
Autor: AfD-Fraktion Neukölln


„Poller stoppen, Mobilität fördern: Für eine bürgernahe Verkehrspolitik in Neukölln“
Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt
Datum: 22. Januar 2025
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Sämtliche Poller, die den Durchgangsverkehr im Bezirk Neukölln blockieren, sind unverzüglich zu entfernen. Die Verkehrspolitik des Bezirks ist grundsätzlich zu überdenken und so auszurichten, dass der motorisierte Individualverkehr nicht weiter eingeschränkt wird. Es ist sicherzustellen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit ungehinderten Zugang zu allen Einsatzorten haben. Dabei soll der Grundsatz „Freie Fahrt für freie Bürger“ als leitendes Prinzip in der Verkehrspolitik etabliert werden, um die Mobilität und Sicherheit der Bürger sowie die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Lebens zu gewährleisten.
Begründung:
Die Forderung nach dem Abbau der Poller und einer Neujustierung der Verkehrspolitik begründet sich durch die zahlreichen Probleme und Gefahren, die durch die bisherige Verkehrsführung entstanden sind. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen bei Rettungseinsätzen aufgrund von Verkehrspollern, die ursprünglich zur Verkehrsberuhigung und zur Umsetzung von Kiezblocks installiert wurden. Ein besonders drastischer Fall ereignete sich am 4. Dezember am Maybachufer in Neukölln, als ein Löscheinsatz der Feuerwehr bei einem Wohnungsbrand durch Poller behindert wurde. Ein Löschfahrzeug konnte wegen einer Pollerreihe nicht bis zum Einsatzort fahren, was zu einem Zeitverlust von zwei Minuten führte. Diese Verzögerung hatte schwerwiegende Konsequenzen: Ein Wohnhaus musste vollständig geräumt werden, und die Wohnungen wurden unbewohnbar. Ein Bewohner wurde verletzt ins Krankenhaus eingeliefert, während acht weitere Personen ambulant behandelt werden mussten.
Die Problematik wird durch unzureichende Wartung der Poller weiter verschärft. Feuerwehrleute berichteten in der Presse, dass viele Poller aufgrund von Witterungseinflüssen oder mangelnder Pflege nicht wie vorgesehen umgelegt werden können. Auch die Kommunikation zwischen dem Bezirk und den Rettungsdiensten ist unzureichend. So wurde die Feuerwehr im Fall des Richardkiezes nicht einmal über die neuen Poller informiert. Diese Kommunikationslücken stellen eine direkte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar, da sie Rettungseinsätze weiter erschweren.
Zudem erfolgte die Einrichtung vieler Kiezblocks und Poller ohne ausreichende Bürgerbeteiligung. Ein Beispiel dafür ist der „Kiezblock Rixdorf“, der Anwohner und Gewerbetreibende vor erhebliche Probleme stellt. Lieferanten können die betroffenen Gebiete nicht mehr problemlos erreichen, und Kunden sowie Gäste müssen oft lange Umwege in Kauf nehmen. Solche Maßnahmen führen nicht nur zu wirtschaftlichen Schäden, sondern auch zu erhöhtem Verkehrsaufkommen in den umliegenden Straßen, was die Umweltbelastung steigert.
Die Vision Zero, die darauf abzielt, keine Verkehrstoten mehr zu verzeichnen, wird durch die aktuellen Maßnahmen ad absurdum geführt. Während der Durchgangsverkehr reduziert werden soll, gefährden Poller Menschenleben, indem sie Rettungseinsätze behindern und wertvolle Minuten kosten. Diese Problematik steht exemplarisch für eine Verkehrspolitik, die die Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger ignoriert und zu erheblichen Sicherheitsrisiken führt. Angesichts dieser Umstände ist eine grundlegende Überarbeitung der Verkehrspolitik im Bezirk Neukölln unabdingbar. Der Abbau der Poller und die Rückkehr zu einer Mobilitätspolitik, die Sicherheit und Bewegungsfreiheit gleichermaßen gewährleistet, sind dringend erforderlich. Der Grundsatz „Freie Fahrt für freie Bürger“ soll dabei das zentrale Leitmotiv sein, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und die Sicherheit im Bezirk zu erhöhen.
Ergebnis Drs. Nr. 1640/XXI: abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen
- CDU: NEIN
- SPD: NEIN
- Grüne: NEIN
- Linke: NEIN
- AfD: JA
- fraktionsloser Verordneter: NEIN

Redebeitrag
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Schuld war nur die Technik? Desaster Info-Veranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt die im Britzer Garten stattgefundene Informationsveranstaltung vom 19. September zum Thema Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg?
2. Wer war für die Technik vor Ort zuständig und warum hat das Bezirksamt die Funktionsfähigkeit derselben nicht im Vorfeld überprüft?
3. Über welche Kanäle wurden wie viele Bürger zu der Veranstaltung eingeladen, z.B. per Info-Brief oder über die sozialen Medien?
4. Wie wurden aus Sicht des Bezirksamtes die bereitgestellten Angebote wie Flipcharts, Bastelecken und Filzstift-Post-its an den Info-Tischen von den Bürgern angenommen?
5. Zu wann plant das Bezirksamt eine weitere Informationsveranstaltung zu dem Thema?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1511/XXI vom 22.01.2025
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Bewertung der Ereignisse an Silvester 2024/2025 durch das Bezirksamt
Fragesteller: Jörg Kapitän
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. 1654/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 22. Januar 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Welches Resümee zieht das Bezirksamt Neukölln bezüglich der Ereignisse in der vergangenen Silvesternacht bezüglich der Zahl der registrierten Ausschreitungen, Festnahmen, Verletzungen sowie über die Höhe der entstandenen Sachschäden im Bezirk?
- Welche Maßnahmen wurden seitens des Bezirksamts im Vorfeld getroffen, um solche Vorfälle zu verhindern und wie bewertet das Bezirksamt deren Wirksamkeit im Nachgang?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend
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Eröffnung von Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/397/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 2. Dezember 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Aus welchen Gründen favorisiert das Bezirksamt das Unternehmen S.-Group bei der Eröffnung von Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln im Rahmen des Projekts Modellregion Cannabis-Legalisierung?
- Welche weiteren Unternehmen haben sich für die Eröffnung von Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln beworben bzw. wurden vom Bezirksamt weitere Firmen proaktiv kontaktiert?
- Wie hoch sind die vereinbarten bzw. voraussichtlichen finanziellen Zuwendungen der S.-Group aus den Einnahmen des Cannabis-Verkaufs an das Bezirksamt Neukölln oder an sonstige öffentliche Stellen?
- Welche Gespräche in welchem Umfang und an welcher Örtlichkeit fanden vor dem Vergabeverfahren zwischen dem zuständigen Bezirksstadtrat bzw. Bezirksamtsvertretern und der S.-Group statt?
- Inwiefern sind die Firmengründer der S.-Group, Herr F.H. und Herr F.F., dem Bezirksstadtrat persönlich bekannt?
- Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass die Begleitstudie von der zu untersuchenden Firma selbst finanziert werden soll?
- Auf welche Höhe beläuft sich nach Kenntnis des Bezirksamtes die Fördersumme, die seitens der S.-Group zur Erforschung des Projektes Modellregion Cannabis-Legalisierung bereitgestellt wird?
- Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass die Regeln für die Cannabis-Vertriebsstellen im Bezirk Neukölln eingehalten werden?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/397/XXI vom 13.12.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Überlegungen zur Unterstützung eines Forschungsprojektes zur kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten zu Genußzwecken wurde in zwei Ausschusssitzungen ausführlich, auch unter Beteiligung der beteiligten Forschungseinrichtung und des beteiligten Unternehmens besprochen. Die in der Kleinen Anfrage formulierten Fragen wurden bereits im Ausschuss durch den Fragesteller gestellt und umfänglich beantwortet. Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Belastung der bezirklichen Verwaltung verweise ich vorrangig auf die entsprechenden Ausschussprotokolle.
Zu 1.:
Es gibt keine Favorisierung eines Unternehmens durch das Bezirksamt. Welches Unternehmen zusammen mit welcher Forschungseinrichtung einen Antrag auf Zulassung der Abgabe von Cannabisprodukten zu Genußzwecken im Rahmen eines Forschungsprojektes bei der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden stellt, steht nicht im Einfluss des Bezirksamtes.
Zu 2.:
Keine.
Zu 3.:
Es gibt dazu bisher keine Vereinbarungen.
Zu 4.:
Das beteiligte Unternehmen und die Forschungseinrichtung haben an drei Terminen ihre Vorhaben vorgestellt und um Hinweise des Bezirksamtes gebeten, wie das Ziel des Forschungsprojektes erreicht und ein Nutzen für den Bezirk in der Kenntnislage über den Konsum von Cannabis im Bezirk erzielt werden kann.
Zu 5.:
Beschäftigte des beteiligten Unternehmens und der beteiligten Forschungseinrichtung sind den an den Terminen beteiligten Beschäftigten des Bezirksamtes im Rahmen der unter 4. genannten Termine bekannt geworden.
Zu 6.:
Über die Förderfähigkeit des Projektes entscheidet die Bundesregierung bzw. die von ihr dafür benannten nachgeordneten Stellen auf Grundlage eines zu prüfenden Ethikantrages.
Zu 7.:
Dazu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
Zu 8.:
Das Bezirksamt befindet sich im fortgesetzten Austausch mit den Projektbeteiligten und wird diesen Austausch auch nach Projektstart beibehalten.
Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat
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Ausmaß des Drogenkonsums in Neukölln 2024
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/396/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 03. Dezember 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Welche aktuellen Erkenntnisse hat das Bezirksamt über das Ausmaß des Drogenkonsums im Bezirk Neukölln, insbesondere in öffentlichen Räumen?
- An welchen Orten im Bezirk traten Drogenkonsum und damit verbundene Problematiken in diesem Jahr besonders häufig auf?
- Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt in den letzten drei Jahren ergriffen, um die Problematik des Drogenkonsums im Bezirk zu bekämpfen?
- Welche Zusammenarbeit besteht zwischen dem Bezirksamt und der Polizei zur Eindämmung von Drogenhandel und -konsum im Bezirk Neukölln?
- Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen von Drogenkonsum auf die Sicherheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Neukölln?
- Welche Präventionsprogramme oder -maßnahmen bietet das Bezirksamt an, um insbesondere Jugendliche vor Drogenkonsum zu schützen?
- Welche Hilfs- und Beratungsangebote stehen drogenabhängigen Personen im Bezirk Neukölln zur Verfügung, und wie werden diese Angebote genutzt?
- Wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit der bisher umgesetzten Maßnahmen gegen Drogenkonsum im Bezirk Neukölln, und welche weiteren Schritte sind geplant insbesondere im Zusammenhang mit der Teilegalisierung von Cannabis?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/396/XXI vom 10.01.2025
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Die Antworten zu 1. und 2. werden zusammengefasst.
Bekanntermaßen findet der Drogenkonsum im öffentlichen Raum insbesondere im Norden von Neukölln innerhalb des S-Bahnrings statt. In Teilen weitet sich auch im Süden Neuköllns der Konsum im öffentlichen Raum aus. Grundsätzlich betroffen ist vor allem die nähere Umgebung von S-Bahn- und U-Bahnhöfen, da hier entsprechende Dealer-Tätigkeiten zu verzeichnen sind.
Die Reduzierung von Brachflächen und leerstehender Immobilien als Rückzugsort für Aufenthalt und zum Konsum führt zu einer Verlagerung des Konsums in den halböffentlichen Raum in Hauseingängen und Treppenhäusern sowie in den öffentlichen Raum, insbesondere in Grün- und Parkanlagen, da hier in Teilen Rückzugsmöglichkeiten bestehen. Darüber hinaus findet Konsum auch immer wieder in Parkhäusern statt, insbesondere bei schlechten Wetterbedingungen und im Herbst und Winter. Der Konsum im öffentlichen Raum verlagert sich immer wieder durch polizeiliche Maßnahmen, die zu einer Verdrängung in andere Bereiche führen.
Der Konsum im öffentlichen Raum ist weiterhin sehr hoch. Neben dem injektiven und inhalativen Konsum von Opiaten ist eine Steigerung des Konsums von Crack feststellbar. Darauf deuten auch die Zahlen aus dem Drogenkonsumraum „Druckausgleich“ hin.
Zu 3.:
Das Bezirksamt hat in den letzten Jahren kontinuierlich in Kooperation mit den Suchthilfeträgern in Neukölln daran gearbeitet und sich intensiv bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dafür eingesetzt, dass die aus dem öffentlichen Drogenkonsum resultierenden Belastungen und die gesundheitliche und soziale Situation von suchtmittelkonsumierenden Menschen verbessert und die Belastungen für Anwohnende reduziert werden kann.
Die Zuwendungsmittel für die Straßensozialarbeit der Fixpunkt gGmbH konnten trotz der schwierigen Haushaltslagen von 88.000 EURO auf 134.000 EURO in 2024 erhöht werden, um eine zusätzliche Sozialarbeiterpersonalie anzustellen. Damit konnte sowohl die Kontaktaufnahme mit Konsumierenden als auch die Beseitigung von Konsumrückständen ausgeweitet werden.
In 2022 wurden 5 zusätzliche fest zu installierende Spritzenentsorgungsbehälter angeschafft. Derzeit sind in Neukölln 11 Entsorgungsbehältnisse angebracht, die neben der initialen Einrichtung auch regelmäßig geleert und gewartet werden müssen.
In 2023 wurde das Peer Projekt mit Fixpunkt gGmbH entwickelt. Als niedrigschwelliges Beschäftigungsangebot für (ehemals) konsumierende oder substituierte Menschen bietet es die Möglichkeit der Tagesstruktur und einer Verdienstmöglichkeit. Mit der Entsorgung von Konsumrückständen tragen die Peers im erheblichen Maße zur Entlastung des öffentlichen Raums bei. Über die Kennzeichnung schützenswerter Bereiche, (z.B. vor Kinder und Jugendeinrich-tungen) in Form von Piktogrammen, wird darauf hingewiesen, dass der Konsum in unmittelbarer Nähe dieser Einrichtungen unerwünscht ist. Derzeit wird das Projekt aus Mitteln des Sicherheitsgipfels und Saubere Stadt finanziert. Eine Fortführung wird angestrebt. Die Beseitigung von potentiell infektiösen Konsumrückständen wie Spritzen oder Nadeln, ins-besondere an Orten, die von vulnerablen Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Jugendlichegenutzt werden, ist ein zentrales Anliegen des Bezirksamts. Daher wurden auch die Mitarbeitenden des Allgemeinen Ordnungsdienstes sowie Streifenwagen der Polizei mit speziellen Sammelbehältnissen ausgestattet. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgabe zusätzlich ihren anspruchsvollen und zahlreichen Aufgaben mit übernehmen.
In 2023 hat das Bezirksamt zu einer Veranstaltung für Anwohnende des Körnerkiezes eingeladen, um einen Überblick zur Problematik des öffentlichen Drogenkonsums zu geben, um die Anstrengungen der verschiedenen Behörden darzustellen, sowie gemeinsam mit der Landes-suchtbeauftragten mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und Lösungsansätze zu diskutieren.
Das im Rahmen des NUDRA-Projekts entwickelte Monitoring ist von der Suchthilfekoordination in Zusammenarbeit mit der OE SPK kontinuierlich weiterentwickelt worden und wird regelmäßig aktualisiert.
In 2022 konnten auf Ersuchen des Bezirksamts die Drogenkonsummobile des Fixpunkts e.V., die in 2021 wegen dringender Bedarfsmeldungen in einen anderen Bezirk abgezogen worden waren, neuerlich am Anita Berber Park eingesetzt werden. Seit Juli 2024 werden die Konsummobile im Rahmen einer Standorterweiterung am Görlitzer Park erprobt. Der Bezirk bemüht sich intensiv, die Aufstellung eines von der Senatsverwaltung Gesundheit vorgesehenen neu anzuschaffenden Konsummobil in Neukölln erreichen zu können. Die Beschaffung des Mobils verzögert sich derzeit aufgrund nur geringer Marktverfügbarkeit.
Da der Drogenkonsumraum „Druckausgleich“ den wachsenden Anforderungen nicht mehr genügt, unterstützt das Bezirksamt intensiv die Fixpunkt gGmbh bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie, die insbesondere auch die Anforderungen aus dem stetig steigenden Crackkonsum erfüllt.
Das Bezirksamt wirbt hier in jedem Einzelfall einer potentiell geeigneten Immobilie mit einem Schreiben an die Eigentümer beziehungsweise an die mit der Vermietung beauftragten Verwaltungen.
Die Vernetzung aller relevanten Träger und Akteure im Zusammenhang mit den Problematiken Drogenkonsum im öffentlichen Raum und Obdachlosigkeit wurde in den vergangenen Jahren weiterhin intensiv betrieben. Im Rahmen der Vernetzung erfolgt der erforderliche Erfahrungsaustausch, die Abstimmung erforderlicher Maßnahmen und die Entwicklung notwendiger Handlungsschritte. Mit der Senatsverwaltung für Gesundheit gibt es sowohl auf politischer Ebene als auch auf Ebene der Suchthilfekoordination einen intensiven, auch bezirksübergreifenden Austausch. Hier erfolgt auch die Abstimmung zu bezirksübergreifenden oder von der Senatsverwaltung zu verantwortenden Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Sicherheitsgipfels.
Zu 4.: Wie bereits mehrfach ausgeführt, liegt die Verantwortlichkeit zur Eindämmung des Drogenhandels ausschließlich in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Polizei und StaatsanwaltschaftNichtdestotrotz gibt es eine enge Zusammenarbeit des Bezirks mit den Polizeibehörden. Insbesondere die Präventionsbeauftragen der jeweiligen Polizeiabschnitte im Bezirk sind im Rahmen der Vernetzung durch die Suchthilfekoordination in die Bewertung der Lagen vor Ort und in die Abstimmung von geeigneten Maßnahmen eingebunden. Dies umfasst auch die Einbindung der Polizei im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention. Bereits mehrfach wurden hierzu gemeinsame Begehungen im Bezirk an belasteten Orten durchgeführt.
Mit dem zuständigen Polizeiabschnitt und unter Beteiligung der Fixpunktprojekte gab und gibt es konstruktive Abstimmungsgespräche und konkrete Absprachen, um negative Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Suchthilfeangebots durch polizeiliche Maßnahmen des Abschnitts oder der Brennpunkteinheiten im Umfeld zu minimieren.
Zu 5.:
Das Bezirksamt ist sich der Auswirkungen von Drogenkonsum im öffentlichen oder halböffentlichen Raum bewusst. Dies spiegeln auch die eingehenden Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern und Hinweise zu Konsum und Rückständen von Konsumutensilien sowie die damit einhergehenden Belastungen und Sicherheitsbedenken wieder. Das Bezirksamt nimmt diese Hinweise sehr ernst. Subjektiv gefühlte Sicherheitsbedenken stellen ebenso eine Einschränkung der Lebensqualität dar wie Verunreinigungen durch Konsumrückstände oder menschliche Hinterlassenschaften oder die Sichtbarkeit von Konsumvorgängen. Die Sichtbarkeit der Verelendung schwer chronisch kranker und suchtmittelabhängiger Menschen und die oftmals damit einhergehende Hilflosigkeit in Bezug auf den Umgang damit stellen eine besondere Belastung für Anwohnende dar, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Die Aufklärung von Anwohnenden, die Beratung zu sicherheitsrelevanten Fragestellungen und das Schaffen von Verständnis für die Notlagen von obdachlosen und suchtmittelerkrankten Menschen durch die Projektmitarbeitenden von Fixpunkt oder durch die Polizei ist neben der Verbesserung der Lebenssituation und Lebensqualität der Betroffenen im Rahmen der Suchthilfe ein besonderes Anliegen des Bezirksamts.
Die zukünftige Sicherstellung der Straßensozialarbeit und des Einsatzes von Peers, die Schaffung von geeigneten Konsummöglichkeiten und die Bereitstellung von Tagesaufenthalten und Übernachtungsmöglichkeiten in Verbindung mit der Bereitstellung niedrigschwelliger Beratungsangebote und überlebenswichtiger Hilfen sind dringliche Aufgaben, die Lebensbedingungen von Konsumierenden und Anwohnenden zu verbessern. Um entsprechende Angebote in hinreichendem Umfang bereit zu stellen, stehen dem Bezirksamt jedoch bisher nicht die notwendigen Ressourcen zur Verfügung.
Zu 6.:
Das Jugendamt Neukölln bietet in mehrerlei Hinsicht präventive Angebote und präventiv wirkende Beratungen an:
a) Im Rahmen der Einzelberatungen des RSD, der Jugendgerichtshilfe, der AG Jugenddeliquenz und der EFB geht es um immer wieder um Jugendliche, die Suchtmittel missbrauchen. Hier geht es darum, in den Beratungsgesprächen mit den betreffenden Jugendlichen und jungen Heranwachsenden sowie ihren Eltern oder ihren sozialen/familiären Umfeld das Verhalten zu reflektieren, auf die Gefahren hinzuweisen und präventiv die Entwicklung einer Suchtabhängigkeit zu verhindern. Sollte diese bereits entstanden sein, erfolgt das Angebot und die Vermittlung entsprechender Unterstützungsmaßnahmen.
b) Im Rahmen der durch das Jugendamt finanzierten Angebote gemäß § 13 SGB VIII (insb. Streetwork) und § 13a SGB VIII (Schulsozialarbeit) findet ebenfalls bei Bedarf eine einzelfallbezogene Information und Beratung mit präventivem Charakter statt.
c) Für die Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII gilt:
d) Die Jugendarbeit beinhaltetet auch das Aufgreifen von Themen rund um Suchtmittelkonsum und Suchtmittelmissbrauch und trägt so in ihrer Wirkung zur Suchtprävention bei. Die Sozialraumkoordinierende der Region SüdOst hat Zeitanteile für die regionsübergreifende qualitätssichernde Arbeit im Zusammenhang mit der Suchtprävention.
e) Seit dem 01.05.24 gibt es das von ihr initiierte und begleitete Projekt „Früherkennung und Frühintervention – Sucht und Gewalt Neukölln der Fachstelle für Suchtprävention“ in Neukölln, gefördert aus der Landeskommission gegen Gewalt. Im Rahmen dieses Projektes gab es Termine in Jugendeinrichtungen, wo die Mitarbeiter*innen mit Jugendlichen ins Gespräch gekommen sind, Bedarfsabfragen an unterschiedlichen Einrichtungen wie z.B. der Streetwork und dem Jugendberatungshaus sowie zwei Fachkräfte-Schulungen für Mitarbeitende der Neuköllner Jugendhilfelandschaft im Bereich der §§ 11 und 13 SGB VIII. Eine Schulung hatte das Thema „Teillegalisierung Cannabis und was bedeutet das für die Jugendarbeit“ und die andere Schulung beschäftigte sich mit dem Thema „Vapen, Medien und Suchtentstehung“.
f) Des Weiteren gab es einen von zwei Trägern und der Sozialraumkoordinierenden vorbereiteten und durchgeführten Suchtpräventionsworkshop für Jugendliche.
g) Für Eltern werden in den Familienzentren und der Schulsozialarbeit Informationsrunden organisiert, wenn dies von den Besuchern und Besucherinnen gewünscht ist.
Zu 7.:
Neben der Versorgung mit sauberen Konsumutensilien im Bedarfsfalle, sowie von Sachmitteln im Rahmen des Hitzeschutzes oder der Kältehilfe ist die Kontaktaufnahme mit konsumierenden Menschen vorrangige Aufgabe der Straßensozialarbeit, um sie an allgemeine Beratungs- und Hilfeangebote sowie an Angebote der Suchthilfe zu vermitteln. Hier steht insbesondere die Anbindung an die Kontaktstelle „Druckausgleich“ mit angeschlossenem Konsumraum für den Drogenkonsum im Vordergrund. Im „Druckausgleich“ wird unter anderem zu Fragestellungen bezüglich Jobcenter, Grundsicherung, Wohnungslosigkeit, Notübernachtungen, Substitution, Abstinenzwunsch, Therapiemöglichkeiten, Harmreducction oder Konsumreduktion beraten. Hier bestehen voraussetzungslose Möglichkeiten des Aufenthaltes, der Nahrungsaufnahme, der Inanspruchnahme von Dusch- und Sanitäreinrichtungen, der Kleiderkammer oder der pflegerischen und medizinischen Basisbetreuung durch eine Pflege- und Medizinalfachkraft.
Die Kontakte der Straßensozialarbeit sind einhergehend mit der Erhöhung der personellen Ressourcen kontinuierlich gestiegen. Abhängig ist die Quote der Kontaktaufnahme auch immer von der Mobilität der Konsumierenden, der Anzahl der aufzusuchenden Räume, der räumlichen Lage der Konsumorte sowie der vorhandenen Sprachkompetenzen. Durch die Besetzung mit einer russischsprachigen Mitarbeiterin in 2023 konnte der Zugang zu der Zielgruppe sehr erleichtert werden. So konnten auch die Beratungen und direkten Begleitung zur Clearingstelle, zu Krankenwohnungen, zur Sozialen Wohnhilfe, Drogenberatungsstelle Confamilia oder zu Substitutionsärzten intensiviert werden.
Für den „Druckausgleich“ muss festgehalten werden, dass das Angebot von Rauch- und Injektionsplätzen nicht mehr ausreichend ist. Die Nachfrage ist derart gestiegen, dass es hier temporär zu Wartezeiten oder sogar zu Abweisungen zu vorzeitigen Schließungen kommt. Erschwert wird dies durch einen auch krankheitsbedingten Personalmangel. Welche dramatischen Folgen ein Ausfall des „Druckausgleich“ hat, verdeutlicht die aufgrund eines Wasserschadens erforderliche Schließung der Kontaktstelle im Zeitraum von Februar bis Ende Juni 2023, wodurch sich die Zielgruppe im öffentlichen Raum aufhalten musste.
Neben der fachgerechten Entsorgung potentiell infektiöser Konsumutensilien im fünfstelligen Bereich durch das Peerprojekt zeichnet sich das Projekt auch durch eine Vielzahl von Kontakten mit Anwohnenden und Kinder- und Jugendeinrichtungen aus.
Zu 8.:
Die bisher umgesetzten Maßnahmen sind durchgehend als notwendig und positiv zu bewerten. Sie tragen dazu bei, die Lebenssituation drogenkonsumierender Menschen ebenso zu verbessern wie die Rahmenbedingungen für Anwohnende in den belasteten Quartieren.
Das Bezirksamt ist sich bewusst, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um nachhaltig und dauerhaft Verbesserungen für alle zu erreichen. Dies ist aber bedingt, dass es sich um ein gesamtstädtisches Problem handelt, für das im besonderen Maße die originäre Verantwortlichkeit bei der Senatsverwaltung für Gesundheit liegt.
Das Bezirksamt setzt sich weiter für die Bereitstellung eines zusätzlichen stationären und mobilen Konsumraumangebots, die Finanzierung einer konsumgeeigneten Toleranzzone sowie die Einrichtung von Hilfen der Notübernachtung und Tagesaufenthaltsmöglichkeiten für konsumierende Menschen ein.
Ein Zusammenhang mit dem hier dargestellten Konsum illegaler Drogen im öffentlichen Raum und der Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken wird nicht gesehen.
Im Bereich der Suchthilfe bestehen noch keine Erkenntnisse, inwieweit sich die Teillegalisierung von Cannabis auf den Cannabiskonsum insgesamt beziehungsweise in Neukölln auswirkt. Ebenso liegen keine Erkenntnisse vor, ob die Teillegalisierung zu einem vermehrten Cannabiskonsum im öffentlichen Raum führt, der durch die Regelungen im Konsumcannabisgesetz lokal weitestgehend eingeschränkt ist.
Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat
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In eigener Sache: Fraktionsaustritt Christian Hohmann
Berlin-Neukölln, 23. November 2024
Die AfD-Fraktion Neukölln nimmt den Austritt unseres Fraktionskollegen Christian Hohmann mit Bedauern zur Kenntnis. Er verlässt die Fraktion aus persönlichen Gründen. Wir wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute. Die AfD-Fraktion Neukölln fordert Christian Hohmann auf, sein Mandat niederzulegen, damit ein von der Partei gewählter Nachrücker weiterhin erfolgreich für alternative Politik in der BVV arbeiten kann.
AfD-Fraktion Neukölln

Brand im Britzer Garten
Fragestellerin: Marlies Becker
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1589/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. November 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Was ist über den Großbrand im Britzer Garten nach derzeitigem Erkenntnisstand bekannt und wie hoch ist der entstandene Sachschaden?
- Wie wird das Bezirksamt die in den Medien zugesagte Hilfe für das Freilandlabor und den Britzer Garten gestalten?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1589/XXI vom 13.11.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Da das Bezirksamt Neukölln keine Zuständigkeit hat, habe ich bei Grün Berlin nachgefragt
und folgende Antwort erhalten:
Das ca. 400 Quadratmeter große Umweltbildungszentrum im Britzer Garten wurde durch
einen Brand komplett zerstört.
Insgesamt beträgt der Schaden bei ursprünglichen Baukosten i. H. v. 2 Mio. EUR im Jahr 2015
aktuell 4.456.600,- EUR (brutto).
(Herleitung: Die prozentuale Baukostenindexsteigerung (von 2017 bzw. 2015 bis 2024) betrug
nach Angabe bki im Zeitraum von 02/ 2015 bis 08/ 2024: von 78,3 auf 130,3 (Quelle:
https://bki.de/baupreisindex) plus zusätzliche perspektivische Steigerung (Schätzung von
2024 bis 2027; Bezugsbasis prozentuale Steigerung von 01/ 2021 bis 01/ 2024): von 95,0
auf 128,5 ergibt eine geschätzte Summe von 3.740.000 EUR netto (Ausgangswert: SIWA Mittel
für das UBZ im Jahr 2015 i. H. v. 2 Mio. EUR).
Zu 2.:
Das Bezirksamt befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem Freilandlabor und hat seine
Unterstützung in jeder Hinsicht zugesagt. Die Unterstützung richtet sich dabei natürlich nach
dem jeweiligen Bedarf des Freilandlabors – von Räumlichkeiten über technische Unterstützung
bis hin zur Unterstützung bei Genehmigungsverfahren.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister
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Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1580/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 13. November 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Über welchen Zeitraum hinweg wurde vom Bezirksamt Neukölln Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf bei der Einschulungsuntersuchung geleistet, wie aus der Antwort auf die KA/362/XXI hervorgeht?
- Welche personellen Ressourcen, differenziert nach Fachkräfteanzahl, Vergütungsgruppen und Arbeitszeitvolumen, stellt oder stellte das Bezirksamt Neukölln dem Bezirksamt Reinickendorf für die Einschulungsuntersuchungen zur Verfügung?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1580/XXI vom 13.11.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Mit Schreiben vom 17. Mai 2024 wurde ich seitens des Bezirksstadtrates für Soziales und Ge-
sundheit des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin um Amtshilfe bei der Auswertung der Da-
ten aus den Einschulungsuntersuchungen und der Erstellung eines entsprechenden Berichtes
gebeten, da der Bezirk Reinickendorf sich mit Blick auf die in der Organisationseinheit für
Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes veror-
teten Gesundheitsberichterstattung seit längerem in einer herausfordernden Situation befindet.
Dem Amtshilfeersuchen bin ich nach Rücksprache mit dem Leiter der Planungs- und Koordi-
nierungsstelle sowie der bezirklichen Gesundheitsberichterstatterin mit Schreiben vom 21. Mai 2024 im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Personalressourcen nachgekommen.
Die konkrete Ausgestaltung und der Umfang des Berichts ist hierzu auf den Leitungsebenen
der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit (OE QPK) abzustimmen. Vereinbart wurde
die Auswertung und die Erstellung eines Berichts für einen ESU-Jahrgang.
Zur Bereitstellung der ESU-Daten durch das Bezirksamt Reinickendorf und zur Verarbeitung
durch das Bezirksamt Neukölln ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags und die
Festlegung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 und
32 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlich, um ein dem Risiko angemessenes
Schutzniveau schutzwürdiger personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Die hierzu erforderlichen Abstimmungen konnten aufgrund der Komplexität der Thematik und
knapper zeitlicher Ressourcen noch nicht abschließend erfolgen, um den Auftragsverarbei-
tungsvertrag schließen zu können, sodass mit der Amtshilfe noch nicht begonnen werden
konnte.
Zu 2.:
Die Auswertung und Berichterstellung der ESU-Daten wird durch eine wissenschaftliche Mitar-
beiterin der Gesundheitsberichterstattung erfolgen. Angaben zu Eingruppierung und Arbeits-
zeitvolumen in dieser Einzelpersonalangelegenheit erfolgen zum Schutz der personenbezoge-
nen Daten der Beschäftigten nicht. Die Benennung der für die Amtshilfe erforderlichen zeitli-
chen Ressourcen kann aufgrund der noch nicht abschließend erfolgen Abstimmungen auf der
Ebene der Leitungskräfte der Planungs- und Koordinierungsstellen Gesundheit derzeit noch
nicht beziffert werden.
Abschließend möchte ich nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass der Bezirk Neukölln sich
glücklich schätzen kann, eine Gesundheitsberichterstatterin an seiner Seite zu haben, deren
Arbeit sich durch ein höchstes Niveau auszeichnet und über die Bezirksgrenzen hinaus Aner-
kennung findet. Bereits seit mehreren Jahren leistet sie mit ihrer fundierten Beratung einen we-
sentlichen Beitrag bei der Erstellung von Strategien und Konzepten im Rahmen der Gesund-
heitsförderung. Die von ihr erstellten Berichte sind seit Jahren Grundlage für das Bezirksamt
und die BVV, gesundheits- und sozialpolitische Erkenntnisse zu sammeln und Entscheidungen
zu treffen.
Es gilt das gesprochene Wort!
Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat
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Express.at: Wegen geplantem Migranten-Containerdorf – Massiver Protest gegen SPD-Bürgermeister
Medium: Express.at am 23.09.2024

Auszug: Gegenüber NIUS kommentierte der AfD-Fraktionsvorsitzende, Julian Potthast, das Projekt so: „Die Ansiedlung von Migranten im Sangerhauser Weg ist grundsätzlich falsch. Der Standort ist ungeeignet, es fehlt an Infrastruktur, an Anbindung an den ÖPNV, an Kita- und Schulplätzen. Der Parkplatz wird von Besuchern und Anwohnern benötigt, um das Naherholungsgebiet Britzer Garten zu erreichen. Als AfD-Fraktion fordern wir den sofortigen Stopp der Planungen.“

Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg I
Fragestellerin: Marlies Becker
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1520/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg errichten?
- Welche Einrichtung/Institution wird die geplante Flüchtlingsunterkunft im Auftrag des Senats im Sangerhauser Weg betreiben?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1520/XXI vom 16.10.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Bauträger ist die landeseigene Berliner Immobiliengesellschaft (BIM), die im Auftrag des
Landes Berlin, die Unterkunft errichten wird.
Zu 2.:
Die Beantwortung der Frage obliegt dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der
Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben des LAF aufgeführt. U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zuständig.
Die Ausschreibung zum Betrieb einer Unterkunft erfolgt in der Regel fristgerecht, sobald der genaue Zeitpunkt der Belegung der Unterkunft abzusehen ist.
Es gilt das gesprochene Wort!
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister
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Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg II
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1529/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Wurde zur geplanten Errichtung der Flüchtlingsunterkunft bereits eine Bauanzeige bzw. ein Bauantrag beim Bezirksamt eingereicht?
- Sieht das Bezirksamt Hinderungsgründe für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. 1529/XXI vom 16.10.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nein, das Bezirksamt ist aber auch nicht die Genehmigungsbehörde. Zuständig für die Bauantragsbearbeitung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Zu 2.:
Das Vorhaben befindet sich in der Planungsphase. Es ist die Funktion eines Planungsprozesses,
eine Vielzahl von Fragestellungen zu klären, Konflikte zu lösen und vermeintliche oder tatsächliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen bevor am Ende ein Antrag gestellt wird über den entschieden werden kann. Stand heute hat das Bezirksamt Fragen, die zu klären sind, aber
kann keine zwingenden Hinderungsgründe erkennen.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat
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Flüchtlingsunterkunft Sangerhauser Weg III
Fragesteller: Jörg Kapitän
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1532/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Sind aus Sicht des Bezirksamtes die nachbarschaftlichen Interessen durch die Planung einer Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg gefährdet?
- Welche baurechtlichen Prüfungen in Hinblick auf die Umweltverträglichkeit, den Lärmschutz, den Grünflächenschutz sowie die Schaffung von Ausgleichsflächen für entfallende Bäume und Strauchwerk führte bzw. führt das Bezirksamt im Fall der geplanten Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg durch?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1532/XXI vom 16.10.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Genehmigungsgrundlage für die Unterkunft ist § 246 Abs. 12 BauGB. Darin wird geregelt, dass von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes befreit werden kann, wenn u. a. die nachbarlichen Interessen gewürdigt werden. Genehmigungsbehörde ist die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung. Dieser obliegt auch die Prüfung und Würdigung der nachbarlichen Interessen. Dem kann der Bezirk nicht vorgreifen und er hat auch keinen Einfluss auf die Prüfung bei der Genehmigungsbehörde.
Zu 2.:
Das Bezirksamt führt keine bau- oder planungsrechtlichen Prüfungen durch, da die Zuständigkeit dafür bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat
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Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 1
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Digitalisierung der Verwaltung im Bezirk Neukölln voranzutreiben, und welche Fortschritte wurden erzielt?
2. Inwiefern plant das Bezirksamt, den Zugang zu digitalen Bürgerdiensten weiter zu verbessern, sodass mehr Anträge und Behördengänge online abgewickelt werden können?
3. Welche Investitionen sind in den kommenden Jahren geplant, um die IT-Infrastruktur des Bezirksamts Neukölln zu modernisieren und die digitale Verwaltung zu stärken?
4. Welche Schritte werden unternommen, um die Cybersicherheit und den Datenschutz bei digitalen Verwaltungsprozessen zu gewährleisten?
5. Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Menschen und Menschen ohne Zugang zu digitalen Technologien, weiterhin Zugang zu Verwaltungsdiensten haben?
6. Gibt es Pläne, die digitale Bürgerbeteiligung zu fördern, z. B. durch Online-Plattformen oder digitale Bürgerhaushalte, um mehr Transparenz und Mitbestimmung zu ermöglichen?
7. Wie werden Neuköllner Schulen und Bildungseinrichtungen in die Digitalisierung eingebunden, insbesondere in Bezug auf digitale Lernplattformen und IT-Ausstattung?8. Welche Fortschritte wurden bei der Einführung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bezirk Neukölln erzielt, das vorsieht, dass Bürgerdienste auch online angeboten werden müssen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend
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Digitalisierung der Neuköllner Verwaltung – Teil 2
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Digitalisierung im sozialen Bereich, z. B. in der Sozialhilfe oder Jugendhilfe, zu unterstützen und den Zugang zu diesen Diensten zu erleichtern?
2. Wie plant der Bezirk Neukölln, den digitalen Service für Unternehmen zu verbessern, um Genehmigungsverfahren und Anträge für Gewerbetreibende zu beschleunigen?
3. Welche Schulungsprogramme werden den Mitarbeiter des Bezirksamts angeboten, um ihre digitalen Kompetenzen zu erweitern und die Umstellung auf digitale Arbeitsweisen zu erleichtern?
4. Welche Fortschritte wurden bei der Einführung digitaler Bürgerbüros oder Self-Service-Terminals in Neukölln gemacht, um Wartezeiten und Bürokratie zu reduzieren?
5. Inwiefern plant das Bezirksamt, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder Automatisierung in Verwaltungsprozessen zu prüfen, um Effizienzgewinne zu erzielen?
6. Wie wird die Zusammenarbeit mit anderen Bezirken und der Landesregierung koordiniert, um eine einheitliche und interoperable digitale Verwaltungsstruktur in Berlin zu gewährleisten?
7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Breitbandausbau im Bezirk Neukölln voranzutreiben, insbesondere in schlecht versorgten Gebieten, und so die digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu fördern?
8. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung der E-Akte im Bezirksamt Neukölln?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend
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Autos in Neukölln
Fragesteller: Jörg Kapitän
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/374/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 8. Oktober 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Wie hat sich die Zahl der zugelassenen Autos im Bezirk Neukölln in den Jahren 2019 – 2023 entwickelt?
- Welche Pläne gibt es, um die Anzahl der Parkplätze in stark frequentierten Wohngebieten den Erfordernissen anzupassen?
- Welche Rolle spielen Elektroladesäulen in der zukünftigen Verkehrsplanung Neuköllns, und gibt es Pläne zur Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, insbesondere an stark befahrenen Straßen?
- Gibt es Pläne, weitere autofreie Zonen in bestimmten Gebieten Neuköllns einzurichten, wenn ja welche Gebiete umfassen diese Planungen?
- Welche Strategien verfolgt der Bezirk Neukölln, um das Problem der „schrottreifen“ oder langfristig abgestellten Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen zu lösen?
- Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Neukölln, um den Pendlerverkehr mit dem Auto zu verringern und den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu gestalten?
- Welche Verkehrssicherheitskampagnen sind im Bezirk Neukölln geplant, um die Autofahrer für rücksichtsvolles Fahren, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas, zu sensibilisieren?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/374/XXI vom 20.12.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das Bezirksamt führt keine Statistiken über die Anzahl der zugelassenen Autos im Bezirk Neukölln. Die Daten werden vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) geführt. Für eine Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich daher bitte an Ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus, da Anfragen, welche die Zuständigkeit einer Senatsverwaltung betreffen, über das Abgeordnetenhaus gestellt werden müssen.
Zu 2.:
Das Bezirksamt weiß um den hohen Parkdruck, der in bestimmten Wohngebieten herrscht. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt die Parkraumbewirtschaftung eingeführt, die bisher drei Zonen umfasst. Zur Verbesserung der Situation für Anwohner*innen plant das Bezirksamt die Einführung von weiteren Parkraumbewirtschaftungszonen. Rückmeldungen zeigen, dass der Parkdruck in der Folge signifikant nachlässt. Zudem werden weitere Lieferzonen für Gewerbetreibende ausgewiesen.
Zu 3.:
Der weitere Ausbau des Angebots an Elektroladesäulen ist aus Sicht des Bezirksamtes zu begrü.en, da damit die Voraussetzungen für einen klimafreundlicheren Verkehr geschaffen werden. Anträge zur Einrichtung von Ladesäulen (Sondernutzung öffentliches Straßenland) werden daher mit hoher Priorität bearbeitet.
Zu 4.:
Die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist für das Bezirksamt ein wichtiger Schwerpunkt, weshalb dieses Thema Priorität hat. An vielen Stellen konnte z.B. durch verbesserte Sichtbeziehungen die Sicherheit in den letzten Jahren durch diverse Maßnahmen bereits erfolgreich erhöht werden. Um die Sicherheit im Bezirk weiter zu verbessern, setzt das Bezirksamt weiterhin eine Reihe von Maßnahmen um. Dazu gehört z.B. die Einrichtung von sogenannten modalen Filtern, um den Durchgangsverkehr in Wohngebieten zu reduzieren und insgesamt für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Für den Fußverkehr werden z.B. Gehwegvorstreckungen geschaffen, die ein einfacheres und sicheres Überqueren von Straßen ermöglichen. Für den Radverkehr werden geschützte Radfahrstreifen und Fahrradstraßen errichtet.
Zu 5.:
In Neukölln gibt es in den Sommermonaten mehrere temporäre Spielstraßen, die von Ehrenamtlichen betreut werden. Das Bezirksamt unterstützt die Durchführung solcher Spielstraßen. Darüber hinaus wird im Rahmen von Verkehrskonzepten und schwerpunktmäßig vor Schulen geprüft, ob hier kleine Abschnitte autofrei umgestaltet werden können.
Zu 6.:
Die Zuständigkeit für die Beseitigung von sogenannten „Schrottfahrzeugen“ liegt im Land Berlin beim Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) im Bezirksamt Lichtenberg. Den bezirklichen Ordnungsämtern sowie der Polizei Berlin obliegt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, sog. Gelbpunktanzeigen zu fertigen, die dann zuständigkeitshalber nach Lichtenberg abgegeben werden. Pro Jahr werden durch den Neuköllner AOD durchschnittlich ca. 800 Vorgänge an RegOrd abgegeben. Sind Stra.enzüge besonders von diesem Phänomen betroffen, bittet das Ordnungsamt Neukölln RegOrd um die Durchführung von Schwerpunktaktionen. Es sei hier der Hinweis erlaubt, dass auch die Kapazitäten von RegOrd äußerst begrenzt sind und Anfragen zu Sondermaßnahmen daher in begrenztem Umfang zu halten sind.
Zu 7.:
Maßgeblich für ein Gelingen der Verkehrswende und dem damit einhergehenden Rückgang des motorisierten Individualverkehrs ist es, die Attraktivität anderer Verkehrsarten gegenüber dem privaten Pkw zu erhöhen. Um Menschen nachhaltig vom Umstieg auf den ÖPNV zu überzeugen, ist es nötig, das Angebot auf bestehenden Linien zu erhöhen, sei es durch eine höhere Taktung der Fahrten oder den Einsatz von größeren und komfortableren Fahrzeugen. Gleichzeitig muss der ÖPNV auch durch Verlässlichkeit und Pünktlichkeit überzeugen. Dies kann gerade im überirdischen Verkehr durch eine Beschneidung der Privilegien des Autoverkehrs erreicht werden. Maßnahmen wären beispielsweise die Einrichtung von Busspuren oder gesonderte Lichtsignalanlagen, die Bussen Vorrang gewähren. Auch die Fahrpreise müssen entsprechend niedrig sein, sodass sich die Nutzung des ÖPNVs auch finanziell gegenüber der Anschaffung eines privaten Pkws lohnt. Zeitgleich kann durch eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung der Pendlerverkehr verringert werden und die begrenzten Stellplätze bleiben den Anwohner*innen vorbehalten.
Zu 8.:
Gesonderte Verkehrssicherheitskampagnen, um Autofahrer*innen insbesondere in der Nähe von Schulen und Kitas für rücksichtsvolles Fahren zu sensibilisieren, sind durch das Bezirksamt nicht in Planung. Dies liegt daran, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt primär für Verkehrssicherheitskampagnen zuständig ist – darunter die laufende Kampagne „GEMEINSAM BESSER ANKOMMEN“, die Rücksichtnahme und Respekt im Straßenverkehr fördern soll.
Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat
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Tagesspiegel-Newsletter Neukölln: Antrag der AfD-Fraktion gegen das geplante Containerdorf für Flüchtlinge
Medium: Tagesspiegel-Newsletter für Neukölln vom 25. September 2024


NIUS.DE: Wegen geplantem Migranten-Containerdorf in Neukölln – Massiver Bürger-Protest gegen SPD-Bürgermeister
Medium: NIUS.DE am 23. September 2024

Link zum vollständigen Artikel bei nius.de: Artikel hier lesen.

Genug ist genug: Kein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg
Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt
Datum: 18. September 2024
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln lehnt die geplante Flüchtlingsunterkunft im Sangerhauser Weg ab. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Grünfläche aus, die Infrastruktur in der Umgebung fehlt, der Parkplatz wird von Anwohnern und Besuchern des Britzer Gartens benötigt, die Ansiedlung von 450 Migranten stört die gewachsene Struktur in der Umgebung.
Berlin und auch der Bezirk Neukölln haben bereits zahlreiche Flüchtlinge unterbringen müssen. Die Kapazitätsgrenzen für die Unterbringung und die Geduld der Bürger sind ausgereizt. Schon jetzt steht angesichts der immer größer werdenden Flüchtlingszahlen eine fehlende Integration und in der Folge eine gesteigerte Kriminalitätsrate zu erwarten. Dieser Gefahr dürfen wir die Bürger unseres Bezirkes nicht aussetzen.
Im Fall des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg wurden die Anwohner erneut nicht über die Pläne des Senats informiert. Gerade an dieser Stelle, die sich im Grünen zwischen Gartenkolonien, Einfamilienhäusern und einer entsprechend fehlenden Infrastruktur befindet, ist ein Containerdorf für Flüchtlinge kein geeigneter Platz. Im Rahmen eines Bürgerbegehrens werden von zahlreichen Anwohnern klar nachvollziehbare Sicherheitsbedenken sowie der Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen usw.) und der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze in dem Gebiet vorgebracht. Die Argumentationen der Anwohner sind zu respektieren und die Planung des Senats und der Bau des Containerdorfes an dieser Stelle abzulehnen.
Ergebnis Drs. Nr. 1459/XXI: in der BVV abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen
- CDU: NEIN
- SPD: NEIN
- Grüne: NEIN
- Linke: NEIN
- AfD: JA

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Redebeiträge

Neukölln sagt NEIN zu Flüchtlingen im Sangerhauser Weg
Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt
Datum: 18. September 2024
Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln möge sich bei der zuständigen Senatsbehörde dafür einsetzen, den Bau des geplanten Containerdorfes für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg zu verhindern. Zudem ist zu prüfen, inwiefern eine Änderung des Flächennutzungsplans überhaupt rechtens ist, sowie eine notwendige Umweltprüfung in die Wege zu leiten.
Begründung:
Der Bezirk Neukölln hat in den letzten Jahren eine erhebliche Zahl an Flüchtlingen in Unterkünften in der Haarlemer Straße, Karl-Marx-Straße, Kiefholzstraße sowie Töpchiner Weg untergebracht. In der Liegenschaft Haarlemer Straße erfolgte ab Dezember 2022 eine Erweiterung der Kapazitäten. Laut Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beherbergt der Bezirk Neukölln derzeit 1704 Flüchtlinge (Stand 7.7.2024).
Nun sollen im Sangerhauser Weg durch ein Containerdorf weitere 450 Plätze entstehen. Dieses Vorhaben überfordert den Bezirk in mehrerlei Hinsicht: Die Geduld der Bürger ist erschöpft, die Kosten ufern weiter aus und die geforderte Integration bleibt auf der Strecke mit schwerwiegenden Folgen für die Sicherheit der Neuköllner durch steigende Kriminalität. Da in Neukölln ohnehin bereits große Integrationsprobleme der in den letzten Jahren angekommenen Zuwanderer bestehen, ist eine weitere Ansiedlung von Flüchtlingen grundsätzlich falsch.
Hinzu kommt, dass der Bezirk sich weigert, die Anwohner im Sangerhauser Weg umfassend über die Pläne des Senats zu informieren. Der geplante Standort ist völlig ungeeignet für eine neue Flüchtlingsunterkunft. Er befindet sich nahe des beliebten Naherholungsgebietes Britzer Garten und Kleingartenkolonien, die auf den einzigen Parkplatz, der für die neue Unterkunft weichen soll, angewiesen sind. Die Gegend ist zudem von Familien mit Kindern geprägt, die einer möglichen Gefährdung durch diese Unterkunft nicht ausgesetzt werden dürfen. Anwohner haben bereits reagiert und im Rahmen eines Bürgerbegehrens ihre Bedenken auf den Punkt gebracht: Hinweis auf das Fehlen einer geeigneten Infrastruktur (wie z.B. Schul- und Kitaplätze, Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV-Verbindungen) sowie der Wegfall der dringend benötigten Parkplätze. Die Sorgen der Anwohner muss das Bezirksamt respektieren und dafür sorgen, dass der Senat den Bau des Containerdorfes im Sangerhauser Weg unterlässt.
Ergebnis Drs. Nr. 1456/XXI: in der BVV abgelehnt
Abstimmungsverhalten der Fraktionen
- CDU: NEIN
- SPD: NEIN
- Grüne: NEIN
- Linke: NEIN
- AfD: JA

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Redebeiträge

BVV am 18.09.2024: Julian Potthast über das geplante Containerdorf für Flüchtlinge im Britzer Garten

Dramatisch schlechte Hygienebedingungen an Neuköllner Schulen
Fragestellerin: Marlies Becker
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Warum herrschen an Neuköllner Schulen laut Presseberichterstattung „so dramatisch schlechte hygienische Bedingungen“, dass ein gefundener Caterer, der den ursprünglich bereits ausgefallenen Caterer ersetzen sollte, nun an fünf Schulstandorten wieder abgesprungen ist?
- Um welche Schulen in Neukölln handelt es sich dabei?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1470/XXI vom 18.09.2024
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Planungen für ein Containerdorf für Flüchtlinge im Sangerhauser Weg
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Wieso sorgt das Bezirksamt nicht dafür, dass betroffene Anwohner in die Planungen des Senats für diese neue Flüchtlingsunterkunft einbezogen werden?
- Inwieweit ist das Bezirksamt in die Planungen für die neue Flüchtlingsunterkunft eingebunden, insbesondere für alternative Standorte wie beispielsweise unbebaute Felder/Brachen im Süden Neuköllns?
- Wie soll die ohnehin mangelhafte Parkplatzsituation für Anwohner und Besucher am Sangerhauser Weg, rund um den Britzer Garten sowie die angrenzenden Laubenkolonien vor dem Hintergrund des geplanten Containerdorfs verbessert werden?
- Wie will das Bezirksamt gemeinsam mit dem Senat die Integration der neuen Flüchtlinge, insbesondere mit Blick auf die vorschulische und schulische Versorgung, gewährleisten?
- Wie will das Bezirksamt die dortigen Laubenkolonien, beispielsweise die zweitgrößte im Berliner Süden, die „Dauerkleingartenanlage Kurt Pöthig“, wirksam schützen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1440/XXI vom 18.09.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:
Zu 1:
Neukölln ist der erste Bezirk, der in Kooperation mit dem Landesamt für
Flüchtlingsangelegenheiten, eine Informationsveranstaltung für Anwohnende plant und
umsetzt. Das Bezirksamt nimmt die Interessen, Sorgen und Befürchtungen der Anwohnenden
ernst. Am 19.09.2024 können sich interessierte Anwohnende über den Planungsstand der
Unterkunft informieren und gleichzeitig wichtige Hinweise geben.
Zu 2:
Am 26.03.2024 hat der Senat beschlossen, an insgesamt 16 Standorten in ganz Berlin
Unterkünfte im Rahmen des Wohncontainer Programms 2.0 einzurichten. Die Unterkunft am
Sangerhauser Weg ist eine davon. Die geplante Einrichtung Sangerhauser Weg stellt eine der
wenigen Potenzialflächen in Neukölln zur Errichtung von Einrichtungen zur
Geflüchtetenunterbringung dar. Planungs- und bauordnungsrechtlich ergeben sich
voraussichtlich keine unüberwindbaren Hindernisse im Rahmen der Errichtung. Zum weiteren
Vorlauf zum Senatsbeschluss wird auf die Beantwortung der Drs. 1437/XXI verwiesen.
Inwieweit der Senat darüber hinaus weitere Flächen in Neukölln für Unterkünfte ausweisen
möchte, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 3:
Der in der Öffentlichkeit immer wieder postulierte Mangel an Parkplätzen ist nicht belegt. Am
Rande des Britzer Garten wurde für die BUGA 1985 ein Parkplatz eingerichtet, der neben
Parkmöglichkeiten an anderen Eingängen für Besuchende zur Verfügung steht. Der Parkplatz
wird außer an einzelnen Tagen im Jahr auch als Abstellfläche für LKW und Anhänger sowie als
Übungsort von Fahrschulen genutzt. Durch den Bau der Wohncontainer wird etwa die Hälfte
der Parkplätze am Standort Sangerhauser Weg wegfallen. Die restlichen Parkflächen bleiben
erhalten. Besonders für die Pächter:innen der Kleingärten besteht kein erhöhter Bedarf an
Parkflächen. In den Kleingartenanlagen bestehen umfassende Parkmöglichkeiten für die
Pächter:innen, die noch dazu deutlich näher an den Parzellen liegen als der Parkplatz am
Sangerhauser Weg. Das Bezirksamt befindet sich mit den zuständigen Stellen in Abstimmung
zur möglichen Ausweisung weiterer Parkflächen, damit an einzelnen Tagen im Jahr
Parkflächen bei hoher Auslastung des Britzer Gartens erschlossen werden können. Die
Zuwegung in Richtung Britzer Garten bleibt selbstverständlich erhalten. Weitere Details zur
Verkehrsführung sind im Laufe der weiteren Planungen zu klären, wobei die Einschätzungen
der Anrainer einbezogen werden.
Zu 4:
Der Standort der Unterkunft weist in unmittelbarer Umgebung in Neukölln und Tempelhof-
Schöneberg derzeit eine angespannte Schulplatz- und Kitasituation auf. Das Bezirksamt wird
sicherstellen, dass alle Kinder, die in der Unterkunft wohnen, auch unterrichtet werden – ggf.
an weiter entfernten Schulen. Dazu befindet sich Bezirksamt in engen Abstimmungen mit der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Gegenwärtig liegen dem Bezirksamt noch
keine Informationen darüber vor, wie viele schulpflichtige Kinder künftig in die geplante
Unterkunft einziehen werden. Bei der Suche nach einem Kita-Platz werden Familien bei Bedarf
durch die Bezirksämter Neukölln und Tempelhof-Schöneberg beraten. Darüber hinaus setzt
sich das Bezirksamt dafür ein, dass die Schaffung von Räumen für Angebote direkt in der
geplanten Einrichtung Berücksichtigung finden. Darunter fallen die Anlage von ausreichenden
Spielmöglichkeiten für Kinder sowie die Vorhaltung von ausreichend, eventuell Zielgruppen
getrennten Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen, die auch für Betreuungs-, Beratungs- und
Schulungszwecke (z.B. Deutschkurse) durch soz. Träger oder Initiativen genutzt werden
können.
Zu 5:
Die anrainenden Kleingartenanlagen sind dauerhaft geschützt. Die Kolonie Friedland 3 ist als
Dauerkleingarten im Wege eines Bebauungsplans planungsrechtlich geschützt. Die beiden
Kolonien Kurt Pöthig sowie Heimaterde sind über den Flächennutzungsplan geschützt. Der
dauerhafte Schutz der Kleingartenanlagen steht nicht zur Debatte.
Es gilt das gesprochene Wort!
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister
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Ausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/360/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie hoch sind die bisherigen Gesamtausgaben durch die Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 105 (Reuterkiez), 100 (Flughafen-/Donaukiez) und 106 im Weserkiez?
2. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch die entstandenen Personalkosten?
3. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch Regiekosten?
4. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch laufende Sachkosten?
5. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch den laufenden Geschäftsbedarf und die verfahrensabhängige IuK-Technik?
6. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen, durch Dienstkleidung und Fortbildungskosten?
7. Wie hoch sind die Ausgaben durch die in Frage 1 genannten Parkzonen durch die Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten?
8. Wie hoch sind die Ausgaben durch entstandenen Vandalismus in den in Frage 1 genannten Parkzonen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/360/XXI vom 22.10.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Werten um eine Momentaufnahme handelt. Die Werte sind aufgrund der in der Gesamtbetrachtung sehr kurzen Laufzeit nur bedingt aussagekräftig. Dennoch lassen sich inzwischen erste Prognosen ableiten.
Sämtliche Beträge beziehen sich auf den Stichtag 25.09.2024 und betreffen ausschließlich Ausgaben aus dem Bezirkshaushalt bzw. dem Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung.
Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
539.608,91 €.
Zu 2.:
345.047,83 €.
Zu 3.:
Die tatsächlich angefallenen Regiekosten werden erst zum Jahresende an den Bezirkshaushalt abgeführt.
Zu 4.:
40.787,83 €.
Zu 5.:
Bei den beiden Kostenarten handelt es sich um Sachkosten. Diese sind somit in der Summe zu Frage 4. berücksichtigt.
Einzeln ausgewiesen:
– Laufender Geschäftsbedarf: 15.839,17 €
– verfahrensunabhängige IuK-Technik: 725,71 €
Zu 6.:
Bei den beiden Kostenarten handelt es sich um Sachkosten. Diese sind somit in der Summe zu Frage 4. bereits berücksichtigt.
Einzeln ausgewiesen:
– Dienstkleidung: 24.222,95 €
– Fortbildungskosten 0,00 € (Aus- und Fortbildung bisher kostenneutral an der Verwal-tungsakademie Berlin)
Zu 7.:
Bewirtschaftungskosten inklusive Beseitigung von Vandalismusschäden:
153.773,25 €
Zu 8.:
Vandalismusschäden werden nicht durch gesonderte Rechnungen des Dienstleisters abgewickelt. Deren Behebung wird zumeist in der den monatlichen Ersatzteil- und Bewirtschaftungsrechnungen abgerechnet, so dass eine differenziertere Auswertung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat
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Neukölln und der Parkplatzmangel
Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend
Datum: 18. September 2024
Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Abschnitte mit befestigten Mittelstreifen auf der Karl-Marx-Straße als Parkplätze nutzbar gemacht werden können.
Begründung:
Neukölln leidet wie das gesamte Berlin unter akutem Parkplatzmangel. Aufgrund der weiter ansteigenden Zunahme des Autoverkehrs sind alle Initiativen auszuschöpfen, um neue Parkmöglichkeiten für die Bürger zu schaffen. Teile des Mittelstreifens auf der Karl-Marx-Straße werden von Autofahrern bereits regelmäßig unrechtmäßig zum Parken genutzt, da auch aufgrund der anliegenden Baustellen keinerlei Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Insofern ist zu prüfen, ob an diesen Stellen weitere offizielle Parkmöglichkeiten geschaffen werden können.
Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend
Abstimmungsverhalten der Fraktionen
- CDU:
- SPD:
- Grüne:
- Linke:
- AfD:
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Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/363/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie hoch sind die bisherigen Gesamteinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in den Parkzonen 105 (Reuterkiez), 100 (Flughafen-/ Donaukiez) und 106 im Weserkiez?
2. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Handypark-Apps?
3. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Kredit- und Bankkartenzahlung?
4. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Münzzahlungen?
5. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch Einnahmen aus Geldbußen und Verwarnungsgeldern?
6. Wie hoch sind die Einnahmen der in Frage 1 genannten Parkzonen durch sonstige Einnahmen?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/363/XXI vom 22.10.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Werten um eine Momentaufnahme handelt. Die Werte sind aufgrund der in der Gesamtbetrachtung sehr kurzen Laufzeit nur bedingt aussagekräftig. Dennoch lassen sich inzwischen erste Prognosen ableiten.
Sämtliche Beträge beziehen sich auf den Stichtag 25.09.2024 und betreffen ausschließlich Einnahmen im Bezirkshaushalt bzw. dem Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung.
Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
1.063.003,18 €.
Zu 2.:
415.401,91 €.
Zu 3.:
64.947,70 €.
Zu 4.:
363.756,47 €.
Zu 5.:
218.897,10 € (50% der Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern verbleiben bei der Bußgeldstelle, d.h. dort Einnahmen für den Landeshaushalt in selber Höhe)
Zu 6.:
0,00 €.
Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat
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Personalressourcen im Gesundheitsamt
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/362/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele freie Stellen sind derzeit im Gesundheitsamt im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit in Neukölln insgesamt unbesetzt?
2. Welche Art von Stellen, aufgelistet nach Laufbahn und Gehaltsgruppe, sind derzeit im Gesundheitsamt im Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit unbesetzt?
3. Seit wann sind die jeweiligen Stellen unbesetzt?
4. Bei welchen der unbesetzten Stellen finden derzeit Einstellungsgespräche statt?
5. Wie viele Überlastungsanzeigen wurden seit dem Jahr 2020 durch Mitarbeiter bzw. durch das Gesundheitsamt in Neukölln gestellt?
6. Was waren nach Kenntnis des Bezirksamtes die Hauptgründe, die zu den Überlastungsanzeigen im genannten Zeitraum geführt haben?
7. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Gründe, die zu den Überlastungen führten, kurzfristig und/oder dauerhaft abzustellen?
8. Wie häufig und warum kam es aufgrund des Personalmangels im Gesundheitsamt zu Amtshilfeersuchen an Ämter aus anderen Bezirken bzw. an übergeordnete Behörden?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/362/XXI vom 14.10.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Gesundheitsamt Neukölln sind aktuell 18 Stellen unbesetzt.
Zu 2.:
Siehe Excel Liste „KA_362“
Zu 3.:
Siehe Excel Liste „KA_362“
Zu 4.:
Siehe Excel Liste „KA_362“
Zu 5.:
Überlastungsanzeigen vor dem 01.07.2023 sind nicht bekannt. Seitdem wurde eine Überlastungsanzeige
gestellt.
Zu 6.:
Aufgrund der Personalsituation verbunden mit Ausfällen durch Krankheitsfälle im Fachbereich
sowie weiteren Sachverhalten war die Person für einen Zeitraum alleine im Dienst.
Zu 7.:
Durch die Rückkehr von erkrankten Beschäftigten kam es zu einer Erleichterung. Ferner
wurde die gezielte Unterstützung durch eine mit den Fachthemen bisher nur in Teilen befassten
Dienstkraft angeboten. Nach Rücksprache mit der Person, hat das zu einer Entlastung
geführt.
Zu 8.:
Aufgrund der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Leiters des Bereichs Infektions-
und umweltbezogener Gesundheitsschutz wurde am 23. Februar 2024 ein Amtshilfeersuchen
an alle Bezirke sowie an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt. Weitere
Amtshilfeersuchen infolge von Personalmangel gab es nicht. Das Bezirksamt Neukölln
wird derzeit in Amtshilfe für das Bezirksamt Reinickendorf bei der Erstellung der Einschulungsuntersuchungen
tätig.
Tabelle/Anhang:

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat
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Die Last mit den Altfahrrädern
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 9. September 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
1. Wie viele augenscheinlich herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt Neukölln markiert, d.h. mit Aufklebern mit Bitte um Entfernung versehen?
2. Wie viele herrenlose Fahrräder wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 durch das Bezirksamt im Bezirk Neukölln – ggf. in Zusammenarbeit mit der BSR – im Rahmen der Müllbeseitigung eingezogen?
3. An welchen Örtlichkeiten werden die eingezogenen Fahrräder eingelagert?
4. Nach welchem Zeitraum werden die Fahrräder entsorgt oder anderweitig verwertet?
5. Welche Kosten entstehen durch die Beseitigung der entsprechenden nicht mehr nutzbaren Fahrräder?
6. Auf welchem Wege werden diese Fahrräder entsorgt?
7. Durch welche Maßnahmen, beispielsweise durch Verkauf oder andere Maßnahmen, werden mit noch funktionsfähigen Fahrrädern Erlöse erzielt?
8. Falls zutreffend, welche Erlöse wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 erzielt?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend
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Klimasünder „Klimasparbuch Neukölln“?
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juli 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- In welcher Auflagenzahl wurde das „Klimasparbuch Neukölln“ gedruckt?
- Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten (u.a. für Beauftragung, Gestaltung, Druck, Verteilung und weitere Kosten) des „Klimasparbuches Neukölln“?
- Wie viel Gramm CO2 und andere Treibhausgase wurden für die Produktion des „Klimasparbuches Neukölln“ ausgestoßen bzw. verursacht?
- Wie viel Gramm CO2 und andere Treibhausgase wurden bzw. werden voraussichtlich für die die Verteilung des „Klimasparbuches Neukölln“ ausgestoßen bzw. verursacht?
- An welchen Örtlichkeiten liegen die Exemplare des „Klimasparbuches Neukölln“ aus, bzw. wie werden sie dem interessierten Bürger zur Verfügung gestellt?
- Unter welchen Gesichtspunkten wurden der beauftragte Verlag und die Druckerei ausgewählt?
- Unter welchen Gesichtspunkten wurden die teilnehmenden Firmen, welche die Gutscheine im „Klima Sparbuch“ zur Verfügung stellen, ausgewählt?
- Wie, wann und in welcher Form wird der Nutzen bzw. die Sinnhaftigkeit des „Klimasparbuches“ evaluiert?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/355/XXI vom 13.09.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
11.867 gedruckte Exemplare plus E-Paper.
Zu 2.:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 20.235,54 €.
Zu 3. und 4:
Für die Produktion des Klimasparbuchs (=Druck) wurden 734 kg CO2 ausgestoßen. Das Buch ist mit dem Blauen Engel zertifiziert und ist somit umwelt- und ressourcenschonend gedruckt worden.
Die für den Druck des KSB Neukölln beauftragte Druckerei »Druckstudio« erfüllt ebenfalls Kriterien der Nachhaltigkeit gemäß Umweltindex für Drucksachen (umdex).
Der Verlag kompensiert die CO2-Emissionen in Form einer freiwilligen Klimasteuer. Dafür wird ein bäuerlicher Betrieb in Deutschland bei der Anpassung an den Klimawandel und dem Schutz der Biodiversität unterstützt.
Für die Auslieferung der Klimasparbücher an das Bezirksamt und an die Gutscheinpartner (teilweise mit DHL) wurden rund 20 kg CO2 ausgestoßen.
Zu 5.:
Das Klimasparbuch ist kostenlos in vielen öffentlichen Einrichtungen wie bspw. den Bürgerämtern, Bibliotheken, Jugendfreizeiteinrichtungen, Seniorenfreizeitstätten, QM-Büros, kulturelle Einrichtungen (wie z. Bsp. Saalbau, Galerie im Körnerpark, Gemeinschaftshaus, Schloss Britz), der Volkshochschule, den fLotte-Standorten, dem Freilandlabor Britz, den Einrichtungen der Gutscheinpartner, den Pförtnerlogen im Rathaus und dem DG Boddinstr. etc. erhältlich. Jeder Lieferung wurde ein Begleitschreiben beigefügt, dass u.a. das Angebot beinhaltet, bei Bedarf weitere Exemplare erhalten zu können. Gleichermaßen werden die Exemplare als Informationsmaterial im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen der Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz genutzt.
Zu 6.:
Der oekom-Verlag hat das Konzept des Klimasparbuches als niedrigschwellige Form der Information zu klimafreundlichem Verhalten mit praktischen Tipps entwickelt. Es enthält Informationen zu lokalen Beratungsangeboten, Tauschbörsen, Repair-Cafés sowie Rabattcoupons für regionale Geschäfte mit nachhaltigem Angebot. Der Verlag hat mit seinem Konzept „Klimasparbuch“ ein Alleinstellungsmerkmal und zeichnet sich durch klimaschonende Produktion, langjährige Erfahrung in Erstellung von kommunalen Ratgebern sowie einem ganzheitlichen Leistungsspektrum (einschließlich Druckerei) aus.
Zu 7.:
Grundlage für die Auswahl der Gutscheinpartner war eine Recherche des Verlages in Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeitsbeauftragten und Klimaschutzbeauftragten unter Einbezug eines dafür erstellten Kriterienkatalogs mit Begriffen wie ökologisch, klimafreundlich, regional handelnd, fair gehandelt, ressourcensparend u.ä..
Potenzielle Einrichtungen wurden mit einem Anschreiben angefragt, die sich dann freiwillig als Gutscheinpartner zur Verfügung gestellt haben.
Zu 8.:
Klimaschutz und die Minderung des CO2-Austoßes ist ein Thema, das uns alle angeht. Hierfür sind große strukturelle Transformationen notwendig. Gleichzeitig spielt das individuelle Verhalten eine wichtige Rolle, etwa im Bereich der Mobilität, des Konsums und des Energieverbrauchs. Die Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist im Rahmen von Veranstaltungen in regelmäßigem Austausch mit Bürger:innen, sie informiert und berät. Das Klimasparbuch dient hierbei u.a. als unterstützendes Informationsmaterial. Es ist mit praktischen Alltagstipps versehen und hat gleichzeitig einen lokalen Bezug, sodass die Tipps einfach umsetzbar sind und dem Geldbeutel zugutekommen. Bereits im Rahmen der letzten Veranstaltungen sind die Klimasparbücher sehr gut nachgefragt worden.
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister
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Hautpilz aus dem Barbershop: Steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans in Neukölln?
Fragesteller: Julian Potthast
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/354/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 26. Juli 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:
- Seit wann ist dem Bezirksamt eine steigende Zahl von Infektionen mit dem Pilz Trichophyton tonsurans bekannt?
- Wie viele Fälle von Neuinfektionen wurden dem Bezirksamt in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 bekannt?
- An welchen Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetrieben sieht das Bezirksamt die Infektionsquelle mit diesem Hautpilz?
- In welchem Umfang wurden die entsprechenden Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetriebe durch das Bezirksamt auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 überprüft?
- In welchem Umfang werden die Mitarbeiter in den entsprechenden Örtlichkeiten und Dienstleistungsbetrieben für die notwendigen Kenntnisse über Präventions- und Hygienemaßnahmen geschult?
- Wie viele Verstöße welcher Art wurden in den entsprechenden Dienstleistungsbetrieben bei Kontrollen durch das Bezirksamt festgestellt?
- Welche Sanktionen wurden bei Verstößen gegen die Auflagen durch das Bezirksamt verhängt?
- Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die steigende Inzidenz mit dem Pilz Trichophyton tonsurans zu verhindern?
Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/354/XXI vom 05.09.2024
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Das Bezirksamt erhielt durch eine bundesweite und regionale Berichterstattung erstmals am 11.07.2024 erstmals konkrete Hinweise auf eine Zunahme von Trichophyton tonsurans-Infektionen und hat daraufhin umgehend Maßnahmen eingeleitet. Ob es tatsächlich eine ansteigende Zahl von Infektionen gibt, ist, da die Erkrankung nicht meldepflichtig ist, aus den Daten des Bezirksamtes nicht datenbasiert belegbar. Die öffentlich verlauteten Hinweise auf zunehmende Infektionszahlen werden jedoch ernst genommen. Die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt arbeiten einerseits eng mit Betreibern und Betreiberinnen von Barbershops und Friseuren zusammen, um die Ausbreitung des Pilzes einzudämmen, und klären andererseits die allgemeine Bevölkerung bzw. Kunden und Kundinnen der Betriebe über die Ansteckung, Symptome und Vorbeugung von Infektionen auf. Die weitere Entwicklung der Situation wird beobachtet und bei Bedarf werden zusätzliche Schritte eingeleitet.
Zu 2.:
Infektionen mit Trichophyton tonsurans sind aktuell nicht meldepflichtig. Daher liegen im Gesundheitsamt die gewünschten Daten nicht vor.
Zu 3.:
Die Übertragung des Hautpilzes Trichophyton tonsurans erfolgt in der Regel durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Hautstellen oder kontaminierten Gegenständen und findet dementsprechend besonders in Einrichtungen wie Barbershops, Friseursalons, Schwimmbädern, Fitnessstudios und Sporthallen statt, können darüber hinaus aber an allen Orten, an denen enger Kontakt und die gemeinsame Nutzung von Materialien und Geräten erfolgen, stattfinden. Derzeit sind Infektionen vor allem in Freiseurbetrieben und Barbershops bekannt.
Die Betreiber dieser Einrichtungen müssen unbedingt strenge Hygienemaßnahmen einhalten und verwendete Geräte und Utensilien regelmäßig reinigen und mit geeigneten Mitteln desinfizieren, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Es sind insbesondere Rasiermesser, Trimmer, Scheren und Kopfhautmassagen, die ursächlich für die Übertragung des Pilzes sind, daneben können aber auch Kämme und Haarbürsten, Umhänge und Waschbecken sowie Handtücher über direkten und indirekten Kontakt die Über-tragung ermöglichen.
Die Kundinnen und Kunden sollten unbedingt auf ausreichende Körperhygiene achten und bei Verdacht auf eine Infektion umgehend einen Arzt aufsuchen. Gefährdet sind besonders Kinder, Personen mit einem geschwächten Immunsystem und Sportler. Die Infektionsgefahr kann in den warmen Sommermonaten durch die verstärkte Schweißbildung und den häufigeren Hautkontakt deutlich ansteigen.
Zu 4.:
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die Gesundheitsämter nicht verpflichtet, routinemäßige Hygienebegehungen in Dienstleistungsbetrieben wie Barbershops durchzuführen. Etwaige Kontrollbesuche sind statistisch nicht erfasst. Kontrollen erfolgten bisher in der Regel aufgrund konkreter Beschwerden oder begründetem Verdacht und seit der Zunahme der Trichophyton tonsurans-Infektionen vermehrt sowie ohne konkreten Anlass im Rahmen der allgemeinen Überwachung.
Zu 5.:
Die Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten (Infektionsverhütungs-Verordnung) legt Anforderungen an die Aufbereitung, Desinfektion und Sterilisation für den Geltungsbereich der Verordnung fest, benennt Normadressaten und geeignete Standards (zu beachten sind etwa die aktuelle Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKI und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte). Die Einhaltung der zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben ist vornehmlich Aufgabe der Betriebsstättenleiter. Zusätzlich klären die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes im Rahmen der allgemeinen Überwachung umfangreich über die erforderlichen Präventions- und Hygienemaßnahmen auf.
Zu 6.:
2024 wurden anlassbezogene Kontrollen in Dienstleistungsbetrieben durchgeführt. Bei einer Kontrolle im Juli 2024 wurden kleinere Hygienemängel festgestellt, die jedoch umgehend behoben wurden.
Zu 7.:
Bislang wurden keine Sanktionen verhängt, weil keine Verstöße bei den durchgeführten Kontrollen festgestellt wurden, deren Sanktionierung durch das Gesundheitsamt verhältnismäßig gewesen wäre. Festgestellte Mängel wurden in jedem Fall umgehend behoben, und die Betreiber und Betreiberinnen wurden bei Bedarf nachweislich von den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes beraten und geschult.
Zu 8.:
Neben den o.g. Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung Trichophyton tonsurans laufen zahlreiche Aufklärungskampagnen, die sich an Betreiber und Betreiberinnen sowie Kundinnen und Kunden richten (durch Briefe, Flyer und Informationsblätter). Des Weiteren stellen die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes auch praktische Hilfsmittel zur Verfügung wie Musterhygienepläne und Desinfektionsmittellisten mit fungizider Wirkung.
Mit Blick auf die umfangreichen Aufgaben des Infektions- und umweltbezogenen Gesundheits-schutzes und mehreren hundert potentiell betroffenen Betrieben in Neukölln liegt der Schwerpunkt vor allem auf der Sensibilisierung der Bevölkerung, der Aufklärung über erforderliche Hygienemaßnahmen und die im Rahmen der verfügbaren Ressourcen mögliche Erhöhung des Kontrolldrucks. Dabei ist dem Bezirksamt bewusst, dass durch eine neue Priorisierung die bereits bisher zu erledigenden Aufgaben, die allesamt von erheblicher Bedeutung für die Bevölkerungsgesundheit sind, weiterhin im erforderlichen Umfang zu erfüllen sind und daher eine alleinige Schwerpunktsetzung auf eine Aufgabe nicht sinnvoll ist.
Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat (Für den Leiter des Geschäftsbereiches Soziales und Gesundheit)