktmanagement des Bezirksamtes im Vordergrund steht als der offene Austausch mit der Bevölkerung.
Die Bürger vor Ort haben ein berechtigtes Interesse daran mitzureden, wenn es um die Zukunft ihres Viertels geht. Wer Vertrauen in politische Prozesse erhalten will, muss dieses Mitspracherecht ernst nehmen. Ein transparentes, frühzeitiges und ergebnisoffenes Verfahren ist deshalb das Mindeste – gerade bei einem Thema von solcher Tragweite.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurde in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht?
Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der unter 1) aufgeführten Akteneinsichtsersuchen zwischen Einreichung des Ersuchens und Bereitstellung der gewünschten Akten je Fraktion?
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1845/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Mai 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet?
Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1845/XXI vom 28.05.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
KA 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.
KA 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.
KA 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.
KA 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.
KA 420/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 27.03.2025.
KA 436/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.
KA 446/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.04.2025.
KA 448/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 29.04.2025.
KA 453/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 06.05.2025.
KA 455/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 27.05.2025.
Zu 2.:
An dieser Stelle verweise ich auf meine Beantwortungen Ihrer gleichlautenden Mündlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 1713/XXI und 1773/XXI, die Ihnen schriftlich und online vorliegen.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1773/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. März 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet?
Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1773/XXI vom 26.03.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Erlauben Sie mir erneut den Hinweis, dass Sie auf der Internetseite der BVV unter „Kleine Anfragen“ einsehen können, welche Kleinen Anfragen erledigt und welche noch offen sind. Auch die jeweilig fragestellende Fraktion kann dort entnommen werden.
Folgende Kleine Anfragen sind noch offen:
KA: 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.
KA: 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.
KA: 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.
KA: 382/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 20.11.2024.
KA: 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.
KA: 408/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 25.02.2025.
KA: 413/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.
KA: 414/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.
KA: 417/XXI der Links-Fraktion. Fälligkeit war der 06.03.2025.
KA: 419/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 21.03.2025.
Zu 2.:
Das Bezirksamt versucht zu jeder Zeit die Anfragen der Bezirksverordneten fristgerecht und so fundiert, wie möglich, zu beantworten. Es gibt jedoch immer mehr Anfragen mit steigender Komplexität. So haben wir immer öfter Kleine Anfragen, die zwar eine Thematik behandeln, aber mitunter auf mehrere Kleine Anfragen ausgeweitet werden, Teil I, Teil II. Laut der Geschäftsordnung der BVV, dürfen pro Kleiner Anfrage bis zu acht Fragen gestellt werden, so steht es in der GO. Kürzlich wurde eine Kleine Anfrage übermittelt, die aus insgesamt sieben Fragen bestand. Allerdings wurde die erste Frage dieser Kleinen Anfrage um Unterfragen von a bis i erweitert. Das sind insgesamt 15 Fragen, von der von den fragestellenden Personen erwartet wird, dass sie zufriedenstellend zu beantwortet werden.
Hinzukommen, wie bereits in der Beantwortung der Mündlichen 1713/XXI dargestellt, die Zuständigkeiten. Bei manchen Fragen obliegt die Zuständigkeit nicht dem Bezirksamt, sondern beispielsweise einer Senatsverwaltung, der BSR oder auch der BVG. Auch hier holen wir die gewünschten Informationen ein, was oft zusätzliche Zeit beansprucht.
Zum Teil müssen dann auch alle bzw. andere Geschäftsbereiche einbezogen und abgefragt werden, was zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt. Ich möchte Ihnen ein weiteres Beispiel nennen, welches den Arbeitsaufwand, der mitunter mit den Kleinen Anfragen einhergeht, vielleicht etwas deutlicher darstellt.
Allein am 18.03.2025 sind vom BVV Büro insgesamt 14 Kleine Anfragen eingegangen. Die Anfragen wurden von folgenden Fraktionen gestellt:
7 von der CDU (45 Fragen insgesamt)
5 von der AfD (insgesamt 37 Fragen)
2 von den Linken (insgesamt 22 Fragen)
Somit kommen wir auf 104 Fragen! In der Beantwortung der wortgleichen Mündlichen Anfrage 1713/XXI aus der letzten BVV-Sitzung wurde von einem Höchstwert von 55 Fragen an einem Tag gesprochen.
Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Anfragen Ressourcen in allen Fachebenen bindet. Gleichzeitig ist die Beantwortung von Anfragen in der Regel nicht Teil der Kernaufgaben der Mitarbeitenden des Bezirksamtes, sondern wird zusätzlich neben den Regelaufgaben geleistet. Es stellt die Kolleginnen und Kollegen zunehmend vor Herausforderungen, wenn die Aufgaben komplexer werden, die Zahl der Mitarbeitenden sich aber nicht erhöht. Die letzte Änderung des BezVG, in der die Fristen für die Beantwortung auf fünf Wochen fixiert wurden, hat offenbar Erwartungen geweckt, die nicht erfüllbar sind. Der Personalaufwand muss stets mitgedacht werden, wenn Gesetze, Verordnungen etc. geändert oder ausgearbeitet werden. Im Lichte dieses Zustandes und des hinzukommenden allgemeinen Personalmangels, weise ich den Vorwurf des Gesetzesbruchs energisch zurück, sondern möchte mich an der Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die nach allen Kräften versuchen einen guten Bürgerservice zu bieten und gleichzeitig das Kontrollrecht der BVV zu erfüllen.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/446/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Was ist dem Bezirksamt bekannt über den Verein „Omas gegen Rechts“ und dessen Aktivitäten in Neukölln?
Steht das Bezirksamt in einem Austausch mit dem o. g. Verein?
Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen o. g. Verein für oder gegen politische Parteien im Bezirk geworben hat?
Wie beurteilt das Bezirksamt eine Einstufung des o. g. Vereins als linksradikal bzw. potenziell verfassungsfeindlich?
Welche öffentlichen Fördermittel erhält o. g. Verein aus den Mitteln des Bezirksamts?
Inwiefern beeinflusst der o. g. Verein politische Entscheidungsprozesse im Bezirksamt?
Gibt es Hinweise, dass o. g. Verein gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker im Bezirk Kampagnen führt?
Haben Mitglieder des Bezirksamts persönliche Verbindungen zu o. g. Verein?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/446/XXI vom 20.06.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ausweislich der Homepage der „Omas gegen Rechts“ Berlin-Brandenburg handelt es sich bei der Initiative um eine zivilgesellschaftliche Gruppe von Frauen, die sich gegen Rechtsextremismus in der Gesellschaft stellen. Die „Omas gegen Rechts“ stehen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, für die Vielfalt der Kulturen, für ein respektvolles Miteinander und für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt. Gleichzeitig sprechen sich die „Omas ge-gen Rechts“ gegen Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Verschwörungstheorien aus und lehnen Hass, Hetze und Gewalt ab.
Diese Ziele teilt das Bezirksamt Neukölln. Sie entsprechen den Grundsätzen des Grundgeset-zes der Bundesrepublik Deutschland, in dem unser Rechtsstaat und der Schutz der Menschenwürde festgeschrieben sind. Gerade die Vielfalt, die unseren Bezirk Neukölln ausmacht, setzt gegenseitigen Respekt und ein friedliches Miteinander voraus. Zivilgesellschaftliche Initiativen tragen grundsätzlich in sehr hohem Maß zu diesem friedlichen Miteinander bei.
Zu 2.:
Nein.
Zu 3.:
Nein.
Zu 4.:
Die Überwachung oder Bewertung von Vereinsaktivitäten in Bezug auf ihre Verfassungstreue obliegt nicht dem Bezirksamt Neukölln.
Zu 5.:
Keine.
Zu 6.:
Dem Bezirksamt liegen keinerlei Anhaltspunkte hierzu vor.
Zu 7.:
Dem Bezirksamt liegen keinerlei Anhaltspunkte hierzu vor.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/443/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. März 2025folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, das ein Jahresbericht zu rechtsextremen Vorfällen notwendig ist, während linksextreme oder migrantische Gewalt nicht in einem eigenen Bericht erfasst werden?
Wie viele linksextreme Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 im Bezirk Neukölln erfasst?
Wie viele Gewaltdelikte wurden 2022, 2023 und 2024 von Asylbewerbern, geduldeten Personen und ausländischen Staatsangehörigen in Neukölln begangen?
Welche Definition von „rechtsextremen Vorfällen“ wird in dem Jahresbericht verwendet und wie wird diese von anderen Formen politischer Gewalt abgegrenzt?
Wie viele antisemitische und islamistische Vorfälle wurden 2022, 2023 und 2024 in Neukölln erfasst?
Wer entscheidet über die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresberichts zu rechtsextremen Vorfällen, und welche Behörden, wissenschaftlichen Institute oder zivilgesellschaftlichen Organisationen sind an der Erstellung beteiligt?
Wie wird sichergestellt, dass bei der Erfassung rechtsextremer Vorfälle eine objektive und politisch neutrale Bewertung erfolgt?
Ist geplant, künftig auch über linksextreme Angriffe auf politische Gegner in Neukölln zu berichten?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/443/XXI vom 12.05.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Die BVV Neukölln hat im Jahr 2017 einen Antrag beschlossen, in welchem ein jährlicher Bericht zu rechtsextremen Aktivitäten in Neukölln gewünscht wird. Auf dieser Grundlage wurde der Bericht erstellt.
Zu 2. und 3.: Das Bezirksamt selbst erfasst keine Gewaltdelikte.
Zu 4.: Der Bericht zu rechtsextremen Vorfällen in Neukölln gibt Zahlen der Polizei sowie von Meldestellen bzw. Opferberatungsstellen wieder. Diese verwenden jeweils ihre eigenen Definitionen.
Zu 5.: Das Bezirksamt selbst erfasst keine entsprechenden Vorfälle.
Zu 6.: Die inhaltliche Ausgestaltung wird durch die Beauftragte für Strategien gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verantwortet. Polizei, Verfassungsschutz, Melde – bzw. Opferberatungsstellen sowie zivilgesellschaftliche Akteure haben jeweils auf Anfrage Beiträge zur Verfügung gestellt bzw. standen als Interviewpartner zur Verfügung. Es sind Beiträge von folgenden Institutionen bzw. Initiativen enthalten:
Polizei Berlin Berliner Verfassungsschutz Register Neukölln ReachOut Recherche – und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS Berlin) Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) Bündnis Neukölln Hufeisern gegen Rechts Rudow empört sich. Gemeinsam für Respekt und Vielfalt VVN-VdA e.V. – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Verband der Antifaschistinnen und Antifaschisten Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş Bürgerinitiative BASTA und engagierte Einzelpersonen sowie ein Interview mit einem Kriminologen (HWR Berlin)
Zu 7.: Die Kriterien der Erfassung legen die jeweiligen Organisationen selbst fest (siehe Antwort auf Frage 4). Zusammenfassende Bewertungen sind auf Grundlage dieser Erkenntnisse erfolgt.
Zu 8. Nein. Es liegt auch kein entsprechender BVV-Beschluss vor.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV Neukölln missbilligt die Entscheidung der Direktkandidaten der sich selbst „demokratisch“ nennenden Parteien, sich der Diskussion im Wahlkampf zu verweigern. Die Bürger Neuköllns haben ein Recht darauf, sich vor ihrer Wahlentscheidung ein Bild von allen Direktkandidaten in Podiumsdiskussionen machen zu können. Die Absage von Podiumsdiskussionen aus Angst vor den Argumenten des politischen Gegners ist ein Armutszeugnis und zeugt von politischer Inkompetenz.
Dass in einem Wahlkreis unter normalen Umständen Diskussionsveranstaltungen an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Volkshochschulen und Kirchen stattfinden sollten, ist ein Stück gelebte Demokratie. Die Verweigerung der Debatte offenbart ein eigentümliches Demokratieverständnis. Demokratie bedeutet aber gerade, dass verschiedene Standpunkte und Meinungen nebeneinander existieren und der Bürger in Wahlen darüber entscheidet, welche politische Position eine Mehrheit bekommt. Um sich ein ausgewogenes Bild machen zu können, ist die Diskussion und die Darlegung der verschiedenen Standpunkte für eine Demokratie essenziell.
Begründung: Im Bundestagswahlkampf zum 21. Deutschen Bundestag waren im Bezirk Neukölln mehrere Podiumsdiskussionen mit den Direktkandidaten der Parteien geplant, die eine realistische Chance auf Einzug ins Parlament hatten. Keine dieser Veranstaltungen konnte stattfinden, da linke bis linksextreme Parteien sich der Diskussion verweigerten. Die Veranstalter der jeweiligen Podiumsdiskussionen reagierten enttäuscht – neben personellen Ressourcen ist die Organisation auch mit logistischem und finanziellem Aufwand verbunden. Die Absage ist ein Schlag ins Gesicht der Organisatoren in Schulen, Kirche und Volkshochschule. Neukölln hat eine demokratischere Diskussionskultur verdient.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1713/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Februar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet?
Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1713/XXI vom 26.02.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Erlauben Sie mir zunächst den Hinweis, dass Sie auf der Internetseite der BVV unter „Kleine Anfragen“ einsehen können, welche Kleinen Anfragen erledigt und welche noch offen sind. Auch die jeweilig fragestellende Fraktion kann dort entnommen werden.
Folgende Kleine Anfragen sind noch offen:
KA: 296/XXI der Linksfraktion. Fälligkeit war der 12.03.2024. Liegt beim Bezirksbürgermeister
zur Unterschrift.
KA: 359/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 22.10.2024.
KA: 372/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024
KA: 373/XXI der AfD-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024
KA: 377/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 14.11.2024.
KA: 382/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 20.11.2024.
KA: 385/XXI der Grünen-Fraktion. Fälligkeit war der 26.11.2024.
KA: 405/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 19.02.2025.
1KA: 406/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 19.02.2025.
KA: 407/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 25.02.2025.
KA: 408/XXI der CDU-Fraktion. Fälligkeit war der 25.02.2025.
Zu 2.:
Das Bezirksamt versucht zu jeder Zeit die Anfragen der Bezirksverordneten fristgerecht und so fundiert, wie möglich, zu beantworten. Wir haben jedoch immer öfter Kleine Anfragen, die zwar eine Thematik behandeln, aber mitunter auf mehrere Kleine Anfragen ausgeweitet werden, Teil I, Teil II etc. Pro Kleiner Anfrage können bis zu acht Fragen gestellt werden. Das sind im Endergebnis mitunter 16 sehr kleinteilige Fragen, die es zufriedenstellend zu beantworten gilt.
Zum Teil müssen dann auch alle bzw. andere Geschäftsbereiche einbezogen und abgefragt werden, was zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt. Ich möchte Ihnen ein weiteres Beispiel nennen, welches den Arbeitsaufwand, der mitunter mit den Kleinen Anfragen einhergeht, vielleicht etwas deutlicher darstellt. Allein am 23.01.2025 sind im BVV Büro insgesamt neun Kleine Anfragen mit insgesamt 59 Fragen (sechs von der AfD, zwei von der Grünen- und eine von der Linksfraktion) eingegangen.
Am 09.09.2024 sind acht Kleine Anfragen mit insgesamt 55 Fragen (fünf von der AfD, drei von der CDU) im BVV Büro eingegangen. Ich weiß, wie lange es dauern kann, die richtige Fragestellung zu formulieren – noch länger dauert es aber, diese zu beantworten. Ein weiterer Faktor sind die Zuständigkeiten. Bei manchen Fragen obliegt die Zuständigkeit nicht dem Bezirksamt, sondern beispielsweise einer Senatsverwaltung, der BSR oder auch der BVG. Wir könnten natürlich auf die Nichtzuständigkeit des Bezirksamtes verweisen, tun wir für gewöhnlich jedoch nicht. Wir holen die gewünschten Informationen dann ein, was auch seine Zeit dauert.
Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Anfragen Ressourcen in allen Fachebenen bindet. Gleichzeitig ist die Beantwortung von Anfragen in der Regel nicht Teil der Kernaufgaben der Mitarbeitenden des Bezirksamtes, sondern wird zusätzlich neben den Regelaufgaben geleistet. Im Lichte des hinzukommenden allgemeinen Personalmangels, weise ich den Vorwurf des Gesetzesbruchs energisch zurück, sondern möchte mich an der Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die nach allen Kräften versuchen einen guten Bürgerservice zu bieten und gleichzeitig das Kontrollrecht der BVV erfüllen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Sämtliche Poller, die den Durchgangsverkehr im Bezirk Neukölln blockieren, sind unverzüglich zu entfernen. Die Verkehrspolitik des Bezirks ist grundsätzlich zu überdenken und so auszurichten, dass der motorisierte Individualverkehr nicht weiter eingeschränkt wird. Es ist sicherzustellen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit ungehinderten Zugang zu allen Einsatzorten haben. Dabei soll der Grundsatz „Freie Fahrt für freie Bürger“ als leitendes Prinzip in der Verkehrspolitik etabliert werden, um die Mobilität und Sicherheit der Bürger sowie die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Lebens zu gewährleisten.
Begründung:
Die Forderung nach dem Abbau der Poller und einer Neujustierung der Verkehrspolitik begründet sich durch die zahlreichen Probleme und Gefahren, die durch die bisherige Verkehrsführung entstanden sind. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen bei Rettungseinsätzen aufgrund von Verkehrspollern, die ursprünglich zur Verkehrsberuhigung und zur Umsetzung von Kiezblocks installiert wurden. Ein besonders drastischer Fall ereignete sich am 4. Dezember am Maybachufer in Neukölln, als ein Löscheinsatz der Feuerwehr bei einem Wohnungsbrand durch Poller behindert wurde. Ein Löschfahrzeug konnte wegen einer Pollerreihe nicht bis zum Einsatzort fahren, was zu einem Zeitverlust von zwei Minuten führte. Diese Verzögerung hatte schwerwiegende Konsequenzen: Ein Wohnhaus musste vollständig geräumt werden, und die Wohnungen wurden unbewohnbar. Ein Bewohner wurde verletzt ins Krankenhaus eingeliefert, während acht weitere Personen ambulant behandelt werden mussten.
Die Problematik wird durch unzureichende Wartung der Poller weiter verschärft. Feuerwehrleute berichteten in der Presse, dass viele Poller aufgrund von Witterungseinflüssen oder mangelnder Pflege nicht wie vorgesehen umgelegt werden können. Auch die Kommunikation zwischen dem Bezirk und den Rettungsdiensten ist unzureichend. So wurde die Feuerwehr im Fall des Richardkiezes nicht einmal über die neuen Poller informiert. Diese Kommunikationslücken stellen eine direkte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, da sie Rettungseinsätze weiter erschweren.
Zudem erfolgte die Einrichtung vieler Kiezblocks und Poller ohne ausreichende Bürgerbeteiligung. Ein Beispiel dafür ist der „Kiezblock Rixdorf“, der Anwohner und Gewerbetreibende vor erhebliche Probleme stellt. Lieferanten können die betroffenen Gebiete nicht mehr problemlos erreichen, und Kunden sowie Gäste müssen oft lange Umwege in Kauf nehmen. Solche Maßnahmen führen nicht nur zu wirtschaftlichen Schäden, sondern auch zu erhöhtem Verkehrsaufkommen in den umliegenden Straßen, was die Umweltbelastung steigert.
Die Vision Zero, die darauf abzielt, keine Verkehrstoten mehr zu verzeichnen, wird durch die aktuellen Maßnahmen ad absurdum geführt. Während der Durchgangsverkehr reduziert werden soll, gefährden Poller Menschenleben, indem sie Rettungseinsätze behindern und wertvolle Minuten kosten. Diese Problematik steht exemplarisch für eine Verkehrspolitik, die die Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger ignoriert und zu erheblichen Sicherheitsrisiken führt. Angesichts dieser Umstände ist eine grundlegende Überarbeitung der Verkehrspolitik im Bezirk Neukölln unabdingbar. Der Abbau der Poller und die Rückkehr zu einer Mobilitätspolitik, die Sicherheit und Bewegungsfreiheit gleichermaßen gewährleistet, sind dringend erforderlich. Der Grundsatz „Freie Fahrt für freie Bürger“ soll dabei das zentrale Leitmotiv sein, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und die Sicherheit im Bezirk zu erhöhen.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1589/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. November 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Was ist über den Großbrand im Britzer Garten nach derzeitigem Erkenntnisstand bekannt und wie hoch ist der entstandene Sachschaden?
Wie wird das Bezirksamt die in den Medien zugesagte Hilfe für das Freilandlabor und den Britzer Garten gestalten?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1589/XXI vom 13.11.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Da das Bezirksamt Neukölln keine Zuständigkeit hat, habe ich bei Grün Berlin nachgefragt und folgende Antwort erhalten: Das ca. 400 Quadratmeter große Umweltbildungszentrum im Britzer Garten wurde durch einen Brand komplett zerstört. Insgesamt beträgt der Schaden bei ursprünglichen Baukosten i. H. v. 2 Mio. EUR im Jahr 2015 aktuell 4.456.600,- EUR (brutto). (Herleitung: Die prozentuale Baukostenindexsteigerung (von 2017 bzw. 2015 bis 2024) betrug nach Angabe bki im Zeitraum von 02/ 2015 bis 08/ 2024: von 78,3 auf 130,3 (Quelle: https://bki.de/baupreisindex) plus zusätzliche perspektivische Steigerung (Schätzung von 2024 bis 2027; Bezugsbasis prozentuale Steigerung von 01/ 2021 bis 01/ 2024): von 95,0 auf 128,5 ergibt eine geschätzte Summe von 3.740.000 EUR netto (Ausgangswert: SIWA Mittel für das UBZ im Jahr 2015 i. H. v. 2 Mio. EUR).
Zu 2.: Das Bezirksamt befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem Freilandlabor und hat seine Unterstützung in jeder Hinsicht zugesagt. Die Unterstützung richtet sich dabei natürlich nach dem jeweiligen Bedarf des Freilandlabors – von Räumlichkeiten über technische Unterstützung bis hin zur Unterstützung bei Genehmigungsverfahren.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1520/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg errichten?
Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Auftrag des Senats im Sangerhauser Weg betreiben?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1520/XXI vom 16.10.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Der Bauträger ist die landeseigene Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die im Auftrag des Landes Berlin, die Unterkunft errichten wird.
Zu 2.: Die Beantwortung der Frage obliegt dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben des LAF aufgeführt. U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zuständig. Die Ausschreibung zum Betrieb einer Unterkunft erfolgt in der Regel fristgerecht, sobald der genaue Zeitpunkt der Belegung der Unterkunft abzusehen ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln lehnt die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg ab. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Grünfläche aus, die Infrastruktur in der Umgebung fehlt, der Parkplatz wird von Anwohnern und Besuchern des Britzer Gartens benötigt, die Ansiedlung von 450 Migranten stört die gewachsene Struktur in der Umgebung.
Berlin und auch der Bezirk Neukölln haben bereits zahlreiche Flüchtlinge unterbringen müssen. Die Kapazitätsgrenzen für die Unterbringung und die Geduld der Bürger sind ausgereizt. Schon jetzt steht angesichts der immer größer werdenden Flüchtlingszahlen eine fehlende Integration und in der Folge eine gesteigerte Kriminalitätsrate zu erwarten. Dieser Gefahr dürfen wir die Bürger unseres Bezirkes nicht aussetzen.
Im Fall des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg wurden die Anwohner erneut nicht über die Pläne des Senats informiert. Gerade an dieser Stelle, die sich im Grünen zwischen Gartenkolonien, Einfamilienhäusern und einer entsprechend fehlenden Infrastruktur befindet, ist ein Containerdorf für Flüchtlinge kein geeigneter Platz. Im Rahmen eines Bürgerbegehrens werden von zahlreichen Anwohnern klar nachvollziehbare Sicherheitsbedenken sowie der Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen usw.) und der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze in dem Gebiet vorgebracht. Die Argumentationen der Anwohner sind zu respektieren und die Planung des Senats und der Bau des Containerdorfes an dieser Stelle abzulehnen.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Warum herrschen an Neuköllner Schulen laut Presseberichterstattung „so dramatisch schlechte hygienische Bedingungen“, dass ein gefundener Caterer, der den ursprünglich bereits ausgefallenen Caterer ersetzen sollte, nun an fünf Schulstandorten wieder abgesprungen ist?
Um welche Schulen in Neukölln handelt es sich dabei?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1470/XXI vom 18.09.2024
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Warum sind die im Herbst 2023 angebrachten Lampen in der Hasenheide an dem Durchgangsweg zwischen Columbiadamm und der Straße Haseneide noch immer ohne Leuchtkörper?
Was war der Grund diesen Weg zu beleuchten?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1415/XXI vom 26.06.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Für die Baumaßnahme musste zwischenzeitlich ein Baustopp verhängt werden, weil bei den Grabungsarbeiten die Vorschriften zum Baumschutz (u.a. Handschachtung, das unterirdische „Schießen“ von Leitungen, Mindestabstände zu Bäumen, Abstellung der Maschinen im Traufbereich die zu problematische Bodenverdichtungen führten) durch das beauftragte Unternehmen wiederholt verletzt worden waren. Stattdessen wurde konventionell gebaggert und damit Wurzelschäden riskiert. Wiederholte Aufforderungen zur Einstellung der regelwidrigen Arbeitsweise wurden nicht befolgt. Das beauftragte Tiefbauunternehmen musste letztlich abgelöst werden, weshalb es zu Zeitverlusten gekommen ist. Ob durch die unprofessionelle Arbeitsweise tatsächlich Baumschäden entstanden sind, wurde aus Kosten-Nutzen-Erwägungen (die verfüllten Gräben hätten wieder geöffnet werden müssen) und (im Fall von Bodenverdichtungen) wegen der Schwierigkeit, die Ursache nachzuweisen nicht weiter untersucht.
Mittlerweile werden die Arbeiten fortgesetzt. Ab morgen beginnen die Montagearbeiten der neuen Leuchten, die Inbetriebnahme ist für Ende Juli vorgesehen. Nach erfolgter Inbetriebnahme der neuen Beleuchtung werden die Stromanschlüsse der alten Beleuchtung außer Betrieb genommen und die alten Maste zurückgebaut.
Zu 2.: Für die öffentliche Beleuchtung ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verantwortlich. Die Stromnetz Berlin GmbH führt in deren Auftrag den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung durch. Die Beleuchtung einzelner Wege in der Hasenheide war dringend modernisierungsbedürftig. Der Radweg, bislang nur teilweise beleuchtet, wurde in das Beleuchtungskonzept mit einbezogen, weil er stark frequentiert und ein tendenziell gefährliches Gefälle aufweist. Die neue Beleuchtung ist als „mitlaufende Beleuchtung“ konzipiert. Über Sensoren wird die Annäherung von Personen erfasst, die Leuchte in der direkten Umgebung wird auf ein höheres Beleuchtungsniveau angehoben. Sind keine Besucher*innen im Park wird das Licht auf ein sehr niedriges Niveau gesenkt. Damit werden Lichtemissionen gemindert und die Fauna geschont.
Weitere Informationen stehen hier zur Verfügung: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet- und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/pilotprojekt-hasenheide/
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antidemokratischen Vorfälle während der Demonstrationen am diesjährigen Maifeiertag in Neukölln. Sie erklärt sich insbesondere mit dem Anwohner in der Fuldastraße solidarisch, der die Nationalfarben auf seinem Balkon gezeigt hatte und deswegen von Linksradikalen angegriffen und bedroht wurde.
Die Farben unseres Nationalstaates sind Ausweis des langen Kampfes der Deutschen für eine freiheitliche Demokratie in Deutschland. Sie zu achten und zu respektieren ist Aufgabe eines jeden Bürgers. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt Angriffe auf all jene, die sich durch das Zeigen der Nationalfarben zu unserer freiheitlichen Demokratie bekennen.
Begründung:
Bei der sogenannten „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ in Neukölln kam es zu hässlichen Szenen aus den Reihen des Schwarzen Blocks, insbesondere gegen einen betagten Anwohner in der Fuldastraße, der dort mit seiner pflegebedürftigen Frau lebt. Der 87-Jährige zeigte auf seinem Balkon die schwarz-rot-goldenen Landesfarben, woraufhin Linksextremisten den Mann als „Nazi“ bezeichneten. Hinzu kam, dass aus den Reihen der Chaoten Böller auf den Balkon des Seniors flogen und er damit unmittelbar einer möglichen Körperverletzung ausgesetzt war. Vor seinem Mietshaus schmierten Extremisten gewaltverherrlichende Parolen wie „Hier wohnt ein Nazi! 1. OG.“ oder „Wir wissen, wo du wohnst“ und „Nazis töten“.
Die Nationalfarben Deutschlands – Schwarz-Rot-Gold – stehen für den langen Kampf des deutschen Volkes für Einigkeit und Recht und Freiheit. Sie sind Symbol der Nationswerdung Deutschlands im 19. Jahrhundert und stehen seither auch in dunkleren Kapiteln der deutschen Geschichte für das freiheitliche, demokratische Deutschland. Dass dem Zeigen der Nationalfarben von Linksextremisten mit Gewalt und Bedrohungen begegnet wird, offenbart deren Verachtung für unser Staatswesen und unsere Demokratie.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Was unternimmt das Bezirksamt gegen antisemitische und israelfeindliche Propaganda, die bereits mehrfach an den Neuköllner Schulen verteilt wurde?
Wie positioniert sich das Bezirksamt zu dem Flyer, der an zahlreiche Neuköllner Schulen im Umlauf ist, in dem dazu aufgerufen wurde, am 22. Mai um 11 Uhr an einem „Schulstreik für Palästina“ am Ernst-Abbe-Gymnasium an der Sonnenallee teilzunehmen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1364/XXI vom 29.05.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Obgleich das Bezirksamt als Schulträger grundsätzlich antisemitische Vorgänge an unseren Schulen aufs Schärfste kritisiert, ist es nicht zuständig für innerschulische Angelegenheiten. Da die in Rede stehenden Vorgänge als innerschulische Angelegenheit von der Schule selbst so- wie von der regionalen Schulaufsicht bewertet und Strategien zum Umgang damit entwickelt bzw. angewandt werden, haben wir von dort eine Antwort erbeten. Diese lautet: „Antisemitisches Material in den Schulen wird eingesammelt. Wir werden über einzelne Vorfälle unter- richtet. Die Schulen werden aber nicht geflutet. Das Thema Krieg im Nachen Osten ist selbstverständlich präsent und wird immer wieder behandelt.“
Zu 2.:
Der Kommunistische Bund rief am 22.05.2024 zu einer Kundgebung auf der Sonnenallee vor dem Ernst-Abbe-Gymnasium auf. Für den Schulstreik wurde an mehreren Schulen in Neukölln plakatiert. Es lagen Meldungen aus vier Nordneuköllner Schulen vor (Regenbogen-Grund- schule, Peter-Petersen-Schule, Zuckmayer-Schule und dem Ernst-Abbe-Gymnasium). Dem Bezirksamt und der Schulaufsicht Neukölln liegen keine Meldungen vor, dass Schüler:innen der o.g. und anderen Schulen sich an dem Streik beteiligt haben.
Das Thema Krieg im Nahen Osten ist selbstverständlich präsent und wird weiterhin an den Neuköllner Schulen behandelt.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/323/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Straftaten sind dem Bezirksamt an den Neuköllner Schulen im Jahr 2023 insgesamt bekannt?
Darunter wie viele Beleidigungen und Bedrohungen im Jahr 2023?
Wie viele Rauschgiftdelikte im Jahr 2023?
Wie viele Körperverletzungen im Jahr 2023?
Wie viele Straftaten im Zusammenhang mit Raubstraftaten im Jahr 2023?
Wie viele Straftaten sind dem Bezirksamt an den Neuköllner Schulen im Jahr 2023 insgesamt im Zusammenhang mit Waffen, gefährlichen Gegenständen usw. bekannt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/323/XXI vom 01.07.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1 bis 6:
Zu den einzelnen Fragestellungen liegen weder dem Bezirksamt noch der regionalen Schul- aufsicht die angefragten Daten vor. Diese werden ausschließlich von Ermittlungs- oder Straf- verfolgungsbehörden erhoben.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Störaktionen während ihrer Sitzung vom 21. Februar 2024.
Während der letzten Sitzung der BVV Neukölln ist es zu Störaktionen durch pro-palästinensische Besucher auf der Zuschauertribüne gekommen. Zentraler Auslöser für die Störungen war eine Entschließung der Fraktion Die Linke, die im Nahost-Konflikt einseitig Partei ergriff und von den übrigen Fraktionen in der BVV abgelehnt wurde. Ein weiterer Anlass für Störungen durch Zuschauer war die Abstimmung über einen Antrag zur Verwendung einer Broschüre für Schulen, die sich mit der Gründung des Staates Israel beschäftigt. Die BVV muss ein Ort des sachlichen Austauschs von Argumenten bleiben und darf nicht durch Störaktionen an ihrer Arbeit gehindert werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung bedankt sich bei den Sicherheitskräften im Rathaus, die die Störer des Hauses verwiesen hatten und die Rückkehr zu einer ordentlichen Sitzung ermöglichten.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/298/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Schulabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?
2. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Ausbildungsabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?
3. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Erwerbstätigenquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?
4. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Armutsquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?
5. Wie hoch war die Gesamtsterblichkeit je 100.000 Einwohner altersstandardisiert in der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?
6. Wie hoch war die vorzeitige Sterblichkeit von 0-64 Jahren in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?
7. Wie hoch war die Alterssterblichkeit von 65 Jahren und älter in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?
8. Welchen Bezirksrang nimmt der Bezirk Neukölln in den Fragen 1-7 in Berlin aufgeschlüsselt nach den einzelnen Fragen ein?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/298/XXI vom 13.03.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Bevölkerung ohne allgemeinen Schulabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 9,8 %
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil).
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.1. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung.
Zu 2.:
Bevölkerung ohne beruflichen Bildungsabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer/beruflicher Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 28,8 %
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil).
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.2. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung.
Zu 3.:
Erwerbstätigenquote (15- bis 64-jährige Erwerbstätige an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 65,4 %
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 12 (niedrigster Anteil).
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.3. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren bis unter 64 Jahren zur Verfügung.
Zu 4.:
Armutsgefährdungsquote (Anteil der Bevölkerung mit einem bedarfsgewichteten Einkommen unterhalb der landesspezifischen Armutsgefährdungsschwelle an der Gesamtbevölkerung in %) 2022: 29,4 %
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil).
Quelle: Regionaler Sozialbericht Berlin und Brandenburg 2022, Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Auf Ebene der Bezirke ist nur der Indikator der Armutsgefährdung verfügbar. Die Daten stehen in den Bezirken nur für die Gesamtbevölkerung und nicht für einzelne Alters-gruppen zur Verfügung.
Zu 5.:
Gesamtsterblichkeit (Todesfälle je 100.000 Einwohner:innen / altersstandardisiert nach der alten Eurobevölkerung) 2020: 596,0
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil).
Quelle: Bezirksregionenprofil Neukölln 2022, Todesursachenstatistik bezogen auf die Einwohnerregisterstatistik. Daten für 2022, die eine Altersstandardisierung zulassen, stehen den Bezirken nicht zur Verfügung.
Vorzeitige Sterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 16,2 %
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 5. Vier Bezirke haben eine höhere vorzeitige Sterblichkeit in %.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Die vorzeitige Sterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet. Darüber hinaus ist die Beantragung von Mitteln für eine wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens vorgesehen.
Zu 7.:
Alterssterblichkeit (Todesfälle 65 Jahre und älter) 2022: 2.716
Alterssterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 83,8 % Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 7. 6 Bezirke haben eine höhere Alterssterblichkeit in %.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Alterssterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. An welche Schulen im Bezirk Neukölln wurde der Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft, ihre Kinder/Jugendlichen zu ermahnen, Sicherheits- und Rettungskräfte nicht mit Pyrotechnik anzugreifen, verschickt?
2. Wo liegen aus Sicht des Bezirksamts die Ursachen, dass ein solcher Brief der Berliner Polizei nötig war?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1150/XXI vom 24.01.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Das Bezirksamt hat zur Beantwortung der Anfrage zuständigkeitshalber die regionale Schulaufsicht als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) um Zuarbeit gebeten. Ein Brandbrief der Polizei an Schulen im Bezirk ist dort nicht bekannt. Daher kann die Frage, an welche Schulen ein solcher Brief verschickt wurde, nicht beantwortet werden.
Durch Medienberichte ist dem Bezirksamt ein Elternbrief der Berliner Polizei bekannt geworden, den diese im Vorfeld zum Jahreswechsel 2023/24 verschickt hat. Das Bezirksamt wertet dieses Schreiben nicht als Brandbrief. Es enthält u.a. Informationen zur Verwendung von Feuerwerk und zu den damit verbundenen Gefahren. Zudem enthält das Schreiben den Hinweis, dass auch die Mitarbeitenden der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Ordnungsamtes mit Respekt und Toleranz behandelt werden und unverletzt ins Neue Jahr starten möchten. Angesichts der Silvesterkrawalle 2022/23 hält das Bezirksamt die Versendung eines solchen Schreibens durch die Berliner Polizei für angemessen.
Entschließung der AfD-Fraktion:in der BVV abgelehnt
Datum: 24. Januar 2024
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert die sofortige Räumung des von der KulturNeudenken UG – Oyoun – genutzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße.
Nach den antisemitischen Vorfällen bei Veranstaltungen des Kulturzentrums Oyoun im vergangenen Jahr hat der Berliner Senat ein Ende der Förderung von Oyoun angekündigt. Damit einhergehend sollte der Betreiber des Kulturzentrums, die KulturNeudenken UG, bis Ende 2023 das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen. Dieser Aufforderung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH ist der Betreiber bisher nicht nachgekommen und versucht eine Übergabe weiter in die Länge zu ziehen. Oyoun gibt selbst zu, dass durch die Streichung der Fördermittel das Haus nicht mehr instand gehalten und abgesichert werden könne. Damit ist ein kritischer Zustand eingetreten, den das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Senat rasch beenden muss. Die KulturNeudenken UG verhält sich letztlich wie Hausbesetzer, was sich der Bezirk nicht gefallen lassen darf.
Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen zu lassen.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 04. Dezember 2023folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Von welchen antisemitischen Vorfällen an Neuköllner Schulen hat das Bezirksamt Kenntnis?
Inwiefern hat sich die Qualität antisemitischer Vorfälle an Neuköllner Schulen seit Oktober 2023 verändert ?
Welche Schulformen sind von Antisemitismus überwiegend betroffen?
Welche Schülergruppen bzw. Herkunftsgruppen fallen bezüglich Antisemitismus an Schulen in Neukölln auf?
Welche Maßnahmen sind seitens von Antisemitismus betroffener Schulen gegen diesbezüglich aufgefallener Schüler ergriffen worden?
Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt, um wirksam Antisemitismus an Neuköllner Schulen zu bekämpfen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/277/XXI vom 15.01.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 6.:
Das Bezirksamt steht in regelmäßigem Austausch mit der regionalen Schulaufsicht Neukölln als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) zu allen Themen, die die inneren Schulangelegenheiten an Neuköllner Schulen befassen. Dieser regelmäßige Austausch wird anlass- und themenbezogen intensiviert. So etwa nach dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, als Bezirksstadträtin Korte am darauffolgenden Schultag gemeinsam mit dem Leiter der regionalen Schulaufsicht das Ernst-Abbe-Gymnasium besuchte, an dem es zu einem Gewaltvorfall gekommen war.
Allerdings wird das Bezirksamt nicht regelhaft über Entwicklungen der innerschulischen Angelegenheiten an Neuköllner Schulen unterrichtet, da diese in der alleinigen Zuständigkeit der SenBJF liegen. Insofern sind die Fragen an die SenBJF zu richten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den radikalislamischen Terror der Hamas und den Angriff auf Israel und seine Zivilbevölkerung auf das Schärfste.
Die in der Folge ausgebrochenen antisemitischen Ausschreitungen in Neukölln und Berichte über aggressive Bedrohungen von Journalisten in der Sonnenallee sind zutiefst verstörend. Dass Vertreter des antisemitischen Netzwerkes „Samidoun“ aus Freude über getötete Israelis Süßigkeiten auf der Sonnenallee verteilen, ist eine Schande für unseren Bezirk. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und unmittelbar ausgewiesen werden, sofern sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Immer wieder ist Neukölln Schauplatz offen zur Schau gestellten Judenhasses und Feindlichkeit gegenüber dem Staat Israel, der einzigen Demokratie im Nahen Osten. Dass 90 Jahre nach dem Holocaust Judenverachtung auf Berliner Straßen zur Schau gestellt wird, ist inakzeptabel. Zur Wahrheit gehört, dass diese Form des Antisemitismus in den letzten Jahren und teilweise Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert ist. Antisemitismus jeglicher Couleur hat in Deutschland keinen Platz.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/252/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele Unterrichtsstunden sind in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen ausgefallen?
2. Wie viele Stellen für Lehrkräfte waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen unbesetzt?
3. Wie hoch ist die Anzahl der dauerhaft (länger als 3 Monate) krankengemeldeten Lehrkräfte an den Neuköllner Schulen?
4. Wie viele Stellen für pädagogische Fachkräfte waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen unbesetzt?
5. Wie hoch ist die Anzahl der dauerhaft (länger als 3 Monate) krankengemeldeten pädagogischen Fachkräfte an den Neuköllner Schulen?
6. Wie gedenkt die Bezirksstadträtin, die Anzahl der Schüler in den Neuköllner Klassen gering zu halten, wenn offensichtlich ein Mangel an qualifiziertem Lehrerpersonal vorherrscht und ein geregelter Unterricht oft nicht stattfinden kann?
7. Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen das Bezirksamt bisher unternommen hat, um den Mangel an Lehrkräften an den Neuköllner Schulen zu verringern?
8. Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen das Bezirksamt bisher unternommen hat, um den Mangel an pädagogischen Fachkräften an den Neuköllner Schulen zu verringern?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/252/XXI vom 21.11.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 5. sowie 7. und 8.:
Die Zuständigkeit für das Lehrpersonal liegt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Dem Bezirksamt liegen keine Informationen zu den in Frage 1 bis 5 erfragten Daten vor. Es obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, für eine adäquate Ausstattung mit Lehrkräften zu sorgen.
Zu 6.:
Der von der Fragestellerin angenommene Mangel an qualifiziertem Lehrpersonal kann vom Bezirksamt nicht bestätigt werden. Vielmehr ist das Bezirksamt der Auffassung, dass Schulleitungen und Kollegien tagtäglich dafür sorgen, dass trotz verschiedener Herausforderungen an Neuköllner Schulen ein geregelter Schulunterricht stattfinden kann.
Das Bezirksamt ist weiterhin bestrebt, die Klassenfrequenzen niedrig zu halten. Die Herausforderung liegt hier weniger in einem Lehrkräftemangel, sondern in stetig steigenden Schüler*innenzahlen. Diese führt trotz zahlreicher abgeschlossener, laufender und geplanter Maßmaßnahmen zur Erweiterung und Neubau von Neuköllner Schulen dazu, dass der Raummangel an Neuköllner Schulen zunimmt. Das Bezirksamt hält dennoch an seinem Ziel möglichst niedriger Klassenfrequenzen fest, um Lehrkräfte zu entlasten und eine möglichst individuelle Förderung der Schüler*innen zu ermöglichen.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/251/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche Maßnahmen des ersten und zweiten Gipfels gegen Jugendgewalt konnten im Bezirk Neukölln bisher umgesetzt werden?
Welche präventiven Projekte hat das Bezirksamt in Neukölln bereits vor den Gipfeln gegen Jugendgewalt umgesetzt?
Welche Bezirkshaushaltsmittel standen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt in den Jahren 2022/2023 zur Verfügung?
Welche Landeshaushaltsmittel standen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt in den Jahren 2022/2023 zur Verfügung?
Welche Bezirkshaushaltsmittel stehen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt 2024/2025 zur Verfügung?
Welche Mittel aus dem Landeshaushalt stehen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt 2024/2025 (voraussichtlich) zur Verfügung?
Bitte erläutern Sie, inwiefern das Bezirksamt durch die getroffenen Maßnahmen mit einer Eindämmung der Jugendgewalt in den kommenden Jahren rechnet?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/251/XXI vom 04.12.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für 2023 sind die Zusagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die Maßnahmen der Bezirke gemäß § 11 und § 13 SGB VIII sowie die Sanierungsmittel für die Jugendarbeit und Familienförderung im Zeitraum von Ende August bis September eingegangen, sodass diese ab Oktober 2023 starten konnten. Dieser Prozess zur Erstellung der entsprechenden Verträge ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere im Bereich Sanierung kann nicht abgeschätzt werden, wie viele geplante Maßnahmen tatsächlich noch bis zum 15.12.2023 umgesetzt werden können.
Ein Großteil der Maßnahmen der Senatsverwaltung sind ebenfalls umgesetzt worden. Für 2024 erfolgen die Zusagen der zuständigen Senatsverwaltung erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen und voraussichtlich nicht vor Dezember 2023.
Eine Übersicht der entsprechenden Maßnahmen, die den aktuellen Kenntnisstand des Jugendamtes enthält, ist dieser Beantwortung als Anlage beigefügt.
Zu 2.:
Die Prävention von Gewalt kann nicht losgelöst als „Einzelmaßnahme“ des Jugendamts betrachtet werden. Ihre Ursachen sind hochkomplex und individuell sehr unterschiedlich. Die psychosozial hochbelasteten Lebenslagen vieler Kinder, Jugendlichen und Familien in Neukölln (Armutslage, Chancen- und Perspektivlosigkeit, Wohnsituation, Ausgrenzung und Diskriminierungserfahrungen, Situation der Geflüchteten uvm.) kann aggressives oder regelwidriges Verhalten von Jugendlichen unter Umständen begünstigen.
Nach Analyse des Jugendamtes hat sich einiges aus den hochbelasteten Lebenslagen vieler Kinder, Jugendlichen und Familien in Neukölln in den Silvesterunruhen 2022 ausgedrückt. Dies gilt für viele Kieze in Nord Neukölln und der Gropiusstadt.
Wir werten es als positiven Effekt der Arbeit des Jugendamts, dass es mit sehr wenigen Ausnahmen zu keiner Beteiligung uns bekannter Kinder und Jugendlichen an Ausschreitungen oder Straftaten gekommen ist. Dies gilt beispielsweise für den Bereich der Einzelfallberatungen (Erziehung- und Familienberatungsstelle, Regionale Sozialpädagogische Dienste und Jugendgerichtshilfe) sowie des Team Jugenddelinquenz.
Neukölln fördert diverse Angebote, die direkt präventiv wirken sollen: Alle Einzelfallberatungen sowie Leistungen der Jugendhilfe gemäß der §§ 13 und 13a SGB VIII sowie langfristig gesehen des § 16 SGB VIII (Familienförderung) gehören dazu.
Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII zählen formal nicht zu den „Präventionsmaßnahmen“, in ihren Effekten wirken sie aber durchaus präventiv. Diese Angebote sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Sie umfasst offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote, zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören u.a. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Sport und Spiel, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung.
Das Jugendamt Neukölln betreibt 15 eigene Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und finanziert Angebote freier Träger in einem Umfang von ca. 3,5 Millionen € jährlich. Damit werden die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Berliner Jugendförderung- und Beteiligungsgesetz sowie den damit einhergehenden Vorgaben zum Umfang der vorzuhaltenden Angebote deutlich unterschritten. In vielen Sozialräumen ist Neukölln unterversorgt.
Klassisch wird Gewaltprävention im Bereich der Jugendsozialarbeit gemäß §§ 13 und 13a SGB VIII durchgeführt. Die entsprechenden Träger bieten Angebote zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder Überwindung individueller Benachteiligung. Wir fördern über Leistungsverträge insbesondere die Schulsozialarbeit, das Jugendberatungshaus am Übergang Schule und Beruf sowie aufsuchende Angebote (Streetwork). Alle Projekte sollen niedrigschwellig Jugendliche erreichen und im Rahmen der Beziehungs- und lebensweltorientierten Beratungsarbeit Chancen und Möglichkeiten aufzeigen und diese in ihrer Lebensplanung begleiten.
Hervorzuheben sind neben der Schulsozialarbeit und der Jugendberufshilfe insbesondere der geschlechterreflektierte Ansatz vieler Angebote in Neukölln, der nach Ansicht des Jugendamtes mittelbar gewaltpräventiv wirkt.
Als Angebote des § 13 SGB VIII in kommunaler Durchführung können benannt werden:
Aufsuchende Beratung der Mitarbeitenden der AG Kinder- und Jugendkriminalität (vier Mitarbeitenden des Jugendamts)
Aufsuchende und beratende Tätigkeit des Schuldistanzteams (4 Mitarbeitende des Jugendamts, finanziert aus Flexibudgetmitteln)
Angebote freier Träger:
Jugendberatungshaus mit aufsuchender Arbeit aus dem Kontext der Jugendberufshilfe (Coachingmittel; 3 Verträge im Umfang von ca. 748.000.- €)
Streetwork bzw. mobile aufsuchende Jugendsozialarbeit (5 Verträge im Umfang von ca. 714.000.- €)
Schulsozialarbeit (19 Verträge im Umfang von ca. 1.748.000.- €)
Ebenfalls präventiv wirken die Angebote der Familienförderung. Das Jugendamt finanziert hier 19 Projekte mit einem Umfang von ca. 1.429.000.- €, hinzu kommen vier Projekt aus Mitteln des Flexibudgets.
Zu 3.:
Neben den Personalmitteln waren in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 folgende Ansätze vorhanden:
Die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei 4010-67139 waren jeweils nicht im Ansatz enthalten, wurden jedoch zusätzlich zur Verfügung gestellt und sind in den o. a. Beträgen enthalten.
Zu 4.:
Aus Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt standen wurden im Jahr 2023 folgende Projekte finanziert:
Aktivierende Befragung in der High-Deck-Siedlung (Camino) in Höhe von 50.000.- €
QUEERSCHUTZ Now (BLSB e. V.) in Höhe von 20.000.- €
Präventionsprojekt zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Neukölln (BSLS e. V.) in Höhe von 30.00.- €
Workshops zur Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (JFF) in Höhe von 50.000.- €
Im Rahmen einer Sonderförderung wurden zudem folgende Projekte finanziert:
Youth Time (outreach gGmbH) in Höhe von 20.000.- €
Mädchen*räume in der High-Deck-Siedlung (HVD) in Höhe von 50.000.- €
Temporäre Lerngruppe Plus an der Hermann-von-Helmholtz-Schule in Höhe von 30.000.- €
Zu 5.:
In den Haushaltsjahren 2024 und 2025 sind folgende Ansätze vorhanden:
Ob die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei 4010-67139 im Ansatz enthalten sind, wird gegenwärtig seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geprüft.
Zu 6.:
Hierzu wird es erst nach Beschluss des Doppelhaushalts 2024/25 eine verbindliche Mitteilung geben. Daher kann dazu Stand jetzt keine abschließende Antwort erfolgen.
Zu 7.:
Das Phänomen der Jugendgewalt ist hochkomplex und von vielen individuellen (psychosozialen Belastungssituationen) sowie gesellschaftlichen Faktoren abhängig.
Die Wirksamkeit der Jugendhilfe lässt sich insbesondere in der Betrachtung von individuellen Fallverläufen, aber auch aus unterschiedlichen Studien nachweisen. Jugendhilfe allein kann aber nicht grundlegend hoch belastende Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien wie z.B. Armut, Bildungsbenachteiligung, Ausgrenzung und Diskriminierung, Traumatisierung etc. verändern und hat auch noch lange nicht die finanziellen und personellen Ressourcen, um alle Bedarfe zu decken bzw. alle Zielgruppen zu erreichen. Hinzu kommt, dass viele Angebote der Jugendhilfe nur wirksam sind, wenn sie mit einem längerfristigen Beziehungsangebot einhergehen.
Das Jugendamt ist von der Wirksamkeit seiner Maßnahmen überzeugt und verspricht sich Effekte durch die getroffenen Maßnahmen, sie werden aber möglicherweise erst in den nächsten Jahren erkennbar sein und sicher nur ihre volle Wirksamkeit entfalten, wenn sie auch nachhaltig finanziert sind.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/208/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie hoch war die Gesamtzahl der zur Einschulung untersuchten Kinder im Bezirk Neukölln in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte nach den Jahren aufschlüsseln.
Wie viele Einschulungsuntersuchungen konnten in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln z.B. „pandemiebedingt“ aufgrund von Personalengpässen oder sonstiger Gründe nicht stattfinden? Bitte erläutern.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit festgestellten Sprachdefiziten? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit Sprachdefiziten und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit Sprachdefiziten.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit nicht altersentsprechenden Deutschkenntnissen.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil mit Migrationshintergrund)? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem Migrationshintergrund und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem Migrationshintergrund.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 ohne Migrationshintergrund? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit auffälliger Visuomotorik? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit auffälliger Visuomotorik und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit auffälliger Visuomotorik.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit Übergewicht? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit Übergewicht und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit Übergewicht.
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/208/XXI vom 05.06.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die Daten der Einschulungsuntersuchungen aus 2019 liegen mittlerweile in der von der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plausibilisierten Form vor. Die Auswertung durch die Gesundheitsberichterstattung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Daten ist im Laufe des Jahres geplant.
Die Daten zu den angefragten Folgejahren liegen noch nicht in auswertbarer Form vor.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/209/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren. Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einer Kitabesuchszeit von über 2 Jahren.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem elektronischen Medienkonsum von mehr als zwei Stunden täglich.
Bei wie vielen der untersuchten Kindern in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 war der Geburtsort innerhalb Deutschlands? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einem Geburtsort innerhalb Deutschlands und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einem Geburtsort innerhalb Deutschlands.
Bei wie vielen der untersuchten Kindern lagen die Früherkennungsuntersuchungen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 vollständig vor? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit vollständigen Früherkennungsuntersuchungen und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit vollständigen Früherkennungsuntersuchungen.
Bei wie vielen der untersuchten Kindern in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 lebte mindestens ein Raucher mit im Haushalt? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit mindestens einem Raucher im Haushalt und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit mindestens einem Raucher im Haushalt.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit einer fehlenden Impfdokumentation.
Wie hoch war die Zahl der untersuchten Kinder in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022, bei denen eine schulische oder sonderpädagogische Förderung empfohlen wurde? Bitte die Anzahl der untersuchten Kinder angeben sowie den prozentualen Anteil der Kinder mit der Empfehlung einer schulischen oder sonderpädagogischen Förderung und – falls vorhanden – die Vergleichszahlen der untersuchten Kinder in Gesamtberlin mit Gesamtanzahl der Untersuchungen und prozentualem Anteil der Kinder mit der Empfehlung einer schulischen oder sonderpädagogischen Förderung.
Wann wird eine Auswertung der Einschulungsuntersuchungen für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 im Rahmen der Gesundheits- und Sozialberichterstattung auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/208/XXI vom 05.06.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die Daten der Einschulungsuntersuchungen aus 2019 liegen mittlerweile in der von der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege plausibilisierten Form vor. Die Auswertung durch die Gesundheitsberichterstattung wird noch einige Zeit in An-spruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Daten ist im Laufe des Jahres geplant.
Die Daten zu den angefragten Folgejahren liegen noch nicht in auswertbarer Form vor.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen und israelfeindlichen Parolen, die während einer Demonstration palästinensischer Gruppen um das Osterwochenende in Neukölln skandiert wurden, aufs Schärfste.
Erneut hat in Neukölln bei einer Demonstration palästinensisch-arabischer Gruppen ein Mob gegen Israel als Staat und gegen jüdische Mitbürger in Berlin gehetzt. Wie bereits im Mai 2021 skandierten die Demonstranten Parolen wie „Tod den Juden“ sowie „Tod Israel“. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben und der Staatsschutz muss mit Hochdruck gegen die Täter ermitteln.
Die BVV Neukölln darf diese Vorgänge nicht kommentarlos stehen lassen und muss sich pro Israel und für die Sicherheit unserer jüdischen Mitbürger aussprechen sowie endlich die Voraussetzungen schaffen, um den mittlerweile in Neukölln fast zur Normalität gewordenen arabisch-muslimischen Antisemitismus zu verhindern.
Durch die Politik der schrankenlosen Migration nach Deutschland, die insbesondere Berlin und besonders Neukölln schwer belastet, kommt es fortwährend zu einem importierten Judenhass und öffentlichen Hassbekundungen gegen Israel. Anstatt Schutzsuchenden Asyl zu gewähren, importiert die deutsche Migrationspolitik die Konflikte der Herkunftsländer, so dass die diese auf deutschem Boden ausgetragen werden.
Der offen bekundete Hass auf Israel, der von hier lebenden Arabern und muslimischen Gruppen ausgeht, ist kein Einzelfall und reiht sich in eine unrühmliche Kette von Vorfällen ein, die auch in der BVV vermehrt Thema waren. Anstatt aber die richtigen Konsequenzen zu ziehen und eine migrationspolitische Kehrtwende einzuleiten, verharren die Regierenden im Bezirk, im Land und im Bund bei ihrer falschen Politik der offenen Tür.
Die BVV Neukölln appelliert an das Bezirksamt sowie den Berliner Senat, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Vorfälle dieser Art zu verhindern.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Ausschreitungen, Randale und Gewalt zum Jahreswechsel 2022/23 in Neukölln und ganz Berlin auf das Schärfste.
Insbesondere die Brutalität gegen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ist nicht einfach hinzunehmen. Wieder einmal haben die katastrophalen Zustände bei der Inneren Sicherheit dazu geführt, dass Neukölln deutschlandweit als Negativbeispiel für fehlende öffentliche Ordnung, einen nicht funktionierenden Staat und als „No-Go-Area“ dasteht.
Die Berliner Feuerwehr musste in der Silvesternacht erneut vorbeugend den Ausnahmezustand ausrufen, um auch die Freiwilligen Wehren in den Dienst zu versetzen. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten bezeichnen Silvester 2022 als „sehr schlimm“. Die Berliner Feuerwehr zeigte sich in einem ersten Fazit fassungslos und traurig. Nicht allein Böller wurden gegen die Ordnungskräfte eingesetzt, sondern es wurde mit Waffen gegen Rettungs- und Feuerwehrwagen geschossen.
Von den 38 tätlichen Übergriffen fanden etwas über die Hälfte in Neukölln und insbesondere in der Gropiusstadt statt. Bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten wie so oft an Silvester in der Sonnenallee. Hier musste beispielsweise die Feuerwehr einen Reisebus löschen, den Unbekannte in Brand gesetzt hatten. Polizei und Feuerwehr sprechen zudem von gezielten Gewaltaktionen vermummter Gruppen und „Gruppen junger Männer“. Silvester 2022 hat die Probleme in Neukölln schonungslos offengelegt: zunehmende Verrohung, rechtsfreie Räume und die Ablehnung des Gewaltmonopols des Staates.
Die BVV Neukölln verurteilt die Ausschreitungen und appelliert an das Bezirksamt, den Senat und die Bundespolitik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Ausschreitungen dieser Art und Schwere zu verhindern.
Ausschnitt des Redebeitrags des Fraktionsvorsitzenden Julian Potthast, 25.01.2023
Das Kind beim Namen nennen: Zur Wahrheit gehört auch, dass in #Neukölln migrantische Parallelgesellschaften existieren. Wer diese Realität nicht anerkennt, leidet unter Realitätsverlust, erklärte der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Julian #Potthast. #bvvnkpic.twitter.com/k2SSaxZKPz
Ausschnitt des Redebeitrags des Bezirksverordneten Christian Hohmann, 25.01.2023
Der Feuerwehrmann und Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Christian Hohmann über #Silvester2022: „Wenn die Freiwilligen irgendwann sagen, das wird uns zu gefährlich, wir fahren da nicht mehr hin, dann sehen Feuerschutz und Rettungsdienst in #Neukölln sehr mau aus!“ #bvvnkpic.twitter.com/JTkahnRfaY
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/170/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele Einbrüche, versuchte Einbrüche und schwere Diebstähle gab es in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 in öffentlichen Schulen im Bezirk Neukölln (Bitte eine Auflistung der Art und Anzahl der Straftaten nach den Jahren aufgeschlüsselt)?
2. Welcher Sachschaden in welcher Höhe entstand jeweils in den oben genannten Jahren?
3. Wie hoch beziffern sich die Kosten der entwendeten Gegenstände (Bitte nach den oben angegebenen Jahren aufschlüsseln)?
4. Welche Neuköllner Schulen waren mehrfach von Einbrüchen und Vandalismus betroffen?
5. Welche Gegenstände wurden bei den Einbrüchen vornehmlich entwendet?
6. In wie vielen Fällen wurden die Täter ermittelt?
7. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt zum Umfeld der ermittelten Täter (z. B. Schüler oder ehemalige Schüler, Angestellte der Schulen etc.)?
8. Welche Präventionsmaßnahmen wurden gegen die Einbrüche in den Neuköllner Schulen unternommen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/170/XXI vom 27.02.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Entsprechende Statistiken werden durch das Bezirksamt nicht geführt.
Zu 4.:
Mehrfach von Einbrüchen und Vandalismus betroffen waren folgende Schulen:
Zürich-Schule
Schule am Teltowkanal
Walter-Gropius-Schule
Fritz-Karsen-Schule
Röntgen-Schule
Alfred-Nobel-Schule
Albert-Einstein-Schule
Hannah-Arendt-Schule
Schilling-Schule
Zu 5. bis 7.:
Entsprechende Statistiken werden durch das Bezirksamt nicht geführt.
Zu 8.:
Folgende Präventionsmaßnahmen wurden gegen Einbrüche in Neuköllner Schulen ergriffen:
Verschlusskontrollen und Bestreifungen
Nachrüstung von Einbruchmeldeanlagen
Installation von Außenbeleuchtungen
Installation von Spezialglas (einbruchhemmend)
Einzäunen von Flächen und Gebäuden (Neuinstallation, Erweiterung und Anpassung)
Erneuerung/Veränderung von Schließanlagen (z. B. bei Schlüsselverlusten)