Blauer Bote Neukölln, Sommerausgabe 2022: Aus der Fraktion

Die Sommerausgabe 2022 unseres Blauen Boten, Ausgabe Neukölln („Aus der Fraktion“) bieten wir Ihnen hier zum kostenlosen Download im PDF-Format an.

Schulplatznot in Berlin Neukölln 

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Drucksache KA/097/XXI) richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Juni 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Erstklässler mit dem Wohnsitz in Neukölln haben für das kommende Schuljahr keinen Schulplatz im eigenen Wohnbezirk bekommen? 

2. Wie viele Erstklässler mit dem Wohnsitz in Neukölln haben für das kommende Schuljahr keinen Schulplatz an ihrer Wunschschule im eigenen Wohnbezirk bekommen? 

3. Wie viele Grundschüler können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an ihre Wunschschule der Sekundarstufe I wechseln? 

4. Wie viele Grundschüler mit dem Wohnsitz in Neukölln konnten noch keiner Schule der Sekundarstufe I im Wohnbezirk zugewiesen werden? 

5. Wie viele Schüler der Sekundarstufe I können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an ihre Wunschschule der Sekundarstufe II wechseln? 

6. Wie viele Schüler der Sekundarstufe I im Bezirk Neukölln können für das kommende Schuljahr voraussichtlich nicht an eine Schule der Sekundarstufe II im Wohnbezirk wechseln? 

7. Wie viele Schulplätze fehlen in diesem Zusammenhang in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II im Bezirk Neukölln voraussichtlich für das Schuljahr 2023? 

8. Was Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt gegen die ausufernde Schulplatznot im Bezirk Neukölln zu ergreifen? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/097/XXI vom 17.08.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Alle Schulanfänger*innen mit Wohnsitz in Neukölln, die sich für einen Schulplatz in Neukölln beworben haben, haben einen Schulplatz in Neukölln erhalten.

Frage 2:

Diese Zahl wird statistisch nicht erfasst. An 13 Neuköllner Schulen mussten Auswahlverfahren wegen Übernachfrage durchgeführt werden. Dabei konnten 283 Schüler*innen nicht ihren Wunschschulplatz erhalten.

Frage 3:

Von den 1.974 Schüler*innen, die sich um einen Schulplatz an einer Neuköllner Schule beworben haben, bekamen 165 Schüler*innen keinen Platz an ihrer Wunschschule. Ihnen wurde ein Angebot für einen Schulplatz in einer anderen Sekundarschule I gemacht.

Frage 4:

Es wurde allen Neuköllner Schüler*innen ein Angebot für einen Schulplatz im Bezirk Neukölln gemacht.

Frage 5:

Hierzu kann der Schulträger keine Aussage treffen. Die Fragen kann nur die regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantworten.

Frage 6:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Frage 7:

In diesem Schuljahr konnten alle Neuköllner Schüler*innen, die in Neukölln einen Schulplatz erhalten wollten, in der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II mit einem Schulplatz versorgt werden. Aussagen für das Schuljahr 2023/2024 können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden, da dies auch vom Anmeldeverhalten der Eltern abhängig ist.

Frage 8:

Das Bezirksamt stellt fest, dass es derzeit im Bezirk keine ausufernde Schulplatznot gibt. Hinsichtlich von kapazitätssteigernden Maßnahmen sind folgende Baumaßnahmen geplant:


Bei den Neuköllner Grundschulen:
 Schliemann Schule (08G11), Zugang von 1,5 Zügen durch Bau eines Modularen Ergänzungsbaus
in Holzbauweise (HoMEB) zum Schuljahr 2024/25
 Oskar-Heinroth Schule (08G27), Zugang von 1 Zug durch Bau eines HoMEB zum Schuljahr
2024/25
 Christoph-Ruden-Schule (08G26), Zugang von 1 Zug durch Bau eines HoMEB zum Schuljahr
2023/24
 Neubau der Grundschule am Koppelweg (08G38), Zugang von 3 Zügen durch Neubau
zum Schuljahr 2025/26


Bei den Neuköllner Sekundarschulen:
 Clay-Schule (08K05), Zugang von 2 Zügen durch den Neubau des Ersatzgebäudes zum
Schuljahr 2023/24
Bei den Neuköllner Gymnasien:
 Albert-Einstein-Gymnasium (08Y03), Zugang von 1 Zug durch Bau von zwei HoMEB zum
Schuljahr 2024/25
Bei den Sonderpädagogischen Förderzentren:
 Schilling Schule (08S08), Bau von 2 Modularen Ergänzungsbauten für den Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“ (GE MEB), Umstrukturierung der Schulplätze im Bezirk, Kapazitätssteigerung
nicht benennbar, da abhängig von dem Grad der Behinderungen

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Livestream beibehalten – Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung bürgernah im 21. Jahrhundert

Entschließung der AfD-Fraktion: abgelehnt

Datum: 14.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt für die interessierten Bürger auch nach den Corona-Beschränkungen während Präsenzsitzungen einen parallel stattfindenden Livestream über den bestehenden YouTube-Kanal zur Verfügung. Bei mittlerweile 187 Abonnenten des YouTube-Kanals der BVV ist eine Teilnahme aller interessierten Bürger in Präsenz aus Platzgründen in den Räumen des Bezirksamtes nach dem Ende der Corona-Maßnahmen nicht mehr sichergestellt. Die Ausstrahlung eines Livestreams kommt den Bürgern entgegen, welche beispielsweise in ihrer Mobilität oder zeitlich eingeschränkt sind.

Das zusätzliche zur Verfügung stellen via YouTube ist zeitgemäß und stellt eine angemessene Transparenz über die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung gegenüber der Öffentlichkeit her. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass ein Livestream der Bezirksverordnetenversammlung über den eingerichteten YouTube-Kanal gut funktioniert. Diese Art der Möglichkeit einer Teilhabe der Bürger über dieses Medium ist trotz der dabei entstehenden Kosten unterstützenswert und soll beibehalten werden.

Ergebnis Drs. Nr. 0332/XXI: in der BVV abgelehnt

Abstimmungsverhalten der Fraktionen

  • SPD: NEIN (16)
  • Grüne: NEIN (9)
  • CDU: NEIN (10)
  • Linke: NEIN (4)
  • AfD: JA (3)
  • FDP: NEIN (3)

Altersarmut in Neukölln

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 17. Mai 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wie viele Neuköllner Bürger waren in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 armutsgefährdet? 

2. Wie viele Neuköllner Bürger waren in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 von Altersarmut betroffen? 

3. Von welcher Dunkelziffer von verdeckter Altersarmut geht das Bezirksamt im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2017 aus?

4. Welche Planungsräume in Neukölln sind derzeit von überdurchschnittlicher Altersarmut betroffen?

5. Ältere Personen, die mit ihren Einkünften nur wenig über den Bemessungsgrenzen für die Grundsicherung im Alter liegen, haben keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter, sind aber ebenso von den negativen Auswirkungen der Altersarmut betroffen. Welche Angebote zur Verbesserung der Situation für die betroffenen Menschen bietet das Bezirksamt an?


Literaturverzeichnis

Bezirksamt Neukölln von Berlin Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit, Gesundheits- und Sozialberichterstattung https://www.berlin.de/ba-neukoelln/_assets/dokumente/abteilung-gesundheit/neukoelln-im-besten-alter-ue50-bis-80plus_deckblatt-ueberarbeitet_20-01.pdf

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/093/XXI vom 27.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker, 

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleinen Anfrage wie folgt: 

Frage 1 

Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.

Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Sozialtransfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Als armutsgefährdet gilt eine Person, die mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen muss. Diese Einkommensgrenze wird als Armutsgefährdungsschwelle bezeichnet. Es handelt sich um eine relative Einkommensarmut.1

Im Gegensatz zum absoluten Armutsbegriff entstehen durch eine relative Armut keine existenzbedrohenden Risiken mit direkt bedrohlichen Folgen für die grundrechtliche geschützten Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit. Vielmehr ist das soziokulturelle Existenzminimum und damit die gesellschaftliche Teilhabe und die Chancengerechtigkeit unter Umständen eingeschränkt. 

Entsprechend der im Regionalen Sozialbericht 20192 zur Verfügung stehenden Daten, die auch Eingang in den aktuellen (Datenstand: 2019) Gesundheits- und Sozialstrukturatlas 20223 gefunden haben (siehe Tabelle 1) stellt sich die Entwicklung der Anzahl der armutsgefährdeten Neuköllner Bürgerinnen und Bürger wie folgt dar: 

201720182019
86.299 (26,2%) 90.635 (27,4%) 96.336 (29,2%) 
Anzahl der armutsgefährdeten Neuköllner Bürger sowie Armutsgefährdungsquoten der Neuköllner Bevölkerung 2017 bis 2019 („Tabelle 1“)

Für umfangreiche Ausführungen im Rahmen der Fragestellung verweise ich auf die Homepage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Dort finden Sie unter dem Link zusammenfassende Übersichten der wichtigsten Eckdaten zu Ausmaß und Struktur des jeweils aktuellen Standes des Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII, SGB IX, AsylbLG und dem LPflGG im Land Berlin. Weitergehende Daten zum Thema sind im Sozialinformationssystem unter https://piveau-hub-ui-gsi.apps.osc.fokus.fraunhofer.de/home?lang=de abrufbar. 

1 https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Armutsgefaehrdung-Definition.html, abgerufen am 27.05.2022 

2 https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen#sonderveroeffentlichungen, abgerufen am 27.05.2022 

3 https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/gesundheit-und-sozialstruktur/, abgerufen am 27.05.2022  

In der Beurteilung der Entwicklung der Armutsgefährdung ist zu berücksichtigen, dass sie nur bedingt Aussagen zum tatsächlichen Lebensstandard der betroffenen Personen zulässt. So kann die Anzahl der formal armutsgefährdeten Personen allein durch einen Anstieg des Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung zunehmen, ohne dass dadurch eine faktische Ver-änderung der Lebensumstände der nunmehr erstmalig betroffenen Personen verbunden ist.

Auf der anderen Seite kann ein Rückgang des Medianeinkommens der Gesamtbevölkerung die Armutsgefährdungsquote verringern, ohne eine tatsächliche Verbesserung der Situation der betroffenen Personen zu bewirken. Hinzu kommt eine regionale Komponente. So kann jemand, der im Bundesland Hessen als armutsgefährdet gilt, mit gleichem Einkommen in Berlin nicht mehr in diese Kategorie fallen. Dieser Effekt wird durch den Bezug auf das bedarfsgewichtete mittlere Einkommen aber bei der Beschreibung des Indikators Armutsgefährdungsquote berücksichtigt. Für die Beurteilung der tatsächlichen Lage ist daher immer ein tiefer gehender Blick erforderlich. 

Frage 2 

Laut des Regionalen Sozialberichts des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg betrug das Armutsrisiko im Rentenalter ab 65 Jahren in Berlin im Jahr 2018 11,9 %.

Der Bericht des Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2019 gibt an, dass mit Datenstand vom 31.12.2018 insgesamt 20.218 Neuköllner von Altersarmut betroffenen waren (siehe hierzu auch Abbildung 1 zur Verteilung auf die Planungsräume unter Frage 4).

Personen im Rentenalter gelten als arm, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen – hier: Rente – oder Vermögen nicht abdecken können und staatliche Transferleistungen erhalten. Diese relative Einkommensarmut wird als Altersarmut bezeichnet.6

Auch hier ist zu berücksichtigen, dass allein der Bezug staatlicher Transferleistungen, die ja gerade zur sozialen Sicherung vorgesehen sind, nicht allein auf unzumutbare Lebensverhältnisse hindeutet, wie es der Begriff „Armut“ im allgemeinen Sprachgebrauch andeutet. Der Anteil an Personen, die nach diesem Verständnis arm sind, kann beispielsweise schon durch die Anhebung der Leistungshöhen und einer damit verbundenen Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises steigen, obwohl jeder der Betroffenen tatsächlich ein höheres Einkommen durch (ergänzende) Transferleistungen und damit ein höheres Niveau der sozialen Absicherung erzielt.

Auch an dieser Stelle verweise ich für umfangreiche Ausführungen im Rahmen der Fragestellung auf die Homepage der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie das Sozialinformationssystem (vgl. Antwort zu Frage 1). 

4 https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen#sonderveroeffentlichungen, abgerufen am 27.05.2022 

5 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/2019/tabellen02.shtml, abgerufen am 27.05.2022 

6 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/indikatorenblaetter/ab2019.shtml. abgerufen am 27.05.2022  

Frage 3 

Über die Größenordnung derjenigen Personen, die aufgrund ihres niedrigen Alterseinkommens zwar einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, diesen aber nicht wahrnehmen („Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme“), gibt es keine aktuellen und verlässlichen Informationen.7 

Frage 4 

Der Kontextindikator Altersarmut ist im aktuellen Bericht des Monitoring Soziale Stadtentwicklung von 2021 noch nicht berücksichtigt. Alle nach dem aktuellsten Datenstand (20188) überdurchschnittlich von Altersarmut betroffenen 14 Neuköllner Planungsräume liegen im Norden Neuköllns (siehe Tabelle 2 sowie Abbildung 1). 

Planungsräume Neuköllns mit überdurchschnittlicher und stark überdurch-schnittlicher Altersarmut (Kontext-Indikator Altersarmut – Anteilswerte – auf Ebene der Planungsräume; Stand: 31.12.2018) („Tabelle 2“)

7 https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/289542/empfaengerzahlen-und-strukturen-und-dunkelziffer-der-nicht-inan-spruchnahme/#node-content-title-2, abgerufen am 27.05.2022 

8 https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring/de/2019/tabellen02.shtml, abgerufen am 27.05.2022  

Abbildung 1: Altersarmut 2018 in Neukölln nach Planungsräumen (Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2019) 

Frage 5 

Personen, deren Einkommen über der Einkommensgrenze liegt und somit nicht im Leistungsbezug stehen, sind im Amt für Soziales regelmäßig nicht bekannt und können somit auch nicht gezielt für etwaige Hilfeleistungen angesprochen werden. Zur Vermeidung von Schulden durch nicht gedeckte Mietzahlungen gibt es zudem in der Sozialen Wohnhilfe des Amtes für Soziales Neukölln ein Mietschuldenpräventionsteam.

Dieses Team befasst sich mit Hilfen zur Sicherung von Wohnraum und der Verhinderung von Mietschulden. Auch die Schuldner- und Insolvenzberatung sowie die unabhängigen Sozialberatungen des DRK und des Nachbarschaftsheims Neukölln e.V. erhalten Zuwendungen bzw. Mittel im Rahmen der Auftragswirtschaft vom Bezirksamt Neukölln. Neben der allgemeinen sozialen Beratung, beraten die unabhängigen Sozialberatungen auch sozialen und finanziellen Notlagen, zu Leistungen verschiedener Stiftungen und unterstützen bei der Beantragung von Sozialleistungen.

Gegebenenfalls wird hier auch an Fachberatungsstellen vermittelt (z.B. Schuldnerberatung, Rechtsberatung usw.). Des Weiteren informieren, beraten und unterstützen die drei Neuköllner Pflegestützpunkte kompetent, kostenfrei und individuell zu zahlreichen Themen rund um Pflege und Alter. Aufgabe des Seniorenservice im Amt für Soziales ist es mit Blick auf die ge-sellschaftliche Teilhabe den Seniorinnen und Senioren unter anderem den Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da Altersarmut aufgrund ausbleibender sozialer Kontakte auch zu Einsamkeit führen kann. 

Um dem entgegenzuwirken werden unter anderem die Angebote zur Freizeitgestaltung in den Seniorenfreizeitstätten zu rund 90 % kostenlos vorgehalten. Lediglich für einige wenige Kursen ist ein geringer Beitrag zu zahlen (1,00 oder 2,00 €). Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, in einigen Seniorenfreizeiteinrichtungen zu einem geringen Preis ein Frühstück, ein Mittagessen oder auch ein Kaffeegedeck mit Kuchen zu erhalten.

Für verschiedene Kultureinrichtungen bzw. Theater werden für Seniorinnen und Senioren darüber hinaus vergünstigte Eintrittskarten vorgehalten. Auch an den durch den Seniorenservice organisierten Veranstaltungen – wie zum Beispiel Faschingsfeiern oder das Oktoberfest – ist für die Teilnahme lediglich ein geringer Eintrittspreis zu entrichten. Bei Tagesfahrten erhalten nicht nur Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter sondern auch Wohngeldempfängerinnen bzw. Wohngeldempfänger ermäßigte Karten im Seniorenservice (z. B. 10,00 statt 35,00 €), die dann durch das Bezirksamt bezuschusst werden.

An dieser Stelle sei auch auf die beiden Weihnachtsfeiern hingewiesen, die jedes Jahr von den Kolleginnen und Kollegen im Se-niorenservice insbesondere für den in Rede stehenden Personenkreis organisiert und kostenlos angeboten werden. Ein kleines Showprogramm rundet dabei regelmäßig den Nachmittag bei Kaffee und Kuchen ab. In den vergangenen zwei Jahren ließ es die pandemische Lage leider nicht zu, dass die Weihnachtsfeiern in Präsenz durchgeführt werden konnten. Ersatzweise wurden Weihnachtstüten mit kleinen Präsenten ausgegeben.

Sollten die ehrenamtlichen Mitglieder im Gratulationsdienst Kenntnis von finanziellen Notlagen erlangen, stellen die Kolleginnen und Kollegen im Seniorenservice die Verbindungen zu den im Rahmen der Beantwortung bereits aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsangeboten her, um die Situationen zu verbessern. Auch im monatlich erscheinenden Veranstaltungskalender des Seniorenservice wird regelmäßig auf Träger mit besonderen Angeboten sowie auf neue Hilfsangebote im Sinne der Fragestellung hingewiesen. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Falko Liecke, Bezirksstadtrat.

Soziale Lagen in Neukölln – Veröffentlichung von Berichten durch das Bezirksamt

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 27. April 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

1. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die gesundheitliche Lage von Menschen mit Migrationshintergrund veröffentlicht?

2. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die aktuelle Situation hinsichtlich des Drogen- und Suchtmittelkonsums im Bezirk Neukölln (Drogen- und Suchtbericht) veröffentlicht?

3. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die soziale Lage der Einwohner Neuköllns (Sozialbericht) veröffentlicht?

4. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die gesundheitlichen Problemlagen der Bürger in Neukölln (Gesundheitsbericht) veröffentlicht?

5. Wann wird durch das Bezirksamt der nächste Bericht über die Situation von Menschen in Neukölln, die älter als 50 Jahre sind, veröffentlicht (Neukölln im besten Alter)?

6. Wann wird durch das Bezirksamt die nächste vergleichende Analyse der Neuköllner Bezirksprofile veröffentlicht?

7. Wann werden durch das Bezirksamt die Kurzprofile der Bezirksregionen im Bezirk Neukölln: 01 Schillerpromenade, 02 Neuköllner Mitte, 03 Reuterstraße, 04 Rixdorf, 05 Köllnische Heide, 06 Britz, 07 Buckow, 08 Gropiusstadt, 09 Buckow-Nord, 10 Rudow, aktualisiert und veröffentlicht?

8. Wie kann das Bezirksamt aufgrund der gegebenen veralteten und daher nicht mehr aktuellen Datenlage der oben angegebenen Berichte auf die aktuell vorhandenen Bedürfnisse der Neuköllner Bürger angemessen reagieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/078/XXI vom 08.06.2022

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Becker,

das Bezirksamt beantwortet Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Fragen 1-5:

Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet, da die Antworten miteinander verknüpft sind und die Planung der Berichterstattung einer inneren Logik folgt. Aus dem Jahr 2016 liegt sowohl ein Sozial- als auch ein Gesundheitsbericht vor. 2017 wurde ein Drogen- und Suchtbericht veröffentlicht, 2018 ein Bericht zur gesundheitlichen Lage von Menschen mit Migrationshintergrund. Im Jahr 2020 wurde ein Bericht mit Fokus auf die gesundheitliche Lage von Neuköllnerinnen und Neuköllnern, die älter als 50 Jahre sind, erstellt. Des Weiteren konnten die Einschulungsuntersuchungen aus den Jahren 2016 bis 2018 ausgewertet werden. Abgesehen von den jährlich anstehenden Einschulungsuntersuchungsberichten wird für die umfangreicheren Berichte ein regelmäßiger Veröffentlichungsturnus von 5 Jahren angestrebt.

Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie bindet seit März 2020 durch die Abordnung von QPK-Mitarbeiter*innen in den Neuköllner Pandemiestab die zur regelmäßigen Berichterstattung notwendigen Ressourcen in nicht unerheblichem Maße, was zu einer Verzögerung der Berichterstellung führt. Des Weiteren sind die für eine integrierte Berichterstattung nach §§ 5 und 6 Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG) notwendigen Daten – ebenfalls aufgrund der COVID-19-Pandemie – nur zeitverzögert abrufbar. Sowohl das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg als auch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung arbeiten kontinuierlich daran, die entstandenen Datenlücken zu schließen.

Die während der Pandemie im Neuköllner Pandemiestab gesammelten Daten werden darüber hinaus aber die Hauptgrundlage für die kurz- und mittelfristig geplanten Berichte sein. Zunächst ist ein Sozialbericht geplant, der neben der Darstellung von sozioökonomischen Kontexten auf Basis der Analyse der sozialen Lage der Einwohner Neuköllns auch als Grundlage für alle weiteren Berichte dienen wird. Es folgt ein Gesundheitsbericht mit einem Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendgesundheit in der Zeit der Pandemie. Sobald die Daten von der Senatsverwaltung veröffentlicht worden sind, werden die Einschulungsuntersuchungen aus dem Jahr 2019 ausgewertet.

Des Weiteren ist ein Bericht zur Lage der älteren Bevölkerung im Bezirk mit Schwerpunkt auf die Bedürfnisse der hochaltrigen Neuköllner Bevölkerung geplant, zu dem auch eine Umfrage durchgeführt wird. Diesem wird ein Psychiatriebericht folgen, der sich neben der gemeindepsychiatrischen Versorgung auch der Drogenund Suchtproblematik annehmen wird. Die Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund werden in allen Berichten berücksichtigt. Die Veröffentlichung eines eigenständigen Berichts zur gesundheitlichen Lage von Menschen mit Migrationshintergrund ist bereits angedacht.

Frage 6:

Das Bezirksamt Neukölln veröffentlicht keine Bezirksprofile. Es werden Bezirksregionenprofile (BZRP) angefertigt, welche dann als Instrument den Fachplanungen zur Verfügung gestellt werden und somit ausschließlich dem internen Gebrauch zugeschrieben sind. Das BZRP für die Bezirksregion Schillerpromenade (081001) wird voraussichtlich im 3. Quartal beschlossen.

Frage 7:

Sogenannte „Kurzprofile“ wurden bisher durch die Abt. JugGes angefertigt. Im Zuge der Implementierung der OE SPK wird dies allerdings nicht mehr fortgeführt. Die OE SPK plant, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen, eine andere Form der Veröffentlichung von Daten auf Bezirks- und Bezirksregionenebene.

Frage 8:

Im Rahmen der verfügbaren Informationen wird v.a. die Auswertung der während der COVID-19-Pandemie in Neukölln gesammelten Daten eine aktuelle Einschätzung der Situation ermöglichen. Generell ist aber davon auszugehen, dass sich im Laufe von wenigen Jahren allenfalls Tendenzen in der Entwicklung verändern. Die grundsätzliche Situation des Bezirks mit dem Datenstand von 2019 ist im aktuellen Gesundheits- und Sozialstrukturatlas Berlin 2022 der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung abgebildet. 1 Der aktuelle Zustand im Bezirk lässt sich durch den direkten Bürgerkontakt in den Bereichen erfassen; bei der Planung von Maßnahmen kann auf allgemeine Datenquellen des ÖGD, wie z.B. der Krankenhausstatistik, zurückgegriffen werden.

https://www.berlin.de/sen/gesundheit/service/gesundheitsberichterstattung/gesundheit-und-sozialstruktur/

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Mirjam Blumenthal, Bezirksstadträtin.

Fahrgeldzuschüsse: Spende der AfD-Fraktion Neukölln an die Miasto Przemyśl (Stadt Przemyśl in Polen) für Ukraine-Flüchtlingshilfe

Obwohl Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln derzeit auf Grund des Infektionsgeschehens weitestgehend online stattfinden, werden weiterhin pauschale Fahrgeldzuschüsse an Bezirksverordnete ausgeschüttet. Diese Zuschüsse werden aus Steuergeldern finanziert. Aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln handelt es sich hierbei eindeutig um Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern. Die Teilnahme vom heimischen Sofa aus erfordert keine Fahrgeldaufwendungen.

Unsere Anträge zur vorübergehenden Aussetzung der Zuschüsse (mit Dringlichkeit, regulärer Antrag) wurden allesamt mit großer Mehrheit abgelehnt.

AfD-Fraktion Neukölln spendet 492 Euro an Stadtverwaltung Przemyśl

Foto: AfD-Fraktion Neukölln (Bezirksverordnete Marlies Becker in Przemyśl Główny)

Die Bezirksverordnete Marlies Becker reiste mehrfach in Eigeninitiative in die unmittelbare Nähe der ukrainischen Grenze, um sich ein eigenes Bild von den Flüchtlingsströmen aus der Ukraine zu machen und tatkräftig vor Ort zu unterstützen. Am Hauptbahnhof in der südostpolnischen Kleinstadt Przemyśl half Marlies Becker bei der Ausgabe von warmen Decken, Kleidung, einer warmen Mahlzeit und heißen und kalten Getränken. In der großen Mehrheit sind es Frauen, Kinder aber auch viele alte Menschen und sogar Hochbetagte, die hier ankommen.

Am Hauptbahnhof in der 60.000 Einwohnerstadt, die nur ganz wenige Kilometer von der Grenze zur Ukraine entfernt liegt, werden die Menschen bestmöglich versorgt, bis sie dann in alle Richtungen West-Europas weiterreisen. Hunderte Ehrenamtliche sorgen im Bahnhofsgebäude, auf den Bahnsteigen und in provisorisch errichteten Zelten am Bahnhofsvorplatz für einen reibungslosen Ablauf. Dort bieten die Helfer auch medizinische Erstversorgung und psychologische Unterstützung an.

Screenshot: Google Maps

Zahlreiche Busse, Sonderzüge aber auch reguläre Züge im Fernverkehr deutscher, polnischer und tschechischer Eisenbahn-/ und Busunternehmen stehen für die Weiterreise der ukrainischen Flüchtlinge zur Verfügung. Es geht beispielsweise direkt und ohne Umweg nach Hannover, Berlin, Wien, Prag und Warschau. Aber auch nach Cottbus fährt ein regelmäßiger Sonderzug. Marlies Becker unterstützte am Hauptbahnhof auch bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die verschiedenen Züge und beantwortete Fragen zum Ziel der abfahrenden Züge und der Einreise nach Deutschland, soweit die sprachliche Barriere es zuließ.

Foto: AfD-Fraktion Neukölln (Abfahrtstafel im Hauptbahnhof von Przemyśl)

Bei Wind und Wetter im ehrenamtlichen Einsatz an der EU-Außengrenze

Neben international bekannten Hilfsorganisationen unterstützt hier auch die Stadtverwaltung Przemyśl in jeder nur erdenklichen Hinsicht. Die Versorgung der Menschen ist dort rund um die Uhr, bei Wind und Wetter, sichergestellt – ehrenamtlich. Zur Zeit überqueren die Grenze bei Przemyśl täglich mehrere zehntausend Menschen, in der Hoffnung auf einen sicheren Zufluchtsort während des Krieges in ihrem Land.

Foto: AfD-Fraktion Neukölln (Bahnhofshalle im Hauptbahnhof von Przemyśl)

Für uns als AfD-Fraktion Neukölln war klar: Wir spenden unsere Fahrgeldzuschüsse (in voller Höhe der zurückliegenden Monate) in dieser schwierigen Situation an die Stadt Przemyśl, die gemeinsam mit einer Vielzahl freiwilliger Helfer vor Ort Unglaubliches leistet. Zuvor schon spendeten wir unsere Fahrgeldzuschüsse an ein Hospiz in Berlin.

Am 30. März 2022 haben wir daher den Betrag in Höhe von 492 Euro an das für diesen Zweck genannte polnische Konto der Finanzabteilung im Gemeindeamt der Stadt Przemyśl (Wydział Finansowy, Urzędu Miejskiego w Przemyślu) unter dem Verwendungszweck Pomoc dla Ukrainy (polnisch, Hilfe für die Ukraine ) überwiesen.

Digitalisierung an Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 23. März 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Hat der Bezirk Neukölln mittlerweile einen Zeit-Maßnahmen-Plan für den Ausbau der schulischen Netzwerke im Rahmen der finanziellen Mittel des Digitalpakt-Schule?
  2. Wenn ja, in welcher Höhe wurden die finanziellen Mittel im Rahmen des Digitalpakt-Schule im Bezirk Neukölln bisher ausgeschöpft? 

Antwort des Bezirksamts Neukölln: 0206/XXI vom 23.03.2022

Frage 1: 

Die Festlegung eines Zeit-Maßnahme-Planes für den Ausbau der schulischen Netzwerke ist zur Zeit noch nicht möglich. Dieser Prozess ist aktuell abhängig von den neuen, noch ausstehen-den Rahmenverträgen des IT Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) hinsichtlich der Infrastruktur zur Inhouse-Verkabelung und zum WLAN zur Ausstattung der Klassenzimmer. Ein Zuschlag sollte Mitte März 2022 vorliegen, hat sich allerdings bislang verzögert. Eine Information hierzu von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird in der Bezirksstadträte-sitzung am 25.03.2022 erwartet. Ich werde dazu in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur am 05.04.2022 berichten. 

Frage 2: 

Dem Bezirk Neukölln stehen aus dem Digitalpakt Schule insgesamt 14.713.630 € zur Verfügung. Davon wurden mit Stand Februar 2022 8.915.725 € für Maßnahmen an Neuköllner Schulen bewilligt. 

Es gilt das gesprochene Wort! Die Mündliche Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

Gewalt an öffentlichen Neuköllner Schulen

Fragestellerin: Marlies Becker

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage richtete Marlies Becker, Bezirksverordnete der AfD-Fraktion Neukölln, am 15. Februar 2022 folgende Anfrage an das Bezirksamt Neukölln:

  1. Wie viele Polizeieinsätze an den öffentlichen Neuköllner Schulen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 sind dem Bezirksamt bekannt? Bitte nach Schule, Jahr und Anzahl aufschlüsseln.
  2. Aufgrund welcher Delikte erfolgten diese Polizeieinsätze? Bitte die Art der Delikte in Prozent aufschlüsseln.
  3. An wie vielen öffentlichen Neuköllner Schulen wurde bzw. wird ein Sicherheitsdienst beauftragt, an den jeweiligen Standorten für Sicherheit zu sorgen? Bitte die betreffenden Schulen angeben.
  4. Welche Kosten entstanden durch diese beauftragten Sicherheitsdienste in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021? Bitte die Kosten nach Jahreszahl und Standort aufschlüsseln.
  5. Welche weiteren Präventionsmaßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Gewalt an öffentlichen Neuköllner Schulen einzudämmen?
  6. Welche Kosten verursachten diese Präventionsmaßnahmen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021? Bitte nach Maßnahme sowie dem finanziellen und personellen Aufwand aufschlüsseln. 
  7. Plant das Bezirksamt in der laufenden Legislatur weitere Maßnahmen, um die öffentlichen Neuköllner Schulen für die Schüler und Schülerinnen sicherer und attraktiver zu gestalten?
  8. Wenn ja, welche personellen und finanziellen Ressourcen plant das Bezirksamt im laufenden Haushaltsjahr für diese Maßnahmen zu investieren?

Antwort des Bezirksamts Neukölln: KA/049/XXI vom 30.03.2022

Frage 1: 

Dem Bezirksamt liegt hierzu keine Statistik vor. 

Frage 2: 

Siehe Antwort zu Frage 1. 

Frage 3: 

Insgesamt ist an elf Schulstandorten ein Sicherheitsdienst mit der Zugangskontrolle zu den Schulen beauftragt: 

Hermann-Boddin-Schule 

Ernst-Abbe-Schule 

Otto-Hahn-Schule 

Kepler-Schule 

Gemeinschaftsschule auf dem Campus Efeuweg 

Walter-Gropius-Schule 

Heinrich-Mann-Schule 

Clay-Schule 

Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli 

Zuckmayer-Schule 

Albert-Schweitzer-Schule 

Frage 5: 

Für die Stellung eines Sicherheitsdienstes wurden in der Vergangenheit folgende Kosten aufgewendet, wobei die monatliche Abrechnung auf alle unter Frage 3 genannten Schulstandorte zusammengefasst erfolgte: 

2018: 278.508,32 € 

2019: 405.701,59 € 

2020: 472.675,40 € 

2021: 495.674,21 €

Frage 5: 

Das Bezirksamt, vertreten durch die beiden Geschäftsbereiche Bildung, Kultur und Sport sowie Jugend und Gesundheit, und die regionale Schulaufsicht arbeiten innerhalb der Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit eng zusammen, damit Neu-köllner Schulen allen Kindern und Jugendlichen eine gleichermaßen qualitativ hochwertige Bildung, Schutz vor Diskriminierung, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit beim gemeinsamen Lernen gewährleisten. Neuköllner Schulen sollen kind- und jugendgerechte Lebensorte sein, geschützte Räume bieten und Orte der Kulturaneignung und Wertevermittlung sein. Dazu kooperieren Schulen in vielfältiger Weise mit der Jugendhilfe, der Gesundheit sowie weiteren Kooperationspartnern und sind im Sozialraum vernetzt.

Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die in emotionalen und / oder sozialen Bereichen auffälliges Verhalten zeigen, entwickeln die Fachkräfte gemeinsam individuelle und strukturelle Präventions- und Handlungsmöglichkeiten und stellen geeignete Hilfen zur Verfügung. Ein wichtiges Ziel der Rahmenkonzeption ist es, die Anzahl von Mobbing- und Gewaltvorfällen an Neuköllner Schulen und in ihrem Umfeld durch das abgestimmte Zusammenarbeiten von Schule, Jugend und Gesundheit zu reduzieren. Dazu kommen die an 19 Neuköllner Schulen vorhandenen Schulstationen und die an den Schulen eingesetzten Schulsozialarbeiter:innen, die einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung von schulischer Gewalt leisten. Zudem wird auf die Veröffentlichung der Landeskommission gegen Gewalt mit dem Abschlussbericht der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention, Heft 2: „Gewaltprävention an Schulen“ (Berliner Forum Ge-waltprävention – Heft 64) von 2018 verwiesen. 

Frage 6:

Der personelle und sächliche Aufwand für die Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit lässt sich nicht exakt beziffern. Die Mittel für die Schulstationen (Zuschüsse an freie Träger) beliefen sich 2018 auf € 1.436.000, 2019 auf € 1.425.000, 2020 auf € 1.578.000 und 2021 auf € 1.473.000 Euro. 

Frage 7:

Nein. Die in den Antworten auf die Fragen 3 bis 5 beschriebenen Maßnahmen werden fortgeführt. Die entsprechenden Mittel sind im Rahmen des Haushaltes für 2022/23 eingeplant. Die im Rahmen des Haushaltes für 2022/23 eingeplanten Mittel für Schulstationen belaufen sich auf jährlich € 1.718.000. Der personelle und sächliche Aufwand für die Rahmenkonzeption zur Kooperation Schule, Jugend und Gesundheit lässt sich, wie in der Antwort auf Frage 6 ausgeführt, nicht exakt beziffern. 

Frage 8:

Siehe Antwort zu Frage 7. 

Die Kleine Anfrage wurde beantwortet durch Karin Korte, Bezirksstadträtin.

 

Fahrgeldzuschüsse: Spende der AfD-Fraktion Neukölln an Berliner Hospiz

Obwohl Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln derzeit auf Grund des Infektionsgeschehens weitestgehend online stattfinden, werden weiterhin pauschale Fahrgeldzuschüsse an Bezirksverordnete ausgeschüttet. Diese Zuschüsse werden aus Steuergeldern finanziert. Aus Sicht der AfD-Fraktion Neukölln handelt es sich hierbei eindeutig um Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern. Die Teilnahme vom heimischen Sofa aus erfordert keine Fahrgeldaufwendungen.

Unser Dringlichkeitsantrag auf vorübergehende Streichung (für die Dauer der Online-Sitzungen) dieser Zuschüsse wurde in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln am 24. November 2021 mehrheitlich abgelehnt.

AfD-Fraktion Neukölln spendet Fahrgeld an Berliner Hospiz

Wir als AfD-Fraktion setzen uns weiterhin gegen die Verschwendung von Neuköllner Steuergeldern ein. Alle Bezirksverordneten der AfD-Fraktion Neukölln spendeten daher ihre Fahrgeldzuschüsse für die Monate November und Dezember 2021 in der Woche vor Weihnachten für einen sozialen Zweck. Jeder einzelne hat 80 Euro an ein Berliner Hospiz überwiesen.

Erneuter Antrag um regulären Verfahren

Doch der Sachverhalt ist damit nicht geklärt. Die Ausschüttung dieser Zuschüsse während Online-Sitzungen findet bis auf weiteres statt. Da in der Sitzung vom 24. November 2021 mehrheitlich keine Dringlichkeit festgestellt wurde, werden wir den Antrag im kommenden Jahr im regulären Verfahren erneut stellen.