Ergebnisse aus dem Pilotprojekt „#BESSERMITEINANDER“ zur Kontrolle und Zonenausweisungen für E-Scooter/E-Tretroller in Neukölln  

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/200/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In welchem Zeitraum fand das Projekt statt? 

2. Wie lautete die Zielsetzung des Projekts durch das Ordnungsamt? 

3. Welche Viertel in Neukölln waren in das Projekt einbezogen? 

4. Welche Ergebnisse hat das Ordnungsamt mit Ende des Projekts erzielt? 

5. Welche Schlussfolgerungen hat das Ordnungsamt aus dem Projekt gezogen? 

6. Wie viele E-Scooter/E-Tretroller bzw. deren Verleiher sind beim Ordnungsamt gemeldet? 

7. Wie ist der aktuelle Umgang mit Verkehrsverstößen bzw. Ordnungswidrigkeiten bei Nutzern von E-Scootern/E-Tretrollern? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/200/XXI vom 13.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das genannte Modellprojekt fand im vierten Quartal 2021 statt. 

Zu 2.: 

Zielsetzung des Projektes war das Werben für ein besseres Miteinander im Verkehr, insbesondere auf den Gehwegen. Neben der unzulässigen Nutzung von Gehwegen durch Radfahrende nahm im Jahr 2021 insbesondere die Nutzung von Gehwegen durch E-Scooter auch in Neukölln. Sowohl die Nutzung als auch das verkehrsbehindernde Abstellen der gemieteten Geräte ist unzulässig. Ziel des Modellprojektes war somit einerseits die verstärkte Sensibilisierung für mehr gegenseitige Rücksichtnahme entsprechend §1 StVO und andererseits die verstärkte Kontrolle der Gehwege durch das Ordnungsamt. 

Zu 3.: 

Das Modellprojekt wurde im Ortsteil Neukölln durchgeführt. Dort bestanden und bestehen die meisten Raumkonflikte auf den Gehwegen. Dabei wurden an fünf Stellen Piktogramme auf den Gehwegen angebracht, die für das Einhalten der geltenden Verkehrsregeln warben. Parallel wurden auf Deutsch und Englisch entsprechende Informationen insbesondere über die social media-Kanäle des Bezirksamtes ausgespielt. Das Ordnungsamt führte zusätzlich zum regulären Streifendienst 10 Schwerpunktkontrollen durch. 

Zu 4.: 

Das Projekt ist insgesamt sehr positiv verlaufen. Die Piktogramme haben erstmal sehr positiv gewirkt, häufig sind Radfahrende bzw. E-Scooter-Fahrende an den Piktogrammen abgestiegen oder haben auf den Radweg gewechselt. Die Reaktionen aus der Bevölkerung waren ebenfalls recht positiv. Die Piktogramme zeigten durchgestrichene E-Scooter bzw. Fahrräder und wurden einigen der problematischsten Stellen im Norden Neuköllns aufgebracht. Die Online-Posts haben ein vergleichsweise positives Echo bewirkt und konnten eine hohe Reichweite generieren. Das Ordnungsamt fertigte im Jahr 2021 insgesamt 417 Anzeigen wegen falsch abgestellter E-Scooter sowie 1.460 Anzeigen gegen Radfahrende auf dem Gehweg. Eine Auswertung ausschließlich für den Modellzeitraum konnte aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen. 

Zu 5.: 

Das Bezirksamt bewertete das Modellprojekt als erfolgreich. Die erwünschte Sensibilisierung und eine partielle Verhaltensveränderung an den Piktogrammen wurden erreicht. Das Modellprojekt kann insofern als Beleg dienen, dass niedrigschwellige Interventionen im Verkehrsraum zu einer Änderung des Verhaltens und damit zu mehr Rücksichtnahme führen können. Aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft im Jahr 2022 sowie notwendiger Priorisierungen konnte das Modellprojekt nicht fortgesetzt bzw. ausgeweitet werden. 

Zu 6.: 

Dem Bezirksamt liegen dazu keine Daten vor, da eine Anmeldung bzw. die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis nicht gegenüber dem Bezirksamt Neukölln erfolgt. 

Zu 7.: 

Bei ordnungswidrigem Abstellen von E-Scootern erfolgt auch weiterhin eine Anzeige durch das Ordnungsamt. Darüber hinaus überwacht und ahndet das Ordnungsamt Verkehrsverstöße im Rahmen seiner Zuständigkeit. 

In Vertretung: Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Kontrollen im Zuge des Böllerverkaufs vor Silvester

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 0771/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Gewerbekontrollen wurden im Bezirk Neukölln im Vorfeld von Silvester 2022/2023 in Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk durchgeführt?
  2. Welche Verstöße wurden hierbei festgestellt? Bitte eine Nennung der Anzahl und der Art der Verstöße in den Verkaufsstellen.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0771/XXI vom 26.04.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Zeitraum 29.12.2022 bis 31.12.2022 hat der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Neukölln 73 Verkaufsstellen von Silvesterfeuerwerk auf Einhaltung des Sprengstoffgesetzes überprüft. 

Zu 2.: 

Dabei wurden insgesamt drei Verstöße gegen die Aufsichts- und Lagerungsvorschriften festgestellt und zur Anzeige gebracht. 

Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurden in diesem Zusammenhang: 

– ein Betrieb amtlich geschlossen und versiegelt 

– in einem Betrieb zum Verkauf angebotene Feuerwerkskörper sichergestellt 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Ausbruch Bienenseuche in Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/196/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. April 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Bienenstandorte gibt es wo im Bezirk? 

2. Bei wie vielen der Bienenstandorte handelt es sich um private Imkereien? 

3. Unterhält der Bezirk eigene Imkereien bzw. pflegt er Bienenstandorte? 

4. Gab es vor der aktuellen Seuche in den letzten Jahren vergleichbaren Krankheitsbefall bei in den Neuköllner Bienenstandorten (wenn ja, bitte nach Krankheiten und Jahren aufschlüsseln)? 

5. Gibt es für Fälle von Krankheitsbefall in den Bienenstandorten ein Notfallmanagement-Programm des Bezirksamts? 

6. Plant das Bezirksamt weitergehende Maßnahmen als die Einrichtung von Sperrgebieten in den betroffenen Bienenstandorten? 

7. Plant das Bezirksamt ein Präventionsprogramm, um künftig Seuchen in den Bienenstandorten zu vermeiden (wenn ja, inwiefern; Falls nein, weshalb)? 

8. Gibt es Überlegungen oder konkrete Planungen seitens des Bezirksamts, für einen Ausbau der Bienenstandorte im Bezirk? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/196/XXI vom 01.06.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann ,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Im Bezirk Neukölln sind ca. 400 Bienenstandorte amtlich registriert, die sich in der Fläche des Gesamtbezirk verteilen. Darüber hinaus ist ein Anteil nicht registrierter Bienenhaltungen anzunehmen.

Zu 2.:

Die veterinärrechtliche Registrierungspflicht und das resultierende Bienenregister unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen privaten und gewerblichen Bienenhaltungen. Überwiegend erfolgte die Registrierung durch natürliche Personen.

Zu 3.:

Eine Anzeige der Bienenhaltung durch das Bezirksamt Neukölln ist nicht registriert.

Zu 4.:

Seit 2014 wurden im Bezirk wiederkehrend Verdachts- und Ausbruchsfälle der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Zu 5.:

Grundsätzlich erfolgen bei Verdacht oder Feststellung anzeigepflichtiger Tierseuchen unverzüglich amtstierärztliche Maßnahmen zur epidemiologischen Ermittlung und ggf. zur Bekämpfung der betreffenden Tierseuchen. Damit einhergehend erfolgt eine organisatorische Anpassung und anlassbezogen eine Aufgaben Priorisierung im Fachbereich VetLeb.

Im Fall der anzeigepflichtigen Bienenseuchen besteht, im Gegensatz z.B. zur Tollwut oder der Geflügelpest, kein zoonotisches Potential. d.h. es existiert kein Risiko einer Ansteckungsmöglichkeit oder gesundheitlicher Schaden der Bevölkerung.

Zu 6.:

Die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung von Sperrbezirken um und einhergehenden Restriktionen für die betroffenen Bienenhaltungen sind selbstverständlich nur ein Bestandteil der amtstierärztlichen Aufgaben. So erfolgen die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen aller Bienenstandorte im Sperrbezirk. Auch wurde amtstierärztlich verfügt, dass alle Bienenhalter und Bienenhalterinnen im Sperrbezirk Ihre Kontaktangaben des Bienenregisters überprüfen und Völkerzahlen aktualisieren müssen.

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Zu 7.:

Die amtstierärztliche Überwachung der Bienenhaltungen erfolgt von der Ermittlung von bisher nicht erfasster Bienenstandorte, der Registrierung, der Überwachung des Verbringens von Bie- nen innerhalb Berlins bis zum innergemeinschaftlichen Handel (z.B. Bienenköniginnen, Paketbienen, etc.) und der Verdachtsabklärung und Ausbruchsbekämpfung. Sie hat somit prinzipiell immer eine präventive Ausrichtung. Auch die Stärkung der Kommunikation zur Sensibilisierung und Aufklärung der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie der Bevölkerung beim Thema der Tiergesundheit und Tierseuchenprophylaxe ein wichtiges Ziel. Amtstierärztliche Bescheinigungen zum Verbringen von Bienenvölkern aus dem Bezirk werden ausschließlich auf Grundlage einer mikrobiologischen Untersuchung von Futterkranzproben ausgestellt.

Tierhalterinnen und Tierhaltern können und müssen gesetzlich jeden Verdacht einer anzeigepflichtigen Tierseuche bei der Veterinäraufsicht anzeigen, woraufhin eine amtstierärztliche Überprüfung und Ermittlung durchgeführt wird.
Im Land Berlin existieren seit Jahren verschiedenen Angebote für Bienenhalterinnen und –halter auf freiwilliger Basis Probenmaterial an das Landesinstitut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf einzusenden. Die Untersuchungskosten werden durch das Land subventioniert und liegen bei ca. 8-16 €/6 Bienenvölker.

Zu 8.:

Diesbezüglich liegen dem Fachbereich VetLeb keine Informationen vor.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Massive Angriffe auf Polizei- und Feuerwehr-Einsatzkräfte im Bezirk Neukölln an Silvester 2022

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/171/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Januar 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele polizeiliche Festnahmen erfolgten in der Silvesternacht im Bezirk Neukölln? 

2. Aus welchen Gründen erfolgten diese Festnahmen (Bitte um eine Aufschlüsselung der Anlässe, die zu den Festnahmen geführt haben)? 

3. Befinden sich die in der Silvesternacht festgenommenen Personen noch in Haft? Wenn ja, wie viele Personen? 

4. Wie viele der festgenommenen Personen waren nach derzeitigen Erkenntnissen minderjährig? 

5. Wie viele der Festgenommenen hatten nach derzeitigen Erkenntnissen einen Migrationshintergrund? 

6. Wie viele Festgenommene mit deutschem Pass hatten nach derzeitigen Kenntnisstand einen Migrationshintergrund? 

7. Wie lauten die Vornamen der festgenommenen Deutschen Staatsbürger? 

8. DPolG-Bundeschef Rainer Wendt sagte im FOCUS-online-Interview vom 03.01.2023: „Bei vielen Einsatzkräften ist der Eindruck vorherrschend, dass Gruppen junger Männer mit Migrationshintergrund bei diesen Ausschreitungen weit überrepräsentiert sind.“ Wie positioniert sich das Bezirksamt zu dieser Aussage? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/171/XXI vom 26.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 7.: 

Das Bezirksamt muss abermals darum bitten, sich den Aufgabenkatalog des Bezirksamtes zu vergegenwärtigen. Wie Sie wissen, gehören Polizei- und Feuerwehreinsätze nicht dazu. Dementsprechend entziehen sich die erbetenen Auskünfte der Kenntnis des Bezirksamtes. 

Zu 8.: 

Das Bezirksamt sieht es nicht als seine Aufgabe an, sich zu den Hunderten Presseverlautbarungen zu positionieren, die im Zusammenhang mit den gewalttätigen Vorkommnissen in der Silvesternacht zu verzeichnen waren. Ohne konkret auf die in Rede stehende Aussage einzugehen, vertritt das Bezirksamt die Auffassung, dass eine Fokussierung auf den Migrationshintergrund der Täter nicht zielführend ist.

In Neukölln leben über 161.000 Menschen mit Migrationshintergrund. Der überwiegende Teil davon wünscht sich einfach nur ein friedliches Leben und ein Großteil gehört auch zu denjenigen, die Opfer der Gewalt waren. Insoweit verschleiert die Debatte um den Migrationshintergrund das eigentliche Problem.

Die Gewalttäter eint, dass sie aus Brennpunktkiezen kommen. Insoweit sollte nicht über Vornamen und Staatsangehörigkeiten geredet werden, sondern darüber, was in den Brennpunktkiezen zu tun ist. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Social-Media Beiträge

Neuköllner Stadträtin lässt Mitarbeiter nicht an Clan-Razzia teilnehmen 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 0658/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 14. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie positioniert sich das Bezirksamt dazu, dass ein Bezirksstadtrat seinen Mitarbeitern die Teilnahme an Verbundeinsätzen untersagt und so ggf. die Feststellung von Gewerbeverstößen oder sogar Straftaten verhindert?
  2. Wenn eine Gewerbekontrolle von Shisha-Bars und Spätis als stigmatisierend angesehen wird, trifft dies auf alle Geschäfte von Personen zu, die einen Migrationshintergrund haben und sollten in diesen Geschäftsbereichen daher die Kontrollen ebenfalls unterbleiben?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0658/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt legt in Hinblick auf die Überschrift Ihrer Anfrage zunächst zum wiederholten Male Wert auf die Feststellung, dass es nicht an Razzien, sondern an Verbundeinsätzen teilnimmt. Unabhängig davon widerspricht die in Rede stehende Anweisung der Dezernentin des Geschäftsbereiches Ordnungsamt der grundsätzlichen Haltung des Bezirksamtes, eine gute und unterstützende Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen des Landes Berlins und des Bundes zu pflegen.

Diese Zusammenarbeit ist darüber hinaus integraler Bestandteil des vom Bezirksamt mit angeregten und vom Land Berlin umgesetzten 5-Punkte-Plans zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität in Berlin. Das Bezirksamtskollegium befindet sich zum weiteren Vorgehen im Austausch.

Zu 2.:

Frau Bezirksstadträtin Nagel hat mir zu dieser Teilfrage die folgende Antwort zukommen lassen. Der Stadträtin für Ordnung ist an sorgfältigen, respektvollen und flächendeckenden Kontrollen aller kontrollpflichtigen Gewerbe in Neukölln gelegen. Weder die Kontrolle von Spätis und Shisha-Bars noch von anderem Gewerbe stand je infrage oder wurde verhindert.

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Trinkwassernotbrunnen / Straßenbrunnen im Bezirk Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/159/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 6. Dezember 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele öffentliche Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser im Katastrophenfall gibt es aktuell im Bezirk Neukölln? 

2. Wie viele öffentliche Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind davon derzeit funktionsfähig? 

3. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind das pro 10.000 Einwohner im Bezirk Neukölln? 

4. Wie viele der vorhandenen Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen im Bezirk Neukölln funktionieren auch nach einem länger andauernden Stromausfall unabhängig vom Stromnetz, beispielsweise durch Handbetrieb? 

5. Wie viele neue Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen sind im Rahmen des Katastrophenschutzes in den Jahren 2023 und 2024 geplant? 

6. Wie viel kostet der Bau eines Trinkwassernotbrunnens/Straßenbrunnens? 

7. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen wurden seit dem Jahr 2012 im Bezirk Neukölln gebaut? 

8. Wie viele Trinkwassernotbrunnen/Straßenbrunnen wurden seit dem Jahr 2012 im Bezirk Neukölln stillgelegt bzw. abgebaut? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/159/XXI vom 24.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. 

Im Bezirk Neukölln gibt es im öffentlichen Straßenland zum gegenwärtigen Zeitpunkt 217 Brunnen. Davon sind 173 landeseigene Brunnen und 44 Brunnen in der Verantwortung des Bundes (Bundesamt für Bevölkerungsschutz), für deren Betrieb und Unterhaltung insgesamt der Bezirk zuständig ist. Die Mehrzahl der Brunnen verfügt dabei über keine Trinkwasserqualität. 

Zu 2. 

Davon sind aktuell 156 Brunnen wasserführend (113 Landesbrunnen und 43 Bundesbrunnen). Zum Vergleich: im Jahr 2019 waren nur 78 Brunnen im Bezirk wasserführend (62 Landesbrun-nen und 16 Bundesbrunnen). 

Im Jahr 2019 wurde daher für die Landesbrunnen eine Maßnahme in das Investitionsprogramm aufgenommen, um die nicht funktionsfähigen Brunnen (kein Wasser oder technisch überaltert, so dass die Instandsetzung auf Grund fehlender Ersatzteile nicht mehr möglich ist) wieder in Betrieb nehmen zu können bzw. defekte Brunnen wieder instand zu setzen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Versorgung im Katastrophenfall mit Trink- und Brauchwasser.

Mittel für die Instandsetzung der Bundesbrunnen werden durch die zuständige Senatsverwaltung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz beantragt und genehmigt. 

Die bezirkliche Investitionsmaßnahme wurde im Jahr 2020 begonnen, die Fertigstellung ist für 2023 vorgesehen. Es ist vorgesehen, in diesem Jahr aus Investitions- sowie bezirkseigenen Unterhaltungsmitteln noch etwa 30 Landesbrunnen instand zu setzen bzw. zu reparieren. 

Es muss insgesamt auch berücksichtigt werden, dass trotz der hohen Zahl wieder funktionstüchtig gemachter Brunnen immer wieder auch Brunnen kaputtgehen. So wurden z.B. im Jahr 2020 insgesamt 43 Brunnen wieder funktionstüchtig gemacht, in etwa gleichen Umfang sind aber auch Defekte an anderen Brunnen hinzugekommen. Die hinlänglich bekannten Krisen, Lieferschwierigkeiten, Materialengpässe, stark steigende Kosten sowie der Mangel an Fachfirmen erschweren gleichwohl die weitere positive Entwicklung in Neukölln. 

Zu 3. 

Je 10.000 Einwohner*innen stehen bei etwa 330.000 Einwohner*innen im Bezirk mathematisch demnach rund 6,6 Brunnen (rund 4,7 bei den aktuell funktionierenden Brunnen) zur Verfügung. 

Zu 4. 

Alle vorhandenen Trinkwassernotbrunnen / Straßenbrunnen in Neukölln lassen sich im Handbetrieb bedienen. 

Zu 5. 

Die Zuständigkeit ist mit der Änderung der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (ZustKat AZG zu § 4 Abs. 1 Satz 1 – Nr. 10 Abs. 11) seit dem 01.07.22 an die Hauptverwaltung übertragen worden. 

Für eine Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen. 

Zu 6. 

Für einen Brunnenneubau inklusive Neubohrung sind je nach Tiefe des Brunnens und des Grundwasserleiters (Gesteinskörper mit Hohlräumen, der zur Leitung von Grundwasser geeignet ist) im Mittel etwa 55.000 € einzuplanen. 

Zu 7. 

Seit 2012 sind in Neukölln vier vorhandene Brunnenstandorte (versiegte Brunnen) neu überbohrt und gebaut worden. 

Zu 8. 

Seit 2012 sind acht Standorte stillgelegt bzw. abgebaut worden. Von den vorhandenen 217 Brunnenstandorten sind damit insgesamt aktuell 21 Brunnen (alle versandet) neu zu bohren. 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 1)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/151/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Tierschutzorganisationen sind im Bezirk Neukölln angesiedelt (Bitte aufzählen)? 
  2. Wie werden die Tierschutzorganisationen auf den Bezirksseiten beworben? 
  3. Welche Leistungen und/oder Fördermittel bietet das Bezirksamt den in Neukölln ansässigen Tierschutzorganisationen als Unterstützung an? 
  4. Welche Igelvereine und Igelauffangstationen gibt es im Bezirk Neukölln und wie hoch sind ihre Aufnahmekapazitäten? 
  5. Welche anderen Maßnahmen zieht das Bezirksamt in Erwägung, um in Not geratenen Igeln zu helfen, durch den Winter zu kommen (Falls Frage 3 negativ)? 
  6. Wie viele Zoos und gewerbliche Zurschaustellung von Tieren sind im Bezirk Neukölln angemeldet? 
  7. Wie oft fanden in den letzten 2 Jahren in diesen Einrichtungen Kontrollen statt (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 
  8. Gibt es Gewerbebetriebe mit landwirtschaftlichen Nutztieren im Bezirk Neukölln (Bitte aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/151/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

VetLeb führt keine Übersicht zu allen Tierschutzorganisationen im Bezirk, da hierfür keine Gesetzesgrundlage besteht. 

Zu 2.: 

Im Bereich VetLeb liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 

Zu 3.: 

Für die Unterstützung von Tierschutzorganisationen durch Fördermittel durch die bezirklichen Veterinärämter besteht kein gesetzlicher Auftrag. 

Zu 4.: 

Im Bereich VetLeb liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 

Zu 5.: 

Keine Maßnahmen durch VetLeb vorgesehen. 

Zu 6.: 

Zwei. 

Zu 7.: 

Es wurden zwei Kontrollen durchgeführt. 

Zu 8.: 

Ein Betrieb (Milchhof Mendler) 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 2)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/152/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Gibt es Labore, in denen im Bezirk Neukölln Tierversuche durchgeführt werden? 
  2. Falls ja, mit welchen Tieren wird dort geforscht? 
  3. Zu welchem Zweck wird in diesen Tierversuchslaboren geforscht? 
  4. Wie oft wurden die Tierversuchslabore in den letzten 2 Jahren kontrolliert? 
  5. Gab es bei den Kontrollen der Tierversuchslabore Beanstandungen (Bitte nach den Jahren und der Art der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  6. Wie viele Versuchstiere gibt es im Bezirk Neukölln? 
  7. Gab es unter den Versuchstieren im Bezirk Neukölln in den letzten 2 Jahren Todesfälle? 
  8. Falls ja, wie viel Tiere sind in den letzten 2 Jahren verendet (Bitte nach den Jahren und der Tierart aufschlüsseln)? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/152/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. – 8.: 

Tierversuche fallen nicht in die Zuständigkeit der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelämter. Daher Fehlanzeige. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 3)

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/153/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Gewerbe mit Tiertransporten in Verbindung wirtschaftlicher Tätigkeit sind im Bezirk Neukölln angemeldet (Bitte eine Aufzählung der Gewerbetreibenden)? 
  2. Wie oft wurde in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 in diesen Gewerbebetrieben Kontrollen durchgeführt (Bitte nach den Jahren der Anzahl der Kontrollen und der Art der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  3. Gibt es im Bezirk Neukölln angemeldete Tötungsstationen von Nutztieren (Wenn ja, bitte die Tötungsstationen auflisten)? 
  4. Wie oft wurden im Jahr im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 die Tötungsstationen von Nutztieren kontrolliert (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 
  5. Wie oft wurden im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 die Tötungsstationen nach Kontrollen beanstandet (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Beanstandungen aufschlüsseln)? 
  6. Welche Art der Beanstandungen wurden im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021 bei Kontrollen von Tötungsstationen festgestellt (Bitte nach den Jahren und den Arten der Beanstandun-gen aufschlüsseln)? 
  7. Nach welchen Kriterien werden die Tötungsstationen von Nutztieren kontrolliert? 
  8. Welche Leistungen bietet das Bezirksamt finanziell in Not geratenen Tierhaltern an, damit diese nicht gezwungen sind, ihre Tiere ins Tierheim zu geben? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/153/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Drei Betriebe (Gerhard Richter, Jörg Sommerer, Bernd-Uwe Nallaweg). 

Zu 2.: 

2018: 0 

2019: 4 (drei im Zuge der Zulassungserteilung/-verlängerung und eine anlassbezogene, alle ohne Beanstandung) 

2020: 0 

2021: 0 

Zu 3. – 7.: 

Keine, daher Fehlanzeige für die Fragen 4.bis 7. 

Zu 8.: 

Kein gesetzlicher Auftrag der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Tierschutz geht uns alle an! (Teil 4)

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/154/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Anzeigen wurden im Bezirk Neukölln in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 wegen gesetzlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der aufgenommenen Anzeigen aufschlüsseln)? 
  2. Wie viele juristische Verfahren in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 wurden wegen gesetzlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eröffnet (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der juristischen Verfahren aufschlüsseln)? 
  3. Wie viele Tiere mussten in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln aufgrund von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in Obhut genommen werden (Bitte eine Auflistung nach den jeweiligen Jahren, der Anzahl und der Art der Tiere)? 
  4. Wie viele Fälle von illegalem Tierhandel gab es 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln (Bitte eine tabellarische Auflistung nach den jeweiligen Jahren und den jeweiligen Tierarten)? 
  5. Wie viele Anzeigen aufgrund von illegalem Tierhandel wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 im Bezirk Neukölln erstattet (Bitte eine tabellarische Auflistung nach den jeweiligen Jahren und der jeweiligen Tierart die betroffen war)? 
  6. Wie und auf welchem Wege wurden Tiere aus illegalem Tierhandel angeboten? 
  7. Was weiß das Bezirksamt Neukölln über Verkaufswege und übliche Verkaufspraktiken im illegalen Tierhandel? 
  8. Was tut das Bezirksamt, um den illegalen Tierhandel zu stoppen oder schon im Vorfeld zu verhindern? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/154/XXI vom 05.01.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

2018 – Tierschutzanzeigen: 212 

2019 – Tierschutzanzeigen: 175 

2020 – Tierschutzanzeigen: 156 

2021 – Tierschutzanzeigen: 246 

Zu 2.: 

2018: 7 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 8 Verwaltungsverfahren 

2019: 13 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 28 Verwaltungsverfahren 

2020: 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 11 Verwaltungsverfahren 

2021: 20 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 33 Verwaltungsverfahren 

Zu 3.: 

2021: 40 Tiere 

2022: 33 Tiere 

Für die Jahre 2021/2022 ist keine Aussage zu Einziehungen möglich. 

Für die Unterstützung von Tierschutzorganisationen durch Fördermittel durch die bezirklichen Veterinärämter besteht kein gesetzlicher Auftrag. 

Zu 4. und 5.: 

Aufgrund fehlender Möglichkeiten zur statistischen Auswertung nach den angefragten Parametern können hierzu keine Angaben gemacht werden. 

Zu 6.: 

Allgemein werden Tiere u.a. grenzüberschreitend nach Berlin verbracht, teils an Weiterverkäufer abgegeben und über alle denkbaren Kanäle zum Verkauf angeboten. Sehr häufig geschieht dies über Internetportale, teilweise Angebote in Kiosken oder auf der Straße. 

Zu 7.: 

VetLeb ermittelt bei allen eingehenden Hinweisen anlassbezogen und vernetzt sich dabei mit anderen Überwachungsbehörden. Weiter erfolgt die Sensibilisierung der Bevölkerung. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Polizei- und Feuerwehreinsätze im Bezirk Neukölln am Halloween-Abend

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (0594/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. In wie vielen Fällen kam es in diesem Jahr im Zusammenhang mit Halloween zu Polizei- und Feuerwehreinsätzen im Bezirk Neukölln?

2. Gab es bei diesen Einsätzen Personen- oder Sachschäden, bzw. Angriffe auf Einsatzkräfte?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0594/XXI vom 16.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage zusammenfassen wie folgt: 

Das Bezirksamt muss abermals darum bitten, sich den Aufgabenkatalog des Bezirksamtes zu vergegenwärtigen. Wie Sie sicherlich wissen, gehören Polizei- und Feuerwehreinsätze nicht dazu. Dementsprechend entziehen sich die erbetenen Auskünfte der Kenntnis des Bezirksamtes. 

Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Berlin frisst sich weiter in die Fläche – wie steht es um die Entsiegelung der Bodenflächen im Bezirk Neukölln?

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage (0564/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. November 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viel Grundfläche in qm konnte seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln entsiegelt werden? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.

2. Wie viel Grundfläche wurde seit dem Jahr 2016 im Bezirk Neukölln durch bauliche und sonstige Maßnahmen versiegelt? Bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln.

3. Wie viel Grundfläche in qm wird durch die Baumaßnahmen in den Buckower Feldern, dem RIAS- Gelände und der Mohriner Allee versiegelt?

4. Wie viel Grundfläche wird als Ausgleichsmaßnahme dieser 3 Bauflächen entsiegelt und wo befinden sich die entsprechend entsiegelten Flächen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 0564/XXI vom 14.12.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Die erfragten Sachverhalte entziehen sich der Kenntnis des Bezirksamtes, da hierzu keine entsprechenden Statistiken geführt werden und entsprechend keine Daten dazu vorliegen. 

Zu 3. und 4.: 

Der Bebauungsplan 8-66 für die „Buckower Felder“ wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-66 beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 47.442 m2 vollversiegelte Fläche (bauliche Anlagen, Straßen) und 12.147 m2 teilversiegelte Fläche (Wege und Zufahrten, die nur in luft- und wasserdurchlässigem Aufbau zulässig sind). Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 30 % des Plangebietes. Entsiegelungsmaßnahmen finden dort nicht statt, da die bisher versiegelten Flächen im Straßenraum weiter versiegelt bleiben und auf den ehemaligen Feldflächen keine versiegelten Flächen vorhanden waren. 

Der Bebauungsplan 8-9bab für die Grundstücke Mohriner Allee 119, 123, 127/129A und 133 wurde vom Bezirksamt Neukölln bearbeitet und festgesetzt. Laut Begründung zum Bebauungsplan 8-9bab beträgt die maximal zulässige Neuversiegelung im Geltungsbereich insgesamt 14.956 m2 versiegelte Fläche durch bauliche Anlagen und Erschließungsflächen. Die Neuversiegelung entspricht damit ca. 49 % des Plangebietes.

Demgegenüber gab es innerhalb des Geltungsbereichs 14.130 m2 versiegelte Flächen durch die dort vorher vorhandenen Gewächshäuser, Lager- und Erschließungsflächen (ca. 46 % der Gesamtfläche). Diese Flächen wurden vollständig entsiegelt. In der Bilanz ergibt sich also eine Neuversiegelung von ca. 3 % der Fläche (ca. 920 m2). 

Bezüglich der Planungen für das ehemalige „Rias“-Gelände und die weiteren Grundstücke an der Mohriner Allee können noch keine Angaben zu Neuversiegelungen und Entsiegelungen gemacht werden, da die Bebauungspläne sich noch im Verfahren befinden. 

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

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Öffentliche Trinkbrunnen für Neuköllner Kinderspielplätze

Antrag der AfD-Fraktion: in der BVV abgelehnt

Datum: 11. Oktober 2022

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, bei dem Bau neuer sowie bei Sanierungen bestehender Spielplätze im Bezirk Neukölln in Zukunft die Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen mit einzuplanen.

Begründung:

In Berlin wurden im vergangenen Jahr fast 50 neue Wasserspender gebaut. In diesem sowie in den kommenden zwei Jahren wollen die Berliner Wasserbetriebe eigenen Angaben zufolge jeweils 15 weitere Brunnen bauen. Mit den aktuell etwa 200 Brunnen insgesamt hängt die Hauptstadt insbesondere im Vergleich zu anderen Großstädten wie Wien, Zürich oder Paris jedoch nach wie vor deutlich hinterher. In diesen Städten gibt es bereits mehr als 1.000 Brunnen. Im Zuge der Klimaveränderungen und den damit ansteigenden Temperaturen muss für die Kinder und deren Begleitung gewährleistet sein, sich auf den Spielplätzen erfrischen zu können.

Außerdem sollte das Wasser aus den neu gebauten Trinkbrunnen nicht in die Kanalisation laufen, sondern stattdessen z. B. zur Bewässerung von Bäumen verwendet werden. Dazu gibt es unter anderem ein Pilotprojekt in Spandau, an welchem sich orientiert werden könnte.

Ergebnis Drs. Nr. 0485/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss JHA)

  • SPD:
  • Grüne:
  • CDU:
  • Linke:
  • AfD:
  • FDP:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GUNK)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0485/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt am 13. Dezember 2022 die Ablehnung des Antrages. Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt am 17. November 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 25. Januar 2023 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

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Falsche Testergebnisse, Hygienemängel, Abrechnungsbetrug: Hat das Bezirksamt Neukölln alle Corona-Testzentren kontrolliert? 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/128/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 19. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Corona-Testzentren im Bezirk Neukölln wurden im Jahr 2021 und 2022 wegen falsch durchgeführter Corona-Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen kontrolliert (Bitte nach den Jahren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 

2. Wie viele Corona-Testzentren wurden mehrfach kontrolliert (Bitte nach den Jahren 2021, 2022, der Anzahl der jeweiligen Testzentren und der Anzahl der Kontrollen aufschlüsseln)? 

3. Wie viele Verstöße in Corona-Testzentren wurden im Bezirk Neukölln festgestellt (Bitte nach den Jahren 2021, 2022 und der Art sowie der Anzahl der Verstöße aufschlüsseln)? 

4. Wie wurden die ermittelten Verstöße konkret geahndet (Bitte die Art der Anzeigen und sonstiger behördlicher Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2022 aufschlüsseln)? 

5. Wie viele Corona-Testzentren wurden in den Jahren 2021 und 2022 wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten behördlich geschlossen (Bitte nach Anzahl der Testzentren und den Jahren aufschlüsseln)? 

6. Gegen wie viele Betreiber von Corona-Testzentren wird oder wurde seit 2021 wegen falsch durchgeführten Tests, Abrechnungsbetruges, unzureichender Einhaltung der Hygienevorschriften oder sonstiger Verfehlungen ermittelt (Bitte nach Anzahl der Ermittlungsverfahren, dem jeweiligen Jahr und dem voraussichtlich entstandenen Schaden aufschlüsseln)? 

7. Welche Maßnahmen außer den Kontrollen durch das Ordnungsamt und der Polizei werden ergriffen, um einen angemessenen Hygienestandard und die Einhaltung der sonstigen rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten? 

8. Haben sich die Anforderungen für die Eröffnung eines Corona-Testzentrums seit dem Jahr 2021 verschärft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/128/XXI vom 01.11.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Im Jahr 2021 wurden ca. 101 Teststellen wegen der angegebenen Sachverhalte kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 50 Teststellen kontrolliert. Genauere Angaben lassen sich hierzu nicht machen, da der Senat ebenfalls, unabhängig von uns, Teststellen-Kontrollen durchführt. 

Zu 2.: 

Für das Jahr 2021 kann dies nicht beantwortet werden, da für dieses Jahr keine Statistik für mehrfach kontrollierte Testzentren geführt wurde und der Senat ebenfalls Testzentren kontrolliert. Im Jahr 2022 wurden ca. 20 Teststellen mehrfach kontrolliert. 

Zu 3.: 

Die Frage lässt sich aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes in diesem Bereich in den Jahren 2021 und 2022 nicht beantworten. 

Zu 4.: 

Die festgestellten Verstöße und Mängel werden aufgelistet und die Teststelle wird aufgefordert, diese zu beseitigen. Bei volleren Mängellisten wird (sofern die Teststelle vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde und nicht vom Senat) die Teststelle vorrübergehend geschlossen, bis die Mängel beseitigt sind.

Bei groben Fehlern und Verstößen kann die Teststelle auch vollständig geschlossen werden (wenn Sie vom Gesundheitsamt Neukölln zugelassen wurde). Anzeigen und andere gerichtliche Maßnahmen laufen nicht über uns, sondern über den Senat. 

Zu 5.: 

Im Jahr 2021 wurden ca. 90 Teststellen durch das Gesundheitsamt geschlossen. Im Jahr 2022 waren es ca. 3. Hier ist anzumerken, dass in unserer Statistik nicht aufgeführt ist, ob ein Testzentrum nur vorrübergehend geschlossen war. Außerdem kann das Gesundheitsamt nur die Teststellen schließen, die es auch zugelassen hat. Die Schließung von Testzentren, welche vom Senat zugelassen wurden, erfolgt nach wie vor über den Senat. 

Zu 6.: 

Wir als Gesundheitsamt kontrollieren nur die Hygiene, Zulassungen und Abrechnungsunterlagen der von uns zugelassenen Testzentren. Die Ermittlungsverfahren werden von uns nicht durchgeführt oder anberaumt, sondern an den Senat weitergegeben. Zu der Anzahl der zur Ermittlung weitergegebenen Prozesse führen wir keine gesonderte Statistik. 

Zu 7.: 

Es finden anlassbezogene Begehungen statt. Außerdem wird ein Zulassungsantrag einer Prüfung unterzogen. Im Ernstfall wird (sofern diese Teststelle vom Gesundheitsamt zugelassen wurde) diese vom Gesundheitsamt geschlossen. 

Zu 8.: 

Ja. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen hat das Gesundheitsamt ein eigenes Bewertungssystem für die Teststellen-Eröffnung entwickelt. Dieses ist transparent in die Bereiche „Technische Maßnahmen“, „Organisatorische Maßnahmen“ und „Persönliche Maßnahmen“ gegliedert. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Martin Hikel, Bezirksbürgermeister.

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Offene und abgeschlossene Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen in Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/127/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. September 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele der insgesamt 7546 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln (laut Medienbericht vom 23.08.2022, externer Link) beziehen sich auf das Nichttragen einer FFP2-Maske? 

2. Wurde in den Bußgeldverfahren wegen Nichttragens einer FFP2-Maske zwischen Personen unterschieden, die lediglich eine OP- oder Alltagsmaske trugen (statt der vorgeschriebenen FFP2-Maske) und Personen, die bei einer Kontrolle gar keine Maske trugen? Wenn ja, wie viele Verfahren wurden jeweils wegen Tragens einer „falschen“ Maske eingeleitet, wie viele Verfahren wegen des vollständigen Fehlens einer Maske? 

3. Wie viele der eingeleiteten Bußgeldverfahren im Bezirk Neukölln beziehen sich auf die Tatvorwürfe „Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund“ und „Ansammlung von Personen“, bzw. welches war der häufigste Sanktionsgrund? 

4. Wie viele Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln sind bislang nicht abschließend bearbeitet und somit noch ergebnisoffen? 

5. Wie hoch sind die Einnahmen durch Bußgelder in Bezug auf alle sanktionierten Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln insgesamt? 

6. In wie vielen Fällen haben Bürger der Bußgeldforderung widersprochen und in wie vielen Fällen wurde die Forderung nach Widerspruch fallengelassen? 

7. Wie hoch ist die Nichtzahler-Quote bei bereits vollständig bearbeiteten Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen in Neukölln? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/127/XXI vom 12.10.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Das Ordnungsamt Neukölln hat bis Ende August 2022 insgesamt 9262 Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen geführt. 

Insgesamt beruhten 3111 Verfahren auf dem Tatvorwurf des Nichttragens einer (geeigneten bzw. der erforderlichen) Mund-Nasen-Bedeckung. Wie viele dieser Verfahren spezifisch auf dem Nichttragen einer FFP2-Maske beruhten ist nicht automatisiert auswertbar und wäre somit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln. 

Zu 2.: 

Siehe Antwort zu Frage 1. 

Zu 3.: 

Auf den Tatvorwurf „Verlassen der Wohnung“ (bzw. „Aufenthalt im öffentlichen Raum“) bezogen sich 325 eingeleitete Bußgeldverfahren, auf den Tatvorwurf „Ansammlung von Personen“ (bzw. „private Zusammenkunft“, „Kontaktbeschränkungen“) 1975. Hierbei ist zu beachten, dass im Falle tateinheitlicher Begehung mehrerer verschiedener Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen jeweils nur ein Tatvorwurf gezählt wurde. 

Häufigster Sanktionsgrund bzgl. Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen war das Nicht-tragen einer, bzw. der erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung in insgesamt 3111 Verfahren. Es gilt das oben Gesagte hinsichtlich der Zählung bezüglich tateinheitlicher Verstöße. 

Zu 4.: 

Alle Verfahren aufgrund Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen wurden fristgerecht eingeleitet, es kam zu keinen Verjährungen. 

955 Verfahren sind mit Stand Ende August 2022 noch nicht endgültig abgeschlossen, dies beinhaltet auch Verfahren in denen die Bußgeldfestsetzung rechtskräftig, die Forderungen jedoch noch nicht vollständig beglichen sind. 

Eine Feststellung des genauen Verfahrensstandes aller 955 Verfahren wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. 

Zu 5.: 

Es wurden seit 2020 409.223,91 € in Bezug auf Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen eingenommen

Zu 6.: 

In 401 Fällen haben Betroffene Einspruch gegen Bußgeldbescheide eingelegt, die zu Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen ergangen sind. Eine Feststellung, in wie vielen dieser Verfahren es zu einer Einstellung nach Einspruchseinlegung wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. 

Zu 7.: 

Bei 845 Verfahren sind bisher keinerlei Zahlungen eingegangen. Hier kann allerdings nicht unterschieden werden, welche Vorgänge sich vielleicht im Zwischenverfahren befinden, gemäß § 18 OWiG gestundet sind oder bei welchen die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Bleiben Zahlungspflichtige säumig, werden entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin.

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Pizzagate im Gesundheitsamt Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 0433/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 31. August 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Verstöße gegen seine Amtspflichten werden dem Amtsarzt Herrn Dr. S. vorgeworfen, die eine sofortige Freistellung rechtfertigen?
  2. Wurde die Personalvertretung des Bezirksamtes vor o.g. Personalentscheidung konsultiert und wenn ja, wie hat diese sich positioniert?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortet

Die Mündliche Anfrage wurde auf Antrag des Bezirksamts unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Verweis auf Verschwiegenheit über den Inhalt der Antwort durch das Bezirksamt Neukölln beantwortet (§ 37 V a der GO).

Invasive Tier- und Pflanzenarten (Neobiota und Neophyten) in Berlin-Neukölln 

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Drucksache KA/096/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche invasiven Tierarten sind im Bezirk Neukölln derzeit festgestellt worden? Bitte auflisten. 

2. Welche invasiven Pflanzenarten sind im Bezirk Neukölln derzeit festgestellt worden? Bitte auflisten. 

3. Wie erlangen die zuständigen Stellen von den invasiven Arten Kenntnis? 

4. Welche Maßnahmen werden gegen die Vermehrung der invasiven Tierarten im Bezirk Neukölln umgesetzt? Bitte auflisten welche Maßnahme gegen welche Tierart. 

5. Welche Maßnahmen werden gegen die Vermehrung der invasiven Pflanzenarten werden im Bezirk Neukölln umgesetzt? Bitte auflisten welche Maßnahme gegen welche Pflanzenart. 

6. Unterstützt das Bezirksamt noch in diesem Jahr die Stiftung-Naturschutz Berlin bei der Aktualisierung des Begleitheftes zur Berliner Amphibienkartierung und weiteren faunistischen Erhebungen im Berliner Raum (die letzte Kartierung erfolgte im Jahr 2018)? 

7. Sind im Bezirk Neukölln vom Berliner Senat beauftragte ehrenamtliche oder angestellte Stadtjäger tätig? 

8. Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/096/XXI vom 12.07.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:  

Fragen 1 und 2:

Entsprechend der Liste der Europäischen Union sind in Neukölln folgende invasive Tierarten derzeit festgestellt: 

– Waschbär 

– Amerikanischer Sumpfkrebs 

– Gelb-/Rotwangen-Schmuckschildkröten 

– Sonnenbarsch 

Entsprechend der Liste der Europäischen Union sind in Neukölln folgende invasive Pflanzenarten derzeit festgestellt: 

– Götterbaum 

– Riesenbärenklau 

Weitere Informationen stehen auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zur Verfügung: https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/invasive-arten/

Nicht auf der Liste der Europäischen Union steht der Japanische Staudenkröterich, welcher ebenfalls als invasiv eingestuft wird. 

Frage 3:

Kenntnis erlangt wird durch eigene Beobachtungen, durch Hinweise der „Stadtnatur-Ranger“ oder auch durch Hinweise aus der Bevölkerung

Frage 4:

Folgende Maßnahmen werden von Bezirksseite umgesetzt: 

Waschbär: 

o Bei Meldung von aufgenommenen Jungtieren – Verhinderung des Wieder-Aussetzens 

o Bürgerinformation zur Gestaltung von Haus/Garten bei Waschbärproblemen (Verringerung von Rückzugsorten und Nahrungsquellen) 

Schmuckschildkröten: 

o Verhinderung des Wieder-Aussetzens gefangener Exemplare bei Meldung 

o mit Stand Juni 2022 sind in Berlin keine geglückten natürlichen Vermehrungen bekannt 

Amerikanische Sumpfkrebse: 

o regelmäßiges Abfischen der bekannten Gewässer mit Sumpfkrebsvorkommen (Ausschreibung durch SenUMVK) 

o im Britzer Garten (Kopfweidenpfuhl) fand im Jahr 2020 eine Trockenlegung und Kalkung statt (initiiert durch SenUMVK) 

Frage 5:

Bei der Grünflächenpflege wird grundsätzlich darauf geachtet, diese Arten zu identifizieren und sodann verstärkt zu entnehmen.

Frage 6:

Die Stiftung Naturschutz Berlin hat das Bezirksamt bisher nicht nach einer Unterstützung für die Aktualisierung der genannten Broschüre angefragt. Es finden jedoch aktuell eine Amphibienkartierung durch die „Stadtnatur-Ranger“ und einen vom Umwelt- und Naturschutzamt beauftragten Kartierer statt. 

Fragen 7 und 8: 

Nein, die Anforderung erfolgt im Bedarfsfall durch die für das Jagdwesen zuständige SenUMVK. Beide Fragen sollten daher dort gestellt werden. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Nutzung von öffentlichen Grünanlagen durch kommerzielle Sportkursanbieter

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Sondergenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG) zur Nutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln wurden in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 für kommerzielle Sportkursanbieter erteilt und wie hoch waren die erhobenen Beträge (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2. Nach welcher Bemessungsgrundlage werden diese Gebühren berechnet. Bitte den genauen Gebührengrund und die dafür entsprechende Gebühr angeben.

3. Hat das Ordnungsamt in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 Sportgruppen, die öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln genutzt haben, nach ihren Sondergenehmigungen kontrolliert? 

4. Wenn vom Ordnungsamt nicht kontrolliert wurde, warum erfolgten keine Kontrollen in dem Zeitraum von 2017-2022? Falls Kontrollen durchgeführt wurden, wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden bei Sportkursen auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen festgestellt, die keine Sondergenehmigung nach dem GrünanlG hatten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Höhe der Ordnungswidrigkeitsgelder)?

5. Falls vom Ordnungsamt nicht kontrolliert wurde, empfindet das Bezirksamt es als Ungerechtigkeit gegenüber Sportkursanbieter, welche ihre Kurse Indoor durchführen, dass diese ihre Räumlichkeiten bezahlen müssen und die Sportkurse in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ohne Sondergenehmigung erfolgen, dieses auch nicht kontrolliert wird und somit zu Lasten der Allgemeinheit geht.

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0296/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Keine, das Bezirksamt genehmigt auf Grundlage des Grünanlagengesetzes (GrünanlG) keine kommerziellen Sportveranstaltungen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Es wurden daher auch keine Gebühren berechnet oder eingenommen.

Für das Landesprogramm „Berlin bewegt sich“ (ein gesamtstädtisches, kostenfreies Bewegungsförderprogramm für alle Berliner*innen), welches in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in öffentlichen Parkanlagen Neuköllns angeboten wird, gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Gebühren werden nicht erhoben. 

Auch für das bezirkliche Programm „Fair Play im Park“, mit der die Attraktivität und Aufenthaltsqualität von Grünanlagen erhöht werden soll (u.a. Angebote an Spiel, Sport, Bewegung, Sozialarbeit, Umweltbildung), gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Gebühren werden auch hier nicht erhoben.

Frage 3:

Der Außendienst des Ordnungsamtes hat in den Jahren 2017 bis 2022 Sportgruppen, die öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Neukölln genutzt haben, nach ihren Sondergenehmigungen kontrolliert.

Frage 4:

Bei den Kontrollen der Sondernutzungen wurden durch den Außendienst des Ordnungsamtes keine ordnungswidrigen Zustände festgestellt.

Frage 5:

Beantwortung entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 4.

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Veranstaltung „Kultur.Tanken“ am 21.05.2022 auf der ehemaligen ESSO-Tankstelle Sonnenallee / Hobrechtstraße

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Gibt es eine finanzielle oder anderweitige Unterstützung bzw. Förderung seitens des Bezirksamtes für die Veranstaltung „Kultur.Tanken“ am 21.05.2022 auf dem ehemaligen Gelände der ESSO-Tankstelle Sonnenallee / Hobrechtstr.? 

2. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltsmitteln werden diese unterstützt oder durch Förderung finanziert? 

3. Welche Auflagen wurden dem Veranstalter allgemein zum Durchführen dieser Veranstaltung gemacht (z. B. Catering, Toiletten, etc.) und speziell zur Gebäudesicherung u. a. vor herabfallenden Bauteilen wie Deckenverkleidungen, defekte Werbebeleuchtungen usw. zur Sicherung der vorhandenen elektrischen Anlagen der alten Tankstelle zum Schutz der Besucher vor Kontaminationen mit evtl. vorhandenen Altlasten durch Gefahrstoffe wie Benzin, Diesel, diverse Öle bzw. Schmierstoffe usw. für Bühnenpyrotechnik und oder Rauchverbot?

4. Liegt dem Bezirksamt bzw. der Genehmigungsbehörde für die Veranstaltung „Kultur.Tanken“, für das Gelände „ESSO Tankstelle“ eine vom Veranstalter oder Eigentümer vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung einer zertifizierten Entsorgungsfirma für Gefahrstoffe auf Tankstellen vor, um eine gefahrfreie Veranstaltung für die Besucher durchzuführen oder zu garantieren?

5. Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0293/XXI vom 22.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der AfD-Fraktion wie folgt:

Frage 1:

Nein.

Frage 2:

Entfällt.

Frage 3:

Durch das Umwelt- und Naturschutzamt wurde auf Antrag hin und nach erfolgter Prüfung eine Genehmigung nach § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) erteilt. Mit der Genehmigung wurden Nebenbestimmungen festgelegt, um das Ausmaß der zu erwartenden Immissionen zu begrenzen.

Frage 4:

Nein.

Frage 5:

Das Bezirksamt hatte im Zusammenhang mit der auf einem Privatgelände stattfindenden Veranstaltung im Rahmen seiner Zuständigkeit lediglich die beantragte Genehmigung aufgrund des zu erwartenden Lärms zu prüfen.

Die Große Anfrage wurde beantwortet durch Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat.

Illegale Müllentsorgung rund um das Sportbad Britz

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 17. Mai 2022

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, gegen die illegale Sperrmüllentsorgung rund um das Sportbad Britz vorzugehen. Betroffen sind der Stelzenweg sowie der Kleiberweg und der Rohrdommelweg. 

Die Kontrollen seitens des Ordnungsamtes müssen dazu verstärkt und Hinweisschilder mit der Androhung einer Geldstrafe bei illegaler Müllentsorgung aufgestellt werden.

Ferner setzt sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass eine zeitnahe und regelmäßige Müllentsorgung des illegal abgeladen Mülles durch die BSR in dem angegeben Bereich erfolgt. 


Begründung:

Rund um das Sportbad Britz wird regelmäßig Müll illegal entsorgt. Schwerpunkt ist dabei der Parkplatz am Stelzenweg, der durch seine Lage schlecht von der Johannisthaler Chaussee einzusehen ist. An den dort aufgestellten Flaschencontainern wird in regelmäßigen Abständen Sperrmüll illegal entsorgt. Dieser Müll wird zwischen die parkenden PKW und auf den Bürgersteig geworfen. 

Da illegale Müllkippen erfahrungsgemäß anwachsen, ist eine zeitnahe Durchführung der angeregten Maßnahmen dringend geboten.

Ergebnis Drs. Nr. 0286/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0286/XXI: in der BVV abgelehnt

Der Ausschuss für Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 07. September 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 28. September 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Abschaffung des Berliner Hunderegisters

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 15. März 2022

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln setzt sich beim Land Berlin dafür ein, dass neu eingeführte Berliner Hunderegister wieder abzuschaffen.

Begründung:

Laut dem Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin müssen alle Hundehalter ab dem 1. Januar 2022 ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 11 HundeG. Durch dieses neue Gesetz entstehen den Steuerzahlern in Berlin innerhalb von 4 Jahren zunächst Kosten von über 270.000 Euro, welche an ein Privatunternehmen (GovConnect GmbH) abgeführt werden

Die Kosten der Halter für die Anmeldung betragen für eine Online-Anmeldung 17,50€ und für eine telefonische oder schriftliche Anmeldung 26,50 €. Laut Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz sollen die erhobenen Gebühren kostendeckend für den technischen Betrieb und das administrative Führen des Registers sein. Die Gebührenhöhe ergäbe sich vor allem durch die Anzahl der gehaltenen Hunde[1]. In Berlin sind es derzeit etwa 110.000 Tiere.

Bei der Anzahl von 110.000 Hunden mal mindestens 17,50 Euro, ergibt sich jedoch eine Gesamtsumme von über 1,9 Millionen Euro, welche durch die Anmeldegebühren in das Hunderegister eingenommen werden sollen. Dieser zu erwartende Betrag ist offensichtlich keinesfalls kostendeckend, sondern erscheint allenfalls als geeignete Maßnahme, um die Steuerzahler in Berlin auch in Zeiten der Krise mit weiteren finanziellen Abgaben zu belasten

Neben den unverhältnismäßig hohen und sozial ungerechten Kosten für die Hundehalter bringt das Berliner Hunderegister keinen signifikanten Vorteil. Bereits vor Einführung des Registers musste jeder Hund in Berlin gemäß § 4 und § 12 HundeG nach Vollendung seines dritten Lebensmonats elektronisch per Transponder/Mikrochip gekennzeichnet werden[2].

Bei den Angaben für die Hundesteuer und beim Chippen des Hundes werden zum Großteil identische Daten erfasst, wie auch im neuen Hunderegister. Damit ist ein Überblick über den aktuellen Bestand an gehaltenen Hunden in Berlin und die Identifizierung entlaufener Tiere auch ohne das neue Hunderegister möglich.

Für eine bundesweite Zuordnung der eigenen Tier- und Halterdaten besteht zudem die Möglichkeit für jeden Hundebesitzer, seinen Hund zusätzlich bei verschiedenen Anbietern kostenlos registrieren zu lassen[3].

Das neue Hunderegister soll zudem eine statistische Auswertung zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen ermöglichen. Diese Statistik steht den Berliner Bürgern jedoch bereits seit 2016, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Beißattacken, den beteiligten Hunderassen und der Art des Vorfalles zur Verfügung und wird einmal jährlich erstellt. Sie beruht auf Meldungen, die bei den Bezirksämtern eingegangen sind[4].


[1] AGH Berlin, Drucksache 19/10 588, Antwort 6.

[2] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-HuHGBE2016pG1

[3] https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren

[4] https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/hundebiss-statistik-314090.php

Ergebnis Drs. Nr. 0181/XXI: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss HVKN)

  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • CDU: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
  • FDP: NEIN

Ergebnis Drs. Nr. 0181/XXI: in der BVV abgelehnt

Der mitberatende Ausschuss für Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit am 01. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Der federführende Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 21. Juni 2022 die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde am 31. August 2022 in der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmt.

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • CDU: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN
  • FDP: JA

Ordnungsamt Neukölln: Gleiche Arbeit, gleicher Lohn?!

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Januar 2022 folgende kleine Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Trifft es zu, dass Angestellte des Ordnungsamtes Neukölln für gleichwertige Tätigkeit/Arbeit in eine niedrigere Lohngruppe eingruppiert sind als in anderen Bezirken in Berlin?
  2. Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgt die Eingruppierung für die gleichwertige Tätigkeit/Arbeit in eine niedrigere Tarifgruppe?
  3. Welche Maßnahmen seitens des Bezirksamtes wurden in den letzten 5 Jahren, seit 2017 bis heute, unternommen oder angestrebt, damit diese Ungleichbehandlung und die damit einhergehende finanzielle Schlechterstellung der Mitarbeiter des Bezirksamtes Neukölln gegenüber den Mitarbeitern der anderen Ordnungsämter des Landes Berlin abgestellt wird? 
  4. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat das Ordnungsamt Neukölln und wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben die Ordnungsämter der anderen Berliner Bezirke? Bitte anonymisiert aufschlüsseln nach den einzelnen Tarifgruppen
  5. Von wie vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, welche das Ordnungsamt von 2017 bis heute verlassen haben, ist bekannt, dass diese aufgrund einer besseren Bezahlung in ein anderes Ordnungsamt gewechselt sind? 
  6. Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch finanzielle Anreize, z.B. durch geldwerten Vorteil, die Attraktivität des Ordnungsamtes Neukölln zu steigern und somit einen Weggang der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verhindern?
  7. Wurde von dem Bezirksamt Neukölln Kontakt zu den anderen Ordnungsämtern von Berlin aufgenommen, um einen evtl. Unterschied der Bezahlung für die gleiche Tätigkeit/Arbeit zu verhindern?
  8. Wie hoch sind die Einnahmen, sowohl für das Land Berlin als auch für den Bezirk Neukölln, welche durch die Anzeigen des Ordnungsamtes erzielt werden und um wieviel könnten diese höher sein, wenn alle freien Stellen des Ordnungsamtes besetzt wären?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/036/XXI vom 30.03.2022

Frage 1: 

Jedes Ordnungsamt ist nach den Bedürfnissen des jeweiligen Bezirks strukturiert. Dabei kann es vorkommen, dass die Bewertung einzelner Stellen voneinander abweichen. So gibt es Ord L-Stellen, die mit A 16 und A 15 bewertet sind, ebenso wie Amtstierarzt-Stellen, die – noch – nach A 16 und andere die – bereits – nach A 15 bewertet sind, als auch AOD L-Stellen, die mit A 13s und A 12 bewertet sind, um nur Beispiele zu benennen.

Auch bei Lebensmittelkontrolleuren und Verwaltungssachbearbeitern im Bereich Tierschutz soll es Unter-schiede geben. Jedoch kann nicht abschließend gesagt werden, ob es sich dabei um gleichwertige Aufgaben handelt oder die jeweiligen Aufgabenkreise höherwertige Aufgaben enthalten. Hier müsste die Struktur insgesamt verglichen werden. 

Frage 2: 

Diese Frage kann ggf. der jeweilige Bezirk und die Senatsverwaltung für Finanzen beantworten, nicht aber das Ordnungsamt Neukölln. 

Frage 3: 

Für die Beantwortung dieser Frage ist das Bezirksamt zuständig. 

Die Umstrukturierung des Bezirksamtes sowie die geplante Einführung der Parkraumbewirtschaftung wurden genutzt, um mit Unterstützung von BzBm Hikel ebenfalls einzelne Bereiche des Ordnungsamtes umzustrukturieren und Angleichungen vorzubereiten. Die finale Umsetzung hängt derzeit von dem Ende der vorläufigen Haushaltswirtschaft und dem weiteren Zeitplan für die Parkraumbewirtschaftung ab. 

Frage 4: 

Das Ordnungsamt Neukölln hat insgesamt 117 Stellen, davon wie folgt besetzt: Beamte/Besoldung Anzahl Tarifbeschäftigter Anzahl 
A 15 E 15 — 
A 14 E 14 
A 13 E 13 — 
A 13 s — E 12 — 
A 12 E 11 
A 11 — E 10 — 
A 10 E 9b 11 
A 9s E 9a 59 
A 8 E 8 — 
— — E 7 — 
— — E 6 
— — E 5 
16 82 
insgesamt 98 derzeit unbesetzt 19 

Unbesetzte Stellen sind solche ohne Stelleninhaber oder aber zwar besetzte, aber in Elternzeit, EU-Rente, Sonderurlaub, Beschäftigungsverbot etc. Über andere Bezirksämter kann keine Auskunft gegeben werden. 

Frage 5: 

Über die Motivation von Mitarbeitenden zu einem Wechsel in andere Bezirke kann keine Aussage getroffen werden. 

Frage 6: 

Das Ordnungsamt Neukölln ist beim Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) berlinweit einer der oft benannten Wunschbezirke. Auch Auszubildende kehren gern zurück. In allererster Linie ist das Arbeitsklima entscheidend. Dazu zählen als Anreize Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Ziel kann bei der derzeitigen Arbeitsbelastung ausschließlich durch ein Anwachsen von Stellen erreicht werden. In zweiter Linie sind finanzielle Anreize mit Sicherheit ein Aspekt. 

Frage 7:

Vom Bezirksamt wurde zur Beantwortung der Frage kein Kontakt zu den anderen Ordnungsämtern aufgenommen. Die Tätigkeiten sind nicht unmittelbar vergleichbar. Die Tarifgruppen und genauen Aufgaben sind ausschlaggebend für die Bezahlung. Selbstverständlich möchte ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten für eine bessere Bezahlung der Mitarbeiter:innen einsetzen.

Frage 8:

Die Frage bezieht sich nicht auf einen bestimmten Zeitraum, was eine Beantwortung verunmöglicht. Eine konkrete Aussage zu den Einnahmen wäre spekulativ. Zwar ist es durchaus möglich, dass die Einnahmen höher wären, eine genaue Summe kann aber nicht prognostiziert werden.

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Sarah Nagel, Bezirksstadträtin. Die Antworten zu Frage 7 und 8 wurden im Rahmen der Drucksache 0253/XXI am 04.05.2022 nachgereicht, bezüglich der Antworten zu den Fragen 7 und 8 gilt das gesprochene Wort.