Digitalisierung an Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. März 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hat der Bezirk Neukölln mittlerweile einen Zeit-Maßnahmen-Plan für den Ausbau der schulischen Netzwerke im Rahmen der finanziellen Mittel des Digitalpakt-Schule?
  2. Wenn ja, in welcher Höhe wurden die finanziellen Mittel im Rahmen des Digitalpakt-Schule im Bezirk Neukölln bisher ausgeschöpft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0206/XXI vom 23.03.2022

Frage 1: 

Die Festlegung eines Zeit-Maßnahme-Planes für den Ausbau der schulischen Netzwerke ist zur Zeit noch nicht möglich. Dieser Prozess ist aktuell abhängig von den neuen, noch ausstehen-den Rahmenverträgen des IT Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) hinsichtlich der Infrastruktur zur Inhouse-Verkabelung und zum WLAN zur Ausstattung der Klassenzimmer. Ein Zuschlag sollte Mitte März 2022 vorliegen, hat sich allerdings bislang verzögert. Eine Information hierzu von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird in der Bezirksstadträte-sitzung am 25.03.2022 erwartet. Ich werde dazu in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur am 05.04.2022 berichten. 

Frage 2: 

Dem Bezirk Neukölln stehen aus dem Digitalpakt Schule insgesamt 14.713.630 € zur Verfügung. Davon wurden mit Stand Februar 2022 8.915.725 € für Maßnahmen an Neuköllner Schulen bewilligt. 

Es gilt das gesprochene Wort! Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Gewalt an öffentlichen Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Polizeieinsätze an den öffentlichen Neuköllner Schulen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 sind dem Bezirksamt bekannt? Bitte nach Schule, Jahr und Anzahl aufschlüsseln.
  2. Aufgrund welcher Delikte erfolgten diese Polizeieinsätze? Bitte die Art der Delikte in Prozent aufschlüsseln.
  3. An wie vielen öffentlichen Neuköllner Schulen wurde bzw. wird ein Sicherheitsdienst beauftragt, an den jeweiligen Standorten für Sicherheit zu sorgen? Bitte die betreffenden Schulen angeben.
  4. Welche Kosten entstanden durch diese beauftragten Sicherheitsdienste in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021? Bitte die Kosten nach Jahreszahl und Standort aufschlüsseln.
  5. Welche weiteren Präventionsmaßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Gewalt an öffentlichen Neuköllner Schulen einzudämmen?
  6. Welche Kosten verursachten diese Präventionsmaßnahmen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021? Bitte nach Maßnahme sowie dem finanziellen und personellen Aufwand aufschlüsseln. 
  7. Plant das Bezirksamt in der laufenden Legislatur weitere Maßnahmen, um die öffentlichen Neuköllner Schulen für die Schüler und Schülerinnen sicherer und attraktiver zu gestalten?
  8. Wenn ja, welche personellen und finanziellen Ressourcen plant das Bezirksamt im laufenden Haushaltsjahr für diese Maßnahmen zu investieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/049/XXI vom 30.03.2022

Frage 1: 

Dem Bezirksamt liegt hierzu keine Statistik vor. 

Frage 2: 

Siehe Antwort zu Frage 1. 

Frage 3: 

Insgesamt ist an elf Schulstandorten ein Sicherheitsdienst mit der Zugangskontrolle zu den Schulen beauftragt: 

Hermann-Boddin-Schule 

Ernst-Abbe-Schule 

Otto-Hahn-Schule 

Kepler-Schule 

Gemeinschaftsschule auf dem Campus Efeuweg 

Walter-Gropius-Schule 

Heinrich-Mann-Schule 

Clay-Schule 

Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli 

Zuckmayer-Schule 

Albert-Schweitzer-Schule 

Frage 5: 

Für die Stellung eines Sicherheitsdienstes wurden in der Vergangenheit folgende Kosten aufgewendet, wobei die monatliche Abrechnung auf alle unter Frage 3 genannten Schulstandorte zusammengefasst erfolgte: 

2018: 278.508,32 € 

2019: 405.701,59 € 

2020: 472.675,40 € 

2021: 495.674,21 €

Frage 5: 

Das Bezirksamt, vertreten durch die beiden Geschäftsbereiche Bildung, Kultur und Sport sowie Jugend und Gesundheit, und die regionale Schulaufsicht arbeiten innerhalb der Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit eng zusammen, damit Neu-köllner Schulen allen Kindern und Jugendlichen eine gleichermaßen qualitativ hochwertige Bildung, Schutz vor Diskriminierung, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit beim gemeinsamen Lernen gewährleisten. Neuköllner Schulen sollen kind- und jugendgerechte Lebensorte sein, geschützte Räume bieten und Orte der Kulturaneignung und Wertevermittlung sein. Dazu kooperieren Schulen in vielfältiger Weise mit der Jugendhilfe, der Gesundheit sowie weiteren Kooperationspartnern und sind im Sozialraum vernetzt.

Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die in emotionalen und / oder sozialen Bereichen auffälliges Verhalten zeigen, entwickeln die Fachkräfte gemeinsam individuelle und strukturelle Präventions- und Handlungsmöglichkeiten und stellen geeignete Hilfen zur Verfügung. Ein wichtiges Ziel der Rahmenkonzeption ist es, die Anzahl von Mobbing- und Gewaltvorfällen an Neuköllner Schulen und in ihrem Umfeld durch das abgestimmte Zusammenarbeiten von Schule, Jugend und Gesundheit zu reduzieren. Dazu kommen die an 19 Neuköllner Schulen vorhandenen Schulstationen und die an den Schulen eingesetzten Schulsozialarbeiter:innen, die einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von schulischer Gewalt leisten. Zudem wird auf die Veröffentlichung der Landeskommission gegen Gewalt mit dem Abschlussbericht der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention, Heft 2: „Gewaltprävention an Schulen“ (Berliner Forum Ge-waltprävention – Heft 64) von 2018 verwiesen. 

Frage 6:

Der personelle und sächliche Aufwand für die Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit lässt sich nicht exakt beziffern. Die Mittel für die Schulstationen (Zuschüsse an freie Träger) beliefen sich 2018 auf € 1.436.000, 2019 auf € 1.425.000, 2020 auf € 1.578.000 und 2021 auf € 1.473.000 Euro. 

Frage 7:

Nein. Die in den Antworten auf die Fragen 3 bis 5 beschriebenen Maßnahmen werden fortgeführt. Die entsprechenden Mittel sind im Rahmen des Haushaltes für 2022/23 eingeplant. Die im Rahmen des Haushaltes für 2022/23 eingeplanten Mittel für Schulstationen belaufen sich auf jährlich € 1.718.000. Der personelle und sächliche Aufwand für die Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit lässt sich, wie in der Antwort auf Frage 6 ausgeführt, nicht exakt beziffern. 

Frage 8:

Siehe Antwort zu Frage 7. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

 

Fahrgeldzuschüsse: Spende der AfD-Fraktion Neukölln an Berliner Hospiz

Obwohl Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln derzeit auf Grund des Infektionsgeschehens weitestgehend online stattfinden, werden weiterhin pauschale Fahrgeldzuschüsse an Bezirksverordnete ausgeschüttet. Diese Zuschüsse werden aus Steuergeldern finanziert. Aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln handelt es sich hierbei eindeutig um Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern. Die Teilnahme vom heimischen Sofa aus erfordert keine Fahrgeldaufwendungen.

Unser Dringlichkeitsantrag auf vorübergehende Streichung (für die Dauer der Online-Sitzungen) dieser Zuschüsse wurde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln am 24. November 2021 mehrheitlich abgelehnt.

AfD-Fraktion Neukölln spendet Fahrgeld an Berliner Hospiz

Wir als AfD-Fraktion setzen uns weiterhin gegen die Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern ein. Alle Bezirksverordneten der AfD-Fraktion Neukölln spendeten daher ihre Fahrgeldzuschüsse für die Monate November und Dezember 2021 in der Woche vor Weihnachten für einen sozialen Zweck. Jeder einzelne hat 80 Euro an ein Berliner Hospiz überwiesen.

Erneuter Antrag um regulären Verfahren

Doch der Sachverhalt ist damit nicht geklärt. Die Ausschüttung dieser Zuschüsse während Online-Sitzungen findet bis auf weiteres statt. Da in der Sitzung vom 24. November 2021 mehrheitlich keine Dringlichkeit festgestellt wurde, werden wir den Antrag im kommenden Jahr im regulären Verfahren erneut stellen.