SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele der im Stellenplan des Gesundheitsamtes vorgesehenen Stellen sind derzeit unbesetzt? 
  2. Wie viele Personalabgänge und Neueinstellungen gab es seit Amtsantritt des Stadtrates Rehfeldt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1297/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

17 von insgesamt 177 Stellen sind aktuell im Gesundheitsamt Neukölln nicht besetzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So befinden sich zum Beispiel die für eine Stellenausschreibung erforderlichen BAK in der Bearbeitung bzw. Bewertung, es laufen derzeit Bewerbungsverfahren oder abgeschlossenen Besetzungsverfahren befinden sich in der Beteiligung.

Zwei Beschäftigte sind darüber hinaus vom Dienst freigestellt.

Zu 2.:

Es gab in dem in Rede stehenden Zeitraum 11 Abgänge und 14 Zugänge.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

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Barrierefreiheit in allen Neuköllner Schulen

Barrierefreiheit in allen Neuköllner Schulen

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 09. April 2024

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, welche Neuköllner Schulen über keinen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderung verfügen und inwiefern diese in möglichst kurzer Zeit für körperlich eingeschränkte Menschen nutzbar gemacht werden können. 

Begründung:

Ende 2021 lebten in Berlin 339.870 schwerbehinderte Menschen, das waren 9,2 Prozent der Bevölkerung in Berlin, die durch vielfältige Barrieren an einer unabhängigen und gleichberechtigten Lebensgestaltung gehindert werden. Sie stoßen auf Hürden im Nah- und Fernverkehr, bei der gesundheitlichen Versorgung, bei der Wohnungssuche oder im Internet. Alle Menschen müssen dieselben Möglichkeiten haben, denn von Barrierefreiheit profitieren alle, nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen oder Familien mit Kindern. Auch im Zusammenhang mit anstehenden Wahlen und der Nutzung der Schulen als Wahllokale muss es allen Bürgern möglich sein, das Wahlrecht persönlich wahrzunehmen und die Wahllokale aufsuchen zu können. 

Barrierefreiheit ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die von allen gemeinsam angegangen werden muss. Sie ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes und fortschrittliches Land.

Ergebnis Drs. Nr. 1276/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BiSchuKu)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde in der BVV wie folgt abgestimmt:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Entstandene Kosten infolge der Räumung der „Remmo Villa“ in Alt-Buckow

Entstandene Kosten infolge der Räumung der „Remmo Villa“ in Alt-Buckow

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Anwalts-, Gerichts- und sonstige Kosten im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung mit dem Remmo-Clan sind für das Land Berlin und den Bezirk Neukölln entstanden, bevor ein Räumungsbeschluss in letzter Instanz erwirkt werden konnte?

2. Welche Kosten und Arbeitsstunden sind durch das Polizeiaufgebot entstanden, welches am Tag der Räumung aufgeboten wurde?

3. Welche Kosten und Arbeitsstunden sind durch das Aufgebot des Ordnungsamtes entstanden, welches am Tag der Räumung aufgeboten wurde?

4. Welche Kosten sind voraussichtlich innerhalb der Villa mutmaßlich durch Fehlnutzung der ehemaligen Bewohner entstanden?

5. Wer wird für die entstandenen Gesamtkosten haftbar gemacht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1287/XXI vom 29.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,


für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD-Fraktion wie folgt:


Zu 1.:
Da das Land Berlin gemäß § 2 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes bzw. § 2 Abs. 1 des
Gerichtsvollzieherkostengesetzes von Gerichts- bzw. Gerichtsvollzieherkosten befreit ist, sind
allein Anwaltskosten in Höhe von bislang insgesamt 4.974,92 EUR entstanden.


Zu 2.:
Das Bezirksamt kann hierzu keine Aussage treffen, da die Polizei eine vom BA unabhängige
Behörde ist.


Zu 3.:
Das Ordnungsamt war am Tag der Räumung nicht eingebunden bzw. zugegen.


Zu 4.:
Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Derzeit läuft noch
eine Frist, während derer die ehemaligen Bewohner etwaiges Eigentum aus der Villa holen
können. Nach Ablauf der Frist wird es eine Begehung mit dem zuständigen Fachamt geben.
Erst dann wird es möglich sein, eine valide Summe zu nennen.


Zu 5.:
Es werden alle Möglichkeiten, die das Zwangsvollstreckungsrecht eröffnet, zum Kostenregress
gegenüber den jeweiligen Verursachern genutzt. Hinsichtlich der Kostenfestsetzungen im
Gerichts- und im Vollstreckungsverfahren richten sich diese gemäß § 91 der
Zivilprozessordnung gegen die unterlegene Partei.


Es gilt das gesprochene Wort!
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Personalausweis zu beantragen?

2. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Wohnung anzumelden?

3. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Reisepass zu beantragen?

4. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Gewerbeanmeldung zu beantragen?

5. Wie lange dauert nach Beantragung die Ausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden im Bezirk Neukölln?

6. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt, um einen Termin im Neuköllner Standesamt zu bekommen?

7. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Bürgeramt derzeit unbesetzt?

8. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Standesamt derzeit unbesetzt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/324/XXI vom 28.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Zu 1.: 

Es gibt nur die Kennzahl „durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin“, die keinen Unterschied zwischen den Dienstleistungen macht. Es kann nur die durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin benannt werden, also wie viele Tage hat ein Kunde im Durch-schnitt auf den in dem entsprechenden Monat stattfindenden Termin gewartet vom Tage des Buchungsdatums bis zum Datum des Termins. 

Das waren im Bürgeramt Neukölln und im berlinweiten Durchschnitt wie folgt: 

Zu 2.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 3.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 4.: 

Einen Termin für eine Gewerbeanmeldung kann nur im Ordnungsamt erfolgen. 

Zu 5.: 

Die Bearbeitung der Geburtenfälle bei Neugeburten beginnt mit dem Empfang der schriftlichen Geburtsanzeigen vom Krankenhaus Neukölln durch die Fachabteilung Geburtenregister. Dabei kommt es darauf an, welche Unterlagen die Kindeseltern bereits im Krankenhaus der Anzeige beilegen konnten und wie konkret Angaben zum Vor- und Familiennamen des Neugeboren angezeigt wurden. Oftmals erhält das Standesamt – Geburtenregister – sogenannte ‚Leeranzeigen‘, ohne Unterlagen und Festlegungen von Vor- und Familiennamen des Kindes. Im Idealfall, d.h. bei Vorliegen aller Unterlagen, kann eine Neugeburt innerhalb von einer Woche beurkundet werden. Ein Großteil der Anzeigen sind jedoch Klärungsfälle. In diesen Fällen ist eine persönliche Vorsprache der Kindeseltern – oftmals auch mit Sprachmittlern im Standesamt unerlässlich. In diesen besonderen Fällen ist mit einer Bearbeitung von derzeit ca. 4-6 Wochen zu rechnen, je nach Fallkonstellation. 

Sterbefälle werden in der Regel innerhalb einer Woche durch das Standesamt – Sterberegister – beurkundet. 

Zu 6.: 

Termine zur Anmeldung einer Eheschließung, Ausstellungen von Ehefähigkeitszeugnissen und Beratungen sind innerhalb von zwei Wochen vereinbar. Eheschließungstermine stehen je nach freien Terminplätzen den Paaren zur Verfügung. 

Persönliche Vorsprachen im Geburtsregister zur Klärung im konkreten Beurkundungsfall, Namenserklärungen oder Anerkennungen von Vaterschaften sind innerhalb von zwei bis drei Wochen vereinbar. 

Die Abgabe von Namenserklärungen (Wiederannahme Geburtsname nach Scheidung, Bestimmungen von Ehenamen), Beurkundungen von Auslandsehen, Fortführungen im Eheregister sind mit vorheriger Terminvereinbarung innerhalb von zwei Wochen möglich. 

In der Urkundenstelle können innerhalb einer Woche Urkunden persönlich abgeholt und bezahlt werden. 

In besonderen Einzelfällen sind auch kurzfristige Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten mit den Fachabteilungen zu erhalten. 

Zu 7.: 

Von den 77 VZÄs waren 14,47 Stellenanteile im April 2024 unbesetzt, davon wurden jedoch bereits sechs Stellen für die Auszubildenden Verwaltungsfachangestellte des Bezirksamtes Neukölln, die im September 2024 auslernen, reserviert. Im Mai 2024 fangen zwei neue Sach-bearbeitende an; zwei Interessenbekundungsverfahren befinden sich aktuell im Beteiligungsverfahren. Leider ist die Fluktuation in den Berliner Bürgerämtern sehr hoch. 

Zu 8.: 

Aktuell sind im Standesamt 6,9 Stellenanteile u.a. durch eine erhöhte Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung unbesetzt. Zum 01.06.2024 wird eine bereits ausgebildete Standesbeamtin in Neukölln ihren Dienst aufnehmen, womit dann nur noch 5,9 Stellenanteile unbesetzt sind. Für 2 Stellen befinden sich die Stellenausschreibungen derzeit in Vorbereitung. Hier ist eine breite Öffnung beabsichtigt, da die Ausbildung im Bereich selbst erfolgen wird. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Brennpunkt Schulen im Bezirk Neukölln

Brennpunkt Schulen im Bezirk Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/323/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Straftaten sind dem Bezirksamt an den Neuköllner Schulen im Jahr 2023 insgesamt bekannt?
  2. Darunter wie viele Beleidigungen und Bedrohungen im Jahr 2023?
  3. Wie viele Rauschgiftdelikte im Jahr 2023?
  4. Wie viele Körperverletzungen im Jahr 2023?
  5. Wie viele Straftaten im Zusammenhang mit Raubstraftaten im Jahr 2023? 
  6. Wie viele Straftaten sind dem Bezirksamt an den Neuköllner Schulen im Jahr 2023 insgesamt im Zusammenhang mit Waffen, gefährlichen Gegenständen usw. bekannt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/323/XXI vom 01.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 bis 6:

Zu den einzelnen Fragestellungen liegen weder dem Bezirksamt noch der regionalen Schul- aufsicht die angefragten Daten vor. Diese werden ausschließlich von Ermittlungs- oder Straf- verfolgungsbehörden erhoben.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Angriffe auf Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

Angriffe auf Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/322/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Übergriffe (Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe) gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes im Bezirk Neukölln auf seine Mitarbeiter in den Jahren 2021, 2022 und 2023? 
  2. In welchen Ämtern aufgeschlüsselt nach Amt, Anzahl und Jahren kamen die Übergriffe zustande?
  3. Kam es in den entsprechenden Zeiträumen aufgrund der Übergriffe zu Verletzungen von Mitarbeitern des Bezirksamts?
  4. Wie viele Strafanzeigen wurden aufgrund der Übergriffe gegen die Täter aufgeschlüsselt nach den Jahren 2021, 2022 und 2023 gestellt?
  5. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Mitarbeiter vor diesen Übergriffen zu schützen bzw. diese Übergriffe zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/322/XXI vom 28.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Zu 3: 

Ordnungsamt: 

Ja. 

2021: 5 

2022: 0 

2023: 1 

Amt für Bürgerdienste: 

Nein. 

Jugendamt: 

Das Jugendamt führt hierzu keine Statistik. 

Soziales und Gesundheit: 

Es kam zu einer Verletzung. 

Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr 

Ja, bei dem unter 1. und 2. benannten Vorfall im SGA musste infolge des Übergriffs der Dienst abgebrochen werden. 

Zu 4.: 

Das Ordnungsamt, Amt für Soziales, Gesundheitsamt und das Amt für Bürgerdienste bringen jeden bekannt gewordenen Angriff auf Mitarbeitende sowie Sachbeschädigungen an Ausstattungsgegenständen zur Anzeige und stellen zudem über das Rechtsamt Strafantrag. 

Zu 5. 

Ordnungsamt: 

Neben dem durch die Verwaltungsakademie (VAk) angebotenen umfangreichen Aus- und Fortbildungsangebot (Eigensicherung, Deeskalation, Gesprächsführung), absolvieren die Mitarbeitenden des FB Allgemeiner Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes jede zweite Woche verpflichtend ein aus Mitteln des Ordnungsamtes finanziertes zweistündiges Eigensicherungstraining. In diesem wird neben allgemeiner Einsatzlehre und Selbstverteidigung auch das Vermeiden von Konflikten behandelt. Ebenso besteht dort die Möglichkeit Erlebtes auszuwerten. Allen übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes steht die Teilnahme an diesen Veranstaltungen frei. 

Im Ordnungsamt Neukölln sind zusätzlich zu der in der Dienstkleiderordnung der Berliner Ordnungsämter festgelegten Grundausstattung (insbes. RSG, Schlagstock) sämtliche Dienstkräfte des AOD mit stich- und schnitthemmenden Handschuhen (Zertifizierung nach EN 388 mit Schutzklassen 3/5/4/3) ausgestattet. Weiterhin besteht für jede Außendienstkraft des Fachbereichs der Anspruch auf eine Schutzweste (ballistischen Schutzklasse 1 mit Stichschutzeinlage). 

Die Arbeitsplätze im Publikumsbereich des Ordnungsamtes sind mit einem Notrufsystem mit direkter Aufschaltung zur Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin ausgestattet. Die Mitarbeitenden des Außendienstes sind mit BOS-Digitalfunkgeräten ausgerüstet, die ebenfalls über eine Notruffunktion bei gegenwärtigen Gefährdungslagen verfügen. 

Die über das „übliche Maß“ hinausgehenden Maßnahmen und Schutzausrüstungsgegenstände wurden über eine Gefährdungsanalyse/-Beurteilung regelmäßig ermittelt und in der Folge im Rahmen der Erfüllung der Fürsorgepflicht beschafft und zur Verfügung gestellt. Die Gefährdungslage sowie die getroffenen Maßnahmen um dieser zu begegnen werden regelmäßig überprüft. 

Amt für Bürgerdienste: 

Neben Deeskalationstrainings für Mitarbeitende in besonders betroffenen Bereichen beauftragt das Bezirksamt in verschiedenen Einrichtungen und Ämtern Sicherheitsdienste, die teilweise bereits beim Zutritt zum jeweiligen Dienstgebäude eine Zugangsberechtigung überprüfen (z.B. Prüfung einer Terminvereinbarung im Bürgeramt). Die Sicherheitsdienste wirken alleine durch ihre Präsenz bereits deeskalierend; auch greifen Sie im Falle einer bedrohlichen bzw. bedrohlich wirkenden Situation deeskalierend ein. 

Jugendamt: 

 Fortbildungsangebote des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts und Inhouse bzw. mit der Polizei z.B. zu Umgang mit schwierigem Klientel, Deeskalation, Schutz im Internet etc. 

 Regelhaftes Besprechen von Maßnahmen im Team: Absprachen zu Schutzmaßnahmen bei schwierigen Gesprächen oder psychisch auffälligen Klientel: Gespräche und Hausbesuche ggf. zu zweit bzw. nur in der Dienststelle in Anwesenheit weiterer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Information der Leitung (Hausverbot, Einschalten der Polizei), Deeskaltionsstrategien bei sehr lauten und aufgeregten Gesprächen (Sitzordnung, Notfallplan etc.), Umgang in Sozial Media zum eigenen Schutz vor Verfolgung etc.. 

 Nach Bedrohung: Auskunftssperre Einwohnermeldeamt und KFZ Stelle 

 Nach Bedrohung etc.: Angebot Krisengespräche im Fürstenberg-Institut oder Sondersupervision 

 Die jeweiligen Vorfälle werden innerhalb der Fachbereiche vermerkt, an die Leitungskräfte weitergegeben und entsprechende Handlungsmöglichkeiten (beispielsweise „normenverdeutlichende Gespräche“ mit den Täter und Täterinnen durch die Fachkraft oder die Leitungskraft, Verschärfung der Vorsichtsmaßnahmen bei Folgegesprächen, Hausverbot, Gespräche nur nach Termin und in andere Dienststellen, Gespräche nur noch unter Amtshilfe der Polizei, Anzeige etc.) diskutiert und umgesetzt. 

Amt für Soziales: 

Das Bezirksamt stellt einen Wachschutz für das Dienstgebäude Donaustraße zur Verfügung. Des Weiteren gibt es Schulungen, Schulungsangebote und Unterweisungen zum Thema Sicherheit und Selbstschutz für Beschäftigten. 

Gesundheitsamt: 

Das Bezirksamt beschäftigt einen Wachschutz, wovon ein Teil am Standort Blaschkoallee 32, 12359 Berlin eingesetzt ist. Dort befindet sich jedoch nicht ausschließlich das Gesundheitsamt, sondern mehrere Ämter unterschiedlicher Geschäftsbereiche. Im Dienstgebäude Gut-schmidtstr. 29-31 gibt es einen installierten Kolleginnennotruf mit den Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf per Telefon Unterstützung anfordern können. Im Bedarfsfall wird die Polizei hinzugezogen. Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, regelmäßige Fortbildungen zu besuchen. 

Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr 

Der GB SUV weist regelmäßig auf Schulungsangebote zum Thema „Deeskalation“ hin, die individuell durch die Beschäftigten wahrgenommen werden. Zuletzt fand im Oktober 2023 eine InHouse Schulung für 18 Mitarbeitende des SGA zum Thema „Sicheres Handeln im eskalierenden Konflikt“ statt. Ansonsten wird auf das angekündigte Sicherheitskonzept für das Dienstgebäude gewartet. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1257/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie will das Bezirksamt künftig mit dem Gedenkstein am Columbiadamm, auch als „Herero-Stein“ bekannt, erinnerungspolitisch umgehen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1257/XXI vom 20.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Gemäß dem BVV-Beschluss 0097/XXI – Gedenkensemble auf dem Garnisionsfriedhof Columbiadamm umgestalten – antikoloniale Gedenkkultur etablieren! vom 23. Januar 2023 zum Umgang mit dem sog. Herero-Stein, einem der letzten Kolonialgedenksteine Berlins, hat der Fachbereich Museum, Stadtgeschichte und Erinnerungskultur (MSE) seit der Eröffnung der Ausstellung: „Buried Memories“ am 5. November 2023 ein umfangreiches partizipatives Beteiligungsangebot — Museum im Dialog — gestartet.

Kern des Programms sind regelmäßige stattfindende kuratierte Führungen des Museumleiters Dr. Matthias Henkel im Tandem mit Historiker*innen und Bildungsreferent*innen des Vereins Berlin Postkolonial oder der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland.

Daneben gibt es Führungen zum Stein auf dem Columbia-Friedhof sowie weitere thematische Workshops und Diskussionsrunden. Ein Höhepunkt war das erste mit Fachleuten aus der Denkmalpflege, Kunsthistorikern*innen und Museumsexpert*innen besetze Panel am 31.01.24 mit dem Titel „Quo Vadis Hererostein“.

Zudem haben die Besuchenden der Ausstellung die Möglichkeit, direkt im Museum per Karte ihre Anregungen zum Umgang mit dem Stein abzugeben. Die Wortmeldungen werden gesammelt, ausgewertet und zusammengestellt und fließen in die Abschlussdokumentation der Ausstellung ein.

Es fanden bisher elf dialogbasierte Führungen, darunter neun Kuratoren-Führungen für interessierte Gruppen, in der Ausstellung statt. Ergänzt wird die Auseinandersetzung in der Ausstellung mit dem regelmäßigen Angebot von Führungen zum sog. Gedenkensemble auf dem Friedhof am Columbiadamm. Bisher gab es drei sehr gut besuchte Führungen, die nächste findet am 7. April statt. Im Rahmen von einem Schüler*Innenaustauschs der Albert-Einstein- Oberschule mit ihrer Partnerschule in Windhuk gab es mehrere rassismuskritische Workshops, in denen sich die Gruppen mit Filmen beschäftigten, ein Musikvideo produzierten und natürlich mit dem Denkmal auseinandersetzen.

Der Prozess ist auf der Website des Museums transparent nachvollziehbar. Mit dem Ausstellungsende wird der Fachbereichsleiter ein Konzept mit Handlungsempfehlungen zum weiteren Umgang mit dem Gedenkensemble vorlegen.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1249/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchen Schulen im Bezirk Neukölln ist ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gewährleistet?
  2. Aus welchen Gründen ist ein barrierefreier Zugang in den betroffenen Schulen nicht gewährleistet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1249/XXI vom 20.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Weder beim Fachbereich Objektmanagement noch im Schul- und Sportamt wird eine Liste nicht barrierefreier Schulen vorgehalten, zumal die Barrierefreiheit der einzelnen Schulen aufgrund von Bau- und Sanierungsmaßnahmen auch Änderungen unterworfen sein kann. In der Kürze der für die Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ließ sich leider keine aktuelle Übersicht herstellen.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Verurteilung der Tumulte in der BVV-Sitzung

Verurteilung der Tumulte in der BVV-Sitzung

Berlin-Neukölln, 20. März 2024

Während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21. Februar ist es zu wiederholten Störungen durch propalästinensische Besucher auf der Tribüne gekommen. Erst nach dem Eingreifen durch Sicherheitskräfte konnte die Sitzung fortgesetzt werden. 

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln:

„Die BVV Neukölln ist ein Gremium für die kommunalen Belange des Bezirks Neukölln. Leider führt die Einwanderungspolitik der letzten Jahre ganz offensichtlich dazu, dass die Konflikte der Herkunftsländer vieler Migranten Teil der politischen Auseinandersetzung werden. Die Kommunalpolitik in Neukölln sollte sich vor allem mit den Belangen der Neuköllner Bürger hier vor Ort auseinandersetzen. Lautstark vorgetragene Störaktionen mit Bezug zu ausländischen Konflikten wie dem Nahostkonflikt haben in der BVV nichts zu suchen. 

Dass die Vertreter der Linken einige der Störenfriede kannten, zeigt leider, dass es mit deren Demokratieverständnis nicht weit her ist. Unsere Entschließung soll ein Zeichen für eine zivilisierte Debattenkultur in der BVV Neukölln setzen.“

Zur Entschließung der AfD-Fraktion

Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/210/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind in den letzten fünf Jahren Honorare, Aufwandsentschädigungen, Spesen, Kostenpauschalen oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderationen, Präsentationen, Beratungen, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtrainings, usw.) seitens des Bezirksamtes an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten ergangen? (Bitte erläutern)
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurden die Aufträge bzw. die Leistungen für welchen Leistungszeitraum jeweils erteilt?
  3. Wenn ja, wie ist jeweils die Bezeichnung/Benennung des Auftrags bzw. der Leistung?
  4. Wenn ja, welcher Journalist bzw. welche Journalisten aus welchen Medien bzw. welche freischaffenden Journalisten wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht? (Bitte datenschutzkonform benennen)
  5. Wenn ja, welcher bzw. welche Medien  wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht und in welcher Höhe ist dies erfolgt?
  6. In welchen bezirklichen oder überbezirklichen Medien hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren Anzeigen welcher Art für welches Budget geschaltet? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget) 
  7. Welche Werbeflächen kommerzieller Anbieter hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren für Plakate, Anzeigen oder weitere Werbeformate gebucht? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/210/XXI vom 18.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In den letzten fünf Jahren hat das Bezirksamt Neukölln in zwei Fällen Honorarverträge mit Journalist:innen geschlossen. Dabei handelte es sich in beiden Fällen um Kulturjournalist:innen, die im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin eine Lesung in der Helene- Nathan-Bibliothek moderiert haben. 

Zu 2.: 

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgte jeweils ein Auftrag an Kulturjournalist:innen für die Moderation einer Lesung im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin. 

Zu 4.: 

Zu den zwei in den Antworten zu den Fragen 1-3 benannten Aufträgen wurde jeweils ein Honorarvertrag mit Kulturjournalist:innen geschlossen. In einem Fall (2021) handelt es sich um ein:e festangestellte Kulturjournalist:in. Im zweiten Fall (2022) handelt es sich um ein:e freiberufliche Kulturjournalist:in. 

Zu 5.: 

Keine. 

Zu 6.: 

Die in Auftrag gegebenen Anzeigen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

Nicht aufgeführt sind angefallene Kosten für gesetzliche Informationspflichten gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB. 

Zu 7.: 

Die in Auftrag gegebenen Buchungen von Plakatflächen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 20. März 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Störaktionen während ihrer Sitzung vom 21. Februar 2024.  

Während der letzten Sitzung der BVV Neukölln ist es zu Störaktionen durch pro-palästinensische Besucher auf der Zuschauertribüne gekommen. Zentraler Auslöser für die Störungen war eine Entschließung der Fraktion Die Linke, die im Nahost-Konflikt einseitig Partei ergriff und von den übrigen Fraktionen in der BVV abgelehnt wurde. Ein weiterer Anlass für Störungen durch Zuschauer war die Abstimmung über einen Antrag zur Verwendung einer Broschüre für Schulen, die sich mit der Gründung des Staates Israel beschäftigt. Die BVV muss ein Ort des sachlichen Austauschs von Argumenten bleiben und darf nicht durch Störaktionen an ihrer Arbeit gehindert werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung bedankt sich bei den Sicherheitskräften im Rathaus, die die Störer des Hauses verwiesen hatten und die Rückkehr zu einer ordentlichen Sitzung ermöglichten.

Ergebnis Drs. Nr. 1237/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Unterbringungsplätze wurden im Jahr 2023 im Bezirk Neukölln für Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär schutzberechtigte, zur Ausreise verpflichtete oder sonstige Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die einer Prüfung durch das BAMF auf Grundlage des Asylgesetzes unterliegen, zur Verfügung gestellt?

2. Wie schlüsseln sich die Anzahl dieser im Bezirk untergebrachten Personengruppen nach der jeweiligen Unterbringungsart in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 z. B. in Hotels, Hostels, Pensionen usw. auf? 

3. Gibt es Objekte, die zwangsweise seit dem Jahr 2017 an den Bezirk vermietet wurden oder werden?

4. Wenn ja, welche Art und Anzahl umfassen oder umfassten diese Objekte?

5. Wie hat sich die Anzahl der oben genannten Personengruppen in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk Neukölln entwickelt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1232/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Die Beantwortung der Fragen obliegt überwiegend dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben des LAF aufgeführt. U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, zuständig.

Für den erfragten, noch ausstehenden Personenkreis, werden die Daten statistisch nicht erhoben.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 12. März 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, in Zusammenarbeit mit Senat, Berlin Partner, Visit Berlin sowie Kulturprojekte Berlin in Neukölln die Fußball-EM durch Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zu flankieren.

Begründung:

Berlin spielt als einer der Austragungsorte der Fußball-EM 2024 in Deutschland eine wichtige Rolle. Für den Bezirk Neukölln bietet das Großereignis die Chance, sich mit sportlichen und kulturellen Veranstaltungen im Rahmen der Berliner EM-Planungen positiv zu präsentieren. Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, die nötigen Anstrengungen zu unternehmen, um mit den Berliner Ansprechpartnern für die Ausrichtung der EM passende Veranstaltungen nach Neukölln zu holen.

Ergebnis Drs. Nr. 1224/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Sport)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde wie folgt abgestimmt:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/312/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Amt für Wirtschaftsförderung das Themenmarketing zu den Top 3 Bereichen Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge für den Neuköllner Tourismus?
  2. Wie will das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie gewünschte öffentliche Unterstützung v.a. durch günstigere Mieten (Mietendeckel) und dem Gewerbemietrecht zum Schutz der Mieter ausbauen, um diese Wünsche für Gewerbetreibende in Neukölln zu realisieren?
  3. Inwieweit hat das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie empfohlenen sechs Handlungsempfehlungen umgesetzt bzw. bereitet derzeit eine Umsetzung vor?
  4. Welche Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung für die in der Studie als wichtig betrachtete Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung im lokalen Tourismus bereits ergriffen?
  5. Welche konkreten Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung bisher ergriffen, um die in der Studie als unbedingt erforderlich bezeichneten bezirklichen Leit- und Informationsangebote für den Tourismus weiterzuentwickeln, und zwar sowohl digital als auch analog (Stichwort hier „Infostellen“)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/312/XXI vom 22.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Das bezirksübergreifende Projekt zur Unterstützung der lokalen touristischen Unternehmen in und nach der Coronakrise unter dem Arbeitstitel „Berlin reloaded“ hat eine Analyse der Betroffenheit von lokalen touristischen Unternehmen und ein Set an potenziellen Maßnahmenvorschlägen für die bezirklichen Wirtschaftsförderungen und die Landesebene für die Zeit nach der Coronapandemie vorgelegt. Das durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanzierte einjährige Projekt (12/20-12/21) wurde von acht Wirtschaftsförderungen der Berliner Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg initiiert. 

Es wurde eine berlinweite quantitative Onlinebefragung unter den Unternehmen der Tourismusbranche und benachbarter Branchen durchgeführt. Experteninterviews mit wichtigen Akteuren des Berliner Tourismus sowie die Einbeziehung von Tourismuskonzepten vervollständigten die Einschätzungen. Die Ergebnisse von „Berlin reloaded“ haben zum Landesprogramm „Neustart Wirtschaft“ 2022 für die von der Pandemie besonders betroffenen Branchen beigetragen. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Frage 1 nimmt Bezug auf einen Fragenkomplex, bei dem die Unternehmen anhand eines Tableaus befragt worden sind, welche Themen sie für die (Außen)-Darstellung Neuköllns besonders passend finden. Dieses Tableau stützte sich, da es eine Abfrage über alle 12 Bezirke war, auf das „Themenmarketing“ der Landesebene. 

Für die an der Abstimmung beteiligten Neuköllner Unternehmen sind die benannten Bereiche Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge mit jeweils über 75 % insgesamt sehr wichtig – Gastronomie/Kulinarik 93 %, Orte der Geschichte 84 % und Kiezspaziergänge 95 %. Da durch die Befragungsart ein Bezirksvergleich angestellt worden ist, ließ sich ableiten, dass das Thema „Kiez“ für Neukölln gegenüber den anderen Bezirken (mit 85 %) überproportional oft benannt worden ist. 

Passend zur Gewichtung der Themen wurden gemeinsam mit der Landesebene daher zeitlich folgend Kampagnen wie „Crafted in Berlin“ (Bewerbung zahlreicher Orte, an denen kreativ gearbeitet wird und interessante, authentische – auch kulinarische – Produkte entstehen) und „Going Local“ (Stadt Berlin abseits der bekannten touristischen Pfade in Form von Kiezspaziergängen erkunden) ausgespielt. 

Speziell für den Bezirk wurde durch die Wirtschaftsförderung und –beratung das Projekt „Neuköllner Süden entdecken. Die Hufeisensiedlung“ durchgeführt (Führung und Karte mit QR-Code); finanziert von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Gerade historische Orte gehören nicht nur zum Kern der Identitätsstiftung, sondern haben auch touristische Anziehungskraft. Durch das Projekt und die entstandenen Produkte wurde das Thema Kiezspaziergang und Orte der Geschichte für Neukölln sehr gut verknüpft. 

Zu 2.: 

Das Gewerbemietrecht wird im deutschen Recht nicht gesondert geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Kontext der „Reloaded-Studie“ ist dies daher eine übergreifende Handlungsempfehlung, die auch an den Bundestagsabgeordneten für Neukölln in der aktuellen Wahlperiode herangetragen worden ist. Auf Landesebene besteht hierfür ein Problembewusstsein und wurde in der Vergangenheit durch Initiativen wie den Mieterschutz für Gewerberäume zu erhöhen als Bundesratsinitiative eingebracht. 

Zu 3.: 

Es handelt sich hierbei um übergeordnete Handlungsempfehlungen (Stand Januar 2022), die sich sowohl an die Landes- wie Bezirksebene richten und die Potenziale touristischer Förderung für alle 12 Bezirke aufzeigen. 

Handlungsempfehlung 1: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Ankerpunkte für die Förderung der Tourismusentwicklung in den Bezirken. 

– Von der Neuköllner Wirtschaftsförderung und -beratung wird der Neuköllner Tourismusbeirat koordiniert an dem Akteure aus Politik, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Verwaltung partizipieren. 

Die Wirtschaftsförderung gestaltet das Thema Tourismus durch Maßnahmen aus, die durch den Fördertopf Besonderen touristischen Mittel, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ermöglicht werden. Mittel aus dem Bezirkshaushalt stehen nicht zur Verfügung. Es gibt auch keine eigene Stelle eines Tourismusbeauftragten. 

Handlungsempfehlung 2: 

Die Wirtschaftsförderungen werden in die Lage versetzt, modernen Ansprüchen an die Digitalisierung gerecht zu werden. 

– Die Wirtschaftsförderung Neukölln stellt unter berlin.de in einem eignen Auftritt Informationen zum „Neukölln Tourismus“ https://www.berlin.de/tourismus-neukoelln/ bereit. Außerdem können Beratungstermine für Unternehmen und Gründer über ein Konferenztool angeboten werden. 

– Die Arbeit der Neuköllner Wirtschaftsförderung mit dem Schwerpunkt „Ausbildung und Fachkräfte im Tourismus“ wurde in einer eigenen Podcastfolge von „Berlin reloaded“, welche seit März 2024 auf den gängigen Audiostreamingdiensten abrufbar ist, vorgestellt. 

Handlungsempfehlung 3: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Nukleus für eine erfolgreiche Netzwerkarbeit im Tourismus. 

– Neben dem Format des Neuköllner Tourismusbeirates gibt und gab es projektbezogene For-mate, wie Akteurstreffen zu „Ab in den Neuköllner Süden“ sowie bezirks- und branchenbezogene Austausche und Informationsveranstaltungen zum Standortmarketing und zum Thema Fachkräfte. 

Handlungsempfehlung 4: 

Die Wirtschaftsförderungen nehmen eine wichtige Rolle bei der Wegbereitung und Umsetzung eines nachhaltigen und stadtverträglichen Tourismus auf Bezirksebene ein. 

– Bei den Bezirksprojekten wird darauf geachtet, dass diese nachhaltige und stadtverträgliche Themen adressieren, dies sind auch grundsätzliche Fördervoraussetzungen bei der Antragsstellung für die Fördermittel auf Landesebene, z. B. die Umsetzung von „fair.kiez“ gemeinsam mit Friedrichshain-Kreuzberg (Kiezknigge) oder die Informationen und Aufklärung von Gastronomen in Folge der Lärmmessungen im Schillerkiez. 

Handlungsempfehlung 5: 

Die Wirtschaftsförderungen können die bezirklichen Tourismuskonzepte zur Förderung und Steuerung des lokalen Tourismus einsetzen. 

– Der Bezirk Neukölln hat seit 2019 ein eigenes Tourismuskonzept. Dieses wurde mit lokalen Akteuren erarbeitet und dient zur Orientierung bei Beantragung von Maßnahmen, z. B. bei der Förderung der Sichtbarkeit kulturtouristischer Schwerpunkte, dem Aufzeigen spezieller Ange-bote für Familien (Neuköllner Entdeckerheft), Veröffentlichung einer illustrierten Bezirkskarte mit den touristischen Highlights; Betreuung von touristisch relevanten Projekten von herausgehobener Funktion für den Bezirk am Standort Schloss & Gutshof Britz oder Young Euro Classics in der Gropiusstadt. Bewerbung der Hufeisensiedlung als herausragendes Beispiel für den modernen Wohnungsbau der Weimarer Republik, Profilschärfung des Bezirkes durch die „State of the Art“-Gästebroschüre, Hervorhebung der Kulturwirtschaft und damit verbundenen Anziehungskraft für BesucherInnen im Rahmen von u.a. auch bezirksübergreifenden Projekten wie „Sight.dress – Berlin meets local fashion“. 

Handlungsempfehlung 6: 

Die Wirtschaftsförderungen bieten im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit touristischen Unternehmen Beratung und Unterstützung zu branchenspezifischen Themen und Anliegen an. 

– Hier steht zum einen die Einzelbetreuung im Sinne der Bestandspflege und des Unternehmensservice durch die Wirtschaftsförderung und –beratung im Fokus und zum anderen die Zusammenarbeit mit visitBerlin. Es finden Beratungen für touristische Leistungsträger und In-formationsveranstaltungen zu branchenspezifischen Themen statt, speziell wurde das Format des Tourismushubs auf Berlinebene in Folge des „Reloaded-Projektes“ weiter ausgebaut: https://about.visitberlin.de/TourismusHub 

Zu 4.: 

Hotellerie, Gastronomie und dienstleistungsorientierte touristische Querschnittsbranchen gehören mittlerweile zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in Neukölln. 

Mit einer 2023 entwickelten Kampagne unter dem Motto „Mach was draus“ hat die Wirtschaftsförderung und -beratung im Herbst 2023 in Zusammenarbeit mit Unternehmensvertretern, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und dem Neuköllner Tourismusbeirat Aufmerksamkeit für Ausbildungsmöglichkeiten und Jobs in der Tourismuswirtschaft erzeugt. 

Tourismusorte und Auszubildende wurden auf Plakaten in den Mittelpunkt der Kampagne gerückt und auf Flächen der Kulturplakatierung, Die Draußenwerber und Ströer, dem Berliner Fenster in der U-Bahn Neuköllner gezeigt. Zudem waren über soziale Medien wie Instagram z. B. Leichtathletin Lisa Marie Kwayie und Schauspieler Levy Rico Arcos („Sonne und Beton“) Botschafter:innen und Gesichter der Kampagne. 

Sie alle eint der Neuköllner Spirit „Mach was draus!“, und mit ihrer Unterstützung wurde diese Botschaft bei Neuköllner Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbreitet. Jugendeinrichtun-gen und Schulen wurden mit den Plakaten für Ihre Abteilung Berufsorientierung versorgt. 

Zu 5.: 

Das Thema der Infostelen liegt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und wird derzeit nicht weiterverfolgt, da die Konzentration auf digitale Medien über die Endgeräte der Touristen erfolgen soll (bring your own device). Außerdem sind die Stelen-Systeme sehr störanfällig. Hier wird auf eine landesweite Lösung hingearbeitet, zu der später Schnittstellen hergestellt werden sollen. 

Als Weiteres hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Fachbereich Museum eine Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines hybriden Neuköllner Leit- und Informationssystems für Orte der Erinnerungskultur in Auftrag gegeben. 

Um keine Insellösungen zu schaffen, müssen und sollen digitale Entwicklungen auf Landesebene abgewartet werden, die Lösungen für touristische Points of Interests (POIs) verbinden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Plakatieren aber richtig!

Plakatieren aber richtig!

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1210/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Plakatformate hat das Bezirksamt als Wahlwerbung für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl für die Parteien genehmigt?

2. Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt bei Verstößen durch die Verwendung anderer Plakatformate als die genehmigten vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1210/XXI vom 21.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,


das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Beim Anbringen von Wahlplakaten handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung
nach § 11 BerlStrG. Durch das Straßen- und Grünflächenamt wurden Genehmigungen erteilt
für das Anbringen von Wahlplakaten bis zu einer Größe DIN A0 (Hochformat, Höhe 1,18 m
und Breite 0,84 m), sowie für das Aufstellen der sogenannten Wesselmanntafeln (Großflächen-
tafel, einheitliches Querformat, Höhe 2,52 m und Breite 3,56 m).


Zu 2.:
Das Ordnungsamt setzt lediglich um, was die beschlossene Rechtslage ist. Diese folgt in der
Regel aus dem Bescheid des SGA als Rechtsgrundlage.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Stand der Personaleinstellungen zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1203/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele der im Bezirkshaushaltsplan 2024/25 vorgesehenen Stellen zur Überwachung der neu eingeführten Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln (vgl. Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung) konnten bisher erfolgreich besetzt werden? 

2. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes möglich, die seit Anfang Februar eingeführten Zonen der Parkraumbewirtschaftung mit den unter der Beantwortung der Frage 1. genannten Personalressourcen sinnvoll zu kontrollieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1203/XXI vom 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:
Für die Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung konnten
zum 01. Februar 2024 sieben neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sog. Parkraumüberwa-
chungskräfte (PRK) begrüßt werden. Hinzu kommen zum 15. März 2024 ein sowie zum 01. April
2024 zwei weitere PRK. Zudem hat bereits zum 01. Januar 2024 eine Mitarbeitende als Koor-
dinatorin (Dienstgruppenleitung) den Dienst in Neukölln angetreten.


Dem Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung nach sind für die Zonen 100 und
105 zusammen bis zu 24,7 PRK sowie zwei Koordinatorenstellen vorgesehen und entsprechend
im Wirtschaftsplan eingestellt.
Durch aktuell geführte Ausschreibungsverfahren wird angestrebt, die restlichen Stellen
schnellstmöglich zu besetzen. Die Parkraumbewirtschaftung wurde und wird in vielen Stadtbe-
zirken in der jüngeren Vergangenheit sowie auch gegenwärtig – verbunden mit einem entspre-
chenden Personalbedarf – erheblich ausgeweitet. Dies führt neben einer damit einhergehen-
den Konkurrenzsituation um für die Tätigkeit geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem
Engpass an Schulungsplätzen in der obligatorischen Grundqualifizierung an der Verwaltungs-
akademie Berlin.


Zu 2.:
Ja. Auch wenn das Gutachten eine größere Kontrolldichte durch Einsatz von mehr Kontroll-
kräften als sinnvoll bescheinigt, erhöhen sichtbare Kontrollmaßnahmen auch in einem gerin-
geren Umfang die Bereitschaft deutlich, Parkscheine zu lösen oder sich bei sog. Handyparken
einzuloggen.


Es gilt das gesprochene Wort!


Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Redebeiträge

Maßnahmen gegen illegale Werbung von Autohändlern an parkenden Autos im öffentlichen Raum

Maßnahmen gegen illegale Werbung von Autohändlern an parkenden Autos im öffentlichen Raum

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: BVV am 21. Februar 2024

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie gegen die zunehmende und meist unerwünschte Werbung mittels an parkenden Autos befestigten Visitenkarten von Autohändlern vorgegangen werden kann. 

Begründung:

Die zunehmende „wilde Werbung“ von Autohändlern mittels Visitenkarten ist bei vielen Haltern unerwünscht. Hinzu kommt, dass die an der Windschutzscheibe steckenden Karten am Wegesrand weggeworfen werden, was zur Umweltverschmutzung beiträgt. Darüber hinaus ist die Verteilung von diesen werbenden Visitenkarten an Autos meist illegale Reklame. Sie muss vorab bei der zuständigen Straßenbaubehörde bzw. Ordnungsamt angemeldet werden, da es sich dabei um eine Sondernutzung der öffentlichen Straßen handelt. Die Genehmigung dafür ist kostenpflichtig, die entweder aus Unwissenheit oder bewusstem Unterlassen nicht eingeholt wird. Die Halter können gegen die werbenden Autohändler rechtlich nicht vorgehen, da die Werbung mit diesen Visitenkarten keine Besitzstörung darstellt. Lediglich ein Schaden am Fahrzeug durch die Verteilung würde eine Strafanzeige nach sich ziehen können. 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem beispielhaften Verfahren im Jahr 2010 (Az. IV-4RBs-25/10) dazu geurteilt: Wer an fremden Fahrzeugen mit Visitenkarten für einen Autoankauf wirbt, müsse mit einem gehörigen Bußgeld rechnen. Das Anbringen von Werbung auf öffentlichen Parkplätzen diene nur dem gewerblichen Zweck. Hinzu kommt, dass der ADAC zu diesem Thema in einer Umfrage festgestellt hat, dass bei jenen Autohändlern, die mit solchen Visitenkarten-Aktionen werben, höchste Vorsicht geboten sei. Knapp 75 Prozent der Befragten seien sehr unzufrieden mit den Kaufangeboten gewesen und hätten die Händler als unseriös eingestuft. 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geht in Berlin mit gutem Beispiel voran und will diese unerwünschten und illegalen Werbemaßnahmen unterbinden. Seit 2022 verhängt das Ordnungsamt Bußgelder bis zu 3000 Euro. Im Jahr 2023 gab es 49 Bußgeldverfahren. Der Bezirk Mitte zieht nach und an diesen beiden Beispielen sollte sich das Bezirksamt Neukölln orientieren. Es geht um Verbraucherschutz im Sinne eines Schutzes der Autohalter vor unerwünschter Werbung sowie unseriösen Angeboten, die Bewahrung der Umwelt vor zusätzlicher Vermüllung durch die Visitenkarten und der Durchsetzung der geltenden Vorschriften für Reklame im öffentlichen Raum.

Ergebnis Drs. Nr. 1184/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: –

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde wie folgt abgestimmt:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Rettung der Skulptur „Der seltene Fang“ aus dem Kreuzberger Victoria-Park durch den Bezirk Neukölln

Rettung der Skulptur „Der seltene Fang“ aus dem Kreuzberger Victoria-Park durch den Bezirk Neukölln

Antrag (Drs.Nr. 1177/XXI) der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: BVV am 21. Februar 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird beauftragt, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zu ersuchen, die Bronzeskulptur „Der seltene Fang“ aus dem Victoria-Park dem Bezirk Neukölln aus denkmalpflegerischen Gründen zu überlassen. Für die Skulptur soll ein geeigneter Standort gefunden werden, der ihrer ästhetischen und historischen Bedeutung gerecht wird. 

Begründung:

Die Fraktion B90/Grüne in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg hat den Antrag gestellt, die besagte Skulptur im Victoria-Park zu Füßen des künstlichen Wasserfalls einer „kritischen Kontextualisierung und der durch sie ästhetisierten sexualisierten Gewalt“ zu unterziehen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg soll die Diskussion initiieren und begleiten. Der Antrag der Grünen unterstellt, dass an der Bronzefigur immer wieder Anstoß genommen werde. Allerdings bleibt der Antragsteller Belege für diese Behauptung schuldig. Ein zentraler Kritikpunkt ist die angebliche „Ästhetisierung und Normalisierung von vergeschlechtlichter Gewalt, insbesondere gegen weiblich gelesene Personen.“ Eine solche Darstellung von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum sei vor dem Hintergrund real existierender und oft sexualisierter Gewalt gegen Frauen kaum angemessen. Es sei an der Zeit, endlich zu reagieren.

Der Antrag verlangt eine Kontextualisierung und blendet dabei aus, dass die Skulptur bereits in der Zeit ihrer Entstehung kontextualisiert wurde. Der Antragssteller geht oberflächlich davon aus, dass es sich um sexualisierte Gewalt handeln muss, die allerdings bei objektiver Betrachtung nicht festzustellen ist. Die männliche Figur scheint mit einem Netz und Oktopus auf einen Fischer oder Ähnliches hinzudeuten. Die weibliche Figur scheint eine Nixe oder Ähnliches darzustellen. Anders als die sexualisierte grüne Interpretation der Figur, kann es sich im Gegenteil um die Befreiung der Nixe, die ungewollt in seine Fänge geraten ist, durch den Fischer handeln.

Erschreckend ist an dem Antrag der Grünen, die Obsession auf gewalttätige Sexualität, die sich wie ein roter Faden durch den Antrag zieht. Der Antragssteller arbeitet mit Unterstellungen und Behauptungen und lässt völlig außer Acht, ob es sich bei der „weiblich gelesenen Figur“ nicht vielleicht um eine Trans-Nixe handelt oder dass die männliche Figur eventuell nicht männlich gelesen werden sollte. Auch die Stellung des Berliner Bildhauers Ernst Herter, der neben „Der seltene Fang“ national wie international erfolgreich arbeitete, lässt der Antrag der Grünen außen vor. Das ist für die beabsichtigte Kontextualisierung töricht.

Der Antrag der Grünen in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg will im Kern nichts anderes, als die Politik der Cancel Culture fortzuschreiben. Mit einer Überführung der Skulptur nach Neukölln gibt es die Chance, die unter Denkmalschutz stehende Skulptur unter den Schutz vor zeitgeistigen Kontextualisierungen zu stellen und denkmalpflegerischer Fürsorge zu übergeben. Diese ist durch bereits erfolgte, gezielte Farbattacken auf und Verschandelungen der Skulptur in Kreuzberg nicht mehr gesichert. Daher ist eine Rettung der Plastik durch den Bezirk Neukölln dringend geboten.

Ergebnis Drs. Nr. 1177/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BiSchuKu)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Antrag wurde im Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde im Rahmen der Konsensliste entschieden:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Weinanbaugebiet Britz

Weinanbaugebiet Britz

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/300/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt grundsätzlich die Situation des Weinanbaugebiets Britz, das an die Agrarbörse Deutschland Ost e. V. verpachtet ist?

2. Wie hoch beläuft sich die Pacht pro Jahr?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt, sich gemeinsam mit dem Pächter für eine stärkere Wahrnehmung der Weine aus Britz in Berlin bzw. darüber hinaus einzusetzen?

4. Gibt es Planungen seitens des Bezirks weitere Anbauflächen für Wein in Neukölln auszuweisen?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage steht der Weinanbau im Bezirk, nachdem der frühere Bezirksbürgermeister Buschkowsky 2015 den Weinanbau in Neukölln untersagt hatte?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/300/XXI vom 04.04.2024

Sehr geehrter Herr Potthast, 

gerne beantworte ich Ihre kleine Anfrage: 

Zu 1.: 

Aufgrund der Neuregelung in § 8 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts konnte dem Bezirksamt Neukölln von Berlin aus der regionalen Reserve des Landes Berlin Pflanzungsrechte zum Anbau von Rebpflanzen im Jahr 2015 erteilt werden. 

Da mit Gewährung dieser Pflanzungsrechte Wein entsprechend der europarechtlichen Vorgaben angebaut und hergestellt werden darf, steht das Weinanbaugebiet unter einer Marktüberwachung durch öffentlich-rechtliche Stellen im Land Berlin. Dies stellt eine besondere Herausforderung an den Betreiber (Pächter) einerseits als auch an den Bezirk als Rechteinhaber. In Anbetracht der sehr komplexen EU-, bundes- und landesrechtlichen Regelungen wird auf die Beantwortung zu Ziffer 4 verwiesen. 

Zu 2.: 

Die Pacht orientiert sich an Pachten für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau und beträgt jährlich 446,38 €. 

Zu 3.: 

Derzeit sind keine Planungen vorgesehen. 

Zu 4.: 

Zum 01. Januar 2016 wurde die europaweite Einführung eines neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzen in Ablösung des Pflanzungsrechtesystems beschlossen. Mit dieser Neuerung im Weinrecht konnten nunmehr auch Flächen außerhalb bestehender Anbaugebiete (Qualitäts- und Landweingebiete) z.B. für Flächen in Berlin erteilt werden. Voraussetzung für eine solche Genehmigung ist u.a. die Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde möglich. 

Im Vorgriff auf die Neuerungen im Weinrecht hat aufgrund der Abtretung von Weinrechten durch das Bundesland Hessen an das Land Berlin der Senat von Berlin die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 3. November 2015 (GVBl. S. 391) erlassen. Hierdurch wurde eine regionale Reserve von Pflanzungsrechten in Berlin geschaffen, aus der das Bezirksamt Neukölln von Berlin die Gewährung von Pflanzungsrechten bzw. das Recht zur Anpflanzung von Rebstöcken auf einer Fläche von 4.000 m² zur Herstellung und Vermarktung von Wein durch die damalige Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erteilt wurde. 

Zu 5.: 

Eine Versagung des Weinanbaus durch den früheren Bezirksbürgermeister Buschkowsky hat es im Jahr 2015 nicht gegeben. 

Es wird auf Frage 4 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Kriminalitätsschwerpunkt Neukölln

Kriminalitätsschwerpunkt Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/299/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele sogenannte Clan-Familien mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen sind dem Bezirksamt im Bezirk Neukölln bekannt?

2. Wie viele Mitglieder aus diesen Familien, die dem organisierten Verbrechen zugeordnet werden, sind dem Bezirksamt bzw. der Polizei insgesamt bekannt?

3. Wo befinden sich die Schwerpunkte, an denen illegaler Betäubungsmittelhandel im Bezirk Neukölln stattfindet?

4. In welchen Arealen im Bezirk Neukölln wurden in den letzten Jahren vermehrt Straftaten festgestellt?

5. Welche Areale werden im Bezirk Neukölln als sogenannte kriminalitätsbelastete Orte (kbO) eingestuft?

6. Wie positioniert sich das Bezirksamt dazu, die kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) an Stellen, an denen es möglich ist, mit Kameras auszustatten und eine Live-Überwachung einzurichten, um der Polizei die Ermittlungsarbeit zu erleichtern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/299/XXI vom 29.04.2024

Sehr geehrter Herr Hohmann, 

nachstehend beantworte ich Ihre kleine Anfrage: 

Zu 1.) und 2.) 

Das Bezirksamt geht nach den ihm vorliegenden Informationen davon aus, dass derzeit Mitglieder mit Bezug zur Clankriminalität aus zwölf verschiedenen Familien Aktivitäten in Neukölln entfalten. Das Bezirksamt hat keine Informationen über Mitglieder aus Familien, die dem organisierten Verbrechen zugeordnet werden, außer die Informationen sind presseöffentlich bekannt geworden. 

Zu 3.) 

Der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln findet insbesondere im Norden des Bezirks großflächig statt und belastet die Anwohnerinnen und Anwohner vor allem durch zahlreiche Konsumhinterlassenschaften im öffentlichen Raum, weil die erworbenen Betäubungsmittel meist direkt konsumiert werden. Hier liegen die Schwerpunkte fast immer rund um die Verkehrsknotenpunkte des ÖPNV. 

Zu 4.) 

Die Auswertung der festgestellten Anzahl von Straftaten obliegt der Polizei Berlin. Dem Bezirk Neukölln stehen die öffentlich zugänglichen Daten aus dem Kriminalitätsatlas Berlin zur Verfügung. 

Dem ist zu entnehmen, dass sich die Anzahl der festgestellten Straftaten 2023 wie folgt darstellt:

Im Vergleich der erhobenen Daten seit 2014 lässt sich feststellen, dass die Anzahl der festgestellten Straftaten in den einzelnen LOR auf einem verhältnismäßig gleichbleibenden Niveau bewegen. 

Zu 5.) 

In Neukölln sind die Bereiche Hermannplatz/Donaukiez und Hermannstraße/Bahnhof Neukölln als Kriminalitätsbelastete Orte ausgewiesen. 

Zu 6.) 

Das Bezirksamt begrüßt alle Maßnahmen, die der Polizei Berlin dabei helfen, Straftaten zu verhindern bzw. aufzuklären und sich im rechtlich vorgegebenen Rahmen umsetzen lassen. 

Martin Hikel 

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Vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile und die sozioökonomische Lage in Neukölln

Vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile und die sozioökonomische Lage in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/298/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Schulabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

2. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Ausbildungsabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

3. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Erwerbstätigenquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?

4. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Armutsquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?

5. Wie hoch war die Gesamtsterblichkeit je 100.000 Einwohner altersstandardisiert in der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

6. Wie hoch war die vorzeitige Sterblichkeit von 0-64 Jahren in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

7. Wie hoch war die Alterssterblichkeit von 65 Jahren und älter in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?

8. Welchen Bezirksrang nimmt der Bezirk Neukölln in den Fragen 1-7 in Berlin aufgeschlüsselt nach den einzelnen Fragen ein?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/298/XXI vom 13.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Bevölkerung ohne allgemeinen Schulabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 9,8 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.1. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung. 

Zu 2.: 

Bevölkerung ohne beruflichen Bildungsabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer/beruflicher Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 28,8 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.2. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung. 

Zu 3.: 

Erwerbstätigenquote (15- bis 64-jährige Erwerbstätige an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 65,4 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 12 (niedrigster Anteil). 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.3. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren bis unter 64 Jahren zur Verfügung. 

Zu 4.: 

Armutsgefährdungsquote (Anteil der Bevölkerung mit einem bedarfsgewichteten Einkommen unterhalb der landesspezifischen Armutsgefährdungsschwelle an der Gesamtbevölkerung in %) 2022: 29,4 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Regionaler Sozialbericht Berlin und Brandenburg 2022, Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Auf Ebene der Bezirke ist nur der Indikator der Armutsgefährdung verfügbar. Die Daten stehen in den Bezirken nur für die Gesamtbevölkerung und nicht für einzelne Alters-gruppen zur Verfügung. 

Zu 5.: 

Gesamtsterblichkeit (Todesfälle je 100.000 Einwohner:innen / altersstandardisiert nach der alten Eurobevölkerung) 2020: 596,0 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil). 

Quelle: Bezirksregionenprofil Neukölln 2022, Todesursachenstatistik bezogen auf die Einwohnerregisterstatistik. Daten für 2022, die eine Altersstandardisierung zulassen, stehen den Bezirken nicht zur Verfügung. 

Zu 6.: 

Vorzeitige Sterblichkeit (Todesfälle 0 – 64 Jahre) 2022: 524 

Vorzeitige Sterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 16,2 % 

Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 5. Vier Bezirke haben eine höhere vorzeitige Sterblichkeit in %. 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Die vorzeitige Sterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet. Darüber hinaus ist die Beantragung von Mitteln für eine wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens vorgesehen. 

Zu 7.: 

Alterssterblichkeit (Todesfälle 65 Jahre und älter) 2022: 2.716 

Alterssterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 83,8 % Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 7. 6 Bezirke haben eine höhere Alterssterblichkeit in %. 

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Alterssterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet. 

Zu 8.: 

Siehe Frage 1 bis 7. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Illegaler Hundewelpenhandel in Neukölln

Illegaler Hundewelpenhandel in Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1160/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind dem Bezirksamt Fälle von illegalem Hundewelpenhandel im öffentlichen Raum in Neukölln bekannt, insbesondere durch Bettler, wie es Vorfälle am Alexanderplatz oder Kurfürstendamm zeigen?
  2. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um den illegalen Handel mit Hundewelpen im Bezirk zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1160/XXI vom 24.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem VetLeb ist im Jahr 2023 ein Fall von öffentlichem Welpenhandel im hiesigen Bezirk zur Kenntnis gelangt. Der Verkauf eines Pudelwelpen wurde von unbekannten Personen im Körnerpark durchgeführt. 

Zu 2.: 

Das VetLeb informiert den örtlich zuständigen Polizeiabschnitt sowie den AOD über Fälle von illegalem Welpenhandel im öffentlichen Raum, um an diesen Orten vermehrte Kontrollen durchführen zu können. Darüber hinaus arbeitet das VetLeb mit anderen Landes- und Bundesbehörden eng zusammen. Anhaltspunkte aus der Bevölkerung wird stets nachgegangen. Jedoch bestehen hinsichtlich der technischen (insb. in Bezug auf den Onlinehandel entsprechende Beweissicherungssoftware) und personeller Ausstattung des amtstierärztlichen Dienstes, einschließlich der Fachverwaltung, erhebliche Defizite. 

Der Personalmangel verhindert aktuell auch proaktive und tiefgründige Recherchen, die aber gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Nachfrage fachlich notwendig wären. Ebenso verhält es sich mit informativen Sensibilisierungsmaßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit) und Beratungsangeboten, die zu unserem Bedauern aufgrund vorrangiger, akuter Fälle nicht umgesetzt werden können. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft zum Jahreswechsel 2023/24 in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. An welche Schulen im Bezirk Neukölln wurde der Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft, ihre Kinder/Jugendlichen zu ermahnen, Sicherheits- und Rettungskräfte nicht mit Pyrotechnik anzugreifen, verschickt? 

2. Wo liegen aus Sicht des Bezirksamts die Ursachen, dass ein solcher Brief der Berliner Polizei nötig war?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1150/XXI vom 24.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Das Bezirksamt hat zur Beantwortung der Anfrage zuständigkeitshalber die regionale Schulaufsicht als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) um Zuarbeit gebeten. Ein Brandbrief der Polizei an Schulen im Bezirk ist dort nicht bekannt. Daher kann die Frage, an welche Schulen ein solcher Brief verschickt wurde, nicht beantwortet werden.

Durch Medienberichte ist dem Bezirksamt ein Elternbrief der Berliner Polizei bekannt geworden, den diese im Vorfeld zum Jahreswechsel 2023/24 verschickt hat. Das Bezirksamt wertet dieses Schreiben nicht als Brandbrief. Es enthält u.a. Informationen zur Verwendung von Feuerwerk und zu den damit verbundenen Gefahren. Zudem enthält das Schreiben den Hinweis, dass auch die Mitarbeitenden der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Ordnungsamtes mit Respekt und Toleranz behandelt werden und unverletzt ins Neue Jahr starten möchten. Angesichts der Silvesterkrawalle 2022/23 hält das Bezirksamt die Versendung eines solchen Schreibens durch die Berliner Polizei für angemessen. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 24. Januar 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert die sofortige Räumung des von der KulturNeudenken UG – Oyoun – genutzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße.

Nach den antisemitischen Vorfällen bei Veranstaltungen des Kulturzentrums Oyoun im vergangenen Jahr hat der Berliner Senat ein Ende der Förderung von Oyoun angekündigt. Damit einhergehend sollte der Betreiber des Kulturzentrums, die KulturNeudenken UG, bis Ende 2023 das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen. Dieser Aufforderung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH ist der Betreiber bisher nicht nachgekommen und versucht eine Übergabe weiter in die Länge zu ziehen. Oyoun gibt selbst zu, dass durch die Streichung der Fördermittel das Haus nicht mehr instand gehalten und abgesichert werden könne. Damit ist ein kritischer Zustand eingetreten, den das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Senat rasch beenden muss. Die KulturNeudenken UG verhält sich letztlich wie Hausbesetzer, was sich der Bezirk nicht gefallen lassen darf. 

Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen zu lassen.

Ergebnis Drs. Nr. 1138/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge

Aufhebung der Baustellenabsperrung vor der Seniorenwohnanlage Rollbergstraße 22

Aufhebung der Baustellenabsperrung vor der Seniorenwohnanlage Rollbergstraße 22

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. Januar 2024

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, vor der Seniorenwohnanlage „MoRo Seniorenwohnanlagen e.V.“ in der Rollbergstraße 22 die Baustellenabsperrung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Begründung:

Laut der Geschäftsführerin der Seniorenanlage stellt die Baustellenabsperrung, die bis mindestens 19.12.2024 aufgrund von Baumaßnahmen für eine Geschäftsstelle des BUND bestehen bleiben soll, eine Gefährdung für Rettungseinsätze für die 118 Senioren in der Anlage dar. Laut Geschäftsführung muss im Durchschnitt viermal pro Woche der Rettungswagen gerufen werden, dessen Besatzung sich zeitraubend mit dem Öffnen der Absperrung beschäftigen muss.

Das ist nicht hinnehmbar, da es bei den Einsätzen um altersbedingte Komplikationen wie Herz-Kreislauf-Notfälle und Schlaganfälle geht, bei denen jede Sekunde zählt. Eine Gefährdung durch die gegenüber der Seniorenanlage liegenden Baustelle geht für Passanten, Rad- und Autofahrer nicht aus, da diese durch einen Metallzaun gesichert ist. Ein weiteres Argument des Bezirksamts, dass durch die Bauabsperrung Autofahrer vom Zuparken der Rettungsgasse abgehalten werden sollen, ist nicht stichhaltig.

Zum einen behindert die Baustellenabsperrung Rettungsfahrzeuge unnötig und zum anderen kann über temporäre Parkverbotsschilde für Pkw Abhilfe geschaffen werden. Das Bezirksamt muss mit der sofortigen Aufhebung der Baustellenabsperrung die Rettung von Menschenleben durch Einsatzkräfte sicherstellen. 

Ergebnis Drs. Nr. 1132/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss VuT)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Antrag wurde im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde im Rahmen der Konsensliste entschieden:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1141/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen wurden die Honorar- und Werkverträge, die durch das Bezirksamt mit externen Arbeitskräften seit 2019 abgeschlossen wurden, erst zum jetzigen Zeitpunkt einer Prüfung unterzogen?

2. Warum wurden die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften lediglich im Gesundheitsamt geprüft?

3. Wer hat die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften im Gesundheitsamt abgeschlossen?

4. Wann liegen die Ergebnisse des Statusfeststellungsverfahrens der entsprechend geprüften Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften vor und welches Ergebnis haben bzw. hatten diese Verfahren? 

5. Welche Stelle zeichnet nach bisher festgestellter Sachlage für den für das Bezirksamt entstandenen Schaden verantwortlich?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1141/XXI vom 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:


Zu 1.:
Erst durch einen Finanz-Controlling-Bericht betreffend der Ausgaben des Gesundheitsamtes
im Rahmen der Corona-Krise wurden Unstimmigkeiten erkannt. Im Wege eines Controllings
wurde erkannt, dass weitere risikobehaftete Honorarverträge im Gesundheitsamt geschlossen
wurden. Die vollständige Aufarbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch.


Zu 2.:
Im Gesundheitsamt wurden risikobehaftete Honorarverträge festgestellt.


Zu 3.:
Fragen zu Einzelpersonalien können im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden
nicht beantwortet werden.


Zu 4.:
Bislang wurde in 16 von 18 abgeschlossenen Fällen eine abhängige Beschäftigung festge-
stellt. Die Statusfeststellungsverfahren werden sukzessive beantragt, da sie sehr zeitaufwendig
sind.


Zu 5.:
Die Verantwortung trägt das jeweilige Fachamt, welches die Verträge geschlossen hat. Etwa-
ige Rückgriffe auf Mitarbeitende des Bezirksamtes werden aktuell geprüft.


Es gilt das gesprochene Wort!


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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