Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag der AfD-Fraktion: zurückgezogen

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021.

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.

Ergebnis Drs. Nr. 0711/XXI: zurückgezogen

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD:
  • Grüne:
  • Linke:
  • AfD:

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung VI

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Mirjam Blumenthal ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0712/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung I

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksbürgermeister Martin Hikel ab. 

Begründung: 

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0693/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung II

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Jochen Biedermann ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0694/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung III

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt den Bezirksstadtrat Falko Liecke ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0695/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung IV

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Sarah Nagel ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor.  

Ergebnis Drs. Nr. 0696/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Abwahl des bestehenden und Bezirksamtes und dessen Neubesetzung V

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 16. März 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln wählt die Bezirksstadträtin Karin Korte ab. 

Begründung:

Nach dem durch den SPD-geführten Innensenat verschuldeten Wahlchaos im Jahr 2021 fanden auf Anordnung des Verfassungsgerichtshofes Berlin am 12. Februar 2023 Wiederholungswahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Nach den Wahlergebnissen vom 12. Februar ergibt sich für die Besetzung des Bezirksamts Neukölln ein anderer Proporz als nach den ursprünglich fehlerhaften Wahlen vom September 2021. 

Zwar sind Bezirksstadträte und auch der Bezirksbürgermeister gemäß Geschäftsordnung und Bezirksverwaltungsgesetz für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Es stellt jedoch ein erhebliches Demokratiedefizit dar, wenn das Bezirksamt nicht dem Wählerwillen entsprechend besetzt ist. Nach Auffassung der Antragsteller liegt somit ein „gewichtiger Grund“ für die Abwahl der Bezirksamtsmitglieder vor. 

Ergebnis Drs. Nr. 0697/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Entschließung: Verurteilung der bürgerkriegsähnlichen Zustände an Silvester 2022

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Januar 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Ausschreitungen, Randale und Gewalt zum Jahreswechsel 2022/23 in Neukölln und ganz Berlin auf das Schärfste

Insbesondere die Brutalität gegen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ist nicht einfach hinzunehmen. Wieder einmal haben die katastrophalen Zustände bei der Inneren Sicherheit dazu geführt, dass Neukölln deutschlandweit als Negativbeispiel für fehlende öffentliche Ordnung, einen nicht funktionierenden Staat und als „No-Go-Area“ dasteht. 

Die Berliner Feuerwehr musste in der Silvesternacht erneut vorbeugend den Ausnahmezustand ausrufen, um auch die Freiwilligen Wehren in den Dienst zu versetzen. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten bezeichnen Silvester 2022 als „sehr schlimm“. Die Berliner Feuerwehr zeigte sich in einem ersten Fazit fassungslos und traurig. Nicht allein Böller wurden gegen die Ordnungskräfte eingesetzt, sondern es wurde mit Waffen gegen Rettungs- und Feuerwehrwagen geschossen.

Von den 38 tätlichen Übergriffen fanden etwas über die Hälfte in Neukölln und insbesondere in der Gropiusstadt statt. Bürgerkriegsähnliche Zustände herrschten wie so oft an Silvester in der Sonnenallee. Hier musste beispielsweise die Feuerwehr einen Reisebus löschen, den Unbekannte in Brand gesetzt hatten. Polizei und Feuerwehr sprechen zudem von gezielten Gewaltaktionen vermummter Gruppen und „Gruppen junger Männer“. Silvester 2022 hat die Probleme in Neukölln schonungslos offengelegt: zunehmende Verrohung, rechtsfreie Räume und die Ablehnung des Gewaltmonopols des Staates

Die BVV Neukölln verurteilt die Ausschreitungen und appelliert an das Bezirksamt, den Senat und die Bundespolitik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Ausschreitungen dieser Art und Schwere zu verhindern

Ergebnis Drs. Nr. 0674/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

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Redebeiträge

Ausschnitt des Redebeitrags des Fraktionsvorsitzenden Julian Potthast, 25.01.2023

Ausschnitt des Redebeitrags des Bezirksverordneten Christian Hohmann, 25.01.2023

Bürger entlasten: Keine Parkgebühren in Neukölln!

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 14. Dezember 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, die geplante Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Neukölln zu stoppen und so die Bürger finanziell zu entlasten.

Begründung:

Bürger, die auf die Parkplätze innerhalb der Parkraumbewirtschaftung angewiesen sind, werden laut Schätzungen des Wirtschaftsplans im Bezirk Neukölln bis Ende 2023 mit 2.608.000 Euro zusätzlich finanziell belastet.
Die Kosten für die Bürger setzen sich aus den Einnahmen aus Parkscheinautomaten, Einnahmen aus dem Handyparken, Einnahmen aus Geldbußen und Verwarnungsgeldern aus der Parkraumbewirtschaftung zusammen.

Die zusätzlichen Kosten für die Bewohner unseres Bezirkes sind in Zeiten der Krise und den damit einhergehenden finanziellen Mehrbelastungen der Menschen unserer Stadt sozial ungerecht. Autofahren wird so zum Luxus für wenige.
Der Wirtschaftsplan der Parkraumüberwachung des Bezirks Neukölln sieht Ausgaben in derselben Höhe wie die Einnahmen vor, um die Parkraumbewirtschaftung finanzieren zu können. Die Berechnungsgrundlage ist reine Schätzung und die Kosten für die Parkraumbewirtschaftung können die Einnahmen auch übertreffen. Ein Mehrwert für die Bürger, z.B. durch Mehreinnahmen, die der Bezirkskasse zugutekommen, ist bei der Finanzplanung nicht erkennbar, es sei denn, die Parkgebühren werden in den kommenden Jahren drastisch erhöht.

Erfahrungen aus anderen Berliner Bezirken zeigen, dass durch die Einführung von kostenpflichtigen Parkrumzonen insgesamt keine Entspannung der Parksituation entsteht. Das Problem der begrenzten Parkplätze wird lediglich räumlich verschoben.
Die Anzahl der vorhandenen Autos, welche in Berlin und auch im Bezirk Neukölln parken müssen, ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Autofahrer, die auf ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind und nicht in der jeweiligen Parkzone wohnen, müssen auf Dauer in Bereiche ausweichen, in denen das Parken kostenlos ist. In den dortigen Örtlichkeiten entsteht dann wiederum derselbe Parkplatzmangel.

Auch die Anwohner, welche einen Bewohnerparkausweis besitzen, erwerben damit keinen Anspruch auf einen Parkplatz in dem entsprechenden Bereich und müssen sich dem Parkplatzmangel weiter stellen. Bereits jetzt kann das Bezirksamt die im Haushaltsplan 2022/23 geplante Einführung der Parkraumbewirtschaftung nicht umsetzen. Der im Haushaltsplan beschlossene Zeitplan wurde längst überschritten.

Da das Bezirksamt ohnehin bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln überfordert zu sein scheint, kann man die Einführung auch getrost sein lassen. Durch die Parkraumbewirtschaftung wird lediglich ein Mehraufwand an Bürokratie ohne einen erkennbaren Nutzen für die Bürger geschaffen. Im Gegenteil: Durch die Parkgebühren werden vor allem Geringverdiener in überhohem Maße belastet, die künftig auf ihr Auto werden verzichten müssen.

Ergebnis Drs. Nr. 0613/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt am 09. Januar 2023 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrages wurde am 16. März 2023 (am 25. Januar 2023 zunächst vertagt) in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Ergebnis Drs. Nr. 0613/XXI: in der BVV abgelehnt

  • CDU: ENTHALTUNG
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Ein Platz für Inge Meysel

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 08. November 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den noch namenlosen Platz, auf dem der Förderverein der Jugendverkehrsschulen Neukölln e. V. seinen Verkehrsübungsplatz hat, nach der im Jahr 1910 in Berlin-Rixdorf geborenen und am 10. Juli 2004 verstorbenen deutschen Schauspielerin und Hörspielsprecherin Inge Meysel zu benennen und an dem Ort eine Erinnerungsplakette anzubringen. 

Begründung:

Inge Meysel wurde in Neukölln geboren. Nach ihrem erfolgreichen Schauspieldebüt wurde sie 1933-1945 von den Nationalsozialisten als Halbjüdin diskriminiert und erhielt ein Auftrittsverbot. Nach dem Zweiten Weltkrieg spielte sie in zahlreichen Kinofilmen, Theaterstücken und Fernsehbeiträgen die Hauptrolle und avancierte zu einer der berühmtesten Schauspielerinnen in Deutschland. 

Inge Meysel wurde in ihrer langen Karriere zu einer besonderen Persönlichkeit der deutschen Medienöffentlichkeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Mit ihren oft sympathischen, lebensnahen Rollen spielte sie sich als Volksschauspielerin in die Herzen von Millionen Deutschen, weswegen ihr oft Titel wie die „Mutter der Nation“ angedichtet wurden. 

Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bezirk einer der wichtigsten in Neukölln geborenen Bürgerinnen unseres Landes bislang nicht öffentlich gedenkt. Bei der Widmung eines bislang namenlosen Platzes wie dem Standort der Jugendverkehrsschule bestehen zudem nur geringe administrative Hürden; die Bewohner der den Platz umgebenden Straßen würden nicht gezwungen, ihre Adresse zu ändern, was auch die Unterstützung der Bevölkerung erhöhen dürfte. 

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BSK)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: wg. Krankheit abwesend
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0547/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt am 06. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt am 19. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 16. März 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: ENTHALTUNG
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Öffentliche Trinkbrunnen für Neuköllner Kinderspielplätze

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 11. Oktober 2022

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, bei dem Bau neuer sowie bei Sanierungen bestehender Spielplätze im Bezirk Neukölln in Zukunft die Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen mit einzuplanen.

Begründung:

In Berlin wurden im vergangenen Jahr fast 50 neue Wasserspender gebaut. In diesem sowie in den kommenden zwei Jahren wollen die Berliner Wasserbetriebe eigenen Angaben zufolge jeweils 15 weitere Brunnen bauen. Mit den aktuell etwa 200 Brunnen insgesamt hängt die Hauptstadt insbesondere im Vergleich zu anderen Großstädten wie Wien, Zürich oder Paris jedoch nach wie vor deutlich hinterher. In diesen Städten gibt es bereits mehr als 1.000 Brunnen. Im Zuge der Klimaveränderungen und den damit ansteigenden Temperaturen muss für die Kinder und deren Begleitung gewährleistet sein, sich auf den Spielplätzen erfrischen zu können.

Außerdem sollte das Wasser aus den neu gebauten Trinkbrunnen nicht in die Kanalisation laufen, sondern stattdessen z. B. zur Bewässerung von Bäumen verwendet werden. Dazu gibt es unter anderem ein Pilotprojekt in Spandau, an welchem sich orientiert werden könnte.

Ergebnis Drs. Nr. 0485/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss JHA)

  • SPD:
  • Grüne:
  • CDU:
  • Linke:
  • AfD:
  • FDP:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GUNK)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0485/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt am 13. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt am 17. November 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 25. Januar 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Dokumente

Ausbau des Radverkehrs auf Kosten der Sicherheit

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 14.06.2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, das Radwegenetz nur an den Straßen auszubauen, an denen für die Radfahrenden die benötigten Sicherheitsabstände von 80 – 100 cm zu parkenden Autos eingehalten werden können.

Begründung: Jeden Tag verunglückt im Schnitt ein Radfahrer in Berlin durch eine geöffnete Autotür. Neben den körperlichen Verletzungen leiden Betroffene oft auch an psychischen Folgen. 6,5 Prozent aller Fahrradunfälle in Berlin sind demnach sogenannte Dooring-Crashs, in denen das Opfer von rechts getroffen wird.

Oft bleiben bei den betroffenen Radfahrern gesundheitliche Folgen aufgrund der Verletzungen und/oder ein langer Rechtsstreit über die Schuldfrage. Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, für die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer Sorge zu tragen. Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Doch es gibt noch eine zweite Seite: Radfahrer müssen ihrerseits einen Abstand zu den parkenden Autos einhalten, und zwar zwischen 80 und 100 Zentimeter, sonst gelten sie vor Gericht als mitschuldig am Unfall. Berlin baut das Radwegenetz aus, doch nach Meinungen von Verkehrsexperten können Sicherheitsabstände dabei nicht immer eingehalten werden. Unfallforscher Siegfried Brockmann sagt, der notwendige Abstand sei auf vielen Berliner Straßen ein Ding der Unmöglichkeit, weil die Straßen zu eng sind. Was der Gesetzgeber einfordert, lasse sich in der Realität für Verkehrsteilnehmer oft nicht umsetzen.

Auch Verkehrsexperte Dirk von Schneidemesser vom Verein Changing Cities meint, der Ausbau des Radverkehrs ginge leider immer noch zu oft auf Kosten der Sicherheit. „Die Politiker und die Politikerinnen rufen schon seit Jahrzehnten zu mehr Radfahren auf, aber die lassen die Bürgerinnen und Bürger alleine damit, die Infrastruktur bietet es nicht, dass wir dann sicher und bequem unterwegs sein können“, sagt er.

Ergebnis Drs. Nr. 0342/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0342/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 29. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 31. August 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Livestream beibehalten – Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung bürgernah im 21. Jahrhundert

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 14.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt für die interessierten Bürger auch nach den Corona-Beschränkungen während Präsenzsitzungen einen parallel stattfindenden Livestream über den bestehenden YouTube-Kanal zur Verfügung. Bei mittlerweile 187 Abonnenten des YouTube-Kanals der BVV ist eine Teilnahme aller interessierten Bürger in Präsenz aus Platzgründen in den Räumen des Bezirksamtes nach dem Ende der Corona-Maßnahmen nicht mehr sichergestellt. Die Ausstrahlung eines Livestreams kommt den Bürgern entgegen, welche beispielsweise in ihrer Mobilität oder zeitlich eingeschränkt sind.

Das zusätzliche zur Verfügung stellen via YouTube ist zeitgemäß und stellt eine angemessene Transparenz über die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung gegenüber der Öffentlichkeit her. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass ein Livestream der Bezirksverordnetenversammlung über den eingerichteten YouTube-Kanal gut funktioniert. Diese Art der Möglichkeit einer Teilhabe der Bürger über dieses Medium ist trotz der dabei entstehenden Kosten unterstützenswert und soll beibehalten werden.

Ergebnis Drs. Nr. 0332/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN (16)
  • Grüne: NEIN (9)
  • CDU: NEIN (10)
  • Linke: NEIN (4)
  • AfD: JA (3)
  • FDP: NEIN (3)

Illegale Müllentsorgung rund um das Sportbad Britz

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, gegen die illegale Sperrmüllentsorgung rund um das Sportbad Britz vorzugehen. Betroffen sind der Stelzenweg sowie der Kleiberweg und der Rohrdommelweg. 

Die Kontrollen seitens des Ordnungsamtes müssen dazu verstärkt und Hinweisschilder mit der Androhung einer Geldstrafe bei illegaler Müllentsorgung aufgestellt werden.

Ferner setzt sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass eine zeitnahe und regelmäßige Müllentsorgung des illegal abgeladen Mülles durch die BSR in dem angegeben Bereich erfolgt. 


Begründung:

Rund um das Sportbad Britz wird regelmäßig Müll illegal entsorgt. Schwerpunkt ist dabei der Parkplatz am Stelzenweg, der durch seine Lage schlecht von der Johannisthaler Chaussee einzusehen ist. An den dort aufgestellten Flaschencontainern wird in regelmäßigen Abständen Sperrmüll illegal entsorgt. Dieser Müll wird zwischen die parkenden PKW und auf den Bürgersteig geworfen. 

Da illegale Müllkippen erfahrungsgemäß anwachsen, ist eine zeitnahe Durchführung der angeregten Maßnahmen dringend geboten.

Ergebnis Drs. Nr. 0286/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0286/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 07. September 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 28. September 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Beschleunigung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Neuköllner Straße Ecke Stubenrauchstraße

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie man den Verkehrsrückstau auf der Stubenrauchstraße von der Massantebrücke bis zur Neuköllner Straße verringern kann. 

Begründung: 

Die Stubenrauchstraße ist nach der Autobahnabfahrt A113 eine der Verbindungsstraßen Richtung Neuköllner Straße. Sie ist hinter der Autobahnauffahrt Massantebrücke/Stubenrauchstraße bis zum Seidelbastweg zweispurig. An der Kreuzung Stubenrauchstraße Ecke Seidelbastweg kommt es aufgrund einer nicht dauerhaft geschalteten Linksabbiegerampel im Kreuzungsbereich oft zu einem erheblichen Rückstau, welcher bis zur Autobahnabfahrt reicht.

Im Verlauf wird die Stubenrauchstraße in Richtung Neukölln zunächst wegen der auf dem rechten Fahrbahnrand ausgewiesenen Parkflächen und ab dem Mohnweg durch eine Fahrspur für die BVG-Busse auf eine Spur verengt. Vor der Ampelkreuzung Stubenrauchstraße Ecke Neuköllner Straße teilt sich die Fahrbahn in eine Fahrspur für Rechtsabbieger und eine Fahrspur gleichzeitig für Geradeausfahrer und Linksabbieger. Dadurch kommt es tagsüber zu unangemessen langen Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer dieses Straßenabschnittes, da der Verkehrsfluss auf der Spur für Geradeausfahrer und Linksabbieger durch entgegenkommende Fahrzeuge aus dem Zwickauer Damm nicht effektiv abfließen kann.

Ergebnis Drs. Nr. 0283/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0283/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 08. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 22. Juni 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Ungleichbehandlung bei der geschlechterspezifischen Jugendarbeit von weiblichen und männlichen Kindern und Jugendlichen

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, im Sinne einer tatsächlichen Gleichstellungspolitik eine beiden Geschlechtern gerecht werdende, ausgewogene Jugendförderarbeit umzusetzen.


Begründung:

Aus der Beantwortung der KA der AfD-Fraktion Neukölln Drs. Nr: KA/048/XXI durch das BA/JugGes ergibt sich ein deutlicher Unterschied in der Schwerpunktsetzung bei der Förderung der geschlechterspezifischen Jugendarbeit. 

Die Anzahl der männlichen Schulabbrecher ist über den gesamten Befragungszeitraum (2017 – 2018) signifikant höher als bei den weiblichen Schulabbrechern. Demgegenüber steht eine durchgehend höhere Anzahl von weiblichen Abiturienten in den Abschlussjahrgängen 2017 – 2021.

Zudem ergibt sich eine fast durchgehend höhere Anzahl von männlichen Jahrgangswiederholern im Befragungszeitraum. In vielen Bereichen sind Jungen und junge Männer offenbar benachteiligt. Es ist beispielsweise bekannt, dass Straftaten vorwiegend von männlichen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen verübt werden und daher eine vermehrte Präventionsarbeit erforderlich ist. 

Dennoch werden über den gesamten Zeitraum von 2017 bis 2021 doppelt so viele Projekte für Mädchen und junge Frauen gefördert. Die finanzielle Unterstützung von Projekten für Jungen und junge Männer beträgt über den gesamten Zeitraum von 2017 bis 2021 lediglich einen Bruchteil gegenüber den Projekten für Mädchen und junge Frauen.

Ergebnis Drs. Nr. 0275/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0275/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 09. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 22. Juni 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA (14)
  • Grüne: JA (9)
  • CDU: JA (10)
  • Linke: JA (5)
  • AfD: NEIN (3)
  • FDP: JA (3)

Verkehrsberuhigung des Minzeweges

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 23. März 2022

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie man im Bereich Minzeweg die Geschwindigkeit der durchfahrenden Kfz senken kann. Damit soll in diesem Bereich eine Verkehrsberuhigung und damit die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit gewährleistet werden.

Begründung: 

Der Minzeweg befindet sich in einer Tempo-30-Zone und verläuft parallel zur Autobahn A113 zwischen der Ausfahrt Johannisthaler Chaussee und der Ausfahrt Stubenrauchstraße. Laut Beschwerden von Anwohnern wird der Minzeweg bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der A113 stadtauswärts als eine Abkürzung zwischen den oben genannten Autobahnabschnitten genutzt. Es wurde durch die Anwohner eine gehäufte Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Verkehrsteilnehmern auf dem Minzeweg berichtet. Dieser Umstand gewinnt an Bedeutung, da im Bereich Minzeweg Nr. 54 bis Nr. 78 der Geißbartweg, Sternliebweg, Silberdistelweg und Zwergasternweg in den Minzeweg einmünden. In diesen kleinen verkehrsberuhigten Seitenstraßen sind oft spielende Kinder anzutreffen, welche sich regelmäßig mit kindlicher Unachtsamkeit auf die Fahrbahn des Minzeweges bewegen. Hier kam es bereits des Öfteren zu Beinahe-Kollisionen zwischen spielenden Kindern und Autos, welche mit überhöhter Geschwindigkeit auf dem Minzeweg bewegt wurden.

Ergebnis Drs. Nr. 0190/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0190/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 06. April 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 04. Mai 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Abschaffung des Berliner Hunderegisters

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 15. März 2022

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln setzt sich beim Land Berlin dafür ein, dass neu eingeführte Berliner Hunderegister wieder abzuschaffen.

Begründung:

Laut dem Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin müssen alle Hundehalter ab dem 1. Januar 2022 ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 11 HundeG. Durch dieses neue Gesetz entstehen den Steuerzahlern in Berlin innerhalb von 4 Jahren zunächst Kosten von über 270.000 Euro, welche an ein Privatunternehmen (GovConnect GmbH) abgeführt werden

Die Kosten der Halter für die Anmeldung betragen für eine Online-Anmeldung 17,50€ und für eine telefonische oder schriftliche Anmeldung 26,50 €. Laut Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz sollen die erhobenen Gebühren kostendeckend für den technischen Betrieb und das administrative Führen des Registers sein. Die Gebührenhöhe ergäbe sich vor allem durch die Anzahl der gehaltenen Hunde[1]. In Berlin sind es derzeit etwa 110.000 Tiere.

Bei der Anzahl von 110.000 Hunden mal mindestens 17,50 Euro, ergibt sich jedoch eine Gesamtsumme von über 1,9 Millionen Euro, welche durch die Anmeldegebühren in das Hunderegister eingenommen werden sollen. Dieser zu erwartende Betrag ist offensichtlich keinesfalls kostendeckend, sondern erscheint allenfalls als geeignete Maßnahme, um die Steuerzahler in Berlin auch in Zeiten der Krise mit weiteren finanziellen Abgaben zu belasten

Neben den unverhältnismäßig hohen und sozial ungerechten Kosten für die Hundehalter bringt das Berliner Hunderegister keinen signifikanten Vorteil. Bereits vor Einführung des Registers musste jeder Hund in Berlin gemäß § 4 und § 12 HundeG nach Vollendung seines dritten Lebensmonats elektronisch per Transponder/Mikrochip gekennzeichnet werden[2].

Bei den Angaben für die Hundesteuer und beim Chippen des Hundes werden zum Großteil identische Daten erfasst, wie auch im neuen Hunderegister. Damit ist ein Überblick über den aktuellen Bestand an gehaltenen Hunden in Berlin und die Identifizierung entlaufener Tiere auch ohne das neue Hunderegister möglich.

Für eine bundesweite Zuordnung der eigenen Tier- und Halterdaten besteht zudem die Möglichkeit für jeden Hundebesitzer, seinen Hund zusätzlich bei verschiedenen Anbietern kostenlos registrieren zu lassen[3].

Das neue Hunderegister soll zudem eine statistische Auswertung zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen ermöglichen. Diese Statistik steht den Berliner Bürgern jedoch bereits seit 2016, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Beißattacken, den beteiligten Hunderassen und der Art des Vorfalles zur Verfügung und wird einmal jährlich erstellt. Sie beruht auf Meldungen, die bei den Bezirksämtern eingegangen sind[4].


[1] AGH Berlin, Drucksache 19/10 588, Antwort 6.

[2] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-HuHGBE2016pG1

[3] https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren

[4] https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/hundebiss-statistik-314090.php

Ergebnis Drs. Nr. 0181/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0181/XXI: in der BVV abgelehnt

Der mitberatende Ausschuss für Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit am 01. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Der federführende Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 21. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 31. August 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Entschließung (Dringlichkeit): Verurteilung der antisemitischen Demonstrationen vom 19. Februar 2022

Entschließung – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 23. Februar 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen Demonstrationen in der Sonnenallee vom Samstag, 19. Februar 2022 aufs Schärfste. Antisemitismus und Aufrufe zur Gewalt gegen Juden haben in Neukölln keinen Platz. 

Begründung:

Auf einer Demonstration in der Sonnenallee wurde am Samstag, 19. Februar nach übereinstimmenden Medienberichten u.a. die Parole „Yallah Intifada von Hanau bis nach Gaza“ skandiert. Bei der sogenannten „Intifada“ handelt es sich um eine Serie von antisemitischen Pogromen und Terroranschlägen, denen hunderte Israelis zum Opfer fielen. Demonstrationen mit solch gewaltverherrlichenden Forderungen gefährden die Innere Sicherheit in Neukölln und Deutschland, da sie als Aufruf zu weiterer Gewalt insbesondere gegen Juden verstanden werden müssen. Eine Demokratie darf Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung niemals akzeptieren. 

Ergebnis Drs. Nr. 0171/XXI: in der BVV abgelehnt

Über die Entschließung (Dringlichkeit) wurde am 23. Februar 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Förderung der DEVI verlängern

Antrag der AfD-Fraktion Neukölln: abgelehnt

Datum: 18. Januar 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht zu prüfen, die „Anlauf- und Dokumentationsstelle für konfrontative Religionsbekundung“ der DEVI e. V. weiterhin finanziell zu fördern und damit dem Anliegen der DEVI nach einer längerfristigen Unterstützung nachzukommen.

Begründung:

Islamismus an deutschen Schulen ist längst ein landesweites Problem (vgl. Döbber, 2021). An Neuköllner Schulen werden säkulare Jugendliche offenbar genötigt, sich orthodoxen Regeln anzupassen: Die Ergebnisse einer qualitativen Befragung an zehn Schulen sowie einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin-Neukölln sind eindeutig. 90 Prozent der Schulen berichten über regelmäßige Fälle von „konfrontativer Religionsbekundung“, die Hälfte spricht dabei sogar von einem „alltagsprägenden Problem“ (Welt.de, 30.12.2021).                                    

Die Evaluation der DEVI zeigt, dass durch den Islamismus verursachte Problemlagen im Bezirk Neukölln verstärkt auftreten (vgl. DEVI, 2021). Islamismus an Schulen muss daher dringend besser erforscht werden, um ein Problembewusstsein zu schaffen und adäquate Lösungsansätze zu finden. Eine finanzielle Unterstützungsleistung der DEVI Initiative „Anlauf- und Dokumentationsstelle konfrontative Religionsbekundung“ wird daher dringend benötigt, um die notwendigen Strukturen für mögliche Projekte aufrechterhalten zu können, diese vorzubereiten und mit verschiedenen Projekten weiterhin für die Schulen ansprechbar zu sein (vgl. demokratieundvielfalt.de, 2022).

demokratieundvielfalt.de (2022): https://demokratieundvielfalt.de/

DEVI (2021): 

https://demokratieundvielfalt.de/wpcontent/uploads/2021/12/DEVI_Broschuere_Anlauf_und_Dokumentationsstelle_konfrontative_Religionsbekundung_A4_ICv2_03c-doppelseiten.pdf

Döbber, Christian (2021): https://www.focus.de/perspektiven/deutsche-schulen-nach-paty-ermordung-lehrerin-kaempft-gegen-islamismus-als-schueler-mit-kalaschnikow-posierte-bin-ich-aufgewacht_id_12658520.html

Welt.de: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus235936950/Islamismus-an-Berliner-Schulen-Wir-duerfen-das-Problem-nicht-wegreden.html

Ergebnis Drs. Nr. 0082/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss ParInt)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0082/XXI: in der BVV abgelehnt

Der mitberatende Ausschuss für Partizipation und Integration empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit am 01. März 2022 die Ablehnung des Antrages. Der federführende Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 28. März 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 04. Mai 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Streichung der Fahrgeldentschädigungen für Bezirksverordnete

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Januar 2022

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksbürgermeister und der Bezirksverordnetenvorsteher werden ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die den Bezirksverordneten laut § 4 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zustehende Fahrgeldentschädigung für die Dauer von Online-Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse ersatzlos gestrichen wird. 

Begründung: 

Der Ältestenrat der BVV-Neukölln hat in seiner Sitzung vom 17. November 2021 festgelegt, dass die BVV-Sitzung am 24. November sowie die geplanten Konstituierungen der Ausschüsse der BVV im digitalen Format stattfinden sollen. Auch Bezirksverordnetenversammlungen aus anderen Bezirken haben aufgrund des Infektionsgeschehens von Präsenzsitzungen abgesehen. In Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin in den kommenden Monaten sämtliche Sitzungen online abhalten werden.

Da Online-Sitzungen bequem von Zuhause aus besucht werden können, entstehen den Bezirksverordneten keine Fahrtkosten. Die Sachgrundlage für eine Fahrtkostenentschädigung entfällt somit. 

Da die Mehrheit der Bezirksverordneten in der Sitzung vom 24. November 2021 keine Dringlichkeit des Anliegens feststellen wollte, folgt der Antrag erneut im regulären Verfahren. 

Ergebnis Drs. Nr. 0072/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 07. Februar 2022 die Ablehnung des Antrages. Die Abstimmung wurde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 23. Februar 2022 zunächst vertagt. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 16. März 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Dringlichkeitsantrag: Streichung der Fahrgeldentschädigungen für Bezirksverordnete

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion Neukölln: abgelehnt

Datum: 23. November 2021

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die den Bezirksverordneten laut § 4 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zustehende Fahrgeldentschädigung für die Dauer von Online-Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse ersatzlos gestrichen wird.

Begründung:

Der Ältestenrat der BVV-Neukölln hat in seiner Sitzung vom 17. November 2021 festgelegt, dass die BVV-Sitzung am 24. November sowie die geplanten Konstituierungen der Ausschüsse der BVV im digitalen Format stattfinden sollen. Auch Bezirksverordnetenversammlungen aus anderen Bezirken haben aufgrund des Infektionsgeschehens von Präsenzsitzungen abgesehen. In Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin in den kommenden Monaten sämtliche Sitzungen online abhalten werden.

Da Online-Sitzungen bequem von Zuhause aus besucht werden können, entstehen den Bezirksverordneten keine Fahrtkosten. Die Sachgrundlage für eine Fahrtkostenentschädigung entfällt somit. 

Ergebnis Drs. Nr. 0062/XXI: in der BVV abgelehnt

Über den Antrag (Dringlichkeit) wurde am 24. November 2021 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: ENTHALTUNG
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN