Kontrollen durch das Ordnungsamt

Kontrollen durch das Ordnungsamt

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/337/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Juni 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Kontrollen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten, wurden durch das Ordnungsamt bisher im Jahr 2024 in Gewerbebetrieben in Neukölln durchgeführt?
  2. In welchen Gewerbebetrieben, aufgezählt nach Monat und Betriebsart, fanden die entsprechenden Kontrollen durch das Ordnungsamt statt?
  3. Welche Verstöße wurden dabei festgestellt, aufgelistet nach Monat und Art der Verstöße?
  4. Wie hoch war die Anzahl der Verstöße, aufgelistet nach der Art der unterschiedlichen Verstöße, die bei den Kontrollen durch das Ordnungsamt festgestellt wurden?
  5. Welche Strafen bzw. Strafanzeigen, aufgelistet nach Monat und Höhe, wurden bisher verhängt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/337/XXI vom 24.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 4: 

Sämtliche Fachbereiche des Ordnungsamtes, d.h. der Allgemeine Ordnungsdienst, die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle, die Zentrale Verfahrensbearbeitung sowie auch insbesondere die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, führen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Kontrollen in Gewerbetrieben aus mannigfaltigen Gründen durch. 

Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen gibt es nicht, zumal die Bezirksämter die Leistungserbringung nicht auf Basis von Kennzahlen erfassen sondern anhand der landesweit einheitlichen Produkte der Kosten- und Leistungsrechnung. Ein Produkt „Kontrolle von Gewerbebetrieben“ existiert nicht. 

Zu 5. 

Für die Verfolgung von Straftaten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, nicht das Ordnungsamt. 

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat 

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Solidarität mit Schwarz-Rot-Gold: Das Zeigen der Nationalfarben verdient Anerkennung und Respekt 

Solidarität mit Schwarz-Rot-Gold: Das Zeigen der Nationalfarben verdient Anerkennung und Respekt 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. Mai 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die antidemokratischen Vorfälle während der Demonstrationen am diesjährigen Maifeiertag in Neukölln. Sie erklärt sich insbesondere mit dem Anwohner in der Fuldastraße solidarisch, der die Nationalfarben auf seinem Balkon gezeigt hatte und deswegen von Linksradikalen angegriffen und bedroht wurde.

Die Farben unseres Nationalstaates sind Ausweis des langen Kampfes der Deutschen für eine freiheitliche Demokratie in Deutschland. Sie zu achten und zu respektieren ist Aufgabe eines jeden Bürgers. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt Angriffe auf all jene, die sich durch das Zeigen der Nationalfarben zu unserer freiheitlichen Demokratie bekennen. 

Begründung: 

Bei der sogenannten „Revolutionären 1. Mai-Demonstration“ in Neukölln kam es zu hässlichen Szenen aus den Reihen des Schwarzen Blocks, insbesondere gegen einen betagten Anwohner in der Fuldastraße, der dort mit seiner pflegebedürftigen Frau lebt. Der 87-Jährige zeigte auf seinem Balkon die schwarz-rot-goldenen Landesfarben, woraufhin Linksextremisten den Mann als „Nazi“ bezeichneten. Hinzu kam, dass aus den Reihen der Chaoten Böller auf den Balkon des Seniors flogen und er damit unmittelbar einer möglichen Körperverletzung ausgesetzt war. Vor seinem Mietshaus schmierten Extremisten gewaltverherrlichende Parolen wie „Hier wohnt ein Nazi! 1. OG.“ oder „Wir wissen, wo du wohnst“ und „Nazis töten“.

Die Nationalfarben Deutschlands – Schwarz-Rot-Gold – stehen für den langen Kampf des deutschen Volkes für Einigkeit und Recht und Freiheit. Sie sind Symbol der Nationswerdung Deutschlands im 19. Jahrhundert und stehen seither auch in dunkleren Kapiteln der deutschen Geschichte für das freiheitliche, demokratische Deutschland. Dass dem Zeigen der Nationalfarben von Linksextremisten mit Gewalt und Bedrohungen begegnet wird, offenbart deren Verachtung für unser Staatswesen und unsere Demokratie.

Ergebnis Drs. Nr. 1350/XXI: abgelehnt

Abstimmungsergebnis am 29. Mai 2024

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Vom Regen in die Traufe?

Vom Regen in die Traufe?

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass in dem durch antisemitische Umtriebe diskreditierten Oyoun Cultural Center am 17. Mai die pro-palästinensische Partei MERA25 ein Wahlkampfevent „Frieden, Freiheit, Solidarität“ mit Schwerpunkt zur „Befreiung Palästinas“ veranstaltete?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1355/XXI vom 29.05.2024

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Antisemitische und israelfeindliche Propaganda an den Neuköllner Schulen

Antisemitische und israelfeindliche Propaganda an den Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was unternimmt das Bezirksamt gegen antisemitische und israelfeindliche Propaganda, die bereits mehrfach an den Neuköllner Schulen verteilt wurde? 
  2. Wie positioniert sich das Bezirksamt zu dem Flyer, der an zahlreiche Neuköllner Schulen im Umlauf ist, in dem dazu aufgerufen wurde, am 22. Mai um 11 Uhr an einem „Schulstreik für Palästina“ am Ernst-Abbe-Gymnasium an der Sonnenallee teilzunehmen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1364/XXI vom 29.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Obgleich das Bezirksamt als Schulträger grundsätzlich antisemitische Vorgänge an unseren Schulen aufs Schärfste kritisiert, ist es nicht zuständig für innerschulische Angelegenheiten. Da die in Rede stehenden Vorgänge als innerschulische Angelegenheit von der Schule selbst so- wie von der regionalen Schulaufsicht bewertet und Strategien zum Umgang damit entwickelt bzw. angewandt werden, haben wir von dort eine Antwort erbeten. Diese lautet: „Antisemitisches Material in den Schulen wird eingesammelt. Wir werden über einzelne Vorfälle unter- richtet. Die Schulen werden aber nicht geflutet. Das Thema Krieg im Nachen Osten ist selbstverständlich präsent und wird immer wieder behandelt.“

Zu 2.:

Der Kommunistische Bund rief am 22.05.2024 zu einer Kundgebung auf der Sonnenallee vor dem Ernst-Abbe-Gymnasium auf. Für den Schulstreik wurde an mehreren Schulen in Neukölln plakatiert. Es lagen Meldungen aus vier Nordneuköllner Schulen vor (Regenbogen-Grund- schule, Peter-Petersen-Schule, Zuckmayer-Schule und dem Ernst-Abbe-Gymnasium). Dem Bezirksamt und der Schulaufsicht Neukölln liegen keine Meldungen vor, dass Schüler:innen der o.g. und anderen Schulen sich an dem Streik beteiligt haben.

Das Thema Krieg im Nahen Osten ist selbstverständlich präsent und wird weiterhin an den Neuköllner Schulen behandelt.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 29. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Was ist dem BA bekannt über das zunehmende Phänomen des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige durch Spätis bzw. Kioske in Neukölln?
  2. Wie könnte das BA jenseits eines möglichen Verbots auf die Gefahren des Konsums von Lachgas für Minderjährige hinweisen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1362/XXI vom 29.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Dem BA ist selbstverständlich der zunehmende Verkauf von Lachgas auch an Minderjährige bekannt.
Es gibt aber derzeit, keine rechtliche Grundlage um gegen den Verkauf vorzugehen. Momentan kann man das Lachgas ganz legal erwerben, unabhängig vom Alter.

Zu 2.:

Wie genau Lachgas wirkt, ist noch nicht vollständig erforscht. Das Gas scheint mehrere Bereiche und Rezeptoren im Gehirn zu beeinflussen. Ein Teil des Rauscheffekts kann auch eine Folge des Sauerstoffmangels sein. Medizinisches Lachgas wird in der Regel in einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Sauerstoff verabreicht. Beim Konsum zu Rauschzwecken wird Lachgas aber meist unverdünnt eingeatmet. Der Konsum von Lachgas löst einen nur wenigen Minuten anhaltenden Rausch aus. Konsumierende fühlen sich leicht euphorisch. Lachgas ver- ursacht auch kurzfristige Koordinationsstörungen und damit einhergehend das Risiko zu stürzen. Bei Überdosierungen drohen Bewusstlosigkeit und die Gefahr, an Erbrochenen zu ersticken.

Die gravierendste Folge sind Nervenschäden. Betroffen sind zumeist das Rückenmark und die peripheren Nerven. Missempfindungen wie Kribbeln in den Händen oder Füßen bis hin zu Taubheitsgefühlen und Gangstörungen können die Folge sein. Grund ist die Inaktivierung von Vitamin B12 durch Lachgas. Das Risiko steigt zwar mit der Häufigkeit des Konsums, auch bei gelegentlichem Konsum wurden allerdings schon Nervenschäden beobachtet.

Der momentan schnellste und effektivste Weg auf die Gefahren des Gebrauchs von Lachgas hinzuweisen, wäre in den Schulen und Jugendclubs des Bezirks Infoveranstaltungen durchzuführen, oder die Lehrkräfte zu sensibilisieren das Thema im Unterricht zu behandeln.

Gerrit Kringel, Bezirksstadtrat

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Kameraüberwachung der kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) in Neukölln

Kameraüberwachung der kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) in Neukölln

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. Mai 2024

tragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen geeignete Standorte in den von der Polizei Berlin als kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) im Bezirk (die Bereiche Hermannplatz/Donaukiez und Hermannstraße/Bahnhof Neukölln) zu finden, an denen Kameras zur Videoüberwachung zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung dauerhaft installiert werden können. 

Begründung:

Aus der Antwort der KA/299/XXI ergibt sich, dass im Vergleich der erhobenen Daten seit 2014 die Anzahl der festgestellten Straftaten in den einzelnen Bezirksteilen in Neukölln auf einem gleichbleibend hohen Niveau liegt. Neukölln ist damit weiterhin im Berlinranking auf den vorderen Plätzen, was die verübten Straftaten betrifft. Eine Videoüberwachung an Hotspots der Kriminalität kann Straftaten verhindern. Andere europäische Großstädte haben diese Art von Videoüberwachung bereits seit langem erfolgreich umgesetzt und konnten damit Straftaten in den überwachten Gebieten verhindern. Um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, ist es höchste Zeit zu handeln und alle möglichen Maßnahmen im rechtlich vorgegebenen Rahmen auszuschöpfen.

Ergebnis Drs. Nr. 1331/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Ord)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: –
  • AfD: –

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde wie folgt abgestimmt:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Austausch Hinweisschild „Oyoun“ Kreuzung Hermannplatz/Hasenheide

Austausch Hinweisschild „Oyoun“ Kreuzung Hermannplatz/Hasenheide

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 29. Mai 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, das Hinweisschild an der Kreuzung Hermannplatz/Hasenheide, das neben den Informationen zum Rathaus Neukölln und zum Denkmal für Turnvater Jahn auch auf das bisherige Kulturzentrum Oyoun hinweist, so schnell wie möglich auszutauschen. Zudem ist zu prüfen, welche weiteren Hinweisschilder im Bezirk auf das ehemalige „Oyoun“ hinweisen, um diese ebenfalls entfernen zu können.

Begründung:

Das Kulturzentrum Oyoun ist durch antisemitische Aktionen in Misskredit geraten. Folgerichtig hat die zuständige Kultursenatsverwaltung inzwischen die Zuschüsse gestrichen und auch für das Bezirksamt Neukölln ist Oyoun kein akzeptierter Kulturträger mehr im Bezirk. Der Hinweis auf die antisemitische Einrichtung Oyoun auf Neuköllner Gebiet durch ein offizielles Schild ist nicht mehr vermittelbar und es muss daher ausgewechselt werden. 

Ergebnis Drs. Nr. 1320/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss WuA)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde in der BVV wie folgt abgestimmt:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Neuköllner Freibäder im Sommer

Neuköllner Freibäder im Sommer

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Durch welche Maßnahmen plant das Bezirksamt (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Senat und den Berliner Bäderbetrieben), die diesjährige Freibadsaison für die Besucher und Mitarbeiter der Neuköllner Freibäder sicherer zu gestalten?

2. Werden im Umfeld dieser Maßnahmen nach Kenntnis des Bezirksamtes erneut mobile Polizeiwachen vor den Neuköllner Freibädern positioniert und dauerhaft besetzt sein?

3. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis des Bezirksamtes durch die in Frage 1 und 2 genannten Maßnahmen voraussichtlich in diesem Jahr?

4. Kann das Bezirksamt durch die geplanten Maßnahmen die Sicherheit der Mitarbeiter der Bäderbetriebe und der Badegäste gewährleisten?

5. Wie erklärt sich das Bezirksamt die in den letzten Jahren kontinuierlich steigende Anzahl von Kriminalitätsvorfällen in den Neuköllner Freibädern und der daraufhin erfolgten bundesweiten Negativpresse für den Bezirk Neukölln?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1346/XXI vom 26.06.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Zu 1.:

Damit sich in den Bädern alle wohlfühlen, haben die BBB für die Sommersaison 2024 ein umfangreiches Paket an Service- und Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet. Im vergangenen Jahr erfolgreich eingeführte Maßnahmen werden fortgesetzt: Die Ausweispflicht in den Sommerbädern bleibt bestehen, d. h. Badegäste ab 14 Jahren müssen einen Ausweis vorweisen. Der Ausweis muss ein Lichtbild enthalten (z. B. Personalausweis, Pass, Führerschein, Behindertenausweis, Schülerausweis). Auch die Videoüberwachung an den Eingängen von vier Sommerbädern bleibt wie 2023 erhalten. Das betrifft die Sommerbäder Pankow, Kreuzberg, Am Insulaner und Neukölln. Für einen zeitgemäßen Service und ein besseres Einlassmanagement haben die BBB ihren Online-Shop noch einmal deutlich verstärkt. In dieser Saison sind erstmals alle Tickets auch online erhältlich. Damit möglichst viele Badegäste das Angebot nutzen, werden die Tickets im Online-Shop zehn Prozent günstiger angeboten. In fünf Sommerbädern soll in einem Pilotversuch während der Hochsaison der Ticketverkauf (nahezu) vollständig online erfolgen. In den Monaten Juni, Juli und August sind die Kassen in den Sommerbädern Pankow, Neukölln, Humboldthain, Am Insulaner und Kreuzberg dann täglich nur bis 10 Uhr geöffnet. Ab 10 Uhr können Tickets für diese Bäder nur noch online gekauft werden.

Zu 2.:

Die bewährte Kooperation zwischen BBB und Polizei Berlin wird fortgesetzt, mobile Polizeiwachen kommen nach Absprache und Bedarf zum Einsatz.

Zu 3.:

Für Sicherheitsmaßnahmen stehen 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Zu 4.:

Die BBB mussten in der vergangenen Sommersaison rund 150 Hausverbote aussprechen, bei insgesamt rund 1,7 Mio. Besuchen in den Sommerbädern. Jeder Vorfall ist natürlich einer zu viel, aber in Anbetracht der Besucherzahl, handelt es sich um einen minimalen Anteil von 0,009% (gerundet).

Zu 5.:

Ursachen von Gewalt sind komplex. Der Umgang mit Gewaltvorfällen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, denn diese sind weder auf Neukölln noch auf die Sommerbäder Berlins beschränkt.

Abschließend sei dem Fragesteller der Hinweis erlaubt, dass für die Beantwortung das Bezirksamt kaum bis keine Zuständigkeit hat, da die Verwaltung der Berliner Bäder-Betriebe und der Polizei der SenInnSport obliegt und Informationen dort sowie im Internet eingeholt werden können.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Neukölln und die Parkzonen

Neukölln und die Parkzonen

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/329/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Bewohnerparkausweise wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  2. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  3. Wie viele Handwerkerparkausweise wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  4. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  5. Wie viele Betriebsvignetten wurden für die jeweiligen Parkraumbewirtschaftungszonen in Neukölln bisher beantragt?
  6. Wie viele Anträge wurden davon genehmigt?
  7. Welche Gelder wurden durch die Einnahmen der Parkausweise generiert?
  8. Wie viele Ausgaben wurden durch die Genehmigungsverfahren verursacht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/329/XXI vom 17.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Frage 3.: 

Bisher wurden 73 Handwerkerparkausweise beantragt. 

Frage 4.: 

Bisher wurden 32 Handwerkerparkausweise genehmigt (ohne Ablehnungen). 

Frage 5.: 

Bisher wurden 665 Betriebsvignetten beantragt (Zahl der Anträge, teilweise pro Antrag mehrere Vignetten). 

Frage 6.: 

Bisher wurden 399 Betriebsvignetten genehmigt (ohne Ablehnungen). 

Frage 7.: 

08-12/2023 IST-Einnahme auf dem Produkt 78843 -> 5.937,00 Euro 

Hier sind die tatsächlichen IST-Einnahmen dargestellt. Auf dem Produkt R-Ord-Bewohnervig-netten sind dort nur die Gebühreneinnahmen zu diesem Zeitpunkt gebucht. 

01-03/2024 IST-Einnahme auf dem Produkt 78843 -> 87.087,00 Euro 

Frage 8.: 

Die Datengrundlage für die Beantwortung der Frage sind die Produktvergleichsberichte zum Produkt 78843 R-Ord-Bewohnervignetten 12/2023 und 3/2024 

08-12/2023 erweiterte Teilkosten auf dem Produkt 78843 -> 35.489,00 Euro 

In diesen Kosten sind folgende Sachverhalte auf dem Produkt R-Ord-Bewohnervignetten gebucht 

– direkte Personalkosten 

– direkte Sachkosten 

– Kalk. Pensionszuschläge 

– Umlage Infrastrukturkosten 

– Umlage mitverursachte Gemeinkosten 

– Umlage Leitungs-/Managementkosten 

– Umlage Abteilungskosten 

– Umlage Amts-/Referatskosten 

– Umlage nachgeordnete Einrichtungen KoL 

01-03/2024 erweiterte Teilkosten auf dem Produkt 78843 -> 96.828,00 Euro 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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1. Mai-Aufmarsch in Neukölln: Unser Dank gilt der Polizei!

1. Mai-Aufmarsch in Neukölln: Unser Dank gilt der Polizei!

Berlin-Neukölln, 02. Mai 2024

Alle Jahre wieder treffen sich linke Chaoten am Maifeiertag und machen Rabatz. Diesmal stand Neukölln im Fokus.

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion in der BVV Neukölln:

„Leider nutzt ein linker Mob den Feiertag, um zu randalieren und die Polizei zu attackieren. Im Kern geht es um die sogenannte Revolutionäre 1. Mai-Demo, die in diesem Jahr hauptsächlich durch Neukölln zog. Diese Chaoten wollen im Gegensatz zu den Demonstrationen der Gewerkschaften per se randalieren und den Staat delegitimieren. Hinzu kommt, dass sich zu den Linksradikalen Israel-Hasser und arabische Antisemiten im Bezirk gesellen. Ein gefährliches Gebräu für Neukölln und ganz Berlin.

Für uns als AfD-Fraktion ist klar, dass sich das Bezirksamt für ein Demonstrationsverbot in Neukölln hätte einsetzen müssen. Martin Hikel setzt sich dem Verdacht aus, nicht alles in seiner Macht Stehende getan zu haben, um diesen Aufmarsch zu verhindern. Durch die professionelle Arbeit der Polizei ist Schlimmeres verhindert worden, wofür wir ausdrücklich danken.“ 

Bau Watch Überwachung des Grundstücks der R.-Villa in Alt-Buckow

Bau Watch Überwachung des Grundstücks der R.-Villa in Alt-Buckow

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Aus welchen Gründen wird das ehemalige R.-Grundstück in Alt-Buckow durch eine Sicherheitsfirma mittels „Bau Watch“ Türmen überwacht? 
  2. Aus welchem Haushaltstitel werden die entstehenden Kosten bezahlt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1303/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Am 20. März 2024 erfolgte nach mehrjähriger rechtlicher Auseinandersetzung die Räumung einer Immobilie des Bezirksamtes in Alt-Buckow 37. Dabei wurden keine Bewohnenden mehr angetroffen. Die Gerichtsvollzieherin konnte das Gebäude nach Sicherung durch die Polizei an die anwesenden Vertreter:innen des Bezirksamts übergeben.

Zur Sicherung der bezirklichen Immobilie sowie des Eigentums Dritter und zur Vermeidung eines Eindringens von unbefugten Personen auf das Grundstück bzw. das Gelände wurden nach der Übergabe der Immobilie zwei Kameratürme auf dem Grundstück installiert. Die Kameratürme ermöglichen eine lückenlose 24/7-Überwachung des Grundstücks. Sollten Personen das Grundstück betreten, werden diese innerhalb weniger Sekunden identifiziert und live durch die Gegenstelle über Lautsprecher angesprochen und zum Verlassen des Grundstücks aufgefordert. Sofern dies nicht ausreicht, wird wiederum die Polizei alarmiert. Nach Ablauf der Frist von 4 Wochen, innerhalb derer das Eigentum Dritter zu sichern ist, wird nunmehr die Immobilie durch das Bezirksamt beräumt. In diesem Zusammenhang werden auch die Kameratürme in den nächsten Tagen abgebaut.

Zu 2.:

Die für den Aufbau und Betrieb der Kameratürme angefallenen Kosten werden aus Kap 4510 Titel 51701 (Bewirtschaftungsausgaben Finanzvermögen) bezahlt.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Asiatische Tigermücke

Asiatische Tigermücke

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie sieht die bisherige Kooperation zur Eindämmung der Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke zwischen dem federführenden Gesundheitsamt Mitte und dem Gesundheitsamt Neukölln aus?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1305/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Bisher erfolgte keine Kooperation mit dem Gesundheitsamt Mitte. Das Bezirksamt Mitte übernimmt lediglich für Bürgerinnen und Bürger die Funktion einer zentralen Anlaufstelle. Sie können kostenfrei Mücken an das Gesundheitsamt Mitte schicken, um diese bestimmen zu lassen. Das Ziel ist, eine verbesserte Übersicht über die Mückenpopulation und daraus abzuleitende Maßnahmen zu erlangen. Eine unmittelbare Kooperation des Gesundheitsamtes Neukölln erfolgt jedoch mit dem Gesundheitsamt Treptow-Köpenick. Das Gesundheitsamt Treptow-Köpenick führt in Amtshilfe Bekämpfungsmaßnahmen im Bezirk Neukölln durch.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

SOS Gesundheitsamt – Warum laufen dem Stadtrat die Mitarbeiter weg?

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele der im Stellenplan des Gesundheitsamtes vorgesehenen Stellen sind derzeit unbesetzt? 
  2. Wie viele Personalabgänge und Neueinstellungen gab es seit Amtsantritt des Stadtrates Rehfeldt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1297/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

17 von insgesamt 177 Stellen sind aktuell im Gesundheitsamt Neukölln nicht besetzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So befinden sich zum Beispiel die für eine Stellenausschreibung erforderlichen BAK in der Bearbeitung bzw. Bewertung, es laufen derzeit Bewerbungsverfahren oder abgeschlossenen Besetzungsverfahren befinden sich in der Beteiligung.

Zwei Beschäftigte sind darüber hinaus vom Dienst freigestellt.

Zu 2.:

Es gab in dem in Rede stehenden Zeitraum 11 Abgänge und 14 Zugänge.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

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Barrierefreiheit in allen Neuköllner Schulen

Barrierefreiheit in allen Neuköllner Schulen

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 09. April 2024

Antragsteller: Christian Hohmann, Bezirksverordneter. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, welche Neuköllner Schulen über keinen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderung verfügen und inwiefern diese in möglichst kurzer Zeit für körperlich eingeschränkte Menschen nutzbar gemacht werden können. 

Begründung:

Ende 2021 lebten in Berlin 339.870 schwerbehinderte Menschen, das waren 9,2 Prozent der Bevölkerung in Berlin, die durch vielfältige Barrieren an einer unabhängigen und gleichberechtigten Lebensgestaltung gehindert werden. Sie stoßen auf Hürden im Nah- und Fernverkehr, bei der gesundheitlichen Versorgung, bei der Wohnungssuche oder im Internet. Alle Menschen müssen dieselben Möglichkeiten haben, denn von Barrierefreiheit profitieren alle, nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen oder Familien mit Kindern. Auch im Zusammenhang mit anstehenden Wahlen und der Nutzung der Schulen als Wahllokale muss es allen Bürgern möglich sein, das Wahlrecht persönlich wahrzunehmen und die Wahllokale aufsuchen zu können. 

Barrierefreiheit ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die von allen gemeinsam angegangen werden muss. Sie ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes und fortschrittliches Land.

Ergebnis Drs. Nr. 1276/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BiSchuKu)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde in der BVV wie folgt abgestimmt:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Entstandene Kosten infolge der Räumung der „Remmo Villa“ in Alt-Buckow

Entstandene Kosten infolge der Räumung der „Remmo Villa“ in Alt-Buckow

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Anwalts-, Gerichts- und sonstige Kosten im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung mit dem Remmo-Clan sind für das Land Berlin und den Bezirk Neukölln entstanden, bevor ein Räumungsbeschluss in letzter Instanz erwirkt werden konnte?

2. Welche Kosten und Arbeitsstunden sind durch das Polizeiaufgebot entstanden, welches am Tag der Räumung aufgeboten wurde?

3. Welche Kosten und Arbeitsstunden sind durch das Aufgebot des Ordnungsamtes entstanden, welches am Tag der Räumung aufgeboten wurde?

4. Welche Kosten sind voraussichtlich innerhalb der Villa mutmaßlich durch Fehlnutzung der ehemaligen Bewohner entstanden?

5. Wer wird für die entstandenen Gesamtkosten haftbar gemacht?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1287/XXI vom 29.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,


für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD-Fraktion wie folgt:


Zu 1.:
Da das Land Berlin gemäß § 2 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes bzw. § 2 Abs. 1 des
Gerichtsvollzieherkostengesetzes von Gerichts- bzw. Gerichtsvollzieherkosten befreit ist, sind
allein Anwaltskosten in Höhe von bislang insgesamt 4.974,92 EUR entstanden.


Zu 2.:
Das Bezirksamt kann hierzu keine Aussage treffen, da die Polizei eine vom BA unabhängige
Behörde ist.


Zu 3.:
Das Ordnungsamt war am Tag der Räumung nicht eingebunden bzw. zugegen.


Zu 4.:
Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Derzeit läuft noch
eine Frist, während derer die ehemaligen Bewohner etwaiges Eigentum aus der Villa holen
können. Nach Ablauf der Frist wird es eine Begehung mit dem zuständigen Fachamt geben.
Erst dann wird es möglich sein, eine valide Summe zu nennen.


Zu 5.:
Es werden alle Möglichkeiten, die das Zwangsvollstreckungsrecht eröffnet, zum Kostenregress
gegenüber den jeweiligen Verursachern genutzt. Hinsichtlich der Kostenfestsetzungen im
Gerichts- und im Vollstreckungsverfahren richten sich diese gemäß § 91 der
Zivilprozessordnung gegen die unterlegene Partei.


Es gilt das gesprochene Wort!
Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Wartezeiten in den Neuköllner Ämtern

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Personalausweis zu beantragen?

2. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Wohnung anzumelden?

3. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um einen Reisepass zu beantragen?

4. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt auf einen Termin im Neuköllner Bürgeramt, um eine Gewerbeanmeldung zu beantragen?

5. Wie lange dauert nach Beantragung die Ausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden im Bezirk Neukölln?

6. Wie lange wartet ein Bürger im Schnitt, um einen Termin im Neuköllner Standesamt zu bekommen?

7. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Bürgeramt derzeit unbesetzt?

8. Wie viele Stellen sind im Neuköllner Standesamt derzeit unbesetzt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/324/XXI vom 28.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Zu 1.: 

Es gibt nur die Kennzahl „durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin“, die keinen Unterschied zwischen den Dienstleistungen macht. Es kann nur die durchschnittliche Wartezeit auf einen gebuchten Termin benannt werden, also wie viele Tage hat ein Kunde im Durch-schnitt auf den in dem entsprechenden Monat stattfindenden Termin gewartet vom Tage des Buchungsdatums bis zum Datum des Termins. 

Das waren im Bürgeramt Neukölln und im berlinweiten Durchschnitt wie folgt: 

Zu 2.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 3.: 

Siehe Antwort 1 

Zu 4.: 

Einen Termin für eine Gewerbeanmeldung kann nur im Ordnungsamt erfolgen. 

Zu 5.: 

Die Bearbeitung der Geburtenfälle bei Neugeburten beginnt mit dem Empfang der schriftlichen Geburtsanzeigen vom Krankenhaus Neukölln durch die Fachabteilung Geburtenregister. Dabei kommt es darauf an, welche Unterlagen die Kindeseltern bereits im Krankenhaus der Anzeige beilegen konnten und wie konkret Angaben zum Vor- und Familiennamen des Neugeboren angezeigt wurden. Oftmals erhält das Standesamt – Geburtenregister – sogenannte ‚Leeranzeigen‘, ohne Unterlagen und Festlegungen von Vor- und Familiennamen des Kindes. Im Idealfall, d.h. bei Vorliegen aller Unterlagen, kann eine Neugeburt innerhalb von einer Woche beurkundet werden. Ein Großteil der Anzeigen sind jedoch Klärungsfälle. In diesen Fällen ist eine persönliche Vorsprache der Kindeseltern – oftmals auch mit Sprachmittlern im Standesamt unerlässlich. In diesen besonderen Fällen ist mit einer Bearbeitung von derzeit ca. 4-6 Wochen zu rechnen, je nach Fallkonstellation. 

Sterbefälle werden in der Regel innerhalb einer Woche durch das Standesamt – Sterberegister – beurkundet. 

Zu 6.: 

Termine zur Anmeldung einer Eheschließung, Ausstellungen von Ehefähigkeitszeugnissen und Beratungen sind innerhalb von zwei Wochen vereinbar. Eheschließungstermine stehen je nach freien Terminplätzen den Paaren zur Verfügung. 

Persönliche Vorsprachen im Geburtsregister zur Klärung im konkreten Beurkundungsfall, Namenserklärungen oder Anerkennungen von Vaterschaften sind innerhalb von zwei bis drei Wochen vereinbar. 

Die Abgabe von Namenserklärungen (Wiederannahme Geburtsname nach Scheidung, Bestimmungen von Ehenamen), Beurkundungen von Auslandsehen, Fortführungen im Eheregister sind mit vorheriger Terminvereinbarung innerhalb von zwei Wochen möglich. 

In der Urkundenstelle können innerhalb einer Woche Urkunden persönlich abgeholt und bezahlt werden. 

In besonderen Einzelfällen sind auch kurzfristige Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten mit den Fachabteilungen zu erhalten. 

Zu 7.: 

Von den 77 VZÄs waren 14,47 Stellenanteile im April 2024 unbesetzt, davon wurden jedoch bereits sechs Stellen für die Auszubildenden Verwaltungsfachangestellte des Bezirksamtes Neukölln, die im September 2024 auslernen, reserviert. Im Mai 2024 fangen zwei neue Sach-bearbeitende an; zwei Interessenbekundungsverfahren befinden sich aktuell im Beteiligungsverfahren. Leider ist die Fluktuation in den Berliner Bürgerämtern sehr hoch. 

Zu 8.: 

Aktuell sind im Standesamt 6,9 Stellenanteile u.a. durch eine erhöhte Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung unbesetzt. Zum 01.06.2024 wird eine bereits ausgebildete Standesbeamtin in Neukölln ihren Dienst aufnehmen, womit dann nur noch 5,9 Stellenanteile unbesetzt sind. Für 2 Stellen befinden sich die Stellenausschreibungen derzeit in Vorbereitung. Hier ist eine breite Öffnung beabsichtigt, da die Ausbildung im Bereich selbst erfolgen wird. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Brennpunkt Schulen im Bezirk Neukölln

Brennpunkt Schulen im Bezirk Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/323/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Straftaten sind dem Bezirksamt an den Neuköllner Schulen im Jahr 2023 insgesamt bekannt?
  2. Darunter wie viele Beleidigungen und Bedrohungen im Jahr 2023?
  3. Wie viele Rauschgiftdelikte im Jahr 2023?
  4. Wie viele Körperverletzungen im Jahr 2023?
  5. Wie viele Straftaten im Zusammenhang mit Raubstraftaten im Jahr 2023? 
  6. Wie viele Straftaten sind dem Bezirksamt an den Neuköllner Schulen im Jahr 2023 insgesamt im Zusammenhang mit Waffen, gefährlichen Gegenständen usw. bekannt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/323/XXI vom 01.07.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 bis 6:

Zu den einzelnen Fragestellungen liegen weder dem Bezirksamt noch der regionalen Schul- aufsicht die angefragten Daten vor. Diese werden ausschließlich von Ermittlungs- oder Straf- verfolgungsbehörden erhoben.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Angriffe auf Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

Angriffe auf Amtsmitarbeiter im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/322/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 09. April 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Übergriffe (Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Angriffe) gab es nach Kenntnis des Bezirksamtes im Bezirk Neukölln auf seine Mitarbeiter in den Jahren 2021, 2022 und 2023? 
  2. In welchen Ämtern aufgeschlüsselt nach Amt, Anzahl und Jahren kamen die Übergriffe zustande?
  3. Kam es in den entsprechenden Zeiträumen aufgrund der Übergriffe zu Verletzungen von Mitarbeitern des Bezirksamts?
  4. Wie viele Strafanzeigen wurden aufgrund der Übergriffe gegen die Täter aufgeschlüsselt nach den Jahren 2021, 2022 und 2023 gestellt?
  5. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Mitarbeiter vor diesen Übergriffen zu schützen bzw. diese Übergriffe zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/322/XXI vom 28.05.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. und 2.: 

Zu 3: 

Ordnungsamt: 

Ja. 

2021: 5 

2022: 0 

2023: 1 

Amt für Bürgerdienste: 

Nein. 

Jugendamt: 

Das Jugendamt führt hierzu keine Statistik. 

Soziales und Gesundheit: 

Es kam zu einer Verletzung. 

Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr 

Ja, bei dem unter 1. und 2. benannten Vorfall im SGA musste infolge des Übergriffs der Dienst abgebrochen werden. 

Zu 4.: 

Das Ordnungsamt, Amt für Soziales, Gesundheitsamt und das Amt für Bürgerdienste bringen jeden bekannt gewordenen Angriff auf Mitarbeitende sowie Sachbeschädigungen an Ausstattungsgegenständen zur Anzeige und stellen zudem über das Rechtsamt Strafantrag. 

Zu 5. 

Ordnungsamt: 

Neben dem durch die Verwaltungsakademie (VAk) angebotenen umfangreichen Aus- und Fortbildungsangebot (Eigensicherung, Deeskalation, Gesprächsführung), absolvieren die Mitarbeitenden des FB Allgemeiner Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes jede zweite Woche verpflichtend ein aus Mitteln des Ordnungsamtes finanziertes zweistündiges Eigensicherungstraining. In diesem wird neben allgemeiner Einsatzlehre und Selbstverteidigung auch das Vermeiden von Konflikten behandelt. Ebenso besteht dort die Möglichkeit Erlebtes auszuwerten. Allen übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes steht die Teilnahme an diesen Veranstaltungen frei. 

Im Ordnungsamt Neukölln sind zusätzlich zu der in der Dienstkleiderordnung der Berliner Ordnungsämter festgelegten Grundausstattung (insbes. RSG, Schlagstock) sämtliche Dienstkräfte des AOD mit stich- und schnitthemmenden Handschuhen (Zertifizierung nach EN 388 mit Schutzklassen 3/5/4/3) ausgestattet. Weiterhin besteht für jede Außendienstkraft des Fachbereichs der Anspruch auf eine Schutzweste (ballistischen Schutzklasse 1 mit Stichschutzeinlage). 

Die Arbeitsplätze im Publikumsbereich des Ordnungsamtes sind mit einem Notrufsystem mit direkter Aufschaltung zur Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin ausgestattet. Die Mitarbeitenden des Außendienstes sind mit BOS-Digitalfunkgeräten ausgerüstet, die ebenfalls über eine Notruffunktion bei gegenwärtigen Gefährdungslagen verfügen. 

Die über das „übliche Maß“ hinausgehenden Maßnahmen und Schutzausrüstungsgegenstände wurden über eine Gefährdungsanalyse/-Beurteilung regelmäßig ermittelt und in der Folge im Rahmen der Erfüllung der Fürsorgepflicht beschafft und zur Verfügung gestellt. Die Gefährdungslage sowie die getroffenen Maßnahmen um dieser zu begegnen werden regelmäßig überprüft. 

Amt für Bürgerdienste: 

Neben Deeskalationstrainings für Mitarbeitende in besonders betroffenen Bereichen beauftragt das Bezirksamt in verschiedenen Einrichtungen und Ämtern Sicherheitsdienste, die teilweise bereits beim Zutritt zum jeweiligen Dienstgebäude eine Zugangsberechtigung überprüfen (z.B. Prüfung einer Terminvereinbarung im Bürgeramt). Die Sicherheitsdienste wirken alleine durch ihre Präsenz bereits deeskalierend; auch greifen Sie im Falle einer bedrohlichen bzw. bedrohlich wirkenden Situation deeskalierend ein. 

Jugendamt: 

 Fortbildungsangebote des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts und Inhouse bzw. mit der Polizei z.B. zu Umgang mit schwierigem Klientel, Deeskalation, Schutz im Internet etc. 

 Regelhaftes Besprechen von Maßnahmen im Team: Absprachen zu Schutzmaßnahmen bei schwierigen Gesprächen oder psychisch auffälligen Klientel: Gespräche und Hausbesuche ggf. zu zweit bzw. nur in der Dienststelle in Anwesenheit weiterer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Information der Leitung (Hausverbot, Einschalten der Polizei), Deeskaltionsstrategien bei sehr lauten und aufgeregten Gesprächen (Sitzordnung, Notfallplan etc.), Umgang in Sozial Media zum eigenen Schutz vor Verfolgung etc.. 

 Nach Bedrohung: Auskunftssperre Einwohnermeldeamt und KFZ Stelle 

 Nach Bedrohung etc.: Angebot Krisengespräche im Fürstenberg-Institut oder Sondersupervision 

 Die jeweiligen Vorfälle werden innerhalb der Fachbereiche vermerkt, an die Leitungskräfte weitergegeben und entsprechende Handlungsmöglichkeiten (beispielsweise „normenverdeutlichende Gespräche“ mit den Täter und Täterinnen durch die Fachkraft oder die Leitungskraft, Verschärfung der Vorsichtsmaßnahmen bei Folgegesprächen, Hausverbot, Gespräche nur nach Termin und in andere Dienststellen, Gespräche nur noch unter Amtshilfe der Polizei, Anzeige etc.) diskutiert und umgesetzt. 

Amt für Soziales: 

Das Bezirksamt stellt einen Wachschutz für das Dienstgebäude Donaustraße zur Verfügung. Des Weiteren gibt es Schulungen, Schulungsangebote und Unterweisungen zum Thema Sicherheit und Selbstschutz für Beschäftigten. 

Gesundheitsamt: 

Das Bezirksamt beschäftigt einen Wachschutz, wovon ein Teil am Standort Blaschkoallee 32, 12359 Berlin eingesetzt ist. Dort befindet sich jedoch nicht ausschließlich das Gesundheitsamt, sondern mehrere Ämter unterschiedlicher Geschäftsbereiche. Im Dienstgebäude Gut-schmidtstr. 29-31 gibt es einen installierten Kolleginnennotruf mit den Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf per Telefon Unterstützung anfordern können. Im Bedarfsfall wird die Polizei hinzugezogen. Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, regelmäßige Fortbildungen zu besuchen. 

Stadtentwicklung, Umwelt- und Naturschutzamt und Verkehr 

Der GB SUV weist regelmäßig auf Schulungsangebote zum Thema „Deeskalation“ hin, die individuell durch die Beschäftigten wahrgenommen werden. Zuletzt fand im Oktober 2023 eine InHouse Schulung für 18 Mitarbeitende des SGA zum Thema „Sicheres Handeln im eskalierenden Konflikt“ statt. Ansonsten wird auf das angekündigte Sicherheitskonzept für das Dienstgebäude gewartet. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Umgang mit dem sogenannten Herero-Stein

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1257/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie will das Bezirksamt künftig mit dem Gedenkstein am Columbiadamm, auch als „Herero-Stein“ bekannt, erinnerungspolitisch umgehen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1257/XXI vom 20.03.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Gemäß dem BVV-Beschluss 0097/XXI – Gedenkensemble auf dem Garnisionsfriedhof Columbiadamm umgestalten – antikoloniale Gedenkkultur etablieren! vom 23. Januar 2023 zum Umgang mit dem sog. Herero-Stein, einem der letzten Kolonialgedenksteine Berlins, hat der Fachbereich Museum, Stadtgeschichte und Erinnerungskultur (MSE) seit der Eröffnung der Ausstellung: „Buried Memories“ am 5. November 2023 ein umfangreiches partizipatives Beteiligungsangebot — Museum im Dialog — gestartet.

Kern des Programms sind regelmäßige stattfindende kuratierte Führungen des Museumleiters Dr. Matthias Henkel im Tandem mit Historiker*innen und Bildungsreferent*innen des Vereins Berlin Postkolonial oder der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland.

Daneben gibt es Führungen zum Stein auf dem Columbia-Friedhof sowie weitere thematische Workshops und Diskussionsrunden. Ein Höhepunkt war das erste mit Fachleuten aus der Denkmalpflege, Kunsthistorikern*innen und Museumsexpert*innen besetze Panel am 31.01.24 mit dem Titel „Quo Vadis Hererostein“.

Zudem haben die Besuchenden der Ausstellung die Möglichkeit, direkt im Museum per Karte ihre Anregungen zum Umgang mit dem Stein abzugeben. Die Wortmeldungen werden gesammelt, ausgewertet und zusammengestellt und fließen in die Abschlussdokumentation der Ausstellung ein.

Es fanden bisher elf dialogbasierte Führungen, darunter neun Kuratoren-Führungen für interessierte Gruppen, in der Ausstellung statt. Ergänzt wird die Auseinandersetzung in der Ausstellung mit dem regelmäßigen Angebot von Führungen zum sog. Gedenkensemble auf dem Friedhof am Columbiadamm. Bisher gab es drei sehr gut besuchte Führungen, die nächste findet am 7. April statt. Im Rahmen von einem Schüler*Innenaustauschs der Albert-Einstein- Oberschule mit ihrer Partnerschule in Windhuk gab es mehrere rassismuskritische Workshops, in denen sich die Gruppen mit Filmen beschäftigten, ein Musikvideo produzierten und natürlich mit dem Denkmal auseinandersetzen.

Der Prozess ist auf der Website des Museums transparent nachvollziehbar. Mit dem Ausstellungsende wird der Fachbereichsleiter ein Konzept mit Handlungsempfehlungen zum weiteren Umgang mit dem Gedenkensemble vorlegen.

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

Barrierefreiheit in Neuköllner Schulen

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs.Nr. 1249/XXI) richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 20. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchen Schulen im Bezirk Neukölln ist ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gewährleistet?
  2. Aus welchen Gründen ist ein barrierefreier Zugang in den betroffenen Schulen nicht gewährleistet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1249/XXI vom 20.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Weder beim Fachbereich Objektmanagement noch im Schul- und Sportamt wird eine Liste nicht barrierefreier Schulen vorgehalten, zumal die Barrierefreiheit der einzelnen Schulen aufgrund von Bau- und Sanierungsmaßnahmen auch Änderungen unterworfen sein kann. In der Kürze der für die Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ließ sich leider keine aktuelle Übersicht herstellen.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Verurteilung der Tumulte in der BVV-Sitzung

Verurteilung der Tumulte in der BVV-Sitzung

Berlin-Neukölln, 20. März 2024

Während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 21. Februar ist es zu wiederholten Störungen durch propalästinensische Besucher auf der Tribüne gekommen. Erst nach dem Eingreifen durch Sicherheitskräfte konnte die Sitzung fortgesetzt werden. 

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln:

„Die BVV Neukölln ist ein Gremium für die kommunalen Belange des Bezirks Neukölln. Leider führt die Einwanderungspolitik der letzten Jahre ganz offensichtlich dazu, dass die Konflikte der Herkunftsländer vieler Migranten Teil der politischen Auseinandersetzung werden. Die Kommunalpolitik in Neukölln sollte sich vor allem mit den Belangen der Neuköllner Bürger hier vor Ort auseinandersetzen. Lautstark vorgetragene Störaktionen mit Bezug zu ausländischen Konflikten wie dem Nahostkonflikt haben in der BVV nichts zu suchen. 

Dass die Vertreter der Linken einige der Störenfriede kannten, zeigt leider, dass es mit deren Demokratieverständnis nicht weit her ist. Unsere Entschließung soll ein Zeichen für eine zivilisierte Debattenkultur in der BVV Neukölln setzen.“

Zur Entschließung der AfD-Fraktion

Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Aufträge an Journalisten durch das Bezirksamt Neukölln und Auftragsvergabe an Medienhäuser und Werbefirmen 

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/210/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 16. Mai 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Sind in den letzten fünf Jahren Honorare, Aufwandsentschädigungen, Spesen, Kostenpauschalen oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderationen, Präsentationen, Beratungen, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtrainings, usw.) seitens des Bezirksamtes an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten ergangen? (Bitte erläutern)
  2. Wenn ja, an welchem Datum wurden die Aufträge bzw. die Leistungen für welchen Leistungszeitraum jeweils erteilt?
  3. Wenn ja, wie ist jeweils die Bezeichnung/Benennung des Auftrags bzw. der Leistung?
  4. Wenn ja, welcher Journalist bzw. welche Journalisten aus welchen Medien bzw. welche freischaffenden Journalisten wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht? (Bitte datenschutzkonform benennen)
  5. Wenn ja, welcher bzw. welche Medien  wurden jeweils für den Auftrag bzw. für die Leistung mit Zahlungen bedacht und in welcher Höhe ist dies erfolgt?
  6. In welchen bezirklichen oder überbezirklichen Medien hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren Anzeigen welcher Art für welches Budget geschaltet? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget) 
  7. Welche Werbeflächen kommerzieller Anbieter hat das Bezirksamt Neukölln in den letzten fünf Jahren für Plakate, Anzeigen oder weitere Werbeformate gebucht? (Bitte um Auflistung der Aufträge, mit Auftragsnehmer, Auftragsdatum, Anzeigenzweck (Stichworte zum Inhalt) und Anzeigenbudget)

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/210/XXI vom 18.03.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

In den letzten fünf Jahren hat das Bezirksamt Neukölln in zwei Fällen Honorarverträge mit Journalist:innen geschlossen. Dabei handelte es sich in beiden Fällen um Kulturjournalist:innen, die im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin eine Lesung in der Helene- Nathan-Bibliothek moderiert haben. 

Zu 2.: 

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgte jeweils ein Auftrag an Kulturjournalist:innen für die Moderation einer Lesung im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin. 

Zu 4.: 

Zu den zwei in den Antworten zu den Fragen 1-3 benannten Aufträgen wurde jeweils ein Honorarvertrag mit Kulturjournalist:innen geschlossen. In einem Fall (2021) handelt es sich um ein:e festangestellte Kulturjournalist:in. Im zweiten Fall (2022) handelt es sich um ein:e freiberufliche Kulturjournalist:in. 

Zu 5.: 

Keine. 

Zu 6.: 

Die in Auftrag gegebenen Anzeigen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

Nicht aufgeführt sind angefallene Kosten für gesetzliche Informationspflichten gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB. 

Zu 7.: 

Die in Auftrag gegebenen Buchungen von Plakatflächen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Verurteilung der Störaktionen während der BVV-Sitzung vom 21. Februar 2024

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 20. März 2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Störaktionen während ihrer Sitzung vom 21. Februar 2024.  

Während der letzten Sitzung der BVV Neukölln ist es zu Störaktionen durch pro-palästinensische Besucher auf der Zuschauertribüne gekommen. Zentraler Auslöser für die Störungen war eine Entschließung der Fraktion Die Linke, die im Nahost-Konflikt einseitig Partei ergriff und von den übrigen Fraktionen in der BVV abgelehnt wurde. Ein weiterer Anlass für Störungen durch Zuschauer war die Abstimmung über einen Antrag zur Verwendung einer Broschüre für Schulen, die sich mit der Gründung des Staates Israel beschäftigt. Die BVV muss ein Ort des sachlichen Austauschs von Argumenten bleiben und darf nicht durch Störaktionen an ihrer Arbeit gehindert werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung bedankt sich bei den Sicherheitskräften im Rathaus, die die Störer des Hauses verwiesen hatten und die Rückkehr zu einer ordentlichen Sitzung ermöglichten.

Ergebnis Drs. Nr. 1237/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Social-Media Beiträge

Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk Neukölln

Fragesteller: Christian Hohmann

Im Rahmen einer Großen Anfrage richtete Christian Hohmann, Bezirksverordneter der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Unterbringungsplätze wurden im Jahr 2023 im Bezirk Neukölln für Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär schutzberechtigte, zur Ausreise verpflichtete oder sonstige Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die einer Prüfung durch das BAMF auf Grundlage des Asylgesetzes unterliegen, zur Verfügung gestellt?

2. Wie schlüsseln sich die Anzahl dieser im Bezirk untergebrachten Personengruppen nach der jeweiligen Unterbringungsart in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 z. B. in Hotels, Hostels, Pensionen usw. auf? 

3. Gibt es Objekte, die zwangsweise seit dem Jahr 2017 an den Bezirk vermietet wurden oder werden?

4. Wenn ja, welche Art und Anzahl umfassen oder umfassten diese Objekte?

5. Wie hat sich die Anzahl der oben genannten Personengruppen in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bezirk Neukölln entwickelt?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1232/XXI vom 17.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hohmann,

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt:

Die Beantwortung der Fragen obliegt überwiegend dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben des LAF aufgeführt. U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, zuständig.

Für den erfragten, noch ausstehenden Personenkreis, werden die Daten statistisch nicht erhoben.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 mit und für Neukölln zum Erfolg machen 

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 12. März 2024

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, in Zusammenarbeit mit Senat, Berlin Partner, Visit Berlin sowie Kulturprojekte Berlin in Neukölln die Fußball-EM durch Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zu flankieren.

Begründung:

Berlin spielt als einer der Austragungsorte der Fußball-EM 2024 in Deutschland eine wichtige Rolle. Für den Bezirk Neukölln bietet das Großereignis die Chance, sich mit sportlichen und kulturellen Veranstaltungen im Rahmen der Berliner EM-Planungen positiv zu präsentieren. Die BVV Neukölln fordert das Bezirksamt auf, die nötigen Anstrengungen zu unternehmen, um mit den Berliner Ansprechpartnern für die Ausrichtung der EM passende Veranstaltungen nach Neukölln zu holen.

Ergebnis Drs. Nr. 1224/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss Sport)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Über die Empfehlung zur Ablehnung wurde wie folgt abgestimmt:

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Schlussfolgerungen für Neukölln aus dem Handlungskonzept/Studie „Berlin reloaded“ für den lokalen Tourismus

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/312/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 12. März 2024 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie bewertet das Amt für Wirtschaftsförderung das Themenmarketing zu den Top 3 Bereichen Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge für den Neuköllner Tourismus?
  2. Wie will das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie gewünschte öffentliche Unterstützung v.a. durch günstigere Mieten (Mietendeckel) und dem Gewerbemietrecht zum Schutz der Mieter ausbauen, um diese Wünsche für Gewerbetreibende in Neukölln zu realisieren?
  3. Inwieweit hat das Amt für Wirtschaftsförderung die in der Studie empfohlenen sechs Handlungsempfehlungen umgesetzt bzw. bereitet derzeit eine Umsetzung vor?
  4. Welche Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung für die in der Studie als wichtig betrachtete Fachkräftesicherung und Fachkräfteentwicklung im lokalen Tourismus bereits ergriffen?
  5. Welche konkreten Maßnahmen hat das Amt für Wirtschaftsförderung bisher ergriffen, um die in der Studie als unbedingt erforderlich bezeichneten bezirklichen Leit- und Informationsangebote für den Tourismus weiterzuentwickeln, und zwar sowohl digital als auch analog (Stichwort hier „Infostellen“)?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/312/XXI vom 22.04.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Das bezirksübergreifende Projekt zur Unterstützung der lokalen touristischen Unternehmen in und nach der Coronakrise unter dem Arbeitstitel „Berlin reloaded“ hat eine Analyse der Betroffenheit von lokalen touristischen Unternehmen und ein Set an potenziellen Maßnahmenvorschlägen für die bezirklichen Wirtschaftsförderungen und die Landesebene für die Zeit nach der Coronapandemie vorgelegt. Das durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanzierte einjährige Projekt (12/20-12/21) wurde von acht Wirtschaftsförderungen der Berliner Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg initiiert. 

Es wurde eine berlinweite quantitative Onlinebefragung unter den Unternehmen der Tourismusbranche und benachbarter Branchen durchgeführt. Experteninterviews mit wichtigen Akteuren des Berliner Tourismus sowie die Einbeziehung von Tourismuskonzepten vervollständigten die Einschätzungen. Die Ergebnisse von „Berlin reloaded“ haben zum Landesprogramm „Neustart Wirtschaft“ 2022 für die von der Pandemie besonders betroffenen Branchen beigetragen. 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Die Frage 1 nimmt Bezug auf einen Fragenkomplex, bei dem die Unternehmen anhand eines Tableaus befragt worden sind, welche Themen sie für die (Außen)-Darstellung Neuköllns besonders passend finden. Dieses Tableau stützte sich, da es eine Abfrage über alle 12 Bezirke war, auf das „Themenmarketing“ der Landesebene. 

Für die an der Abstimmung beteiligten Neuköllner Unternehmen sind die benannten Bereiche Gastronomie/Kulinarik, Orte der Geschichte und Kiezspaziergänge mit jeweils über 75 % insgesamt sehr wichtig – Gastronomie/Kulinarik 93 %, Orte der Geschichte 84 % und Kiezspaziergänge 95 %. Da durch die Befragungsart ein Bezirksvergleich angestellt worden ist, ließ sich ableiten, dass das Thema „Kiez“ für Neukölln gegenüber den anderen Bezirken (mit 85 %) überproportional oft benannt worden ist. 

Passend zur Gewichtung der Themen wurden gemeinsam mit der Landesebene daher zeitlich folgend Kampagnen wie „Crafted in Berlin“ (Bewerbung zahlreicher Orte, an denen kreativ gearbeitet wird und interessante, authentische – auch kulinarische – Produkte entstehen) und „Going Local“ (Stadt Berlin abseits der bekannten touristischen Pfade in Form von Kiezspaziergängen erkunden) ausgespielt. 

Speziell für den Bezirk wurde durch die Wirtschaftsförderung und –beratung das Projekt „Neuköllner Süden entdecken. Die Hufeisensiedlung“ durchgeführt (Führung und Karte mit QR-Code); finanziert von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Gerade historische Orte gehören nicht nur zum Kern der Identitätsstiftung, sondern haben auch touristische Anziehungskraft. Durch das Projekt und die entstandenen Produkte wurde das Thema Kiezspaziergang und Orte der Geschichte für Neukölln sehr gut verknüpft. 

Zu 2.: 

Das Gewerbemietrecht wird im deutschen Recht nicht gesondert geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Kontext der „Reloaded-Studie“ ist dies daher eine übergreifende Handlungsempfehlung, die auch an den Bundestagsabgeordneten für Neukölln in der aktuellen Wahlperiode herangetragen worden ist. Auf Landesebene besteht hierfür ein Problembewusstsein und wurde in der Vergangenheit durch Initiativen wie den Mieterschutz für Gewerberäume zu erhöhen als Bundesratsinitiative eingebracht. 

Zu 3.: 

Es handelt sich hierbei um übergeordnete Handlungsempfehlungen (Stand Januar 2022), die sich sowohl an die Landes- wie Bezirksebene richten und die Potenziale touristischer Förderung für alle 12 Bezirke aufzeigen. 

Handlungsempfehlung 1: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Ankerpunkte für die Förderung der Tourismusentwicklung in den Bezirken. 

– Von der Neuköllner Wirtschaftsförderung und -beratung wird der Neuköllner Tourismusbeirat koordiniert an dem Akteure aus Politik, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Verwaltung partizipieren. 

Die Wirtschaftsförderung gestaltet das Thema Tourismus durch Maßnahmen aus, die durch den Fördertopf Besonderen touristischen Mittel, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ermöglicht werden. Mittel aus dem Bezirkshaushalt stehen nicht zur Verfügung. Es gibt auch keine eigene Stelle eines Tourismusbeauftragten. 

Handlungsempfehlung 2: 

Die Wirtschaftsförderungen werden in die Lage versetzt, modernen Ansprüchen an die Digitalisierung gerecht zu werden. 

– Die Wirtschaftsförderung Neukölln stellt unter berlin.de in einem eignen Auftritt Informationen zum „Neukölln Tourismus“ https://www.berlin.de/tourismus-neukoelln/ bereit. Außerdem können Beratungstermine für Unternehmen und Gründer über ein Konferenztool angeboten werden. 

– Die Arbeit der Neuköllner Wirtschaftsförderung mit dem Schwerpunkt „Ausbildung und Fachkräfte im Tourismus“ wurde in einer eigenen Podcastfolge von „Berlin reloaded“, welche seit März 2024 auf den gängigen Audiostreamingdiensten abrufbar ist, vorgestellt. 

Handlungsempfehlung 3: 

Die Wirtschaftsförderungen sind Nukleus für eine erfolgreiche Netzwerkarbeit im Tourismus. 

– Neben dem Format des Neuköllner Tourismusbeirates gibt und gab es projektbezogene For-mate, wie Akteurstreffen zu „Ab in den Neuköllner Süden“ sowie bezirks- und branchenbezogene Austausche und Informationsveranstaltungen zum Standortmarketing und zum Thema Fachkräfte. 

Handlungsempfehlung 4: 

Die Wirtschaftsförderungen nehmen eine wichtige Rolle bei der Wegbereitung und Umsetzung eines nachhaltigen und stadtverträglichen Tourismus auf Bezirksebene ein. 

– Bei den Bezirksprojekten wird darauf geachtet, dass diese nachhaltige und stadtverträgliche Themen adressieren, dies sind auch grundsätzliche Fördervoraussetzungen bei der Antragsstellung für die Fördermittel auf Landesebene, z. B. die Umsetzung von „fair.kiez“ gemeinsam mit Friedrichshain-Kreuzberg (Kiezknigge) oder die Informationen und Aufklärung von Gastronomen in Folge der Lärmmessungen im Schillerkiez. 

Handlungsempfehlung 5: 

Die Wirtschaftsförderungen können die bezirklichen Tourismuskonzepte zur Förderung und Steuerung des lokalen Tourismus einsetzen. 

– Der Bezirk Neukölln hat seit 2019 ein eigenes Tourismuskonzept. Dieses wurde mit lokalen Akteuren erarbeitet und dient zur Orientierung bei Beantragung von Maßnahmen, z. B. bei der Förderung der Sichtbarkeit kulturtouristischer Schwerpunkte, dem Aufzeigen spezieller Ange-bote für Familien (Neuköllner Entdeckerheft), Veröffentlichung einer illustrierten Bezirkskarte mit den touristischen Highlights; Betreuung von touristisch relevanten Projekten von herausgehobener Funktion für den Bezirk am Standort Schloss & Gutshof Britz oder Young Euro Classics in der Gropiusstadt. Bewerbung der Hufeisensiedlung als herausragendes Beispiel für den modernen Wohnungsbau der Weimarer Republik, Profilschärfung des Bezirkes durch die „State of the Art“-Gästebroschüre, Hervorhebung der Kulturwirtschaft und damit verbundenen Anziehungskraft für BesucherInnen im Rahmen von u.a. auch bezirksübergreifenden Projekten wie „Sight.dress – Berlin meets local fashion“. 

Handlungsempfehlung 6: 

Die Wirtschaftsförderungen bieten im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit touristischen Unternehmen Beratung und Unterstützung zu branchenspezifischen Themen und Anliegen an. 

– Hier steht zum einen die Einzelbetreuung im Sinne der Bestandspflege und des Unternehmensservice durch die Wirtschaftsförderung und –beratung im Fokus und zum anderen die Zusammenarbeit mit visitBerlin. Es finden Beratungen für touristische Leistungsträger und In-formationsveranstaltungen zu branchenspezifischen Themen statt, speziell wurde das Format des Tourismushubs auf Berlinebene in Folge des „Reloaded-Projektes“ weiter ausgebaut: https://about.visitberlin.de/TourismusHub 

Zu 4.: 

Hotellerie, Gastronomie und dienstleistungsorientierte touristische Querschnittsbranchen gehören mittlerweile zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in Neukölln. 

Mit einer 2023 entwickelten Kampagne unter dem Motto „Mach was draus“ hat die Wirtschaftsförderung und -beratung im Herbst 2023 in Zusammenarbeit mit Unternehmensvertretern, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und dem Neuköllner Tourismusbeirat Aufmerksamkeit für Ausbildungsmöglichkeiten und Jobs in der Tourismuswirtschaft erzeugt. 

Tourismusorte und Auszubildende wurden auf Plakaten in den Mittelpunkt der Kampagne gerückt und auf Flächen der Kulturplakatierung, Die Draußenwerber und Ströer, dem Berliner Fenster in der U-Bahn Neuköllner gezeigt. Zudem waren über soziale Medien wie Instagram z. B. Leichtathletin Lisa Marie Kwayie und Schauspieler Levy Rico Arcos („Sonne und Beton“) Botschafter:innen und Gesichter der Kampagne. 

Sie alle eint der Neuköllner Spirit „Mach was draus!“, und mit ihrer Unterstützung wurde diese Botschaft bei Neuköllner Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbreitet. Jugendeinrichtun-gen und Schulen wurden mit den Plakaten für Ihre Abteilung Berufsorientierung versorgt. 

Zu 5.: 

Das Thema der Infostelen liegt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und wird derzeit nicht weiterverfolgt, da die Konzentration auf digitale Medien über die Endgeräte der Touristen erfolgen soll (bring your own device). Außerdem sind die Stelen-Systeme sehr störanfällig. Hier wird auf eine landesweite Lösung hingearbeitet, zu der später Schnittstellen hergestellt werden sollen. 

Als Weiteres hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Fachbereich Museum eine Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines hybriden Neuköllner Leit- und Informationssystems für Orte der Erinnerungskultur in Auftrag gegeben. 

Um keine Insellösungen zu schaffen, müssen und sollen digitale Entwicklungen auf Landesebene abgewartet werden, die Lösungen für touristische Points of Interests (POIs) verbinden. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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