Haushaltsplan Kapitel 3715, Titel 54053 – Veranstaltungen

Haushaltsplan Kapitel 3715, Titel 54053 – Veranstaltungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Wegfall des Titels „Veranstaltungen“ zurückzunehmen und für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 5.000 Euro bereitzustellen und für die Meisterehrung im Sport vorzusehen. 

Begründung


Im Kapitel 3715, Titel 54053 „Veranstaltungen“ ist im Haushaltsplanentwurf ein Wegfall vorgesehen. Damit würden insbesondere traditionsreiche Formate wie die Neuköllner Meisterehrung nicht mehr durchgeführt werden können.

Diese Veranstaltungen haben jedoch eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung. Sie würdigen herausragende Leistungen, stärken das Gemeinschaftsgefühl und fördern die Identifikation der Bürger mit ihrem Bezirk. Ein ersatzloser Wegfall würde ein negatives Signal an Vereine, Ehrenamtliche und engagierte Persönlichkeiten senden, die wesentlich zum sozialen Zusammenhalt beitragen.

Mit einer Fortführung des Titels in reduzierter Höhe von jeweils 5.000 Euro für die Jahre 2026 und 2027 wird gewährleistet, dass die Neuköllner Meisterehrung und ähnliche Veranstaltungen stattfinden können. Damit bleibt der Bezirk in der Lage, sportliche Erfolge sowie ehrenamtliches Engagement angemessen zu würdigen, ohne den Haushalt spürbar zu belasten.

Die vorgesehenen Mittel sind überschaubar, leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Aufrechterhaltung einer lebendigen Anerkennungskultur im Bezirk Neukölln.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3700, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Haushaltsplan Kapitel 3700, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ jährlich auf jeweils 152.000 Euro festzusetzen, um die Schülerbeförderung zum Schwimmunterricht mit den sogenannten Schwimmbussen weiterhin sicherzustellen.

Begründung


Im Haushaltsplanentwurf sind für die Jahre 2026 und 2027 lediglich 5.000 Euro vorgesehen, während im Jahr 2025 ein Ansatz von 157.000 Euro bereitgestellt wurde. Mit dieser drastischen Absenkung würde die Busbeförderung zum Schwimmunterricht für die Grundstufen der Schulen faktisch wegfallen. 

Ein solcher Rückbau ist nicht hinnehmbar. Der Schwimmunterricht ist ein verpflichtender Bestandteil des schulischen Lehrplans und kann in vielen Schulen aufgrund fehlender eigener Schwimmstätten nur durch externe Bäder gewährleistet werden. Ohne eine organisierte Schülerbeförderung wäre die Durchführung des Unterrichts in der vorgesehenen Form nicht möglich. Gerade für die jüngeren Jahrgänge, die auf eine sichere Begleitung angewiesen sind, würde der Wegfall der Busbeförderung eine erhebliche Benachteiligung darstellen.

Darüber hinaus betrifft die Schülerbeförderung auch den Fall bauseits bedingter Schließungen von Schulsporthallen. In solchen Fällen müssen kurzfristig alternative Sportstätten erreicht werden können, was ohne gesicherte Transportmöglichkeiten nicht umsetzbar wäre.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3620, Titel 42701 – Aufwendungen für freie Mitarbeiter 

Haushaltsplan Kapitel 3620, Titel 42701 – Aufwendungen für freie Mitarbeiter 

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz für Aufwendungen für freie Mitarbeiter, die als Lehrer im Bereich der Musikschule tätig sind, jährlich um jeweils 110.000 Euro zu erhöhen.

Begründung


Im Kapitel 3620, Titel 42701 sind für die Jahre 2026 und 2027 derzeit Ansätze in Höhe von jeweils 2.380.000 Euro bzw. 2.418.000 vorgesehen. Diese Mittel reichen angesichts der bestehenden Nachfrage sowie der steigenden Kosten für qualifizierte freie Mitarbeiter nicht aus, um den Bedarf im Bezirk Neukölln angemessen zu decken. 

Der Instrumental- und Vokalunterricht stellt ein zentrales Angebot der musikalischen Bildung dar und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Er fördert Konzentrationsfähigkeit, Teamgeist und Disziplin und eröffnet Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft Zugang zu kultureller Bildung.

Darüber hinaus erfordert die Qualitätssicherung im Unterricht den Einsatz qualifizierter Fachkräfte, deren Vergütung angesichts steigender Lebenshaltungskosten konkurrenzfähig ausgestaltet werden muss. Nur so lässt sich verhindern, dass qualifizierte Mitarbeiter in andere Bezirke oder in die private Musikschullandschaft abwandern.

Mit einer Erhöhung um jährlich 110.000 Euro wird die Grundlage geschaffen, zusätzliche Unterrichtskapazitäten zu finanzieren, die Qualität des Angebots dauerhaft zu sichern und mehr Kindern und Jugendlichen den Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen. Damit trägt der Bezirk nicht nur zur kulturellen Förderung bei, sondern investiert auch nachhaltig in die Bildung und Entwicklung der jungen Generation.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 4000, Titel 54010 – Dienstleistungen

Haushaltsplan Kapitel 4000, Titel 54010 – Dienstleistungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 veranschlagten Ansatz für Dolmetschertätigkeiten jährlich um jeweils 101.000 Euro zu reduzieren.

Begründung

Der Bezirk Neukölln befindet sich in einer angespannten Haushaltslage und ist verpflichtet, sämtliche Ausgabenpositionen kritisch zu prüfen. Dies betrifft auch die Mittel für Dolmetscherleistungen im Bereich der Familienberatung. Unbestritten ist, dass Dolmetschereinsätze dort, wo sie zur Wahrnehmung von Rechtsansprüchen oder zur Sicherstellung des Kinderschutzes zwingend erforderlich sind, gewährleistet bleiben müssen. Der vorgesehene Aufwuchs der Haushaltsmittel erscheint jedoch nicht verhältnismäßig. Hinzu kommt, dass durch den verstärkten Einsatz technischer Hilfsmittel – etwa digitaler Übersetzungsdienste und KI-gestützter Anwendungen – der Bedarf an kostenintensiven Präsenzdolmetschern voraussichtlich sinkt. Diese technischen Lösungen bieten in vielen Alltagssituationen eine praktikable und kostengünstigere Alternative.

Gerade in der aktuellen Haushaltslage ist der Bezirk gehalten, den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konsequent zu beachten. Dolmetscherleistungen müssen daher auf die gesetzlich verpflichtenden Fälle konzentriert werden. Eine pauschale Ausweitung der Mittel ist nicht gerechtfertigt.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 4010, Titel 68414 – Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe undKapitel 4010, Titel 23190 – Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke

Haushaltsplan Kapitel 4010, Titel 68414 – Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe undKapitel 4010, Titel 23190 – Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Ansatz im Titel 68414 „Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe“ in Höhe von jährlich jeweils 10.500 Euro vollständig zu streichen. In der Konsequenz wird auf die Einnahmen in Titel 23190 veranschlagten zweckgebundenen Einnahmen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Höhe von jeweils 140.000 Euro verzichtet. Die Förderung des Projektes Demokratienetzwerk Neukölln entfällt entsprechend. 

Begründung

Im Titel 68414 sind für die Jahre 2026 und 2027 Zuschüsse an Organisationen der Jugendhilfe in Höhe von jeweils bis zu 10.500 Euro aus bezirklichen Eigenmitteln eingeplant, um Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einzuwerben und deren Finanzierung im Titel 23190 abgebildet ist.

Die Aufnahme solcher zweckgebundenen Bundesmittel in den Bezirkshaushalt führt zu einer inhaltlichen und finanziellen Bindung an Programme, die nicht zum Kernbereich der bezirklichen Pflichtaufgaben gehören. Die antragstellende Fraktion bezweifelt den generellen Nutzen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. 

Durch den Verzicht auf die Zuschüsse im Titel 68414 sowie die Streichung der entsprechenden Einnahmen im Titel 23190 wird der Bezirkshaushalt von ideologisch geprägten Projekten entlastet, der Verwaltungsaufwand reduziert und die Eigenständigkeit des Bezirks gestärkt. Die verfügbaren Haushaltsmittel können damit gezielt für originäre, unverzichtbare Aufgaben des Bezirks eingesetzt werden.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3300, Titel 54010  – Dienstleistungen

Haushaltsplan Kapitel 3300, Titel 54010  – Dienstleistungen

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die im Haushaltsplanentwurf 2026 und 2027 vorgesehenen Mittel für Dienstleistungen in Titel 54010 jährlich um jeweils 20.000 Euro zu reduzieren. Die Kürzung bezieht sich auf die vorgesehenen Ansätze für den Beauftragten für Integration und Gleichstellung, die laut Planungen des Bezirksamtes aus diesen Titeln Veranstaltungen finanzieren sollen. 

Begründung

Die vorgesehenen Mittel für den Beauftragten für Integration und Gleichstellung stellen eine fortgesetzte Ausweitung der Verwaltung dar, die weder in ihrer Wirksamkeit noch in ihrer Notwendigkeit belegt ist. Integration und Gleichstellung sind staatliche Kernaufgaben, die bereits umfassend durch die Landes- und Bundesebene abgedeckt werden. Zusätzliche Strukturen auf Bezirksebene führen zu Doppelungen und Kostensteigerungen, ohne dass ein nachweisbarer Nutzen für die Bürger entsteht. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Vielzahl dringender Pflichtaufgaben, etwa im Bereich der Infrastruktur, der Schulen oder der Grünflächenpflege, ist es nicht vertretbar, zusätzliche Ressourcen für Posten bereitzuhalten, deren Effekt im Wesentlichen symbolischer Natur ist. Durch die Kürzung der Mittel um jährlich 20.000 Euro werden Haushaltsmittel freigesetzt, die besser in Aufgaben mit unmittelbarem und praktischem Nutzen für die Allgemeinheit eingesetzt werden können.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Haushaltsplan Kapitel 3306, Titel 51802 – Mieten für Fahrzeuge

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 veranschlagten Ansatz im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ in Höhe von jeweils 34.000 Euro jeweils um jährlich 15.000 Euro zu kürzen, soweit hierfür keine rechtlich zwingenden Verpflichtungen bestehen. In der Folge möge der Bezirksbürgermeister auf seine Dienstlimousine verzichten. 

Begründung

Im Titel „Mieten für Fahrzeuge“ sind derzeit Leasingkosten für das Fahrzeug des Bezirksbürgermeisters sowie für ein weiteres Fahrzeug für Materialtransporte veranschlagt. Hinzu kommen Kosten für Instandsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit der Rückgabe der Fahrzeuge.
Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es nicht vertretbar, für den Bezirksbürgermeister ein eigenes Leasingfahrzeug auf Kosten des Bezirks vorzuhalten, sofern hierfür keine gesetzliche oder zwingende Verpflichtung besteht. Für dienstliche Fahrten können öffentliche Verkehrsmittel oder kostengünstige Carsharing- bzw. Mietwagenangebote genutzt werden. Die Kürzung der Mittel, soweit rechtlich möglich, führt zu einer unmittelbaren Entlastung des Haushalts und setzt ein Signal für sparsamen Mitteleinsatz.

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Kapitel 4500 Titel 97203 Belegung der PMA 

Kapitel 4500 Titel 97203 Belegung der PMA 

Antrag der AfD-Fraktion: im Ausschuss abgelehnt

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die aus dem Alternativen Haushalt der AfD-Fraktion übrigbleibenden Mittel i.H.v. 307.000 bzw. 7910 Euro in 2026 und 2027 für die Belegung der Pauschalen Minderausgabe zur berücksichtigen. 

Begründung

Die antragstellende Fraktion bezweifelt die Tragfähigkeit des vorgelegten Haushaltsplanes und möchte mit der Reduzierung der Ansätze für die Pauschale Minderausgabe kommende Haushaltssperren abwenden. Zudem kann der Spielraum mögliche Realisierungsrisiken etwa bei Vertragsanpassungen bei den von der antragstellenden Fraktion vorgeschlagenen haushalterischen Maßnahmen abfedern.  

Ergebnis: im Ausschuss abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (HVKN)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Schwarzer Samstag für Neukölln: Missbilligung der Israel-feindlichen und antisemitischen Veranstaltung der Neuköllner Linke

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 10. September 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln nimmt mit Entsetzen zur Kenntnis, dass die Partei Die Linke in Neukölln am 9. August 2025 ein sogenanntes „Sommerfest der Solidarität für Palästina“ veranstaltet hat, das von einer israelfeindlichen Stimmung geprägt war und offene Kooperationen mit islamistischen Gruppen beinhaltete. An der Veranstaltung waren islamistische Organisationen beteiligt, die ideologische sowie personelle Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen wie der Hamas und der PFLP unterhalten, deren erklärtes Ziel die Vernichtung des Staates Israel ist. Solche Kooperationen fördern nicht nur Antisemitismus, sondern untergraben auch die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft und tragen zur Radikalisierung bei.

Besonders skandalös ist die ursprünglich geplante Nutzung eines kirchlichen Veranstaltungsraums wie dem Gelände der Kiezkapelle in Neukölln für dieses Fest. Die Kirche hat den Mietvertrag zu Recht und rechtzeitig gekündigt, nachdem die extremistischen Ausrichtungen der Veranstaltung bekannt wurden, und somit eine klare Haltung gegen die Instrumentalisierung christlicher Räume für islamistische Propaganda gezeigt. Dennoch bleibt es ein unhaltbarer Skandal, dass im Deutschland des Jahres 2025 islamistische Redner und Hamas-Unterstützer überhaupt in Erwägung ziehen können, in christlichen Einrichtungen zu predigen und ihre israelfeindlichen Botschaften zu verbreiten.

Die Veranstaltung fand letztlich unter erheblichen Gegenprotesten statt, bei denen israelische Flaggen gezeigt und gegen die propalästinensische Ausrichtung demonstriert wurde. Trotz der Vorwürfe und der Kündigung des ursprünglichen Ortes hielt Die Linke Neukölln an ihren Plänen fest und suchte lediglich neue Räume, was die Uneinsichtigkeit der Verantwortlichen unterstreicht. Solche Ereignisse gefährden den gesellschaftlichen Frieden in Neukölln, einem Bezirk, der bereits mit Integrationsherausforderungen und Antisemitismus kämpft.

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt diese Vorgänge aufs Schärfste und fordert die Bezirksverordnetenversammlung auf, klare Signale gegen Antisemitismus, Islamismus und die Kooperation linker Parteien mit islamistischen Gruppen zu setzen.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA
Abstimmungsergebnis BVV am 10.09.2025 (Screenshot: BVV Neukölln, YouTube)

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BVV am 10.09.2025: Julian Potthast über den CDU-Antrag zur geplanten Bespitzelung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

BVV am 10.09.2025: Julian Potthast über den CDU-Antrag zur geplanten Bespitzelung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

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Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Poller im Reuterkiez: Verkehrssicherheit ohne Blockaden – freie Wege für Anwohner und Rettungsdienste

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Reuterkiez aufgestellten Poller und die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen unverzüglich zu überprüfen und deren Entfernung in die Wege zu leiten, sofern diese nachweislich Nachteile für Anwohner, Gewerbetreibende sowie Rettungs- und Versorgungsdienste verursachen. Dabei ist sicherzustellen, dass alternative Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gewählt werden, die den Verkehrsfluss gewährleisten, den Zugang für Rettungsdienste und Lieferverkehr nicht behindern und zugleich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wahren. Das Bezirksamt wird beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung hierzu bis Ende des nächsten Quartals einen schriftlichen Bericht über die Auswirkungen der Poller vorzulegen sowie mögliche alternative Maßnahmen darzustellen.

Begründung:


Das Bezirksamt Neukölln ist nach § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) für die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Straßen zuständig, wozu auch die Anordnung und Umsetzung verkehrslenkender Maßnahmen gehören. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Juni 2025 bestätigt, dass die im Reuterkiez errichteten Poller rechtmäßig aufgestellt werden durften und Teil eines Gesamtkonzepts zur Verkehrsberuhigung sind. Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass die Poller dauerhaft zwingend erforderlich oder alternativlos sind, sondern lediglich, dass das Bezirksamt das Recht zur Umsetzung hatte. Es bleibt die Pflicht des Bezirksamtes, regelmäßig zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig, praxistauglich und für die Bürgerinnen und Bürger zumutbar sind.

Die im Reuterkiez installierten Poller haben nachweislich erhebliche Nachteile zur Folge. So erschweren sie den Zugang für Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr, was im Ernstfall zu lebensgefährlichen Verzögerungen führen kann. Darüber hinaus werden Liefer- und Versorgungsdienste sowie Gewerbetreibende behindert, was zu wirtschaftlichen Nachteilen für ansässige Betriebe führt. Viele Anwohner empfinden die Maßnahmen zudem als Ungleichbehandlung, da in vergleichbaren Quartieren keine derart weitreichenden Einschränkungen vorgenommen wurden. Zwar weist das Bezirksamt auf einen Rückgang der Unfallzahlen im Reuterkiez hin, gleichzeitig aber darf die Verkehrssicherheit nicht isoliert betrachtet werden. Die freie Erreichbarkeit für Rettungsdienste, die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit des Kiezes und die Wahrung der Zumutbarkeit für Anwohner müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Daraus ergibt sich, dass eine kritische Neubewertung der Poller-Maßnahmen notwendig ist. Das Bezirksamt ist aufgefordert, im Rahmen seiner Zuständigkeit einen transparenten Bericht über die Auswirkungen vorzulegen und alternative, weniger eingreifende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Ziel muss es sein, Verkehrssicherheit, Erreichbarkeit und Anwohnerschutz in Einklang zu bringen und die Belastungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU:
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Erhalt der historischen BAMAG U7 im Vogelviertel – LED-Umrüstung nur unter Bewahrung der klassischen Form

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Zuge der geplanten Umstellung der Straßenbeleuchtung im Vogelviertel sowie in weiteren betroffenen Quartieren des Bezirks die historischen Gasaufsetzleuchten vom Typ BAMAG U7 in ihrer traditionellen äußeren Erscheinungsform erhalten bleiben. Die Umrüstung auf LED-Technologie soll ausschließlich in einer Weise erfolgen, die die charakteristische Gestalt dieser Leuchten bewahrt. Neue, von der historischen Form abweichende LED-Leuchten sollen im Vogelviertel nicht zur Anwendung kommen.

Begründung:


Die BAMAG U7 Gasaufsetzleuchten stellen seit Jahrzehnten ein stadtbildprägendes Element der Berliner Straßenarchitektur dar. Sie verleihen den Straßen einen unverwechselbaren Charakter und sind Teil des kulturellen Erbes Berlins. Nach dem Handbuch „Stadtbild Berlin – Lichtkonzept“ der Senatsverwaltung wird die öffentliche Beleuchtung ausdrücklich nicht nur als Instrument der Verkehrssicherheit, sondern auch als ein wesentliches Mittel zur Prägung des Stadtbildes verstanden. Dort heißt es, dass historische Leuchtenformen „unverwechselbare Identitäten und spezifische Qualitäten“ für das Stadtbild schaffen.

Die Umrüstung auf LED-Technologie ist technisch möglich, ohne die äußere Form der BAMAG U7 zu verändern. In mehreren Berliner Projekten wurden solche Lösungen bereits umgesetzt. Ein Austausch gegen sachlich-nüchterne, neuzeitliche LED-Leuchten ohne Bezug zur historischen Form würde hingegen das gewachsene Stadtbild erheblich beeinträchtigen und dem Anspruch der Bürger auf Bewahrung der historischen Identität ihrer Wohnumgebung widersprechen.

Das Bezirksamt wird daher gebeten, bei allen Umrüstungen im Vogelviertel und vergleichbaren Kiezen verbindlich sicherzustellen, dass die klassische Form der BAMAG U7 erhalten bleibt und ausschließlich LED-Nachrüstungen innerhalb der historischen Gehäuse erfolgen. Nur so kann die notwendige Modernisierung mit Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit verbunden werden, ohne dass das traditionsreiche Berliner Stadtbild beschädigt wird.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Grundschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  2. Wie haben sich die Schülerzahlen an den öffentlichen Oberschulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  3. Wie haben sich die Schülerzahlen an den privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln in den letzten fünf Schuljahren entwickelt?
  4. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die öffentlichen Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  5. Wie haben sich die Übergangsquoten von den Grundschulen in Neukölln in die privaten Oberschulen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  6. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Grundschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  7. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der öffentlichen Oberschulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?
  8. Welche Prognosen liegen für die Schülerzahlen der privaten allgemeinbildenden Schulen in Neukölln für die kommenden fünf Jahre vor?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Hitze-Register für Senioren in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Senioren haben sich seit Einführung des Hitze-Registers in Neukölln registriert?
  2. Welche konkreten Leistungen umfasst die Unterstützung im Rahmen des Hitze-Registers außer der telefonischen oder persönlichen Information?
  3. Wie viele Helfer stehen für die Durchführung der Maßnahmen wie Einkaufen, Begleitung beim Gassigehen oder persönliche Besuche zur Verfügung?
  4. Welche Kosten sind dem Bezirksamt bisher durch die Einrichtung und den Betrieb des Hitze-Registers entstanden?
  5. Aus welchen Mitteln wird das Projekt finanziert und welche jährlichen Gesamtkosten sind vorgesehen?
  6. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um Senioren über die Möglichkeit der Registrierung zu informieren?
  7. Welche Gründe sieht das Bezirksamt für die bisher sehr geringe Zahl von Registrierungen?
  8. Welche Schritte plant das Bezirksamt, um die Reichweite des Hitze-Registers zu erhöhen und mehr Senioren zur Teilnahme zu bewegen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Honorarzahlungen an externe Kanzleien und Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 08. September 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an die Kanzlei Dombat & Partner geleistet?
  2. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an Dr. Frank Lansnicker, Zietenstraße 25a, 10783 Berlin geleistet?
  3. In welcher Höhe hat das Bezirksamt Neukölln in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 Honorarzahlungen an weitere externe Rechtsanwaltskanzleien geleistet, und wie heißen diese Kanzleien?
  4. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2023?
  5. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im Haushaltsjahr 2024?
  6. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bezirksamtes Neukölln für personalrechtliche Gerichtsverfahren über alle Fachbereiche hinweg im laufenden Haushaltsjahr 2025 bis zum aktuellen Stichtag?
  7. Welche Entwicklungstendenzen erkennt das Bezirksamt bei den Ausgaben für personalrechtliche Gerichtsverfahren seit 2023?
  8. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Kosten für externe Rechtsberatung und personalrechtliche Gerichtsverfahren künftig zu reduzieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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BVV am 23.07.2025: Julian Potthast über den Einwohnerantrag zur Nicht-Bebauung des Parkplatzes am Sangerhauser Weg

BVV am 23.07.2025: Julian Potthast über den Einwohnerantrag zur Nicht-Bebauung des Parkplatzes am Sangerhauser Weg

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Kulturzentrum Oyoun

Kulturzentrum Oyoun

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1947/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hält es das BA für angebracht, dass immer noch ein offizielles Hinweisschild am Hermannplatz/Ecke Hasenheide auf Oyoun hinweist?
  2. Sollte aus Sicht des BA das Angebot von Oyoun an anderer Stelle in Neukölln und mit welchen Mitteln fortgesetzt werden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1947/XXI vom 23.07.2025

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Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Bezirksamt im Verzug – Wann kommt die Antwort?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Antworten auf Kleine Anfragen in der BVV Neukölln – aufgeschlüsselt nach Fraktion und Fälligkeitsdatum – sind aktuell verfristet? 
  2. Aus welchen Gründen verstößt das Bezirksamt Neukölln bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen aus der BVV Neukölln regelmäßig gegen das Bezirksverwaltungsgesetz? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend eine umfassende Prüfung der BNIG GmbH als Träger der im Bau befindlichen Kindertagesstätte in der Harzer Straße 51 vorzunehmen oder behelfsweise die auf Landesebene zuständigen Behörden um Prüfung zu bitten. Insbesondere ist zu ermitteln, ob personelle, strukturelle oder ideologische Verbindungen zwischen der BNIG gGmbH und der islamistischen „Torath“-Gemeinde bestehen, die am selben Standort aktiv ist. Sollten sich solche Verbindungen bestätigen, ist seitens des Bezirksamtes gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung zu intervenieren mit dem Ziel, die Fördermittelvergabe in Höhe von 4,2 Millionen Euro zu überprüfen und ggf. auszusetzen. Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, künftig bei der Prüfung von Trägern von Kindertagesstätten verstärkt den Fokus auf Verfassungstreue, ideologische Hintergründe und mögliche islamistische Einflüsse zu legen und bei begründetem Verdacht die zuständigen Sicherheitsbehörden einzubinden.

Begründung:


Wie aus Presseberichten (u.  a. „Welt“ und RBB, 2025) hervorgeht, wird der Bau einer Kindertagesstätte mit 188 Plätzen in der Harzer Straße 51 in Neukölln mit 4,2 Millionen Euro durch den Berliner Senat gefördert. Träger ist die gemeinnützige BNIG gGmbH. Recherchen zufolge bestehen enge personelle Verflechtungen zwischen der Geschäftsführung der BNIG gGmbH und der schiitisch-islamistischen „Torath“-Gemeinde, die sich offen als Vertretung des irakischen Großajatollahs Ali al-Sistani in Deutschland versteht. Dieser hat mehrfach Positionen vertreten, die mit unseren Werten unvereinbar sind, u.  a. die Billigung von Zwangsehen und Kinderverheiratung.

Der Geschäftsführer der BNIG war zudem Vorsitzender der „Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands“ (IGS), die vom inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gegründet wurde – einem anerkannten Außenposten des iranischen Mullah-Regimes. Die ideologische Nähe zu islamistischen, teils verfassungsfeindlichen Positionen ist damit dokumentiert. Dennoch wurde dem Verein die Trägerschaft für eine Kindertagesstätte zugesprochen – ohne dass offenbar eine Sicherheits- oder Verfassungsschutzprüfung stattgefunden hat.

Gemäß § 43 Abs. 2 SGB VIII darf eine Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte nur erteilt werden, wenn der Träger „die Gewähr für die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung“ bietet. Auch aus § 72a SGB VIII ergibt sich die Pflicht zur Überprüfung von Personen in der Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich ihrer Eignung und Gefährdungseinschätzung.

Angesichts dieser Umstände ist es unverantwortlich, wenn islamistisch beeinflusste Strukturen Zugang zu staatlich geförderter frühkindlicher Bildung erhalten. Der Bezirk trägt eine Mitverantwortung für die Umsetzung der Jugendhilfe und darf sich nicht hinter der Senatsverwaltung verstecken. Die Prüfung der Trägerstruktur liegt im Interesse der betroffenen Kinder, Eltern sowie des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine frühzeitige Aufklärung ist geboten.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
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Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Verbindungen ins islamistische Milieu? – Trägerstruktur der Kita Harzer Straße 51 auf dem Prüfstand

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/493/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Seit wann ist dem Bezirksamt Neukölln bekannt, dass die BNIG gGmbH als Kita-Träger in der Harzer Straße 51 tätig wird?
  2. Hat das Bezirksamt im Rahmen seiner Zuständigkeit für Jugendhilfe und Kitabetreuung eine Prüfung des BNIG gGmbH als Träger vor der Genehmigung der geplanten Kita vorgenommen?
  3. Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über personelle Verbindungen zwischen der BNIG gGmbH und der schiitischen Gemeinde „Torath“ in der Harzer Straße 51 vor?
  4. Hat die Torath-Gemeinde im Zusammenhang mit der Kita oder dem Grundstück Harzer Straße 51 jemals Anträge auf Nutzungsänderung, Baugenehmigung oder ähnliche Verfahren beim Bezirksamt gestellt?
  5. Wurden durch das Bezirksamt im Rahmen des Bauvorhabens Harzer Straße 51 Auflagen oder Prüfungen in Bezug auf Trägerschaft, pädagogisches Konzept oder Verfassungstreue durchgeführt?
  6. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es Kontakte, Kooperationen oder finanzielle Verflechtungen zwischen der BNIG gGmbH und dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) gab oder gibt?
  7. Welche rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten hat das Bezirksamt Neukölln, bei berechtigten Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kita-Trägers tätig zu werden oder eine Betriebserlaubnis zu verweigern?
  8. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt Neukölln künftig, um extremistische Strukturen frühzeitig bei der Trägerprüfung von Kindertagesstätten zu erkennen und zu unterbinden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/493/XXI vom 30.09.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher,sehr geehrte Damen und Herren,sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Mit dem Zuwendungsbescheid der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 20.10.2020 erhielt das Jugendamt Neukölln offiziell Kenntnis von der BNIG gGmbH als Kita-Träger für das Projekt in der Harzer Straße 51.

Zu 2.:

Eine Prüfung durch das Jugendamt Neukölln ist nicht erfolgt. Sowohl die zweckgebundene Zuwendung für die Projektförderung als auch die konkrete Prüfung der Geeignetheit des freien Trägers als Kita-Betreiber liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Zu 3.:

Hierzu liegen uns bisher keine Erkenntnisse vor.

Zu 4.:

Nein.

Zu 5.:

Nein, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich allein nach den dafür geltenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Die in der Fragestellung angeführten Aspekte sind nicht Bestandteil dieser Vorschriften.

Zu 6.:

Hierzu liegen uns bisher keine Erkenntnisse vor.

Zu 7.:

Das Jugendamt Neukölln hat keine rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Befugnisse für die An- bzw. Aberkennung von Kita-Betriebserlaubnissen. Die Zuständigkeit liegt bei der Kitaaufsicht der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie.

Zu 8.:

Die Prüfung und Anerkennung von Kita-Trägern obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Insofern hat das Jugendamt auch weiterhin nur die Möglichkeit, Auffälligkeiten nach Kenntniserhalt an die Aufsichtsbehörde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu melden.

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin

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Situation der Rattenplagen im Bezirk

Situation der Rattenplagen im Bezirk

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/492/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das BA die Situation von Rattenbefall am Hermannplatz vor allem vor dem Hintergrund der Gesundheit von Anwohnern und Passanten?
  2. Wieso hat das BA erst kürzlich Maßnahmen gegen den Rattenbefall eingeleitet, obwohl der Befall seit Langem bekannt ist?
  3. Wieso hat das BA Schilder mit dem Hinweis, keine Ratten zu füttern, in Englisch aufgestellt, wo doch die Amtssprache in Deutschland Deutsch ist? 
  4. Wie erklärt das BA, dass überhaupt Hinweisschilder „keine Ratten zu füttern“ aufgestellt werden mussten?
  5. Aus welchen Gründen füttern Menschen am Hermannplatz Ratten aus Sicht des BA?
  6. Ab wann ist mit ersten Ergebnissen der eingeleiteten Maßnahmen zu rechnen?
  7. Was beabsichtigt das BA gegen einen weiteren Ort von Rattenbefall – rund um den U-Bahnhof Britz-Süd – zu unternehmen?
  8. Gibt es seitens des BA eine Strategie, künftig öffentliche Orte im Bezirk vor Rattenbefall zu schützen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/492/XXI vom 15.09.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Ratten sind Gesundheitsschädlinge, über die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können oder die über ihren Kot und Urin Lebensmittel unbrauchbar machen. Die nicht nur in Neukölln, sondern in ganz Berlin und allen Großstädten Europas verbreiteten Wander-ratten sind Überträger diverser viraler sowie bakterieller Infektionen, darunter Hantavirusinfektion, Leptospirose, Toxoplasmose, Cholera, Salmonellen aber auch von Tierseuchen, wie Schweine- und Geflügelpest. Das Risiko einer direkten Übertragung auf den Menschen oder indirekt über Lebensmittel steigt mit der Größe der Rattenpopulation in Verbindung mit den Umgebungs- und Umweltbedingungen. Daher sind präventive Maßnahmen einzuleiten, um einer Übertragung o.g. Infektionserkrankungen auf den Menschen vorzubeugen. 

Zu 2.: 

Der Bezirk Neukölln führt schon seit einiger Zeit am Hermannplatz Maßnahmen zur Rattenbekämpfung durch. Insofern trifft die Grundannahme der Frage, wie bereits im Gesundheitsausschuss am 15. Juli 2025 berichtet, nicht zu. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Verbreitung (hierzu zählen auch bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen) und auch zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. Letztere umfasst u.a. Bekämpfungsmaßnahmen durch das gezielte Ausbringen von Rodentiziden um der wachsenden Population entgegenzuwirken. Der Erfolg eingeleiteter Maßnahmen hängt dabei maßgeblich auch von der Unterstützung der Bevölkerung ab. Neben der Zerstörung und Manipulation von Köderboxen konterkariert das Ausbringen von potenziellen Nahrungsquellen die bezirklichen eingeleiteten Maßnahmen. Insbesondere auf dem Hermannplatz wurde das Nahrungsangebot durch fahrlässig ausgebrachte oder mutwillig verteilte Lebensmittel- und Futterquellen für die Ratten zu groß, sodass das Bezirksamt sich dazu entschieden hat, eine Allgemeinverfügung für den Platz zu erlassen. Die Anordnungen sollen das Nahrungsangebot für Ratten erheblich reduzieren und so die Rattenpopulation und die damit einhergehenden Gesundheitsgefahren auf dem Hermannplatz zusammen mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen bekämpfen. 

Zu 3.: 

Wie treffend festgestellt, werden die Maßnahmen von der Plakatkampagne „Füttere keine Ratten“ begleitet. Diese machen die Passanten auf Deutsch, Englisch und Türkisch darauf aufmerksam, dass das offene Füttern von Vögeln, das Wegwerfen von Lebensmitteln in die Umgebung oder eine unbedachte Müllentsorgung den Anstieg der Rattenpopulation begünstigt. Die Plakatmotive sind dem Bezirk von der Kampagne für ein nachhaltiges Ratten-Management (KaRMa) des Umweltbundesamtes zur Verfügung gestellt worden. 

Mehrsprachige Plakate machen eine Aufklärungskampagne zugänglicher und wirksamer. Sie stellen sicher, dass wichtige Informationen möglichst viele Menschen erreichen – unabhängig von ihrer Herkunft oder Sprachkompetenz. Sie helfen, Sprachbarrieren zu überwinden und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit eines regelkonformen Verhaltens. Adressatengerechte Kommunikation erhöht die Wirkung der Kampagne. Wenn mehr Menschen die Inhalte verstehen, steigt deren Reichweite und Effektivität. Missverständnisse werden reduziert und die gewünschte Verhaltensänderung wird wahrscheinlicher.

Im Zusammenhang mit der seit dem 1. Juli 2025 geltenden Allgemeinverfügung ist die Verwendung mehrsprachiger Plakate besonders bedeutend, weil eine Allgemeinverfügung ein konkretgenereller Verwaltungsakt ist, der für eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten gilt. Wenn die adressierten Personen die Inhalte aufgrund sprachlicher Barrieren nicht verstehen, kann das zu unbeabsichtigten Verstößen führen. Mehrsprachige Plakate können helfen, solche Situationen zu vermeiden. 

Besonders bei Allgemeinverfügungen im Bereich Gesundheitsschutz, Sicherheit oder Ordnung ist es entscheidend, dass alle Menschen die Maßnahmen verstehen, um sich selbst und andere zu schützen. 

Zu 4.: 

Hinweisschilder gegen das Füttern von Ratten sind notwendig, um aufzuklären, die Gesundheit zu schützen, Rattenplagen zu verhindern und das Verhalten der Bevölkerung zu lenken. Sie sind ein einfacher aber wirksamer Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum. 

Viele Menschen füttern Ratten unbewusst, etwa durch achtlos weggeworfene Essensreste, offenes Liegenlassen von Müll, oder das Füttern von Vögeln mit ungeeignetem Futter. Über den reinen Verstoß der unerlaubten Müllentsorgung hinaus sind sie sich oft nicht bewusst, welche konkreten Gefahren damit einhergehen. Hinweisschilder klären auf, dass solche Handlungen Ratten anlocken und damit zu Gesundheitsgefahren führen können. Sie dienen also der Prävention und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und können bei der Eindämmung von Rattenpopulationen unterstützen. 

Der Bezirk investiert viel in Schädlingsbekämpfung. Diese Maßnahmen funktionieren aber nur, wenn die Bevölkerung mitmacht. Hinweisschilder fordern zum verantwortungsvollen Verhalten auf und unterstützen so öffentliche Maßnahmen. 

Zu 5.: 

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine belastbaren Erkenntnisse vor. 

Zu 6.: 

Ein Zeitpunkt für das Eintreten von positiven Ergebnissen aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen kann nicht punktuell festgelegt werden. Vielmehr muss angenommen werden, dass das Zusammenwirken vorbeugender (dazu zählt auch die Allgemeinverfügung) und die Rattenpopulation reduzierender Maßnahmen zu einem Absinken der Gesamtpopulation der Ratten am Herrmannplatz führen wird. Durch die gezielte Sensibilisierung der Bevölkerung durch präventive und repressive Maßnahmen ist zudem eine grundsätzliche Verhaltensveränderung – auch über den Hermannplatz hinaus – denkbar. 

Zu 7.: 

Insofern weitere Orte in örtlicher Zuständigkeit des Bezirksamtes Neukölln durch einen massiven Befall mit Gesundheitsschädlingen betroffen sind, können wie in Frage 2 beschriebene Maßnahmen angeordnet werden.

Des Weiteren teilte der GB SUV mit, dass der Rattenbefall rund um den U-Bhf. Britz bekannt ist und regelmäßig die Bekämpfung eingeleitet wird. Diese erfolgt punktuell, kurzfristig und immer anlassbezogen. Es werden dazu zertifizierte Fachfirmen beauftragt, die im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Bekämpfung übernehmen. 

Zu 8.: 

Für die Umsetzung eines strategischen Handlungskonzeptes zur Eindämmung der Rattenpopulation bedarf es einer engen Abstimmung und Zusammenarbeit verschiedener Fachressorts, Behörden und relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure. Es erfordert klare Zuständigkeiten, abgestimmte Handlungsstrategien, wissenschaftliche Grundlagen sowie eine kontinuierliche Kommunikation und Koordination auf gesamtstädtischer Ebene. Es handelt sich also um eine gesamtstädtische Aufgabe und kann nicht allein durch einen Bezirk umgesetzt werden. 

Gleichwohl arbeitet das Bezirksamt daran, für den Bezirk eine Verbesserung der in Rede stehenden Problemlage zu erreichen. Hier wären z.B. die Kampagne Null Müll Neukölln zu nennen oder die verstärkte Übernahme der Reinigung der geschützten Grünanlagen durch die BSR. Eine ressortübergreifende Abstimmung zu den Themen findet in Neukölln im Rahmen der AG Sozialraumorientierung statt. Hier treffen sich alle Fachämter des Bezirksamtes und besprechen die Risiken, Herausforderungen aber auch Stärken der jeweiligen Bezirksregionen. 

Die Ursachen für erschwerte Rattenbekämpfung sind vielfältig. Neben der alltäglichen Unachtsamkeit sowie gezielter Missachtung des öffentlichen Raums als Lebensraum für alle Menschen dieser Stadt, ist auch das Füttern von Ratten und Tauben ein Risiko, das – beispielsweise mit der zum 1. Juli 2025 erlassenen Allgemeinverfügung zur Reduzierung der Rattenpopulation auf dem Hermannplatz – gezielt einzudämmen ist. 

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat 

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Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurden in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht?
  2. Wie lang war die jeweilige Bearbeitungsdauer der unter 1. aufgeführten Akteneinsichtsersuchen zwischen Einreichung des Ersuchens und Bereitstellung der gewünschten Akten je Fraktion?
  3. Warum wird im Bezirksbürgermeisterbüro keine systematische Übersicht über die einreichenden Fraktionen bei Akteneinsichtsersuchen geführt?
  4. Welche rechtlichen oder organisatorischen Gründe sprechen dagegen, zukünftig eine Fraktionszuordnung bei Akteneinsichtsersuchen zu dokumentieren?
  5. Wo und in welcher Form werden bei der Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen Eingangsdaten, Bearbeitungsstatus und Abschlussdatum dokumentiert?
  6. Wurde in den letzten zwei Jahren intern geprüft, wie die Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen beschleunigt oder effizienter gestaltet werden könnte?
  7. Welche organisatorischen oder technischen Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um künftig eine übersichtliche Statistik über Anzahl, Herkunft (Fraktion) und Bearbeitungsdauer von Akteneinsichtsersuchen zu führen, ohne aufwendige manuelle Archivarbeit?
  8. Teilt das Bezirksamt die Auffassung der Fragestellung, dass die transparente Dokumentation und Auswertung von Akteneinsichtsersuchen ein legitimes parlamentarisches Interesse darstellt und der Kontrolle der Verwaltung dient?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Auswirkungen des Betriebs von Cannabis-Anbauvereinigungen und -ausgabestellen in unmittelbarer Nähe zu Neukölln – Kontrolle, Sicherheit und Jugendschutz gewährleisten

Auswirkungen des Betriebs von Cannabis-Anbauvereinigungen und -ausgabestellen in unmittelbarer Nähe zu Neukölln – Kontrolle, Sicherheit und Jugendschutz gewährleisten

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, wie viele Cannabis-Anbauvereinigungen mit genehmigtem oder beantragtem Ausgabebetrieb sich aktuell im Umkreis von fünf Kilometern zur Bezirksgrenze Neuköllns befinden?
  2. Wurde das Bezirksamt über die Genehmigung und den Betriebsstart der Ausgabestelle in Berlin-Tempelhof – nahe Tempelhofer Hafen – durch das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales informiert?
  3. Welche konkreten Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Grenzbereich zu Neukölln hält das Bezirksamt im Hinblick auf den Betrieb solcher Einrichtungen für erforderlich?
  4. Sieht das Bezirksamt eine Gefahr darin, dass durch die unmittelbare Nähe zu Neukölln ein sogenannter „Cannabis-Tourismus“ in Richtung dieser Ausgabestelle entstehen könnte, insbesondere bei jungen Konsumenten?
  5. Inwiefern plant oder unterstützt das Bezirksamt eigene Maßnahmen zur Aufklärung über Risiken des Cannabiskonsums in Schulen, Jugendzentren oder anderen pädagogischen Einrichtungen im betroffenen Grenzgebiet?
  6. Gibt es ein Monitoring des Bezirksamtes zu Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf das Konsumverhalten, insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden in Neukölln?
  7. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, sich aktiv in die Bewertung, Kontrolle oder Einflussnahme auf angrenzende Ausgabestellen einzubringen – beispielsweise im Rahmen von interbezirklicher Zusammenarbeit?
  8. Hält das Bezirksamt eine Beteiligung der Bezirke an der Genehmigungspraxis für Anbau- oder Abgabestellen im Nahbereich für notwendig und sinnvoll?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Kosten und politischer Umgang im Zusammenhang mit der ersten Informationsveranstaltung des Bezirksamts zum Bauvorhaben am Sangerhauser Weg im Britzer Garten

Kosten und politischer Umgang im Zusammenhang mit der ersten Informationsveranstaltung des Bezirksamts zum Bauvorhaben am Sangerhauser Weg im Britzer Garten

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/489/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Juli 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Kosten sind dem Bezirksamt durch die Vorbereitung und Durchführung der Informationsveranstaltung am 19. September 2024 im Britzer Garten entstanden, gegliedert nach den Positionen Technik, Personal, Miete, Sicherheitsdienst, Moderation, Druckerzeugnisse und sonstiger Aufwendungen?
  2. Zu welchen Kosten wurden für die Informationsveranstaltung am 19. September 2024 im Britzer Garten externe Berater, Kommunikationsagenturen oder Moderatoren beauftragt?
  3. In welchem Rahmen wurden Mitarbeiter des Bezirksamts im Vorfeld für den Umgang mit kritischen Bürgerfragen oder Protestverhalten geschult oder sensibilisiert?
  4. Zu welchem Zweck haben Mitglieder des Bezirksamts im Vorfeld oder Nachgang der Veranstaltung die Broschüre „Umgang mit rechten Personen auf Veranstaltungen“ der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus erhalten?
  5. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben die genannte Broschüre erhalten und welche konkreten Inhalte wurden als handlungsleitend übernommen?
  6. Welche Schlussfolgerungen und „Gewinne“ im Sinne einer verbesserten Gesprächs- oder Konfliktkultur zieht das Bezirksamt aus der Lektüre der Broschüre und deren Anwendung auf öffentliche Veranstaltungen?
  7. Sind für zukünftige Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben am Sangerhauser Weg oder anderer Veranstaltungen vergleichbare Schulungen oder politisch gefärbte Handreichungen geplant oder beabsichtigt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/489/XXI vom 15.09.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem Bezirksamt sind im Zusammenhang mit genannten Veranstaltung im September 2024 lediglich für den Druck von 500 Informationsblättern (DIN A4) Sachkosten in etwa zweistelliger Höhe entstanden. Der Druck erfolgte in der hausinternen Vervielfältigungsstelle des Rathauses und wurde nicht individuell verbucht, weshalb eine detaillierte Abrechnung zu den exakten Kosten nicht möglich ist. Weitere Sachkosten sind dem Bezirksamt nicht entstanden. 

Zu 2.: 

Kosten für externe Berater:innen, Kommunikationsagenturen oder Moderator:innen sind nicht angefallen. 

Zu 3.: 

Im Zuge der Vorbereitung der Veranstaltung wurden Mitarbeitende des Bezirksamtes auf die Publikation „Wichtiger denn je: Wir lassen uns das Wort nicht nehmen! Empfehlungen für die Durchführung störungsfreier Veranstaltungen“ der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) hingewiesen. Dies erfolgte am Rande einer Besprechung im Rathaus Neukölln, bei der insbesondere die erwarteten fachlichen Fragen zur geplanten Unterkunft am Sangerhauser Weg erörtert wurden. 

Zu 4.: 

Eine entsprechende Publikation wurde nicht an Mitglieder des Bezirksamtes verschickt. 

Zu 5.: 

Siehe Antwort zu Frage 4. 

Zu 6.: 

Siehe Antwort zu Frage 4. 

Zu 7.: 

Soweit bei Veranstaltungen des Bezirksamtes Störungen durch Dritte zu erwarten sind, weil sich dies etwa aus Aufrufen im Vorfeld ergibt, wird das Bezirksamt auf geeignete Handreichungen und im Bedarfsfall auch Schulungen zurückgreifen. Ziel ist, jegliche Informationsveranstaltungen in einem angemessenen Rahmen durchführen zu können, damit alle interessierten Neuköllnerinnen und Neuköllner die Möglichkeit einer angemessenen Teilnahme haben. Dazu gehört insbesondere, verschiedene Sichtweisen zu Wort kommen zu lassen und möglichst viele Fragen zu beantworten. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Nein zur kuratierten Demokratie – für echte Bürgerbeteiligung beim Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Sangerhauser Weg 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 25. Juni 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt die Vorgehensweise des Bezirksamtes bei der Organisation der zweiten Informationsveranstaltung zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft am Sangerhauser Weg. Anstatt einen ehrlichen Austausch mit den Bürgern zu suchen, vermittelt das Bezirksamt den Eindruck, es wolle sich und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vor unangenehmen Szenen schützen. Offenbar will man sich der Verantwortung für die falsche Entscheidung für den Standort Sangerhauser Weg nicht stellen. 

Dass die Teilnehmerzahl der Veranstaltung begrenzt wurde und die Bürger die Fragen im Vorfeld anmelden mussten, ist inakzeptabel und begegnet nicht den Erwartungen der Bürgerschaft, der Bürgerinitiative vor Ort sowie den mehr als 1000 Einwohnern, die sich in einem Einwohnerantrag gegen den Standort Sangerhauser Weg aussprechen. 

Anstatt die falsche Politik der Flüchtlingsansiedlung an dem Standort wenigstens zu erklären, wird Bürgerbeteiligung hier nur vorgegaukelt, offenbar, um zu verschleiern, dass die Bebauung längst beschlossene Sache ist. Die Neuköllner haben mehr Transparenz ehrlichere Formen der Beteiligung verdient. 

Begründung:

Die Planungen zur Einrichtung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände am Sangerhauser Weg werfen berechtigte Fragen auf. Das bisherige Vorgehen der Verwaltung lässt aus Sicht vieler Bürger das nötige Maß an Transparenz und Einbindung vermissen. Die Einladung zur zweiten Informationsveranstaltung am 26. Juni 2025 vermittelt nicht den Eindruck echter Beteiligung, sondern vielmehr das eines verwaltungsseitig strukturierten Ablaufs mit begrenztem Diskussionsraum.

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 300 Personen bei gleichzeitig hohem öffentlichen Interesse in einem dicht besiedelten Wohngebiet wirkt unangemessen. Dass die Teilnehmer nur aus dem unmittelbaren Umkreis eingeladen wurden, geht auch insofern am Bedarf vorbei, als dass der Parkplatz ja gerade auch für Bürger wichtig ist, die eine weitere Anreise zum Britzer Garten haben. Es entsteht das Bild einer Veranstaltung, bei der eher das Konfliktmanagement des Bezirksamtes im Vordergrund steht als der offene Austausch mit der Bevölkerung. 

Die Bürger vor Ort haben ein berechtigtes Interesse daran mitzureden, wenn es um die Zukunft ihres Viertels geht. Wer Vertrauen in politische Prozesse erhalten will, muss dieses Mitspracherecht ernst nehmen. Ein transparentes, frühzeitiges und ergebnisoffenes Verfahren ist deshalb das Mindeste – gerade bei einem Thema von solcher Tragweite.

Redebeitrag

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Was zählt die Herkunft? – Fragen zur Sinnhaftigkeit der Migrationsstatistik im Bezirksamt

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/485/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche konkreten Gesamtkosten (inkl. Personalaufwand, technischer Umsetzung und externer Unterstützung) sind dem Bezirksamt bzw. der zuständigen Stelle auf Landesebene im Zusammenhang mit der Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Erhebung zum Migrationshintergrund unter den Mitarbeitern des Bezirksamtes nach dem Partizipationsgesetz 2024 entstanden, dessen Ergebnis den Bezirksverordneten am 05.06.2025 zugeleitet wurde?
  2. Ist angesichts der äußerst geringen Rücklaufquote von nur 26,1 % geplant, künftig auf derartige Erhebungen zu verzichten oder sie zumindest zu überarbeiten, um Aufwand, Kosten und Nutzen in ein verhältnismäßigeres Verhältnis zu bringen?
  3. Welchen konkreten Mehrwert sieht das Bezirksamt für die alltägliche Verwaltungsarbeit und die Bürger in Neukölln durch diese Erhebung, insbesondere im Hinblick auf Servicequalität, Personalgewinnung und Effizienzsteigerung?
  4. Führt die Unterrepräsentation der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund im Bezirksamt Neukölln im Vergleich zur Gesamtbevölkerung des Bezirkes dazu, dass bei künftigen Einstellungen Menschen mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt werden? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/485/XXI vom 09.07.2025

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden, da die Umfrage von der Senatsverwaltung durchgeführt wurde. 

Zu 2.: 

Diese Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden, da die Umfrage von der Senatsverwaltung durchgeführt wurde. 

Zu 3.: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da ein Migrationshintergrund nicht nachgewiesen wird. 

Zu 4.: 

Das Bezirksamt stellt Personen nach Artikel 33 Grundgesetz ein. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Bearbeitung von Akteneinsichtsersuchen durch Bezirksverordnete

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Akteneinsichtsersuchen welcher Fraktionen wurde in der laufenden Wahlperiode bislang beim Bezirksamt eingereicht? 
  2. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der unter 1) aufgeführten Akteneinsichtsersuchen zwischen Einreichung des Ersuchens und Bereitstellung der gewünschten Akten je Fraktion?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Einziehung von Straßenland am Sangerhauser Weg zur Errichtung einer Migrantenunterkunft 

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Einwendungen sind bei den zuständigen Stellen infolge der Bekanntmachung des geplanten Straßeneinziehungsverfahrens am Sangerhauser Weg im Amtsblatt Berlin aus dem November 2024 eingegangen? 
  2. Wann plant das Bezirksamt, das o.g. Straßeneinziehungsverfahren als Verwaltungsakt abzuschließen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Organisation und Kosten zur Info-Veranstaltung des Bezirksamtes bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur Errichtung einer Migrantenunterkunft am Sangerhauser Weg am 26. Juni 2025

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (1894/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 25. Juni 2025 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Kosten aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Mietkosten, Sicherheitskosten, Portokosten, Werbekosten und weiteren Kosten entstehen dem Bezirksamt Neukölln im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der o. g. Informationsveranstaltung? 
  2. In welchen Straßen wurde die Einladung für die Anwohner im Auftrag des Bezirksamtes bzw. des LAF zugestellt?  

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1894/XXI vom 25.06.2025

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Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Verbindliche Zahnhygiene in Neuköllner Kitas – Für gesunde Kinderzähne und gleiche Gesundheitschancen von Anfang an

Antrag der AfD-Fraktion: ausstehend

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat und den zuständigen Stellen dafür einzusetzen bzw. nach erfolgter rechtlicher Prüfung in Eigenregie dafür zu sorgen, dass das tägliche Zähneputzen in allen Gruppen sämtlicher Kindertageseinrichtungen im Bezirk Neukölln verbindlich vorgeschrieben und umgesetzt wird. 

Dabei ist sicherzustellen, dass das tägliche Zähneputzen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren in allen Kita-Gruppen verpflichtender Bestandteil der pädagogischen Praxis wird, dass diese Maßnahme als verbindliche Regelung in das Berliner Bildungsprogramm aufgenommen wird, dass der Zahnärztliche Dienst Neukölln sowie die Landesarbeitsgemeinschaft zur Verhütung von Zahnerkrankungen e. V. (LAG Berlin) in Beratung und Kontrolle eingebunden werden und dass die Erzieher entsprechende Fortbildungen und Materialien zur praktischen Umsetzung erhalten.

Begründung:

Der aktuelle Gesundheitsbericht „Mundgesundheit bei Kindern in Neukölln 2015–2023“ belegt, dass in rund 40 % der Kindertageseinrichtungen im Bezirk derzeit kein tägliches Zähneputzen in allen Gruppen erfolgt. Damit wird ein erheblicher Teil der Kinder nicht regelmäßig an eigenverantwortliche Zahnpflege herangeführt. Gerade für Kinder aus belasteten Familienverhältnissen, in denen Zahnpflege im Elternhaus keine Rolle spielt, ist das Zähneputzen in der Kita oft die einzige tägliche Zahnhygienemaßnahme. Der Bericht weist explizit auf diese Problematik hin und unterstreicht die präventive Bedeutung gemeinsamer Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen. Die bestehende Empfehlung im Berliner Bildungsprogramm ist rechtlich nicht bindend und hat sich als unzureichend erwiesen.

Ein verbindlicher Rahmen ist daher erforderlich, um gesundheitliche Chancengleichheit sicherzustellen. Auch die Mundgesundheitsziele 2030 auf Bundesebene fordern eine flächendeckende Gruppenprophylaxe in Kitas und Grundschulen. Die rechtliche Grundlage bildet § 21 SGB V, der Gruppenprophylaxe als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Eine verpflichtende Umsetzung in allen Kitas würde nicht nur dem gesundheitlichen Wohl der Kinder dienen, sondern auch langfristig das Gesundheitssystem entlasten. Die Maßnahme ist verhältnismäßig, praxistauglich und sozialpolitisch geboten. Eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Bezirk entsteht nicht unmittelbar, da Materialien und Schulungen über bestehende Programme der LAG oder der gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden können.

Ergebnis Drs. Nr. xxxx/XXI: ausstehend

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: 
  • SPD: 
  • Grüne: 
  • Linke: 
  • AfD:

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