Ausgabensperre für Anschaffungskosten in Vorbereitung der Parkraumbewirtschaftung im Haushaltsjahr 2023 

Ausgabensperre für Anschaffungskosten in Vorbereitung der Parkraumbewirtschaftung im Haushaltsjahr 2023 

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 27. September 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, für die in 2023 anfallenden Anschaffungskosten für die Bereitstellung der Infrastruktur für die Parkraumbewirtschaftung i.H.v. 368.000 EUR (im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 im Ansatz für 2023 angegeben unter Kapitel 3400, Titel 71500) sowie für den in 2023 angesetzten Verlustausgleich aus dem Wirtschaftsplan i.H.v. 441.000 EUR (im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 im Ansatz für 2023 angegeben unter Kapitel 3400, Titel 68209) eine Ausgabensperre zu beschließen. Gleichzeitig wird das Bezirksamt gebeten, zu prüfen, ob die Mittel für den Erhalt des Wachschutzes an Neuköllner Schulen im Jahr 2023 eingesetzt werden können. 

Begründung: Angesichts der Haushaltssperre, die das Bezirksamt laut Pressemitteilung vom 19.09.2023 verhängt hat, sollten die ohnehin knappen Haushaltsmittel des Bezirks für sinnvollere Dinge – etwa den Wachschutz an Neuköllner Schulen – verwendet werden. 

Ergebnis Drs. Nr. 0978/XXI: Dringlichkeit in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0983/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Bitte erläutern Sie unter Nennung der Rechtsgrundlage, warum für den Stadtrat für Stadtentwicklung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Gehaltszahlungen in Höhe der Besoldungsgruppe B5 vorgesehen sind, obwohl der derzeitige Stelleninhaber seit 2023 nicht mehr stellvertretender Bezirksbürgermeister ist? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0983/XXI vom 27.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Das Abgeordnetenhaus hat am 23.03.2023 ein Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des
Abgeordnetenhauses vom 12.02.2023 beschlossen.
Nach § 7 dieses Gesetzes erhalten ausgeschiedene Bezirksbürgermeister:innen, die infolge der
Wiederholungswahl Mitglied des Bezirksamtes geblieben sind, eine Ausgleichszulage zwischen
alter und neuer Besoldung. Diese Regelung gilt auch für stellvertretende Bezirksbürgermeister:innen.


Mithin erhält der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr bis zum Ende der
Wahlperiode eine Ausgleichszulage zwischen Besoldungsgruppe B4 und Besoldungsgruppe B5.


Es gilt das gesprochene Wort!

Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Gerrit Kringel, Stv. Bezirksbürgermeister

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Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0963/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten sind dem Steuerzahler nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die Beauftragung einer externen Kanzlei in den presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten gegen den Verlag G.B. GmbH & Co. KG entstanden, die im Zuge der Berichterstattung der Wochenzeitung DIE ZEIT über das Neuköllner Gesundheitsamt angestrengt wurden?
  2. Welchen Stundensatz rechnet die mit den unter 1) genannten Rechtsstreitigkeiten beauftragte Kanzlei nach Kenntnis des Bezirksamtes ab?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0963/XXI vom 20.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

ich erlaube mir vorab darauf hinzuweisen, dass – im Gegensatz zur Suggestion in Ihrer Überschrift – die Rechtsstreitigkeiten einzig und alleine wegen falscher Behauptungen in der ZEIT und auf Zeit Online erforderlich wurden.

Für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die ZEIT sowie Zeit Online haben im Zusammenhang mit dem schrecklichen Messerangriff vom 3. Mai 2023 auf zwei Kinder an der Evangelischen Schule Neukölln geschrieben, der Mann sei dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) bekannt gewesen. Das ist jedoch nicht der Fall.

Im Gegensatz zu vielen anderen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt Neukölln hat der Autor des Artikels, Herr Jan Schweitzer, diese Information nicht beim Bezirksamt Neukölln überprüfen lassen, sondern ungeprüft veröffentlicht. Damit wurde ein kausaler Zusammenhang zwischen der zweifelsohne schwierigen Situation im SpD und dem Messerangriff konstruiert, der inakzeptabel ist und einen erheblichen Schaden für das Bezirksamt und die Mitarbeitenden des Bezirksamtes bedeutet.

Auf einen entsprechenden Hinweis der Pressestelle des Bezirksamtes mit der Bitte um eine Korrektur und Gegendarstellung reagierte der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und unmittelbar mit einem Anwaltsschreiben. Daraufhin beschloss das Bezirksamt die Beauftragung einer externen Kanzlei zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzung beantragte das Bezirksamt vor dem Landgericht Hamburg u.a. die Veröffentlichung einer Gegendarstellung zur Falschbehauptung. Das Landgericht bestätigte den Anspruch des Bezirksamtes in seinem Beschluss Az.: 324 O 203/23 vom 9. Juni 2023.

Am 12. Juni 2023 legten die Anwälte der ZEIT (Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und Zeit Online GmbH) Widerspruch gegen diesen Beschluss ein. Das Landgericht Hamburg bestätigte seine einstweilige Verfügung. Nachdem die ZEIT dem gerichtlichen Beschluss zum Abdruck der Gegendarstellung nicht nachkam, beantragte das Bezirksamt die Verhängung eines Zwangsgeldes.

Das Hanseatische Oberlandesgericht wies den Antrag der ZEIT, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen, am 21. Juli 2023 zurück, „weil die Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“ (Az.: 7 U 26/23). Schließlich beantragte die ZEIT beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, um den zeitnahen Abdruck der Gegendarstellung zu verhindern. Dieser Antrag wurde durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes am 31. Juli 2023 einstimmig abgelehnt (1 BvR 1451/23). Daraufhin erfolgte im August 2023 der Abdruck der Gegendarstellung des Bezirksamtes.

Dem Bezirksamt sind im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Rechtskanzlei Kosten über 6.140.40 Euro entstanden. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 1.171,60 Euro im Rahmen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses durch das Landgericht Hamburg.

Zu 2.:

Vereinbarungen zu Honorarkosten fallen grundsätzlich unter das Geschäftsgeheimnis.

Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort!

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Tigermücke in Berlin

Tigermücke in Berlin

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage (0952/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wurde das Bezirksamt Neukölln vom Landesamt für Gesundheit und Ordnung oder von einer anderen Behörde über die asiatische Tigermücke informiert bzw. gewarnt?
  2. Wenn ja, wann geschah dies von wem und in welcher Form?
  3. Sind Maßnahmen oder andere Handlungsempfehlungen gegen die Verbreitung der Tigermücke an die Kleingartenanlagen im Bezirk Neukölln bereits umgesetzt worden oder in Planung?
  4. Wie setzt das Bezirksamt die Bürger in Neukölln über die Gefahrenlage und die Möglichkeit zur Vermeidung der Ausbreitung der asiatischen Tigermücke in Kenntnis, bzw. an wen können sich die Bürger mit eigenem Garten und/oder Gartenteich wenden?
  5. Wie erfolgt seitens des Bezirksamtes die Kontrolle über die Ausbreitung der asiatischen Tigermücke?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0952/XXI vom 20.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Die erstmalige Information über das Auftreten der Asiatischen Tigermücke erfolgte im Jahr 2021 über das Bezirksamt Treptow-Köpenick. Seitdem gab es regelmäßigen Austausch mit dem Bezirk sowie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Zu 3.:

In Abstimmung mit dem Bezirk Treptow-Köpenick wurde von Seiten des Gesundheitsamtes Informationen über die Tigermücke, die von ihr ausgehenden möglichen Gefahren sowie Bekämpfungswege an Kleingartenanlagen in Neukölln versendet. Zum Teil findet die Informationsverbreitung aktuell noch statt.

Zu 4.:

Nach bezirksübergreifender Einigung übernimmt das Bezirksamt Mitte eine zentrale Anlauffunktion für Fragen und Sichtungsmeldungen zur Tigermücke unter vektormonitoring@ba-mitte.berlin.de. Das Gesundheitsamt hat darüber hinaus auf der eigenen Internetseite Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.

Zu 5.:

Ein Monitoring über die Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke in Berlin und darüber hinaus ist gesamtstädtische bzw. länderübergreifende Aufgabe. Dem Bezirk stehen dafür bisher keine Mittel zur Verfügung.

Die Asiatische Tigermücke ist zwar grundsätzlich in der Lage, verschiedene Krankheiten zu übertragen. Tatsächliche Erkrankungen, die nicht mit einem Auslandsaufenthalt in Verbindung stehen und damit auf eine Übertragung durch die Asiatische Tigermücke schließen lassen, sind jedoch bisher nicht nachgewiesen.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Ohne Wachschutz an den Neuköllner Schulen, keine Sicherheit für die Schüler und Lehrer

Ohne Wachschutz an den Neuköllner Schulen, keine Sicherheit für die Schüler und Lehrer

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0950/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Sicherheitsdienstmitarbeiter – aufgeschlüsselt nach den betroffenen Schulen und der jeweiligen Anzahl der Sicherheitsdienstmitarbeiter – wurden bislang an den zwölf als besonders schutzbedürftig geltenden betroffenen Neuköllner Schulen insgesamt beschäftigt?

2. Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle – bitte nach den Jahren, der jeweiligen Schule, der Art und der Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln – wurden dem Bezirksamt im Zeitraum von 2007 bis 2023 gemeldet? 

3. Wie oft musste bei den sicherheitsrelevanten Vorfällen – bitte nach den Jahren, der jeweiligen Schule, der Art und der Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln – nach Kenntnis des Bezirksamtes die Polizei hinzugezogen werden? 

4. Geht das Bezirksamt davon aus, dass die Streichung des Wachschutzes an den Neuköllner Schulen wie schon im Jahr 2012 rückgängig gemacht werden kann, wenn erneut Drogenabhängige in den Schultoiletten angetroffen werden oder weitere Gefährdungslagen für Schüler und Lehrer entstehen? 

5. Wie positioniert sich das Bezirksamt zu den Meldungen durch das Kollegium im Albert-Schweitzer-Gymnasium, dass es schon nach den ersten Tagen seit dem Wegfallen des Wachschutzes dazu gekommen ist, dass schulfremde Personen in die Schule eindringen wollten und der Schulbetrieb in einer sicheren Atmosphäre für die Schüler nicht weiter gewährleistet werden kann? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0950/XXI vom 20.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ich komme nun zur Auflistung der Schulen mit Wachschutz und deren Anzahl an Sicherheitsmitarbeitern. Zunächst nenne ich jeweils die Schule und Folgend die Anzahl an Sicherheitspersonal:

Zu 2 und 3:

Es wird keine Statistik über sicherheitsrelevante Vorfälle im äußeren Umfeld von Schulen geführt.

Zu 4:

Die Frage, ob die Streichung des Wachschutzes rückgängig gemacht werden kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden, da dies von zusätzlichen finanziellen Mitteln abhängig ist.

Zu 5:

Das Bezirksamt ist sich der Bedeutung und Notwendigkeit des Wachschutzes an Neuköllner Schulen bewusst und hat diesen daher seit 2012 bereitgestellt und als einziger Bezirk finanziert.
Nun sind wir mit einer angespannten finanziellen Situation konfrontiert, die uns dazu zwingt, schwierige Entscheidungen zu treffen.

Wir nehmen die Meldungen der Albert-Schweizer-Schule sehr ernst. Wir sind natürlich weiterhin in einem engen Austausch mit allen betroffenen Schulleitungen, um alle bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Lehrer:innen und Schüler:innen zu prüfen.

Karin Korte, Bezirksstadträtin. Es gilt das gesprochene Wort!

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Neuregelung der Nutzung von E-Scootern/E-Tretrollern im Bezirk Neukölln

Neuregelung der Nutzung von E-Scootern/E-Tretrollern im Bezirk Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 20. September 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ein neues, verbindliches Reglement von E-Scootern/E-Rollern im Bezirk Neukölln festzulegen bzw. die zuständige Senatsverwaltung zu ersuchen, neue, verbindliche Regelungen zu erlassen.

Folgende Maßnahmen sind auf Möglichkeit ihrer Umsetzung hin zu prüfen:

Parken nur noch auf ausgewiesenen Flächen. Mittels Geofencing in den Ausleihe-Apps kann das Abstellen in nicht für diese Roller ausgewiesenen Parkzonen verhindert werden. Der Nachweis bei der Registrierung zur Nutzung der E-Scooter via Führerschein, zumindest mit dem Nachweis einer Fahrerlaubnis für Mofas, ist eine weitere Handlungsoption. Jenseits des Systems der Ausleihe kann die Nutzung auch über den Kauf eines E-Rollers geregelt werden:

Mit dem Erwerb eines solchen Fahrzeugs und der Zulassung auf den eigenen Namen, ginge die Verantwortung auf den Fahrzeughalter über, wie beispielsweise beim Auto. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine Helmpflicht, sind zu prüfen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, die zuständige Senatsverwaltung aufzufordern, die Bußgeldverordnung für nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter/-Roller anzupassen.

Begründung: Die Diskussion über die Nutzung von E-Scootern beschäftigt die Politik regional wie bundesweit. Zwar ist aus rechtlichen Gründen eine Volksabstimmung wie in Paris über ein Verbot dieser Fahrzeuge auf Landesebene nicht möglich. Doch ist die Pariser Entscheidung für ein Verbot dieser Roller ein wichtiger Debattenbeitrag über den Umgang mit diesem Transportmittel in Berlin. Auch in Neukölln gibt es von den Bürgern kritische Stimmen, die ein Verbot unterstützen. Ein Projekt des Bezirksamts mit dem Namen Pilotprojekt „#BESSERMITEINANDER“ zur Kontrolle und Zonenausweisungen für E-Scooter/E-Tretroller in Neukölln ist zwar abgeschlossen. Allerdings gibt es bisher kein öffentlich bekanntes Ergebnis zu diesem Projekt und eine Anfrage seitens der AfD-Fraktion dazu ist bisher unbeantwortet geblieben. Wir fordern aus folgenden Gründen eine Neuregelung für die Nutzung von E-Scootern in Neukölln:

1. Behinderungen:
Bisher ist es nicht gelungen, ein überzeugendes Konzept für die Nutzung, insbesondere das Parken bzw. Abstellen der E-Scooter zu entwickeln. Derzeit ist das Abstellen der Scooter an beliebigen Stellen erlaubt. Das führt oft zu starken Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise E-Scooter auf Geh- wegen, die regelrechte Stolperfallen sein können.

2. Umweltverträglichkeit
E-Scooter sind kein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Um die Roller für ihre Nutzer verfügbar zu machen, müssen die Fahrzeuge mit viel Aufwand in der Stadt verteilt werden, wodurch zusätzliche Mobilitätskosten entstehen. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Nutzer die Roller in Gewässer versenken, wo die Batterien Schaden an der Umwelt anrichten.

3. Gefährdung
Viele E-Scooter werden in Wildwest-Manier abgestellt und stellen eine Gefahr für Fußgänger dar, vor allem für ältere Menschen. Auch ist zu beobachten, dass ungeübte Fahrer die Roller nicht beherrschen. In Unkenntnis der Vorschriften werden die Scooter häufig auf Radwegen (in beliebiger Richtung) verwendet und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer.

4. Vollgestellte Innenstädte
Innenstadtbezirke wie Neukölln werden von den Rollern regelrecht zugeparkt. Es wäre daher sinnvoll, zumindest mit einer eingeschränkten Zulassung an wenige, zuverlässige Anbieter für eine maßvolle Verringerung der Roller zu sorgen.

5. Sinnhaftigkeit
E-Scooter gelten seitens der Anbieter als ein sinnvolles Mittel zum Abkürzen der so genannten letzten Meile als Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Jedoch dienen sie überwiegend für junge Verkehrsteilnehmer als eine Art günstiges Spaßtransportmittel, mit dem häufig gegen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen wird.

Ergebnis Drs. Nr. 0937/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Antrag wurde in den Ausschüssen VuT und Ord abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Situation im Körnerpark hinsichtlich denkmalpflegerischer und sicherheitsrelevanter Aspekte 

Situation im Körnerpark hinsichtlich denkmalpflegerischer und sicherheitsrelevanter Aspekte 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/241/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt den aktuellen Zustand im Körnerpark hinsichtlich der im Titel der Anfrage genannten Aspekte allgemein? 

2. Sind dem Bezirksamt Schäden auf dem gepflasterten Weg neben der Wasserkaskade bekannt? 

3. Wenn ja, seit wann? 

4. Wenn ja, wann ist mit Abhilfe der Schäden zu rechnen? 

5. Wie will das Bezirksamt gegen Verschmutzung im Körnerpark (z.B. umherliegende Plastikflaschen bzw. Müll in den Wasserbassins) wirksam vorgehen? 

6. Duldet bzw. erlaubt das Bezirksamt die Nutzung der geschützten Grünflächen für Besucher des Parks, obwohl Verbotsschilder existieren (z.B. als Liegewiese, Picknickplatz, Ballsport)? 

7. Ist dem Bezirksamt eine Zunahme von Drogenkriminalität im bzw. um den Körnerpark herum bekannt (wenn ja, bitte konkretisieren)? 

8. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt für den Körnerpark als über Neukölln hinausreichendes Natur- und Kulturdenkmal in nächster Zukunft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/241/XXI vom 24.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Gartendenkmal Körnerpark ist aus denkmalpflegerischer Sicht in einem guten Zustand. Wenn der massive Nutzungsdruck aus den umliegenden Wohngebieten berücksichtigt wird, kann die Leistung des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) in diesem Park nicht genug gewürdigt werden. Insbesondere die Stauden- und Sommerblumenbepflanzung ist von großer Qualität und zeichnet sich durch einen durchweg guten Pflegezustand aus. Bei einem Ortstermin der Unteren Denkmalschutzbehörde Neukölln am 14.09.2023 war der Park überwiegend sauber und gepflegt. Verunreinigungen im Park lassen sich auf Drogenkonsum mit entsprechenden Hinterlassenschaften zurückführen. 

Die Polizei bestreift den Park in unregelmäßigen Abständen. Nach Auskunft des zuständigen Abschnitts ist das Beschwerdeaufkommen der Anwohner*innen und Parknutzer*innen zurückgegangen. Dies wird einerseits mit der verbesserten Information der Öffentlichkeit (u.a. Bürgerversammlung) begründet, andererseits mit der Mobilität der Drogenszene, die aufgrund verschiedener externer Einflüsse ihre Aktivitäten gelegentlich verlagert. 

Sicherheitsrelevante Aspekte mit Kriminalitätsbezug liegen in der Zuständigkeit der Polizei bzw. der Strafverfolgungsbehörden. Die parlamentarische Kontrolle für diese Institutionen obliegt dem Abgeordnetenhaus. Für eine weitergehende Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 2. bis 4.: 

Die Schäden im Gehwegpflaster, insbesondere diejenigen, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hätten bedeuten können, waren dem Bezirksamt seit der 37. KW bekannt und wurden daraufhin unmittelbar beseitigt. 

Zu 5.: 

Der Körnerpark wird regelmäßig gereinigt. Gegenwärtig geschieht dies aufgrund des hohen Müllaufkommens täglich; mit dieser Leistung ist eine Fremdfirma beauftragt. Darüber hinaus ist im Körnerpark (sowie in der Grünfläche Rübelandstraße, der Thomas- und der Lessinghöhe) ein von Fixpunkt e.V. betreutes sogenanntes Peer-Projekt tätig. 

In diesem Rahmen reinigen (ehemalige) Drogennutzende den Park von Drogenkonsumrückständen. Damit ist ein wirksames Vorgehen gegen Verschmutzung gewährleistet. Außerhalb der Anwesenheit der reinigenden Personen kann eine Verschmutzung gleichwohl nicht verhindert werden. Die Präsenz einer ausreichenden Zahl von Gärtner*innen des SGA wird als geeignet betrachtet, die Parkbesucher*innen zu ordnungsgemäßem Verhalten zu motivieren. Hierfür steht allerdings nicht genügend Personal zur Verfügung. Insgesamt ist, zur wirksamen Müllvermeidung, letztlich auch eine zwingende Verhaltensänderung der Parknutzer*innen erforderlich: Es müssen die vorhandenen Mülleimer benutzt oder der Müll ggf. mit nach Hause genommen werden. 

Die Kaskade ist leider regelmäßig verunreinigt. Die Berliner Wasserbetriebe sind seit kurzem damit betraut sind, die Wasserkaskade täglich zu reinigen. 

Zu 6.: 

Die Nutzung gesperrter Wiesen ist nicht erlaubt. Mangels geeigneter Instrumente und ausreichenden Personals kann jedoch das Nutzungsverbot nicht durchgängig durchgesetzt werden. 

Zu 7.: 

Dass die Drogennutzung im Körnerpark und dessen Umgebung zugenommen hat, ist dem Bezirksamt bekannt und wurde mehrfach im zuständigen Ausschuss berichtet. Die Entwicklung wird seit etwa einem Jahr beobachtet. Sie stellt eine starke Belastung für den Park und seine Umgebung dar. Neben Konsumrückständen hat auch das Aufkommen an unspezifischem Müll zugenommen, außerdem werden die Gebüsche durch Fäkalien verunreinigt. 

Der Handel mit illegalen Suchtmitteln findet oftmals in näherer Umgebung von öffentlichen Orten statt, an denen der Drogenkonsum erfolgt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass im Körnerpark und dessen Umgebung neben der Drogennutzung auch dem illegalen Handel nachgegangen wird. Bekannt ist, dass der zuständige Polizeiabschnitt sowohl mit Beamten in Zivil als auch mit Beamten in Uniform im Körnerpark und dessen Umgebung gegen den Handel mit illegalen Suchtmitteln wie an anderen Orten Neuköllns tätig ist. Polizeiliche Maßnahmen bedingen oftmals eine lokale Veränderung sowohl des Handels als auch des Konsums. 

Sicherheitsrelevante Aspekte mit Kriminalitätsbezug liegen in der Zuständigkeit der Polizei bzw. der Strafverfolgungsbehörden. Die parlamentarische Kontrolle für diese Institutionen obliegt dem Abgeordnetenhaus. Für eine weitergehende Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 8.: 

Der Körnerpark ist ein Gartendenkmal und als solches geschützt. Sollte die Personalausstattung dies weiterhin zulassen, wird der Park auch in Zukunft denkmalgerecht gepflegt. 

Es gibt im Körnerpark neben dem Café und der Galerie eine Planung für Kreativwerkstätten. Diese sollen im Körnerkiez Ankerpunkt für künstlerisches Arbeiten und Künstler*innen werden. Geplant sind Sanierung und Umbau der historischen Toiletten der Orangerie im Körnerpark zu einer Bildhauerwerkstatt, Bau eines Materiallagers sowie Errichtung eines Skulpturenparks.

Um das Workshop-Angebot im Kreativraum zu erweitern und die Bildhauerwerkstatt als eigenständiges Angebot zu verstetigen und auszubauen, sollen die historischen Toiletten am Körnerpark finanziert durch das Programm „Soziale Infrastrukturmaßnahmen in sozial benachteiligten Quartiere“ voraussichtlich ab 2024 saniert werden. Diese Räumlichkeiten könnten dann für eine Bildhauerwerkstatt genutzt werden. Die Bildhauertätigkeiten würden überwiegend auf dem Vorplatz vor den historischen Toiletten stattfinden. Die historischen Toiletten selbst würden als Besprechungsraum mit behindertengerechter Toilette, Küchenzeile und Besprechungstisch dienen. Ein Materialcontainer in der angrenzenden Grünanlage ergänzt den Umbau.

Zusätzlich soll entlang des ungenutzten Stücks der Jonasstraße ein Skulpturenpark entstehen, in dem Steinskulpturen präsentiert werden. Anwohnende und Parkbesuchende können so unabhängig von Öffnungszeiten oder möglichen Hemmschwellen eine Ausstellung betreten und sich mit der Kunst der Bildhauerei auseinandersetzen. Damit könnte dieser Bereich eine deutliche Aufwertung erfahren. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Der Regierende Bürgermeister Wegner und Innensenatorin Spranger wollen den Freibad-Sommer mit harten Maßnahmen retten

Der Regierende Bürgermeister Wegner und Innensenatorin Spranger wollen den Freibad-Sommer mit harten Maßnahmen retten

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0927/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurden bzw. wann werden nach Kenntnisstand des Bezirksamtes Neukölln die am 13.07.2023 vom Berliner Senat angekündigten Maßnahmen zum Schutz der Freibäder im Bezirk Neukölln umgesetzt?
  2. Welche Maßnahmen sollen im Detail umgesetzt werden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0927/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Die Neuköllner Freibäder fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Die Anfragen zu 1. und 2. sind durch die Berliner Bäderbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, zu beantworten.

Auf unsere Nachfrage hin, wurden die Anfragen von der Pressestelle der Berliner Bäderbetriebe folgendermaßen beantwortet:

Zu 1.:

Seit dem 15. Juli 2023 gilt für alle Sommerbäder und das Strandbad Wannsee: Einlass nur bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.

Im Sommerbad Neukölln ist außerdem seit dem 4. August 2023 eine Videoüberwachung des Eingangsbereiches des Bades in Betrieb. Die Bilder werden nach 72 Stunden automatisch überschrieben, wenn nicht zuvor die Polizei Berlin die Bilder zu Ermittlungszwecken angefordert hat.

Die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsdienstleister wurde deutlich erhöht. Auch die Präsenz der Polizei Berlin (z. B. durch Mobile Wachen) ist deutlich ausgeweitet worden.

Darüber hinaus hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, in der neben den Berliner Bäder-Betrieben auch die Senatsverwaltung für Inneres Sport, die Polizei Berlin und Träger der Jugendsozialarbeit vertreten sind. Diese AG wird laufend die eingeleiteten Maßnahmen evaluieren und evtl. weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.

Zu 2.:

Von weiteren detaillierten Maßnahmen, die in der oben genannten Arbeitsgruppe bearbeitet werden, haben wir zurzeit keine Kenntnisse.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Bauliche Mängel an der Lisa-Tetzner-Schule

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0918/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welchen Sanierungsbedarf welchen Umfangs gibt es aus Sicht des Bezirksamtes an der Lisa-Tetzner-Schule in Buckow?

2. Seit wann weiß das Bezirksamt von dem Sanierungsbedarf und wann ist mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0918/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Mit der Statuserhebung der Sanierungsbedarfe im Jahr 2016 und deren Fortschreibung ins Jahr 2023 hinein beträgt der aktuell erfasste Sanierungsstau ca. 20 Mio. €.
Es ist von einer Grundsanierung des Gebäudes und der Sporthalle auszugehen. Dazu zählen u.a. die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Renovierung der gesamten Innenräume, die Sanierung der Sanitärräume, die Schaffung der Barrierefreiheit, die Erneuerung der technischen Anlagen und deren Infrastruktur (z.B. Heizung, Elektroverteilung, Nachrichtentechnik).

Zu 2.:

Das Fachbereich Hochbau führt jährliche Begehungen zur Begutachtung der Bausubstanz zur Überprüfung der Standsicherheit, zur Fortschreibung des Sanierungsstaus und Aufstellung seiner Jahresplanung durch. Im Zuge der laufenden Unterhaltung werden unterjährig auch Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. In diesem Jahr wurden beispielhaft die Dächer Instandgesetzt und die Fenster überholt. Für eine vollumfängliche Sanierung bedarf es jedoch der notwendigen finanziellen Mittel über die Investitionsplanung des Landes und eines Ersatzstandortes. Ein erster Ansatz für die Sanierung befindet sich hier jedoch erst im Haushaltsjahr 2032.
Um den Schulbetrieb sicherzustellen, werden deshalb weitere kleinteilige Sanierungen in den folgenden Jahren notwendig werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Bestattungen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/239/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Bestattungen nach christlichem Ritus (Sargbestattungen) fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt Bitte nach Anzahl und Jahren auf-schlüsseln)? 

2. Sind Bestattungen nach christlichem Ritus (Sargbestattungen) im Bezirk Neukölln derzeit uneingeschränkt möglich (Bitte erläutern)? 

3. Wie viele Bestattungen (Urnenbestattungen) fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt (Bitte nach Anzahl und Jahren aufschlüsseln)? 

4. Sind Urnenbestattungen im Bezirk Neukölln derzeit uneingeschränkt möglich (Bitte erläutern)? 

5. Wie viele Bestattungen nach muslimischem Ritus fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt (Bitte nach Anzahl und Jahren aufschlüsseln)? 

6. Sind Bestattungen nach muslimischem Ritus im Bezirk Neukölln derzeit uneingeschränkt möglich (Bitte erläutern)? 

7. Wie viele Bestattungen nach den Riten sonstiger Religionsgemeinschaften z.B. nach den jüdischen, orthodoxen, Baha’i und anderen, die eine Erdbestattung aus religiösen Gründen vorsehen, fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt (Bitte nach Anzahl, der jeweiligen Religionsgemeinschaft und den Jahren aufschlüsseln)? 

8. Ist im Bezug auf die demografische Entwicklung (Bevölkerungsprognosen bis 2050) der Berliner Bevölkerung unter Einbeziehung der entsprechend vorhandenen Datenlage damit zu rechnen, dass der steigende Flächenbedarf für Bestattungen im Bezirk Neukölln zukünftig gedeckt werden kann (Bitte erläutern)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/239/XXI vom 25.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Vorbemerkung: 

Erläuterungen zur Begrifflichkeit: Auf den landeseigenen Neuköllner Friedhöfen werden sogenannte Erdbestattungen (in Särgen) und Urnenbestattungen durchgeführt. Manche Bestattungen werden religiös begleitet. Bestattungen nach christlichem Ritus werden nicht gesondert erfasst. 

Unter Bestattungen nach muslimischen Ritus ist zu verstehen, dass Grabstätten nach Mekka ausgerichtet sind und eine Bestattung nach religiösen Traditionen damit unter Beachtung der Friedhofsordnung möglich ist. Ob tatsächlich ein religiöser Ritus erfolgt, wird durch das Bezirksamt weder überprüft noch vorgegeben. 

Auszug aus dem Berliner Friedhofsgesetz: § 2 (2): „Auf landeseigenen Friedhöfen wird unabhängig von Konfession und Weltanschauung bestattet. Friedhofsträger ist das Land Berlin. Die Ausübung religiöser und weltanschaulicher Gebräuche bei Bestattungen und Totengedenkfeiern im Rahmen der Friedhofsordnung wird gewährleistet.“ 

Zu 2. und 4. 

Urnen- bzw. Erdbestattungen sind auf den landeseigenen Friedhöfen Neuköllns derzeit leider nicht uneingeschränkt möglich. Aufgrund des relativ hohen Zeitaufwandes beim Verkauf von Grabstellen bei gleichzeitigen personellen Engpässen kann derzeit nur ein Wahlgrab (Erd- oder Urnenbestattung) pro Bestattungstag angeboten werden. Außerdem werden Bestattungen in Wahlgräbern auf den Parkfriedhof sowie die Friedhöfe Koppelweg, Köpenicker Straße und Alt-Buckow eingeschränkt. Uneingeschränkt möglich sind Zubelegungen in schon erworbenen Gräbern sowie Bestattungen in Erdreihengräbern. 

Grabstellen auf den im Norden des Bezirks gelegenen Friedhöfen werden vorerst nicht angeboten, weil hier lange Wegezeiten anfallen. Ohnehin ist die Nachfrage dort zahlenmäßig gering, das Interesse der Kund*innen konzentriert überwiegend sich auf die Friedhöfe im Süden. Uneingeschränkt angeboten werden solche Bestattungsarten (Urnengemeinschaftsgrab, Erdreihengrab, Zubelegungen in schon früher erworbenen Grabstellen, die Ausnahmen be-treffen alle Friedhöfe), die keine zeitaufwendigen Beratungsgespräche auf dem Friedhof erfordern. 

Aufgaben in der Friedhofsverwaltung sind im Wesentlichen die Beaufsichtigung der mit Pflege und Unterhaltung befassten Firmen auf den Friedhöfen, die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen und der Funktionen der Friedhofsinfrastruktur (Wege, Wasser usw.), die Bearbeitung von Denksteinanträgen sowie die Beratung von Kund*innen beim Erwerb von Grabstellen. Die letztgenannte termingebundene und zeitaufwendige Aufgabe erfordert Spezialwissen über die unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten auf den 7 landeseigenen Friedhöfen und ihren unterschiedlichen Abteilungen, sowie über die gesetzlichen Grundlagen, Kosten und Op-tionen von Bestattungen. 

Zur derzeit schwierigen Personalsituation im Friedhofsamt hatte das Bezirksamt in der Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung am 13.06.2023 informiert. 

Die Personalausfälle dauern gegenwärtig leider noch an. Allerdings ist eine Vertretung für einen langzeitig ausgefallenen Kollegen des technischen Bereiches für die Dauer der Erkrankung in Vorbereitung. Außerdem wird die Verwaltung ab 01.09.23 durch eine befristet beschäftigte Hilfskraft verstärkt. 

Durch die ergriffenen organisatorischen Maßnahmen mussten seit Ende Juli keine Kund*innen abgewiesen werden, Beschwerden sind nicht mehr aufgelaufen. Das Bezirksamt bedauert die Einschränkungen und ist zuversichtlich, mit den ergriffenen personellen Maßnahmen alsbald wieder das reguläre Dienstleistungsangebot zur Verfügung stellen zu können. 

Zu 6. 

Bestattungen nach islamischem Ritus sind auf den landeseigenen Friedhöfen Neuköllns nur noch als Zubelegungen in schon erworbene Gräber möglich. Neue Grabfelder für nach Mekka orientierte Grabstellen stehen nicht zur Verfügung. 

Zu 7. 

Die Begleitung von Bestattungen durch religiöse Riten wird nicht erfasst. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. 

Zu 8. 

Gegenwärtig gibt es steigenden Flächenbedarf nur für Bestattungen nach islamischem Ritus, der in Neukölln mangels vorhandener Flächenpotenziale jedoch nicht gedeckt werden kann. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass auch in Zukunft ausreichend Bestattungsflächen in Neukölln vorhanden sind. Diese Prognose beruht auf den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte: Aufgrund von Veränderungen der Bestattungskultur ist der Flächenbedarf für Bestattungen stark zurückgegangen. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Corona-Sanktionen durch das Bezirksamt 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/238/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden durch das Ordnungsamt im Bezirk Neukölln festgestellt und angezeigt (Bitte nach den Jahren 2020, 2021, 2022 sowie den Anlässen der Ordnungsmaßnahmen aufschlüsseln)? 

2. In welcher Höhe wurden durch das Ordnungsamt Ordnungsgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 verhängt (Bitte nach den Jahren und der Höhe der Ordnungsgelder aufschlüsseln)? 

3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden durch das Bezirksamt bei den Mitarbeitern des Bezirksamtes festgestellt (Bitte nach den Jahren 2020, 2021, 2022 und den Anlässen der Ordnungswidrigkeiten aufschlüsseln)? 

4. Wie viele Ordnungsmaßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegen Mitarbeiter des Bezirksamtes verhängt (Bitte nach den Jahren 2020, 2021, 2022 und den Gründen der Ordnungsmaßnahmen aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Ordnungsmaßnahmen gab es gegen Mitarbeiter des Bezirksamtes wegen eines fehlenden Corona-Impfnachweises oder Nachweis des Genesenenstatus (Bitte nach den Jahren 2020, 2021 und 2022 aufschlüsseln)? 

6. Wie viele Entlassungen gab es bei Mitarbeitern des Bezirksamtes wegen Verstoßes gegen Corona-Maßnahmen (Bitte nach den Jahren 2020, 2021 und 2022 aufschlüsseln)? 

7. In welchem Zeitraum wurden bedingt durch die Corona-Auflagen die Mitarbeiter des Bezirksamtes ins Home-Office beordert? 

8. Wie viele Mitarbeiter des Bezirksamtes sind wegen einer Corona-Infektion arbeitsunfähig geschrieben worden (Bitte nach Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2020, 2021 und 2022 sowie der Dauer der Arbeitsunfähigkeit aufschlüsseln)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/238/XXI vom 25.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Durch die zentrale Verfahrensbearbeitung im Ordnungsamt Neukölln, wurden in den Jahren: 

– 2020: 2372 

– 2021: 6225 

– 2022: 989 

Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. 

Eine Aufschlüsselung nach Anlässen ist, insbesondere mit Verweis auf die sich während der Pandemie fast wöchentliche wechselnden Rechtslage und sich hierdurch verändernder Tatbestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. 

Zu 2.: 

In den Jahren 2020-2022 wurden Bußgelder in folgender Höhe festgesetzt: 

– 2020: 45.620 € 

– 2021: 101.670 € 

– 2022: 117.925 € 

Eine Aufschlüsselung nach Anlässen ist, insbesondere mit Verweis auf die während der Pandemie fast wöchentliche Rechtslage und sich hierdurch verändernder Tatbestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. 

Zu 3. Bis 5.: 

Derartige Auswertungen sind für das Ordnungsamt weder möglich noch wären diese im Kontext des Datenschutzes rechtmäßig. 

Die Betroffenen im Ordnungswidrigkeitsverfahren werden grundsätzlich als natürliche Personen geführt – unabhängig von ihren jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen. 

Zu 6.: 

Keine. 

Zu 7.: 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Neukölln wurden zu keinem Zeitpunkt der Corona-Pandemie ins Homeoffice „beordert“. Von Beginn an gab es Empfehlungen der Dienststellenleitung soweit es organisatorisch und technisch machbar war, das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen. Mit der Erweiterung der technischen Möglichkeiten konnte das mobile Arbeiten sukzessive ausgeweitet werden, jedoch stets unter der Prämisse, dass es dienstlich vertretbar sein musste und letztlich die Umsetzung von den Gegebenheiten vor Ort abhängig war und ist. Insofern kann man es als einen „positiven Effekt“ der Pandemie bewerten, vermehrt das Angebot des Homeoffice zu nutzen, was bis heute anhält. 

Zu 8.: 

Eine Auswertung der krankheitsbedingten Abwesenheiten ist der Verwaltung nicht möglich, da dies sowohl mittels Dienstvereinbarung auf Senatsebene, als auch technisch im IPV-Abrechnungssystem ausgeschlossen und damit unzulässig ist. 

Gerrit Kringel, stellv. Bezirksbürgermeister 

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Links-schwarzer Bezirkshaushalt 2024/2025: ein Schlag ins Gesicht der Neuköllner!

Berlin-Neukölln, 29. August 2023

Der Bezirkshaushaltsplan 2024/25 steht für einseitige linke Klientelpolitik des Bezirksamts Neukölln. Er ist geprägt von Kürzungen in Zukunftsfeldern und setzt falsche Schwerpunkte.    

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln: 

„Der vorgelegte Haushaltplan für 2024/25 ist ein Schlag ins Gesicht der Neuköllner. Anstatt die Situation für die Menschen vor Ort zu verbessern, betreibt die Verwaltung um Martin Hikel linke Klientelpolitik, setzt falsche Prioritäten und behindert Neuköllns Zukunft hin zu einem wirtschaftsstarken Bezirk. 

Die Sparmaßnahmen gehen zu Lasten der Lebensqualität der Bürger in Neukölln. Die Pflege der Grünflächen wird reduziert, der Wachschutz an Neuköllner Schulen steht unter Finanzierungsvorbehalt und die Personalsituation im Bezirksamt wird sich durch die Nichtbesetzung von offenen Stellen weiter verschlechtern. Finanziert werden hingegen linke Ideologieprojekte wie eine Nachhaltigkeitsbeauftragte oder kostenlose Damenbinden auf den Rathaustoiletten. 

Über eine Milliarde Euro darf das Bezirksamt ausschütten. Davon werden 75 Prozent, also sage und schreibe rund 750 Millionen Euro als Transferleistungen ausgezahlt – zum Beispiel als „Wäschekostenzuschuss für Asylbewerber“. Aus Sicht der AfD-Fraktion steht diese gewaltige Summe in einem krassen Missverhältnis zu den 21 Millionen Euro, die für Investitionen vorgesehen sind. Damit bleiben die Straßen schlecht und die Schulen marode, Investitionen in einen zukunftsfesten Bezirk bleiben aus.  

Die vielen Probleme in Neukölln sind seit Jahrzehnten hausgemacht. Verantwortlich dafür zeichnen SPD und Grüne, aber auch die CDU, die diesen Haushalt des Scheiterns stützt.“

Zustand der Straßenbäume im Bezirk Neukölln 

Zustand der Straßenbäume im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/237/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hat sich die Anzahl der Straßenbäume in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in den Neuköllner Ortsteilen entwickelt (Bitte tabellarisch nach Anzahl der Bäume und den ent-sprechenden Jahren auflisten)? 

2. Welche Faktoren führen im Bezirk Neukölln zum Verlust von Straßenbäumen (Bitte erläu-tern)? 

3. Wie beurteilt das Bezirksamt den derzeitigen quantitativen und qualitativen Zustand der Straßenbäume in den einzelnen Neuköllner Ortsteilen (Bitte erläutern)? 

4. Welche Mittel standen dem Bezirksamt seit 2019 zur Pflege des Straßenbaumbestandes zur Verfügung und durch welche Maßnahmen wurden diese ausgeschöpft (Bitte erläutern)? 

5. Werden die Straßenbäume im Bezirk Neukölln aufgrund der Hitzeperioden im Sommer zu-sätzlich bewässert? Wenn ja, in welchem Umfang. Wenn Nein, warum nicht. (Bitte erläutern.) 

6. Welche präventiven Maßnahmen hat das Bezirksamt in den vergangenen 4 Jahren ergrif-fen, um Verluste von Straßenbäumen zu vermeiden? 

7. Kann das Bezirksamt die entsprechende Anzahl von Neupflanzungen als Ersatz für verlo-rene Straßenbäume sicherstellen, wenn nein, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/237/XXI vom 01.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 2. 

Folgende Faktoren führen zum Verlust von Straßenbäumen: 

 Bauvorhaben (Hochbau, Tiefbau, Leitungsbau): Hier kommt es zum einen zu Fällungen wegen unmittelbarer räumlicher Konflikte (Bäume stehen im Baustellenbereich oder direkt angrenzend). Zum anderen verursachen Bauvorhaben Schäden an Bäumen, die mittel- oder langfristig in Form eingeschränkter Vitalität, Totholzbildung und schlimmstenfalls Absterben sichtbar werden. Ursachen hierfür sind Grabungen im Wurzelbereich von Bäumen, Bodenverdichtungen durch Befahren des Wurzelbereiches, Astausbrüche durch Verletzungen mit Baumaschinen u.a. Die Ursachen solcher später auftretenden Schäden können allerdings nachträglich kaum nachgewiesen werden. 

 Unfälle: Anfahrschäden durch Kfz verursachen Stammschäden, die die Vitalität von Bäumen entscheidend beeinträchtigen können. Auch hier wird der tatsächliche Schadensumfang oft erst mit Zeitverzögerung sichtbar. 

 Havarien: Akute Schäden im Gas- und Wasserleitungsnetz erfordern schnelles Eingreifen, dies ggf. auch im Wurzelbereich von Bäumen. Die Beseitigung der Havarie hat hier Priorität, die Schonung des Baumbestands oder eine Verlegung des Baustellenbereiches sind i.d.R. nicht möglich. 

 Natürliche Abgänge wegen Alters: Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Berliner Straßenbaumes liegt derzeit bei 55 bis 60 Jahren. Das relativ geringe Alter ergibt sich aus den schlechten städtischen Standortbedingungen, die Bäume vergreisen frühzeitig. Dies betrifft gegenwärtig eine Vielzahl der in der Nachkriegszeit gepflanzten Straßen-bäume. 

 Schädlingsbefall: Jungbäume, die an ihrem Standort noch nicht ausreichend etabliert sind, sind besonders anfällig gegen Schädlingsbefall. 

 Kombination von Stressfaktoren: Altbäume können aufgrund der Kombination verschiede-ner Stressoren geschädigt werden. Wassermangel, Hitze, extreme Einstrahlung, Schäd-linge, zu kleine Baumgruben u.a. Faktoren können in der Summe große Belastungen und erhebliche Schäden erzeugen. 

Zu 3. 

Sowohl im Hinblick auf Quantität als auch auf die Qualität lassen sich zwischen den Ortsteilen keine Unterschiede ablesen. Die Anzahl der Straßenbäume wird als hoch eingeschätzt. Die Erhöhung der Anzahl stößt an zahlreiche faktische Grenzen: Dies sind jeweils ortsspezifische Hindernisse wie etwa unterirdische Leitungen, U-Bahntrassen, verkehrliche Anforderungen u.a. 

Insgesamt wird eher ein Baumbestand von gesicherter Qualität als eine möglichst große Anzahl von Bäumen angestrebt. 

Die Qualität des Straßenbaumbestandes wird als ausreichend eingeschätzt. Hierzu tragen viele Faktoren bei. Diese sind teils politisch steuerbar, wie etwa der Umfang der Sach- und Personalmittel. Andere Einflüsse sind nur begrenzt beeinflussbar, dies betrifft etwa Krankheiten durch Pilze, Viren, Bakterien und Schädlingsbefall. Hinzu kommen die bekannten Stressfaktoren wie Bodenverdichtungen durch Kfz- und Fußverkehr, Salzbelastungen, Gebäude- und Asphaltrückstrahlungen, Wassermangel, Hitze, Hundeurin usw.; meist handelt es sich um eine Kombination verschiedener Einflussfaktoren. 

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Wurzeln schlagen“ arbeitet der Bezirk an der Verbesserung der Standortbedingungen für bestehende wie für neue Straßenbäume. In diesem Zusammenhang wird sowohl im Rahmen von Gehwegarbeiten die Erweiterung der bestehenden Baumscheiben geprüft als auch im Rahmen etwa der Umsetzung der Baumleitplanung für den Schillerkiez die Standortbedingungen der Bäume strukturell verbessert. 

„Baumpflege“ bedeutet zum Beispiel: Entfernung von Totholz, Herstellung des Lichtraumprofils, Entfernung von Stockaustrieb, Düngung, Stubben fräsen u.a. 

Zu 5. 

Alle Straßenbäume werden bis zum zehnten Standjahr witterungsabhängig von beauftragten Fremdfirmen und eigenen Mitarbeiter*innen gewässert. In der Regel wird anfänglich bis zu zwölf Mal im Jahr mit einer Menge von 100 – 150 Litern gegossen. Bis zum zehnten Standjahr wird versucht, die Bewässerungsgänge jedoch zu reduzieren (auf vier bis sechs Mal pro Jahr, ggf. mit geringerer Wassermenge). 

Jenseits der genannten Regeln ist die Bewässerung immer abhängig von der Wetterlage und den von uns verwendeten, eigenen Bodensensordaten. Außerdem sind Auskünfte des Pflanzenschutzamtes (das eine sogenannte Bewässerungsampel veröffentlicht) sowie gärtnerisches Wissen und Erfahrung Entscheidungsgrundlagen für die Steuerung der Bewässerung. 

Zu 6. 

Folgende präventive Maßnahmen hat das Bezirksamt in den vergangenen 4 Jahren ergriffen, um Verluste von Straßenbäumen zu vermeiden: 

 Einsatz von Bodensensoren zur Bestimmung des verfügbaren Wassers 

 Zur Kräftigung der Bäume wird verstärkt im Altbaumbestand gedüngt. 

 Bei Nachpflanzungen werden Baumscheiben und Baumgruben nach Möglichkeit vergrößert. 

 Als Reaktion auf den Klimawandel werden neue Baumarten verwendet, die gegenüber Hitze und Trockenheit widerstandsfähiger sind. Hier wird auf die Ergebnisse von Forschungsvorhaben und Praxiserprobungen zurückgegriffen. 

 Vergrößerung bestehender Baumscheiben im Rahmen von Gehwegsanierungen 

 Entsiegelungsmaßnahmen 

 Pilotprojekte wie die Umsetzung der Baumleitplanung im Schillerkiez 

Zu 7. 

Der Verlust an Straßenbäumen kann durch Neupflanzungen nicht vollständig ersetzt werden. Grund hierfür ist der Mangel an finanziellen und vor allem an personellen Kapazitäten. Um zukunftsträchtige Baumstandorte zu begründen und eine gute, kontinuierliche Pflege zu gewährleisten, ist eine Verbesserung der personellen Ausstattung sowohl für die Planung als auch für die Pflege erforderlich. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Report24.news: Für die Bürger ist kein Geld mehr da: In Neukölln zeigen sich die desaströsen Folgen der Altparteienpolitik

Medium: Report24.news am 29. Juni 2023

Der Wachschutz an Schulen entfällt ebenso wie die Tagesreinigung, bedeutende soziale Programme werden eingestellt oder reduziert, die Müllentsorgung halbiert, der beliebte Weihnachtsmarkt gestrichen: Berlin-Neukölln muss als trauriges Beispiel dafür herhalten, welche Konsequenzen die fehlgeleitete Politik der Altparteien für die Bevölkerung hat. Diese zeigen jedoch wenig Einsicht. Scharfe Kritik kam entsprechend am gestrigen Mittwoch von der AfD-Fraktion Neukölln in der Bezirksverordnetenversammlung.“

Ganzen Artikel hier lesen (externer Link).

Screenshot: Report24.news

Gute-Kneipen-Gesetz – Anerkennung, Pflege und Förderung der Neuköllner Eckkneipenkultur 

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 28. Juni 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, die Anerkennung, Pflege und Förderung der Neuköllner Eckkneipen als immaterielles Kulturgut des Bezirks zu veranlassen und über die Wirtschaftsförderung ein konkretes Konzept zur wirtschaftlichen Unterstützung zu erstellen, um Eckkneipen in Neukölln zu bewahren. 

Begründung:

Jeder kennt sie, jeder liebt sie: Die typische Berliner Eckkneipe, die als Kieztreffpunkt Raum für sozialen Austausch bietet und für kleines Geld großes Vergnügen ermöglicht. Leider ist die Eckkneipenkultur in Neukölln vom Aussterben bedroht – immer mehr urige Eckkneipen haben in Neukölln in den letzten Jahren ihre Türen für immer zugemacht. Die katastrophalen Folgen der Lockdownpolitik sowie steigende Mieten und Nachwuchssorgen sind für Gastronomen Herausforderungen, die oft nicht gestemmt werden können. 

Allzu oft werden die Eckkneipen durch jene Geschäfte ersetzt, die in Neukölln ohnehin schon überhandnehmen. Laut IHK Berlin zählte Neukölln im Jahr 2020 259 Schankwirtschaften, wozu auch die traditionelle Eckkneipe gehört, mit seit Jahren abnehmender Tendenz. In Neukölln hat sich über einen langen Zeitraum, vor allem ab dem 19. Jahrhundert durch die Arbeiterschaft, die Eck- bzw. Kiezkneipe entwickelt, die stilbildend für viele Berliner Kneipen wurde. Laut dem offiziellen Stadtportal berlin.de soll das Kultgetränk „Futschi“ in der Neuköllner Kneipenszene entwickelt worden sein. 

Die Eckkneipe soll daher nach Auffassung des Antragstellers als immaterielles Kulturgut und als wirtschaftlicher Faktor aus folgenden Gründen anerkannt werden: 

  • Traditionspflege einer klassischen Neuköllner Kiezkultur, 
  • Bewahrung als Schauplatz mit Zeitzeugnissen der Neuköllner und Berliner Geschichte, 
  • Förderung des nachbarschaftlichen Lebens als Treffpunkt und zum Austausch
  • sowie als Marketinginstrument für den lokalen Tourismus. 

Ergebnis Drs. Nr. 0832/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss WuA)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Ergebnis Drs. Nr. 0832/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 30. August 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Klimaresiliente Hasenheide und der Karneval der Kulturen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0862/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie hoch waren die zu beziffernden Kosten, die für die Aufräumarbeiten in der Hasenheide nach dem Karneval der Kulturen für das Bezirksamt anfielen? (Bitte aufschlüsseln nach Entsorgungskosten, geleisteten Arbeitsstunden der Bezirksamtsmitarbeiter, geleisteten Arbeitsstunden von MAE-Kräften, sowie Zahlungen an involvierte Dienstleister und weitere Kosten) 
  2. Hat sich der Veranstalter an den Kosten beteiligt bzw. beabsichtigt das Bezirksamt die Kosten (anteilig) vom Veranstalter zurückzufordern? (Bitte begründen) 
  3. Wurden durch die Übernutzung nach dem Karneval der Kulturen irreparable Schäden an Parkinventar oder Flora und Fauna festgestellt? (Bitte erläutern) 
  4. Das Verbot der Maientage in der Hasenheide wurde mit einer erheblichen Belastung für den Volkspark begründet – warum war vor diesem Hintergrund eine Nutzung durch Besucher des Karnevals der Kulturen in der erfolgten Form möglich?
  5. Wie möchte das Bezirksamt künftig die von einem Stadtrat favorisierte „örtliche Eingrenzung“ der Veranstaltung umsetzen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0862/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Die Flächenreinigung der Hasenheide und damit verbundene Anfahrten zur BSR an den Tagen 30.05. bis 01.06. kosteten das Bezirksamt 9.204,29€. Neben der beauftragten Firma waren an den Aufräumarbeiten auch Bezirksamtsmitarbeiter*innen beteiligt (ca. 15 Stunden für Fahrten zur BSR), MAE-Kräfte (ca. 80 Stunden) und Parkhausmeister*innen (Stundenzahl nicht abschließend darstellbar, da nicht separat aufgeführt, sondern integriert in die Leistungen aus dem Parkmanagement).

Zu 2.:

Der Veranstalter wurde bislang nicht zur Übernahme von Kosten aufgefordert. Das Bezirksamt sieht hier auch wenig Aussicht auf Erfolg, da sich die Menschen dort privat aufgehalten haben und nicht im Rahmen einer Veranstaltung (welche zu dem Zeitpunkt schon beendet war).

Zu 3.:

Irreparable Schäden konnten nicht festgestellt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Anwesenheit Tausender, teilweise tanzender Menschen die ohnehin vorhandene Boden- verdichtung erheblich verstärkt hat. Dieser Effekt ist nicht messbar, weil nachprüfbare Angaben zur Bodenverdichtung vor dem belastenden Ereignis nicht vorliegen. Bodenverdichtung verringert die Größe und Anzahl luftgefüllter Poren im Boden, beeinträchtigt das Bodenleben und verschlechtert die Wachstumsbedingungen der Vegetation. Weitere Schäden, die ebenfalls nicht bezifferbar, aber faktisch entstanden sind, gehen auf die massive Urinbelastung des Bodens zurück. Auch diese führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Bodens und der Vegetation.

Zu 4.:

Die Maientage haben die Hasenheide, d.h. ihre Funktion als Ort der Erholung, ihre Biotopqualität, den Boden und die Fauna ganz erheblich belastet. Die Nutzung im Rahmen des Karnevals der Kulturen war, im Unterschied zu den Maientagen, nicht geplant oder gar vertraglich abgesichert.

Zu 5.:

Die Frage ist gemeinsam mit den Veranstalter*innen und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erörtern. Das Bezirksamt wird sich zunächst mit den Veranstalter*innen in Verbindung setzen. Denkbar sind z.B. Absperrungen oder auch wechselnde Routen für die Veranstaltung (auch durch andere Innenstadtbezirke).

Es gilt das gesprochene Wort!

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat

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Fristversäumnis und Verstoß gegen die Geschäftsordnung durch das Bezirksamt

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0874/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Kann das Bezirksamt zukünftig sicherstellen, das Kleine Anfragen nach § 29 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung spätestens nach fünf Wochen beantwortet werden?
  2. Aus welchen Gründen unterblieb bisher die schriftliche Begründung bei Nichteinhaltung der Beantwortungsfrist von Kleinen Anfragen, wie in § 29 Abs. 2 Satz 5 der Geschäftsordnung festgelegt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0874/XXI vom 28.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Das Bezirksamt Neukölln ist an die Regelungen des § 11 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetzes gebunden und beantwortet Kleine Anfragen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist. Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass diese Fristen nicht eingehalten werden können, bittet das Bezirksamt dies zu entschuldigen. Dies resultiert zumeist aus der erheblichen Arbeitsbelastung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit der letzten Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wurde die Frist zur Beantwortung festgelegt und eine Verlängerung dieser Frist ausgeschlossen. Diese Stärkung der Position unserer demokratisch gewählten Bezirksverordneten begrüßt das Bezirksamt ausdrücklich, sie ist jedoch erfolgt, ohne dass in der Verwaltung ein dafür notwendiger und auskömmlicher Personalaufwuchs einherging. Gleichzeitig wurde das Abgeordnetenhaus professionalisiert und die seitdem merklich erhöhte Anzahl der zu beantwortenden Anfragen aus dem Parlament beanspruchen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungen zeitlich sehr stark, ebenfalls ohne dass es dafür einen personellen Aufwuchs in den Bezirken gab.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!

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Amtsarztstelle dauerhaft unbesetzt und die Kosten steigen munter weiter

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/222/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gab es seitens des Amtsarztes Herrn Dr. S. ein Angebot, das Beschäftigungsverhältnis mit dem Bezirksamt, z.B. durch Versetzung in einen anderen Bezirk, zu beenden? 
  2. Falls ja, warum wurde das Angebot vonseiten des Bezirksamtes nicht beendet? (Bitte erläutern)
  3. Auf welche Höhe belaufen sich die Gehaltskosten inklusive Gehaltsnebenkosten für die unbesetzte Stelle des Amtsarztes, die dem Bezirksamt seit der Freistellung von Herrn Dr. S. entstanden sind?
  4. Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Anwaltskosten für anwaltliche Dienstleistungen (z.B. Beratungskosten, Mandatskosten usf.), die dem Bezirksamt durch diesen Fall entstanden sind?
  5. Welchen weiteren Kosten (z.B. Gerichtskosten, Portokosten usf.) sind dem Bezirksamt in dem personalrechtlichen Verfahren bisher insgesamt entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
  6. Welche weiteren Kosten welcher Art im Zusammenhang mit personalrechtlichen Angelegenheiten im Gesundheitsamt sind dem Bezirksamt seit Juli 2022 entstanden? (Bitte aufschlüsseln)
  7. Welche Kosten in welcher Höhe (z.B. Anwaltshonorare, Gerichtskosten usf.) sind dem Bezirksamt im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und den Personalwechseln stehende medien- und presserechtliche Rechtsstreitigkeiten entstanden? (Bitte aufschlüsseln)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/222/XXI vom 11.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu Frage 1.+2.: 

Das Bezirksamt äußert sich unter anderem zum Schutz des Mitarbeiters nicht zu der Personaleinzelangelegenheit. 

Zu Frage 3.: 

Es entstehen Kosten der Besoldungsgruppe A16. 

Zu Frage 4.: 

43.268,38 € 

Zu Frage 5.: 

Bisher sind keine weiteren Kosten entstanden. Über etwaige Portokosten führt das Bezirsamt keine Statistik. 

Zu Frage 6.: 

Es sind bisher keine weiteren Kosten entstanden. 

Zu Frage 7.: 

Es sind keine Kosten aus medien- und presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt und dem Personalwechsel entstanden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Öffentliche Toiletten im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/221/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele öffentliche Toiletten stehen den Bürgen im Bezirk Neukölln zur Verfügung? (Bitte nach der Anzahl der Toiletten, den jeweiligen Standorten und den Öffnungszeiten aufschlüsseln)

2. In welchen Zeitintervallen werden die öffentlichen Toiletten im Bezirk gereinigt? (Bitte nach Anzahl der Reinigungsintervalle mit den jeweiligen Standorten aufschlüsseln)

3. Welche Kosten entstehen dem Bezirksamt bzw. dem Land Berlin durch die öffentlichen Toiletten (Bitte nach Anschaffungskosten und Kosten für den laufenden Betrieb, ggf. mit externem Dienstleister, aufschlüsseln) 

4. Wie hoch waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 die entstandenen Kosten durch Vandalismus für die öffentlichen Toiletten im Bezirk Neukölln im Vergleich zu anderen Bezirken (falls vorhanden)?

6. Welches Fazit zieht das Bezirksamt, nachdem für einige öffentliche Toiletten in Neukölln kein Nutzungsentgelt mehr genommen wird? 

7. Welches Fazit zieht das Bezirksamt ca. zwei Monaten nach Inbetriebnahme der geschlechterfreien ökologischen Toiletten, die ohne Strom und Wasser auskommen, in der Lessinghöhe bzw. in der Bornsdorfer Straße, in Bezug auf Nutzung, Vandalismus, Sauberkeit und mögliche Fehlnutzung? 

8. Ist der Bau neuer öffentlicher Toilettenanlagen im Bezirk Neukölln geplant? (Bitte Standorte benennen) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/221/XXI vom 27.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 2. bis 4. 

Die Reinigungsintervalle, die Reinigungs- und Anschaffungskosten sowie die Kosten für Vandalismus für Berliner Toiletten (Wall GmbH) und für autarke Toiletten entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Die Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 5. 

Dem Bezirksamt liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. Die Zuständigkeit liegt bei der SenMVKU. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 6. 

Hintergrund Ihrer Frage wird sicher die Situation der Wall-Toilette in der Hasenheide sein, über deren zweckwidrige Nutzung im Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung am 13.06.2023 durch die Verwaltung berichtet wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch berichtet, dass es für die autarke Toilette an der Lessinghöhe bzw. Bornsdorfer Straße ähnliche Problemlagen gibt. Fremdnutzung durch Drogenkonsumierende und Obdachlose stellen in der Tat ein Problem dar. 

Der durch die SenMVKU vertraglich festgesetzte Reinigungsrhythmus führt aber dazu, dass die Toilette sauber und nutzbar angetroffen werden kann. Für die autarke Toilette am Wildenbruchplatz sind die Rückmeldungen hingegen bisher ausnahmslos positiv. 

Da die Toiletten durch die SenMVKU aufgestellt und betrieben werden, wenden Sie sich bei Bedarf nach weiteren Information zu Ihrer Frage bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 7. 

Folgende Standorte in Neukölln wurden der SenMVKU im Rahmen der Evaluation des Berliner Toilettenkonzeptes als zusätzliche Bedarfe gemeldet: 

– Schulenburgpark (direkt an der Straße bzw. Fläche zwischen Spielplatz und Apotheke) 

– Körnerpark (Fläche Richtung Rübelandstraße bzw. ggf. dort auch in der Grünanlage) 

– Inklusiver Spielplatz Sollmannweg 

– Hasenheide (Eingang Columbiadamm) 

– Parchimer Allee 

– Schillerpromenade Richtung Süden / Leinestraße 

– Dörferblick, Stadtgrenze, westlich der Waßmannsdorfer Chaussee 

– Alt-Rudow/ Krokusstraße 

In der BVV gibt es derzeit Diskussionen zu einer zusätzlichen Bedarfsmeldung für die Errichtung einer öffentlichen City-Toilette im Bereich des U-Bhf. Johannisthaler Chaussee, da es im dortigen Umfeld keine öffentlichen Toiletten gibt. 

Ob und wann eine Umsetzung erfolgt, entzieht sich gegenwärtig der Kenntnis des Bezirksamtes. Auch, ob eine Umsetzung sodann als Berliner Toilette oder als autarke Toilette erfolgen wird. Ich werde im zuständigen Ausschuss gern über den weiteren Fortgang berichten. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Vergabe-Verfahren für Sporthallen, Sportplätze, Eisflächen, Schwimmbäder und -hallen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/220/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Sportstätten (Sporthallen, Sportplätze, Eisflächen usw.) stehen Sportvereinen und Schulen im Bezirk Neukölln derzeit zur Verfügung?
  2. Wie hoch ist die derzeitige prozentuale Auslastung der genannten Sportanlagen im Bezirk Neukölln durch Sportvereine, Schulen usw.? Bitte nach den einzelnen Sportanlagen im Bezirk und der jeweiligen Auslastung in Prozent aufschlüsseln.
  3. Haben im Jahr 2022 und 2023 alle antragstellenden Sportvereine Nutzungszeiten für eine entsprechende Sportfläche erhalten bzw. weitererhalten?
  4. Falls Nein, welche Sportvereine konnten nicht berücksichtigt werden? Bitte um Aufzählung der Sportvereine mit dem jeweiligen Datum der Antragstellung und den von den Sportvereinen beantragten Terminen und Sportflächen.
  5. Aus welchen Gründen konnten die Sportvereine nicht berücksichtigt werden? Bitte eine Begründung der Ablehnung des jeweiligen Sportvereinens mit der entsprechenden Sportfläche.
  6. Nach welchen Richtlinien bzw. Antragsverfahren ist die Vergabe von Nutzungszeiten von Sportflächen im Bezirk Neukölln geregelt?
  7. Gibt es Sportvereine, die bevorzugt Nutzungszeiten durch das Bezirksamt erhalten? Wenn ja, bitte erläutern, warum. 
  8. Ist das Bezirksamt grundsätzlich bereit, mit dem Verordneten des Sportausschusses der Fraktionen die Einhaltung der genehmigten Nutzungszeiten in den jeweiligen Sportstätten zu überprüfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/220/XXI vom 27.07.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für den Schul- und Vereinssport werden durch das Schul- und Sportamt 81 Sporthallen, 25 Spielfelder auf ungedeckten Sportanlagen und 2 Eisflächen in Neukölln vergeben. 

Zu 2.: 

In Neukölln werden alle zur Verfügung stehenden Sportstätten für die jeweils möglichen Sportarten und den daraus resultierenden Nutzungszeiten §14 Sportförderungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sport-Anlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) an die Vereine vergeben.

Die Halbjahrestrainingspläne und die Anzahl und Anträge der Vereine werden der Neuköllner Sport-AG zur Beteiligung und Zustimmung vorgelegt. Nach schriftlicher Zustimmung der Sport-AG werden die dann amtlichen Trainingspläne an die Vereine versandt. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Vereine die ihnen zugewiesenen Zeiten nutzen. Die Neuköllner Sportstätten werden stichprobenartig und bei Verdachtsmeldungen anderer Nutzer*innen durch Mitarbeiter*innen des Schul- und Sportamtes begangen. 

Zu 3.: 

Ja. 

Zu 4.: 

Entfällt. 

Zu 5.: 

Entfällt. 

Zu 6.: 

Die Vergabe ist gemäß §14 Sportförderungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sport-Anlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) geregelt. 

Zu 7.: 

Nein. 

Zu 8.: 

Sollte das Thema durch den Sportausschuss aufgerufen werden, wird sich das Bezirksamt entsprechend dazu verhalten. 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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SOS Seepferdchen – Kinder, die nicht schwimmen können

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 20. Juni 2023

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich kurzfristig bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, in den Schwimmbädern des Bezirkes zusätzlich weitere fachlich begleitete Schwimmkurse für Kinder einzurichten, die u. a. aufgrund der Corona-Maßnahmen den in der Schule vorgesehenen Schwimmunterricht nicht wahrnehmen konnten. Dabei sollte den Kindern der Erwerb des Seepferdchen-Schwimmabzeichens und des Freischwimmers (Bronze) ermöglicht werden. Hierzu sollten alle in Frage kommenden Schwimmvereine mit eingebunden werden und je nach Bedarf durch das Bezirksamt unterstützt werden. 

Begründung:

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Bildung hat sich die Nichtschwimmerquote (Stand 2022) in den dritten Klassen der Hauptstadt nach der Lockdownkrise von vormals 16 Prozent auf 36 Prozent erhöht. Das bedeutet in Zahlen, dass ca. 20.000 Berliner Grundschüler nicht schwimmen können. Die privaten Schwimmkurse sind in den meisten Fällen ausgebucht. Eine Nachfrage bei den Berliner Bäder Betrieben ergab, dass die Nachfrage an Schwimmkursen das Angebot bei Weitem übertrifft und vielen Kindern weiterhin kein Platz in Schwimmkursen angeboten werden kann. Die DLRG spricht von einer Warteliste bezüglich der Schwimmkurse für Kinder von über einem Jahr. Gerade Kinder, die nicht schwimmen können, sind beim Baden an Gewässern stark gefährdet. In Berlin sind 2022 insgesamt 18 Menschen ertrunken – und damit zehn mehr als im Vorjahr. Das Bezirksamt muss dem Trend der steigenden Zahl von Nichtschwimmern mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen gegensteuern.

Ergebnis Drs. Nr. 0842/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Sport)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Beleuchtung des Uferweges zwischen Johannisthaler Chaussee und dem Unitank Tanklager Rudow (Stubenrauchstraße) sicherstellen

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 20. Juni 2023

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, eine ausreichende Beleuchtung des Uferweges zwischen Johannisthaler Chaussee und dem Unitank Tanklager Rudow installieren zu lassen.


Begründung:

Der Uferweg ist weitestgehend unbeleuchtet. In den Abendstunden ist aufgrund der Dunkelheit im bezeichneten Bereich eine Begehung und Befahrung (mit dem Rad) unsicher. In den Wintermonaten bei Glatteisbildung kommt in der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr hinzu. Eine ausreichende Beleuchtung des angegebenen Bereiches erhöht zudem das Sicherheitsgefühl der Bürger.

Ergebnis Drs. Nr. 0847/XXI: zurückgezogen

Der Antrag wurde durch den Bezirksverordneten im Hinblick auf den Tier- und Artenschutz zurückgezogen.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GUNK)

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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