Weinanbaugebiet Britz

Weinanbaugebiet Britz

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/300/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt grundsätzlich die Situation des Weinanbaugebiets Britz, das an die Agrarbörse Deutschland Ost e. V. verpachtet ist?

2. Wie hoch beläuft sich die Pacht pro Jahr?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt, sich gemeinsam mit dem Pächter für eine stärkere Wahrnehmung der Weine aus Britz in Berlin bzw. darüber hinaus einzusetzen?

4. Gibt es Planungen seitens des Bezirks weitere Anbauflächen für Wein in Neukölln auszuweisen?

5. Auf welcher rechtlichen Grundlage steht der Weinanbau im Bezirk, nachdem der frühere Bezirksbürgermeister Buschkowsky 2015 den Weinanbau in Neukölln untersagt hatte?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/300/XXI vom 04.04.2024

Sehr geehrter Herr Potthast, 

gerne beantworte ich Ihre kleine Anfrage: 

Zu 1.: 

Aufgrund der Neuregelung in § 8 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts konnte dem Bezirksamt Neukölln von Berlin aus der regionalen Reserve des Landes Berlin Pflanzungsrechte zum Anbau von Rebpflanzen im Jahr 2015 erteilt werden. 

Da mit Gewährung dieser Pflanzungsrechte Wein entsprechend der europarechtlichen Vorgaben angebaut und hergestellt werden darf, steht das Weinanbaugebiet unter einer Marktüberwachung durch öffentlich-rechtliche Stellen im Land Berlin. Dies stellt eine besondere Herausforderung an den Betreiber (Pächter) einerseits als auch an den Bezirk als Rechteinhaber. In Anbetracht der sehr komplexen EU-, bundes- und landesrechtlichen Regelungen wird auf die Beantwortung zu Ziffer 4 verwiesen. 

Zu 2.: 

Die Pacht orientiert sich an Pachten für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau und beträgt jährlich 446,38 €. 

Zu 3.: 

Derzeit sind keine Planungen vorgesehen. 

Zu 4.: 

Zum 01. Januar 2016 wurde die europaweite Einführung eines neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzen in Ablösung des Pflanzungsrechtesystems beschlossen. Mit dieser Neuerung im Weinrecht konnten nunmehr auch Flächen außerhalb bestehender Anbaugebiete (Qualitäts- und Landweingebiete) z.B. für Flächen in Berlin erteilt werden. Voraussetzung für eine solche Genehmigung ist u.a. die Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde möglich. 

Im Vorgriff auf die Neuerungen im Weinrecht hat aufgrund der Abtretung von Weinrechten durch das Bundesland Hessen an das Land Berlin der Senat von Berlin die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 3. November 2015 (GVBl. S. 391) erlassen. Hierdurch wurde eine regionale Reserve von Pflanzungsrechten in Berlin geschaffen, aus der das Bezirksamt Neukölln von Berlin die Gewährung von Pflanzungsrechten bzw. das Recht zur Anpflanzung von Rebstöcken auf einer Fläche von 4.000 m² zur Herstellung und Vermarktung von Wein durch die damalige Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erteilt wurde. 

Zu 5.: 

Eine Versagung des Weinanbaus durch den früheren Bezirksbürgermeister Buschkowsky hat es im Jahr 2015 nicht gegeben. 

Es wird auf Frage 4 verwiesen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung: Sofortige Räumung des vom Kulturzentrum Oyoun besetzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße (vormals Wissmannstraße)

Entschließung der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 24. Januar 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert die sofortige Räumung des von der KulturNeudenken UG – Oyoun – genutzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße.

Nach den antisemitischen Vorfällen bei Veranstaltungen des Kulturzentrums Oyoun im vergangenen Jahr hat der Berliner Senat ein Ende der Förderung von Oyoun angekündigt. Damit einhergehend sollte der Betreiber des Kulturzentrums, die KulturNeudenken UG, bis Ende 2023 das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen. Dieser Aufforderung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH ist der Betreiber bisher nicht nachgekommen und versucht eine Übergabe weiter in die Länge zu ziehen. Oyoun gibt selbst zu, dass durch die Streichung der Fördermittel das Haus nicht mehr instand gehalten und abgesichert werden könne. Damit ist ein kritischer Zustand eingetreten, den das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Senat rasch beenden muss. Die KulturNeudenken UG verhält sich letztlich wie Hausbesetzer, was sich der Bezirk nicht gefallen lassen darf. 

Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen zu lassen.

Ergebnis Drs. Nr. 1138/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Redebeiträge

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1141/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen wurden die Honorar- und Werkverträge, die durch das Bezirksamt mit externen Arbeitskräften seit 2019 abgeschlossen wurden, erst zum jetzigen Zeitpunkt einer Prüfung unterzogen?

2. Warum wurden die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften lediglich im Gesundheitsamt geprüft?

3. Wer hat die Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften im Gesundheitsamt abgeschlossen?

4. Wann liegen die Ergebnisse des Statusfeststellungsverfahrens der entsprechend geprüften Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften vor und welches Ergebnis haben bzw. hatten diese Verfahren? 

5. Welche Stelle zeichnet nach bisher festgestellter Sachlage für den für das Bezirksamt entstandenen Schaden verantwortlich?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1141/XXI vom 21.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:


Zu 1.:
Erst durch einen Finanz-Controlling-Bericht betreffend der Ausgaben des Gesundheitsamtes
im Rahmen der Corona-Krise wurden Unstimmigkeiten erkannt. Im Wege eines Controllings
wurde erkannt, dass weitere risikobehaftete Honorarverträge im Gesundheitsamt geschlossen
wurden. Die vollständige Aufarbeitung nimmt einige Zeit in Anspruch.


Zu 2.:
Im Gesundheitsamt wurden risikobehaftete Honorarverträge festgestellt.


Zu 3.:
Fragen zu Einzelpersonalien können im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden
nicht beantwortet werden.


Zu 4.:
Bislang wurde in 16 von 18 abgeschlossenen Fällen eine abhängige Beschäftigung festge-
stellt. Die Statusfeststellungsverfahren werden sukzessive beantragt, da sie sehr zeitaufwendig
sind.


Zu 5.:
Die Verantwortung trägt das jeweilige Fachamt, welches die Verträge geschlossen hat. Etwa-
ige Rückgriffe auf Mitarbeitende des Bezirksamtes werden aktuell geprüft.


Es gilt das gesprochene Wort!


Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Redebeiträge

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Honorar- und Werkverträge des Bezirksamtes und deren Überprüfung auf mögliche Scheinselbstständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1114/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Honorar- und Werkverträge mit externen Arbeitskräften wurden seit Januar 2020 bis dato seitens des Bezirksamtes in welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) geschlossen? 
  2. Wie viele dieser Verträge aus jeweils welchem Amt wurden seitens des Bezirksamtes im Nachgang auf mögliche Verstöße gegen die gesetzlich bestehende Sozialversicherungspflicht bzw. auf Scheinselbstständigkeit hin überprüft und in der Folge zur Anzeige gebracht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1114/XXI vom 13.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: Die Ermittlung der Anzahl von derartigen Verträgen war in der Kürze der Bearbeitungszeit, die für eine mündliche Anfrage vorgegeben, für das gesamte Bezirksamt leider nicht vollständig möglich. Das Bezirksamt wird aber in der Beantwortung der Drucksache 1053/XXI im weiteren Verlauf der Sitzung dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte. 

Zu 2: 

Das Bezirksamt hat sich schon seit geraumer Zeit grundsätzlich darauf verständigt, keine Honorarverträge mit wenigen Ausnahmen zum Beispiel für den Geschäftsbereich Jugend abzuschließen, so dass der Abschluss von Verträgen, die Nachforderungen der Sozialversicherung nach sich ziehen könnten, von vornherein ausgeschlossen wird. 

Das Rechtsamt erarbeitet einen Leitfaden zu Honorarverträgen, der sodann an alle Amtsleitungen weitergegeben wird. 

Zur Verhinderung weiterer kritischer Honorarverträge wurde darüber hinaus beispielsweise im Jugendamt ein Leitfaden erarbeitet oder für das Gesundheitsamt hat der Bezirksbürgermeister, zum Zeitpunkt seiner kommissarischen Leitung, am 31.01.2023 eine Dienstanweisung mit Informationen zur sog. Scheinselbstständigkeit und mit verbindlich festgelegten Abläufen bei ausnahmsweisem Abschluss von Honorarverträgen ausgesprochen. 

Für das Gesundheitsamt wurden alle bis dahin abgeschlossenen 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. 

Weitere Überprüfungen waren aufgrund der getroffenen Regelungen bisher nicht notwendig. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Antimuslimischer Rassismus

Antimuslimischer Rassismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/278/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gibt es eine wissenschaftlich gesicherte Definition des Begriffs antimuslimischer Rassismus?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines antimuslimischen Rassismus? 
  3. Welche Gruppen oder Initiativen gibt es in Neukölln, die sich mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
  4. Inwiefern unterstützt das Bezirksamt finanziell bzw. ideell Projekte, die sich in Neukölln mit antimuslimischen Rassismus beschäftigen?
  5. Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Phänomen des antimuslimischen Rassismus in Neukölln mit den nicht-muslimischen Neuköllnern zu lösen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/278/XXI vom 02.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Es gibt in der Wissenschaft sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Begriff. 

Zu 2.: 

Neukölln nutzt den Begriff Muslimfeindlichkeit und orientiert sich hier an gemeldeten Fallzahlen. 

Zu 3.: 

Muslimfeindlichkeit gehört zu jeder Antidiskriminierunsgarbeit die sich mit Gruppenbezogener Menschenfeindichkeit auseinandersetzt. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt unterstützt keine Projekte, die ausschließlich zum Thema Muslimfeindlichkeit arbeiten. In der gängigen Präventionsarbeit wird auch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit thematisiert, dies erfolgt bedarfsorientiert und ganzheitlich. Dabei werden alle betroffenen Gruppen berücksichtigt. 

Zu 5.: 

Neukölln unterscheidet nicht zwischen muslimischen und nicht-muslimsichen Neuköllnern. Fälle von Muslimfeindlichkeit, die uns gemeldet werden, werden individuell bearbeitet. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Islamischer Antisemitismus

Islamischer Antisemitismus

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/275/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie definiert das Bezirksamt den Begriff bzw. das Phänomen des islamischen Antisemitismus?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines islamischen Antisemitismus? 
  3. Welche Gruppen, Initiativen gibt es in Neukölln, die sich gegen islamischen Antisemitismus engagieren?
  4. Inwiefern sieht das Bezirksamt einen Zusammenhang mit islamischen Antisemitismus und den Bevölkerungsgruppen in Neukölln, die dem islamischen Glauben anhängen? 
  5. Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Problem des islamischen Antisemitismus in Neukölln zu bekämpfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/275/XXI vom 10.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Islamischer Antisemitismus bezieht sich weder generell auf den Islam, noch pauschal auf Muslime. Er bezeichnet eine spezifische Ausprägung von Judenhass, die besondere Kennzeichen aufweist und deshalb auch gezielt innerhalb bestimmter muslimsicher Communities zu bekämpfen ist. 

Zu 2.: 

Dazu gibt es bisher leider keine Studien. Die Vorfälle nach dem 07.Oktober haben allerdings klar gezeigt, dass es einen weit verbreiteten Antisemitismus gibt, insbesondere israelbezogenen Antisemitismus. 

Zu 3.: 

Träger, die konkret zu islamischem Antisemitismus arbeiten sind uns in Neukölln nicht bekannt. Vielmehr ist diese Arbeit oft ein Teilaspekt allgemeiner Antidiskriminierungsarbeit 

Zu 4.: 

Islamischer Antisemitismus steht oft in kausalem Zusammenhang zu einem reaktionären Islamverständnis. 

Zu 5.: 

Das Bezirksamt wünscht sich einen Ausbau und eine Erweiterung der Präventionsarbeit. Gleichzeitig fordert das Bezirksamt eine umfangreiche, unabhängige Studie zum Problem. 

Das Empowerment von jüdischen Vereinen und Gemeinden, ist dem Bezirksamt ebenfalls ein Anliegen. Das alljährliche Chanukka Fest dient hierbei auch zur Etablierung jüdischen Lebens und zur Vernetzung von jüdischen und muslimischen Menschen für ein friedliches Miteinander in Neukölln. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Verstieß das Gesundheitsamt bei Honorarverträgen gegen die Sozialversicherungspflicht? 

Verstieß das Gesundheitsamt bei Honorarverträgen gegen die Sozialversicherungspflicht? 

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/276/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) wurden wie viele Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen? 
  2. Wie viele der unter 1) genannten Honorarverträge aus welchen Ämtern wurden auf einen Verstoß gegen die Sozialversicherungspflicht hin überprüft und in der Folge an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet? 
  3. Mit welchem Ziel wurden eindeutig Selbstständige der Deutschen Rentenversicherung gemeldet? 
  4. In welchem Umfang fand nach Kenntnis des Bezirksamtes eine Berücksichtigung der pandemischen Lage seitens der Deutschen Rentenversicherung bei der Prüfung der angezeigten Honorarverträge statt? 
  5. Gegen wie viele Bescheide der Deutschen Rentenversicherung, die einen Verstoß gegen die gesetzliche Sozialversicherungspflicht bei o.g. Honorarverträgen feststellten, hat das Bezirksamt mit welcher Begründung nachträglich Einspruch eingelegt?
  6. Warum wurden ausschließlich Honorarverträge aus dem Gesundheitsamt an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet?  
  7. Gibt es seitens des Bezirksamtes standardisierte und ggf. vom Rechtsamt überprüfte Honorarvereinbarungen, wie z.B. Musterverträge, die für die in der Antwort zu 1) genannten Verträge genutzt wurden?  
  8. Hatte das Bezirksamt und namentlich die zuständige Dezernentin Kenntnis vom Abschluss der Honorarvereinbarungen und hat diese autorisiert? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/276/XXI vom 12.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Frage 1: 

Stadtentwicklungsamt: 

Es wurde 1 Honorarvertrag abgeschlossen. 

Service Einheit Facility Management 

Fehlanzeige.

Umwelt- und Naturschutzamt: 

Fehlanzeige. 

Straßen- und Grünflächenamt: 

Fehlanzeige. 

Amt für Soziales: 

Es wurden 20 Honorarverträge abgeschlossen. 

Gesundheitsamt: 

Es wurden 61 Honorarverträge abgeschlossen. 

Schul- und Sportamt: 

Es wurden 54 Honorarverträge abgeschlossen. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Bei den Fachbereichen Bibliotheken, Kultur und Musikschule bestehen Honorarverträge für projektbezogene Aufgaben oder die Durchführung von Workshops. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Integration in den Dienstbetrieb. Eine Scheinselbstständigkeit kann ausgeschlossen werden. Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen. 

Eine statistische Erfassung der Honorarverträge in den verschiedenen Fachbereichen existiert nicht. 

Jugendamt: 

Es wurden 4.357 Honorarverträge abgeschlossen, die sich wie folgt verteilen: 

2020: 1098 

2021: 1216 

2022: 926 

2023: 1117 

Die im Jugendamt geschlossenen Honorarverträge betreffen überwiegend die 17 Einrichtun-gen der kommunalen Jugendarbeit bzw. Familienförderung. Ein partizipativ entwickeltes und an den Interessen der Kinder und Jugendlichen/Eltern anknüpfendes Angebot kann nicht von hauptamtlichen Mitarbeiter:innen allein gestaltet werden. Es bedarf unterschiedlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch Persönlichkeitsmerkmalen, um die Angebote divers und den Bedarfen entsprechend anzubieten. Aus diesem Grund arbeiten berlinweit alle Kinder- und Jugendeinrichtungen (kommunal und freie Träger) mit Honorarkräften. Dies spiegelt sich auch in den Ausführungsvorschriften für Honorare im Geschäftsbereich der Kinder- und Jugendhilfe der SenBJF (AV Hon-KJH) und den pauschalisierten Honorarsätzen wieder. 

Amt für Bürgerdienste: 

Fehlanzeige. 

Rechtsamt: 

Fehlanzeige. 

Ordnungsamt: 

Im Ordnungsamt wurden zwei Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen. 

Frage 2: 

Jugendamt: 

Proaktiv hat das Jugendamt keine entsprechenden Meldungen an die DRV vorgenommen, da es keine entsprechenden Verdachtsfälle gegeben hat. Das Jugendamt ist bemüht, die jeweils geltenden Regelungen insbesondere zu Scheinselbstständigkeit beim Abschluss von Honorarverträgen einzuhalten. Hierzu wurden die Arbeitsanweisung Honorare und die Vertragsformulare zuletzt in 2023 noch einmal überarbeitet, angepasst und eine Checkliste entwickelt. Die Mitarbeitenden des Jugendamts, die Honorarverträge aushandeln, werden zu Beginn der Tätigkeit und alle zwei bis drei Jahre intern geschult. Insofern ist ein sehr sorgfältiger Umgang zu den jeweils geltenden Regelungen beim Abschluss von Honorarversträgen sichergestellt. 

Amt für Soziales: 

Die Vertragnehmenden im Amt für Soziales werden im Vertrag über Rechte und Pflichten, auch in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung, aufgeklärt. Anlässe für Prüfungen aufgrund von Verstößen wurden nicht festgestellt. 

Gesundheitsamt: 

Für das Gesundheitsamt wurden alle 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. 

Frage 3: 

Es wurden keine eindeutig Selbstständigen der Deutschen Rentenversicherung gemeldet. 

Frage 4: 

Das Bezirksamt hat dazu keine Kenntnis. 

Jugendamt: 

Es gab keine entsprechenden Fälle im Jugendamt Neukölln, die von der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurden. Jugendamtsintern wurden alle pandemiebezogenen Ausgaben revisioniert und im Verwaltungsvorgehen als der Lage angemessen eingeschätzt. 

Frage 5 : 

Jugendamt: 

Bezogen auf Honorarverträge des Jugendamtes wurde in einem Fall Einspruch eingelegt. 

Der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung, dass nach Gesamtwürdigung aller zur Beurteilung der Tätigkeit relevanten Tatsachen die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen, konnte das Bezirksamt nicht folgen. Das Bezirksamt hat insbesondere Einspruch eingelegt, da eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation als nicht gegeben angesehen wurde. 

Gesundheitsamt: 

Das Bezirksamt hat gegen zwei Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch eingelegt. 

Frage 6: 

Im Bereich Gesundheitsamt wurden vermehrt kritische Honorarverträge bekannt. Dies war in den anderen Ämtern nicht der Fall. 

Jugendamt: 

Es bestanden keine Verträge mit entsprechenden Verdachtsmomenten. 

Frage 7: 

Dem Rechtsamt wurden in der Vergangenheit Muster-Honorarverträge zur Prüfung übersandt. Im Zuge dessen hat das Rechtsamt regelmäßig darauf hingewiesen, dass der Abschluss von Honorarverträgen grundsätzlich kritisch ist. Überdies ist für die rechtliche Einstufung als scheinselbstständig nicht der Vertrag, sondern der tatsächliche Einsatz von Auftragnehmenden entscheidend. Das Rechtsamt hat keine Kenntnis darüber, ob die zur Prüfung übersandten und geprüften Verträge in allen Fällen auch durch die zuständigen Verwaltungseinheiten übernommen wurden. 

Jugendamt: 

Das Jugendamt nutzt einen für den Geschäftsbereich standardisierten Mustervertrag, der mit dem Rechtsamt abgestimmt ist. Dieser wurde in 2023 noch einmal modifiziert. 

Schul- und Sportamt: 

Im Schul- und Sportamt werden standardisierte Honorarvereinbarungen verwendet. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen. 

Frage 8: 

Das Bezirksamt kann die Frage nur für aktuell gewählte Dezernent:innen beantworten. 

Stadtentwicklungsamt: 

Ja 

Amt für Soziales und Gesundheitsamt: 

Seit Amtsantritt am 24. Mai 2023 hat der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit Kenntnis von ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Honorarverträgen in seinem Geschäftsbereich. Selbst autorisiert hat er drei Honorarverträge in 2023. 

Schul- und Sportamt: 

Ja. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin. 

Jugendamt: 

Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1072/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen – z.B. Fehlnutzung, Überbelegung, bauliche Mängel oder weitere – ist der Schimmelbefall in der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße nach Kenntnis des Bezirksamtes entstanden?

2. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um eine gesundheitliche Belastung der Bewohner, darunter zahlreiche Minderjährige, künftig zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1072/XXI vom 15.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt ist weder für den Betrieb noch die Behebung baulicher Mängel von Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlinge zuständig. Insofern können hier keine gesicherten Erkenntnisse aus eigener Zuständigkeit vorgetragen werden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bestand in den Häusern 1 und 2 der Einrichtung in der Haarlemer Straße 89 – 91 jedoch nach Wasserschäden der Verdacht auf Schimmelpilzbefall.

Zu 2.:

Aufgrund eines Schimmelgutachtens aus dem Jahr 2017 wurde die Einrichtung seinerzeit geschlossen.

Zur Klärung der Frage, ob die angrenzenden Flächen zum ständigen Aufenthalt weiterhin nutzbar sind, wurden Kontrollmessungen in den Fluren und vor den Sanitärräumen durchgeführt. Vor einer geplanten Nutzungsaufnahme wurden zuletzt im Oktober 2022 und im Februar 2023 entsprechende Proben für einen Bericht zur orientierenden Untersuchung auf mikrobiell belastete Innenraumluft seitens der KSG Sicherheit und Gesundheitsschutz GmbH bzw. einem durch sie beauftragten Unternehmen entnommen.

Die Ergebnisse der im Gesundheitsamt seit Juli 2023 vorliegenden Berichte, wurden auch unter Berücksichtigung des Gutachtens aus 2017 seitens des ärztlichen Verantwortlichen für den Bereich Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt dahingehend bewertet, dass für die Einrichtung im Juli 2023 ein Aufnahmestopp verhängt wurde. Unter der Ansicht der Begutachtungen 2022/23, wäre nach amtsärztlichen Maßstäben einer Bewohnung der Einrichtung (ohne eine (Total-)Sanierung) nicht stattgegeben worden bzw. es hätte entsprechende Auflagen gegeben, da auch ausweislich der neuen Berichte die älteren Mängel aus 2017 nicht ausgeräumt wurden.

Formal wäre hier dem Grunde nach eine Schließung erforderlich gewesen. Es wurde sich jedoch nach eingehender Prüfung für das verhält- nismäßig mildere Mittel eines Aufnahmestopps, des Auszugs von vulnerablen Gruppen und der Erteilung von weiteren Auflagen gegenüber dem LAF entschieden.

Dessen ungeachtet hat das LAF entschieden, die Unterkunft zur Vermeidung ansonsten drohender Obdachlosigkeit erneut zu nutzen. Das Bezirksamt hat die für das LAF zuständige Senatsverwaltung aufgefordert, die von ihr zu treffenden Maßnahmen für eine Sanierung bzw. den Freizug der Einrichtung zu erläutern, um eine durch den Schimmelbefall bestehende Gesundheitsgefährdung abzuwenden.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Kulturzentrum Oyoun in der Lucy-Lameck-Straße

Kulturzentrum Oyoun in der Lucy-Lameck-Straße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1054/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Steigerung der Landesmittel für Oyoun von 1.015.000 Millionen Euro in 2023 auf 1.058.425 Millionen Euro und weiter auf 1.073.878 Millionen Euro in 2025 vor dem Hintergrund antisemitischer, anti-israelischer und anti-demokratischer Vorwürfe gegen Oyoun?
  2. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben seit Bestehen Oyouns an welchen Veranstaltungen dort teilgenommen?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt Oyoun-Podiumsdiskussionen wie „Ausnahmezustand – das neue Normal? Staatliche Repression und Polizeigewalt“ vom 1.11.23, auf denen das Gewaltmonopols des Staates und die demokratische Rechtsordnung angezweifelt werden sowie als Teilnehmer linksradikale und antisemitische Organisationen wie KOP Berlin und Palästina Kampagne teilnehmen?  
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt das Spannungsfeld zwischen dem Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention und den Projekten Oyouns, wie beispielsweise mit dem Verein Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten e.V., der von Antisemitismus-Vorwürfen betroffen ist? 
  5. Sieht das Bezirksamt die öffentliche Ordnung bzw. Sicherheit im Bezirk bedroht, wenn Oyoun umstrittene Kunst-Aktion durchführt, wie beispielsweise mit der Jüdischen Stimme am 4.11.23, bzw. ähnliche Veranstaltungen künftig umgesetzt werden sollten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1054/XXI vom 15.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem Bezirksamt obliegt es nicht, Entscheidungen von Senatsbehörden zur Finanzierung einzelner Träger, deren Standort sich in Neukölln befindet, zu bewerten. 

Zu 2.: 

Die Mitglieder des Bezirksamtes haben mitgeteilt, dass sie an keiner durch das Kulturzentrum organisierten Veranstaltung teilgenommen haben. 

Frau Bezirksstadträtin Korte hat im September 2020 eine Pressekonferenz in den Räumlichkeiten des Oyoun veranstaltet. Mitglieder des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung waren zum Festakt der Benennung der Lucy-Lamek-Straße, der 2021 im Garten des Kulturzentrums Oyoun stattgefunden hat, anwesend. Dabei handelte es sich jeweils um Veranstaltungen des Bezirksamtes. 

Zu 3. – 5.: 

Das Bezirksamt steht für Meinungsvielfalt in der Kulturarbeit. Dazu zählt auch die queerfeministische, dekolonionale und migrantische Schwerpunktausrichtung, die das Kulturzentrum in seiner eigenen Darstellung ausführt. Die Kultureinrichtung Oyoun erweckt jedoch nicht nur in den Augen des Bezirksamts sondern auch aus Sicht des Antisemitismusbeauftragten des Landes Berlin in den letzten Monaten den Eindruck, eine einseitige und ausgrenzender Rhetorik gegenüber Andersdenkenden zu etablieren. Die politische Ausrichtung der Einrichtung fördert die Spaltung von Menschen, statt einen konstruktiven kritischen Diskurs anzustoßen. Es musste in den letzten Monaten auch beobachtet werden, dass antisemitischen Akteuren im Oyoun immer wieder eine Bühne zur Verfügung stand. 

Eine öffentlich geförderte Kultureinrichtung sollte weder antisemitischen Haltungen eine Bühne bieten, noch Andersdenkende von Diskursen ausschließen. Das Bezirksamt wünscht sich daher eine unabhängige Evaluation der Arbeit des Kulturzentrums Oyoun, um die Verwendung öffentlicher Fördermittel im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sicherzustellen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Bargeld ist Freiheit: Barzahlung in allen Neuköllner Bürgerämtern möglich machen

Bargeld ist Freiheit: Barzahlung in allen Neuköllner Bürgerämtern möglich machen

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 07. November 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt schafft für die Bürger die Möglichkeit, in allen Bürgerämtern des Bezirkes Neukölln anfallende Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen per Barzahlung entrichten zu können. 

Begründung:

Eine Barzahlung der Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen ist derzeit nur noch an einem von vier Standorten der Bürgerämter in Neukölln möglich, nämlich im Bürgeramt 1 in der Donaustraße 29, Rathaus Neukölln. In den anderen Standorten (Bürgeramt 2, Sonnenallee 107, im Bürgeramt 3 in der Blaschkoallee 32 und Bürgeramt 4, Zwickauer Damm 52) können die Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen nur mit einer Girocard (mit PIN) bezahlt werden. Der Trend in den letzten Jahren geht dahin, dass immer mehr öffentliche Einrichtungen die Annahme von Bargeld verweigern.

Dabei hat das Bargeld nach wie vor erhebliche Vorteile gegenüber dem elektronischen Zahlungsverkehr. Zum einen ist es mit sehr geringen Hürden praktisch von jedermann nutzbar, wohingegen elektronische Zahlungsmethoden meist an den Besitz eines Bankkontos geknüpft sind. Zudem ist auch die Anonymität und der damit einhergehende Schutz vor Nachvollziehbarkeit beim Bargeldverkehr gewährleistet. Das Bargeld ist nach Auffassung der antragstellenden Fraktion daher in möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen und insbesondere in der Verwaltung als Zahlungsmittel zu erhalten. 

Zur Verbesserung des Services der Bürgerämter ist es notwendig, dem Bürger beim Begleichen von anfallenden Gebühren auch weiterhin die Wahl zu lassen, wie sie diese begleichen. Eine Erweiterung auf die uneingeschränkte Möglichkeit der Bargeldzahlung in allen Bürgerämtern ist daher zeitnah umzusetzen. 

Ergebnis Drs. Nr. 1045/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BGAQ)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht

Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 07. November 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, eine Meldepflicht für den Befall von Bettwanzen für den Bezirk Neukölln einzuführen, bzw. zu prüfen, ob über die zuständige Senatsverwaltung eine Meldepflicht für das Land Berlin einzuführen ist.

Begründung: 

Medienberichte sprechen in letzter Zeit über einen vermehrten Befall von Bettwanzen in Berliner Gebäuden und Wohnungen. Kammerjäger in Berlin sprechen über eine Plage der Schädlinge in der Stadt, wie beispielsweise in einem Bericht auf dem Nachrichtenportal t-online vom 10. Oktober 2023, in dem ein Schädlingsbekämpfungs-Experte davon spricht, dass Bettwanzen seit Jahren zu seinem Alltag gehörten. 

Das Gesundheitsamt des Bezirks Mitte teilte dem Tagesspiegel in einem Bericht vom 9. Oktober 2023 mit, dass man den Eindruck eines zunehmenden Problems habe. In der Überschrift zum Artikel wird sogar von einem massiven Bettwanzen-Problem in Berlin gesprochen. Im Tagesspiegel kommt der Schädlingsbekämpfer Adam Tesmer zu Wort, der eine Meldepflicht fordert, um das Problem richtig einzuschätzen zu können. Seine Firma könne inzwischen die vielen Anfragen von Betroffenen in Berlin nicht mehr bewältigen. Darüber hinaus warnt er, dass bei stark befallenen Häusern eine Bekämpfung nicht mehr möglich sei. Die Folge sei de facto die Unbewohnbarkeit einzelner Wohnungen und ganzer Gebäude. 

Eine Sachverständige im Umweltbundesamt in Berlin mit Fokus Gesundheitsschädlinge mahnt im selben Artikel zu einer frühzeitigen Bekämpfung der Bettwanzen. Auch Jürgen Deckert, Spezialist für Wanzen und ehemaliger Kustos der Hemimetabolen-Sammlung am Berliner Naturkundemuseum, plädiert für die Einführung einer Meldepflicht. Außerdem fordert er bei einer „Wanzen-Welle“ staatliche Hilfe für entsprechende Schädlingsbekämpfung, da fachgerechte Maßnahmen erhebliche Kosten verursachten.

Es handelt sich offenkundig um eine schwerwiegende Problematik, die gesundheitliche und ökonomische Folgen nach sich zieht. Mit dem Antrag soll Berlin-Neukölln eine Vorreiterrolle bei der Lösung dieser Herausforderung einnehmen.

Ergebnis Drs. Nr. 1038/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GES)

  • CDU: NEIN
  • SPD:  NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke:  NEIN
  • AfD: JA

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD:  JA
  • Grüne: JA
  • Linke:  JA
  • AfD: NEIN

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Bezirksspaziergang in Berlin-Neukölln im Juni 2023 mit Seiner Exzellenz des Botschafters der palästinensischen Mission in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Laith Arafeh 

Bezirksspaziergang in Berlin-Neukölln im Juni 2023 mit Seiner Exzellenz des Botschafters der palästinensischen Mission in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Laith Arafeh 

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/267/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 7. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Inwieweit war das Bezirksamt in die Vorbereitungen des Besuchs bzw. des Spaziergangs des Botschafters Arafeh involviert?

2. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben den Botschafter begleitet?

3. Welche Mitglieder aus den Fraktionen in der BVV Neukölln haben sich anlässlich des Bezirksspaziergangs mit dem Botschafter ausgetauscht?

4. Inwiefern sind dem Bezirk Kosten in welcher Höhe aus dem Besuch des Botschafters entstanden?

5. Mit welchen Personen aus palästinensischen bzw. arabischen Gruppen im Bezirk hat sich der Botschafter während seines Besuchs ausgetauscht?

6. Welche Botschaften hat Botschafter Arafeh an die palästinensischen bzw. arabischen Gruppen im Bezirk gesendet? 

7. Was für ein Fazit zieht das Bezirksamt nach dem Besuch des Botschafters?8. Gab es durch Vertreter des Bezirksamts bzw. durch Vertreter aus Fraktionen in der BVV Neukölln Aufforderungen an den Botschafter, eindeutige Bekenntnisse zur Demokratie und zum Rechtsstaat an die palästinensischen bzw. arabischen Gruppen in Neukölln zu senden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Neukölln bereit für das nächste Silvester?

Neukölln bereit für das nächste Silvester?

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/263/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 06. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Pyrotechnikverbotszonen sind im Bezirk Neukölln für den Jahreswechsel 2023/24 geplant?
  2. Wie wird die Umsetzung der Pyrotechnikverbotszonen im Bezirk Neukölln, z.B. durch öffentliche Kommunikation, sichergestellt?
  3. Wie viele polizeiliche Einsatzkräftestunden sind für Silvester 2023/24 (31.12.23, 18.00 Uhr bis 01.01.24, 6.00 Uhr) vorgesehen?
  4. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei werden in diesem Zeitraum im Einsatz sein?
  5. Wie viele Einsatzstunden sind für die Einsatzkräfte der Feuerwehr einschließlich der freiwilligen Feuerwehr für Silvester 2023/24 (31.12.23, 18.00 Uhr bis 01.01.24, 6.00 Uhr) vorgesehen?
  6. Wie viele Einsatzkräfte der Feuerwehr einschließlich der freiwilligen Feuerwehr werden in diesem Zeitraum im Einsatz sein?
  7. Wie viele Kontrollen der Verkaufsstellen von Pyrotechnik werden im Vorfeld von Silvester im Bezirk Neukölln voraussichtlich durchgeführt?
  8. Welche weiteren Maßnahmen möchte das Bezirksamt unternehmen, um Ausschreitungen wie zum Jahreswechsel 2022/2023 für den kommenden Jahreswechsel zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/263/XXI vom 04.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Die Einrichtung von Pyrotechnikverbotszonen an einzelnen eng begrenzten Bereichen auf polizeirechtlicher Grundlage befindet sich derzeit noch in der Prüfung.

Frage 2:

Die Bekanntgabe etwaiger Pyrotechnikverbotszonen würde auf den üblichen Wegen erfolgen.

Frage 3:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 4:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 5:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 6:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 7:

Der Außendienst des Ordnungsamt Neukölln wird mit drei Streifen über den Tag verteilt an allen drei Verkaufstagen Kontrollen sowohl in den typischen Supermarktketten auch als in Kleinverkaufsstellen sog. „Spätis“ durchführen. Weiterhin gehen wir gleichzeitig natürlich evtl. Beschwerdelagen diesbezüglich seitens der Bürger nach.

Da sich der zeitliche Aufwand je nach gelagerter Menge bzw. Größe der Verkaufsstelle richtet, ist eine genaue Angabe zur Anzahl der Kontrollstätten nicht möglich. Im Jahr 2022 wurden durch unsere Kräfte insg. 72 Verkaufsstellen im Vorfeld von Silvester im Bezirk Neukölln kontrolliert. Die Anzahl der kontrollierten Verkaufsstellen wird in diesem Jahr voraussichtlich ähnlich sein.

Frage 8:

Das Bezirksamt hat in diesem Jahr einen Schwerpunkt der Jugendarbeit auf die präventive Ansprache von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Parallel führt die Polizei in den Neuköllner Schulen und Jugendeinrichtungen Kurse durch, in denen auf die großen Gefahren von sogenannten „Schreckschusswaffen“, illegalem Feuerwerk und die strafrechtlichen Folgen bei Benutzung derselben hingewiesen wird.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den radikalislamischen Terror der Hamas und den Angriff auf Israel und seine Zivilbevölkerung auf das Schärfste.

Die in der Folge ausgebrochenen antisemitischen Ausschreitungen in Neukölln und Berichte über aggressive Bedrohungen von Journalisten in der Sonnenallee sind zutiefst verstörend. Dass Vertreter des antisemitischen Netzwerkes „Samidoun“ aus Freude über getötete Israelis Süßigkeiten auf der Sonnenallee verteilen, ist eine Schande für unseren Bezirk. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und unmittelbar ausgewiesen werden, sofern sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Immer wieder ist Neukölln Schauplatz offen zur Schau gestellten Judenhasses und Feindlichkeit gegenüber dem Staat Israel, der einzigen Demokratie im Nahen Osten. Dass 90 Jahre nach dem Holocaust Judenverachtung auf Berliner Straßen zur Schau gestellt wird, ist inakzeptabel. Zur Wahrheit gehört, dass diese Form des Antisemitismus in den letzten Jahren und teilweise Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert ist. Antisemitismus jeglicher Couleur hat in Deutschland keinen Platz. 

Ergebnis Drs. Nr. 1013/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Terrornetzwerk Samidoun verbieten

Terrornetzwerk Samidoun verbieten

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, ein Verbotsverfahren gegen das islamisch-terroristische Netzwerk Samidoun einzuleiten, sowie sofort eventuelle direkte oder indirekte ökonomische Unterstützung für dieses und ähnliche Netzwerke in Neukölln einzustellen. 

Begründung: 

Das Netzwerk Samidoun ist eine Ausgründung der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP), die das Ziel verfolgt, den Staat Israel zu vernichten. Samidoun beteiligt sich an der Ausrichtung des jährlich stattfinden und Israel-feindlichen, antisemitischen al-Quds-Tages in Berlin. Es hat sich bereits in der Vergangenheit im Bezirk durch antisemitische Propaganda besonders negativ hervorgetan. Diese Entwicklung hat nach den terroristischen Angriffen der Hamas auf Israel einen neuen Höhepunkt in Neukölln erreicht. 

Nachdem in den ersten Stunden des Überfalls auf Israel bereits Hunderte von israelischen Todesopfern zu beklagen waren, zogen Samidoun-Anhänger triumphierend durch Neukölln. Während sie den radikalislamischen Terror bejubelten, verteilten Mitglieder des Terrornetzwerks niederträchtig, vor allem auf der Sonnenallee, Süßigkeiten. Darüber hinaus begrüßten sie auf der Internetplattform X den Terroranschlag als „Widerstand des palästinensischen Volkes“. 

Solche Szenen, die sich gegen den Staat Israel, die Juden generell und nicht zuletzt gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, dürfen sich nicht wiederholen. Wir sind aufgefordert so schnell wie möglich auf allen Ebenen ein Verbot von Samidoun zu erreichen. 

Als AfD-Fraktion in der BVV Neukölln weisen wir regelmäßig auf die antisemitischen Umtriebe radikalislamischer Gruppen im Bezirk hin. 

Ergebnis Drs. Nr. 1029/XXI: Dringlichkeit abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN 
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Tankstelle an der Sonnenallee/Ecke Hobrechtstraße

Tankstelle an der Sonnenallee/Ecke Hobrechtstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1020/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Ergebnisse haben sich aus den Gesprächen des Bezirksamtes mit dem Eigentümer des Grundstücks zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ergeben?

2. Wann ist der voraussichtliche Baubeginn?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1020/XXI vom 18.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Wie bereits im Stadtentwicklungsausschuss am 18.04.2023 berichtet, hat das Bezirksamt einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der Verpflichtungen zur Errichtung einer ca. 84 m2 großen förderfähigen Mietwohnung nach den Wohnungsbauförderbestimmungen des Landes Berlin sowie die Vermietung einer ca. 260 m2 großen Gewerbefläche im Erdgeschoss für „kiezbezogene Nutzungen“ enthält. 

Mögliche Nutzungen könnten sein: Beratungsstelle, Hausaufgabenbetreuung, Eltern-Baby-Treff, Offene Kinder- und Jugendeinrichtung, Kindertagesstätte, Sozialberatung, Sprachschule, etc. Der Vorhabenträger wird die Gewerbefläche einem geeigneten und anerkannten Träger zu einem marktüblichen Mietzins für soziale Einrichtungen überlassen. 

Zu 2.: 

Der geänderte Bauantrag wurde noch nicht eingereicht. Dies wurde für Ende Oktober angekündigt. Wann der Baubeginn geplant ist, ist daher gegenwärtig nicht bekannt. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Zwangs- und Frühverheiratung im Bezirk Neukölln

Zwangs- und Frühverheiratung im Bezirk Neukölln

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/254/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Zwangs- und Frühverheiratungen sind dem Bezirksamt in den Jahren 2018 – 2023 bekannt geworden?
  2. Von welcher Dunkelziffer geht das Bezirksamt in den genannten Jahren aus? 
  3. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt gegen Zwangs- und Frühverheiratungen?
  4. Welche Gelder in welcher Höhe stehen bzw. standen dem Bezirksamt jährlich in den in 1. genannten Jahren für die entsprechenden Maßnahmen zur Verfügung?
  5. Wie viele Zwangs- und Frühverheiratungen konnten durch die erfolgten Maßnahmen in den Jahren 2028 – 2023 erfolgreich verhindert werden?
  6. Gibt es eine jahresaktuelle, öffentlich zugängliche Studie zu diesem Thema?
  7. Inwiefern findet mit anderen Bezirken bzw. der Landesebene eine Vernetzung und eine systematische Auswertung der Daten statt? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/254/XXI vom 06.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem Bezirksamt stehen keine Mittel für eine Evaluierung zur Verfügung. Viele der Betroffenen, insbesondere Minderjährige, trauen sich nicht, Hilfe zu suchen bzw. zeigen den Straftatbe-stand nicht an, umso wichtiger ist die Präventionsarbeit im Bezirk. Der Schwerpunkt des Bezirksamtes liegt in der Präventionsarbeit, um im Vorfeld Zwangs- und Frühverheiratungen verhindern zu können. 

Aus der bundesweiten polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle von Zwangsheirat in Deutschland ergeben sich folgende Zahlen: 

2018 75 Fälle, 2019 74 Fälle, 2020 77 Fälle, 2021 73 Fälle, 2022 67 Fälle 

Zu 2.: 

Die Dunkelziffer ist kaum bezifferbar und dürfte nach Einschätzung (und Hinweisen der Gleichstellungsbeauftragten, des Jugendamtes sowie der Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Schulen und Beratungsstellen) noch immer recht hoch sein. Zumal davon auszugehen ist, dass über 50 % der Zwangsverheiratungen im Herkunftsland stattfinden. 

Zu 3.: 

Das Bezirksamt Neukölln hatte bereits schon sehr früh die Brisanz des Themas Zwangsheirat/ Ehrenmorde/Verschleppung erkannt. 2005 startete eine breit gefächerte Kampagne gegen Zwangsheirat, die sich mit diversen Veranstaltungen, Plakaten und Flyern (mehrsprachig) an die Neuköllner Öffentlichkeit und Schulen wandte. Aus dieser Kampagne ging auch im selben Jahr die Homepage “www.Zwangsheirat.de“ hervor, die im Jahr 2009 durch Finanzierung des Bundesministeriums von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes übernommen wurde. Das Bezirksamt unterstützte die Initiierung des Heroes-Projektes von Strohalm e.V. in Neukölln. Seither werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. 

– Herausgabe des Flyers „Selbstbestimmt Leben ohne Zwang und Gewalt – gegen Kinderehen, Zwangsheirat, Verschleppung mit Nennung der Ansprechpartner*innen in Neukölln (Kinderschutzteam, Gleichstellungsbeauftragte sowie der Neuköllner Mädcheneinrichtun-gen und Projekten) 

– Jährlicher Aufruf an Neuköllner Schulen, Schulsozialarbeiter*innen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Träger der ambulanten Hilfen zur Erziehung „Zwangs-/Frühverheira-tung und Verschleppung während der Sommerferien 

– Initiierung eines Runden Tisches zu den Themen Häusliche Gewalt und Zwangsheirat (hier sind u. a. Fachbereiche des Geschäftsbereiches Jugend, Gleichstellungsbeauftragte, Polizei, Jobcenter/Agentur, AK Mädchenarbeit in Neukölln, Fachberatungsstellen/-projekte vertreten) 

– In den bezirklichen Fachgremien des GB Jugend und der Gleichstellungsbeauftragten (z.B. AG 78, RSD, AK Mädchenarbeit, Runder Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und Mädchen…) ist die Möglichkeit einer Fallbesprechung fest etabliert und die Ansprechpartner*innen zum Thema sind bekannt. 

– Schulungen für Stadtteilmütter, Mitarbeitenden des Bezirksamtes, des Jobcenters und Institutionen zum Thema häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung durch die Gleichstellungsbeauftragte, der Opferschutzbeauftragte und Koordinierende für häusliche Gewalt der Berliner Polizei und Fachberatungsstellen 

– Jährliche Fahnenhissung zum Gedenktag „Hatun-Sürücü“ 

– Um Betroffenen helfen zu können, hat die Gleichstellungsbeauftragte ein sehr gut funktionierendes Hilfestrukturnetzwerk mit Behörden, Institutionen und Projekten auf bundes-, landes- und bezirklicher Ebene aufgebaut. 

– Mitarbeitende des RSDs sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten Aufklärung und Informationen (beispielsweise zu Kinder- und Frauenrechten, Hinterfragen von traditionellen Rollenbildern, Erziehungsvorstellungen und Lebensentwürfen in den Familien), das Vorleben alternativer Lebensentwürfe, Empowerment und letztlich auch Beratungs- und Schutzangebote für Betroffene sowie Aufklärung für die Eltern. 

– Öffentlichkeitsarbeit: Aufgrund der sehr guten Vernetzungsarbeit werden durch die Gleichstellungsbeauftragte jährlich Veranstaltungen zu den Themen Zwangsheirat, Ehrenmord und Verschleppung mit unterschiedlichen Formaten und Kooperationen angeboten: 2018 – 2023 

 Theaterstück „Arabqueen – oder das andere Leben“, Kooperation Heimathafen Neukölln 

 Filmvorführung „Die Fremde 

 Fachtag Gesetz und Praxis – Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, Kooperation GB Jugend und AK Mädchenarbeit in Neukölln 

 Postkarte Verdacht auf Zwangsverheiratung in den Sommerferien? Schnell handeln!, Kooperation GB Jugend 

 Vortrag Frühehen und Zwangsheirat in Deutschland, Kooperation Terre des Femmes 

 Austausch mit einer Delegation vom Deutschland- und Europapolitischen Bildungswerk 

 Filmvorführung mit Podiumsdiskussion „Nur eine Frau“, Kooperation mit der Produzentin des Films und Vorstand von Vincentino e.V. Sandra Maischberger 

 Notfallbogen: Zwangsverheiratung in den Ferien – Wie können Sie als Lehrkraft/Schulsozialarbeiter*inn helfen; Ergänzung zum Anschreiben „Zwangs-/Früh-verheiratung und Verschleppung während der Sommerferien, Kooperation Terre des Femmes 

 Thematisierung in der Ausstellung „#Der Schönste Tag – Hochzeit in Neukölln“ vom Museum Neukölln 

 Durchführung des Schultheaterprojektes „Mein Herz gehört mir – gegen Zwangsverheiratung und Frühehen“ an Neuköllner Schulen, Kooperation Terre des Femmes 

 Aufführung des Schultheaterstücks „Mein Herz gehört mir – Gegen Zwangsverheiratung und Frühehen“ mit anschließender Podiumsdiskussion, Kooperation Terre des Femmes 

 Präventionswochen vor den großen Ferien an Neuköllner Schulen zum Thema Verschleppung, Zwangsheirat, Kooperation Terre des Femmes und Polizei 

Zu 4.: 

Keine. Die Veranstaltungen werden zum größten Teil aus dem Etat der Gleichstellungsbeauftragten oder aufgrund der guten Kooperation von Institutionen, Projekten und Vereinen finanziert oder aber auch aus dem GB Jugend 

Zu 5.: 

Da die Fälle nicht erfasst werden, kann auch nicht nachgewiesen werden, wieviel Zwangsverheiratungen verhindert werden konnten. In den meisten Fällen möchten Betroffene dazu keine Angaben machen bzw. geben keine Rückmeldungen. 

Zu 6.: 

Nein. Eine repräsentative Studie wurde zuletzt 2011 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt. 

Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zwangsverheiratung-in-deutsch-land-anzahl-und-analyse-von-beratungsfaellen-80740 

Zu 7.: 

In Berlin Dank der Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung führt in Kooperation mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg – Koordinatorin des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung zuletzt für das Jahr 2017 eine Befragung zum Ausmaß von Zwangsverheiratungen in Berlin durch. Demnach sind in 2017 insgesamt 570 Fälle von (versuchter oder erfolgter) Zwangsverheiratung bekannt geworden (2013 waren es 460 Fälle). Die Ergebnisse der diesjährigen Befragung werden Ende 2023 veröffentlicht. 

Link: 2017: file:///C:/Temp/zwangsverheiratung-evaluierung-2018.pdf 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Leonardo-da-Vinci-Gymnasium in Buckow

Leonardo-da-Vinci-Gymnasium in Buckow

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/253/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Kann der Umzug des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums in den Neubau wie ursprünglich geplant im Jahr 2024 erfolgen?

2. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten des Neubaus bis zur Fertigstellung?

3. Wie hoch war die ursprünglich vorgesehene Summe für den Neubau des Gymnasiums? 

4. Sind dem Bezirksamt derzeitig Baumängel am Neubau bekannt?

5. Wenn ja welcher Art?

6. Sind dem Bezirksamt Fehlplanungen im Neubau bekannt?

7. Wenn ja welcher Art?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/253/XXI vom 16.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Der Umzug des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums in den Neubau wird nach derzeitiger Planung im Sommer 2024 erfolgen.

Frage 2:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach derzeitigem Stand rd. 53,07 Mio €. Eine weitere Kostensteigerung kann aufgrund verschiedener möglicher Unwägbarkeiten (so sind z.B. noch nicht alle Ausschreibungen erfolgt) nicht ausgeschlossen werden.

Frage 3:

Der ursprünglich vorgesehene Betrag für die Gesamtkosten war gemäß Bauplanungsunterlage mit 30,25 Mio € veranschlagt.

Frage 4:

Dem Bezirksamt sind Mängel auf der Baustelle bekannt.

Frage 5:

Aufgrund der Bauunterbrechung durch die Kündigung des Architekten und damit verbundener noch nicht abgeschlossener Planung gab es im Bereich der Dachverglasungen Wassereinbrüche in das Gebäude. Die Ursachen wurden ermittelt, die Schäden sind behoben. Weitere technische Probleme im Zusammenhang mit dem Planerwechsel und der Bauunterbrechung sind erkannt und werden bis zur Fertigstellung vollständig behoben.

Frage 6:

Dem Bezirksamt sind Mängel in der Planung bekannt. Diese resultieren z.T. aus der nicht abgeschlossenen Ausführungsplanung des gekündigten Architekten.

Frage 7:

Die Auflistung der Planungsmängel ist erfolgt und wurde Bestandteil der Klage gegen der Planer hsa. Mit dem neu gebundenen Planungsbüro werden diese Planungsmängel aufgearbeitet und bis zur Fertigstellung vollständig behoben. Aufgrund des laufenden Verfahrens sind nähere Informationen an dieser Stelle nicht möglich.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Asylbewerberunterbringung in Neukölln

Asylbewerberunterbringung in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/250/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Asylbewerber wurden in den Jahren 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln untergebracht?
  2. An welchen Standorten befinden sich derzeit Asylbewerberunterkünfte im Bezirk Neukölln?
  3. An welchen Standorten sind im Bezirk Neukölln weitere Asylbewerberunterkünfte geplant?
  4. Um welche Arten der Unterbringung handelt es sich bei den bestehenden und den geplanten Unterkünften?
  5. Welche Kosten entstanden dem Bezirk Neukölln und dem Land Berlin durch die Unterbringung von Asylbewerbern in den Jahren 2021 und 2022?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/250/XXI vom 31.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Die Beantwortung der Fragen 1-5 obliegt dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben, die in Zuständigkeit des LAFs liegen, aufgeführt. 

U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, zuständig. 

Zudem übernimmt auch das LAF die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Aktualisierung der Internetseite des Bezirksamtes und speziell der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung

Aktualisierung der Internetseite des Bezirksamtes und speziell der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, die Internetseite des Bezirksamtes und speziell der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit stets auf dem aktuellen Stand zu halten und eine Vollständigkeit des Inhaltes zu gewährleisten.

Begründung:

Auf der Internetseite des Bezirksamtes fällt auf, dass im Recherche-Tool regelmäßig lange Ladezeiten oder Serverfehler auftreten.
Es kommt vor, dass der Kalender nicht aktualisiert wird und die Durchnummerierung der Ausschüsse und Sitzungen teilweise nicht durchgehend erfolgt. Bei der Darstellung von Voten, an denen Bürgerdeputierte beteiligt sind, gibt es grundsätzliche Hindernisse – es wird oft kein Abstimmungsverhalten veröffentlicht. Die Vollständigkeit der Internetseite des Bezirkes ist zwingend erforderlich. Sie ist für die Bürger eine einfache und schnell zugängliche Informationsquelle und stellt damit einen wichtigen Bestandteil der digitalen Infrastruktur des Bezirks dar.

Als ein zeitgemäßes und notwendiges Instrument in der heutigen digitalen Gesellschaft ist eine stetige Aktualisierung zur transparenten Darstellung der Arbeitsleistung der BVV sicherzustellen.

Ergebnis Drs. Nr. 0997/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GO)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Ausgabensperre für Anschaffungskosten in Vorbereitung der Parkraumbewirtschaftung im Haushaltsjahr 2023 

Ausgabensperre für Anschaffungskosten in Vorbereitung der Parkraumbewirtschaftung im Haushaltsjahr 2023 

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 27. September 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, für die in 2023 anfallenden Anschaffungskosten für die Bereitstellung der Infrastruktur für die Parkraumbewirtschaftung i.H.v. 368.000 EUR (im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 im Ansatz für 2023 angegeben unter Kapitel 3400, Titel 71500) sowie für den in 2023 angesetzten Verlustausgleich aus dem Wirtschaftsplan i.H.v. 441.000 EUR (im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 im Ansatz für 2023 angegeben unter Kapitel 3400, Titel 68209) eine Ausgabensperre zu beschließen. Gleichzeitig wird das Bezirksamt gebeten, zu prüfen, ob die Mittel für den Erhalt des Wachschutzes an Neuköllner Schulen im Jahr 2023 eingesetzt werden können. 

Begründung: Angesichts der Haushaltssperre, die das Bezirksamt laut Pressemitteilung vom 19.09.2023 verhängt hat, sollten die ohnehin knappen Haushaltsmittel des Bezirks für sinnvollere Dinge – etwa den Wachschutz an Neuköllner Schulen – verwendet werden. 

Ergebnis Drs. Nr. 0978/XXI: Dringlichkeit in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

Haushaltssperre für Neukölln, aber trotzdem üppige Gehälter für die obere Verwaltung

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0983/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Bitte erläutern Sie unter Nennung der Rechtsgrundlage, warum für den Stadtrat für Stadtentwicklung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Gehaltszahlungen in Höhe der Besoldungsgruppe B5 vorgesehen sind, obwohl der derzeitige Stelleninhaber seit 2023 nicht mehr stellvertretender Bezirksbürgermeister ist? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0983/XXI vom 27.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,


für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:


Das Abgeordnetenhaus hat am 23.03.2023 ein Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des
Abgeordnetenhauses vom 12.02.2023 beschlossen.
Nach § 7 dieses Gesetzes erhalten ausgeschiedene Bezirksbürgermeister:innen, die infolge der
Wiederholungswahl Mitglied des Bezirksamtes geblieben sind, eine Ausgleichszulage zwischen
alter und neuer Besoldung. Diese Regelung gilt auch für stellvertretende Bezirksbürgermeister:innen.


Mithin erhält der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr bis zum Ende der
Wahlperiode eine Ausgleichszulage zwischen Besoldungsgruppe B4 und Besoldungsgruppe B5.


Es gilt das gesprochene Wort!

Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Gerrit Kringel, Stv. Bezirksbürgermeister

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Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

Kosten durch Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Fehlleistungen der politischen Leitung des Gesundheitsamtes

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0963/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten sind dem Steuerzahler nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die Beauftragung einer externen Kanzlei in den presserechtlichen Rechtsstreitigkeiten gegen den Verlag G.B. GmbH & Co. KG entstanden, die im Zuge der Berichterstattung der Wochenzeitung DIE ZEIT über das Neuköllner Gesundheitsamt angestrengt wurden?
  2. Welchen Stundensatz rechnet die mit den unter 1) genannten Rechtsstreitigkeiten beauftragte Kanzlei nach Kenntnis des Bezirksamtes ab?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0963/XXI vom 20.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

ich erlaube mir vorab darauf hinzuweisen, dass – im Gegensatz zur Suggestion in Ihrer Überschrift – die Rechtsstreitigkeiten einzig und alleine wegen falscher Behauptungen in der ZEIT und auf Zeit Online erforderlich wurden.

Für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die ZEIT sowie Zeit Online haben im Zusammenhang mit dem schrecklichen Messerangriff vom 3. Mai 2023 auf zwei Kinder an der Evangelischen Schule Neukölln geschrieben, der Mann sei dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) bekannt gewesen. Das ist jedoch nicht der Fall.

Im Gegensatz zu vielen anderen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsamt Neukölln hat der Autor des Artikels, Herr Jan Schweitzer, diese Information nicht beim Bezirksamt Neukölln überprüfen lassen, sondern ungeprüft veröffentlicht. Damit wurde ein kausaler Zusammenhang zwischen der zweifelsohne schwierigen Situation im SpD und dem Messerangriff konstruiert, der inakzeptabel ist und einen erheblichen Schaden für das Bezirksamt und die Mitarbeitenden des Bezirksamtes bedeutet.

Auf einen entsprechenden Hinweis der Pressestelle des Bezirksamtes mit der Bitte um eine Korrektur und Gegendarstellung reagierte der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und unmittelbar mit einem Anwaltsschreiben. Daraufhin beschloss das Bezirksamt die Beauftragung einer externen Kanzlei zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzung beantragte das Bezirksamt vor dem Landgericht Hamburg u.a. die Veröffentlichung einer Gegendarstellung zur Falschbehauptung. Das Landgericht bestätigte den Anspruch des Bezirksamtes in seinem Beschluss Az.: 324 O 203/23 vom 9. Juni 2023.

Am 12. Juni 2023 legten die Anwälte der ZEIT (Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und Zeit Online GmbH) Widerspruch gegen diesen Beschluss ein. Das Landgericht Hamburg bestätigte seine einstweilige Verfügung. Nachdem die ZEIT dem gerichtlichen Beschluss zum Abdruck der Gegendarstellung nicht nachkam, beantragte das Bezirksamt die Verhängung eines Zwangsgeldes.

Das Hanseatische Oberlandesgericht wies den Antrag der ZEIT, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen, am 21. Juli 2023 zurück, „weil die Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“ (Az.: 7 U 26/23). Schließlich beantragte die ZEIT beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, um den zeitnahen Abdruck der Gegendarstellung zu verhindern. Dieser Antrag wurde durch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes am 31. Juli 2023 einstimmig abgelehnt (1 BvR 1451/23). Daraufhin erfolgte im August 2023 der Abdruck der Gegendarstellung des Bezirksamtes.

Dem Bezirksamt sind im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Rechtskanzlei Kosten über 6.140.40 Euro entstanden. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 1.171,60 Euro im Rahmen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses durch das Landgericht Hamburg.

Zu 2.:

Vereinbarungen zu Honorarkosten fallen grundsätzlich unter das Geschäftsgeheimnis.

Für den Leiter des Geschäftsbereichs: Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat. Es gilt das gesprochene Wort!

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Ohne Wachschutz an den Neuköllner Schulen, keine Sicherheit für die Schüler und Lehrer

Ohne Wachschutz an den Neuköllner Schulen, keine Sicherheit für die Schüler und Lehrer

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 0950/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Sicherheitsdienstmitarbeiter – aufgeschlüsselt nach den betroffenen Schulen und der jeweiligen Anzahl der Sicherheitsdienstmitarbeiter – wurden bislang an den zwölf als besonders schutzbedürftig geltenden betroffenen Neuköllner Schulen insgesamt beschäftigt?

2. Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle – bitte nach den Jahren, der jeweiligen Schule, der Art und der Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln – wurden dem Bezirksamt im Zeitraum von 2007 bis 2023 gemeldet? 

3. Wie oft musste bei den sicherheitsrelevanten Vorfällen – bitte nach den Jahren, der jeweiligen Schule, der Art und der Anzahl der Vorfälle aufschlüsseln – nach Kenntnis des Bezirksamtes die Polizei hinzugezogen werden? 

4. Geht das Bezirksamt davon aus, dass die Streichung des Wachschutzes an den Neuköllner Schulen wie schon im Jahr 2012 rückgängig gemacht werden kann, wenn erneut Drogenabhängige in den Schultoiletten angetroffen werden oder weitere Gefährdungslagen für Schüler und Lehrer entstehen? 

5. Wie positioniert sich das Bezirksamt zu den Meldungen durch das Kollegium im Albert-Schweitzer-Gymnasium, dass es schon nach den ersten Tagen seit dem Wegfallen des Wachschutzes dazu gekommen ist, dass schulfremde Personen in die Schule eindringen wollten und der Schulbetrieb in einer sicheren Atmosphäre für die Schüler nicht weiter gewährleistet werden kann? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0950/XXI vom 20.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ich komme nun zur Auflistung der Schulen mit Wachschutz und deren Anzahl an Sicherheitsmitarbeitern. Zunächst nenne ich jeweils die Schule und Folgend die Anzahl an Sicherheitspersonal:

Zu 2 und 3:

Es wird keine Statistik über sicherheitsrelevante Vorfälle im äußeren Umfeld von Schulen geführt.

Zu 4:

Die Frage, ob die Streichung des Wachschutzes rückgängig gemacht werden kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden, da dies von zusätzlichen finanziellen Mitteln abhängig ist.

Zu 5:

Das Bezirksamt ist sich der Bedeutung und Notwendigkeit des Wachschutzes an Neuköllner Schulen bewusst und hat diesen daher seit 2012 bereitgestellt und als einziger Bezirk finanziert.
Nun sind wir mit einer angespannten finanziellen Situation konfrontiert, die uns dazu zwingt, schwierige Entscheidungen zu treffen.

Wir nehmen die Meldungen der Albert-Schweizer-Schule sehr ernst. Wir sind natürlich weiterhin in einem engen Austausch mit allen betroffenen Schulleitungen, um alle bestehenden Möglichkeiten zum Schutz von Lehrer:innen und Schüler:innen zu prüfen.

Karin Korte, Bezirksstadträtin. Es gilt das gesprochene Wort!

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Neuregelung der Nutzung von E-Scootern/E-Tretrollern im Bezirk Neukölln

Neuregelung der Nutzung von E-Scootern/E-Tretrollern im Bezirk Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 20. September 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ein neues, verbindliches Reglement von E-Scootern/E-Rollern im Bezirk Neukölln festzulegen bzw. die zuständige Senatsverwaltung zu ersuchen, neue, verbindliche Regelungen zu erlassen.

Folgende Maßnahmen sind auf Möglichkeit ihrer Umsetzung hin zu prüfen:

Parken nur noch auf ausgewiesenen Flächen. Mittels Geofencing in den Ausleihe-Apps kann das Abstellen in nicht für diese Roller ausgewiesenen Parkzonen verhindert werden. Der Nachweis bei der Registrierung zur Nutzung der E-Scooter via Führerschein, zumindest mit dem Nachweis einer Fahrerlaubnis für Mofas, ist eine weitere Handlungsoption. Jenseits des Systems der Ausleihe kann die Nutzung auch über den Kauf eines E-Rollers geregelt werden:

Mit dem Erwerb eines solchen Fahrzeugs und der Zulassung auf den eigenen Namen, ginge die Verantwortung auf den Fahrzeughalter über, wie beispielsweise beim Auto. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine Helmpflicht, sind zu prüfen. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, die zuständige Senatsverwaltung aufzufordern, die Bußgeldverordnung für nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter/-Roller anzupassen.

Begründung: Die Diskussion über die Nutzung von E-Scootern beschäftigt die Politik regional wie bundesweit. Zwar ist aus rechtlichen Gründen eine Volksabstimmung wie in Paris über ein Verbot dieser Fahrzeuge auf Landesebene nicht möglich. Doch ist die Pariser Entscheidung für ein Verbot dieser Roller ein wichtiger Debattenbeitrag über den Umgang mit diesem Transportmittel in Berlin. Auch in Neukölln gibt es von den Bürgern kritische Stimmen, die ein Verbot unterstützen. Ein Projekt des Bezirksamts mit dem Namen Pilotprojekt „#BESSERMITEINANDER“ zur Kontrolle und Zonenausweisungen für E-Scooter/E-Tretroller in Neukölln ist zwar abgeschlossen. Allerdings gibt es bisher kein öffentlich bekanntes Ergebnis zu diesem Projekt und eine Anfrage seitens der AfD-Fraktion dazu ist bisher unbeantwortet geblieben. Wir fordern aus folgenden Gründen eine Neuregelung für die Nutzung von E-Scootern in Neukölln:

1. Behinderungen:
Bisher ist es nicht gelungen, ein überzeugendes Konzept für die Nutzung, insbesondere das Parken bzw. Abstellen der E-Scooter zu entwickeln. Derzeit ist das Abstellen der Scooter an beliebigen Stellen erlaubt. Das führt oft zu starken Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise E-Scooter auf Geh- wegen, die regelrechte Stolperfallen sein können.

2. Umweltverträglichkeit
E-Scooter sind kein umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Um die Roller für ihre Nutzer verfügbar zu machen, müssen die Fahrzeuge mit viel Aufwand in der Stadt verteilt werden, wodurch zusätzliche Mobilitätskosten entstehen. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass Nutzer die Roller in Gewässer versenken, wo die Batterien Schaden an der Umwelt anrichten.

3. Gefährdung
Viele E-Scooter werden in Wildwest-Manier abgestellt und stellen eine Gefahr für Fußgänger dar, vor allem für ältere Menschen. Auch ist zu beobachten, dass ungeübte Fahrer die Roller nicht beherrschen. In Unkenntnis der Vorschriften werden die Scooter häufig auf Radwegen (in beliebiger Richtung) verwendet und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer.

4. Vollgestellte Innenstädte
Innenstadtbezirke wie Neukölln werden von den Rollern regelrecht zugeparkt. Es wäre daher sinnvoll, zumindest mit einer eingeschränkten Zulassung an wenige, zuverlässige Anbieter für eine maßvolle Verringerung der Roller zu sorgen.

5. Sinnhaftigkeit
E-Scooter gelten seitens der Anbieter als ein sinnvolles Mittel zum Abkürzen der so genannten letzten Meile als Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Jedoch dienen sie überwiegend für junge Verkehrsteilnehmer als eine Art günstiges Spaßtransportmittel, mit dem häufig gegen sämtliche Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen wird.

Ergebnis Drs. Nr. 0937/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Antrag wurde in den Ausschüssen VuT und Ord abgelehnt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Situation im Körnerpark hinsichtlich denkmalpflegerischer und sicherheitsrelevanter Aspekte 

Situation im Körnerpark hinsichtlich denkmalpflegerischer und sicherheitsrelevanter Aspekte 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/241/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt den aktuellen Zustand im Körnerpark hinsichtlich der im Titel der Anfrage genannten Aspekte allgemein? 

2. Sind dem Bezirksamt Schäden auf dem gepflasterten Weg neben der Wasserkaskade bekannt? 

3. Wenn ja, seit wann? 

4. Wenn ja, wann ist mit Abhilfe der Schäden zu rechnen? 

5. Wie will das Bezirksamt gegen Verschmutzung im Körnerpark (z.B. umherliegende Plastikflaschen bzw. Müll in den Wasserbassins) wirksam vorgehen? 

6. Duldet bzw. erlaubt das Bezirksamt die Nutzung der geschützten Grünflächen für Besucher des Parks, obwohl Verbotsschilder existieren (z.B. als Liegewiese, Picknickplatz, Ballsport)? 

7. Ist dem Bezirksamt eine Zunahme von Drogenkriminalität im bzw. um den Körnerpark herum bekannt (wenn ja, bitte konkretisieren)? 

8. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt für den Körnerpark als über Neukölln hinausreichendes Natur- und Kulturdenkmal in nächster Zukunft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/241/XXI vom 24.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Gartendenkmal Körnerpark ist aus denkmalpflegerischer Sicht in einem guten Zustand. Wenn der massive Nutzungsdruck aus den umliegenden Wohngebieten berücksichtigt wird, kann die Leistung des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) in diesem Park nicht genug gewürdigt werden. Insbesondere die Stauden- und Sommerblumenbepflanzung ist von großer Qualität und zeichnet sich durch einen durchweg guten Pflegezustand aus. Bei einem Ortstermin der Unteren Denkmalschutzbehörde Neukölln am 14.09.2023 war der Park überwiegend sauber und gepflegt. Verunreinigungen im Park lassen sich auf Drogenkonsum mit entsprechenden Hinterlassenschaften zurückführen. 

Die Polizei bestreift den Park in unregelmäßigen Abständen. Nach Auskunft des zuständigen Abschnitts ist das Beschwerdeaufkommen der Anwohner*innen und Parknutzer*innen zurückgegangen. Dies wird einerseits mit der verbesserten Information der Öffentlichkeit (u.a. Bürgerversammlung) begründet, andererseits mit der Mobilität der Drogenszene, die aufgrund verschiedener externer Einflüsse ihre Aktivitäten gelegentlich verlagert. 

Sicherheitsrelevante Aspekte mit Kriminalitätsbezug liegen in der Zuständigkeit der Polizei bzw. der Strafverfolgungsbehörden. Die parlamentarische Kontrolle für diese Institutionen obliegt dem Abgeordnetenhaus. Für eine weitergehende Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 2. bis 4.: 

Die Schäden im Gehwegpflaster, insbesondere diejenigen, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hätten bedeuten können, waren dem Bezirksamt seit der 37. KW bekannt und wurden daraufhin unmittelbar beseitigt. 

Zu 5.: 

Der Körnerpark wird regelmäßig gereinigt. Gegenwärtig geschieht dies aufgrund des hohen Müllaufkommens täglich; mit dieser Leistung ist eine Fremdfirma beauftragt. Darüber hinaus ist im Körnerpark (sowie in der Grünfläche Rübelandstraße, der Thomas- und der Lessinghöhe) ein von Fixpunkt e.V. betreutes sogenanntes Peer-Projekt tätig. 

In diesem Rahmen reinigen (ehemalige) Drogennutzende den Park von Drogenkonsumrückständen. Damit ist ein wirksames Vorgehen gegen Verschmutzung gewährleistet. Außerhalb der Anwesenheit der reinigenden Personen kann eine Verschmutzung gleichwohl nicht verhindert werden. Die Präsenz einer ausreichenden Zahl von Gärtner*innen des SGA wird als geeignet betrachtet, die Parkbesucher*innen zu ordnungsgemäßem Verhalten zu motivieren. Hierfür steht allerdings nicht genügend Personal zur Verfügung. Insgesamt ist, zur wirksamen Müllvermeidung, letztlich auch eine zwingende Verhaltensänderung der Parknutzer*innen erforderlich: Es müssen die vorhandenen Mülleimer benutzt oder der Müll ggf. mit nach Hause genommen werden. 

Die Kaskade ist leider regelmäßig verunreinigt. Die Berliner Wasserbetriebe sind seit kurzem damit betraut sind, die Wasserkaskade täglich zu reinigen. 

Zu 6.: 

Die Nutzung gesperrter Wiesen ist nicht erlaubt. Mangels geeigneter Instrumente und ausreichenden Personals kann jedoch das Nutzungsverbot nicht durchgängig durchgesetzt werden. 

Zu 7.: 

Dass die Drogennutzung im Körnerpark und dessen Umgebung zugenommen hat, ist dem Bezirksamt bekannt und wurde mehrfach im zuständigen Ausschuss berichtet. Die Entwicklung wird seit etwa einem Jahr beobachtet. Sie stellt eine starke Belastung für den Park und seine Umgebung dar. Neben Konsumrückständen hat auch das Aufkommen an unspezifischem Müll zugenommen, außerdem werden die Gebüsche durch Fäkalien verunreinigt. 

Der Handel mit illegalen Suchtmitteln findet oftmals in näherer Umgebung von öffentlichen Orten statt, an denen der Drogenkonsum erfolgt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass im Körnerpark und dessen Umgebung neben der Drogennutzung auch dem illegalen Handel nachgegangen wird. Bekannt ist, dass der zuständige Polizeiabschnitt sowohl mit Beamten in Zivil als auch mit Beamten in Uniform im Körnerpark und dessen Umgebung gegen den Handel mit illegalen Suchtmitteln wie an anderen Orten Neuköllns tätig ist. Polizeiliche Maßnahmen bedingen oftmals eine lokale Veränderung sowohl des Handels als auch des Konsums. 

Sicherheitsrelevante Aspekte mit Kriminalitätsbezug liegen in der Zuständigkeit der Polizei bzw. der Strafverfolgungsbehörden. Die parlamentarische Kontrolle für diese Institutionen obliegt dem Abgeordnetenhaus. Für eine weitergehende Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 8.: 

Der Körnerpark ist ein Gartendenkmal und als solches geschützt. Sollte die Personalausstattung dies weiterhin zulassen, wird der Park auch in Zukunft denkmalgerecht gepflegt. 

Es gibt im Körnerpark neben dem Café und der Galerie eine Planung für Kreativwerkstätten. Diese sollen im Körnerkiez Ankerpunkt für künstlerisches Arbeiten und Künstler*innen werden. Geplant sind Sanierung und Umbau der historischen Toiletten der Orangerie im Körnerpark zu einer Bildhauerwerkstatt, Bau eines Materiallagers sowie Errichtung eines Skulpturenparks.

Um das Workshop-Angebot im Kreativraum zu erweitern und die Bildhauerwerkstatt als eigenständiges Angebot zu verstetigen und auszubauen, sollen die historischen Toiletten am Körnerpark finanziert durch das Programm „Soziale Infrastrukturmaßnahmen in sozial benachteiligten Quartiere“ voraussichtlich ab 2024 saniert werden. Diese Räumlichkeiten könnten dann für eine Bildhauerwerkstatt genutzt werden. Die Bildhauertätigkeiten würden überwiegend auf dem Vorplatz vor den historischen Toiletten stattfinden. Die historischen Toiletten selbst würden als Besprechungsraum mit behindertengerechter Toilette, Küchenzeile und Besprechungstisch dienen. Ein Materialcontainer in der angrenzenden Grünanlage ergänzt den Umbau.

Zusätzlich soll entlang des ungenutzten Stücks der Jonasstraße ein Skulpturenpark entstehen, in dem Steinskulpturen präsentiert werden. Anwohnende und Parkbesuchende können so unabhängig von Öffnungszeiten oder möglichen Hemmschwellen eine Ausstellung betreten und sich mit der Kunst der Bildhauerei auseinandersetzen. Damit könnte dieser Bereich eine deutliche Aufwertung erfahren. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Bauliche Mängel an der Lisa-Tetzner-Schule

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0918/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 30. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welchen Sanierungsbedarf welchen Umfangs gibt es aus Sicht des Bezirksamtes an der Lisa-Tetzner-Schule in Buckow?

2. Seit wann weiß das Bezirksamt von dem Sanierungsbedarf und wann ist mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0918/XXI vom 30.08.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Mit der Statuserhebung der Sanierungsbedarfe im Jahr 2016 und deren Fortschreibung ins Jahr 2023 hinein beträgt der aktuell erfasste Sanierungsstau ca. 20 Mio. €.
Es ist von einer Grundsanierung des Gebäudes und der Sporthalle auszugehen. Dazu zählen u.a. die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Renovierung der gesamten Innenräume, die Sanierung der Sanitärräume, die Schaffung der Barrierefreiheit, die Erneuerung der technischen Anlagen und deren Infrastruktur (z.B. Heizung, Elektroverteilung, Nachrichtentechnik).

Zu 2.:

Das Fachbereich Hochbau führt jährliche Begehungen zur Begutachtung der Bausubstanz zur Überprüfung der Standsicherheit, zur Fortschreibung des Sanierungsstaus und Aufstellung seiner Jahresplanung durch. Im Zuge der laufenden Unterhaltung werden unterjährig auch Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. In diesem Jahr wurden beispielhaft die Dächer Instandgesetzt und die Fenster überholt. Für eine vollumfängliche Sanierung bedarf es jedoch der notwendigen finanziellen Mittel über die Investitionsplanung des Landes und eines Ersatzstandortes. Ein erster Ansatz für die Sanierung befindet sich hier jedoch erst im Haushaltsjahr 2032.
Um den Schulbetrieb sicherzustellen, werden deshalb weitere kleinteilige Sanierungen in den folgenden Jahren notwendig werden.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Bestattungen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/239/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. August 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Bestattungen nach christlichem Ritus (Sargbestattungen) fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt Bitte nach Anzahl und Jahren auf-schlüsseln)? 

2. Sind Bestattungen nach christlichem Ritus (Sargbestattungen) im Bezirk Neukölln derzeit uneingeschränkt möglich (Bitte erläutern)? 

3. Wie viele Bestattungen (Urnenbestattungen) fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt (Bitte nach Anzahl und Jahren aufschlüsseln)? 

4. Sind Urnenbestattungen im Bezirk Neukölln derzeit uneingeschränkt möglich (Bitte erläutern)? 

5. Wie viele Bestattungen nach muslimischem Ritus fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt (Bitte nach Anzahl und Jahren aufschlüsseln)? 

6. Sind Bestattungen nach muslimischem Ritus im Bezirk Neukölln derzeit uneingeschränkt möglich (Bitte erläutern)? 

7. Wie viele Bestattungen nach den Riten sonstiger Religionsgemeinschaften z.B. nach den jüdischen, orthodoxen, Baha’i und anderen, die eine Erdbestattung aus religiösen Gründen vorsehen, fanden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln statt (Bitte nach Anzahl, der jeweiligen Religionsgemeinschaft und den Jahren aufschlüsseln)? 

8. Ist im Bezug auf die demografische Entwicklung (Bevölkerungsprognosen bis 2050) der Berliner Bevölkerung unter Einbeziehung der entsprechend vorhandenen Datenlage damit zu rechnen, dass der steigende Flächenbedarf für Bestattungen im Bezirk Neukölln zukünftig gedeckt werden kann (Bitte erläutern)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/239/XXI vom 25.09.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Vorbemerkung: 

Erläuterungen zur Begrifflichkeit: Auf den landeseigenen Neuköllner Friedhöfen werden sogenannte Erdbestattungen (in Särgen) und Urnenbestattungen durchgeführt. Manche Bestattungen werden religiös begleitet. Bestattungen nach christlichem Ritus werden nicht gesondert erfasst. 

Unter Bestattungen nach muslimischen Ritus ist zu verstehen, dass Grabstätten nach Mekka ausgerichtet sind und eine Bestattung nach religiösen Traditionen damit unter Beachtung der Friedhofsordnung möglich ist. Ob tatsächlich ein religiöser Ritus erfolgt, wird durch das Bezirksamt weder überprüft noch vorgegeben. 

Auszug aus dem Berliner Friedhofsgesetz: § 2 (2): „Auf landeseigenen Friedhöfen wird unabhängig von Konfession und Weltanschauung bestattet. Friedhofsträger ist das Land Berlin. Die Ausübung religiöser und weltanschaulicher Gebräuche bei Bestattungen und Totengedenkfeiern im Rahmen der Friedhofsordnung wird gewährleistet.“ 

Zu 2. und 4. 

Urnen- bzw. Erdbestattungen sind auf den landeseigenen Friedhöfen Neuköllns derzeit leider nicht uneingeschränkt möglich. Aufgrund des relativ hohen Zeitaufwandes beim Verkauf von Grabstellen bei gleichzeitigen personellen Engpässen kann derzeit nur ein Wahlgrab (Erd- oder Urnenbestattung) pro Bestattungstag angeboten werden. Außerdem werden Bestattungen in Wahlgräbern auf den Parkfriedhof sowie die Friedhöfe Koppelweg, Köpenicker Straße und Alt-Buckow eingeschränkt. Uneingeschränkt möglich sind Zubelegungen in schon erworbenen Gräbern sowie Bestattungen in Erdreihengräbern. 

Grabstellen auf den im Norden des Bezirks gelegenen Friedhöfen werden vorerst nicht angeboten, weil hier lange Wegezeiten anfallen. Ohnehin ist die Nachfrage dort zahlenmäßig gering, das Interesse der Kund*innen konzentriert überwiegend sich auf die Friedhöfe im Süden. Uneingeschränkt angeboten werden solche Bestattungsarten (Urnengemeinschaftsgrab, Erdreihengrab, Zubelegungen in schon früher erworbenen Grabstellen, die Ausnahmen be-treffen alle Friedhöfe), die keine zeitaufwendigen Beratungsgespräche auf dem Friedhof erfordern. 

Aufgaben in der Friedhofsverwaltung sind im Wesentlichen die Beaufsichtigung der mit Pflege und Unterhaltung befassten Firmen auf den Friedhöfen, die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen und der Funktionen der Friedhofsinfrastruktur (Wege, Wasser usw.), die Bearbeitung von Denksteinanträgen sowie die Beratung von Kund*innen beim Erwerb von Grabstellen. Die letztgenannte termingebundene und zeitaufwendige Aufgabe erfordert Spezialwissen über die unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten auf den 7 landeseigenen Friedhöfen und ihren unterschiedlichen Abteilungen, sowie über die gesetzlichen Grundlagen, Kosten und Op-tionen von Bestattungen. 

Zur derzeit schwierigen Personalsituation im Friedhofsamt hatte das Bezirksamt in der Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung am 13.06.2023 informiert. 

Die Personalausfälle dauern gegenwärtig leider noch an. Allerdings ist eine Vertretung für einen langzeitig ausgefallenen Kollegen des technischen Bereiches für die Dauer der Erkrankung in Vorbereitung. Außerdem wird die Verwaltung ab 01.09.23 durch eine befristet beschäftigte Hilfskraft verstärkt. 

Durch die ergriffenen organisatorischen Maßnahmen mussten seit Ende Juli keine Kund*innen abgewiesen werden, Beschwerden sind nicht mehr aufgelaufen. Das Bezirksamt bedauert die Einschränkungen und ist zuversichtlich, mit den ergriffenen personellen Maßnahmen alsbald wieder das reguläre Dienstleistungsangebot zur Verfügung stellen zu können. 

Zu 6. 

Bestattungen nach islamischem Ritus sind auf den landeseigenen Friedhöfen Neuköllns nur noch als Zubelegungen in schon erworbene Gräber möglich. Neue Grabfelder für nach Mekka orientierte Grabstellen stehen nicht zur Verfügung. 

Zu 7. 

Die Begleitung von Bestattungen durch religiöse Riten wird nicht erfasst. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. 

Zu 8. 

Gegenwärtig gibt es steigenden Flächenbedarf nur für Bestattungen nach islamischem Ritus, der in Neukölln mangels vorhandener Flächenpotenziale jedoch nicht gedeckt werden kann. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass auch in Zukunft ausreichend Bestattungsflächen in Neukölln vorhanden sind. Diese Prognose beruht auf den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte: Aufgrund von Veränderungen der Bestattungskultur ist der Flächenbedarf für Bestattungen stark zurückgegangen. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Report24.news: Für die Bürger ist kein Geld mehr da: In Neukölln zeigen sich die desaströsen Folgen der Altparteienpolitik

Medium: Report24.news am 29. Juni 2023

Der Wachschutz an Schulen entfällt ebenso wie die Tagesreinigung, bedeutende soziale Programme werden eingestellt oder reduziert, die Müllentsorgung halbiert, der beliebte Weihnachtsmarkt gestrichen: Berlin-Neukölln muss als trauriges Beispiel dafür herhalten, welche Konsequenzen die fehlgeleitete Politik der Altparteien für die Bevölkerung hat. Diese zeigen jedoch wenig Einsicht. Scharfe Kritik kam entsprechend am gestrigen Mittwoch von der AfD-Fraktion Neukölln in der Bezirksverordnetenversammlung.“

Ganzen Artikel hier lesen (externer Link).

Screenshot: Report24.news