Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Digitalisierung der Verwaltung im Bezirk Neukölln voranzutreiben, und welche Fortschritte wurden erzielt?
2. Inwiefern plant das Bezirksamt, den Zugang zu digitalen Bürgerdiensten weiter zu verbessern, sodass mehr Anträge und Behördengänge online abgewickelt werden können?
3. Welche Investitionen sind in den kommenden Jahren geplant, um die IT-Infrastruktur des Bezirksamts Neukölln zu modernisieren und die digitale Verwaltung zu stärken?
4. Welche Schritte werden unternommen, um die Cybersicherheit und den Datenschutz bei digitalen Verwaltungsprozessen zu gewährleisten?
5. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen und Menschen ohne Zugang zu digitalen Technologien, weiterhin Zugang zu Verwaltungsdiensten haben?
6. Gibt es Pläne, die digitale Bürgerbeteiligung zu fördern, z. B. durch Online-Plattformen oder digitale Bürgerhaushalte, um mehr Transparenz und Mitbestimmung zu ermöglichen?
7. Wie werden Neuköllner Schulen und Bildungseinrichtungen in die Digitalisierung eingebunden, insbesondere in Bezug auf digitale Lernplattformen und IT-Ausstattung?8. Welche Fortschritte wurden bei der Einführung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bezirk Neukölln erzielt, das vorsieht, dass Bürgerdienste auch online angeboten werden müssen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/372/XXI vom 26.02.2026
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
eingangs möchte ich auf die gesamtstädtische Bedeutung der Digitalisierung in der öffentli-chen Verwaltung verweisen. Digitale Prozesse sollen manuelle und papierbasierte Abläufe ersetzen, was Zeit spart und Ressourcen effizienter nutzt. Dies führt zu schnelleren Bearbei-tungszeiten und geringeren Verwaltungskosten. Durch digitale Angebote können Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr auf Dienstleistungen zugreifen, was Wartezeiten und Behörden-gänge reduziert. Sie sind auch in Krisensituationen, wie etwa der COVID-19-Pandemie, es-senziell. Sie ermöglichen es der Verwaltung, weiterhin funktionsfähig zu bleiben und Bürger-dienstleistungen aufrechtzuerhalten, auch wenn physische Präsenz nicht möglich ist. Insbeson-dere mit Blick auf Online-Formulare sind hier eine berlinweite Einheitlichkeit unabdingbar. Es ist Landesaufgabe, hier einheitliche und funktionierende Zugänge anzubieten. Alleingänge einzelner Behörden sind mit Blick auf berlinweit einheitliche Verwaltungsabläufe kontrapro-duktiv. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden alle Geschäftsbereiche abgefragt. Die nachfolgend ausgeführten Antworten enthalten ausschließlich jene Rückmeldungen, zu denen die einzelnen GBs aussagefähig sind – das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das behördliche Postfach zur Kommunikation mit den Familien- und Verwaltungsgerichten ist seit längerem eingerichtet und wird genutzt. Im Strafgericht ist vor Kurzem die technische Vo-raussetzung für die elektronische Kommunikation geschaffen worden. es kommen inzwischen einige Eingänge im BeBPo an, die Sendeclients sind noch nicht eingerichtet.
In Bezug die Einführung der E-Akte ist der berlineinheitliche Aktenplan der Berliner Jugend-ämtern erstellt und befindet sich in den letzten Abstimmungen. Die Senatsverwaltung für Bil-dung, Jugend und Familien hat die Federführung für die Einführung der E-Akte in allen Fach-verfahren. Hieran wird kontinuierlich gearbeitet. Es finden regelmäßige Treffen der Jugend-amtsleitungen mit der SenBJF hierzu statt. Auch die E-Lotsen der Bezirke sind untereinander vernetzt.
Die Digitalisierung der finanziellen Leistungen schreitet voran. Der Elterngeldantrag sowie der Antrag auf Unterhaltsvorschuss sind bereits vollständig (mit BUND ID) digitalisiert möglich, allerdings mit der Einschränkung, dass fehlende Unterlagen nicht digitalisiert über BUND ID nachgereicht werden können. Auch können die erstellten Bescheide nicht digitalisiert versen-det werden. Die Anträge auf einen Kita-Gutschein oder einen Bescheid für die Erweiterte För-derung und Betreuung (EFöB) können digital ausgefüllt werden, müssen aber noch in einer Kurzform ausgedruckt, unterschrieben und per Briefpost übersandt werden. Eine Umstellung ist zeitnah in Planung.
Alle Formulare sind zudem auf der Internetseite des Jugendamts herunterladbar.
Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit:
Gesundheitsamt:
Im Gesundheitsamt wurden bisher Dokumentenscanner und Unterschriftenpads beschafft, um den Verwaltungsprozess zu digitalisieren. Des Weiteren werden immer mehr Verwaltungsvor-gänge durch Fachanwendungen abgedeckt.
QPK:
Im Rahmen des Paktes ÖGD konnten Finanzhilfen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Beschaffung von 27 Zoll Monitoren inklusive Zweitmonitoren, Tabletts, Webcams und Headsets genutzt werden. Weiterhin wurde für die Durchführung von Gruppenvideokonferen-zen ein 110 Zoll großes Smart-TV sowie eine Meeting Owl beschafft.
In der OE QPK besteht ein hohes Digitalisierungspotential, bedingt durch vielfältige Medien-brüche, dem Fehlen von spezieller Fachsoftware zur Gesundheitsberichterstattung oder zur Zuwendungsbearbeitung oder grundlegender Basisdienste. Mit dem länderkoordinierten För-derantrag des Landes Berlin „Digitaler ÖGD 2025 Berlin“ zum PÖGD soll eine nachhaltige Digitalisierung des ÖGD sichergestellt werden. In diesem Rahmen wurden für die OE QPK der zwölf Bezirke in einer Organisationsanalyse priorisierte Prozesse innerhalb der QPKs er-hoben und anhand dessen Digitalisierungspotenziale in Form von Handlungsempfehlungen abgeleitet, die in einem Organisationskonzept zusammengefasst werden. Das Organisations-konzept dient als Ausgangsbasis für weitere Projekte und Maßnahmen, zum Beispiel zur Ein-führung eines Dokumentenmanagementsystems, zur Implementierung einer Kollaborations-plattform für eine digitale Zusammenarbeit mit internen und externen Partnerinnen und Part-nern oder zur Beschaffung eines Umfragetools
Amt für Soziales:
Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Soziales arbeiten in verschiedenen berlinweiten Formaten zur Digitalisierung mit.
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt, Verkehr:
Stadtplanung:
Die Arbeitsgruppe Stapl a (Milieuschutz, Stadterneuerung, Fördergebiete) ist einer von meh-reren Starterbereichen für die Einführung der d-Akte im Bezirk Neukölln. In diesem Zusam-menhang wurde in einem einjährigen Prozess überlegt, wie die Arbeitsabläufe und Ablagen rechts- und revisionssicher in die digitale Akte übertragen werden können (N-Scale).
Die Arbeit der Arbeitsgruppe Stapl b (Bebauungsplanung) unterliegt rechtlichen und techni-schen Anforderungen, die auch eine stärkere Digitalisierung der Verwaltung beinhaltet, so beispielsweise bei der vom Gesetzgeber geforderten vorrangigen Online-Beteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB), die vollständig umgesetzt wurde. Weitergehende Anforderungen ergeben sich aus der Einführung eines landesweiten Softwareprogramms (DiPlan) zur Bearbeitung von Be-bauungsplanverfahren. Die Federführung obliegt hier der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung, Bauen und Wohnen, die Umsetzung soll ab 2025 erfolgen.
Die Arbeitsgruppe Stapl c (planungsrechtliche Beratungen und Stellungnahmen) ist vollstän-dig in das bauaufsichtliche elektronische Baugenehmigungsverfahren (eBG) integriert und gibt Stellungnahmen ausschließlich digital ab.
In der Unteren Denkmalschutzbehörde können seit dem Jahr 2020 Anträge zum Denkmal-schutz für die denkmalrechtliche Genehmigung, die Bescheinigung für Denkmalerhalt nach dem Einkommensteuergesetz und Denkmalförderung über den Basisdient Digitaler Antrag (eDG) online gestellt werden. Ein digitaler Antragsassistent unterstützt die Antragstellenden.
Die Arbeitsgruppe Stapl QM (Quartiersmanagement) hat die Phase 1 zur Einführung der dAkte durchlaufen. Dabei wurde der digitale Aktenplan entwickelt sowie die strukturierte Ab-lage, digitale Geschäftsgänge und der digitale Posteingang. Ebenfalls wurden auch schon Schulungsangebote für die einzuführende Software absolviert. Digitales Fachverfahren Eure-kaPlus 2.0: Für die Antragstellung und Abrechnung von Fördermitteln aus dem Städtebauför-derprogramm Sozialer Zusammenhalt steht die online Datenbank EurekaPlus 2.0 zur Verfü-gung. EurekaPlus 2.0 steht seit Anfang 2014 dem Land Berlin als zentrales IT-Begleitsystem zum Management von QM-Projekten zur Verfügung. Das IT-Begleitsystem ist eine Webappli-kation, die einen gesicherten Zugriff der beteiligten Instanzen innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung (Begünstigte, Zwischengeschaltete Stellen, Fachreferate, Verwaltungsbe-hörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde sowie Prüfstellen der beteiligten Verwaltungen und Dienstleister) über das Internet ermöglicht. Die Software bietet für die Anwender eine Web-Oberfläche, die mit gängigen Browsern dargestellt werden kann. Die Datenspeicherung erfolgt in einer Datenbank.
Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA):
Einführung der elektronischen Fachanwendung eBG (elektronisches Bau- u. Genehmigungs-verfahren) mit vollelektronischer Bearbeitung aller Aufgaben und Prozesse der Bau- und Woh-nungsaufsicht zur vollständigen Ablösung der traditionellen Papierakte (z.B. elektronischer Bauantrag, elektronische Baugenehmigung). Es handelt sich um ein landesweites Projekt für alle Berliner BWA, Start in Neukölln im Oktober 2014. Das Projekt befindet sich noch immer in Einführung, umgesetzt wurden im Wesentlichen:
– die digitale Aktenführung eAkte+ (weiterhin parallel zur traditionellen Papierakte),
– elektronische Beteiligungsprozesse in den Genehmigungsverfahren,
– die elektronische Bauantragstellung (Online-Einreiche-Assistent) befindet sich in Umset-zung, die elektronische Baugenehmigung und der damit verbundene und begehrte Ab-schied von der traditionellen Aktenführung in Papier ist gleichwohl nicht in Sicht.
Vermessung und Geoinformation:
Im Fachbereich Vermessung und Geoinformation wurden Maßnahmen zur Einführung der di-gitalen Akte (D-Akte) eingeleitet. Dazu haben sich D-Akte-Multiplikator*innen zusammenge-setzt und eine Strategie für die Implementierung entwickelt. Ein Vertreter des Fachbereichs hat sich mit anderen Bezirken abgestimmt, um berlinweit einheitliche Standards im Bereich Vermessung und Geoinformation sicherzustellen.
In den Berliner Vermessungsfachbereichen gibt es berlinweit drei Ansprechpersonen, die sich darauf spezialisiert haben, digitale Formulare für Bürgeranträge zu vereinfachen, verständli-cher zu gestalten und auf dem aktuellen Stand zu halten. Diese Anträge werden regelmäßig in den Dienstbesprechungen der Fachbereichsleitungen behandelt, um sicherzustellen, dass der Zugang zu digitalen Dienstleistungen über den „Basisdienst Digitaler Antrag“ (BDA) kon-tinuierlich verbessert wird.
Mit der Einführung des digitalen Zwillings in Neukölln (dreidimensionaler Nachbau des Bezirks) wird den Bürger*innen die Möglichkeit geboten, auf die Plattform zuzugreifen und sich digital über Planungen und Entwicklungen im Bezirk zu informieren. Während die Bürger*innen als Beobachtende Einblicke erhalten, können Mitarbeitende des Stadtentwicklungsamts als Be-arbeiter*innen verschiedene Modelle, wie beispielsweise von Architekt*innen, einfügen, um Simulationen durchzuführen, etwa zur Abschattung von Gebäuden. Dieses Projekt fördert so-mit Transparenz und bietet den Bürger*innen eine moderne Form der Teilhabe.
Verwaltung, Stadtplanerische Koordination und Amtsleitung Stadtentwicklungsamt:
Die vorhandenen digitalen Fachprogramme werden genutzt und es erfolgt eine sukzessive Umstellung auf eine digitale Ablage bei Einnahmen und Negativzeugnissen. Aufgrund von fehlenden Fortschritten zur Digitalisierung in der Berliner Verwaltung konnten bisher keine sig-nifikanten Maßnahmen ergriffen werden um alle Arbeitsgebiete digital umzustellen. Die Digi-talisierung von Baulasten wurde als Pilotprojekt inzwischen abgeschlossen; an einer digitalen Auskunft zu Baulasteintragungen wird gearbeitet. Die Arbeit der Stabsstelle Stadtplanerische Koordination erfolgt weitestgehend digital. Unterlagen werden nur noch dann in Papierform vorgehalten, wenn es unabdingbar ist (Vergabe- und Vertragsunterlagen). Für den Fall des Rollouts der dAkte ist die Stadtplanerische Koordination einer der Starterbereiche im Bezirk-samt Neukölln.
Das Stadtentwicklungsamt hat in den letzten Jahren umfassend in die Modernisierung der IT-Ausstattung investiert. Dazu gehören neue PCs, leistungsstarke Server und technische Geräte, um die steigenden Anforderungen an digitale Prozesse zu bewältigen. Das Videokonfe-renztool BigBlueButton steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung und wurde in die tägliche Arbeit integriert.
Umwelt- und Naturschutzamt:
Im Umwelt-und Naturschutzamt wurde 2017 das Fachverfahren UNIS-wgs21 eingeführt und dieses wird für die Vorgangsbearbeitung stetig ausgebaut. Durch eine Schnittstelle zum Ser-vicePortal Berlin können unter anderem nachfolgende Anträge digital eingereicht und seitens der Verwaltung mithilfe des Fachverfahrens digital bearbeitet werden:
– Lärmschutz – Genehmigung oder Ausnahmezulassung beantragen
– Baumfällung
Weitere Antragsverfahren sollen folgen.
Weitere Funktionen des Fachverfahrens sind z.B. Anlagen-und Terminüberwachung von Anla-gen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Heizöltanks.
Straßen- und Grünflächenamt:
Sondernutzung:
Anträge der Leitungsverwaltungen zur technischen Sondernutzung auf der Grundlage § 12 Berliner Straßengesetz gehen über das Infrest-Portal (dort sind alle Leitungsunternehmen und die Bezirksämter angeschlossen) ein, die Bescheide werden per E-Mail aber auch in Papier-form übersandt.
Friedhofsverwaltung:
Hier wurde die Friedhofsordnung durch Art. 10 der Verordnung zur Anpassung von Formvor-schriften im Berliner Landesrecht vom 01.09.2020 (GVBl. S. 683) geändert und in einigen Bereichen zur schriftlichen, die elektronische Benachrichtigung hinzugefügt. Die Bereiche be-treffen aber nur einen ganz kleinen Teil der Antragstellungen. Über das Fachverfahren ORLANDO werden u.a. Vordrucke digital versandt. Ebenso besteht die Möglichkeit Mails im Vorgang abzuspeichern. Digitale Bescheide, die ein Verwaltungsakt darstellen, werden nicht versandt, da es zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, ob diese Bescheide ohne Unterschrift vor dem Verwaltungsgericht standhalten. Ebenso ist der elektronische Weg nicht verschlüsselt.
Straßenverkehrsbehörde:
Zurzeit sind über das Fachverfahren VMS Meldungen zur Aufstellung von Containern und die damit verbundenen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen im sogenannten vereinfach-ten Verfahren die einzigen Vorgänge, die von der Antragstellung bis zum Bescheid durchgän-gig digital bearbeitet werden, ohne dass eine physische Akte angelegt wird. Ab 01.01.2025 soll durch die Bearbeitung mit dem Fachprogramm VMS stark vereinfacht werden.
Zu 2.:
Geschäftsbereich Jugend:
Wie oben beschrieben sollen die Anträge auf finanzielle Leistungen vollständig digitalisiert werden. Andere Anträge insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliede-rungshilfe brauchen dringend eine persönliche Beratung, eine weitergehende Digitalisierung über die E-Akte hinaus ist hier gegenwärtig nicht geplant.
Im Hinblick auf die diversen Beratungsangebote des Jugendamts gilt:
Ob das Jugendamt perspektivisch Online Terminvergaben anbietet, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, oftmals braucht es auch hier im Vorfeld eine pädagogische Beratung. Grundsätzlich sind digitale Beratungen über das Videokonferenzprogramm unter Einhaltung der Datenschutzregelungen denkbar und werden in Einzelfällen bereits eingesetzt. Die Performance ist hier allerdings im Jugendamt noch nicht ausreichend stabil für die Ein-führung von Regelangeboten. Für bestimmte Beratungen insbesondere im therapeutischen Setting bräuchte es Spezialprogramme, deren Anschaffung die finanziellen Möglichkeiten des Jugendamts überschreitet.
Im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (z.B. Kinder- und Jugendclubs und AG Jugenddelinquenz) fehlt ein Messengerdienst, der auf den Diensthandys der Mitarbeitenden die Möglichkeit einräumt, datenschutzkonform mit den Adressat:innen (Kinder, Jugendliche und Familien) zu kommunizieren. Dies würde der Lebensrealität der Klient:innen sehr entsprechen.
Amt für Soziales:
Anträge auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und Eingliederungshilfe nach dem SGB IX können seit Anfang Oktober 2024 über den Basisdienst Digitaler Antrag gestellt werden.
Der Basisdienst Digitaler Antrag bildet den elektronischen Prozess von der Auswahl eines On-line-Services im Service-Portal Berlin über die Antragsstellung, die Antragsübermittlung an die zuständige Behörde bis hin zur Statusinformation über die abschließende Sachbearbei-tung des Antrags ab. Mit der neuen anliegenorientierten und für mobile Endgeräte optimierten Komponente sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stärker zum Einreichen von Online-Anträgen motiviert, sowie Wege- und Wartezeiten für den Antragstellenden minimiert werden. Im Zusammenspiel mit dem Service-Konto Berlin werden antragstellende Personen, ausgehend vom jeweiligen Bedarf, intuitiv und dynamisch durch die Antragsstellung geführt. Zu beachten ist, dass dabei keine vollständige Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistung einhergeht, sondern lediglich ein weiterer digitaler Zugangsweg geschaffen wird. Das Ziel der Verwaltungsdigitalisierung, dabei auch Effizienzgewinne zu erzielen, ist mit diesem Angebot nicht erreicht worden.
QPK:
Im Bereich der OE QPK werden keine Leistungen bereitgestellt, die von Bürgern beantragt werden können. Vorgesehen ist aber im Rahmen des PÖGD, einen digitalen und interaktiven Wegweiser bereitzustellen, der eine berlinweite Übersicht über die Leistungsangebote von psychiatrischen Behandlungs- und Versorgungsangeboten und Angebote der Suchthilfe bie-ten und den Zugang zu Informationen für Hilfesuchende erleichtern und verbessern soll.
Zu 3.:
Das Bezirksamt Neukölln hat in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Erneuerung der gesamten IT-Infrastruktur durchgeführt. Diese Erneuerungsprozesse werden im ersten Quartal des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Darüber hinaus wird derzeit die Umstel-lung auf das One-Device-Konzept umgesetzt, um die Digitalisierung im Bezirksamt weiter zu fördern. Im Rahmen dieser Modernisierungsmaßnahmen sind Investitionen in Höhe von insge-samt 1,5 Millionen Euro geplant, um die IT-Infrastruktur weiterhin nachhaltig zu stärken und die digitale Verwaltung in Neukölln voranzutreiben.
Zu 4.:
Das Bezirksamt Neukölln nimmt die Themen Cybersicherheit und Datenschutz sehr ernst. Es wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der digitalen Verwal-tungsprozesse zu gewährleisten.
So wurden im Zuge der Digitalisierung und gemäß den IKT-Richtlinien alle USB-Ports gesperrt, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu minimieren. In diesem Zusammenhang werden im ersten Quartal des kommenden Jahres flächendeckend Transfer-PC-Stationen installiert, um den Bedarf an sicheren Datenaustausch über externe Datenträger im Bezirksamt abzusichern.
Ferner werden regelmäßig externe IT-Sicherheitsscans in Auftrag gegeben, um Schwachstel-len und Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und nachzugehen.
Des Weiteren steht das Bezirksamt im ständigen Dialog mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin, um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Zu 5.:
Geschäftsbereich Jugend:
Das FamilienServiceBüro berät zu allen Anträgen auf finanzielle Leistungen und übt eine Form der Lotsenfunktion für die Angebote der Jugendhilfe aus, Hier werden auch auf längere Sicht persönlich vor Ort ausgefüllte Anträge möglich sein.
Das FamilienServiceBüro hat zudem für die Senatsverwaltung für Inneres Säulen getestet, in denen Bürger:innen ihre Anträge digital ausfüllen und hochladen können. Sollte es Seitens der Senatsverwaltung hier perspektivisch Möglichkeiten der Aufstellung im Bezirk geben, wäre das FamilienServiceBüro ein denkbarer Standort dafür.
Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit
Neben dem Postweg und den Sprechstunden bleibt die telefonische Erreichbarkeit aller Mit-arbeitenden des Geschäftsbereiches für Anfragen oder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sichergestellt. Auf §1a Onlinezugangsgesetz wird verwiesen.
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt, Verkehr:
Neben den digitalen Verteilungs- bzw. Beteiligungswegen werden zu Projekten des GB IV viel-fach auch analoge Informationen angeboten, z.B. durch Auslegung von Bebauungsplänen (gesetzlich vorgegeben), Auslegung von Flyern oder Versand von Postwurfsendungen und Durchführung öffentlicher Informationsveranstaltungen, um Bürger*innen ohne Zugang zu di-gitalen Technologien Zugang zu den Informationen zu ermöglichen.
Zu 6.:
Geschäftsbereich Jugend:
In der Vernetzungsrunde der Jugendarbeit (AG Medien) befassen sich die Mitarbeitenden der kommunale und freien Träger sowie das Medienkompetenzzentrum mit der Entwicklung und Erprobung neuer Formate der digitalen Jugendbeteiligung.
Das Jugendamt nutzt zum Teil bereits Online-Tools im Sinne der Beteiligung, z.B. bei der Auf-stellung von Jugend- oder Familienförderplänen. Die Reichweite ist allerdings noch sehr gering.
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt, Verkehr:
Die Förderung der digitalen Bürgerbeteiligung ist gelebte Verwaltungspraxis und wird über die zentrale Beteiligungsplattform des Landes Berlin (https://mein.berlin.de/) für eine Vielzahl von Projekten des GB IV (z.B. Bebauungsplanverfahren, Verkehrsprojekte) entsprechend genutzt.
Zu 7.:
Geschäftsbereich Jugend
Die Neuköllner Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sind alle mit Computern etc. ausge-stattet und bieten unterschiedliche Angebote zur Medienkompetenzförderung an.
Das überregional wirkende Medienkompetenzzentrum als Kooperationsmodell zwischen dem Jugendamt Neukölln und dem freien Träger JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis berät Fachkräfte der Jugendhilfe und bietet unter anderem medienpädagogische Workshops, Fortbildungen, Kurse und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und ggf. Eltern in Kooperation mit Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen an. Sie fördern die medienpädagogische Vernetzung im Bezirk und leisten Präventionsarbeit gegen gruppenbe-zogene Menschenfeindlichkeit (Hassrede im Netz, Desinformation, Verschwörungserzählun-gen etc.). Durch die neuköllnweite Vernetzungsrunde („AG Medien“) erfolgt eine bezirksweise Vernetzung und Qualifizierung von Fachkräften der Jugendarbeit zum Thema Medienkompe-tenz. In der Weißen Siedlung wurde eine eigene Lernplattform an der Schnittstelle zwischen Jugendarbeit und Schule entwickelt (Finanziert aus QM/Soziale Stadt, Umgesetzt durch den Träger „Kofferakademie“). Die Lernplattform wird sehr gut von Kindern und Eltern angenommen.
Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport:
Die Digitalisierung der Schulen erfolgte in den letzten Jahren hauptsächlich über den Digital-Pakt Schule. Der Bezirk hat hierzu Gesamtmittel in Höhe von 14.713.630,-€ erhalten. Diese Mittel wurden vollständig verausgabt. Zusätzlich hat Neukölln Mittel aus dem Budget anderer Bezirke in Höhe von knapp 500.000 € erhalten, die ihre Mittel nicht in Gänze ausgegeben haben.
Zu 8.:
Zunächst erlaube ich mir den Hinweis, dass die Senatskanzlei die Umsetzung des OZG in Berlin koordiniert.
In Neukölln können beim Bürgeramt viele Angelegenheiten bequem online über das Service-Portal Berlin erledigt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Anmeldung des Wohnsitzes, die Beantragung von Meldebescheinigungen, Führungszeugnissen, Bewohnerparkausweisen so-wie die Kfz-Außerbetriebsetzung. Zudem sind digitale Dienste für Melderegisterauskünfte und -berichtigungen verfügbar.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister
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