Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln lehnt die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg ab. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Grünfläche aus, die Infrastruktur in der Umgebung fehlt, der Parkplatz wird von Anwohnern und Besuchern des Britzer Gartens benötigt, die Ansiedlung von 450 Migranten stört die gewachsene Struktur in der Umgebung.
Berlin und auch der Bezirk Neukölln haben bereits zahlreiche Flüchtlinge unterbringen müssen. Die Kapazitätsgrenzen für die Unterbringung und die Geduld der Bürger sind ausgereizt. Schon jetzt steht angesichts der immer größer werdenden Flüchtlingszahlen eine fehlende Integration und in der Folge eine gesteigerte Kriminalitätsrate zu erwarten. Dieser Gefahr dürfen wir die Bürger unseres Bezirkes nicht aussetzen.
Im Fall des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg wurden die Anwohner erneut nicht über die Pläne des Senats informiert. Gerade an dieser Stelle, die sich im Grünen zwischen Gartenkolonien, Einfamilienhäusern und einer entsprechend fehlenden Infrastruktur befindet, ist ein Containerdorf für Flüchtlinge kein geeigneter Platz. Im Rahmen eines Bürgerbegehrens werden von zahlreichen Anwohnern klar nachvollziehbare Sicherheitsbedenken sowie der Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen usw.) und der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze in dem Gebiet vorgebracht. Die Argumentationen der Anwohner sind zu respektieren und die Planung des Senats und der Bau des Containerdorfes an dieser Stelle abzulehnen.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am26. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wann wird voraussichtlich mit dem Sicherheitskonzept für das Dienstgebäude für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr im Bezirk Neukölln gerechnet?
Seit wann wird dieses Sicherheitskonzept erarbeitet?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1414/XXI vom 26.06.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassend wie folgt:
Ein Dienstgebäude für Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr existiert nicht, daher kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. Das Amt für Stadtentwicklung nutzt die Dienstgebäude Rathaus Neukölln und das Haus der Bildung in der Boddinstraße, das Umwelt- und Naturschutzamt sowie Teile des Straßen- und Grünflächenamtes sitzen im Dienstgebäude in der Gradestraße 36. Letzteres hat daneben noch diverse weitere Standorte. Für das Dienstgebäude in der Karl-Marx-Straße 83 ist das Sicherheitskonzept in der Erarbeitung, einzelne Maßnahmen aus dem Konzept wurden bereits umgesetzt. Das Konzept wird fortlaufend fortgeschrieben. Ein ganzheitliches „Sicherheitskonzept“ für das Dienstgebäude in der Gradestraße, bei dem es sich um ein Mietobjekt handelt, liegt nicht vor.
Nennenswerte Vorkommnisse gegenüber den Mitarbeiter*innen sind zum Glück eine Seltenheit. Vorkommnisse werden der Dienststelle umgehend angezeigt und daraus ggf. erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Die vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen enthalten keine Hinweise auf eine besondere Gefährdungslage. Es liegen darüber hinaus auch keine Vorfallsberichte vor, die auf eine veränderte Gefährdungslage schließen lassen. Die Mitarbeiter*innen aller Dienstgebäude werden in den jährlichen Unterweisungen über die Maßnahmen im Gefahrenfall (z.B. Alarmierung, Evakuierung etc.) informiert. Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig überprüft und fortgeschrieben und sind durch die Mitarbeiter*innen jederzeit einsehbar.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/337/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Kontrollen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten, wurden durch das Ordnungsamt bisher im Jahr 2024 in Gewerbebetrieben in Neukölln durchgeführt?
In welchen Gewerbebetrieben, aufgezählt nach Monat und Betriebsart, fanden die entsprechenden Kontrollen durch das Ordnungsamt statt?
Welche Verstöße wurden dabei festgestellt, aufgelistet nach Monat und Art der Verstöße?
Wie hoch war die Anzahl der Verstöße, aufgelistet nach der Art der unterschiedlichen Verstöße, die bei den Kontrollen durch das Ordnungsamt festgestellt wurden?
Welche Strafen bzw. Strafanzeigen, aufgelistet nach Monat und Höhe, wurden bisher verhängt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/337/XXI vom 24.07.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 4:
Sämtliche Fachbereiche des Ordnungsamtes, d.h. der Allgemeine Ordnungsdienst, die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle, die Zentrale Verfahrensbearbeitung sowie auch insbesondere die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, führen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Kontrollen in Gewerbetrieben aus mannigfaltigen Gründen durch.
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen gibt es nicht, zumal die Bezirksämter die Leistungserbringung nicht auf Basis von Kennzahlen erfassen sondern anhand der landesweit einheitlichen Produkte der Kosten- und Leistungsrechnung. Ein Produkt „Kontrolle von Gewerbebetrieben“ existiert nicht.
Zu 5.
Für die Verfolgung von Straftaten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, nicht das Ordnungsamt.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antidemokratischen Vorfälle während der Demonstrationen am diesjährigen Maifeiertag in Neukölln. Sie erklärt sich insbesondere mit dem Anwohner in der Fuldastraße solidarisch, der die Nationalfarben auf seinem Balkon gezeigt hatte und deswegen von Linksradikalen angegriffen und bedroht wurde.
Die Farben unseres Nationalstaates sind Ausweis des langen Kampfes der Deutschen für eine freiheitliche Demokratie in Deutschland. Sie zu achten und zu respektieren ist Aufgabe eines jeden Bürgers. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt Angriffe auf all jene, die sich durch das Zeigen der Nationalfarben zu unserer freiheitlichen Demokratie bekennen.
Begründung:
Bei der sogenannten „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ in Neukölln kam es zu hässlichen Szenen aus den Reihen des Schwarzen Blocks, insbesondere gegen einen betagten Anwohner in der Fuldastraße, der dort mit seiner pflegebedürftigen Frau lebt. Der 87-Jährige zeigte auf seinem Balkon die schwarz-rot-goldenen Landesfarben, woraufhin Linksextremisten den Mann als „Nazi“ bezeichneten. Hinzu kam, dass aus den Reihen der Chaoten Böller auf den Balkon des Seniors flogen und er damit unmittelbar einer möglichen Körperverletzung ausgesetzt war. Vor seinem Mietshaus schmierten Extremisten gewaltverherrlichende Parolen wie „Hier wohnt ein Nazi! 1. OG.“ oder „Wir wissen, wo du wohnst“ und „Nazis töten“.
Die Nationalfarben Deutschlands – Schwarz-Rot-Gold – stehen für den langen Kampf des deutschen Volkes für Einigkeit und Recht und Freiheit. Sie sind Symbol der Nationswerdung Deutschlands im 19. Jahrhundert und stehen seither auch in dunkleren Kapiteln der deutschen Geschichte für das freiheitliche, demokratische Deutschland. Dass dem Zeigen der Nationalfarben von Linksextremisten mit Gewalt und Bedrohungen begegnet wird, offenbart deren Verachtung für unser Staatswesen und unsere Demokratie.
tragsteller:Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen geeignete Standorte in den von der Polizei Berlin als kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) im Bezirk (die Bereiche Hermannplatz/Donaukiez und Hermannstraße/Bahnhof Neukölln) zu finden, an denen Kameras zur Videoüberwachung zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung dauerhaft installiert werden können.
Begründung:
Aus der Antwort der KA/299/XXI ergibt sich, dass im Vergleich der erhobenen Daten seit 2014 die Anzahl der festgestellten Straftaten in den einzelnen Bezirksteilen in Neukölln auf einem gleichbleibend hohen Niveau liegt. Neukölln ist damit weiterhin im Berlinranking auf den vorderen Plätzen, was die verübten Straftaten betrifft. Eine Videoüberwachung an Hotspots der Kriminalität kann Straftaten verhindern. Andere europäische Großstädte haben diese Art von Videoüberwachung bereits seit langem erfolgreich umgesetzt und konnten damit Straftaten in den überwachten Gebieten verhindern. Um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, ist es höchste Zeit zu handeln und alle möglichen Maßnahmen im rechtlich vorgegebenen Rahmen auszuschöpfen.
Ergebnis Drs. Nr.1331/XXI:abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord)
CDU: NEIN
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
Linke: –
AfD: –
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(BVV)
Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde wie folgt abgestimmt:
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Aus welchen Gründen wird das ehemalige R.-Grundstück in Alt-Buckow durch eine Sicherheitsfirma mittels „Bau Watch“ Türmen überwacht?
Aus welchem Haushaltstitel werden die entstehenden Kosten bezahlt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1303/XXI vom 17.04.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Am 20. März 2024 erfolgte nach mehrjähriger rechtlicher Auseinandersetzung die Räumung einer Immobilie des Bezirksamtes in Alt-Buckow 37. Dabei wurden keine Bewohnenden mehr angetroffen. Die Gerichtsvollzieherin konnte das Gebäude nach Sicherung durch die Polizei an die anwesenden Vertreter:innen des Bezirksamts übergeben.
Zur Sicherung der bezirklichen Immobilie sowie des Eigentums Dritter und zur Vermeidung eines Eindringens von unbefugten Personen auf das Grundstück bzw. das Gelände wurden nach der Übergabe der Immobilie zwei Kameratürme auf dem Grundstück installiert. Die Kameratürme ermöglichen eine lückenlose 24/7-Überwachung des Grundstücks. Sollten Personen das Grundstück betreten, werden diese innerhalb weniger Sekunden identifiziert und live durch die Gegenstelle über Lautsprecher angesprochen und zum Verlassen des Grundstücks aufgefordert. Sofern dies nicht ausreicht, wird wiederum die Polizei alarmiert. Nach Ablauf der Frist von 4 Wochen, innerhalb derer das Eigentum Dritter zu sichern ist, wird nunmehr die Immobilie durch das Bezirksamt beräumt. In diesem Zusammenhang werden auch die Kameratürme in den nächsten Tagen abgebaut.
Zu 2.:
Die für den Aufbau und Betrieb der Kameratürme angefallenen Kosten werden aus Kap 4510 Titel 51701 (Bewirtschaftungsausgaben Finanzvermögen) bezahlt.
Antragsteller:Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, welche Neuköllner Schulen über keinen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderung verfügen und inwiefern diese in möglichst kurzer Zeit für körperlich eingeschränkte Menschen nutzbar gemacht werden können.
Begründung:
Ende 2021 lebten in Berlin 339.870 schwerbehinderte Menschen, das waren 9,2 Prozent der Bevölkerung in Berlin, die durch vielfältige Barrieren an einer unabhängigen und gleichberechtigten Lebensgestaltung gehindert werden. Sie stoßen auf Hürden im Nah- und Fernverkehr, bei der gesundheitlichen Versorgung, bei der Wohnungssuche oder im Internet. Alle Menschen müssen dieselben Möglichkeiten haben, denn von Barrierefreiheit profitieren alle, nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen oder Familien mit Kindern. Auch im Zusammenhang mit anstehenden Wahlen und der Nutzung der Schulen als Wahllokale muss es allen Bürgern möglich sein, das Wahlrecht persönlich wahrzunehmen und die Wahllokale aufsuchen zu können.
Barrierefreiheit ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die von allen gemeinsam angegangen werden muss. Sie ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes und fortschrittliches Land.
Ergebnis Drs. Nr.1276/XXI:abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BiSchuKu)
CDU: NEIN
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
Linke: NEIN
AfD: JA
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(BVV)
Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde in der BVV wie folgt abgestimmt:
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/322/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Übergriffe (Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe) gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes im Bezirk Neukölln auf seine Mitarbeiter in den Jahren 2021, 2022 und 2023?
In welchen Ämtern aufgeschlüsselt nach Amt, Anzahl und Jahren kamen die Übergriffe zustande?
Kam es in den entsprechenden Zeiträumen aufgrund der Übergriffe zu Verletzungen von Mitarbeitern des Bezirksamts?
Wie viele Strafanzeigen wurden aufgrund der Übergriffe gegen die Täter aufgeschlüsselt nach den Jahren 2021, 2022 und 2023 gestellt?
Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Mitarbeiter vor diesen Übergriffen zu schützen bzw. diese Übergriffe zu verhindern?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/322/XXI vom 28.05.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Zu 3:
Ordnungsamt:
Ja.
2021: 5
2022: 0
2023: 1
Amt für Bürgerdienste:
Nein.
Jugendamt:
Das Jugendamt führt hierzu keine Statistik.
Soziales und Gesundheit:
Es kam zu einer Verletzung.
Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr
Ja, bei dem unter 1. und 2. benannten Vorfall im SGA musste infolge des Übergriffs der Dienst abgebrochen werden.
Zu 4.:
Das Ordnungsamt, Amt für Soziales, Gesundheitsamt und das Amt für Bürgerdienste bringen jeden bekannt gewordenen Angriff auf Mitarbeitende sowie Sachbeschädigungen an Ausstattungsgegenständen zur Anzeige und stellen zudem über das Rechtsamt Strafantrag.
Zu 5.
Ordnungsamt:
Neben dem durch die Verwaltungsakademie (VAk) angebotenen umfangreichen Aus- und Fortbildungsangebot (Eigensicherung, Deeskalation, Gesprächsführung), absolvieren die Mitarbeitenden des FB Allgemeiner Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes jede zweite Woche verpflichtend ein aus Mitteln des Ordnungsamtes finanziertes zweistündiges Eigensicherungstraining. In diesem wird neben allgemeiner Einsatzlehre und Selbstverteidigung auch das Vermeiden von Konflikten behandelt. Ebenso besteht dort die Möglichkeit Erlebtes auszuwerten. Allen übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes steht die Teilnahme an diesen Veranstaltungen frei.
Im Ordnungsamt Neukölln sind zusätzlich zu der in der Dienstkleiderordnung der Berliner Ordnungsämter festgelegten Grundausstattung (insbes. RSG, Schlagstock) sämtliche Dienstkräfte des AOD mit stich- und schnitthemmenden Handschuhen (Zertifizierung nach EN 388 mit Schutzklassen 3/5/4/3) ausgestattet. Weiterhin besteht für jede Außendienstkraft des Fachbereichs der Anspruch auf eine Schutzweste (ballistischen Schutzklasse 1 mit Stichschutzeinlage).
Die Arbeitsplätze im Publikumsbereich des Ordnungsamtes sind mit einem Notrufsystem mit direkter Aufschaltung zur Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin ausgestattet. Die Mitarbeitenden des Außendienstes sind mit BOS-Digitalfunkgeräten ausgerüstet, die ebenfalls über eine Notruffunktion bei gegenwärtigen Gefährdungslagen verfügen.
Die über das „übliche Maß“ hinausgehenden Maßnahmen und Schutzausrüstungsgegenstände wurden über eine Gefährdungsanalyse/-Beurteilung regelmäßig ermittelt und in der Folge im Rahmen der Erfüllung der Fürsorgepflicht beschafft und zur Verfügung gestellt. Die Gefährdungslage sowie die getroffenen Maßnahmen um dieser zu begegnen werden regelmäßig überprüft.
Amt für Bürgerdienste:
Neben Deeskalationstrainings für Mitarbeitende in besonders betroffenen Bereichen beauftragt das Bezirksamt in verschiedenen Einrichtungen und Ämtern Sicherheitsdienste, die teilweise bereits beim Zutritt zum jeweiligen Dienstgebäude eine Zugangsberechtigung überprüfen (z.B. Prüfung einer Terminvereinbarung im Bürgeramt). Die Sicherheitsdienste wirken alleine durch ihre Präsenz bereits deeskalierend; auch greifen Sie im Falle einer bedrohlichen bzw. bedrohlich wirkenden Situation deeskalierend ein.
Jugendamt:
Fortbildungsangebote des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts und Inhouse bzw. mit der Polizei z.B. zu Umgang mit schwierigem Klientel, Deeskalation, Schutz im Internet etc.
Regelhaftes Besprechen von Maßnahmen im Team: Absprachen zu Schutzmaßnahmen bei schwierigen Gesprächen oder psychisch auffälligen Klientel: Gespräche und Hausbesuche ggf. zu zweit bzw. nur in der Dienststelle in Anwesenheit weiterer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Information der Leitung (Hausverbot, Einschalten der Polizei), Deeskaltionsstrategien bei sehr lauten und aufgeregten Gesprächen (Sitzordnung, Notfallplan etc.), Umgang in Sozial Media zum eigenen Schutz vor Verfolgung etc..
Nach Bedrohung: Auskunftssperre Einwohnermeldeamt und KFZ Stelle
Nach Bedrohung etc.: Angebot Krisengespräche im Fürstenberg-Institut oder Sondersupervision
Die jeweiligen Vorfälle werden innerhalb der Fachbereiche vermerkt, an die Leitungskräfte weitergegeben und entsprechende Handlungsmöglichkeiten (beispielsweise „normenverdeutlichende Gespräche“ mit den Täter und Täterinnen durch die Fachkraft oder die Leitungskraft, Verschärfung der Vorsichtsmaßnahmen bei Folgegesprächen, Hausverbot, Gespräche nur nach Termin und in andere Dienststellen, Gespräche nur noch unter Amtshilfe der Polizei, Anzeige etc.) diskutiert und umgesetzt.
Amt für Soziales:
Das Bezirksamt stellt einen Wachschutz für das Dienstgebäude Donaustraße zur Verfügung. Des Weiteren gibt es Schulungen, Schulungsangebote und Unterweisungen zum Thema Sicherheit und Selbstschutz für Beschäftigten.
Gesundheitsamt:
Das Bezirksamt beschäftigt einen Wachschutz, wovon ein Teil am Standort Blaschkoallee 32, 12359 Berlin eingesetzt ist. Dort befindet sich jedoch nicht ausschließlich das Gesundheitsamt, sondern mehrere Ämter unterschiedlicher Geschäftsbereiche. Im Dienstgebäude Gut-schmidtstr. 29-31 gibt es einen installierten Kolleginnennotruf mit den Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf per Telefon Unterstützung anfordern können. Im Bedarfsfall wird die Polizei hinzugezogen. Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, regelmäßige Fortbildungen zu besuchen.
Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr
Der GB SUV weist regelmäßig auf Schulungsangebote zum Thema „Deeskalation“ hin, die individuell durch die Beschäftigten wahrgenommen werden. Zuletzt fand im Oktober 2023 eine InHouse Schulung für 18 Mitarbeitende des SGA zum Thema „Sicheres Handeln im eskalierenden Konflikt“ statt. Ansonsten wird auf das angekündigte Sicherheitskonzept für das Dienstgebäude gewartet.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1249/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
In welchen Schulen im Bezirk Neukölln ist ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gewährleistet?
Aus welchen Gründen ist ein barrierefreier Zugang in den betroffenen Schulen nicht gewährleistet?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1249/XXI vom 20.03.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Weder beim Fachbereich Objektmanagement noch im Schul- und Sportamt wird eine Liste nicht barrierefreier Schulen vorgehalten, zumal die Barrierefreiheit der einzelnen Schulen aufgrund von Bau- und Sanierungsmaßnahmen auch Änderungen unterworfen sein kann. In der Kürze der für die Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ließ sich leider keine aktuelle Übersicht herstellen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Störaktionen während ihrer Sitzung vom 21. Februar 2024.
Während der letzten Sitzung der BVV Neukölln ist es zu Störaktionen durch pro-palästinensische Besucher auf der Zuschauertribüne gekommen. Zentraler Auslöser für die Störungen war eine Entschließung der Fraktion Die Linke, die im Nahost-Konflikt einseitig Partei ergriff und von den übrigen Fraktionen in der BVV abgelehnt wurde. Ein weiterer Anlass für Störungen durch Zuschauer war die Abstimmung über einen Antrag zur Verwendung einer Broschüre für Schulen, die sich mit der Gründung des Staates Israel beschäftigt. Die BVV muss ein Ort des sachlichen Austauschs von Argumenten bleiben und darf nicht durch Störaktionen an ihrer Arbeit gehindert werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung bedankt sich bei den Sicherheitskräften im Rathaus, die die Störer des Hauses verwiesen hatten und die Rückkehr zu einer ordentlichen Sitzung ermöglichten.
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele Unterbringungsplätze wurden im Jahr 2023 im Bezirk Neukölln für Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär schutzberechtigte, zur Ausreise verpflichtete oder sonstige Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die einer Prüfung durch das BAMF auf Grundlage des Asylgesetzes unterliegen, zur Verfügung gestellt?
2. Wie schlüsseln sich die Anzahl dieser im Bezirk untergebrachten Personengruppen nach der jeweiligen Unterbringungsart in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 z. B. in Hotels, Hostels, Pensionen usw. auf?
3. Gibt es Objekte, die zwangsweise seit dem Jahr 2017 an den Bezirk vermietet wurden oder werden?
4. Wenn ja, welche Art und Anzahl umfassen oder umfassten diese Objekte?
5. Wie hat sich die Anzahl der oben genannten Personengruppen in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk Neukölln entwickelt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1232/XXI vom 17.04.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Die Beantwortung der Fragen obliegt überwiegend dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben des LAF aufgeführt. U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, zuständig.
Für den erfragten, noch ausstehenden Personenkreis, werden die Daten statistisch nicht erhoben.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1210/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am21. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Plakatformate hat das Bezirksamt als Wahlwerbung für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl für die Parteien genehmigt?
2. Welche Maßnahmen sieht das Bezirksamt bei Verstößen durch die Verwendung anderer Plakatformate als die genehmigten vor?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1210/XXI vom 21.04.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Beim Anbringen von Wahlplakaten handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 11 BerlStrG. Durch das Straßen- und Grünflächenamt wurden Genehmigungen erteilt für das Anbringen von Wahlplakaten bis zu einer Größe DIN A0 (Hochformat, Höhe 1,18 m und Breite 0,84 m), sowie für das Aufstellen der sogenannten Wesselmanntafeln (Großflächen- tafel, einheitliches Querformat, Höhe 2,52 m und Breite 3,56 m).
Zu 2.: Das Ordnungsamt setzt lediglich um, was die beschlossene Rechtslage ist. Diese folgt in der Regel aus dem Bescheid des SGA als Rechtsgrundlage.
Antragsteller:Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie gegen die zunehmende und meist unerwünschte Werbung mittels an parkenden Autos befestigten Visitenkarten von Autohändlern vorgegangen werden kann.
Begründung:
Die zunehmende „wilde Werbung“ von Autohändlern mittels Visitenkarten ist bei vielen Haltern unerwünscht. Hinzu kommt, dass die an der Windschutzscheibe steckenden Karten am Wegesrand weggeworfen werden, was zur Umweltverschmutzung beiträgt. Darüber hinaus ist die Verteilung von diesen werbenden Visitenkarten an Autos meist illegale Reklame. Sie muss vorab bei der zuständigen Straßenbaubehörde bzw. Ordnungsamt angemeldet werden, da es sich dabei um eine Sondernutzung der öffentlichen Straßen handelt. Die Genehmigung dafür ist kostenpflichtig, die entweder aus Unwissenheit oder bewusstem Unterlassen nicht eingeholt wird. Die Halter können gegen die werbenden Autohändler rechtlich nicht vorgehen, da die Werbung mit diesen Visitenkarten keine Besitzstörung darstellt. Lediglich ein Schaden am Fahrzeug durch die Verteilung würde eine Strafanzeige nach sich ziehen können.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem beispielhaften Verfahren im Jahr 2010 (Az. IV-4RBs-25/10) dazu geurteilt: Wer an fremden Fahrzeugen mit Visitenkarten für einen Autoankauf wirbt, müsse mit einem gehörigen Bußgeld rechnen. Das Anbringen von Werbung auf öffentlichen Parkplätzen diene nur dem gewerblichen Zweck. Hinzu kommt, dass der ADAC zu diesem Thema in einer Umfrage festgestellt hat, dass bei jenen Autohändlern, die mit solchen Visitenkarten-Aktionen werben, höchste Vorsicht geboten sei. Knapp 75 Prozent der Befragten seien sehr unzufrieden mit den Kaufangeboten gewesen und hätten die Händler als unseriös eingestuft.
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geht in Berlin mit gutem Beispiel voran und will diese unerwünschten und illegalen Werbemaßnahmen unterbinden. Seit 2022 verhängt das Ordnungsamt Bußgelder bis zu 3000 Euro. Im Jahr 2023 gab es 49 Bußgeldverfahren. Der Bezirk Mitte zieht nach und an diesen beiden Beispielen sollte sich das Bezirksamt Neukölln orientieren. Es geht um Verbraucherschutz im Sinne eines Schutzes der Autohalter vor unerwünschter Werbung sowie unseriösen Angeboten, die Bewahrung der Umwelt vor zusätzlicher Vermüllung durch die Visitenkarten und der Durchsetzung der geltenden Vorschriften für Reklame im öffentlichen Raum.
Ergebnis Drs. Nr.1184/XXI: abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen(Ausschuss Ord)
CDU: NEIN
SPD: NEIN
Grüne: NEIN
Linke: –
AfD: –
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)
Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde wie folgt abgestimmt:
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/299/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Februar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele sogenannte Clan-Familien mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen sind dem Bezirksamt im Bezirk Neukölln bekannt?
2. Wie viele Mitglieder aus diesen Familien, die dem organisierten Verbrechen zugeordnet werden, sind dem Bezirksamt bzw. der Polizei insgesamt bekannt?
3. Wo befinden sich die Schwerpunkte, an denen illegaler Betäubungsmittelhandel im Bezirk Neukölln stattfindet?
4. In welchen Arealen im Bezirk Neukölln wurden in den letzten Jahren vermehrt Straftaten festgestellt?
5. Welche Areale werden im Bezirk Neukölln als sogenannte kriminalitätsbelastete Orte (kbO) eingestuft?
6. Wie positioniert sich das Bezirksamt dazu, die kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) an Stellen, an denen es möglich ist, mit Kameras auszustatten und eine Live-Überwachung einzurichten, um der Polizei die Ermittlungsarbeit zu erleichtern?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/299/XXI vom 29.04.2024
Sehr geehrter Herr Hohmann,
nachstehend beantworte ich Ihre kleine Anfrage:
Zu 1.) und 2.)
Das Bezirksamt geht nach den ihm vorliegenden Informationen davon aus, dass derzeit Mitglieder mit Bezug zur Clankriminalität aus zwölf verschiedenen Familien Aktivitäten in Neukölln entfalten. Das Bezirksamt hat keine Informationen über Mitglieder aus Familien, die dem organisierten Verbrechen zugeordnet werden, außer die Informationen sind presseöffentlich bekannt geworden.
Zu 3.)
Der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln findet insbesondere im Norden des Bezirks großflächig statt und belastet die Anwohnerinnen und Anwohner vor allem durch zahlreiche Konsumhinterlassenschaften im öffentlichen Raum, weil die erworbenen Betäubungsmittel meist direkt konsumiert werden. Hier liegen die Schwerpunkte fast immer rund um die Verkehrsknotenpunkte des ÖPNV.
Zu 4.)
Die Auswertung der festgestellten Anzahl von Straftaten obliegt der Polizei Berlin. Dem Bezirk Neukölln stehen die öffentlich zugänglichen Daten aus dem Kriminalitätsatlas Berlin zur Verfügung.
Dem ist zu entnehmen, dass sich die Anzahl der festgestellten Straftaten 2023 wie folgt darstellt:
Im Vergleich der erhobenen Daten seit 2014 lässt sich feststellen, dass die Anzahl der festgestellten Straftaten in den einzelnen LOR auf einem verhältnismäßig gleichbleibenden Niveau bewegen.
Zu 5.)
In Neukölln sind die Bereiche Hermannplatz/Donaukiez und Hermannstraße/Bahnhof Neukölln als Kriminalitätsbelastete Orte ausgewiesen.
Zu 6.)
Das Bezirksamt begrüßt alle Maßnahmen, die der Polizei Berlin dabei helfen, Straftaten zu verhindern bzw. aufzuklären und sich im rechtlich vorgegebenen Rahmen umsetzen lassen.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1160/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am24. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Sind dem Bezirksamt Fälle von illegalem Hundewelpenhandel im öffentlichen Raum in Neukölln bekannt, insbesondere durch Bettler, wie es Vorfälle am Alexanderplatz oder Kurfürstendamm zeigen?
Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um den illegalen Handel mit Hundewelpen im Bezirk zu verhindern?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1160/XXI vom 24.01.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Dem VetLeb ist im Jahr 2023 ein Fall von öffentlichem Welpenhandel im hiesigen Bezirk zur Kenntnis gelangt. Der Verkauf eines Pudelwelpen wurde von unbekannten Personen im Körnerpark durchgeführt.
Zu 2.:
Das VetLeb informiert den örtlich zuständigen Polizeiabschnitt sowie den AOD über Fälle von illegalem Welpenhandel im öffentlichen Raum, um an diesen Orten vermehrte Kontrollen durchführen zu können. Darüber hinaus arbeitet das VetLeb mit anderen Landes- und Bundesbehörden eng zusammen. Anhaltspunkte aus der Bevölkerung wird stets nachgegangen. Jedoch bestehen hinsichtlich der technischen (insb. in Bezug auf den Onlinehandel entsprechende Beweissicherungssoftware) und personeller Ausstattung des amtstierärztlichen Dienstes, einschließlich der Fachverwaltung, erhebliche Defizite.
Der Personalmangel verhindert aktuell auch proaktive und tiefgründige Recherchen, die aber gerade vor dem Hintergrund der gestiegenen Nachfrage fachlich notwendig wären. Ebenso verhält es sich mit informativen Sensibilisierungsmaßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit) und Beratungsangeboten, die zu unserem Bedauern aufgrund vorrangiger, akuter Fälle nicht umgesetzt werden können.
Entschließung der AfD-Fraktion:in der BVV abgelehnt
Datum: 24. Januar 2024
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert die sofortige Räumung des von der KulturNeudenken UG – Oyoun – genutzten Gebäudes in der Lucy-Lameck-Straße.
Nach den antisemitischen Vorfällen bei Veranstaltungen des Kulturzentrums Oyoun im vergangenen Jahr hat der Berliner Senat ein Ende der Förderung von Oyoun angekündigt. Damit einhergehend sollte der Betreiber des Kulturzentrums, die KulturNeudenken UG, bis Ende 2023 das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen. Dieser Aufforderung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH ist der Betreiber bisher nicht nachgekommen und versucht eine Übergabe weiter in die Länge zu ziehen. Oyoun gibt selbst zu, dass durch die Streichung der Fördermittel das Haus nicht mehr instand gehalten und abgesichert werden könne. Damit ist ein kritischer Zustand eingetreten, den das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Senat rasch beenden muss. Die KulturNeudenken UG verhält sich letztlich wie Hausbesetzer, was sich der Bezirk nicht gefallen lassen darf.
Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Gebäude in der Lucy-Lameck-Straße räumen zu lassen.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Januar 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Beherbergungsplätze wurden im Jahr 2023 im Bezirk Neukölln für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt?
Wie schlüsseln sich die Anzahl der im Bezirk untergebrachten Flüchtlinge nach der jeweiligen Unterbringungsart in den Jahren 2017-2023 auf (z. B. Hotels, Hostels, Pensionen)? Bitte nach Jahren und den entsprechenden Unterbringungsarten aufschlüsseln.
Gibt es Objekte, die zwangsweise seit 2017 an den Bezirk vermietet wurden oder werden?
Wenn ja, welche Art und Anzahl umfassen oder umfassten diese Objekte?
Wie hat sich die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk entwickelt? (Bitte nach der Anzahl und den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
Wie haben sich die Kosten für die untergebrachten Flüchtlinge in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk entwickelt? (Bitte nach den Kosten und den jeweiligen Jahren aufschlüsseln).
Welche Kostenarten für die Flüchtlinge werden durch das Land Berlin getragen?
Welche Kostenarten für die Flüchtlinge werden durch den Bezirk Neukölln getragen? Bitte nach den verschiedenen Kostenarten mit den entsprechenden Ausgaben aufschlüsseln.
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/290/XXI vom 27.02.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Mit Blick auf die Unterbringung bzw. wie in der Überschrift der Kleinen Anfrage genannt „Beherbergung“ von Geflüchteten im Bezirk Neukölln weise ich darauf hin, dass nicht der Bezirk, sondern das LAF für die Unterbringung von Geflüchteten mithin auch für die Belegung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete verantwortlich ist. Die damit verbundenen Aufgaben verteilen sich im LAF auf die Abteilungen II (Verwaltung von Unterkünften) und Zentraler Service – ZS (Vergabe). Dazu gehören unter anderem auch die Übernahme und Überprüfung des fertigen Objekts, die Ausstattung und Belegung neuer Unterkünfte, die Sachbearbeitung im laufenden Betrieb und die Überprüfung der mit den Betreibern vertraglich vereinbarten Leistungen.
Der Fragesteller zielt auf den Personenkreis „Geflüchtete“ ab. In den Bezirken erhalten grundsätzlich nur Personen Leistungen nach dem AsylbLG, die zur Ausreise verpflichtet sind, diese aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bislang nicht vollzogen werden kann.
Die Antwort auf alle Fragen lautet daher „Fehlanzeige“ da der Personenkreis, für den das Amt für Soziales zuständig ist, keine Personen mit dem in Rede stehenden Status sind.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (1051/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt im Laufe dieses Jahres unternommen, um Silvesterkrawalle kommendes Silvester in Neukölln im Vorfeld zu verhindern?
2. Bitte benennen Sie die Träger und Hilfsorganisationen, die in die Maßnahmen involviert sind?
3. Gab es Rückmeldungen von den beteiligten Organisationen und Bürgern über die getroffenen Maßnahmen und wenn ja, welche?
4. Bitte erläutern Sie, in welcher Höhe Bezirkshaushaltsmittel für die entsprechenden Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung stehen bzw. standen?
5. Bitte erläutern Sie, ob die Maßnahmen aus dem Bezirkshaushalt 2024/2025 in gleicher Höhe weiter finanziert werden?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1051/XXI vom 13.12.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1.:
Die Folgen der Silvesternacht 2022/2023, die hierzu gehörige mediale Berichterstattung sowie die Vorbereitung der Maßnahmen des Jugendgipfels, haben das Jugendamt Neukölln und seine Arbeit in diesem Jahr neben den für Kinder und Jugendlichen immer noch beträchtlichen Folgen der Pandemie, den Auswirkungen von Krieg, Flucht und Vertreibung sowie den in den letzten Wochen als weiteres Thema aufgekommenen Nahost-Konflikts maßgeblich in-haltlich beeinflusst. Das Jugendamt hat in diesem Jahr weiterhin intensiv mit Jugendlichen in kontinuierlicher Arbeit und Projekten gearbeitet, die viel auf Vertrauen und persönlichen Beziehungen beruhen.
Die Jugendgerichtshilfe hat entsprechend ihrem Beratungs- und Betreuungsauftrag mit denjenigen Jugendlichen gearbeitet, die im Zusammenhang mit Silvester aufgrund von Straftaten angezeigt wurden. Der Regionale Sozialpädagogische Dienst hat alle Familien kontaktiert und ggf. beraten, bei denen die Polizei Straftaten im Zusammenhang mit Silvester bei strafunmündige Kinder festgestellt und an das Jugendamt gemeldet hat.
In der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII sowie der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII wurde intensiv mit den Kindern und Jugendlichen zu ihren Erlebnissen an Silvester, möglichen Motiven von gewaltbereiten Jugendlichen usw. gesprochen und pädagogisch gearbeitet. Das Spektrum war breit und ging von Jugendlichen, die selbst Angst an Silvester hatten, über Jugendliche, die die Gewalt anderer verurteilten, bis zu Jugendlichen, die sich in der Presse massiv stigmatisiert sahen, oder auch zu Jugendlichen, die andere verstehen konnten, die ihren Frust und ihre Wut aufgrund von erlebter Diskriminierung, Stigmatisierung, Orientierung- und Perspektivlosigkeit an Silvester „herausgelassen hatten“. Insbesondere an die letzteren Gruppen wandten sich im Laufe des Jahres die Träger der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII.
In der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VII geht es um Prävention, die sich an spezielle Zielgruppen richtet. Die Angebote der allgemeinen Streetwork-Arbeit richtet sich an Jugendliche in äußerst prekären Lebenssituationen, die in sehr vertrauensvoller Einzel- und Gruppenarbeit niedrigschwellig und vertraulich Unterstützung bei Alltagsfragen sowie der Bewältigung von belastenden Lebenssituationen, wie z.B. Obdachlosigkeit, Sucht oder Delinquenz inkl. Ge-waltbereitschaft, bieten und Jugendliche so stärken sollen. Diese Form der Unterstützung ist regelhaft mit „gezielten Aktionen“ weder wirksam noch ist dies ihr Auftrag. Sie wirkt über die ihr zugrundeliegende Beziehungsarbeit. Die Streetwork-Arbeit der Träger Outreach, Gangway und Madonna waren auch 2023 in vielen Kiezen Neuköllns aktiv.
Die Jugendberufshilfe bzw. das Jugendberatungshaus und insbesondere die aufsuchende Arbeit der Träger (sog. Coachingmittel) konnten viele Jugendliche ohne schulische oder berufliche Perspektive erreichen.
Ebenso wirksam war die Arbeit der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII, die ebenfalls am Thema Gewalt intervenierende und präventive Leistungen erbringt:
Schulsozialarbeit setzt vor allem im Bereich der primären Gewaltprävention an. Diese richtet sich in hohem Maße auf die Stärkung der Persönlichkeit aller Kinder und Jugendlichen und basiert auf der Überzeugung, dass die Förderung der sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler diesen dabei hilft, das soziale Zusammenleben mit anderen ohne Gewalt zu gestalten und damit auch eine insgesamt gewaltärmere Lebenswelt für die gesamte Gemeinschaft zu ermöglichen.
Im Konfliktfall stehen die Fachkräfte der Schulsozialarbeit für Schüler:innen, das pädagogische Personal und die Eltern bzw. Sorgeberechtigten intervenierend und als Vermittler:innen zur Verfügung und unterstützen in Beratungs- und Mediationsgesprächen dabei eigene, friedliche Lösungen für den Konflikt zu finden. In krisenhaften Momenten ist sie Anlaufstelle für alle genannten Zielgruppen und versucht Druck aus der jeweiligen Situation zu nehmen, um einer weiteren Eskalation entgegenzuwirken.
Weiter entwickeln die Schulen i.d.R. gemeinsam mit der Schulsozialarbeit bzw. den Pro-Respect-Coaches Präventions- und Schutzkonzepte für eine gewalt- und diskriminierungsfreie Schule.
Methoden und Programme der Schulsozialarbeit sind unter anderem das „Soziale Lernen“ für Klassen und Gruppen, Mobbingintervention (No-Blame-Approch, Farsta), Angebote der Streitschlichtung (Konfliktlots:innen, Pausenbuddys), einzelfallbezogene Intervention, Mediationsangebote, oder Umsetzung von Präventionsprogrammen (u.a. Anti-Mobbing-Schule, Gemeinsam Klasse sein, Fair-Player).
Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII gehört zum Bereich „Daseinsvorsorge“ und hat den Auftrag jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung; Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit; arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit; internationale Jugendarbeit; Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung. Jugendarbeit ist also ein außerschulischer Bildungsort der Kinder- und Jugendhilfe mit zunehmender Bedeutung für die Biografien von Kindern und Jugendlichen, sie hilft Heranwachsenden, ihre Stärken und Fähigkeiten zu erkennen und zu erproben und vermittelt ihnen Wissen und Kompetenzen. Sie hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung und an der Integration von bildungs- und sozialbenachteiligten Jugendlichen, sie wird von einem Pädagogenteam unterstützt, welches die Kinder und Jugendlichen in ihrem Bildungsprozess fördert und begleitet. Jugendarbeit hat keinen Präventionsauftrag, aber sie wirkt natürlich präventiv.
Über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfolgten in den letzten Monaten die Zusagen für zusätzliche Mittel aus dem Jugendgewaltgipfel. Als wesentlichste Projekte der SenBJF möchte ich benennen:
Neun zusätzliche VZÄ für Jugendsozialarbeit an Schule (an 15 verschiedenen Schulen je-eils Aufstockung der Träger)
Zwei zusätzliche Stellen für das SiBuZ
Ein zusätzliches Streetworkteam in der Köllnischen Heide (outreach gGmbH)
Workshops des Trägers Outreach gGmbH mit der Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Ju-endlichen aus den Bezirken
Zwei zusätzliche Familiengrundschulzentren in Neukölln (tandem BTL und Trialog e.V.)
In Projektverantwortung des Jugendamts erfolgten zusätzliche Mittel für:
Jugendarbeit § 11 SGB VIII zu Ausweitung der Öffnungszeiten und einem erweiterten An-ebot zur Erreichung der Zielgruppe älterer männlicher Jugendlicher ab Oktober 2023 (91.771€): Die Verträge sind hier in Vorbereitung. Die Finanzierung erfolgt in auftragsweiser Bewirtschaftung.
Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII ab Oktober 2023 (225.444 € für 2023): Die Verträge sind gegenwärtig in Bearbeitung, die Finanzierung erfolgt über Basiskorrektur.
Sanierungsmittel ab Oktober 2023 (361.635 für § 11 SGB VIII und 110.872€ für § 16 SGB): Die Kooperationsvereinbarungen sind gegenwärtig in Vorbereitung, die Finanzierung erfolgt über Basiskorrektur.
Zu 2.:
Entsprechend der Idee des Jugendgipfels hat das Jugendamtes Neukölln bestehende Angebote und Projekte verstärkt. In der Weißen Siedlung ist ein Mädchenprojekt gemäß § 13 SGB VIII entstanden, das vom Humanistischen Verband Berlin Brandenburg entwickelt wurde. Insofern sind alle durch das Jugendamt Neukölln finanzierten Träger der Jugend(sozial)arbeit involviert.
Zu 3.:
Für Rückmeldungen zu Effekten ist es noch zu früh, da die meisten Maßnahmen erst seit dem Herbst 2023 umgesetzt werden können.
Zu 4.:
In den Haushaltsjahren 2022 und 2023 waren folgende Ansätze vorhanden:
Die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei Kapitel/Titel 4010-67139 waren jeweils nicht im Ansatz enthalten, wurden jedoch zusätzlich zur Verfügung gestellt und sind in den genannten Beträgen enthalten.
Zu 5.:
Grundsätzlich erscheinen alle Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VII, der Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII sowie der Familienförderung gemäß § 16 SGB VIII analog der Ist-Kosten von 2023 gesichert. Damit sind auch die zusätzlichen gesamtstädtischen Mittel inklusive der Jugendgipfelmaßnahmen gesichert.
Für den Bereich der Trägerverträge gemäß § 13 SGB VIII erfolgen derzeit nach interne Abstimmungen zu einem aktuellen Fehlbetrag, der sich aus zusätzlichen Mitteln ergibt, die das Jugendamt in den Vorjahren vom Bezirksamt erhalten hatte, die jetzt aber nicht mehr zur Verfügung stehen (u.a. Ausgleich negative Fortschreibung).
Da der Inflationsausgleich lediglich zwei Prozent beträgt, die Sachkosten aber prognostisch deutlich höher steigen, kann eine Reduzierung der Angebotsstunden im Bereich der Trägerverträge nicht ausgeschlossen werden, was zu diesem Zeitpunkt aber nicht mit Zahlen unterlegt werden kann.
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Welche islamischen Gruppierungen erteilen wo in Neukölln islamischen Religionsunterricht?
Inwiefern unterhält das Bezirksamt Beziehungen zur Islamischen Föderation Berlin e. V. (IFB)
Wer kontrolliert die Inhalte des islamischen Religionsunterrichts in Neukölln?
Was steht in den verwendeten Lehrmaterialien, insbesondere zum Verhältnis Islam-Christentum und Judentum?
Inwiefern ist das Bezirksamt über die Auswahl der Lehrkräfte für islamischen Religionsunterricht im Neukölln beteiligt bzw. informiert?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:Drs.Nr. 1103/XXI vom 24.01.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1., 3., 4. und 5.:
Religions- und Lebenskundeunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes sind in Berlin freiwillige Unterrichtsfächer. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, in denen Religion ein ordentliches Unterrichtsfach ist, können in Berlin die Schülerinnen und Schüler (beziehungsweise deren Eltern) selbst entscheiden, ob oder an welchem Religionsunterricht sie teilnehmen möchten. Anbieter des Religionsunterrichts sind die Religionsgemeinschaften. Anbieter des Lebenskundeunterrichts ist der Humanistische Verband. Zuständig für die Ausgestaltung des Schulunterrichts in Berlin, die Unterrichtsinhalte, die verwendeten Lehrmaterialien und die Einstellung von Lehrkräften ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Insofern kann das Bezirksamt hierzu keine Aussage treffen. Die regionale Außenstelle der Senatsverwaltungantwortete auf Nachfrage, dass wegen der hohen Arbeitsbelastung derzeit keine Anfragen der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet werden können.
Zu 2.:
Das Bezirksamt unterhält keine Beziehungen zur Islamischen Föderation Berlin e. V.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den radikalislamischen Terror der Hamas und den Angriff auf Israel und seine Zivilbevölkerung auf das Schärfste.
Die in der Folge ausgebrochenen antisemitischen Ausschreitungen in Neukölln und Berichte über aggressive Bedrohungen von Journalisten in der Sonnenallee sind zutiefst verstörend. Dass Vertreter des antisemitischen Netzwerkes „Samidoun“ aus Freude über getötete Israelis Süßigkeiten auf der Sonnenallee verteilen, ist eine Schande für unseren Bezirk. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und unmittelbar ausgewiesen werden, sofern sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Immer wieder ist Neukölln Schauplatz offen zur Schau gestellten Judenhasses und Feindlichkeit gegenüber dem Staat Israel, der einzigen Demokratie im Nahen Osten. Dass 90 Jahre nach dem Holocaust Judenverachtung auf Berliner Straßen zur Schau gestellt wird, ist inakzeptabel. Zur Wahrheit gehört, dass diese Form des Antisemitismus in den letzten Jahren und teilweise Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert ist. Antisemitismus jeglicher Couleur hat in Deutschland keinen Platz.
Im Rahmen einer Großen Anfrage (0952/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. September 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wurde das Bezirksamt Neukölln vom Landesamt für Gesundheit und Ordnung oder von einer anderen Behörde über die asiatische Tigermücke informiert bzw. gewarnt?
Wenn ja, wann geschah dies von wem und in welcher Form?
Sind Maßnahmen oder andere Handlungsempfehlungen gegen die Verbreitung der Tigermücke an die Kleingartenanlagen im Bezirk Neukölln bereits umgesetzt worden oder in Planung?
Wie setzt das Bezirksamt die Bürger in Neukölln über die Gefahrenlage und die Möglichkeit zur Vermeidung der Ausbreitung der asiatischen Tigermücke in Kenntnis, bzw. an wen können sich die Bürger mit eigenem Garten und/oder Gartenteich wenden?
Wie erfolgt seitens des Bezirksamtes die Kontrolle über die Ausbreitung der asiatischen Tigermücke?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0952/XXI vom 20.09.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die erstmalige Information über das Auftreten der Asiatischen Tigermücke erfolgte im Jahr 2021 über das Bezirksamt Treptow-Köpenick. Seitdem gab es regelmäßigen Austausch mit dem Bezirk sowie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Zu 3.:
In Abstimmung mit dem Bezirk Treptow-Köpenick wurde von Seiten des Gesundheitsamtes Informationen über die Tigermücke, die von ihr ausgehenden möglichen Gefahren sowie Bekämpfungswege an Kleingartenanlagen in Neukölln versendet. Zum Teil findet die Informationsverbreitung aktuell noch statt.
Zu 4.:
Nach bezirksübergreifender Einigung übernimmt das Bezirksamt Mitte eine zentrale Anlauffunktion für Fragen und Sichtungsmeldungen zur Tigermücke unter vektormonitoring@ba-mitte.berlin.de. Das Gesundheitsamt hat darüber hinaus auf der eigenen Internetseite Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.
Zu 5.:
Ein Monitoring über die Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke in Berlin und darüber hinaus ist gesamtstädtische bzw. länderübergreifende Aufgabe. Dem Bezirk stehen dafür bisher keine Mittel zur Verfügung.
Die Asiatische Tigermücke ist zwar grundsätzlich in der Lage, verschiedene Krankheiten zu übertragen. Tatsächliche Erkrankungen, die nicht mit einem Auslandsaufenthalt in Verbindung stehen und damit auf eine Übertragung durch die Asiatische Tigermücke schließen lassen, sind jedoch bisher nicht nachgewiesen.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/237/XXI)richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am22. August 2023folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie hat sich die Anzahl der Straßenbäume in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in den Neuköllner Ortsteilen entwickelt (Bitte tabellarisch nach Anzahl der Bäume und den ent-sprechenden Jahren auflisten)?
2. Welche Faktoren führen im Bezirk Neukölln zum Verlust von Straßenbäumen (Bitte erläu-tern)?
3. Wie beurteilt das Bezirksamt den derzeitigen quantitativen und qualitativen Zustand der Straßenbäume in den einzelnen Neuköllner Ortsteilen (Bitte erläutern)?
4. Welche Mittel standen dem Bezirksamt seit 2019 zur Pflege des Straßenbaumbestandes zur Verfügung und durch welche Maßnahmen wurden diese ausgeschöpft (Bitte erläutern)?
5. Werden die Straßenbäume im Bezirk Neukölln aufgrund der Hitzeperioden im Sommer zu-sätzlich bewässert? Wenn ja, in welchem Umfang. Wenn Nein, warum nicht. (Bitte erläutern.)
6. Welche präventiven Maßnahmen hat das Bezirksamt in den vergangenen 4 Jahren ergrif-fen, um Verluste von Straßenbäumen zu vermeiden?
7. Kann das Bezirksamt die entsprechende Anzahl von Neupflanzungen als Ersatz für verlo-rene Straßenbäume sicherstellen, wenn nein, warum nicht?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/237/XXI vom 01.11.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 2.
Folgende Faktoren führen zum Verlust von Straßenbäumen:
Bauvorhaben (Hochbau, Tiefbau, Leitungsbau): Hier kommt es zum einen zu Fällungen wegen unmittelbarer räumlicher Konflikte (Bäume stehen im Baustellenbereich oder direkt angrenzend). Zum anderen verursachen Bauvorhaben Schäden an Bäumen, die mittel- oder langfristig in Form eingeschränkter Vitalität, Totholzbildung und schlimmstenfalls Absterben sichtbar werden. Ursachen hierfür sind Grabungen im Wurzelbereich von Bäumen, Bodenverdichtungen durch Befahren des Wurzelbereiches, Astausbrüche durch Verletzungen mit Baumaschinen u.a. Die Ursachen solcher später auftretenden Schäden können allerdings nachträglich kaum nachgewiesen werden.
Unfälle: Anfahrschäden durch Kfz verursachen Stammschäden, die die Vitalität von Bäumen entscheidend beeinträchtigen können. Auch hier wird der tatsächliche Schadensumfang oft erst mit Zeitverzögerung sichtbar.
Havarien: Akute Schäden im Gas- und Wasserleitungsnetz erfordern schnelles Eingreifen, dies ggf. auch im Wurzelbereich von Bäumen. Die Beseitigung der Havarie hat hier Priorität, die Schonung des Baumbestands oder eine Verlegung des Baustellenbereiches sind i.d.R. nicht möglich.
Natürliche Abgänge wegen Alters: Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Berliner Straßenbaumes liegt derzeit bei 55 bis 60 Jahren. Das relativ geringe Alter ergibt sich aus den schlechten städtischen Standortbedingungen, die Bäume vergreisen frühzeitig. Dies betrifft gegenwärtig eine Vielzahl der in der Nachkriegszeit gepflanzten Straßen-bäume.
Schädlingsbefall: Jungbäume, die an ihrem Standort noch nicht ausreichend etabliert sind, sind besonders anfällig gegen Schädlingsbefall.
Kombination von Stressfaktoren: Altbäume können aufgrund der Kombination verschiede-ner Stressoren geschädigt werden. Wassermangel, Hitze, extreme Einstrahlung, Schäd-linge, zu kleine Baumgruben u.a. Faktoren können in der Summe große Belastungen und erhebliche Schäden erzeugen.
Zu 3.
Sowohl im Hinblick auf Quantität als auch auf die Qualität lassen sich zwischen den Ortsteilen keine Unterschiede ablesen. Die Anzahl der Straßenbäume wird als hoch eingeschätzt. Die Erhöhung der Anzahl stößt an zahlreiche faktische Grenzen: Dies sind jeweils ortsspezifische Hindernisse wie etwa unterirdische Leitungen, U-Bahntrassen, verkehrliche Anforderungen u.a.
Insgesamt wird eher ein Baumbestand von gesicherter Qualität als eine möglichst große Anzahl von Bäumen angestrebt.
Die Qualität des Straßenbaumbestandes wird als ausreichend eingeschätzt. Hierzu tragen viele Faktoren bei. Diese sind teils politisch steuerbar, wie etwa der Umfang der Sach- und Personalmittel. Andere Einflüsse sind nur begrenzt beeinflussbar, dies betrifft etwa Krankheiten durch Pilze, Viren, Bakterien und Schädlingsbefall. Hinzu kommen die bekannten Stressfaktoren wie Bodenverdichtungen durch Kfz- und Fußverkehr, Salzbelastungen, Gebäude- und Asphaltrückstrahlungen, Wassermangel, Hitze, Hundeurin usw.; meist handelt es sich um eine Kombination verschiedener Einflussfaktoren.
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Wurzeln schlagen“ arbeitet der Bezirk an der Verbesserung der Standortbedingungen für bestehende wie für neue Straßenbäume. In diesem Zusammenhang wird sowohl im Rahmen von Gehwegarbeiten die Erweiterung der bestehenden Baumscheiben geprüft als auch im Rahmen etwa der Umsetzung der Baumleitplanung für den Schillerkiez die Standortbedingungen der Bäume strukturell verbessert.
„Baumpflege“ bedeutet zum Beispiel: Entfernung von Totholz, Herstellung des Lichtraumprofils, Entfernung von Stockaustrieb, Düngung, Stubben fräsen u.a.
Zu 5.
Alle Straßenbäume werden bis zum zehnten Standjahr witterungsabhängig von beauftragten Fremdfirmen und eigenen Mitarbeiter*innen gewässert. In der Regel wird anfänglich bis zu zwölf Mal im Jahr mit einer Menge von 100 – 150 Litern gegossen. Bis zum zehnten Standjahr wird versucht, die Bewässerungsgänge jedoch zu reduzieren (auf vier bis sechs Mal pro Jahr, ggf. mit geringerer Wassermenge).
Jenseits der genannten Regeln ist die Bewässerung immer abhängig von der Wetterlage und den von uns verwendeten, eigenen Bodensensordaten. Außerdem sind Auskünfte des Pflanzenschutzamtes (das eine sogenannte Bewässerungsampel veröffentlicht) sowie gärtnerisches Wissen und Erfahrung Entscheidungsgrundlagen für die Steuerung der Bewässerung.
Zu 6.
Folgende präventive Maßnahmen hat das Bezirksamt in den vergangenen 4 Jahren ergriffen, um Verluste von Straßenbäumen zu vermeiden:
Einsatz von Bodensensoren zur Bestimmung des verfügbaren Wassers
Zur Kräftigung der Bäume wird verstärkt im Altbaumbestand gedüngt.
Bei Nachpflanzungen werden Baumscheiben und Baumgruben nach Möglichkeit vergrößert.
Als Reaktion auf den Klimawandel werden neue Baumarten verwendet, die gegenüber Hitze und Trockenheit widerstandsfähiger sind. Hier wird auf die Ergebnisse von Forschungsvorhaben und Praxiserprobungen zurückgegriffen.
Vergrößerung bestehender Baumscheiben im Rahmen von Gehwegsanierungen
Entsiegelungsmaßnahmen
Pilotprojekte wie die Umsetzung der Baumleitplanung im Schillerkiez
Zu 7.
Der Verlust an Straßenbäumen kann durch Neupflanzungen nicht vollständig ersetzt werden. Grund hierfür ist der Mangel an finanziellen und vor allem an personellen Kapazitäten. Um zukunftsträchtige Baumstandorte zu begründen und eine gute, kontinuierliche Pflege zu gewährleisten, ist eine Verbesserung der personellen Ausstattung sowohl für die Planung als auch für die Pflege erforderlich.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0874/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am28. Juni 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Kann das Bezirksamt zukünftig sicherstellen, das Kleine Anfragen nach § 29 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung spätestens nach fünf Wochen beantwortet werden?
Aus welchen Gründen unterblieb bisher die schriftliche Begründung bei Nichteinhaltung der Beantwortungsfrist von Kleinen Anfragen, wie in § 29 Abs. 2 Satz 5 der Geschäftsordnung festgelegt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0874/XXI vom 28.06.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Das Bezirksamt Neukölln ist an die Regelungen des § 11 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetzes gebunden und beantwortet Kleine Anfragen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist. Sollte es in Einzelfällen vorkommen, dass diese Fristen nicht eingehalten werden können, bittet das Bezirksamt dies zu entschuldigen. Dies resultiert zumeist aus der erheblichen Arbeitsbelastung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit der letzten Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wurde die Frist zur Beantwortung festgelegt und eine Verlängerung dieser Frist ausgeschlossen. Diese Stärkung der Position unserer demokratisch gewählten Bezirksverordneten begrüßt das Bezirksamt ausdrücklich, sie ist jedoch erfolgt, ohne dass in der Verwaltung ein dafür notwendiger und auskömmlicher Personalaufwuchs einherging. Gleichzeitig wurde das Abgeordnetenhaus professionalisiert und die seitdem merklich erhöhte Anzahl der zu beantwortenden Anfragen aus dem Parlament beanspruchen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungen zeitlich sehr stark, ebenfalls ohne dass es dafür einen personellen Aufwuchs in den Bezirken gab.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister. Es gilt das gesprochene Wort!
Antragsteller:Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, eine ausreichende Beleuchtung des Uferweges zwischen Johannisthaler Chaussee und dem Unitank Tanklager Rudow installieren zu lassen.
Begründung:
Der Uferweg ist weitestgehend unbeleuchtet. In den Abendstunden ist aufgrund der Dunkelheit im bezeichneten Bereich eine Begehung und Befahrung (mit dem Rad) unsicher. In den Wintermonaten bei Glatteisbildung kommt in der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr hinzu. Eine ausreichende Beleuchtung des angegebenen Bereiches erhöht zudem das Sicherheitsgefühl der Bürger.
Ergebnis Drs. Nr.0847/XXI:zurückgezogen
Der Antrag wurde durch den Bezirksverordneten im Hinblick auf den Tier- und Artenschutz zurückgezogen.
Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GUNK)
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/200/XXI)richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am26. April 2023folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. In welchem Zeitraum fand das Projekt statt?
2. Wie lautete die Zielsetzung des Projekts durch das Ordnungsamt?
3. Welche Viertel in Neukölln waren in das Projekt einbezogen?
4. Welche Ergebnisse hat das Ordnungsamt mit Ende des Projekts erzielt?
5. Welche Schlussfolgerungen hat das Ordnungsamt aus dem Projekt gezogen?
6. Wie viele E-Scooter/E-Tretroller bzw. deren Verleiher sind beim Ordnungsamt gemeldet?
7. Wie ist der aktuelle Umgang mit Verkehrsverstößen bzw. Ordnungswidrigkeiten bei Nutzern von E-Scootern/E-Tretrollern?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/200/XXI vom 13.10.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das genannte Modellprojekt fand im vierten Quartal 2021 statt.
Zu 2.:
Zielsetzung des Projektes war das Werben für ein besseres Miteinander im Verkehr, insbesondere auf den Gehwegen. Neben der unzulässigen Nutzung von Gehwegen durch Radfahrende nahm im Jahr 2021 insbesondere die Nutzung von Gehwegen durch E-Scooter auch in Neukölln. Sowohl die Nutzung als auch das verkehrsbehindernde Abstellen der gemieteten Geräte ist unzulässig. Ziel des Modellprojektes war somit einerseits die verstärkte Sensibilisierung für mehr gegenseitige Rücksichtnahme entsprechend §1 StVO und andererseits die verstärkte Kontrolle der Gehwege durch das Ordnungsamt.
Zu 3.:
Das Modellprojekt wurde im Ortsteil Neukölln durchgeführt. Dort bestanden und bestehen die meisten Raumkonflikte auf den Gehwegen. Dabei wurden an fünf Stellen Piktogramme auf den Gehwegen angebracht, die für das Einhalten der geltenden Verkehrsregeln warben. Parallel wurden auf Deutsch und Englisch entsprechende Informationen insbesondere über die social media-Kanäle des Bezirksamtes ausgespielt. Das Ordnungsamt führte zusätzlich zum regulären Streifendienst 10 Schwerpunktkontrollen durch.
Zu 4.:
Das Projekt ist insgesamt sehr positiv verlaufen. Die Piktogramme haben erstmal sehr positiv gewirkt, häufig sind Radfahrende bzw. E-Scooter-Fahrende an den Piktogrammen abgestiegen oder haben auf den Radweg gewechselt. Die Reaktionen aus der Bevölkerung waren ebenfalls recht positiv. Die Piktogramme zeigten durchgestrichene E-Scooter bzw. Fahrräder und wurden einigen der problematischsten Stellen im Norden Neuköllns aufgebracht. Die Online-Posts haben ein vergleichsweise positives Echo bewirkt und konnten eine hohe Reichweite generieren. Das Ordnungsamt fertigte im Jahr 2021 insgesamt 417 Anzeigen wegen falsch abgestellter E-Scooter sowie 1.460 Anzeigen gegen Radfahrende auf dem Gehweg. Eine Auswertung ausschließlich für den Modellzeitraum konnte aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen.
Zu 5.:
Das Bezirksamt bewertete das Modellprojekt als erfolgreich. Die erwünschte Sensibilisierung und eine partielle Verhaltensveränderung an den Piktogrammen wurden erreicht. Das Modellprojekt kann insofern als Beleg dienen, dass niedrigschwellige Interventionen im Verkehrsraum zu einer Änderung des Verhaltens und damit zu mehr Rücksichtnahme führen können. Aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft im Jahr 2022 sowie notwendiger Priorisierungen konnte das Modellprojekt nicht fortgesetzt bzw. ausgeweitet werden.
Zu 6.:
Dem Bezirksamt liegen dazu keine Daten vor, da eine Anmeldung bzw. die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis nicht gegenüber dem Bezirksamt Neukölln erfolgt.
Zu 7.:
Bei ordnungswidrigem Abstellen von E-Scootern erfolgt auch weiterhin eine Anzeige durch das Ordnungsamt. Darüber hinaus überwacht und ahndet das Ordnungsamt Verkehrsverstöße im Rahmen seiner Zuständigkeit.
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0771/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am26. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
Wie viele Gewerbekontrollen wurden im Bezirk Neukölln im Vorfeld von Silvester 2022/2023 in Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk durchgeführt?
Welche Verstöße wurden hierbei festgestellt? Bitte eine Nennung der Anzahl und der Art der Verstöße in den Verkaufsstellen.
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0771/XXI vom 26.04.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Zeitraum 29.12.2022 bis 31.12.2022 hat der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Neukölln 73 Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk auf Einhaltung des Sprengstoffgesetzes überprüft.
Zu 2.:
Dabei wurden insgesamt drei Verstöße gegen die Aufsichts- und Lagerungsvorschriften festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden in diesem Zusammenhang:
– ein Betrieb amtlich geschlossen und versiegelt
– in einem Betrieb zum Verkauf angebotene Feuerwerkskörper sichergestellt
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antisemitischen und israelfeindlichen Parolen, die während einer Demonstration palästinensischer Gruppen um das Osterwochenende in Neukölln skandiert wurden, aufs Schärfste.
Erneut hat in Neukölln bei einer Demonstration palästinensisch-arabischer Gruppen ein Mob gegen Israel als Staat und gegen jüdische Mitbürger in Berlin gehetzt. Wie bereits im Mai 2021 skandierten die Demonstranten Parolen wie „Tod den Juden“ sowie „Tod Israel“. Damit ist der Tatbestand der Volksverhetzung gegeben und der Staatsschutz muss mit Hochdruck gegen die Täter ermitteln.
Die BVV Neukölln darf diese Vorgänge nicht kommentarlos stehen lassen und muss sich pro Israel und für die Sicherheit unserer jüdischen Mitbürger aussprechen sowie endlich die Voraussetzungen schaffen, um den mittlerweile in Neukölln fast zur Normalität gewordenen arabisch-muslimischen Antisemitismus zu verhindern.
Durch die Politik der schrankenlosen Migration nach Deutschland, die insbesondere Berlin und besonders Neukölln schwer belastet, kommt es fortwährend zu einem importierten Judenhass und öffentlichen Hassbekundungen gegen Israel. Anstatt Schutzsuchenden Asyl zu gewähren, importiert die deutsche Migrationspolitik die Konflikte der Herkunftsländer, so dass die diese auf deutschem Boden ausgetragen werden.
Der offen bekundete Hass auf Israel, der von hier lebenden Arabern und muslimischen Gruppen ausgeht, ist kein Einzelfall und reiht sich in eine unrühmliche Kette von Vorfällen ein, die auch in der BVV vermehrt Thema waren. Anstatt aber die richtigen Konsequenzen zu ziehen und eine migrationspolitische Kehrtwende einzuleiten, verharren die Regierenden im Bezirk, im Land und im Bund bei ihrer falschen Politik der offenen Tür.
Die BVV Neukölln appelliert an das Bezirksamt sowie den Berliner Senat, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um künftige Vorfälle dieser Art zu verhindern.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/196/XXI)richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am18. April 2023folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele Bienenstandorte gibt es wo im Bezirk?
2. Bei wie vielen der Bienenstandorte handelt es sich um private Imkereien?
3. Unterhält der Bezirk eigene Imkereien bzw. pflegt er Bienenstandorte?
4. Gab es vor der aktuellen Seuche in den letzten Jahren vergleichbaren Krankheitsbefall bei in den Neuköllner Bienenstandorten (wenn ja, bitte nach Krankheiten und Jahren aufschlüsseln)?
5. Gibt es für Fälle von Krankheitsbefall in den Bienenstandorten ein Notfallmanagement-Programm des Bezirksamts?
6. Plant das Bezirksamt weitergehende Maßnahmen als die Einrichtung von Sperrgebieten in den betroffenen Bienenstandorten?
7. Plant das Bezirksamt ein Präventionsprogramm, um künftig Seuchen in den Bienenstandorten zu vermeiden (wenn ja, inwiefern; Falls nein, weshalb)?
8. Gibt es Überlegungen oder konkrete Planungen seitens des Bezirksamts, für einen Ausbau der Bienenstandorte im Bezirk?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/196/XXI vom 01.06.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann ,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Bezirk Neukölln sind ca. 400 Bienenstandorte amtlich registriert, die sich in der Fläche des Gesamtbezirk verteilen. Darüber hinaus ist ein Anteil nicht registrierter Bienenhaltungen anzunehmen.
Zu 2.:
Die veterinärrechtliche Registrierungspflicht und das resultierende Bienenregister unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen privaten und gewerblichen Bienenhaltungen. Überwiegend erfolgte die Registrierung durch natürliche Personen.
Zu 3.:
Eine Anzeige der Bienenhaltung durch das Bezirksamt Neukölln ist nicht registriert.
Zu 4.:
Seit 2014 wurden im Bezirk wiederkehrend Verdachts- und Ausbruchsfälle der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Zu 5.:
Grundsätzlich erfolgen bei Verdacht oder Feststellung anzeigepflichtiger Tierseuchen unverzüglich amtstierärztliche Maßnahmen zur epidemiologischen Ermittlung und ggf. zur Bekämpfung der betreffenden Tierseuchen. Damit einhergehend erfolgt eine organisatorische Anpassung und anlassbezogen eine Aufgaben Priorisierung im Fachbereich VetLeb.
Im Fall der anzeigepflichtigen Bienenseuchen besteht, im Gegensatz z.B. zur Tollwut oder der Geflügelpest, kein zoonotisches Potential. d.h. es existiert kein Risiko einer Ansteckungsmöglichkeit oder gesundheitlicher Schaden der Bevölkerung.
Zu 6.:
Die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung von Sperrbezirken um und einhergehenden Restriktionen für die betroffenen Bienenhaltungen sind selbstverständlich nur ein Bestandteil der amtstierärztlichen Aufgaben. So erfolgen die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen aller Bienenstandorte im Sperrbezirk. Auch wurde amtstierärztlich verfügt, dass alle Bienenhalter und Bienenhalterinnen im Sperrbezirk Ihre Kontaktangaben des Bienenregisters überprüfen und Völkerzahlen aktualisieren müssen.
Zu 7.:
Die amtstierärztliche Überwachung der Bienenhaltungen erfolgt von der Ermittlung von bisher nicht erfasster Bienenstandorte, der Registrierung, der Überwachung des Verbringens von Bie- nen innerhalb Berlins bis zum innergemeinschaftlichen Handel (z.B. Bienenköniginnen, Paketbienen, etc.) und der Verdachtsabklärung und Ausbruchsbekämpfung. Sie hat somit prinzipiell immer eine präventive Ausrichtung. Auch die Stärkung der Kommunikation zur Sensibilisierung und Aufklärung der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie der Bevölkerung beim Thema der Tiergesundheit und Tierseuchenprophylaxe ein wichtiges Ziel. Amtstierärztliche Bescheinigungen zum Verbringen von Bienenvölkern aus dem Bezirk werden ausschließlich auf Grundlage einer mikrobiologischen Untersuchung von Futterkranzproben ausgestellt.
Tierhalterinnen und Tierhaltern können und müssen gesetzlich jeden Verdacht einer anzeigepflichtigen Tierseuche bei der Veterinäraufsicht anzeigen, woraufhin eine amtstierärztliche Überprüfung und Ermittlung durchgeführt wird. Im Land Berlin existieren seit Jahren verschiedenen Angebote für Bienenhalterinnen und –halter auf freiwilliger Basis Probenmaterial an das Landesinstitut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf einzusenden. Die Untersuchungskosten werden durch das Land subventioniert und liegen bei ca. 8-16 €/6 Bienenvölker.
Zu 8.:
Diesbezüglich liegen dem Fachbereich VetLeb keine Informationen vor.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/177/XXI)richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am10. Februar 2023folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Findet vor der Ernennung zum Stadtrat oder zur Stadträtin eine gesundheitliche Eignungsprüfung statt?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften.
4. Welche gesundheitlichen Mindestanforderungen muss der Bewerber oder die Bewerberin erfüllen?
5. Wird bei der Untersuchung nur der körperliche Zustand oder auch die psychische Belastbarkeit wie z. B. Stressresistenz, etc. überprüft?
6. Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene Ärzte kommen für diese Art der Untersuchungen in Neukölln in Frage und werden beauftragt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/177/XXI vom 13.04.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Findet vor der Ernennung zum Stadtrat oder zur Stadträtin eine gesundheitliche Eignungsprüfung statt?
Ja
Zu 2.:
Wenn nein, warum nicht?
Entfällt
Zu 3.:
Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage (Bitte benennen sie das Gesetz und die dazugehörigen Paragrafen, ggf. auch Ausführungsvorschriften)?
Welche gesundheitlichen Mindestanforderungen muss der Bewerber oder die Bewerberin erfüllen?
Die gesundheitlichen Mindestanforderungen der amtsärztlichen Untersuchung bei der ZMGA sind der Dienststelle nicht bekannt.
Zu 5.:
Wird bei der Untersuchung nur der körperliche Zustand oder auch die psychische Belastbarkeit wie z. B. Stressresistenz, etc. überprüft?
Siehe meine Antwort zur Frage 4.
Zu 6.:
Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene Ärzte kommen für diese Art der Untersuchungen in Neukölln in Frage und werden beauftragt?
ZMGA beim LAGeSo am Dienstsitz Turmstraße 21 in Berlin-Moabit.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/176/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am10. Februar 2023folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Innerhalb welchen Zeitraums wird ein erkrankter Stadtrat oder eine erkrankte Stadträtin aus Fürsorgegründen zu einem Gespräch durch den Dienstherrn eingeladen?
2. Ist dies bei einem erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin bereits umgesetzt worden?
3. Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
4. Ab welcher Erkrankungsdauer werden Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Stadtrates oder einer Stadträtin ergriffen?
5. Wie sehen diese Maßnahmen aus? Bitte chronologisch auflisten.
6. Wurde, wird oder werden entsprechende Maßnahmen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit für einen erkrankten Stadtrat oder einer erkrankten Stadträtin im Bezirk Neukölln umgesetzt?
7. Wenn ja, welche? Wenn nein, bitte um eine Begründung, warum nicht?
8. Welche amtsärztlichen Dienststellen innerhalb und außerhalb von Neukölln oder externe dafür zugelassene bzw. fachspezifische Ärzte kommen für die Untersuchung/Überprüfung der Dienstfähigkeit im Bezirk Neukölln in Frage und werden beauftragt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln:KA/176/XXI vom 24.04.2023
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Regelungen und Fristen des § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) können auch für Beamt:innen auf Zeit Anwendung finden.
Zu 2.:
Entsprechende Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz.
Zu 3.:
s. Antwort zu Frage 2.
Zu 4.:
Nach § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) werden Maßnahmen ergriffen, sofern binnen sechs Monaten ein Erkrankungszeitraum von mind. drei Monaten vorliegt.
Zu 5.:
In der Regel erhält die zentrale medizinische Gutachtenstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (ZMGA – LAGeSo) einen Untersuchungsauftrag für eine amtsärztliche Untersuchung.
Zu 6.:
Entsprechende Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz.
Zu 7.:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Zu 8.:
ZMGA beim LAGeSo am Dienstsitz Turmstraße 21 in Berlin-Moabit.