Datenschutzverstöße im Gesundheitsamt Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/181/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Patientendaten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen speichert das Gesundheitsamt Neukölln in welchem Umfang? 
  2. Haben oder hatten die Dezernenten sowie der Bzbm Hikel die technische Möglichkeit, in Frage 1 benannte Patientendaten auf den Laufwerken abzurufen?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage haben die Dezernenten bzw. der Bzbm diese Zugriffsmöglichkeit? 
  4. Warum entscheidet BzBm Hikel am 30. November 2022, die Zugriffsrechte von Dezernentin Blumenthal auf Laufwerke im Gesundheitsamt zunächst nicht zu entziehen, obwohl er schriftlich ausreichend glaubwürdig belegt darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Dezernentin Zugriff auf personenbezogene Daten von Kindern, psychisch Kranken und Senioren, Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern und Patientengesprächen hatte?
  5. Warum behauptet Bezirksbürgermeister Hikel in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023, dass eine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt werden müsse, obwohl er bereits seit November 2022 hinreichend begründet über den Umfang des Datenschutzvergehens durch Stadträtin Blumenthal informiert war? 
  6. Wie kann der Bzbm Hikel den Inhalt eines Schreibens nicht kennen, dessen Eingang das Bezirksamt bemerkt hat, zumal Bzbm Hikel die erkrankte Bezirksstadträtin, an die das Schreiben adressiert war, derzeit vertritt? (Vgl. dazu das Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar: „Mit Schreiben vom 22.12.2022, eingegangen am 27.12.2022, wendet sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich eines Auskunftsersuchens und Anhörung wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes an die Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit, Frau Blumenthal. Aufgrund der Erkrankung von Frau Bezirksstadträtin Blumenthal ist die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schriftlich per E-Mail am 11.01.2023 gebeten worden, sich mit Ihrem Anliegen an Bezirksbürgermeister Hikel, zu wenden, da dieser den Geschäftsbereich Gesundheit in Vertretung für Frau Blumenthal kommissarisch leitet.“) 
  7. Warum wurde die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin dazu aufgefordert, ihr Auskunftsersuchen erneut abzusenden und an den Bzbm zu adressieren, obwohl dieser Stadträtin Blumenthal aufgrund ihrer Erkrankung vertritt und damit auch für an Stadträtin Blumenthal bzw. ihren Geschäftsbereich adressierte Post zuständig ist? (Vgl. Protokoll des Gesundheitsausschusses vom 17. Januar 2023) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/181/XXI vom 12.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

die Kleine Anfrage berührt zahlreiche Aspekte, die bereits in früheren Antworten des Bezirksamtes beantwortet worden sind, insbesondere in Drs. 0603/XXI. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Fachbereich 1 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Kinder und Jugendliche) werden je nach Produkt unterschiedliche Daten in den analogen Akten bzw. in einem gesicherten Laufwerk des Bezirksamtes gespeichert. Dies hat einen Umfang von ca. 3500 Kindern pro Jahr. 

Der Kinder-und Jugendgesundheitsdienst speichert folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Hauptwohnung, ggfs. Nebenwohnung und frühere Anschriften, Stammdaten der Personensorgeberechtigten, Daten der Krankenkasse, Gesundheitsdaten, Impfstoff und Chargennummer, Telefonnummer der Personensorgeberechtigten, ggfs. Email, Status der Familie, Geschwisterdaten, Einkommensart der Personensorgeberechtigten, Lebenslage der Familie, Sprachkenntnisse, Name und Anschrift des Kinderarztes, Grund und Stammdaten des Melders im Kinderschutzfall, bisherige Hilfen durch das Jugendamt, Hilfeplan und dessen Auflagen, Schutzkonzept, Gesundheits- und Grundversorgungsdaten und Art der Behandlung, Sicherheitseinschätzung und Fotodokumentation, Anschrift der Gemeinschaftseinrichtung und Name der Erzieher:innen bzw. Lehrkräfte, Klas-senstufe, Entwicklungsbericht, sonderpädagogischer Förderbedarf, Tätigkeiten von Schulhelfer:innen, Name von Bearbeiter:innen der Schulaufsicht, Name von Therapeut:innen und Art der Therapie sowie verpasste Vorsorgeuntersuchungen von der Charité. 

Im Fachbereich 2 Gesundheitsschutz (Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz / medizinischer Katastrophenschutz) werden je nach Leistung personenbezogene Daten, Erkrankungsbeginn, Symptome, Infektionsquelle, Infektionsort (ggf. Reisedaten), Krankenhausaufenthalte gespeichert; bei relevanten Erkrankungen werden darüber hinaus Kontaktpersonen ermittelt und diesbezügliche personenbezogenen Daten aufgenommen. Die Daten werden in der Fachanwendung SurvNet entsprechend der jeweiligen Rechtsgrundlage 2 bis 4 Jahre gespeichert. 

Im Fachbereich 3 (gesundheitliche Beratung und Betreuung für Erwachsene) werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Kontaktdaten, ggf. Migrationshintergrund, Wohn,- Lebensform, Familienstand, ggf. Schulabschluss bzw. Ausbildung, Erwerbsstatus, evt. gewährte Mehrbedarfe, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Pflegegrad, Krankenkasse, Pflegekasse, rechtl. Betreuung inkl. Aufgabenkreise sowie Diagnosen gespeichert. Zusätzlich werden Gespräche sowie eingeleitete Maßnahmen/Hilfen in einem Vermerk im Fachverfahren zusammengefasst. 

Zu 2.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 3.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 4.: 

Hierzu wird auf Drs. 0603/XXI verwiesen. 

Zu 5.: 

Wie in Drs. 0603/XXI bereits erläutert, liegt weder eine Datenschutzfolgeabschätzung noch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsprechend der DSGVO für die Austauschlaufwerke vor. Eine unmittelbare Erarbeitung derselben wurde am 30. November 2022 durch den kommissarischen Dezernenten angewiesen. 

Zu 6.: 

Das in Frage stehende Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit richtet sich explizit an Frau Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal. Die darin enthaltenen Fragen können nicht vertretungsweise beantwortet werden. 

Zu 7.: 

Es wird auf Antwort zu Frage 6 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 1

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/179/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Planstellen sind im Gesundheitsamt Neukölln in welchen Diensten aktuell unbesetzt? 
  2. Wie viele Mitarbeiter in welchen Gesundheitsdiensten haben das Gesundheitsamt aus welchen dem Arbeitgeber bekannten Gründen seit dem 1. Oktober 2021 (vorübergehend) verlassen? (Bitte Anzahl der Mitarbeiter sowie Grund des Wechsels und den jeweiligen medizinischen Dienst angeben) 
  3. Wie viele Bewerbungen sind seit dem 01. Oktober 2021 für offene Stellen im Gesundheitsamt Neukölln eingegangen? 
  4. Wie viele Vorstellungsgespräche haben zur Besetzung der offenen Stellen stattgefunden? 
  5. Wie viele der Bewerber wurden mit welcher Begründung (nicht) eingestellt? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  6. Haben bei Bewerbern, die eingestellt werden sollen, bereits Einstellungsuntersuchungen stattgefunden? (Bitte begründen) 
  7. Falls ja, welche Einrichtung hat diese Einstellungsuntersuchungen durchgeführt und welches Ergebnis erbrachten die Einstellungsuntersuchungen? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 
  8. Wie fielen die Stellungnahmen der beteiligten Mitarbeiter bzw. des Personalrates zu den einzelnen Bewerbern aus? (Bitte datenschutzkonform anonymisieren) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/179/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Am 1. März 2023 waren 16,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) unbesetzt. Davon entfallen 7 VZÄ auf den sozialpsychiatrischen Dienst (SpD 9, 3 VZÄ auf den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KGJD), 3 VZÄ auf den infektions- und umweltbezogenen Gesundheitsschutz (InUm), 2 VZÄ auf den Therapeutischen Dienst, 1 VZÄ auf die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und Aids (BKA) sowie 0,5 VZÄ auf den Zahnärztlichen Dienst. 

Zu 2.: 

Im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2022 sind 22 Personen aus dem Gesundheitsamt ausgeschieden. Darunter gehörten 7 Personen dem sozialpsychiatrischen Dienst, 5 Personen dem Therapeutischen Dienst, 4 Personen dem Pandemiestab, 3 Personen dem KJGD sowie je eine Person dem BKA, dem InUm und dem KJPD an. 

In 7 Fällen schieden die Personen aufgrund ihres Ruhestandes aus. In 4 Fällen schieden die Personen aufgrund eines ausgelaufenen Arbeitsvertrages aus. In 8 Fällen schieden die Personen aufgrund eines Auflösungsvertrages aus. In 3 Fällen schieden die Personen aufgrund einer Kündigung durch die Beschäftigten aus. 

Zu 3.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben sich insgesamt 169 Personen auf ausgeschriebene Stellen im Gesundheitsamt beworben, bei denen das Auswahlverfahren beendet ist. Hinzu kommen 25 Personen zu noch nicht abgeschlossenen Auswahlverfahren (Stand 31. März 2023). 

Zu 4.: 

Seit dem 1. Oktober 2021 haben insgesamt 61 Auswahlgespräche zu ausgeschriebenen Stellen im Gesundheitsamt stattgefunden. 

Zu 5.: 

Grundsätzlich werden eingehende Bewerbungen zunächst hinsichtlich ihrer formalen Geeignetheit überprüft. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen fielen hierunter 39 Bewerbungen. Im zweiten Schritt erfolgt eine Vorauswahl der verbliebenen Bewerbungen auf Grundlage der Ausschreibung. Nur die bestbewerteten Bewerbenden werden anschließend zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Von den in Antwort auf Frage 3 genannten Bewerbungen wurden 37 Personen aufgrund einer zu niedrigen Punktezahl nicht zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Andere Bewerbende nahmen entweder die Einladung zum Auswahlgespräch nicht an oder waren im Rahmen der Bestenauslese im Vergleich zu anderen Bewerbenden unterlegen. 

Zu 6.: 

Grundsätzlich sollen Bewerbende bereits vor ihrer Einstellung untersucht werden. Aufgrund der nach wie vor begrenzten Kapazitäten der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo kann das bei Neueinstellungen aber auch während der sechsmonatigen tariflichen Probezeit erfolgen. Beamtinnen und Beamte werden stets vor der Ernennung untersucht. 

Zu 7.: 

Die Einstellungsuntersuchungen erfolgen durch die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) beim LAGeSo. 

Zu 8.: 

Innerhalb der abgefragten Zeit wurde allen Vorgängen zugestimmt. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Personalsituation im Gesundheitsamt Neukölln Teil 2 – Externe Dienstleister 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/180/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Februar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wurden zur Behebung der Personalnot im Gesundheitsamt externe Ärzte, Freiberufler oder Selbständige auf Auftragsbasis beschäftigt?
  2. Falls in Frage 1 ja, in welchen medizinischen Diensten waren die Externen beschäftigt? 
  3. Falls in Frage 1 ja, in welchem Zeitraum wurden wie viele Externe beschäftigt? 
  4. Falls in Frage 1 ja, wurde ein Rahmenvertrag mit Externen abgeschlossen?
  5. Falls in Frage 1 ja, welche Regelungen wurden in dem Rahmenvertrag vereinbart, insbesondere Leistungsumfang, Stundenumfang, Honorare, Dauer der Dienstleistungen, Kündigungsfristen des Rahmenvertrages? 
  6. Falls in Frage 1 ja, wie hoch waren die Gesamtkosten für die externen Kräfte? (Bitte nach Anzahl der abgerechneten Stunden sowie Stundenlohn aufschlüsseln) 
  7. Falls in Frage 1 ja, wären die externen Dienstleistungen durch Beschäftigte im Gesundheitsamt abgedeckt worden – wie hoch sind die im Stellenplan vorgesehenen Personalkosten für die durch externe Dienstleister abgedeckten Leistungen? (Spanne des Stundenlohns in der Besoldungsgruppe der unbesetzten Stellen laut Stellenplan, für deren Ersatz Externe hinzugezogen wurden) 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/180/XXI vom 11.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Sowohl zur Wahrnehmung von Regelaufgaben als auch zur Bewältigung besonderer Lagen wie der Corona-Pandemie oder der Zuzugsuntersuchungen von geflüchteten Kindern aus der Ukraine wurde im Gesundheitsamt auf Honorarkräfte aus verschiedenen Berufsgruppen zurückgegriffen. 

Zu 2.: 

In allen Fachbereichen des Gesundheitsamtes kamen Honorarkräfte zum Einsatz. 

Zu 3.: 

Im Haushaltsjahr 2022 waren je nach Zeitpunkt zwischen 5 und 15 Personen als Honorarkräfte im Gesundheitsamt tätig. Die Dauer der Tätigkeit betrug dabei zwischen einem und 12 Monate. 

Zu 4.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 5.: 

Im Gesundheitsamt wurden keine Rahmenverträge abgeschlossen. 

Zu 6.: 

Die Gesamtkosten für Honorarkräfte betrugen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 173.239,50 Euro, von denen 82.008,05 Euro auf Leistungen im Zusammenhang mit der Pandemie-Bewältigung entfielen. Die Höhe der Honorare lag je nach Qualifikation zwischen 18 und 35 € pro Stunde. Für eine weitergehende Aufschlüsselung wäre ein nicht vertretbarer Personal- und Zeitaufwand erforderlich. 

Zu 7.: 

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass für den Einsatz von Honorarkräften eine gleichwertig unbesetzte Stelle im Stellenplan vorliegt oder vorliegen muss. Gerade weil Honorarkräfte insbesondere zur temporären Bewältigung von außerordentlichen Lagen (wie Corona-Impfungen oder erhöhten Zuzugsuntersuchungen bei Kindern aus der Ukraine) zum Einsatz kommen, sind für solche Tätigkeiten keine Stellen vorgesehen. Da somit die Prämisse der eigentlichen Fragestellung – nämlich die Suggestion einer Nicht-Besetzung von Stellen im Stellenplan – selbst falsch ist, ist eine Beantwortung der Fragestellung nicht möglich. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Entschließung: Verurteilung der bürgerkriegsähnlichen Zustände an Silvester 2022

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Januar 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Ausschreitungen, Randale und Gewalt zum Jahreswechsel 2022/23 in Neukölln und ganz Berlin auf das Schärfste

Insbesondere die Brutalität gegen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ist nicht einfach hinzunehmen. Wieder einmal haben die katastrophalen Zustände bei der Inneren Sicherheit dazu geführt, dass Neukölln deutschlandweit als Negativbeispiel für fehlende öffentliche Ordnung, einen nicht funktionierenden Staat und als „No-Go-Area“ dasteht. 

Die Berliner Feuerwehr musste in der Silvesternacht erneut vorbeugend den Ausnahmezustand ausrufen, um auch die Freiwilligen Wehren in den Dienst zu versetzen. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten bezeichnen Silvester 2022 als „sehr schlimm“. Die Berliner Feuerwehr zeigte sich in einem ersten Fazit fassungslos und traurig. Nicht allein Böller wurden gegen die Ordnungskräfte eingesetzt, sondern es wurde mit Waffen gegen Rettungs- und Feuerwehrwagen geschossen.

Von den 38 tätlichen Übergriffen fanden etwas über die Hälfte in Neukölln und insbesondere in der Gropiusstadt statt. Bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten wie so oft an Silvester in der Sonnenallee. Hier musste beispielsweise die Feuerwehr einen Reisebus löschen, den Unbekannte in Brand gesetzt hatten. Polizei und Feuerwehr sprechen zudem von gezielten Gewaltaktionen vermummter Gruppen und „Gruppen junger Männer“. Silvester 2022 hat die Probleme in Neukölln schonungslos offengelegt: zunehmende Verrohung, rechtsfreie Räume und die Ablehnung des Gewaltmonopols des Staates

Die BVV Neukölln verurteilt die Ausschreitungen und appelliert an das Bezirksamt, den Senat und die Bundespolitik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Ausschreitungen dieser Art und Schwere zu verhindern

Ergebnis Drs. Nr. 0674/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

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Redebeiträge

Ausschnitt des Redebeitrags des Fraktionsvorsitzenden Julian Potthast, 25.01.2023

Ausschnitt des Redebeitrags des Bezirksverordneten Christian Hohmann, 25.01.2023

Migrationskosten im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/169/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie hoch war im Jahr 2022 der Personalaufwand zur Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge im Bezirksamt Neukölln (Bitte nach den monetären Kosten und dem Aufwand an Personalstellen aufschlüsseln)? 

2. Wie hoch waren die Gelder im Jahr 2022, die das Neuköllner Sozialamt an die ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Bezirk ausgezahlt hat (Geldleistungen)? 

3. Wie hoch war der finanzielle Aufwand des Bezirksamtes Neukölln für die Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge im Jahr 2022? 

4. Wie hoch waren die Ausgaben für geduldete (ausreisepflichtige) Ausländer im Jahr 2022 im Bezirk Neukölln (Bitte die einzelnen Sozialleistungen und deren jeweilige Höhe aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Migranten erhielten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? 

6. Wie hoch waren die monetären Aufwendungen für Migranten in den Jahren 2020, 2021 und 2022, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz im Bezirk Neukölln erhielten (Bitte die Kosten nach den jeweiligen Jahren und Sozialleistungen aufschlüsseln)? 

7. Wie viele EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien erhielten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Leistungen nach dem SGB II im Bezirk Neukölln (Bitte nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 

8. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten nach dem SGB II im Bezirk Neukölln für die EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien für den oben genannten Zeitraum (Bitte nach den Jahren und der Höhe der jeweiligen Kosten aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/169/XXI vom 27.02.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Ihre Fragen können aus dem Bezirksamt vorliegenden Erkenntnissen nicht vollständig beantwortet werden. Ich habe daher das Jobcenter Neukölln um Unterstützung gebeten, das zu den Antworten auf die Fragen 7 und 8 zugeliefert hat. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Geschäftsbereich Soziales wurden im Jahr 2022 zur Bewältigung der erheblichen Mehrbelastung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der daraus entstehenden Fluchtbewegungen Beschäftigungspositionen eingerichtet. Hierfür gibt es eine Basiskorrekturzusage der Senatsfinanzverwaltung vom 04.03.2022. 

Folgende Beschäftigungspositionen wurden eingerichtet: 

Drei Beschäftigungspositionen nach E6 bewertet. Diese wurden zum 24.10.2022 sowie zum 01.11.2022 eingestellt. Es entstanden Kosten in Höhe von insgesamt 28.681,33 €. Des Weiteren wurden sieben Beschäftigungspositionen mit einer Bewertung nach E9 zum 22.08.22, 01.09.2022 sowie zum 15.09.2022 eingestellt. Hierfür entstanden Kosten für das 2022 in Höhe von insgesamt 132.374,34 €. 

Seit Ende Februar 2022 sind jedoch alle Kolleginnen und Kollegen gezwungen gewesen, innerhalb kurzer Zeit neue und belastbare Bearbeitungsmechanismen aufzubauen und zu etablieren und diese auch personell so zu stützen, damit die hohe Zahl der vorsprechenden geflüchteten Menschen angemessen betreut und ihre Anliegen bearbeitet werden können. Dabei ist nicht nur die reine Menge der vorsprechenden Personen durch die Kolleginnen und Kollegen zu betreuen, auch inhaltlich gilt es, den sich seit Ende Februar 2022 ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und den vorsprechenden Menschen die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen.

Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen im Amt für Soziales haben tageweise bei der dringenden Bearbeitung für die Ukraine-Hilfe ausgeholfen. Eine genaue Bezifferung des Personalaufwandes ist hier jedoch nicht möglich. Der Personalaufwand in der Flüchtlingskoordination/Ukraine Hilfsteam im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters stellte sich wie folgt dar: 

1 Stelle E8 für 6 Monate = 27.970 € 

1 Stelle E9b für 10 Monate = 47.617 € 

1 Stelle E11 für 6 Monate = 34.240 € 

Die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt durch das sogenannte UMA Team im Geschäftsbereich Jugend und Gesundheit, ein Team von drei Sozialarbeiterinnen. Der Anteil des Arbeitsaufwands der Mitarbeiterinnen lag bei ca. 1/5 der regulären Arbeitszeit in 2022. 

Bei Jahresdurchschnittskosten (AG Brutto) von 62.000 € pro Sozialarbeiterin, ergibt sich für die Betreuung der minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten aus der Ukraine 2022 ein Personalaufwand von etwa 37.200 €. 

Für den Geschäftsbereich Bildung, Schule, Kultur und Sport kann das Bezirksamt mitteilen, dass an der Jugendkunstschule im Rahmen des Integrationsfonds Kunst-Workshops mit Willkommensklassen durchgeführt wurden, an denen immer auch Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine teilnehmen. Da es sich nicht um ein Angebot handelt, das sich spezifisch an Geflüchtete aus der Ukraine richtet, können Kosten und Personalaufwand nicht genau beziffert werden. 

Die Volkshochschule hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Beratungen und Kursangebote im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ im Rahmen der verfügbaren Mittel angeboten. Zwar war der prozentuale Anteil von Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft deutlich höher als in den Vorjahren. Doch handelt es sich dabei nicht um einen Sonderaufwand. Auch wenn keine Geflüchteten aus der Ukraine eingetroffen wären, wäre der gleiche personelle Aufwand angefallen. 

Im Bereich Schulorganisation werden Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine laufend mit Schulplätzen insbesondere in Willkommensklassen versorgt. Hiermit ist momentan eine Mitarbeiterin mit nahezu 100% der Arbeitszeit befasst. Auch im Bereich Schulbewirtschaftung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Versorgung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern befasst; zudem wenden die Führungskräfte (Leitung der Schulorganisation, des Fachbereichs Schule sowie des Schul- und Sportamts) einen nicht unbeträchtlichen (aber schwer zu beziffernden) Teile ihrer Arbeitszeit für die Versorgung von ukrainischen Schülerinnen und Schüler auf (etwa für die notwendige Koordination mit anderen Bezirken). 

Zu 2.: 

Es ist systemseitig keine Unterscheidung zwischen ukrainischen Kriegsflüchtlingen und sonstigen Asylbewerbern möglich, daher ist eine Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 

Für laufende Leistungen nach dem AsylbLG wurden in 2022 insgesamt 7.877.375 € verausgabt. 

Zu 3.: 

Auch hier ist keine Unterscheidung möglich, siehe Frage 2. 

Für Unterbringungen nach dem AsylbLG wurden insgesamt 2.245.375 € in 2022 verausgabt, wobei Kosten der Unterkunft in Mietwohnungen in den laufenden Leistungen (Summe zu Frage 2) enthalten sind. 

Zu 4.: 

Es gibt systemseitig keine Auswertungsmöglichkeit nach diesen Kriterien. Hinsichtlich der Kosten für laufende Leistungen gesamt und Unterbringungen wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verweisen. 

Zu 5.: 

Auch hier ist keine hinreichend genaue Aussage möglich, da das Produkt 80013 – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in der Kosten- Leistungsrechnung keine Personen, sondern monatliche Fälle (Aktenzeichen) zuzüglich der Anzahl der Haushaltsangehörigen (Gesamtzahl der Hilfeempfänger abzüglich Anzahl der Fälle) zu 25 Prozent, die tatsächlich Leistungen erhalten haben, erfasst. 

Im gesamten Jahr 2020 betrug diese gewichtete Zahl 7.448. 

Im gesamten Jahr 2021 betrug diese gewichtete Zahl 8.590. 

Im gesamten Jahr 2022 betrug diese gewichtete Zahl 16.314.

Zu 6.: 

Reguläre Kosten der Unterkunft in Mietwohnungen sind in den laufenden Leistungen enthalten nicht in den Kosten für Unterbringungen. Einmalige Beihilfen sind dabei nicht enthalten, da sie statistisch nicht erfasst werden. 

Zu 7.: 

Gemäß der Auswertung vom Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich im Jahresdurchschnitt (JD) folgende Anzahl an regelleistungsberechtigten EU-Bürgern aus Bulgarien und Rumänien für das Jobcenter Berlin Neukölln. Regelleistungsberechtigte (RLB) sind Perso-nen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld. Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe oder Kosten der Unterkunft haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. 

Hinweis: Der Jahresdurchschnitt für das Jahr 2022 ergibt sich aus den Monaten Januar 2022 bis Ok-tober 2022. Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Unterer-fassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen; z.B. werden Daten für den Berichtsmonat Dezember 2022 erst auf Basis der Daten mit Datenstand März 2023 berichtet. 

Zu 8.: 

Die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist von verschiedenen Faktoren abhängig und schlägt sich nieder in der Bedürftigkeitsprüfung. Aus dem ermittelten Bedarf und dem anzurechnenden Einkommen ergibt sich der Leistungsanspruch. Durch Sanktionierung kann sich der Anspruch reduzieren; am Ende der Berechnungskette ergibt sich folgender Zahlungsanspruch für die leistungsberechtigten EU-Bürger aus Bulgarien und Rumänien für das Jobcenter Berlin Neukölln: 

Hinweis: 

Der Werte für das Jahr 2022 ergeben sich aus den Durchschnittswerten der Monate Januar 2022 bis Oktober 2022. 

Falko Liecke, Bezirksstadtrat 

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Umweltverschmutzung durch die Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/168/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In welchen Gebieten in Neukölln wurde durch das Bezirksamt das Aufhängen von Plakaten der Initiative „Klimaneustart Berlin“ zum geplanten Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral genehmigt? 

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Plakate durch die Initiative zum Volksentscheid Berlin 2030 aufgehängt wurden? 

3. Für welchen Zeitraum galt bzw. gilt die Genehmigung zur Anbringung der Plakate? 

4. Gab es seitens der Bevölkerung Beschwerden über unsachgemäß aufgehängte Plakate der o.g. Initiative? 

5. Wie viele Plakate der o.g. Initiative hat das Ordnungsamt wegen Verstößen gegen die Auflagen entfernt? 

6. Wurden durch das Ordnungsamt Bußgelder verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nein, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/168/XXI vom 13.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Das Aufhängen der Plakate der Initiative „Klimaneustart Berlin“ wurden im gesamten bezirklichen Gebiet genehmigt. Jedoch sind innerhalb der bezirklichen Ebene einige Straßen, Plätze und Bereiche auf Grundlage des §11 BerlStrG von der Wahlwerbung ausgenommen. Die Regelungen entsprechen denen zur Anbringung von Wahlwerbung durch Parteien vor Wahlen. 

Zu 2. 

Insgesamt wurden für den Volksentscheid „Berlin 2030“ 1.000 Mastenhänger beantragt und auch genehmigt. Darüber hinaus wurde für 38 Standorte im Bezirk das Aufstellen von insgesamt 50 sogenannten Wesselmännern (3,60m x 2,90 m große Sondergroßflächen) beantragt. Genehmigt wurden davon 49 an 37 Standorten (ein beantragter Standort befand sich auf dem Gebiet des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg). 

Zu 3. 

Bei vorzeitigen Wahlen, Nachwahlen und Wiederholungswahlen beträgt der Zeitraum nach §11 (2a) S. 1 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sechs Wochen vor bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag. In diesem Fall wurde ein Zeitraum vom 05.02.2023 bis 02.04.2023 genehmigt. 

Zu 4. 

Bisher ist beim Ordnungsamt wegen eines Plakates der Initiative „Klimaneustart Berlin“ eine Beschwerde eingegangen (Stand 02.02.2023). 

Zu 5. 

Wegen Verstößen gegen die Bestimmungen der Sondernutzungserlaubnis wurden Stand heute bisher 10 Plakate durch das Ordnungsamt abgenommen. 

Zu 6. 

Ein Bußgeldverfahren hat es in diesem Zusammenhang bisher nicht gegeben. Wie bei erlaubter Plakatierung üblich, werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im gesamten Zeitraum der Plakatierung durchgeführt. Über die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird nach Ablauf dieses Zeitraumes entschieden (Opportunitätsprinzip). Sollte es bei den bisherigen Verstößen bleiben, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Diverse „Neuköllner*innen“

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/167/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Neuköllner Bürger haben seit Einführung des sogenannten dritten Geschlechts Ende 2018 in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 im Melderegister eine Änderung ihres Geschlechtes auf „divers“ vornehmen lassen (Bitte nach Anzahl der Bürger in den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 

2. Wie viele Bürger davon jeweils von männlich auf „divers“? 

3. Wie viele Bürger davon jeweils von weiblich auf „divers“? 

4. Wie viele „divers“-Einträge gab in den in Frage 1 aufgezählten Jahren jeweils für Neugeborene? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/167/XXI vom 31.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu den Fragen 1-4.: 

Das Bürgeramt meldet für alle Fragen aus dieser Kleinen Anfrage Fehlanzeige, da die Berliner Bürgerämter keine Auswertungsfunktion im Melderegister haben. Hierfür ist das Landes-amt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Wieder Wahlchaos im Bezirksamt Neukölln?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0657/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 14. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wann wurden die Einladungen zur öffentlichen Sitzung des Bezirkswahlausschusses auf dem Postweg versendet?
  2. Wie bezieht das Bezirksamt dazu Stellung, das die Einladungen nicht rechtzeitig zugestellt wurden, dadurch nur zwei wahlberechtigte Mitglieder der Fraktionen anwesend waren und die Presse von einem erneuten Wahlchaos im Bezirksamt Neukölln berichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0657/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:

Da Sie anscheinend nicht müde werden, ohne Grund ein Wahlchaos in Neukölln herbeireden zu müssen, darf ich erneut darauf hinweisen, dass bei den verbundenen Wahlen am 26.09.2021 in Neukölln insgesamt nur 14 Vorkommnisse zu verzeichnen waren.

Hierbei handelte es sich in zehn Fällen um eine Schließung der Wahllokale nach 18:30 Uhr, da sich Wähler:innen rechtzeitig vor dem Ablauf der Wahlzeit in der Warteschlange angestellt haben. Aus den 14 Einzelvorkommnissen kann weder ein Wahlchaos abgeleitet werden noch davon ausgegangen werden, dass die Wahlen in Neukölln nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Zur Erinnerung: 195.615 (bzw. 225.767 BVV) wahlberechtigte Neuköllner:innen konnten in 194 Urnenwahllokalen ihre Stimmen abgeben. Dies vorausgeschickt, gehe ich nun auf Ihre Fragestellung ein. Das Bezirkswahlamt hat die Einladungen für den am 30.11.2022 stattfindenden Bezirkswahlausschuss gesammelt am 24.11.2022 vor der regulären Postabholung durch die PIN AG in der bezirklichen Poststelle abgegeben und zeitgleich die Ankündigung der Sitzung durch Aushang an den Eingängen des Rathaus Neukölln veröffentlicht.

Der Versand der Einladungen erfolgte somit ordnungsgemäß und rechtzeitig. Auf die Dauer der Zustellung hat das Bezirksamt bekanntlich keinen Einfluss.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Bürger entlasten: Keine Parkgebühren in Neukölln!

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 14. Dezember 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, die geplante Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln zu stoppen und so die Bürger finanziell zu entlasten.

Begründung:

Bürger, die auf die Parkplätze innerhalb der Parkraumbewirtschaftung angewiesen sind, werden laut Schätzungen des Wirtschaftsplans im Bezirk Neukölln bis Ende 2023 mit 2.608.000 Euro zusätzlich finanziell belastet.
Die Kosten für die Bürger setzen sich aus den Einnahmen aus Parkscheinautomaten, Einnahmen aus dem Handyparken, Einnahmen aus Geldbußen und Verwarnungsgeldern aus der Parkraumbewirtschaftung zusammen.

Die zusätzlichen Kosten für die Bewohner unseres Bezirkes sind in Zeiten der Krise und den damit einhergehenden finanziellen Mehrbelastungen der Menschen unserer Stadt sozial ungerecht. Autofahren wird so zum Luxus für wenige.
Der Wirtschaftsplan der Parkraumüberwachung des Bezirks Neukölln sieht Ausgaben in derselben Höhe wie die Einnahmen vor, um die Parkraumbewirtschaftung finanzieren zu können. Die Berechnungsgrundlage ist reine Schätzung und die Kosten für die Parkraumbewirtschaftung können die Einnahmen auch übertreffen. Ein Mehrwert für die Bürger, z.B. durch Mehreinnahmen, die der Bezirkskasse zugutekommen, ist bei der Finanzplanung nicht erkennbar, es sei denn, die Parkgebühren werden in den kommenden Jahren drastisch erhöht.

Erfahrungen aus anderen Berliner Bezirken zeigen, dass durch die Einführung von kostenpflichtigen Parkrumzonen insgesamt keine Entspannung der Parksituation entsteht. Das Problem der begrenzten Parkplätze wird lediglich räumlich verschoben.
Die Anzahl der vorhandenen Autos, welche in Berlin und auch im Bezirk Neukölln parken müssen, ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Autofahrer, die auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind und nicht in der jeweiligen Parkzone wohnen, müssen auf Dauer in Bereiche ausweichen, in denen das Parken kostenlos ist. In den dortigen Örtlichkeiten entsteht dann wiederum derselbe Parkplatzmangel.

Auch die Anwohner, welche einen Bewohnerparkausweis besitzen, erwerben damit keinen Anspruch auf einen Parkplatz in dem entsprechenden Bereich und müssen sich dem Parkplatzmangel weiter stellen. Bereits jetzt kann das Bezirksamt die im Haushaltsplan 2022/23 geplante Einführung der Parkraumbewirtschaftung nicht umsetzen. Der im Haushaltsplan beschlossene Zeitplan wurde längst überschritten.

Da das Bezirksamt ohnehin bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln überfordert zu sein scheint, kann man die Einführung auch getrost sein lassen. Durch die Parkraumbewirtschaftung wird lediglich ein Mehraufwand an Bürokratie ohne einen erkennbaren Nutzen für die Bürger geschaffen. Im Gegenteil: Durch die Parkgebühren werden vor allem Geringverdiener in überhohem Maße belastet, die künftig auf ihr Auto werden verzichten müssen.

Ergebnis Drs. Nr. 0613/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt am 09. Januar 2023 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 16. März 2023 (am 25. Januar 2023 zunächst vertagt) in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Ergebnis Drs. Nr. 0613/XXI: in der BVV abgelehnt

  • CDU: ENTHALTUNG
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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IGES Studie zur ambulanten ärztlichen Versorgung in den Berliner Bezirken Lichtenberg und Neukölln – Was hat sich seit 2017 getan? 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/158/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wurden im Bezirk Neukölln nach Empfehlung der im Auftrag der Bezirksämter Lichtenberg und Neukölln durchgeführten Studie Portalpraxen eröffnet, um eine adäquate und zeitnahe Versorgung ambulant behandelbarer Patienten sicherzustellen? 

2. Durch welche konkreten Maßnahmen wurden die Ärzteniederlassungen durch das Bezirksamt bisher gefördert? 

3. Wie hoch ist die Anzahl der Hausärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

4. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Hausärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

5. Wie hoch ist die Anzahl der Kinderärzte je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

6. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Kinderärzten im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

7. Wie hoch ist die Anzahl der Gynäkologen je 100.000 Einwohner im Bezirk Neukölln im Jahr 2022? 

8. Wie hoch ist damit der Versorgungsgrad mit Gynäkologen im Bezirk Neukölln (Ist/Soll) nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/158/XXI vom 16.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In sprechstundenfreien Zeiten bieten die Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung ambulante ärztliche Versorgung. Versicherte können sich in Notfällen an diese Praxen wenden und damit auch die Rettungsstellen der Krankenhäuser entlasten. Die KV Berlin betreibt KV-Notdienstpraxen für Erwachsene sowie KV-Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche. 

In Neukölln werden 2 KV-Notdienstpraxen betrieben. Die Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche befindet sich am Vivantes Klinikum Neukölln im Mutter-Kind-Zentrum und wurde im Juli 2020 eröffnet. Geöffnet ist sie jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr. 

Die Notdienstpraxis für Erwachsene wird am Vivantes Klinikum Neukölln seit November 2020 betrieben. Die Öffnungszeiten sind Freitag von 15 – 21 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 9-21 Uhr. 

Die Patientinnen und Patienten werden an einem gemeinsamen Tresen von KV Berlin und Vivantes von medizinischem Fachpersonal ersteingeschätzt. Dadurch erfolgt die Zuordnung einer Behandlung in der KV-Notdienstpraxis oder in der Rettungsstelle bzw. Kinderrettungsstelle. 

Zu 2.: 

Die Sicherstellung und Verbesserung im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung ist dauerhaftes Anliegen des Bezirksamtes. Wie schon mehrfach zuvor dargestellt, hat das Bezirksamt jedoch keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Versorgungssituation im Bezirk, da die Verantwortlichkeiten hier auf Ebene des Bundes, der Krankenkassen und der Kassenärztlicher Vereinigung liegen.

So stehen für eine gezielte Anwerbung weder die hierfür erforderlichen Instrumente zur Verfügung, noch bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen die gestalterische Möglichkeit einer erfolgversprechenden und zielführenden Anwerbung. Das Bezirksamt unterstützt aber alle Anstrengungen, die einer ausgeglichenen Versorgungslage dienen. 

In Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung waren unter anderem 

 die Förderung der Ärzteniederlassung in Neukölln, 

 die Notwendigkeit eines Monitorings über das Leistungsspektrum der Facharztgruppen für eine verbesserte Bedarfsplanung, 

 die weitergehende Beteiligung der Bezirke am Homogenisierungsprozess der Versorgungssteuerung und 

 der Einbindung am gemeinsamen Landesgremium nach §90 a SGB V 

zur Verbesserung der Versorgung thematisiert worden. Die seit 2017 anerkannten zusätzliche Bedarfe sind eine direkte Folge dieser Verhandlungen. 

Vorbemerkung zu den Fragen 3 – 8: 

Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen 3 – 8 erfolgt auf Datenbasis der ambulanten Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung – Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI) des Gemeinsamen Landesgremiums mit Datenstand 01.01.2022 sowie 01.07.2022. 

Die Arztzahlen sind zu den jeweiligen Stichtagen auf Vollzeitstellen umgerechnet. 

Die Bevölkerungszahl für Neukölln lag zum 01.01.2022 bei 327.100 und zum 01.07.2022 bei 329.037 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren betrug 53.332 zum 01.01.2022 be-ziehungsweise 53.977 zum 01.07.2022. 

Die Anzahl der Frauen in der Bevölkerung lag zum 01.01.2022 bei 164.014 Einwohnerinnen beziehungsweise bei 165.145 Einwohnerinnen zum 01.07.2022. 

Zu 3.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Hausärztinnen und -ärzte 68,3 Vollzeitäquivalen-ten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum 01.01.2022. Mit Stand 01.07.2022 verringerte sich die Anzahl auf 67,3 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Zu 4.: 

Der Versorgungsgrad betrug 110,0 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 203,2 Arztstellen gegenüber einem Ist von 223,50 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 107,7 % bei einem Soll von 205,6 Arztstellen gegenüber einem Ist von 221,50. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der ärztlichen Versorgung durch die jeweilige Arztgruppe den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 5.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Kinderärztinnen und -ärzte 55,8 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner unter 18 Jahren. Mit Stand 01.07.2022 erhöhte sich die Anzahl auf 57,4 Vollzeitäquivalente je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter 18 Jahren. 

Zu 6.: Der Versorgungsgrad betrug 103,3 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 28,8 Arztstellen gegenüber einem Ist von 29,75 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 105,0 % bei einem Soll von 29,5 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,00. 

Laut der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Überversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 10 % überschreitet. Eine Überversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

Zu 7.: 

Zum 01.01.2022 entsprach die Anzahl der Gynäkologinnen und Gynäkologen 21,5 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen. Mit Stand 01.07.2022 blieb die Anzahl mit 21,6 Vollzeitäquivalenten je 100.000 Einwohnerinnen praktisch gleich. 

Zu 8.: 

Der Versorgungsgrad betrug 74,4 % mit Stand 01.01.2022 bei einem Soll von 47,4 Arztstellen gegenüber einem Ist von 35,25 Vollzeitäquivalenten. 

Mit Stand 01.07.2022 betrug der Versorgungsgrad 74,9 % bei einem Soll von 47,7 Arztstellen gegenüber einem Ist von 31,75. 

Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann von einer Unterversorgung gesprochen werden, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 50 % unterschreitet. Eine Unterversorgung liegt nach dieser Definition in Neukölln nicht vor. 

In Vertretung: Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Radikalisierungsprävention im Bezirk Neukölln  

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/155/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Projekte werden im Rahmen der Radikalisierungsprävention vom Bezirksamt Neukölln derzeit gefördert (Bitte eine Auflistung der jeweiligen Projekte sowie deren Zielsetzung und Angebote)? 
  2. In welcher Höhe wurden die unter Frage 1. genannten Projekte in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 finanziell gefördert (Bitte die jeweiligen Projekte mit der entsprechenden Höhe der finanziellen Förderung nach den jeweiligen Jahren aufschlüsseln)? 
  3. Wurden die vom Bezirksamt geförderten Projekte mit dem Schwerpunkt Radikalisierungsprävention neben den finanziellen Hilfen mit weiteren Maßnahmen unterstützt (Wenn ja, bitte die jeweiligen Maßnahmen aufzählen)? 
  4. Welche der vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des Linksextremismus (Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  5. Welche der derzeit vom Bezirksamt geförderten Projekte befassen sich vornehmlich oder ausschließlich mit der Radikalisierungsprävention im Bereich des religiös begründeten Extremismus im Phänomenbereich des Islamismus? 
  6. Ist das Bezirksamt von sich aus tätig geworden, um Gelder für Neuköllner Projekte zur Radikalisierungsprävention vom Land Berlin einzuwerben Wenn ja, bitte eine Aufzählung, wann in welcher Form und für welche Projekte und wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 
  7. Ist das Bezirksamt nach dem Aufruf der Berliner Landeskoordinierungsstelle vom 28.10.2022 tätig geworden und hat Kontakt mit zur Förderung geeigneter Organisationen mit der Schwerpunktarbeit Radikalisierungsprävention aufgenommen (Wenn ja, bitte eine Auflistung mit welchen Organisationen. Wenn nein, bitte begründen, warum nicht)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/155/XXI vom 12.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

1.1. Neukölln hat seit mehreren Jahren eine „Partnerschaft für Demokratie“ (PfD), diese wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. Ziel der Partnerschaft ist Demokratieförderung, damit wirkt sie zumindest mittelbar auch präventiv gegen jede Form des Extremismus. 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen Homo- und Transfeindlichkeit! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln unterstützt Engagement gegen religiös und politisch motivierte Gewalt! 

 Die Partnerschaft für Demokratie Neukölln fördert Projekte für ein demokratisches Miteinander und Respekt für Vielfalt! 

Eine dezidierte Beschreibung der PfD und der im Rahmen der PfD durchgeführten Einzelprojekte ist auf der Website www.demokratischevielfaltneukoelln.de nachzulesen. 

1.2. Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez, finanziert von der Landeskommission gegen Gewalt. Beinhaltet mobile, niedrigschwellige Angebote im öffentlichen Raum im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungs-prävention. Enge Kooperation mit Polizei, AG Kinder- und Jugendkriminalität und Gewerbetreibenden. 

Zu 2.: 

2.1. Partnerschaft für Demokratie: 

2016: 85.000 € 

2017: 105.000 € 

2018: 120.000 € 

2019: 110.000 € 

2020: 142.889 € 

2021: 218.609 € 

2.2. Fair bleiben: Das Projekt gab es vor 2022 noch nicht. 

Zu 3.: 

3.1. Partnerschaft für Demokratie: Für die Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie stellt das Jugendamt ein halbes VZÄ zur Verfügung. Zudem wird die Partnerschaft wird durch einen Begleitausschuss und ein Ämternetzwerk unterstützt. 

3.2. Fair bleiben: Fachliche Begleitung durch den Projektverantwortlichen Sozialraumkoordinator. 

Zu 4.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Das gleiche gilt für das Projekt Fair bleiben. 

Zu 5.: 

Keines. Die Partnerschaft für Demokratie wirkt phänomenübergreifend, also gegen jede Form des Extremismus. Im Rahmen des Aktionsfonds der PfD hat es in der Vergangenheit immer auch wieder Projekte gegeben, die die Bearbeitung religiös begründeten Extremismus im Fokus hatten: 

2021 – „Bestandsaufnahme und Konzeptgestaltung für eine Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundungen in Berlin-Neukölln“ durch Devi e.V. inklusive der Organisation zweier Fachveranstaltungen zur Thematik „konfrontative Religionsbekundungen“. 

2020 – „Islam und Schule“ Ibn Rushd-Goethe Mosche. Workshopreihe für die Zielgruppe der Multiplikator:innen zu Handlungsoptionen, wenn Grundwerte wie Religionsfreiheit, Gleichstellung der Geschlechter in Konflikt geraten. 

2018 – „Nahost in Neukölln? Demokratisches Engagement statt Gewalt“ – Projekt des Kindertreffs Delbrücke zur Geschichte des Nahostkonflikts mit Referenten mit jüdischen sowie muslimischen Hintergrund inklusive einer Bildungsfahrt mit Schwerpunkt Biografiearbeit. 

2017 – „Schritt für Schritt – Demokratie in Neukölln“, ein digitales Stadterkundungsspiel zu den Themenfelder Vielfalt, Toleranz, Religion und Engagement für demokratisches Zusammenleben in Neukölln von kijufi (Landesverband Kinder- und Jugendfilm Berlin e.V.). 

2016 – „Islam triff Demokratie – in Neukölln wird diskutiert“ der DITIB-Sehitlik Gemeinde. Workshopreihe für Schüler:innen an fünf Neuköllner Schulen.

Auch das Projekt „Fair bleiben“ war nicht auf einen Phänomenbereich beschränkt. Hier wurde intensiv zu Themen wie Verschwörungsmythen, Antisemitismus, Homophobie und Antiziganismus gearbeitet. 

Zu 6.: 

Ja, seitens des Jugendamtes werden regelhaft Anträge auf Projektmittel der Landeskommission gegen Gewalt gestellt. In den vergangenen Jahren waren dies: 

2022 

Fair bleiben! Intensiv-pädagogische mobile Gruppenarbeit im Flughafenkiez. Träger: Madonna Mädchenkult. Ur. Summe: 60.000 Euro. Mobile, niedrigschwellige Angebote im Bereich der Gewalt-, Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

2021 

Etablierung von Beratungsstrukturen für Jugendliche in Neukölln. Flexible und mobile Beratungsangebote für Heranwachsende in Neukölln, um über Erfahrungen von Diskriminierung, Ausgrenzung, Mobbing und Gewalt zu sprechen. Dadurch sollte auch Radikalisierung vorgebeugt werden. Träger: Cultures Interactive. Summe: 60.000 Euro. 

Kicken und Checken. Hinausreichende, sportorientierte Präventionsarbeit. Träger: outreach gGmbH. Summe: 20.000 Euro. U. a. Respekt Cup, niedrigschwellige Arbeit zu Themen wie Trans*- und Homophobie, Antisemitismus. 

Mentoring-Projekt im YO! 22, Träger: outreach gGmbH, im Fokus waren förderbedürftige, z. T. delinquente und gewaltaffine Jugendliche. Ein Ziel war hierbei Radikalisierungsprävention. 

2020 

Fair Play Teams – Mobil für ein tolerantes Miteinander im Flughafenkiez unterwegs! MaDonna Mädchenkult. Ur, 90.000 Euro, Streetwork-Angebot mit Fokus: Kriminalitäts- und Radikalisierungsprävention. 

Zudem wurde von 2019 bis 2022 das Netzwerkfondsprojekt Junge, Junge* – Geschlechterreflektierte Jungen*arbeit in Neukölln etablieren! durchgeführt. Träger: Cultures Interactive. Fördersumme: 480.000 Euro. Schwerpunkt: Die Etablierung geschlechterreflektierter Jungen*arbeit in Neukölln. Durch die präventive Arbeit und die Schaffung nachhaltiger Strukturen wurden neue Wege in der Gewalt- und Radikalisierungsprävention erprobt. Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 

Zu 7.: 

Ja, das Jugendamt hat bei den Trägern IBIM und UFUQ angefragt, ob Interesse an einer Antragstellung besteht. 

In Vertretung: Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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Feiger Angriff auf Demokratie

Berlin-Neukölln, 24. November 2022

Mit der Faustattacke gegen einen Pförtner des Rathauses Neukölln erreicht die Gewalt im Bezirk einen neuen Höhepunkt. Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln: 

„Wir als AfD-Fraktion in Neukölln verurteilen den feigen Angriff auf einen Pförtner des Rathauses. Der Angreifer wollte in aggressiver Manier Informationen von dem Mitarbeiter über das Büro unserer Fraktion erzwingen. Der Vorfall zeigt, dass die Verrohung im Bezirk zunimmt und unbescholtene Menschen leider als neue Ziele für verhaltensgestörte Personen herhalten müssen. Als AfD-Fraktion sind wir häufig mit Gewalt von Personen konfrontiert, die eine alternative Politik ablehnen. Uns bestärken solche bedauerlichen Angriffe in unserem Einsatz für echte Meinungsvielfalt im Bezirk.“

Amt für Soziales in Neukölln dauerhaft überlastet!

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0587/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um das Neuköllner Sozialamt zeitnah angemessen auszustatten, die Mitarbeiter zu entlasten und den antragstellenden Bürgern damit eine schnelle Hilfe zukommen zu lassen?
  2. Warum sind im Bezirk Neukölln keine kurzfristigen Maßnahmen ergriffen worden (so wie beispielsweise in Friedrichshain-Kreuzberg), um die Leistungsfähigkeit des Amtes für Soziales zu erhöhen und damit den Normalbetrieb aufrecht zu erhalten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0587/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Zu 1.:

Wie Sie völlig zutreffend mit Ihrer Fragestellung feststellen, ist das Amt für Soziales in Neukölln nicht angemessen ausgestattet. Daher werde ich nicht müde, die Problematik der ständig zunehmenden Aufgaben ohne auch nur annähernd angemessenen Ressourcenzuwachs, im Bezirksamt, gegenüber der Senatsverwaltung und auch der Öffentlichkeit zum Thema zu machen.

Den von mehreren Bezirken zusammengetragenen vorliegenden Bedarf habe ich an die zuständige Senatsverwaltung kommuniziert und um dringende Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen gebeten. Vorschläge, die eine strukturelle Lösung versprechen, liegen bisher jedoch leider nicht vor. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich an dieser Stelle Wiederholungen vorbeugen möchte und hinsichtlich der weiteren Maßnahmen, die innerhalb des Amtes für Soziales in den vergangenen Monaten bereits getroffen wurden auf die umfangreiche Beantwortung der Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ hinweise.

Hier wurde bereits ausführlich darüber informiert, dass selbstverständlich regelmäßig Stellenbesetzungsverfahren zur Besetzung unbefristeter und befristeter offener Stellen durchgeführt werden, die Arbeitsbereiche der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege aufgrund der fachlichen und inhaltlichen Nähe zusammengelegt wurden, eine vorübergehende Einschränkung der Sprechzeiten zur Aufarbeitung von Rückständen stattfindet, die Kolleginnen und Kollegen durch kurzfristig gewonnene Trainees und Auszubildende sowie befristetet Beschäftigungspositionen, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt wurden bzw. werden und derzeit ein Konzept zu einem „Ausbildungsstarken-Sozialamt“ entwickelt wird.

Ich sage es aber noch einmal ganz deutlich: Eine strukturelle Verbesserung der Situation ist nur mit zusätzlichen Personalressourcen möglich. Für Neukölln sehe ich einen Bedarf von 41 zusätzlichen Stellen. Die Stellen, die der Senat den Bezirken bisher in einem Umfang von 400 VzÄ zur Verfügung gestellt hat, sind vollständig für andere Bedarfe, insbesondere politische Schwerpunkte der Regierungskoalition verwendet worden. Null Stellen wurden den Sozialämtern und damit dem Funktionieren der sozialen Sicherung in dieser Stadt zugebilligt.

Ich halte das für katastrophal! Ich freue mich daher, wenn die gesamte Bezirksverordnetenversammlung das Anliegen, die Leistungserbringung im Amt für Soziales strukturell zu stärken teilt und ihre innerparteilichen Einflussmöglichkeiten auf den noch amtierenden rot-grün-roten Senat nutzt, hier eine nachhaltige Verbesserung herbeizuführen. Denn seien Sie versichert, der Anspruch meiner Kolleginnen und Kollegen ist es, den Anliegen und Bedarfen der Neuköllnerinnen und Neuköllner zeitnah und angemessen gerecht zu werden und nicht nur im Akkord abzuarbeiten.

Zu 2.:

Ihre Annahme, es seien keine kurzfristigen Maßnahmen innerhalb des Amtes für Soziales getroffen worden, um die Leistungsfähigkeit des Amtes zu erhöhen, irritiert mich vor dem Hintergrund der umfangreichen Informationen, die Sie nicht zuletzt im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage zur Drucksache 0456/XXI „Bearbeitungsrückstände in der Verwaltung“ erhalten haben.

Offen gestanden empfinde ich diese Form der Fragestellung als wenig wertschätzend den Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die nicht zuletzt aufgrund der Vorgänge in der Ukraine seit Ende Februar 2022 gezwungen gewesen sind, innerhalb kurzer Zeit neue und belastbare Bearbeitungsmechanismen zu erarbeiten und zu etablieren. Mit Beginn der Vorsprachen von aus Ukraine geflüchteten Menschen wurde im Amt für Soziales ein Lagestab eingerichtet, in dem sich anfangs täglich alle Führungskräfte zur aktuellen Situation austauschten, regelmäßig organisatorische Anpassungen verabredet und die ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen wurden, um den vorsprechenden Menschen die Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen zustehen.

Des Weiteren wurden im Amt für Soziales im rotierenden Wechsel nicht nur etablierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus dem gesamten Amt für Soziales eingesetzt, um die Hilfesuchenden aus der Ukraine angemessen betreuen und den regulären Dienstbetrieb inklusive Sachbearbeitung sicherstellen zu können. Die Kolleginnen und Kollegen wurden und werden dabei durch Trainees und Auszubildende, durch das Wachpersonal und nicht zuletzt durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler unterstützt, die kurzfristig gewonnen werden konnten und die in wechselnder Anwesenheit die Arbeit vor Ort unterstützen.

Unterstützung erhielten bzw. erhalten die Kolleginnen und Kollegen auch durch 11 befristete Beschäftigungspositionen, die für die Bearbeitung der Vorgänge mit Ukraine-Bezug eingesetzt sind. Aber noch einmal: Das derzeit vorhandene Personal im Amt für Soziales reicht strukturell nicht aus, um die Kernaufgaben plus die Situation infolge der durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegungen und ständig neue Aufgaben, wie die Versendung von Berechtigungsnachweisen nach Wegfall des Berlinpasses, bewältigen zu können.

Daher ist es umso gravierender, dass erst im Rahmen der heutigen AG Ressourcensteuerung über eine Verlängerung von Beschäftigungspositionen gesprochen wurde, wobei es hier nicht allein um die Positionen für das Amt für Soziales ging, sondern für das gesamte Bezirksamt. Über die Verteilung muss nun zunächst im Bezirksamt entschieden werden. Hoffentlich kam diese Einsicht nicht zu spät, denn einige gut eingearbeitete Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits aufgrund der unsicheren Situation aktiv wegbeworben.

Wieviel Zeit die Auswahl und Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch nimmt, brauche ich Ihnen sicher nicht zu erläutern. Wertvolle Zeit, die zur Bearbeitung von dringenden Anliegen der Neuköllnerinnen und Neuköllner fehlen würde.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

Dokumente

Ein Platz für Inge Meysel

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 08. November 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den noch namenlosen Platz, auf dem der Förderverein der Jugendverkehrsschulen Neukölln e. V. seinen Verkehrsübungsplatz hat, nach der im Jahr 1910 in Berlin-Rixdorf geborenen und am 10. Juli 2004 verstorbenen deutschen Schauspielerin und Hörspielsprecherin Inge Meysel zu benennen und an dem Ort eine Erinnerungsplakette anzubringen. 

Begründung:

Inge Meysel wurde in Neukölln geboren. Nach ihrem erfolgreichen Schauspieldebüt wurde sie 1933-1945 von den Nationalsozialisten als Halbjüdin diskriminiert und erhielt ein Auftrittsverbot. Nach dem Zweiten Weltkrieg spielte sie in zahlreichen Kinofilmen, Theaterstücken und Fernsehbeiträgen die Hauptrolle und avancierte zu einer der berühmtesten Schauspielerinnen in Deutschland. 

Inge Meysel wurde in ihrer langen Karriere zu einer besonderen Persönlichkeit der deutschen Medienöffentlichkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Mit ihren oft sympathischen, lebensnahen Rollen spielte sie sich als Volksschauspielerin in die Herzen von Millionen Deutschen, weswegen ihr oft Titel wie die „Mutter der Nation“ angedichtet wurden. 

Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bezirk einer der wichtigsten in Neukölln geborenen Bürgerinnen unseres Landes bislang nicht öffentlich gedenkt. Bei der Widmung eines bislang namenlosen Platzes wie dem Standort der Jugendverkehrsschule bestehen zudem nur geringe administrative Hürden; die Bewohner der den Platz umgebenden Straßen würden nicht gezwungen, ihre Adresse zu ändern, was auch die Unterstützung der Bevölkerung erhöhen dürfte. 

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BSK)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: wg. Krankheit abwesend
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt am 06. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt am 19. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 16. März 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: ENTHALTUNG
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Maulkorb für das Berliner Hunderegister

Berlin-Neukölln, 03. November 2022

Die Neuköllner AfD-Fraktion protestiert mit einer Plakataktion gegen das Hunderegister und solidarisiert sich mit den Hundehaltern im Bezirk und in ganz Berlin. Dazu kommentiert der Fraktionsvorsitzende der Neuköllner AfD-Fraktion, Julian Potthast:

„Mit unserer Plakataktion an einem Hundeplatz im Neuköllner Süden wollen wir auf diesen Griff ins Portemonnaie der Halter und eine zusätzliche Datenkrake des Senats aufmerksam machen. Wir fordern die Abschaffung des Hunderegisters, das die Steuerzahler zusätzlich belastet und von dem vor allem das Privatunternehmen GovConnect GmbH für den technischen und administrativen Betrieb des Registers profitiert. 

Seit Januar 2022 müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner in einem neu geschaffenen Register anmelden, was online mit 17,50 Euro oder telefonisch bzw. schriftlich sogar mit 26,50 Euro zu Buche schlägt. Senioren ohne Internet haben das Nachsehen und müssen die höhere Gebühr berappen, was in Zeiten von Inflation besonders ärgerlich ist. Aus unserer Sicht haben die Halter mit der Hundesteuer und den damit registrierten Daten ihre Pflicht und Schuldigkeit gegenüber dem Land Berlin getan. In der BVV haben wir einen Antrag zur Abschaffung des Hunderegisters gestellt. Abgelehnt von den anderen, auch von der FDP, die selbst die Abschaffung fordert!

Bild: AfD-Fraktion Neukölln (Standort: Berlin-Neukölln Gerlinger Str., nähe Hundeplatz)

Drucksachen aus vorangegangenen Legislaturperioden

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0528/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Drucksachen aus vorangegangenen Legislaturperioden sowie der aktuellen Legislaturperiode warten noch auf ihren Schlussbericht durch das Bezirksamt? Bitte nach Legislaturperiode und der Anzahl der jeweiligen noch offenen Schlussberichte aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0528/XXI vom 19.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Die erbetenen Auskünfte decken sich in etwa mit denen der Großen Anfrage Drs. Nr. 0510/XXI. Insoweit wird auf deren Beantwortung verwiesen. Im Übrigen erlaubt sich das Bezirksamt in Hin-blick auf die Überschrift Ihrer Mündlichen Anfrage den Hinweis, dass die Bezirksverordnetenversammlungen bekanntlich keinen Legislaturperioden, sondern Wahlperioden unterliegen.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Umsetzungsstand bei der Parkraumbewirtschaftung

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0509/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 11. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie ist der Umsetzungsstand bei der Parkraumbewirtschaftung der Zone A, Flughafenkiez/Donaustraße?
  2. Wie viele Parkautomaten wurden in diesem Bereich bisher aufgestellt?
  3. Wie viele Tarifbeschäftigte wurden zur Überwachung und Koordination dieses Bereiches bisher eingestellt? Bitte nach Anzahl der Beschäftigten und der jeweiligen Entgeltgruppe aufschlüsseln.
  4. Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Gesamteinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in der Zone A? Bitte nach Einnahmeart und Höhe der Einnahmen seit Einführung dieser Parkraumzone aufschlüsseln.
  5. Auf welche Höhe belaufen sich die bisherigen Gesamtausgaben aus der Parkraumbewirtschaftung der Zone A? Bitte nach Ausgabenart und Höhe der entsprechenden Kosten seit Einführung dieser Parkraumzone aufschlüsseln.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0509/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Wie im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau am 12.10.2022 berichtet, laufen derzeit die Vorbereitungen zur zeitgleichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Zonen A, F + G. Nach derzeitigem Stand ist mit der Einführung im Jahr 2023 zu rechnen. Ergänzend zu den Ausführungen im Ausschuss verweist das Bezirksamt auch auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 0315/XXI (Parkraumbewirtschaftung in Neukölln). 

Zu 2.: 

Wie schon zu 1. berichtet, laufen derzeit die Vorbereitungen zur zeitgleichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2023, so dass bisher noch keine Parkautomaten aufgestellt wurden. 

Zu 3.: 

Bis zum heutigen Tage wurde kein Tarifbeschäftigter eingestellt. 

Zu 4.: 

Die Parkraumbewirtschaftung ist nicht eingeführt, somit werden zurzeit auch keine Einnahmen generiert. 

Zu 5.: 

Da die Parkraumbewirtschaftung noch nicht eingeführt ist, keine. 

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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Vivantes Klinikum Neukölln im Krisenfall 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/131/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Maßnahmen hat das Vivantes Klinikum Neukölln als Teil der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen ergriffen? 

2. In welchem Jahr wurden diese Vorbereitungsplanungen für Krisenfälle erstellt und wann wurden diese zuletzt aktualisiert? 

3. Welche Arten von Großschadenslagen und Katastrophen wurden bei der Planung berücksichtigt (Bitte eine Aufzählung der Ereignisse und die entsprechenden Maßnahmen dazu erläutern)? 

4. Über welchen Zeitraum kann der Krankenhausbetrieb bei einem Blackout aufrechterhalten werden? 

5. Was ist nach diesem Zeitraum vorgesehen? 

6. Kann im Rahmen eines bundesweiten Katastrophenfalls zusätzliches medizinisches Personal und Material herangezogen werden? Wenn ja, woher und im welchen Umfang? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/131/XXI vom 22.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für alle Krankenhäuser von Vivantes wurde, wie in den einschlägigen Rechtsvorschriften gefordert, ein entsprechender Alarm- und Einsatzplan zur Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen erstellt. Diese werden regelmäßig fortgeschrieben. In diesen Plänen sind alle notwendigen Maßnahmen und Abläufe beschrieben, um insbesondere Großschadensereignisse adäquat bewältigen zu können. Dazu zählen die Festlegung von Alarmierungs- und Meldewegen, die Etablierung einer Einsatzleitung, sowie Möglichkeiten zur Kapazitätserhöhung durch Einrichtung zusätzlicher Behandlungsbereiche und die Alarmierung von zusätzlichem Personal. Es wurden ebenso Vorbereitungen für die Bewältigung von Schadensereignissen mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahrstoffen getroffen. 

Die Alarm- und Einsatzpläne der Berliner Kliniken werden zudem regelmäßig durch die Senatsgesundheitsverwaltung abgefordert und in speziellen, regelmäßig stattfindenden Katastrophenschutzübungen erprobt und ausgewertet, um mögliche Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. 

Zu 2.: 

Die Planungen reichen bis ins Jahr 2006 zurück und wurden zuletzt 2021 angepasst. 

Zu 3.: 

Im Alarm- und Einsatzplan werden sowohl interne, als auch externe Schadensereignisse berücksichtigt. Dazu zählen: 

  • Flugunfall
  • Unfälle bei Groß- bzw. Massenveranstaltungen 
  • Schadensfälle im Zusammenhang mit Gefahrguttransporten
  • Schadstoffausbreitungen 
  • Anschläge/Explosionen 
  • Störungen/Ausfall von Verkehrseinrichtungen
  • Strahlengefahren
  • Biologische Gefahren
  • Seuchen
  • Extreme Wetterlagen
  • Brand/Explosion
  • Freisetzen oder Eindringen von Gefahrstoffen
  • Störung bzw. Ausfall kritischer Infrastruktur (z.B. Strom-, Gas- oder Wasserversorgung, Informations- und Kommunikationstechnik) 
  • Einsturz von Gebäuden/Gebäudeteilen
  • Bombenfund 
  • Bedrohungslage (z.B. Bombendrohung, Geiselnahme, Amoklage) 

Je nach Ereignis wird im Krankenhaus eine besondere Führungsorganisation, die sogenannte Klinikeinsatzleitung (KEL) etabliert, die dann die notwendigen Maßnahmen zur Schadensbewältigung einleitet. Insbesondere bei externen Ereignissen wird durch eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten, durch Bereitstellung von zusätzlichem Material und Aktivierung von Mitarbeiter*innen aus dem Frei, dem zu erwartenden Patientenanfall Rechnung getragen. Im Falle einer Havarie oder eines Ausfalls kritischer Infrastruktur kann diese bei Bedarf eine (teilweise) Räumung bzw. Evakuierung veranlassen und organisieren, um eine adäquate Patientenversorgung weiterhin jederzeit zu gewährleisten. 

Zu 4.: 

Für jedes Krankenhaus in Deutschland ist eine Notstromversorgung für einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben, welches durch ein entsprechendes Notstromaggregat gewährleistet wird. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift ist für alle Krankenhausstandorte von Vivantes gewährleistet bzw. geht in einigen Fällen sogar deutlich darüber hinaus. 

Zu 5.: 

Die Notstromversorgung wird über entsprechende Dieselaggregate sichergestellt, die jederzeit zusätzlich von extern betankt werden und somit grundsätzlich weiterlaufen können, bis die allgemeine Stromversorgung wieder zur Verfügung steht. 

Zu 6.: 

Wird ein Katastrophenfall ausgerufen, übernehmen Landes- und Bundesbehörden die weitere Organisation. Grundsätzlich wäre im Rahmen der Amtshilfe beispielsweise eine Unterstützung durch die Bundeswehr oder das Technischen Hilfswerks denkbar, jedoch liegt dies nicht im Verantwortungsbereich der einzelnen Krankenhäuser. Daher können hierzu keine konkreteren Angaben gemacht werden. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Sozialpsychiatrischer Dienst in Neukölln eingestellt: AfD-Fraktion wiederholt Forderung nach Transparenz und Aufklärung

Die Vorgänge in und um das Neuköllner Gesundheitsamt nehmen immer größere Ausmaße an. Besonders dramatisch: Längst ist klar, die Leidtragenden sind nicht etwa nur die Mitarbeiter der Behörde. Es sind insbesondere auch die Bürger Neuköllns, die die Missstände im von Mirjam Blumenthal (SPD) geführten Amt ausbaden müssen – ob sie wollen oder nicht. Neuer Höhepunkt der Skandale: Die Versorgung der Neuköllner im Rahmen des sozialpsychiatrischen Notdienstes ist vollständig zum Erliegen gekommen.

Auf AfD-Nachfrage hin musste Stadträtin Blumenthal unlängst einräumen: Der sozialpsychiatrische Dienst Neuköllns ist nicht mehr erreichbar. 7 Mitarbeiter hätten zwischenzeitlich den Dienst quittiert, nur eine Bandansage erinnert noch an längst vergangene Zeiten, in denen Bürger in akuten Krisensituationen Hilfe und Unterstützung erhielten. Medien sprechen von einer Massenflucht der Mitarbeiter (externer Link) im Gesundheitsamt, von einem toxischem Arbeitsumfeld und untragbaren Zuständen.

SPD-Stadträtin bietet Neuköllns Bürgern in Krisensituationen Fax-Service

Immerhin sei der sozialpsychiatrische Dienst neben der Bandansage noch per Fax (!) erreichbar, erklärte die SPD-Gesundheitsstadträtin im Rahmen der Bezirksverordnetenversammlung am 28. September. Kompetente, unbürokratische und vor allem schnelle Hilfe in psychischen Notsituationen sieht anders aus! Es war die AfD-Fraktion, die bereits seit Anfang August regelmäßig Transparenz, Aufklärung und Konsequenzen forderte, doch mittlerweile gingen Wochen und Monate ins Land und passiert ist nichts – außer der Versuch, die Vorgänge zu vertuschen und eine öffentliche Aufarbeitung zu verhindern. Unsere Große Anfrage, die Licht ins Dunkel hätte bringen können, wurde nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Die Antworten auf unsere Fragen zu Themen, die ganz Neukölln direkt betreffen, unterliegen der Geheimhaltung – zumindest nach Auffassung des Bezirksamts.

Eine Krise jagt die andere: Zunahme depressiver Erkrankungen in der Bevölkerung

Nicht nur zeigen die dramatischen Zustände in Neuköllns Gesundheitsamt ein unbeschreibliches Versagen des SPD-geführten Ressorts. Viel entscheidender ist, dass in allgemein schwierigen Zeiten die psychologische Notversorgung im Rahmen des Krisendienstes nicht mehr gewährleistet ist. Zunächst waren es insbesondere die erlassenen Corona-Maßnahmen, die durch soziale Isolation und Verlust von Struktur im Alltag zu einer rapiden Zunahme von depressiven Erkrankungen (externer Link) führten. Nun sind es der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und die Inflation, die jedem Bürger schlaflose Nächte bereiten. Die dunkle Jahreszeit hat begonnen, Winterdepressionen nehmen zu und die SPD-Gesundheitsstadträtin Blumenthal hat nicht mehr als einen Fax-Service zu bieten. 2 lange Monate vergingen, doch passiert ist nichts.

AfD-Fraktion fordert Aufklärung und Transparenz in jeder Hinsicht

Wir als AfD-Fraktion forderten von Anfang an Transparenz, Aufklärung und (personelle) Konsequenzen. Wir bekräftigen nochmals unseren Standpunkt, dass die psychologische Notversorgung im Rahmen des Krisendienstes und des sozialpsychiatrischen Dienstes in Neukölln immer, aber insbesondere im Herbst und Winter funktionieren muss. Wir fordern eine rasche Aufarbeitung der Vorgänge unter Einbezug der Öffentlichkeit und eine personelle Neuaufstellung des Gesundheitsamts unter Einbezug der notwendigen fachlichen Kompetenzen der Bewerber. Und wir fordern Mirjam Blumenthal auf, ihr Schweigen zu brechen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und Konsequenzen zu ziehen. Das schließt ausdrücklich auch den Rücktritt der Gesundheitsstadträtin mit ein.

Demokratie schützen – Ordnungsgemäße und rechtsstaatliche Organisation und Durchführung von Wahlen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0464/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 28. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gab es im Nachgang zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zur Bezirksverordnetenversammlung am 26. September 2021 eine Auswertung durch das Bezirksamt, die mögliche Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge ausgewertet hat?
  2. Wenn ja, welcher Art war die Auswertung und in welchem Umfang fand diese statt?
  3. Welche Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge in welchem Umfang und welchen Neuköllner Wahllokalen hat das Bezirksamt Neukölln im Bezirk Neukölln im Nachgang zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie zur Bezirksverordnetenversammlung am 26. September 2021 in der Nachbereitung festgestellt?
  4. Wie können nach Meinung des Bezirksamtes diese Fehler in einer eventuell kommenden Wahlwiederholung bzw. Neuwahl vermieden werden?
  5. Wie ist der aktuelle Stand der Wahlvorbereitungen des Bezirksamtes für eine eventuell anstehende Wahlwiederholung bzw. Neuwahl?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0464 vom 19.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die o.a. Große Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Der Kreis- bzw. Bezirkswahlleiter stellt die Ergebnisse der Stimmauszählungen der Wahlvorstände aus den jeweiligen Wahlbezirken als Vorschlag für die Ergebnisfeststellung des Kreiswahlausschusses bzw. Bezirkswahlausschusses zusammen. Die jeweiligen Ausschüsse stimmen über das Ergebnis im Bezirk ab, welches im Anschluss an die Landeswahlleiterin übersandt wird.

Alle Vorkommnisse der zusammengelegten Wahlen vom 26.09.2021, welche dem Bezirkswahlamt bekannt sind, wurden den jeweiligen bezirklichen Ausschüssen vorgelegt. Wie Ihnen aus der Berichterstattung im Bezirkswahlausschuss vielleicht noch erinnerlich ist, waren in Neukölln insgesamt 14 Vorkommnisse zu verzeichnen. In 10 Fällen schlossen die Wahllokale nach 18.00 Uhr. Die Schließzeiten bewegten sich zwischen 18.31 und 18.44 Uhr. Ein Wahllokal schloss um 19.20 Uhr. Das Bezirkswahlamt hat bzgl. der in den jeweiligen Ausschüssen benannten Vorkommnisse und die aus den Wahleinsprüchen zugrunde gelegten Informationen die entsprechenden Wahlvorstände um Aufklärung gebeten.

Unabhängig davon kann aus Sicht des Bezirksamtes aus den zu verzeichnenden Vorkommnisse nicht abgeleitet werden, dass die Wahlen in Neukölln nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Denn setzt man die in Rede stehenden 14 Vorkommnisse in das Verhältnis zu 195.615 (bzw. 225.767 BVV) wahlberechtigten Neuköllner:innen, die in 194 Urnenwahllokale ihre Stimmen abgeben konnten, dann relativieren sich diese schon.

Zu 2.:

Über eventuelle Wahlrechtsverstöße, Unregelmäßigkeiten und vorschriftswidrige Vorgänge, die über die zu 1. Benannten hinausgehen, hat das Bezirkswahlamt keine Kenntnis.

Zu 3.:

Bei den verbundenen Wahlen vom 26.09.2021 kam es vor allem aufgrund der pandemiebedingten Hygieneregeln und der dadurch reduzierten Anzahl an Wahlkabinen in Verbindung mit fünf Stimmzetteln und sechs abzugebenden Stimmen zu Warteschlangen. Nach den bisherigen Erfahrungen werden zukünftig Liegenschaften und Räumlichkeiten mit dem Ziel, diese mit mehr als zwei Wahlkabinen auszustatten, akquiriert.

Es wurde im Land Berlin zum Zweck der Aufarbeitung und Fehleranalyse eine Expertenkommission gegründet. Die daraus beauftragte AG Gute Wahlen erarbeitet derzeit Konzepte, um die Handlungsempfehlungen aus dem Kommissionsbericht berlinweit umzusetzen. Das Bezirkswahlamt Neukölln wirkt in der AG Gute Wahlen ebenfalls mit.

Zu 4.:

Das Bezirkswahlamt Neukölln hatte bereits zur Wahl 2021 mit einigen neuen Konzepten, wie z.B. mit der Beauftragung externer Transportdienstleister und Mitarbeiter für das Warteschlangenmangement, sehr gute Erfahrungen sammeln können, die auch von der Expertenkommission in Ihrem Abschlussbericht empfohlen wird. Zudem wird Neukölln die Erfahrungen aus der AG Gute Wahlen in die Vorbereitung und Durchführung etwaiger Wiederholungswahlen einfließen lassen.

Das Bezirkswahlamt Neukölln wird, im Falle einer kompletten Wiederholungswahl, erneut 194 Urnen- und 152 Briefwahllokale einrichten. Dafür werden wieder rund 3.000 Wahlhelfende, sowie weitere Hilfskräfte zur Unterstützung am Wahlwochenende benötigt.

Derzeit werden die benötigten Räumlichkeiten im Bezirk akquiriert sowie der Personalbedarf sondiert. Sofern die Finanzierungszusage durch SenFin vorliegt, können die benötigten Wahlmaterialien wie z.B. weitere Wahlkabinen für die Wahllokale und Materialien für die Briefwahl bestellt und Personal eingestellt werden. Die Werbung der Wahlhelfenden beginnt, sobald die geänderten Modalitäten durch die Senatsverwaltung bzw. die Landeswahlleitung mitgeteilt werden. Anschließend erfolgt die Einsatzplanung der Wahlhelfenden, dafür muss noch die Neukonfiguration der Fachanwendung Votemanager durch das LABO abgeschlossen werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Report24.news: „Neuköllner SPD-Skandal-Stadträtin suspendiert Amtsarzt: War er zu maßnahmenkritisch?“

Medium: Report24.news am 04. September 2022

Fraktionsvorsitzender Julian Potthast über die Vorgänge in und um das Neuköllner Gesundheitsamt, die Suspendierung des Amtsarztes Nicolai S. und Mirjam Blumenthal, Gesundheitsstadträtin. Ganzen Artikel hier (externer Link) lesen.

Screenshot: Report24.news

Showdown im Gesundheitsamt – Warum musste Amtsarzt Herr S. wirklich gehen?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drucksache 0415/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie rechtfertigt das Bezirksamt die ausgesprochen scharfe Sanktion eines Betretungsverbots, das gegen Amtsarzt Herrn S. nach seiner Freistellung ausgesprochen wurde?
  2. Wie positioniert sich die Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal zu den Anschuldigungen des Amtsarztes Herrn S., demzufolge Frau Blumenthal die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes „durch Führen mit Macht und autoritärem Verhalten psychisch unter Druck gesetzt“, eine „toxische Arbeitsatmosphäre“ geschaffen und den „klaren Tatbestand des Mobbings“ erfüllt haben soll?
  3. Warum wurde die Bezirksverordnetenversammlung als laut Verfassungsordnung des Landes Berlin die Bezirksverwaltungen kontrollierendes Gremium erst nach der Personalentscheidung und lediglich über die Presse informiert?
  4. Warum machte das Bezirksamt und namentlich die zuständige Dezernentin, Mirjam Blumenthal vor der drastischen Personalentscheidung keinen Gebrauch von Vermittlungsangeboten, wie bereits vom Verband der Amtsärzte gerügt wurde?
  5. Wie will die Dezernentin Blumenthal verhindern, dass das Gesundheitsamt gerade bei zu erwartenden steigenden Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter künftig von einem kompetenten Amtsarzt geleitet wird, wo die Suche nach der Besetzung beim letzten Mal bereits zwei Jahre dauerte und das Image der Behörde durch öffentliches Austragen interner Streitigkeiten wie jener um die Begleichung einer Pizzarechnung bereits nachhaltig geschädigt ist?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortet

Die Große Anfrage wurde zunächst vertagt und am 28.09.2022 auf Antrag des Bezirksamts unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Verweis auf Verschwiegenheit über den Inhalt der Antwort durch das Bezirksamt Neukölln beantwortet.

Stand der Dinge: Maientage 2023

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0423/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Schritte wurden seitens des Bezirksamtes in den letzten drei Monaten unternommen, um einen Standort für die Maientage 2023 zu finden?

2. Gibt es nach heutigem Stand einen Standort für die Maientage 2023 und falls ja, wo?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0423/XXI vom 31.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: 

Frage 1:

Das Bezirksamt hat sich – wie bekannt – Anfang des Jahres an die Regierende Bürgermeisterin und die zuständigen Senatsverwaltungen gewandt. Infolgedessen hat es Gespräche zwischen dem Bezirksbürgermeister und den Senatoren für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie der Regierenden Bürgermeisterin gegeben.

Im Juni folgte ein Gespräch mit der Tempelhof Projekt GmbH über die Nutzung des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Die südliche Umfahrung am Platz der Luftbrücke musste nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg als Option für einen Ersatzstandort ausscheiden. Die Fragen nach dem Lärmschutz stellen sich dort noch drängender als in der Hasenheide.

In der Folge fokussiert sich die Diskussion auf das Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof – wie auch vom Antrag 0179/XXI gefordert. Im Juli wurden dem Bezirk grundsätzliche Bedingungen für eine Nutzung des Vorfeldes genannt sowie ein Zeitraum (allerdings nicht im Mai) vorläufig aus der Vermarktung genommen. Beides habe ich auch dem bisherigen Ausrichter der Maientage mitgeteilt. Seitdem steht das Bezirksamt im Austausch mit der Tempelhof Projekt GmbH, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Ich war letzte Woche zu einem Termin mit Vertreter*innen von Tempelhof Projekt und mehreren Senatsverwaltungen vor Ort auf dem Gelände, das Thema Maientage soll auch in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats der Tempelhof Projekt GmbH thematisiert werden. 

Frage 2:

Sehr gern würde ich einen Alternativstandort verkünden können. Stand heute gibt es aber lediglich intensive Bemühungen, einen Ersatzstandort zu sichern. Die Fragen, die rund um eine Nutzung des Vorfeldes für die Maientage zu klären sind, sind leider alles andere als trivial. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Sicherheitssituation im Columbiabad (Sommerbad Neukölln) 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/117/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Strafanzeigen hat die Polizei in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 bis dato im Sommerbad Neukölln (im Folgenden Columbiabad) aufgenommen? (Bitte nach Delikt und Jahr aufschlüsseln) 

2. Welche Kosten wurden durch die Beschäftigung von Sicherheitsdiensten im Columbiabad in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 verursacht? 

3. Wie häufig wurden wie viele Sicherheitskräfte im Rahmen des Programms „Cool am Pool“ oder anderweitige Sicherheitsdienste in das Columbiabad in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 bis dato entsandt? (Bitte nach Jahr und Anzahl der Einsätze aufschlüsseln) 

4. Wie häufig wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 bis dato Sicherheitsdienste in anderen Neuköllner Schwimmbädern eingesetzt? (Bitte Bad benennen) 

5. Wie viele Polizeikräfte werden durch die Mobile Polizeiwache vor dem Columbiabad derzeit dauerhaft gebunden? 

6. Für welchen Zeitraum wird die mobile Polizeiwache vor dem Columbiabad aufrechterhalten? (Beginn und (voraussichtliches) Ende der Maßnahme) 

7. Welche konkreten Verbesserungen für die Sicherheitslage im Columbiabad wurden aus Sicht des Bezirksamts aufgrund des Projektes „Cool am Pool“ sowie der mobilen Polizei-wache bislang erreicht? 

8. Welche konkreten Schritte plant das Bezirksamt, um die Sicherheitssituation in den Neuköllner Bädern künftig (wieder) zu gewährleisten? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/117/XXI vom 27.09.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Bezirksamt liegen keine diesbezüglichen Statistiken vor. 

Zu 2.: 

Das Columbiabad wird durch die Berliner Bäder Betriebe bewirtschaftet, das dementsprechend auch den Sicherheitsdienst beauftragt. Im Bezirksamt liegen keine diesbezüglichen Statistiken vor. 

Zu 3.: 

Siehe Antwort zu Frage 2. 

Zu 4.: 

Das Columbiabad wird wie die anderen öffentlichen Neuköllner Bäder durch die Berliner Bäder Betriebe bewirtschaftet. Es wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen. 

Zu 5.: 

Im Bezirksamt liegen keine diesbezüglichen Statistiken vor. 

Zu 6.: 

Diese Frage kann durch das Bezirksamt nicht beantwortet werden. Die Zuständigkeit für die Polizei liegt bei der Senatsverwaltung für Inneres. 

Zu 7.: 

Bei „Bleib cool am Pool“ handelt es sich um ein gewaltpräventives Konfliktlotsenprojekt. Die Tätigkeit der Konfliktlotsinnen und -Lotsen ist deeskalierend und integrativ. Die Konfliktlotsenteams aus unterschiedlichen Ethnien, unterschiedlicher Religionszugehörigkeit, von unterschiedlichem Alter und Geschlecht wirken durch ihr bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement als Vorbilder für ihre eigene Community und andere gesellschaftliche Gruppierungen. Das Vorhaben wird unterstützt von den Berliner Bäder-Betrieben, der Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Das Bezirksamt begrüßt das Projekt ebenso wie die mobile Polizeiwache als Beitrag für mehr Sicherheit im Columbiabad. 

Zu 8.: 

Siehe die Antworten auf die Fragen 4 und 7. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Offener Brief der AfD-Fraktion Neukölln: Wir fordern Bleiberecht für Turnvater Jahn!

Das Frauennetzwerk Neukölln fordert, das Jahn-Denkmal in der Hasenheide zu entfernen. Wir fordern: Bleiberecht für Turnvater Jahn! Unsere Gründe haben wir in einem offenen Brief an das Netzwerk dargelegt.

Berlin-Neukölln, 11. August 2022

Betreff: Bleiberecht für Turnvater Jahn / Ihr Schreiben vom 30. Juni 2022

Sehr geehrte Frau Cremer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Juni dieses Jahres, das ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen habe. Dennoch muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihrem Anliegen, das Denkmal von Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn in der Hasenheide entfernen zu lassen, nicht nachkommen können. Im Folgenden möchte ich Ihnen meine und die Haltung meiner Fraktion gerne darlegen. Den Brief werde ich veröffentlichen, da ich der Meinung bin, dass Debatten zur Erinnerungskultur von einer möglichst breiten Öffentlichkeit geführt werden sollten. 

Es ist richtig, dass Friedrich Ludwig Jahn zu einer umstrittenen, aber dennoch prägenden Person der jüngeren Zeitgeschichte unseres Landes zählt. Hierzu wurden zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten und kritische Artikel verfasst, die sich sowohl mit dem positiven als auch dem negativen Wirken dieser Person befassen. 

Ihre Argumentation wird meiner Auffassung nach einer umfassenderen sachlich-objektiven Bewertung der Person und des Wirkens von Friedrich Ludwig Jahn nicht gerecht. 

Bevor man sich voreingenommen positioniert, die Entfernung von Denkmälern fordert und damit einen Teil Geschichte aus dem öffentlichen Bewusstsein tilgt, sollte man sich intensiver mit dem zeitgeschichtlichen Wirken der betreffenden Person auseinandersetzen. Hierzu muss für die sachliche historische Bewertung auch der zeitliche Kontext mit herangezogen werden. 

In Ihrer Argumentation unterschlagen Sie leider vollkommen die identitätsstiftenden Impulse für die deutsche Nation, die von dem Wirken des Turnvater Jahn ausgingen. Die Turnerbünde und Burschenschaften im 19. Jahrhundert haben einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Nationalstaatlichkeit und Verfassungsstaat aber auch zur Einheit Deutschlands geleistet, ohne den unsere heutige Republik und Demokratie schwerlich denkbar gewesen wären. Die von Jahn inspirierten Bewegungen waren letztlich so erfolgreich, dass sie auch internationale Strahlkraft entwickelten, was die zahlreichen Widmungen aus aller Welt am Jahndenkmal verdeutlichen. Diese unbestrittenen positiven Aspekte des Wirkens von Jahn entfallen in Ihrer Argumentation komplett.

Deutschland musste in seiner jüngeren Geschichte bereits in zwei Diktaturen hinnehmen, dass Personen und Ereignisse, die im jeweiligen System nach Meinung des vorherrschenden Diskurses unliebsam waren, aus dem kollektiven Bewusstsein entfernt werden sollten. 

In den letzten Jahren deutet sich erneut eine Tendenz an, Straßennamen, Denkmäler, Erinnerungsorte und sonstige historische Bezüge, die nicht in den derzeitigen politischen Mainstream passen, durch Umbenennungen oder Entfernung zu tilgen. Die Vorgehensweise erinnert manchmal stark an autoritäre Zeiten in Deutschland, die wir uns nicht zurückwünschen. 

Wir halten die beschriebene Entwicklung für gefährlich und bevorzugen eine kritische Auseinandersetzung mit der wechselvollen Geschichte unseres Landes. Sich mit der Geschichte intensiver zu befassen, daraus zu lernen und vergangene Fehler nicht zu wiederholen, sollte unser aller Ziel sein. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hinreichend darlegen. Ich habe mir erlaubt, Ihnen das Positionspapier der AfD-Bundestagsfraktion beizulegen, dem Sie weitere Argumente zu dem Thema entnehmen können. 

Mit freundlichen Grüßen

Julian Potthast 

Fraktionsvorsitzender

AfD-Fraktion Neukölln 

Freistellung von Neuköllner Amtsarzt offenbart Führungsversagen von Stadträtin Blumenthal

Berlin-Neukölln, 03. August 2022

Zur Freistellung des Neuköllner Amtsarztes Nikolai Savaskan erklärt der Fraktionsvorsitzende der Neuköllner AfD-Fraktion und Mitglied im Gesundheitsausschuss, Julian Potthast:

„Die Freistellung des fachkundigen Neuköllner Amtsarztes lässt mich mit Fragen zurück – warum hat Stadträtin Blumenthal nicht frühzeitig von Vermittlungsangeboten Gebrauch gemacht, wie vonseiten des Verbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentliches Gesundheitsdienstes gefordert?

Jetzt droht das Neuköllner Gesundheitsamt bei zu erwartenden steigenden Infektionszahlen im Herbst führungslos im Chaos zu versinken.

Es entsteht der Eindruck, dass Blumenthal sich mit unlauteren Mitteln eines internen Gegenspielers entledigen wollte. Dazu passt, dass Savaskan als Experte auch öffentlich Kritik an der Corona-Politik im Bezirk und im Land äußerte, die Stadträtin Blumenthal mit teils fanatischer Rhetorik durchzusetzen bereit war, obwohl sie im Gesundheitssektor weder über Ausbildung noch Berufserfahrung verfügt.
Wenn die Dezernentin nicht auf Experten hört und stattdessen ideologische Zwänge und persönliche Befindlichkeiten über das Wohl der Neuköllner Bürger stellt, offenbart das die Inkompetenz von Stadträtin Blumenthal.

Im Namen meiner Fraktion fordere ich umfassende Aufklärung in einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses.
Einem Rücktritt als Stadträtin kann Frau Blumenthal nur durch umfassende Transparenz zuvorkommen.“

Blauer Bote Neukölln, Sommerausgabe 2022: Aus der Fraktion

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Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0377/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Betätigungsverbote wurden durch das Gesundheitsamt gegen Mitarbeiter aus dem Gesundheitssektor seit Inkrafttreten der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereits ausgesprochen?

2. Besteht aus Sicht des Gesundheitsamts in Neukölln de facto eine einrichtungsbezogene Impfpflicht oder ist diese aufgrund eines Vollstreckungsdefizits freiwillig?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0377/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1:

keine

Frage 2:

Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt seit dem 15. März 2022 eine Corona-Impfpflicht. Das hat der Bundesgesetzgeber am 10. Dezember 2021 beschlossen, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen. Bis zu diesem Datum müssen die Betroffenen ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Berlin setzt das Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit selbstverständlich um. Aus Kapazitätsgründen wurden die Meldungen noch nicht abschließend bearbeitet. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist darüber bereits, durch die Dezernentin, informiert worden.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Livestream beibehalten – Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung bürgernah im 21. Jahrhundert

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 14.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt für die interessierten Bürger auch nach den Corona-Beschränkungen während Präsenzsitzungen einen parallel stattfindenden Livestream über den bestehenden YouTube-Kanal zur Verfügung. Bei mittlerweile 187 Abonnenten des YouTube-Kanals der BVV ist eine Teilnahme aller interessierten Bürger in Präsenz aus Platzgründen in den Räumen des Bezirksamtes nach dem Ende der Corona-Maßnahmen nicht mehr sichergestellt. Die Ausstrahlung eines Livestreams kommt den Bürgern entgegen, welche beispielsweise in ihrer Mobilität oder zeitlich eingeschränkt sind.

Das zusätzliche zur Verfügung stellen via YouTube ist zeitgemäß und stellt eine angemessene Transparenz über die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung gegenüber der Öffentlichkeit her. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass ein Livestream der Bezirksverordnetenversammlung über den eingerichteten YouTube-Kanal gut funktioniert. Diese Art der Möglichkeit einer Teilhabe der Bürger über dieses Medium ist trotz der dabei entstehenden Kosten unterstützenswert und soll beibehalten werden.

Ergebnis Drs. Nr. 0332/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN (16)
  • Grüne: NEIN (9)
  • CDU: NEIN (10)
  • Linke: NEIN (4)
  • AfD: JA (3)
  • FDP: NEIN (3)

Ungleichbehandlung bei der geschlechterspezifischen Jugendarbeit von weiblichen und männlichen Kindern und Jugendlichen

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, im Sinne einer tatsächlichen Gleichstellungspolitik eine beiden Geschlechtern gerecht werdende, ausgewogene Jugendförderarbeit umzusetzen.


Begründung:

Aus der Beantwortung der KA der AfD-Fraktion Neukölln Drs. Nr: KA/048/XXI durch das BA/JugGes ergibt sich ein deutlicher Unterschied in der Schwerpunktsetzung bei der Förderung der geschlechterspezifischen Jugendarbeit. 

Die Anzahl der männlichen Schulabbrecher ist über den gesamten Befragungszeitraum (2017 – 2018) signifikant höher als bei den weiblichen Schulabbrechern. Demgegenüber steht eine durchgehend höhere Anzahl von weiblichen Abiturienten in den Abschlussjahrgängen 2017 – 2021.

Zudem ergibt sich eine fast durchgehend höhere Anzahl von männlichen Jahrgangswiederholern im Befragungszeitraum. In vielen Bereichen sind Jungen und junge Männer offenbar benachteiligt. Es ist beispielsweise bekannt, dass Straftaten vorwiegend von männlichen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen verübt werden und daher eine vermehrte Präventionsarbeit erforderlich ist. 

Dennoch werden über den gesamten Zeitraum von 2017 bis 2021 doppelt so viele Projekte für Mädchen und junge Frauen gefördert. Die finanzielle Unterstützung von Projekten für Jungen und junge Männer beträgt über den gesamten Zeitraum von 2017 bis 2021 lediglich einen Bruchteil gegenüber den Projekten für Mädchen und junge Frauen.

Ergebnis Drs. Nr. 0275/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0275/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 09. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 22. Juni 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA (14)
  • Grüne: JA (9)
  • CDU: JA (10)
  • Linke: JA (5)
  • AfD: NEIN (3)
  • FDP: JA (3)