Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1210/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Plakatformate hat das Bezirksamt als Wahlwerbung für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl für die Parteien genehmigt?
2. Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt bei Verstößen durch die Verwendung anderer Plakatformate als die genehmigten vor?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1210/XXI vom 21.04.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Beim Anbringen von Wahlplakaten handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 11 BerlStrG. Durch das Straßen- und Grünflächenamt wurden Genehmigungen erteilt für das Anbringen von Wahlplakaten bis zu einer Größe DIN A0 (Hochformat, Höhe 1,18 m und Breite 0,84 m), sowie für das Aufstellen der sogenannten Wesselmanntafeln (Großflächen- tafel, einheitliches Querformat, Höhe 2,52 m und Breite 3,56 m).
Zu 2.: Das Ordnungsamt setzt lediglich um, was die beschlossene Rechtslage ist. Diese folgt in der Regel aus dem Bescheid des SGA als Rechtsgrundlage.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1203/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele der im Bezirkshaushaltsplan 2024/25 vorgesehenen Stellen zur Überwachung der neu eingeführten Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln (vgl. Wirtschaftsplan Parkraumbewirtschaftung) konnten bisher erfolgreich besetzt werden?
2. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes möglich, die seit Anfang Februar eingeführten Zonen der Parkraumbewirtschaftung mit den unter der Beantwortung der Frage 1. genannten Personalressourcen sinnvoll zu kontrollieren?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1203/XXI vom 21.02.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Für die Überwachungsaufgaben im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung konnten zum 01. Februar 2024 sieben neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sog. Parkraumüberwa- chungskräfte (PRK) begrüßt werden. Hinzu kommen zum 15. März 2024 ein sowie zum 01. April 2024 zwei weitere PRK. Zudem hat bereits zum 01. Januar 2024 eine Mitarbeitende als Koor- dinatorin (Dienstgruppenleitung) den Dienst in Neukölln angetreten.
Dem Gutachten zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung nach sind für die Zonen 100 und 105 zusammen bis zu 24,7 PRK sowie zwei Koordinatorenstellen vorgesehen und entsprechend im Wirtschaftsplan eingestellt. Durch aktuell geführte Ausschreibungsverfahren wird angestrebt, die restlichen Stellen schnellstmöglich zu besetzen. Die Parkraumbewirtschaftung wurde und wird in vielen Stadtbe- zirken in der jüngeren Vergangenheit sowie auch gegenwärtig – verbunden mit einem entspre- chenden Personalbedarf – erheblich ausgeweitet. Dies führt neben einer damit einhergehen- den Konkurrenzsituation um für die Tätigkeit geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem Engpass an Schulungsplätzen in der obligatorischen Grundqualifizierung an der Verwaltungs- akademie Berlin.
Zu 2.: Ja. Auch wenn das Gutachten eine größere Kontrolldichte durch Einsatz von mehr Kontroll- kräften als sinnvoll bescheinigt, erhöhen sichtbare Kontrollmaßnahmen auch in einem gerin- geren Umfang die Bereitschaft deutlich, Parkscheine zu lösen oder sich bei sog. Handyparken einzuloggen.
Antragsteller:Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie gegen die zunehmende und meist unerwünschte Werbung mittels an parkenden Autos befestigten Visitenkarten von Autohändlern vorgegangen werden kann.
Begründung:
Die zunehmende „wilde Werbung“ von Autohändlern mittels Visitenkarten ist bei vielen Haltern unerwünscht. Hinzu kommt, dass die an der Windschutzscheibe steckenden Karten am Wegesrand weggeworfen werden, was zur Umweltverschmutzung beiträgt. Darüber hinaus ist die Verteilung von diesen werbenden Visitenkarten an Autos meist illegale Reklame. Sie muss vorab bei der zuständigen Straßenbaubehörde bzw. Ordnungsamt angemeldet werden, da es sich dabei um eine Sondernutzung der öffentlichen Straßen handelt. Die Genehmigung dafür ist kostenpflichtig, die entweder aus Unwissenheit oder bewusstem Unterlassen nicht eingeholt wird. Die Halter können gegen die werbenden Autohändler rechtlich nicht vorgehen, da die Werbung mit diesen Visitenkarten keine Besitzstörung darstellt. Lediglich ein Schaden am Fahrzeug durch die Verteilung würde eine Strafanzeige nach sich ziehen können.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem beispielhaften Verfahren im Jahr 2010 (Az. IV-4RBs-25/10) dazu geurteilt: Wer an fremden Fahrzeugen mit Visitenkarten für einen Autoankauf wirbt, müsse mit einem gehörigen Bußgeld rechnen. Das Anbringen von Werbung auf öffentlichen Parkplätzen diene nur dem gewerblichen Zweck. Hinzu kommt, dass der ADAC zu diesem Thema in einer Umfrage festgestellt hat, dass bei jenen Autohändlern, die mit solchen Visitenkarten-Aktionen werben, höchste Vorsicht geboten sei. Knapp 75 Prozent der Befragten seien sehr unzufrieden mit den Kaufangeboten gewesen und hätten die Händler als unseriös eingestuft.
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geht in Berlin mit gutem Beispiel voran und will diese unerwünschten und illegalen Werbemaßnahmen unterbinden. Seit 2022 verhängt das Ordnungsamt Bußgelder bis zu 3000 Euro. Im Jahr 2023 gab es 49 Bußgeldverfahren. Der Bezirk Mitte zieht nach und an diesen beiden Beispielen sollte sich das Bezirksamt Neukölln orientieren. Es geht um Verbraucherschutz im Sinne eines Schutzes der Autohalter vor unerwünschter Werbung sowie unseriösen Angeboten, die Bewahrung der Umwelt vor zusätzlicher Vermüllung durch die Visitenkarten und der Durchsetzung der geltenden Vorschriften für Reklame im öffentlichen Raum.
Ergebnis Drs. Nr.1184/XXI: abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(Ausschuss Ord)
CDU: NEIN
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
Linke: –
AfD: –
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)
Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde wie folgt abgestimmt:
Antragsteller:Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird beauftragt, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zu ersuchen, die Bronzeskulptur „Der seltene Fang“ aus dem Victoria-Park dem Bezirk Neukölln aus denkmalpflegerischen Gründen zu überlassen. Für die Skulptur soll ein geeigneter Standort gefunden werden, der ihrer ästhetischen und historischen Bedeutung gerecht wird.
Begründung:
Die Fraktion B90/Grüne in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg hat den Antrag gestellt, die besagte Skulptur im Victoria-Park zu Füßen des künstlichen Wasserfalls einer „kritischen Kontextualisierung und der durch sie ästhetisierten sexualisierten Gewalt“ zu unterziehen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg soll die Diskussion initiieren und begleiten. Der Antrag der Grünen unterstellt, dass an der Bronzefigur immer wieder Anstoß genommen werde. Allerdings bleibt der Antragsteller Belege für diese Behauptung schuldig. Ein zentraler Kritikpunkt ist die angebliche „Ästhetisierung und Normalisierung von vergeschlechtlichter Gewalt, insbesondere gegen weiblich gelesene Personen.“ Eine solche Darstellung von Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum sei vor dem Hintergrund real existierender und oft sexualisierter Gewalt gegen Frauen kaum angemessen. Es sei an der Zeit, endlich zu reagieren.
Der Antrag verlangt eine Kontextualisierung und blendet dabei aus, dass die Skulptur bereits in der Zeit ihrer Entstehung kontextualisiert wurde. Der Antragssteller geht oberflächlich davon aus, dass es sich um sexualisierte Gewalt handeln muss, die allerdings bei objektiver Betrachtung nicht festzustellen ist. Die männliche Figur scheint mit einem Netz und Oktopus auf einen Fischer oder Ähnliches hinzudeuten. Die weibliche Figur scheint eine Nixe oder Ähnliches darzustellen. Anders als die sexualisierte grüne Interpretation der Figur, kann es sich im Gegenteil um die Befreiung der Nixe, die ungewollt in seine Fänge geraten ist, durch den Fischer handeln.
Erschreckend ist an dem Antrag der Grünen, die Obsession auf gewalttätige Sexualität, die sich wie ein roter Faden durch den Antrag zieht. Der Antragssteller arbeitet mit Unterstellungen und Behauptungen und lässt völlig außer Acht, ob es sich bei der „weiblich gelesenen Figur“ nicht vielleicht um eine Trans-Nixe handelt oder dass die männliche Figur eventuell nicht männlich gelesen werden sollte. Auch die Stellung des Berliner Bildhauers Ernst Herter, der neben „Der seltene Fang“ national wie international erfolgreich arbeitete, lässt der Antrag der Grünen außen vor. Das ist für die beabsichtigte Kontextualisierung töricht.
Der Antrag der Grünen in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg will im Kern nichts anderes, als die Politik der Cancel Culture fortzuschreiben. Mit einer Überführung der Skulptur nach Neukölln gibt es die Chance, die unter Denkmalschutz stehende Skulptur unter den Schutz vor zeitgeistigen Kontextualisierungen zu stellen und denkmalpflegerischer Fürsorge zu übergeben. Diese ist durch bereits erfolgte, gezielte Farbattacken auf und Verschandelungen der Skulptur in Kreuzberg nicht mehr gesichert. Daher ist eine Rettung der Plastik durch den Bezirk Neukölln dringend geboten.
Ergebnis Drs. Nr.1177/XXI: abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(Ausschuss BiSchuKu)
CDU: NEIN
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
Linke: NEIN
AfD: JA
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(BVV)
Der Antrag wurde im Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde im Rahmen der Konsensliste entschieden:
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/300/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt grundsätzlich die Situation des Weinanbaugebiets Britz, das an die Agrarbörse Deutschland Ost e. V. verpachtet ist?
2. Wie hoch beläuft sich die Pacht pro Jahr?
3. Beabsichtigt das Bezirksamt, sich gemeinsam mit dem Pächter für eine stärkere Wahrnehmung der Weine aus Britz in Berlin bzw. darüber hinaus einzusetzen?
4. Gibt es Planungen seitens des Bezirks weitere Anbauflächen für Wein in Neukölln auszuweisen?
5. Auf welcher rechtlichen Grundlage steht der Weinanbau im Bezirk, nachdem der frühere Bezirksbürgermeister Buschkowsky 2015 den Weinanbau in Neukölln untersagt hatte?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/300/XXI vom 04.04.2024
Sehr geehrter Herr Potthast,
gerne beantworte ich Ihre kleine Anfrage:
Zu 1.:
Aufgrund der Neuregelung in § 8 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts konnte dem Bezirksamt Neukölln von Berlin aus der regionalen Reserve des Landes Berlin Pflanzungsrechte zum Anbau von Rebpflanzen im Jahr 2015 erteilt werden.
Da mit Gewährung dieser Pflanzungsrechte Wein entsprechend der europarechtlichen Vorgaben angebaut und hergestellt werden darf, steht das Weinanbaugebiet unter einer Marktüberwachung durch öffentlich-rechtliche Stellen im Land Berlin. Dies stellt eine besondere Herausforderung an den Betreiber (Pächter) einerseits als auch an den Bezirk als Rechteinhaber. In Anbetracht der sehr komplexen EU-, bundes- und landesrechtlichen Regelungen wird auf die Beantwortung zu Ziffer 4 verwiesen.
Zu 2.:
Die Pacht orientiert sich an Pachten für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau und beträgt jährlich 446,38 €.
Zu 3.:
Derzeit sind keine Planungen vorgesehen.
Zu 4.:
Zum 01. Januar 2016 wurde die europaweite Einführung eines neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzen in Ablösung des Pflanzungsrechtesystems beschlossen. Mit dieser Neuerung im Weinrecht konnten nunmehr auch Flächen außerhalb bestehender Anbaugebiete (Qualitäts- und Landweingebiete) z.B. für Flächen in Berlin erteilt werden. Voraussetzung für eine solche Genehmigung ist u.a. die Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde möglich.
Im Vorgriff auf die Neuerungen im Weinrecht hat aufgrund der Abtretung von Weinrechten durch das Bundesland Hessen an das Land Berlin der Senat von Berlin die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 3. November 2015 (GVBl. S. 391) erlassen. Hierdurch wurde eine regionale Reserve von Pflanzungsrechten in Berlin geschaffen, aus der das Bezirksamt Neukölln von Berlin die Gewährung von Pflanzungsrechten bzw. das Recht zur Anpflanzung von Rebstöcken auf einer Fläche von 4.000 m² zur Herstellung und Vermarktung von Wein durch die damalige Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erteilt wurde.
Zu 5.:
Eine Versagung des Weinanbaus durch den früheren Bezirksbürgermeister Buschkowsky hat es im Jahr 2015 nicht gegeben.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/299/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele sogenannte Clan-Familien mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen sind dem Bezirksamt im Bezirk Neukölln bekannt?
2. Wie viele Mitglieder aus diesen Familien, die dem organisierten Verbrechen zugeordnet werden, sind dem Bezirksamt bzw. der Polizei insgesamt bekannt?
3. Wo befinden sich die Schwerpunkte, an denen illegaler Betäubungsmittelhandel im Bezirk Neukölln stattfindet?
4. In welchen Arealen im Bezirk Neukölln wurden in den letzten Jahren vermehrt Straftaten festgestellt?
5. Welche Areale werden im Bezirk Neukölln als sogenannte kriminalitätsbelastete Orte (kbO) eingestuft?
6. Wie positioniert sich das Bezirksamt dazu, die kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) an Stellen, an denen es möglich ist, mit Kameras auszustatten und eine Live-Überwachung einzurichten, um der Polizei die Ermittlungsarbeit zu erleichtern?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/299/XXI vom 29.04.2024
Sehr geehrter Herr Hohmann,
nachstehend beantworte ich Ihre kleine Anfrage:
Zu 1.) und 2.)
Das Bezirksamt geht nach den ihm vorliegenden Informationen davon aus, dass derzeit Mitglieder mit Bezug zur Clankriminalität aus zwölf verschiedenen Familien Aktivitäten in Neukölln entfalten. Das Bezirksamt hat keine Informationen über Mitglieder aus Familien, die dem organisierten Verbrechen zugeordnet werden, außer die Informationen sind presseöffentlich bekannt geworden.
Zu 3.)
Der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln findet insbesondere im Norden des Bezirks großflächig statt und belastet die Anwohnerinnen und Anwohner vor allem durch zahlreiche Konsumhinterlassenschaften im öffentlichen Raum, weil die erworbenen Betäubungsmittel meist direkt konsumiert werden. Hier liegen die Schwerpunkte fast immer rund um die Verkehrsknotenpunkte des ÖPNV.
Zu 4.)
Die Auswertung der festgestellten Anzahl von Straftaten obliegt der Polizei Berlin. Dem Bezirk Neukölln stehen die öffentlich zugänglichen Daten aus dem Kriminalitätsatlas Berlin zur Verfügung.
Dem ist zu entnehmen, dass sich die Anzahl der festgestellten Straftaten 2023 wie folgt darstellt:
Im Vergleich der erhobenen Daten seit 2014 lässt sich feststellen, dass die Anzahl der festgestellten Straftaten in den einzelnen LOR auf einem verhältnismäßig gleichbleibenden Niveau bewegen.
Zu 5.)
In Neukölln sind die Bereiche Hermannplatz/Donaukiez und Hermannstraße/Bahnhof Neukölln als Kriminalitätsbelastete Orte ausgewiesen.
Zu 6.)
Das Bezirksamt begrüßt alle Maßnahmen, die der Polizei Berlin dabei helfen, Straftaten zu verhindern bzw. aufzuklären und sich im rechtlich vorgegebenen Rahmen umsetzen lassen.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/298/XXI) richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Schulabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?
2. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner ohne Ausbildungsabschluss im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?
3. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Erwerbstätigenquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?
4. Wie hoch war der Anteil der Neuköllner Armutsquote im Alter von 18-64 Jahren in % der Gesamtbevölkerung des Bezirkes im Jahr 2022?
5. Wie hoch war die Gesamtsterblichkeit je 100.000 Einwohner altersstandardisiert in der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?
6. Wie hoch war die vorzeitige Sterblichkeit von 0-64 Jahren in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?
7. Wie hoch war die Alterssterblichkeit von 65 Jahren und älter in Anzahl und % der Gesamtbevölkerung des Bezirks im Jahr 2022?
8. Welchen Bezirksrang nimmt der Bezirk Neukölln in den Fragen 1-7 in Berlin aufgeschlüsselt nach den einzelnen Fragen ein?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/298/XXI vom 13.03.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Bevölkerung ohne allgemeinen Schulabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 9,8 %
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil).
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.1. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung.
Zu 2.:
Bevölkerung ohne beruflichen Bildungsabschluss (über 15 Jahre und nicht in schulischer/beruflicher Ausbildung an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 28,8 %
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil).
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.2. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren zur Verfügung.
Zu 3.:
Erwerbstätigenquote (15- bis 64-jährige Erwerbstätige an der Bevölkerung gleichen Alters) 2022: 65,4 %
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 12 (niedrigster Anteil).
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 10 / A I 11 / A VI 2 – j / 22 – Ergebnisse des Mikrozensus im Land Berlin 2022 (Erstergebnisse) Tabelle 7.3. Die Daten stehen nur für die Bevölkerung mit einem Alter von über 15 Jahren bis unter 64 Jahren zur Verfügung.
Zu 4.:
Armutsgefährdungsquote (Anteil der Bevölkerung mit einem bedarfsgewichteten Einkommen unterhalb der landesspezifischen Armutsgefährdungsschwelle an der Gesamtbevölkerung in %) 2022: 29,4 %
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil).
Quelle: Regionaler Sozialbericht Berlin und Brandenburg 2022, Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Auf Ebene der Bezirke ist nur der Indikator der Armutsgefährdung verfügbar. Die Daten stehen in den Bezirken nur für die Gesamtbevölkerung und nicht für einzelne Alters-gruppen zur Verfügung.
Zu 5.:
Gesamtsterblichkeit (Todesfälle je 100.000 Einwohner:innen / altersstandardisiert nach der alten Eurobevölkerung) 2020: 596,0
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 1 (höchster Anteil).
Quelle: Bezirksregionenprofil Neukölln 2022, Todesursachenstatistik bezogen auf die Einwohnerregisterstatistik. Daten für 2022, die eine Altersstandardisierung zulassen, stehen den Bezirken nicht zur Verfügung.
Vorzeitige Sterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 16,2 %
Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 5. Vier Bezirke haben eine höhere vorzeitige Sterblichkeit in %.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Die vorzeitige Sterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet. Darüber hinaus ist die Beantragung von Mitteln für eine wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens vorgesehen.
Zu 7.:
Alterssterblichkeit (Todesfälle 65 Jahre und älter) 2022: 2.716
Alterssterblichkeit in % aller Sterbefälle in Neukölln im Jahr 2022: 83,8 % Neukölln belegt unter den Berliner Bezirken Rang 7. 6 Bezirke haben eine höhere Alterssterblichkeit in %.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht „A II 11 – j / 22, A III 11 – j / 22 – Ergebnisse aus der Einwohnerregisterstatistik im Land Berlin 2022, Tabelle 14. Alterssterblichkeit wird in der Regel auf die Gesamtzahl der Sterbefälle und nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen berechnet.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1160/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Sind dem Bezirksamt Fälle von illegalem Hundewelpenhandel im öffentlichen Raum in Neukölln bekannt, insbesondere durch Bettler, wie es Vorfälle am Alexanderplatz oder Kurfürstendamm zeigen?
Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um den illegalen Handel mit Hundewelpen im Bezirk zu verhindern?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1160/XXI vom 24.01.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Dem VetLeb ist im Jahr 2023 ein Fall von öffentlichem Welpenhandel im hiesigen Bezirk zur Kenntnis gelangt. Der Verkauf eines Pudelwelpen wurde von unbekannten Personen im Körnerpark durchgeführt.
Zu 2.:
Das VetLeb informiert den örtlich zuständigen Polizeiabschnitt sowie den AOD über Fälle von illegalem Welpenhandel im öffentlichen Raum, um an diesen Orten vermehrte Kontrollen durchführen zu können. Darüber hinaus arbeitet das VetLeb mit anderen Landes- und Bundesbehörden eng zusammen. Anhaltspunkte aus der Bevölkerung wird stets nachgegangen. Jedoch bestehen hinsichtlich der technischen (insb. in Bezug auf den Onlinehandel entsprechende Beweissicherungssoftware) und personeller Ausstattung des amtstierärztlichen Dienstes, einschließlich der Fachverwaltung, erhebliche Defizite.
Der Personalmangel verhindert aktuell auch proaktive und tiefgründige Recherchen, die aber gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Nachfrage fachlich notwendig wären. Ebenso verhält es sich mit informativen Sensibilisierungsmaßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit) und Beratungsangeboten, die zu unserem Bedauern aufgrund vorrangiger, akuter Fälle nicht umgesetzt werden können.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. An welche Schulen im Bezirk Neukölln wurde der Brandbrief der Berliner Polizei an die Elternschaft, ihre Kinder/Jugendlichen zu ermahnen, Sicherheits- und Rettungskräfte nicht mit Pyrotechnik anzugreifen, verschickt?
2. Wo liegen aus Sicht des Bezirksamts die Ursachen, dass ein solcher Brief der Berliner Polizei nötig war?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1150/XXI vom 24.01.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Das Bezirksamt hat zur Beantwortung der Anfrage zuständigkeitshalber die regionale Schulaufsicht als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) um Zuarbeit gebeten. Ein Brandbrief der Polizei an Schulen im Bezirk ist dort nicht bekannt. Daher kann die Frage, an welche Schulen ein solcher Brief verschickt wurde, nicht beantwortet werden.
Durch Medienberichte ist dem Bezirksamt ein Elternbrief der Berliner Polizei bekannt geworden, den diese im Vorfeld zum Jahreswechsel 2023/24 verschickt hat. Das Bezirksamt wertet dieses Schreiben nicht als Brandbrief. Es enthält u.a. Informationen zur Verwendung von Feuerwerk und zu den damit verbundenen Gefahren. Zudem enthält das Schreiben den Hinweis, dass auch die Mitarbeitenden der Polizei Berlin, der Berliner Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Ordnungsamtes mit Respekt und Toleranz behandelt werden und unverletzt ins Neue Jahr starten möchten. Angesichts der Silvesterkrawalle 2022/23 hält das Bezirksamt die Versendung eines solchen Schreibens durch die Berliner Polizei für angemessen.
Entschließung der AfD-Fraktion:in der BVV abgelehnt
Datum: 24. Januar 2024
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert die sofortige Räumung des von der KulturNeudenken UG – Oyoun – genutzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße.
Nach den antisemitischen Vorfällen bei Veranstaltungen des Kulturzentrums Oyoun im vergangenen Jahr hat der Berliner Senat ein Ende der Förderung von Oyoun angekündigt. Damit einhergehend sollte der Betreiber des Kulturzentrums, die KulturNeudenken UG, bis Ende 2023 das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen. Dieser Aufforderung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH ist der Betreiber bisher nicht nachgekommen und versucht eine Übergabe weiter in die Länge zu ziehen. Oyoun gibt selbst zu, dass durch die Streichung der Fördermittel das Haus nicht mehr instand gehalten und abgesichert werden könne. Damit ist ein kritischer Zustand eingetreten, den das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Senat rasch beenden muss. Die KulturNeudenken UG verhält sich letztlich wie Hausbesetzer, was sich der Bezirk nicht gefallen lassen darf.
Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen zu lassen.
Antragsteller:Jörg Kapitän, stellv.Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, vor der Seniorenwohnanlage „MoRo Seniorenwohnanlagen e.V.“ in der Rollbergstraße 22 die Baustellenabsperrung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Begründung:
Laut der Geschäftsführerin der Seniorenanlage stellt die Baustellenabsperrung, die bis mindestens 19.12.2024 aufgrund von Baumaßnahmen für eine Geschäftsstelle des BUND bestehen bleiben soll, eine Gefährdung für Rettungseinsätze für die 118 Senioren in der Anlage dar. Laut Geschäftsführung muss im Durchschnitt viermal pro Woche der Rettungswagen gerufen werden, dessen Besatzung sich zeitraubend mit dem Öffnen der Absperrung beschäftigen muss.
Das ist nicht hinnehmbar, da es bei den Einsätzen um altersbedingte Komplikationen wie Herz-Kreislauf-Notfälle und Schlaganfälle geht, bei denen jede Sekunde zählt. Eine Gefährdung durch die gegenüber der Seniorenanlage liegenden Baustelle geht für Passanten, Rad- und Autofahrer nicht aus, da diese durch einen Metallzaun gesichert ist. Ein weiteres Argument des Bezirksamts, dass durch die Bauabsperrung Autofahrer vom Zuparken der Rettungsgasse abgehalten werden sollen, ist nicht stichhaltig.
Zum einen behindert die Baustellenabsperrung Rettungsfahrzeuge unnötig und zum anderen kann über temporäre Parkverbotsschilde für Pkw Abhilfe geschaffen werden. Das Bezirksamt muss mit der sofortigen Aufhebung der Baustellenabsperrung die Rettung von Menschenleben durch Einsatzkräfte sicherstellen.
Ergebnis Drs. Nr.1132/XXI: abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(Ausschuss VuT)
CDU: NEIN
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
Linke: NEIN
AfD: JA
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(BVV)
Der Antrag wurde im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde im Rahmen der Konsensliste entschieden:
Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1141/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Aus welchen Gründen wurden die Honorar- und Werkverträge, die durch das Bezirksamt mit externen Arbeitskräften seit 2019 abgeschlossen wurden, erst zum jetzigen Zeitpunkt einer Prüfung unterzogen?
2. Warum wurden die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften lediglich im Gesundheitsamt geprüft?
3. Wer hat die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften im Gesundheitsamt abgeschlossen?
4. Wann liegen die Ergebnisse des Statusfeststellungsverfahrens der entsprechend geprüften Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften vor und welches Ergebnis haben bzw. hatten diese Verfahren?
5. Welche Stelle zeichnet nach bisher festgestellter Sachlage für den für das Bezirksamt entstandenen Schaden verantwortlich?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1141/XXI vom 21.02.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.: Erst durch einen Finanz-Controlling-Bericht betreffend der Ausgaben des Gesundheitsamtes im Rahmen der Corona-Krise wurden Unstimmigkeiten erkannt. Im Wege eines Controllings wurde erkannt, dass weitere risikobehaftete Honorarverträge im Gesundheitsamt geschlossen wurden. Die vollständige Aufarbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch.
Zu 2.: Im Gesundheitsamt wurden risikobehaftete Honorarverträge festgestellt.
Zu 3.: Fragen zu Einzelpersonalien können im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden nicht beantwortet werden.
Zu 4.: Bislang wurde in 16 von 18 abgeschlossenen Fällen eine abhängige Beschäftigung festge- stellt. Die Statusfeststellungsverfahren werden sukzessive beantragt, da sie sehr zeitaufwendig sind.
Zu 5.: Die Verantwortung trägt das jeweilige Fachamt, welches die Verträge geschlossen hat. Etwa- ige Rückgriffe auf Mitarbeitende des Bezirksamtes werden aktuell geprüft.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Beherbergungsplätze wurden im Jahr 2023 im Bezirk Neukölln für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt?
Wie schlüsseln sich die Anzahl der im Bezirk untergebrachten Flüchtlinge nach der jeweiligen Unterbringungsart in den Jahren 2017-2023 auf (z. B. Hotels, Hostels, Pensionen)? Bitte nach Jahren und den entsprechenden Unterbringungsarten aufschlüsseln.
Gibt es Objekte, die zwangsweise seit 2017 an den Bezirk vermietet wurden oder werden?
Wenn ja, welche Art und Anzahl umfassen oder umfassten diese Objekte?
Wie hat sich die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk entwickelt? (Bitte nach der Anzahl und den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
Wie haben sich die Kosten für die untergebrachten Flüchtlinge in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk entwickelt? (Bitte nach den Kosten und den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
Welche Kostenarten für die Flüchtlinge werden durch das Land Berlin getragen?
Welche Kostenarten für die Flüchtlinge werden durch den Bezirk Neukölln getragen? Bitte nach den verschiedenen Kostenarten mit den entsprechenden Ausgaben aufschlüsseln.
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/290/XXI vom 27.02.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Mit Blick auf die Unterbringung bzw. wie in der Überschrift der Kleinen Anfrage genannt „Beherbergung“ von Geflüchteten im Bezirk Neukölln weise ich darauf hin, dass nicht der Bezirk, sondern das LAF für die Unterbringung von Geflüchteten mithin auch für die Belegung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete verantwortlich ist. Die damit verbundenen Aufgaben verteilen sich im LAF auf die Abteilungen II (Verwaltung von Unterkünften) und Zentraler Service – ZS (Vergabe). Dazu gehören unter anderem auch die Übernahme und Überprüfung des fertigen Objekts, die Ausstattung und Belegung neuer Unterkünfte, die Sachbearbeitung im laufenden Betrieb und die Überprüfung der mit den Betreibern vertraglich vereinbarten Leistungen.
Der Fragesteller zielt auf den Personenkreis „Geflüchtete“ ab. In den Bezirken erhalten grundsätzlich nur Personen Leistungen nach dem AsylbLG, die zur Ausreise verpflichtet sind, diese aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bislang nicht vollzogen werden kann.
Die Antwort auf alle Fragen lautet daher „Fehlanzeige“ da der Personenkreis, für den das Amt für Soziales zuständig ist, keine Personen mit dem in Rede stehenden Status sind.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (1051/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt im Laufe dieses Jahres unternommen, um Silvesterkrawalle kommendes Silvester in Neukölln im Vorfeld zu verhindern?
2. Bitte benennen Sie die Träger und Hilfsorganisationen, die in die Maßnahmen involviert sind?
3. Gab es Rückmeldungen von den beteiligten Organisationen und Bürgern über die getroffenen Maßnahmen und wenn ja, welche?
4. Bitte erläutern Sie, in welcher Höhe Bezirkshaushaltsmittel für die entsprechenden Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung stehen bzw. standen?
5. Bitte erläutern Sie, ob die Maßnahmen aus dem Bezirkshaushalt 2024/2025 in gleicher Höhe weiter finanziert werden?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1051/XXI vom 13.12.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
Die Folgen der Silvesternacht 2022/2023, die hierzu gehörige mediale Berichterstattung sowie die Vorbereitung der Maßnahmen des Jugendgipfels, haben das Jugendamt Neukölln und seine Arbeit in diesem Jahr neben den für Kinder und Jugendlichen immer noch beträchtlichen Folgen der Pandemie, den Auswirkungen von Krieg, Flucht und Vertreibung sowie den in den letzten Wochen als weiteres Thema aufgekommenen Nahost-Konflikts maßgeblich in-haltlich beeinflusst. Das Jugendamt hat in diesem Jahr weiterhin intensiv mit Jugendlichen in kontinuierlicher Arbeit und Projekten gearbeitet, die viel auf Vertrauen und persönlichen Beziehungen beruhen.
Die Jugendgerichtshilfe hat entsprechend ihrem Beratungs- und Betreuungsauftrag mit denjenigen Jugendlichen gearbeitet, die im Zusammenhang mit Silvester aufgrund von Straftaten angezeigt wurden. Der Regionale Sozialpädagogische Dienst hat alle Familien kontaktiert und ggf. beraten, bei denen die Polizei Straftaten im Zusammenhang mit Silvester bei strafunmündige Kinder festgestellt und an das Jugendamt gemeldet hat.
In der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII sowie der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII wurde intensiv mit den Kindern und Jugendlichen zu ihren Erlebnissen an Silvester, möglichen Motiven von gewaltbereiten Jugendlichen usw. gesprochen und pädagogisch gearbeitet. Das Spektrum war breit und ging von Jugendlichen, die selbst Angst an Silvester hatten, über Jugendliche, die die Gewalt anderer verurteilten, bis zu Jugendlichen, die sich in der Presse massiv stigmatisiert sahen, oder auch zu Jugendlichen, die andere verstehen konnten, die ihren Frust und ihre Wut aufgrund von erlebter Diskriminierung, Stigmatisierung, Orientierung- und Perspektivlosigkeit an Silvester „herausgelassen hatten“. Insbesondere an die letzteren Gruppen wandten sich im Laufe des Jahres die Träger der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII.
In der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VII geht es um Prävention, die sich an spezielle Zielgruppen richtet. Die Angebote der allgemeinen Streetwork-Arbeit richtet sich an Jugendliche in äußerst prekären Lebenssituationen, die in sehr vertrauensvoller Einzel- und Gruppenarbeit niedrigschwellig und vertraulich Unterstützung bei Alltagsfragen sowie der Bewältigung von belastenden Lebenssituationen, wie z.B. Obdachlosigkeit, Sucht oder Delinquenz inkl. Ge-waltbereitschaft, bieten und Jugendliche so stärken sollen. Diese Form der Unterstützung ist regelhaft mit „gezielten Aktionen“ weder wirksam noch ist dies ihr Auftrag. Sie wirkt über die ihr zugrundeliegende Beziehungsarbeit. Die Streetwork-Arbeit der Träger Outreach, Gangway und Madonna waren auch 2023 in vielen Kiezen Neuköllns aktiv.
Die Jugendberufshilfe bzw. das Jugendberatungshaus und insbesondere die aufsuchende Arbeit der Träger (sog. Coachingmittel) konnten viele Jugendliche ohne schulische oder berufliche Perspektive erreichen.
Ebenso wirksam war die Arbeit der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII, die ebenfalls am Thema Gewalt intervenierende und präventive Leistungen erbringt:
Schulsozialarbeit setzt vor allem im Bereich der primären Gewaltprävention an. Diese richtet sich in hohem Maße auf die Stärkung der Persönlichkeit aller Kinder und Jugendlichen und basiert auf der Überzeugung, dass die Förderung der sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler diesen dabei hilft, das soziale Zusammenleben mit anderen ohne Gewalt zu gestalten und damit auch eine insgesamt gewaltärmere Lebenswelt für die gesamte Gemeinschaft zu ermöglichen.
Im Konfliktfall stehen die Fachkräfte der Schulsozialarbeit für Schüler:innen, das pädagogische Personal und die Eltern bzw. Sorgeberechtigten intervenierend und als Vermittler:innen zur Verfügung und unterstützen in Beratungs- und Mediationsgesprächen dabei eigene, friedliche Lösungen für den Konflikt zu finden. In krisenhaften Momenten ist sie Anlaufstelle für alle genannten Zielgruppen und versucht Druck aus der jeweiligen Situation zu nehmen, um einer weiteren Eskalation entgegenzuwirken.
Weiter entwickeln die Schulen i.d.R. gemeinsam mit der Schulsozialarbeit bzw. den Pro-Respect-Coaches Präventions- und Schutzkonzepte für eine gewalt- und diskriminierungsfreie Schule.
Methoden und Programme der Schulsozialarbeit sind unter anderem das „Soziale Lernen“ für Klassen und Gruppen, Mobbingintervention (No-Blame-Approch, Farsta), Angebote der Streitschlichtung (Konfliktlots:innen, Pausenbuddys), einzelfallbezogene Intervention, Mediationsangebote, oder Umsetzung von Präventionsprogrammen (u.a. Anti-Mobbing-Schule, Gemeinsam Klasse sein, Fair-Player).
Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII gehört zum Bereich „Daseinsvorsorge“ und hat den Auftrag jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung; Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit; arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit; internationale Jugendarbeit; Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung. Jugendarbeit ist also ein außerschulischer Bildungsort der Kinder- und Jugendhilfe mit zunehmender Bedeutung für die Biografien von Kindern und Jugendlichen, sie hilft Heranwachsenden, ihre Stärken und Fähigkeiten zu erkennen und zu erproben und vermittelt ihnen Wissen und Kompetenzen. Sie hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung und an der Integration von bildungs- und sozialbenachteiligten Jugendlichen, sie wird von einem Pädagogenteam unterstützt, welches die Kinder und Jugendlichen in ihrem Bildungsprozess fördert und begleitet. Jugendarbeit hat keinen Präventionsauftrag, aber sie wirkt natürlich präventiv.
Über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfolgten in den letzten Monaten die Zusagen für zusätzliche Mittel aus dem Jugendgewaltgipfel. Als wesentlichste Projekte der SenBJF möchte ich benennen:
Neun zusätzliche VZÄ für Jugendsozialarbeit an Schule (an 15 verschiedenen Schulen je-eils Aufstockung der Träger)
Zwei zusätzliche Stellen für das SiBuZ
Ein zusätzliches Streetworkteam in der Köllnischen Heide (outreach gGmbH)
Workshops des Trägers Outreach gGmbH mit der Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Ju-endlichen aus den Bezirken
Zwei zusätzliche Familiengrundschulzentren in Neukölln (tandem BTL und Trialog e.V.)
In Projektverantwortung des Jugendamts erfolgten zusätzliche Mittel für:
Jugendarbeit § 11 SGB VIII zu Ausweitung der Öffnungszeiten und einem erweiterten An-ebot zur Erreichung der Zielgruppe älterer männlicher Jugendlicher ab Oktober 2023 (91.771€): Die Verträge sind hier in Vorbereitung. Die Finanzierung erfolgt in auftragsweiser Bewirtschaftung.
Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII ab Oktober 2023 (225.444 € für 2023): Die Verträge sind gegenwärtig in Bearbeitung, die Finanzierung erfolgt über Basiskorrektur.
Sanierungsmittel ab Oktober 2023 (361.635 für § 11 SGB VIII und 110.872€ für § 16 SGB): Die Kooperationsvereinbarungen sind gegenwärtig in Vorbereitung, die Finanzierung erfolgt über Basiskorrektur.
Zu 2.:
Entsprechend der Idee des Jugendgipfels hat das Jugendamtes Neukölln bestehende Angebote und Projekte verstärkt. In der Weißen Siedlung ist ein Mädchenprojekt gemäß § 13 SGB VIII entstanden, das vom Humanistischen Verband Berlin Brandenburg entwickelt wurde. Insofern sind alle durch das Jugendamt Neukölln finanzierten Träger der Jugend(sozial)arbeit involviert.
Zu 3.:
Für Rückmeldungen zu Effekten ist es noch zu früh, da die meisten Maßnahmen erst seit dem Herbst 2023 umgesetzt werden können.
Zu 4.:
In den Haushaltsjahren 2022 und 2023 waren folgende Ansätze vorhanden:
Die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei Kapitel/Titel 4010-67139 waren jeweils nicht im Ansatz enthalten, wurden jedoch zusätzlich zur Verfügung gestellt und sind in den genannten Beträgen enthalten.
Zu 5.:
Grundsätzlich erscheinen alle Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VII, der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII sowie der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII analog der Ist-Kosten von 2023 gesichert. Damit sind auch die zusätzlichen gesamtstädtischen Mittel inklusive der Jugendgipfelmaßnahmen gesichert.
Für den Bereich der Trägerverträge gemäß § 13 SGB VIII erfolgen derzeit nach interne Abstimmungen zu einem aktuellen Fehlbetrag, der sich aus zusätzlichen Mitteln ergibt, die das Jugendamt in den Vorjahren vom Bezirksamt erhalten hatte, die jetzt aber nicht mehr zur Verfügung stehen (u.a. Ausgleich negative Fortschreibung).
Da der Inflationsausgleich lediglich zwei Prozent beträgt, die Sachkosten aber prognostisch deutlich höher steigen, kann eine Reduzierung der Angebotsstunden im Bereich der Trägerverträge nicht ausgeschlossen werden, was zu diesem Zeitpunkt aber nicht mit Zahlen unterlegt werden kann.
„Weihnachten ist ein Fest für die Menschheit. Es kommt über einen und legt sich warm und weich auf einen und duftet nach Tannen und Wachskerzen und Lebkuchenmännern und nach vielem, was es gab, und nach vielem, was es geben wird.“
Paula Modersohn-Becker
Mit diesen Worten wünschen wir ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise der Familie. Mögen die Zauber der Weihnacht allen eine besinnliche Zeit bescheren und uns stärken für ein erfolgreiches neues Jahr. Herzliche Grüße von der AfD-Fraktion Neukölln.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1122/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wird der Umbau der Karl-Marx-Straße im Abschnitt vor dem Rathaus (zwischen Flughafenstraße und Erkstraße) wie geplant im Mai 2024 abgeschlossen sein?
Ab wann können die Fußgänger mit der Aufhebung der Baustellenabsperrungen rechnen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1122/XXI vom 13.12.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Wie das Bezirksamt bereits im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau am 19.10.2023 berichtet hat (und bei der Sie ja auch anwesend waren), wird der laufende Umbau der Karl-Marx-Straße im 3. Bauabschnitt mit allen Leistungen voraussichtlich erst zum 4. Quartal 2025 komplett fertig gestellt werden können.
Diese Prognose ist das Ergebnis der erforderlichen Anpassung des Bauablaufs an die sich bauzeitlich geänderten Rahmenbedingungen des Projekts. Die Prognose beruht
– auf dem bauzeitbegleitend erstellten, an die neuen Rahmenbedingungen angepassten Verkehrsführungskonzept,
– auf der darauf aufbauenden Verkehrsführungsplanung sowie
– auf dem daran angepassten Bauablauf.
Allgemeine Ursachen für die zeitlichen Abweichungen bei der bauzeitbegleitenden Planung der Bauphasen:
– Es mussten zunächst Annahmen ausgehend von den Leistungen für das SGA und die BVG getroffen werden, die dann um die Annahmen für die Leistungen Dritter zu ergänzen waren.
– Eine vollständige Beurteilung und Abstimmung des Bauablaufs war erst mit Abschluss der Überarbeitung der letzten Bauphase möglich.
Zu 2.: Die letzten Baustellenabsperrungen können erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten entfernt werden, d.h. voraussichtlich im Laufe des 4. Quartals 2025. In Abhängigkeit des weiteren Baufortschritts können bereits davor sukzessiv zunehmend mehr Gehwegflächen und Querungsstellen zur Nutzung freigegeben werden.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1114/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften wurden seit Januar 2020 bis dato seitens des Bezirksamtes in welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) geschlossen?
Wie viele dieser Verträge aus jeweils welchem Amt wurden seitens des Bezirksamtes im Nachgang auf mögliche Verstöße gegen die gesetzlich bestehende Sozialversicherungspflicht bzw. auf Scheinselbstständigkeit hin überprüft und in der Folge zur Anzeige gebracht?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1114/XXI vom 13.12.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Die Ermittlung der Anzahl von derartigen Verträgen war in der Kürze der Bearbeitungszeit, die für eine mündliche Anfrage vorgegeben, für das gesamte Bezirksamt leider nicht vollständig möglich. Das Bezirksamt wird aber in der Beantwortung der Drucksache 1053/XXI im weiteren Verlauf der Sitzung dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte.
Zu 2:
Das Bezirksamt hat sich schon seit geraumer Zeit grundsätzlich darauf verständigt, keine Honorarverträge mit wenigen Ausnahmen zum Beispiel für den Geschäftsbereich Jugend abzuschließen, so dass der Abschluss von Verträgen, die Nachforderungen der Sozialversicherung nach sich ziehen könnten, von vornherein ausgeschlossen wird.
Das Rechtsamt erarbeitet einen Leitfaden zu Honorarverträgen, der sodann an alle Amtsleitungen weitergegeben wird.
Zur Verhinderung weiterer kritischer Honorarverträge wurde darüber hinaus beispielsweise im Jugendamt ein Leitfaden erarbeitet oder für das Gesundheitsamt hat der Bezirksbürgermeister, zum Zeitpunkt seiner kommissarischen Leitung, am 31.01.2023 eine Dienstanweisung mit Informationen zur sog. Scheinselbstständigkeit und mit verbindlich festgelegten Abläufen bei ausnahmsweisem Abschluss von Honorarverträgen ausgesprochen.
Für das Gesundheitsamt wurden alle bis dahin abgeschlossenen 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet.
Weitere Überprüfungen waren aufgrund der getroffenen Regelungen bisher nicht notwendig.
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche islamischen Gruppierungen erteilen wo in Neukölln islamischen Religionsunterricht?
Inwiefern unterhält das Bezirksamt Beziehungen zur Islamischen Föderation Berlin e. V. (IFB)
Wer kontrolliert die Inhalte des islamischen Religionsunterrichts in Neukölln?
Was steht in den verwendeten Lehrmaterialien, insbesondere zum Verhältnis Islam-Christentum und Judentum?
Inwiefern ist das Bezirksamt über die Auswahl der Lehrkräfte für islamischen Religionsunterricht im Neukölln beteiligt bzw. informiert?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1103/XXI vom 24.01.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1., 3., 4. und 5.:
Religions- und Lebenskundeunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes sind in Berlin freiwillige Unterrichtsfächer. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, in denen Religion ein ordentliches Unterrichtsfach ist, können in Berlin die Schülerinnen und Schüler (beziehungsweise deren Eltern) selbst entscheiden, ob oder an welchem Religionsunterricht sie teilnehmen möchten. Anbieter des Religionsunterrichts sind die Religionsgemeinschaften. Anbieter des Lebenskundeunterrichts ist der Humanistische Verband. Zuständig für die Ausgestaltung des Schulunterrichts in Berlin, die Unterrichtsinhalte, die verwendeten Lehrmaterialien und die Einstellung von Lehrkräften ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Insofern kann das Bezirksamt hierzu keine Aussage treffen. Die regionale Außenstelle der Senatsverwaltungantwortete auf Nachfrage, dass wegen der hohen Arbeitsbelastung derzeit keine Anfragen der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet werden können.
Zu 2.:
Das Bezirksamt unterhält keine Beziehungen zur Islamischen Föderation Berlin e. V.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/278/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Gibt es eine wissenschaftlich gesicherte Definition des Begriffs antimuslimischer Rassismus?
Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines antimuslimischen Rassismus?
Welche Gruppen oder Initiativen gibt es in Neukölln, die sich mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
Inwiefern unterstützt das Bezirksamt finanziell bzw. ideell Projekte, die sich in Neukölln mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Phänomen des antimuslimischen Rassismus in Neukölln mit den nicht-muslimischen Neuköllnern zu lösen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/278/XXI vom 02.01.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Es gibt in der Wissenschaft sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Begriff.
Zu 2.:
Neukölln nutzt den Begriff Muslimfeindlichkeit und orientiert sich hier an gemeldeten Fallzahlen.
Zu 3.:
Muslimfeindlichkeit gehört zu jeder Antidiskriminierunsgarbeit die sich mit Gruppenbezogener Menschenfeindichkeit auseinandersetzt.
Zu 4.:
Das Bezirksamt unterstützt keine Projekte, die ausschließlich zum Thema Muslimfeindlichkeit arbeiten. In der gängigen Präventionsarbeit wird auch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit thematisiert, dies erfolgt bedarfsorientiert und ganzheitlich. Dabei werden alle betroffenen Gruppen berücksichtigt.
Zu 5.:
Neukölln unterscheidet nicht zwischen muslimischen und nicht-muslimsichen Neuköllnern. Fälle von Muslimfeindlichkeit, die uns gemeldet werden, werden individuell bearbeitet.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richteteMarlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 04. Dezember 2023folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Von welchen antisemitischen Vorfällen an Neuköllner Schulen hat das Bezirksamt Kenntnis?
Inwiefern hat sich die Qualität antisemitischer Vorfälle an Neuköllner Schulen seit Oktober 2023 verändert ?
Welche Schulformen sind von Antisemitismus überwiegend betroffen?
Welche Schülergruppen bzw. Herkunftsgruppen fallen bezüglich Antisemitismus an Schulen in Neukölln auf?
Welche Maßnahmen sind seitens von Antisemitismus betroffener Schulen gegen diesbezüglich aufgefallener Schüler ergriffen worden?
Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt, um wirksam Antisemitismus an Neuköllner Schulen zu bekämpfen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/277/XXI vom 15.01.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 6.:
Das Bezirksamt steht in regelmäßigem Austausch mit der regionalen Schulaufsicht Neukölln als Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) zu allen Themen, die die inneren Schulangelegenheiten an Neuköllner Schulen befassen. Dieser regelmäßige Austausch wird anlass- und themenbezogen intensiviert. So etwa nach dem Terrorüberfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, als Bezirksstadträtin Korte am darauffolgenden Schultag gemeinsam mit dem Leiter der regionalen Schulaufsicht das Ernst-Abbe-Gymnasium besuchte, an dem es zu einem Gewaltvorfall gekommen war.
Allerdings wird das Bezirksamt nicht regelhaft über Entwicklungen der innerschulischen Angelegenheiten an Neuköllner Schulen unterrichtet, da diese in der alleinigen Zuständigkeit der SenBJF liegen. Insofern sind die Fragen an die SenBJF zu richten.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/275/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie definiert das Bezirksamt den Begriff bzw. das Phänomen des islamischen Antisemitismus?
Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines islamischen Antisemitismus?
Welche Gruppen, Initiativen gibt es in Neukölln, die sich gegen islamischen Antisemitismus engagieren?
Inwiefern sieht das Bezirksamt einen Zusammenhang mit islamischen Antisemitismus und den Bevölkerungsgruppen in Neukölln, die dem islamischen Glauben anhängen?
Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Problem des islamischen Antisemitismus in Neukölln zu bekämpfen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/275/XXI vom 10.01.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Islamischer Antisemitismus bezieht sich weder generell auf den Islam, noch pauschal auf Muslime. Er bezeichnet eine spezifische Ausprägung von Judenhass, die besondere Kennzeichen aufweist und deshalb auch gezielt innerhalb bestimmter muslimsicher Communities zu bekämpfen ist.
Zu 2.:
Dazu gibt es bisher leider keine Studien. Die Vorfälle nach dem 07.Oktober haben allerdings klar gezeigt, dass es einen weit verbreiteten Antisemitismus gibt, insbesondere israelbezogenen Antisemitismus.
Zu 3.:
Träger, die konkret zu islamischem Antisemitismus arbeiten sind uns in Neukölln nicht bekannt. Vielmehr ist diese Arbeit oft ein Teilaspekt allgemeiner Antidiskriminierungsarbeit
Zu 4.:
Islamischer Antisemitismus steht oft in kausalem Zusammenhang zu einem reaktionären Islamverständnis.
Zu 5.:
Das Bezirksamt wünscht sich einen Ausbau und eine Erweiterung der Präventionsarbeit. Gleichzeitig fordert das Bezirksamt eine umfangreiche, unabhängige Studie zum Problem.
Das Empowerment von jüdischen Vereinen und Gemeinden, ist dem Bezirksamt ebenfalls ein Anliegen. Das alljährliche Chanukka Fest dient hierbei auch zur Etablierung jüdischen Lebens und zur Vernetzung von jüdischen und muslimischen Menschen für ein friedliches Miteinander in Neukölln.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/276/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
In welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) wurden wie viele Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen?
Wie viele der unter 1) genannten Honorarverträge aus welchen Ämtern wurden auf einen Verstoß gegen die Sozialversicherungspflicht hin überprüft und in der Folge an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet?
Mit welchem Ziel wurden eindeutig Selbstständige der Deutschen Rentenversicherung gemeldet?
In welchem Umfang fand nach Kenntnis des Bezirksamtes eine Berücksichtigung der pandemischen Lage seitens der Deutschen Rentenversicherung bei der Prüfung der angezeigten Honorarverträge statt?
Gegen wie viele Bescheide der Deutschen Rentenversicherung, die einen Verstoß gegen die gesetzliche Sozialversicherungspflicht bei o.g. Honorarverträgen feststellten, hat das Bezirksamt mit welcher Begründung nachträglich Einspruch eingelegt?
Warum wurden ausschließlich Honorarverträge aus dem Gesundheitsamt an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet?
Gibt es seitens des Bezirksamtes standardisierte und ggf. vom Rechtsamt überprüfte Honorarvereinbarungen, wie z.B. Musterverträge, die für die in der Antwort zu 1) genannten Verträge genutzt wurden?
Hatte das Bezirksamt und namentlich die zuständige Dezernentin Kenntnis vom Abschluss der Honorarvereinbarungen und hat diese autorisiert?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/276/XXI vom 12.02.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Stadtentwicklungsamt:
Es wurde 1 Honorarvertrag abgeschlossen.
Service Einheit Facility Management
Fehlanzeige.
Umwelt- und Naturschutzamt:
Fehlanzeige.
Straßen- und Grünflächenamt:
Fehlanzeige.
Amt für Soziales:
Es wurden 20 Honorarverträge abgeschlossen.
Gesundheitsamt:
Es wurden 61 Honorarverträge abgeschlossen.
Schul- und Sportamt:
Es wurden 54 Honorarverträge abgeschlossen.
Amt für Weiterbildung und Kultur:
Bei den Fachbereichen Bibliotheken, Kultur und Musikschule bestehen Honorarverträge für projektbezogene Aufgaben oder die Durchführung von Workshops. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Integration in den Dienstbetrieb. Eine Scheinselbstständigkeit kann ausgeschlossen werden. Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen.
Eine statistische Erfassung der Honorarverträge in den verschiedenen Fachbereichen existiert nicht.
Jugendamt:
Es wurden 4.357 Honorarverträge abgeschlossen, die sich wie folgt verteilen:
2020: 1098
2021: 1216
2022: 926
2023: 1117
Die im Jugendamt geschlossenen Honorarverträge betreffen überwiegend die 17 Einrichtun-gen der kommunalen Jugendarbeit bzw. Familienförderung. Ein partizipativ entwickeltes und an den Interessen der Kinder und Jugendlichen/Eltern anknüpfendes Angebot kann nicht von hauptamtlichen Mitarbeiter:innen allein gestaltet werden. Es bedarf unterschiedlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch Persönlichkeitsmerkmalen, um die Angebote divers und den Bedarfen entsprechend anzubieten. Aus diesem Grund arbeiten berlinweit alle Kinder- und Jugendeinrichtungen (kommunal und freie Träger) mit Honorarkräften. Dies spiegelt sich auch in den Ausführungsvorschriften für Honorare im Geschäftsbereich der Kinder- und Jugendhilfe der SenBJF (AV Hon-KJH) und den pauschalisierten Honorarsätzen wieder.
Amt für Bürgerdienste:
Fehlanzeige.
Rechtsamt:
Fehlanzeige.
Ordnungsamt:
Im Ordnungsamt wurden zwei Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen.
Frage 2:
Jugendamt:
Proaktiv hat das Jugendamt keine entsprechenden Meldungen an die DRV vorgenommen, da es keine entsprechenden Verdachtsfälle gegeben hat. Das Jugendamt ist bemüht, die jeweils geltenden Regelungen insbesondere zu Scheinselbstständigkeit beim Abschluss von Honorarverträgen einzuhalten. Hierzu wurden die Arbeitsanweisung Honorare und die Vertragsformulare zuletzt in 2023 noch einmal überarbeitet, angepasst und eine Checkliste entwickelt. Die Mitarbeitenden des Jugendamts, die Honorarverträge aushandeln, werden zu Beginn der Tätigkeit und alle zwei bis drei Jahre intern geschult. Insofern ist ein sehr sorgfältiger Umgang zu den jeweils geltenden Regelungen beim Abschluss von Honorarversträgen sichergestellt.
Amt für Soziales:
Die Vertragnehmenden im Amt für Soziales werden im Vertrag über Rechte und Pflichten, auch in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung, aufgeklärt. Anlässe für Prüfungen aufgrund von Verstößen wurden nicht festgestellt.
Gesundheitsamt:
Für das Gesundheitsamt wurden alle 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt.
Frage 3:
Es wurden keine eindeutig Selbstständigen der Deutschen Rentenversicherung gemeldet.
Frage 4:
Das Bezirksamt hat dazu keine Kenntnis.
Jugendamt:
Es gab keine entsprechenden Fälle im Jugendamt Neukölln, die von der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurden. Jugendamtsintern wurden alle pandemiebezogenen Ausgaben revisioniert und im Verwaltungsvorgehen als der Lage angemessen eingeschätzt.
Frage 5 :
Jugendamt:
Bezogen auf Honorarverträge des Jugendamtes wurde in einem Fall Einspruch eingelegt.
Der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung, dass nach Gesamtwürdigung aller zur Beurteilung der Tätigkeit relevanten Tatsachen die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen, konnte das Bezirksamt nicht folgen. Das Bezirksamt hat insbesondere Einspruch eingelegt, da eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation als nicht gegeben angesehen wurde.
Gesundheitsamt:
Das Bezirksamt hat gegen zwei Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch eingelegt.
Frage 6:
Im Bereich Gesundheitsamt wurden vermehrt kritische Honorarverträge bekannt. Dies war in den anderen Ämtern nicht der Fall.
Jugendamt:
Es bestanden keine Verträge mit entsprechenden Verdachtsmomenten.
Frage 7:
Dem Rechtsamt wurden in der Vergangenheit Muster-Honorarverträge zur Prüfung übersandt. Im Zuge dessen hat das Rechtsamt regelmäßig darauf hingewiesen, dass der Abschluss von Honorarverträgen grundsätzlich kritisch ist. Überdies ist für die rechtliche Einstufung als scheinselbstständig nicht der Vertrag, sondern der tatsächliche Einsatz von Auftragnehmenden entscheidend. Das Rechtsamt hat keine Kenntnis darüber, ob die zur Prüfung übersandten und geprüften Verträge in allen Fällen auch durch die zuständigen Verwaltungseinheiten übernommen wurden.
Jugendamt:
Das Jugendamt nutzt einen für den Geschäftsbereich standardisierten Mustervertrag, der mit dem Rechtsamt abgestimmt ist. Dieser wurde in 2023 noch einmal modifiziert.
Schul- und Sportamt:
Im Schul- und Sportamt werden standardisierte Honorarvereinbarungen verwendet.
Amt für Weiterbildung und Kultur:
Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen.
Frage 8:
Das Bezirksamt kann die Frage nur für aktuell gewählte Dezernent:innen beantworten.
Stadtentwicklungsamt:
Ja
Amt für Soziales und Gesundheitsamt:
Seit Amtsantritt am 24. Mai 2023 hat der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit Kenntnis von ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Honorarverträgen in seinem Geschäftsbereich. Selbst autorisiert hat er drei Honorarverträge in 2023.
Schul- und Sportamt:
Ja.
Amt für Weiterbildung und Kultur:
Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin.
Jugendamt:
Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1072/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Aus welchen Gründen – z.B. Fehlnutzung, Überbelegung, bauliche Mängel oder weitere – ist der Schimmelbefall in der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße nach Kenntnis des Bezirksamtes entstanden?
2. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um eine gesundheitliche Belastung der Bewohner, darunter zahlreiche Minderjährige, künftig zu vermeiden?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1072/XXI vom 15.11.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das Bezirksamt ist weder für den Betrieb noch die Behebung baulicher Mängel von Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlinge zuständig. Insofern können hier keine gesicherten Erkenntnisse aus eigener Zuständigkeit vorgetragen werden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bestand in den Häusern 1 und 2 der Einrichtung in der Haarlemer Straße 89 – 91 jedoch nach Wasserschäden der Verdacht auf Schimmelpilzbefall.
Zu 2.:
Aufgrund eines Schimmelgutachtens aus dem Jahr 2017 wurde die Einrichtung seinerzeit geschlossen.
Zur Klärung der Frage, ob die angrenzenden Flächen zum ständigen Aufenthalt weiterhin nutzbar sind, wurden Kontrollmessungen in den Fluren und vor den Sanitärräumen durchgeführt. Vor einer geplanten Nutzungsaufnahme wurden zuletzt im Oktober 2022 und im Februar 2023 entsprechende Proben für einen Bericht zur orientierenden Untersuchung auf mikrobiell belastete Innenraumluft seitens der KSG Sicherheit und Gesundheitsschutz GmbH bzw. einem durch sie beauftragten Unternehmen entnommen.
Die Ergebnisse der im Gesundheitsamt seit Juli 2023 vorliegenden Berichte, wurden auch unter Berücksichtigung des Gutachtens aus 2017 seitens des ärztlichen Verantwortlichen für den Bereich Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt dahingehend bewertet, dass für die Einrichtung im Juli 2023 ein Aufnahmestopp verhängt wurde. Unter der Ansicht der Begutachtungen 2022/23, wäre nach amtsärztlichen Maßstäben einer Bewohnung der Einrichtung (ohne eine (Total-)Sanierung) nicht stattgegeben worden bzw. es hätte entsprechende Auflagen gegeben, da auch ausweislich der neuen Berichte die älteren Mängel aus 2017 nicht ausgeräumt wurden.
Formal wäre hier dem Grunde nach eine Schließung erforderlich gewesen. Es wurde sich jedoch nach eingehender Prüfung für das verhält- nismäßig mildere Mittel eines Aufnahmestopps, des Auszugs von vulnerablen Gruppen und der Erteilung von weiteren Auflagen gegenüber dem LAF entschieden.
Dessen ungeachtet hat das LAF entschieden, die Unterkunft zur Vermeidung ansonsten drohender Obdachlosigkeit erneut zu nutzen. Das Bezirksamt hat die für das LAF zuständige Senatsverwaltung aufgefordert, die von ihr zu treffenden Maßnahmen für eine Sanierung bzw. den Freizug der Einrichtung zu erläutern, um eine durch den Schimmelbefall bestehende Gesundheitsgefährdung abzuwenden.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1061/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele schulpflichtige Kinder von (anerkannten) Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen gibt es zur Zeit in Neukölln?
Inwieweit werden diese Schüler auch muttersprachlich unterrichtet?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1061/XXI vom 15.11.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das Bezirksamt ist verpflichtet, allen in Neukölln gemeldeten schulpflichtigen Kindern einen Schulplatz zuzuweisen. Das gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin. Entsprechend spielen weder der Aufenthaltsstatus noch andere Regelungen, die unter das Landesantidiskriminierungsgesetz fallen, bei der Zuweisung eines Schulplatzes eine Rolle. Schulpflichtige Kinder erhalten in Neukölln einen Schulplatz – egal woher sie kommen.
Zu 2.:
Wie bereits mehrfach ausgeführt, findet an mehreren Neuköllner Schulen muttersprachlicher Ergänzungsunterricht statt. Auch die Teilnahme an diesem Unterricht ist allerdings selbstverständlich unabhängig von der Herkunft des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin.