Islamischer Antisemitismus

Islamischer Antisemitismus

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/275/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie definiert das Bezirksamt den Begriff bzw. das Phänomen des islamischen Antisemitismus?
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation in Neukölln hinsichtlich eines islamischen Antisemitismus? 
  3. Welche Gruppen, Initiativen gibt es in Neukölln, die sich gegen islamischen Antisemitismus engagieren?
  4. Inwiefern sieht das Bezirksamt einen Zusammenhang mit islamischen Antisemitismus und den Bevölkerungsgruppen in Neukölln, die dem islamischen Glauben anhängen? 
  5. Welche Lösungen hält das Bezirksamt bereit, um das Problem des islamischen Antisemitismus in Neukölln zu bekämpfen?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/275/XXI vom 10.01.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Islamischer Antisemitismus bezieht sich weder generell auf den Islam, noch pauschal auf Muslime. Er bezeichnet eine spezifische Ausprägung von Judenhass, die besondere Kennzeichen aufweist und deshalb auch gezielt innerhalb bestimmter muslimsicher Communities zu bekämpfen ist. 

Zu 2.: 

Dazu gibt es bisher leider keine Studien. Die Vorfälle nach dem 07.Oktober haben allerdings klar gezeigt, dass es einen weit verbreiteten Antisemitismus gibt, insbesondere israelbezogenen Antisemitismus. 

Zu 3.: 

Träger, die konkret zu islamischem Antisemitismus arbeiten sind uns in Neukölln nicht bekannt. Vielmehr ist diese Arbeit oft ein Teilaspekt allgemeiner Antidiskriminierungsarbeit 

Zu 4.: 

Islamischer Antisemitismus steht oft in kausalem Zusammenhang zu einem reaktionären Islamverständnis. 

Zu 5.: 

Das Bezirksamt wünscht sich einen Ausbau und eine Erweiterung der Präventionsarbeit. Gleichzeitig fordert das Bezirksamt eine umfangreiche, unabhängige Studie zum Problem. 

Das Empowerment von jüdischen Vereinen und Gemeinden, ist dem Bezirksamt ebenfalls ein Anliegen. Das alljährliche Chanukka Fest dient hierbei auch zur Etablierung jüdischen Lebens und zur Vernetzung von jüdischen und muslimischen Menschen für ein friedliches Miteinander in Neukölln. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Verstieß das Gesundheitsamt bei Honorarverträgen gegen die Sozialversicherungspflicht? 

Verstieß das Gesundheitsamt bei Honorarverträgen gegen die Sozialversicherungspflicht? 

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/276/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 05. Dezember 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. In welchem Amt (z.B. Gesundheitsamt, Sozialamt usf.) wurden wie viele Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen? 
  2. Wie viele der unter 1) genannten Honorarverträge aus welchen Ämtern wurden auf einen Verstoß gegen die Sozialversicherungspflicht hin überprüft und in der Folge an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet? 
  3. Mit welchem Ziel wurden eindeutig Selbstständige der Deutschen Rentenversicherung gemeldet? 
  4. In welchem Umfang fand nach Kenntnis des Bezirksamtes eine Berücksichtigung der pandemischen Lage seitens der Deutschen Rentenversicherung bei der Prüfung der angezeigten Honorarverträge statt? 
  5. Gegen wie viele Bescheide der Deutschen Rentenversicherung, die einen Verstoß gegen die gesetzliche Sozialversicherungspflicht bei o.g. Honorarverträgen feststellten, hat das Bezirksamt mit welcher Begründung nachträglich Einspruch eingelegt?
  6. Warum wurden ausschließlich Honorarverträge aus dem Gesundheitsamt an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet?  
  7. Gibt es seitens des Bezirksamtes standardisierte und ggf. vom Rechtsamt überprüfte Honorarvereinbarungen, wie z.B. Musterverträge, die für die in der Antwort zu 1) genannten Verträge genutzt wurden?  
  8. Hatte das Bezirksamt und namentlich die zuständige Dezernentin Kenntnis vom Abschluss der Honorarvereinbarungen und hat diese autorisiert? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/276/XXI vom 12.02.2024

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Frage 1: 

Stadtentwicklungsamt: 

Es wurde 1 Honorarvertrag abgeschlossen. 

Service Einheit Facility Management 

Fehlanzeige.

Umwelt- und Naturschutzamt: 

Fehlanzeige. 

Straßen- und Grünflächenamt: 

Fehlanzeige. 

Amt für Soziales: 

Es wurden 20 Honorarverträge abgeschlossen. 

Gesundheitsamt: 

Es wurden 61 Honorarverträge abgeschlossen. 

Schul- und Sportamt: 

Es wurden 54 Honorarverträge abgeschlossen. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Bei den Fachbereichen Bibliotheken, Kultur und Musikschule bestehen Honorarverträge für projektbezogene Aufgaben oder die Durchführung von Workshops. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Integration in den Dienstbetrieb. Eine Scheinselbstständigkeit kann ausgeschlossen werden. Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen. 

Eine statistische Erfassung der Honorarverträge in den verschiedenen Fachbereichen existiert nicht. 

Jugendamt: 

Es wurden 4.357 Honorarverträge abgeschlossen, die sich wie folgt verteilen: 

2020: 1098 

2021: 1216 

2022: 926 

2023: 1117 

Die im Jugendamt geschlossenen Honorarverträge betreffen überwiegend die 17 Einrichtun-gen der kommunalen Jugendarbeit bzw. Familienförderung. Ein partizipativ entwickeltes und an den Interessen der Kinder und Jugendlichen/Eltern anknüpfendes Angebot kann nicht von hauptamtlichen Mitarbeiter:innen allein gestaltet werden. Es bedarf unterschiedlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch Persönlichkeitsmerkmalen, um die Angebote divers und den Bedarfen entsprechend anzubieten. Aus diesem Grund arbeiten berlinweit alle Kinder- und Jugendeinrichtungen (kommunal und freie Träger) mit Honorarkräften. Dies spiegelt sich auch in den Ausführungsvorschriften für Honorare im Geschäftsbereich der Kinder- und Jugendhilfe der SenBJF (AV Hon-KJH) und den pauschalisierten Honorarsätzen wieder. 

Amt für Bürgerdienste: 

Fehlanzeige. 

Rechtsamt: 

Fehlanzeige. 

Ordnungsamt: 

Im Ordnungsamt wurden zwei Honorarvereinbarungen in den Jahren 2020 bis 2023 abgeschlossen. 

Frage 2: 

Jugendamt: 

Proaktiv hat das Jugendamt keine entsprechenden Meldungen an die DRV vorgenommen, da es keine entsprechenden Verdachtsfälle gegeben hat. Das Jugendamt ist bemüht, die jeweils geltenden Regelungen insbesondere zu Scheinselbstständigkeit beim Abschluss von Honorarverträgen einzuhalten. Hierzu wurden die Arbeitsanweisung Honorare und die Vertragsformulare zuletzt in 2023 noch einmal überarbeitet, angepasst und eine Checkliste entwickelt. Die Mitarbeitenden des Jugendamts, die Honorarverträge aushandeln, werden zu Beginn der Tätigkeit und alle zwei bis drei Jahre intern geschult. Insofern ist ein sehr sorgfältiger Umgang zu den jeweils geltenden Regelungen beim Abschluss von Honorarversträgen sichergestellt. 

Amt für Soziales: 

Die Vertragnehmenden im Amt für Soziales werden im Vertrag über Rechte und Pflichten, auch in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung, aufgeklärt. Anlässe für Prüfungen aufgrund von Verstößen wurden nicht festgestellt. 

Gesundheitsamt: 

Für das Gesundheitsamt wurden alle 61 Honorarverträge überprüft. Für alle Verträge wurde bzw. wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. 

Frage 3: 

Es wurden keine eindeutig Selbstständigen der Deutschen Rentenversicherung gemeldet. 

Frage 4: 

Das Bezirksamt hat dazu keine Kenntnis. 

Jugendamt: 

Es gab keine entsprechenden Fälle im Jugendamt Neukölln, die von der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurden. Jugendamtsintern wurden alle pandemiebezogenen Ausgaben revisioniert und im Verwaltungsvorgehen als der Lage angemessen eingeschätzt. 

Frage 5 : 

Jugendamt: 

Bezogen auf Honorarverträge des Jugendamtes wurde in einem Fall Einspruch eingelegt. 

Der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung, dass nach Gesamtwürdigung aller zur Beurteilung der Tätigkeit relevanten Tatsachen die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen, konnte das Bezirksamt nicht folgen. Das Bezirksamt hat insbesondere Einspruch eingelegt, da eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation als nicht gegeben angesehen wurde. 

Gesundheitsamt: 

Das Bezirksamt hat gegen zwei Bescheide der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch eingelegt. 

Frage 6: 

Im Bereich Gesundheitsamt wurden vermehrt kritische Honorarverträge bekannt. Dies war in den anderen Ämtern nicht der Fall. 

Jugendamt: 

Es bestanden keine Verträge mit entsprechenden Verdachtsmomenten. 

Frage 7: 

Dem Rechtsamt wurden in der Vergangenheit Muster-Honorarverträge zur Prüfung übersandt. Im Zuge dessen hat das Rechtsamt regelmäßig darauf hingewiesen, dass der Abschluss von Honorarverträgen grundsätzlich kritisch ist. Überdies ist für die rechtliche Einstufung als scheinselbstständig nicht der Vertrag, sondern der tatsächliche Einsatz von Auftragnehmenden entscheidend. Das Rechtsamt hat keine Kenntnis darüber, ob die zur Prüfung übersandten und geprüften Verträge in allen Fällen auch durch die zuständigen Verwaltungseinheiten übernommen wurden. 

Jugendamt: 

Das Jugendamt nutzt einen für den Geschäftsbereich standardisierten Mustervertrag, der mit dem Rechtsamt abgestimmt ist. Dieser wurde in 2023 noch einmal modifiziert. 

Schul- und Sportamt: 

Im Schul- und Sportamt werden standardisierte Honorarvereinbarungen verwendet. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Die Fachbereiche Musikschule und Volkshochschule vergeben Honorarverträge nach entsprechenden Ausführungsvorschriften und Musterhonorarverträgen. 

Frage 8: 

Das Bezirksamt kann die Frage nur für aktuell gewählte Dezernent:innen beantworten. 

Stadtentwicklungsamt: 

Ja 

Amt für Soziales und Gesundheitsamt: 

Seit Amtsantritt am 24. Mai 2023 hat der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit Kenntnis von ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Honorarverträgen in seinem Geschäftsbereich. Selbst autorisiert hat er drei Honorarverträge in 2023. 

Schul- und Sportamt: 

Ja. 

Amt für Weiterbildung und Kultur: 

Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin. 

Jugendamt: 

Im Jugendamt erfolgt aufgrund der Vielzahl der Verträge keine Autorisierung einzelner Honorarverträge durch die Dezernentin. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Unterbringung im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1072/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Aus welchen Gründen – z.B. Fehlnutzung, Überbelegung, bauliche Mängel oder weitere – ist der Schimmelbefall in der Flüchtlingsunterkunft in der Haarlemer Straße nach Kenntnis des Bezirksamtes entstanden?

2. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um eine gesundheitliche Belastung der Bewohner, darunter zahlreiche Minderjährige, künftig zu vermeiden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1072/XXI vom 15.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt ist weder für den Betrieb noch die Behebung baulicher Mängel von Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlinge zuständig. Insofern können hier keine gesicherten Erkenntnisse aus eigener Zuständigkeit vorgetragen werden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bestand in den Häusern 1 und 2 der Einrichtung in der Haarlemer Straße 89 – 91 jedoch nach Wasserschäden der Verdacht auf Schimmelpilzbefall.

Zu 2.:

Aufgrund eines Schimmelgutachtens aus dem Jahr 2017 wurde die Einrichtung seinerzeit geschlossen.

Zur Klärung der Frage, ob die angrenzenden Flächen zum ständigen Aufenthalt weiterhin nutzbar sind, wurden Kontrollmessungen in den Fluren und vor den Sanitärräumen durchgeführt. Vor einer geplanten Nutzungsaufnahme wurden zuletzt im Oktober 2022 und im Februar 2023 entsprechende Proben für einen Bericht zur orientierenden Untersuchung auf mikrobiell belastete Innenraumluft seitens der KSG Sicherheit und Gesundheitsschutz GmbH bzw. einem durch sie beauftragten Unternehmen entnommen.

Die Ergebnisse der im Gesundheitsamt seit Juli 2023 vorliegenden Berichte, wurden auch unter Berücksichtigung des Gutachtens aus 2017 seitens des ärztlichen Verantwortlichen für den Bereich Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt dahingehend bewertet, dass für die Einrichtung im Juli 2023 ein Aufnahmestopp verhängt wurde. Unter der Ansicht der Begutachtungen 2022/23, wäre nach amtsärztlichen Maßstäben einer Bewohnung der Einrichtung (ohne eine (Total-)Sanierung) nicht stattgegeben worden bzw. es hätte entsprechende Auflagen gegeben, da auch ausweislich der neuen Berichte die älteren Mängel aus 2017 nicht ausgeräumt wurden.

Formal wäre hier dem Grunde nach eine Schließung erforderlich gewesen. Es wurde sich jedoch nach eingehender Prüfung für das verhält- nismäßig mildere Mittel eines Aufnahmestopps, des Auszugs von vulnerablen Gruppen und der Erteilung von weiteren Auflagen gegenüber dem LAF entschieden.

Dessen ungeachtet hat das LAF entschieden, die Unterkunft zur Vermeidung ansonsten drohender Obdachlosigkeit erneut zu nutzen. Das Bezirksamt hat die für das LAF zuständige Senatsverwaltung aufgefordert, die von ihr zu treffenden Maßnahmen für eine Sanierung bzw. den Freizug der Einrichtung zu erläutern, um eine durch den Schimmelbefall bestehende Gesundheitsgefährdung abzuwenden.

Hannes Rehfeldt, Bezirksstadtrat

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Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

Schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen in Neukölln

Fragesteller: Jörg Kapitän

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 1061/XXI) richtete Jörg Kapitän, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele schulpflichtige Kinder von (anerkannten) Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen gibt es zur Zeit in Neukölln?
  2. Inwieweit werden diese Schüler auch muttersprachlich unterrichtet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1061/XXI vom 15.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kapitän,

das Bezirksamt beantwortet Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Bezirksamt ist verpflichtet, allen in Neukölln gemeldeten schulpflichtigen Kindern einen Schulplatz zuzuweisen. Das gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin. Entsprechend spielen weder der Aufenthaltsstatus noch andere Regelungen, die unter das Landesantidiskriminierungsgesetz fallen, bei der Zuweisung eines Schulplatzes eine Rolle. Schulpflichtige Kinder erhalten in Neukölln einen Schulplatz – egal woher sie kommen.

Zu 2.:

Wie bereits mehrfach ausgeführt, findet an mehreren Neuköllner Schulen muttersprachlicher Ergänzungsunterricht statt. Auch die Teilnahme an diesem Unterricht ist allerdings selbstverständlich unabhängig von der Herkunft des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin.

Es gilt das gesprochene Wort!

Karin Korte, Bezirksstadträtin

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Kulturzentrum Oyoun in der Lucy-Lameck-Straße

Kulturzentrum Oyoun in der Lucy-Lameck-Straße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Großen Anfrage (Drs.Nr. 1054/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Steigerung der Landesmittel für Oyoun von 1.015.000 Millionen Euro in 2023 auf 1.058.425 Millionen Euro und weiter auf 1.073.878 Millionen Euro in 2025 vor dem Hintergrund antisemitischer, anti-israelischer und anti-demokratischer Vorwürfe gegen Oyoun?
  2. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben seit Bestehen Oyouns an welchen Veranstaltungen dort teilgenommen?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt Oyoun-Podiumsdiskussionen wie „Ausnahmezustand – das neue Normal? Staatliche Repression und Polizeigewalt“ vom 1.11.23, auf denen das Gewaltmonopols des Staates und die demokratische Rechtsordnung angezweifelt werden sowie als Teilnehmer linksradikale und antisemitische Organisationen wie KOP Berlin und Palästina Kampagne teilnehmen?  
  4. Wie beurteilt das Bezirksamt das Spannungsfeld zwischen dem Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention und den Projekten Oyouns, wie beispielsweise mit dem Verein Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten e.V., der von Antisemitismus-Vorwürfen betroffen ist? 
  5. Sieht das Bezirksamt die öffentliche Ordnung bzw. Sicherheit im Bezirk bedroht, wenn Oyoun umstrittene Kunst-Aktion durchführt, wie beispielsweise mit der Jüdischen Stimme am 4.11.23, bzw. ähnliche Veranstaltungen künftig umgesetzt werden sollten?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs.Nr. 1054/XXI vom 15.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der Fraktion der AfD wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem Bezirksamt obliegt es nicht, Entscheidungen von Senatsbehörden zur Finanzierung einzelner Träger, deren Standort sich in Neukölln befindet, zu bewerten. 

Zu 2.: 

Die Mitglieder des Bezirksamtes haben mitgeteilt, dass sie an keiner durch das Kulturzentrum organisierten Veranstaltung teilgenommen haben. 

Frau Bezirksstadträtin Korte hat im September 2020 eine Pressekonferenz in den Räumlichkeiten des Oyoun veranstaltet. Mitglieder des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung waren zum Festakt der Benennung der Lucy-Lamek-Straße, der 2021 im Garten des Kulturzentrums Oyoun stattgefunden hat, anwesend. Dabei handelte es sich jeweils um Veranstaltungen des Bezirksamtes. 

Zu 3. – 5.: 

Das Bezirksamt steht für Meinungsvielfalt in der Kulturarbeit. Dazu zählt auch die queerfeministische, dekolonionale und migrantische Schwerpunktausrichtung, die das Kulturzentrum in seiner eigenen Darstellung ausführt. Die Kultureinrichtung Oyoun erweckt jedoch nicht nur in den Augen des Bezirksamts sondern auch aus Sicht des Antisemitismusbeauftragten des Landes Berlin in den letzten Monaten den Eindruck, eine einseitige und ausgrenzender Rhetorik gegenüber Andersdenkenden zu etablieren. Die politische Ausrichtung der Einrichtung fördert die Spaltung von Menschen, statt einen konstruktiven kritischen Diskurs anzustoßen. Es musste in den letzten Monaten auch beobachtet werden, dass antisemitischen Akteuren im Oyoun immer wieder eine Bühne zur Verfügung stand. 

Eine öffentlich geförderte Kultureinrichtung sollte weder antisemitischen Haltungen eine Bühne bieten, noch Andersdenkende von Diskursen ausschließen. Das Bezirksamt wünscht sich daher eine unabhängige Evaluation der Arbeit des Kulturzentrums Oyoun, um die Verwendung öffentlicher Fördermittel im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sicherzustellen. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Bargeld ist Freiheit: Barzahlung in allen Neuköllner Bürgerämtern möglich machen

Bargeld ist Freiheit: Barzahlung in allen Neuköllner Bürgerämtern möglich machen

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 07. November 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt schafft für die Bürger die Möglichkeit, in allen Bürgerämtern des Bezirkes Neukölln anfallende Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen per Barzahlung entrichten zu können. 

Begründung:

Eine Barzahlung der Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen ist derzeit nur noch an einem von vier Standorten der Bürgerämter in Neukölln möglich, nämlich im Bürgeramt 1 in der Donaustraße 29, Rathaus Neukölln. In den anderen Standorten (Bürgeramt 2, Sonnenallee 107, im Bürgeramt 3 in der Blaschkoallee 32 und Bürgeramt 4, Zwickauer Damm 52) können die Gebühren für die Verwaltungsdienstleistungen nur mit einer Girocard (mit PIN) bezahlt werden. Der Trend in den letzten Jahren geht dahin, dass immer mehr öffentliche Einrichtungen die Annahme von Bargeld verweigern.

Dabei hat das Bargeld nach wie vor erhebliche Vorteile gegenüber dem elektronischen Zahlungsverkehr. Zum einen ist es mit sehr geringen Hürden praktisch von jedermann nutzbar, wohingegen elektronische Zahlungsmethoden meist an den Besitz eines Bankkontos geknüpft sind. Zudem ist auch die Anonymität und der damit einhergehende Schutz vor Nachvollziehbarkeit beim Bargeldverkehr gewährleistet. Das Bargeld ist nach Auffassung der antragstellenden Fraktion daher in möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen und insbesondere in der Verwaltung als Zahlungsmittel zu erhalten. 

Zur Verbesserung des Services der Bürgerämter ist es notwendig, dem Bürger beim Begleichen von anfallenden Gebühren auch weiterhin die Wahl zu lassen, wie sie diese begleichen. Eine Erweiterung auf die uneingeschränkte Möglichkeit der Bargeldzahlung in allen Bürgerämtern ist daher zeitnah umzusetzen. 

Ergebnis Drs. Nr. 1045/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss BGAQ)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht

Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 07. November 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, eine Meldepflicht für den Befall von Bettwanzen für den Bezirk Neukölln einzuführen, bzw. zu prüfen, ob über die zuständige Senatsverwaltung eine Meldepflicht für das Land Berlin einzuführen ist.

Begründung: 

Medienberichte sprechen in letzter Zeit über einen vermehrten Befall von Bettwanzen in Berliner Gebäuden und Wohnungen. Kammerjäger in Berlin sprechen über eine Plage der Schädlinge in der Stadt, wie beispielsweise in einem Bericht auf dem Nachrichtenportal t-online vom 10. Oktober 2023, in dem ein Schädlingsbekämpfungs-Experte davon spricht, dass Bettwanzen seit Jahren zu seinem Alltag gehörten. 

Das Gesundheitsamt des Bezirks Mitte teilte dem Tagesspiegel in einem Bericht vom 9. Oktober 2023 mit, dass man den Eindruck eines zunehmenden Problems habe. In der Überschrift zum Artikel wird sogar von einem massiven Bettwanzen-Problem in Berlin gesprochen. Im Tagesspiegel kommt der Schädlingsbekämpfer Adam Tesmer zu Wort, der eine Meldepflicht fordert, um das Problem richtig einzuschätzen zu können. Seine Firma könne inzwischen die vielen Anfragen von Betroffenen in Berlin nicht mehr bewältigen. Darüber hinaus warnt er, dass bei stark befallenen Häusern eine Bekämpfung nicht mehr möglich sei. Die Folge sei de facto die Unbewohnbarkeit einzelner Wohnungen und ganzer Gebäude. 

Eine Sachverständige im Umweltbundesamt in Berlin mit Fokus Gesundheitsschädlinge mahnt im selben Artikel zu einer frühzeitigen Bekämpfung der Bettwanzen. Auch Jürgen Deckert, Spezialist für Wanzen und ehemaliger Kustos der Hemimetabolen-Sammlung am Berliner Naturkundemuseum, plädiert für die Einführung einer Meldepflicht. Außerdem fordert er bei einer „Wanzen-Welle“ staatliche Hilfe für entsprechende Schädlingsbekämpfung, da fachgerechte Maßnahmen erhebliche Kosten verursachten.

Es handelt sich offenkundig um eine schwerwiegende Problematik, die gesundheitliche und ökonomische Folgen nach sich zieht. Mit dem Antrag soll Berlin-Neukölln eine Vorreiterrolle bei der Lösung dieser Herausforderung einnehmen.

Ergebnis Drs. Nr. 1038/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GES)

  • CDU: NEIN
  • SPD:  NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke:  NEIN
  • AfD: JA

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD:  JA
  • Grüne: JA
  • Linke:  JA
  • AfD: NEIN

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Bezirksspaziergang in Berlin-Neukölln im Juni 2023 mit Seiner Exzellenz des Botschafters der palästinensischen Mission in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Laith Arafeh 

Bezirksspaziergang in Berlin-Neukölln im Juni 2023 mit Seiner Exzellenz des Botschafters der palästinensischen Mission in der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Laith Arafeh 

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/267/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 7. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Inwieweit war das Bezirksamt in die Vorbereitungen des Besuchs bzw. des Spaziergangs des Botschafters Arafeh involviert?

2. Welche Mitglieder des Bezirksamts haben den Botschafter begleitet?

3. Welche Mitglieder aus den Fraktionen in der BVV Neukölln haben sich anlässlich des Bezirksspaziergangs mit dem Botschafter ausgetauscht?

4. Inwiefern sind dem Bezirk Kosten in welcher Höhe aus dem Besuch des Botschafters entstanden?

5. Mit welchen Personen aus palästinensischen bzw. arabischen Gruppen im Bezirk hat sich der Botschafter während seines Besuchs ausgetauscht?

6. Welche Botschaften hat Botschafter Arafeh an die palästinensischen bzw. arabischen Gruppen im Bezirk gesendet? 

7. Was für ein Fazit zieht das Bezirksamt nach dem Besuch des Botschafters?8. Gab es durch Vertreter des Bezirksamts bzw. durch Vertreter aus Fraktionen in der BVV Neukölln Aufforderungen an den Botschafter, eindeutige Bekenntnisse zur Demokratie und zum Rechtsstaat an die palästinensischen bzw. arabischen Gruppen in Neukölln zu senden?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: ausstehend

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Neukölln bereit für das nächste Silvester?

Neukölln bereit für das nächste Silvester?

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/263/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 06. November 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Pyrotechnikverbotszonen sind im Bezirk Neukölln für den Jahreswechsel 2023/24 geplant?
  2. Wie wird die Umsetzung der Pyrotechnikverbotszonen im Bezirk Neukölln, z.B. durch öffentliche Kommunikation, sichergestellt?
  3. Wie viele polizeiliche Einsatzkräftestunden sind für Silvester 2023/24 (31.12.23, 18.00 Uhr bis 01.01.24, 6.00 Uhr) vorgesehen?
  4. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei werden in diesem Zeitraum im Einsatz sein?
  5. Wie viele Einsatzstunden sind für die Einsatzkräfte der Feuerwehr einschließlich der freiwilligen Feuerwehr für Silvester 2023/24 (31.12.23, 18.00 Uhr bis 01.01.24, 6.00 Uhr) vorgesehen?
  6. Wie viele Einsatzkräfte der Feuerwehr einschließlich der freiwilligen Feuerwehr werden in diesem Zeitraum im Einsatz sein?
  7. Wie viele Kontrollen der Verkaufsstellen von Pyrotechnik werden im Vorfeld von Silvester im Bezirk Neukölln voraussichtlich durchgeführt?
  8. Welche weiteren Maßnahmen möchte das Bezirksamt unternehmen, um Ausschreitungen wie zum Jahreswechsel 2022/2023 für den kommenden Jahreswechsel zu verhindern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/263/XXI vom 04.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Die Einrichtung von Pyrotechnikverbotszonen an einzelnen eng begrenzten Bereichen auf polizeirechtlicher Grundlage befindet sich derzeit noch in der Prüfung.

Frage 2:

Die Bekanntgabe etwaiger Pyrotechnikverbotszonen würde auf den üblichen Wegen erfolgen.

Frage 3:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 4:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 5:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 6:

Das Bezirksamt Neukölln kann über die polizeilichen Einsatzkräfte für Silvester keine Aussage machen, da für den Einsatz der Polizei die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zuständig ist.

Frage 7:

Der Außendienst des Ordnungsamt Neukölln wird mit drei Streifen über den Tag verteilt an allen drei Verkaufstagen Kontrollen sowohl in den typischen Supermarktketten auch als in Kleinverkaufsstellen sog. „Spätis“ durchführen. Weiterhin gehen wir gleichzeitig natürlich evtl. Beschwerdelagen diesbezüglich seitens der Bürger nach.

Da sich der zeitliche Aufwand je nach gelagerter Menge bzw. Größe der Verkaufsstelle richtet, ist eine genaue Angabe zur Anzahl der Kontrollstätten nicht möglich. Im Jahr 2022 wurden durch unsere Kräfte insg. 72 Verkaufsstellen im Vorfeld von Silvester im Bezirk Neukölln kontrolliert. Die Anzahl der kontrollierten Verkaufsstellen wird in diesem Jahr voraussichtlich ähnlich sein.

Frage 8:

Das Bezirksamt hat in diesem Jahr einen Schwerpunkt der Jugendarbeit auf die präventive Ansprache von Kindern und Jugendlichen gesetzt. Parallel führt die Polizei in den Neuköllner Schulen und Jugendeinrichtungen Kurse durch, in denen auf die großen Gefahren von sogenannten „Schreckschusswaffen“, illegalem Feuerwerk und die strafrechtlichen Folgen bei Benutzung derselben hingewiesen wird.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Antisemitische Ausschreitungen in Neukölln sind das Waterloo der bezirklichen Integrationspolitik

Antisemitische Ausschreitungen in Neukölln sind das Waterloo der bezirklichen Integrationspolitik

Berlin-Neukölln, 19. Oktober 2023

Zu den neuerlichen Ausschreitungen des antisemitischen Mobs im Bezirk kommentiert Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln: 

„Als AfD-Fraktion verurteilen wir aufs Schärfste die Ausschreitungen von palästinensischen Islamisten gegen die Polizei sowie die Anfeindungen gegen unsere jüdischen Mitbürger. Als AfD haben wir immer vor der unkontrollierten Zuwanderung aus dem islamischen Raum gewarnt, deren Folgen die Neuköllner nun massiv erleben. 

Die antisemitischen Ausschreitungen offenbaren das Scheitern der Integrationspolitik der letzten Jahre. Scheinbar ist ein nicht unerheblicher Teil der Zuwanderer nicht mit der Absicht nach Deutschland eingewandert, Teil unserer Gesellschaft zu werden und unsere Werte zu übernehmen. Vielmehr wurden mit den Werteinstellungen vieler Zuwanderer auch die daraus resultierenden Konflikte nach Deutschland und Neukölln importiert. Wir fordern eine echte Migrationswende, damit unser Bezirk nicht weiter in bürgerkriegsähnliche Zustände abrutscht.“

Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Antisemitismus raus aus Neukölln! 

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt den radikalislamischen Terror der Hamas und den Angriff auf Israel und seine Zivilbevölkerung auf das Schärfste.

Die in der Folge ausgebrochenen antisemitischen Ausschreitungen in Neukölln und Berichte über aggressive Bedrohungen von Journalisten in der Sonnenallee sind zutiefst verstörend. Dass Vertreter des antisemitischen Netzwerkes „Samidoun“ aus Freude über getötete Israelis Süßigkeiten auf der Sonnenallee verteilen, ist eine Schande für unseren Bezirk. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und unmittelbar ausgewiesen werden, sofern sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Immer wieder ist Neukölln Schauplatz offen zur Schau gestellten Judenhasses und Feindlichkeit gegenüber dem Staat Israel, der einzigen Demokratie im Nahen Osten. Dass 90 Jahre nach dem Holocaust Judenverachtung auf Berliner Straßen zur Schau gestellt wird, ist inakzeptabel. Zur Wahrheit gehört, dass diese Form des Antisemitismus in den letzten Jahren und teilweise Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert ist. Antisemitismus jeglicher Couleur hat in Deutschland keinen Platz. 

Ergebnis Drs. Nr. 1013/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Terrornetzwerk Samidoun verbieten

Terrornetzwerk Samidoun verbieten

Antrag – Dringlichkeit – der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, ein Verbotsverfahren gegen das islamisch-terroristische Netzwerk Samidoun einzuleiten, sowie sofort eventuelle direkte oder indirekte ökonomische Unterstützung für dieses und ähnliche Netzwerke in Neukölln einzustellen. 

Begründung: 

Das Netzwerk Samidoun ist eine Ausgründung der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP), die das Ziel verfolgt, den Staat Israel zu vernichten. Samidoun beteiligt sich an der Ausrichtung des jährlich stattfinden und Israel-feindlichen, antisemitischen al-Quds-Tages in Berlin. Es hat sich bereits in der Vergangenheit im Bezirk durch antisemitische Propaganda besonders negativ hervorgetan. Diese Entwicklung hat nach den terroristischen Angriffen der Hamas auf Israel einen neuen Höhepunkt in Neukölln erreicht. 

Nachdem in den ersten Stunden des Überfalls auf Israel bereits Hunderte von israelischen Todesopfern zu beklagen waren, zogen Samidoun-Anhänger triumphierend durch Neukölln. Während sie den radikalislamischen Terror bejubelten, verteilten Mitglieder des Terrornetzwerks niederträchtig, vor allem auf der Sonnenallee, Süßigkeiten. Darüber hinaus begrüßten sie auf der Internetplattform X den Terroranschlag als „Widerstand des palästinensischen Volkes“. 

Solche Szenen, die sich gegen den Staat Israel, die Juden generell und nicht zuletzt gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, dürfen sich nicht wiederholen. Wir sind aufgefordert so schnell wie möglich auf allen Ebenen ein Verbot von Samidoun zu erreichen. 

Als AfD-Fraktion in der BVV Neukölln weisen wir regelmäßig auf die antisemitischen Umtriebe radikalislamischer Gruppen im Bezirk hin. 

Ergebnis Drs. Nr. 1029/XXI: Dringlichkeit abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN 
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

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Tankstelle an der Sonnenallee/Ecke Hobrechtstraße

Tankstelle an der Sonnenallee/Ecke Hobrechtstraße

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage (Drs. Nr. 1020/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 18. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Welche Ergebnisse haben sich aus den Gesprächen des Bezirksamtes mit dem Eigentümer des Grundstücks zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags ergeben?

2. Wann ist der voraussichtliche Baubeginn?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: Drs. Nr. 1020/XXI vom 18.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre mündliche Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Wie bereits im Stadtentwicklungsausschuss am 18.04.2023 berichtet, hat das Bezirksamt einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der Verpflichtungen zur Errichtung einer ca. 84 m2 großen förderfähigen Mietwohnung nach den Wohnungsbauförderbestimmungen des Landes Berlin sowie die Vermietung einer ca. 260 m2 großen Gewerbefläche im Erdgeschoss für „kiezbezogene Nutzungen“ enthält. 

Mögliche Nutzungen könnten sein: Beratungsstelle, Hausaufgabenbetreuung, Eltern-Baby-Treff, Offene Kinder- und Jugendeinrichtung, Kindertagesstätte, Sozialberatung, Sprachschule, etc. Der Vorhabenträger wird die Gewerbefläche einem geeigneten und anerkannten Träger zu einem marktüblichen Mietzins für soziale Einrichtungen überlassen. 

Zu 2.: 

Der geänderte Bauantrag wurde noch nicht eingereicht. Dies wurde für Ende Oktober angekündigt. Wann der Baubeginn geplant ist, ist daher gegenwärtig nicht bekannt. 

Es gilt das gesprochene Wort! 

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat 

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AfD-Fraktion mit Plakataktion gegen Parkgebührenabzocke: Bürger entlasten statt weiter belasten!

AfD-Fraktion mit Plakataktion gegen Parkgebührenabzocke: Bürger entlasten statt weiter belasten!

Berlin-Neukölln, 14. Oktober 2023

Schon im November wird das Bezirksamt Neukölln die umstrittene Parkraumbewirtschaftung in Teilen des Bezirks einführen. Die AfD-Fraktion Neukölln positionierte sich von Anfang an gegen weitere finanzielle Belastungen der Neuköllner Bürger und lehnt die bald kommende Parkgebührenabzocke ab! Wir fordern: Geld in sinnvolle soziale Projekte investieren und Bürger in Zeiten der Inflation wirksam entlasten statt weiter zu belasten! 

Mit einer Plakataktion in Nord-Neukölln haben wir unseren Standpunkt deutlich gemacht. Doch der Ruf nach finanzieller Entlastung der Neuköllner Bürger kommt bei einigen Anhängern der selbsternannten „demokratischen Parteien“ und der sogenannten Antifa ganz offensichtlich nicht gut an: Eines unserer Großplakate wurde schon nach wenigen Stunden durch Unbekannte zerstört. 

Wir kämpfen trotzdem weiter für Sie und alle Neuköllner Bürger: Ein gutes und auskömmliches Leben gibt es nur mit der einzigen Alternative zu den Altparteien: Der Alternative für Deutschland!

Link zum Antrag der AfD-Fraktion: Bürger entlasten: Keine Parkgebühren in Neukölln!

Foto: AfD-Fraktion Neukölln
Foto: AfD-Fraktion Neukölln
Foto: AfD-Fraktion Neukölln
Nach AfD-Anfrage: Bezirksamt Neukölln gibt sich ahnungslos während linksextremes Petzportal Unsummen verschlingt

Nach AfD-Anfrage: Bezirksamt Neukölln gibt sich ahnungslos während linksextremes Petzportal Unsummen verschlingt

Fleißig denunziert wird auch in Neukölln: Im sogenannten „Berliner Register“ können Bürger alles melden, was nicht ins linksideoliogische Weltbild passt – oder gar vermeintlich „rechtsextrem“ sein soll. Völlig unklar bleibt dabei, wer die Täter der gemeldeten „Vorfälle“ waren, wer meldet, wie viel Wahrheitsgehalt in den einzelnen Meldungen steckt und ob die „Taten“ tatsächlich stattgefunden haben.

Das Ziel ist dabei klar: Mit Steuergeldern soll der Eindruck vermittelt werden, Deutschland sei einer massiven Bedrohung durch sogenannte „Rechtsextremisten“ ausgesetzt. Über die immensen Kosten und Aktivitäten des Registers gibt man sich im Bezirksamt Neukölln betont ahnungslos. Medien recherchierten längst: Allein für das Jahr 2023 liegen die geschätzten Kosten für das Stasi-Portal bei 832.000 Euro, stolze 2 Millionen Euro seit 2018 (jeweils landesweit). 

Auch das „Register Neukölln“ wird aus Steuergeldern finanziert. Eine Anfrage der AfD-Fraktion Neukölln deckte auf: Stolze 328.338,01 EUR flossen in den letzten drei Jahren an den Verein „Yekmal e.V.“, der u.a. auch das linksextreme Denunziationsportal betreibt. Während es für sinnvolle soziale Projekte und Sicherheit an unseren Schulen zuletzt an Mitteln im Bezirkshaushalt fehlte, werden linksideologische Projekte weiterhin mit Steuergeldern hofiert: Es ist längst Zeit für die Alternative!

Link zum Medienbericht: Heimkurier / NZZ

Link zur Anfrage der AfD-Fraktion: KA/199/XXI

Zwangs- und Frühverheiratung im Bezirk Neukölln

Zwangs- und Frühverheiratung im Bezirk Neukölln

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/254/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Zwangs- und Frühverheiratungen sind dem Bezirksamt in den Jahren 2018 – 2023 bekannt geworden?
  2. Von welcher Dunkelziffer geht das Bezirksamt in den genannten Jahren aus? 
  3. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt gegen Zwangs- und Frühverheiratungen?
  4. Welche Gelder in welcher Höhe stehen bzw. standen dem Bezirksamt jährlich in den in 1. genannten Jahren für die entsprechenden Maßnahmen zur Verfügung?
  5. Wie viele Zwangs- und Frühverheiratungen konnten durch die erfolgten Maßnahmen in den Jahren 2028 – 2023 erfolgreich verhindert werden?
  6. Gibt es eine jahresaktuelle, öffentlich zugängliche Studie zu diesem Thema?
  7. Inwiefern findet mit anderen Bezirken bzw. der Landesebene eine Vernetzung und eine systematische Auswertung der Daten statt? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/254/XXI vom 06.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Dem Bezirksamt stehen keine Mittel für eine Evaluierung zur Verfügung. Viele der Betroffenen, insbesondere Minderjährige, trauen sich nicht, Hilfe zu suchen bzw. zeigen den Straftatbe-stand nicht an, umso wichtiger ist die Präventionsarbeit im Bezirk. Der Schwerpunkt des Bezirksamtes liegt in der Präventionsarbeit, um im Vorfeld Zwangs- und Frühverheiratungen verhindern zu können. 

Aus der bundesweiten polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle von Zwangsheirat in Deutschland ergeben sich folgende Zahlen: 

2018 75 Fälle, 2019 74 Fälle, 2020 77 Fälle, 2021 73 Fälle, 2022 67 Fälle 

Zu 2.: 

Die Dunkelziffer ist kaum bezifferbar und dürfte nach Einschätzung (und Hinweisen der Gleichstellungsbeauftragten, des Jugendamtes sowie der Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Schulen und Beratungsstellen) noch immer recht hoch sein. Zumal davon auszugehen ist, dass über 50 % der Zwangsverheiratungen im Herkunftsland stattfinden. 

Zu 3.: 

Das Bezirksamt Neukölln hatte bereits schon sehr früh die Brisanz des Themas Zwangsheirat/ Ehrenmorde/Verschleppung erkannt. 2005 startete eine breit gefächerte Kampagne gegen Zwangsheirat, die sich mit diversen Veranstaltungen, Plakaten und Flyern (mehrsprachig) an die Neuköllner Öffentlichkeit und Schulen wandte. Aus dieser Kampagne ging auch im selben Jahr die Homepage “www.Zwangsheirat.de“ hervor, die im Jahr 2009 durch Finanzierung des Bundesministeriums von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes übernommen wurde. Das Bezirksamt unterstützte die Initiierung des Heroes-Projektes von Strohalm e.V. in Neukölln. Seither werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. 

– Herausgabe des Flyers „Selbstbestimmt Leben ohne Zwang und Gewalt – gegen Kinderehen, Zwangsheirat, Verschleppung mit Nennung der Ansprechpartner*innen in Neukölln (Kinderschutzteam, Gleichstellungsbeauftragte sowie der Neuköllner Mädcheneinrichtun-gen und Projekten) 

– Jährlicher Aufruf an Neuköllner Schulen, Schulsozialarbeiter*innen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Träger der ambulanten Hilfen zur Erziehung „Zwangs-/Frühverheira-tung und Verschleppung während der Sommerferien 

– Initiierung eines Runden Tisches zu den Themen Häusliche Gewalt und Zwangsheirat (hier sind u. a. Fachbereiche des Geschäftsbereiches Jugend, Gleichstellungsbeauftragte, Polizei, Jobcenter/Agentur, AK Mädchenarbeit in Neukölln, Fachberatungsstellen/-projekte vertreten) 

– In den bezirklichen Fachgremien des GB Jugend und der Gleichstellungsbeauftragten (z.B. AG 78, RSD, AK Mädchenarbeit, Runder Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und Mädchen…) ist die Möglichkeit einer Fallbesprechung fest etabliert und die Ansprechpartner*innen zum Thema sind bekannt. 

– Schulungen für Stadtteilmütter, Mitarbeitenden des Bezirksamtes, des Jobcenters und Institutionen zum Thema häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung durch die Gleichstellungsbeauftragte, der Opferschutzbeauftragte und Koordinierende für häusliche Gewalt der Berliner Polizei und Fachberatungsstellen 

– Jährliche Fahnenhissung zum Gedenktag „Hatun-Sürücü“ 

– Um Betroffenen helfen zu können, hat die Gleichstellungsbeauftragte ein sehr gut funktionierendes Hilfestrukturnetzwerk mit Behörden, Institutionen und Projekten auf bundes-, landes- und bezirklicher Ebene aufgebaut. 

– Mitarbeitende des RSDs sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten Aufklärung und Informationen (beispielsweise zu Kinder- und Frauenrechten, Hinterfragen von traditionellen Rollenbildern, Erziehungsvorstellungen und Lebensentwürfen in den Familien), das Vorleben alternativer Lebensentwürfe, Empowerment und letztlich auch Beratungs- und Schutzangebote für Betroffene sowie Aufklärung für die Eltern. 

– Öffentlichkeitsarbeit: Aufgrund der sehr guten Vernetzungsarbeit werden durch die Gleichstellungsbeauftragte jährlich Veranstaltungen zu den Themen Zwangsheirat, Ehrenmord und Verschleppung mit unterschiedlichen Formaten und Kooperationen angeboten: 2018 – 2023 

 Theaterstück „Arabqueen – oder das andere Leben“, Kooperation Heimathafen Neukölln 

 Filmvorführung „Die Fremde 

 Fachtag Gesetz und Praxis – Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, Kooperation GB Jugend und AK Mädchenarbeit in Neukölln 

 Postkarte Verdacht auf Zwangsverheiratung in den Sommerferien? Schnell handeln!, Kooperation GB Jugend 

 Vortrag Frühehen und Zwangsheirat in Deutschland, Kooperation Terre des Femmes 

 Austausch mit einer Delegation vom Deutschland- und Europapolitischen Bildungswerk 

 Filmvorführung mit Podiumsdiskussion „Nur eine Frau“, Kooperation mit der Produzentin des Films und Vorstand von Vincentino e.V. Sandra Maischberger 

 Notfallbogen: Zwangsverheiratung in den Ferien – Wie können Sie als Lehrkraft/Schulsozialarbeiter*inn helfen; Ergänzung zum Anschreiben „Zwangs-/Früh-verheiratung und Verschleppung während der Sommerferien, Kooperation Terre des Femmes 

 Thematisierung in der Ausstellung „#Der Schönste Tag – Hochzeit in Neukölln“ vom Museum Neukölln 

 Durchführung des Schultheaterprojektes „Mein Herz gehört mir – gegen Zwangsverheiratung und Frühehen“ an Neuköllner Schulen, Kooperation Terre des Femmes 

 Aufführung des Schultheaterstücks „Mein Herz gehört mir – Gegen Zwangsverheiratung und Frühehen“ mit anschließender Podiumsdiskussion, Kooperation Terre des Femmes 

 Präventionswochen vor den großen Ferien an Neuköllner Schulen zum Thema Verschleppung, Zwangsheirat, Kooperation Terre des Femmes und Polizei 

Zu 4.: 

Keine. Die Veranstaltungen werden zum größten Teil aus dem Etat der Gleichstellungsbeauftragten oder aufgrund der guten Kooperation von Institutionen, Projekten und Vereinen finanziert oder aber auch aus dem GB Jugend 

Zu 5.: 

Da die Fälle nicht erfasst werden, kann auch nicht nachgewiesen werden, wieviel Zwangsverheiratungen verhindert werden konnten. In den meisten Fällen möchten Betroffene dazu keine Angaben machen bzw. geben keine Rückmeldungen. 

Zu 6.: 

Nein. Eine repräsentative Studie wurde zuletzt 2011 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt. 

Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zwangsverheiratung-in-deutsch-land-anzahl-und-analyse-von-beratungsfaellen-80740 

Zu 7.: 

In Berlin Dank der Finanzierung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung führt in Kooperation mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg – Koordinatorin des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung zuletzt für das Jahr 2017 eine Befragung zum Ausmaß von Zwangsverheiratungen in Berlin durch. Demnach sind in 2017 insgesamt 570 Fälle von (versuchter oder erfolgter) Zwangsverheiratung bekannt geworden (2013 waren es 460 Fälle). Die Ergebnisse der diesjährigen Befragung werden Ende 2023 veröffentlicht. 

Link: 2017: file:///C:/Temp/zwangsverheiratung-evaluierung-2018.pdf 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Leonardo-da-Vinci-Gymnasium in Buckow

Leonardo-da-Vinci-Gymnasium in Buckow

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/253/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Kann der Umzug des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums in den Neubau wie ursprünglich geplant im Jahr 2024 erfolgen?

2. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten des Neubaus bis zur Fertigstellung?

3. Wie hoch war die ursprünglich vorgesehene Summe für den Neubau des Gymnasiums? 

4. Sind dem Bezirksamt derzeitig Baumängel am Neubau bekannt?

5. Wenn ja welcher Art?

6. Sind dem Bezirksamt Fehlplanungen im Neubau bekannt?

7. Wenn ja welcher Art?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/253/XXI vom 16.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Der Umzug des Leonardo-da-Vinci-Gymnasiums in den Neubau wird nach derzeitiger Planung im Sommer 2024 erfolgen.

Frage 2:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach derzeitigem Stand rd. 53,07 Mio €. Eine weitere Kostensteigerung kann aufgrund verschiedener möglicher Unwägbarkeiten (so sind z.B. noch nicht alle Ausschreibungen erfolgt) nicht ausgeschlossen werden.

Frage 3:

Der ursprünglich vorgesehene Betrag für die Gesamtkosten war gemäß Bauplanungsunterlage mit 30,25 Mio € veranschlagt.

Frage 4:

Dem Bezirksamt sind Mängel auf der Baustelle bekannt.

Frage 5:

Aufgrund der Bauunterbrechung durch die Kündigung des Architekten und damit verbundener noch nicht abgeschlossener Planung gab es im Bereich der Dachverglasungen Wassereinbrüche in das Gebäude. Die Ursachen wurden ermittelt, die Schäden sind behoben. Weitere technische Probleme im Zusammenhang mit dem Planerwechsel und der Bauunterbrechung sind erkannt und werden bis zur Fertigstellung vollständig behoben.

Frage 6:

Dem Bezirksamt sind Mängel in der Planung bekannt. Diese resultieren z.T. aus der nicht abgeschlossenen Ausführungsplanung des gekündigten Architekten.

Frage 7:

Die Auflistung der Planungsmängel ist erfolgt und wurde Bestandteil der Klage gegen der Planer hsa. Mit dem neu gebundenen Planungsbüro werden diese Planungsmängel aufgearbeitet und bis zur Fertigstellung vollständig behoben. Aufgrund des laufenden Verfahrens sind nähere Informationen an dieser Stelle nicht möglich.

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister

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Lehrermangel an Neuköllner Schulen

Lehrermangel an Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/252/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Unterrichtsstunden sind in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen ausgefallen?

2. Wie viele Stellen für Lehrkräfte waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen unbesetzt? 

3. Wie hoch ist die Anzahl der dauerhaft (länger als 3 Monate) krankengemeldeten Lehrkräfte an den Neuköllner Schulen?

4. Wie viele Stellen für pädagogische Fachkräfte waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an den Neuköllner Schulen unbesetzt? 

5. Wie hoch ist die Anzahl der dauerhaft (länger als 3 Monate) krankengemeldeten pädagogischen Fachkräfte an den Neuköllner Schulen?

6. Wie gedenkt die Bezirksstadträtin, die Anzahl der Schüler in den Neuköllner Klassen gering zu halten, wenn offensichtlich ein Mangel an qualifiziertem Lehrerpersonal vorherrscht und ein geregelter Unterricht oft nicht stattfinden kann?

7. Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen das Bezirksamt bisher unternommen hat, um den Mangel an Lehrkräften an den Neuköllner Schulen zu verringern?

8. Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen das Bezirksamt bisher unternommen hat, um den Mangel an pädagogischen Fachkräften an den Neuköllner Schulen zu verringern?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/252/XXI vom 21.11.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1. bis 5. sowie 7. und 8.: 

Die Zuständigkeit für das Lehrpersonal liegt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Dem Bezirksamt liegen keine Informationen zu den in Frage 1 bis 5 erfragten Daten vor. Es obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, für eine adäquate Ausstattung mit Lehrkräften zu sorgen. 

Zu 6.: 

Der von der Fragestellerin angenommene Mangel an qualifiziertem Lehrpersonal kann vom Bezirksamt nicht bestätigt werden. Vielmehr ist das Bezirksamt der Auffassung, dass Schulleitungen und Kollegien tagtäglich dafür sorgen, dass trotz verschiedener Herausforderungen an Neuköllner Schulen ein geregelter Schulunterricht stattfinden kann. 

Das Bezirksamt ist weiterhin bestrebt, die Klassenfrequenzen niedrig zu halten. Die Herausforderung liegt hier weniger in einem Lehrkräftemangel, sondern in stetig steigenden Schüler*innenzahlen. Diese führt trotz zahlreicher abgeschlossener, laufender und geplanter Maßmaßnahmen zur Erweiterung und Neubau von Neuköllner Schulen dazu, dass der Raummangel an Neuköllner Schulen zunimmt. Das Bezirksamt hält dennoch an seinem Ziel möglichst niedriger Klassenfrequenzen fest, um Lehrkräfte zu entlasten und eine möglichst individuelle Förderung der Schüler*innen zu ermöglichen. 

Karin Korte, Bezirksstadträtin 

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Jugendgewalt in Neukölln

Jugendgewalt in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/251/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Welche Maßnahmen des ersten und zweiten Gipfels gegen Jugendgewalt konnten im Bezirk Neukölln bisher umgesetzt werden?
  2. Welche präventiven Projekte hat das Bezirksamt in Neukölln bereits vor den Gipfeln gegen Jugendgewalt umgesetzt?
  3. Welche Bezirkshaushaltsmittel standen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt in den Jahren 2022/2023 zur Verfügung?
  4. Welche Landeshaushaltsmittel standen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt in den Jahren 2022/2023 zur Verfügung?
  5. Welche Bezirkshaushaltsmittel stehen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt 2024/2025 zur Verfügung?
  6. Welche Mittel aus dem Landeshaushalt stehen den entsprechenden Projekten gegen Jugendgewalt 2024/2025 (voraussichtlich) zur Verfügung?
  7. Bitte erläutern Sie, inwiefern das Bezirksamt durch die getroffenen Maßnahmen mit einer Eindämmung der Jugendgewalt in den kommenden Jahren rechnet?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/251/XXI vom 04.12.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Zu 1.: 

Für 2023 sind die Zusagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die Maßnahmen der Bezirke gemäß § 11 und § 13 SGB VIII sowie die Sanierungsmittel für die Jugendarbeit und Familienförderung im Zeitraum von Ende August bis September eingegangen, sodass diese ab Oktober 2023 starten konnten. Dieser Prozess zur Erstellung der entsprechenden Verträge ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere im Bereich Sanierung kann nicht abgeschätzt werden, wie viele geplante Maßnahmen tatsächlich noch bis zum 15.12.2023 umgesetzt werden können. 

Ein Großteil der Maßnahmen der Senatsverwaltung sind ebenfalls umgesetzt worden. Für 2024 erfolgen die Zusagen der zuständigen Senatsverwaltung erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen und voraussichtlich nicht vor Dezember 2023. 

Eine Übersicht der entsprechenden Maßnahmen, die den aktuellen Kenntnisstand des Jugendamtes enthält, ist dieser Beantwortung als Anlage beigefügt. 

Zu 2.: 

Die Prävention von Gewalt kann nicht losgelöst als „Einzelmaßnahme“ des Jugendamts betrachtet werden. Ihre Ursachen sind hochkomplex und individuell sehr unterschiedlich. Die psychosozial hochbelasteten Lebenslagen vieler Kinder, Jugendlichen und Familien in Neukölln (Armutslage, Chancen- und Perspektivlosigkeit, Wohnsituation, Ausgrenzung und Diskriminierungserfahrungen, Situation der Geflüchteten uvm.) kann aggressives oder regelwidriges Verhalten von Jugendlichen unter Umständen begünstigen. 

Nach Analyse des Jugendamtes hat sich einiges aus den hochbelasteten Lebenslagen vieler Kinder, Jugendlichen und Familien in Neukölln in den Silvesterunruhen 2022 ausgedrückt. Dies gilt für viele Kieze in Nord Neukölln und der Gropiusstadt. 

Wir werten es als positiven Effekt der Arbeit des Jugendamts, dass es mit sehr wenigen Ausnahmen zu keiner Beteiligung uns bekannter Kinder und Jugendlichen an Ausschreitungen oder Straftaten gekommen ist. Dies gilt beispielsweise für den Bereich der Einzelfallberatungen (Erziehung- und Familienberatungsstelle, Regionale Sozialpädagogische Dienste und Jugendgerichtshilfe) sowie des Team Jugenddelinquenz. 

Neukölln fördert diverse Angebote, die direkt präventiv wirken sollen: Alle Einzelfallberatungen sowie Leistungen der Jugendhilfe gemäß der §§ 13 und 13a SGB VIII sowie langfristig gesehen des § 16 SGB VIII (Familienförderung) gehören dazu. 

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII zählen formal nicht zu den „Präventionsmaßnahmen“, in ihren Effekten wirken sie aber durchaus präventiv. Diese Angebote sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Sie umfasst offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote, zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören u.a. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Sport und Spiel, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung.

Das Jugendamt Neukölln betreibt 15 eigene Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und finanziert Angebote freier Träger in einem Umfang von ca. 3,5 Millionen € jährlich. Damit werden die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Berliner Jugendförderung- und Beteiligungsgesetz sowie den damit einhergehenden Vorgaben zum Umfang der vorzuhaltenden Angebote deutlich unterschritten. In vielen Sozialräumen ist Neukölln unterversorgt. 

Klassisch wird Gewaltprävention im Bereich der Jugendsozialarbeit gemäß §§ 13 und 13a SGB VIII durchgeführt. Die entsprechenden Träger bieten Angebote zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder Überwindung individueller Benachteiligung. Wir fördern über Leistungsverträge insbesondere die Schulsozialarbeit, das Jugendberatungshaus am Übergang Schule und Beruf sowie aufsuchende Angebote (Streetwork). Alle Projekte sollen niedrigschwellig Jugendliche erreichen und im Rahmen der Beziehungs- und lebensweltorientierten Beratungsarbeit Chancen und Möglichkeiten aufzeigen und diese in ihrer Lebensplanung begleiten. 

Hervorzuheben sind neben der Schulsozialarbeit und der Jugendberufshilfe insbesondere der geschlechterreflektierte Ansatz vieler Angebote in Neukölln, der nach Ansicht des Jugendamtes mittelbar gewaltpräventiv wirkt. 

Als Angebote des § 13 SGB VIII in kommunaler Durchführung können benannt werden: 

 Aufsuchende Beratung der Mitarbeitenden der AG Kinder- und Jugendkriminalität (vier Mitarbeitenden des Jugendamts) 

 Aufsuchende und beratende Tätigkeit des Schuldistanzteams (4 Mitarbeitende des Jugendamts, finanziert aus Flexibudgetmitteln) 

Angebote freier Träger: 

 Jugendberatungshaus mit aufsuchender Arbeit aus dem Kontext der Jugendberufshilfe (Coachingmittel; 3 Verträge im Umfang von ca. 748.000.- €) 

 Streetwork bzw. mobile aufsuchende Jugendsozialarbeit (5 Verträge im Umfang von ca. 714.000.- €) 

 Schulsozialarbeit (19 Verträge im Umfang von ca. 1.748.000.- €) 

Ebenfalls präventiv wirken die Angebote der Familienförderung. Das Jugendamt finanziert hier 19 Projekte mit einem Umfang von ca. 1.429.000.- €, hinzu kommen vier Projekt aus Mitteln des Flexibudgets. 

Zu 3.: 

Neben den Personalmitteln waren in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 folgende Ansätze vorhanden: 

Die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei 4010-67139 waren jeweils nicht im Ansatz enthalten, wurden jedoch zusätzlich zur Verfügung gestellt und sind in den o. a. Beträgen enthalten. 

Zu 4.: 

Aus Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt standen wurden im Jahr 2023 folgende Projekte finanziert: 

 Aktivierende Befragung in der High-Deck-Siedlung (Camino) in Höhe von 50.000.- € 

 QUEERSCHUTZ Now (BLSB e. V.) in Höhe von 20.000.- € 

 Präventionsprojekt zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Neukölln (BSLS e. V.) in Höhe von 30.00.- € 

 Workshops zur Prävention gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (JFF) in Höhe von 50.000.- € 

Im Rahmen einer Sonderförderung wurden zudem folgende Projekte finanziert: 

 Youth Time (outreach gGmbH) in Höhe von 20.000.- € 

 Mädchen*räume in der High-Deck-Siedlung (HVD) in Höhe von 50.000.- € 

 Temporäre Lerngruppe Plus an der Hermann-von-Helmholtz-Schule in Höhe von 30.000.- € 

Zu 5.: 

In den Haushaltsjahren 2024 und 2025 sind folgende Ansätze vorhanden: 

Ob die Coachingmittel in Höhe von 250.000.- € bei 4010-67139 im Ansatz enthalten sind, wird gegenwärtig seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geprüft. 

Zu 6.: 

Hierzu wird es erst nach Beschluss des Doppelhaushalts 2024/25 eine verbindliche Mitteilung geben. Daher kann dazu Stand jetzt keine abschließende Antwort erfolgen. 

Zu 7.: 

Das Phänomen der Jugendgewalt ist hochkomplex und von vielen individuellen (psychosozialen Belastungssituationen) sowie gesellschaftlichen Faktoren abhängig. 

Die Wirksamkeit der Jugendhilfe lässt sich insbesondere in der Betrachtung von individuellen Fallverläufen, aber auch aus unterschiedlichen Studien nachweisen. Jugendhilfe allein kann aber nicht grundlegend hoch belastende Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien wie z.B. Armut, Bildungsbenachteiligung, Ausgrenzung und Diskriminierung, Traumatisierung etc. verändern und hat auch noch lange nicht die finanziellen und personellen Ressourcen, um alle Bedarfe zu decken bzw. alle Zielgruppen zu erreichen. Hinzu kommt, dass viele Angebote der Jugendhilfe nur wirksam sind, wenn sie mit einem längerfristigen Beziehungsangebot einhergehen. 

Das Jugendamt ist von der Wirksamkeit seiner Maßnahmen überzeugt und verspricht sich Effekte durch die getroffenen Maßnahmen, sie werden aber möglicherweise erst in den nächsten Jahren erkennbar sein und sicher nur ihre volle Wirksamkeit entfalten, wenn sie auch nachhaltig finanziert sind. 

Sarah Nagel, Bezirksstadträtin 

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Asylbewerberunterbringung in Neukölln

Asylbewerberunterbringung in Neukölln

Fragesteller: Julian Potthast

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA/250/XXI) richtete Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion Neukölln, am 10. Oktober 2023 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Asylbewerber wurden in den Jahren 2021 und 2022 im Bezirk Neukölln untergebracht?
  2. An welchen Standorten befinden sich derzeit Asylbewerberunterkünfte im Bezirk Neukölln?
  3. An welchen Standorten sind im Bezirk Neukölln weitere Asylbewerberunterkünfte geplant?
  4. Um welche Arten der Unterbringung handelt es sich bei den bestehenden und den geplanten Unterkünften?
  5. Welche Kosten entstanden dem Bezirk Neukölln und dem Land Berlin durch die Unterbringung von Asylbewerbern in den Jahren 2021 und 2022?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/250/XXI vom 31.10.2023

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Potthast, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 

Die Beantwortung der Fragen 1-5 obliegt dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. In der Anlage 1 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 14. März 2016 werden die Aufgaben, die in Zuständigkeit des LAFs liegen, aufgeführt. 

U.a. ist das LAF für Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, zuständig. 

Zudem übernimmt auch das LAF die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. 

Martin Hikel, Bezirksbürgermeister 

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Aktualisierung der Internetseite des Bezirksamtes und speziell der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung

Aktualisierung der Internetseite des Bezirksamtes und speziell der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung

Antrag der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 18. Oktober 2023

Antragsteller: Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, die Internetseite des Bezirksamtes und speziell der Webseite der Bezirksverordnetenversammlung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit stets auf dem aktuellen Stand zu halten und eine Vollständigkeit des Inhaltes zu gewährleisten.

Begründung:

Auf der Internetseite des Bezirksamtes fällt auf, dass im Recherche-Tool regelmäßig lange Ladezeiten oder Serverfehler auftreten.
Es kommt vor, dass der Kalender nicht aktualisiert wird und die Durchnummerierung der Ausschüsse und Sitzungen teilweise nicht durchgehend erfolgt. Bei der Darstellung von Voten, an denen Bürgerdeputierte beteiligt sind, gibt es grundsätzliche Hindernisse – es wird oft kein Abstimmungsverhalten veröffentlicht. Die Vollständigkeit der Internetseite des Bezirkes ist zwingend erforderlich. Sie ist für die Bürger eine einfache und schnell zugängliche Informationsquelle und stellt damit einen wichtigen Bestandteil der digitalen Infrastruktur des Bezirks dar.

Als ein zeitgemäßes und notwendiges Instrument in der heutigen digitalen Gesellschaft ist eine stetige Aktualisierung zur transparenten Darstellung der Arbeitsleistung der BVV sicherzustellen.

Ergebnis Drs. Nr. 0997/XXI: abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (Ausschuss GO)

  • CDU: NEIN
  • SPD: NEIN
  • Grüne: NEIN
  • Linke: NEIN
  • AfD: JA

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages. Über die Empfehlung zur Ablehnung des Antrags wurde in der BVV abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der Fraktionen (BVV)

  • CDU: JA
  • SPD: JA
  • Grüne: JA
  • Linke: JA
  • AfD: NEIN

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Hikels Haushalt ist Bankrotterklärung für Neukölln

Hikels Haushalt ist Bankrotterklärung für Neukölln

Berlin-Neukölln, 26. September 2023

SPD, Grüne und CDU setzen im Haushaltsplan 2024/2025 falsche Prioritäten. Bereits im laufenden Jahr musste aufgrund der verfehlten Politik eine Haushaltssperre mit dramatischen Folgen für die Neuköllner verhängt werden. Auch der kommende Bezirkshaushalt ist nicht seriös ausfinanziert

Dazu erklärt Julian Potthast, Fraktionsvorsitzender der AfD in der BVV Neukölln: 

„Der Bezirkshaushalt für 2024/25 ist ein Schlag ins Gesicht der Neuköllner. Statt in die Zukunft zu investieren, betreiben SPD, CDU und Grüne linke Klientelpolitik. Der Wachschutz an Neuköllner Schulen entfällt, wohingegen Ideologieprojekte wie Antidiskriminierungs- und Nachhaltigkeitsbeauftragte Steuergeld verprassen. Zudem verzockt sich das Bezirksamt beim Bürokratiemonster Parkraumbewirtschaftung.

Dieses bürgerfeindliche Vorhaben belastet die Neuköllner über Gebühr und schafft keinen absehbaren Mehrwert für den Bezirkshaushalt. Wir fordern, die hohen Anschaffungskosten für die Parkraumbewirtschaftung noch im laufenden Jahr zu stoppen, um die Haushaltssperre aufzulösen. Wir wollen das Geld in die Sanierung von Straßen, die Sicherheit unserer Schulkinder sowie die Förderung der Musikschulen investieren.“